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Insurance broker / Contents insurance in Germany (Hausratversicherung) / Policy wording archive

DA Direkt PrivatSchutz Basis: the policy wording in full

Grundlinie im Quadratmetermodell ohne Versicherungssumme zum Neuwert, ohne Verzicht bei grober Fahrlässigkeit, mit Außenversicherung 7.500 Euro für 90 Tage und Kosten summarisch 25.000 Euro; Elementar, Fahrrad und Glas nur als Baustein.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Client
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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy DA Direkt PrivatSchutz Hausratversicherung Basis from DA Direkt (Contents insurance in Germany (Hausratversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured for household contentsas stated in the policy schedule„Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, aber abhängig von der Angabe der qm-Wohnfläche und dem tatsächlich nachgewiesenen Schaden.“Informationsblatt, page 1
Waiver of underinsurance (sum per square metre) and effect of underinsuranceyes„Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in der Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene“12.6.1, page 30
New-for-old replacementyes„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“4.1, page 26
Standard excessyes, up to the sum insured„Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um eine im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“12.7, page 31
Gross negligence: no reduction of the claim paymentno„Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“10.3.2, page 29
Territorial scope and place of insurance (home, ancillary rooms, plot)yes„Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bezeichnete Wohnung.“1.4.1, page 21
Guarantee against GDV model wording (VHB)no„Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz und den Leistungsinhalten mindestens den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen“39, page 38
Meets the minimum standards of the German brokers' working group (Arbeitskreis Beratungsprozesse)not addressed
Best-cover or difference-in-conditions clauseno„Bietet ein anderer Versicherer eine Hausratversicherung mit weitergehendem Leistungsumfang oder höheren Entschädigungsgrenzen als wir an“43, page 39
Guarantee of previous insurer's cover when switchingno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Provision for increases in value and new purchasesnot addressed

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning strike, explosionyes, up to the sum insured„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“2.1.1, page 21
Implosionyes, up to the sum insured„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes.“2.3.2, page 22
Smoke and soot (sudden escape, also without fire)yes, up to the sum insured„Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.“2.5, page 22
Scorch damage without fire (cigarette, iron)yes, up to the sum insured„In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Brandschäden leisten wir Entschädigung auch für Seng- und Schmorschäden, die nicht durch einen Brand verursacht wurden.“2.1.2, page 21
Impact of road vehicles, rail vehicles and aircraftyes, up to the sum insured„Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen, die nicht von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden.“2.4.2, page 22
Power surge caused by lightning on electrical appliancesyes, up to the sum insured„In Ergänzung zum Versicherungsschutz für Blitzschlagschäden leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch“2.2.2, page 21
Burglaryyes, up to the sum insured„in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt.“2.6.1, page 21
Robbery at homeyes, up to the sum insured„gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.“2.8.1, page 22
Vandalism after a burglaryyes, up to the sum insured„Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der nach Ziff. 2.6.1, 2.6.5 oder 2.6.6 bezeichneten Arten in den Versicherungsort (Ziff. 1.4) eindringt und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.“2.7, page 22
Escape of water (burst pipes, frost, appliances)yes, up to the sum insured„Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen.“2.9.1, page 22
Water from aquariums, waterbeds and indoor fountainsyes, up to EUR 500„Aquarien oder Wasserbetten“2.9.1 f), page 22
Loss of water (extra consumption after a burst pipe)yes, up to the sum insured„sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.“3.3.14, page 25
Storm and hail (from wind force 8)yes, up to the sum insured„Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km/h).“2.10.1, page 23

Further natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Flooding by heavy rain or overflowing watersyes, up to the sum insured„Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch“2.11.1, page 23
Sewer backflowyes, up to the sum insured„Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude eindringt.“2.11.2, page 23
Earthquakeyes, up to the sum insured„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“2.11.3, page 23
Subsidenceyes, up to the sum insured„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen.“2.11.4, page 23
Landslide and rockfallyes, up to the sum insured„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen.“2.11.5, page 23
Weight of snowyes, up to the sum insured„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen.“2.11.6, page 23
Avalancheyes, up to the sum insured„Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.“2.11.7, page 23
Volcanic eruptionyes, up to the sum insured„Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.“2.11.8, page 23
Excess for natural hazardsEUR 3,500„Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt.“2.11.9.2, page 23

Bicycles and other theft

PointRuleWording (German)Clause
Bicycle theft (limit as a percentage or in euros)yes, up to the sum insured„In Ergänzung zum Versicherungsschutz von Einbruchdiebstahl leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an Ihren Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen E-Bikes sowie Fahrradanhängern durch Diebstahl entstehen.“2.6.7.1, page 22
Bicycle: no night-time clause (no exclusion between 10 pm and 6 am)yes„Sie haben das Fahrrad/E-Bike und den Fahrradanhänger durch je ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen.“2.6.7.5 a), page 22
E-bikes and pedelecs (theft, battery, separate limit)yes, up to the sum insured„Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.), sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt“1.2.3.5, page 20
Simple theft of garden furniture, barbecues and tools from the propertyno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Simple theft of prams, wheelchairs and walkersno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Simple theft of laundry and appliances from shared laundry roomsno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Theft from a locked carno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Pickpocketing and distraction theftno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Theft from locked boat cabins and caravansno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49

Valuables

PointRuleWording (German)Clause
Valuables in total (share of sum insured, art, antiques, furs)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.“3.7, page 25
Cash outside a safeyes, up to EUR 1,000„2.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt“3.8 a), page 25
Documents, savings books and securities outside a safeyes, up to EUR 15,000„30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken“3.8 b), page 25
Jewellery, gemstones, gold and platinum outside a safeyes, up to EUR 15,000„30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken“3.8 b), page 25
Valuables in a locked safe (limit)yes, up to EUR 15,000„Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.“3.7, page 25
Requirements for the safe (weight, security class, anchoring)yes„Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.“3.6.7, page 25

Away from home

PointRuleWording (German)Clause
Cover away from home (share of sum insured, maximum)yes, up to EUR 7,500„Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Beträge“5.6, page 26
Cover away from home: maximum durationyes„Welche Anzahl an Tagen als "vorübergehend" zu betrachten ist, entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.“5.1, page 26
Robbery and extortion while away from homeyes, up to the sum insured„Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll.“5.4, page 26
Contents in cars, caravans and motorhomesno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Contents of children in education living away (student flat, boarding school, service)yes, up to the sum insured„so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend, auch wenn ein eigener Hausstand gegründet wurde.“5.2.2, page 26
Contents in a retirement or nursing homenot addressed

Costs after a loss

PointRuleWording (German)Clause
Hotel and accommodation costs if the home is uninhabitable (daily rate, duration)yes, up to the sum insured„Die Entschädigung ist je Tag auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.“3.3.4, page 24
Costs of returning from holiday after a major lossno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Clearance and debris removal costsyes, up to EUR 25,000„für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz“3.3.1, page 24
Costs of moving and protecting contentsyes, up to EUR 25,000„die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert oder geschützt werden müssen.“3.3.2, page 24
Transport and storage costsyes, up to EUR 25,000„für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist.“3.3.3, page 24
Lock replacement costs (home, safe, garage)yes, up to EUR 25,000„für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzbehältnisse durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.“3.3.6, page 24
Repair costs for building damage after burglary or vandalismyes, up to EUR 25,000„die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.“3.3.8, page 24
Provisional measures and guarding (emergency glazing, temporary lock)yes, up to EUR 1,500„sind die Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.“3.3.5, page 24
Loss adjuster or expert costsno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Refrigerated and frozen food after power failure or appliance breakdownyes, up to the sum insured„Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch entstehen, dass eine Kühl- oder Tiefkühlanlage durch eine unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt.“3.3.12, page 25
Data recovery costsno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49

Special items, glass and online risks

PointRuleWording (German)Clause
Glass breakage (furniture glass, mirrors, display cases)yes, up to the sum insured„Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden.“2.13, page 24
Glass-ceramic and induction hobsyes, up to the sum insured„Glaskeramik-, Ceran-, Induktionskochfelder inklusive dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile, soweit ein einzelner Austausch technisch nicht möglich ist;“1.3.1, page 20
Phishing and online banking fraudno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Online shopping fraud and payment card misusenot addressed
Garden tools and robotic mowers on the propertyno„Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist.“Klauseln, Vorbemerkung, page 49
Sports equipment (skis, golf, diving gear)not addressed
Musical instrumentsnot addressed
Canoes, rowing, folding and inflatable boats, surfboards and boat equipmentyes, up to the sum insured„Kanus, Stand-up-Paddle Boards, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;“1.2.3.6, page 20
Work equipment and furniture in a home officeyes, up to the sum insured„Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder dem Beruf oder Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen;“1.2.3.8, page 20
Tenant's fixtures and fittings (fitted kitchen, floor coverings)yes, up to the sum insured„alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind und die durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit verloren haben (z. B. Einbauten, Einbaumöbel und Einbauküchen).“1.2.3.1, page 20
Third-party property in the home (guests' belongings, borrowed items)yes, up to the sum insured„in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von Ihnen handelt“1.2.3.4, page 20

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Moving house: cover at the old and new addressyes„Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.“27.1, page 34
Premium waiver during unemploymentyes„übernehmen wir für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz.“38.1, page 38
Cancellation (notice periods, after a claim, term)yes„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.“16.2, page 31
Duties after a loss (police report, list of stolen items, deadlines)yes„Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen;“9.1.5, page 29
Safety requirements (locking, heating, shutting off water pipes)yes„In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten.“8.1.4, page 28
Vacancy and longer absence (restrictions after how many days)yes„Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt“7.1, page 28
Notable exclusions (storm surge, groundwater, dry rot, war)yes„Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand, hiervon ausgenommen sind Schäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen;“6.3.1.1, page 27

