Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)
Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung Adam Riese XL (AVB HR 2024)
[Seite 1]
Für Fragen und weitere Anliegen sind wir jederzeit im Kundenportal unter www.adam-riese.de für Dich da.
Allgemeine Versicherungsbedingungen für die
Hausratversicherung Adam Riese XL
(AVB HR 2024)
Stand 01.02.2024
Inhaltsverzeichnis
Teil A
1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich 22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer
versicherbar? Welche Schäden sind versichert? nach dem Versicherungsfall zu erfüllen?
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
3 Was ist unter Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explo- 24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
sion; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges zu ver- 25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
stehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert?
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch
sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versi- Teil B
chert? 1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche 1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Schäden sind hier nicht versichert?
1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und extreme Naturge-
1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zahlung
walten) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche
oder Nichtzahlung
Schäden sind hier nicht versichert?
1.4 Folgebeitrag
7 Welche Sachen sind versichert?
1.5 Lastschriftverfahren (Sepa-Lastschriftmandat)
8 Was gehört zum Hausrat?
1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
9 Was gehört nicht zum Hausrat?
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung
10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen?
2.1 Dauer und Ende des Vertrags
11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im
Versicherungsvertrag? 2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten
sie? 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
13 Welche Kosten sind versichert? 3.2 Gefahrerhöhung
14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was 3.3 Deine Obliegenheiten
sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme?
4 Weitere Regelungen
15 Anpassung des Beitrags
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung
16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterver-
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters
sicherung?
4.4 Verjährung
18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Ent-
schädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? 4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand
19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? 4.6 Anzuwendendes Recht
20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? 4.7 Embargobestimmung
21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zusätzli- 4.8 Überversicherung
che Obliegenheiten) sind vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
4.10 Aufwendungsersatz
4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
4.13 Repräsentanten
[Seite 2]
Teil A 3.4 Überspannung durch Blitz
1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zu- Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspan-
sätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? nung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder
durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicher-
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol- ten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
gende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden o-
der infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: 3.5 Explosion, Blindgänger
1.1 Brand, Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmorschäden, Blitz- Explosion ist eine plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die auf
schlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Blindgänger, Im- dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruht.
plosion, Rauch, Ruß und Verpuffung, Fahrzeuganprall, Anprall Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der
oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder seiner La- Intensität der Kraftäußerung.
dung; Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur
1.2 Einbruchdiebstahl, Diebstahl, Vandalismus nach einem Ein- unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in
bruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher
1.3 Leitungswasser; Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des
Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explo-
1.4 Naturgefahren; sion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Zer-
1.4.1 Sturm, Hagel; reißen seiner Wandung nicht erforderlich.
1.4.2 soweit zusätzlich vereinbart: Mitversichert sind Explosionsschäden durch Kampfmittel aus
Die extremen Naturgewalten: Überschwemmung, Rückstau, Erd- dem 1. oder 2. Weltkrieg (Blindgänger).
beben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanaus- 3.6 Implosion
bruch. Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall ei-
1.5 Glasbruch (soweit zusätzlich vereinbart); nes Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren
Die Versicherung von Glasschäden. Unterdrucks.
1.6 Schäden an Kühl- und Gefriergut; 3.7 Rauch, Ruß und Verpuffung
1.7 Innere Unruhen; 3.7.1 Rauch ist ein bei der Verbrennung entstehendes Gemisch von
Gasen und feinstverteilten Feststoffen, das plötzlich bestim-
1.8 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming.
mungswidrig aus der auf dem Versicherungsgrundstück befindli-
2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? chen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlage aus-
bricht.
2.1 Ausschluss Krieg
Ruß ist ein bei unvollständigen Verbrennungsprozessen entste-
Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereig-
hender aus sehr kleinen Teilchen bestehender Feststoff.
nisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt
ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen,
Dämpfen und Stäuben beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäu-
2.2 Ausschluss Kernenergie
ßerung, die im Gegensatz zu einer Explosion mit nur geringer Ge-
Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare schwindigkeit und Druckwirkung verläuft.
Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksich-
3.7.2 Nicht versichert sind Schäden, die durch allmähliche Einwirkung
tigung mitwirkender Ursachen.
von Rauch und Ruß entstehen (z.B. Fogging).
3 Was ist unter Brand, Nutzwärmeschäden, Seng- und Schmor- 3.8 Fahrzeuganprall
schäden, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,
3.8.1 Schäden die durch Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Stra-
Blindgänger, Implosion, Rauch, Ruß und Verpuffung, Fahr-
ßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine zerstört oder beschä-
zeuganprall, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs und
digt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhanden-
Überschallknall zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht
kommen.
versichert?
3.8.2 Unsere Deckung gilt subsidiär, d.h. die Inanspruchnahme aus un-
3.1 Brand, Nutzwärmeschäden
serem Vertrag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstande-
entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener nen Schadens erreicht wird (Subsidiarität). Wir ersetzen gegebe-
Kraft auszubreiten vermag. nenfalls die bestehende Deckungsdifferenz.
Nutzwärmeschäden sind Brandschäden, die an versicherten Sa- 3.8.3 Nicht versichert sind Schäden durch Anprall eines Schienen-,
chen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder Wärme Straßenfahrzeuges oder einer Arbeitsmaschine, wenn diese von
zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dir oder Personen, welche mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
Dies gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder ben, gelenkt werden.
Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
3.9 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder La-
3.2 Seng- und Schmorschäden dung
Seng- und Schmorschäden sind örtlich begrenzte Schäden durch Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Glei-
Hitzeeinwirkung, die durch Verfärbung der versengten Sachen ches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner La-
sichtbar werden und nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion o- dung.
der Implosion entstanden sind.
3.10 Überschallknall
3.2.1 Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die
Als Schaden durch Überschallknall gilt jede unmittelbare Zerstö-
dadurch entstehen, dass die Sachen dauerhaft der Hitze oder
rung oder Beschädigung versicherter Sachen, die direkt auf der
Wärme ausgesetzt sind.
durch den Überschallknall eines Luftfahrzeuges entstehenden
3.3 Blitzschlag Druckwelle beruht.
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sa- 3.11 Nicht versicherte Schäden
chen.
Nicht versichert sind
Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an
3.11.1 Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwir-
elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschä-
kender Ursachen.
den sein. Das ist der Fall, wenn über diese Schäden hinaus auf
dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blit- 3.11.2 Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungs-
zes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. raum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden,
die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und
[Seite 3]
zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungs- der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausge-
schutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicher- sprochen wird.
ten Schadenereignisses nach A 3.1 sind. 4.3.3 Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft
4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Ein- Dir werden versicherte Sachen weggenommen, weil Deine Wi-
bruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier derstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstands-
nicht versichert? kraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung Deines kör-
4.1 Einbruchdiebstahl perlichen Zustands haben. Diese Beeinträchtigung muss unmit-
Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: telbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Un-
fall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z.B. eine
4.1.1 Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein.
Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes ein- 4.3.4 Dir stehen Personen gleich, die mit Deiner Zustimmung in der
bricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von ande- Wohnung anwesend sind.
ren Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine
Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten 4.4 Nicht versicherte Schäden
Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines fal- 4.4.1 Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus
schen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, nach einem Einbruch sowie Raub
dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch ext-
4.1.2 Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes reme Naturgewalten (Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erd-
Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Be- rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht wer-
hältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit den. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. Des
falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öff- Weiteren gelten Schäden durch einfachen Diebstahl oder Trick-
net. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das diebstahl als nicht versichert
Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder 4.4.2 Nicht versicherte Schäden bei Raub
gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft wer-
schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen den, sind nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb
abhandengekommen sind. des Versicherungsorts an dem die Tathandlungen nach A 4.3.1
4.1.3 Einschleichen oder Verborgen halten bis 4.3.3 verübt werden, sind diese Sachen versichert.
Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen 4.5 Fahrraddiebstahl (soweit zusätzlich vereinbart)
Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschli- 4.5.1 Für nicht zulassungs- und nicht versicherungspflichtige Fahrrä-
chen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte. der (auch Elektrofahrräder) und die damit fest verbundenen
4.1.4 Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes Fahrradanhänger und Trailer-Bikes erstreckt sich der Versiche-
Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat rungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl. Die Regelungen
angetroffen und wendet Gewalt an, um sich den Besitz gestohle- zur Außenversicherung nach A 12 gelten entsprechend.
ner Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr Für die damit lose verbundenen und regelmäßig ihrem Gebrauch
für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzuset- dienenden Sachen besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie
zen. zusammen mit dem Fahrrad weggenommen worden sind.
4.1.5 Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel 4.5.2 Für Fahrräder und die damit fest verbundenen Fahrradanhänger
Dies liegt in folgenden Fällen vor: und Trailer-Bikes besteht Versicherungsschutz nur, wenn sie zur
Zeit des Diebstahls in verkehrsüblicher Weise durch ein Schloss
4.1.5.1 Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen gesichert waren oder sich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug
Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen (nicht Kfz-Anhänger) befanden. Du hast geeignete Unterlagen,
Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder die den Erwerb und die Identität (Hersteller, Marke und Rahmen-
Raub nach A 4.3 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub die- nummer) des Fahrrads belegen, zu beschaffen und aufzubewah-
ses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts er- ren. Soweit dies unverhältnismäßig oder für Dich unzumutbar ist,
folgt sein. kannst Du die Entschädigung nur verlangen, wenn Du die Merk-
4.1.5.2 Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richti- male des Fahrrads anderweitig nachweisen kannst. Du hast hat
gen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vor- den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle
her durch Diebstahl beschafft. Dabei hast weder Du, noch die anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir ge-
Person, welche Deinen Schlüssel rechtmäßig in Gewahrsam mäß B 3.3.3 zur Kündigung berechtigt oder leistungsfrei sein.
hatte, den Diebstahl durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. 4.5.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf die im Versi-
Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versi- cherungsschein genannten Beträge begrenzt.
cherungsorts erfolgt sein.
4.6 Diebstahl von Wäsche, Mähroboter, Gartenmöbeln sowie Gar-
4.2 Vandalismus ten- und mobilen Grillgeräten
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie 4.6.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
in A 4.1.1 oder 4.1.5 beschrieben in den Versicherungsort ein- chen Diebstahl für mobile
dringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder be-
schädigt (dazu zählen auch Graffitischäden). Das Gleiche gilt bei 4.6.1.1 Gartenmöbel, Sonnenschirme, Partyzelte und Gartenpavillons,
Raub innerhalb der versicherten Wohnung. die überwiegend aus Planen oder Stoffen bestehen, sowie für
Gartenboxen und deren Inhalt (z.B. Auflagen, Gartengeräte, Kin-
4.3 Raub derspielsachen),
Raub ist in folgenden Fällen gegeben: 4.6.1.2 Gartengeräte, z.B. Gartenscheren, Schaufeln, Spaten, Rasenmä-
4.3.1 Anwendung von Gewalt her und Äxte,
Der Räuber wendet gegen Dich Gewalt an, um Deinen Wider- 4.6.1.3 Geräte der Gartentechnik und deren Ladestationen, z.B. Mähro-
stand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. boter, Schwimmbad-/Teichroboter und Rasentrimmer,
Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwin- 4.6.1.4 Grillgeräte,
dung eines bewussten Widerstandes entwendet werden.
4.6.1.5 Gartenskulpturen (Skulpturen, Figuren und Plastiken),
4.3.2 Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
4.6.1.6 Heizgeräte, wie z.B. Heizstrahler und -pilze,
Du gibst Sachen heraus oder lässt sie Dir wegnehmen, weil der
Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. 4.6.1.7 Kinderspielsachen und -geräte, Go-Karts und motorbetriebene
Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versiche- Spielfahrzeuge bis 6 km/h bauartbedingter Höchstgeschwindig-
rungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist keit,
[Seite 4]
4.6.1.8 Bienenstöcke und Bienenvölker, die artgerecht gehalten werden zeugen, Wohnmobilen bzw. Campingfahrzeugen, sowie von ver-
und welche sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung schlossenen Dachboxen, entwendet oder bei diesem Ereignis
oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. zerstört oder beschädigt werden. Beachte, dass Kraftfahrzeug-
4.6.2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. anhänger in dieser Regelung nicht eingeschlossen sind.
4.6.3 Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei- Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön- anderer zum ordnungsmäßigen Öffnen nicht bestimmter Werk-
nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein. zeuge zum Öffnen der Türen oder Behältnisse des Fahrzeuges
gleich.
