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Die Prüfliste

Sagen Sie uns, was Sie fahren, wir sagen Ihnen, wonach Sie fragen müssen

Jede Bauart hat zwei, drei Zeilen im Bedingungswerk, an denen sich alles entscheidet. Wir stellen sie für Ihr Boot zusammen, zum Mitnehmen, auch zu einem anderen Anbieter. Wer die richtigen Fragen stellt, braucht keinen Vergleichssieger.

1, Was fahren Sie?

2, Wie alt?

3, Trifft etwas davon zu?

7 Fragen für Ihre Segelyacht, Baujahr 2004
Wird zum Neuwert oder zum Zeitwert ersetzt? Beim Zeitwert rechnet ein Gutachter nach dem Schaden das Alter heraus. Bei 22 Jahren ist das ein spürbarer Abzug. Bei uns: Ersatz zum vereinbarten Neuwert, feste Taxe ohne Wertstaffelung nach Alter.
Gibt es eine Altersgrenze für das Rigg? Ihr Boot ist 22 Jahre alt. Ab etwa fünfzehn Jahren verlangen manche Anbieter den Austausch des stehenden Guts oder schließen Riggschäden aus. Bei uns: Kein Ausschluss nach Riggalter. Bei sehr alten Riggs sprechen wir über Wartungsnachweise, statt die Deckung zu streichen.
Ist Osmose ausgeschlossen? In Standardpolicen fast immer. Bei einem 22 Jahre alten GFK-Rumpf ist das eine bewusste Lücke, keine Formalie. Bei uns: Nur im Premium-Tarif und nur für Boote bis 48 Monate, bei Ihrem Baujahr also nicht mehr erreichbar.
Sind Brand und Explosion schon in der Teilkasko enthalten? Ein Bootsbrand ist fast immer ein Totalschaden, bei dieser Ursache entscheidet nicht die Reparaturfrage, sondern ob die Versicherungssumme stimmt. Fragen Sie deshalb auch, ob der Schutz im Winterlager gilt. Bei uns: Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm und Hagel ab Teilkasko, in Basis-Plus und Premium automatisch, auch im Winterlager. Bei einer Saisonpolice ruht der Vertrag im Winter.
Wie weit reicht das Fahrtgebiet, und was kostet eine Erweiterung? Der häufigste Grund für eine abgelehnte Regulierung ist nicht ein Ausschluss, sondern ein zu eng gefasstes Gebiet. Bei uns: Wird mit Ihnen vereinbart, weltweit möglich, Erweiterung ohne Bearbeitungsgebühr. Im Premium zusätzlich sechs Wochen Urlaubsdeckung darüber hinaus.
In welchem Umfang wird auf grobe Fahrlässigkeit verzichtet? Ein offenes Seeventil, ein Blick aufs Handy: Ohne diesen Verzicht kürzt der Versicherer, und zwar zu Recht. Bei uns: Bis 25 % der Versicherungssumme im Basis PLUS, bis 50 % im Premium. Im Basis-Tarif nicht enthalten.
Muss ich den Liegeplatz im Ausland melden, und was passiert dann? Der Heimathafen ist ein Vertragsmerkmal. Ein nicht gemeldeter Wechsel kann im Schaden als Gefahrerhöhung gewertet werden. Bei uns: Kurze Nachricht genügt, wir passen den Schein an. In Spanien regulieren wir über unser eigenes Büro in Landessprache.

Die Antworten unter „Bei uns" beziehen sich auf unsere Bedingungen, Stand 01.08.2026, und gelten je nach Zeile erst ab einem bestimmten Tarif. Verbindlich ist Ihr Versicherungsschein.

Warum wir das herausgeben

Diese Liste funktioniert auch gegen uns

Sie können damit zu jedem Anbieter gehen und dieselben Fragen stellen. Genau das ist die Absicht: Ein Markt, in dem nach Deckung gefragt wird statt nach dem Jahresbeitrag, ist ein Markt, in dem wir gewinnen. Wo ein Wettbewerber die bessere Antwort hat, sagen wir es Ihnen, das steht im Leistungsvergleich.

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