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: DA Direkt Verbraucher- und Produktinformationen PrivatSchutz Hausrat mit VHB 2026
[Seite 1] Hausrat- und Glasversicherung Informationsblatt zu Versicherungsprodukten Versicherer: DA Deutsche Allgemeine Versicherung Aktiengesellschaft Produkt: Hausrat- und Glas- Sitz der Niederlassung: Frankfurt am Main (HRB 112118) versicherung Diese Zusammenfassung der wesentlichen Inhalte unserer Hausrat- und Glasversicherung bietet Ihnen einen ersten Überblick (keine vollständige Darstellung). Umfassende Informationen zu dem Produkt – sogenannte Vertragsbestimmungen – sind in den Versicherungsunterlagen (Vertragserklärungen [Angebot/Antrag], Versicherungsschein, zusätzliche Vereinbarungen, Verbraucherinformationen und Versicherungsbedingungen) enthalten. Beachten Sie bitte, dass dieser Überblick weder eine Beratung durch Ihre/n Ansprechpartner/in noch ein Lesen der Vertragsbestimmungen ersetzt. Um welche Art der Versicherung handelt es sich? Hausrat- und Glasversicherung Was ist versichert? Was ist nicht versichert? Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen Das Gebäude selbst bzw. Gebäudebestandteile von versicherten Sachen: Kraftfahrzeuge und deren Teile/Zubehör Alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur privaten Nutzung dienen (Gebrauch bzw. Verbrauch) Luft- und Wasserfahrzeuge Einrichtung (z. B. Möbel) Hausrat von Mietern und Untermietern Wertsachen (z. B. Bargeld) Sachen, für die eine Spezialversicherung besteht Durch: (z. B. Musikinstrumente) Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, In der Glasversicherung sind Beleuchtungskörper, Überspannungsschäden durch Blitz) optische Gläser, Hohlgläser, Handspiegel und Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Geschirr nicht versichert. Einbruchdiebstahl Leitungswasser Sturm/Hagel Gibt es Deckungsbeschränkungen? Innere Unruhen, Streik/Aussperrung Wir können nicht alle denkbaren Fälle versichern. Weitere Elementargefahren Sonst müssten wir einen erheblich höheren Beitrag verlangen. Deshalb haben wir einige Fälle aus dem Glasbruch Versicherungsschutz ausgenommen, zum Beispiel: sofern die genannte Gefahr im Versicherungsschein vereinbart ist. Vorsätzliche Schadenherbeiführung Schäden durch Kriegsereignisse. Die Versicherungssumme ist unbegrenzt, aber abhängig von der Angabe der qm-Wohnfläche und dem tatsächlich nachgewiesenen Schaden. Für Wertsachen gibt es spezielle Entschädigungsgrenzen Wo bin ich versichert? Versicherungsschutz besteht innerhalb der im Versicherungsschein (inkl. Nachträge) bezeichneten Wohnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Im Rahmen der Außenversicherung bieten wir weltweiten Versicherungsschutz an. DA Direkt_PS_Hausrat_0426_IPID_087_0426 Seite 1 von 2 [Seite 2] Welche Verpflichtungen habe ich? • Zahlen Sie die Versicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig. • Die im Angebot enthaltenen Fragen sind unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. • Informieren Sie uns, wenn sich Änderungen Ihrer ursprünglichen Angaben im Angebot oder später während der Laufzeit des Vertrages ergeben (auch z. B. wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung über den im Versicherungsschein genannten Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt). • Führen Sie Verzeichnisse für Wertpapiere, sonstige Urkunden und Sammlungen. Im Schadenfall • Zeigen Sie uns jeden Schadenfall rechtzeitig an. • Schäden durch strafbare Handlungen sind unverzüglich der Polizei anzuzeigen. • Rufen Sie im Brandfall sofort die Feuerwehr und schließen Sie bei Leitungswasserschäden den Haupthahn. • Reichen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen ein. • Sie sind im Rahmen Ihrer Möglichkeiten verpflichtet, für die Abwendung und Minderung eines drohenden Schadens zu sorgen. Wann und wie zahle ich? Die Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich zahlen. Sie können uns auch ermächtigen, den Beitrag von Ihrem Konto einzuziehen. Wenn Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, sorgen Sie bitte für entsprechende Deckung auf Ihrem Konto. Wann beginnt und endet die Deckung? Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Zeit abgeschlossen. Beachten Sie bitte, dass der Versicherungsschutz erst beginnt, wenn die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Versicherungsscheins erfolgt. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vorgesehenen Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Wie kann ich den Vertrag kündigen? Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr können Sie oder wir den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ablauf kündigen. Darüber hinaus stehen Ihnen und uns weitere Kündigungsrechte zu. Hierzu gehört das Recht, dass Sie oder wir den Vertrag auch vorzeitig kündigen können, wenn wir eine Leistung erbracht haben. Ferner können Sie auch nach einer Beitragserhöhung ohne gleichzeitiger Anpassung des Versicherungsumfangs kündigen. Seite 2 von 2 [Seite 3] Deckungskonzept Hausratversicherung PrivatSchutz 04/2026 Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschliesslich aus den laut Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen und Klauseln. Versicherte Gefahren Versicherungsschutz Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Feuer (F), Einbruchdiebstahl, Raub,    Vandalismus (ED), Leitungswasser (LW), Sturm, Hagel (St/H) Weitere Elementargefahren (EL): einschließbar einschließbar einschließbar Überschwemmung, Erdbeben, 3.500 EUR SB 3.500 EUR SB 3.500 EUR SB Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Wahl- Wahl- Wahl- Vulkanausbruch, Rückstau möglichkeit SB: möglichkeit SB: möglichkeit SB: • 2.500 EUR • 2.500 EUR • 2.500 EUR (nicht versicherbar, wenn • 1.500 EUR • 1.500 EUR • 1.500 EUR unerwünschtes Risiko gemäß Tarif) • 750 EUR • 750 EUR • 750 EUR • 500 EUR • 500 EUR • 0 EUR Innere Unruhen,    Streik/Aussperrung Glasbruch einschließbar einschließbar einschließbar Selbstbeteiligung Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top DA Direkt_PS Hausrat_0426_DK_082_0426 sofern versichert Selbstbeteiligung je wählbar wählbar wählbar Versicherungsfall HR:0/150/ HR: 0/150/ HR: 0/150/ 250/500/ 250/500/ 250/ 500/ 1.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR Glas: 150 EUR Glas: 150 EUR Glas: 150 EUR Seite 1 von 15 [Seite 4] Versicherte Sachen Entschädigungsgrenze Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Ihr Hausrat zum Neuwert Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Ihre Garagen und Carports am Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Versicherungsort (politische Höhe Höhe Höhe Gemeinde des Versicherungsortes) oder einer daran angrenzenden Gemeinde Ihre Sachen in ausschließlich Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter beruflich oder gewerblich genutzten Höhe Höhe Höhe Büroräumen in Ihrer Wohnung Ihre Sachen in Bankgewahrsam HR002-02 F, ED, LW, St/H, – – 40.000 EUR EL Ihre Haustiere, die regelmäßig Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter artgerecht in Ihrer Wohnung gehalten Höhe Höhe Höhe werden (z.B. Fische, Katzen, Vögel) Fahrräder mit Trethilfe oder Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o.ä.), Höhe Höhe Höhe sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go- Karts, Modell- und Spielfahrzeuge (ausgenommen versicherungspflichtige Fahrzeuge) Ihre als Mieter/ Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Wohnungseigentümer beschafften/ Höhe Höhe Höhe übernommenen Einbauten, Einbaumöbel und Einbauküchen Balkonkraftwerke und HR065-01 Alle – – in unbegrenzter Kleinwindkraftanlagen Höhe inkl. Batteriespeicher Seite 2 von 15 [Seite 5] Wertsachen in Ihrer Entschädigungsgrenze ständig bewohnten Wohnung Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Ihr Bargeld und Ihre auf Geldkarten Alle 1.000 EUR 1.000 EUR 2.000 EUR, (z.B. Chipkarten) geladenen Beträge erhöhbar Ihre Urkunden, Sparbücher und Alle summarisch summarisch summarisch Wertpapiere, Schmucksachen, 15.000 EUR, 25.000 EUR, 50.000 EUR, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, erhöhbar erhöhbar erhöhbar Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (ab einem Einzelwert von 1.000 EUR), sowie alle Sachen aus Gold und Platin Hinweis: Für vorhandene Werte über 30.000 EUR sind die Verschlussvorschriften zu beachten. Ihre Pelze, Sammlungen, Alle summarisch summarisch summarisch handgeknüpfte Teppiche und 15.000 EUR, 25.000 EUR, 50.000 EUR, Gobelins, Kunstgegenstände, alle erhöhbar erhöhbar erhöhbar Sachen aus Silber, Sachen die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken Wertsachen in Ihrer Entschädigungsgrenze Zweitwohnung Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Ihre Sammlungen, Alle summarisch summarisch summarisch Kunstgegenstände, alle Sachen aus 15.000 EUR, 25.000 EUR, 50.000 EUR, Silber, Sachen die über 100 Jahre alt erhöhbar erhöhbar erhöhbar sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken Seite 3 von 15 [Seite 6] Erweiterungen des Hausrats Entschädigungsgrenze Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Ihre gewerblichen Alle 5.000 EUR 5.000 EUR 5.000 EUR Musterkollektionen und Handelswaren am Versicherungsort Ersatz/Austausch Ihrer Armaturen bei HR003-02 LW – – 500 EUR einem Rohrbruch oder einem Bruch Ihrer Armaturen Diebstahl, Zerstörung oder HR005-01 ED – – in unbegrenzter Beschädigung Ihrer Höhe Sicherungsanlagen Weitere Einschlüsse Entschädigungsgrenze Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Überspannungsschäden durch Blitz F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Nutzwärmeschäden F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Seng- und Schmorschäden F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Rauch- und Rußschäden F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Implosionsschäden F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Verpuffungsschäden F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Schäden durch F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Überschalldruckwellen Höhe Höhe Höhe Schäden durch den Anprall oder F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Höhe Höhe Höhe Teile oder seiner Ladung Schäden durch den Anprall von F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Schienen-, Straßen- oder Höhe Höhe Höhe Wasserfahrzeugen Seite 4 von 15 [Seite 7] Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Schäden durch den Anprall oder F in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Absturz eines unbemannten Höhe Höhe Höhe Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung Schäden durch Meteoriten und HR073-01 F – – in unbegrenzter Weltraumschrott Höhe Schäden durch niederfallende HR007-01 Alle – – in unbegrenzter Bäume und Äste, Laternenpfähle Höhe oder Telefonmasten Schäden an Gefrier- und Kühlgut Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter durch unvorhersehbaren Höhe Höhe Höhe Stromausfall Schäden an Ihren versicherten HR069-01 F – – in unbegrenzter Sachen auf dem Höhe Versicherungsgrundstück durch St/H – – 10.000 EUR Feuer, Sturm/ Hagel und weitere EL – – 50.000 EUR Elementargefahren Transportmittelschaden HR070-01 – – 3.000 EUR Leistungserweiterungen Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Verzicht auf den Einwand der groben HR030-02 Alle – in unbegrenzter in unbegrenzter Fahrlässigkeit Höhe Höhe Verzicht auf die Anrechnung einer Alle 60 Tage 120 Tage 180 Tage Gefahrerhöhung bei vorübergehendem Unbewohntsein Ihrer ansonsten ständig bewohnten Wohnung Verzicht auf die Anzeigepflicht beim Alle    Aufstellen eines Gerüstes Seite 5 von 15 [Seite 8] Leistungserweiterungen für Ihre eigengenutzte und als Versicherungsort Entschädigungsgrenze angegebene Eigentumswohnung Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Mehrkosten für den behinderten- HR035-01 Alle – – bis zu 10% der /seniorengerechten Umbau Ihrer Entschädi- eigengenutzten Eigentumswohnung gungsleistung, max. 40.000 EUR Ersatz Ihrer Darlehenszinsen nach HR036-01 Alle – – in unbegrenzter vollständiger Unbewohnbarkeit Ihrer Höhe eigengenutzten Eigentumswohnung ab dem 101. Tag, max. 18 Monate Schäden durch Entschädigungsgrenze bestimmungswidrigen Wasseraustritt Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Aus Ihren innerhalb des Gebäudes LW 500 EUR in unbegrenzter in unbegrenzter befindlichen Aquarien und Höhe Höhe Wasserbetten Aus Ihren innerhalb des Gebäudes LW in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter verlegten Regenfallrohren Höhe Höhe Höhe Aus Ihren innerhalb des Gebäudes HR012-02 LW – – in unbegrenzter sowie auf dem Höhe Versicherungsgrundstück befindlichen Saunabecken, Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen Seite 6 von 15 [Seite 9] Frost- und sonstige Entschädigungsgrenze Bruchschäden innerhalb des Gebäudes (soweit die Rohre bzw. Installationen zum versicherten Hausrat gehören) Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Frostbedingte und sonstige LW in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Bruchschäden an Rohren Höhe Höhe Höhe − der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen, − der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, − von Wasserlösch- oder Berieselungsanlage, − der Regenentwässerung Frostbedingte Bruchschäden an LW in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter nachfolgend genannten Höhe Höhe Höhe Installationen: Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärme- pumpen- oder Solarheizungsanlagen. Seite 7 von 15 [Seite 10] Diebstahl Entschädigungsgrenze Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Diebstahl Ihrer Fahrräder und nicht ED wenn wenn wenn versicherungspflichtiger E-Bikes vereinbart, vereinbart, vereinbart, sowie Fahrradanhänger, weltweit, 24- erhöhbar erhöhbar erhöhbar Stunden Diebstahl Ihrer versicherten Sachen HR014-03 – 1.000 EUR 5.000 EUR aus dem verschlossenen Kfz innerhalb eines Mitgliedsstaats der EU, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, Monaco, San Marino, Andorra Diebstahl Ihrer persönlichen Sachen HR016-01 ED – – 500 EUR am Arbeitsplatz Diebstahl Ihrer Balkonkraftwerke HR020-01 ED – 500 EUR – sowie Ihrer Gartenmöbel, Gartengeräte, Rasenmäherroboter, Poolroboter und Grillgeräte auf dem eingefriedeten Grundstück des Versicherungsortes Diebstahl Ihrer versicherten Sachen HR068-01 ED – – in unbegrenzter auf dem Versicherungsgrundstück Höhe Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer HR015-01 ED während eines stationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts, weltweit • Ihre Hausratgegenstände – 1.000 EUR in unbegrenzter Höhe • Ihre Wertsachen, Fotogeräte und – 150 EUR 150 EUR deren Zubehör und elektronische Geräte und deren Zubehör Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle HR018-01 ED – 1.000 EUR in unbegrenzter und Gehhilfen, weltweit Höhe Diebstahl Ihrer Waschmaschinen und HR022-01 ED – in unbegrenzter in unbegrenzter Wäschetrockner aus Höhe Höhe Gemeinschaftsräumen des Versicherungsortes Diebstahl Ihrer Wäsche und Kleidung HR019-01 ED – 500 EUR in unbegrenzter auf dem Versicherungsgrundstück Höhe (ausgenommen sind Pelze, Leder- und Alcantarawaren) Seite 8 von 15 [Seite 11] Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Diebstahl Ihrer Kinder- und HR017-02 ED – 1.000 EUR in unbegrenzter Bollerwagen, weltweit Höhe Diebstahl Ihrer Spielgerüste HR021-02 ED – – in unbegrenzter /Spielgeräte und Höhe Kinderspielfahrzeuge auf dem Grundstück des Versicherungsortes Trickdiebstahl in der versicherten HR060-01 ED – – 2.000 EUR Wohnung Räuberische Erpressung: HR062-01 ED – – 10.000 EUR Hinschaffen von versicherten Sachen an den Ort der Wegnahme Taschendiebstahl HR071-01 ED – – 250 EUR, Bargeld 50 EUR Scheck- und Kreditkartenmissbrauch HR072-01 ED – – 1.000 EUR Ersatz Ihrer notwendigen Kosten Entschädigungsgrenze infolge eines Versicherungsfalles Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert • Aufräumungskosten Alle in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe • Bewegungs- und Schutzkosten Alle in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe • Feuerlöschkosten Alle in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe summarisch • Schlossänderungskosten Alle 25.000 EUR in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe • Reparaturkosten für Alle in unbegrenzter in unbegrenzter Gebäudebeschädigungen Höhe Höhe • Reparaturkosten für Alle in unbegrenzter in unbegrenzter Nässeschäden in gemieteten Höhe Höhe Wohnungen • Transportkosten Alle in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe • Lagerkosten Alle max. 100 Tage max. 180 Tage ohne zeitliche Begrenzung Seite 9 von 15 [Seite 12] Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Hotelunterbringungskosten oder Alle bis zu 100 EUR bis zu 100 EUR bis zu 250 EUR ähnliche Unterbringungskosten bei je Tag, je Tag, je Tag, ganz oder teilweiser max. 100 Tage max. 100 Tage max. 2 Jahre Unbewohnbarkeit Ihrer ansonsten ständig bewohnten Wohnung infolge eines Versicherungsfalles Mehrkosten für die Unterbringung HR044-01 Alle – – 250 EUR von Kleintieren bei ganz oder teilweiser Unbewohnbarkeit Ihrer ansonsten ständig bewohnten Wohnung infolge eines Versicherungsfalles Umzugskosten, die infolge eines HR045-01 Alle – 1.500 EUR in unbegrenzter Versicherungsfalles innerhalb von 3 Höhe Monaten und innerhalb eines Umkreises von 20 km entstehen, sofern Ihre Wohnung länger als 30 Tage unbewohnbar geworden ist Notwendige Mehrkosten für eine HR028-01 Alle – max. 5.000 in unbegrenzter vorzeitige Rückreise, sofern Sie Ihren EUR Höhe Urlaub infolge eines Versicherungsfalles, ab einer Schadenhöhe von 5.000 EUR, abbrechen müssen Kosten für notwendige provisorische Alle 1.500 EUR in unbegrenzter in unbegrenzter Reparaturen von Gebäudeschäden Höhe Höhe infolge eines Versicherungsfalles Bewachungskosten, wenn Ihre Alle 24 Stunden 48 Stunden ohne zeitliche Schließvorrichtungen oder sonstige Begrenzung Sicherungen infolge eines Versicherungsfalles keinen ausreichenden Schutz mehr bieten Sachverständigenkosten ab einer HR023-02 Alle – – in unbegrenzter Schadenhöhe von 25.000 EUR Höhe Kosten für zusätzliche Leistungen HR024-01 Alle – – 2.500 EUR wie Gerüste und Kräne, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen durch deren Lage verteuert Mehrkosten für notwendige HR025-01 Alle – – 1.000 EUR Frachtkosten, die für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen entstehen Mehrkosten infolge Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Preissteigerungen Höhe Höhe Höhe Seite 10 von 15 [Seite 13] Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Kinderbetreuungskosten nach einem HR053-01 Alle – – bis zu 10 Tage, erheblichen Versicherungsfall an max. 1.000 Ihrem versicherten Hausrat, wenn Ihr EUR Hausrat zu mehr als 50% zerstört wurde Kosten für psychologische HR054-01 Alle – – bis zu 25 Betreuung/Therapie infolge eines Sitzungen, erheblichen Versicherungsfalles, max. 1.000 wenn Ihr Hausrat zu mehr als 50% EUR zerstört wurde Kosten für Wasser-, Gas- und Alle in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Heizölverlust sowie Stromverlust aus Höhe Höhe Höhe Stromspeichern Notwendige Datenrettungskosten HR046-01 Alle – 500 EUR 2.000 EUR infolge eines Versicherungsfalles Phishing-Schäden und Pharming- HR056-02 ED – – 1.000 EUR Schäden Kosten für Telefonmissbrauch nach ED 1.000 EUR 1.000 EUR 1.000 EUR einem Schaden durch Einbruchdiebstahl oder Raub Wiederbeschaffungs-, Reinigungs- HR055-02 Alle – – in unbegrenzter oder Reparaturkosten versicherter Höhe Sachen aufgrund Wildtierschäden von Schalenwild z.B. Wildschweine, Rehe, Rothirsche Kosten zur Optimierung oder HR051-01 ED – – 1.000 EUR Neuanschaffung von Sicherheitseinrichtungen infolge eines Einbruchdiebstahlschaden ab einer Entschädigungsleistung von 10.000 EUR Kosten zur Optimierung oder HR052-01 F – – 1.000 EUR Neuanschaffung von Brandschutzeinrichtungen infolge eines erheblichen Versicherungsfalls, wenn Ihr Hausrat zu mehr als 50 % zerstört wurde Mehrkosten aufgrund HR061-01 Alle – – 5.000 EUR Technologiefortschritt Mehrkosten für energieeffiziente HR066-01 Alle – – 2.000 EUR Haushaltsgeräte Mehrkosten zur Schadenverhütung HR67-01 EL – – 2.500 EUR nach einem versicherten Elementargefahrenereignis Seite 11 von 15 [Seite 14] Außenversicherung Entschädigungsgrenze Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Versicherungsschutz besteht Alle 7.500 EUR, 20.000 EUR, 40.000 EUR, weltweit für Ihre Sachen, die sich max. 90 Tage max. 180 Tage max. 180 Tage vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden Erweiterte Außenversicherung für HR048-01 Alle – – 2.000 EUR, Ihre Sportausrüstung erhöhbar Erweiterte Außenversicherung bei Alle 7.500 EUR, 20.000 EUR, 40.000 EUR, eigenem Hausstand während der max. 36 max. 36 max. 36 Ausbildung, des Erststudiums oder Monate Monate Monate des freiwilligen Wehr- und Bundes- freiwilligendienstes (BFD) oder des internationalen Jugendfreiwilligen- dienstes (IJFD) oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilli- ges Soziales Jahr FSJ oder Freiwilli- ges Ökologisches Jahr FÖJ), weltweit Versicherungsschutz besteht bei HR031-01 ED – 5.000 EUR 40.000 EUR Einbruchdiebstahl aus Ihrer ver- schlossenen Schiffskabine eines Kreuzfahrt- oder Fährschiffes oder aus Ihrem verschlossenen Schlafwagenabteil Sonstige Leistungen Versicherungsschutz Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Vorsorge-Versicherungsschutz HR050-02 – – bis zu 3 bei Auszug Ihrer Kinder Monate Beitragsbefreiung bei bis zu 6 bis zu 6 bis zu 6 unverschuldeter Arbeitslosigkeit Monate Monate Monate Wir garantieren mindestens die – –  Leistungen der Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (Stand VHB 2022 - Quadratmetermodell, Version November 2023; Stand AGlB 2016 - Stand 13.11.2017) Zukünftige Leistungsverbesserun-    gen können angeboten werden Innovationsversprechen    Besitzstandsklausel HR063-01 – –  Bestleistung – – sofern vereinbart, in unbegrenzter Höhe Seite 12 von 15 [Seite 15] Haushaltsglasversicherung Entschädigungsgrenze (sofern mitversichert) Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Ihre Mobiliar- und in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Gebäudeverglasung Höhe Höhe Höhe Glaskeramik-, Ceran- und in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Induktionskochflächen inklusive Höhe Höhe Höhe dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile, soweit ein einzelner Austausch technisch nicht möglich ist Ihre Aquarien und Terrarien in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Höhe Höhe Höhe Ihre künstlerisch bearbeitete Glas- 300 EUR 500 EUR in unbegrenzter scheiben, -Glasspiegel und -platten Höhe Ihre Kosten für die Erneuerung von 300 EUR 500 EUR in unbegrenzter Anstrichen, Malereien, Schriften, Höhe Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen Ihre Sonderkosten für Gerüste, Kräne 300 EUR 500 EUR in unbegrenzter und die Beseitigung von Höhe Hindernissen Gebäudeglasversicherung Entschädigungsgrenze (sofern mitversichert) Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Gebäudeverglasungen Ihres Ein- in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter oder Zwei-/Dreifamilienhauses Höhe Höhe Höhe (ergänzende Deckung, sofern nicht über eine anderweitige Glasver- sicherung Versicherungsschutz besteht) Ihre Gebäudeverglasungen zu in unbegrenzter in unbegrenzter in unbegrenzter Räumen und Gebäudeteilen, die dem Höhe Höhe Höhe Gebrauch beider Wohnungen dienen Ihre künstlerisch bearbeitete Glas- 300 EUR 500 EUR in unbegrenzter scheiben, -Glasspiegel und -platten Höhe Ihre Kosten für die Erneuerung von 300 EUR 500 EUR in unbegrenzter Anstrichen, Malereien, Schriften, Höhe Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen Ihre Sonderkosten für Gerüste, Kräne 300 EUR 500 EUR in unbegrenzter und die Beseitigung von Höhe Hindernissen Seite 13 von 15 [Seite 16] Gebäudeverglasung Entschädigungsgrenze Ihres Gewächshauses (sofern mitversichert) Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Gebäudeverglasung Ihres HR040-01 – – vereinbarte Gewächshauses Versicherungs- summe Seite 14 von 15 [Seite 17] Homeassistance Entschädigungsgrenze (sofern vereinbart) Klauseln Gefahren, Basis Komfort Top sofern versichert Schlüsseldienst Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Notfallschloss Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Rohrreinigungsservice Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Elektro-Installateurservice Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Sanitär-Installateurservice Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Heizungs-Installateurservice Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Notheizung Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Schädlingsbekämpfung Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Entfernung von Wespen-, Hornissen- Organisation Organisation Organisation und Bienennestern und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Kinderbetreuung Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Tierbetreuung Organisation Organisation Organisation und 500 EUR und 500 EUR und 500 EUR Dokumentendepot Organisation Organisation Organisation 24-Stunden Handwerkerservice Vermittlung Vermittlung Vermittlung Notdienst bei Ausfall von Organisation, Organisation, Organisation, Elektrogroßgeräten Kostenüber- Kostenüber- Kostenüber- nahme, An- nahme, An- nahme, An- fahrt und erste fahrt und erste fahrt und erste Arbeitsstunde Arbeitsstunde Arbeitsstunde Gesamtentschädigung 1.500 EUR 1.500 EUR 1.500 EUR je Versicherungsjahr Seite 15 von 15 [Seite 18] Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PrivatSchutz Hausratversicherung (VHB 2026) Fassung 04.2026 Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen. Inhaltsverzeichnis Der Versicherungsumfang 3 Der Versicherungsbeitrag 15 1 Welche Gefahren, Schäden und Sachen sind versichert 3 20 Wie ist die Versicherungsperiode bei der 15 und was ist der Versicherungsort? Beitragszahlung definiert? 2 Wie sind die versicherbaren Gefahren definiert? 4 21 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? 15 3 Welche Kosten sind mitversichert und welche 7 22 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen 16 besonderen Bestimmungen gelten für Wertsachen? und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 4 Was ist der Versicherungswert? 8 23 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen 16 hat die verspätete Zahlung? 5 In welchem Umfang besteht 9 Außenversicherungsschutz? 