4.7 Diebstahl von Waschmaschinen und Trocknern aus Gemein-
schaftsräumen Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
4.7.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
chen Diebstahl für Waschmaschinen und Wäschetrockner, die
sich in gemeinschaftlich genutzten Räumen auf dem Grundstück 4.11.2 Für diese Erweiterung besteht Versicherungsschutz innerhalb
Deiner versicherten Wohnung befinden. Du hast den Diebstahl Deutschlands, der geographischen Grenzen Europas sowie den
unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Eu-
Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leis- ropäischen Union gehören.
tungsfrei sein. 4.11.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 1.000 € be-
4.7.2 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be- grenzt.
grenzt. 4.11.4 Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1). Für optische Ge-
4.8 Diebstahl von Spielgeräten räte sowie Geräte der Informationstechnologie (z.B. Laptop, Mo-
biltelefon, mobile Navigationsgeräte) besteht nur dann Versiche-
4.8.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- rungsschutz, wenn sich diese Sachen in einem nicht einsehbaren
chen Diebstahl für Kinderspielsachen und -geräte, die sich auf Bereich befinden.
dem Grundstück Deiner versicherten Wohnung befinden. Dies
gilt auch für gemeinschaftlich genutzte Räume. Go-Karts und 4.12 Kartenmissbrauch nach Einbruchdiebstahl/Raub
Spielfahrzeuge sind bis 6 km/h bauartbedingter Höchstge- 4.12.1 Wir leisten Entschädigung für entstehende Schäden durch Miss-
schwindigkeit mitversichert. Du hast den Diebstahl unverzüglich brauch von Kunden-, Scheck- und Kreditkarten, infolge eines Ein-
der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese bruchdiebstahls oder eines Raubes.
Obliegenheit, so können wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein. 4.12.2 Entschädigung wird nur geleistet, soweit eine Entschädigung
4.8.2 Die Entschädigung von Gemeinschaftseigentum erfolgt in Höhe nicht von dem Karten ausgebenden Unternehmen oder aus ei-
des Eigentumsanteils. nem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
4.8.3 Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Fahrräder. Du musst nach einem Versicherungsfall die Bank, möglichst die
kontoführende Stelle, unverzüglich benachrichtigen (Sperran-
4.8.4 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be- zeige). Die Sperranzeige kann auch gegenüber dem Zentralen
grenzt. Sperrannahmedienst abgeben werden.
4.9 Diebstahl von Kinderwagen und nicht motorgetriebenen Geh- 4.12.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
wagen/Rollstühlen grenzt.
4.9.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- 4.13 Diebstahl am Arbeitsplatz
chen Diebstahl für Kinderwagen und nicht motorgetriebene Geh-
wagen/Rollstühle, sowie die damit lose verbundenen und regel- 4.13.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa-
mäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen, sofern sie zusam- chen Diebstahl für versicherte Sachen an Deinem Arbeitsplatz.
men mit dem Kinderwagen oder dem nicht motorgetriebenen Ehegatten/Lebenspartner oder Personen, welche mit Dir in
Gehwagen/Rollstuhl abhandengekommen sind. Du hast den häuslicher Lebensgemeinschaft wohnen, stehen Dir gleich. Ar-
Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzu- beitsplatz ist der räumliche Bereich, an dem die Aufgaben Deiner
zeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so können wir gemäß beruflichen Tätigkeit verrichtet werden.
B 3.3.3 leistungsfrei sein. Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
4.10 Diebstahl aus dem Krankenzimmer in Krankenhäusern, Kuran- dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
stalten, Sanatorien, Rehabilitationszentren und bei Kurzzeit- nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
pflege 4.13.2 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
4.10.1 Wir leisten Entschädigung im Falle der Entwendung durch einfa- grenzt. Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1).
chen Diebstahl für versicherte Sachen, wenn sich diese aufgrund 4.14 Diebstahl von Kraftfahrzeugzubehör
eines stationären Krankenhaus-, Rehabilitations-, Sanatoriums- 4.14.1 Abweichend zu A 9.1.3 besteht Versicherungsschutz für Schäden
und Kuraufenthaltes oder bei Kurzzeitpflege (max. 8 Wochen) an nicht am Fahrzeug montierten Winter- / Sommerreifen inklu-
vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und aus dem sive der Felgen bei Einbruchdiebstahl. Das Gleiche gilt für nicht
Krankenzimmer entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört o- montierte Kindersitze und Dachboxen.
der beschädigt werden.
4.14.2 Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus ande-
4.10.2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. ren Versicherungsverträgen erlangt werden kann und der Scha-
Nicht versichert sind Wertsachen (siehe A 18.1), sowie optische den am Versicherungsort eingetreten ist.
Geräte und Geräte der Informationstechnologie (z.B. Laptop,
Mobiltelefon, mobile Navigationsgeräte). Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei-
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
4.10.3 Für diese Erweiterung besteht innerhalb der Bundesrepublik nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein.
Deutschland Versicherungsschutz.
4.14.3 Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be-
4.10.4 Du hast den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizei- grenzt.
dienststelle anzuzeigen. Verletzt Du diese Obliegenheit, so kön-
nen wir gemäß B 3.3.3 leistungsfrei sein. 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche
Schäden sind hier nicht versichert?
4.11 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen
5.1 Versicherte Gefahren und Schäden
4.11.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen die Dir oder ei-
ner mit Dir in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören Unter die Gefahr Leitungswasser fallen:
oder ihrem persönlichen Gebrauch dienen. Dies gilt, wenn sich 5.1.1 Leitungswasserschäden (Nässeschäden)
diese Gegenstände vorübergehend außerhalb der Wohnung be- 5.1.2 Bruchschäden
finden und durch das Aufbrechen von verschlossenen Kraftfahr-
[Seite 5]
5.2 Leitungswasserschäden (Nässeschäden) 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und extreme Natur-
Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten gewalten) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Wel-
ist aus: che Schäden sind hier nicht versichert?
5.2.1 Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit 6.1 Sturm
verbundenen Schläuchen, 6.1.1 Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens
5.2.2 den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit min-
Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, destens 62 km pro Stunde).
5.2.3 Heizungs- oder Klimaanlagen, Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird
Sturm unterstellt, wenn Du einen der folgenden Sachverhalte
5.2.4 Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, nachweist:
5.2.5 Wasserbetten, Wassersäulen, Zimmerbrunnen oder Aquarien, 6.1.1.1 Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungs-
5.2.6 innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenableitungsrohren grundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand o-
(Witterungsniederschläge). der an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet.
5.2.7 Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Hei- 6.1.1.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versi-
zungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf. Ausgenommen cherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicher-
davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt ten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein.
sind. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Ge-
5.3 Bruchschäden bäude verbunden sind.
Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten 6.2 Hagel
Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Ge- Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskör-
bäuden versichert: nern.
5.3.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren 6.3 Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse
5.3.1.1 der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen:
verbundenen Schläuchen; 6.3.1 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen o-
5.3.1.2 von Heizungs- oder Klimaanlagen; der auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden.
5.3.1.3 von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind
5.3.1.4 der Regenentwässerung. versichert.
Das setzt voraus, dass diese Rohre nach A 5.3.1 kein Bauteil von 6.3.2 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit
Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind.
5.3.2 frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: 6.3.3 Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit
Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich
5.3.2.1 Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z.B.
verbunden sind.
Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Was-
sermesser) sowie deren Anschlussschläuche; 6.3.4 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
genstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen
5.3.2.2 Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Hei-
sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folge-
zungs- oder Klimaanlagen.
schäden an versicherten Sachen sind versichert.
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, ein-
6.3.5 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
schließlich der Bodenplatte.
genstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude bau-
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre lich verbunden sind.
innerhalb des Gebäudes.
6.3.6 Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge-
Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Instal- genstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versi-
lationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) cherte Sachen befinden, baulich verbunden sind.
nicht versichert.
6.4 Extreme Naturgewalten (soweit zusätzlich vereinbart)
5.4 Nicht versicherte Schäden
6.4.1 Überschwemmung
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa-
Überschwemmung ist die Überflutung von Grund und Boden des
chen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden
Versicherungsgrundstücks mit erheblichen Mengen von Oberflä-
durch
chenwasser. Dies gilt nur, wenn
5.4.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
6.4.1.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)
5.4.2 Schwamm; Gewässern,
5.4.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Über- 6.4.1.2 Witterungsniederschläge
schwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch
oder
diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau;
6.4.1.3 ein Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche als Folge von
5.4.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch;
A 6.4.1.1 oder 6.4.1.2 die Überflutung verursacht haben.
5.4.5 Erdfall oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach A
6.4.2 Rückstau
5.2 den Erdfall oder Erdrutsch verursacht hat;
Rückstau liegt vor, wenn Wasser aus den gebäudeeigenen Ablei-
5.4.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen we-
tungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Ge-
gen eines Brandes, durch Druckproben oder durch Umbauten o-
bäude eindringt. Dies gilt nur, wenn
der Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an
der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage. 6.4.2.1 eine Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden)
Gewässern
Nicht versichert sind Schäden an
oder
5.4.7 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen be- 6.4.2.2 Witterungsniederschläge
findlichen Sachen. den Rückstau verursacht haben.
5.4.8 dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Was- 6.4.3 Erdbeben
ser aus dem Aquarium ausgetreten ist. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens,
die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst
wird.
[Seite 6]
Erdbeben wird unterstellt, wenn Du einen der folgenden Sach- Bruch ist, wenn das Glas durchgehend in seinem Querschnitt be-
verhalte nachweist: schädigt ist.
6.4.3.1 Die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens hat in der Um- 6.9.2 Muschelausbrüche
gebung des Versicherungsorts Schäden an Gebäuden im ein- Muschelausbrüche sind Abplatzungen an der Oberfläche von
wandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen ande- Glas, die zu einer gekrümmten Bruchfläche führen. Der Quer-
ren Sachen angerichtet. schnitt muss nicht durchgehend beschädigt sein. Muschelaus-
6.4.3.2 Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands der versi- brüche sind nicht Schrammen oder Kratzer auf der Glasoberflä-
cherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein. che.
6.4.4 Erdfall 6.10 Welche Schäden und Gefahren sind nicht versichert?
Erdfall ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über na- 6.10.1 Nicht versichert sind folgende Schäden:
turbedingten Hohlräumen. 6.10.2 Oberflächen oder Kanten werden beschädigt (z.B. durch Schram-
6.4.5 Erdrutsch men, Kratzer).
Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von 6.10.3 Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolierverglasungen wer-
Erd- oder Gesteinsmassen. den undicht.
6.4.6 Schneedruck 6.10.4 Nicht versichert ist der Bruch durch folgende Gefahren, soweit
Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eis- für diese Gefahren anderweitiger Versicherungsschutz besteht:
massen. - Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implo-
6.4.7 Lawinen sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder
seiner Ladung;
Lawinen sind Schnee- oder Eismassen, die an Berghängen nie-
dergehen. - Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie
Raub oder der Versuch einer solchen Tat;
6.4.8 Vulkanausbruch
- Leitungswasser;
Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufrei-
ßen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptio- - Sturm, Hagel;
nen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und von Gasen. - Extreme Naturgewalten: Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall,
6.5 Nicht versicherte Schäden Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen oder Vulkanausbruch.
Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursa- 6.11 Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
chen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden 6.11.1 Ausschluss Krieg
durch Nicht versichert sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereig-
6.5.1 Sturmflut; nisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand. Das gilt
6.5.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere 6.11.2 Ausschluss Kernenergie
Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie, nukleare
oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstel- Strahlung oder radioaktive Substanzen. Das gilt ohne Berücksich-
len; tigung mitwirkender Ursachen.
6.5.3 Grundwasser, soweit nicht infolge von Witterungsniederschlä- 6.11.3 Nicht versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die
gen oder Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erd- dadurch entstehen, dass die Sachen dauerhaft der Hitze oder
oberfläche gedrungen; Wärme ausgesetzt sind.
6.5.4 Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Implo- 6.12 Welche Sachen sind versichert? Was ist zusätzlich versicher-
sion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder bar? Welche Sachen sind nicht versichert?
seiner Ladung; dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein
versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; 6.12.1 Versicherte Sachen
6.5.5 Trockenheit oder Austrocknung. Versichert sind folgende im Versicherungsschein bezeichnete Sa-
chen:
Nicht versichert sind Schäden an
- Fertig eingesetzte oder montierte Glasscheiben;
6.5.6 Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind.
Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen be- - Platten und Spiegel aus Glas;
findlichen Sachen. - künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel;
6.5.7 Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. Ausgenom- - Platten aus Glaskeramik (-kochfeldern) sowie die Elektronik von
men hiervon sind Antennenanlagen und Markisen nach A 8.3.3. Glaskeramik-Kochfeldern, soweit diese durch den Glasbruch
6.6 Wartezeit beschädigt wurde oder wenn diese durch den Austausch der
Glaskeramikplatte ebenfalls erneuert werden muss;
Für extreme Naturgewalten (siehe A 6.4) besteht Versicherungs-
schutz erst nach Ablauf von 14 Tagen nach Antragstellung (War- - Scheiben von Aquarien, Terrarien;
tezeit). Die Wartezeit entfällt, sofern das Risiko im selben Um- - Scheiben und Platten aus Kunststoff;
fang bereits versichert war und im unmittelbaren Anschluss an - Scheiben von Wintergärten.
die Vorversicherung übernommen wurde.
