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Insurance broker / Contents insurance in Germany (Hausratversicherung) / Policy wording archive

die Bayerische 2026 Prestige: the policy wording in full

Gehobener Tarif mit Allgefahrendeckung, Besitzstandsgarantie, Wertsachen bis 75 Prozent, Außenversicherung bis zur vollen Summe, Taschendiebstahl bis 2.000 Euro und Hausrat im Pflegeheim bis 5.000 Euro.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Client
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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy Die Bayerische Hausratversicherung 2026 Prestige from die Bayerische (Contents insurance in Germany (Hausratversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 83 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured for household contentsas stated in the policy schedule„Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) entsprechen.“A 14 b) 1., page 89
Waiver of underinsurance (sum per square metre) and effect of underinsuranceyes„Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens 650 € multipliziert, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können.“A 14 d) 2., page 91
New-for-old replacementyes„Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen.“A 14 a) 1., page 89
Standard excessnot addressed
Gross negligence: no reduction of the claim paymentyes, up to the sum insured„wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet.“D 5, page 124
Territorial scope and place of insurance (home, ancillary rooms, plot)yes„Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung.“A 10.1, page 61
Guarantee against GDV model wording (VHB)yes„ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen“C 1, page 113
Meets the minimum standards of the German brokers' working group (Arbeitskreis Beratungsprozesse)yes„die Leistungsinhalte die Empfehlungen des Arbeitskreises Beraterprozesse (in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls) voll erfüllt.“C 1, page 113
Best-cover or difference-in-conditions clauseno„Best-Leistungs-Garantie ... Nicht versichert.“C 7, page 10
Guarantee of previous insurer's cover when switchingyes„wird die Bayerische nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren.“C 8 a), page 119
Provision for increases in value and new purchasesyes„Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag. ... +30 % der vereinbarten Versicherungssumme.“A 14 b) 2., page 89

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning strike, explosionyes, up to the sum insured„Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.“A 3.1, page 14
Implosionyes, up to the sum insured„Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.“A 3.6, page 15
Smoke and soot (sudden escape, also without fire)yes, up to the sum insured„Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört.“A 3.8, page 16
Scorch damage without fire (cigarette, iron)yes, up to the sum insured„Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, auch ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat.“A 3.7, page 16
Impact of road vehicles, rail vehicles and aircraftyes, up to the sum insured„Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen.“A 3.12, page 17
Power surge caused by lightning on electrical appliancesyes, up to the sum insured„Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.“A 3.3, page 15
Burglaryyes, up to the sum insured„Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt.“A 4.1 a), page 17
Robbery at homeyes, up to the sum insured„Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten.“A 4.26 a), page 38
Vandalism after a burglaryyes, up to the sum insured„Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Abschnitt A Ziffer 4.1 a), e) oder f) beschrieben unberechtigt in den Versicherungsort eindringt und dort versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt.“A 4.22, page 36
Escape of water (burst pipes, frost, appliances)yes, up to the sum insured„Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus:“A 5.2, page 47
Water from aquariums, waterbeds and indoor fountainsyes, up to the sum insured„Wasserbetten oder Aquarien,“A 5.2, page 47
Loss of water (extra consumption after a burst pipe)yes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind.“A 13.26, page 82
Storm and hail (from wind force 8)yes, up to the sum insured„Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde).“A 6.1 a), page 49

Further natural hazards

PointRuleWording (German)Clause
Flooding by heavy rain or overflowing watersyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Sewer backflowyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Earthquakeyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Subsidenceyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Landslide and rockfallyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Weight of snowyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Avalancheyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Volcanic eruptionyes, up to the sum insured„Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.“A 1 d) 2., page 12
Excess for natural hazardsnot addressed

Bicycles and other theft

PointRuleWording (German)Clause
Bicycle theft (limit as a percentage or in euros)yes, up to the sum insured„Ereignisse, für die im Rahmen der versicherbaren Bausteine (Baustein Fahrrad Plus, Baustein weitere Naturgefahren, Baustein MehrWert Hausratversicherung) Versicherungsschutz vorgesehen“A 21.1 b) 1., page 105
Bicycle: no night-time clause (no exclusion between 10 pm and 6 am)not addressed
E-bikes and pedelecs (theft, battery, separate limit)not addressed
Simple theft of garden furniture, barbecues and tools from the propertyyes, up to the sum insured„Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern“A 4.9, page 30
Simple theft of prams, wheelchairs and walkersyes, up to the sum insured„Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl vom Versicherungsort oder dem dazugehörigen Treppenhaus.“A 4.6, page 26
Simple theft of laundry and appliances from shared laundry roomsyes, up to the sum insured„Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren.“A 4.10, page 30
Theft from a locked caryes, up to the sum insured„Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden.“A 4.2 a), page 19
Pickpocketing and distraction theftyes, up to EUR 2,000„Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper getragen werden“A 4.4 c), page 24
Theft from locked boat cabins and caravansyes, up to the sum insured„Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil, einer verschlossenen Schiffskabine und Wasserfahrzeugen nach deren Aufbrechen entwendet werden.“A 4.3, page 22

Valuables

PointRuleWording (German)Clause
Valuables in total (share of sum insured, art, antiques, furs)yes, up to the sum insured„Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt ... 75 % der vereinbarten Versicherungssumme.“A 17 c) 1., page 96
Cash outside a safeyes, up to EUR 4,000„für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: insgesamt 4.000 €“A 17 c) 2., page 97
Documents, savings books and securities outside a safeyes, up to EUR 30,000„für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere: insgesamt 30.000 €“A 17 c) 2., page 97
Jewellery, gemstones, gold and platinum outside a safeyes, up to EUR 40,000„für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 40.000 €“A 17 c) 2., page 97
Valuables in a locked safe (limit)yes, up to the sum insured„Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes.“A 17 b) 1., page 96
Requirements for the safe (weight, security class, anchoring)yes„Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen.“A 17 b) 2., page 96

Away from home

PointRuleWording (German)Clause
Cover away from home (share of sum insured, maximum)yes, up to the sum insured„Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g) beträgt 100 % der Versicherungssumme.“A 12 a), page 65
Cover away from home: maximum durationyes„Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend.“A 12 a), page 65
Robbery and extortion while away from homeyes, up to the sum insured„Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden.“A 12 d), page 67
Contents in cars, caravans and motorhomesyes, up to EUR 3,000„Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen.“A 4.2 a), page 19
Contents of children in education living away (student flat, boarding school, service)yes, up to EUR 5,000„Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet.“A 12 b), page 67
Contents in a retirement or nursing homeyes, up to EUR 5,000„Versicherungsschutz besteht für Hausrat von nachfolgend genannten Familienangehörigen im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt“A 8.3 q), page 59

Costs after a loss

PointRuleWording (German)Clause
Hotel and accommodation costs if the home is uninhabitable (daily rate, duration)yes, up to EUR 150„Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit, ohne zeitliche Begrenzung. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag (einschließlich Frühstück) begrenzt.“A 13.11, page 72
Costs of returning from holiday after a major lossyes, up to EUR 5,000„Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt“A 13.14, page 74
Clearance and debris removal costsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen.“A 13.3, page 68
Costs of moving and protecting contentsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen.“A 13.4, page 68
Transport and storage costsyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. ... Prestige bis zu einer Dauer von 12 Monaten“A 13.13, page 73
Lock replacement costs (home, safe, garage)yes, up to the sum insured„Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Wohnungstüren, Hauseingangstüren von Einfamilienhäusern und dort befindliche Wertschutzschränke infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind.“A 13.10 a), page 70
Repair costs for building damage after burglary or vandalismyes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind.“A 13.8, page 68
Provisional measures and guarding (emergency glazing, temporary lock)yes, up to the sum insured„Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen.“A 13.7, page 68
Loss adjuster or expert costsyes, up to the sum insured„Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die Kosten des Obmanns vollständig ersetzt.“A 18 f), page 101
Refrigerated and frozen food after power failure or appliance breakdownyes, up to the sum insured„Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls, Überspannung oder technischem Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.“A 13.25, page 82
Data recovery costsyes, up to the sum insured„Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung“A 4.29, page 41

Special items, glass and online risks

PointRuleWording (German)Clause
Glass breakage (furniture glass, mirrors, display cases)yes, up to the sum insured„Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Personenschäden sowie der Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrrädern oder gesondert versicherbare Glasbruchschäden.“A 21.4, page 109
Glass-ceramic and induction hobsnot addressed
Phishing and online banking fraudyes, up to EUR 3,500„Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Banking im PIN-/TAN- oder HSBC-Verfahren“A 4.30 a), page 41
Online shopping fraud and payment card misuseyes, up to EUR 1,000„die Ware nicht oder nur teilweise geliefert wird,“A 4.31 a) 1., page 44
Garden tools and robotic mowers on the propertyyes, up to the sum insured„Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern“A 4.9, page 30
Sports equipment (skis, golf, diving gear)yes, up to EUR 5,000„Sportausrüstung und Sportgeräte gehören ebenfalls zum Hausrat, soweit diese nicht gesondert versicherbar sind und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. ... Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt“A 8.3 n), page 57
Musical instrumentsnot addressed
Canoes, rowing, folding and inflatable boats, surfboards and boat equipmentyes, up to the sum insured„Kanus, Kajaks, Stand-Up-Paddles, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte,“A 8.3 e), page 55
Work equipment and furniture in a home officeyes, up to the sum insured„sämtliche beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern.“A 8.3 g), page 55
Tenant's fixtures and fittings (fitted kitchen, floor coverings)yes, up to the sum insured„alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen).“A 8.3 a), page 54
Third-party property in the home (guests' belongings, borrowed items)yes, up to the sum insured„Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A Ziffer 8.1 bis 8.3, das sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet.“A 8.3 i), page 55

Contract and obligations

PointRuleWording (German)Clause
Moving house: cover at the old and new addressyes„Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn.“A 15 a), page 92
Premium waiver during unemploymentyes„Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes oder Kurzarbeit erfolgt bei unverändertem Versicherungsschutz für maximal 12 Monate eine Befreiung von der Beitragszahlung.“C 3 a), page 114
Cancellation (notice periods, after a claim, term)not addressed
Duties after a loss (police report, list of stolen items, deadlines)yes„Der Versicherungsnehmer hat einen Diebstahl sowie Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen.“A 4, page 17
Safety requirements (locking, heating, shutting off water pipes)yes„Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach Abschnitt A Ziffer 10 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren.“D 1.1 a), page 121
Vacancy and longer absence (restrictions after how many days)yes„Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt über einen längeren Zeitraum oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. ... mehr als 12 Monate lang unbewohnt.“D 3 a) 3., page 123
Notable exclusions (storm surge, groundwater, dry rot, war)no„Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch 1. Sturmflut und Tsunami;“A 6.5 a) 1., page 52

