# Warenkreditversicherung: offene Rechnungen gegen Kundenpleiten absichern

> Wer auf Rechnung liefert, gibt seinen Kunden einen zinslosen Kredit, und fällt ein großer Abnehmer aus, fehlt nicht nur der Rechnungsbetrag, sondern oft die Liquidität für den eigenen Betrieb. Die Warenkreditversicherung ersetzt den Ausfall bei Insolvenz oder dauerhafter Nichtzahlung, meist zu 70 bis 90 Prozent. Mindestens so wertvoll ist, dass der Versicherer die Bonität Ihrer Kunden laufend beobachtet.

Quelle/Source: https://www.nammert.com/versicherungsmakler-warenkredit.php  
Stand: 2026-09-18

## Lohnt sich eine Warenkreditversicherung für einen Mittelständler?

Sie lohnt sich, wenn ein einzelner Forderungsausfall Ihr Jahresergebnis oder Ihre Zahlungsfähigkeit ernsthaft gefährden würde. Das ist typisch bei wenigen großen Abnehmern, langen Zahlungszielen oder Exporten. Ein Beispiel: Bei 5 Prozent Umsatzrendite muss ein Betrieb zwanzig Mal so viel Umsatz machen, um einen Ausfall von 50.000 € wieder hereinzuholen. Wer dagegen überwiegend gegen Vorkasse oder an Privatkunden verkauft, braucht sie meist nicht.

## Auf einen Blick

- **Pflicht?:** Nein, aber Banken und Factoringgesellschaften verlangen sie oft
- **Entschädigung:** meist 70 bis 90 Prozent der versicherten Forderung
- **Prämienbasis:** Promillesatz vom versicherten Umsatz, dazu Prüfgebühren
- **Kern des Vertrags:** Kreditlimit je Abnehmer, vom Versicherer festgelegt
- **Laufzeit:** meist ein bis drei Jahre

## Das Kreditlimit ist das eigentliche Produkt

Versichert ist nicht jede Rechnung, sondern jeder Abnehmer bis zu einem Kreditlimit, das der Versicherer nach eigener Prüfung festsetzt. Liefern Sie darüber hinaus, tragen Sie den Überhang selbst. Die Kreditversicherer werten dafür Bilanzen, Zahlungserfahrungen und Branchendaten aus und sehen oft früher als Sie, wenn ein Kunde wankt.

Diese Limits sind nicht fest. Der Versicherer kann sie jederzeit für künftige Lieferungen kürzen oder streichen, bereits gelieferte Ware bleibt versichert. Eine Limitkürzung ist unangenehm, aber auch ein Warnsignal, das man ohne Versicherung nicht bekäme. Wer dann weiter ungesichert liefert, entscheidet bewusst.

## Pflichten, die im Schadenfall zählen

Die Warenkreditversicherung ist kein Vertrag, den man abschließt und vergisst. Überfällige Forderungen müssen innerhalb der vereinbarten Frist gemeldet werden, bei vielen Tarifen spätestens einige Monate nach Fälligkeit. Wer zu spät meldet, riskiert die Leistung. Zahlungsziele über dem vereinbarten Maximum sind nur versichert, wenn sie vorher abgestimmt wurden.

In der Regel gilt der Grundsatz der Ganzheitlichkeit: Alle Forderungen gegen gewerbliche Abnehmer werden angedient, nicht nur die riskanten. Das verhindert, dass sich Versicherte nur die schlechten Risiken heraussuchen, und ist der Grund, warum der Promillesatz niedrig ausfallen kann.

## Insolvenzanfechtung: der Schaden nach dem Schaden

Selbst bezahlte Rechnungen sind nicht immer sicher. Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen zurückfordern, die ein Kunde vor seiner Insolvenz geleistet hat, wenn Sie von der Krise wussten oder hätten wissen müssen (§§ 129 ff. InsO). Typisch ist das nach Ratenzahlungsvereinbarungen oder lange verspäteten Zahlungen.

Gute Tarife schließen die Anfechtung ausdrücklich ein oder bieten sie als Baustein an. Für Lieferanten, die mit schwächeren Kunden Teilzahlungen vereinbaren, ist das ein wichtiges Vergleichskriterium.