6.13 Nicht versicherte Sachen
6.7 Besondere Selbstbeteiligung für Schäden durch extreme Natur-
Nicht versichert sind
gewalten
6.13.1 optische Gläser, Hohlgläser, Geschirr, Beleuchtungskörper und
6.7.1 Für Schäden durch extreme Naturgewalten nach A 6.4 besteht
Handspiegel;
eine besondere Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 €.
6.13.2 Photovoltaikanlagen;
6.8 Glasbruch (soweit zusätzlich vereinbart)
6.13.3 Scheiben und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch fol-
elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und Kommunikati-
gende Ereignisse zerstört oder beschädigt werden:
onsgeräte sind (z.B. Bildschirme von Fernsehgeräten und Moni-
- Bruch (Zerbrechen) toren, Displays von Tablets und Smartphones);
- Muschelausbrüche (Kantenbeschädigungen) 6.13.4 Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
6.9 Was ist unter Bruch und Muschelausbrüchen zu verstehen? 6.14 Versicherungsort
6.9.1 Bruch
[Seite 7]
Der Versicherungsort sind die im Versicherungsschein bezeich- Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z.B. Zinseinbu-
neten Gebäude oder Räume von Gebäuden. ßen, Kosten der Rechtsverfolgung, Kosten für Hard- und Soft-
Soweit Versicherungsschutz für bewegliche Sachen vereinbart ware) werden nicht erstattet.
ist, besteht dieser nur innerhalb des Versicherungsorts. Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € be-
6.15 Welche Kosten sind versichert? grenzt.
6.15.1 Versicherte Kosten Mehrere Schäden, die auf eine gemeinsame Ursache entstehen,
gelten als ein Versicherungsfall.
Wir ersetzen folgende Kosten, die infolge eines Versicherungs-
falls erforderlich und tatsächlich angefallen sind: 6.20 Nicht versicherte Schäden
6.15.2 Das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Nicht versichert sind
Notverglasungen); - andere Arten des Erlangens von Zugangs- oder Identifikations-
6.15.3 Den Abtransport und die Vernichtung von versicherten Sachen daten oder andere Arten der Internetkriminalität
zum nächsten Ablagerungsplatz (Entsorgungskosten). - Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz be-
6.16 Schäden an Kühl- und Gefriergut steht oder soweit ein kontoführendes Kreditinstitut sie be-
gleicht oder dafür haftet.
Wir ersetzen Schäden an Kühl- und Gefriergut in Kühl- und Tief-
kühlschränken oder -fächern, wenn die Energiezufuhr unvorher- 6.21 Obliegenheiten vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls
sehbar unterbrochen wird oder die Geräte technisch versagen. 6.21.1 Vor Eintritt des Versicherungsfalls:
Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be- Der Computer muss mit einer Zugriffsberechtigung, einer Fire-
grenzt. wall sowie einer aktuellen Version einer Virenschutzsoftware
6.17 Innere Unruhen ausgestattet sein. Die Virendefinitionen sind mindestens einmal
im Monat zu aktualisieren.
Innere Unruhen liegen vor, wenn zahlenmäßig nicht unerhebli-
che Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung Verletzt Du eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß
störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeit ge- B 3.3.3 leistungsfrei sein.
gen Personen oder Sachen verüben. Wir leisten Entschädigung 6.21.2 Nach Eintritt des Versicherungsfalls
für versicherte Sachen, die durch unmittelbare Gewalthandlun- Nach einem Versicherungsfall musst Du
gen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder be-
schädigt werden. - den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizei-
dienststelle anzeigen
6.18 Nicht versicherte Schäden
- den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Kreditinstitut anzeigen
6.18.1 Schäden durch Verfügung von hoher Hand. - in Abstimmung mit dem Kreditinstitut unverzüglich Maßnah-
6.18.2 Schäden an Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugs- men ergreifen, die den Schaden mindern (z.B. Widerspruch der
fertig sind, es sei denn, sie entstehen durch Brand, Explosion o- Abbuchung) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens ver-
der Implosion infolge von Inneren Unruhen. hindern (z.B. Kontosperrung)
6.18.3 Ein Anspruch auf Entschädigung besteht insoweit nicht, als Scha- - Dich um Begleichung des Schadens durch den Verursacher oder
denersatz aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts durch das kontoführende Kreditinstitut bemühen.
beansprucht werden kann. Darüber hinaus musst Du auf unsere Anweisung hin
6.19 Phishing, Pharming, Skimming - bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und uns
6.19.1 Wir leisten Entschädigung für unmittelbare Vermögensschäden, alle zur Feststellung der Schadenursache und des Schadens er-
welche Dir oder einer mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben- forderlichen Auskünfte erteilen
den Person durch Phishing, Pharming oder Skimming entstehen, - das kontoführende Kreditinstitut ermächtigen, dem uns alle er-
soweit diese nicht anderweitig erstattet werden. forderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls
Versicherungsschutz bei Phishing und Pharming besteht nur in zu erteilen.
Zusammenhang mit Transaktionen, die auf einem in Deinem Ei- Verletzt Du eine dieser Obliegenheiten, so können wir gemäß
gentum befindlichen Computer (PC, Notebook, Laptop) durchge- B 3.3.3 leistungsfrei sein.
führt wurden.
7 Welche Sachen sind versichert?
6.19.2 Phishing ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäu-
schung falscher Tatsachen (Identitäten) mit Hilfe von E-Mails ver- Versichert ist Dein gesamter Hausrat innerhalb des im Versiche-
trauliche Zugangs- und Identifikationsdaten beschaffen und mit rungsschein bezeichneten Versicherungsorts.
den so erlangten Daten im Online-Verkehr unerlaubte Handlun- Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden
gen vornehmen. Als Phishing gilt auch, wenn sich Dritte bei ei- –Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei
nem Einbruchdiebstahl oder Raub (siehe A 4.1 und 4.3) am Ver- dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhan-
sicherungsort widerrechtlich Zugriff auf vertrauliche Zugangs- denkommt, ist versichert.
und Identifikationsdaten verschaffen. Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten
Pharming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäu- Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung
schung falscher Tatsachen (Identitäten) durch Umleitung auf ge- (siehe A 12) versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätz-
fälschte Webseiten vertrauliche Zugangs- und Identifikationsda- lich vereinbart ist.
ten verschaffen und mit den so erlangten Daten im Online-Ver- 8 Was gehört zum Hausrat?
kehr unerlaubte Handlungen vornehmen.
8.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in Deinem Haushalt zur
Skimming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich durch Manipula- privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
tion von Geldautomaten oder sonstigen, für elektronische Zah-
8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür
lungsvorgänge geeignete Lesegeräten, vertrauliche Zugangs-
gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen
und Identifikationsdaten von Bank- oder Kreditkarten verschaf-
(siehe A 18). Sofern Deine ansonsten ständig bewohnte Woh-
fen und mit den so erlangten Daten Zweitkarten anfertigen, um
nung unbewohnt wird nach A 23.1.3 oder als absehbar gilt, dass
mit diesen unerlaubte Handlungen vorzunehmen.
die Wohnung auf Dauer unbewohnt bleibt, sind Wertsachen
6.19.3 Wir ersetzen die unmittelbare Vermögenseinbuße in Höhe des (siehe A 18) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
zu Unrecht belasteten Betrags, soweit dieser nicht anderweitig
8.3 Ferner gehören zum Hausrat
erstattet wird.
8.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z.B. Einbaumöbel und
Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn Du diese als Mieter oder
[Seite 8]
Wohnungseigentümer auf Deine Kosten beschafft oder über- über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der
nommen hast. Wohnung).
Du musst aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. 10.2 Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschlie-
8.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt ßende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich von Dir zu priva-
und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudever- ten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich
hältnisse angepasst worden sind. Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf
dem sich die versicherte Wohnung befindet. Die Nutzung durch
8.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die ausschließ- Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, steht Dir
lich der versicherten Wohnung (siehe A 10) dienen. Diese müs- gleich.
sen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte
Wohnung liegt. 10.3 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Haus-
rat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z.B. ausgewiesene
8.3.4 Selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Mo- Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen
dell- und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflich- sich auf demselben Grundstück befinden, auf dem sich die versi-
tig sind. cherte Wohnung befindet.
8.3.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Mo- 10.4 privat genutzte Garagen, soweit sich diese in der Nähe des Ver-
toren sowie Surfgeräte. sicherungsorts befinden (innerhalb des Wohnortes oder in einer
8.3.6 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen. angrenzenden Gemeinde).
8.3.7 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die entweder Dir o- 10.5 Abweichend zu A 10.1 ist der Inhalt eines Arbeitszimmers mit-
der Personen, die mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben, aus- versichert, welches sich innerhalb des versicherten Grundstü-
schließlich zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. ckes befindet, jedoch nicht ausschließlich über die versicherte
Handelswaren und Musterkollektionen sind bis 2.500 € mitversi- Wohnung zu betreten ist.
chert. 10.5.1 Entschädigung wird nur geleistet, soweit diese nicht aus einem
8.3.8 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann.
nach A 10.1 gehalten werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel). 10.5.2 Die Fläche der beruflich oder gewerblich genutzten Räume, in
8.3.9 technische, optische und akustische Anlagen, die der Sicherung denen Versicherungsschutz besteht, ist der Wohnfläche gleich-
der versicherten Wohnung dienen. Versicherungsschutz besteht zustellen.
auch für Schäden durch Diebstahl, Zerstörung oder Beschädi- 10.5.3 Unsere Entschädigung ist auf 25.000 € je Versicherungsfall be-
gung, die im Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl, Raub grenzt
oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind, sofern
keine Entschädigung über eine bestehende Gebäudeversiche- 10.6. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück / sind die Flurstü-
rung erlangt werden kann. cke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung
liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige
8.3.10 Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach A 8.1 bis 8.3, Teil des Flurstücks Versicherungsgrundstück, der durch Einfrie-
das sich in Deinem Haushalt befindet. Das gilt nicht für Sachen dung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu der versi-
von Deinen Mietern bzw. Untermietern nach A 9.1.5. cherten Wohnung gehört.
9 Was gehört nicht zum Hausrat? 10.7 Inhalt von Kundenschließfächern bei Geldinstituten
9.1 Nicht zum Hausrat gehören Wir leisten Entschädigung für den Inhalt von Kunden-schließfä-
9.1.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in A 8.3.1 genannt. chern in Tresorräumen von Geldinstituten innerhalb Deutsch-
9.1.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum lands. Diese Erweiterung hat Gültigkeit, soweit hierfür keine be-
übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese sondere Versicherung besteht. Der Inhalt von Kundenschließfä-
Sachen danach durch Dich als Mieter oder Wohnungseigentü- chern ist in der Versicherungssumme zu berücksichtigen.
mer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert. 10.7.1 Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 25.000 € be-
9.1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren grenzt.
Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeu- 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im
gen und Anhängern, soweit nicht unter A 4.13. und A 8.3.4 ge- Versicherungsvertrag?
nannt. Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der
9.1.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versiche- Betrag, den Du je Versicherungsfall selbst zu tragen hast. Eine
rungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Ver-
unter A 8.3.4 bis 8.3.6 genannt. sicherungsfall nach oben.
9.1.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Deiner Wohnung, es Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können indivi-
sei denn, dieser wurde ihnen von Dir überlassen. duell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Ge-
9.1.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versiche- fahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden.
rungsvertrag (z.B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegen- 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was bein-
stände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versi- haltet sie?
chert sind. 12.1 Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
9.1.7 elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen
technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzun-
ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und gen:
Programme sind nur versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart
ist. 12.1.1 Die Sachen sind Dein Eigentum oder dienen Deinem Gebrauch.
Dies gilt auch für Sachen der mit Dir in häuslicher Gemeinschaft
10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? lebenden Personen.
Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete 12.1.2 Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Ver-
Wohnung. Zur Wohnung gehören sicherungsorts. Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht
10.1 diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbstän- als vorübergehend.
dige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich 12.2 Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilli-
von Dir privat genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung gendiensten
durch Dich steht eine Nutzung durch Personen, die mit Dir in
häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich Hältst Du Dich oder eine mit Dir in häuslicher Gemeinschaft le-
beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur bende Person sich länger außerhalb der Wohnung auf, besteht
Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich Versicherungsschutz während der Ausbildung, einem freiwilligen
[Seite 9]
Wehrdienst oder einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligen- ab Begründung des eigenen Hausstands, vorläufiger Versiche-
dienst (z.B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundes- rungsschutz.
freiwilligendienst). Das gilt unabhängig von der Dauer des Auf- 12.9.1 Dieser vorläufige Versicherungsschutz besteht nur soweit aus
enthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet. diesem oder anderen Versicherungsverträgen keine anderwei-
12.3 Besonderheit bei Einbruchdiebstahl tige Entschädigung in Anspruch genommen werden kann.
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzun- 12.9.2 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf einen Betrag von
gen nach A 4.1 erfüllt sein. 25.000 € begrenzt. Der übrige Leistungsumfang richtet sich nach
12.4 Besonderheit bei Raub dem zum Zeitpunkt der Haushaltsbegründung vereinbarten Ver-
tragsinhalt.
Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
nach A 4.3.2 an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter 12.10 Erhöhung der Versicherungssumme bei Hochzeit, Kind oder
folgender Voraussetzung: Umzug
Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Wir erhöhen die Versicherungssumme bei Deiner Heirat, Geburt
eines Kindes oder einem Umzug nach A 16.1 um einen Vorsorge-
Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die betrag von zusätzlich 25.000 €. Die Erhöhung beginnt mit dem
mit Dir in häuslicher Gemeinschaft leben. Tag der standesamtlichen Heirat, dem Tag der Geburt oder dem
Sachen, die erst auf Verlangen des Räubers herangeschafft wer- Tag des Umzugsbeginns und endet 6 Monate danach.
den, sind nicht versichert. 13 Welche Kosten sind versichert?
12.5 Besonderheit bei Naturgefahren Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen
Für Schäden durch Naturgefahren (Sturm, Hagel) besteht Versi- 13.1 Aufräumungskosten
cherungsschutz innerhalb von Gebäuden. Für extreme Naturge-
walten (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erd- Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräu-
rutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) besteht Versi- men. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschä-
cherungsschutz nur sofern Du diese Gefahren explizit versichert digte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz ab-
hast und Deine versicherten Sachen sich innerhalb von Gebäu- zutransportieren und sie zu vernichten.
den befinden. 13.2 Bewegungs- und Schutzkosten
12.5.1 Abweichend von A 12.5 leisten wir Entschädigung für versicherte Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen,
Gartenmöbel, Gartengeräte und sonstiges Garteninventar, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese
Skulpturen mit fester Verankerung, die durch Sturm oder Hagel Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustel-
zerstört oder beschädigt wurden oder abhandenkommen. Die len oder wiederzubeschaffen.
versicherten Sachen müssen sich auf dem Grundstück, auf dem 13.3 Hotelkosten
die versicherte Wohnung liegt, befinden. Nach einer öffentlichen
Sturm- oder Hagelwarnung musst Du zumutbare Sicherungs- Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Un-
maßnahmen für die versicherten Sachen ergreifen. terbringung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansons-
ten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und Dir
Unsere Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 2.500 € be- die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar
grenzt. ist.
12.6 Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Woh-
Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen und Entschädi- nung wieder bewohnbar ist. Dies gilt längstens für die Dauer von
gungsgrenzen. 360 Tagen. Die Entschädigung ist pro Tag auf max. 100 € be-
12.7 Hausrat in Schiffskabinen und Schlafwagenabteilen grenzt, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich im Rahmen der Außen- 13.4 Transport- und Lagerkosten
versicherung auch auf Diebstahl versicherter Sachen nach einem Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu
Einbruch in eine Schiffskabine oder in ein Schlafwagenabteil. transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Woh-
Versicherungsschutz besteht nur, wenn die Schiffskabine oder nung unbenutzbar wurde und Dir auch die Lagerung in einem be-
das Schlafwagenabteil ordnungsgemäß verschlossen ist. Ord- nutzbaren Teil nicht zumutbar ist.
nungsgemäß ist der Verschluss, wenn sämtliche vorhandenen Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt,
Verschlussvorrichtungen und evtl. existierende Sicherungsme- in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in ei-
chanismen betätigt wurden. nem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. Dies
Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € be- gilt längstens für die Dauer von 12 Monaten.
grenzt. 13.5 Schlossänderungskosten
12.8 Ständige Außenversicherung für Sportgeräte Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzu-
Wir leisten Entschädigung für Sportausrüstungen unter den ge- nehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Türen der Woh-
nannten Voraussetzungen (A 12.3 bis 12.5) auch wenn sich diese nung oder für dort befindliche Wertschutzschränke durch einen
dauerhaft außerhalb des Versicherungsortes befinden. Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Ferner wird in Erweiterung zu A 4.1 bis 4.3 Entschädigung geleis- 13.6 Bewachungskosten
tet, wenn Sportausrüstungen durch Aufbrechen eines verschlos- Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewa-
senen und mit dem Boden fest verbundenen Behältnisses außer- chen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvor-
halb von Gebäuden entwendet wurden. richtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden
12.8.1 Sportausrüstung sind Sportgeräte, deren Zubehör und dazu ge- Schutz bieten.
hörende Sportbekleidung. Zur Sportbekleidung gehören auch Sa- Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
chen, die Schutz gegen mögliche Verletzung bei Ausübung des Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll ge-
Sports bieten. brauchsfähig sind. Dies gilt längstens für die Dauer von 72 Stun-
12.8.2 Unsere Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € be- den.
grenzt. 13.7 Reparaturkosten für Gebäudeschäden
12.9 Vorläufiger Versicherungsschutz bei Auszug Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich
Entfällt für eine bisher in häuslicher Gemeinschaft mit Dir leben- der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass
den Personen der Hausratversicherungsschutz, weil diese einen die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch ei-
eigenen, nicht zu Deinem Haushalt gehörenden Hausstand be- ner solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Woh-
gründen (z.B. Auszug von Kindern, Auszug von Ehepartnern nach nung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem
Trennung), so besteht für die Dauer von 6 Monaten, gerechnet Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu.
[Seite 10]
13.8 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen Unsere Entschädigung ist auf 250 € je Versicherungsfall be-
Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an schränkt.
Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden 13.16 Unterbringung von Haustieren und Tierarztkosten
müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten Für Haustierunterbringungs- oder Tierarztkosten, die aufgrund
oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist. eines Versicherungsfalles notwendig werden. Ausgeschlossen
13.9 Kosten für provisorische Maßnahmen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere.
Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, Voraussetzung für die Erstattung der Kosten ist, dass die Scha-
um versicherte Sachen zu schützen. densumme voraussichtlich eine Höhe von 2.500 € übersteigt.
13.10 Kosten für Technologiefortschritt Unsere Entschädigung ist auf 250 € je Versicherungsfall be-
schränkt.
Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich ent-
standenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wieder- 13.17 Datenrettungskosten
herstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung Abweichend von A 9.1.7 sind die infolge eines Versicherungsfal-
oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Tech- les am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen
nologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maß- Kosten für die technische Wiederherstellung oder des Versuchs
gebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, das der Wiederherstellung - jedoch nicht der Wiederbeschaffung -
der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte möglichst von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Infor-
nahekommt. mationen) und Programmen mitversichert.
13.11 Mehrkosten durch Preissteigerungen Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine er-
Wir ersetzen Preissteigerungen, die im Zuge der Wiederherstel- satzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf
lung entstehen und deren Ursache in der Zeit zwischen Eintritt dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder
des Versicherungsfalls und der unverzüglichen Wiederherstel- nicht mehr verfügbar sind.
lung liegt und für die nicht gleichzeitig eine Preisdifferenzversi- 13.17.1 Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für
cherung besteht. Veranlasst Du nicht unverzüglich die Wieder- - Daten und Programme, zu deren Nutzung Du nicht berechtigt
herstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu erset- bist (z.B. so genannte Raubkopien);
zen, in dem sie auch bei unverzüglicher Wiederherstellung ent-
standen wären. - verfügbare Programme und Daten, die Du auf einem Rücksiche-
rungs- oder Installationsmedium vorhältst.
13.12 Rückreise bei Urlaubs- oder Dienstreiseabbruch
13.17.2 Wir leisten keine Entschädigung für die Kosten eines neuerlichen
Bei Fahrtmehraufwand für ein angemessenes Reisemittel. Die Lizenzerwerbs. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf
Angemessenheit richtet sich nach dem benutzten Urlaubsreise- 2.500 € begrenzt.
mittel und der Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. Fahrt-
kosten werden ersetzt, wenn Du, Dein Ehe- oder Lebenspartner 13.18 Fehlalarm durch Rauch- und Gasmelder
und mitreisende Familienangehörige wegen eines erheblichen Ersetzt werden Kosten, die entstehen, wenn der Alarm (auch
Versicherungsfalles vorzeitig eine Reise abbrechen musst und an Fehlalarm) eines nach Gerätenorm DIN EN 14604 zertifizierten
den Schadenort reist. und in gemäß den Instruktionen des Herstellers geeigneten
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraus- Wohnräumen eingebauten Rauch- oder Gasmelders unmittelbar
sichtlich 5.000 € übersteigt und eine Anwesenheit am Schaden- oder mittelbar zu einem Einsatz von Polizei oder Feuerwehr
ort notwendig macht. Als Reise gilt jede Abwesenheit vom Versi- führt.
cherungsort. Ersetzt werden außer den Kosten des Einsatzes auch Kosten zur
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. Beseitigung von Schäden an versicherten Sachen, die dadurch
entstehen, dass sich Feuerwehr oder Polizei gewaltsam Zugang
13.13 Umzugskosten in das versicherte Gebäude bzw. dessen Wohnungen verschafft.
Wir ersetzen Kosten für den Umzug in eine andere vergleichbare Dabei sind der Feuerwehr oder Polizei Dritte gleichgestellt, die
Wohnung sowie den Rückumzug wenn die ansonsten ständig be- im Rahmen von Geschäftsführung ohne Auftrag tätig werden.
wohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar 13.19 Kostenpauschale
geworden ist und Dir die Beschränkung auf einen benutzbar ge-
bliebenen Teil der Wohnung nicht zugemutet werden kann. Der Ab einer Gesamtentschädigung je Versicherungsfall in Höhe von
Umzug kann auf Dauer oder zur Überbrückung eines Zeitraums 2.500 € kann von Dir eine pauschale Leistung in Höhe von 100 €
erfolgen. für Deine persönlichen Auslagen beantragt werden.
Eine Wohnung ist vergleichbar, wenn sie innerhalb Deutschlands 14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme?
und in einer Entfernung von höchstens 50 km vom bisherigen Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungs-
Wohnort liegt. Ersetzt werden die durch den Umzug veranlass- summe?
ten Transportkosten. 14.1 Versicherungswert
Unsere Entschädigung ist auf 2.500 € je Versicherungsfall be- Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung
grenzt. Für in Verbindung mit dem Umzug anfallenden Gebühren der Entschädigung.
(z.B. Ummeldung, Adressänderung) wird ein pauschaler Betrag 14.1.1 Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der auf-
von 100 € geleistet. zuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem
Kosten für die durch den Umzug entstandene geänderte Lebens- Zustand wiederzubeschaffen.
führung werden nicht ersetzt. 14.1.2 Für Kunstgegenstände nach A 18.1.1.4 und Antiquitäten nach
13.14 Mehrkosten durch Wasser- und Gasverlust 18.1.1.5 ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden
Wir ersetzen den Mehrverbrauch von Frischwasser (einschließ- ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen.
lich der damit verbundenen Abwassergebühren) oder Gas, wel- 14.1.3 Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht
cher infolge eines Versicherungsfalles nach A 5.3 entsteht und mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine
den das Versorgungsunternehmen in Rechnung stellt. Die Ent- Wert. Das ist der Betrag, den Du dafür bei einem Verkauf erzielen
schädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. kannst.
13.15 Kinderbetreuung im Notfall 14.1.4 Ist die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträge
Für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für nach A 18.3 begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt.
eine Kinderbetreuung, wenn diese nach einem versicherten 14.2 Versicherungssumme
Schaden erforderlich werden. Voraussetzung für die Erstattung 14.2.1 Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versi-
der Kosten ist, dass die Schadensumme voraussichtlich eine cherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert
Höhe von 2.500 € übersteigt. nach A 14.1 entsprechen.
