# Vertrauensschadenversicherung: wenn Betrug von innen oder per Anruf kommt

> Die meisten Firmenpolicen schützen vor Unfällen und Fehlern. Gegen Vorsatz helfen sie nicht: Zweigt eine Buchhalterin über Jahre Geld ab oder überweist ein Mitarbeiter nach einer gefälschten Chef-Mail einen hohen Betrag ins Ausland, zahlt weder die Betriebshaftpflicht noch in vielen Fällen die Cyberpolice. Die Vertrauensschadenversicherung ist für genau diese Lücke gebaut. Sie ersetzt Vermögensschäden durch vorsätzliche Taten eigener Beschäftigter und, je nach Vertrag, durch Betrüger von außen.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-vertrauensschaden.php  
Stand: 2026-11-04

## Brauche ich eine Vertrauensschadenversicherung, wenn ich schon eine Cyberversicherung habe?

Häufig ja. Die Cyberpolice ist für Angriffe auf Ihre IT gebaut: Forensik, Wiederherstellung, Ertragsausfall, Datenschutz. Überweist ein Mitarbeiter selbst Geld, weil er getäuscht wurde, ist kein System gehackt worden, und viele Cybertarife zahlen dann nichts oder nur eine kleine Teilsumme. Untreue eigener Beschäftigter deckt eine Cyberpolice in der Regel gar nicht. Prüfen Sie deshalb beide Bedingungswerke nebeneinander und schließen Sie die Lücke gezielt.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, manche Auftraggeber und Banken fragen aber danach
- **Versicherte Täter:** eigene Beschäftigte, je nach Vertrag auch Dritte von außen
- **Typische Taten:** Untreue, Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Fake President
- **Was ersetzt wird:** der eigene Vermögensschaden, dazu Kosten der Aufklärung
- **Abgrenzung:** Cyber deckt den Angriff auf die IT, Vertrauensschaden die Tat

## Drei Tätergruppen, eine Police

Am Anfang standen die eigenen Leute: Beschäftigte, die Kasse, Lager oder Konten als Gelegenheit nutzen. Solche Taten bleiben oft lange unentdeckt, weil die Täter die Abläufe kennen und Kontrollen umgehen. Moderne Verträge versichern daneben externe Täter, die in Ihre Systeme eindringen und Zahlungen manipulieren, und Betrüger, die sich als Geschäftsführer, Lieferant oder Bank ausgeben.

Wer als Vertrauensperson gilt, regelt der Vertrag: neben Angestellten oft auch Auszubildende, Leiharbeitskräfte, freie Mitarbeiter und Organe. Gesellschafter mit beherrschender Beteiligung sind dagegen häufig ausgenommen, weil ein Unternehmen nicht gegen sich selbst versichert werden soll.

## Fake President und Social Engineering

Beim Fake President meldet sich vermeintlich die Geschäftsführung, per Mail, Anruf oder inzwischen auch mit nachgeahmter Stimme, und verlangt eine eilige, vertrauliche Überweisung. Verwandt ist der Rechnungsbetrug: Ein angeblicher Lieferant teilt eine neue Bankverbindung mit, und die nächste echte Rechnung geht auf das Konto der Betrüger.

Für den Versicherer ist der Unterschied wichtig: Niemand hat ein System geknackt, ein Mitarbeiter hat selbst und berechtigt überwiesen. Gute Vertrauensschadentarife nennen diese Täuschung ausdrücklich als versicherten Fall. Achten Sie auf die Höhe: Für Social Engineering gilt oft eine eigene, niedrigere Grenze als die Versicherungssumme.

## Abgrenzung zur Cyberversicherung

Die Cyberpolice ersetzt, was ein Angriff auf Ihre Technik kostet: Notfallhilfe, Forensik, Wiederherstellung, Betriebsunterbrechung, Ansprüche Dritter nach einer Datenpanne. Die Vertrauensschadenversicherung ersetzt den Vermögensverlust aus der Tat selbst, also das abgeflossene Geld oder die entwendete Ware.

Die Bereiche überlappen beim Zahlungsbetrug. Manche Cybertarife bieten dafür einen Baustein mit kleiner Summe, manche Vertrauensschadentarife decken Hackerangriffe auf Zahlungssysteme mit. Doppelt zahlen müssen Sie nicht, aber eine Lücke zwischen beiden Verträgen sollte es auch nicht geben.

