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Versicherungsbedingungen für die HUK24-Hausratversicherung
Stand 01.05.2024
Kundeninformation ...................................................................................................... 2
Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2024)....... 5
Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2024) ............................................. 8
HUSB124, Stand 11.2026
www.huk24.de
HUK24 AG
HUK-COBURG-Platz 1, 96440 Coburg
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Kundeninformation
Identität des Versicherers
Versicherer ist die HUK24 AG.
Registergericht Coburg. Handelsregister-Nr. 3240.
Sitz des Unternehmens: HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg.
Ladungsfähige Anschrift
Die ladungsfähige Anschrift der HUK24 lautet:
HUK24 AG, HUK-COBURG-Platz 1, 96444 Coburg.
Ladungsfähige Vertreter sind Dr. Christoph Samwer und Daniel Schröder.
Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers
Wir betreiben hauptsächlich die private Schaden- und Unfallversicherung.
Grundlagen des Vertrags
Der vollständige Vertragsinhalt ergibt sich aus folgenden Dokumenten: Den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2024), Ihrem Antrag und Ihrem
Versicherungsschein inkl. etwaigen Nachträgen. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen und evtl. mit Ihnen getroffene Vereinbarungen.
Versicherungsschutz in der Hausratversicherung
Die Hausratversicherung leistet Entschädigung bei Zerstörung, Beschädigung oder Abhandenkommen von Hausratsachen durch bestimmte Gefahren. Versichert ist
der gesamte Hausrat Ihrer Wohnung, im Normalfall zum Neuwert. Zum Hausrat gehört vor allem Ihre Einrichtung. Aber auch Sachen zum Gebrauch oder Verbrauch
zählen hierzu. Bargeld und andere Wertsachen sind bis zu bestimmten Entschädigungsgrenzen mitversichert.
Ihr Hausrat ist gegen Schäden durch viele Gefahren versichert. Die wichtigsten sind: Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem
Einbruch, Raub, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Gegen Zusatzbeitrag können Sie die Hausratversicherung bedarfsgerecht erweitern um:
• Schäden durch Erdbeben.
• Schäden durch Überschwemmung und Rückstau (jeweils auch durch Witterungsniederschläge), Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkan-
ausbruch.
Die Hausratversicherung Classic können Sie gegen Zusatzbeitrag außerdem erweitern um:
• den Zusatzbaustein Hausrat PLUS (HR PLUS).
• den Zusatzbaustein Online-Schutz.
• den Haus- und Wohnungsschutzbrief.
Welchen Versicherungsumfang Sie abgeschlossen haben, können Sie in Ihrem Versicherungsschein nachlesen.
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir abschließend festgestellt haben, dass wir zahlen müssen und in welcher Höhe.
Versicherungsbeitrag
Wie hoch Ihr Beitrag ist, können Sie in Ihren Antragsunterlagen nachlesen. Ändern sich Umstände, die Sie im Antrag angegeben haben, kann sich auch Ihr Beitrag
ändern. Im Endbeitrag ist die Versicherungsteuer enthalten – in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe.
Zu welchem Zeitpunkt der erste oder einmalige Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der Versicherungsschein zugegangen ist. Geht er Ihnen vor Versiche-
rungsbeginn zu, müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungsbeginn zahlen. Geht Ihnen der Versicherungsschein nach Versicherungsbeginn zu, müssen
Sie den Beitrag unverzüglich mit dem 15. Tag nach dessen Zugang zahlen. Unverzüglich bedeutet hier: innerhalb von zwei Wochen.
Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Versicherungsperiode fällig. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie innerhalb des Zeitraums bewirkt ist,
der im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung genannt ist.
Beginn des Vertrags
Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. In der Regel geschieht das mit Zugang des Versicherungsscheins.
Beginn des Versicherungsschutzes
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt. Voraussetzung ist, dass Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
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Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
• der Versicherungsschein,
• die Vertragsbestimmungen
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
• diese Belehrung,
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
HUK24 AG
HUK-COBURG-Platz 1
96440 Coburg
E-Mail: info@huk24.de
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter www.huk24.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf
einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung
sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Widerrufsfolgen
Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz. Der Versicherer hat
Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren, wenn Sie dem Beginn des Versiche-
rungsschutzes vor Ende der Widerrufsfrist ausdrücklich zugestimmt haben. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung
entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich wie folgt berechnet: 1/360 der Jahresprämie (bei
jährlicher Prämienzahlung) oder 1/180 der Halbjahresprämie (bei halbjährlicher Prämienzahlung) oder 1/90 der Vierteljahresprämie (bei vierteljährlicher
Prämienzahlung) multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. Sie dürfen in diesem Fall Versicherungsleistungen,
die Sie vor der Ausübung des Widerrufsrechts aufgrund eines Versicherungsfalls aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen haben, einbe-
halten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück-
zugewähren sind.
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den
Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusam-
menhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und
eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen
dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.
Besondere Hinweise
Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor
Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens zwölf Monate und 14 Tage nach dem Vertragsschluss.
Abschnitt 2
Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem
der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist,
bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung
der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich
gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versi-
cherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den
Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist,
während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
8. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen
Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs
gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen
erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
9. Angaben zur Laufzeit des Vertrags;
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10. Angaben zur Beendigung des Vertrags, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestim-
mungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
11. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags
zugrunde legt;
12. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
13. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich
der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
14. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang;
dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
15. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde.
Ende der Widerrufsbelehrung
Dauer des Vertrags
Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns fristgerecht gekündigt wird.
Beendigung des Vertrags
Sie können den Vertrag zum Ablauf eines jeden Versicherungsjahres kündigen. Auch wir dürfen das. Kündigen Sie, ist die Kündigung nur wirksam, wenn sie uns
spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Kündigen wir, muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein.
Mitgliedsstaaten der EU, deren Recht der Versicherer vor Abschluss des Vertrags zu Grunde legt
Wir legen der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags das Recht der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde.
Anwendbares Recht
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand
Wenn Sie uns aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung verklagen wollen, sind folgende Gerichte örtlich zuständig:
• Das Gericht am Sitz unseres Unternehmens oder am Sitz unserer Niederlassung, die für Ihren Vertrag zuständig ist.
• Das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben.
• Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, das Gericht, in dessen Bezirk Sie sich gewöhnlich aufhalten.
Verklagen wir Sie aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung, ist ausschließlich das folgende Gericht örtlich zuständig:
Das Gericht, in dessen Bezirk Sie zum Zeitpunkt der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist es das Gericht, in dessen Bezirk Sie
sich gewöhnlich aufhalten.
Vertragssprache
Alle Informationen zum Vertrag stellen wir Ihnen in deutscher Sprache zur Verfügung. Auch die Kommunikation mit Ihnen führen wir auf Deutsch.
Meinungsverschiedenheiten
Versicherungsombudsmann e. V.
Sie können sich an den Versicherungsombudsmann e. V. wenden: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin;
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; Tel. 0800 3696000; Fax 0800 3699000 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen).
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für außergerichtliche Streitbeilegung. Wir haben
uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Informationen erhalten Sie bei uns oder im Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Versicherungsaufsicht
Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versicherungsaufsicht, Graurheindorfer
Straße 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@bafin.de; Tel. 0228 4108-0; Fax 0228 4108-1550. Die BaFin ist keine Schlichtungsstelle. Sie kann einzelne Streitfälle
nicht verbindlich entscheiden.
Rechtsweg
Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie unter www.huk24.de/beschwerde
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Inhaltsverzeichnis zu den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2024)
2.6.8 Lawinen
A Umfang Ihrer Hausratversicherung
2.6.9 Vulkanausbruch
1. Was ist wo versichert? Für welche Schäden besteht 2.6.10 Ausschlüsse
kein Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.6.11 Besonderheiten in der Außenversicherung
1.1 Was ist versichert? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
2.6.12 Selbstbeteiligung
1.1.1 Welche Sachen sind versichert?
1.1.2 Welche Sachen sind nicht versichert? 2.6.13 Wartezeit
1.2 Wo besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3. Welche weiteren Leistungen bietet Ihre Hausratversicherung? . . 12
1.2.1 Was gehört zum Versicherungsort? 3.1 Welche Kosten übernimmt Ihre Hausratversicherung? . . . . . . . 12
1.2.2 Wie ist Ihr Hausrat außerhalb des Versicherungsorts versichert 3.1.1 Aufräumungs- und Entsorgungskosten
(Außenversicherung)? 3.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten
1.3 In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? . . . . 9 3.1.3 Transport- und Lagerkosten
1.3.1 Welche generellen Ausschlüsse gibt es? 3.1.4 Schlossänderungskosten
1.3.2 Was gilt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden? 3.1.5 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
1.3.3 Was gilt bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?
3.1.6 Kosten für provisorische Reparaturen
1.3.4 Was gilt bei arglistiger Täuschung?
3.1.7 Bewachungskosten
2. Wogegen besteht Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.1.8 Hotelkosten
2.1 Gegen welche Gefahren bieten wir Versicherungsschutz? . . . . . 9
3.1.9 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
2.2 Was ist unter den Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung
durch Blitz, Detonation, Explosion, Verpuffung, Blindgänger, 3.1.10 Schadenermittlungskosten
Implosion, Überschalldruckwellen zu verstehen? Was gilt für 3.2 Welche Mehrleistungen bieten die Hausratversicherung
die weiteren Gefahren im Feuerrisiko? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Classic und die Hausratversicherung Basis? . . . . . . . . . . . . . . 13
2.2.1 Brand 3.2.1 Diebstahl von Krankenfahrstühlen, Rollstühlen, Rollatoren,
2.2.2 Blitzschlag, Überspannung durch Blitz Gehhilfen und Kinderwagen
2.2.3 Detonation, Explosion, Verpuffung, Blindgänger 3.2.2 Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten sowie weiterem
Garteninventar
2.2.4 Implosion
3.2.3 Diebstahl von Wäsche und Kleidung
2.2.5 Überschalldruckwellen
2.2.6 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Anprall eines 3.2.4 Diebstahl von Waschmaschinen
Schienenfahrzeugs 3.2.5 Diebstahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
2.2.7 Anprall eines Wasser- oder Straßenfahrzeugs 3.2.6 Diebstahl von mobilen Anlagen zur regenerativen Energieversorgung
2.2.8 Seng- und Schmorschäden 3.2.7 Diebstahl aus Kranken- und Pflegezimmern
2.2.9 Schäden durch Rauch und Ruß 3.2.8 Diebstahl und Sachbeschädigung auf Friedhöfen
2.2.10 Ausschlüsse 3.2.9 Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen in
2.3 Was ist unter den Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus der Außenversicherung
nach einem Einbruch und Raub zu verstehen? Wie ist der 3.2.10 Einbruchdiebstahl aus Umkleidekabinen in der Außenversicherung
Versicherungsschutz geregelt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3.2.11 Schäden an Kühl- und Gefriergut
2.3.1 Einbruchdiebstahl
3.2.12 Schäden an Wäsche in der Waschmaschine
2.3.2 Vandalismus nach einem Einbruch
2.3.3 Raub 3.2.13 Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere
2.4 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? 3.2.14 Rückreise aus dem Urlaub oder von einer Dienstreise
Was gilt außerdem für Rohrbruch- und Frostschäden? . . . . . . 11 3.2.15 Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
2.4.1 Leitungswasser 3.2.16 Telefonkosten nach einem Einbruch oder Raub
2.4.2 Besonderheiten für Mieter und Wohnungseigentümer 3.2.17 Übernahme von Sachverständigenkosten
2.4.3 Ausschlüsse 3.2.18 Verlust oder Mehrverbrauch von Wasser und Brennstoffen
2.5 Was ist unter den Gefahren Sturm und Hagel zu verstehen? 3.2.19 Schäden durch Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren
Wie ist der Versicherungsschutz geregelt? . . . . . . . . . . . . . . . . 11 und aus Mischsystemen
2.5.1 Sturm 3.2.20 Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserspeichern
2.5.2 Hagel
3.2.21 Schäden durch Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kundenkarten
2.5.3 Ausschlüsse
3.2.22 Schäden durch Phishing vertraulicher Daten für Ihr privates Online-
2.5.4 Besonderheiten in der Außenversicherung Banking und durch Skimming
2.6
Was ist unter den weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) 3.2.23 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder
zu verstehen? Wie ist der Versicherungsschutz geregelt? . . . . 12
3.2.24 Innovationsgarantie
2.6.1 Erdbeben
3.3 Welche Mehrleistungen bietet außerdem die Hausrat-
2.6.2 Überschwemmung versicherung Classic? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15
2.6.3 Rückstau 3.3.1 Diebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen, aus Anhängern
2.6.4 Erdsenkung oder Dachboxen
2.6.5 Erdfall 3.3.2 Beruflich und gewerblich genutzte Sachen
2.6.6 Erdrutsch 3.3.3 Datenrettungskosten
2.6.7 Schneedruck 3.3.4 Hausrat in Pflegeeinrichtungen
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3.3.5 Übernachtungskosten infolge einer behördlich verfügten Evakuierung 3.3 Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt
des Versicherungsfalls? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23
3.3.6 Unterbringung von Tieren
3.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
3.4 Welche Mehrleistungen bietet Ihre Hausratversicherung
gegen Zusatzbeitrag? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 3.3.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten
möglich?
3.4.1 Hausrat PLUS (HR PLUS)
4. Was passiert mit der Hausratversicherung, wenn sich Ihre
3.4.2 Online-Schutz
persönliche Lebenssituation ändert?
Worauf müssen Sie achten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
B Gegenseitige Rechte und Pflichten 4.1 Welche Auswirkungen hat ein Wohnungswechsel auf Ihren
Versicherungsschutz? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
1. Ihr Recht auf Entschädigung – was haben Sie zu beachten? . . 20
4.1.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
1.1 Was sind die Grundlagen für die Entschädigungsberech-
4.1.2 Was passiert mit Ihrem Versicherungsschutz?
nung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20
4.1.3 Was passiert mit dem Beitrag und welche Rechte haben Sie?
1.1.1 Welche Bedeutung haben Versicherungswert und Versicherungs-
summe? 4.2 Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn sich
Ehegatten oder Lebenspartner trennen? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
1.1.2 Wie wird die Entschädigung berechnet?
4.3 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens? . . . 24
1.1.3 Was ist eine Unterversicherung? Welchen Einfluss hat sie auf die
Entschädigungsleistung? 4.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
1.1.4 Welchen Vorteil hat der Unterversicherungsverzicht für Sie? 4.3.2 Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung?
Wann gilt er? 5. Welche Anpassungsregelungen gibt es in der Hausrat-
1.1.5 Was ist eine Überversicherung? versicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
1.1.6 Was ist eine Mehrfachversicherung? 5.1 Wann passen wir die Beiträge an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24
1.2 Wann zahlen wir die Entschädigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.1.1 Wann und warum überprüfen wir die Beiträge?
1.2.1 Wann wird die Entschädigung fällig? 5.1.2 Welche Regeln beachten wir dabei?
1.2.2 Wann und wie wird die Entschädigung verzinst? 5.1.3 Welche Konsequenzen hat die Überprüfung?
1.2.3 Wann ist der Fristlauf gehemmt? 5.1.4 Wann wird die Anpassung wirksam?
1.2.4 Wann können wir die Entschädigungszahlung zurückhalten? 5.1.5 Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der
Anpassung?
1.3 Was ist beim Sachverständigenverfahren zu beachten? . . . . . 21
5.1.6 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?
1.4 Was ist im Versicherungsfall bei wiedererlangten
Sachen zu beachten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.2 Wann kann sich der Beitrag für die weiteren Naturgefahren
(Elementargefahren) ändern? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
1.4.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
5.2.1 Welche Besonderheiten gelten für die Tarifierung weiterer
1.4.2 Was gilt, wenn Sie Sachen vor Zahlung der Entschädigung Naturgefahren (Elementargefahren)?
wiedererlangen?
5.2.2 Wann können die Beiträge angepasst werden?
1.4.3 Was gilt, wenn Sie Sachen nach Zahlung der Entschädigung
wiedererlangen? 5.2.3 Wann wird die Anpassung wirksam?
2. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? . . . . . . . . 21 5.2.4 Was sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der
Anpassung?
2.1 Zahlungsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21
5.2.5 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?
2.2 Was gilt für die Zahlung des ersten oder
einmaligen Beitrags? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 5.3 Wann passen wir die Versicherungssumme und
den Beitrag an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25
2.2.1 Rechtzeitige Zahlung
5.3.1 Wie wird angepasst?
2.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
5.3.2 Wann wird die Anpassung wirksam?
2.3 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags? . . . . . . . . . . . . . . . 22
5.3.3 Können Sie der Anpassung widersprechen?
2.3.1 Rechtzeitige Zahlung
5.3.4 Welche Konsequenzen hat ein Widerspruch für den Unter-
2.3.2 Nicht rechtzeitige Zahlung versicherungsverzicht?
2.4 Was gilt bei vereinbartem SEPA-Lastschriftmandat? . . . . . . . . 22 5.4 Wann können wir die Bedingungen (VHB) anpassen? . . . . . . . 25
2.5 Was gilt bei Teilzahlung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.4.1 Welche Voraussetzungen müssen für eine Bedingungsanpassung
2.6 Was geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertrags- vorliegen?
beendigung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 5.4.2 Wie nehmen wir Anpassungen vor?
2.6.1 Was gilt grundsätzlich? 5.4.3 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?
2.6.2 In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen?
3. Welche Pflichten müssen Sie insbesondere befolgen? . . . . . . . 22 C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben
3.1 Wann liegt eine Gefahrerhöhung in der Hausrat-
versicherung vor? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? . . . . . . . . . . . . . . 26
3.1.1 Was ist eine Gefahrerhöhung? 1.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz?
3.1.2 Wie müssen Sie sich verhalten? 1.2 Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden?
3.1.3 Welche Rechtsfolgen sind bei Gefahrerhöhung möglich? 1.3 Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses?
3.1.4 Innerhalb welcher Frist müssen wir unsere Rechte zur Kündigung 1.4 Wann endet der Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers?
oder Vertragsanpassung ausüben? Wann erlöschen diese? 1.5 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls
3.2 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des beendet werden?
Versicherungsfalls? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Was gilt für andere Personen, die an der Versicherung
3.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten? beteiligt sind? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
3.2.2 Welche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten 3. Meinungsverschiedenheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
möglich? 4. Welches Recht gilt? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26
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5.6 Notheizung
D Haus- und Wohnungsschutzbrief
5.7 Schädlingsbekämpfung
1. Wer zählt zu den versicherten Personen? . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.8 Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern
2. Was gilt als Versicherungsort (versicherte Wohnung)? . . . . . . . 27
5.9 Datenrettung
3. Welche Entschädigungsgrenzen gelten? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.10 Psychologische Erstberatung
4. Welche generellen Ausschlüsse gibt es? . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.11 Unterbringung von Tieren im Notfall
5. Welche Leistungen erbringen wir? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27
5.12 Kinderbetreuung im Notfall
5.1 Schlüsseldienst im Notfall
5.13 Dokumentendepot
5.2 Rohrreinigungs-Service im Notfall
6. Wann passen wir die Beiträge und die Versicherungs-
5.3 Sanitär-Installateur-Service im Notfall bedingungen an? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
5.4 Elektro-Installateur-Service im Notfall 7. Wie kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief beendet
5.5 Heizungs-Installateur-Service im Notfall werden? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28
Bitte beachten Sie: Zugunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nennen. Mit unseren
Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
–7–
[Seite 8]
Allgemeine Hausratversicherungsbedingungen (VHB 2024)
und Plastiken). Außerdem alle Silbersachen, bei denen es sich
A Umfang Ihrer Hausratversicherung nicht um Schmuck, Münzen oder Medaillen handelt (bspw.
Silberbesteck).
1. Was ist wo versichert? Für welche Schäden besteht kein • Sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten).
Versicherungsschutz? Möbelstücke fallen nicht darunter.
1.1 Was ist versichert? Allgemeine Entschädigungsgrenze:
1.1.1 Welche Sachen sind versichert? bb. Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall be-
Versichert ist der gesamte Hausrat der im Versicherungsschein
grenzt: Wir leisten dafür bis zu 50 % der Versicherungssumme.
genannten Wohnung. Sehen Sie dazu A 1.2.1. In der Hausratversicherung Basis gilt eine Entschädigungsgrenze
Zum Hausrat gehören alle Sachen, die in einem Haushalt zur privaten von 20 % der Versicherungssumme.
Nutzung dienen. Dazu zählt alles, womit Sie einrichten, was Sie gebrau- Besondere Entschädigungsgrenzen:
chen oder verbrauchen. Das können z. B. Möbel, Haushaltsgeräte oder
Lebensmittel sein. cc. Zusätzlich gelten für bestimmte Wertsachen je Versicherungsfall
besondere Entschädigungsgrenzen:
a. Versichert sind auch:
• Für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge insgesamt
• Rundfunk- und TV-Antennenanlagen sowie Markisen, soweit diese
Sachen nur Ihrer Wohnung und ausschließlich privaten Zwecken die- 3.000 Euro.
nen. In der Hausratversicherung Basis beträgt die Entschädigungs-
• Technische, optische und akustische Sicherungsanlagen (bspw. grenze 1.000 Euro.
Alarmanlagen), auch soweit es sich um Smart-Home-Anlagen han- Die jeweilige Grenze gilt nicht für Münzen, deren Versiche-
delt. Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass diese Anlagen nur rungswert den Nennbetrag übersteigt.
Ihrer Wohnung und ausschließlich privaten Zwecken dienen.
• Für Urkunden einschließlich Sparbücher sowie sonstige Wert-
• In das Gebäude eingefügte Sachen, für die Sie aus folgendem Grund papiere insgesamt 30.000 Euro.
die Gefahr tragen: Sie haben diese Sachen als Mieter oder Woh-
nungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen. In der Hausratversicherung Basis beträgt die Entschädigungs-
Beispiele: Sie lassen in Ihrem Schlafzimmer einen maßgefertigten grenze 3.000 Euro.
Einbauschrank installieren. Oder Sie bauen in der Garage eine Lade- • Für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen
station für Ihr Elektro-Kraftfahrzeug ein. und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold oder Platin insge-
Für Sachen von Wohnungseigentümern gilt das aber nur, wenn diese samt 40.000 Euro.
nicht über eine Gebäudeversicherung versichert sind. In der Hausratversicherung Basis beträgt die Entschädigungs-
• Motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher (auch Rasenmäh- grenze 12.000 Euro.
roboter), Go-Karts, nicht versicherungspflichtige Pedelecs, Modell- Höhere Erstattungssummen stehen zur Verfügung, wenn diese
und Spielfahrzeuge. Wertsachen in einem der folgenden verschlossenen Behältnisse
• Fallschirme, Gleitschirme, Spielflugzeuge, Flugdrachen, Kanus, aufbewahrt sind:
Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich deren Motoren sowie • In einem mehrwandigen Stahlschrank mit einem Mindestge-
Surfgeräte. wicht von 200 kg.
• Flugmodelle, die ausschließlich zu privaten Sport- und Freizeitaktivi- • In einem eingemauerten Stahlwandschrank mit mehrwandiger
täten genutzt werden. Tür.
• Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und deren Anhängern, wenn In diesen Fällen leisten wir Entschädigung bis zur Allgemeinen
diese nicht am Fahrzeug oder Anhänger montiert sind. Beispiele für Entschädigungsgrenze nach bb.
Teile und Zubehör: Sommer- oder Winterräder, Fahrradträger, Dach-
boxen, Kindersitze. 1.1.2 Welche Sachen sind nicht versichert?
• Hausratsachen, die Sie Ihrem Untermieter zur Nutzung überlassen Nicht versichert sind:
haben.
a. Gebäudebestandteile.
• Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die Ihnen zu berufli-
b. Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
chen oder gewerblichen Zwecken dienen. Das gilt auch, wenn diese
Sachen einer Person, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt, c. Luft- und Wasserfahrzeuge.
zu diesen Zwecken dienen. Für Handelswaren, Musterkollektionen
d. Hausratsachen Ihrer Untermieter.
und selbst hergestellte Sachen besteht Versicherungsschutz nur im
Rahmen von A 3.3.2. e. Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten Versicherungs-
• Haustiere, d. h. Tiere, die üblicherweise in Wohnungen (A 1.2.1) ge- vertrag versichert sind (bspw. Schmucksachen und Pelze, Kunstge-
halten werden. genstände, Musikinstrumente oder Jagd- und Sportwaffen).
• Hausratsachen, die nicht Ihr Eigentum sind, sich aber in Ihrem Haus- Was dennoch versichert ist, sehen Sie in A 1.1.1 a.
halt befinden. Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sachen.
• Mobile Anlagen zur regenerativen Energieversorgung (z. B. stecker- Kosten für deren technische Wiederherstellung ersetzen wir im Rahmen
fertige Photovoltaik-Anlagen). Vorausgesetzt, sie dienen nur der Ver- von A 3.3.3 und D 5.9, sofern das jeweils vereinbart ist.
sorgung Ihrer Wohnung und ausschließlich privaten Zwecken. 1.2 Wo besteht Versicherungsschutz?
b. Wertsachen: Versicherungsschutz besteht am Versicherungsort (A 1.2.1).
Wertsachen sind in begrenzter Höhe ebenfalls versichert. Außerhalb des Versicherungsorts ist Ihr Hausrat ebenfalls versichert,
Arten:
wenn auch nur in eingeschränktem Umfang. Diese Außenversicherung
(A 1.2.2) ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Außerdem gelten
aa. Wertsachen sind: Entschädigungsgrenzen.
• Bargeld und auf Geldkarten (bspw. Chipkarten) geladene Be- 1.2.1 Was gehört zum Versicherungsort?
träge.
Ihre Wohnung:
• Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere.
a. Versicherungsort ist die im Versicherungsschein genannte Wohnung.
• Schmucksachen (dazu zählen auch Armband- und Taschen-
uhren mit einem Versicherungswert – siehe B 1.1.1 a. – ab Als Wohnung gelten alle Wohnräume, aber auch Räume im Keller und
2.500 Euro pro Stück), Edelsteine und Perlen. Außerdem Brief- auf dem Dachboden, die nur von Ihnen genutzt werden.
marken, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Gold Was ist mit Räumen, die ausschließlich beruflichen oder gewerbli-
oder Platin. chen Zwecken dienen? Auch sie gehören zur Wohnung, wenn sie
• Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie Kunst- ausschließlich über die Wohnung betreten werden können (Arbeits-
gegenstände (bspw. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken zimmer in der Wohnung).
–8–
[Seite 9]
Zur Wohnung zählen auch: Diese Freiwilligendienste setzen wir einer Ausbildung gleich: Bun-
• Terrassen, die an das Gebäude unmittelbar anschließen, Loggien desfreiwilligendienst, freiwilligen Wehrdienst und internationalen oder
und Balkone. Das setzt jeweils voraus, dass sie auf demselben nationalen Jugendfreiwilligendienst (freiwilliges soziales oder ökologi-
Grundstück wie die versicherte Wohnung liegen. sches Jahr).
• Gemeinschaftlich genutzte Räume unter folgenden Voraussetzun- Entschädigungsgrenzen:
gen: c. In der Hausratversicherung Classic leisten wir je Versicherungsfall bis
zur Versicherungssumme.
– Sie sind zur Aufbewahrung von Hausrat bestimmt (bspw. Fahrrad-
oder Waschkeller). In der Hausratversicherung Basis gilt hierfür eine Entschädigungs-
grenze von 20 % der Versicherungssumme.
– Sie befinden sich auf demselben Grundstück wie die versicherte
Wohnung. Für Wertsachen gelten außerdem die unter A 1.1.1 b. bb. und cc.
genannten Entschädigungsgrenzen.
• Räume in Nebengebäuden, die auf demselben Grundstück wie die
versicherte Wohnung liegen. 1.3 In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?
• Garagen, die nicht weiter als 3 km Luftlinie von Ihrer Wohnung 1.3.1 Welche generellen Ausschlüsse gibt es?
entfernt sind, unter folgenden Voraussetzungen: Krieg und ähnliche Ereignisse:
– Sie werden nur von Ihnen oder einer Person, die mit Ihnen in a. Nicht versichert sind Schäden, die durch Krieg bzw. kriegsähnliche
häuslicher Gemeinschaft lebt, genutzt. Ereignisse sowie durch innere Unruhen entstehen. „Krieg“ schließt
– D
ie Nutzung erfolgt zu privaten Zwecken. auch rein digital geführte Kriege ein (Cyberkrieg).
Welche Besonderheiten gelten für bestimmte Sachen? Kernenergie, nukleare Strahlung, radioaktive Substanzen:
b. Für folgende versicherte Sachen sehen wir das gesamte Grundstück, b. Nicht versichert sind Schäden, die durch Kernenergie, nukleare
auf dem die versicherte Wohnung liegt, als Versicherungsort an: Strahlung oder radioaktive Substanzen verursacht werden.
• Rundfunk- und TV-Antennenanlagen sowie Markisen. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren):
• Technische, optische und akustische Sicherungsanlagen. c. Nicht versichert sind Schäden durch die „weiteren Naturgefahren“:
Erdbeben, Überschwemmung, Rückstau durch Ausuferung von ober-
• Mobile Anlagen zur regenerativen Energieversorgung. irdischen Gewässern oder durch Witterungsniederschläge, Erdsen-
• Gartenmöbel, Gartengeräte und sonstiges Garteninventar nach kung, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch.
A 3.2.2. Gegen Zusatzbeitrag können Sie diese Gefahren allerdings mitversi-
chern. Sehen Sie dazu A 2.6.
• Ladestation für Elektro-Kraftfahrzeuge. Voraussetzung: Sie haben
diese als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn ein Ereignis nach a. bis c.
beschafft oder übernommen und Sie tragen dafür die Gefahr. bei der Entstehung des Schadens lediglich mitgewirkt hat.
Welche Besonderheiten gelten für bestimmte Gefahren? 1.3.2 Was gilt bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden?
c. Bei folgenden Schäden sehen wir das gesamte Grundstück, auf dem Nicht versichert sind Schäden, die Sie vorsätzlich herbeiführen. Die vor-
sich die versicherte Wohnung befindet, als Versicherungsort an: sätzliche Herbeiführung des Schadens gilt als bewiesen, wenn sie durch
ein rechtskräftiges Strafurteil festgestellt wird.
• Schäden durch Sturm und Hagel nach A 2.5. Außerhalb dieses
Grundstücks gelten die Regelungen zur Außenversicherung nach Das gilt auch, wenn Ihr Repräsentant den Schaden vorsätzlich herbeige-
A 1.2.2 und A 2.5.4. führt hat.
• Schäden durch Anprall eines Schienenfahrzeugs nach A 2.2.6. 1.3.3 Was gilt bei grob fahrlässig herbeigeführten Schäden?
• Schäden durch Anprall eines Wasser- oder Straßenfahrzeugs nach Führen Sie den Schaden grob fahrlässig herbei, verzichten wir auf die
A 2.2.7. gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, unsere Leistung zu kürzen. Die-
ser Verzicht bezieht sich aber nicht auf Obliegenheitsverletzungen und
Besonderheit im Zusammenhang mit Versicherungsfällen: Gefahrerhöhungen. Dort gelten jeweils eigene Haftungsregelungen.
d. Steht ein Versicherungsfall unmittelbar bevor, und bringen Sie Ihren Sehen Sie dazu B 3.2.2, B 3.3.2 und B 3.1.3.
Hausrat deswegen außerhalb des Versicherungsorts in Sicherheit, Unser Verzicht kommt Ihnen auch dann zugute, wenn Ihr Repräsentant
haben Sie dabei Versicherungsschutz. Das gilt auch, wenn Sie die den Schaden grob fahrlässig verursacht hat.
Sachen fortbringen, weil der Versicherungsfall schon eingetreten ist.
1.3.4 Was gilt bei arglistiger Täuschung?
1.2.2 Wie ist Ihr Hausrat außerhalb des Versicherungsorts versichert
Täuschen Sie uns arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe
(Außenversicherung)?
der Entschädigung von Bedeutung sind, entfällt unsere Entschädigungs-
Zeitlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz welt- pflicht. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
weit: Die Täuschung oder der Täuschungsversuch gelten als bewiesen, wenn
a. Hausrat, der Ihr Eigentum oder das Eigentum einer mit Ihnen in häus- sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen Betrugs oder Betrugsver-
licher Gemeinschaft lebenden Person ist, ist weltweit versichert. Das suchs festgestellt werden.
setzt voraus, dass er sich nur vorübergehend außerhalb des Versi- Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Ihr Repräsentant die Täu-
cherungsorts befindet. schung oder den Täuschungsversuch begangen hat.
Zeiträume von mehr als 12 Monaten gelten nicht mehr als vorüberge- 2. Wogegen besteht Versicherungsschutz?
hend.
2.1 Gegen welche Gefahren bieten wir Versicherungsschutz?
In der Hausratversicherung Basis gelten bereits Zeiträume von mehr
als 6 Monaten nicht mehr als vorübergehend. Wir entschädigen für versicherte Sachen (A 1.1), die durch folgende
Ereignisse zerstört oder beschädigt werden, oder infolgedessen abhan-
Auch fremder Hausrat ist so versichert, wenn er Ihrem Gebrauch denkommen (Versicherungsfall):
dient. Oder dem Gebrauch einer Person, die mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebt. a. Brand, Blitzschlag (dazu zählt auch Überspannung durch Blitz), Deto-
nation, Explosion, Verpuffung, Blindgänger, Implosion, Überschall-
In der Hausratversicherung Basis ist die Entschädigung in der Außen- druckwellen; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile
versicherung der Höhe nach begrenzt (siehe c.). oder seiner Ladung; Anprall eines Schienen-, Wasser- oder Straßen-
An bestimmte weitere Bedingungen gebunden ist der Außenversi- fahrzeugs, seiner Teile oder seiner Ladung; Sengen und Schmoren,
cherungsschutz für Schäden durch Einbruchdiebstahl, Raub, Sturm, Rauch und Ruß (A 2.2).
Hagel oder weitere Naturgefahren (Elementargefahren). Details dazu b. Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder den
finden Sie unter A 2.3.1 b., A 2.3.3 e., A 2.5.4 und A 2.6.11. Versuch einer solchen Tat (A 2.3).
Besonderheiten bei Ausbildung, Bundesfreiwilligendienst und c. Leitungswasser (A 2.4).
freiwilligem Wehrdienst:
d. Sturm oder Hagel (A 2.5).
b. Sie halten sich zur Ausbildung außerhalb der Wohnung auf? Dann
haben Sie Außenversicherungsschutz, egal wie lange dieser Aufent- e. Weitere Naturgefahren (Elementargefahren – siehe A 2.6), sofern je-
halt dauert. Und zwar auch, wenn Sie dort einen eigenen Haushalt weils ausdrücklich mit uns vereinbart:
gründen. aa. Erdbeben.
Diese Regelung gilt auch für Personen, die mit Ihnen in häuslicher bb. Überschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch,
Gemeinschaft leben oder vor Beginn der Ausbildung gelebt haben. Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch.
–9–
[Seite 10]
Die Gefahrengruppen nach a. bis d. stellen den Grundschutz dar, der Versicherungsgrundstück ausgetreten. Dazu hat ein Defekt an der Anla-
in jeder Hausratversicherung enthalten ist. ge geführt. Keinen Versicherungsschutz haben Sie für Schäden durch
Die Gefahrengruppen nach e. aa. und bb. sind jeweils nur bei ent- Fogging. „Fogging“ ist ein Niederschlag von Schwarzstaub in Wohnun-
sprechender Vereinbarung gegen Zusatzbeitrag versichert. Lesen Sie gen, zu dem es ohne die oben beschriebenen Geschehnisse kommt.
dazu in Ihrem Antrag und Versicherungsschein nach. Nicht versichert sind Schäden, die durch eine dauernde oder allmähliche
2.2
Was ist unter den Gefahren Brand, Blitzschlag, Überspannung Einwirkung von Rauch oder Ruß entstehen.
durch Blitz, Detonation, Explosion, Verpuffung, Blindgänger, 2.2.10 Ausschlüsse
Implosion, Überschalldruckwellen zu verstehen? Was gilt für die
usschlüsse bei Brand, Blitzschlag, Detonation, Explosion und
A
weiteren Gefahren im Feuerrisiko?
Verpuffung:
2.2.1 Brand
a. Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Detonation,
Brand ist ein Feuer mit folgenden Eigenschaften: Es ist ohne einen Explosion und Verpuffung umfasst nicht:
bestimmungsgemäßen Herd entstanden, oder es hat ihn verlassen.
aa. Sengschäden (siehe aber A 2.2.8).
Zudem kann es sich aus eigener Kraft ausbreiten.
bb.
Überspannungsschäden, die an elektrischen Einrichtungen
Eine versicherte Sache ist einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bear-
beitung oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt. Sie gerät dadurch in mit oder ohne Feuererscheinung entstanden sind (siehe aber
Brand. Dann spricht man von einem Nutzwärmeschaden, den wir als A 2.2.2).
Brandschaden behandeln. Das Gleiche gilt für versicherte Sachen, in Versichert sind diese Schäden aber dann, wenn sie Folge eines Bran-
denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder des, Blitzschlags, einer Detonation, Explosion oder Verpuffung sind.
weitergeleitet wird.
Ausschlüsse bei Anprall von Wasser- oder Straßenfahrzeugen:
2.2.2 Blitzschlag, Überspannung durch Blitz
b. Der Versicherungsschutz gegen Anprall von Wasser- oder Straßen-
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen. fahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung umfasst nicht:
Wir ersetzen auch Schäden, die an versicherten elektrischen Einrichtun- aa. Schäden durch Wasser- oder Straßenfahrzeuge, die im Eigentum
gen oder Geräten infolge Überspannung durch Blitz entstanden sind. oder Besitz von Ihnen stehen oder von Ihnen gefahren werden.
Dazu gehören auch Schäden durch: Das gilt auch, wenn das Fahrzeug im Eigentum oder Besitz einer
Person steht, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Oder
• blitzbedingten Überstrom. wenn es von einer solchen Person gefahren wird.
• blitzbedingten Kurzschluss. bb. Schäden an Sachen, die sich außerhalb des Grundstücks befin-
• sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität. den, auf dem die versicherte Wohnung liegt.
2.2.3 Detonation, Explosion, Verpuffung, Blindgänger Ausschlüsse bei Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen:
Detonationen, Explosionen und Verpuffungen sind plötzlich verlaufen- c. Der Versicherungsschutz gegen Anprall oder Absturz eines Luftfahr-
de Kraftäußerungen. Sie beruhen auf dem Ausdehnungsbestreben von zeugs, seiner Teile oder seiner Ladung umfasst nicht Schäden an
Gasen oder Dämpfen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuf- Flugmodellen und Spielflugzeugen.
fung liegt in der Intensität der Kraftäußerung. 2.3 Was ist unter den Gefahren Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach
Wir leisten auch Entschädigung für Schäden durch Blindgänger (z. B. einem Einbruch und Raub zu verstehen? Wie ist der Versiche-
Fliegerbomben) aus dem Ersten oder Zweiten Weltkrieg. Den Aus- rungsschutz geregelt?
schluss von Schäden durch Krieg (A 1.3.1 a.) wenden wir hier nicht an. 2.3.1 Einbruchdiebstahl
2.2.4 Implosion Arten:
Implosion ist ein plötzlicher Zusammenfall eines Hohlkörpers. Er beruht a. Folgende Fälle gelten als Einbruchdiebstahl:
auf einem äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Einbrechen, Einsteigen, Eindringen mit falschen Schlüsseln
2.2.5 Überschalldruckwellen oder mit Hilfe von Werkzeugen:
Überschalldruckwellen sind Stoßwellen, die sich ausbreiten, wenn ein aa. Der Dieb bricht oder steigt in einen Raum eines Gebäudes ein.
Flugkörper die Schallmauer durchbricht. Oder er dringt mit falschen Schlüsseln oder anderen Werkzeugen
2.2.6 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Anprall eines Schie- ein, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt sind.
nenfahrzeugs „Falsch“ ist ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung von einer
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall Person durchgeführt oder veranlasst worden ist, die dazu nicht
oder Absturz eines Luftfahrzeugs zerstört oder beschädigt werden. Glei- berechtigt war. Wenn der Berechtigte die Anfertigung des Schlüs-
ches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung. sels gebilligt hat, ist der Schlüssel nicht „falsch“. Steht fest, dass
versicherte Sachen abhandengekommen sind, genügt das noch
Wir leisten auch Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den nicht für den Beweis eines Einbruchdiebstahls mit falschen
Anprall eines Schienenfahrzeugs zerstört oder beschädigt werden. Glei- Schlüsseln. Sie müssen den Einbruchdiebstahl z. B. anhand von
ches gilt für den Anprall seiner Teile oder seiner Ladung. Indizien nachweisen (Anzeichenbeweis).
Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhan- Aufbrechen von Behältnissen, Öffnen von Behältnissen mit
denkommen, haben Sie Versicherungsschutz. falschen Schlüsseln oder mit Hilfe von Werkzeugen:
2.2.7 Anprall eines Wasser- oder Straßenfahrzeugs bb. Der Dieb bricht in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis auf.
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch den Anprall Oder er benutzt zum Öffnen falsche Schlüssel oder andere Werk-
eines Straßenfahrzeugs zerstört oder beschädigt werden. Das Gleiche zeuge, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt sind.
gilt bei einem Anprall eines Wasserfahrzeugs. Versichert ist auch der Einschleichen, Verborgen halten:
Anprall von Teilen und Ladung dieser Fahrzeuge.
cc. Der Dieb entwendet aus einem verschlossenen Raum eines
Auch wenn versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses abhan- Gebäudes Sachen, nachdem er sich dort eingeschlichen oder
denkommen, haben Sie Versicherungsschutz. verborgen gehalten hat.
Der Versicherungsschutz gilt nur auf dem Grundstück, auf dem die ver- Eindringen in Räume mit richtigen Schlüsseln:
sicherte Wohnung liegt.
dd. Der Dieb dringt in einen Raum eines Gebäudes mit richtigen
2.2.8 Seng- und Schmorschäden Schlüsseln ein, die er zuvor geraubt hat. Oder er tut dies mit rich-
Wir ersetzen Seng- und Schmorschäden, die nicht durch Brand, Blitz- tigen Schlüsseln, die er zuvor gestohlen hat. Zum Diebstahl der
schlag, Detonation, Explosion oder Verpuffung entstanden sind. Schlüssel darf der berechtigte Besitzer aber nicht durch fahrläs-
siges Verhalten beigetragen haben. Der Raub der Schlüssel darf
Nicht versichert sind Schäden, die an elektrischen Einrichtungen oder sich außerhalb der Wohnung ereignet haben. Das gilt auch für
Geräten durch die Wirkung elektrischen Stroms entstehen. den Diebstahl der Schlüssel.
2.2.9 Schäden durch Rauch und Ruß Öffnen von Behältnissen mit richtigen Schlüsseln:
Wir ersetzen Schäden durch Rauch und Ruß, die nicht durch Brand, ee. Der Dieb öffnet in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mit
Blitzschlag, Detonation, Explosion oder Verpuffung entstanden sind. richtigen Schlüsseln, die er zuvor geraubt hat. Oder er tut dies mit
Voraussetzungen sind: Rauch oder Ruß sind plötzlich bestimmungswid- richtigen Schlüsseln, die er zuvor gestohlen hat. Zum Diebstahl
rig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen auf dem der Schlüssel darf der berechtigte Besitzer aber nicht durch fahr-
– 10 –
[Seite 11]
lässiges Verhalten beigetragen haben. Der Raub der Schlüssel d. Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.
darf sich außerhalb der Wohnung ereignet haben. Das gilt auch
e. Wasserbetten, Aquarien oder wassergeeigneten Terrarien.
für den Diebstahl der Schlüssel.
f. Zimmerbrunnen und Wassersäulen.
Besonderheiten in der Außenversicherung:
Entsprechendes gilt, wenn Wasserdampf oder wärmetragende Flüssig-
b. Für Schäden durch Einbruchdiebstahl haben Sie nur dann Außen-
versicherungsschutz, wenn die Voraussetzungen einer der Varianten keit (z. B. Öl, Sole, Kühlmittel, Kältemittel) bestimmungswidrig aus die-
nach a. entsprechend erfüllt sind. sen Einrichtungen austritt.
2.3.2 Vandalismus nach einem Einbruch 2.4.2 Besonderheiten für Mieter und Wohnungseigentümer
Vandalismus liegt vor, wenn der Täter in die Wohnung eindringt und a. Zusätzlich sind innerhalb Ihrer Wohnung versichert
versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Der Versiche- aa. frostbedingte und sonstige Bruchschäden an:
rungsschutz setzt voraus: Der Täter ist auf eine der in A 2.3.1 a. aa. oder
dd. beschriebenen Arten in die Wohnung gelangt. Für das Eindringen ist • Rohren des Zu- oder Ableitungssystems der Wasserversorgung
nicht erforderlich, dass der Täter mit dem ganzen Körper in die Woh- oder damit verbundenen Schläuchen.
nung gelangt. Ein Hineinreichen mit Körperteilen genügt. • Rohren von Heizungs- und Klimaanlagen.
2.3.3 Raub • Rohren von Sprinkler- oder Berieselungsanlagen.
Arten: • Rohren der Gasversorgung und der Regenentwässerung sowie
a. Folgende Fälle gelten als Raub: Lüftungsrohren.
Anwendung von Gewalt: • Armaturen. Dazu gehören bspw. Wasser- und Absperrhähne,
Ventile, Wassermesser und Geruchsverschlüsse. Falls Sie eine
aa. Gegen Sie wird Gewalt angewendet, um Ihren Widerstand gegen Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, nehmen wir hier
die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt liegt keinen Abzug vor.
nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
bewussten Widerstands entwendet werden. Diesen einfachen bb. frostbedingte Bruchschäden an:
Diebstahl bzw. Trickdiebstahl können Sie aber gegen Zusatzbei- • Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts oder ähnlichen
trag mitversichern. Sehen Sie dazu A 3.4.1 f. Installationen.
Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben: • Heizkörpern, Heizkesseln, Boilern, Heizkreisverteilern oder an
bb. Es wird eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht, vergleichbaren Teilen von Heizungs- und Klimaanlagen.
die innerhalb des Versicherungsorts verübt werden soll. Deswe- Sie sind Mieter Ihrer versicherten Wohnung? Dann haben Sie Ver-
gen geben Sie versicherte Sachen heraus oder lassen sich diese sicherungsschutz, soweit die folgenden Voraussetzungen gegeben
wegnehmen. sind: Sie haben diese Anlagen oder Rohre auf eigene Kosten ange-
Räuberischer Diebstahl: schafft oder übernommen und tragen dafür die Gefahr.
cc. Sie treffen einen Dieb in einem Raum eines Gebäudes bei einem Sie sind Wohnungseigentümer Ihrer versicherten Wohnung? Dann
Diebstahl an. Der Dieb wendet gegen Sie ein Raubmittel nach aa. haben Sie Versicherungsschutz, soweit diese Anlagen oder Rohre
oder bb. an, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten. zu Ihrem Sondereigentum gehören und nicht über eine Gebäudever-
sicherung versichert sind.
Wegnahme im Zustand körperlicher Beeinträchtigung:
b.
Müssen Sie als Mieter wegen eines Leitungswasserschadens
dd. Durch einen Unfall ist Ihr körperlicher Zustand derart beeinträch- (A 2.4.1) Reparaturen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tape-
tigt, dass Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist. Dies kann
ten Ihrer versicherten Wohnung vornehmen lassen? Dann überneh-
auch aufgrund einer sonstigen Ursache, die Sie nicht verschuldet
men wir auch die dafür notwendigen und tatsächlich angefallenen
haben, der Fall sein. Das nutzt der Täter aus, um Ihnen versicher-
Kosten.
te Sachen wegzunehmen.
Müssen Sie als Wohnungseigentümer solche Reparaturen vornehmen
In Ihrer Wohnung anwesende Personen:
lassen? Dann übernehmen wir die dafür notwendigen und tatsäch-
b. Bei Raub nach a. aa. bis dd. stehen Ihnen Personen gleich, die mit lich angefallenen Kosten, soweit die folgenden Voraussetzungen
Ihrer Zustimmung in Ihrer Wohnung anwesend sind. gegeben sind: Die beschädigten Bodenbeläge, Innenanstriche oder
Rechtmäßige Besitzer Ihrer Hausratsachen: Tapeten gehören zu Ihrem Sondereigentum als Wohnungseigen-
tümer. Außerdem sind sie nicht über eine Gebäudeversicherung
c. Der Raub wird nicht an Ihnen selbst, sondern an einer anderen Per- versichert.
son verübt? In diesem Fall stellen wir Personen, die mit Ihrer Zustim-
mung versicherte Sachen besitzen, Ihnen gleich. 2.4.3 Ausschlüsse
Kein Versicherungsschutz für auf Verlangen des Täters heran- Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser umfasst nicht Schäden
geschaffte Sachen: durch:
d. Schaffen Sie Sachen erst heran, weil der Täter das von Ihnen ver- a. Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer sowie Witte-
langt hat, haben Sie dafür keinen Versicherungsschutz. Geschieht rungsniederschläge.
das allerdings innerhalb des Versicherungsorts, an dem die Tathand- b. Schwamm.
lungen nach a. verübt wurden, sind diese Sachen versichert.
Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn einer der genannten Um-
Räuberische Erpressung können Sie gegen Zusatzbeitrag mitversi- stände bei der Entstehung des Schadens lediglich mitgewirkt hat.
chern. Lesen Sie dazu A 3.4.1 m.
2.5 Was ist unter den Gefahren Sturm und Hagel zu verstehen? Wie
Besonderheiten in der Außenversicherung: ist der Versicherungsschutz geregelt?
e. Für Schäden durch Raub haben Sie auch in folgendem Fall Außenver- 2.5.1 Sturm
sicherungsschutz: Der Raub wird an einer Person begangen, die mit
Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebt. Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind-
stärke 7 nach Beaufort. Das entspricht einer Windgeschwindigkeit von
Wird eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben angedroht, mindestens 50 km/h.
besteht der Außenversicherungsschutz nur unter folgender Voraus-
setzung: Die Gewalttat soll an Ort und Stelle verübt werden. Für die Messung der Windstärke werten wir Aufzeichnungen von Wet-
terdiensten aus.
2.4 Was ist unter der Gefahr Leitungswasser zu verstehen? Was gilt
außerdem für Rohrbruch- und Frostschäden? Versichert sind Schäden an Ihrem Hausrat, die auf folgende Weise
entstehen:
2.4.1 Leitungswasser
a. Durch unmittelbare Einwirkung des Sturms
Leitungswasser ist Wasser, das aus einer der folgenden Einrichtungen
bestimmungswidrig ausgetreten ist:
• auf versicherte Sachen.
a. Rohren des Zu- oder Ableitungssystems der Wasserversorgung oder
• auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, oder
damit verbundenen Schläuchen. auf Gebäude, die mit solchen Gebäuden baulich verbunden sind.
b. Einrichtungen, die mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung ver- b. Dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
bunden sind, oder aus deren wasserführenden Teilen. stände
c. Einrichtungen von Heizungs- und Klimaanlagen.
• auf versicherte Sachen wirft.
– 11 –
[Seite 12]
• auf Gebäude wirft, in denen sich die versicherten Sachen befinden, 2.6.4 Erdsenkung
oder auf Gebäude, die mit solchen Gebäuden baulich verbunden
Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über
sind.
naturbedingten Hohlräumen.
c. Als Folge eines Sturmschadens nach a. oder b.
2.6.5 Erdfall
2.5.2 Hagel
Erdfall ist ein naturbedingter Einsturz des Erdbodens über naturbeding-
Hagel ist ein fester Niederschlag in Form von Eiskörnern. ten Hohlräumen.
Versichert sind Schäden an Ihrem Hausrat, die auf folgende Weise 2.6.6 Erdrutsch
entstehen:
Erdrutsch ist ein naturbedingtes plötzliches Abrutschen oder Abstürzen
a. Durch unmittelbare Einwirkung des Hagels von Erd- oder Gesteinsmassen.
• auf versicherte Sachen. 2.6.7 Schneedruck
• auf Gebäude, in denen sich die versicherten Sachen befinden, oder Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismas-
auf Gebäude, die mit solchen Gebäuden baulich verbunden sind. sen. Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder Eis-
massen von Dächern.
b. Dadurch, dass der Hagel Gebäudeteile, Bäume oder andere Gegen-
stände 2.6.8 Lawinen
• auf versicherte Sachen wirft. Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismas-
sen. Dazu zählt auch die Druckwelle, die bei ihrem Abgang verursacht
• auf Gebäude wirft, in denen sich die versicherten Sachen befinden,
wird.
oder auf Gebäude, die mit solchen Gebäuden baulich verbunden
sind. 2.6.9 Vulkanausbruch
c. Als Folge eines Hagelschadens nach a. oder b. Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen der
Erdkruste. Mit der Druckentladung gehen Lava-Ergüsse, Asche-Erupti-
2.5.3 Ausschlüsse
onen oder ein Austritt von sonstigen Materialien und Gasen einher.
Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel umfasst nicht Schä-
2.6.10 Ausschlüsse
den durch:
Nicht versichert sind bei den weiteren Naturgefahren Schäden durch:
a. Sturmflut.
a. Sturmflut.
b. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht
ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere b. Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche gedrungen. Sehen
Öffnungen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Öffnungen Sie dazu A 2.6.2 c.
durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden
c. Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ord-
darstellen.
nungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öffnun-
Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn eines der genannten Ereig- gen. Versicherungsschutz besteht aber, wenn die Öffnungen durch
nisse bei der Entstehung des Schadens lediglich mitgewirkt hat. eine versicherte Gefahr entstanden sind und einen Gebäudeschaden
darstellen.
2.5.4 Besonderheiten in der Außenversicherung
Diese Ausschlüsse gelten auch dann, wenn ein Ereignis nach a. bis c.
Für Sturm- und Hagelschäden haben Sie nur dann Außenversicherungs-
bei der Entstehung des Schadens lediglich mitgewirkt hat.
schutz, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
2.6.11 Besonderheiten in der Außenversicherung
2.6 Was ist unter den weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) zu
verstehen? Wie ist der Versicherungsschutz geregelt? Für die weiteren Naturgefahren haben Sie nur dann Außenversiche-
rungsschutz, wenn sich die Sachen in Gebäuden befinden.
Versicherungsschutz für Schäden durch weitere Naturgefahren besteht
nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gegen Zusatzbeitrag. Lesen Sie 2.6.12 Selbstbeteiligung
dazu in Ihrem Antrag und Versicherungsschein nach.
Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung
Sie können folgende Gefahrengruppen versichern: in Höhe von 500 Euro gekürzt.
• Erdbeben (A 2.6.1). 2.6.13 Wartezeit
•
Ü berschwemmung, Rückstau, Erdsenkung, Erdfall, Erdrutsch, Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit Ablauf von 14 Tagen,
Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch (A 2.6.2 bis A 2.6.9). gerechnet ab Eingang Ihres Antrags bei uns.
2.6.1 Erdbeben 3. Welche weiteren Leistungen bietet Ihre Hausratversicherung?
Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens. Sie 3.1 Welche Kosten übernimmt Ihre Hausratversicherung?
muss durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst worden
Versichert sind die folgenden, aufgrund eines Versicherungsfalls not-
sein.
wendigen und tatsächlich angefallenen Kosten. Die Regelung in B 1.1
2.6.2 Überschwemmung gilt auch für diese Kosten.
Überschwemmung ist die Überflutung des Grundstücks, auf dem die 3.1.1 Aufräumungs- und Entsorgungskosten
versicherte Wohnung liegt, mit erheblichen Mengen von Oberflächen-
Wir ersetzen Kosten, um Reste von versicherten Sachen aufzuräumen,
wasser. Überschwemmung ist auch die Überflutung von unmittelbar
wegzuräumen und abzutransportieren. Wir übernehmen auch die Kos-
an dieses Grundstück angrenzenden Straßen, Geh- und Radwegen mit
ten für die Entsorgung dieser Sachen.
erheblichen Mengen von Oberflächenwasser. Zu dieser Überflutung
muss es durch eines der folgenden Ereignisse gekommen sein: 3.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten
a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder Wir ersetzen Kosten, die Sie aus folgendem Grund aufwenden müssen:
fließend. Gegenstände waren zu bewegen, zu verändern oder zu schützen, um
versicherte Sachen wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen.
b. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen.
3.1.3 Transport- und Lagerkosten
c. Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge eines der unter
a. oder b. genannten Ereignisse. Wir ersetzen Kosten für den Transport und die Lagerung versicherter
Sachen. Vorausgesetzt, Ihre Wohnung wurde unbenutzbar und die
2.6.3 Rückstau
Lagerung in einem etwa benutzbaren Teil ist Ihnen nicht zumutbar.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser bestimmungswidrig aus gebäude-
Die Kosten für die Lagerung übernehmen wir so lange, bis die Woh-
eigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das
nung wieder benutzbar ist. Ist ein Teil der Wohnung schon vorher wie-
Gebäude eindringt. Dazu muss es durch eines der folgenden Ereignisse
der benutzbar und eine Lagerung darin zumutbar? Dann tragen wir die
gekommen sein:
Kosten nur bis zu diesem Zeitpunkt. In beiden Fällen ersetzen wir die
a. Ausuferung von oberirdischen Gewässern, egal ob stehend oder Lagerkosten für höchstens zwei Jahre.
fließend.
3.1.4 Schlossänderungskosten
b. Witterungsniederschläge wie bspw. Starkregen.
Wir ersetzen Kosten für Schlossänderungen an Türen Ihrer Wohnung,
Drainagen zählen nicht zu den gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder wenn der Schlüssel durch einen Versicherungsfall abhandengekom-
damit verbundenen Einrichtungen. men ist.
– 12 –
[Seite 13]
Unter derselben Voraussetzung übernehmen wir Schlossänderungs- Der Außenversicherungsschutz ist je Versicherungsfall und Versiche-
kosten für folgende Behältnisse: rungsjahr auf 5.000 Euro begrenzt.
• Wertschutzschränke in Ihrer Wohnung. Was gilt für Sachen, die mit dem Krankenfahrstuhl lose verbunden sind,
• Wertschutzschränke oder Kundenschließfächer außerhalb der versi- aber regelmäßig seinem Gebrauch dienen? Wir ersetzen sie nur, wenn
cherten Wohnung, sofern darin versicherter Hausrat aufbewahrt wird. sie zusammen mit dem Krankenfahrstuhl gestohlen worden sind. Das
Gleiche gilt für lose mit einem Rollstuhl, Rollator oder Kinderwagen ver-
Kosten für die Änderung von Schließanlagen werden nicht ersetzt. bundene Sachen, die regelmäßig dessen Gebrauch dienen.
3.1.5 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen 3.2.2 Diebstahl von Gartenmöbeln und Gartengeräten sowie weiterem
Wir ersetzen Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die Garteninventar
auf folgende Weise im Bereich Ihrer Wohnung (A 1.2.1) entstanden sind: Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl Ihrer Garten-
Durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub oder möbel und -geräte. Als Gartengeräte zählen auch Rasenmähroboter.
den Versuch einer solchen Tat.
Das Gleiche gilt, wenn folgendes Garteninventar gestohlen wird: Grills,
3.1.6 Kosten für provisorische Reparaturen mobile Außenküchen, Gartenskulpturen, Pflanzkübel, Zierbrunnen,
Wir ersetzen Kosten für das provisorische Verschließen von Öffnungen. Wäschespinnen, aber auch Trampolins, Spielgerüste, Planschbecken
Diese müssen auf folgende Weise im Bereich der Wohnung (A 1.2.1) oder Aufstellpools mit Poolzubehör. Als Poolzubehör gelten ausschließ-
entstanden sein: Durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem lich folgende Sachen, die der Nutzung des Pools dienen: Filteranlagen
Einbruch, Raub oder den Versuch einer solchen Tat. und Filterpumpen, Beleuchtungselemente und Leitern. Versichert ist
Das können bspw. Kosten für die provisorische Reparatur eines aufge- auch der Diebstahl von Insektenhotels, Nisthilfen und Futterstationen.
brochenen Fensters oder einer aufgebrochenen Tür sein. Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist: Die Sachen haben sich
3.1.7 Bewachungskosten zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem Grundstück befunden, auf dem
Ihre versicherte Wohnung liegt.
Wir ersetzen Kosten für die Bewachung der versicherten Sachen unter
folgenden Voraussetzungen: Schließvorrichtungen und sonstige Siche- 3.2.3 Diebstahl von Wäsche und Kleidung
rungen Ihrer Wohnung (A 1.2.1) bieten keinen ausreichenden Schutz Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl von Wäsche
mehr. und Kleidung.
Die Bewachungskosten übernehmen wir so lange, bis die Schließvor- Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: Zum Zeitpunkt des
richtungen oder sonstigen Sicherungen wieder voll gebrauchsfähig sind. Diebstahls hatten Sie diese Sachen zu einem der folgenden Zwecke im
Höchstens erstatten wir die Bewachungskosten aber für 14 Tage. Freien aufbewahrt: Um sie zu waschen, zu trocknen, zu bleichen oder
3.1.8 Hotelkosten zu lüften. Die Sachen befanden sich aber auf dem Grundstück, auf dem
Wir ersetzen Kosten für die Unterbringung in einem Hotel unter folgenden Ihre versicherte Wohnung liegt.