24 Was ist zu beachten, wenn Sie ein 16 SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? 6 Welche Ausschlüsse sind zu beachten? 9 25 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger 16 Vertragsbeendigung? Der Versicherungsfall 11 7 Was haben Sie bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? 11 Weitere Bestimmungen 17 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des 11 26 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? 17 Versicherungsfalles zu beachten? 27 Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten? 17 9 Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt 11 des Versicherungsfalles zu beachten? 28 Was haben Sie bei einer Versicherung für fremde 18 Rechnung zu beachten? 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung 12 von Obliegenheiten? 29 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, 18 Anschriften- und Namensänderungen beachten? 11 Was ist ein Sachverständigenverfahren? 12 30 Was geschieht bei der Wiederherbeischaffung 18 12 Wie wird die Entschädigung berechnet? 13 versicherter Sachen? 13 Wie ist die Auszahlung der Versicherungsleistung 14 31 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? 19 geregelt? 32 Wie gelten Kenntnis und Verhalten Ihrer 19 14 Wie ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt? 14 Repräsentanten? 33 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? 19 Die Versicherungsdauer 14 34 Welches Recht ist anzuwenden? 19 15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 14 35 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? 20 16 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? 14 36 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? 20 17 Was geschieht bei Wegfall des versicherten 15 Interesses? 37 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung 20 kommen? 18 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer 15 Beitragsanpassung? 38 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? 21 19 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir 15 39 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? 21 nach einem Versicherungsfall? 40 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? 22 41 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart und was 22 leistet er? DA Direkt_PS_Hausrat_0426_VHB_084_0426 Seite 1 von 26 [Seite 19] 42 Was ist das Innovationsversprechen? 22 43 Bestleistung 22 Seite 2 von 26 [Seite 20] Der Versicherungsumfang 1.2.3.4 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von Ihnen handelt (Ziff. 6.1.5); 1 Welche Gefahren, Schäden und Sachen sind versichert und was ist der Versicherungsort? 1.2.3.5 Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch Mofas o. ä.), sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht 1.1 Gefahren und Schäden übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt, selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell- Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch und Spielfahrzeuge. • Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Dies gilt nur, soweit vorgenannte Fahrzeuge nicht Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder versicherungspflichtig sind; Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 1.2.3.6 Kanus, Stand-up-Paddle Boards, Ruder-, Falt- und bis 2.5) (Feuerversicherung) Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte; • Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat (Ziff. 2.6 bis 2.8) 1.2.3.7 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte (Einbruchdiebstahlversicherung), Flugdrachen; • Leitungswasser (Ziff. 2.9) (Leitungswasserversicherung), • Sturm, Hagel (Ziff. 2.10) (Sturmversicherung), 1.2.3.8 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die • weitere Elementargefahren (Ziff. 2.11) (weitere ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder dem Beruf oder Elementargefahrenversicherung) Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person • Innere Unruhen, Streik/Aussperrung (Ziff. 2.12), dienen; • Glasbruch (Ziff. 2.13) (Glasversicherung) 1.2.3.9 Gewerbliche Musterkollektionen und Handelswaren, zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen sofern diese Ihrem Beruf oder Gewerbe oder dem Beruf oder (Versicherungsfall). Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Abhandenkommen versicherter Sachen infolge Glasbruch. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag Jede der genannten Gefahren ist nur versichert, wenn dies im begrenzt; Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbart ist. 1.2.3.10 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Die Befreiung von der Beitragszahlung in Folge einer Wohnungen (Ziff. 1.4.1.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). unverschuldeten Arbeitslosigkeit gilt als Versicherungsfall (Ziff. 38). 1.3 Versicherte Sachen in der Glasversicherung 1.2 Versicherte Sachen in der Hausratversicherung 1.3.1 Haushaltsglasversicherung Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bezeichneten Wohnung (Versicherungsort In der Haushaltsglasversicherung sind Gebäude- und Ziff. 1.4). Mobiliarverglasung der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses (Ziff. 1.4) versichert. Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort • Gebäudeverglasung entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist Versichert sind die fertig eingesetzten und montierten versichert. – Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein oder dessen Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Nachträgen bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen Außenversicherung nach Ziff. 5, oder soweit dies gesondert im und Sonnenkollektoren (ausgenommen Photovoltaikanlagen Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert. Ziff. 6.2.3), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine, Profilbaugläser; 1.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur – künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten. privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten 1.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Betrag begrenzt. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.6 bis 3.8 und 4.3. • Mobiliarverglasung 1.2.3 Ferner gehören zum Hausrat Versichert sind die fertig eingesetzten und montierten 1.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die für das Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind und die durch – Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken, ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und verloren haben (z. B. Einbauten, Einbaumöbel und Einbauküchen). Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, Darüber hinaus gilt eine in das Gebäude oder in die Garage Aquarien, Terrarien; eingefügte Ladestation für Ihr Elektro-Fahrzeug mitversichert. Dies – Glaskeramik-, Ceran-, Induktionskochfelder inklusive gilt nur, sofern Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer diese dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile, soweit Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und ein einzelner Austausch technisch nicht möglich ist; daher hierfür die Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über – künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten. die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten 1.2.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig Betrag begrenzt. produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die 1.3.2 Gebäudeglasversicherung Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind; Versichert sind in Ihrem Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhaus die fertig 1.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die eingesetzten und montierten ausschließlich der versicherten Wohnung (Ziff. 1.4) dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung – Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, liegt; Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen Seite 3 von 26 [Seite 21] und Sonnenkollektoren (ausgenommen Photovoltaikanlagen Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder Ziff. 6.2.3), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine, durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen. Profilbaugläser – künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten. 2.3 Explosion, Verpuffung, Implosion und – Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Überschalldruckwellen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 2.3.1 Explosion/Verpuffung ist eine auf dem – Gebäudeverglasungen zu Räumen und Gebäudeteilen, die Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende, dem allgemeinen Gebrauch beider Wohnungen dienen (z. B. plötzlich verlaufende Kraftäußerung. Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräume, von Windfängen und Wetterschutzbauten). Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung. 1.4 Versicherungsort Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor, 1.4.1 Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass innerhalb des Versicherungsortes. ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsschein oder dessen eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein Nachträgen bezeichnete Wohnung. Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Mitversichert gelten auch Schäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen. Zur Wohnung gehören 2.3.2 Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer 1.4.1.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die eines inneren Unterdruckes. ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines 2.3.3 Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor, Gebäudes; wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die Schallgrenze durchflogen hat und diese Druckwelle unmittelbar auf 1.4.1.2 ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Büroräume (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung), die nur über die Sachen befinden, einwirkt. Wohnung zu betreten sind. 2.4 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges und Anprall Räume, die ausschließlich beruflich und gewerblich genutzt werden, von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über die Wohnung zu betreten; 2.4.1 Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für 1.4.1.3 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. anschließende Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten 2.4.2 Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Wasserfahrzeugen, die nicht von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden. befindet; Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung. 1.4.1.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, in 2.5 Rauch- und Rußschäden denen Hausrat bestimmungsgemäß gelagert wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller); Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach Ziff. 2.1 bis Ziff. 2.4 entstanden sind. 1.4.1.5 privat genutzte Garagen, soweit sich diese am Versicherungsort (politische Gemeinde des Versicherungsortes) oder Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass einer daran angrenzenden Gemeinde befinden. Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich 1.4.2 Für Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Antennenanlagen und Markisen (Ziff. 1.2.3.3). Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken. 2 Wie sind die versicherbaren Gefahren definiert? 2.6 Einbruchdiebstahl 2.1 Brand Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb 2.1.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen 2.6.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt. und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht Es wird auch Entschädigung geleistet für Brandschäden, die an von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen, oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind; werden. 2.6.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht 2.1.2 In Ergänzung zum Versicherungsschutz für oder falsche Schlüssel (Ziff. 2.6.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um Brandschäden leisten wir Entschädigung auch für Seng- und es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon Schmorschäden, die nicht durch einen Brand verursacht wurden. dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind; 2.2 Blitzschlag, Überspannung 2.6.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen 2.2.1 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder auf Sachen. dort verborgen gehalten hatte; 2.2.2 In Ergänzung zum Versicherungsschutz für 2.6.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf Blitzschlagschäden leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziff. 2.8.1 und an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch 2.8.2 anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten; Seite 4 von 26 [Seite 22] 2.6.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb 2.8 Raub des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub nach Ziff. 2.8 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes Raub liegt vor, wenn eindringt oder dort ein Behältnis öffnet; 2.8.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand 2.6.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt Schlüssel eindringt, den er innerhalb oder außerhalb des liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines Versicherungsortes durch Diebstahl an sich gebracht hatte, bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl/Trickdiebstahl); Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht hatte. 2.8.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder 2.6.7 Diebstahl Ihrer Fahrräder, sofern vereinbart Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen 2.6.7.1 In Ergänzung zum Versicherungsschutz von Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird – Einbruchdiebstahl leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an verübt werden soll; Ihren Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen E-Bikes sowie Fahrradanhängern durch Diebstahl entstehen. 2.8.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines 2.6.7.2 Für die mit dem Fahrrad/E-Bike lose verbundenen und Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem dadurch Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Fahrrad/E-Bike gestohlen worden sind. 2.8.4 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung 2.6.7.3 Für Fahrräder/E-Bikes sowie Fahrradanhängern erstreckt in der Wohnung anwesend sind. sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn sich diese nachweislich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug 2.9 Leitungswasser (nicht KFZ-Anhänger) befunden haben. 2.9.1 Nässeschäden 2.6.7.4 Diebstahl von Fahrradanhängern ist jedoch auch dann versichert, wenn diese nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch wurden. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. 2.6.7.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers Das Leitungswasser muss aus a) Sie haben das Fahrrad/E-Bike und den Fahrradanhänger durch je ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder damit wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. verbundenen Schläuchen, Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft verbunden sind (z. B. b) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige oder deren wasserführenden Teilen, Schlösser. c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung, b) Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den d) Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten e) Wasserlösch- und Berieselungsanlagen, Fahrräder/E-Bikes und Fahrradanhänger zu beschaffen und f) Aquarien oder Wasserbetten aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie bestimmungswidrig ausgetreten sein. Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizeidienststelle Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser anzuzeigen. gleich. Die Rechtsfolgen einer Verletzung der unter a) - c) genannten Versichert sind auch Nässeschäden, die dadurch entstehen, dass Obliegenheiten richten sich nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Regenwasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein Regenfallrohren ausgetreten ist. sowie ein Kündigungsrecht haben. 2.9.1.1 Nässeschäden, die dadurch entstehen, dass Wasser aus 2.6.7.6 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im einem Duschbereich über Wand- oder Bodenfliesen oder deren Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag Fugen bestimmungswidrig austritt, sind mitversichert. begrenzt. 2.9.1.2 Für Schäden nach Ziff. 2.9.1.f) ist die Entschädigung je 2.6.8 Einbruch in räumlich verbundene Wohnungen Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Vandalismus auch dann, wenn der Einbruch in einem 2.9.2 Bruchschäden Zwei-/Dreifamilienhaus über räumlich mit der Wohnung verbundene, nicht zum Versicherungsort gehörende Räumlichkeiten erfolgt. Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Ziff. 2.9.2.1 und Ziff. 2.9.2.2 zum versicherten Hausrat (Ziff. 1.2) gehören, leisten wir Entschädigung Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein: für innerhalb von Gebäuden eintretende Alle Wohnungen des Zwei-/Dreifamilienhauses sind bei uns 2.9.2.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren versichert und werden von Familienangehörigen bewohnt. a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit Entfällt eine dieser Voraussetzungen, dann gilt dies nicht verbundenen Schläuchen, mitversichert. b) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen, 2.7 Vandalismus nach einem Einbruch c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, d) der Regenentwässerung, Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine der nach Ziff. 2.6.1, 2.6.5 oder 2.6.6 bezeichneten Arten in den sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder Versicherungsort (Ziff. 1.4) eindringt und versicherte Sachen vergleichbaren Anlagen sind. vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dies gilt auch bei Raub nach Ziff. 2.8 innerhalb der Wohnung (Ziff. 1.4). 2.9.2.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten Installationen: Seite 5 von 26 [Seite 23] a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. 2.11.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, von Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Witterungsniederschlägen. b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- 2.11.2 Rückstau oder Solarheizungsanlagen. Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch einschließlich der Bodenplatte. Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre Einrichtungen in das Gebäude eindringt. innerhalb des Gebäudes. 2.11.3 Erdbeben Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) gelten als nicht versichert. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. 2.10 Sturm, Hagel Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 2.10.1 Sturm 2.11.3.1 die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens Sachen angerichtet hat, oder 62 km/h). 2.11.3.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann. Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 2.11.4 Erdsenkung 2.10.1.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen naturbedingten Hohlräumen. angerichtet hat, oder dass 2.11.5 Erdrutsch 2.10.1.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude oder Gesteinsmassen. baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein kann. 2.11.6 Schneedruck 2.10.2 Hagel Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen. Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder 2.10.3 Versicherte Sturm-/Hagelfolgen Eismassen von Dächern. Hierunter fallen auch Dachlawinen. Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder 2.11.7 Lawinen beschädigt werden oder abhandenkommen Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder 2.10.3.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Eismassen. Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden; 2.11.8 Vulkanausbruch 2.10.3.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen. 2.10.3.3 als Folge eines Schadens nach Ziff. 2.10.3.1 oder 2.10.3.2 2.11.9 Wartezeit, Selbstbeteiligung an versicherten Sachen; Wartezeit 2.10.3.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder 2.11.9.1 Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich Ablauf eines Monats ab Vertragserklärung (Wartezeit). verbunden sind; Die Wartezeit gilt nicht für Schäden aufgrund von 2.10.3.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge. oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Diese Wartezeit entfällt weiterhin, sofern das versicherte Objekt Sachen befinden, baulich verbunden sind. bereits bis zum im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen genannten Zeitpunkt für mindestens einen Monat gegen weitere 2.11 Weitere Elementargefahren Elementargefahren versichert war. 2.11.1 Überschwemmung Die Versicherungsdauer verringert sich um eine etwaige Wartezeit. Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Selbstbeteiligung Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit 2.11.9.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. 2.11.1.1 Ausuferungen von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern; 2.11.9.3 Wenn Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung reduzieren, so besteht hierfür eine besondere Wartezeit von einem Monat. Diese 2.11.1.2 Witterungsniederschläge; Wartezeit beginnt mit dem Tag der Änderung. Sie haben weiterhin vollen Versicherungsschutz, allerdings gilt während dieses Seite 6 von 26 [Seite 24] Zeitraumes die ursprünglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Nach Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den Ablauf der besonderen Wartezeit gilt die reduzierte Selbstbeteiligung. Kostenersatz entsprechend kürzen. Die unter Punkt 2.11.9.1 geregelte Wartezeit bleibt hiervon unberührt. 3.3 Versichert gelten die infolge eines Versicherungsfalles 2.12 Innere Unruhen, Streik/Aussperrung notwendigen und tatsächlich angefallenen 2.12.1 Abweichend von Ziff. 6.3.1.2 leisten wir Entschädigung für 3.3.1 Aufräumungskosten Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, soweit dafür keine öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistung verlangt für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen werden kann. und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und 2.12.2 Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht Vernichten. unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und 3.3.2 Bewegungs- und Schutzkosten Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben (z. B. Bürgerkrieg). die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch verändert oder geschützt werden müssen. Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört oder beschädigt werden. 3.3.3 Transport- und Lagerkosten Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch die Wegnahme bei für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen. Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung 2.12.3 Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, werden so lange ersetzt, bis die Wohnung wieder benutzbar oder eine auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. ist. Die Kosten werden längstens für die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Dauer ersetzt. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. 3.3.4 Hotelkosten Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Frühstück, Telefon), Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine Aussperrung zerstört oder beschädigt werden. • wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar wurde und 2.13 Glasbruch • Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Zerbrechen zerstört oder beschädigt werden. Die Kosten werden so lange ersetzt bis die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens für die im Versicherungsschein oder dessen Mitversichert sind auch Folgeschäden durch Glassplitter an Nachträgen vereinbarte Dauer. Hausratsgegenständen. Die Entschädigung ist je Tag auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 3 Welche Kosten sind mitversichert und welche besonderen Bestimmungen gelten für Wertsachen? 3.3.5 Kosten für provisorische Maßnahme 3.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten sind die Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag unsere Weisung vorzunehmen hatten. begrenzt. Machen Sie Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden 3.3.6 Schlossänderungskosten Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu mindern, geltend, so leisten wir Aufwendungsersatz nur, wenn diese für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der Aufwendungen bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzbehältnisse durch Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die einen Versicherungsfall abhandengekommen sind. Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten. 3.3.7 Bewachungskosten Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den Aufwendungsersatz nach Absatz 1 und 2 entsprechend kürzen; dies für die Bewachung versicherter Sachen, so lange gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen keinen entstanden sind. ausreichenden Schutz mehr bieten. Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze je vereinbarter gebrauchsfähig sind, längstens für die im Versicherungsschein oder Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere dessen Nachträgen vereinbarte Dauer. Weisung entstanden sind. 3.3.8 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen Wir haben den für die Aufwendungen nach Absatz 1 erforderlichen Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen. die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch 3.2 Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind. Wir ersetzen Ihnen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung 3.3.9 Reparaturkosten für Nässeschäden eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Ziehen Sie einen Sachverständigen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw. oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie in Sondereigentum befindlichen Wohnungen. zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert wurden. Seite 7 von 26 [Seite 25] 3.3.10 Feuerlöschkosten 3.6.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls für Leistungen der Feuerwehr oder anderer Institutionen entstehen. Nicht versichert 3.6.