## Wann der Schaden versichert ist

Vertrauensschäden werden oft erst Jahre nach der ersten Tat entdeckt. Viele Verträge stellen deshalb darauf ab, dass der Schaden während der Laufzeit entdeckt wird, und schließen Taten vor Vertragsbeginn über eine Rückwärtsdeckung ein. Wichtig ist auch, wie lange nach Vertragsende ein Schaden noch gemeldet werden kann.

Im Schadenfall verlangen Versicherer in aller Regel eine Strafanzeige und Ihre Mitwirkung bei der Aufklärung. Kosten für Sachverständige, die den Schaden beziffern, sind in guten Tarifen eingeschlossen. Zahlt der Versicherer, gehen Ihre Ansprüche gegen den Täter auf ihn über.

## Was versichert ist

- Untreue, Unterschlagung und Diebstahl durch eigene Beschäftigte
- Betrug und Urkundenfälschung zum Nachteil des Unternehmens
- Fake President, Rechnungsbetrug und andere Social Engineering Fälle, je nach Vertrag
- Manipulation von Zahlungsverkehr und Buchhaltung durch externe Täter
- Schäden bei Kunden, die Ihre Beschäftigten dort vorsätzlich verursachen, als Baustein
- Kosten für Sachverständige und Ermittlung der Schadenhöhe
- Kosten der Rechtsverfolgung gegen den Täter, je nach Tarif
- Taten vor Vertragsbeginn über eine vereinbarte Rückwärtsdeckung

## Was nicht versichert ist

- Taten von Gesellschaftern mit beherrschender Beteiligung, je nach Vertrag
- Taten, die vor Vertragsbeginn bekannt waren
- Entgangener Gewinn und mittelbare Folgeschäden, soweit nicht eingeschlossen
- Kosten der IT-Wiederherstellung nach einem Angriff, dafür ist die Cyberpolice da
- Der vereinbarte Selbstbehalt
- Schäden, die über die Sondergrenze für Social Engineering hinausgehen

## Wer sie braucht

- Betriebe, in denen wenige Personen über Konten, Kasse und Zahlungen verfügen
- Unternehmen mit Auslandsgeschäft und häufigen Überweisungen an neue Empfänger
- Dienstleister, deren Kräfte beim Kunden arbeiten, etwa Reinigung, Pflege oder Sicherheit
- Hausverwaltungen, Finanzvermittler und alle, die Fremdgeld verwalten
- Handel und Lager mit leicht verkäuflicher Ware
- Vereine und Verbände mit ehrenamtlicher Kassenführung

## Wer sie nicht braucht

- Einzelunternehmer ohne Beschäftigte, die jede Zahlung selbst freigeben
- Betriebe, deren Cyberpolice Zahlungsbetrug bereits mit ausreichender Summe einschließt und die keine Kassen oder Fremdgelder führen

## Was sie kostet

Die Prämie richtet sich nach der Zahl der Vertrauenspersonen, dem Umsatz, der Branche und der gewählten Versicherungssumme. Großen Einfluss haben die internen Kontrollen: Vier-Augen-Prinzip, getrennte Rollen bei Zahlungen und Rückrufe bei geänderten Bankdaten senken das Risiko sichtbar. Unabhängige, veröffentlichte Preisvergleiche gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Zahl der Beschäftigten und Vertrauenspersonen
- Umsatz und Höhe der üblichen Zahlungen
- Branche, Kassen- und Bargeldbestand, Zugriff auf Fremdgeld
- Interne Kontrollen im Zahlungsverkehr
- Versicherungssumme und Grenze für Social Engineering
- Selbstbehalt und frühere Schäden

_Die Prämie steht erst nach dem Fragebogen des Versicherers fest, der vor allem nach Ihren Zahlungsabläufen fragt._

## Die Tariflinien am Markt

- **Kompaktschutz für kleine Betriebe:** Pauschale Versicherungssumme, Schäden durch eigene Beschäftigte, Social Engineering mit einer kleinen Sondergrenze. Einfacher Antrag mit wenigen Fragen.
- **Mittelstandstarif:** Höhere Summen, externe Täter und Fake President ausdrücklich eingeschlossen, Rückwärtsdeckung, Kosten für Sachverständige. Für die meisten Unternehmen mit eigener Buchhaltung der passende Ansatz.
- **Individuelle Crime-Deckung:** Für Konzerne und Unternehmen mit großen Zahlungsströmen: weltweite Geltung, Tochtergesellschaften, hohe Summen, abgestimmt auf Cyber- und D&O-Programm.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Externe Täter | nur eigene Beschäftigte | auch Dritte ohne Beteiligung von Beschäftigten | Die meisten Zahlungsbetrüger sitzen außerhalb des Unternehmens. |
| Social Engineering | ausgeschlossen oder kleine Sondergrenze | ausdrücklich versichert, mit spürbarer Summe | Fake President und Rechnungsbetrug treffen gerade gut organisierte Betriebe. |
| Rückwärtsdeckung | keine | mehrere Jahre vor Vertragsbeginn | Untreue läuft oft lange, bevor sie auffällt. |
| Meldefrist nach Vertragsende | kurz | ausreichend lang | Entdeckt wird manchmal erst nach einem Wechsel. |
| Kreis der Vertrauenspersonen | nur Angestellte | auch Leiharbeit, freie Mitarbeiter und Organe | Täter sind nicht immer fest angestellt. |
| Schäden bei Kunden | nicht versichert | als Baustein eingeschlossen | Wer beim Kunden arbeitet, haftet für Diebstahl der eigenen Kräfte, und die Haftpflicht zahlt bei Vorsatz nicht. |
| Sachverständigenkosten | nicht versichert | eingeschlossen | Die Schadenhöhe muss oft mühsam aus der Buchhaltung rekonstruiert werden. |

## Anbieter im Überblick

Ein bekannter Anbieter der Sparte ist Allianz Trade. Es arbeitet in Deutschland als Niederlassung der belgischen Euler Hermes SA und steht deshalb nicht in der BaFin-Liste der Unternehmen unter Bundesaufsicht; aus diesem Grund fehlt es unten. Dasselbe gilt für weitere internationale Crime-Versicherer. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht mit Zulassung für sonstige finanzielle Verluste. Einen eigenen Vertrauensschadentarif führen R+V und Zurich; ob die übrigen Häuser ein Risiko zeichnen, klären wir im Einzelfall. Die Liste ist ein Marktüberblick und sagt nichts darüber, mit wem wir zusammenarbeiten.

- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, Vertrauensschadenversicherung für kleine und große Firmenkunden
- **Zurich**: Gesellschaft der Zurich-Gruppe, Vertrauensschadenversicherung für Geschäftskunden
- **HDI Global**: Industrieversicherer des Talanx-Konzerns mit Sitz in Hannover
- **Allianz Commercial**: Industrie- und Spezialversicherer der Allianz-Gruppe mit Sitz in München
- **Markel**: Spezialversicherer mit Sitz in München, Firmenkunden über Makler

84 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Sonstige finanzielle Verluste). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, Stand 2026-09-18; ohne EU-Versicherer ohne Sitz hier.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Buchhalterin zweigt jahrelang Geld ab** (oft fünf- bis sechsstellig): Der Grundfall der Sparte. Wichtig ist, dass auch die Jahre vor Vertragsbeginn über eine Rückwärtsdeckung erfasst sind.
- **Falscher Chef ordert Eilüberweisung** (der überwiesene Betrag): Social Engineering ist in einfachen Tarifen oft nur bis zu einer kleinen Sondergrenze versichert, in starken mit spürbarer Summe.
- **Lieferant meldet neue Bankverbindung** (eine oder mehrere echte Rechnungen): Rechnungsbetrug durch gefälschte Lieferantenmails zahlen nur Tarife, die externe Täuschung ausdrücklich einschließen.
- **Reinigungskraft stiehlt beim Kunden** (Wert der Beute, dazu der Ärger mit dem Kunden): Schäden bei Kunden sind ein eigener Baustein. Die Betriebshaftpflicht zahlt bei Vorsatz nicht.
- **Mehrheitsgesellschafter plündert Konto** (das entnommene Geld): Wer das Unternehmen beherrscht, ist in vielen Verträgen keine versicherte Vertrauensperson. Hier hilft keine Police, nur ein Gesellschaftsvertrag mit Kontrollrechten.
- **Hacker verschlüsselt die Server** (Wiederherstellung und Ausfallzeit): Das ist ein Fall für die Cyberversicherung. Manipulieren Angreifer dabei Zahlungen, kann der Vertrauensschadenvertrag den abgeflossenen Betrag ersetzen.

## Mythos oder Wahrheit

- „Diebstahl durch eigene Mitarbeiter zahlt die Betriebshaftpflicht." ✘ Falsch. Die Haftpflicht deckt Ansprüche Dritter und keine eigenen Vermögensverluste, und vorsätzliche Taten sind ohnehin ausgeschlossen.
- „Die Cyberversicherung deckt jeden Fake President Fall." ✘ Nein. Hat ein Mitarbeiter selbst überwiesen, wurde kein System angegriffen. Viele Cybertarife zahlen dann nichts oder nur eine kleine Summe.
- „Betrug per gefälschter Chef-Mail trifft nur Konzerne." ✘ Falsch. Täter suchen gezielt Betriebe mit kurzen Wegen und wenigen Kontrollen, gerade mittelständische Unternehmen sind betroffen.
- „Ein Vier-Augen-Prinzip bei Zahlungen verbessert die Bedingungen." ✔ Ja. Versicherer fragen nach den Kontrollen im Zahlungsverkehr, und wer sie nachweist, bekommt eher höhere Summen und günstigere Prämien.
- „Versicherer verlangen im Schadenfall meist eine Strafanzeige." ✔ Stimmt. Die Anzeige gehört zu den üblichen Obliegenheiten. Zahlt der Versicherer, kann er dann selbst gegen den Täter vorgehen.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Annehmen, die Betriebshaftpflicht zahle bei Diebstahl durch eigene Mitarbeiter
- Die Cyberpolice für ausreichend halten, ohne die Klausel zu Zahlungsbetrug zu lesen
- Die Sondergrenze für Social Engineering übersehen und nur auf die Versicherungssumme achten
- Bei Vertragswechsel die Rückwärtsdeckung verlieren
- Einen Verdacht intern klären, statt den Versicherer früh einzubinden
- Geänderte Bankdaten eines Lieferanten ohne Rückruf über eine bekannte Nummer übernehmen

## FAQ

### Was ist ein Vertrauensschaden?

Ein Vermögensschaden, den eine Person, der das Unternehmen vertraut, vorsätzlich verursacht, etwa durch Untreue, Unterschlagung oder Betrug. Moderne Verträge zählen auch Betrüger von außen dazu, die sich als Vertrauensperson ausgeben.

### Warum zahlt die Betriebshaftpflicht nicht?

Weil sie Ansprüche Dritter gegen Ihr Unternehmen deckt und nicht Ihren eigenen Vermögensverlust. Vorsätzlich verursachte Schäden sind in der Haftpflicht ohnehin ausgeschlossen.

### Ist der Fake President versichert?

In guten Tarifen ja, meist unter dem Begriff Social Engineering oder Täuschung. Viele Verträge setzen dafür eine eigene Höchstgrenze. Fragen Sie gezielt danach, wie hoch sie ist und ob auch gefälschte Lieferantenmails darunter fallen.

### Muss ich Strafanzeige erstatten?

In aller Regel ja. Versicherer verlangen die Anzeige und Ihre Unterstützung bei der Aufklärung. Erstatten Sie sie nach Rücksprache mit dem Versicherer, damit Beweise gesichert bleiben.

### Was passiert, wenn die Tat schon Jahre zurückliegt?

Dann kommt es auf die Rückwärtsdeckung an. Viele Verträge versichern Taten, die vor Vertragsbeginn begangen, aber erst während der Laufzeit entdeckt wurden, sofern sie Ihnen vorher nicht bekannt waren.

### Sind Schäden bei meinen Kunden mitversichert?

Nur, wenn der Vertrag sie einschließt. Für Reinigungsfirmen, Pflegedienste oder Sicherheitsdienste ist dieser Baustein wichtig, weil manche Auftraggeber ihn verlangen.

### Gilt der Geschäftsführer als Vertrauensperson?

Angestellte Geschäftsführer meist ja. Gesellschafter mit beherrschender Beteiligung sind in vielen Verträgen ausgenommen. Bei Familienbetrieben lohnt deshalb ein genauer Blick in die Bedingungen.

### Was verlangt der Versicherer vor Vertragsschluss?

Einen Fragebogen zu Umsatz, Beschäftigten und vor allem zu Ihren Kontrollen: wer Zahlungen freigibt, ob das Vier-Augen-Prinzip gilt und wie geänderte Bankdaten geprüft werden. Bessere Kontrollen bedeuten bessere Bedingungen.

### Warum über einen Makler?

Weil sich die Tarife beim Kreis der Täter, der Grenze für Social Engineering, der Rückwärtsdeckung und der Abstimmung mit der Cyberpolice deutlich unterscheiden. Wir legen beide Verträge nebeneinander, holen Angebote ein und begleiten den Schadenfall. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich, kostenlos: Es zahlt der Versicherer. https://www.nammert.com/versicherungsmakler-vertrauensschaden.php#anfrage

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Ihr Makler: Norman Nammert, unter der Marke NAMMERT. Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO. Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Die NAMMERT Assekuradeur GmbH ist ein eigenes Unternehmen. Sie vermittelt Ihren Vertrag nicht.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, +49 3375 29 12 77, info@nammert.com. Wikidata: Q141141479.