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026), Smart bis Prestige Plus
[Seite 1] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026) (Stand 09/2026) Liebe Kunden, die Verbundene Hausratversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Sachschäden an Ihrem Hausrat. Versichert sind Schäden durch die in diesen Versicherungsbedingungen zusammengefassten (verbundenen) Gefahren – dazu zählen insbesondere: • Feuer (einschließlich Blitzschlag, Explosion, Implosion), • Leitungswasser (z. B. durch Rohrbrüche oder Frost), • Sturm/Hagel (ab Windstärke 8), • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach einem Einbruch. Wird Ihr Hausrat durch eine dieser Gefahren beschädigt oder zerstört, erhalten Sie eine Entschädigung auf Neuwertbasis – also die Kosten, die zur Wiederbeschaffung in gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand erforderlich sind. Auch eine Reihe von Folgekosten wie z. B. Entsorgungs- und Reinigungskosten von Hausrat oder Schlossänderungskosten sind mitversichert. Der Neuwert des zu versichernden Hausrats ist die Grundlage für die Versicherungssumme. Exklusiv im Tarif Prestige Plus: Die Allgefahrendeckung Plus: Die Allgefahrendeckung Plus bietet Ihnen einen über die Standardgefahren hinausgehenden erweiterten Schutz – ausschließlich im Tarif Prestige Plus gemäß Abschnitt A Ziffer 21.2 i. V. m. 21.3. Was bedeutet das konkret? Versichert sind zusätzlich Schäden, die… • durch plötzliche und unvorhergesehene Ereignisse verursacht werden, • nicht explizit in den Bedingungen genannt sind, • weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurden, • und nicht unter die in Abschnitt A Ziffer 21.2 b) benannten Ausschlüsse fallen. Dabei kann es sich zum Beispiel um Beschädigungen durch Missgeschicke, unsachgemäße Handhabung, Anstoßen oder versehentliche Stürze handeln – sofern sie überraschend eintreten. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 1 [Seite 2] Ihre Vorteile auf einen Blick: • Erweiterter Versicherungsschutz auch bei Alltagsrisiken • Keine Aufzählung einzelner Gefahren erforderlich • Umgekehrte Beweislastregelung: Im Schadenfall müssen nicht Sie, sondern wir nachweisen, dass der Schaden nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Trotzdem gilt: Sie sind verpflichtet, den Schaden und dessen Höhe nachvollziehbar zu belegen (z. B. durch Fotos, Rechnungen oder Zeugenaussagen). Wichtiger Hinweis: Können Sie nicht plausibel belegen, dass ein Schaden stattgefunden hat bzw. in welcher Höhe, gilt er als nicht versichert – unabhängig vom Umfang der Deckung. Wie wird die Versicherungssumme richtig ermittelt? Um Ihren Hausrat bestmöglich abzusichern, ist es wichtig, die passende Versicherungssumme zu wählen. Als Orientierung dient bei der Bayerischen ein pauschaler Wert von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche. Dieser Ansatz hat sich bewährt und bietet in der Regel ausreichenden Schutz – ohne dass Sie jeden einzelnen Gegenstand auflisten müssen. Beispiel: Wenn Ihre Wohnung 100 m² groß ist, beträgt die empfohlene Versicherungssumme: 100 m² × 650 €/m² = 65.000 € Damit ist in den meisten Fällen gewährleistet, dass Ihr gesamter Hausrat im Schadenfall vollständig ersetzt werden kann – vom Möbelstück über Kleidung bis hin zu Haushaltsgeräten. Wie sind hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren oder Wertsachen bei der Versicherungssumme zu berücksichtigen? Hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren und Wertsachen sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme sorgfältig zu berücksichtigen und in die Versicherungssumme einzubeziehen, um eine angemessene Absicherung sicherzustellen. • Hochwertige Hausratgegenstände sind Gegenstände des täglichen Lebens mit überdurchschnittlichem materiellem Wert, die jedoch nicht unter die Kategorie „Wertsachen“ fallen. Hierzu zählen insbesondere Designermöbel, Premium- Heimkinoanlagen oder Smart-Home-Komponenten. • Hochwertige Sammlungen wie Modelleisenbahnen, Schallplatten, Briefmarken oder Comic-Kollektionen können ebenfalls einen erheblichen materiellen Wert aufweisen, ohne als klassische Wertsachen zu gelten. • Hochwertige Armbanduhren gelten grundsätzlich als Hausrat, sofern ihr Hauptzweck das Zeitmessen ist. Nur Armbanduhren, die überwiegend aus Edelmetallen wie Gold oder BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 2 [Seite 3] Platin bestehen oder einen ausgeprägten Schmuckcharakter aufweisen, werden als Wertsachen eingestuft. Dabei sind die entsprechenden Sublimits gemäß Abschnitt A Ziffer 17c) und Sicherungsvorgaben nach Abschnitt D Ziffer 1 zu beachten. • Wertsachen wie Schmuck, Edelmetalle, Kunst oder Antiquitäten – sind bei der Ermittlung der Versicherungssumme sorgfältig zu berücksichtigen und entsprechend einzubeziehen, um eine angemessene Absicherung sicherzustellen. Beispiel: Bei einer 100 m² großen Wohnung ergibt sich eine empfohlene Versicherungssumme von 65.000 € (650 € x 100 m²). Besitzt der Versicherungsnehmer eine Münzsammlung im Wert von 40.000 €, stehen für den übrigen Hausrat nur noch 25.000 € zur Verfügung. Dies reicht typischerweise nicht zur Absicherung des verbleibenden Hausrats wie Möbel, Kleidung, Küche und Technik aus. In einem solchen Fall ist eine Erhöhung der Versicherungssumme (z. B. auf 105.000 €) erforderlich, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Was passiert, wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist? Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats, kann dies zu einer Unterversicherung führen. Das bedeutet: Im Schadenfall wird nicht die volle Entschädigung gezahlt, sondern nur ein anteiliger Betrag. Nutzen Sie daher die Möglichkeit, über die pauschale Quadratmetermethode mit 650 €/m² automatisch einen Unterversicherungsverzicht zu erhalten – sofern der Wert Ihres Hausrats diesen Betrag nicht deutlich übersteigt. Fairer Hinweis: Im Totalschadenfall kann auch diese Regelung nicht in jedem Fall ausreichen. Prüfen Sie deshalb kritisch, ob der tatsächliche Wert Ihres Hausrats die pauschal ermittelte Versicherungssumme übersteigt. Hinweis zur Geltung der Versicherungssumme: Soweit in den folgenden Abschnitten keine abweichenden Regelungen genannt sind, gelten die jeweiligen Leistungen bis zur vereinbarten Versicherungssumme – unabhängig vom gewählten Tarif. Etwaige Begrenzungen (z. B. im Tarif Smart) sind jeweils gesondert dargestellt. Die “Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026)“ bilden zusammen mit den „Allgemeine Versicherungsbedingungen 2025 (AVB SHU 2025)“ die Vertragsgrundlage für Ihre Hausratversicherung der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG in der im Versicherungsschein bestätigten Tarifvariante Smart, Komfort, Prestige bzw. Prestige Plus. Auf die gleichzeitige Verwendung männlicher und weiblicher Sprachformen verzichten wir. Personenbezogene Formulierungen sind geschlechtsneutral zu verstehen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 3 [Seite 4] Ihrem besseren Verständnis dieser Versicherungsbedingungen dienen folgende rechtlich unverbindliche Begriffserläuterungen: Versicherungsnehmer: Das sind Sie als unser Vertragspartner und Käufer des Versicherungsschutzes. Versicherungsfall: Der Versicherungsfall ist das Ereignis, für das wir Entschädigung leisten. Ausschlüsse: Ein Ausschluss beschreibt eine Gefahr, eine Schadenart oder eine Sache, für die kein Versicherungsschutz besteht. Ausschlüsse dienen der Abgrenzung des Leistungsversprechens und gewährleisten, dass der Versicherungsschutz kalkulierbar bleibt. Sie finden sie in den Bedingungen entweder als generelle Ausschlüsse (z. B. Krieg) oder in Bestimmungen zu einzelnen Gefahren und Schäden sowie bei der Beschreibung der versicherten Sachen. Versicherungswert: Der Versicherungswert ist der Wert Ihres Hausrats, nach dem wir im Versicherungsfall entschädigen. Da die Hausratversicherung im Regelfall zum Neuwert in gleicher Art und Güte entschädigt, ist dies der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen neu wiederzubeschaffen. Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist es der Betrag, den Sie aufwenden müssten, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen, auch wenn dies den Neuwert übersteigt. Bei in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß verwendbaren Sachen, ist es der erzielbare Verkaufspreis. Ausreichende Versicherungssumme und Vorsorge: Die Versicherungssumme ist ausreichend, wenn Sie dem Wert Ihres Hausrats entspricht. Die Versicherungssumme ist maßgeblich für die Höhe des Beitrags. Oftmals erhöht sich der Wert des Hausrats während der Vertragslaufzeit, z. B. durch Neuanschaffungen. Deshalb stellen wir für Sie im Versicherungsfall noch eine zusätzliche Vorsorgeversicherungssumme zur Verfügung. Die Versicherungssumme und die Vorsorge zusammen definieren die Höchstleistung im Versicherungsfall. Damit reduziert sich für Sie das Risiko, nicht ausreichend versichert zu sein. Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Selbstbeteiligungen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. Im Versicherungsschein werden sie jeweils ausgewiesen. Unterversicherung: Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der tatsächliche Wert des gesamten Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich des Vorsorgebetrags übersteigt. Im Versicherungsfall kann die Entschädigung dann gekürzt werden. Die Entschädigung kann BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 4 [Seite 5] auch dann gekürzt werden, wenn nur Teile des Hausrats vom Schaden betroffen sind. Die Kürzung erfolgt dann in dem Verhältnis wie Versicherungssumme und der tatsächliche Wert des Hausrats zueinander stehen. Eine Unterversicherung kann leicht entstehen. Entweder, weil Sie nicht alle versicherten Sachen bei der Wertermittlung des Hausrats berücksichtigt, oder Sie deren Zeitwert angesetzt haben. Wenn Sie eine Versicherungssumme von 650 € pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen Unterversicherungsverzicht mit Ihnen. Im Versicherungsfall sehen wir dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen ab, sofern die korrekte Wohnfläche angegeben wurde. Weicht die tatsächliche Wohnfläche ab, erfolgt eine Kürzung entsprechend dem Verhältnis der Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Hausrats. Ist Ihr Hausrat mehr wert, sollten Sie eine höhere Versicherungssumme mit uns vereinbaren. Bei einem Totalschaden wären Sie ansonsten auch mit einem Unterversicherungsverzicht nicht ausreichend versichert. Summenanpassung: Die Entschädigung zum Neuwert erfordert eine laufende Aktualisierung Ihrer Versicherungssumme. Die Anpassung der Versicherungssumme richtet sich nach dem Prozentsatz, um den sich der Preisindex für Ihren Hausrat verändert. Das soll Sie im Versicherungsfall vor einer Unterversicherung durch Preissteigerungen schützen. Obliegenheiten: Das sind Ihre Verhaltenspflichten vor, während und nach dem Versicherungsfall. Zum Beispiel müssen Sie zur Vermeidung von Frostschäden Ihre Wohnung in der kalten Jahreszeit ausreichend beheizen. Wenn Sie Obliegenheiten verletzen, gefährden Sie Ihren Versicherungsschutz. Dritte: Dritter ist jede Person, die weder Sie sind oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende Person ist oder bei Ihnen ihren Meldesitz unterhält. Subsidiär: Manche Schäden oder Risiken können auch durch eine andere Stelle abgedeckt sein – z. B. durch eine Wohngebäudeversicherung, ein Kreditinstitut oder einen anderen Versicherer/ Dritten. In solchen Fällen geht dieser Schutz vor. Wir leisten nur, soweit keine andere Versicherung oder kein Dritter zuerst einzutreten hat oder deren Leistung nicht ausreicht. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 5 [Seite 6] Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung 2026 (BBR VHV 2026) Inhaltsverzeichnis A Hausratrisiko ...................................................................................................... 12 1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? ................................................................................ 12 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? ..................................................................... 14 3 Was ist unter Feuerschäden (z. B. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag) zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................................... 14 3.1 Brand und Nutzwärme ................................................................................................ 14 3.2 Blitzschlag .................................................................................................................... 14 3.3 Überspannung durch Blitz ........................................................................................... 15 3.4 Schäden durch Stromschwankungen .......................................................................... 15 3.5 Explosion und Verpuffung ........................................................................................... 15 3.6 Implosion ..................................................................................................................... 15 3.7 Seng- und Schmorschäden .......................................................................................... 15 3.8 Rauch- und Rußschäden .............................................................................................. 16 3.9 Überschalldruckwellen ................................................................................................ 16 3.10 Schäden durch Blindgänger ......................................................................................... 16 3.11 Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung ............................................................................................. 17 3.12 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge........................... 17 3.13 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 17 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................ 17 4.1 Einbruchdiebstahl ........................................................................................................ 17 4.2 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Zubehör ....................................... 19 4.3 Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen ............. 21 4.4 Trickdiebstahl und Taschendiebstahl .......................................................................... 22 4.5 Einfacher Diebstahl von Schulranzen, Rucksäcken und Taschen für die Schule ......... 25 4.6 Einfacher Diebstahl vom Versicherungsort und dazugehörigen Treppenhaus .......... 25 4.7 Einfacher Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts ............................................... 27 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 6 [Seite 7] 4.8 Einfacher Diebstahl von versicherten Sachen während einer medizinischen Betreuung .................................................................................................................... 28 4.9 Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Outdoorküchen. 30 4.10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Waschmaschinen und Wäschetrocknern .............. 30 4.11 Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten ............................................. 31 4.12 Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen ................................................ 31 4.13 Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten ................................... 32 4.14 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz ........................................................................... 32 4.15 Einfacher Diebstahl oder Raub durch Hausangestellte ............................................... 33 4.16 Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen/ Kabinen von Sportstätten ............................................................................................ 33 4.17 Einfacher Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen ...................... 34 4.18 Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt ......................................... 35 4.19 Einfacher Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen ......... 35 4.20 Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen .......................... 36 4.21 Nicht aufklärbares Abhandenkommen von Sachen .................................................... 36 4.22 Vandalismus nach Einbruch......................................................................................... 36 4.23 Vandalismus nach Einschleichen oder Verborgenhalten ............................................ 37 4.24 Vandalismus ohne vorheriges Eindringen ................................................................... 37 4.25 Böswillige Beschädigung durch Graffiti ....................................................................... 37 4.26 Raub ............................................................................................................................. 38 4.27 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung.......................................................................... 39 4.28 Daten aus dem Internet (Cyberdeckung) .................................................................... 40 4.29 Datenrettungskosten (Cyberdeckung) ........................................................................ 41 4.30 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung)........................... 41 4.31 Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung) ....................................................................... 44 4.32 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 46 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? ............................................................... 46 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden............................................................................. 46 5.2 Leitungswasserschäden ............................................................................................... 47 5.3 Bruchschäden .............................................................................................................. 48 5.4 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 48 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 7 [Seite 8] versichert? ................................................................................................................... 49 6.1 Sturm ........................................................................................................................... 49 6.2 Hagel ............................................................................................................................ 51 6.3 Eindringen von Niederschlägen ................................................................................... 51 6.4 Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse........................................................................... 52 6.5 Nicht versicherte Schäden ........................................................................................... 52 7 Welche Sachen sind versichert? .................................................................................. 53 8 Was gehört zum Hausrat? ........................................................................................... 53 8.1 Hausratgegenstände.................................................................................................... 53 8.2 Wertsachen und Bargeld ............................................................................................. 54 8.3 Ferner gehören zum Hausrat....................................................................................... 54 9 Was gehört nicht zum Hausrat? .................................................................................. 61 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? Was ist das Versicherungsgrundstück? ....................................................................... 61 10.1 Versicherungsort ......................................................................................................... 61 10.2 Versicherungsgrundstück ............................................................................................ 64 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag?................................................................................................. 65 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? ................ 65 13 Welche Kosten sind versichert? .................................................................................. 68 13.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten ............................................. 68 13.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens ............................................... 68 13.3 Aufräumungskosten .................................................................................................... 68 13.4 Bewegungs- und Schutzkosten .................................................................................... 68 13.5 Verkehrssicherungskosten .......................................................................................... 69 13.6 Bewachungskosten ...................................................................................................... 69 13.7 Kosten für provisorische Maßnahmen ........................................................................ 69 13.8 Reparaturkosten für Gebäudeschäden ....................................................................... 69 13.9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen .................................... 70 13.10 Schlossänderungskosten ............................................................................................. 70 13.11 Hotelkosten ................................................................................................................. 72 13.12 Umzugskosten ............................................................................................................. 73 13.13 Transport- und Lagerkosten ........................................................................................ 73 13.14 Rückreisekosten nach einem Schaden ........................................................................ 74 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 8 [Seite 9] 13.15 Reiserücktrittskosten nach einem Schaden ................................................................ 75 13.16 Mietfortzahlungskosten .............................................................................................. 76 13.17 Ersatz von Darlehenszinsen ......................................................................................... 76 13.18 Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten . 77 13.19 Kosten für barrierefreie Umgestaltung ....................................................................... 78 13.20 Wiederherstellungskosten für gärtnerische Anlagen ................................................. 78 13.21 Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln ...................... 78 13.22 Kosten für Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Personen ................................... 79 13.23 Kosten für Haustierunterbringung und Tierarzt .......................................................... 80 13.24 Kosten für Miet-/Ersatzgeräte ..................................................................................... 81 13.25 Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten ............................................ 81 13.26 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern ..................................................................................................... 82 13.27 Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch.................................................. 83 13.28 Giro-, Debit-, und Kreditkartenmissbrauch ................................................................. 83 13.29 Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- und Vogelnestern ............................. 84 13.30 Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere........................................................... 84 13.31 Zuschuss zu Restaurantbesuchen oder Lieferservices bei Unbenutzbarkeit der Küche ..................................................................................................................... 85 13.32 Fehlalarm durch Rauchmelder .................................................................................... 85 13.33 Feuerlöschkosten......................................................................................................... 86 13.34 Kosten für Dekontamination kontaminierter Hausratgegenstände ........................... 86 13.35 Kosten für psychologische und psychotherapeutische Behandlung infolge eines Versicherungsfalls........................................................................................................ 87 13.36 Mehrkosten durch Preissteigerungen ......................................................................... 88 13.37 Mehrkosten durch Technologiefortschritt .................................................................. 88 13.38 Pauschale Kostenbeteiligung....................................................................................... 88 14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht?.................................................................... 89 15 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? ...................................................................... 92 16 Wie wird die Entschädigung ermittelt? ....................................................................... 94 17 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?........................................... 96 18 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? ...................................... 99 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 9 [Seite 10] 19 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? ........................... 102 20 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen?........................................................... 102 21 Sonstige Leistungserweiterungen ............................................................................. 104 21.1 Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren ........................................................... 104 21.2 Allgefahrendeckung Plus – umgekehrte Beweislast ................................................. 107 21.3 Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim ............................................... 108 21.4 Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat.............................................................. 109 21.5 Gebühren bei Wiederbeschaffung von privaten Dokumenten und behördlichen Papieren .............................................................................................. 109 21.6 Garderobendiebstahl................................................................................................. 110 21.7 Haushaltsgründung durch Kinder .............................................................................. 110 B Gemeinsame Bestimmungen ..............................................................................111 1 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung .................... 111 1.1 Anpassung der Prämie ............................................................................................... 111 1.2 Anpassung als Selbstbeteiligung ............................................................................... 112 2 Was gilt bei einem Umzug? ....................................................................................... 112 C Leistungsgarantien .............................................................................................113 1 Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis Beraterprozesse .................................................................................... 113 2 Innovationsgarantie................................................................................................... 113 3 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit................. 113 4 Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel ..................................................... 115 5 Schadenfreiheitsrabatt .............................................................................................. 116 6 Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest .............. 116 7 Best-Leistungs-Garantie ............................................................................................ 117 8 Besitzstandsgarantie.................................................................................................. 119 9 Update-Garantie ........................................................................................................ 120 D Allgemeiner Teil .................................................................................................121 1 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Sicherungsvereinbarungen (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? ................................ 121 1.1 Sicherheitsvorschriften .............................................................................................. 121 1.2 Sicherungsvereinbarungen ........................................................................................ 122 2 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall zu erfüllen? ................................................................................... 