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen ab einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Gold und Interesse kostenfrei zu erbringen sind. Platin; 3.3.11 Mehrkosten infolge von Preissteigerung 3.6.4 Pelze, Sammlungen (ausgenommen der in Ziff. 3.6.3 genannten Sachen), handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken unverzüglichen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer und Plastiken) sowie alle Sachen aus Silber (ausgenommen der in versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen. Ziff. 3.6.3 genannten Sachen); 3.3.12 Schäden an Ihrem Kühl- und Gefriergut 3.6.5 Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch entstehen, dass eine Kühl- oder Tiefkühlanlage durch eine 3.6.6 Abweichend von Ziff. 1.2 sind nicht versichert: unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung ausfällt. 1. in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten 3.3.13 Kosten für Telefonmissbrauch Gebäuden: sind Kosten, die nach einem Schaden durch Einbruchdiebstahl oder Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Raub (Ziff. 2.6 und 2.8) entstehen, wenn der Täter Ihr Festnetz- oder Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Mobiltelefon unbefugt benutzt und Ihnen dies in Rechnung gestellt Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, wird. Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren ab einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Silber, 3.3.14 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Stromverlust aus Stromspeichern Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken), Sammlungen, Schusswaffen, Foto- und sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl optische Apparate sowie Sachen, die über 100 Jahre alt sind wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern. 2. in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden: 3.3.15 Entschädigungsgrenzen für versicherte Kosten Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte), Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Die Entschädigung für versicherte Kosten nach Ziff. 3.3.1 bis 3.3.3, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Ziff. 3.3.6, Ziff. 3.3.8 bis Ziff. 3.3.14 ist insgesamt auf den im Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren ab Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Gold oder begrenzt. Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins. 3.4 Glasversicherung 3.6.7 Wertschutzschränke Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS tatsächlich angefallenen Kosten für Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind. 3.4.1 das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen); Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht 3.4.2 das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten); oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein. 3.4.3 zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und 3.7 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten), das Beseitigen und Wiederanbringen von Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) sowie die Erneuerung begrenzt. von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke und Folien auf den versicherten Sachen gemäß Ziff.1.3. Die 3.8 Besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im außerhalb eines anerkannten und verschlossenen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag Wertschutzbehältnisses begrenzt. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks 3.4.4 Soweit dies vereinbart ist, ersetzen wir nach Maßgabe der nach Ziff. 3.6.7 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je Ziff. 12.5 (Sachleistung) auch die infolge eines Versicherungsfalles Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag: notwendigen Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und a) 2.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit Alarmeinrichtungen. Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag; 3.5 Gesondert versicherbar b) 30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Weitere Kosten sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich im Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbart sind. (Uhren ab einem Einzelwert von 1.000 EUR), sowie alle Sachen aus Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag. 3.6 Versicherte Wertsachen 4 Was ist der Versicherungswert? Versicherte Wertsachen (Ziff. 1.2.2) sind 4.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage der 3.6.1 Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarte) geladene Entschädigungsberechnung. Beträge; Seite 8 von 26 [Seite 26] Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. Sind Sachen für ihren Zweck unmittelbar vor Eintritt des Versicherungsfalles in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu 5.5 Sturm und Hagel, weitere Elementarschäden verwenden, so ist der Versicherungswert der für diese Sachen erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). Für Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. 4.2 Für Kunstgegenstände und Antiquitäten nach Ziff. 3.6.4 und Ziff. 3.6.5 ist der Versicherungswert der 5.6 Entschädigungsgrenzen Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf die im 4.3 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Beträge Beträge begrenzt ist (Ziff. 3.7 und Ziff. 3.8), werden bei der Ermittlung begrenzt. des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt. Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten die Entschädigungsgrenzen 4.4 Wir passen den Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4 an die nach Ziff. 3.7 und 3.8. Preisentwicklung an (Ziff. 21). 6 Welche Ausschlüsse sind zu beachten? 5 In welchem Umfang besteht Außenversicherungsschutz? 6.1 Nicht versicherte Sachen zu Hausrat 5.1 Zeitliche Begrenzung Nicht zum Hausrat gehören Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in 6.1.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Ziff. 1.2.3.1 häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem genannt; Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Welche 6.1.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die Anzahl an Tagen als "vorübergehend" zu betrachten ist, entnehmen dieser die Gefahr trägt. Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen. Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder 5.2 Außenversicherung während Ausbildung, Studium, in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter freiwilligem Wehr- und Bundesfreiwilligendienst ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt 5.2.1 Außenversicherung bis zur Gründung eines eigenen für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen; Hausstandes 6.1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Person sich zur Ausbildung, zum Studium oder zur Ableistung des Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Ziff. 1.2.3.5 freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) genannt; oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ 6.1.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) außerhalb der Wohnung auf, Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend. nicht unter Ziff. 1.2.3.6 und 1.2.3.7 genannt; Die Außenversicherung endet, sobald ein eigener Hausstand 6.1.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung, gegründet wird. es sei denn, dieser wurde diesen Personen von Ihnen überlassen; 5.2.2 Außenversicherung mit Gründung eines eigenen 6.1.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Hausstandes Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen); Halten Sie oder eine bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person sich zur Erstausbildung, zum unmittelbar nach 6.1.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten Schulabschluss begonnenen Erststudium oder zur Ableistung des für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder Programme sind nicht versichert. nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) außerhalb der Wohnung auf, 6.2 Nicht versicherte Sachen zu Glas so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend, auch wenn ein eigener Hausstand gegründet wurde. In der Glasversicherung sind nicht versichert Die Außenversicherung endet, sobald die in Absatz 2 genannten 6.2.1 Beleuchtungskörper, optische Gläser, Hohlgläser, Ausbildungen / Dienste abgebrochen oder abgeschlossen sind, Handspiegel, Geschirr; spätestens jedoch mit Ablauf der im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Dauer. 6.2.2 Scheiben- und Platten aus Glas oder Kunststoff, die Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und 5.3 Einbruchdiebstahl Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten, Computer- und Tablet-Displays, Mobiltelefone); Für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht Außenversicherungsschutz nur dann, wenn die in Ziff. 2.6.1 bis 2.6.6 6.2.3 Photovoltaikanlagen; genannten Voraussetzungen erfüllt sind. 6.2.4 Gewächshäuser, Glas-Pavillons; 5.4 Raub 6.2.5 Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind. Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie 6.3 Generelle Ausschlüsse versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, Nicht versicherte Schäden und Kosten wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. 6.3.1 Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Seite 9 von 26 [Seite 27] 6.3.1.1 Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, 6.7 Sturmversicherung Rebellion oder Aufstand, hiervon ausgenommen sind Schäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen; In der Sturmversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert Schäden durch 6.3.1.2 - entfällt - 6.7.1 Sturmflut; 6.3.1.3 Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. 6.7.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder 6.3.2 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im öffentlichen Interesse erbracht werden. 6.7.3 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen 6.4 Feuerversicherung befindlichen Sachen. In der Feuerversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende 6.7.4 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an Sachen, Ursachen nicht versichert die sich außerhalb von Gebäuden befinden. 6.4.1 Schäden durch Erdbeben; Nach Ziff. 1.2.3.3 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, 6.4.2 - entfällt - Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. 6.4.3 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die 6.8 Weitere Elementargefahrenversicherung an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen auftretenden Gasdruck entstehen. Der Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden 6.4.4 Die Ausschlüsse nach Ziff. 6.4.2 und 6.4.3 gelten nicht für Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen 6.8.1 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig Sachen eine versicherte Gefahr gem. Ziff. 1.1 verwirklicht hat. sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen; 6.5 Einbruchdiebstahlversicherung 6.8.2 an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden. In der Einbruchdiebstahlversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht versichert Nach Ziff. 1.2.3.3 versichert sind jedoch auf dem gesamten Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, 6.5.1 Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich der erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, versicherten Wohnung dienen; das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an dem die Tathandlungen nach Ziff. 2.8 verübt wurden; 6.8.3 durch Sturmflut; 6.5.2 Schäden, die durch weitere Elementargefahren 6.8.4 durch Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche verursacht werden. gedrungen (Ziff. 2.11.1 und 2.11.2); 6.6 Leitungswasserversicherung 6.8.5 durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall In der Leitungswasserversicherung sind ohne Rücksicht auf oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen- mitwirkende Ursachen nicht versichert Schäden durch oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 bis 2.5); dies gilt nicht für Erdbeben; 6.6.1 Plansch- oder Reinigungswasser; 6.8.6 durch Trockenheit oder Austrocknung. 6.6.2 Schwamm; 6.9 Glasversicherung 6.6.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; Schäden an versicherten Sachen und versicherte Kosten durch 6.6.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 6.9.1 Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Kratzer, Schrammen, Muschelausbrüche); 6.6.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Ziff. 2.9.1 die Erdsenkung oder den Erdrutsch 6.9.2 Undichtwerden der Randverbindungen von verursacht hat; Mehrscheiben-Isolierverglasungen; 6.6.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der 6.9.3 durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude, in dem oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen- sich die versicherte Wohneinheit befindet, oder an der Sprinkler- oder oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 bis Berieselungsanlage; 2.5). 6.6.7 Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen 6.10 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der mobilen Behältnissen; Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im 6.6.8 am Inhalt eines Aquariums, die als Folge eines öffentlichen Interesse erbracht werden. Wasseraustritts aus dem Aquarium entstehen; 6.6.9 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. Seite 10 von 26 [Seite 28] Der Versicherungsfall 7.4 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung 7.4.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, 7 Was haben Sie bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Ziff. 7.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten 7.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte beweisen. Inanspruchnahme wahrscheinlicher wird. 7.4.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziff. 7.2.2 und 7.2.3 sind Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem nicht nur – vorliegen, wenn Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige uns hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt • sich anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Ziff. 7.4.1 Gründen ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, gefragt haben; wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die • die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als über den im Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt 7.4.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, oder in geeigneter Weise gesichert wird. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu 7.4.3.1 soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht berechtigte volljährige Person darin aufhält; ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang • vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden oder in der Leistungspflicht war oder nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel; 7.4.3.2 wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die • eine nachträgliche Aufnahme gewerblicher Nutzung in der Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht versicherten Wohnung erfolgt oder der Wohnanteil weniger als erfolgt war oder 51 % beträgt. 7.4.3.3 wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Eine Gefahrerhöhung nach Satz 1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als erhöhten Beitrag verlangen. mitversichert gelten soll. 7.2 Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten? 7.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder 8.1 Sicherheitsvorschriften deren Vornahme durch einen Dritten gestatten. 8.1.1 Sie sind verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und 7.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten. vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. 8.1.2 Sie haben über 7.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer • Wertpapiere und sonstige Urkunden, Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie • Sammlungen und uns unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt • sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist, haben. Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im 7.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder 7.3.1 Kündigungsrecht abhandenkommen können. Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziff. 7.2.1, können wir den Dies gilt nicht für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder Sammlungen, wenn der Wert dieser Sachen insgesamt 5.000 EUR grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder nicht übersteigt. grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. 8.1.3 In der Einbruchdiebstahlversicherung haben Sie Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. 8.1.3.1 für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziff. 7.2.2 und 7.2.3 und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B. einem Monat kündigen. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer). 7.3.2 Vertragsänderung 8.1.3.2 alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand zu Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der erhalten; Störungen, Mängel und Schäden haben Sie unverzüglich zu Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen beseitigen. entsprechenden, erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. 8.1.4 In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so und entleert halten. können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung 9 Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. des Versicherungsfalles zu beachten? 7.3.3 Erlöschen unserer Rechte 9.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsänderung nach Ziff. 7.3.1 9.1.1 nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des und 7.3.2 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab Schadens zu sorgen; Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder der Zustand wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. Seite 11 von 26 [Seite 29] 9.1.2 uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis 10.2.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur anzuzeigen; dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese 9.1.3 unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung Rechtsfolge hingewiesen haben. – ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten; 10.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles 9.1.4 unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung, soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem 10.3.1 Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln; Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil 9.1.5 Schäden durch strafbare Handlungen gegen das wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Herbeiführung des Schadens als bewiesen. 9.1.6 der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden 10.3.2 Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, gekommenen Sachen einzureichen; so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. 9.1.7 uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder 10.4 Arglistige Täuschung nach Eintritt des beschädigten Sachen einzureichen. Darin sind entweder der Versicherungsfalles Versicherungswert oder der Anschaffungspreis und das Anschaffungsjahr anzugeben; Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung 9.1.8 das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen. Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als aufzubewahren; bewiesen. 9.1.9 uns soweit möglich unverzüglich jede Auskunft – auf 11 Was ist ein Sachverständigenverfahren? Verlangen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer 11.1 Feststellung der Schadenhöhe Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Entschädigungspflicht zu gestatten; Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir und Sie 9.1.10 von uns angeforderte Belege beizubringen, deren auch gemeinsam vereinbaren. Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann; 11.2 Weitere Feststellungen 9.1.11 für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere Aufgebotsverfahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden. wahren, insbesondere abhandengekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen. 11.3 Verfahren vor Feststellung 9.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Für das Sachverständigenverfahren gilt: Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Ziff. 9.1 ebenfalls zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen 11.3.1 Jede Partei hat in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) einen Umständen möglich ist. Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann die andere unter Angabe des 10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung von ihr genannten Sachverständigen in Textform auffordern, den von Obliegenheiten? zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der 10.1 Kündigungsrecht aufgrund Obliegenheitsverletzung Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei durch das vor Eintritt des Versicherungsfalles für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In der Aufforderung durch uns sind Sie auf diese Folge hinzuweisen. Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber uns zu erfüllen 11.3.2 Wir dürfen als Sachverständigen keine Person benennen, haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der die Mitbewerber von Ihnen ist oder mit Ihnen in dauernder Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. Geschäftsverbindung steht; ferner keine Person, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt ist oder mit ihnen in Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass einem ähnlichen Verhältnis steht. Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. 11.3.3 Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten 10.2 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung Sachverständigen als Obmann. Die Regelung unter 11.3.2 gilt entsprechend für die Benennung eines Obmannes durch die Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 bis 9 vorsätzlich, so sind Sachverständigen. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wird wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den Schadenort Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in zuständige Amtsgericht ernannt. dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie 11.4 Feststellung zu beweisen. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: 10.2.1 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass 11.4.1 ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Zeitpunkt des Versicherungsfalles; Seite 12 von 26 [Seite 30] 11.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; 12.5 Entschädigungsberechnung in der Glasversicherung 11.4.3 die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; Wir leisten Entschädigung in Form einer Sachleistung oder Geld, wenn versicherte Sachen durch Bruch (= Zerbrechen) zerstört oder 11.4.4 die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten. beschädigt werden. 11.5 Verfahren nach Feststellung 12.5.1 Sachleistung Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Sie erhalten immer eine Sachleistung, sofern nicht nachstehend Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Entschädigung in Geld vorgesehen ist. Sachleistung bedeutet: Nach Sachverständigen voneinander ab, so übergeben wir sie unverzüglich einem Versicherungsfall lassen wir für die zerbrochenen versicherten dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Sachen Ersatz in gleicher Art und Güte liefern und einsetzen oder Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen montieren. Wir erteilen den Reparaturauftrag und übernehmen die gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Reparaturkosten einschließlich der Kosten für eventuell notwendige Parteien gleichzeitig. Entsorgung von Resten versicherter Sachen. Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind Für fertigungsbedingte Abweichungen des Ersatzgegenstands im für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, äußeren Erscheinungsbild leisten wir keine Entschädigung. dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die 12.5.2 Geldleistung Entschädigung. Wir leisten Entschädigung in Geld, wenn mindestens eine der Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch folgenden Voraussetzungen gegeben ist: gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. 12.5.2.1 Die Entschädigung ist bedingungsgemäß auf einen bestimmten Eurobetrag begrenzt. 11.6 Kosten 12.5.2.2 Sie haben den Reparaturauftrag ohne unsere Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten Zustimmung selbst erteilt. In diesem Fall ersetzen wir die ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Reparaturkosten nur bis zur Höhe des Betrages, den wir bei unserer Parteien je zur Hälfte. Auftragsvergabe aufzuwenden gehabt hätten. 11.7 Obliegenheiten 12.5.2.3 Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in der Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten nicht berührt. a) Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern erheblich von der tatsächlich vorhandenen Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern 12 Wie wird die Entschädigung berechnet? oder 12.1 In der Hausrat- und der weiteren b) Nutzungsart (ständig oder nicht ständig bewohnt) von der Elementargefahrenversicherung ersetzen wir im Versicherungsfall bei tatsächlichen Nutzungsart 12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den oder Versicherungswert (Ziff. 4) bei Eintritt des Versicherungsfalles (Ziff. 1.1); c) Beantwortung von Fragen nach sonstigen Merkmalen 12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten abweicht. bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch Die Entschädigung wird dann in dem Verhältnis gekürzt, in dem der den Versicherungswert (Ziff. 4) bei Eintritt des Versicherungsfalles bei Eintritt des Versicherungsfalles gezahlte Beitrag zu dem Beitrag (Ziff. 1.1). steht, der angesichts der tatsächlichen Verhältnisse bei Eintritt des Versicherungsfalles zu zahlen gewesen wäre. Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar 12.5.2.4 Die Ersatzbeschaffung von versicherten Sachen gleicher (sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch Art und Güte ist nicht möglich. In diesem Fall ersetzen wir den Betrag, Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht. der dem ortsüblichen Wiederbeschaffungs- oder Wiederherstellungspreis zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles 12.2 Restwerte für einen möglichst ähnlichen Gegenstand entspricht. Restwerte werden in den Fällen von Ziff. 12.1 angerechnet. 