## Exportgeschäft und politische Risiken

Private Kreditversicherer decken auch Forderungen im Ausland, einschließlich vieler politischer Risiken wie Zahlungsverboten oder Transferbeschränkungen. Für Geschäfte mit Ländern, die der private Markt nicht mehr zeichnet, oder für lange Laufzeiten gibt es die Exportkreditgarantien des Bundes, früher Hermesdeckungen genannt. Beide Wege schließen sich nicht aus.

## Was versichert ist

- Forderungsausfall durch Insolvenz des Abnehmers
- Nichtzahlung ohne förmliche Insolvenz nach Ablauf einer Wartefrist
- Forderungen aus Lieferungen, Werk- und Dienstleistungen an Firmenkunden
- Auslandsforderungen, je nach Vertrag mit politischen Risiken
- Laufende Bonitätsprüfung und Überwachung der Abnehmer
- Inkasso und Rechtsverfolgung nach Eintritt des Versicherungsfalls
- Insolvenzanfechtung, wenn eingeschlossen
- Fabrikationsrisiko für Sonderanfertigungen, als Baustein

## Was nicht versichert ist

- Forderungen gegen Privatkunden
- Lieferungen über das Kreditlimit hinaus
- Forderungen, die der Abnehmer berechtigt bestreitet, bis zur Klärung
- Geschäfte mit verbundenen Unternehmen
- Der vereinbarte Selbstbehalt
- Forderungen, die zu spät gemeldet wurden

## Wer sie braucht

- Großhändler und Hersteller mit Zahlungszielen gegenüber Firmenkunden
- Betriebe mit wenigen großen Abnehmern, deren Ausfall existenzbedrohend wäre
- Exporteure, auch in EU-Länder
- Unternehmen, die Forderungen an Banken abtreten oder Factoring nutzen
- Zulieferer in Branchen mit angespannter Lage, etwa Bau oder Automobil

## Wer darauf verzichten kann

- Betriebe, die überwiegend an Privatkunden oder gegen Vorkasse verkaufen
- Firmen mit sehr vielen kleinen Kunden, bei denen kein einzelner Ausfall ins Gewicht fällt

## Was sie kostet

Die Prämie wird als Promillesatz auf den versicherten Umsatz oder die offenen Posten berechnet, dazu kommen Gebühren für die Bonitätsprüfung der Abnehmer und meist eine Mindestprämie. Für sehr kleine Umsätze gibt es Pauschaltarife. Belastbare, unabhängig veröffentlichte Preisvergleiche gibt es nicht, deshalb nennen wir keine Beispielbeträge.

**Wovon der Beitrag abhängt:**

- Versicherter Umsatz und Zahl der Abnehmer
- Eigene Branche und Branche der Kunden
- Exportanteil und Zielländer
- Zahlungsziele und Qualität des eigenen Forderungsmanagements
- Forderungsausfälle der letzten Jahre
- Selbstbehalt und Höchstentschädigung pro Jahr

_Die Prämie steht erst im Angebot fest, nachdem der Versicherer Umsatzstruktur und Kundenliste geprüft hat._

## Die Tariflinien am Markt

- **Pauschaltarif für kleine Umsätze:** Für Betriebe mit überschaubarem Rechnungsumsatz: feste Prämie, vereinfachte Limitprüfung, oft ohne individuelle Kreditprüfung bei kleinen Forderungen.
- **Mantelvertrag für den Mittelstand:** Ganzheitliche Deckung aller Firmenkunden, Limits je Abnehmer, Promilleprämie, eigene Prüfgrenze für kleine Forderungen, Exportländer nach Wahl.
- **Individual- und Konzerndeckung:** Für große Umsätze und Konzerne: Selbstbehalte als Jahresabzugsbetrag, Deckung einzelner Großkunden, Übernahme in Finanzierungsstrukturen.

## Woran Sie einen guten Tarif erkennen

| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
| --- | --- | --- | --- |
| Entschädigungsquote | 70 Prozent | 90 Prozent | Der Selbstbehalt bleibt bei jedem Ausfall Ihr Verlust. |
| Nichtzahlungstatbestand | nur förmliche Insolvenz | Nichtzahlung nach wenigen Monaten gilt als Versicherungsfall | Insolvenzverfahren dauern, und viele Schuldner zahlen einfach nicht. |
| Selbstprüfungsgrenze | keine | kleine Forderungen ohne Limitantrag versichert | Spart Aufwand bei vielen kleinen Kunden. |
| Insolvenzanfechtung | ausgeschlossen | eingeschlossen | Zurückgeforderte Zahlungen treffen oft gerade die treuen Lieferanten. |
| Meldefristen | kurz und starr | ausreichend lang, mit Verlängerungsmöglichkeit | Eine verpasste Frist darf nicht die ganze Forderung kosten. |
| Höchstentschädigung | geringes Vielfaches der Jahresprämie | hohes Vielfaches oder an die Limits gekoppelt | In einem schlechten Jahr fallen mehrere Kunden gleichzeitig aus. |
| Fabrikationsrisiko | nicht versichert | als Baustein versichert | Sonderanfertigungen sind wertlos, wenn der Besteller vor Lieferung insolvent wird. |