[Seite 11]
14.2.2 Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag 16 Was gilt bei einem Wohnungswechsel?
von 10 %. 16.1 Umzug in eine neue Wohnung
14.3 Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Bei- Wechselst Du Deine Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf
trag die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels be-
Es gelten folgende Grundlagen: steht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versiche-
14.3.1 Wir passen Deinen Versicherungsschutz an die Entwicklung der rungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 3
Verbraucherpreise an. Wir verändern hierzu die Versicherungs- Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeit-
summe. Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Ge- punkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue
brauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise Wohnung gebracht werden.
nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist 16.2 Mehrere Wohnungen
Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Bewohnst Du neben der neuen weiterhin Deine bisherige Woh-
Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statis- nung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht
tischen Bundesamt veröffentlichte Index. Die Versicherungs- über. Für eine Übergangszeit von 3 Monaten besteht Versiche-
summe erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozent- rungsschutz in beiden Wohnungen.
satz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegen-
über dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Ver- 16.3 Umzug ins Ausland
änderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik
Komma berücksichtigt. Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Woh-
einer jeden Versicherungsperiode. Die neue Versicherungs- nung erlischt spätestens 3 Monate nach Umzugsbeginn.
summe wird auf volle hundert Euro aufgerundet. Wir geben Dir 16.4 Anzeige der neuen Wohnung
die neue Versicherungssumme anschließend bekannt. 16.4.1 Ein Wohnungswechsel muss uns spätestens bei Umzugsbeginn
14.3.2 Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Bei- angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratme-
trag. tern anzugeben.
14.3.3 Du kannst der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklä- 16.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen ver-
rung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) widersprechen. einbart, ist uns mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung ent-
Dies muss innerhalb eines Monats geschehen, nachdem Du die sprechende Sicherungen vorhanden sind (Gefahrerhöhung). Die
Mitteilung über die neue Versicherungssumme erhalten hast. Anzeige muss in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) erfolgen.
Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig 16.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche o-
abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. der der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung füh-
ren, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird.
15 Anpassung des Beitrags
16.5 Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht
15.1 In der Hausratversicherung errechnet sich der Tarifbeitrag aus
der Multiplikation der Versicherungssumme (in Tausend EUR) 16.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere Tarifbestimmungen, die am
mit dem Beitragssatz des jeweiligen Tarifs für die vereinbarte De- Ort der neuen Wohnung gültig sind.
ckung. 16.5.2 Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze er-
15.2 Der Beitragssatz je Tarif ist kalkuliert unter Berücksichtigung des höht, kannst Du den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die
erwarteten Schadenbedarfs der Risikoart, der Kosten (insbeson- Selbstbeteiligung erhöht wird.
dere für Vertrieb und Verwaltung) sowie des Gewinnansatzes Kündigst Du, musst Du dies in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
und der Feuerschutzsteuer, soweit diese anfällt. tun. Dafür hast Du einen Monat nach Zugang der Mitteilung über
15.3 Verlängert sich der Vertrag nach B 2.1.2, können wir den Tarif- die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der
beitrag zu Beginn des jeweiligen Vertragsverlängerungszeitrau- Zugang bei uns. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem sie
mes anpassen. Die Beitragsanpassung erfolgt entsprechend der uns zugegangen ist, wirksam. Dein Kündigungsrecht gemäß
bisherigen und erwarteten zukünftigen Entwicklung des Scha- B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
denbedarfs und einer gegebenenfalls erfolgten Veränderung der 16.5.3 Uns steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger
Feuerschutzsteuer unter Beibehaltung der dem Vertrag zu- Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu.
grunde liegenden Kalkulationsmethode. Soweit wir von unserer 16.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
Möglichkeit, den Beitrag zu erhöhen, keinen Gebrauch machen,
Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes:
können entsprechend ungenutzte Anpassungen jeweils vorge-
tragen und bei einer erneuten Vertragsverlängerung berücksich- 16.6.1 Ziehst Du aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt
tigt werden. Wir sind berechtigt, für die Anpassung die statisti- Dein Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide
schen Erkenntnisse des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- Wohnungen:
cherungswirtschaft e. V. zu berücksichtigen und einen unabhän- Die bisherige Ehewohnung und Deine neue Wohnung.
gigen Treuhänder mit der Prüfung der Neukalkulation zu beauf-
Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird,
tragen.
längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-
15.4 Sofern der Versicherungsvertrag für eine Dauer von mehr als drei zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungs-
Jahren abgeschlossen ist, gilt A 15.3 entsprechend für das Ende schutz nur noch in Deiner neuen Wohnung und nicht mehr in der
des dritten und jedes darauffolgenden Versicherungsjahres. bisherigen gemeinsamen Wohnung.
15.5 Wir sind nicht berechtigt, für den bestehenden Vertrag einen hö- 16.6.2 Wenn Du und Dein Ehegatte als Versicherungsnehmer eingetra-
heren Beitrag zu verlangen als für neu abzuschließende Verträge gen sind und entweder Du oder Dein Ehegatte aus der Ehewoh-
mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungsschutz. Wir nung ausziehst, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnun-
sind verpflichtet, den Tarifbeitrag für den bestehenden Vertrag gen:
entsprechend dem Tarifbeitrag für neu abzuschließende Ver-
Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des auszie-
träge mit gleichen Tarifmerkmalen und gleichem Deckungs-
henden Ehegatten.
schutz zu senken, wenn dieser niedriger ist.
Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird,
15.6 Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn Dir die Mittei-
längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Aus-
lung hierüber spätestens einen Monat vor Wirksamkeit der Bei-
zug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versiche-
tragserhöhung zugeht. Wir haben in dieser Mitteilung darauf
rungsschutz für die neue Wohnung.
hinzuweisen, dass Du den Versicherungsvertrag aufgrund der
Beitragserhöhung innerhalb eines Monats nach Erhalt dieser 16.6.3 Wenn Du und Dein Ehegatte als Versicherungsnehmer eingetra-
Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragser- gen sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt A 16.6.2 ent-
höhung kündigen kannst. sprechend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf
[Seite 12]
den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versiche- 17.4.2 Kündigung des Unterversicherungsverzichts
rungsschutz für beide neuen Wohnungen. Der Unterversicherungsverzicht kann entweder von Dir oder uns
16.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperi-
A 16.6 gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Le- ode in Textform (z.B. E-Mail, Brief oder Einstellung im Kunden-
benspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort portal) gekündigt werden.
gemeldet sind. Kündigen wir, kannst Du den Vertrag zum Ende der laufenden
17 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unter- Versicherungsperiode kündigen. Dafür hast Du nach Zugang un-
versicherung? serer Erklärung einen Monat Zeit.
17.1 Wir ersetzen 17.4.3 Wohnungswechsel bei vereinbartem Unterversicherungsver-
zicht
17.1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versi-
cherungswert nach A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wechselst Du die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unter-
Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädi- versicherungsverzicht auf die neue Wohnung über.
gungsberechnung angerechnet. Verändert sich die Versicherungssumme der neuen Wohnung,
17.1.2 bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten gilt:
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Wir ersetzen außerdem Der Unterversicherungsverzicht besteht bis zu 2 Monate nach
eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen Umzugsbeginn fort. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tat-
wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach sächliche Versicherungssumme angepasst werden. Der Unter-
A 14.1 zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Ver- versicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis
kaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung dahin keine Anpassung erfolgte.
angerechnet. 17.4.4 Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versi-
17.1.3 bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beein- cherungssumme
trächtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag der dem Minder- Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversi-
wert entspricht. Das setzt voraus, dass Dir eine Nutzung dieser cherungsverzicht. Dies gilt aber nur, wenn dadurch die Versiche-
Sache ohne Reparatur zumutbar ist. rungssumme unterschritten wird, die zum Zeitpunkt der Anpas-
17.2 Mehrwertsteuer sung durch uns für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben
Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie tat- ist. Wir haben Dich über den Wegfall des Unterversicherungsver-
sächlich angefallen ist. zichts in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zu informieren.
17.3 Gesamtentschädigung, Kosten durch unsere Anweisungen 17.5 Kosten
Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich Versicherte Kosten nach A 13 werden ersetzt, wenn sie nach-
versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt weislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils
des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme ein- vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt.
schließlich Vorsorgebetrag nach A 14.2.2 begrenzt. 18 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die durch Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
unsere Anweisungen entstanden sind, werden unbegrenzt er- 18.1 Wertsachen
setzt. 18.1.1 Versicherte Wertsachen nach A 8.2 sind:
Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vor- 18.1.1.1 Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene
sorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits Geldbeträge;
vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes:
18.1.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere;
Versicherte Kosten nach A 13 werden darüber hinaus bis zu 10 %
der Versicherungssumme nach A 14.2.1 bis 14.2.2 ersetzt. 18.1.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Me-
daillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin;
17.4 Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung, Unter-
versicherungsverzicht 18.1.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände
sowie nicht in A 18.1.1.3 genannte Sachen aus Silber;
Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungs-
falls niedriger als der Versicherungswert nach A 14.1, besteht 18.1.1.5 Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Mö-
eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung belstücken.
nach A 17.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum 18.2 Wertschutzschränke
Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berech- 18.2.1 Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch VdS
nungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit Schadenverhütung GmbH anerkannt sind.
der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungs-
18.2.2 Zusätzlich gilt:
wert.
Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht
Die Erstattung von versicherten Kosten nach A 13 wird nach der
von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach
gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versiche-
den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der
rungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch
Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadener-
mittlungskosten ein. 18.3 Entschädigungsgrenzen
17.4.1 Unterversicherungsverzicht 18.3.1 Wertsachen werden je Versicherungsfall bis 30 % der Versiche-
rungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass wir im Schaden-
fall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichten. Eine 18.3.2 Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutz-
Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versiche- schranks nach A 18.2 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je
rungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Be-
der Versicherungswert (siehe A 14.1) ist. Das kann dazu führen, trag:
dass wir die Entschädigung wegen Unterversicherung kürzen. 18.3.2.1 500 € für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger ge-
Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung ladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versiche-
nach A 17.3 kein Abzug, wenn die Entschädigungshöhe die ver- rungswert den Nennbetrag übersteigt;
einbarte Versicherungssumme inklusive des Vorsorgebetrags
18.3.2.2 1.000 € insgesamt für Urkunden einschließlich Sparbücher und
nicht übersteigt.
sonstige Wertpapiere;
Wir verzichten auf den Einwand einer Unterversicherung wenn
18.3.2.3 3.000 € Versicherungssumme insgesamt für Schmucksachen,
kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversiche-
Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle
rungsverzicht für denselben Versicherungsort besteht.
Sachen aus Gold oder Platin.
[Seite 13]
18.3.2.4 Für Wertsachen, die sich zum Zeitpunkt des Versicherungsfalles Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem
innerhalb eines anerkannten und verschlossenen Wertschutz- der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen ver-
schrankes (siehe A 18.2) befunden haben, richtet sich die Ent- sicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthal-
schädigung nach der Güte dieses Wertschutzschrankes gemäß ten sein.
des Widerstandgrads nach VdS 2450, europäischen Norm EN 19.5 Verfahren nach der Feststellung
1143-1 oder Sicherheitsstufe gemäß des Verbandes Deutscher
Maschinen- und Anlagenbau (VDMA). Soweit nicht etwas ande- Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden
res vereinbart ist, ist die Entschädigung je Versicherungsfall ge- Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachver-
mäß nachfolgender Aufstellung begrenzt. ständigen voneinander ab, übergeben wir diese unverzüglich
dem Obmann. Dieser entscheidet über die darin streitig geblie-
benen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen bilden
Widerstandsgrad Sicherheitsstufen Entschädigungs- dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Ob-
nach VdS 2450 / nach VDMA grenze im Sinne manns. Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Par-
EN 1143-1 18.3.1 in € teien gleichzeitig.
N/O B 40.000
Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind
I C1F 65.000
für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich,
II C2F 100.000
wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen
III D10/D1 200.000 Sachlage erheblich abweichen.
IV D20/D2 400.000
Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnen wir die
Entschädigung. Wenn die Feststellungen unverbindlich sind,
19 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren?
trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung.
19.1 Feststellung der Schadenhöhe
Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht
Du kannst nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass treffen können oder wollen oder sie verzögern.
die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren
19.6 Kosten
festgestellt wird.
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die
Ein solches Sachverständigenverfahren können wir auch gemein-
Kosten ihres Sachverständigen.
sam mit Dir vereinbaren.
Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte.
19.2 Weitere Feststellungen
19.6.1 Soweit der entschädigungspflichtige Schaden 25.000 € über-
Wir können gemeinsam mit Dir vereinbaren, das Sachverständi-
steigt, ersetzen wir die durch Dich gemäß A 19.6 zu tragenden
genverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall
Kosten des Sachverständigenverfahrens.
auszudehnen.
19.7 Obliegenheiten
19.3 Verfahren vor der Feststellung
Durch das Sachverständigenverfahren werden Deine Obliegen-
Für das Sachverständigenverfahren gilt:
heiten nicht berührt.