123 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 10 [Seite 11] 3 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? .............................................. 123 4 Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung .......................................................................... 124 5 Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles ......................................... 124 6 Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften .............................................................................................. 124 7 Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen ............................. 125 Anlage 1 – Erweiterte Sicherungsvereinbarung...............................................................126 Anlage 2 – Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken ..................127 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 11 [Seite 12] A Hausratrisiko 1 Welche Gefahren sind versichert? Welche Gefahren sind zusätzlich versicherbar? Welche Schäden sind versichert? Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch folgende Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen: a) Feuer-, Explosions- und sonstige physikalische Einwirkungen, diese sind 1. Brand und Nutzwärme; 2. Blitzschlag; 3. Überspannung durch Blitz; 4. Schäden durch Stromschwankungen; 5. Explosion und Verpuffung; 6. Implosion; 7. Seng- und Schmorschäden; 8. Rauch- und Rußschäden; 9. Überschalldruckwellen; 10. Schäden durch Blindgänger; 11. Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung; 12. Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen; b) Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder den Versuch einer solchen Tat; c) Leitungswasser; d) Naturgefahren 1. Sturm, Hagel; 2. soweit zusätzlich vereinbart: Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. e) Transportmittelunfall Tarif Leistung Smart Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 12 [Seite 13] Tarif Leistung Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt Komfort (subsidiär). Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Versichert sind Schäden am versicherten Hausrat, die infolge eines Transportmittelunfalls (wie Bus, Bahn, Taxi oder Mietwagen (PKW)) entstehen. Ein solcher Unfall liegt vor, wenn das Transportmittel, mit dem der Hausrat befördert wird, durch ein von außen einwirkendes mechanisches Ereignis beschädigt wird und dadurch auch der Hausrat Schaden nimmt. f) Schäden am Hausrat durch eigene Haustiere. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. 1. Mitversichert sind Schäden am versicherten Hausrat, wenn dieser durch eigene Haustiere innerhalb des Versicherungsortes beschädigt, zerstört oder abhandenkommt. Ebenfalls mitversichert sind die in diesem Zusammenhang nachgewiesenen, notwendigen Reinigungskosten. 2. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 300 €. 3. Nicht versichert sind insbesondere: • Mobiltelefone, Tablets, Computer, Fernseher sowie sonstige elektronische oder digitale Geräte, • Wertgegenstände im Sinne der Hausratversicherung (z. B. Schmuck, Uhren, Kunstgegenstände), • Sachen mit überwiegendem Glasanteil (z. B. Glastische, Vitrinen, Aquarien), • Inhalte von Handtaschen, Tragetaschen oder ähnlichen Behältnissen, • Schäden außerhalb des Versicherungsortes. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 13 [Seite 14] 2 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? Falls im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen: a) Ausschluss Krieg Nicht versichert sind Schäden durch Androhung oder Anwendung von Gewalt im Zusammenhang mit Krieg, Tumult und Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder kriegsähnlichen Zuständen sowie die Gefahren aus dem Vorhandensein oder der Verwendung von Kriegswerkzeug. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. b) Ausschluss Innere Unruhen Nicht versichert sind Schäden durch Innere Unruhen. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. c) Ausschluss Kernenergie Nicht versichert sind Schäden durch Kernenergie oder Radioaktivität und Schäden aufgrund biologischer oder chemischer Ursachen, einschließlich mittelbarer und unmittelbarer Folgeschäden. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. d) Ausschluss Terrorismus Terrorakte sind alle Handlungen von Personen oder Gruppen von Personen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen. 3 Was ist unter Feuerschäden (z. B. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag) zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? 3.1 Brand und Nutzwärme Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Versichert sind auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt ebenso für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet werden. 3.2 Blitzschlag Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. Auch Überspannungs-, Überstrom- oder Kurzschlussschäden an elektrischen Einrichtungen und Geräten können Blitzschlagschäden sein. Das ist der Fall, wenn über BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 14 [Seite 15] diese Schäden hinaus auf dem Grundstück des Versicherungsorts der Einschlag eines Blitzes zumindest durch Spuren nachweisbar ist. 3.3 Überspannung durch Blitz Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht. 3.4 Schäden durch Stromschwankungen Stromschwankungen sind das Schwanken der elektrischen Spannung in einem Leiter oder einem Leitungsnetz sowie die instabile Versorgung mit elektrischer Energie. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass die Stromschwankung nachweislich von außen auf die versicherte Sache insgesamt eingewirkt hat. Eine Leistung erfolgt subsidiär zum jeweiligen Netzbetreiber. 3.5 Explosion und Verpuffung Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung. Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. 3.6 Implosion Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks. 3.7 Seng- und Schmorschäden Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt; Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 150 €. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 15 [Seite 16] Versichert sind Seng- und Schmorschäden, die • aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12 oder • durch eine andere Hitzequelle entstanden sind. Seng- oder Schmorschäden sind Schäden, die dadurch entstehen, dass versicherte Sachen einer Feuer- oder einer Hitzequelle ausgesetzt waren, auch ohne dass es an der beschädigten Stelle tatsächlich gebrannt hat. Nicht versichert sind Schäden an technischen Geräten aller Art und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17. 3.8 Rauch- und Rußschäden Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt – Smart nur i. V. m. Feuerschäden, die nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12 entstanden sind. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach Abschnitt A Ziffer 3.1 bis 3.12 entstanden sind. Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt. Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (z. B. Fogging). 3.9 Überschalldruckwellen Versichert sind Schäden durch Druckstöße infolge Überschallfluges (Überschallknall). 3.10 Schäden durch Blindgänger Versichert sind Schäden an versicherten Sachen, die im Zuge von Räumungs- bzw. Entschärfungsmaßnahmen an unentdeckter Kriegsmunition (Blindgänger) bzw. durch spontane Explosion unentdeckter Kriegsmunition beendeter Kriege zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. Voraussetzung für die Entschädigung ist, dass die Räumungs- und Entschärfungsmaßnahmen vom Kampfmittelräumdienst bzw. im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften von einem Munitionsfachkundigen durchgeführt und die BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 16 [Seite 17] sprengtechnisch gebotenen Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden sind. Weitere Voraussetzung für eine Entschädigung ist der vorausgegangene Explosionsschaden. Ausfallschäden, die durch die im Vorfeld getroffenen Maßnahmen entstehen, gelten nicht versichert. 3.11 Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung Versichert ist der Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder eines unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. 3.12 Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung. Versichert ist auch das Abhandenkommen von versicherten Sachen infolge eines solchen Ereignisses. Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer oder ein Bewohner des Gebäudes ist. 3.13 Nicht versicherte Schäden Nicht versichert sind a) Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. b) Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Schadenereignisses nach Abschnitt A Ziffer 3.1 sind. 4 Was ist unter Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? Der Versicherungsnehmer hat einen Diebstahl sowie Raub unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dieser sowie dem Versicherer ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, kann der Versicherer gemäß AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) a) (Rechtsfolgen bei Verletzung von Obliegenheiten) leistungsfrei sein. 4.1 Einbruchdiebstahl Einbruchdiebstahl ist in folgenden Fällen gegeben: a) Unberechtigtes Eindringen in einen Raum eines Gebäudes Das liegt vor, wenn der Dieb in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt, mit BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 17 [Seite 18] falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen eindringt. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. b) Aufbrechen eines Behältnisses in einem Raum eines Gebäudes Das liegt vor, wenn der Dieb das in einem Raum befindliche Behältnis aufbricht. Das gilt auch, wenn er das Behältnis mit falschem Schlüssel oder mit Hilfe von anderen Werkzeugen öffnet. Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt wurde. Der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind. c) Einschleichen oder Verborgen halten Das liegt vor, wenn der Dieb Sachen aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes entwendet, in das er sich zuvor eingeschlichen oder in dem er sich verborgen gehalten hatte. d) Gewaltsame Sicherung des Diebesgutes Der Dieb wird in einem Raum eines Gebäudes auf frischer Tat angetroffen und wendet Gewalt an, um den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. Eine Androhung von Gewalt mit Gefahr für Leib oder Leben ist der Anwendung von Gewalt gleichzusetzen. e) Unberechtigtes Eindringen mit richtigem Schlüssel Dies liegt in folgenden Fällen vor: 1. Der Dieb dringt in den Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein oder öffnet dort damit ein Behältnis. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Einbruchdiebstahl oder Raub nach Abschnitt A Ziffer 4.3 beschafft. Der Einbruchdiebstahl oder Raub dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. 2. Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit einem richtigen Schlüssel ein. Den richtigen Schlüssel hat sich der Dieb vorher durch Diebstahl beschafft. Dabei hat weder der Versicherungsnehmer noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht. Der Diebstahl dieses Schlüssels kann auch außerhalb des Versicherungsorts erfolgt sein. f) Einbruchdiebstahl durch nicht versicherte Räume Als Einbruch gilt auch, wenn in das Gebäude, in dem sich der versicherte Hausrat befindet, in einen nicht versicherten Raum eingebrochen wird und der Dieb von dort ohne zusätzliche Hindernisse in die versicherten Räumlichkeiten gelangt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 18 [Seite 19] Hierbei ist es unerheblich, ob der nicht versicherte Raum gewerblich oder privat genutzt wird. 4.2 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeug-Zubehör a) Diebstahl aus Kraftfahrzeugen Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese nach dem Aufbrechen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Das gilt auch für mit diesem Fahrzeug verbundene und verschlossene Dachboxen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen von Türen oder Behältnissen bestimmte Werkzeuge verwendet werden. Fairer Hinweis: Der Einsatz falscher Schlüssel oder Werkzeuge gilt nicht automatisch als nachgewiesen, nur weil versicherte Sachen entwendet wurden. Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. • Der Versicherungsschutz gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. • Es besteht kein Versicherungsschutz für Diebstahl aus Komfort Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen oder Wohnmobilen. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 100 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Der Versicherungsschutz gilt weltweit. • Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus Prestige Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen. Die Entschädigung für Diebstahl aus Campingwagen und Wohnmobilen ist je Versicherungsfall auf maximal 3.000 € BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 19 [Seite 20] Tarif Leistung begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. • Der Versicherungsschutz gilt weltweit. • Es besteht zusätzlich Versicherungsschutz für Diebstahl aus Kraftfahrzeuganhängern, Campingwagen und Wohnmobilen. Die Entschädigung für Diebstahl aus Campingwagen und Wohnmobilen ist je Versicherungsfall maximal 5.000 € Prestige Plus begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. b) Diebstahl von Kraftfahrzeug-Zubehör Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Einbruchdiebstahl oder Brand an nicht am Fahrzeug montierten Winter- und Sommerreifen einschließlich der dazugehörigen Felgen. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für nicht montierte Kindersitze, Dachboxen und Fahrradträger. Eine Entschädigung erfolgt nur, soweit keine Leistung aus anderen Versicherungsverträgen erlangt werden kann. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 20 [Seite 21] Der Schaden muss am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 eingetreten sein. 4.3 Diebstahl aus Schlafwagenabteilen, Schiffskabinen und Wasserfahrzeugen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen Komfort Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 100 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen Prestige Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Prestige Plus Schlafwagenabteil, in der Schiffskabine oder im Wasserfahrzeug verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen Staufach, Schrank, Nachttisch oder Safe). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 21 [Seite 22] Tarif Leistung 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die aus einem verschlossenen Schlafwagenabteil, einer verschlossenen Schiffskabine und Wasserfahrzeugen nach deren Aufbrechen entwendet werden. Versichert sind nur Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder deren Gebrauch dienen. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. 4.4 Trickdiebstahl und Taschendiebstahl a) Trickdiebstahl innerhalb des Versicherungsortes Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die ein Dieb, der durch Täuschung durch ihn oder weitere Mitwirkende in die Wohnung gelangt ist, entwendet. Die freiwillige Herausgabe von versicherten Sachen nach einer Täuschung stellt keinen versicherten Trickdiebstahl dar und ist nicht versichert. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die entwendeten versicherten Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. Tarif Leistung • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt. • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Smart • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. • Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so Komfort leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 22 [Seite 23] Tarif Leistung von 100 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht Prestige anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). • Für Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 5.000 € je Versicherungsfall. • Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht Prestige Plus anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). • Für Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 10.000 € je Versicherungsfall. b) Trickdiebstahl außerhalb des Versicherungsortes Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag Prestige Plus von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. • Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 23 [Seite 24] Tarif Leistung entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Taschen (Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper getragen werden), Gepäckstücken (einschließlich deren Inhalt) und anderen versicherten Sachen, wenn diese vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des Diebstahls persönlich mitgeführt und der Diebstahl durch Täuschung, angewandte List, Schnelligkeit, besondere Geschicklichkeit oder unter Ausnutzung eines Überraschungsmomentes erfolgt. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass die entwendeten versicherten Sachen nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. c) Taschendiebstahl (inkl. Inhalt) Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 24 [Seite 25] Tarif Leistung • Werden Kunden-, Scheck- oder Kreditkarten entwendet, so leistet der Versicherer auch für den infolge Missbrauchs entstandenen Schaden dieser Karten, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für den Diebstahl von Hand-, Schulter- und ähnlichen Taschen sowie Brieftaschen und Geldbörsen, die unmittelbar am Körper getragen werden – einschließlich deren Inhalt –, wenn diese vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Zeitpunkt des Diebstahls persönlich mitgeführt haben. Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass Tasche und Inhalt nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurden. 4.5 Einfacher Diebstahl von Schulranzen, Rucksäcken und Taschen für die Schule Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Schulranzen sowie funktional gleichgestellten Behältnissen (z. B. Schulrucksäcke, Schultaschen, Schul- Sporttaschen) eines mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebenden Kindes. Dies gilt während des Schulwegs und des Aufenthalts auf dem Schulgelände. Nicht versichert ist der Inhalt des Schulranzens oder eines funktional gleichgestellten Behältnisses (z. B. Bücher, elektrische Geräte, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17, Schlüssel, Rausch- und Betäubungsmittel). Der Versicherungsnehmer hat den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen und dem Versicherer einen Nachweis dafür zu erbringen, dass der Schulranzen oder ein funktional gleichgestelltes Behältnis nicht innerhalb von 3 Wochen seit Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. 4.6 Einfacher Diebstahl vom Versicherungsort und dazugehörigen Treppenhaus BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 25 [Seite 26] Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl vom Versicherungsort oder dem dazugehörigen Treppenhaus. Versichert sind • Haustiere Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden. • Kinderwagen und Bollerwagen • Gehhilfen (z. B. Rollatoren, Gehstöcke) • Stützapparate (z. B. Orthesen) • Prothesen • nicht versicherungspflichtige Rollstühle oder selbstfahrenden Krankenfahrstühle • Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller, Laufräder, Kettcars) • nicht versicherungspflichtige Modell- oder Spielfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h Mitversichert sind • lose mit den genannten Sachen verbundene und zu deren regelmäßigem Gebrauch dienende Zubehörteile, sofern sie gemeinsam mit diesen entwendet werden (z. B. Anhänger an Spielfahrzeugen, Halterungen an Gehhilfen). • Kinder-, Modell- oder Spielfahrzeuge mit oder ohne Motor sind nur dann gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Kinderfahrzeuge, die zum Sitzen bestimmt sind und elektrisch oder mechanisch bewegt werden können (z. B. Elektro-Kinderautos, Kinder-Quads, E-Roller für Kinder), gilt Versicherungsschutz nur, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet. Modell- und Spielfahrzeuge (z. B. ferngesteuerte Autos, Boote oder Flugzeuge) sind unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit versichert. Tarif Leistung Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Komfort Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Versicherungssumme begrenzt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 26 [Seite 27] Tarif Leistung Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Plus Versicherungssumme begrenzt. 4.7 Einfacher Diebstahl außerhalb des Versicherungsorts Versichert ist der einfache Diebstahl folgender Gegenstände, wenn dieser außerhalb des Versicherungsorts erfolgt und sich die Gegenstände zum Zeitpunkt des Diebstahls in bestimmungsgemäßer Verwendung befanden oder aus nachvollziehbarem Anlass mitgeführt wurden (z. B. Spaziergang, Arztbesuch, Schulweg, Einkauf). Versichert sind • Haustiere Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden. • Kinderwagen und Bollerwagen • Gehhilfen (z. B. Rollatoren, Gehstöcke) • Stützapparate (z. B. Orthesen) • Prothesen • Nicht versicherungspflichtige Rollstühle oder selbstfahrenden Krankenfahrstühle • Kinderfahrzeuge ohne Motor (z. B. Tretroller, Laufräder, Kettcars) • Nicht versicherungspflichtige Modell- oder Spielfahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h Mitversichert sind • lose mit den genannten Sachen verbundene und zu deren regelmäßigem Gebrauch dienende Zubehörteile, sofern sie gemeinsam mit diesen entwendet werden (z. B. Anhänger an Spielfahrzeugen, Halterungen an Gehhilfen). • Kinder-, Modell- oder Spielfahrzeuge mit oder ohne Motor sind nur dann gegen einfachen Diebstahl versichert, wenn sie sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Für Kinderfahrzeuge, die zum Sitzen bestimmt sind und elektrisch oder mechanisch bewegt werden können (z. B. Elektro-Kinderautos, Kinder-Quads, E-Roller für Kinder), gilt Versicherungsschutz nur, sofern die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 6 km/h nicht überschreitet. Modell- und Spielfahrzeuge (z. B. ferngesteuerte Autos, Boote oder Flugzeuge) sind unabhängig von der erreichbaren Geschwindigkeit versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 27 [Seite 28] Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. 4.8 Einfacher Diebstahl von versicherten Sachen während einer medizinischen Betreuung a) Stationärer Aufenthalt Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl während eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus, einer Reha-, Kur- oder Pflegeeinrichtung (Kurzzeitpflege bis zu 3 Monate) sowie Sanatoriumsaufenthalt, wenn sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person dort als Patient befindet. Versichert sind Gegenstände, die sich im persönlichen Patientenzimmer befinden, auch wenn sie dort nicht verschlossen aufbewahrt wurden (z. B. Kleidung, Bücher). Tarif Leistung • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Smart • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe). Komfort • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 100 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Prestige elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 28 [Seite 29] Tarif Leistung verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Patientenzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe). Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. b) Ambulante medizinische Betreuung Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl während einer ambulanten medizinischen Behandlung (z. B. Arztbesuch, Physiotherapie, Untersuchung), wenn es dabei zum Diebstahl von Gegenständen kommt. Versichert sind dabei: • Gegenstände, die sich in der am Ort der Behandlung abgelegten Kleidung oder mitgeführten Tasche befinden, soweit diese unbeaufsichtigt zurückgelassen wurden (z. B. im Wartebereich oder an der Garderobe). Bargeld, Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Schlüssel gelten hierbei nicht als mitversichert. • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie Schlüssel, sofern diese während einer medizinischen Maßnahme (z. B. Röntgenuntersuchung, MRT) in einer abgeschlossenen Umkleidekabine oder einem verschlossenen Aufbewahrungsbereich (z. B. Spind) sicher hinterlegt wurden. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 29 [Seite 30] Tarif Leistung von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. Prestige Plus • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. 4.9 Einfacher Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Outdoorküchen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten, Aufsitzrasenmähern und Rasenmährobotern die sich auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) befinden. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf dem Versicherungsgrundstück vorhandene Grills und Outdoorküchen. Außenversicherungsschutz nach Abschnitt A Ziffer 12 besteht nicht. 4.10 Einfacher Diebstahl von Wäsche, Waschmaschinen und Wäschetrocknern Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Wäsche und Kleidung, die sich zum Trocknen oder Lüften auf dem Versicherungsgrundstück oder in gemeinschaftlich genutzten Räumen befinden. Außenversicherungsschutz nach Abschnitt A Ziffer 12 besteht nicht. Tarif Leistung Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Komfort Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 30 [Seite 31] Tarif Leistung zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich Prestige zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf den Diebstahl von Waschmaschinen und Wäschetrocknern, wenn diese nachweislich Prestige Plus zum Zeitpunkt des Diebstahls in gemeinschaftlich genutzten Räumen (auch Treppenhaus) abgestellt waren. 4.11 Einfacher Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kinderspiel- und Sportgeräten, wenn diese sich nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Versicherungsgrundstück befanden. 4.12 Einfacher Diebstahl von fest verankerten Skulpturen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von fest verankerten Skulpturen, wenn sich diese nachweislich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem umfriedeten Grundstück, auf dem die versicherte Wohnung liegt, befanden. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 31 [Seite 32] 4.13 Einfacher Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Kleinvieh, Futter- und Streuvorräten auf dem Versicherungsgrundstück. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und / oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht. 4.14 Einfacher Diebstahl am Arbeitsplatz Mitversichert ist der • einfache Diebstahl während der Geschäftszeiten und • Einbruchdiebstahl von versicherten Sachen am Arbeitsplatz des Versicherungsnehmers innerhalb der Bundesrepublik Deutschland (subsidiär). Tarif Leistung • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Smart • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 100 € je Versicherungsfall. Komfort • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 32 [Seite 33] Tarif Leistung 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. Prestige Plus • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. 4.15 Einfacher Diebstahl oder Raub durch Hausangestellte Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von Prestige 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von Prestige Plus 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht für einfachen Diebstahl oder Raub (gemäß Abschnitt A Ziffer 4.26 von versicherten Sachen innerhalb des Versicherungsortes, die durch Personen ausgeübt wurden, die beim Versicherungsnehmer wohnen (z. B. Pflegepersonal) und Hausangestellte des Versicherungsnehmers sind. 4.16 Einfacher Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen/Kabinen von Sportstätten BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 33 [Seite 34] Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung aus Umkleideräumen oder -kabinen von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Fußballplätze, Freibäder, Fitnessstudios) während des Aufenthalts in der Sportstätte. Der Versicherungsschutz besteht ausschließlich für versicherte Sachen, die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören. 4.17 Einfacher Diebstahl von Bekleidung bei schulischen Veranstaltungen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt. Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Bekleidung, die Kindern gehört, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, sofern der Diebstahl im Zusammenhang mit einer schulischen Betreuung oder Veranstaltung erfolgt. Der Versicherungsschutz umfasst insbesondere folgende Fälle: • Diebstahl von Bekleidung aus Räumen von Bildungseinrichtungen (z. B. aus Garderoben oder Gruppenräumen in Kindertagesstätten (Kita), Grundschulen, vergleichbaren Einrichtungen (z. B. Horte, Mittagsbetreuung)). • Diebstahl von Bekleidung im Rahmen von schulischen oder vergleichbaren Veranstaltungen, die von einer allgemeinbildenden oder vergleichbaren privaten Schule organisiert wurden. Darunter fallen z. B. Schulfeste, Projekttage, Wandertage, Klassenausflüge, Schullandheimaufenthalte, Sporttage, Theater- oder Museumsbesuche. Kein Versicherungsschutz besteht für Veranstaltungen im Rahmen von Hochschulen oder Universitäten. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 34 [Seite 35] 4.18 Einfacher Diebstahl von Gepäckstücken und deren Inhalt Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Prestige • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von Prestige Plus 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Gepäckstücken (Koffer) und deren Inhalt auf Fernreisen (außerhalb Europas), sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). 4.19 Einfacher Diebstahl von Antennenanlagen, Markisen und Sicherungsanlagen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von • Antennenanlagen, • Markisen und • Sicherungsanlagen (auch fest installierte Überwachungsanlagen), die zur Sicherung BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 35 [Seite 36] des Hausrats dienen. 4.20 Einfacher Diebstahl von Hör- und Sehhilfen, Zähnen und Gebissen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. a) Versicherungsschutz besteht für den einfachen Diebstahl von Hör- und Sehhilfen (nur geschliffene Gläser) und Zähnen und Gebissen. b) Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Es wird der Zeitwert entschädigt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €. 4.21 Nicht aufklärbares Abhandenkommen von Sachen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für das nicht näher aufklärbare Abhandenkommen von versicherten Sachen (ausgenommen Fahrräder). Die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 500 €. Es besteht kein Versicherungsschutz für • Bargeld und • Diebstahlschäden gemäß Abschnitt A Ziffer 4. 4.22 Vandalismus nach Einbruch Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter wie in Abschnitt A Ziffer 4.1 a), e) oder f) beschrieben unberechtigt in den Versicherungsort eindringt und dort BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 36 [Seite 37] versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 4.23 Vandalismus nach Einschleichen oder Verborgenhalten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht auch, wenn sich der Täter gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1 c) unberechtigt in einen Raum einschleicht oder dort verborgen hält und versicherte Sachen zerstört oder beschädigt. 4.24 Vandalismus ohne vorheriges Eindringen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn der Täter ohne vorheriges Eindringen gemäß Abschnitt A Ziffer 4.1 a), c), e) oder f) versicherte Sachen am Versicherungsort oder Versicherungsgrundstück vorsätzlich zerstört oder beschädigt – z. B. durch mutwillige Beschädigung von Gartenmöbeln, Pflanzen oder Dekorationsgegenständen. 4.25 Böswillige Beschädigung durch Graffiti Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die innerhalb versicherter Räume durch Graffiti oder sonstige böswillige Handlungen durch unbefugte Dritte zerstört oder beschädigt werden. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 37 [Seite 38] 4.26 Raub Raub ist in folgenden Fällen gegeben: a) Anwendung von Gewalt Der Räuber wendet gegen den Versicherungsnehmer Gewalt an, um dessen Widerstand gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Eine dritte Person, die der Versicherungsnehmer mit der Betreuung versicherter Sachen beauftragt hat und außerhalb des Versicherungsortes beraubt wird, steht dem Versicherungsnehmer gleich. Gewalt liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl). b) Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben Der Versicherungsnehmer gibt Sachen heraus oder lässt sie sich wegnehmen, weil der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben androht. Dabei soll die angedrohte Gewalttat innerhalb des Versicherungsorts verübt werden. Bei mehreren Versicherungsorten ist der Versicherungsort maßgeblich, an dem die Drohung ausgesprochen wird. c) Wegnahme nach Verlust der Widerstandskraft Dem Versicherungsnehmer werden versicherte Sachen weggenommen, weil seine Widerstandskraft ausgeschaltet war. Der Verlust der Widerstandskraft muss seine Ursache in einer Beeinträchtigung des körperlichen Zustands des Versicherungsnehmers haben. Dem Versicherungsnehmer stehen Personen gleich, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Diese Beeinträchtigung muss unmittelbar vor der Wegnahme bestanden haben und durch einen Unfall oder eine sonstige nicht verschuldete Ursache wie z. B. eine Ohnmacht oder ein Herzinfarkt entstanden sein. Kein Versicherungsschutz besteht bei Beeinträchtigungen infolge von Alkohol, Drogen oder sonstigen berauschenden Mitteln. d) Raub bei dauerhafter Einschränkung der Widerstandsfähigkeit aufgrund von Pflegebedürftigkeit Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Ein Raub liegt auch dann vor, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 38 [Seite 39] häuslicher Gemeinschaft lebende Person versicherte Sachen deshalb nicht verteidigen oder deren Wegnahme nicht verhindern kann, weil eine dauerhafte körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und Widerstandsfähigkeit besteht, die eine regelmäßige Hilfe durch Dritte erfordert (Pflegebedürftigkeit im Sinne der jeweils geltenden sozialrechtlichen Regelungen oder vergleichbarer medizinischer Feststellungen). Diese Beeinträchtigung muss zum Zeitpunkt des Ereignisses bereits vorgelegen haben und darf nicht auf einem einmaligen, akuten Vorfall (siehe Abschnitt A Ziffer 4.26 c)) beruhen. e) Räuberische Erpressung (Herausgabe von versicherten Sachen an einem anderen Ort) Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Heranschaffung der Sachen an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe erpresst wurde. Die Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer 17 c) bleiben unverändert. Tarif Leistung Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Komfort Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Plus Versicherungssumme begrenzt. f) Beraubung von beauftragten Betreuungspersonen Wird eine Person beraubt, die vom Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person mit der Betreuung versicherter Sachen beauftragt wurde, besteht Versicherungsschutz nach den Buchstaben a) bis e), als wäre der Versicherungsnehmer selbst betroffen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Raub innerhalb oder außerhalb des Versicherungsortes erfolgt. Die beauftragte Person muss nachweislich mit der Obhut oder dem Transport der versicherten Sachen betraut gewesen sein. 4.27 Innere Unruhen, Streik, Aussperrung a) Versichert sind Schäden, die durch • innere Unruhen (abweichend von Abschnitt A Ziffer 2) einschließlich der Wegnahme von Sachen bei Plünderungen, BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 39 [Seite 40] • unmittelbare Handlungen streikender oder ausgesperrter Arbeitnehmer, • Aussperrung eintreten. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht subsidiär zu einem möglichen Schadenersatzanspruch aufgrund öffentlich-rechtlichen Entschädigungsrechts. b) Definitionen 1. Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht unerhebliche Teile der Bevölkerung in einer die öffentliche Ruhe und Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben. 2. Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. 3. Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. c) Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die der Versicherungsnehmer oder andere in den versicherten Räumen berechtigt anwesende Personen verursachen. 4.28 Daten aus dem Internet (Cyberdeckung) Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 € begrenzt. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für Schäden an legal aus dem Internet geladene Musik und Videos infolge einer versicherten Gefahr oder infolge eines versicherten Schadens. Ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die auf dauernde Einwirkung beruhen. Sowohl der Erwerb als auch der Schadenaufwand sind durch Kauf- oder Zahlungsbelege nachzuweisen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 40 [Seite 41] 4.29 Datenrettungskosten (Cyberdeckung) Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles am Versicherungsort tatsächlich entstandenen, notwendigen Kosten für die technische Wiederherstellung – und nicht der Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmte Daten (maschinenlesbare Informationen) und Programme. Voraussetzung ist, dass die Daten und Programme durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädigung an dem Datenträger, auf dem sie gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr verfügbar sind. Nicht ersetzt werden derartige Wiederherstellungskosten für Daten und Programme, zu deren Nutzung der Versicherungsnehmer nicht berechtigt ist (z. B. sog. Raubkopien) und Programme und Daten, die der Versicherungsnehmer auf einem Rücksicherungs- oder Installationsmedium vorhält. Der Versicherer leistet keine Entschädigung für die Kosten neuerlichen Lizenzerwerbs. 4.30 Schäden durch Phishing, Pharming und Skimming (Cyberdeckung) a) Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden innerhalb des vom Versicherungsnehmer durchgeführten privaten Online-Banking im PIN-/TAN- oder HSBC-Verfahren, wenn durch Phishing, Pharming und/oder Skimming, unberechtigte Dritte Überweisungen vom ausschließlich privat genutzten Bankkonto elektronisch übermitteln und die kontoführende Bank diese ausführt. Ein Vermögensschaden im Sinne dieser Bestimmung ist die unmittelbar aus dem Phishing, Pharming und/oder Skimming Angriffs resultierende Vermögenseinbuße in Höhe des abgebuchten Betrages. Versicherungsschutz besteht im Zusammenhang mit Online-Banking-Aktionen, welche der Versicherungsnehmer mit seinem eigenen Laptop, Desktop-PC/stationäre PC, portable PC, Tablet oder Smartphone durchführt. b) Definitionen 1. Phishing liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe gefälschter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten (z. B. Kontodaten sowie dazugehörige PIN, TANs und Passwörter) von dem Versicherungsnehmer oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen versuchen. Ziel dieser gefälschten E-Mails ist es mit den gewonnenen Daten, unter der Identität des Versicherungsnehmers, im Online-Verkehr unerlaubte BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 41 [Seite 42] Handlungen vorzunehmen. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € Komfort begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 € Prestige begrenzt. • In Erweiterung zu Ziffer 4.30 a) sind Online-Banking- Aktionen von allen Laptops, Desktop-PCs/stationäre PCs, portable PCs, Tablet oder Smartphones versichert. • In Erweiterung zu Ziffer 4.30 b) 1) besteht Versicherungsschutz auch für gefälschte SMS, Prestige Plus Messenger- oder andere Textnachrichten, mit denen Dritte versuchen, vertrauliche Daten des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. 2. Pharming liegt vor, wenn Dritte mit Hilfe von gefälschten Websites Kontodaten sowie dazugehörige PIN, TANs und Passwörter von dem Versicherungsnehmer oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen zu erlangen versuchen. Ziel dieser gefälschten Websites ist es mit den gewonnenen Daten, unter der Identität des Versicherungsnehmers, im Online-Verkehr unerlaubte Handlungen vorzunehmen. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 € Prestige begrenzt. • In Erweiterung zu Ziffer 4.30 a) sind Online-Banking- Aktionen von allen Laptops, Desktop-PCs/stationäre PCs, Prestige Plus portable PCs, Tablet oder Smartphones versichert. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 42 [Seite 43] Tarif Leistung begrenzt. 3. Skimming liegt vor, wenn Täter Geldautomaten manipulieren, um die Kontodaten des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen auszulesen und zu speichern. Mit den auf diese Weise erlangten Daten werden anschließend Kopien von Zahlungskarten hergestellt, um unberechtigt Geld von deren Konten abzuheben. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.500 € Prestige begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € Prestige Plus begrenzt. c) Andere Arten des Erlangens von vertraulichen Zugangs- und Identifikationsdaten sind nicht mitversichert. Aus der Abbuchung resultierende Folgeschäden (z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung, in Rechnung gestellte Kosten der Bank u. ä.) sind nicht versichert. d) Eine Entschädigungsleistung setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die aktuell üblichen Online-Banking-Sicherheitsstandard verwendet, mindestens jedoch das Mobile-TAN (mTAN) oder Zwei-Faktoren-Authentifizierung (2FA) Verfahren. e) Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut, E-Geld- bzw. Zahlungsdienstleister (z. B. PayPal) ersetzt bzw. dafür haftet (subsidiär). f) Mehrere Vermögensschäden stellen einen Versicherungsfall dar, der zum Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten ist, wenn die schadenursächlichen Handlungen miteinander im rechtlichen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Zusammenhang stehen. g) Vor Eintritt des Versicherungsfalles muss der Versicherungsnehmer sicherstellen, dass • der Computer, der zum Online-Banking genutzt wird, aktiv mit einem Schutz oder einer Firewall gegen unberechtigtes Eindringen, einer Virenschutzsoftware und einem Spywarescanner ausgestattet ist, die jeweils auf dem neuesten Stand gehalten und mindestens alle 14 Tage aktualisiert BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 43 [Seite 44] werden; • die PIN/TANs nicht auf dem PC-System des Versicherungsnehmers gespeichert sind. Bei dem Verdacht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis der PIN und / oder TANs erlangt hat, ist der Zugang zum Online-Banking des Kreditinstitutes unverzüglich sperren zu lassen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer unter den in AVB SHU 2025 Abschnitt B Ziffer 3 c) 3) a) beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei sein. h) Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie insbesondere • bei der Aufklärung des Versicherungsfalls mitwirken und uns alle erforderlichen Auskünfte erteilen. • die kontoführende Bank ermächtigen, uns alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalles zu erteilen. • den Versicherungsfall unverzüglich der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so kann der Versicherer unter den in AVB SHU 2025 Abschnitt B Ziffer 3 c) 2) beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 4.31 Online-Handel-Betrug (Cyberdeckung) Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. a) Versicherungsschutz besteht, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person bewegliche Sachen zum privaten Gebrauch ausschließlich online über das Internet erworben und vollständig bezahlt haben und 1. die Ware nicht oder nur teilweise geliefert wird, 2. die Ware einen Sachmangel nach § 434 BGB aufweist oder erheblich von der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 44 [Seite 45] Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht oder 3. die Rückerstattung des gezahlten Kaufpreises, bei Geltendmachung des rechtlichen Rücktrittrechtes, durch den Verkäufer ohne Rechtsgrund verweigert wird. b) Versicherungsschutz besteht ebenfalls, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person Waren zum privaten Gebrauch ausschließlich online über das Internet veräußert und nach vollständiger Zahlung an den Käufer übergeben haben, und 1. der Käufer den Versicherungsnehmer über seine Identität täuschte, indem er Zugangsdaten eines Dritten für den Kauf und die Zahlung missbräuchlich genutzt hat. Der Versicherungsfall ist eingetreten, wenn der Kaufpreis an den Dritten, dessen Identität oder Zugangsdaten missbraucht wurden, zurückerstattet wurde. 2. der Käufer im berechtigten Rückabwicklungsfall die Ware nach Rückerstattung des Kaufpreises nicht innerhalb der dafür vorgesehenen Frist zurücksendet. c) Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass 1. der Dritte als Käufer oder Verkäufer seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz innerhalb Europas hat und 2. die geschädigte versicherte Person alle gesetzlich und vertraglich zustehenden Pflichten (z. B. Fristsetzungen) und Rechte (z. B. wegen Gewährleistung, Widerruf, Rücktritt oder Mängelhaftung) ausgeübt hat, ohne dass der Verkäufer seinen Verpflichtungen fristgerecht nachgekommen ist und 3. der Kauf oder Verkauf nicht über das Darknet erfolgte. d) Der Versicherer übernimmt die Entschädigung subsidiär z. B. zu einer Ersatzleistung durch einen Online-Bezahl-Anbieter (z. B. Käuferschutz). e) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden aus dem Kauf oder Verkauf von 1. Bargeld und wertgleichen Ersatzmitteln, insbesondere Bargeld (auch digital), Gold-/Silbermünzen, Medaillen, Briefmarken, Wertsammlungen, Gutscheinen, Eintrittskarten, Telefon- und Chipkarten. 2. Fahrzeugen und industriellen Gütern, insbesondere Kraftfahrzeugen, Anhängern, Luft-/Wasserfahrzeugen, Maschinen und Industriegütern. 3. Immobilien und Grundstücken, unabhängig von der Form des Vertragsabschlusses. 4. Waren und Leistungen mit besonderem Risiko, insbesondere verderblichen Waren, Lebensmitteln, Medikamenten, Pflanzen, Tieren, nicht rückgabefähigen Waren, Downloads, (Software-)Lizenzen, Rechten jeder Art – auch bei Verbriefung auf Urkunden oder Datenträgern. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 45 [Seite 46] 5. Dienstleistungen und Versorgungsverträgen, insbesondere Strom-, Gas-, Telefon-, Internetverträge, Streaming-Abos, Cloud-Dienste und vergleichbare Online-Services. 6. Käufe über reine Anbahnungsplattformen, z. B. Inserate oder Kleinanzeigenportale ohne integrierte Zahlungsabwicklung. 7. Sittenwidrigen, illegalen oder spekulativen Geschäften, insbesondere Darknet- Bestellungen, Kapital- oder Spekulationsgeschäften, Wetten und Glücksspielen. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem bei Geschäften, die gegen gesetzliche Verbote oder Sanktionen verstoßen oder nichtig sind. Nicht versichert sind ferner entgangener Gewinn, Zinsverluste oder Kosten der Rechtsverfolgung im Zusammenhang mit einem Online-Betrug. f) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei anzuzeigen. g) Der Versicherer und der Versicherungsnehmer sind berechtigt, die Leistung ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 1 Monat in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird frühestens 1 Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Versicherungsvertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang der Kündigungserklärung zur jeweiligen Hauptfälligkeit kündigen. 4.32 Nicht versicherte Schäden a) Nicht versicherte Schäden bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub Versicherungsschutz besteht nicht für Schäden, die durch weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch) verursacht werden. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen. b) Nicht versicherte Schäden bei Raub Sachen, die erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, sind mit Ausnahme von Abschnitt A Ziffer 4.26 e) nicht versichert. Geschieht dies allerdings innerhalb des Versicherungsorts an dem die Tathandlungen nach Abschnitt A Ziffer 4.26 verübt werden, sind diese Sachen versichert. 5 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Welche Schäden sind hier nicht versichert? 5.1 Versicherte Gefahren und Schäden Unter die Gefahr Leitungswasser fallen: • Leitungswasserschäden • Bruchschäden BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 46 [Seite 47] 5.2 Leitungswasserschäden Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist aus: • Rohren der Wasserversorgung (Zu- und Ableitungen) oder damit verbundenen Schläuchen, • den mit diesen Rohren bzw. Schläuchen verbundenen sonstigen Einrichtungen oder deren wasserführenden Teilen, dazu zählen insbesondere Fußbodenheizung, Schwimm- und Saunabecken, Whirlpool sowie Waschmaschinen oder Spülmaschinen, • Heizungs- oder Klimaanlagen, • Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen, • Wasserbetten oder Aquarien, • Wassersäulen, Zimmerbrunnen und Zisternen, • innerhalb des Gebäudes verlaufenden Regenfall-, Lüftungs- und Gasrohre, • Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die beim Befüllen oder Entleeren entstehen. Als Leitungswasser gelten auch Betriebsflüssigkeiten aus Heizungs- oder Klimaanlagen sowie Wasserdampf (wie z. B. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen). Ausgenommen davon sind die Flüssigkeiten, die zur Energieerzeugung bestimmt sind. Der Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge nach Abschnitt A Ziffer 6.3 b) 3) gilt nicht. Tarif Leistung Smart Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz. Komfort Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz. Erweiterung des Versicherungsschutzes: • Versichert sind auch Nässeschäden, die durch das bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus Prestige undichten Fugen, Abdichtungen oder Anschlüssen innerhalb von Bade- oder Duscheinrichtungen entstehen. • Voraussetzung ist, dass dieser Bereich unmittelbar an eine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt. Erweiterung des Versicherungsschutzes: Prestige Plus • Versichert sind auch Nässeschäden, die durch das BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 47 [Seite 48] Tarif Leistung bestimmungswidrige Austreten von Leitungswasser aus undichten Fugen, Abdichtungen oder Anschlüssen innerhalb von Bade- oder Duscheinrichtungen entstehen. • Voraussetzung ist, dass dieser Bereich unmittelbar an eine mit dem Rohrsystem verbundene Einrichtung angrenzt. 5.3 Bruchschäden Soweit die folgenden Rohre und Installationen zum versicherten Hausrat gehören, sind folgende Bruchschäden innerhalb von Gebäuden versichert: a) frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren 1. der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit verbundenen Schläuchen; 2. von Heizungs- oder Klimaanlagen; 3. von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen; 4. der Regenentwässerung. Das setzt voraus, dass diese Rohre kein Bauteil von Heizkesseln, Boilern oder vergleichbaren Anlagen sind. b) frostbedingte Bruchschäden an folgenden Installationen: 1. Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche; 2. Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von Heizungs- oder Klimaanlagen. Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, einschließlich der Bodenplatte. Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre innerhalb des Gebäudes. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder nicht tragend) nicht versichert. c) Bruchschäden an Armaturen. Ausgeschlossen sind Schäden an bereits defekten (z. B. tropfenden) Armaturen sowie an Armaturen, die ausschließlich geschäftlich, freiberuflich oder gewerblich genutzt werden. 5.4 Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen - es sei denn, BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 48 [Seite 49] im Folgenden sind solche genannt - Schäden durch 1. Plansch- oder Reinigungswasser 2. Schwamm sowie alle Arten von Hausfäulepilzen; 3. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; 4. Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 5. Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswasser nach Abschnitt A Ziffer 5.2 die Erdsenkung oder den Erdrutsch verursacht hat; 6. Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben, Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem versicherten Gebäude oder an der Wasserlösch- oder Berieselungsanlage. b) Nicht versichert sind Schäden an 1. Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. 2. dem Inhalt eines Aquariums, die dadurch entstehen, dass Wasser aus dem Aquarium ausgetreten ist. 6 Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen? Welche Schäden sind versichert? Welche Schäden sind hier nicht versichert? 6.1 Sturm a) Mindestwindstärke Ein Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufortskala (Windgeschwindigkeit mindestens 62 km pro Stunde). Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, wird Sturm unterstellt, wenn der Versicherungsnehmer einen der folgenden Sachverhalte nachweist: • Die Luftbewegung hat in der Umgebung des Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet. • Der Schaden kann wegen des einwandfreien Zustands des versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm entstanden sein. Das gilt auch für Gebäude, die baulich mit dem versicherten Gebäude verbunden sind. b) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke – innerhalb versicherter Räume Tarif Leistung Smart Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 49 [Seite 50] Tarif Leistung Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für Schäden durch Luftbewegungen (z. B. Böen, starker Wind) an versicherten Sachen, die sich zum Schadenszeitpunkt innerhalb der versicherten Räume befinden, auch wenn keine bestimmte Mindestwindstärke erreicht wurde. c) Sturm- und Hagelschäden an Hausrat außerhalb geschlossener Räume – in unmittelbarem Gebäudebereich Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Abweichend von Ziffer 6.5 b) 2 besteht Versicherungsschutz auch für Sturm- und Hagelschäden an versicherten Sachen, die sich außerhalb geschlossener Räume auf Terrassen, Loggien, Balkonen oder unter angrenzenden Dachüberständen des Versicherungsortes befinden, sofern die Voraussetzungen der Ziffer 6.1 a) (insbesondere Windstärke 8 oder mehr) erfüllt sind. Dies gilt nicht für z. B. freistehende Gartenmöbel, Pflanzkübel oder andere bewegliche Sachen, die sich nicht unmittelbar am Gebäude befinden. d) Sturmschäden ohne Mindestwindstärke – auf dem versicherten Grundstück (Hausratschäden im Freien) Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 50 [Seite 51] Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die sich auf dem versicherten Grundstück im Freien befinden (z. B. Gartenmöbel, Spielgeräte, Poolabdeckungen), wenn sie durch Windbewegungen beschädigt oder zerstört werden, auch wenn keine Sturmstärke (Windstärke 8 oder mehr) vorlag. 6.2 Hagel Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern. 6.3 Eindringen von Niederschlägen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Schäden durch Reinigungs- und Planschwasser sind nicht Prestige versichert. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 250 €. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Versicherungsschutz besteht auch für Schäden durch Reinigungs- Prestige Plus und Planschwasser. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Die Selbstbeteiligung beträgt je Schadenfall 150 €. a) Versicherungsschutz besteht für das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch Gebäudeöffnungen und den hieraus entstandenen Schaden durch die unmittelbare Einwirkung auf versicherte Sachen. b) Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Schäden durch 1. Überschwemmung, Rückstau oder weitere Elementargefahren und Sturmflut; 2. die allmähliche Einwirkung von Witterungseinflüssen auf versicherte Sachen; 3. Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 51 [Seite 52] 6.4 Versicherte Sturm-/ Hagelereignisse Versichert sind nur Schäden, die wie folgt entstehen: a) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf versicherte Sachen oder auf Gebäude ein, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. b) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. c) Sturm oder Hagel wirken unmittelbar auf Gebäude ein, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. d) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte Sachen befinden. Daraus entstehende Folgeschäden an versicherten Sachen sind versichert. e) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude baulich verbunden sind. f) Sturm oder Hagel werfen Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegenstände auf Gebäude, die mit Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich verbunden sind. g) Sturm oder Hagel werfen Gegenstände unmittelbar auf oder gegen ein Kraftfahrzeug. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 7.500 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, die sich zum Zeitpunkt des Sturms oder Hagels im Innern eines geschlossenen Kraftfahrzeugs, im Kofferraum oder in einer fest verschlossenen Dachbox befinden und dadurch gegen Witterungseinflüsse geschützt sind. 6.5 Nicht versicherte Schäden a) Nicht versichert sind ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen – es sei denn, im Folgenden sind solche genannt – Schäden durch 1. Sturmflut und Tsunami; 2. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 52 [Seite 53] ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnungen. Dies gilt nicht, wenn diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen; 3. Grundwasser. Sofern der Baustein Naturgefahren (Elementargefahren) abgeschlossen wurde, besteht kein Ausschluss für Schäden durch Grundwasser, welches durch Witterungsniederschläge oder durch Ausuferung von oberirdischen Gewässern an die Erdoberfläche gedrungen ist; 4. Brand und Nutzwärme; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Schäden durch Stromschwankungen; Explosion und Verpuffung; Implosion; Seng- und Schmorschäden; Rauch- und Rußschäden; Überschalldruckwellen; Schäden durch Blindgänger; Anprall/Aufprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs oder unbemannten Flugkörpers, seiner Teile oder Ladung; Anprall von Schienen-, Wasser- und Straßenfahrzeugen. Dies gilt nicht, soweit diese Gefahren durch ein versichertes Erdbeben ausgelöst wurden; 5. Trockenheit oder Austrocknung. b) Nicht versichert sind Schäden an 1. Gebäuden oder an Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig sind. Dies gilt auch für die in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen befindlichen Sachen. 2. Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden, ausgenommen hiervon sind abweichende Regelungen in Abschnitt A Ziffer 6.1 sowie Antennenanlagen, Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen) nach Abschnitt A Ziffer 8.3 c). 7 Welche Sachen sind versichert? Versichert ist der gesamte Hausrat innerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts. Hausrat, der anlässlich eines – auch unmittelbar bevorstehenden – Versicherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und bei dieser Gelegenheit zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist versichert. Hausrat außerhalb des im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsorts ist nur im Rahmen der Außenversicherung nach Abschnitt A Ziffer 12 versichert. Er ist auch versichert, soweit dies zusätzlich vereinbart ist. 8 Was gehört zum Hausrat? 8.1 Hausratgegenstände Zum Hausrat gehören alle Sachen, die dem Haushalt des Versicherungsnehmers zur privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 53 [Seite 54] 8.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat. Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen nach Abschnitt A Ziffer 17. 8.3 Ferner gehören zum Hausrat a) alle in das Gebäude eingefügten Sachen (z. B. Einbaumöbel und Einbauküchen). Dies gilt aber nur, wenn der Versicherungsnehmer diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat. Er muss aufgrund dessen hierfür die Gefahr tragen. b) Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt und lediglich mit geringem Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind. c) privat genutzte Antennenanlagen und Markisen und Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini PV-Anlagen), die ausschließlich der versicherten Wohnung nach Abschnitt A Ziffer 10 dienen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. d) motorisierte und nicht motorisierte Fortbewegungs- und Spielfahrzeuge, insbesondere • motorgetriebene Krankenfahrstühle, • Rasenmäher, Aufsitzrasenmäher und Rasenmähroboter, • Fahrräder (ausgenommen bei Fahrraddiebstahl), Go-Karts, Modell- und Spielfahrzeuge • sowie sonstige nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 6 km/h. Tarif Leistung Smart Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz. Komfort Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz. • Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich genannte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt (subsidiär). • Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich genannte, nicht versicherungspflichtige Kraftfahrzeuge. Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt (subsidiär). BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 54 [Seite 55] e) Wasserfahrzeuge und Luftsportgeräte, insbesondere • Kanus, Kajaks, Stand-Up-Paddles, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte, • Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte Flugdrachen, • Drohnen. Tarif Leistung Smart Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz. Komfort Kein darüber hinaus gehender Versicherungsschutz. • Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich genannte, nicht versicherungspflichtige Wasser- und Prestige Luftfahrzeuge. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt (subsidiär). • Versicherungsschutz besteht auch für nicht ausdrücklich genannte, nicht versicherungspflichtige Wasser- und Prestige Plus Luftfahrzeuge. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt (subsidiär). f) Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, Handelswaren, Musterkollektionen und selbst hergestellte Sachen. Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. g) sämtliche beruflich genutzte Sachen in reinen Arbeitszimmern. Diese Sachen müssen dem Versicherungsnehmer oder einer Person, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt, zu ausschließlich beruflichen oder gewerblichen Zwecken dienen. h) Haustiere, d.h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in Wohnungen nach Abschnitt A Ziffer 10 a) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel). Versichert sind Schäden an Haustieren, die im Haushalt des Versicherungsnehmers gehalten werden; nicht dazu zählen Schäden und deren Folgen, die durch Entlaufen, Krankheit, Unfall oder altersbedingtem Tod verursacht werden. i) fremdes Eigentum Zum Hausrat gehört auch fremdes Eigentum nach Abschnitt A Ziffer 8.1 bis 8.3, das BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 55 [Seite 56] sich im Haushalt des Versicherungsnehmers befindet. Das gilt nicht für Sachen von Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers nach Abschnitt A Ziffer 9 e). j) Hausrat einer Pflegekraft und Au-Pair Mitversichert im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme des Versicherungsnehmers gilt der Hausrat einer Pflegekraft oder eines Au-Pair, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit die Wohnung des Versicherungsnehmers mitbewohnt. k) technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Mitversichert sind technische, optische oder akustische Sicherungsanlagen, die zur Sicherung des versicherten Hausrates dienen und die sich auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden. Der Einschluss gilt jedoch nur, sofern keine Entschädigung über eine Gebäudeversicherung erlangt werden kann. l) Gegenstände in Lauben, Wochenend- und Ferienhäusern. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. • Versicherungsschutz besteht nur, soweit diese innerhalb Deutschlands gelegen sind. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 56 [Seite 57] Tarif Leistung • Der Versicherungsschutz gilt weltweit. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige Plus • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. m) privat genutzte Anlagen der regenerativen Energieversorgung (z. B. mobilen Solargeräten, sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen, Kleinwindanlagen und Ladegeräten (Wallboxen) für Elektrofahrzeuge), die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen und sich auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung liegt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). n) Dauerhaft ausgelagerte Sportausrüstung und Sportgeräte Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). Sportausrüstung und Sportgeräte gehören ebenfalls zum Hausrat, soweit diese nicht gesondert versicherbar sind und sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befinden. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 57 [Seite 58] o) Eingelagerter Hausrat Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort bis zu 12 Monate. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige bis zu 18 Monate. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus ohne zeitliche Begrenzung. Versicherungsschutz besteht für eingelagerten Hausrat in Lagerhäusern, Speditionen und vergleichbaren Einrichtungen subsidiär, wenn das entsprechende Gebäude die Voraussetzungen der BAK I, II, oder III erfüllen. Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz bleiben Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 a). Elektronische Geräte sind zum Zeitwert versichert. p) Beruflich bedingter Zweitwohnsitz (Pendlerwohnung) in Deutschland Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 € Prestige Plus begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 58 [Seite 59] Tarif Leistung • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht für Hausrat nach Abschnitt A Ziffer 8, der sich an einem beruflich bedingten Zweitwohnsitz (sogenannte Pendlerwohnung) befindet, sofern dieser vom Versicherungsnehmer oder einem in häuslicher Gemeinschaft mit ihm lebenden Ehe- oder Lebenspartner genutzt wird und sich innerhalb Deutschlands befindet. q) Hausrat von Familienangehörigen im Alten-/Pflegeheim Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Bewohnerzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im Prestige verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige Plus • Bargeld und Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie elektronische Geräte sind nur versichert, wenn diese im Bewohnerzimmer verschlossen aufbewahrt werden (z. B. im verschlossenen Schrank, Nachttisch oder Safe). • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 59 [Seite 60] Tarif Leistung von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht für Hausrat von nachfolgend genannten Familienangehörigen im Alten- oder Pflegeheim oder einer ähnlichen betreuenden Einrichtung: • Ehepartner, Partner in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft oder Lebenspartnerschaft, • Eltern, Kinder, Adoptiveltern und -kinder, • Großeltern und Enkel, • Geschwister sowie Pflegeeltern und -kinder, • Personen, für die der Versicherungsnehmer eine Vormundschaft übernommen hat. Voraussetzung ist, dass die Familienangehörigen vor Bezug der betreuenden Einrichtung mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben. r) Kinder während der Ausbildung (mit eigenem Hausstand in Deutschland) Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 15.000 € begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 € begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht nur für in Deutschland gelegene, privat genutzte Räume oder Wohnungen, die angemietet oder im Eigentum stehen, wenn diese ausschließlich von Kindern des Versicherungsnehmers oder von mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden, mitversicherten Personen während • der Ausbildung, • des Dienstes nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen (z. B. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 60 [Seite 61] Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst) sowie • der Studienzeit genutzt werden und ein eigener Hausstand gegründet wurde. 9 Was gehört nicht zum Hausrat? Nicht zum Hausrat gehören a) Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Abschnitt A Ziffer 8.3 a) und b) genannt. b) vom Gebäudeeigentümer eingebrachte oder in sein Eigentum übergegangene Sachen, für die er die Gefahr trägt. Sofern diese Sachen danach durch den Mieter oder Wohnungseigentümer ersetzt werden, sind diese ebenfalls nicht versichert. c) Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 8.3 d) genannt. d) Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 8.3 e) genannt. e) Hausrat von Mietern und Untermietern in der Wohnung des Versicherungsnehmers, es sei denn, dieser wurde ihnen vom Versicherungs- nehmer überlassen. f) Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag (z. B. für Schmucksachen und Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente bzw. Jagd- und Sportwaffen) versichert sind. g) elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und Programme sind nur versichert, soweit nicht unter Abschnitt A Ziffer 4.28 bis 4.31 genannt. h) alle weiteren Sachen und Gegenstände, die in Abschnitt A Ziffer 8.3 im gewählten Versicherungstarif als „nicht versichert“ gekennzeichnet sind. 10 Was ist unter dem Versicherungsort zu verstehen? Was ist das Versicherungsgrundstück? 10.1 Versicherungsort Der Versicherungsort ist die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung. Zur Wohnung gehören a) diejenigen Räume, die Wohnzwecken dienen und eine selbständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die ausschließlich vom Versicherungsnehmer privat BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 61 [Seite 62] genutzten Flächen eines Gebäudes. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. Räume, die ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzt werden, gehören nicht zur Wohnung. Davon ausgenommen sind Räume, die ausschließlich über die Wohnung zu betreten sind (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung). b) Loggien, Balkone sowie an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen. Gleiches gilt für ausschließlich vom Versicherungsnehmer zu privaten Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden einschließlich Garagen. Diese müssen sich auf dem Grundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. Der Nutzung durch den Versicherungsnehmer steht eine Nutzung durch Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben, gleich. c) gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume, in dem Hausrat bestimmungsgemäß vorgehalten wird (z. B. ausgewiesene Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller). Diese müssen sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet. d) privat genutzte Garagen, 1. auf dem Versicherungsgrundstück oder in dessen unmittelbarer Nähe (innerhalb derselben oder einer angrenzenden Postleitzahl); 2. an anderen Orten (d. h. Garagen, die sich außerhalb der Regelungen unter 1. befinden); Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. e) beruflich oder gewerblich genutzte Räume Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € Prestige begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 62 [Seite 63] Tarif Leistung versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige Plus • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht auch für beruflich oder gewerblich genutzte Räume auf dem Versicherungsgrundstück – auch außerhalb der versicherten Wohnung –, sofern darin keine Angestellten beschäftigt werden und kein Publikumsverkehr stattfindet. Versicherungsschutz besteht auch, wenn diese Räume nicht ausschließlich über die versicherte Wohnung zugänglich sind. f) auch die vermietete Einliegerwohnung im selbstbewohnten Einfamilienhaus. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 20.000 € BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 63 [Seite 64] Tarif Leistung begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. Eine Entschädigung aus diesem Vertrag wird nur geleistet, sofern die Entschädigungsleistung nicht über einen bestehenden Hausratversicherungsvertrag des Mieters/Untermieters verlangt werden kann. Es bleibt jedoch bei der Regelung nach Abschnitt A Ziffer 9 e). g) Privat genutzte, angemietete Räume/Wohnungen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige Plus • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 versichert. • Für elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. 10.2 Versicherungsgrundstück BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 64 [Seite 65] Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück/sind die Flurstücke, auf dem die im Versicherungsschein bezeichnete Wohnung liegt. Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt als Versicherungsgrundstück nur der Teil der Grundstücksfläche, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich der versicherten Wohnung zugeordnet ist. 11 Was gilt für Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag? Eine Selbstbeteiligung ist der Anteil der Entschädigung oder der Betrag, den der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall selbst zu tragen hat. Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben. Selbstbeteiligungen und Entschädigungsgrenzen können individuell vereinbart werden. Sie können sich je nach versicherter Gefahr und Versicherungsleistung voneinander unterscheiden. 12 Was ist unter der Außenversicherung zu verstehen? Was beinhaltet sie? a) Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung Außerhalb des Versicherungsorts besteht für versicherte Sachen weltweit Versicherungsschutz unter folgenden Voraussetzungen: 1. Die Sachen sind Eigentum oder dienen dem Gebrauch des Versicherungsnehmers. Dies gilt auch für Sachen der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen. 2. Die Sachen befinden sich nur vorübergehend außerhalb des Versicherungsorts. 3. Versichert ist auch Hausrat der sich vorübergehend in Kundenschließfächern (z. B. Shopping-Centern, Bahnhöfen) befindet. Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. Tarif Leistung • Zeiträume von mehr als 6 Monaten gelten nicht als vorübergehend. Smart • Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g) beträgt 20 % der Versicherungssumme. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 65 [Seite 66] Tarif Leistung • Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend. Komfort • Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g) beträgt 50 % der Versicherungssumme. • Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht als vorübergehend. Prestige • Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g) beträgt 100 % der Versicherungssumme. • Zeiträume von mehr als 24 Monaten gelten nicht als vorübergehend. Prestige Plus • Die Entschädigungsgrenze nach Abschnitt A Ziffer 12 g) beträgt 100 % der Versicherungssumme. b) Unselbständiger Hausstand während Ausbildung und Freiwilligendiensten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 2.000 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 66 [Seite 67] Tarif Leistung einem Betrag von 3.000 € je Versicherungsfall. Hält sich der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person länger außerhalb der Wohnung auf, besteht Versicherungsschutz während: 1. der Ausbildung; 2. einem freiwilligen Wehrdienst; 3. einem sonstigen gesetzlichen Freiwilligendienst (z. B. Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, Bundesfreiwilligendienst). Das gilt unabhängig von der Dauer des Aufenthalts, solange die Person keinen eigenen Hausstand gründet. c) Besonderheit bei Einbruchdiebstahl Für Schäden durch Einbruchdiebstahl müssen die Voraussetzungen nach Abschnitt A Ziffer 4.1 erfüllt sein. d) Besonderheit bei Raub Droht der Räuber eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben nach Abschnitt A Ziffer 4.26 b) an, besteht Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraussetzung: Die angedrohte Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Dies gilt auch, wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. e) Besonderheit bei Naturgefahren Für Schäden durch Naturgefahren besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. f) Besonderheit bei fremdem Eigentum Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 67 [Seite 68] Tarif Leistung (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für fremdes Eigentum, sofern es sich um medizinische oder elektromedizinische Geräte handelt (z. B. 24-Stunden-EKG, Infusions- und Spritzpumpen, Dialyse- und Sauerstoffgeräte, etc.) die dem Versicherungsnehmer oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person vorübergehend zu Diagnosezwecken oder zur Therapie überlassen wurden. g) Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen Es gelten die vereinbarten Selbstbeteiligungen. Die Entschädigungshöhe ist auf 100 % der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigungsgrenzen nach Absatz A Ziffer 17 c) werden hiervon nicht berührt und gelten unverändert. 13 Welche Kosten sind versichert? Die nachstehend aufgeführten Kosten sind nur versichert, soweit sie als Folge eines versicherten Schadenereignisses entstehen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. 13.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten werden gemäß Abschnitt A Ziffer 16 c) in unbegrenzter Höhe erstattet. 13.2 Kosten der Ermittlung und Feststellung des Schadens Der Versicherer ersetzt die Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von ihm zu ersetzenden Schadens, sofern diese den Umständen nach geboten waren. Zieht der Versicherungsnehmer einen Sachverständigen oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit er zur Zuziehung vertraglich verpflichtet ist oder vom Versicherer aufgefordert wurde. 13.3 Aufräumungskosten Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen aufzuräumen. Dies schließt Aufwendungen ein, um zerstörte und beschädigte Sachen wegzuräumen, zum nächsten Ablagerungsplatz abzutransportieren und sie zu vernichten. 13.4 Bewegungs- und Schutzkosten Das sind Kosten, die entstehen, um andere Sachen zu bewegen, zu verändern oder zu schützen. Voraussetzung ist, dass diese Maßnahmen dazu dienen, versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 68 [Seite 69] 13.5 Verkehrssicherungskosten Das sind Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen, wenn durch den Eintritt eines Versicherungsfalls eine Gefahr entsteht und der Versicherungsnehmer zu deren Beseitigung aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften verpflichtet ist. Hierzu zählen auch die notwendigen Aufwendungen für das Absperren von Straßen, Wegen und Grundstücken. 13.6 Bewachungskosten Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Smart bis zu 72 Stunden Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort bis zu 72 Stunden Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige für eine unbegrenzte Dauer Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus für eine unbegrenzte Dauer Das sind Kosten, die entstehen, um versicherte Sachen zu bewachen, wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Fairer Hinweis: Die Wiederherstellung der Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen muss dabei ohne schuldhaftes Verzögern erfolgen, damit die Kosten übernommen werden. 13.7 Kosten für provisorische Maßnahmen Das sind Kosten, die für provisorische Maßnahmen entstehen, um versicherte Sachen zu schützen. 13.8 Reparaturkosten für Gebäudeschäden Tarif Leistung Smart Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 69 [Seite 70] Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Mitversichert sind notwendige und tatsächlich angefallene Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen, die dadurch entstehen, dass sich hilfeleistende Personen Zugang zum Gebäude bzw. Versicherungsgrundstück verschaffen, um Prestige Plus Menschenleben zu retten (z. B. nach Herzinfarkt, Bewusstlosigkeit, schwerer Sturz). Diese Kosten werden auch erstattet, wenn sich nachträglich herausstellt, dass sich die Person nicht in einer Notfallsituation befunden hat. Das sind Kosten, die entstehen, weil Gebäudeschäden im Bereich der Wohnung repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass die Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat entstanden sind. Schäden innerhalb der Wohnung, die durch Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub verursacht wurden, zählen ebenfalls dazu. 13.9 Reparaturkosten für Leitungswasserschäden in Wohnungen Das sind Kosten, die entstehen, weil Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten repariert werden müssen. Dies setzt voraus, dass der Schaden in einer gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnung entstanden ist. 13.10 Schlossänderungskosten a) Das sind Kosten, die entstehen, um Schlossänderungen vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass Schlüssel für Wohnungstüren, Hauseingangstüren von Einfamilienhäusern und dort befindliche Wertschutzschränke infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind. b) Schlossänderungskosten infolge einfachen Diebstahls Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht auch für notwendige Kosten für Schlossänderungen der versicherten Wohnung gemäß Abschnitt A Ziffer 10, wenn Schlüssel für BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 70 [Seite 71] Zugangstüren der versicherten Wohnung oder für dort befindliche Wertschutz- schränke infolge einfachen Diebstahls abhandengekommen sind. c) für Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern infolge eines Versicherungsfalls Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Versicherungsschutz besteht auch für Schlossänderungskosten an Hauseingangstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sofern die Schlüssel infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind. d) Schlossänderungskosten für Gemeinschaftstüren von Zwei- und Mehrfamilienhäusern infolge eines Versicherungsfalls Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht auch für Schlossänderungen von Gemeinschaftsräumen, sofern die Schlüssel für Türen von Gemeinschaftsräumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, infolge eines Versicherungsfalls abhandengekommen sind. e) Schlüsseldienst Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 71 [Seite 72] Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 300 € begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für den Schlüsseldienst, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen kann, weil der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder abgebrochen ist oder der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sich versehentlich ausgesperrt hat. 13.11 Hotelkosten Das sind Kosten, die entstehen, um eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung vorzunehmen. Voraussetzung ist, dass die ansonsten ständig bewohnte Wohnung auf Grund eines Versicherungsfalls (zum überwiegenden Anteil) unbewohnbar wurde und dem Versicherungsnehmer die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist. Tarif Leistung • Nebenkosten (z. B. Frühstück) sind nicht versichert. • Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 100 Tagen Smart ersetzt. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 1‰ der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. • Nebenkosten (z. B. Frühstück) sind nicht versichert. • Die Hotelkosten werden maximal für die Dauer von 12 Monaten Komfort ersetzt. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall pro Tag auf 2‰ der vereinbarten Versicherungssumme begrenzt. • Erstattet werden nachgewiesene Hotelkosten einschließlich Frühstück. Prestige • Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit, ohne zeitliche Begrenzung. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 72 [Seite 73] Tarif Leistung (einschließlich Frühstück) begrenzt. • Ab einem 3 Personen-Haushalt beträgt die Entschädigungsgrenze bis zu 300 € pro Tag (einschließlich Frühstück). • Erstattet werden nachgewiesene Hotelkosten einschließlich Frühstück. • Die Erstattung erfolgt für die Dauer der Unbewohnbarkeit, ohne zeitliche Begrenzung. Prestige Plus • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 150 € pro Tag (einschließlich Frühstück) begrenzt. • Ab einem 3 Personen-Haushalt beträgt die Entschädigungsgrenze bis zu 300 € pro Tag (einschließlich Frühstück). 13.12 Umzugskosten Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Das sind Kosten, die für einen – nach einem ersatzpflichtigen Schaden – notwendigen Umzug entstehen, weil ein Totalschaden an der versicherten Wohnung eingetreten ist oder weil die versicherte Wohnung auf Dauer unbewohnbar geworden ist. 13.13 Transport- und Lagerkosten Das sind Kosten, die entstehen, um versicherten Hausrat zu transportieren und zu lagern. Voraussetzung ist, dass die Wohnung unbenutzbar wurde und dem Versicherungsnehmer auch die Lagerung in einem benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutzbar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar ist. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 73 [Seite 74] Tarif Leistung Smart bis zu einer Dauer von 100 Tagen Komfort bis zu einer Dauer von 12 Monaten Prestige bis zu einer Dauer von 12 Monaten Prestige Plus bis zu einer Dauer von 12 Monaten Fairer Hinweis: Diese Kosten sind nicht versichert, wenn sie anfallen, um einen Gebäudeschaden zu beheben. 13.14 Rückreisekosten nach einem Schaden Das sind zusätzliche Reisekosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubs- oder Dienstreise abbricht und an den Versicherungsort nach Abschnitt A Ziffer 10 reist. Hierzu zählen auch die Kosten für mitreisende Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Urlaubs- oder Dienstreise gilt jede Abwesenheit von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von höchstens 6 Wochen. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Antritt der Reise an den Schadenort mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. Tarif Leistung • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 10.000 € voraussichtlich übersteigt. Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder Smart einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt (subsidiär). • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich übersteigt. Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder Komfort einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 74 [Seite 75] Tarif Leistung • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 5.000 € voraussichtlich übersteigt. Weiterhin ist die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder Prestige einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort erforderlich. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt (subsidiär). • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn die Anwesenheit des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Versicherungsort Prestige Plus erforderlich ist. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt (subsidiär). Zusätzliche Reisekosten werden nur in angemessener Höhe ersetzt. Dies richtet sich nach dem ursprünglich vorgesehenen Urlaubsreisemittel und der Dringlichkeit der Rückreise an den Versicherungsort. 13.15 Reiserücktrittskosten nach einem Schaden Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (subsidiär). Der Versicherer erstattet anfallende und nachgewiesene Stornierungskosten, einer bereits gebuchten Urlaubsreise für den Versicherungsnehmer und die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen, wenn diese wegen eines erheblichen Versicherungsfalles, welcher innerhalb 1 Woche vor Reiseantritt eingetreten ist, seine Urlaubsreise nicht antreten kann. Stornierungskosten werden sowohl für gebuchte Reisemittel (z. B. Flugzeug, Camper) als auch für gebuchte Unterkünfte ersetzt. Als Urlaubsreise gilt jede privat veranlasste Abwesenheit des Versicherungsnehmers BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 75 [Seite 76] vom Versicherungsort von mindestens 4 Tagen bis zu einer Dauer von maximal 6 Wochen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 5.000 € übersteigt und die Anwesenheit des Versicherungsnehmers am Schadenort notwendig macht. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, vor Stornierung der Urlaubsreise mit dem Versicherer Kontakt aufzunehmen und Weisungen einzuholen, soweit es die Umstände gestatten. 13.16 Mietfortzahlungskosten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. Versichert sind notwendige und tatsächlich angefallene Mietkosten, die weiterhin zu zahlen sind, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Versicherungsfalls unbewohnbar ist. Voraussetzung ist, dass der Mietvertrag fortbesteht und die Mietzahlungen während der Dauer der Unbewohnbarkeit nicht gemindert oder erlassen werden. Dies gilt nur, wenn der Versicherungsnehmer die Mietzahlungen gegenüber dem Vermietenden nicht einstellen oder kürzen darf, z. B. weil der Schaden im Verantwortungsbereich des Versicherungsnehmers (eigene Sphäre) liegt. 13.17 Ersatz von Darlehenszinsen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für die tatsächlich angefallenen Darlehenszinsen, wenn BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 76 [Seite 77] die durch diesen Vertrag versicherte eigengenutzte Eigentumswohnung oder das eigengenutzte Einfamilienhaus infolge eines Versicherungsfalls vollständig unbewohnbar ist. Die Immobilie muss im Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person stehen. Erstattet werden die durch Bankbestätigung nachgewiesenen laufenden Zinsen eines Darlehens, sofern: • das Darlehen der Finanzierung der im Versicherungsvertrag oder dessen Nachträgen benannten und eigengenutzten Immobilie dient und • das Darlehen durch eine auf dem Grundstück des Versicherungsortes lastende Hypothek oder Grundschuld gesichert ist. Die Erstattung erfolgt ab dem 101. Tag der Unbewohnbarkeit und endet mit dem frühesten der folgenden Zeitpunkte: • Wiederherstellung der vollständigen Bewohnbarkeit oder • Verkauf der Immobilie (maßgeblich ist das Datum der notariellen Beurkundung), sofern dieser während des Zeitraums erfolgt, in dem die Wiederherstellung betrieben wird. Die Leistung wird höchstens für 18 Monate erbracht; anteilig betroffene Monate werden entsprechend anteilig entschädigt. Die erste Zahlung erfolgt, nachdem der Bauantrag zur Wiederherstellung der Immobilie beim zuständigen Bauamt eingereicht wurde. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Wiederherstellung nicht betrieben oder schuldhaft verzögert wird. 13.18 Instandsetzungskosten bei Beschädigungen von behindertengerechten Einbauten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Versicherungsschutz besteht für, die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Reparaturkosten an behindertengerechten Einbauten in gemieteten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilienhäusern, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht (subsidiär). BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 77 [Seite 78] 13.19 Kosten für barrierefreie Umgestaltung Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Prestige Plus Betrag in Höhe von 10.000 € voraussichtlich übersteigt. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für die notwendigen Mehrkosten, die infolge eines entschädigungspflichtigen Versicherungsfalls entstehen, sofern der Schadenaufwand mindestens 10.000 € beträgt und dieser Versicherungsfall eine barrierefreie Umgestaltung erfordert. 13.20 Wiederherstellungskosten für gärtnerische Anlagen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Wiederherstellung und/oder Wiederbepflanzung von gärtnerischen Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück mit entsprechenden Jungpflanzen (Bäume bis maximal 5-jährig verschult sowie Hecken, Sträucher bis maximal 3-jährig verschult). 13.21 Kosten für die Neueinstellung von Antennen und Satellitenschüsseln Tarif Leistung Smart Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 78 [Seite 79] Tarif Leistung Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für Kosten, die dadurch entstehen, dass Antennen und/oder Satellitenschüsseln durch eine mitversicherte Gefahr gemäß Abschnitt A Ziffer 6 oder Fremdeinwirkung so verstellt wurden, dass eine Neueinstellung erforderlich ist. Diese Kosten werden nur erstattet, soweit die Neueinstellung nachweislich durch einen Fachbetrieb vorgenommen wurde und der Versicherungsnehmer für die Antennen bzw. Satellitenschüsseln die Gefahr trägt. 13.22 Kosten für Kinderbetreuung oder pflegebedürftige Personen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Komfort Betrag in Höhe von 2.500 € voraussichtlich übersteigt. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Prestige Betrag in Höhe von 1.500 € voraussichtlich übersteigt. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Prestige Plus Betrag in Höhe von 1.000 € voraussichtlich übersteigt. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Betreuung von • Kindern, • pflegebedürftigen Personen, BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 79 [Seite 80] wenn diese Betreuung infolge eines erheblichen versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A Ziffer 1 erforderlich war. 13.23 Kosten für Haustierunterbringung und Tierarzt Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 2.500 € voraussichtlich übersteigt. Komfort • Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt. • Für Tierarztkosten besteht kein Versicherungsschutz. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 1.500 € voraussichtlich übersteigt. Prestige • Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. • Für Tierarztkosten besteht kein Versicherungsschutz. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden einen Betrag in Höhe von 1.000 € voraussichtlich übersteigt. Prestige Plus • Die Entschädigung für Tierbetreuungskosten ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. • Die Entschädigung für Tierarztkosten von versicherten Haus- Oder Heimtieren in einer Tierpension ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. a) Haustierunterbringungskosten Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die Unterbringung von versicherten Haus- oder Heimtieren in einer Tierpension oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn die versicherte Wohnung infolge eines erheblichen versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A Ziffer 1 unbewohnbar ist und eine Haltung der Tiere in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, zu dem die Wohnung wieder benutzbar ist oder die Haltung der Tiere zumutbar wird. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 80 [Seite 81] Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Nutztiere und exotische Tiere. b) Tierarztkosten Versicherungsschutz besteht auch für notwendige und tatsächlich angefallene Tierarztkosten infolge eines versicherten Schadenfalls nach Abschnitt A Ziffer 1, soweit das versicherte Haus- oder Heimtier verletzt wurde und die Behandlung nicht planbar oder routinemäßig war. Es handelt sich nicht um eine Tierkrankenversicherung – Kosten für Vorsorgeuntersuchungen, Impfungen oder planbare Behandlungen sind nicht versichert. 13.24 Kosten für Miet-/Ersatzgeräte Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Wurden infolge eines Versicherungsfalles Haushaltsgeräte beschädigt oder zerstört oder sind diese abhandengekommen und ist eine umgehende Reparatur oder Ersatzbeschaffung nicht möglich, so sind die tatsächlich entstandenen Kosten für vergleichbare Mietgeräte vom Versicherungsschutz gedeckt. Haushaltsgeräte im Sinne dieser Bestimmungen sind: Waschmaschine, Wäschetrockner, Kühlschrank, Gefrierschrank oder -truhe, Herd/Ofen, Geschirrspülmaschine. 13.25 Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie Medikamenten Versicherungsschutz besteht für Schäden an Kühl- und Gefriergut sowie – je nach Tarif – für kühlungspflichtige Medikamente, wenn diese durch: • eine unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung oder • eine Überspannung durch Blitzschlag gemäß Abschnitt A Ziffer 3.3 oder • ein unvorhersehbares technisches Versagen des Kühl- oder Gefriergeräts beschädigt oder unbrauchbar werden. Als Medikamente im Sinne dieser Regelung gelten ausschließlich solche, die laut Hersteller dauerhaft bei Kühlschranktemperaturen (z. B. 2 °C bis 8 °C) aufbewahrt werden müssen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 81 [Seite 82] Tarif Leistung • Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls ist auf 200 € begrenzt. Smart • Schäden durch Überspannung oder technisches Versagen sind nicht versichert. • Medikamente sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. • Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. Komfort • Schäden durch Überspannung oder technisches Versagen sind nicht versichert. • Medikamente sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. • Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls, Überspannung oder technischem Prestige Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. • Für Medikamente gilt eine Entschädigungsgrenze von 1.000 €. • Eine Entschädigung für Schäden an Kühl- und Gefriergut infolge Stromausfalls, Überspannung oder technischem Prestige Plus Geräteversagen ist auf die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt. • Für Medikamente gilt eine Entschädigungsgrenze von 2.000 €. 13.26 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Stromverlust aus Stromspeichern Das sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl infolge eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Die Kosten für den Mehrverbrauch ergeben sich aus dem Vergleich mit mindestens 3 aufeinander folgenden Rechnungen des Versorgungsunternehmens vor Eintritt des Versicherungsfalles. Erstattet werden auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern. Tarif Leistung Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt. Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 82 [Seite 83] Tarif Leistung Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Plus Versicherungssumme begrenzt. 13.27 Kosten für Telefonmissbrauch nach einem Einbruch Das sind Telefonkosten, die dadurch entstehen, dass ein Täter in einer nach Abschnitt A Ziffer 4.1 beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und ein dort vorhandenes Telefon verwendet. Tarif Leistung Smart Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 100 € begrenzt. Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Versicherungssumme begrenzt. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Prestige Plus Versicherungssumme begrenzt. 13.28 Giro-, Debit-, und Kreditkartenmissbrauch Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.500 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. Versicherungsschutz besteht für den Missbrauch von Giro-, Debit-, und Kreditkarten, der dadurch entsteht, dass ein Täter in einer nach Abschnitt A Ziffer 4.1 beschriebenen Weise in die versicherte Wohnung einbricht und Giro-, Debit-, und Kreditkarten entwendet. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 83 [Seite 84] 13.29 Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- und Vogelnestern Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt (subsidiär). Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für die fachgerechte Entfernung von Wespen-, Bienen-, Hornissen- oder Vogelnestern, wenn sich diese am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 befinden. Die Entfernung und Umsiedlung des Nests durch einen speziellen Wespen-, Bienen- oder Hornissenbeauftragten der Stadt oder des Landkreises, muss über den Versicherungsnehmer erfolgen. 13.30 Schäden am Hausrat durch wild lebende Tiere Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 5.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. a) Versicherungsschutz besteht auch für Schäden an Hausrat gemäß Abschnitt A Ziffer 8, wenn dieser am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 durch wild lebende Tiere beschädigt, zerstört oder abhandenkommt. Dies gilt für Tiere, die dem Schalenwild oder Federwild im Sinne des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) zuzuordnen sind. b) Versicherungsschutz besteht auch für notwendige und tatsächlich angefallene Reinigungskosten, die aufgrund eines Ereignisses nach a) notwendig werden. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 84 [Seite 85] 13.31 Zuschuss zu Restaurantbesuchen oder Lieferservices bei Unbenutzbarkeit der Küche Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 250 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 350 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf pauschal 350 € begrenzt. Der Versicherer gewährt einen Zuschuss für Ausgaben im Zusammenhang mit Restaurantbesuchen oder der Inanspruchnahme von Lieferdiensten, sofern infolge eines Versicherungsfalls der Herd bzw. Ofen defekt oder die Küche insgesamt unbenutzbar ist. Voraussetzung für den Anspruch ist der Nachweis über die Unbenutzbarkeit, insbesondere durch: • eine Bestätigung eines Fachbetriebs (z. B. Monteurbescheinigung oder Reparaturrechnung) über den Defekt von Herd oder Ofen oder • geeignete Nachweise zur Unbenutzbarkeit der Küche (z. B. Lichtbilder oder amtliche Dokumentation). Ein Zuschuss kann nur gewährt werden, soweit keine Entschädigung für Miet- oder Ersatzgeräte gemäß Abschnitt A Ziffer 13.24 (Herd/Ofen) beansprucht wird. 13.32 Fehlalarm durch Rauchmelder Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt. a) Versicherungsschutz besteht für Kosten, die dadurch entstehen, dass BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 85 [Seite 86] Rauchmelder – die nach den anerkannten Regeln der Technik eingebaut und mit einer funktionsfähigen Batterie ausgestattet sind – infolge eines technischen Defekts Alarm auslösen. Ersetzt werden die infolge eines irrtümlich angenommenen Versicherungsfalles notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für 1. die Beseitigung von Aufbruchspuren infolge des gewaltsamen Eindringens der Polizei, Feuerwehr oder anderer zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen in den Versicherungsort 2. sowie die hierfür anfallenden amtlichen Gebühren der Polizei, Feuerwehr oder anderer zur Hilfeleistung verpflichteter Institutionen. b) Nicht versichert sind Kosten, die dadurch entstehen, dass der Fehlalarm durch Tabakrauch, Kochdünste und dergleichen verursacht werden. 13.33 Feuerlöschkosten Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Versicherungsschutz besteht für Feuerlöschkosten, die z. B. von der Feuerwehr oder anderen Institutionen, im Rahmen eines Versicherungsfalles geltend gemacht werden. 13.34 Kosten für Dekontamination kontaminierter Hausratgegenstände Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für die notwendigen und tatsächlich angefallenen Kosten für die sachgerechte Dekontamination oder Entsorgung versicherter Hausratgegenstände, wenn diese infolge eines versicherten Ereignisses gemäß Abschnitt A Ziffer 1 kontaminiert wurden und aus hygienischen, toxikologischen oder gesundheitlichen Gründen nicht mehr nutzbar sind (z. B. Rußablagerungen nach BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 86 [Seite 87] einem Zimmerbrand, Fäkalienverunreinigung nach Rückstau oder Starkregenereignis, starke Verunreinigung durch Ratten- oder Mäusebefall). Ersetzt werden: • Kosten für eine fachgerechte Dekontamination, soweit diese wirtschaftlich vertretbar ist; • Kosten für die ordnungsgemäße Entsorgung und Wiederbeschaffung gleichwertiger Sachen, sofern eine Dekontamination nicht möglich oder nicht wirtschaftlich ist. Nicht versichert sind: • Kontaminationen durch allmählich eintretende Umwelteinflüsse (z. B. Schimmelbildung infolge mangelhafter Lüftung), • Gegenstände, die bereits vor dem Versicherungsfall kontaminiert oder schadhaft waren, • Aufwendungen, die im Rahmen anderer Leistungen dieses Vertrags bereits berücksichtigt wurden. 13.35 Kosten für psychologische und psychotherapeutische Behandlung infolge eines Versicherungsfalls Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Komfort Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 500 € begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 1.000 € begrenzt (subsidiär). Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). Versicherungsschutz besteht für psychologische oder psychotherapeutische Behandlungen, sofern der Versicherungsnehmer oder eine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebende Person infolge eines Versicherungsfalls eine psychische Schädigung erleidet. Die notwendigen Kosten der Behandlung werden übernommen, sofern ein Psychologe oder Psychotherapeut schriftlich bestätigt, dass die Maßnahme zur Behebung der psychischen Schädigung geeignet ist und mit der Behandlung innerhalb von 6 Monaten infolge des Versicherungsfalls begonnen wird. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 87 [Seite 88] 13.36 Mehrkosten durch Preissteigerungen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Das sind Kosten, die entstehen, weil zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalls und der Wiederherstellung Preissteigerungen eingetreten sind. Veranlasst der Versicherungsnehmer nicht unverzüglich die Wiederherstellung, sind die Mehrkosten nur in dem Umfang zu ersetzen, in dem sich auch bei unverzüglicher Wiederherstellung entstanden wären. 13.37 Mehrkosten durch Technologiefortschritt Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalles tatsächlich entstandenen Mehrkosten für die Wiederbeschaffung oder Wiederherstellung versicherter Sachen, wenn deren Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung in derselben Art und Güte infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. Maßgebend ist der Betrag, der für ein Ersatzgut aufzuwenden ist, dass der vom Schaden betroffenen Art und Güte möglichst nahekommt. 13.38 Pauschale Kostenbeteiligung Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer Komfort Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 2.500 €, auf 50 € begrenzt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 88 [Seite 89] Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer Prestige Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 1.000 €, auf 100 € begrenzt. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall, ab einer Prestige Plus Gesamtentschädigung je Versicherungsfall von 1.000 €, auf 250 € begrenzt. Ab Erreichen einer bestimmten Gesamtentschädigung je Versicherungsfall kann eine pauschale Leistung für persönliche Auslagen beantragt werden. 14 Was ist der Versicherungswert und die Versicherungssumme? Was sind die Grundlagen der Anpassung der Versicherungssumme? Was ist der Unterversicherungsverzicht? a) Versicherungswert Der Versicherungswert bildet die Grundlage für die Berechnung der Entschädigung. 1. Versicherungswert ist der Neuwert. Das ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand wiederzubeschaffen. 2. Für Kunstgegenstände nach Abschnitt A Ziffer 17 a) 4) und Antiquitäten nach Abschnitt A Ziffer 17 a) 5) ist der Versicherungswert der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte wiederzubeschaffen. 3. Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu verwenden, ist der Versicherungswert der gemeine Wert. Das ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer dafür bei einem Verkauf erzielen kann. 4. Ist die Entschädigung für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 auf bestimmte Beträge nach Abschnitt A Ziffer 17 c) begrenzt, werden höchstens diese berücksichtigt. b) Versicherungssumme 1. Die Versicherungssumme wird zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) entsprechen. 2. Die Versicherungssumme erhöht sich um einen Vorsorgebetrag. Tarif Leistung Smart +10 % der vereinbarten Versicherungssumme. Komfort +10 % der vereinbarten Versicherungssumme. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 89 [Seite 90] Tarif Leistung Prestige +30 % der vereinbarten Versicherungssumme. Prestige Plus +30 % der vereinbarten Versicherungssumme. c) Grundlagen der Anpassung von Versicherungssumme und Beitrag Es gelten folgende Grundlagen: 1. Der Versicherer passt den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Er verändert hierzu die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index “Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter” verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index. Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf den nächsten vollen Euro aufgerundet. Der Versicherer gibt dem Versicherungsnehmer die neue Versicherungssumme bekannt. 2. Aus der neuen Versicherungssumme ergibt sich ein neuer Beitrag. 3. Der Versicherungsnehmer kann der Anpassung der Versicherungssumme durch Erklärung in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) widersprechen. Dies muss innerhalb 1 Monats geschehen, nachdem ihm die Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegangen ist. Um die Frist zu wahren, genügt es, den Widerspruch rechtzeitig abzusenden. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. Die möglichen Auswirkungen des Widerspruchs auf einen vereinbarten Unterversicherungsverzicht ergeben sich aus Abschnitt A Ziffer 14 d) 4). d) Geltung und Umfang des Unterversicherungsverzichts 1. Unterversicherungsverzicht Der Unterversicherungsverzicht bedeutet, dass der Versicherer im Versicherungsfall auf den Einwand einer Unterversicherung verzichtet. Eine Unterversicherung besteht, wenn die vereinbarte Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 90 [Seite 91] (siehe Abschnitt A Ziffer 14 a) ist. Das kann dazu führen, dass der Versicherer die Entschädigung wegen Unterversicherung nach Abschnitt A Ziffer 16 d) kürzt. Mit dem Verzicht erfolgt bei der Entschädigungsberechnung nach Abschnitt A Ziffer 16 c) kein Abzug. 2. Voraussetzungen Der Versicherer verzichtet auf den Einwand einer Unterversicherung, wenn alle folgenden Voraussetzungen vorliegen: a) Die Wohnfläche entspricht zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls der im Versicherungsschein genannten Wohnfläche. b) Die Versicherungssumme wird auf folgende Weise ermittelt: Die Anzahl der Quadratmeter Wohnfläche wird mit mindestens 650 € multipliziert, um den Unterversicherungsverzicht vereinbaren zu können. c) Es besteht kein weiterer Hausratversicherungsvertrag ohne Unterversicherungsverzicht für denselben Versicherungsort. 3. Wohnungswechsel Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht ein bisher vereinbarter Unterversicherungsverzicht auf die neue Wohnung über. Dies gilt dann, wenn die Voraussetzungen für den Unterversicherungsverzicht nach Abschnitt A Ziffer 14 d) 2) für die neue Wohnung vorliegen. Vergrößert sich die Wohnfläche der neuen Wohnung gilt: Der Unterversicherungsverzicht besteht nach Umzugsbeginn fort. Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort bis zu 12 Monate. Prestige bis zu 12 Monate. Prestige Plus bis zu 12 Monate. In dieser Zeit muss der Vertrag an die tatsächliche Anzahl der Quadratmeter angepasst werden. Der Unterversicherungsverzicht entfällt nach Ablauf dieser Frist, wenn bis dahin keine Anpassung erfolgte. 4. Auswirkung eines Widerspruchs gegen die Anpassung der Versicherungssumme. Durch einen Widerspruch entfällt ein vereinbarter Unterversicherungsverzicht. Dies gilt aber nur, wenn dadurch der Betrag pro Quadratmeter Wohnfläche BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 91 [Seite 92] unterschritten wird, der zum Zeitpunkt der Anpassung vom Versicherer für den Unterversicherungsverzicht vorgegeben ist. Der Versicherer hat den Versicherungsnehmer über den Wegfall des Unterversicherungsverzichts in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) zu informieren. 5. Kündigung Versicherungsnehmer und Versicherer können den Unterversicherungsverzicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Versicherungsperiode in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) kündigen. Kündigt der Versicherer, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ende der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Dafür hat er nach Zugang der Erklärung des Versicherers 1 Monat Zeit. 15 Was gilt bei einem Wohnungswechsel? a) Umzug in eine neue Wohnung Wechselt der Versicherungsnehmer die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung gebracht werden. b) Mehrere Wohnungen Bewohnt der Versicherungsnehmer neben der neuen weiterhin seine bisherige Wohnung (Doppelwohnsitz), geht der Versicherungsschutz nicht über. Für eine Übergangszeit besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Tarif Leistung Smart 60 Tage Komfort 90 Tage Prestige 12 Monate Prestige Plus 12 Monate c) Umzug ins Ausland Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens 2 Monate nach Umzugsbeginn. d) Anzeige der neuen Wohnung BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 92 [Seite 93] 1. Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche in Quadratmetern anzugeben. 2. Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen vereinbart, ist dem Versicherer mitzuteilen, ob auch in der neuen Wohnung entsprechende Sicherungen vorhanden sind. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen. 3. Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die Wohnfläche oder der Wert des Hausrats, kann das zu Unterversicherung führen, wenn der Versicherungsschutz nicht angepasst wird. e) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht 1. Mit Umzugsbeginn gelten die Tarifbestimmungen des Versicherers, die am Ort der neuen Wohnung gültig sind. 2. Wenn sich der Beitrag aufgrund veränderter Beitragssätze erhöht, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Dies gilt auch, wenn die Selbstbeteiligung erhöht wird. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird 1 Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam. 3. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu. f) Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung Im Fall einer Trennung von Ehegatten gilt Folgendes: 1. Zieht der Versicherungsnehmer aus der gemeinsamen Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte dort zurück, gelten als Versicherungsort beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des Versicherungsnehmers. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in der neuen Wohnung des Versicherungsnehmers. 2. Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und einer von ihnen aus der Ehewohnung auszieht, sind Versicherungsort ebenfalls beide Wohnungen: Die bisherige Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt so lange, bis der Versicherungsvertrag geändert wird, längstens bis zum Ablauf von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 93 [Seite 94] 3. Wenn beide Ehegatten Versicherungsnehmer sind und beide in neue Wohnungen ziehen, gilt Abschnitt A Ziffer 15 f) 2) entsprechend. Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten nach der auf den Auszug folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen Wohnungen. g) Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Abschnitt A Ziffer 15 f) gilt auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind. 16 Wie wird die Entschädigung ermittelt? Was gilt bei einer Unterversicherung? a) Der Versicherer ersetzt 1. bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet. 2. bei beschädigten Sachen die erforderlichen Reparaturkosten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der Versicherer ersetzt außerdem eine Wertminderung, die durch die Reparatur nicht ausgeglichen wird. Ersetzt wird aber höchstens der Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls. Der erzielbare Verkaufspreis von Resten wird bei der Entschädigungsberechnung angerechnet. 3. bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beeinträchtigt ist (Schönheitsschaden), einen Betrag, der dem Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass dem Versicherungsnehmer eine Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist. b) Mehrwertsteuer Die Mehrwertsteuer wird nur ersetzt, wenn und soweit sie anlässlich der Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung tatsächlich angefallen ist. Sie wird nicht ersetzt, wenn der Versicherungsnehmer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. c) Gesamtentschädigung, Kosten auf Weisung des Versicherers Die Gesamtentschädigung für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ist je Versicherungsfall auf die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls geltende Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag nach Abschnitt A Ziffer 14 b) begrenzt. Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf Weisung des Versicherers entstanden sind, werden unbegrenzt ersetzt. Wird die vereinbarte Versicherungssumme einschließlich Vorsorgebetrag für die Entschädigung versicherter Sachen bereits vollständig ausgeschöpft, gilt Folgendes: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 94 [Seite 95] Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden darüber hinaus wie nachstehend ersetzt. Tarif Leistung Smart bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme Komfort bis zu 10 % der vereinbarten Versicherungssumme Prestige bis zu 30 % der vereinbarten Versicherungssumme Prestige Plus bis zu 30 % der vereinbarten Versicherungssumme d) Feststellung und Berechnung einer Unterversicherung Ist die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls niedriger als der Versicherungswert nach Abschnitt A Ziffer 14 a), besteht eine Unterversicherung. In diesem Fall kann die Entschädigung nach Abschnitt A Ziffer 16 a) in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt werden. Es gilt folgende Berechnungsformel: Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der Versicherungssumme dividiert durch den Versicherungswert. Die Erstattung von versicherten Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 wird nach der gleichen Berechnungsformel in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versicherungswert gekürzt. Das schließt auch Schadenabwendungs-, Schadenminderungs- und Schadenermittlungskosten ein. Ungeachtet der vorstehenden Regelungen wird bei Kleinschäden in den nachstehenden Tarifen auf eine Kürzung wegen Unterversicherung bis zu den genannten Beträgen verzichtet: Tarif Leistung Smart Kein Verzicht. Komfort bis 1.000 € Prestige bis 1.000 € Prestige Plus bis 5.000 € e) Kosten Versicherte Kosten nach Abschnitt A Ziffer 13 werden ersetzt, wenn sie nachweislich tatsächlich angefallen sind. Dabei werden die jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen berücksichtigt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 95 [Seite 96] 17 Was sind Wertsachen? Was sind Wertschutzschränke? Welche Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen? a) Wertsachen Versicherte Wertsachen nach Abschnitt A Ziffer 8 b) sind: 1. Bargeld sowie auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge; 2. Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; 3. Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin; 4. Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände sowie nicht in Abschnitt A Ziffer 17 a) 3) genannte Sachen aus Silber; 5. Antiquitäten, die über 100 Jahre alt sind, mit Ausnahme von Möbelstücken. b) Wertschutzschränke 1. Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch eine qualifizierte Prüfstelle (z. B. VdS Schadenverhütung GmbH oder ECB-S nach EN 1143-1) anerkannt sind. Erkennbar sind diese Schränke unter anderem an den ECB-S bzw. VdS Plaketten auf der Innenseite der Wertschutzschranktür. Die entsprechenden Entschädigungsgrenzen sind abhängig vom Widerstandsgrad des Wertschutzschrankes. Diese können der Anlage 1 am Ende dieser Bedingungen entnommen werden. 2. Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein. c) Entschädigungsgrenzen 1. Wertsachen werden je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist: Tarif Leistung Smart 25 % der vereinbarten Versicherungssumme. Komfort 50 % der vereinbarten Versicherungssumme. Prestige 75 % der vereinbarten Versicherungssumme. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 96 [Seite 97] Tarif Leistung Prestige Plus 100 % der vereinbarten Versicherungssumme. Für Bargeld sowie für Geldbeträge, die auf Karten oder sonstige Datenträger geladen sind, gelten – unabhängig davon, ob sie sich innerhalb oder außerhalb eines Wertschutzschranks nach Abschnitt A Ziffer 17 b) befinden – die Begrenzungen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 c) 2). 2. Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks nach Abschnitt A Ziffer 17 b) gelten folgende Entschädigungsgrenzen: Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag: Tarif Leistung • für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: insgesamt 1.000 € • für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Smart Wertpapiere: insgesamt 5.000 € • für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 20.000 € • für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: insgesamt 3.000 € • für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Komfort Wertpapiere: insgesamt 15.000 € • für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 30.000 € • für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Prestige Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: insgesamt 4.000 € BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 97 [Seite 98] Tarif Leistung • für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere: insgesamt 30.000 € • für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 40.000 €. • für Bargeld und auf Karten oder sonstige Datenträger geladene Geldbeträge mit Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den Nennbetrag übersteigt: insgesamt 5.000 € • für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Prestige Plus Wertpapiere: insgesamt 50.000 € • für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin: insgesamt 50.000 €. 3. Versicherungsschutz besteht auch für den Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten. Der Wert dieses Inhaltes muss in der Gesamt-Versicherungssumme berücksichtigt werden. Der Inhalt von Kundenschließfächern in Tresorräumen von Geldinstituten wird je Versicherungsfall bis zu einem bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme entschädigt, sofern nichts anderes vereinbart ist: Tarif Leistung Smart 25 % der vereinbarten Versicherungssumme. Komfort 50 % der vereinbarten Versicherungssumme. Prestige 75 % der vereinbarten Versicherungssumme. Prestige Plus 100 % der vereinbarten Versicherungssumme. Soweit der Versicherungsnehmer Leistungen aus einer anderen Versicherung erlangen kann, gehen diese vor und werden auf die Entschädigung angerechnet. 4. Erhöhung der Entschädigungsgrenze für Bargeld an bestimmten Festtagen BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 98 [Seite 99] Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Für Bargeld besteht innerhalb des Versicherungsortes, an nachstehenden Festtagen – längstens für eine Kalenderwoche – eine erhöhte Entschädigungsgrenze. • Silberne (25 Jahre), Goldene (50 Jahre) und Diamantene (60 Jahre) Hochzeit des Versicherungsnehmers, • Offizielle, steuerlich anerkannte Eheschließung/Verpartnerung des Versicherungsnehmers oder dessen Kinder, • Runde Geburtstage des Versicherungsnehmers oder seiner mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Partner (durch 10 teilbar), • 18. Geburtstag der Kinder. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 € begrenzt. 5. Berechnung und Berücksichtigung von Wertsachen Die Versicherungssumme wird pauschal auf Grundlage eines Quadratmeterwertes gemäß Abschnitt A Ziffer 14 ermittelt und ist darauf ausgerichtet, den durchschnittlichen Hausrat zu decken. d) Eingeschränkter Versicherungsschutz in nicht ständig bewohnten Wohnungen In nicht ständig bewohnten Wohnungen besteht kein Versicherungsschutz für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 a). 18 Welche Regeln gelten für das Sachverständigenverfahren? a) Feststellung der Schadenhöhe Der Versicherungsnehmer kann nach Eintritt des Versicherungsfalls verlangen, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können der Versicherer und der Versicherungsnehmer auch gemeinsam vereinbaren. b) Weitere Feststellungen Der Versicherungsnehmer und der Versicherer können vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 99 [Seite 100] c) Verfahren vor der Feststellung Für das Sachverständigenverfahren gilt: 1. Jede Partei hat in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) einen Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren Sachverständigen benannt hat, kann die andere Partei in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) auffordern, den zweiten Sachverständigen zu benennen. Dabei muss sie den von ihr benannten Sachverständigen angeben. Der zweite Sachverständige muss innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Aufforderung benannt werden. Wenn das nicht geschieht, kann die auffordernde Partei den Sachverständigen durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In seiner Aufforderung muss der Versicherer den Versicherungsnehmer auf diese Folge hinweisen. 2. Der Versicherer darf folgende Personen nicht als Sachverständigen benennen: a) Mitbewerber des Versicherungsnehmers, b) Personen, die mit dem Versicherungsnehmer in dauernder Geschäftsverbindung stehen, c) Personen, die bei Mitbewerbern oder Geschäftspartnern des Versicherungsnehmers angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Verhältnis stehen. 3. Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Die Regelung nach Abschnitt A Ziffer 18 c) 2) gilt auch für seine Benennung. Wenn sich die Sachverständigen nicht einigen, wird der Obmann durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. Dies geschieht auf Antrag einer der beiden Parteien. d) Feststellung Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: 1. ein Verzeichnis der abhanden gekommenen, der zerstörten und der beschädigten versicherten Sachen mit den dazugehörigen Versicherungswerten zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls, 2. die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten, 3. die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen, 4. die versicherten Kosten. Wenn kein Unterversicherungsverzicht gegeben ist, muss zudem der Versicherungswert der nicht vom Schaden betroffenen versicherten Sachen zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls enthalten sein. e) Verfahren nach der Feststellung Jeder Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Parteien BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 100 [Seite 101] gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Sachverständigen voneinander ab, übergibt der Versicherer sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die darin streitig gebliebenen Punkte. Die Feststellungen der Sachverständigen bilden dabei die Grenzen für den Entscheidungsspielraum des Obmanns. Seine Entscheidung übermittelt der Obmann beiden Parteien gleichzeitig. Die Feststellungen der Sachverständigen bzw. des Obmanns sind für die Vertragsparteien verbindlich. Sie sind unverbindlich, wenn nachgewiesen wird, dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. Aufgrund von verbindlichen Feststellungen berechnet der Versicherer die Entschädigung. Wenn die Feststellungen unverbindlich sind, trifft das Gericht eine verbindliche Feststellung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen die Feststellung nicht treffen können, wollen, oder sie verzögern. f) Kosten Die Kosten des eigenen Sachverständigen träge jede Partei selbst. Die Kosten des Obmanns tragen beide Parteien je zur Hälfte. Tarif Leistung Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die Smart Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet. Ab einer Schadenhöhe von über 50.000 € werden dem Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die Komfort Kosten des Obmanns bis 1 % der vereinbarten Versicherungssumme, maximal 1.000 €, erstattet. Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem Prestige Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die Kosten des Obmanns vollständig ersetzt. Ab einer Schadenhöhe von über 5.000 € werden dem Prestige Plus Versicherungsnehmer die Sachverständigenkosten sowie die Kosten des Obmanns vollständig ersetzt. g) Obliegenheiten Durch das Sachverständigenverfahren werden die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers nicht berührt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 101 [Seite 102] 19 Wann wird die Entschädigung gezahlt und wie wird sie verzinst? a) Fälligkeit der Entschädigung Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat. Der Versicherungsnehmer kann 1 Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. b) Verzinsung Für die Verzinsung gelten folgende Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht: 1. Entschädigung Sie ist ab dem Tag der Schadenmeldung zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb 1 Monats geleistet wurde. 2. Zinssatz Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB), mindestens aber bei 4 % und höchstens bei 6 % Zinsen pro Jahr. Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. c) Hemmung Bei der Berechnung der Fristen nach Abschnitt A Ziffer 19 a) und Abschnitt A Ziffer 19 b) 1) gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann. d) Aufschiebung der Zahlung Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange 1. Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen; 2. ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft. 20 Was gilt für wiederherbeigeschaffte Sachen? a) Anzeigepflicht Erlangt der Versicherer oder der Versicherungsnehmer Kenntnis über den Verbleib abhandengekommener Sachen, hat er dies dem Vertragspartner unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige muss in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) erfolgen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 102 [Seite 103] b) Entschädigung Hat der Versicherungsnehmer den Besitz einer abhandengekommenen Sache wiedererhalten, so gilt für die Entschädigung dieser Sache: 1. Vor Zahlung der abschließenden Entschädigung Der Versicherungsnehmer behält den Anspruch auf die Entschädigung. Das setzt voraus, dass er dem Versicherer die Sache innerhalb von 2 Wochen zur Verfügung stellt. Andernfalls ist eine zwischenzeitlich geleistete Entschädigung für diese Sache zurückzuzahlen. Das gilt auch für eine anteilig geleistete Entschädigung. 2. Nach Zahlung der abschließenden Entschädigung Der Versicherungsnehmer kann innerhalb von 2 Wochen nach Empfang einer Aufforderung des Versicherers wählen, die Entschädigung zurückzuzahlen und die Sache zu behalten. Andernfalls gelten folgende Regelungen: a) Bei Entschädigung der Sache in voller Höhe des Versicherungswerts kann er dem Versicherer die Sache zur Verfügung stellen. Dieses Wahlrecht muss er innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Aufforderung des Versicherers ausüben. Tut der Versicherungsnehmer das nicht, geht das Wahlrecht auf den Versicherer über. b) Bei Entschädigung der Sache in bedingungsgemäß anteiliger Höhe des Versicherungswerts muss er sie im Einvernehmen mit dem Versicherer öffentlich meistbietend verkaufen lassen. Der Versicherer erhält von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten höchstens den Anteil, den er bereits für die Sache entschädigt hat. c) Beschädigte Sachen Behält der Versicherungsnehmer wiederherbeigeschaffte Sachen und sind diese beschädigt worden, kann er auch die bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten verlangen oder behalten. d) Mögliche Rückerlangung Ist es dem Versicherungsnehmer möglich, den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückzuerlangen, ohne dass er davon Gebrauch macht, gilt die Sache als zurückerhalten. e) Übertragung der Rechte Muss der Versicherungsnehmer dem Versicherer zurückerlangte Sachen zur Verfügung stellen, gilt: Er hat dem Versicherer den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu übertragen, die ihm an diesen Sachen zustehen. f) Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 103 [Seite 104] Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt worden, hat der Versicherungsnehmer die gleichen Rechte und Pflichten wie bei Zurückerlangung des Wertpapiers. Er kann die Entschädigung jedoch behalten, soweit ihm bei der Rückabwicklung durch Verzögerung fälliger Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. 21 Sonstige Leistungserweiterungen 21.1 Allgefahrendeckung – unbenannte Gefahren Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige • Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 500 € je Versicherungsfall, max. 5.000 €. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus • Es gilt bei der Entschädigung eine Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers in Höhe von 10 % der Schadensumme, mindestens 500 € je Versicherungsfall, max. 2.500 €. a) Umfang Die versicherten Sachen sind über den Leistungsumfang gemäß • Abschnitt A Ziffer 3 („Was ist unter Feuerschaden zu verstehen?“); • Abschnitt A Ziffer 4 („Was ist unter Einbruchdiebstahl zu verstehen?“); • Abschnitt A Ziffer 5 („Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen?“); • Abschnitt A Ziffer 6 („Was ist unter Naturgefahren (Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren) zu verstehen?“) hinaus gegen unvorhersehbare Zerstörung, Beschädigung (Sachschaden) oder infolgedessen das Abhandenkommen durch Ursachen aller Art (Allgefahrendeckung) versichert. Insbesondere sind bisher noch nicht bekannte bzw. nicht eingetretene sowie unbenannte Gefahren versichert, sofern diese nicht ausgeschlossen sind. Die Entschädigung wird je versichertem Schadenfall insgesamt bis zu den Höchstentschädigungsgrenzen (Sublimits) einzelner Positionen (z. B. Wertsachen, Außenversicherung) erbracht. Soweit diese nicht benannt sind, leistet der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 104 [Seite 105] Versicherer bis zur vereinbarten Höchstentschädigungsleistung. Bei Schäden an • Unterhaltungselektronik (z. B. Fernsehern, Beamern, Audiogeräten), • Messtechnik und optische Geräte (z. B. Waagen, Lasern, Kameras, Videogeräten) ist der Versicherer berechtigt die Entschädigung als Naturalersatz zu leisten. Naturalersatz bedeutet, dass der Versicherungsnehmer im Leistungsfall durch einen vom Versicherer beauftragten Dienstleister ein mindestens gleichwertiges Ersatzgerät erhält. Als gleichwertig gilt ein Ersatzgerät, wenn es hinsichtlich Typs, Alter und technischen Zustands mit dem Gerät des Versicherungsnehmers vergleichbar ist. Der Versicherungsnehmer erhält auf dieses Gerät eine Garantie von 12 Monaten. Sofern der Versicherungsnehmer bislang einen höheren Garantieanspruch hatte, übernimmt der Versicherer diesen entsprechend. Kann der Versicherer kein geeignetes Ersatzgerät zur Verfügung stellen, hat der Versicherungsnehmer Anspruch auf eine Entschädigung zum Neuwert. Mit der Allgefahrendeckung erfolgt keine Erweiterung der Leistungen der im Rahmen dieser Bedingungen bekannten versicherten oder versicherbaren Gefahren. Vereinbarte Selbstbeteiligungen und Sublimits der bekannten Gefahren und optionalen Bausteinen werden durch die Allgefahrendeckung nicht erweitert bzw. aufgehoben. Es erfolgt keine Erweiterung versicherter Sachen, des Geltungsbereiches oder der versicherten Kostenpositionen. b) Ausschlüsse Neben den generellen Ausschlüssen gemäß Abschnitt A Ziffer 2 besteht kein Versicherungsschutz für verursachte Schäden durch 1. Ereignisse, für die im Rahmen der versicherbaren Bausteine (Baustein Fahrrad Plus, Baustein weitere Naturgefahren, Baustein MehrWert Hausratversicherung) Versicherungsschutz vorgesehen oder ausdrücklich ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn die Mitversicherung eines Bausteins vom Versicherer abgelehnt wurde, z. B. wegen eines unkalkulierbar hohen Risikos; 2. Ereignisse, für die im Rahmen der versicherten Gefahren gemäß Abschnitt A Ziffer 3 bis 6 Versicherungsschutz vorgesehen oder ausdrücklich ausgeschlossen ist; dies gilt auch dann, wenn die Mitversicherung einer Gefahr vom Versicherer abgelehnt wurde, z. B. wegen eines unkalkulierbar hohen Risikos; 3. Vorsatz; 4. Grundwasser; 5. Beschlagnahme, Verstaatlichung, Entziehung oder andere hoheitliche Maßnahmen; BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 105 [Seite 106] 6. technische, mechanische, elektrische oder elektronische Defekte, 7. Beschädigung infolge bestimmungsgemäßen oder bestimmungswidrigen Gebrauchs der versicherten Sachen (normale Abnutzung, Verschleiß, Verfall, Selbstverderb); 8. die nicht die Gebrauchs- oder Funktionsfähigkeit der versicherten Sache beeinträchtigen (z.B. Kratzer, Schrammen, Lack- oder ähnliche Schönheitsschäden); 9. altersbedingte oder allmähliche Einwirkung zum Beispiel von Frost, Hitze, Temperatur- und Luftschwankungen, Feuchtigkeit, Fäulnis, Rost, Schimmel, Staub, Licht, Strahlen, Gasen und Chemikalien und durch Abnutzung, Verschleiß. Mitversichert sind jedoch Folgeschäden an versicherten Sachen; 10. Konstruktions-, Material-, Ausführungs- oder Planungsfehler oder Verwendung mangelhafter Materialien oder soweit ein Dritter im Rahmen der Gewährleistung einzutreten hat; 11. Baumaßnahmen auf dem versicherten Grundstück; 12. Bedienung, Bearbeitung, Verarbeitung, Reinigung, Renovierung, Reparatur, Restauration, Umbau und Wartung oder übermäßige Beanspruchung versicherter Sachen; 13. Schäden durch Mängel und/oder Reparaturbedürftigkeit, die bei Abschluss der Versicherung bereits vorhanden waren und dem Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten bekannt sein mussten. Der Ausschluss greift nicht, sofern der Schaden nicht durch die Reparaturbedürftigkeit oder einen Mangel verursacht wurde oder die Sache war zur Zeit des Schadens mit Zustimmung des Versicherers wenigstens behelfsmäßig repariert; 14. einfachen Diebstahl außerhalb der versicherten Wohnung, Verlieren, Unterschlagen, Veruntreuen, Liegen-, Hängen- oder Stehenlassens versicherter Sachen; 15. Schwamm, sowie alle Arten von Hausfäulepilzen; 16. Verfall; 17. Sturmflut und Tsunami; 18. Glasbruch; Der Ausschluss gilt nicht, sofern der Bruch durch eine Gefahr nach Abschnitt A Ziffer 1 a) – d) entstanden ist. 19. Vögel, Haustiere, Nagetiere/ Raubtiere, Insekten, Schädlinge und Ungeziefer aller Art und Pflanzen. Der Ausschluss greift jedoch nicht bei Folgeschäden an versicherten Sachen; BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 106 [Seite 107] 20. Personen; 21. Gebrauch; 22. Assistance-Leistungen jeglicher Art. Generell ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind Schäden durch unbenannte Gefahren an • Seh- und Hörhilfen; • Tieren (dies gilt auch für versicherte Haus- und Heimtiere), versichert sind jedoch Schäden an versicherten Haus- und Heimtieren durch auf Tötung, Vergiftung oder Verletzung ausgerichtete Köder; • elektronischen Datenträgern aller Art mit den darauf befindlichen Programmen. Außerhalb des Versicherungsortes sind Schäden durch unbenannte Gefahren an folgenden Sachen ausgeschlossen: • Fahrrädern, Pedelecs oder Elektrofahrrädern und Fahrradanhängern; • Modell- und Spielfahrzeugen, Go-Karts; • Kraftfahrzeugen; • Anhängern; • Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchbooten einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte; • Fall- und Gleitschirmen, Flugdrachen und ferngelenkten Flugmodellen; • Sportgeräten; • Musikinstrumenten; • Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17. c) Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer können die Allgefahrendeckung jederzeit in Textform kündigen. Die Kündigung wird frühestens 1 Monat nach Zugang wirksam. Kündigt der Versicherer, so kann der Versicherungsnehmer den gesamten Vertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang der Erklärung des Versicherers zum selben Zeitpunkt kündigen. 21.2 Allgefahrendeckung Plus – umgekehrte Beweislast Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 107 [Seite 108] Tarif Leistung Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Im Rahmen der Allgefahrendeckung gemäß Abschnitt A Ziffer 21.1 gilt erweitert: Grundsätzlich trägt der Versicherungsnehmer im Schadenfall die Beweislast für den Eintritt des Schadens. Mit der Allgefahrendeckung Plus wird diese Beweislast umgekehrt. Ein entschädigungspflichtiger Versicherungsfall liegt vor, sofern der Versicherer nicht nachweist, dass • ein Ausschlusstatbestand gemäß Abschnitt A Ziffer 2 vorliegt oder • der Schadenfall nicht vom Deckungsumfang erfasst ist. Die Beweislastumkehr gilt ausschließlich für Schäden, die unter die Allgefahrendeckung gemäß Abschnitt A Ziffer 21.1 fallen. Versicherungsschutz besteht auch dann, wenn die Schadensursache nicht eindeutig festgestellt werden kann, soweit der Versicherer keinen Ausschluss oder ein nicht versichertes Ereignis nachweist. 21.3 Beitragsreduzierung bei Umzug in ein Seniorenheim Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. a) Auf Wunsch des Versicherungsnehmers wird bei Auflösung der versicherten Wohnung und Umzug des Versicherungsnehmers in ein Senioren-/Pflegeheim bzw. in „Betreutes Wohnen“ der Versicherungsvertrag weitergeführt. b) Sofern die Hausratversicherung seit mindestens 3 Jahren bei der Bayerischen bestand, wird der dem Versicherungsvertrag zugrunde liegende Beitragssatz ab dem Zeitpunkt des Umzugs um 25 % reduziert. Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Umzugs maßgebliche Mindestprämie des zugrunde liegenden Tarifs. c) Die Bestimmungen von Abschnitt A Ziffer 15 (Wohnungswechsel) bleiben unberührt. Insbesondere kann sich durch den Umzug der Beitrag ändern (siehe Abschnitt A Ziffer 15 e). Die Reduzierung des Beitragssatzes erfolgt auf den für den neuen Versicherungsort gültigen Beitragssatz. d) Der Umzug in ein Senioren-/Pflegeheim oder in „Betreutes Wohnen“ bzw. der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 108 [Seite 109] Auszug aus dem Senioren-/Pflegeheim oder aus „Betreutem Wohnen“ ist dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen (Abschnitt A Ziffer 15 d). 21.4 Opfer einer polizeilich angezeigten Straftat Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 400 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 750 € je Versicherungsfall. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). Prestige Plus • Für Bargeld besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 500 € je Versicherungsfall. • Für Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 und elektronische Geräte besteht Versicherungsschutz bis zu einem Betrag von 1.000 € je Versicherungsfall. Versicherungsschutz besteht für Schäden an versicherten Sachen durch eine polizeilich angezeigte, welcher der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person zum Opfer gefallen ist, sofern für diesen Schaden kein Versicherungsschutz aus einer anderen Leistungserweiterung dieser Bedingungen besteht (subsidiär). Ausgeschlossen bleiben Ansprüche aus Personenschäden sowie der Diebstahl oder die Beschädigung von Fahrrädern oder gesondert versicherbare Glasbruchschäden. 21.5 Gebühren bei Wiederbeschaffung von privaten Dokumenten und behördlichen Papieren Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 109 [Seite 110] Tarif Leistung Prestige Nicht versichert. Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen; Prestige Plus Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 250 € begrenzt. Werden durch einen Versicherungsfall private Dokumente (z. B. Zeugnisse, Heiratsurkunden, Führerscheine, KFZ-Zulassungsbescheinigungen) oder Ausweispapiere (z. B. Reisepässe, Personalausweise, Visaunterlagen) beschädigt, zerstört oder kommen diese durch einen Versicherungsfall abhanden, übernimmt der Versicherer die bei der Wiederbeschaffung anfallenden amtlichen Gebühren. Vermögensschäden werden nicht übernommen. 21.6 Garderobendiebstahl Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. • Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 3.000 € begrenzt (subsidiär). • Es besteht kein Versicherungsschutz für Bargeld. Prestige Plus • Es sind keine Wertsachen gemäß Abschnitt A Ziffer 17 sowie keine elektronischen Geräte wie Mobiltelefone, Computer, Laptops, Notebooks, Kameras und Organizer versichert. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen, wenn diese aus der Obhut der Garderobenaufbewahrung eines Veranstalters durch einfachen Diebstahl entwendet werden. 21.7 Haushaltsgründung durch Kinder Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen Gründen mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Kinder erstmalig einen eigenen Hausstand innerhalb Deutschlands, wird auch für den neuen BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 110 [Seite 111] Haushalt kostenfrei Versicherungsschutz nach den allgemeinen Versicherungsbedingungen gewährt. Dies gilt jedoch nur, sofern für den neuen Haushalt nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. Wohngemeinschaften sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Der Vorsorgeschutz ist auf insgesamt 50 % der Versicherungssumme begrenzt. Die Haushaltsgründung ist unter Angabe der Anschrift und Wohnfläche (qm) mitzuteilen. Der Versicherungsschutz erlischt, ohne dass es einer weiteren Mitteilung durch den Versicherer bedarf, 12 Monate nach Umzugsbeginn. B Gemeinsame Bestimmungen 1 Beitragsangleichung und Kündigungsrecht nach Beitragsangleichung Die Prämie, auch soweit sie für den erweiterten Versicherungsschutz vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des Beitragssatzes steigen oder sinken. 1.1 Anpassung der Prämie a) Bei der Beitragsanpassung überprüft der Versicherer einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation). Für die Neukalkulation ermittelt der Versicherer Veränderungen seiner Schadenaufwendungen und Kosten. Für die Neukalkulation wird neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung auch die voraussichtliche Entwicklung bis zur nächsten Neukalkulation zugrunde gelegt. Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden. Außerdem dürfen dem Versicherungsnehmer gewährte Nachlässe bei der Neukalkulation nicht verändert werden. Für die Neukalkulation werden gleichartige Hausratversicherungen, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammengefasst. Für den Fall, dass unternehmenseigene Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen. b) Der Versicherer kann die Anpassung zu Beginn der Versicherungsperiode vornehmen, die auf die Feststellung folgt. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisherigen Beitrag, ist er verpflichtet, den Beitrag entsprechend abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Beitrag, kann der Versicherer den Beitrag erhöhen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 111 [Seite 112] c) Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, kann der Versicherungsnehmer den Vertrag innerhalb 1 Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Beitragserhöhung kündigen. Der Versicherer wird in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht hinweisen. Die Mitteilung muss dem Versicherungsnehmer spätestens 1 Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Die Monatsfrist für die Kündigung durch den Versicherungsnehmer beginnt zu laufen, wenn diesem die Mitteilung der Beitragserhöhung zugegangen ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung. Die Kündigung wird mit Zugang der Kündigungserklärung des Versicherungsnehmers wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Aus einer bloßen Erhöhung der Versicherungssteuer ergibt sich für den Versicherungsnehmer kein Kündigungsrecht. 