## Anbieter im Überblick

Der deutsche Markt wird von wenigen Häusern geprägt. Die drei großen Spezialisten Allianz Trade, Atradius und Coface arbeiten in Deutschland als Niederlassungen von Gesellschaften aus anderen EU-Staaten und stehen deshalb nicht in der BaFin-Liste der Unternehmen unter Bundesaufsicht; unten fehlen sie aus diesem Grund, obwohl sie den Markt anführen. Aufgeführt sind Versicherer unter Bundesaufsicht, die die Sparte zeichnen. Die Liste ist ein Marktüberblick.

- **R+V**: Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, Warenkredit, Kaution und Vertrauensschaden
- **Zurich**: Kreditversicherung als eigener Geschäftsbereich mit Sitz in Frankfurt
- **VHV**: Maklerversicherer aus Hannover, Forderungsausfall mit Tarifen für Bau und kleinere Umsätze
- **Markel**: Spezialversicherer mit Sitz in München, Maklervertrieb
- **HDI Global**: Industrieversicherer des Talanx-Konzerns für größere Firmenkunden

26 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Kredit, allgemeine Zahlungsunfähigkeit). Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 2026-09-18. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.

## Typische Schäden und wer zahlt

- **Großkunde meldet Insolvenz an** (alle offenen Rechnungen, oft sechsstellig): Das ist der Grundfall. Gezahlt wird bis zum Kreditlimit, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung.
- **Kunde zahlt einfach nicht mehr** (die offene Forderung): Auch ohne Insolvenzantrag leistet der Versicherer, wenn die Rechnung eine vereinbarte Zeit überfällig ist. Dieser Nichtzahlungstatbestand gehört heute zum Standard.
- **Lieferung weit über dem Limit** (der Überhang über dem Limit): Was über dem bewilligten Limit liegt, bleibt Ihr Risiko, egal wie gut der Tarif ist. Vor großen Aufträgen deshalb eine Limiterhöhung beantragen.
- **Insolvenzverwalter will Geld zurück** (bereits bezahlte Rechnungen, oft fünfstellig): Muss ein Lieferant Zahlungen wegen Anfechtung zurückgeben, zahlt nur ein Tarif, der das ausdrücklich einschließt.
- **Kunde behauptet, die Ware sei mangelhaft** (die strittige Rechnung): Bestrittene Forderungen sind erst versichert, wenn der Streit entschieden ist. Starke Tarife tragen dann auch Kosten der Rechtsverfolgung.
- **Exportland sperrt Devisen** (die gesamte Auslandsforderung): Zahlt der Kunde, aber das Geld darf das Land nicht verlassen, ist das ein politisches Risiko. Nur Verträge mit Exportdeckung schließen es ein.

## Mythos oder Wahrheit

- „Eine Warenkreditversicherung lohnt sich erst ab Millionenumsatz." ✘ Falsch. Für kleinere Umsätze gibt es Pauschaltarife mit vereinfachter Prüfung. Entscheidend ist nicht die Umsatzhöhe, sondern ob ein einzelner Ausfall das eigene Geschäft gefährden würde.
- „Eigentumsvorbehalt ersetzt die Kreditversicherung." ✘ Nur auf dem Papier. Ist die Ware verbaut, verarbeitet oder weiterverkauft, bleibt vom Vorbehalt wenig übrig. Und selbst unberührte Ware muss erst gefunden und zurückgeholt werden.
- „Der Kreditversicherer kann das Mahnen und Eintreiben für mich übernehmen." ✔ Ja. Die meisten Anbieter haben ein eigenes Inkasso, das überfällige Rechnungen vor dem Schadenfall verfolgt. Für viele Betriebe ist das der zweite große Nutzen neben der Entschädigung.
- „Forderungen an Bund und Länder sind meist gar nicht mitversichert." ✔ Stimmt. Bund und Länder können nach § 12 InsO nicht insolvent werden, deshalb klammern viele Verträge öffentliche Auftraggeber aus. Wer viel für Kommunen arbeitet, sollte die Bedingungen genau lesen.
- „Unternehmensinsolvenzen sind in Deutschland seit Jahren rückläufig." ✘ Nein. Laut Statistischem Bundesamt ist die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen 2023 und 2024 jeweils deutlich gestiegen. Das Ausfallrisiko im Forderungsbestand ist damit gewachsen.