12.5.3 Die Mehrwertsteuer wird im Falle einer Geldleistung nicht ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugberechtigt sind; das Gleiche gilt, 12.3 Mehrwertsteuer wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben. Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie 12.6 Wann wird die Entschädigung in der vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die Hausratversicherung gekürzt? Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben. 12.6.1 Kürzung der Entschädigung 12.4 Entschädigung versicherter Kosten, Kosten aufgrund Weisung Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in der Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten nach Ziff. 3 ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter a) Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern erheblich von der tatsächlich Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen. vorhandenen Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Ziff. 3.1 und oder 3.2), die auf unsere Weisung entstehen, werden unbegrenzt ersetzt. b) Nutzungsart (ständig oder nicht ständig bewohnt) von der Die Ziff. 4.1 bis 4.2, 12.1.1 bis 12.3 und 12.6 werden auf die Berechnung tatsächlichen Nutzungsart der Entschädigung für versicherte Kosten entsprechend angewendet. oder c) Beantwortung von Fragen nach sonstigen Merkmalen Seite 13 von 26 [Seite 31] zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abweicht. 13.3 Verzinsung Die Entschädigung wird dann wie folgt berechnet: Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: Es wird zunächst der sich aus den Ziff. 12.1 bis 12.4 und Ziff. 4 ergebende Entschädigungsbetrag ermittelt. Dieser wird in dem 13.3.1 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Verhältnis gekürzt, in dem der bei Eintritt des Versicherungsfalles Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige gezahlte Beitrag zu dem Beitrag steht, der angesichts der des Schadens zu verzinsen. tatsächlichen Verhältnisse bei Eintritt des Versicherungsfalles zu zahlen gewesen wäre. 13.3.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB), 12.6.2 Ermittlung der Wohn-/Bürofläche mindestens jedoch bei 1 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen pro Jahr. 12.6.2.1 Die Wohn-/Bürofläche ist dem Kauf- oder Mietvertrag oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei die dort nicht 13.3.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung enthaltenen, zu Wohn-, Büro- oder Hobbyzwecken ausgebauten fällig. Nutzflächen zu berücksichtigen sind. 13.4 Aufschiebung der Zahlung 12.6.2.2 Sind Kauf- oder Mietvertrag oder Bauunterlagen nicht vorhanden - und nur dann -, ist die Wohn-/Bürofläche nach Maßgabe Wir können die Zahlung aufschieben, solange der folgenden Bestimmungen zu ermitteln: 13.4.1 Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; Wohn-/Bürofläche ist die Summe der Gesamtgrundflächen aller Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) 13.4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen der Wohnung oder des Hauses einschließlich Anbauten und Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles Nebengebäude. noch läuft. Zur Wohn-/Bürofläche zählen außerdem Dielen/Flure und 14 Wie ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt? Wintergärten. 14.1 Übergang von Ersatzansprüchen 12.6.2.3 Zur Wohn-/Bürofläche zählen nicht: Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Garagen, Heiz-, Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der Heizvorrats-, Vorrats-, Abstell-, Hauswirtschafts- und Speicherräume. Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden. Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei 12.6.2.4 Räume nach Ziff. 1.4.1.2 Satz 1, die ausschließlich beruflich Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der und gewerblich genutzt werden, sofern deren Inhalt über eine Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person eigenständige gewerbliche Inhaltsversicherung versichert ist. hat den Schaden vorsätzlich verursacht. 12.6.3 Anzeigepflicht zur Vermeidung einer 14.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen Entschädigungskürzung Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses Um eine Kürzung der Entschädigung zu vermeiden, müssen Sie uns Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form- Änderungen und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit • der Wohn-/Bürofläche erforderlich, mitzuwirken. • der Nutzungsart • sonstiger Merkmale, nach deren Vorhandensein in der Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung Vertragserklärung gefragt wurde, insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen unverzüglich anzeigen. Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu 12.7 Selbstbeteiligung kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit tragen Sie. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um eine im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Dies gilt nicht für Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten Die Versicherungsdauer nach Ziff. 3.1, die auf Weisung des Versicherers angefallen sind. 15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Kommen im Versicherungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum Tragen, dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 22 13 Wie ist die Auszahlung der Versicherungsleistung zahlen. Für die Versicherung der weiteren Elementargefahren richtet geregelt? sich der Beginn des Versicherungsschutzes zusätzlich nach Ziff. 2.11.9.1. 13.1 Fälligkeit der Entschädigung Unsere Geldleistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen 16 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. 16.1 Vertragsdauer 13.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitraum abgeschlossen. Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige des Versicherungsfalles abgeschlossen sind, können Sie 16.2 Stillschweigende Verlängerung Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den wir voraussichtlich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens Monatsfrist entsprechend. drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist. Seite 14 von 26 [Seite 32] 16.3 Vertragsdauer von weniger als 1 Jahr 19.3. Wirksamwerden der Kündigung durch uns Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Ihnen wirksam. Zeitpunkt. 16.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Versicherungsbeitrag Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie den 20 Wie ist die Versicherungsperiode bei der Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres Beitragszahlung definiert? unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen. Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als jeweiligen Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung zugegangen sein. über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einem 17 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte Interesses? Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr. 17.1 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der 21 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen. 21.1 Anpassung des Beitrags in Abhängigkeit von der Preisentwicklung 17.1.1 Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates Der Beitrag verändert sich entsprechend der Anpassung des Versicherungsschutzes (Ziff. 4.4) in Abhängigkeit von der 17.1.1.1 nach Aufnahme von Ihnen in eine stationäre Preisentwicklung. Pflegeeinrichtung oder 21.2 Grundsatz 17.1.1.2 nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung. Der Beitrag, auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses. vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des 17.1.2 Im Falle Ihres Todes endet das Versicherungsverhältnis Beitragsfaktors steigen oder sinken (Beitragsanpassungsklausel). zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständige und dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach 21.3 Beitragsanpassungsklausel Ihrem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie Sie es getan haben. Maßgebend für die Erhöhung oder Verminderung des Beitrags ist der Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt 18 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer veröffentlichte Preisindex für „Andere Verbrauchs- und Beitragsanpassung? Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung , ohne Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert (Ziff. 21), Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert können Sie den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail, hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach Fax) innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit dem Komma berücksichtigt. Maßgebend ist der vom Statistischen sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index. dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll. 21.4 Beitragsanpassung nach Beitragsfaktor Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Der Beitragsfaktor wird um den nach Maßgabe des nach der dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Beitragsanpassungsklausel ermittelten Veränderungsprozentsatzes erhöht oder vermindert. Das Gleiche gilt, wenn der Umfang des Versicherungsschutzes aufgrund einer Beitragsanpassung vermindert wird, ohne dass der Der Beitrag wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma Beitrag herabgesetzt wird. gerundet. Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein 21.5 Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation des Kündigungsrecht. Beitrags Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die 19 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation). nach einem Versicherungsfall? Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der 19.1 Kündigungsmöglichkeit Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir fassen dazu Bestandsverträge mit gleichartigen versicherten Risiken, die Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können wir oder Sie den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Versicherungsvertrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) kündigen. Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen. Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. sein. herangezogen. Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch 19.2 Wirksamwerden der Kündigung durch Sie die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden. einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen Seite 15 von 26 [Seite 33] höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, 23.4 Kündigung haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in 21.6 Wirksamwerden der Anpassung Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar Leistungsfreiheit nach Ziff. 23.3 bleiben unberührt. jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres. 24 Was ist zu beachten, wenn Sie ein 22 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben? welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 24.1 Ihre Pflichten als Beitragszahler 22.1 Fälligkeit Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig vom Bestehen vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. vereinbarten und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. 24.2 Änderung des Zahlungswegs Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können, nach Vertragsschluss zu zahlen. so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen. 22.2 Leistungsfreiheit Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu Ziff. 22.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für übermitteln. einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des stellen. Beitrages aufmerksam gemacht haben. 24.3 Monatliche Beiträge Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt werden. 22.3 Rücktritt 25 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, Vertragsbeendigung? können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. 25.1 Allgemeiner Grundsatz Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu 25.1.1 Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht uns vertreten haben. nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 23 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen hat die verspätete Zahlung? 25.1.2 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten 23.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten Kenntnis erlangt haben. Versicherungsperiode fällig. 25.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt. 25.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach 23.2 Verzug Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten. Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Beitrag Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der nicht zu vertreten haben. Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt. Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies Wochen setzen (Mahnung). gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben. Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf 25.2.2 Beenden wir durch Rücktritt das Versicherungsverhältnis, die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsannahme in aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen. Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) gefragt haben, nicht angezeigt haben, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Rücktrittserklärung zu. Schadens zu verlangen. Beenden wir durch Rücktritt das Versicherungsverhältnis, weil der 23.3 Leistungsfreiheit einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu. Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles 25.2.3 Beenden wir durch Anfechtung das mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, Versicherungsverhältnis wegen arglistiger Täuschung, so steht uns so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei. der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu. Seite 16 von 26 [Seite 34] 25.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn 26.4.2 Die Regelungen nach Ziff. 26.4.1 sind auch anzuwenden, das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, Versicherungswert gesunken ist. nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. 27 Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten? Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, 27.1 Umzug in eine neue Wohnung sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in Umständen Kenntnis erlangen. beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Weitere Bestimmungen erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. 26 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? 27.2 Mehrere Wohnungen 26.1 Anzeigepflicht Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Versicherungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin Gefahr versichern, sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung bewohnen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. und der Versicherungsumfang anzugeben. 27.3 Umzug oder Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland 26.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht 27.3.1 Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht wir unter den in Ziff. 10 beschriebenen Voraussetzungen zur auf die neue Wohnung über. Das Versicherungsverhältnis erlischt mit Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Auflösung der bisherigen Wohnung, spätestens zwei Monate nach Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Umzugsbeginn. Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt haben. 27.3.2 Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb der Bundesrepublik Deutschland), erlischt das 26.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Versicherungsverhältnis mit Auflösung der bisherigen Wohnung, spätestens zwei Monate nach Datum der Abmeldung. Die 26.3.1 Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen Abmeldebescheinigung ist uns unverzüglich zu übersenden. dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, oder 27.4 Anzeige der neuen Wohnung übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung 27.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Beginn des Einzuges mit Angabe der neuen Wohn-/Bürofläche in Mehrfachversicherung vor. Quadratmetern anzuzeigen. 26.3.2 Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner 27.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Sicherungen vereinbart, so ist uns in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im Ganzen mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens vorhanden sind (Ziff. 7). verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. 27.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohn-/Bürofläche und wird der Versicherungsschutz nicht Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen entsprechend angepasst, kann dies zu einer Kürzung der Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so Entschädigung gemäß Ziff. 12.5.2.3 und 12.6 führen. ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht 27.5 Festlegung des neuen Beitrages, Kündigungsrecht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in 27.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Wohnung gültigen Tarifbestimmungen. Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise, dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu 27.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrages oder bei Erhöhung leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in einer Selbstbeteiligung können Sie den Vertrag kündigen. Die diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang 26.3.3 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erklären. verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. 27.5.3 Wir können bei einer Kündigung durch Sie den Beitrag Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen. Kündigung beanspruchen. 26.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung 27.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung 26.4.1 Haben Sie den Vertrag, durch den die 27.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung von Ihrem Ehegatten aus Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort Ihre neue verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Wohnung und die bisherige Ehewohnung. Die Aufhebung des Vertrages wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, uns die Erklärung zugeht. längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung. Seite 17 von 26 [Seite 35] 27.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei 29 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der Anschriften- und Namensänderungen beachten? Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. 29.1 Form Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages, längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem den Auszug des Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung. Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben. 27.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Ziff. 27.6.2 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen bezeichnete Stelle gerichtet werden. Wohnungen. Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und 27.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Anzeigen bleiben unberührt. Ziff. 27.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften 29.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die 27.8 Umzug in eine nicht versicherbare Zone für weitere Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns Elementargefahren bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Folgende Bestimmungen gelten, sofern weitere Elementargefahren Absendung des Briefes als zugegangen. nach Ziff. 1.1 und 2.11 mitversichert sind: 29.3 Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen 27.8.1 Liegt nach einem Wohnungswechsel die neue Wohnung Niederlassung in einer Elementargefahren-Zone, für die wir nach unseren Tarifbestimmungen keinen Versicherungsschutz bieten, so erlischt Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres der Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren zwei Monate, Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der nachdem wir Sie auf diesen Umstand in Textform (z. B. Brief, E-Mail, gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 29.2 Fax) hingewiesen haben. entsprechend Anwendung. 27.8.2 Erlischt der Versicherungsschutz nach Ziff. 27.8.1, können 30 Was geschieht bei der Wiederherbeischaffung Sie den Vertrag für alle versicherten Gefahren zum gleichen Zeitpunkt versicherter Sachen? kündigen, zu dem der Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren erlischt. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, 30.1 Anzeigepflicht E-Mail, Fax) zu erklären und muss uns bis spätestens einen Monat nach Erhalt unserer Mitteilung in Textform zugegangen sein. Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, haben Sie oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem 28 Was haben Sie bei einer Versicherung für fremde Vertragspartner in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) anzuzeigen. Rechnung zu beachten? 30.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung 28.1 Rechte aus dem Vertrag Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der worden ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung Versicherungsschein oder dessen Nachträge besitzt. zurückzugeben. 28.2 Zahlung der Entschädigung 30.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis 30.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben Zustimmung verlangen. Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder uns die Sache zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei 28.3 Kenntnis und Verhalten Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung von uns auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht 28.3.1 Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher auf uns über. Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu 30.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung Interessen des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist. sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklären Sie sich hierzu innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen 28.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, Aufforderung durch uns nicht bereit, so haben Sie die Sache im wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen. es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den Anteil, benachrichtigen. welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung entspricht. 28.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an, wenn Sie den Vertrag ohne dessen Auftrag geschlossen und uns 30.4 Beschädigte Sachen nicht darüber informiert haben. Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen von Ziff. 31.2 oder Ziff. 31.3 bei Ihnen verbleiben. Seite 18 von 26 [Seite 36] 30.5 Gleichstellung 31.2.4 Ausschluss unserer Rechte Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. (Ziff. 31.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) sind jeweils ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrenumstand 30.6 Übertragung der Rechte oder die unrichtige Anzeige kannten. Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so 31.2.5 Anfechtung haben Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen. Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten, bleibt unberührt. 30.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren 31.3 Frist für die Ausübung unserer Rechte Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt Sie das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die (Ziff. 31.2.2) oder zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) müssen wir innerhalb Entschädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit 31 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend 31.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von gemachte Recht begründen. Gefahrumständen 31.4 Rechtsfolgehinweis Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt (z. B. Brief, E-Mail, Fax) gefragt haben und die für unseren Entschluss (Ziff. 31.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) stehen uns nur zu, wenn erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer haben. Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellen. 31.5 Anzeigen von Vertretern 31.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind bei der Anwendung von Ziff. 31.1 und 31.2 sowohl die Kenntnis und die 31.2.1 Vertragsänderung Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass Ihre Anzeigepflicht Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. 31.6 Erlöschen unserer Rechte Haben Sie die Pflichtverletzung nicht verschuldet, werden die anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode Unsere Rechte auf Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), Rücktritt (Ziff. 31.2.2) Vertragsbestandteil. und Kündigung (Ziff. 31.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines arglistig verletzt haben. Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In unserer Mitteilung über die Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. 32 Wie gelten Kenntnis und Verhalten Ihrer Repräsentanten? 31.2.2 Rücktritt oder Leistungsfreiheit Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziff. 31.1, können wir vom zurechnen lassen. Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt. 33 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? Bei grober Fahrlässigkeit durch Sie ist unser Rücktrittsrecht 33.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag bei in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den Bedingungen abgeschlossen hätten. Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die 33.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief, noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir mit. nicht zur Leistung verpflichtet. 31.2.3 Kündigung 34 Welches Recht ist anzuwenden? Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziff. 31.1 leicht fahrlässig oder Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Die Vertragssprache ist deutsch. Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen Bedingungen abgeschlossen. Seite 19 von 26 [Seite 37] 35 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? 37 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung kommen? 35.1 Klagen gegen uns 37.1 Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Bedingungen Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden. Aufenthalt haben. Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist. nach unserem Sitz. Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns handelt, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. geltend machen. Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. 35.2 Klagen gegen Sie Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur innerhalb der Frist absenden. Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, haben. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang weitergeführt. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des 37.2 Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz. Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen. Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung handelt, können wir unsere Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder 37.2.1 Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht geltend machen. Wird durch 35.3 Unbekannter Wohnsitz • eine höchstrichterliche Rechtsprechung, • einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der • die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern, Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige zu ergänzen oder zu ersetzen. Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist. Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht darauf an, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen 36 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen inhaltsgleich ist. Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen werden. beschriebenen Voraussetzungen vorliegen. Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen 37.2.2 Regelungen, die angepasst werden können: der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen Themen betreffen: ist. • Leistungsvoraussetzungen, Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit • Leistungsumfang, Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen • Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen, Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von • Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen, sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen. • die Anpassung Ihres Beitrages, • die Vertragsdauer und Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen. • die Kündigung Ihres Vertrages. Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. 37.2.3 Anpassungsvoraussetzung Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn innerhalb der Frist absenden. Eine Anpassung nach Ziff. 37.2. ist nur möglich, wenn Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang • die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen weitergeführt. enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene Vertragslücke geschlossen werden kann und • der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht würde. Seite 20 von 26 [Seite 38] 37.2.4 Anpassung durch Inhalt der Neuregelung 38.4 Das Vorliegen der unter Ziff. 38.1 und 38.2 genannten Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame Arbeitgebers nachweisen. Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen 38.5 Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen Ziff. 38.2 erfüllt haben. wäre. 38.6 Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist 37.2.5 Durchführung der Anpassung unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief, Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern. Widersprechen Sie nicht Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch muss in Textform Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen. erfolgen. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet. Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch 38.7 Über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil. unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die 37.2.6 Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert Widersprechen Sie nach Ziff. 37.2.5 einer Anpassung, können wir den haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird. Anpassung nicht zumutbar ist. 39 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer Sofern dies ausdrücklich im Versicherungsschein oder dessen Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats. Nachträgen vereinbart ist, gilt: 37.3 Klauselanpassung Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden Bedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz Die Regelungen nach Ziff. 37.1 und 37.2 finden zu vereinbarten und den Leistungsinhalten mindestens den durch den Klauseln entsprechend Anwendung. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen „Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen – Stand VHB 2022- Quadratmetermodell, Stand November 2023“ und 38 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? den empfohlenen „Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung – Stand AGIB 2016 – Stand 13.11.2017“ entsprechen. 38.1 Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir Sollten unsere Bedingungen und Klauseln in Bezug auf den für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese dargestellten Versicherungsschutz oder die Leistungsinhalte zum PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz. Zeitpunkt des Vertragsschlusses doch zu Ihrem Nachteil von den oben genannten GDV-Musterbedingungen abweichen, werden wir Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein uns im Versicherungsfall nicht darauf berufen. Bei der Regulierung Versicherungsfall. werden wir die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden. 38.2 Voraussetzungen für die Leistung: Werden nach Abschluss des Versicherungsvertrages neue GDV-Musterbedingungen herausgegeben, so erstreckt sich unsere • Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik Garantie nicht automatisch auf diese Neuerungen. Deutschland • Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn dieser Versicherung eingetreten • die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen • die Versicherung wurde noch nicht gekündigt • Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden • Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet. 38.3 Ein Anspruch besteht nicht, wenn: • bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war • Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) ableisten, als Auszubildender, Selbstständiger, Freiberufler, Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagnebetriebes oder Angestellter, die bei Ihrem Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwistern und deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt waren. Ein Anspruch auf Beitragsübernahme bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß Ziff. 38.2 erneut erfüllt sind. Seite 21 von 26 [Seite 39] 40 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? 41.3 Fortfall des SofortSchutzes Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages, Sparte PrivatSchutz-Versicherung Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei Unfallversicherung Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den Unfall Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das Existenzversicherung Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem Privat-Haftpflichtversicherung SofortSchutz. Tierhalter-Haftpflichtversicherung Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die Sport-Boot-Haftpflichtversicherung Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer Haftpflicht bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des Haus- und Grundbesitzer- Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil). Haftpflichtversicherung Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben. Hausrat Hausratversicherung 41.4 Umstellung SofortSchutz auf vollen Versicherungsschutz Wohngebäude Wohngebäudeversicherung 41.4.1 Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz umgestellt. Immobilien-Rechtsschutzversicherung Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten Ablauftermin endet. 41 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart und was leistet er? Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag geht dem Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im Versicherungsschutz aus dieser PrivatSchutz-Versicherung vor. Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 41.2. Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag, 41.4.2 Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes. Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 41.4.1 Satz 1 erfolgt 41.1 Dauer des SofortSchutzes und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist. Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz 41.5 Obliegenheiten im Versicherungsfall bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft. Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den 41.2 Definition und Leistung SofortSchutz Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden Nachweise unverzüglich vorlegen. Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren, die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten. Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich sind. nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht Beispiel: haben. Sowohl in dem mit uns geschlossenen Vertrag als auch im 42 Was ist das Innovationsversprechen? Fremdvertrag sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert. Geht hinsichtlich dieser Gefahren der Deckungsumfang unseres Vertrages Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und über den Deckungsumfang des Fremdvertrages hinaus, so gilt hierfür Versicherungsleistungen von uns zu Ihrem Vorteil weiter- oder neu der SofortSchutz. entwickelt, so können Sie die Schadenregulierung nach diesen neuen Bedingungen verlangen. Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrages zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben. Sie können Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepten Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, wenn aus der und Versicherungsleistungen mit separatem Beitragszuschlag oder Deckung des Fremdvertrages keine oder nur eine begrenzte Leistung soweit Ihnen eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten beansprucht werden kann. wurde und diese von Ihnen abgelehnt wurde. Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns 43 Bestleistung vereinbarten SofortSchutz aus. Sofern dies ausdrücklich im Versicherungsschein oder dessen Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte Nachträgen vereinbart ist, gilt: Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei Bietet ein anderer Versicherer eine Hausratversicherung mit der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom weitergehendem Leistungsumfang oder höheren Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden Entschädigungsgrenzen als wir an, werden wir auf Ihren Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt. ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin, im Seite 22 von 26 [Seite 40] Versicherungsfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen erweitern. Der andere Versicherer muss in Deutschland zugelassen sein und den Tarif als Hausratversicherung anbieten. 1. Wenn ein anderer Versicherer zum Schadenszeitpunkt einen leistungsstärkeren Tarif anbietet, gilt: • Der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 1.1 wird erweitert, • Entschädigungsgrenzen werden erhöht, • Selbstbeteiligungen werden reduziert oder gestrichen, außer bei individuell vereinbarten oder tariflich festgelegten Selbstbeteiligungen. 2. Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes ausgeschlossen sind • All-Risk-/Unbenannte Gefahren-Versicherungen oder Elektronikversicherungen, • Leistungen und Deckungen die bei einem anderen Versicherer oder bei uns gegen Zusatzbeitrag versichert werden können, • weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Dachlawinen und Vulkanausbruch), • Ausschlüsse (Ziff. 6), • Assistanceleistungen, • Schäden durch Witterungsniederschläge, • Cyber-Risiken. Wenn wir aufgrund bestimmter Bedingungen (z. B. Prämienverzug, Vorsatz) von der Leistungspflicht befreit sind, gilt diese Deckungserweiterung nicht. Die vertraglichen Obliegenheiten bleiben unberührt. 3. Sie müssen die besseren Leistungen eines anderen Versicherers nachweisen. Als Nachweis dienen die Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Angebote und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und Unterversicherung gemäß Ziff. 12 bleiben unberührt. Seite 23 von 26 [Seite 41] Besondere Bedingungen für die Homeassistance (BB-Homeassistance 2020) Fassung 09.2020 Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungsschein oder • der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder dessen Nachträgen der Abschluss der Homeassistance ausdrücklich abgebrochen ist oder ausgewiesen ist. • weil sich die versicherte Person versehentlich ausgesperrt hat und Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte die sie keine andere zumutbare Möglichkeit hat, in die Wohnung Personen sind Sie sowie die Personen, die mit Ihnen in häuslicher zu gelangen Gemeinschaft leben. Wir erbringen im Rahmen der nachstehenden Bedingungen die aufgeführten Leistungen in Form von (2) Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür Serviceleistungen und Übernahme von Kosten. durch den Schlüsseldienst, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall. 1 Unter welchen Voraussetzungen erbringen wir die vereinbarten Leistungen? 6 Notfallschloss Leistungsvoraussetzung ist, dass eine versicherte Person im Wir übernehmen die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das Versicherungsfall gemäß Ziffer 5 bis 18 das im Versicherungsschein Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, bzw. in den Besonderen Bedingungen genannte Notfall-Telefon bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. anruft. Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um 7 Rohrreinigungsservice im Notfall die Uhr zur Verfügung. (1) Wir organisieren den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder 2 Was gilt als Versicherungsfall? Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets oder Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die fachmännische Behebung beseitigt werden kann Erhebung des Anspruchs auf eine Leistung gemäß Ziffer 5 bis 18 (Rohrverstopfung). vorliegen. (2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der Rohrverstopfung, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall. 3 Wie hoch ist die Jahreshöchstentschädigung? (3) Wir erbringen keine Leistungen, wenn Die Übernahme von Kosten ist begrenzt auf insgesamt 1.500 EUR für alle Versicherungsfälle, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim • die Rohrverstopfung bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war, Notfall-Telefon gemeldet werden. • die Ursache für die Rohrverstopfung für die versicherte Person Von dieser Jahreshöchstentschädigung unberührt bleiben reine erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung liegt. Serviceleistungen ohne Kostenübernahme einschließlich des Dokumentendepots. 8 Elektro-Installateur-Service im Notfall 4 Was gilt als Versicherungsort? (1) Bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes. (1) Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung einschließlich zugehöriger Balkone, (2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts, Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall. Nebengebäude bis 25 qm sowie Garagen (nicht: Stellplätze innerhalb von Sammelgaragen). (3) Wir erbringen keine Leistungen (2) Im Falle eines Umzugs geht der Versicherungsschutz auf die neue • wenn der Defekt bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes Wohnung über. Während des Umzugs besteht vorhanden war, Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch • für die Behebung von Defekten an elektrischen und spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn. Als Umzugsbeginn elektronischen Geräten wie zum Beispiel Waschmaschinen, gilt der Tag der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung. Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Deutschland, so ist Satz 1 nicht anzuwenden. Das Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Versicherungsverhältnis endet, sobald der Versicherungsschutz Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern sowie für die bisherige Wohnung erlischt. Stromverbrauchszählern. 5 Schlüsseldienst im Notfall 9 Sanitär-Installateur-Service im Notfall (1) Ruft eine versicherte Person das Notfall-Telefon an, dann (1) Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn die versicherte Person nicht in der Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der die versicherte Wohnung gelangen kann, weil Seite 24 von 26 [Seite 42] versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr 13 Entfernung von Wespen-, Hornissen- und abgestellt werden kann oder die Kalt- oder Bienennestern Warmwasserversorgung unterbrochen ist. (1) Wir organisieren die fachmännische Entfernung bzw. die (2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts, Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall. im Bereich der versicherten Wohnung befinden. (3) Wir erbringen keine Leistungen für (2) Wir übernehmen die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung des Nestes bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. • die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn vorhanden waren, (3) Wir erbringen keine Leistung, wenn • den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile • die Existenz des Nestes bereits vor Vertragsbeginn für eine oder verkalktem Zubehör von Armaturen und Boilern, die versicherte Person erkennbar war, ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitär-Installation in der versicherten Wohnung. • das Nest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann, 10 Heizungs-Installateurservice (Notdienst bei Ausfall von Heizkörpern) • dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des Artenschutzes, nicht zulässig ist. (1) Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, wenn in der versicherten Wohnung 14 Kinderbetreuung im Notfall • Heizkörper wegen eines Defekts an zugehörigen (1) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit Ihnen in häuslicher oder Gemeinschaft leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Kinder • aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur Betreuung Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen. nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der versicherten Wohnung. (2) Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je (2) Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung der Kinder bis zu Versicherungsfall. einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. (3) Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von 15 Haustierunterbringung im Notfall • Defekten die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren, (1) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Unterbringung und Versorgung von Haustieren wie Hunden, • Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren Katzen, Vögeln, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Fischen und Schildkröten, die in der versicherten Wohnung leben, wenn • Schäden durch Korrosion. die versicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung steht. 11 Bereitstellung einer Notheizung (2) Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. Tierheim. (1) Wir stellen maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in (3) Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn für das der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine Abhilfe durch den Heizungs-Installateurservice im Notfall nicht ansteckenden Krankheiten und / oder Parasitenbefall aufweist. möglich ist. Als Heizperiode gilt hierbei die Zeit zwischen dem 1. September und dem 31. Mai eines jeden Jahres. (4) Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der Haustiere bis zu einer Höhe von 500 EUR je (2) Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Versicherungsfall. Leih-Heizgeräte bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. 16 Dokumentendepot (3) Nicht ersetzt werden zusätzliche Energiekosten, die durch den Betrieb der Leih-Heizgeräte entstehen. (1) Wir archivieren auf Wunsch von Ihnen oder einer versicherten Person Kopien wichtiger Dokumente (maximal 15 DIN A4-Seiten). Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellen wir Ihnen 12 Schädlingsbekämpfung beziehungsweise der versicherten Person die archivierten Kopien auf Anforderung unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur (1) Wir organisieren den Einsatz einer Fachfirma für die Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie beziehungsweise die Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem versicherte Person bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, der nur fachmännisch durch Nennung der zuständigen Behörden und Weiterleitung beseitigt werden kann. öffentlich zugänglicher Informationen darüber, welche Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind. (2) Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. (2) Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung dieses (3) Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Versicherungsschutzes zu vernichten. Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen. (3) Für die Archivierung der Dokumente stellen wir Ihnen (4) Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall der versicherten beziehungsweise der versicherten Person keine Kosten in Wohnung durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für die Rechnung. versicherten Personen erkennbar war. 17 24-Stunden Handwerkerservice (1) Unabhängig von einem Schadenfall steht Ihnen und den versicherten Personen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf Wunsch werden Handwerker aus folgenden Gewerken benannt: Seite 25 von 26 [Seite 43] Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure, Gas- und Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter, Fachleute für Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen. (2) Die Kosten für die Handwerker tragen Sie beziehungsweise die versicherte Person. 18 Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten (1) Wir organisieren bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes (zum Beispiel Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der Reparatur. (2) Wir übernehmen die Kosten für die Anfahrt und die erste Arbeitsstunde des Technikers. (3) Nicht dagegen übernehmen wir die Kosten für Material sowie Ersatz- und Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden. 19 Beendigung der Homeassistance Die Homeassistance kann unabhängig von der Hauptsparte (Hausrat-/Wohngebäudeversicherung) von den Vertragspartnern entsprechend des Abschnitts „Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt?“ der Allgemeinen Bedingungen zur PrivatSchutz Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung selbstständig gekündigt werden. Eine Fortführung der Homeassistance bei Beendigung der Hausrat-/Wohngebäudeversicherung ist hingegen nicht möglich. Kontaktdaten Homeassistance-Hotline (Notfalltelefon): +49 (0) 89 55 987 672 (14 Cent/Minute aus dem Festnetz der T-Com; Mobilfunkpreise abweichend) Rund um die Uhr für Sie erreichbar! Seite 26 von 26 [Seite 44] Glossar zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der PrivatSchutz Hausratversicherung Sie fragen sich, was ein bestimmter Begriff bedeutet? In unserem Beispiel: Zur Vermeidung von Frostschäden müssen Sie Ihre Glossar erklären wir die wichtigsten Fachwörter. Das Glossar ist nicht Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Teil Ihrer Versicherungsbedingungen (VHB). Es soll die Begriffe nicht rechtlich abschließend beschreiben, sondern verständlich und Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie je unverbindlich erklären. Versicherungsfall selbst zu tragen haben. Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Beispiel: Im Rahmen der Hausratversicherung wurde eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz Selbstbeteiligung in Höhe von 250 EUR vereinbart. Bei einem besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Wasserschaden, der einen Schaden von 1.000 Euro verursacht, Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der tragen Sie 250 Euro selbst. Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Dies können generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder gefahrenspezifische Ausschlüsse (z. B. Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Plansch- oder Reinigungswasser in der Leitungswasserversicherung) Hausrats, nach dem wir im Schadenfall entschädigen. Da die sein. Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen neu Außenversicherung: Die Außenversicherung bietet Schutz für wiederzubeschaffen. versicherte Gegenstände, die sich vorübergehend außerhalb des versicherten Ortes befinden, beispielsweise auf Reisen. So sind Ihre Beispiel: Durch einen Brand werden Ihre Möbel, Elektronikgeräte und versicherten Sachen auch außerhalb Ihres Hauses abgesichert. andere Hausratgegenstände zerstört. Im Schadenfall würden die Kosten übernommen werden, die notwendig sind, um diese Beispiel: Ihr Laptop wird auf einer Geschäftsreise durch Einbruch in Gegenstände in gleicher Art und Güte neu zu beschaffen. Ihr Hotelzimmer gestohlen. Dank der Außenversicherung wird der Schaden ersetzt, obwohl der Einbruch nicht zu Hause passiert ist. Einfacher Diebstahl: Ein einfacher Diebstahl bedeutet, dass jemand Ihnen Gegenstände stiehlt, ohne dafür Gewalt anzuwenden oder irgendwo einzubrechen. Beispiel: Sie fahren mit dem Fahrrad zum Einkaufen und schließen es vor dem Supermarkt ab. Als Sie zurückkommen, ist das Fahrrad verschwunden – jemand hat es trotz Schloss gestohlen. Elementargefahren: Die Elementargefahrenversicherung deckt Schäden ab, die durch Naturgewalten wie zum Beispiel Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Lawinen verursacht werden. Diese Versicherung ergänzt den Schutz der regulären Hausratversicherung. Beispiel: Ein starkes Unwetter führt zu einer Überschwemmung, die Ihr Haus samt dem Inhalt beschädigt. Die Elementargefahrenversicherung übernimmt die Kosten der Erstattung für Ihren beschädigten oder zerstörten Hausrat. Gefahrerhöhung: Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn sich die Umstände, die das versicherte Risiko betreffen, nach Vertragsabschluss verändern und das Risiko dadurch steigt. Beispiel: Sie ziehen beruflich bedingt für ein Jahr ins Ausland. Während dieses Zeitraumes steht Ihre Wohnung leer. Dieser Leerstand stellt eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung dar. Grobe Fahrlässigkeit: Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn Sie die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lassen. Bei einem Schadenfall bedeutet das, dass in solchen Fällen möglicherweise die Leistung gekürzt werden kann. Beispiel: Sie lassen eine brennende Kerze unbeaufsichtigt und es kommt zu einem Brand in Ihrer Wohnung. Obliegenheiten: Obliegenheiten sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall, die Sie als Versicherungsnehmer erfüllen müssen, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Dazu gehört beispielsweise, dass Sie im Schadenfall uns unverzüglich informieren und alle notwendigen Informationen bereitstellen. [Seite 45] Klauseln für die PrivatSchutz Hausratversicherung (VHB KL Komfort-2026) Fassung 04.2026 Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist. Inhaltsverzeichnis HR014-03 Diebstahl aus verschlossenen 2 Kraftfahrzeugen HR015-01 Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer 2 HR017-02 Diebstahl Ihrer Kinder- und 2 Bollerwagen HR018-01 Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle 2 und Gehhilfen HR019-01 Diebstahl Ihrer Wäsche und 2 Kleidung HR020-01 Diebstahl Ihrer Balkonkraftwerke 2 sowie Ihrer Gartenmöbel, Gartengeräte, Rasenmäherroboter, Poolroboter und Grillgeräte HR022-01 Diebstahl Ihrer Waschmaschinen 3 und Wäschetrockner HR028-01 Notwendige Mehrkosten für Ihre 3 Rückreise aus dem Urlaub HR030-02 Verzicht auf den Einwand der 3 groben Fahrlässigkeit HR031-01 Diebstahl aus verschlossenen 3 Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen HR045-01 Umzugskosten 3 HR046-01 Datenrettungskosten 3 DA Direkt_PS_Hausrat_0426_KL Komfort_085_0426 Seite 1 von 4 [Seite 46] HR014-03 Diebstahl aus verschlossenen 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Kraftfahrzeugen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 1. Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören HR018-01 Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle und oder Ihrem persönlichem Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und Gehhilfen innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit Monaco, San Marino, Andorra durch Aufbrechen verschlossener Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und Gehhilfen, wenn • Kraftfahrzeuge, sich diese zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem • Kofferräume, Gebäude, in dem die versicherte Wohnung liegt, befand. • Dachboxen, • Anhänger eines Kraftfahrzeugs Für die mit den nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und Gehhilfen lose verbundenen und regelmäßig seinem entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann werden. Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit diesen abhandengekommen sind. 2. Wir leisten keine Entschädigung für 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen • Wertsachen nach Ziff. 1.2.2 VHB, Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, • Foto-, Film- oder Videogeräte, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben • Mobiltelefone, kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur • EDV-Geräte oder Leistungskürzung berechtigt sind. • sonstige elektrische (auch batterie-/akkubetriebene) Geräte, 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im jeweils einschließlich des Zubehörs. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben HR019-01 Diebstahl Ihrer Wäsche und Kleidung kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Waschen, Trocknen oder Lüften vorübergehend außerhalb der Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten versicherten Wohnung auf dem Versicherungsgrundstück Betrag begrenzt. befindet. 2. Wir leisten keine Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von HR015-01 Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer • Pelzen 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit • Kleidung aus Leder oder Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit • Alcantara. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person außerhalb des Versicherungsortes (Ziff. 1.4 VHB) während eines 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen vorübergehenden stationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, (Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen) durch Diebstahl aus so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben dem Kranken- oder Kurzimmer entwendet werden. kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Betrag begrenzt. Leistungskürzung berechtigt sind. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im HR020-01 Diebstahl Ihrer Balkonkraftwerke sowie Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Ihrer Gartenmöbel, Gartengeräte, Betrag begrenzt. Rasenmäherroboter, Poolroboter und Grillgeräte HR017-02 Diebstahl Ihrer Kinder- und Bollerwagen 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit Schäden durch Diebstahl von an Balkonen, Terrassen oder außen Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Kinder- und am Gebäude angebrachten Balkonkraftwerken. Weiterhin leisten Bollerwagen, wenn sich der Kinder- oder Bollerwagen zum wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem Gebäude, in Gartenmöbeln, Gartengeräten, Poolrobotern und Grillgeräten, die dem die versicherte Wohnung liegt, befand. Für die mit dem sich auf dem eingefriedeten Grundstück des Versicherungsortes Kinder- oder Bollerwagen lose verbundenen und regelmäßig befinden. seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Kinder- oder • Gartenmöbel sind Möbel (z. B. Gartentische, -stühle, -bänke) aus Bollerwagen abhandengekommen sind. Holz, Kunststoff oder Metall, die zur Nutzung im Freien hergestellt wurden. • Gartengeräte sind Geräte, die der Gartenpflege dienen (z. B. 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Rasenmäher, Rasenmähroboter, Heckenscheren, Baumsägen, Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, Leitern, Rechen, Schaufeln). so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. Seite 2 von 4 [Seite 47] 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben Betrag begrenzt. kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. HR031-01 Diebstahl aus verschlossenen 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Schiffskabinen oder Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Schlafwagenabteilen Betrag begrenzt. 1. In Erweiterung von Ziff. 1.4 und 2.6 VHB leisten wir Entschädigung HR022-01 Diebstahl Ihrer Waschmaschinen und für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Wäschetrockner Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichem Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und während einer Schiffs- oder 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für Zugreise durch Aufbrechen einer ausschließlich von Ihnen Schäden durch Diebstahl von Waschmaschinen und und/oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Wäschetrocknern, die ausschließlich von Ihnen oder einer mit Person verschlossenen Kabine oder eines verschlossenen Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Schlafwagenabteils entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört Zwecken genutzt werden, aus gemeinschaftlich genutzten oder beschädigt werden. Räumen auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt (z. B. Waschkeller). 2. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalles in Ergänzung von Ziff. 9.1 VHB einen Schaden vorab zu melden. Sie haben den 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Einbruchdiebstahl unverzüglich der Rezeption des Schiffes bzw. Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, der Zugleitung anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben erbringen. kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten berechtigt sind. Betrag begrenzt. 3. Für Wertsachen nach Ziff. 3.6 VHB gelten die Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.7 und 3.8 VHB. HR028-01 Notwendige Mehrkosten für Ihre Rückreise aus dem Urlaub 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die Betrag begrenzt. Fahrtmehrkosten, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen eines erheblichen Versicherungsfalles Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen, HR045-01 Umzugskosten um an den Schadenort (Versicherungsort Ziff. 1.4 VHB) zu reisen. 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die 2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden tatsächlich angefallenen und von Ihnen nachgewiesenen voraussichtlich den auf dem Versicherungsschein dokumentierten Umzugskosten (ohne Umzugsnebenkosten wie z. B. Kaution oder Betrag übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort Maklercourtage), wenn die von Ihnen ständig bewohnte Wohnung notwendig macht. infolge eines Versicherungsfalles voraussichtlich für mindestens 30 Tage unbewohnbar geworden ist und die Beschränkung auf Als Urlaubsreise gilt jede Reise mit einer Dauer von mindestens einen bewohnbaren Teil ebenfalls nicht zumutbar ist. 4 Tagen und höchstens 6 Wochen, die Sie und mitreisende Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus Der Umzug muss innerhalb Deutschlands im Zeitraum von privaten Gründen unternehmen. 3 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalles und im Umkreis von 20 km zu Ihrer vom Schaden betroffenen Wohnung erfolgen. 3. Wir ersetzen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes Reisemittel, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im der Rückreise zum Schadenort entspricht. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 4. Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort unsere Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen HR046-01 Datenrettungskosten nach Ziff. 10.2 bis 10.4 VHB. 1. In Abänderung von Ziff. 6.2 VHB leisten wir Entschädigung für die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im angefallenen und notwendigen Kosten der technischen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich Betrag begrenzt. für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programmen. HR030-02 Verzicht auf den Einwand der groben Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine Fahrlässigkeit ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder 1. In Erweiterung von Ziff. 10.3.2 VHB verzichten wir auf die Kürzung nicht mehr verfügbar sind. der Versicherungsleistung, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Wiederherstellung. Unberührt bleiben jedoch unsere Rechte aus der Verletzung von Obliegenheiten nach Ziff. 8-10 VHB sowie der Gefahrerhöhung Sowohl die Wiederherstellung als auch der technische Versuch gem. Ziff. 7 VHB, sofern der Schaden 5.000 EUR übersteigt. der Wiederherstellung ist durch eine qualifizierte Fachfirma durchzuführen. Eine Erstattung erfolgt gegen Vorlage der Rechnung. Seite 3 von 4 [Seite 48] 2. Wir leisten keine Entschädigung für • Daten und Programme – zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z. B. so genannte Raubkopien) – die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten haben (z. B. Speichersticks und Speicherkarten) • die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Seite 4 von 4 [Seite 49] Klauseln für die PrivatSchutz Hausratversicherung (VHB KL Top-2026) Fassung 04.2026 Jede dieser Klauseln ist nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen bzw. im Deckungskonzept ausdrücklich als vereinbart aufgeführt ist. Inhaltsverzeichnis HR002-02 Ihre Sachen in Bankgewahrsam 3 HR021-02 Diebstahl Ihrer 4 Spielgerüste/Spielgeräte und Kinderspielfahrezuge HR003-02 Ersatz/Austausch Ihrer Armaturen 3 bei einem Rohrbruch oder einem Bruch Ihrer Armaturen HR022-01 Diebstahl Ihrer Waschmaschinen 4 und Wäschetrockner HR005-01 Diebstahl, Zerstörung oder 3 Beschädigung Ihrer HR023-02 Sachverständigenkosten 5 Sicherungsanlagen HR024-01 Kosten für zusätzliche Leistungen 5 HR007-01 Schäden durch niederfallende 3 wie Gerüste und Kräne Bäume und Äste, Laternenpfähle oder Telefonmasten HR025-01 Mehrkosten für notwendige 5 Frachtkosten HR012-02 Schäden durch den 3 bestimmungswidrigen HR028-01 Notwendige Mehrkosten für Ihre 5 Wasseraustritt aus Ihren Rückreise aus dem Urlaub Saunabecken, Schwimmbecken und ähnliche Einrichtungen HR030-02 Verzicht auf den Einwand der 5 groben Fahrlässigkeit HR014-03 Diebstahl aus verschlossenen 3 Kraftfahrzeugen HR031-01 Diebstahl aus verschlossenen 5 Schiffskabinen oder HR015-01 Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer 3 Schlafwagenabteilen HR016-01 Diebstahl am Arbeitsplatz 4 HR035-01 Mehrkosten für den 5 behinderten-/seniorengerechten HR017-02 Diebstahl Ihrer Kinder- und 4 Umbau Bollerwagen HR036-01 Ersatz Ihrer Darlehenszinsen 5 HR018-01 Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle 4 und Gehhilfen HR040-01 Gebäudeverglasung Ihres 6 Gewächshauses HR019-01 Diebstahl Ihrer Wäsche und 4 Kleidung HR044-01 Mehrkosten für die Unterbringung 6 von Kleintieren HR045-01 Umzugskosten 6 DA Direkt_PS_Hausrat_0426_KL Top_086_0426 Seite 1 von 10 [Seite 50] HR046-01 Datenrettungskosten 6 HR069-01 Schäden an Ihren versicherten 9 Sachen auf dem Versicherungsgrundstück durch HR048-01 Erweiterte Außenversicherung für 6 Feuer, Sturm/ Hagel und weitere Ihre Sportausrüstung Elementargefahren HR050-02 Vorsorge-Versicherung bei Auszug 6 HR070-01 Transportmittelschaden 10 Ihrer Kinder HR071-01 Taschendiebstahl 10 HR051-01 Kosten zur Optimierung oder 7 Neuanschaffung von Sicherheitseinrichtungen HR072-01 Scheck- und 10 Kreditkartenmissbrauch HR052-01 Kosten zur Optimierung oder 7 Neuanschaffung von HR073-01 Schäden durch Meteoriten und 10 Brandschutzeinrichtungen Weltraumschrott HR053-01 Kinderbetreuungskosten 7 HR054-01 Kosten für psychologische 7 Betreuung/Therapie HR055-02 Wildtierschäden 7 HR056-02 Phishing- und Pharming-Schäden 7 HR060-01 Trickdiebstahl in der versicherten 8 Wohnung HR061-01 Mehrkosten aufgrund 8 Technologiefortschritt HR062-01 Räuberische Erpressung: 8 Hinschaffen von versicherten Sachen an den Ort der Wegnahme HR063-01 Besitzstandsklausel (auf Verträge 8 vom Markt) HR065-01 Balkonkraftwerke und 9 Kleinwindkraftanlagen inkl. Batteriespeicher HR066-01 Mehrkosten für energieeffiziente 9 Haushaltsgeräte HR067-01 Mehrkosten zur Schadenverhütung 9 nach einem versicherten Elementargefahrenereignis HR068-01 Diebstahl Ihrer versicherten Sachen 9 auf dem Versicherungsgrundstück Seite 2 von 10 [Seite 51] HR002-02 Ihre Sachen in Bankgewahrsam HR012-02 Schäden durch den bestimmungswidrigen Wasseraustritt aus 1. In Erweiterung von Ziff. 5.1 VHB besteht Versicherungsschutz Ihren Saunabecken, Schwimmbecken gegen Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturm-/ und ähnliche Einrichtungen Hagelschäden und sofern vereinbart weitere Elementargefahren für Ihre im Schließfach oder Tresor einer Bank befindlichen Sachen auch dann, wenn sie nicht nur vorübergehend aufbewahrt 1. In Erweiterung von Ziff. 2.9.1 VHB steht Wasser aus Ihren innerhalb werden. des Gebäudes sowie auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Saunabecken, Schwimmbecken und ähnlichen Einrichtungen dem Leitungswasser gleich. 2. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für das selbe Risiko anderweitiger Versicherungsschutz 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im besteht. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten HR014-03 Diebstahl aus verschlossenen Betrag begrenzt. Kraftfahrzeugen HR003-02 Ersatz/Austausch Ihrer Armaturen bei 1. Entschädigt werden auch versicherte Sachen, die Ihnen oder einer einem Rohrbruch oder einem Bruch Ihrer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichem Gebrauch dienen, wenn sich diese Armaturen Sachen vorübergehend außerhalb der Wohnung befinden und innerhalb eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union, 1. In Erweiterung von Ziff. 1.1 und 2.9.2.1 VHB ersetzen wir auch Großbritannien, Schweiz, Norwegen, Liechtenstein, Island, sonstige Bruchschäden an Ihren Armaturen (z. B. Wasser- und Monaco, San Marino, Andorra durch Aufbrechen verschlossener Absperrhähne, Ventile, Wassermesser, Geruchsverschlüsse). Ausgeschlossen sind Bruchschäden an bereits defekten • Kraftfahrzeuge, Armaturen. • Kofferräume, • Dachboxen, • Anhänger eines Kraftfahrzeugs 2. Weiterhin ersetzen wir die Kosten für den Austausch der zuvor genannten Armaturen, soweit dieser Austausch infolge eines entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt Versicherungsfalles nach Ziff. 1.1 und 2.9.2.1 VHB im Bereich der werden. Rohrbruchstelle notwendig ist. 2. Wir leisten keine Entschädigung für 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten • Wertsachen nach Ziff. 1.2.2 VHB, Betrag begrenzt. • Foto-, Film- oder Videogeräte, • Mobiltelefone, • EDV-Geräte oder HR005-01 Diebstahl, Zerstörung oder • sonstige elektrische (auch batterie-/akkubetriebene) Geräte, Beschädigung Ihrer Sicherungsanlagen jeweils einschließlich des Zubehörs. 1. In Erweiterung der Ziff. 1.2. VHB sind auch technische, optische und akustische Sicherungsanlagen, die der Sicherung Ihrer 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen versicherten Wohnung dienen, mitversichert, sofern sie sich auf Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Diebstahl, kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Zerstörung oder Beschädigung, die im Zusammenhang mit einem Leistungskürzung berechtigt sind. Einbruchdiebstahl, Raub oder dem Versuch einer solchen Tat entstanden sind. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Betrag begrenzt. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. HR015-01 Diebstahl aus Ihrem Krankenzimmer HR007-01 Schäden durch niederfallende Bäume 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit und Äste, Laternenpfähle oder Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Telefonmasten Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person außerhalb des Versicherungsortes (Ziff. 1.4 VHB) während eines 1. In Erweiterung von Ziff. 1.1 VHB ersetzen wir Ihnen Schäden durch vorübergehenden stationären Krankenhaus- oder Kuraufenthalts (Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen) durch Diebstahl aus • niederfallende Bäume und Äste, dem Kranken- oder Kurzimmer entwendet werden. • umgestürzte Laternenpfähle oder Telefonmasten 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen an versicherten Sachen. Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben 2. Schäden durch bereits abgestorbene Bäume sind vom kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Versicherungsschutz ausgeschlossen. Leistungskürzung berechtigt sind. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Betrag begrenzt. Seite 3 von 10 [Seite 52] HR016-01 Diebstahl am Arbeitsplatz 2. Wir leisten keine Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von • Pelzen 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit • Kleidung aus Leder oder Entschädigung für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit • Alcantara. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person außerhalb des Versicherungsortes (Ziff. 1.4 VHB) während der Geschäftszeiten durch Diebstahl am Arbeitsplatz entwendet werden. 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben 2. Wir leisten keine Entschädigung für Wertsachen nach Ziff. 3.6 kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur VHB. Leistungskürzung berechtigt sind. 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben Betrag begrenzt. kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. HR021-02 Diebstahl Ihrer Spielgerüste/Spielgeräte 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im und Kinderspielfahrezuge Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von HR017-02 Diebstahl Ihrer Kinder- und Bollerwagen • Spielgerüsten und -geräten z. B. Schaukeln, Wippen, Klettergerüste, 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit • Sandkästen, Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Kinder- und • fest mit dem Boden verbundenen Trampolinen und Bollerwagen, wenn sich der Kinder- oder Bollerwagen zum Aufstell-Schwimmbecken (durch Befestigungen im Boden Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem Gebäude, in gesichert oder durch Eigengewicht), dem die versicherte Wohnung liegt, befand. Für die mit dem • Kinderspielfahrzeuge (z. B. Rutschauto, Kettkar, Dreirad), Kinder- oder Bollerwagen lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann die sich auf dem Grundstück des Versicherungsortes befinden Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit dem Kinder- oder und ausschließlich der versicherten Wohnung dienen. Bollerwagen abhandengekommen sind. Ausgenommen vom Versicherungsschutz sind Laufräder und Kinderfahrräder. 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, 2. Für die mit den Spielgerüsten lose verbundenen und regelmäßig so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Versicherungsschutz, wenn sie zusammen mit diesen Leistungskürzung berechtigt sind. abhandengekommen sind. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Für Kinderspielfahrzeuge besteht nur dann Versicherungsschutz, Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten wenn der Versicherungsfall innerhalb von 6 Monaten nach Betrag begrenzt. Neuanschaffung des Kinderspielfahrzeugs eingetreten ist. 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen HR018-01 Diebstahl Ihrer Krankenfahrstühle und Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, Gehhilfen so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir weltweit Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und Gehhilfen, wenn 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im sich diese zum Zeitpunkt des Diebstahls in Gebrauch oder in dem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Gebäude, in dem die versicherte Wohnung liegt, befand. Für die Betrag begrenzt. mit den nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen und Gehhilfen lose verbundenen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn HR022-01 Diebstahl Ihrer Waschmaschinen und sie zusammen mit diesen abhandengekommen sind. Wäschetrockner 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, Schäden durch Diebstahl von Waschmaschinen und so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben Wäschetrocknern, die ausschließlich von Ihnen oder einer mit kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Leistungskürzung berechtigt sind. Zwecken genutzt werden, aus gemeinschaftlich genutzten Räumen auf dem Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im liegt (z. B. Waschkeller). Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben HR019-01 Diebstahl Ihrer Wäsche und Kleidung kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für Schäden durch Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Waschen, Trocknen oder Lüften vorübergehend außerhalb der Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten versicherten Wohnung auf dem Versicherungsgrundstück Betrag begrenzt. befindet. Seite 4 von 10 [Seite 53] HR023-02 Sachverständigenkosten 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 1. Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird (Ziff. 11 VHB). HR030-02 Verzicht auf den Einwand der groben 2. Sofern die festgestellte Höhe des Schadens den Betrag von Fahrlässigkeit 25.000 EUR nicht übersteigt, trägt jede Partei die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmanns tragen beide 1. In Erweiterung von Ziff. 10.3.2 VHB verzichten wir auf die Kürzung Parteien je zur Hälfte. der Versicherungsleistung, wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen. 3. Sofern die festgestellte Höhe des Schadens den Betrag von Unberührt bleiben jedoch unsere Rechte aus der Verletzung von 25.000 EUR übersteigt, übernehmen wir außer den Kosten für Obliegenheiten nach Ziff. 8-10 VHB sowie der Gefahrerhöhung unseren Sachverständigen auch die Kosten für Ihren gem. Ziff. 7 VHB sofern der Schaden 5.000 EUR übersteigt. Sachverständigen sowie für den Obmann. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Betrag begrenzt. HR031-01 Diebstahl aus verschlossenen HR024-01 Kosten für zusätzliche Leistungen wie Schiffskabinen oder Gerüste und Kräne Schlafwagenabteilen 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für 1. In Erweiterung von Ziff. 1.4 und 2.6 VHB leisten wir Entschädigung zusätzliche Kosten, um die sich das Liefern und Montieren für versicherte Sachen, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher verteuert (z. B. Gerüst- oder Krankosten), sofern vom Schaden Gemeinschaft lebenden Person gehören oder Ihrem persönlichem betroffene Sachen nicht über vorhandene Zugangswege geliefert Gebrauch dienen, wenn sich diese Sachen vorübergehend oder montiert werden können. außerhalb der Wohnung befinden und während einer Schiffs- oder Zugreise durch Aufbrechen einer ausschließlich von Ihnen 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im und/oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Person verschlossenen Kabine oder eines verschlossenen Betrag begrenzt. Schlafwagenabteils entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. HR025-01 Mehrkosten für notwendige 2. Sie haben bei Eintritt eines Versicherungsfalles in Ergänzung von Frachtkosten Ziff. 9.1 VHB einen Schaden vorab zu melden. Sie haben den Einbruchdiebstahl unverzüglich der Rezeption des Schiffes bzw. 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für der Zugleitung anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu Mehrkosten aufgrund notwendiger Eil-, Express- oder Luftfracht erbringen. für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im berechtigt sind. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 3. Für Wertsachen nach Ziff. 3.6 VHB gelten die Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.7 und 3.8 VHB. HR028-01 Notwendige Mehrkosten für Ihre Rückreise aus dem Urlaub 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die Fahrtmehrkosten, wenn Sie und mitreisende Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, wegen eines erheblichen Versicherungsfalles Ihre Urlaubsreise vorzeitig abbrechen müssen, HR035-01 Mehrkosten für den um an den Schadenort (Versicherungsort Ziff. 1.4 VHB) zu reisen. behinderten-/seniorengerechten Umbau 2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die voraussichtlich den auf dem Versicherungsschein dokumentierten tatsächlich angefallenen Kosten für Mehraufwendungen eines Betrag übersteigt und Ihre Anwesenheit am Schadenort behinderten-/seniorengerechten Umbaus Ihrer durch diesen notwendig macht. Vertrag versicherten eigengenutzten Eigentumswohnung, die in Ihrem oder im Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Als Urlaubsreise gilt jede Reise mit einer Dauer von mindestens Gemeinschaft lebenden Person steht, sofern die festgestellte 4 Tagen und höchstens 6 Wochen, die Sie und mitreisende Höhe des Schadens den Betrag von 25.000 EUR übersteigt und Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben, aus der Schaden nicht durch die Gefahr Einbruchdiebstahl eingetreten privaten Gründen unternehmen. ist. 3. Wir ersetzen die Fahrtmehrkosten für ein angemessenes 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Reisemittel, das dem benutzten Reisemittel und der Dringlichkeit Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten der Rückreise zum Schadenort entspricht. Betrag begrenzt. 4. Sie sind verpflichtet, vor Antritt der Rückreise an den Schadenort HR036-01 Ersatz Ihrer Darlehenszinsen unsere Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen nach Ziff. 10.2 bis 10.4 VHB. 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die tatsächlich angefallenen Darlehenszinsen Ihrer durch diesen Vertrag versicherten eigengenutzten Eigentumswohnung, die in Seite 5 von 10 [Seite 54] Ihrem oder im Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher infolge eines Versicherungsfalles voraussichtlich für mindestens Gemeinschaft lebenden Person steht, sofern diese nach einem 30 Tage unbewohnbar geworden ist und die Beschränkung auf Versicherungsfall vollständig unbewohnbar ist. einen bewohnbaren Teil ebenfalls nicht zumutbar ist. Der Umzug muss innerhalb Deutschlands im Zeitraum von 2. Wir ersetzen Ihre durch Bankbestätigung nachgewiesenen, 3 Monaten nach Eintritt des Versicherungsfalles und im Umkreis gezahlten laufenden Zinsen für ein Darlehen, wenn von 20 km zu Ihrer vom Schaden betroffenen Wohnung erfolgen. • das Darlehen der Finanzierung der im Versicherungsvertrag oder dessen Nachträgen bezeichneten und von Ihnen eigengenutzten 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Eigentumswohnung dient und Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten • das Darlehen durch eine auf dem Grundstück des Betrag begrenzt. Versicherungsortes lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist. HR046-01 Datenrettungskosten 3. Wir ersetzen die Darlehenszinsen ab dem 101. Tag der Unbewohnbarkeit bis 1. In Abänderung von Ziff. 6.2 VHB leisten wir Entschädigung für die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich • zur Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit oder angefallenen und notwendigen Kosten der technischen • zum Verkauf Ihrer Wohnung (Tag der notariellen Beurkundung), Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich sofern dieser innerhalb des Zeitraums, in dem Sie die für die private Nutzung bestimmten Daten (maschinenlesbare Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit betreiben, Informationen) und Programmen. erfolgt, Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine längstens jedoch für die Dauer von 18 Monaten. ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder Für anteilig betroffene Monate wird die Entschädigung anteilig nicht mehr verfügbar sind. geleistet. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten technischen Unsere erste Zahlung wird erst fällig, wenn Sie den Bauantrag für Wiederherstellung. die Wiederherstellung der Wohnung beim zuständigen Bauamt eingereicht haben. Sowohl die Wiederherstellung als auch der technische Versuch der Wiederherstellung ist durch eine qualifizierte Fachfirma durchzuführen. Eine Erstattung erfolgt gegen Vorlage der 4. Wir leisten keine Entschädigung, wenn Sie die Wiederherstellung Rechnung. nicht betreiben oder soweit Sie die Wiederherstellung schuldhaft verzögern. 2. Wir leisten keine Entschädigung für 5. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem • Daten und Programme Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, – zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind (z. B. so genannte wenn für das selbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Raubkopien) Versicherungsschutz besteht. – die Sie auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorgehalten haben (z. B. Speichersticks und Speicherkarten) 6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im • die Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. HR040-01 Gebäudeverglasung Ihres Gewächshauses HR048-01 Erweiterte Außenversicherung für Ihre 1. In Abänderung von Ziff. 6.2.4 VHB leisten wir Entschädigung für Sportausrüstung die Verglasung von Gewächshäusern. 1. In Erweiterung von Ziff. 5 VHB leisten wir Entschädigung für Ihre 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im versicherte Sportausrüstung weltweit, wenn sich diese nicht nur Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten vorübergehend außerhalb der Wohnung befindet, sofern sie Betrag begrenzt. • in Ihrem Eigenturm oder dem Eigentum einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person steht, und HR044-01 Mehrkosten für die Unterbringung von • der Ausübung einer Sportart dient und Kleintieren • sich in einem abgeschlossenen Raum oder einem verschlossenen und gegen Diebstahl gesicherten Behältnis befindet. 1. In Erweiterung von Ziff. 3.3.4 VHB leisten wir Entschädigung für die notwendigen und tatsächlich angefallenen 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Unterbringungskosten Ihrer Haustiere nach Ziff. 1.2.3.9 VHB in Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten einer Tierpension oder einem Tierheim, wenn die ansonsten Betrag begrenzt. ständig bewohnte Wohnung infolge eines Versicherungsfalles unbewohnbar wurde und die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. HR050-02 Vorsorge-Versicherung bei Auszug Ihrer Kinder 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten 1. Gründen Ihre Kinder einen eigenen Hausstand (ausgenommen ist Betrag begrenzt. die Gründung des eigenen Hausstandes nach Ziff. 5.2.2 VHB) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungsschutz (Vorsorge-Versicherung). HR045-01 Umzugskosten Voraussetzung ist, dass uns der Zeitpunkt des Auszuges unverzüglich in Textform angezeigt wird. Versicherungsschutz 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die besteht dann ab dem Datum des Auszuges für die auf dem tatsächlich angefallenen und von Ihnen nachgewiesenen Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Dauer. Umzugskosten (ohne Umzugsnebenkosten wie z. B. Kaution oder Maklercourtage), wenn die von Ihnen ständig bewohnte Wohnung Seite 6 von 10 [Seite 55] Erfolgt die Anzeige nicht unverzüglich, besteht 4. Wir leisten keine Entschädigung für Kinderbetreuungskosten, die Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorge-Versicherung ab auch ohne den Eintritt des Versicherungsfalles angefallen wären dem Eingang Ihrer Anzeige, jedoch längstens bis zum Ablauf von (z. B. regelmäßige Kosten für Hort, Kindergarten oder der auf Ihrem Versicherungsschein oder Nachtrag vereinbarten Tagesmutter). Dauer ab dem Datum des Auszuges. 5. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im 2. Als "Ihre Kinder" gelten neben leiblichen Kindern und Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarte Dauer Adoptivkindern auch Ihre Stief- und Pflegekinder. Dazu gehören und den vereinbarten Betrag begrenzt. auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners, der mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder ununterbrochen bis HR054-01 Kosten für psychologische zum Auszug mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. Betreuung/Therapie 3. Wir leisten Entschädigung für fremdes Eigentum nach Ziff. 1.2.3.4 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für Sie VHB nur dann, wenn es dem Gebrauch oder Verbrauch des oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person für Kindes dient. die infolge eines erheblichen Versicherungsfalls am Versicherungsort tatsächlich angefallenen Kosten einer medizinisch notwendigen, professionell psychologischen HR051-01 Kosten zur Optimierung oder Beratung bzw. Therapie bei einem nach dem Gesetz über die Neuanschaffung von Berufe des psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- Sicherheitseinrichtungen und Jugendlichenpsychotherapeuten (PschThG) zugelassenen Therapeuten, sofern die Therapie spätestens drei Monate nach dem Schadenereignis beginnt. 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die infolge eines erheblichen Einbruchdiebstahlschadens am Versicherungsort tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen 2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn Ihr versicherter Hausrat Kosten der Optimierung vorhandener oder des Neukaufs zu mehr als 50 % zerstört wurde. wirksamer Sicherheitseinrichtungen. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im 2. Erheblich ist ein Einbruchdiebstahlschaden, sofern die Versicherungsschein oder dessen Nachträgen angegebene festgestellte Höhe der Entschädigung mindestens 10.000 EUR Anzahl an Sitzungen und den vereinbarten Betrag begrenzt. beträgt. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im HR055-02 Wildtierschäden Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 1. In Erweiterung von Ziff. 1 VHB leisten wir Entschädigung für Schäden durch wild lebende Tiere, die zum Schalenwild nach § 2 Absatz 3 Bundesjagdgesetz zählen (z. B. Wildschweine, Rehe oder HR052-01 Kosten zur Optimierung oder Rothirsche), wenn diese in die versicherte Wohnung hineingelangen und dadurch versicherte Sachen zerstört oder Neuanschaffung von beschädigt werden oder abhandenkommen. Brandschutzeinrichtungen 2. Zusätzlich übernehmen wir die aufgrund eines solchen Ereignisses 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten infolge eines erheblichen Brand- oder Blitzschlagschadens am Versicherungsort tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen • für die Reinigung der Wohnung und Kosten der Optimierung vorhandener oder des Neukaufs • für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen im Bereich der wirksamer Brandschutzeinrichtungen. Wohnung. 2. Erheblich ist ein Brand- oder Blitzschlagschaden, wenn Ihr 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im versicherter Hausrat zu mehr als 50 % zerstört wurde. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. HR056-02 Phishing- und Pharming-Schäden 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für HR053-01 Kinderbetreuungskosten unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen durch Phishing oder Pharming im Zuge des privaten Online-Zahlungsverkehrs 1. In Erweiterung von Ziff. 3 VHB leisten wir Entschädigung für die entstehen, soweit diese nicht anderweitig erstattet werden. infolge eines erheblichen Versicherungsfalls am Versicherungsort Versicherungsschutz besteht nur in Zusammenhang mit tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen Kosten für die Transaktionen, die auf einem in Ihrem Eigentum befindlichen Betreuung Ihrer Kinder, sofern die zusätzliche Betreuung innerhalb portablen Endgerät (z. B. PC, Notebook, Smartphone) von einem Monat nach dem Schadentag erforderlich wird. durchgeführt wurden. Phishing ist eine Methode, bei der Täter mittels gefälschter 2. Als "Ihre Kinder" gelten neben leiblichen Kindern und E-Mails, Nachrichten von Instant-Messaging-Diensten (z.B. Adoptivkindern auch Ihre Stief- und Pflegekinder. Dazu gehören WhatsApp) oder von Short-Message-Services (SMS) vertrauliche auch solche Kinder Ihres Ehegatten oder Lebenspartners, der mit Zugangs- und Identifikationsdaten von arglosen Dritten erhalten. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Voraussetzung für den Die Täter nutzen dabei typischerweise ein geschaffenes Versicherungsschutz ist, dass diese Kinder mit Ihnen in häuslicher Vertrauensverhältnis aus, indem sie die tatsächliche Identität Gemeinschaft leben. verschleiern. Als Phishing gilt auch, wenn sich Dritte bei einem Einbruchdiebstahl oder Raub am Versicherungsort widerrechtlich 3. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn Ihr versicherter Hausrat Zugriff auf vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten zu mehr als 50 % zerstört wurde. verschaffen. Pharming ist ein Verfahren, bei dem Dritte sich unter Vortäuschung falscher Tatsachen (Identitäten) durch Umleitung auf gefälschte Webseiten vertrauliche Zugangs- und Seite 7 von 10 [Seite 56] Identifikationsdaten verschaffen und mit den so erlangten Daten Trickdiebstahl gilt ein Diebstahl, bei dem der Täter sich unter im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vornehmen. Vortäuschung Mit den erhaltenen Daten führen die Täter unter der Identität des • einer Notlage mit Appell an die Hilfsbereitschaft oder Inhabers unerlaubte Transaktionen im Online-Verkehr durch. • einer Befugnis zum Betreten oder • eines bestehenden Vertrauensverhältnisses 2. Wenn die Täter bei einem Phishing- oder Pharming-Angriff Zugang zur versicherten Wohnung verschafft und dort mit Hilfe mehrere Zugangs- und Identifikationsdaten erlangt haben und von besonderem Geschick oder unter Ausnutzung eines vorher dadurch mehrere Schäden verursacht wurden, gilt dies als ein geschaffenen Vertrauensverhältnisses den Gewahrsam über einziger Versicherungsfall. versicherte Sachen erlangt. 3. Ausgeschlossen sind andere Arten des Erlangens von Zugangs- 2. Es besteht kein Außenversicherungsschutz gemäß Ziffer 5 VHB. oder Identifikationsdaten oder - andere Arten der Internetkriminalität - Schäden, soweit dafür anderweitig Versicherungsschutz besteht oder soweit ein kontoführendes 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Kreditinstitut sie begleicht oder dafür haftet. Ebenfalls Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist sämtlicher so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben Zahlungsverkehr mit Kryptowährungen. kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. 4. Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Das Endgerät, welches Sie für Online-Finanztransaktionen nutzen, Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten muss mit einer Zugriffsberechtigung, einer Firewall sowie einer Betrag begrenzt. aktuellen Version einer Virenschutzsoftware, die ständig auf dem neuesten Stand gehalten wird, ausgestattet sein. HR061-01 Mehrkosten aufgrund Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten behalten wir uns das Technologiefortschritt Recht vor, den Vertrag gemäß den Bedingungen Ziff. 10 VHB zu kündigen oder unsere Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. 1. Mitversichert gelten die infolge eines Versicherungsfalls tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung 5. Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls oder Wiederherstellung der versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen, wenn die Wiederherstellung oder Nach einem Versicherungsfall müssen Sie Wiederbeschaffung der Sache in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. • den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, Polizeidienststelle anzeigen, dass der vom Schaden betroffenen Sache in Art und Güte • den Versicherungsfall unverzüglich bei dem kontoführenden möglichst nahekommt. Kreditinstitut anzeigen, • in Abstimmung mit dem Kreditinstitut unverzüglich Maßnahmen ergreifen, die den Schaden mindern (z. B. Widerspruch der 2. Entschädigung wird nicht geleistet für Mehrkosten durch Abbuchung) oder eine weitere Vergrößerung des Schadens behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen. verhindern (z. B. Kontosperrung), • sich um Begleichung des Schadens durch den Verursacher oder 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im durch das kontoführende Kreditinstitut bemühen. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Darüber hinaus müssen Sie auf unser Verlangen • bei der Aufklärung des Versicherungsfalles mitwirken und dem HR062-01 Räuberische Erpressung: Hinschaffen Versicherer alle zur Feststellung der Schadenursache und des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilen, von versicherten Sachen an den Ort der • das kontoführende Kreditinstitut ermächtigen, dem Versicherer Wegnahme alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen. 1. In Abweichung von Ziff. 6.5 VHB besteht bei einem versicherten Raub gemäß Ziff. 2.8 VHB, auch dann Versicherungsschutz, wenn Bei Verletzung einer dieser Obliegenheiten behalten wir uns das die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Recht vor, den Vertrag gemäß den Bedingungen Ziff. 10 VHB zu Herausgabe erpresst wurde. kündigen oder unsere Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. 2. Sie haben den Raub unverzüglich der zuständigen 6. Ersetzt wird die unmittelbare Vermögenseinbuße in Höhe des zu Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, Unrecht belasteten Betrags, soweit dieser nicht anderweitig so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben erstattet wird. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, Kosten für Leistungskürzung berechtigt sind. Hard- und Software) werden nicht erstattet. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im 7. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Betrag begrenzt. HR063-01 Besitzstandsklausel (auf Verträge vom HR060-01 Trickdiebstahl in der versicherten Markt) Wohnung Auf Ziffer 3 wird besonders hingewiesen 1. In Erweiterung von Einbruchdiebstahl gemäß Ziffer 2.6 VHB ist auch die Entwendung von versicherten Sachen durch 1. Sofern im Schadenfall der Versicherungsschutz des unmittelbaren Trickdiebstahl im Versicherungsort (Ziff. 1.4 VHB) versichert. Als Vorvertrages (im Falle eines Nachtrages der unmittelbare Vorvertragsstand) zu einer günstigeren Schadenregulierung für den Versicherungsnehmer bzw. Versicherten führt, erfolgt auf Ihren ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch die Seite 8 von 10 [Seite 57] Schadenregulierung gemäß dem Versicherungsschutz des HR067-01 Mehrkosten zur Schadenverhütung nach unmittelbaren Vorvertrages. Die Schadenregulierung erfolgt in einem versicherten allen Punkten gemäß der gewählten Alternative. Elementargefahrenereignis Als Vorvertrag gelten Verträge, die einen gleichartigen Versicherungsumfang analog dieser Versicherung (bei uns) 1. Sofern weitere Elementargefahren nach Ziff. 2.11 VHB mitversichert beinhaltet haben. sind, leisten wir in Erweiterung von Ziff. 3 VHB Entschädigung für tatsächlich entstandene und nachgewiesene Mehrkosten zur Diese Vereinbarung gilt längstens jedoch nur bis zur Umstellung Schadenverhütung gegen wiederkehrende des Vertrages auf eine aktuellere Produktversion. Elementargefahrenereignisse z. B. durch Einbau von Rückstauklappen, Versiegelungen von Gebäudeöffnungen (abdichtende Blenden, Tür-/ Fenstersperren, etc.), Abmauerungen. 2. Der Nachweis (bspw. in Form des Versicherungsscheins und seiner Nachträge, der Bedingungen und Klauseln) über die Leistungen des Vorvertrages ist vom Versicherungsnehmer zu 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im erbringen. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Die Entschädigungsleistung ist in jedem Fall auf die für diese Versicherung (bei uns) vereinbarten Gesamtversicherungssummen und Kosten begrenzt. HR068-01 Diebstahl Ihrer versicherten Sachen auf dem Versicherungsgrundstück 3. Die Besitzstandsklausel findet keine Anwendung 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB leisten wir Entschädigung für a. auf ausdrückliche Ausschlusstatbestände nach den Schäden durch Diebstahl von Versicherungsbedingungen dieser Versicherung; b. sofern kein ununterbrochener Vorversicherungsschutz bestand; • Gartenmöbel inkl. Polster (z. B. Gartentische, -stühle, -bänke) c. auf gesetzliche oder regulatorische Ausschlüsse; • Hängematten d. für Regelungen zur Besitzstands- oder Marktgarantie des • Sonnenschirme unmittelbaren Vorvertrages (Die Bezugnahme auf die • Gartengeräte z.B. Rasenmäher, Rasenmähroboter Besitzstandsklausel des Vorvertrages ist deshalb ausgeschlossen • Poolroboter und wird nicht Gegenstand dieses Vertrages); • Grills e. in den Fällen der zwischen Ihnen als Versicherungsnehmer und • Heizpilze uns als Versicherer ausdrücklich herbeigeführten Änderungen • Wäschespinnen oder Abweichungen gegenüber dem Vorvertrag (bspw. • Hochbeete Vereinbarung von Selbstbehalten oder Reduzierung der • E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge z.B. Wallboxen Versicherungssummen); f. für Vorverträge bei einem nicht in Deutschland zum Betrieb die sich auf dem Grundstück des Versicherungsortes befinden. zugelassenen Versicherer; g. bei All-Risk-, Allgefahren- und unbenannte Gefahrendeckungen, sofern diese nicht Bestandteil dieser Versicherung (bei uns) sind; 2. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen h. auf berufliche oder gewerbliche Risiken; Polizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, i. auf Assistance-Leistungen oder versicherungsfremde Leistungen so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben (die Assistanceleistungen von Zurich werden in einem separaten kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Dokument aufgeführt); Leistungskürzung berechtigt sind. j. auf bei uns optional abschließbare Leistungen; k. Risiken außerhalb Deutschlands; 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im l. Wertsachen- und Aufbewahrungsvorschriften (gem. Ziff. 3.8 VHB). Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. HR065-01 Balkonkraftwerke und Kleinwindkraftanlagen inkl. HR069-01 Schäden an Ihren versicherten Sachen Batteriespeicher auf dem Versicherungsgrundstück durch Feuer, Sturm/ Hagel und weitere 1. In Erweiterung von Ziff. 1.2 VHB leisten wir Entschädigung für Elementargefahren Balkonkraftwerke und Kleinwindkraftanlagen, die an Balkonen, Terrassen oder außen am Gebäude angebracht sind. Dies gilt auch 1. Abweichend von Ziff. 6.7.4 VHB leisten wir Entschädigung für für die dazugehörigen Batteriespeicher. Der Schutz umfasst Schäden durch Sturm und Hagel (Ziff. 2.10 VHB), sowie für Schäden durch die im Versicherungsschein genannten Gefahren, Schäden durch Brand, Blitzschlag, Überspannung (Ziff. 2.1 und 2.2 einschließlich Diebstahl. VHB) und - sofern vereinbart – durch weitere Elementargefahren (Ziff. 2.11 VHB) an folgenden versicherten Sachen innerhalb des 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet: Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. • Gartenmöbel inkl. Polster z. B. Gartentische, -stühle, -bänke • Hängematten • Sonnenschirme HR066-01 Mehrkosten für energieeffiziente • Gartengeräte z.B. Rasenmäher, Rasenmähroboter Haushaltsgeräte • Poolroboter • Grills 1. Mitversichert gelten Erhöhungen des Schadenaufwandes durch • Heizpilze Mehrkosten, die bei der Anschaffung von Geräten derselben Art • Wäschespinnen und Güte mit verbesserter Energieeffizienz (umweltfreundlicheren • vorübergehend zum Waschen, Trocknen oder Lüften befindliche Verbrauchseigenschaften) entstehen. Wäsche und Kleidung • Spielgerüste und -geräte z.B. Schaukeln, Wippen, Klettergerüste Sandkästen und fest mit dem Boden verbundene Trampoline 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im • Kinderspielfahrzeuge z.B. Rutschauto, Kettkar, Dreirad Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten • Aufstell-Schwimmbecken und -Pools, die fest mit dem Boden Betrag begrenzt. verbunden sind (durch Befestigungen oder durch Eigengewicht) • Hochbeete • E-Ladestationen für Elektrofahrzeuge z. B. Wallboxen Seite 9 von 10 [Seite 58] 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im HR073-01 Schäden durch Meteoriten und Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Weltraumschrott Betrag begrenzt. 1. In Erweiterung von Ziff. 1.1. VHB leisten wir Entschädigung für HR070-01 Transportmittelschaden versicherte Sachen, die durch: • Einschlag eines Meteoriten oder dessen Druckwellen 1. In Erweiterung von Ziff. 2 VHB erstreckt sich der • Anprall oder Absturz von Weltraumschrott Versicherungsschutz auch auf die versicherten Sachen, die mittels eines Kraftfahrzeugs, Wasserfahrzeugs oder öffentlichen beschädigt oder zerstört werden. Verkehrsmittels transportiert werden. Voraussetzung ist, dass die versicherten Sachen aufgrund eines Unfalls des Transportmittels Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen. abhandenkommen, besteht Versicherungsschutz. 2. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Betrag begrenzt. Versicherungsschutz besteht. 3. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. HR071-01 Taschendiebstahl 1. In Erweiterung von Ziff. 2.6 VHB ist der einfache Diebstahl von Taschen und Hausrat aus Taschen versichert. Es besteht Versicherungsschutz für die Zeit, während die Tasche am Körper gesichert mitgeführt wird (z. B. Umfassen der Tasche oder Andrücken der Tasche an den eigenen Körper). 2. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz ist das Stehen-, Liegen- oder Hängenlassen der Tasche. 3. Als Taschen gelten Hand-, Schulter- und Bauchtaschen sowie Rucksäcke. 4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und uns die polizeiliche Anzeigebestätigung im Anschluss vorzulegen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Regelungen der Ziff. 10 VHB, was zur Folge haben kann, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren oder wir zur Leistungskürzung berechtigt sind. 5. Ein Leistungsanspruch aus dieser Klausel ergibt sich nur durch eine uns vorliegende polizeiliche Anzeigebestätigung. 6. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. HR072-01 Scheck- und Kreditkartenmissbrauch 1. Mitversichert sind Schäden durch Missbrauch von Scheck- und Kreditkarten, wenn diese infolge eines versicherten Schadenereignisses nach Ziff. 2.6 (Einbruchdiebstahl) oder 2.8 (Raub) abhandenkommen. Der Versicherungsschutz besteht nur subsidiär zu anderweitigem Versicherungsschutz: anderweitige Leistungspflichten gehen vor, wenn für dasselbe Risiko noch bei einem anderen Versicherer Versicherungsschutz besteht. 2. Voraussetzung für eine Entschädigung ist, dass Sie die Sperrung der abhandengekommenen Karte unverzüglich vorgenommen haben. Über die Durchführung der Sperrung ist ein geeigneter Nachweis zu führen. 3. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das Kreditkartenunternehmen ersetzt. 4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt. Seite 10 von 10

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