1.2 Anpassung als Selbstbeteiligung a) Anstelle einer Beitragserhöhung kann der Versicherer bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Beitragserhöhung nach den Bestimmungen von Abschnitt B Ziffer 1.1 eine Selbstbeteiligung pro Schadenfall einführen. Im Schadenfall wird die Selbstbeteiligung von der Schadenzahlung abgezogen. b) Die Höhe der Selbstbeteiligung wird individuell zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung berechnet. Sie wird unter Beachtung der anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathematik, Versicherungstechnik und den tatsächlichen Werten, die eine Beitragserhöhung nach Abschnitt B Ziffer 1.1 rechtfertigen, angemessen ermittelt. Bereits vereinbarte oder bestehende Selbstbeteiligungen können sich durch die nach dieser Ziffer 1.2 zu verlangende Selbstbeteiligung erhöhen. c) Die Selbstbeteiligung gilt ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres, sofern dem Versicherungsnehmer die Einführung der Selbstbeteiligung mindestens 1 Monat vor dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilt und er über sein Recht nach Abschnitt B Ziffer 1.1 c) belehrt wurde. 2 Was gilt bei einem Umzug? a) Der Beitrag richtet sich nach der Postleitzahl des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers. Ein Wohnungswechsel muss dem Versicherer spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Bei einem Umzug des Versicherungsnehmers berücksichtigt der Versicherer den Beitrag für die neue Postleitzahl ab dem Tag der Änderung. b) Festlegung des neuen Beitrags, Kündigungsrecht 1. Wenn sich der Beitrag aufgrund der Änderung der Postleitzahl erhöht, kann der BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 112 [Seite 113] Versicherungsnehmer den Vertrag kündigen. Kündigt der Versicherungsnehmer, muss er das in Textform (z. B. E-Mail, Telefax oder Brief) tun. Dafür hat er 1 Monat nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung Zeit. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang beim Versicherer. Die Kündigung wird 1 Monat, nachdem sie dem Versicherer zugegangen ist, wirksam. 2. Dem Versicherer steht im Fall einer Kündigung der Beitrag nur in bisheriger Höhe und zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu. 3. Wurde der Versicherungsvertrag aufgrund schuldhaft unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers günstigeren Merkmalen zugeordnet oder diese Zuordnung während der Vertragslaufzeit schuldhaft beibehalten, so wird bei Bekanntwerden der richtigen Umstände der Beitrag rückwirkend ab Vertragsbeginn den tatsächlichen Tarifmerkmalen angepasst. C Leistungsgarantien 1 Leistungsversprechen gegenüber den GDV-Musterbedingungen sowie dem Arbeitskreis Beraterprozesse Der Versicherer garantiert, dass diese Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung (BBR VHV 2026) ausschließlich zum Vorteil der Versicherungsnehmer von den durch den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen abweichen und die Leistungsinhalte die Empfehlungen des Arbeitskreises Beraterprozesse (in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls) voll erfüllt. 2 Innovationsgarantie Leistungsverbesserungen der dieser Hausratversicherung zugrunde liegenden Bedingungen, die ohne zusätzlichen Beitrag angeboten werden, gelten mit sofortiger Wirkung auch für diesen Vertrag. Mögliche Verschlechterungen der Bedingungen bleiben unberücksichtigt und haben keinen Einfluss auf den bestehenden Versicherungsschutz. 3 Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Arbeitslosigkeit Prestige Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit Prestige Plus Arbeitslosigkeit und Kurzarbeit BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 113 [Seite 114] Die nachstehend aufgeführten Bestimmungen gelten nur dann, wenn die Voraussetzungen gemäß a) und b) erfüllt sind. a) Für den Fall unverschuldeter Arbeitslosigkeit im Sinne des Arbeitsförderungsrechtes oder Kurzarbeit erfolgt bei unverändertem Versicherungsschutz für maximal 12 Monate eine Befreiung von der Beitragszahlung. Voraussetzung ist, • dass die Arbeitslosigkeit frühestens 6 Monate nach Vertragsbeginn eingetreten ist (Wartezeit), es sich um eine Arbeitslosigkeit von mindestens 6 Wochen handelt und der Vertrag noch nicht gekündigt wurde; • dass die Kurzarbeit frühestens 1 Monat nach Vertragsbeginn eingetreten ist (Wartezeit), es sich um eine Kurzarbeit von mindestens 6 Wochen handelt und der Vertrag noch nicht gekündigt wurde. b) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung setzt des Weiteren voraus, dass der Arbeitnehmer vor Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens 15 Wochenstunden stand und das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Ein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht nicht, wenn der Versicherungsnehmer als Wehrpflichtiger, Zivildienstleistender, Auszubildender, Mitarbeiter eines Saison- oder Kampagne-Betriebes, bei seinem Ehegatten oder einem in direkter Linie Verwandten beschäftigt war. Ebenfalls kein Anspruch auf Beitragsbefreiung besteht, wenn bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ausgesprochen war. Der Anspruch auf Beitragsbefreiung bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach Beendigung des gekündigten Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß Abschnitt C Ziffer 2 b) Abs. 1 erneut erfüllt sind. c) Das Vorliegen der unter a) und b) genannten Voraussetzungen muss durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Agentur für Arbeit und des Arbeitgebers nachgewiesen werden. d) Mehrfache Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit ist versichert. Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß Abschnitt C Ziffer 2 b) erfüllt haben. Gleiches gilt im Falle der wiederholten Kurzarbeit. e) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung ist unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit schriftlich vom Versicherungsnehmer geltend zu machen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 114 [Seite 115] Bei Vorliegen aller Voraussetzungen beginnt die Beitragsbefreiung mit dem auf den Eintritt der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit folgenden Kalendermonat, frühestens jedoch mit Eingang der schriftlichen Anzeige der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bei der Bayerischen. Der Beginn der Beitragsbefreiung wird schriftlich bestätigt. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem Zeitpunkt offenen Posten verrechnet. f) Über das Ende der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit muss der Versicherungsnehmer die Bayerische unverzüglich schriftlich informieren. Er ist verpflichtet, der Bayerischen jederzeit auf Anforderung Nachweise über die Fortdauer der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit vorzulegen. Die Beitragsbefreiung tritt mit Ende des Kalendermonates, in dem die Bayerische die Nachweise angefordert hat, außer Kraft, wenn der Bayerischen in einem solchen Fall die Fortdauer der Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit nicht innerhalb von 2 Wochen nachgewiesen wird. 4 Unklare Zuständigkeit bei Versicherungswechsel a) In Erweiterung zu AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 1 a) gilt: Wenn 1. zum Zeitpunkt der Schadenmeldung unklar ist, ob ein Sachschaden während der Gültigkeit dieser Versicherung eingetreten ist oder in die Zuständigkeit der bis dahin bestehenden Vorversicherung fällt und 2. durchgängig lückenloser Versicherungsschutz zwischen der Vorversicherung und diesem aktuell bei der Bayerischen bestehenden Vertrag besteht, 3. wird die Bayerische die Schadenbearbeitung nicht wegen des fehlenden Nachweises der Zuständigkeit ablehnen. b) Ist mit dem Vorversicherer keine Einigung darüber möglich, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, tritt die Bayerische im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes in Vorleistung. Dabei leistet die Bayerische jedoch nicht mehr, als auch im Falle einer unverändert fortgeführten Vorversicherung erbracht worden wäre. Die Bayerische erbringt die Leistung unter der Voraussetzung, dass der Versicherungsnehmer soweit wie möglich bei der Klärung des Sachverhaltes unterstützt und seine diesbezüglichen Ansprüche gegen den Vorversicherer an die Bayerische abtritt. c) Sollte sich im Rahmen der Geltendmachung der an die Bayerische abgetretenen Ansprüche herausstellen, dass der Schaden tatsächlich nicht in die Zuständigkeit der Bayerischen fiel und der Vorversicherer ebenfalls nicht oder nur eingeschränkt zur Leistung verpflichtet war, kann die Bayerische vom Versicherungsnehmer, die zu viel erbrachte Leistung zurückverlangen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 115 [Seite 116] d) Bleibt hingegen unklar, welche Gesellschaft für den Schaden zuständig ist, erbringt die Bayerische auch eine sich gegenüber der Vorversicherung ergebende Mehrleistung, sofern festgestellt werden kann, dass es zum Zeitpunkt des Abschlusses bei der Bayerischen noch keine Anzeichen für einen bereits eingetretenen Schaden gab. 5 Schadenfreiheitsrabatt Bei einem schadenfreien Verlauf von mindestens 36 Monaten im Bereich der Hausratversicherung gewährt die Bayerische einen Schadenfreiheitsrabatt auf den Beitrag zur Hausratversicherung. Tarif Leistung Sobald ein entschädigungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische reguliert wird, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt zur auf das Schadendatum folgenden Hauptfälligkeit. Smart Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb 1 Monats nach Wirksamwerden der Beitragsanpassung zu. Sobald ein entschädigungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische reguliert wird, entfällt der Schadenfreiheitsrabatt zur auf das Schadendatum folgenden Hauptfälligkeit. Komfort Dem Versicherungsnehmer steht in diesem Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb 1 Monats nach Wirksamwerden der Beitragsanpassung zu. Ein regulierungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische Prestige führt nicht zu einem Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes und einer damit verbundenen Beitragserhöhung. Ein regulierungspflichtiger Hausratschaden durch die Bayerische Prestige Plus führt nicht zu einem Wegfall des Schadenfreiheitsrabattes und einer damit verbundenen Beitragserhöhung. 6 Leistungsgarantie gegenüber den Empfehlungen von Stiftung Warentest Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 116 [Seite 117] Tarif Leistung Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Der Versicherer garantiert, dass diese Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen zur Hausratversicherung (BBR VHV 2026) zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls die Empfehlungen von Stiftung Warentest voll erfüllen. 7 Best-Leistungs-Garantie Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. a) Gegenstand der Leistung Hat ein anderer Anbieter in seiner Hausratversicherung einen • weitergehenden Hausrat-Leistungsumfang oder • höhere Entschädigungsgrenzen als im Vertrag der Bayerischen vereinbart, wird der Versicherungsschutz über den Vertrag der Bayerischen • um den anderen Hausrat-Leistungsumfang erweitert bzw. • auf dessen Entschädigungsgrenze erhöht. Ein Schaden wird dann entsprechend auch nach den anderen Hausratbedingungen reguliert. Es gelten die Höchstentschädigungsgrenzen gemäß Abschnitt C Ziffer 7 c). b) Leistungsvoraussetzung Es gelten folgende Leistungsvoraussetzungen: • Der Vertrag der Bayerischen war zum Schadenzeitpunkt (Schadenereignis, siehe Abschnitt A Ziffer 1) wirksam. • Der andere Anbieter muss in Deutschland zugelassen sein. • Die andere Hausratversicherung war zum Schadenzeitpunkt am deutschen Markt zum Abschluss jedem Interessenten frei zugänglich. • Der Nachweis des Versicherungsschutzes nach Abschnitt C Ziffer 7 a) hat über die Vorlage der vollständigen Versicherungsbedingungen des anderen BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 117 [Seite 118] Anbieters durch den Versicherungsnehmer an die Bayerische zu erfolgen. Voraussetzung ist, dass der dort enthaltene, bessere Versicherungsschutz ohne gesonderten Zuschlag/Mehrbeitrag im Standardumfang des Vertrags eingeschlossen ist. c) Versicherungssumme/Entschädigungsgrenzen/Selbstbeteiligung/ Mindestschadenhöhe Es gilt maximal die vereinbarte Versicherungssumme des Vertrags der Bayerischen. Bietet der andere Anbieter für die Verbesserung eine niedrigere Entschädigungsgrenze an, als in dem Vertrag der Bayerischen vereinbart ist, gilt dessen Summe. Eine fremde Selbstbeteiligung / Mindestschadenhöhe gilt immer entsprechend. d) Ausschlüsse/Leistungseinschränkungen Vom Versicherungsschutz nach Abschnitt C Ziffer 7 a) ausgeschlossen sind Ansprüche/Leistungen 1. generelle Ausschlüsse vom Versicherungsschutz gemäß Abschnitt A Ziffer 2; 2. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten; 3. Schäden durch weitere Elementargefahren gemäß den Sonderbedingungen für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Hausratversicherung 2026 (Baustein VHV ELE 2026) Abschnitt B sowie Schäden durch Sturmflut und Grundwasser; 4. Deckungsumfänge anderer Anbieter in Form von Unbenannten Gefahren oder der All-Risk-Versicherung; 5. berufliche und gewerbliche Risiken; 6. Assistance-, sonstige versicherungs- sowie spartenfremde Leistungen (z. B. Kunstversicherung, Instrumentenversicherung), Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit 7. Risiken und Deckungsumfänge für die bei einem anderen Anbieter Zusatz- oder Zuschlagsbeiträge erhoben werden; 8. Risiken und Deckungsumfänge, die gegen Zusatz- oder Zuschlagsbeiträge bei der Bayerischen versichert werden könnten; 9. Risiken und Deckungsumfänge, deren Indeckungnahme gegen die Annahmerichtlinien der Bayerischen verstoßen; 10. Schäden durch Glasbruch; 11. Schäden durch einfachen Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern; 12. Schäden durch Insekten oder Schädlinge (z. B. Hausbockkäfer und Hausbockkäferlarven) und durch Schwamm und holzzerstörende Pilze; BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 118 [Seite 119] 13. im Ausland vorkommende Schadenereignisse; 14. Garantiezusagen nach dem Wesen der Best-Leistungsgarantie oder Besitzstandsgarantie; 15. Summen- und/oder Konditionsdifferenzdeckungen Spezielle Regelungen innerhalb dieser zugrunde liegenden Bedingungen der Bayerischen gehen diesen Ausschlüssen vor. e) Kündigungsmöglichkeit Sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Bayerische können diese Klausel jederzeit in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Die Kündigung wird 1 Monat nach ihrem Zugang wirksam. Kündigt die Bayerische, kann der Versicherungsnehmer den gesamten Hausratvertrag innerhalb 1 Monats nach dem Zugang der Erklärung der Bayerischen zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Zuviel gezahlte Beiträge werden erstattet. 8 Besitzstandsgarantie Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. a) Sollte sich bei einem Schadenfall herausstellen, dass der Versicherungsnehmer durch die Vertragsbedingungen zur Hausratversicherung des Vorvertrags beim vorherigen Versicherer in Bezug auf den Versicherungsumfang bessergestellt gewesen wäre, wird die Bayerische nach den Versicherungsbedingungen des letzten Vertragsstandes des direkten Vorvertrags regulieren. Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall die Bedingungen des Vorversicherers zur Verfügung zu stellen. Die Besitzstandsgarantie gilt nur insoweit, dass 1. ununterbrochen Versicherungsschutz bestand; 2. der Vorvertrag denselben Versicherungsnehmer aufweist; 3. der Vorvertrag für ein inländisches Risiko abgeschlossen war; 4. dem Vorvertrag deutsches Recht zugrunde liegt; 5. der Vertrag nicht vom Vorversicherer wegen eines Leistungsfalles, Nichtzahlung der Prämie oder Obliegenheitsverletzungen beendet wurde; Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Erklärung der vertragsbeendigenden BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 119 [Seite 120] Maßnahme durch den Vorversicherer; 6. die bei der die Bayerische versicherte Versicherungssumme die Höchstersatzleistung darstellt; 7. beitragspflichtige Einschlüsse beim Vorvertrag unberücksichtigt bleiben. b) Darüber hinaus gilt die Besitzstandsgarantie nicht für 1. Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder seiner Repräsentanten; 2. beruflichen und gewerblichen Risiken; 3. Assistance-, sonstige versicherungs- sowie spartenfremde Leistungen (z. B. Kunstversicherung, Instrumentenversicherung), Beitragsbefreiung bei Arbeitslosigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit 4. Deckungsumfänge anderer Anbieter in Form von Unbenannten Gefahren oder der All-Risk-Versicherung; 5. Verträge, die nicht auf Basis der Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB) geschlossen wurden; 6. Schäden durch einfachen Fahrraddiebstahl sowie die Beschädigung von Fahrrädern; 7. im Ausland vorkommende Schadenereignisse; 8. Schäden durch weitere Elementargefahren gemäß den Sonderbedingungen für weitere Naturgefahren (Elementargefahren) Hausratversicherung 2026 (Baustein VHV ELE 2026); 9. Schäden durch Glasbruch; 10. Garantiezusagen nach dem Wesen der Best-Leistungsgarantie oder Besitzstandsgarantie; 11. Selbstbeteiligungen, sofern sie generell für den gesamten Hausratvertrag oder im Rahmen einer nachträglichen Sanierungsmaßnahme vereinbart wurden; 12. für Einschlüsse und/oder Erweiterungen für Leistungen, welche im Vorvertrag nur gegen Beitragszuschlag versichert waren, es sei denn, diese Leistungen wurden auch im aktuellen Versicherungsvertrag eingeschlossen; 13. Risiken und Deckungsumfänge, deren Mitversicherung gegen die Annahmerichtlinien der Bayerischen verstoßen; 14. Summen- oder / und Konditionsdifferenzdeckungen; 15. Differenzen zwischen den vertraglich vereinbarten Versicherungssummen dieses Vertrages und des Vorvertrages, sofern sie vom Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss willentlich verursacht wurden. 9 Update-Garantie a) Werden im Laufe der Versicherungsdauer für neue Versicherungsverträge dieses BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 120 [Seite 121] Hausratkonzeptes die Allgemeinen Bedingungen, Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen und/oder vereinbarten Besonderen Bedingungen geändert und hierfür ein neuer Beitrag ermittelt, wird der Versicherungsvertrag ab der ersten Hauptfälligkeit nach der Änderung auf das neue Tarif- und Bedingungswerk umgestellt. Sollte das neue Bedingungswerk Verschlechterungen gegenüber dem Versicherungsschutz aus dem bisherigen Tarif enthalten, so gelten diese Verschlechterungen nicht für diesen Versicherungsvertrag. b) Die im Bedingungswerk enthaltenen Änderungen beurteilen sich nicht individuell, sondern sind auf die Bedürfnisse aller Versicherten ausgelegt. Durch sie kann sich der Beitrag für diese Versicherung verändern. Führt der neue Tarif zu einer Beitragssenkung im Vergleich zum bestehenden Tarif, wird lediglich der Versicherungsschutz entsprechend dem neuen Tarif angepasst, das heißt eine Beitragsreduzierung erfolgt nicht. Ein Widerspruchsrecht gemäß Abschnitt C Ziffer 9 c) besteht in diesen Fällen nicht. Im Zeitraum von Einführung des Bedingungswerkes bis zur nächsten Hauptfälligkeit besteht bereits beitragsfrei der bessere Versicherungsschutz des neuen Tarifes. c) Die Erhöhung bzw. Anpassung des Versicherungsschutzes entfällt rückwirkend, wenn der Versicherungsnehmer der Erhöhung innerhalb 1 Monats nach Zugang der neuen Beitragsrechnung widerspricht. In diesem Fall besteht der bisherige Vertrag unverändert zu den bis dahin geltenden Bedingungen fort. d) Der Versicherer kann die Update-Garantie ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 3 Monaten zur jeweiligen Hauptfälligkeit kündigen. D Allgemeiner Teil 1 Welche vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften und Sicherungsvereinbarungen (zusätzliche Obliegenheiten) hat der Versicherungsnehmer vor dem Versicherungsfall zu erfüllen? 1.1 Sicherheitsvorschriften a) Sicherheitsvorschriften in der kalten Jahreszeit Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften: Der Versicherungsnehmer hat in der kalten Jahreszeit die Wohnung nach Abschnitt A Ziffer 10 zu beheizen und dies genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. b) Für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält, sind alle BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 121 [Seite 122] Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. c) Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbarten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhalten. Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. d) Alle gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften sind einzuhalten. e) Folgen einer Obliegenheitsverletzung 1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt D Ziffer 2.1 a) – d) genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes: Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 2. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23 bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. 1.2 Sicherungsvereinbarungen a) Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nachstehend aufgeführte Sicherungen innerhalb 1 Monats nach Versicherungsbeginn anzubringen. 1. Sicherungen bei Wertsachen über 50.000 € oder einer Gesamtversicherungssumme ab 200.000 €: Es gelten die erweiterten Sicherungsvereinbarungen gemäß Anlage 1 dieser Bedingungen. 2. Sicherungen bei Wertsachen ab 100.000 € oder einer Gesamtversicherungssumme ab 500.000 €: Vor Beginn des Versicherungsverhältnisses ist eine individuelle Risikoprüfung durch den Versicherer erforderlich. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass im Rahmen dieser Prüfung eine gesonderte Sicherungsvereinbarung getroffen wird, die Bestandteil des Versicherungsvertrags wird. b) Bis zum Einbau der vereinbarten Sicherungen gilt eine Selbstbeteiligung von 25 %, wenn der Schaden durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden ist. Für Schäden nach Ablauf der Frist, die durch das Fehlen der vereinbarten Sicherungen begünstigt worden sind, besteht kein Versicherungsschutz. c) Folgen einer Obliegenheitsverletzung 1. Verletzt der Versicherungsnehmer eine der in Abschnitt D Ziffer 2.1 a) – d) genannten Obliegenheiten, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes: BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 122 [Seite 123] Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 2. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die §§ 23 bis 29 VVG. Danach kann der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei sein. 2 Welche besondere Obliegenheit hat der Versicherungsnehmer nach dem Versicherungsfall zu erfüllen? a) Besondere Obliegenheit bei Verlust von Wertpapieren und Urkunden Der Versicherungsnehmer hat bei zerstörten oder abhanden gekommenen Wertpapieren und sonstigen Urkunden etwaige Rechte zu wahren. Zum Beispiel muss er für aufgebotsfähige Wertpapiere und Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einleiten. Ebenso muss er Sparbücher sowie andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen. b) Folgen der Obliegenheitsverletzung Verletzt der Versicherungsnehmer diese Obliegenheit, gilt unter den Voraussetzungen nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3) Folgendes: Der Versicherer kann ganz oder teilweise leistungsfrei sein. 3 Welche besonderen Umstände erhöhen die Gefahr? a) Anzeigepflichtige Gefahrerhöhung Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) kann insbesondere in den folgenden Fällen vorliegen: 1. Es ändert sich ein Umstand, nach dem der Versicherer vor Vertragsschluss gefragt hat. 2. Anlässlich eines Wohnungswechsels nach Abschnitt A Ziffer 15 ändert sich ein Umstand, nach dem im Antrag gefragt worden ist. 3. Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung bleibt über einen längeren Zeitraum oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt. Sie ist zudem auch nicht beaufsichtigt oder in geeigneter Weise gesichert. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält. Tarif Leistung Smart mehr als 60 Tage lang unbewohnt. Komfort mehr als 60 Tage lang unbewohnt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 123 [Seite 124] Tarif Leistung Prestige mehr als 12 Monate lang unbewohnt. Prestige Plus mehr als 12 Monate lang unbewohnt. 4. Vereinbarte Sicherungen wurden beseitigt, vermindert oder sind in nicht gebrauchsfähigem Zustand. Das gilt auch bei einem Wohnungswechsel. b) Folgen einer Gefahrerhöhung Die Folgen einer Gefahrerhöhung sind in AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) 3) bis 5) geregelt. 4 Keine Anzeigepflicht bei Einrüstung Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 b) 1) b) ist die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort gemäß Abschnitt A Ziffer 10 nicht anzeigepflichtig, obwohl sich daraus eine Gefahrerhöhung gemäß AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3) b) 1) a) ergeben kann. 5 Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles Tarif Leistung Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen.; Smart Verzicht bis 10.000 € Schadenhöhe. Komfort Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. In Erweiterung von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 l) 1) b) wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und auf eine daraus resultierende Leistungskürzung verzichtet. Der Verzicht auf die Anrechnung der groben Fahrlässigkeit bezieht sich nicht auf Obliegenheitsverletzungen und Gefahrerhöhungen sowie Sicherheitsvorschriften und Sicherheitsvereinbarungen nach Abschnitt D Ziffer 1. 6 Grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften Tarif Leistung Smart Nicht versichert – ausgenommen hiervon: Rauchwarnmelderpflicht. Komfort Nicht versichert – ausgenommen hiervon: Rauchwarnmelderpflicht. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 124 [Seite 125] Tarif Leistung Prestige Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen. Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 3 a) wird bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit/Sicherheitsvorschrift nach Abschnitt D Ziffer 1 und der grob fahrlässigen Verletzung der gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 3 c) 1) a) auf eine Leistungskürzung bis zu einer Schadenhöhe von 10.000 € verzichtet. Ein Verstoß des Versicherungsnehmers gegen die landesrechtliche Rauchwarnmelderpflicht (Installation, Wartung und Betrieb), gilt generell (auch bei vorsätzlichem Verstoß) nicht als eine Obliegenheitsverletzung. 7 Regressverzicht gegenüber fahrlässig handelnden Angehörigen Tarif Leistung Smart Nicht versichert. Komfort Nicht versichert. Prestige Nicht versichert. Prestige Plus Versichert gemäß nachfolgenden Regelungen (subsidiär). Abweichend von AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 m) gilt vereinbart, dass mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen nicht als Repräsentanten gelten. Der Versicherer wird gegen den Schadenverursacher auf einen Regress verzichten, wenn dies vom Versicherungsnehmer gewünscht wird und sofern für die in häuslicher Gemeinschaft lebende Person kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Ausgeschlossen bleiben Schäden durch Vorsatz nach AVB SHU 2025 Abschnitt A Ziffer 4 l) 1) sowie durch grob fahrlässige Verletzungen von gesetzlichen und behördlichen Sicherheitsvorschriften nach Abschnitt D Ziffer 6. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 125 [Seite 126] Anlage 1 – Erweiterte Sicherungsvereinbarung Ab einem Wertsachenanteil in der versicherten Wohnung über 50.000 €, gelten die nachfolgend genannten erweiterten Sicherungsanforderungen als vereinbart. Dies gilt auch für Risiken mit einer Gesamtversicherungssumme ab 200.000 €. Wohnungsabschlusstüren in Mehrfamilienhäusern/ Eingangstüren (auch Nebeneingangs- und Kellertüren) von Einfamilienhäusern: Es ist eine der nachfolgenden Sicherungen erforderlich: • Mehrpunktverriegelung oder • Kastenschloss (mit Sperrbügel) oder • Querriegel Türen mit außen liegenden Türbändern sind zusätzlich wie folgt zu sichern: • Sicherung der Achsstifte gegen herausziehen • Hinterhaken Fenster, Balkon- oder Terrassentüren: • Fenster, Terrassen- und Balkontüren verfügen über Beschläge mit Pilzkopfzapfen oder • Fensterstangenschloss oder • Zusatzschlösser Generell: Einbruchhemmende Verglasung im Erdgeschoss Kellerfenster und Kellerschachtsicherungen: • Kellerfenstergitter / Rollstabgitter oder • gegen Abheben gesicherte Kellerschachtroste BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 126 [Seite 127] Anlage 2 – Entschädigungsgrenzen für Wertsachen in Wertschutzschränken Versicherbare Werte im verschlossenen Wertschutzschrank bis Widerstandsgrad nach VdS | EN 1143-1 Sonstige Wertsachen N (0) 40.000 € Grad I 65.000 € Grad II 100.000 € Grad III 200.000 € Grad IV 300.000 € Grad V 400.000 € Hinweise: • Wertsachen umfassen insbesondere Schmuck, Edelmetalle, Münzen und vergleichbare Wertgegenstände. • Für Uhren gelten die Hinweise gemäß „Wie sind hochwertige Hausratgegenstände, Sammlungen, Armbanduhren oder Wertsachen bei der Versicherungssumme zu berücksichtigen?“. • Für Bargeld gelten unabhängig vom Aufbewahrungsort ausschließlich die vereinbarten Entschädigungsgrenzen, da höhere Beträge im Schadenfall regelmäßig nicht eindeutig nachweisbar sind. Eine Erhöhung durch Aufbewahrung im Wertschutzschrank ist ausgeschlossen. • Die Höchstwerte gelten nur bei Erfüllung der erforderlichen zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen. • Stahlschränke mit Sicherheitsstufe A | B nach VDMA 24992 werden nicht anerkannt. BA die Bayerische Allgemeine Versicherung AG B 299400 (09.26) 127

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