## Häufige Fehler beim Abschluss

- Nach einer Limitkürzung weiter liefern, als wäre nichts gewesen
- Überfällige Forderungen aus Kundenrücksicht zu spät melden
- Zahlungsziele ohne Abstimmung mit dem Versicherer verlängern
- Nur die Promilleprämie vergleichen und Prüfgebühren und Mindestprämie übersehen
- Ratenzahlungen mit angeschlagenen Kunden vereinbaren, ohne an die Insolvenzanfechtung zu denken

## FAQ

### Was zahlt die Warenkreditversicherung, wenn ein Kunde insolvent wird?

Sie ersetzt die versicherte Forderung bis zum Kreditlimit abzüglich Selbstbehalt, also meist 70 bis 90 Prozent. Voraussetzung ist, dass die Forderung fristgerecht gemeldet und das Limit eingehalten wurde. Die Zahlung folgt in der Regel wenige Wochen nach Nachweis des Versicherungsfalls.

### Muss der Kunde erst insolvent sein?

Nein, bei guten Verträgen nicht. Zahlt ein Kunde nach einer vereinbarten Frist nicht, gilt das als Nichtzahlungstatbestand und löst die Leistung aus. Tarife, die nur die förmliche Insolvenz versichern, sind deutlich schwächer.

### Was passiert, wenn der Versicherer das Limit für einen Kunden streicht?

Bereits gelieferte Ware bleibt versichert. Für künftige Lieferungen tragen Sie das Risiko selbst oder verlangen Vorkasse oder Sicherheiten. Viele Versicherer erklären auf Nachfrage die Gründe oder prüfen mit neuen Unterlagen des Kunden erneut.

### Erfahren meine Kunden von der Versicherung?

Nicht zwingend. Die Bonitätsprüfung läuft über Auskunfteien und die Datenbanken des Versicherers. Bei größeren Limits kann der Versicherer den Kunden um aktuelle Zahlen bitten.

### Sind Privatkunden versichert?

Nein. Die Warenkreditversicherung deckt Forderungen gegen gewerbliche Abnehmer und öffentliche Auftraggeber. Für Forderungen gegen Verbraucher gibt es Inkasso, aber keine vergleichbare Versicherung.

### Hilft die Versicherung bei der Finanzierung?

Ja. Versicherte Forderungen sind für Banken und Factoringgesellschaften eine bessere Sicherheit. Viele Factoringverträge setzen eine Kreditversicherung voraus oder werden damit günstiger.

### Wie lange läuft ein Vertrag?

Meist ein bis drei Jahre, danach verlängert er sich, wenn niemand kündigt. Kündigungsfristen stehen im Vertrag und liegen häufig bei drei Monaten. Limits können unabhängig davon jederzeit angepasst werden.

### Gibt es auch Schutz für Exporte außerhalb der EU?

Ja, private Kreditversicherer zeichnen Forderungen in vielen Ländern weltweit. Für Länder oder Laufzeiten, die der private Markt nicht deckt, gibt es die Exportkreditgarantien des Bundes.

### Warum über einen Makler?

Weil sich Verträge bei Nichtzahlungstatbestand, Meldefristen, Anfechtung und Höchstentschädigung stark unterscheiden und die Limitpolitik der Versicherer je Branche anders ist. Wir holen Angebote ein, vergleichen die Bedingungen und unterstützen bei Limitfragen. Die Vergütung zahlt der Versicherer.

## Rechtsgrundlagen und Quellen

- [Insolvenzordnung (InsO)](https://www.gesetze-im-internet.de/inso/)
- [Versicherungsvertragsgesetz (VVG)](https://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/)
- [BaFin-Unternehmensdatenbank (zugelassene Versicherer)](https://portal.mvp.bafin.de/database/InstInfo/)

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