19.3.1 Jede Partei hat in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) einen Sach-
20 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie
verständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständi-
verzinst?
gen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z.B. E-Mail
oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benen- 20.1 Fälligkeit der Entschädigung
nen. Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen an- Die Entschädigung wird fällig, wenn wir den Anspruch dem Grund
geben. Der zweite Sachverständige muss innerhalb von zwei Wo- und der Höhe nach abschließend festgestellt haben. Du kannst ei-
chen nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Wenn das nen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlags-
nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverstän- zahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen
digen durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht er- ist.
nennen lassen. In unserer Aufforderung müssen wir Dich auf
20.2 Verzinsung
diese Folge hinweisen.
Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus
19.3.2 Wir dürfen folgende Personen nicht als Sachverständigen benen-
einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht be-
nen:
steht:
19.3.2.1 Mitbewerber von Dir,
20.2.1 Entschädigung
19.3.2.2 Personen, die mit Dir in dauernder Geschäftsverbindung stehen,
Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt
19.3.2.3 Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern von Dir nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet
angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis ste- wurde.
hen.
20.2.2 Zinssatz
19.3.3 Beide Sachverständige benennen in Textform (z.B. E-Mail oder
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszins-
Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverstän-
satz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber
digen als Obmann. Die Regelung nach A 19.3.2 gilt auch für seine
bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr.
Benennung. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird
der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Amtsge- Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
richt ernannt. Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Par- 20.3 Hemmung
teien. Bei der Berechnung der Fristen nach A 20.1 und 20.2.1 gilt: Nicht
19.4 Feststellung zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Deines Ver-
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: schuldens die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt
werden kann.
19.4.1 ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und
der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen 20.4 Aufschiebung der Zahlung
Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, Wir können die Zahlung aufschieben, solange
19.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, 20.4.1 Zweifel an Deiner Empfangsberechtigung bestehen;
19.4.3 die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen, 20.4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen Dich o-
19.4.4 die versicherten Kosten. der Deinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls
noch läuft.
21 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften (zu-
sätzliche Obliegenheiten) sind vor dem Versicherungsfall zu er-
füllen?
[Seite 14]
21.1 Sicherheitsvorschriften Erlangen wir oder Du Kenntnis über den Verbleib abhandenge-
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten fol- kommener Sachen, ist dies dem Vertragspartner unverzüglich an-
gende Sicherheitsvorschriften: zuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z.B. E-Mail oder Brief)
erfolgen.
- Du hast in der kalten Jahreszeit die versicherte Wohnung zu be-
heizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind 24.2 Entschädigung
dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusper- Hast Du eine abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so
ren, zu entleeren und entleert zu halten. gilt für die Entschädigung dieser Sache:
- Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, müs- 24.2.1 Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung
sen alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen be- Du behältst den Anspruch auf die Entschädigung.
tätigt werden. Vereinbarte Einbruchmeldeanlagen sind einzu-
schalten. Dies gilt nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Das setzt voraus, dass Du uns die Sache innerhalb von zwei Wo-
Zeit verlassen wird. Dazu gehört z.B. der Gang zum häuslichen chen zur Verfügung stellst. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich
Briefkasten oder zur Mülltonne. geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen. Das gilt
auch für eine anteilig geleistete Entschädigung.
- Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und Ein-
bruchmeldeanlagen müssen in gebrauchsfähigem Zustand erhal- 24.2.2 Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung
ten werden. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu Du kannst innerhalb von zwei Wochen nach Empfang unserer Auf-
beseitigen. forderung wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sa-
21.2 Folgen einer Obliegenheitsverletzung che zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen:
Verletzt Du eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den Vo- 24.2.2.1 Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungs-
raussetzungen nach B 3.3.1.2 und 3.3.3 Folgendes: Wir sind be- werts kannst Du uns die Sache zur Verfügung stellen. Dieses
rechtigt zu kündigen. Außerdem können wir ganz oder teilweise Wahlrecht musst Du innerhalb von zwei Wochen nach Empfang
leistungsfrei sein. der Aufforderung durch uns ausüben. Tust Du dies nicht, geht das
Wahlrecht auf uns über.
22 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer
nach dem Versicherungsfall zu erfüllen? 24.2.2.2Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe
des Versicherungswerts musst Du sie im Einvernehmen mit uns
22.1 Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Ur- öffentlich meistbietend verkaufen lassen.
kunden
Wir erhalten von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchs-
Du hast bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapie- tens den Anteil, den wir bereits für die Sache entschädigt haben.
ren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren.
Zum Beispiel musst Du für aufgebotsfähige Wertpapiere und Ur- 24.3 Beschädigte Sachen
kunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso Behältst Du wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese be-
musst Du Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unver- schädigt worden, kannst Du auch die bedingungsgemäße Ent-
züglich sperren lassen. schädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behal-
22.2 Folgen der Obliegenheitsverletzung ten.
Verletzt Du diese Obliegenheit, gilt unter den Voraussetzungen 24.4 Mögliche Rückerlangung
nach B 3.3.3 Folgendes: Wir können ganz oder teilweise leistungs- Ist es Dir möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache
frei sein. zurück zu erlangen, ohne dass Du davon Gebrauch machst, gilt die
22.3 Verzicht auf Leistungskürzung bei grob fahrlässiger Herbeifüh- Sache als zurückerhalten.
rung des Versicherungsfalls 24.5 Übertragung der Rechte
Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch Musst Du uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt:
Dich oder Deinen Repräsentanten verzichten wir auf unser Recht, Du hast uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte
die Entschädigungsleistung gemäß § 81 Versicherungsvertragsge- zu übertragen, die Dir an diesen Sachen zustehen.
setz (VVG) zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn gesetzliche oder ver-
24.6 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
traglich vereinbarte Obliegenheiten, wie zum Beispiel Sicherheits-
vorschriften oder die Gefahrstandspflicht, grob fahrlässig verletzt Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos er-
werden. klärt worden, hast Du die gleichen Rechte und Pflichten wie bei
Zurückerlangung des Wertpapiers. Du kannst die Entschädigung
23 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr?
jedoch behalten, soweit Dir bei der Rückabwicklung durch Verzö-
23.1 Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung gerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach B 3.2 kann insbeson- entstanden ist.
dere in den folgenden Fällen vorliegen: 25 Update-Garantie für künftige Leistungsverbesserungen
23.1.1 Es ändert sich ein Umstand, nach dem wir vor Vertragsschluss ge- Werden wir die dieser Hausratversicherung zugrundeliegenden
fragt haben. Versicherungsbedingungen ausschließlich zu Deinem Vorteil und
23.1.2 Anlässlich eines Wohnungswechsels (siehe A 16) ändert sich ein ohne Mehrbeitrag ändern, so gelten die Inhalte der neuen Bedin-
Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist. gungen mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag.
23.1.3 Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt länger als 120 Teil B
Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist
1 Beginn des Versicherungsschutzes, Beitragszahlung
hinaus unbewohnt.
1.1 Beginn des Versicherungsschutzes
Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise
gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z.B. dann, wenn sich Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin angegebenen Zeitpunkt. Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen
aufhält. über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst-
oder Einmalbeitrags.
23.1.4 Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind
in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Woh- 1.2 Beitragszahlung, Versicherungsperiode
nungswechsel. 1.2.1 Beitragszahlung
23.2 Folgen einer Gefahrerhöhung Die Beiträge können je nach Vereinbarung in einem einzigen Be-
Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in B 3.2.3 bis 3.2.5 gere- trag (Einmalbeitrag) oder durch Monats-, Vierteljahres-, Halbjah-
gelt. res- oder Jahresbeiträge (laufende Beiträge) entrichtet werden.
24 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?
24.1 Anzeigepflicht
[Seite 15]
Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungs- 1.4.4 Leistungsfreiheit nach Mahnung
steuer, die Du in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu ent- Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
richten hast. Versicherungsfall ein und bist Du bei Eintritt des Versicherungs-
1.2.2 Versicherungsperiode falls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in
Die Versicherungsperiode umfasst bei Monatsbeiträgen einen Verzug, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Monat, bei Vierteljahresbeiträgen ein Vierteljahr, bei Halbjahres- 1.4.5 Kündigung nach Mahnung
beiträgen ein Halbjahr und bei Jahresbeiträgen ein Jahr. Beim Ein- Bist Du mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kön-
malbeitrag entspricht die Versicherungsperiode der vereinbarten nen wir nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist
Vertragsdauer. den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger
1.3 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags, Folgen verspäteter Zah- Wirkung kündigen.
lung oder Nichtzahlung Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist ver-
1.3.1 Fälligkeit des Erst- oder Einmalbeitrags bunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam,
Der erste oder einmalige Beitrag wird unverzüglich nach Ablauf wenn Du zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug bist. Hie-
von zwei Wochen nach Zugang des Versicherungsscheins fällig, je- rauf haben wir Dich bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
doch nicht vor dem beantragten Versicherungsbeginn (Unverzüg- 1.4.6 Zahlung des Beitrags nach Kündigung
lich heißt nicht unbedingt sofort, sondern ohne schuldhaftes Zö- Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines
gern bzw. so schnell wie eben möglich). Dies gilt unabhängig von Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung
dem Bestehen eines Widerrufrechts. mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam,
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veran-
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich lasst wird.
nach Vertragsschluss zu zahlen. Unsere Leistungsfreiheit nach B 1.4.4 bleibt bis zur Zahlung beste-
Zahlst Du nicht rechtzeitig nach dem in Absatz 1 oder 2 bestimm- hen.
ten Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst, nachdem die 1.5 Lastschriftverfahren (Sepa-Lastschriftmandat)
Zahlung veranlasst ist.
1.5.1 Deine Pflichten
Weicht der Versicherungsschein von Deinem Antrag oder ge-
troffenen Vereinbarungen ab, ist der erste oder einmalige Beitrag Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, hast
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins Du zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende
zu zahlen. Deckung des Kontos zu sorgen.
1.3.2 Rücktrittsrecht bei Zahlungsverzug Können wir den fälligen Beitrag ohne Verschulden von Dir nicht
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie
Wird der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig nach rechtzeitig nach unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abge-
B 1.3.1 gezahlt, so können wir vom Vertrag zurücktreten, solange gebenen Zahlungsaufforderung erfolgt.
Du die Zahlung nicht veranlasst hast.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem Fällig-
Der Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn Du die Nichtzahlung nicht keitstag eingezogen werden kann und Du einer berechtigten Ein-
zu vertreten hast. ziehung nicht widersprichst.
1.3.3 Leistungsfreiheit 1.5.2 Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Wenn Du den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig Hast Du es zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz
nach B 1.3.1 zahlst, so sind wir für einen vor Zahlung des Beitrags wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden kön-
eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet. nen, sind wir berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform
Voraussetzung ist, dass wir Dich durch eine gesonderte Mitteilung (z.B. E-Mail oder Brief) zu kündigen.
in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) oder durch einen auffälligen
Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nicht- Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Du ver-
zahlung des Beitrags aufmerksam gemacht haben. pflichtet bist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge
selbst zu übermitteln.
Unsere Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn Du die Nichtzahlung
zu vertreten hast. Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für fehlge-
schlagenen Lastschrifteinzug können Dir in Rechnung gestellt
1.4 Folgebeitrag werden.
1.4.1 Fälligkeit Ferner können wir, sofern monatliche Beitragszahlung vereinbart
Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, wurde, für die Zukunft vierteljährliche Beitragszahlung verlangen.
am Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. 1.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs- 1.6.1 Allgemeiner Grundsatz
schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt er-
folgt. Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht uns nur derjenige
Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Ver-
1.4.2 Verzug und Schadensersatz sicherungsschutz bestanden hat.
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerätst Du ohne 1.6.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung
Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn Du die verspätete Zahlung und fehlendem versicherten Interesse
zu vertreten hast.
1.6.2.1 Widerrufst Du Deine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen,
Bist Du mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, sind wir be- haben wir nur den auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklä-
rechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens rung entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten. Voraussetzung
zu verlangen. ist, dass wir in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht,
1.4.3 Mahnung die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hin-
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Dich gewiesen und Du zugestimmt hast, dass der Versicherungsschutz
auf Deine Kosten in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) zur Zahlung vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Ist die Widerrufsbelehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir
Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zah- zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag
lungsaufforderung betragen. zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn Du Leistungen aus dem Versi-
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückstän- cherungsvertrag in Anspruch genommen hast.
digen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Ein- 1.6.2.2 Treten wir wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeige-
zelnen beziffern und Dich auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit pflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht uns der Beitrag
und Kündigungsrecht) hinweisen. bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
[Seite 16]
Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Rücktritt, weil der innerhalb eines Monats, nach Auszahlung einer Entschädigung o-
einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden der Abschluss des Versicherungsfalls, erfolgen.
ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. 2.2.2 Wirksamwerden Deiner Kündigung
1.6.2.3 Beenden wir den Versicherungsvertrag durch Anfechtung wegen Kündigst Du, wird Deine Kündigung mit ihrem Zugang bei uns
arglistiger Täuschung, so steht uns der Beitrag bis zum Zugang der wirksam. Du kannst jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu ei-
Anfechtungserklärung zu. nem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufen-
1.6.2.4 Fällt das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung voll- den Versicherungsjahres, wirksam wird. Dein Kündigungsrecht
ständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, gemäß B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
zu dem wir vom Wegfall des Risikos Kenntnis erlangen. Der Bei- 2.2.3 Wirksamwerden unserer Kündigung
trag steht uns nur anteilig bis zur Kenntnis des Wegfalls zu.
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Dir
1.6.2.5 Du bist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das ver- wirksam.
sicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, o-
der wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künfti- 3 Anzeigepflicht, Gefahrerhöhung und andere Obliegenheiten
ges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse ge- 3.1 Anzeigepflichten bis zum Vertragsschluss
nommen ist, nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemes-
3.1.1 Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben über gefahrerhebli-
sene Geschäftsgebühr verlangen.
che Umstände
Hast Du ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert
Du hast bis zur Abgabe Deiner Vertragserklärung uns alle Dir be-
Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaf-
kannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Text-
fen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis
form (z.B. E-Mail oder Brief) gefragt haben und die für unseren
zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begrün-
Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten In-
denden Umständen Kenntnis erlangen
halt zu schließen. Diese Anzeigepflicht gilt auch dann, wenn wir
2 Dauer und Ende des Vertrags/Kündigung Dir nach Deiner Vertragserklärung, aber vor der Vertragsan-
2.1 Dauer und Ende des Vertrags nahme Fragen im Sinn von Satz 1 in Textform stellen.
2.1.1 Vertragsdauer Wird der Vertrag von einer Person geschlossen, die Dich vertritt,
so sind bei der Anwendung von Absatz 1 und
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeit- B 3.1.2 sowohl die Kenntnis und die Arglist Deines Vertreters als
raum abgeschlossen. auch die Kenntnis und die Arglist von Dir zu berücksichtigen.
2.1.2 Stillschweigende Verlängerung, Kündigungsrecht Du kannst Dich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder
Dir oder uns fristgerecht gekündigt wird. Deinem Vertreter noch Dir Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur
2.1.2.1 Du hast das Recht den Vertrag jederzeit zu kündigen. Für die Wirk- Last fällt.
samkeit Deiner Kündigung ist der von Dir angegebene Zeitpunkt, 3.1.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
frühestens der Zugang Deines Kündigungsschreibens bei uns 3.1.2.1 Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes
maßgeblich. Die Kündigung muss in Textform erfolgen.
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1, können
2.1.2.2 Wir haben das Recht, den Vertrag mit einer Frist von drei Mona- wir vom Vertrag zurücktreten. Im Fall des Rücktritts besteht auch
ten zum vereinbarten Ablauf der Versicherung gemäß B 2.1.1 o- für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
der jedes darauffolgenden Jahres zu kündigen. Die Kündigung
muss in Textform erfolgen. Wir haben jedoch kein Rücktrittsrecht, wenn Du nachweist, dass
Du die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz-
2.1.3 Vertragsdauer von weniger als einem Jahr lich noch grob fahrlässig gemacht hast.
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der An-
Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündi- zeigepflicht besteht nicht, wenn Du nachweist, dass wir den Ver-
gung bedarf. trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu glei-
2.1.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen chen oder anderen Bedingungen geschlossen hätten.
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kannst Du den Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir
Vertrag erstmalig zum Ablauf des dritten Vertragsjahres kündi- den Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Du nachweist,
gen. dass der unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder
2.1.5 Wegfall des versicherten Interesses für den Eintritt des Versicherungsfalls noch für die Feststellung o-
der den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung besteht aber kein Versicherungsschutz, wenn Du die Anzeige-
vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich die- pflicht arglistig verletzt hast.
ses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des In-
teresses Kenntnis erlangen. 3.1.2.2 Kündigung
Das Versicherungsverhältnis endet bei Tod des Versicherungsnehmers Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 leicht fahr-
zum Zeitpunkt unserer Kenntnisnahme über die vollständige und dau- lässig oder schuldlos, können wir den Vertrag kündigen.
erhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwölf Monate nach dem Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Du nachweist,
Tod des Versicherungsnehmers, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein
Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versi- dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Um-
cherungsnehmer. stände zu gleichen oder anderen Bedingungen geschlossen hät-
ten.
2.1.6 Versicherungsjahr
3.1.2.3 Vertragsänderung
Das Versicherungsjahr erstreckt sich über einen Zeitraum von
zwölf Monaten. Besteht die vereinbarte Vertragsdauer jedoch Hast Du Deine Anzeigepflicht nach B 3.1.1 Absatz 1 nicht vorsätz-
nicht aus ganzen Jahren, wird das erste Versicherungsjahr ent- lich verletzt und hätten wir bei Kenntnis der nicht angezeigten Ge-
sprechend verkürzt. Die folgenden Versicherungsjahre bis zum fahrumstände den Vertrag auch zu anderen Bedingungen ge-
vereinbarten Vertragsablauf sind jeweils ganze Jahre. schlossen, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlan-
gen rückwirkend Vertragsbestandteil. Bei einer von Dir unver-
2.2 Kündigung nach Versicherungsfall
schuldeten Pflichtverletzung werden die anderen Bedingungen
2.2.1 Kündigungsrecht ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kannst Du, aber auch Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
wir den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Text- 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht an-
form (z.B. E-Mail oder Brief) zu erklären. Die Kündigung kann nur gezeigten Umstand aus, so kannst Du den Vertrag innerhalb eines
Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer
[Seite 17]
Frist kündigen. In dieser Mitteilung haben wir Dich auf Dein Kün- Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach B 3.2.2.2 und
digungsrecht hinzuweisen. 3.2.2.3 bekannt, können wir Deinen Vertrag unter Einhaltung ei-
3.1.3 Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte ner Frist von einem Monat kündigen.
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände- 3.2.3.2 Vertragsänderung
rung müssen wir innerhalb eines Monats schriftlich geltend ma- Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrer-
chen. Dabei haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir un- höhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden er-
sere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich höhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Ge-
weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kennt- fahr ausschließen.
niserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Zeit- Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als
punkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr
Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend ge- aus, so kannst Du Deinen Vertrag innerhalb eines Monats nach
machte Recht begründen. Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
3.1.4 Unsere Hinweispflicht In der Mitteilung haben wir Dich auf dieses Kündigungsrecht hin-
Die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsände- zuweisen.
rung stehen uns nur zu, wenn wir Dich durch gesonderte Mittei- 3.2.4 Erlöschen unserer Rechte
lung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf die Folgen der Verlet- Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach
zung der Anzeigepflicht hingewiesen haben. B 3.2.3 erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab
3.1.5 Ausschluss von unseren Rechten unserer Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder
Wir können uns auf unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung wenn der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhö-
oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht an- hung bestanden hat.
gezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige 3.2.5 Unsere Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
kannten. 3.2.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sind
3.1.6 Anfechtung wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Du Deine Pflichten nach
Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufech- B 3.2.2.1 vorsätzlich verletzt hat. Verletzt Du diese Pflichten grob
ten, bleibt bestehen. fahrlässig, so sind wir berechtigt, Deine Leistung in dem Verhält-
nis zu kürzen, das der Schwere Deines Verschuldens entspricht.
3.1.7 Erlöschen unserer Rechte Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hast Du zu bewei-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän- sen.
derung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertrags- 3.2.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.2.2.2 und 3.2.2.3 sind wir
schluss. Diese Rechte erlöschen nicht für Versicherungsfälle, die für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem
vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige bei uns hätte zugegangen
Jahre, wenn die Anzeigepflicht von Dir oder Deinem Vertreter sein müssen, leistungsfrei, wenn Du Deine Anzeigepflicht vorsätz-
vorsätzlich oder arglistig verletzt wurde. lich verletzt hast. Hast Du Deine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so
3.2 Gefahrerhöhung gilt B 3.2.5.1 Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht
3.2.1 Begriff der Gefahrerhöhung bleibt bestehen, wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt,
zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt
3.2.1.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Deiner Ver-
war.
tragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verän-
dert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine 3.2.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
Vergrößerung des Schadens oder die ungerechtfertigte Inan- a) soweit Du uns nachweist, dass die Gefahrerhöhung nicht ur-
spruchnahme unserer Versicherung wahrscheinlicher wird. sächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Um-
3.2.1.2 Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vor- fang der Leistungspflicht war oder
liegen, wenn sich ein gefahrerheblicher Umstand ändert, nach b) wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die Frist
dem wir vor Vertragsschluss gefragt haben. für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht
3.2.1.3 Eine Gefahrerhöhung nach B 3.2.1.1 liegt nicht vor, wenn sich die erfolgt war oder
Gefahr nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als c) wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrer-
mitversichert gelten soll. höhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend
3.2.1.4 Die durch ein Aufstellen eines Baugerüstes am Versicherungsort erhöhten Beitrag verlangen.
bedingte Gefahrerhöhung ist mitversichert und nicht anzeige- 3.3 Deine Obliegenheiten
pflichtig. 3.3.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls
3.2.2 Deine Pflichten 3.3.1.1 Vertraglich vereinbarte Obliegenheiten, die Du vor Eintritt eines
3.2.2.1 Nach Abgabe Deiner Vertragserklärung darf durch Dich ohne un- Versicherungsfalles zu erfüllen hast, sind:
sere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vorgenom- a) die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertrag-
men oder deren Vornahme durch einen Dritten gestattet werden. lich vereinbarten Sicherheitsvorschriften;
3.2.2.2 Erkennst Du nachträglich, dass ohne unsere vorherige Zustim- b) die Einhaltung aller sonstigen vertraglich vereinbarten Oblie-
mung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet wurde, genheiten.
so musst Du uns diese unverzüglich anzeigen.
3.3.1.2 Rechtsfolgen
3.2.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Deiner Vertragserklärung
unabhängig von Deinem eigenen Willen eintritt, musst Du uns un- Verletzt Du vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die
verzüglich anzeigen, nachdem Du von ihr Kenntnis erlangt hast. Du vor Eintritt des Versicherungsfalls gegenüber uns zu erfüllen
hast, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der
3.2.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen.
3.2.3.1 Kündigungsrecht Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn Du nachweist, dass Du die
Verletzt Du Deine Verpflichtung nach B 3.2.2.1, können wir Dei- Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt hast.
nen Vertrag fristlos kündigen, wenn Du Deine Verpflichtung vor- 3.3.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
sätzlich oder grob fahrlässig verletzt hast. Das Nichtvorliegen von
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit hast Du zu beweisen. Du hast bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls folgende Ob-
liegenheiten zu erfüllen:
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir un-
ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. 3.3.2.1 Du hast nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
Schadens zu sorgen. Dabei hast Du unsere Weisungen, soweit für
Dich zumutbar, zu befolgen sowie Weisungen ggf. auch mündlich
[Seite 18]
oder telefonisch einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten. zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus ande-
Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versi- ren Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem
cherer unterschiedliche Weisungen, hast Du nach pflichtgemä- Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zah-
ßem Ermessen zu handeln. len wären, den Gesamtschaden, liegt eine Mehrfachversiche-
3.3.2.2 zusätzlich zu B 3.3.2.1 gilt: rung vor.
Du hast: b) Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner ver-
pflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen
a) uns den Versicherungsfall, nachdem Du von ihm Kenntnis er- Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt; Du kannst aber im
langt hast, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch Ganzen nicht mehr als den Betrag des entstandenen Schadens
– anzuzeigen; verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei
b) Schäden durch strafbare Handlungen gegen Dein Eigentum demselben Versicherer bestehen.
unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Erlangst Du oder Versicherte aus anderen Versicherungsver-
c) uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden trägen Entschädigung für denselben Schaden, so ermäßigt
gekommenen Sachen einzureichen; sich der Anspruch aus unserem Vertrag in der Weise, dass die
d) das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Scha- Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist,
denstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigege- als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus
ben worden ist. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das denen die Beiträge errechnet wurde, nur in diesem Vertrag in
Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fo- Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Ent-
tos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung schädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,
durch uns aufzubewahren; dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädi-
gung zu leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versiche-
e) soweit möglich uns unverzüglich jede Auskunft in Textform
rungssummen in diesem Vertrag in Deckung gegeben worden
(z.B. E-Mail oder Brief) zu erteilen, die zur Feststellung des
wäre.
Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer Leistungs-
pflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache c) Hast Du eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlos-
und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädi- sen, Dir dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
gungspflicht zu gestatten; verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag
nichtig.
f) von uns angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaf-
fung Dir zugemutet werden kann. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von
den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlan-
Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einer anderen
gen.
Person als Dir zu, so hat dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.2.1
und 3.3.2.2 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tat- 4.1.5 Beseitigung der Mehrfachversicherung
sächlichen und rechtlichen Umständen möglich ist. a) Hast Du den Vertrag, durch den die Mehrfachversicherung
3.3.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem Entstehen der Mehr-
fachversicherung geschlossen, kannst Du verlangen, dass der
3.3.3.1 Verletzt Du eine Obliegenheit nach B 3.3.1 oder 3.3.2 vorsätzlich,
später geschlossene Vertrag aufgehoben oder die Versiche-
so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahr-
rungssumme unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags
lässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere
auf den Teilbetrag herabgesetzt wird, der durch die frühere
Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Deines
Versicherung nicht gedeckt ist. Dein Kündigungsrecht nach
Verschuldens entspricht.
B 2.1.2.1 bleibt davon unberührt.
3.3.3.2 Verletzt Du eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende
b) Die Regelungen nach a) sind auch anzuwenden, wenn die
Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur dann voll-
Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Ab-
ständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Dich durch geson-
schluss der mehreren Versicherungsverträge der Versiche-
derte Mitteilung in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) auf diese
rungswert gesunken ist. Sind in diesem Fall die mehreren Ver-
Rechtsfolge hingewiesen haben.
sicherungsverträge gleichzeitig oder im Einvernehmen der
3.3.3.3 Wir bleiben zur Leistung verpflichtet, wenn Du nachweist, dass Du Versicherer geschlossen worden, kannst Du nur die verhältnis-
die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt hast. Dies gilt auch, mäßige Herabsetzung der Versicherungssummen und der Bei-
wenn Du nachweist, dass die Verletzung der Obliegenheit weder träge verlangen.
für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch
Die Aufhebung des Vertrages oder die Herabsetzung der Versi-
für die Feststellung oder den Umfang der uns obliegenden Leis-
cherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem
tung ursächlich war. Das gilt nicht, wenn Du die Obliegenheit arg-
Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung dem jeweiligen Versi-
listig verletzt hast.
cherer zugeht.
4 Weitere Regelungen 4.2 Erklärungen und Anzeigen, Anschriftenänderung
4.1 Mehrere Versicherer, Mehrfachversicherung 4.2.1 Form, zuständige Stelle
4.1.1 Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehre- Die für uns bestimmten Erklärungen und Anzeigen, die den Versi-
ren Versicherungsverträgen versichert ist. cherungsvertrag betreffen und die unmittelbar gegenüber uns er-
4.1.2 Anzeigepflicht folgen, sind in Textform (z.B. E-Mail oder Brief) abzugeben. Dies
gilt nicht, soweit gesetzlich Schriftform oder in diesem Vertrag et-
Wenn Du bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe
was anderes bestimmt ist.
Gefahr versichert hast, bist Du verpflichtet, uns die andere Versi-
cherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der an- Erklärungen und Anzeigen sollen an unsere Hauptverwaltung o-
dere Versicherer und die Versicherungssumme anzugeben. der an die im Versicherungsschein als zuständig bezeichnete
Stelle oder an unser Kundenportal gerichtet werden. Die gesetzli-
4.1.3 Rechtsfolgen der Verletzung Deiner Anzeigepflicht
chen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und Anzeigen
Verletzt Du Deine Anzeigepflicht nach B 4.1.1 vorsätzlich oder bleiben bestehen.
grob fahrlässig, sind wir unter den in B 3.3 beschriebenen Voraus-
4.2.2 Nichtanzeige einer Anschriften- oder Namensänderung
setzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teil-
weise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Hast Du eine Änderung Deiner Anschrift uns nicht mitgeteilt, ge-
Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versi- nügt für eine Willenserklärung, die wir Dir gegenüber abgeben,
cherung erlangt haben. die Absendung eines eingeschriebenen Briefs an die letzte uns be-
kannte Anschrift oder die Einstellung im gemeinsamen Kunden-
4.1.4 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung
portal. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefs
a) Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe oder mit der Einstellung im Kundenportal als zugegangen. Dies
Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen gilt entsprechend für den Fall einer Änderung Deines Namens.
[Seite 19]
4.2.3 Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Bitte beachte, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne
Hast Du die Versicherung unter der Anschrift Deines Gewerbebe- Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
triebs abgeschlossen, findet bei einer Verlegung der gewerbli- 4.5.3 Gerichtsstand
chen Niederlassung die Bestimmungen nach B 4.2.2 entspre- Es gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Ausnahme: Wenn Dein
chend Anwendung. Wohnsitz, gewöhnlicher Aufenthalt oder Geschäftssitz ins Aus-
4.3 Vollmacht des Versicherungsvertreters land verlegt wurde oder nicht bekannt ist, können wir Dich vor
4.3.1 Bei Erklärungen, die von Dir abgegeben werden: dem für unseren Sitz zuständigen Gericht verklagen
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von Dir abge- 4.6 Anzuwendendes Recht
gebene Erklärungen entgegenzunehmen betreffend Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
a) den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsver- 4.7 Embargobestimmung
trags; Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
b) ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich des- Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
sen Beendigung; Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- o-
c) Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Ver- der Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union o-
trags und während des Versicherungsverhältnisses. der der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
4.3.2 Bei Erklärungen, die von uns abgegeben werden: Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos, die durch die Vereinigten Staaten von Amerika im
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, von uns aus- Hinblick auf den Iran erlassen werden, soweit dem nicht europäi-
gefertigte Versicherungsscheine an Dich zu übermitteln. sche oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
4.3.3 Zahlungen an den Versicherungsvertreter 4.8 Überversicherung
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen an- Übersteigt die Versicherungssumme den Wert des versicherten
zunehmen, die Du im Zusammenhang mit der Vermittlung oder Interesses erheblich, so können sowohl wir als auch Du verlangen,
dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistest. Eine dass zur Beseitigung der Überversicherung die Versicherungs-
Beschränkung dieser Vollmacht musst Du nur gegen sich gelten summe mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird. Ab Zugang des
lassen, wenn Du die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung Herabsetzungsverlangens, ist für die Höhe des Beitrags der Betrag
kanntest oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kanntest. maßgebend, den wir berechnet hätten, wenn der Vertrag von
4.4 Verjährung vornherein mit dem neuen Inhalt geschlossen worden wäre.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Hast Du die Überversicherung in der Absicht geschlossen, Dir
Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den An- ist der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt
spruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen
Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis erlangen.
Kenntnis gleich. 4.9 Versicherung für fremde Rechnung
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel- 4.9.1 Rechte aus dem Vertrag
det worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen
Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z.B. E-Mail oder Du hast das Recht den Versicherungsvertrag im eigenen Namen
Brief) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht mit. für das Interesse eines Dritten (Versicherten) zu schließen. Die
Ausübung der Rechte aus diesem Vertrag steht nur Dir als Versi-
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vor- cherungsnehmer und nicht auch dem Versicherten zu. Das gilt
schriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs. auch, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
4.5 Meinungsverschiedenheiten und Gerichtsstand 4.9.2 Zahlung der Entschädigung
4.5.1 Außergerichtliche alternative Streitbeilegung Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Dich den Nachweis
Vor oder anstelle einer Klage kannst Du auch die kostenlose alter- verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt
native Streitbeilegung nutzen. Richte dazu Dein Anliegen an den hat. Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit
Deiner Zustimmung verlangen.
Versicherungsombudsmann e.V.
4.9.3 Kenntnis und Verhalten
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
4.9.3.1 Soweit Deine Kenntnis und Dein Verhalten von rechtlicher Bedeu-
Weitere Informationen findest Du im Internet: www.versiche-
tung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch
rungsombudsmann.de
die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu berücksichti-
Bei einer Beschwerde gegen den Vermittler (z.B. Makler oder Ver- gen.
treter) kann der Ombudsmann einen Schlichtungsvorschlag un-
Soweit der Vertrag Deine Interessen und die Interessen des Ver-
terbreiten.
sicherten umfassen, musst Du für Dein Interesse das Verhalten
Beschwerden gegen uns als Versicherer sind zulässig bis zu einem und die Kenntnis des Versicherten nur zurechnen lassen, wenn
Beschwerdewert von 100.000 € und nur für Deine privaten Ver- der Versicherte Dein Repräsentant ist.
träge. Der Ombudsmann spricht eine Empfehlung aus, die bis
4.9.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, wenn der
10.000 € für uns bindend ist.
Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder ihm eine
In jedem Fall steht Dir im Anschluss der gesamte Rechtsweg zu rechtzeitige Benachrichtigung durch Dich nicht möglich oder nicht
den Gerichten offen. zumutbar war.
4.5.2 Versicherungsaufsicht 4.9.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn
Bist Du mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- der Versicherungsnehmer den Vertrag ohne Auftrag des Versi-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kannst cherten geschlossen und den Versicherer nicht darüber infor-
Du Dich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: miert hat.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 4.10 Aufwendungsersatz
Sektor Versicherungsaufsicht 4.10.1 Aufwendungen zur Abwendung und Minderung des Schadens
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.10.1.1 Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Du bei Eintritt
des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung
E-Mail: poststelle@bafin.de
und Minderung des Schadens für geboten halten hast oder die Du
Tel.: 0228 4108-0, Fax: 0228 4108-1550 auf unserer Weisung hin veranlasst hast.
[Seite 20]
4.10.1.2 Machst Du Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehen- der Entschädigung von Bedeutung sind, täuscht oder zu täu-
den Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen schen versuchst.
zu mindern, geltend, so leisten wir Aufwendungsersatz nur dann Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräf-
Ersatz, wenn diese Aufwendungen bei einer nachträglichen ob- tiges Strafurteil gegen Dich wegen Betruges oder Betrugsversu-
jektiven Betrachtung der Umstände verhältnismäßig und erfolg- ches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als
reich waren oder die Aufwendungen auf unsere Weisung hin er- bewiesen.
folgten.
4.13 Repräsentanten
4.10.1.3 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch
den Aufwendungsersatz nach B 4.10.1.1 und 4.10.1.2 entspre- Du musst Dir die Kenntnis und das Verhalten Deiner Repräsen-
chend kürzen; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf tanten zurechnen lasse
unsere Weisung entstanden sind.
4.10.1.4 Der Ersatz dieser Aufwendungen und die sonstige Entschädigung
betragen zusammen höchstens die Versicherungssumme je ver-
einbarter Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen
auf unsere Weisung entstanden sind.
4.10.1.5 Wir haben für die Aufwendungen gemäß B 4.10.1.1 erforderli-
chen Betrag auf Dein Verlangen vorzuschießen.
4.10.1.6 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der Feuer-
wehr oder anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öf-
fentlichen Interesse kostenfrei zu erbringen sind.
4.10.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens
4.10.2.1 Wir ersetzen bis zur vereinbarten Höhe die Kosten für die Ermitt-
lung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens,
sofern diese den Umständen nach geboten waren.
Ziehst Du einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so wer-
den diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich
verpflichtet ist oder von uns aufgefordert wurde.
4.10.2.2 Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, so können wir
auch den Kostenersatz nach B 4.10.2.1 entsprechend kürzen.
4.11 Übergang von Ersatzansprüchen
4.11.1 Übergang von Ersatzansprüchen
Steht Dir ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Anspruch auf uns über, soweit der Versicherer den Schaden er-
setzt.
Der Übergang kann nicht zu Deinem Nachteil geltend gemacht
werden.
Richtet sich Dein Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Du
bei Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft lebst, kann
der Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese
Person hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
4.11.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Du hast Deinen Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses An-
spruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatz-
anspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch den Versiche-
rer soweit erforderlich mitzuwirken.
Verletzt Du diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
insoweit nicht verpflichtet, als er infolge dessen keinen Ersatz
von dem Dritten erlangen kann. Im Fall einer grob fahrlässigen
Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung
in einem der Schwere Deines Verschuldens entsprechenden Ver-
hältnis zu kürzen. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit
hast Du zu beweisen.
4.12 Keine Leistungspflicht aus besonderen Gründen
4.12.1 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versiche-
rungsfalles
4.12.1.1 Führst Du den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so sind wir
von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des
Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in
Deiner Person festgestellt worden, so gilt die vorsätzliche Her-
beiführung des Schadens als bewiesen.
4.12.1.2 Führst Du den Schaden grob fahrlässig herbei, so sind wir berech-
tigt, unsere Leistung in einem der Schwere Deines Verschuldens
entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
4.12.2 Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalles
Wir sind nicht zu Entschädigungsleistungen verpflichtet, wenn
Du uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe