Die eine schlechte Bewertung
99,3 % positiv heißt auch: Es gibt die andere Seite. Statt sie zwischen 7.322 guten Urteilen zu begraben, steht sie hier, Wort für Wort, mit unserer Antwort daneben und mit der Regel, die wir daraus gemacht haben. Ein Schweizer Interessent hatte zugesagt, als wir merkten, dass wir dort gar nicht versichern dürfen.
„Die Firma weiss nicht was sie verkaufen kann"
„Ziemlich unterirdischer Service, nach stundenlangem Verhandeln, stets unter Offenlegung meines Wohnsitzes Schweiz, habe ich die gute Offerte akzeptiert. Dann kommt innert Stundenfrist die Mitteilung, dass Nammert gar keine Schweizer Kunden versichern kann. Very very efficient way of upsetting customers."
Norman Nammert antwortet
Geschäftsführender Gesellschafter
Sehr geehrter Herr Amberg, vielen Dank für Ihre offene Rückmeldung, und zugleich unsere aufrichtige Entschuldigung für den Ärger und die investierte Zeit.
Sie haben völlig recht: Es hätte gleich zu Beginn auffallen müssen, dass wir Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz aus regulatorischen Gründen nicht versichern dürfen. Dass Ihnen zunächst ein Angebot unterbreitet wurde, war ein ehrliches Versehen im laufenden Tagesgeschäft. Der Fehler ist intern selbst bemerkt und umgehend korrigiert worden, für Sie war das trotzdem ärgerlich, weil die Absage erst nach Ihrer Zusage kam. Das tut uns leid.
Wir nehmen das zum Anlass, Anfragen künftig früher auf den Wohnsitz zu prüfen, damit so etwas nicht noch einmal passiert. Und auch wenn wir Sie selbst nicht versichern können: Wenn wir Ihnen bei der Suche nach einem für die Schweiz zugelassenen Anbieter helfen können, melden Sie sich gern direkt bei uns.