Voraussetzungen: Ihre Wohnung (A 1.2.1), die sonst ständig bewohnt 3.2.4 Diebstahl von Waschmaschinen
ist, wurde unbewohnbar. Sind Teile der Wohnung bewohnbar geblieben? Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl von Waschma-
Dann ersetzen wir die Kosten nur dann, wenn Ihnen eine Beschränkung schinen und Wäschetrocknern, die Ihr Eigentum sind.
auf den bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Nebenkosten
(z. B. für Frühstück oder Telefon) erstatten wir nicht. Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht aber kein
Außenversicherungsschutz.
Als Unterbringung in einem Hotel gilt auch die Unterkunft in Pensionen,
Gaststätten oder Ferienwohnungen. 3.2.5 Diebstahl von Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Die Hotelkosten übernehmen wir bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl von Ladestati-
Wohnung wieder benutzbar ist. Höchstens erstatten wir die Unterbrin- onen für Elektrofahrzeuge.
gungskosten für ein Jahr. Die Entschädigung pro Tag ist auf 3 Promille Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: Sie haben die
der Versicherungssumme begrenzt. Errechnen sich dabei weniger als Ladestation als Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten
100 Euro pro Tag, stellen wir Ihnen dennoch täglich 100 Euro zur Verfü- beschafft oder übernommen. Und Sie tragen dafür die Gefahr. Die
gung. Ladestation hat sich zum Zeitpunkt des Diebstahls auf dem Grundstück
Die Voraussetzungen nach Absatz 1 liegen vor, aber Sie kommen bei befunden, auf dem Ihre versicherte Wohnung liegt.
Freunden oder Verwandten unter und verzichten auf ein Hotel? Dann Für Sachen von Wohnungseigentümern besteht der Versicherungs-
erhalten Sie von uns statt der Hotelkosten einen pauschalen Tagessatz schutz aber nur, soweit diese nicht über eine Gebäudeversicherung
in Höhe von 30 Euro. Den pauschalen Tagessatz zahlen wir für höchs- versichert sind.
tens so lange, wie wir für Hotelkosten aufkommen würden.
3.2.6 Diebstahl von mobilen Anlagen zur regenerativen Energieversor-
3.1.9 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
gung
Wir ersetzen Kosten für Maßnahmen, die Sie zur Abwendung oder Min-
derung des Schadens für geboten halten durften. Das gilt auch dann, Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl von versicher-
wenn diese Maßnahmen erfolglos geblieben sind. ten mobilen Anlagen zur regenerativen Energieversorgung (A 1.1.1 a.).
Auf Ihr Verlangen schießen wir Ihnen den für die Aufwendungen erfor- Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist: Die Anlage hat sich zum
derlichen Betrag vor. Zeitpunkt des Diebstahls auf dem Grundstück befunden, auf dem Ihre
versicherte Wohnung liegt.
Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr übernehmen wir nur,
wenn diese Leistungen nicht im öffentlichen Interesse erbracht werden. 3.2.7 Diebstahl aus Kranken- und Pflegezimmern
Das Gleiche gilt für Leistungen anderer Institutionen, die im öffentlichen Sie halten sich stationär in einem Krankenhaus oder in einer Einrichtung
Interesse zur Hilfeleistung verpflichtet sind (bspw. Technisches Hilfswerk zur Rehabilitation, Kur oder Kurzzeitpflege auf? Oder Sie halten sich
oder Polizei). teilstationär in einer Einrichtung der Tages- oder Nachtpflege auf?
3.1.10 Schadenermittlungskosten Dann leisten wir auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl versicher-
Wir ersetzen Kosten, die den Umständen nach geboten waren, um einen ter Sachen aus einem Zimmer in dieser Einrichtung.
von uns zu ersetzenden Schaden zu ermitteln und festzustellen. Diesen Versicherungsschutz haben Sie, solange Sie sich in der Einrich-
Sind Kosten dafür angefallen, dass Sie einen Sachverständigen oder tung aufhalten.
Beistand hinzugezogen haben? Diese Kosten ersetzen wir nur insoweit, Für Wertsachen nach A 1.1.1 b. ist die Entschädigung je Versicherungs-
als Sie dazu vertraglich verpflichtet waren, oder von uns dazu aufgefor- fall und Versicherungsjahr auf 400 Euro begrenzt.
dert worden sind.
3.2.8 Diebstahl und Sachbeschädigung auf Friedhöfen
3.2 Welche Mehrleistungen bieten die Hausratversicherung Classic
und die Hausratversicherung Basis? a. Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl folgender
Sachen auf einem Friedhof: Grabsteine, bauliche Grabeinfassun-
3.2.1 Diebstahl von Krankenfahrstühlen, Rollstühlen, Rollatoren, Geh- gen, Kreuze, Statuen, Vasen, Schalen und Grableuchten. Versiche-
hilfen und Kinderwagen rungsschutz besteht auch, wenn die Täter diese Sachen vorsätzlich
Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl von: beschädigen oder zerstören.
• nicht versicherungspflichtigen Krankenfahrstühlen. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz sind: Die Grabstelle
• Rollstühlen. liegt in der Bundesrepublik Deutschland. Und es handelt sich um eine
Grabstelle Ihrer verstorbenen Eltern, Schwiegereltern, Ehepartner,
• R ollatoren. Lebenspartner oder Kinder.
• G ehhilfen. b. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf
• Kinderwagen. 2.000 Euro begrenzt.
– 13 –
[Seite 14]
3.2.9 Einbruchdiebstahl aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen 3.2.15 Umzugskosten nach einem Versicherungsfall
in der Außenversicherung
Wir ersetzen Umzugskosten, wenn Ihre ständig bewohnte Wohnung
Bei der Außenversicherung leisten wir auch Entschädigung für Einbruch- durch einen Versicherungsfall unbewohnbar geworden ist. Die Unbe-
diebstahl aus Schiffskabinen oder Schlafwagenabteilen. Voraussetzung wohnbarkeit muss voraussichtlich mindestens 2 Monate bestehen. Wir
ist, dass sich der Einbruchdiebstahl auf einer Reise oder Fährüberfahrt erstatten die tatsächlich entstandenen und von Ihnen nachgewiesenen
ereignet hat. Kosten.
Diesen Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn versicherte Sachen Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht aber kein
bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Außenversicherungsschutz.
Wir zahlen aber nur, soweit Sie keinen Anspruch aus einer anderen 3.2.16 Telefonkosten nach einem Einbruch oder Raub
Versicherung haben (bspw. einer Reisegepäckversicherung). Wir ersetzen auch Telefonkosten, die Ihnen aufgrund Telefonmiss-
3.2.10 Einbruchdiebstahl aus Umkleidekabinen in der Außenversiche- brauchs entstanden sind. Voraussetzungen sind: Ihnen wurde Ihr Tele-
rung fon durch Einbruchdiebstahl (A 2.3.1) oder Raub (A 2.3.3) weggenom-
men. Der Täter hat mit Ihrem Telefon telefoniert und dadurch sind Ihnen
Bei der Außenversicherung leisten wir auch Entschädigung für versi- zusätzliche Telefonkosten entstanden.
cherte Sachen, die folgendermaßen gestohlen werden: Durch Aufbre-
chen verschlossener Umkleidekabinen oder Spinde, die außerhalb von Falls Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, nehmen wir
Gebäuden aufgestellt sind. Das Gleiche gilt, wenn versicherte Sachen hier keinen Abzug vor.
bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden. 3.2.17 Übernahme von Sachverständigenkosten
3.2.11 Schäden an Kühl- und Gefriergut Kommt es zu einem besonderen Sachverständigenverfahren nach
Wir leisten auch Entschädigung, wenn Kühl- und Gefriergut (bspw. B 1.3? Dann übernehmen wir die Kosten, die Ihnen dafür entstehen.
Lebensmittel) durch den Ausfall von Kühl- oder Gefrieranlagen verder- Voraussetzung ist, dass der ersatzpflichtige Schaden 10.000 Euro über-
ben. Vorausgesetzt, zu diesem Ausfall hat ein Stromausfall oder techni- steigt.
sches Geräteversagen geführt. 3.2.18 Verlust oder Mehrverbrauch von Wasser und Brennstoffen
Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht aber kein Wir ersetzen auch Kosten für den Verlust oder Mehrverbrauch von
Außenversicherungsschutz. Frisch- und Abwasser sowie von Gas und anderen Brennstoffen. Unsere
3.2.12 Schäden an Wäsche in der Waschmaschine Leistung setzt voraus:
Wir leisten auch Entschädigung für Schäden an Ihrer Wäsche, die durch • Ihnen sind die Kosten infolge eines ersatzpflichtigen Versicherungs-
einen technischen Defekt an der Waschmaschine entstehen. falls tatsächlich entstanden.
Für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes besteht aber kein • Sie haben die Kosten nachgewiesen, z. B. durch eine Rechnung des
Außenversicherungsschutz. Versorgungsunternehmens.
3.2.13 Schäden am Hausrat durch wildlebende Tiere Falls Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, nehmen wir
hier keinen Abzug vor.
a. Wir leisten auch Entschädigung, wenn wildlebende Tiere Schäden an
Ihrem Hausrat anrichten. Das setzt Folgendes voraus: Tiere, die zum 3.2.19 Schäden durch Wasseraustritt aus innenliegenden Regenrohren
Schalenwild nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) zählen, sind in und aus Mischsystemen
die versicherte Wohnung hineingelangt. Dort haben sie versicherte Wir ersetzen auch Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus
Sachen zerstört oder beschädigt. den folgenden Einrichtungen ausgetreten ist:
Schalenwild sind z. B. Wildschweine, Rehe und Rothirsche (vgl. auch • Aus Regenrohren, die im Gebäude verlaufen.
§ 2 Absatz 3 BJagdG). • Aus Mischsystemen.
Kommen versicherte Sachen infolge eines solchen Ereignisses Das ausgetretene Wasser behandeln wir dann wie Leitungswasser. Den
abhanden, haben Sie ebenfalls Versicherungsschutz. Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge (A 2.4.3 a.)
b. Zusätzlich übernehmen wir die folgenden Kosten, die aufgrund eines wenden wir hier nicht an.
solchen Ereignisses notwendig waren und tatsächlich angefallen 3.2.20 Schäden durch Wasseraustritt aus Wasserspeichern
sind:
Wir ersetzen auch Schäden durch Wasser, das bestimmungswidrig aus
• Kosten für die Reinigung der Wohnung. Zisternen, Brunnen oder Sammeltanks für Regenwasser ausgetreten ist.
• Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Be- Das ausgetretene Wasser behandeln wir dann wie Leitungswasser. Den
reich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier eingedrungen ist. Ausschluss von Schäden durch Witterungsniederschläge und Grund-
wasser (A 2.4.3 a.) wenden wir hier nicht an.
• Kosten für provisorische Reparaturen, um Öffnungen zu verschlie-
ßen, die im Bereich der Wohnung entstanden sind, weil das Tier Voraussetzungen: Der Wasserspeicher dient der Versorgung des
eingedrungen ist. Gebäudes, in dem die versicherte Wohnung liegt. Und er befindet sich
auf demselben Grundstück wie die versicherte Wohnung.
3.2.14 Rückreise aus dem Urlaub oder von einer Dienstreise
Das Gleiche gilt für Wasser, das aus Rohren bestimmungswidrig austritt,
a. Wir ersetzen Fahrtmehrkosten für eine Rückreise aus dem Urlaub die mit dem Wasserspeicher verbunden sind. Voraussetzung ist auch
oder von einer Dienstreise unter folgenden Voraussetzungen: Sie bre- hier, dass die Rohre der Versorgung des Gebäudes dienen, in dem die
chen die Reise wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig versicherte Wohnung liegt. Und dass sie auf demselben Grundstück
ab, um an den Schadenort zu reisen. liegen wie die versicherte Wohnung.
b. „Erheblich“ ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussicht- 3.2.21 Schäden durch Missbrauch von Scheck-, Kredit- und Kunden-
lich 5.000 Euro übersteigt. Außerdem muss Ihre Anwesenheit am karten
Schadenort notwendig sein.
a. Wir ersetzen auch Vermögensschäden, die Ihnen durch Missbrauch
c. Als Reise gilt jede Abwesenheit Ihrerseits mit einer Dauer von min- von Scheck-, Kredit- oder Kundenkarten entstanden sind. Vorausset-
destens 4 Tagen bis zu höchstens 6 Wochen. zung ist, dass die Karten durch einen versicherten Einbruchdiebstahl
d. Fahrtmehrkosten ersetzen wir für ein angemessenes Reisemit- oder Raub abhandengekommen sind.
tel. Maßstab hierfür sind: Das von Ihnen auf der Hinreise benutzte b. Der Versicherungsschutz umfasst keine Schäden, für die das konto-
Verkehrsmittel und die Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. führende Kreditinstitut bzw. der Herausgeber der Karte Ersatz leistet
e. Auch die Organisation der Reise übernehmen wir, soweit die Umstän- oder haftet.
de das zulassen. c. Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie zusätzlich zu den in
f. Wird wegen eines erheblichen Versicherungsfalls ein Reiseruf über B 3.3.1 beschriebenen Obliegenheiten Folgendes tun:
den Rundfunk notwendig, leiten wir die dazu erforderlichen Maßnah-
• Ermächtigen Sie die kontoführende Bank bzw. den Herausgeber
men, soweit möglich, ein. Wir tragen auch die Kosten, die für den der Karte, uns alle erforderlichen Auskünfte zur Aufklärung des
Reiseruf entstehen. Versicherungsfalls zu erteilen.
g. Soweit dies möglich ist, sind Sie verpflichtet, Weisungen von uns
• Zeigen Sie den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei an.
einzuholen, bevor Sie die Reise an den Schadenort antreten.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, können wir unsere
h. Wir übernehmen die Kosten nur, soweit Sie keinen Anspruch aus Leistung unter den in B 3.3.2 beschriebenen Voraussetzungen ganz
einer anderen Versicherung haben (bspw. einer Reiseversicherung). oder teilweise verweigern.
– 14 –
[Seite 15]
d. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf dienst oder Bundesfreiwilligendienst setzen wir einer Ausbildung
5.000 Euro begrenzt. gleich. Das gilt auch für internationale und nationale Jugendfreiwilli-
3.2.22 Schäden durch Phishing vertraulicher Daten für Ihr privates gendienste (freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr).
Online-Banking und durch Skimming
Nach Ablauf der 12 Monate erlischt die Vorsorgeversicherung. Ver-
a. Wir ersetzen auch Vermögensschäden, die Ihnen durch Phishing ver- sicherungsschutz kann dann nur über eine eigene Hausratversiche-
traulicher Daten für Ihr privates Online-Banking entstanden sind. rung hergestellt werden.
aa. Was ist Phishing? Bei einem Phishing-Angriff geschieht Folgen-
Als „Ihre Kinder“ gelten neben leiblichen Kindern und Adoptivkin-
des: Täter gelangen an vertrauliche Zugangs- und Identifikations- dern auch Ihre Stief- und Pflegekinder. Erfasst sind auch Kinder Ihres
daten für Ihr privates Online-Banking. Das tun sie, indem sie Ehegatten oder Lebenspartners, der mit Ihnen in häuslicher Gemein-
Nachrichten in Textform, z. B. E-Mails, SMS oder Direktnachrich- schaft lebt.
ten über Social Media fälschen. Dabei täuschen die Täter Sie über b. Unsere Leistung setzt voraus: Die Kinder haben unmittelbar vor dem
ihre Identität und nutzen das so entstandene Vertrauensverhältnis Beginn der Ausbildung mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt.
aus.
c. Bei der Vorsorgeversicherung besteht Versicherungsschutz nach
bb. Versicherungsschutz besteht unter folgenden Voraussetzungen: den für Ihren Vertrag gültigen Bestimmungen. Ausgenommen sind
• U nmittelbar aus dem Phishing-Angriff und durch den Miss- Mehrleistungen, die gegen Zusatzbeitrag vereinbart sind. Fremdes
brauch vertraulicher Daten zu Ihrem privaten Online-Banking ist Eigentum ist nur versichert, wenn es der Einrichtung, dem Gebrauch
ein Vermögensschaden entstanden. Maßgebend ist die Höhe oder Verbrauch des Kindes dient.
des abgebuchten Betrags. d. Wir leisten je Versicherungsfall bis zur Versicherungssumme.
• Ihre Bank verwendet einen aktuellen Online-Banking-Sicher-
Einen Abzug wegen Unterversicherung nehmen wir bei der Vorsorge-
heitsstandard.
versicherung nicht vor.
cc. Der Versicherungsfall tritt mit der Belastung Ihres Kontos ein.
Durch denselben Phishing-Angriff kommt es zu mehreren Konto-
Wir zahlen nur, soweit kein Anspruch aus einer anderen Versicherung
Belastungen (z. B. mehrere Überweisungen oder Abbuchungen)? besteht.
Dann gilt dies als ein Versicherungsfall. 3.2.24 Innovationsgarantie
dd. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Wir führen ein neues Produkt ein, dessen Leistungsumfang im Vergleich
auf 1.000 Euro begrenzt. zu Ihren VHB-Bedingungen ausschließlich vorteilhaft ist? Dann gelten
ee. Vor Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes tun: die Verbesserungen auch für Ihren Vertrag, und zwar für alle ab diesem
Sichern Sie Ihre Geräte, die Sie zum Online-Banking nutzen, Zeitpunkt eintretenden Versicherungsfälle. Ausgenommen davon sind
durch Sicherheitsmaßnahmen und Sicherheitstechniken (z. B. Leistungen aus A 2.6, A 3.4 und Abschnitt D Ihrer VHB-Bedingungen.
Antiviren-Software). Diese müssen Sie auf dem aktuellen Stand 3.3
Welche Mehrleistungen bietet außerdem die Hausratversicherung
halten. Automatische Updates müssen für sicherheitsrelevante Classic?
Software und für das Betriebssystem aktiviert sein.
A 3.3 beschreibt einzelne Mehrleistungen, die nur für die Hausratversi-
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, gelten die in B 3.2.2 cherung Classic gelten.
beschriebenen Rechtsfolgen.
3.3.1 D
iebstahl aus Kraft- und Wassersportfahrzeugen, aus Anhängern
b. Wir ersetzen auch Vermögensschäden, die Ihnen durch Skimming oder Dachboxen
entstanden sind.
a. Bei der Außenversicherung (A 1.2.2) leisten wir auch Entschädigung,
aa. W
as ist Skimming? Bei einem Skimming-Angriff geschieht Fol- wenn versicherte Sachen aus einem dieser Behältnisse gestohlen
gendes: Täter manipulieren Geldautomaten und Kartenlesegerä- werden:
te. Die Täter kopieren dabei unbemerkt die Magnetstreifen-Daten
Ihrer privaten Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten oder
• Kraftfahrzeug.
lesen diese aus. Gleichzeitig wird die PIN ausspioniert. Mit den so
• Kraftfahrzeuganhänger, einschließlich Wohnwagenanhänger.
gewonnenen Daten nehmen die Täter im Bankverkehr unerlaubte
Handlungen vor, bspw. Bargeldabhebungen.
• Dachbox, die auf einem Kraftfahrzeug montiert ist.
bb. Als Vermögensschaden gilt nur die unmittelbar aus dem Skim-
• Kabine eines Wassersportfahrzeugs.
ming-Angriff resultierende Vermögenseinbuße. Maßgebend ist
Der Versicherungsschutz setzt voraus, dass das Behältnis verschlos-
die Höhe des abgebuchten Betrags. sen war und aufgebrochen wurde. Kraftfahrzeuganhänger müssen
cc. Der Versicherungsfall tritt mit der Belastung Ihres Kontos ein. Die zudem fest umschlossen sein. Eine Abdeckung mit Planen oder Ähn-
Täter haben bei einem Skimming-Angriff mehrere Zugangs- und lichem reicht nicht. Das Aufschlitzen, Aufschneiden oder sonstige
Identifikationsdaten erlangt und damit mehrere Schäden ange- Öffnen von Planen oder vergleichbaren Abdeckungen stellt kein Auf-
richtet? Dann gelten diese Schäden als nur ein Versicherungsfall. brechen dar.
dd. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
Dem Aufbrechen steht es gleich, wenn falsche Schlüssel
auf 5.000 Euro begrenzt. (A 2.3.1 a. aa.) verwendet wurden. Oder wenn andere Werkzeuge
c. Kein Versicherungsschutz besteht für: benutzt wurden, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmt
sind.
• Andere Arten des Ausspähens von vertraulichen Zugangs- oder
Identifikationsdaten wie z. B. Pharming.
Diesen Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn versicherte
Sachen bei einem solchen Ereignis zerstört oder beschädigt werden.
• Folgeschäden, die aus der Abbuchung resultieren. Das können
z. B. Zinseinbußen, Kosten der Rechtsverfolgung oder in Rechnung
Der Versicherungsschutz besteht nur in der Europäischen Union ein-
gestellte Kosten der Bank sein. schließlich der Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein. Welt-
weiten Versicherungsschutz können Sie aber gegen Zusatzbeitrag
• Schäden, die das kontoführende Kreditinstitut ersetzt bzw. für die mitversichern. Sehen Sie dazu A 3.4.1 i.
es haftet.
b. Wurde das ganze Kraftfahrzeug entwendet? Dann wenden wir zu
d. Nach Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie zusätzlich zu den in Ihren Gunsten folgende Beweiserleichterung an: Die Totalentwendung
B 3.3.1 beschriebenen Obliegenheiten Folgendes tun: gilt als bewiesen, wenn der Kfz-Versicherer die Entschädigungspflicht
• Ermächtigen Sie die kontoführende Bank, uns alle erforderlichen im Rahmen der Fahrzeugvoll- oder Fahrzeugteilversicherung (Kasko)
Auskünfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls zu erteilen. anerkannt hat.
• Zeigen Sie den Versicherungsfall unverzüglich der Polizei an. c. Beim Aufbruch von Wohnmobilen und Campingfahrzeugen bzw.
-wagen gilt: Wir zahlen nur, soweit Sie keinen Anspruch aus einer
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, gelten die in B 3.3.2
anderen Versicherung haben (bspw. einer Campingversicherung).
beschriebenen Rechtsfolgen.
d. Nicht versichert sind:
3.2.23 Vorsorgeversicherung bei Berufsstart Ihrer Kinder
• Wertsachen (A 1.1.1 b.).
a. Starten Ihre Kinder ins Berufsleben, haben sie über Ihre Hausrat-
versicherung einen Vorsorgeversicherungsschutz. Dieser ist auf
• Elektrische oder elektronische Geräte einschließlich deren Zubehör.
12 Monate, gerechnet ab Ausbildungsende, begrenzt. Er gilt nur Dazu gehören bspw. Notebooks, Tablets, Foto-, Film- oder Video-
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. kameras, Mobiltelefone und Navigationsgeräte.
Die Vorsorgeversicherung greift, wenn Ihre Kinder die Ausbildung
Was Sie gegen Zusatzbeitrag mitversichern können, sehen Sie in
beendet haben und in einer eigenen Wohnung wohnen. Einen Wehr- A 3.4.1 i.
– 15 –
[Seite 16]
3.3.2 Beruflich und gewerblich genutzte Sachen b. Wir bezahlen maximal 150 Euro pro Tag, bis die behördliche Verfü-
a. Versichert sind auch: gung aufgehoben wird, längstens jedoch bis zu 7 Tage.
• Handelswaren. c. Wir leisten nur, soweit Sie keinen Versicherungsschutz aus einer
anderen Versicherung haben (bspw. Gebäudeversicherung).
• Musterkollektionen.
3.3.6 Unterbringung von Tieren
• Selbst hergestellte Sachen.
a. Wir ersetzen die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass sich die Sachen Kosten für die Unterbringung und Versorgung folgender Tiere, die in
in einem Raum am Versicherungsort befinden. Das darf auch ein Ihrer versicherten Wohnung leben: Hunde, Katzen, Hamster, Meer-
Raum sein, den Sie ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. schweinchen, Kaninchen und Ziervögel.
Der Raum muss nicht ausschließlich über die versicherte Wohnung
betreten werden können. Sie müssen diese Räumlichkeiten aber bei
Wir leisten, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
der Berechnung Ihrer Wohnfläche berücksichtigen.
• Ihre Wohnung (A 1.2.1), die sonst ständig bewohnt ist, ist infolge
b. Für die unter a. genannten Sachen besteht kein Außenversicherungs- eines Versicherungsfalls unbewohnbar. Sind Teile der Wohnung
schutz nach A 1.2.2. bewohnbar geblieben? Dann ersetzen wir die Kosten nur, wenn
Ihnen eine Beschränkung auf den bewohnbaren Teil der Wohnung
c. Die Erweiterung des Versicherungsorts nach a. gilt auch für Arbeits- nicht zumutbar ist.
geräte und Einrichtungsgegenstände nach A 1.1.1 a.
• Aufgrund des Versicherungsfalls bringen Sie Ihre Tiere in einer Tier-
d. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf pension oder einem Tierheim unter.
10.000 Euro begrenzt. Wir zahlen aber nur, soweit kein Anspruch aus
einer anderen Versicherung besteht. b. Die Kosten der Unterbringung und Versorgung übernehmen wir
bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Ihre Wohnung wieder benutzbar ist.
3.3.3 Datenrettungskosten Höchstens erstatten wir 2.000 Euro je Versicherungsfall und Versi-
a. Wir ersetzen auch Datenrettungskosten, die infolge eines Versiche- cherungsjahr.
rungsfalls notwendig wurden und Ihnen tatsächlich entstanden sind. 3.4 elche Mehrleistungen bietet Ihre Hausratversicherung gegen
W
„Datenrettungskosten“ sind Kosten für die technische Wiederherstel- Zusatzbeitrag?
lung von elektronisch gespeicherten Daten (maschinenlesbare Infor-
Wir übernehmen die folgenden Mehrleistungen nur, wenn sie gegen
mationen) und Programmen. Dazu zählen auch die Kosten für einen Zusatzbeitrag vereinbart sind. Lesen Sie dazu in Ihrem Antrag und Ver-
erfolglosen Datenrettungsversuch. sicherungsschein nach.
Voraussetzungen sind: Es handelt sich um Daten oder Programme, 3.4.1 Hausrat PLUS (HR PLUS)
die ausschließlich für die private Nutzung bestimmt sind. Die Daten
oder Programme sind durch eine ersatzpflichtige Substanzbeschädi- a. Hausrat in Ferienhäusern:
gung am Datenträger verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr
Versicherungsschutz haben Sie auch für Hausrat, den Sie dauerhaft
verfügbar. Dazu hat ein Versicherungsfall geführt, der sich am Versi- außerhalb Ihrer Wohnung in einem der folgenden Objekte aufbewah-
cherungsort ereignet hat. ren: Ferienwohnung, Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten-,
b. In folgenden Fällen übernehmen wir die Datenrettungskosten nicht: Weinberghaus und Datsche sowie sonstiges nicht ständig bewohntes
Gebäude. Das Objekt muss in der Bundesrepublik Deutschland liegen.
• Wenn Sie die Daten bzw. Programme zusätzlich auf einem anderen
Medium vorhalten (bspw. einem Rücksicherungs- oder Installa-
Welche Gefahren und Schäden versichert sind, ergibt sich aus A 2.
tionsmedium).
Nicht versichert sind dort Wertsachen nach A 1.1.1 b.
• Wenn Sie zur Nutzung der Daten bzw. Programme nicht berechtigt
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf
sind (bspw. bei Raubkopien oder bei Daten strafrechtlich relevanten 5.000 Euro begrenzt.
Inhalts).
b. Erweiterter Schutz für eingelagerten Hausrat:
Außerdem leisten wir nicht für die Wiederbeschaffung der Daten bzw.
Sie haben auch Versicherungsschutz für Hausrat, den Sie dauerhaft
einen erneuten Lizenzerwerb.
außerhalb des Versicherungsorts lagern. Die Einlagerung muss bei
c. Wir übernehmen die Kosten für die Datenrettung bis zu 5.000 Euro je einem gewerblichen Unternehmen in einem Gebäude in der Bundes-
Versicherungsfall. Die erfolgreiche technische Wiederherstellung der republik Deutschland erfolgen.
Daten oder Programme garantieren wir nicht.
Keinen Versicherungsschutz haben Sie aber gegen weitere Natur-
3.3.4 Hausrat in Pflegeeinrichtungen gefahren (Elementargefahren). Das gilt auch, wenn dieser Versiche-
Eine der folgenden Personen zieht aus der versicherten Wohnung rungsschutz für die versicherte Hauptwohnung vereinbart wurde.
(A 1.2.1) dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung, während Sie weiterhin
Nicht versichert sind eingelagerte Wertsachen nach A 1.1.1 b.
darin wohnen?
Wir leisten nur, soweit Sie keinen Anspruch aus einer anderen Versi-
• Ihr Ehe- oder Lebenspartner. cherung haben.
•
Ihr Kind. Dazu zählen leibliche Kinder und Adoptivkinder sowie c. Sachen in Bankschließfächern:
Stief- und Pflegekinder. Erfasst sind auch Kinder Ihres Ehe- oder
Sie bewahren versicherte Hausratsachen in Kundenschließfächern in
Lebenspartners.
Tresorräumen von Geldinstituten auf? In diesem Fall gilt die zeitliche
•
Ihre Eltern. Dazu zählen leibliche Eltern und Adoptiveltern sowie Stief- Grenze für den Außenversicherungsschutz (A 1.2.2 a.) nicht.
eltern. Erfasst sind auch Eltern Ihres Ehe- oder Lebenspartners.
Für Wertsachen gelten die allgemeinen und besonderen Entschä-
In diesem Fall gilt die zeitliche Grenze für den Außenversicherungs- digungsgrenzen nach A 1.1.1 b. Besonderheit bei der allgemeinen
schutz (A 1.2.2 a.) nicht. Entschädigungsgrenze (A 1.1.1 b. bb.): Wir leisten für Bargeld je Ver-
Sie ziehen dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung und Ihr Ehe- oder sicherungsfall und Versicherungsjahr bis zu 50 % der Versicherungs-
Lebenspartner bewohnt die versicherte Wohnung weiterhin? Dann gilt summe, höchstens aber 10.000 Euro.
der gleiche Schutz. d. Erweiterter Versicherungsschutz für Sportausrüstungen:
Kein Versicherungsschutz besteht für Sachen der Pflegeeinrichtung.
Sie bewahren Sportausrüstungen dauerhaft außerhalb Ihrer Woh-
3.3.5 Ü
bernachtungskosten infolge einer behördlich verfügten Evakuie- nung auf? In diesem Fall gilt die zeitliche Grenze für den Außenversi-
rung cherungsschutz (A 1.2.2 a.) nicht.
a. Wir ersetzen Übernachtungskosten, die infolge einer behördlich ver-
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf
fügten Evakuierung notwendig geworden und tatsächlich angefallen 10.000 Euro begrenzt.
sind. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass die Evakuierung e. Hausrat für unterwegs:
aufgrund einer versicherten Gefahr behördlich verfügt wurde.
aa. Für Reisegepäck haben Sie Außenversicherungsschutz auch
Als Übernachtungskosten gelten die Kosten für Ihre Unterbringung gegen folgende Gefahren:
(mit Frühstück) in einem Hotel, einer Pension, Gaststätte oder Feri-
enwohnung. Andere Nebenkosten wie bspw. Telefon oder Internet • Diebstahl – ausgenommen Diebstahl beim Zelten und aus
erstatten wir nicht. Kraftfahrzeugen.
Beispiel: Die zuständige Behörde verfügt eine Evakuierung, weil • Transportmittelunfall, wenn Ihr Reisegepäck mit verkehrsübli-
eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden wurde. Sie chen Beförderungsmitteln transportiert wird.
mussten deshalb die versicherte Wohnung verlassen und in einem • A bhandenkommen, wenn sich Reisegepäck im Gewahrsam
Hotel übernachten. eines Beförderungsunternehmens befindet.
– 16 –
[Seite 17]
bb. Reisegepäck sind folgende Sachen des persönlichen Reisebe-
Der Taschendiebstahl wird an einer Person verübt, die mit Ihnen
darfs: Dinge, die Sie während einer Reise mitführen, am Körper in häuslicher Gemeinschaft lebt? Oder an einer Person, die versi-
oder in der Kleidung tragen. Erfasst sind auch Dinge, die Sie cherte Sachen mit Ihrer Zustimmung besitzt? Auch in diesem Fall
durch ein übliches Transportmittel (bspw. Bahn, Flugzeug) beför- besteht Versicherungsschutz.
dern lassen.
cc. Wir leisten auch bei einfachem Diebstahl am Arbeitsplatz, wenn
Versichert sind Reisen von mindestens zwei Kalendertagen. diese beiden Voraussetzungen vorliegen:
Unabhängig von der Dauer gelten folgende Fahrten nicht als Rei- • Der Diebstahl ereignet sich in dem Gebäude, in dem sich Ihr
sen: Arbeitsplatz befindet.
• Fahrten innerhalb des Wohnorts. • Die versicherten Sachen befinden sich in einem Raum, der für
den Publikumsverkehr nicht zugänglich ist.
• Fahrten zur und von der regelmäßigen Arbeitsstätte.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und Versicherungsjahr
• Fahrten zum eigenen Wochenendgrundstück und zurück und auf 5.000 Euro begrenzt.
der dortige Aufenthalt; Fahrten zur eigenen Wochenendwoh-
nung und zurück und der dortige Aufenthalt.
Für Wertsachen nach A 1.1.1 b. ist die Entschädigung je Versiche-
rungsfall und Versicherungsjahr auf 400 Euro begrenzt.
cc. Nicht versichert sind Wertsachen nach A 1.1.1 b., Gutscheine,
Fahrkarten, Schecks und Sammlungen jeglicher Art.
Der Diebstahl wird an einer Person verübt, die mit Ihnen in häus-
licher Gemeinschaft lebt? Oder an einer Person, die versicher-
dd. Nicht versichert sind außerdem folgende Schäden und Schaden- te Sachen mit Ihrer Zustimmung besitzt? Auch in diesem Fall
ursachen: besteht Versicherungsschutz.
• S chrammen und dergleichen an Koffern und sonstigen g. Innere Unruhen, Streik, Aussperrung:
Gepäckbehältnissen.
aa. Wir leisten auch Entschädigung für Schäden durch innere Unru-
• Mängel in der Verpackung, in der Beschaffenheit oder des Ver- hen. Versichert sind auch Schäden durch Wegnahme bei Plünde-
schlusses der Gepäckhüllen. rungen in unmittelbarem Zusammenhang mit inneren Unruhen.
• Verlieren, Stehen- und Liegenlassen. Das gilt insbesondere für Schäden im Zusammenhang mit Straf-
taten wie Landfriedensbruch.
• Abhandenkommen außerhalb des Gewahrsams eines Beförde-
rungsunternehmens.
Innere Unruhen liegen vor, wenn die folgenden Voraussetzungen
gegeben sind: Zahlenmäßig erhebliche Teile der Bevölkerung
• Transportverzögerungen. geraten in einer Weise in Bewegung, die die öffentliche Ruhe und
ee. Kommt Ihr Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunter- Ordnung stört. Dabei verüben sie mit vereinten Kräften Gewalt-
nehmens abhanden (siehe aa. 3. Punkt), ist die Entschädigung je tätigkeiten gegen Personen oder Sachen.
Versicherungsfall folgendermaßen begrenzt:
bb. Wir leisten auch Entschädigung für Schäden durch Streik und
• Auf 250 Euro für elektrische/elektronische (auch batteriebe- Aussperrung.
triebene) Geräte einschließlich Zubehör. Foto-, Filmapparate
cc. Schäden durch Kernenergie bleiben ausgeschlossen.
und tragbare Videosysteme jeweils mit Zubehör fallen nicht
unter diese Entschädigungsgrenze.
dd. Sie erhalten von uns keine Entschädigung, soweit Sie einen
öffentlich-rechtlichen Schadensersatzanspruch haben. Das gilt
• Auf 250 Euro für Brillen. auch dann, wenn dieser lediglich hilfsweise besteht.
ff. Ihr Reisegepäck kommt im Gewahrsam eines Beförderungs- h. Rauch- oder Gasmelder-Fehlalarm:
unternehmens abhanden (siehe aa. 3. Punkt)? Oder es wird
gestohlen (siehe aa. 1. Punkt)? Dann müssen Sie einen Teil des
Rettungskräfte haben sich wegen eines Rauch- oder Gasmelder-
Schadens selbst tragen. Das heißt: Die Entschädigung wird je Fehlalarms gewaltsam Zutritt zu Ihrer Wohnung verschafft? Dann
Versicherungsfall um eine Selbstbeteiligung in Höhe von 100 Euro sind Schäden, die dadurch am Hausrat entstehen, versichert. Wir
gekürzt. Bei Trickdiebstahl und Taschendiebstahl (A 3.4.1 f.) fällt übernehmen auch die notwendigen und tatsächlich angefallenen
aber keine Selbstbeteiligung an. Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden im Bereich Ihrer
Wohnung. Das umfasst auch Schäden an Türen und Fenstern der
f. Trickdiebstahl, Taschendiebstahl und Diebstahl am Arbeits- versicherten Wohnung.
platz:
Keinen Schutz haben Sie für die Kosten des Einsatzes (bspw. Feuer-
Wir leisten auch Entschädigung, wenn Sie Opfer eines Trickdieb- wehrkosten).
stahls, eines Taschendiebstahls oder eines Diebstahls am Arbeits-
platz werden.
Ein akustisches Signal wegen schwacher oder leerer Batterie gilt
nicht als Fehlalarm.
aa. Trickdiebstahl liegt in folgenden Fällen vor:
Die Entschädigung ist auf 5.000 Euro je Versicherungsfall und Versi-
• Diebe lenken Sie ab oder überraschen Sie. Dabei nehmen sie cherungsjahr begrenzt.
Ihnen blitzschnell Sachen weg, die:
i.
Erweiterter Schutz bei Diebstahl aus Kraft- und Wassersport-
– Sie am Körper tragen oder fahrzeugen, aus Anhängern oder Dachboxen:
– sich in Ihrer unmittelbaren Nähe griffbereit befinden.
Wir erweitern den Versicherungsschutz nach A 3.3.1 wie folgt:
Sie haben dadurch keine Möglichkeit, Widerstand zu leisten.
aa. Sie haben weltweiten Versicherungsschutz.
Der Trickdiebstahl wird an einer Person verübt, die mit Ihnen in
bb. Sie haben auch Versicherungsschutz für den Diebstahl elektri-
häuslicher Gemeinschaft lebt? Oder an einer Person, die versi- scher oder elektronischer Geräte und deren Zubehör.
cherte Sachen mit Ihrer Zustimmung besitzt? Auch in diesem
Fall besteht Versicherungsschutz.
cc. Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zahlen wir höchstens
2.500 Euro.
• Diebe täuschen Sie, um in Ihre Wohnung zu gelangen und
entwenden dort versicherte Sachen. Die Entschädigung je j. Camping-Schutz:
Versicherungsfall und Versicherungsjahr ist auf 5.000 Euro
aa. Versicherungsschutz haben Sie auch für Hausrat, den Sie dau-
begrenzt. erhaft in einem Wohnwagen, einem Wohnmobil oder einem
Dieser Versicherungsschutz besteht auch, wenn eine der fol- vergleichbaren Mobilheim aufbewahren. Wir stellen das Objekt
genden Personen getäuscht wird: Eine Person, die mit Ihnen in einem Gebäude gleich. Das Objekt muss sich zum Zeitpunkt des
häuslicher Gemeinschaft lebt. Oder eine Person, die mit Ihrer Versicherungsfalls in der Bundesrepublik Deutschland befinden.
Zustimmung in der versicherten Wohnung anwesend ist.
Welche Gefahren und Schäden versichert sind, ergibt sich aus
bb. Taschendiebstahl liegt vor, wenn ein Dieb Ihnen zunächst unbe- A 2.
merkt Sachen entwendet, die: Nicht versichert sind Wertsachen nach A 1.1.1 b.
• Sie am Körper tragen oder
bb. Wir leisten auch Entschädigung bei einfachem Diebstahl folgen-
der versicherter Sachen:
• sich in Ihrer unmittelbaren Nähe griffbereit befinden.
• Gartenmöbel, Gartengeräte (z. B. Rasenmäher), Grills, Plansch-
Dabei nimmt Ihnen der Dieb die Sachen durch Schnelligkeit oder
becken.
besondere Geschicklichkeit weg. Oder indem er einen Über-
raschungsmoment ausnutzt oder eine List anwendet. • Wäsche und Kleidung.
– 17 –
[Seite 18]
• Mobile Anlagen zur regenerativen Energieversorgung, die aus- 3.4.2 Online-Schutz
schließlich privaten Zwecken dienen. a. Welche Regelungen gelten für alle Leistungen?
Voraussetzung: Die Sachen haben sich zum Zeitpunkt des Dieb-
aa. Versicherungsschutz haben Sie, aber auch Personen, die mit
stahls auf Ihrer Parzelle auf einem Campingplatz oder auf einem Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Versicherungsschutz
Wohnmobilstellplatz befunden. Die zeitliche Grenze für den haben auch Ihre in Ausbildung befindlichen Kinder, wenn sie an
Außenversicherungsschutz (A 1.2.2 a.) gilt hier nicht. einem anderen Ort als Sie wohnen. Vorausgesetzt, die Kinder
cc. Wir leisten auch Entschädigung, wenn versicherte Sachen durch haben zuvor mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt. Frei-
einen Unfall beschädigt oder zerstört werden oder abhanden- willigendienste (z. B. freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilli-
kommen. gendienst) setzen wir einer Ausbildung gleich.
Voraussetzungen: Der Unfall hat sich mit einem Wohnwagen,
Die Regelungen in A 3.4.2 sind auf die mitversicherten Personen
einem Wohnmobil oder einem vergleichbaren Campingfahrzeug sinngemäß anzuwenden.
ereignet. Und die versicherte Sache befand sich zum Unfallzeit-
bb. Wir leisten nur, wenn der Versicherungsfall während der Dauer
punkt in oder an dem Fahrzeug. des mit uns vereinbarten Online-Schutzes eingetreten ist.
Ein Unfall ist ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechani-
cc. In den in A 1.3 beschriebenen Fällen haben Sie keinen Versiche-
scher Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Kein Unfall rungsschutz. Nicht versichert sind außerdem Folgeschäden, wie
liegt bspw. vor, wenn die alleinige Schadenursache starkes Brem- z. B. Rechtsverfolgungskosten oder Zinseinbußen.
sen oder scharfes Abbiegen ist.
dd. Zusätzlich zu B 3.3.1 gelten folgende Obliegenheiten:
Wir leisten nur, soweit Sie keinen Anspruch aus einer anderen
Versicherung haben (z. B. Campingversicherung). • Zeigen Sie strafbare Handlungen unverzüglich der Polizei an.
dd. Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zahlen wir höchstens • Nachdem wir geleistet haben, müssen Sie Ersatzansprüche
5.000 Euro. gegen Dritte in Textform an uns abtreten, wenn wir dies ver-
langen.
k. Mehrkosten für energiesparende Haushaltsgeräte:
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, gelten die in B 3.3.2
aa. Sie müssen nach einem versicherten Schaden eines der folgen- beschriebenen Rechtsfolgen.
den Haushaltsgeräte neu beschaffen?
ee. Ist im Versicherungsfall ein Dritter zur Leistung verpflichtet? Dann
• Waschmaschine, Waschtrockner, Trockner. gehen insoweit diese Ansprüche unseren Leistungspflichten vor.
• Kühlschrank, Gefrierschrank, Gefriertruhe. Ein Dritter kann bspw. eine andere Versicherung, eine Bank oder
ein Online-Bezahldienst sein.
• Geschirrspüler.
b. Schutz bei Online-Kauf:
Dann erstatten wir die Mehrkosten für ein Gerät der höchsten
aa. Was ist versichert (Versicherungsfall)?
Energieeffizienzklasse, die zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls
verfügbar ist. Voraussetzung: Sie haben die tatsächlich entstan- • Sie erhalten eine im Internet gekaufte Ware nicht oder nicht
denen Mehrkosten nachgewiesen. vollständig innerhalb von zwei Wochen nach dem vereinbarten
Liefertermin.
bb. Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zahlen wir höchstens
10.000 Euro. • Sie kaufen im Internet ein und die gekaufte Ware weist einen
Sachmangel nach § 434 BGB auf. Das ist bspw. der Fall, wenn
cc. Die Grundlagen der Entschädigungsberechnung nach B 1.1 gelten die Ware beschädigt ist. Der Versicherungsfall tritt mit dem
weiterhin. Zugang der mangelhaften Ware ein.
l. Mehrkosten für Reparatur statt Neukauf:
bb. Was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?
Wir erstatten die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen • Die gekaufte Ware ist eine bewegliche körperliche Sache.
Mehrkosten für eine Reparatur unter folgenden Voraussetzungen:
• Sie haben die Sache in eigenem Namen und zur privaten Nut-
• Eine versicherte Sache wurde durch einen Versicherungsfall zung gekauft.
beschädigt.
• Der Kaufpreis beträgt ohne Versandkosten mindestens 50 Euro
• Sie lassen diese Sache reparieren und verzichten auf einen Neu- brutto.
kauf.
• Sie haben den Kaufpreis vollständig bezahlt.
• Die notwendigen Reparaturkosten übersteigen den Versicherungs-
wert (B 1.1.1 a.), den die Sache unmittelbar vor Eintritt des Ver- • Sie haben den Kaufvertrag während der Dauer des mit uns
sicherungsfalls hatte. vereinbarten Online-Schutzes geschlossen.
Je Versicherungsfall und Versicherungsjahr zahlen wir höchstens • Sie haben den Kaufvertrag rein online abgeschlossen.
30 % des Versicherungswerts, aber nicht mehr als 1.500 Euro. • Der Verkäufer hat seinen Sitz in der EU, der Schweiz, Norwe-
m. Räuberische Erpressung: gen, Island oder Liechtenstein.
aa. Versicherungsschutz haben Sie auch, wenn der Täter die Heran- • Sie haben alle Ihnen zustehenden vertraglichen und gesetz-
schaffung versicherter Sachen an den Ort der Herausgabe oder lichen Rechte gegen den Verkäufer erfolglos geltend gemacht.
Wegnahme erpresst. Die Erpressung geschieht durch Gewalt
cc. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?
gegen Sie oder durch Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr Nicht versichert ist der Online-Kauf von:
für Leib oder Leben.
• Luft-, Wasser- oder Kraftfahrzeugen. Ausnahme: Es handelt
bb. Die räuberische Erpressung wird nicht an Ihnen selbst, sondern sich um eine versicherte Sache nach A 1.1.1 a.
an einer anderen Person verübt? In diesem Fall stellen wir Ihnen
folgende Personen gleich: • Verderblichen Waren (z. B. Lebensmittel).
• Personen, die mit Ihrer Zustimmung in Ihrer Wohnung anwe- • Pflanzen und Tieren.
send sind. • Wertsachen nach A 1.1.1 b.
• Personen, die mit Ihrer Zustimmung versicherte Sachen besit- • Gutscheinen und Eintrittskarten.
zen.
• Wertpapieren, Rohstoffen, Derivaten, Devisen, Anleihen und
cc. Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Heranschaffung ver- vergleichbaren Wertanlagen.
sicherter Sachen alleine durch Täuschung, Überrumpelung oder
Überraschung erreicht wird (z. B. Enkeltrick, Polizeitrick). • Strom und Gas.
n. Wasseraustritt aus undichten Fugen, Fliesen oder Installations- Nicht versichert sind außerdem:
öffnungen: • Verträge, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen oder sit-
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch bestim- tenwidrig sind.
mungswidrig ausgetretenes Leitungswasser aus undichten Fugen, • Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte.
Fliesen oder Installationsöffnungen von Duschen oder Badewannen
zerstört oder beschädigt werden. Beispiel: Aus einer undichten Sili-
dd. Welche Leistung erbringen wir?
konfuge im Duschbereich tritt Leitungswasser aus und verursacht
Wir ersetzen den tatsächlich entstandenen und nachgewiese-
einen Wasserschaden an versichertem Hausrat. nen unmittelbaren Vermögensschaden. Je Versicherungsfall zah-
– 18 –
[Seite 19]
len wir höchstens 3.000 Euro. Je Versicherungsjahr sind bis zu
dd. Welche Leistung erbringen wir?
3 Versicherungsfälle versichert.
Wir ersetzen den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen
ee. Was gilt nach unserer Leistung? unmittelbaren Vermögensschaden. Je Versicherungsfall zahlen
wir höchstens 3.000 Euro. Je Versicherungsjahr sind bis zu
Der Verkäufer erfüllt seine Pflichten, nachdem wir Ihnen den Ver- 3 Versicherungsfälle versichert.
mögensschaden ersetzt haben? Dann müssen Sie den von uns
bezahlten Betrag unverzüglich und unaufgefordert an uns zurück-
ee. Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungs-
zahlen. falls?
c. Schutz bei Online-Verkauf: • Geben Sie Zugangsdaten, Passwörter und vergleichbare ver-
trauliche Informationen nicht an Dritte weiter. Sie haben aber
aa. Was ist versichert (Versicherungsfall)? Versicherungsschutz, wenn Dritte durch Phishing oder Phar-
Sie verkaufen Ware online. Ein Dritter täuscht Sie über seine ming an diese Informationen gelangen.
Identität, indem er die Zugangsdaten eines anderen (vermeint- • Sichern Sie Ihre Geräte durch Sicherheitsmaßnahmen und
licher Käufer) zu einem Online-Portal rechtswidrig nutzt. Der Sicherheitstechniken, die Sie auf dem aktuellen Stand halten
Versicherungsfall tritt ein, wenn Sie dem vermeintlichen Käufer müssen. Dazu gehören:
den Kaufpreis aufgrund rechtlicher Verpflichtung zurückerstatten
müssen. Dabei erhalten Sie die Ware aber nicht zurück. – Schutz gegen Zugriffe von außen (z. B. Firewall).
– Schutz gegen Schadsoftware und vor Phishing (z. B. Anti-
bb. Was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?
viren-Software).
• Die verkaufte Ware ist eine bewegliche körperliche Sache. – Automatische Updates müssen für sicherheitsrelevante Soft-
• Sie haben die Ware in eigenem Namen als Privatperson ver- ware und für das Betriebssystem aktiviert sein.
kauft.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, gelten die in B 3.2.2
• Es handelt sich um einen privaten Verkauf und nicht um eine beschriebenen Rechtsfolgen.
gewerbliche oder berufliche Tätigkeit.
ff. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versiche-
• Der Kaufpreis beträgt ohne Versandkosten mindestens rungsfalls?
50 Euro. • Melden Sie den Vorfall unverzüglich dem Online-Bezahldienst
• Sie haben die Ware erst nach vollständigem Erhalt des Kauf- und machen Sie den Schaden zunächst dort geltend.
preises versandt oder übergeben. • Lassen Sie das betroffene Konto unverzüglich sperren.
• Sie haben den Kaufvertrag während der Dauer des mit uns • Ermächtigen Sie den Bezahldienst, uns alle erforderlichen Aus-
vereinbarten Online-Schutzes geschlossen. künfte zur Aufklärung des Versicherungsfalls zu erteilen.
• Sie haben den Kaufvertrag rein online abgeschlossen.
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, gelten die in B 3.3.2
beschriebenen Rechtsfolgen.
• Der vermeintliche Käufer hat seinen Sitz in der EU, der Schweiz,
Norwegen, Island oder Liechtenstein. e. Erweiterter Schutz für Schäden durch Phishing vertraulicher
Daten für Ihr privates Online-Banking:
• Sie haben alle Ihnen zustehenden vertraglichen und gesetz-
lichen Rechte gegen den vermeintlichen Käufer erfolglos gel-
Wir erhöhen unsere Leistung für Schäden durch Phishing ver-
tend gemacht. traulicher Daten für Ihr privates Online-Banking (A 3.2.22) auf
bis zu 5.000 Euro je Versicherungsfall. Je Versicherungsjahr sind
cc. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz? bis zu 3 Versicherungsfälle versichert. Es gelten die Regelungen in
Die Ausschlüsse nach A 3.4.2 b. cc. sind entsprechend anzuwen- A 3.2.22 a. (außer dd.), c. und d.
den. f. Schäden durch Pharming vertraulicher Daten für Ihr privates
dd. Welche Leistung erbringen wir? Online-Banking:
Wir ersetzen den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen
aa. Was ist versichert (Versicherungsfall)?
unmittelbaren Vermögensschaden. Je Versicherungsfall zahlen
Ein unberechtigter Dritter gelangt durch Pharming an die
wir höchstens 3.000 Euro. Je Versicherungsjahr sind bis zu Zugangsdaten für Ihr privates Online-Banking. Dadurch entsteht
3 Versicherungsfälle versichert. Ihnen ein Vermögensschaden. Der Versicherungsfall tritt mit der
Belastung Ihres Kontos ein. Durch denselben Pharming-Angriff
ee. Was gilt nach unserer Leistung? kommt es zu mehreren Konto-Belastungen (z. B. mehrere Über-
Sie erhalten den vollständigen Kaufpreis oder die verkaufte Ware, weisungen oder Abbuchungen)? Dann gilt dies als ein Versiche-
nachdem wir Ihnen den Schaden erstattet haben? Dann müssen rungsfall.
Sie den von uns bezahlten Betrag unverzüglich und unaufgefor-
Was ist Pharming? Bei einem Pharming-Angriff geschieht Fol-
dert an uns zurückzahlen. gendes: Täter ahmen den Internetauftritt Ihrer Bank nach und
d. Missbrauch virtueller Konten mit Zahlungsfunktion: leiten Sie auf eine gefälschte Seite um. Sie glauben, dass die
Seite echt ist und geben Ihre Zugangsdaten ein. Die Täter greifen
aa. Was ist versichert (Versicherungsfall)? Ihre Zugangsdaten ab.
Ein Dritter erlangt zu Ihrem virtuellen Konto mit Zahlungsfunkti-
bb. Welche Leistung erbringen wir?
on (z. B. PayPal) Ihre Zugangs- und Identifikationsdaten. Dies gilt
als Missbrauchs-Angriff. Die Daten nutzt der Dritte rechtswidrig.
Wir ersetzen den tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen
Dadurch entsteht Ihnen ein Vermögensschaden. Der Versiche- unmittelbaren Vermögensschaden. Je Versicherungsfall zahlen
rungsfall tritt mit Belastung Ihres Kontos ein. Durch denselben wir höchstens 5.000 Euro. Je Versicherungsjahr sind bis zu
Missbrauchs-Angriff kommt es zu mehreren Konto-Belastungen 3 Versicherungsfälle versichert.
(z. B. mehrere Überweisungen oder Abbuchungen)? Dann gilt dies
cc. Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungs-
als ein Versicherungsfall. falls?
bb. Was sind die Voraussetzungen für den Versicherungsschutz?
Sichern Sie Ihre Geräte durch Sicherheitsmaßnahmen und
Sicherheitstechniken, die Sie auf dem aktuellen Stand halten
• Sie nutzen das virtuelle Konto mit Zahlungsfunktion ausschließ- müssen. Dazu gehören:
lich zu privaten Zwecken.
• Schutz gegen Zugriffe von außen (z. B. Firewall).
• Der Online-Bezahldienst, bei dem Sie das Konto unterhalten,
hat seinen Sitz oder eine Niederlassung in der EU. Oder in der • Schutz gegen Schadsoftware und vor Phishing (z. B. Antiviren-
Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein. Software).
• Sie haben alle Ihnen zustehenden Rechte gegen den Online- • Automatische Updates müssen für sicherheitsrelevante Soft-
Bezahldienst geltend gemacht. ware und für das Betriebssystem aktiviert sein.
cc. In welchen Fällen haben Sie keinen Versicherungsschutz?
Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, gelten die in B 3.2.2
beschriebenen Rechtsfolgen.
Nicht versichert sind:
dd. Welche Obliegenheiten haben Sie nach Eintritt des Versiche-
• Schäden, für die der Online-Bezahldienst haftet. rungsfalls?
• Der Verlust von Kryptowährung (z. B. Bitcoin). A 3.2.22 d. gilt entsprechend.
– 19 –
[Seite 20]
Folgen:
B Gegenseitige Rechte und Pflichten
b. Wenn Sie unterversichert sind, kürzen wir die nach B 1.1.1 und
B 1.1.2 ermittelte Entschädigung. Sie erhalten dann nur einen Teil
1. Ihr Recht auf Entschädigung – was haben Sie zu beachten?
Ihres Schadens ersetzt. Wir entschädigen Sie in Höhe desjenigen
1.1 Was sind die Grundlagen für die Entschädigungsberechnung? Betrags, der sich zum ganzen Betrag verhält wie die Versicherungs-
1.1.1 Welche Bedeutung haben Versicherungswert und Versicherungs- summe zum Versicherungswert.
summe? Gekürzt wird nach folgender Berechnungsformel:
Versicherungswert: Entschädigung = Schadenbetrag x Versicherungssumme
a. Der Versicherungswert bildet die Grundlage der Entschädigungs- Versicherungswert.
berechnung.
Den bei Unterversicherung nur teilweise zu ersetzenden Gesamt-
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen glei- betrag des Schadens ermitteln wir ohne Rücksicht auf Entschädi-
cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). gungsgrenzen. Für die Höhe der Entschädigung finden die jeweiligen
Für Antiquitäten und Kunstgegenstände ist Versicherungswert der Grenzen aber Anwendung.
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Je Versicherungsfall nehmen wir bei einer Schadenhöhe von bis zu
Sachen sind in Ihrem Haushalt nicht mehr zweckgemäß zu verwen- 5.000 Euro aber keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
den? Dann ist der Versicherungswert der Verkaufspreis, den Sie Vermeidung:
dafür erzielen können (gemeiner Wert).
c. Um eine Unterversicherung zu vermeiden, sollten Sie den Wert Ihres
Sofern die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Beträ- Hausrats genau ermitteln und regelmäßig überprüfen.
ge begrenzt ist, gilt: Bei Ermittlung des Versicherungswerts dieser
Sachen werden höchstens die jeweiligen Entschädigungsgrenzen 1.1.4 elchen Vorteil hat der Unterversicherungsverzicht für Sie? Wann
W
berücksichtigt. gilt er?
Besondere Regelungen gelten im Fall einer Unterversicherung. Sehen Begriff und Vorteil:
Sie dazu B 1.1.3. a. Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, verzichten wir im Ver-
Versicherungssumme: sicherungsfall darauf, die Leistung wegen Unterversicherung zu kür-
zen. Die Regelung in B 1.1.3 b. wenden wir dann nicht an.
b. Die Versicherungssumme ist der vereinbarte Betrag, bis zu dem wir
Sie für versicherte Sachen einschließlich versicherter Kosten ent- Geltung:
schädigen. b. Der Unterversicherungsverzicht gilt nur, wenn Sie ihn mit uns aus-
Die Versicherungssumme sollte dem Neuwert Ihres Hausrats ent- drücklich vereinbaren. Lesen Sie dazu in Ihrem Antrag und Versiche-
sprechen. Ist sie zu niedrig, drohen Ihnen Nachteile bei der Entschä- rungsschein nach.
digungsberechnung. Sehen Sie hierzu auch B 1.1.3.
Er entfällt, wenn eine weitere Hausratversicherung für die versicherte
Die Versicherungssumme zum Schadenzeitpunkt erhöht sich um Wohnung besteht.
einen Vorsorgebetrag von 10 %. Wenn Sie die Hausratversicherung
In folgenden Fällen können wir den Unterversicherungsverzicht kün-
mit Unterversicherungsverzicht vereinbart haben, erhöht sich der digen: Wenn Sie Ihre Wohnung wechseln oder einer Anpassung der
Vorsorgebetrag um weitere 10 % auf insgesamt 20 %. Versicherungssumme widersprechen. Sehen Sie dazu B 4.1.2 d. und
Was gilt, wenn die Versicherungssumme einschließlich des Vorsor- B 5.3.4.
gebetrags vollständig ausgeschöpft ist? Dann stehen Ihnen für ver-
Sie können verlangen, dass die Vereinbarung über den Unterversi-
sicherte Kosten weitere 20 % dieser Summe (d. h. der vereinbarten cherungsverzicht mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres ent-
Versicherungssumme plus Vorsorgebetrag) zur Verfügung. fällt. Wir dürfen das auch.
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf unsere
Tun Sie das, ist Ihre Erklärung nur wirksam, wenn sie uns spätestens
Weisung hin verursacht wurden, ersetzen wir in unbegrenzter Höhe. einen Monat vor Ende des laufenden Versicherungsjahres zugeht.
1.1.2 Wie wird die Entschädigung berechnet? Verlangen wir, dass die Vereinbarung entfällt, muss Ihnen unsere
Erklärung spätestens drei Monate vor Ende des laufenden Versiche-
a. Bei zerstörten oder abhandengekommenen Hausratsachen ersetzen rungsjahres zugegangen sein.
wir den Versicherungswert, den diese Sachen unmittelbar vor Eintritt
des Versicherungsfalls hatten.
Nehmen wir dieses Recht wahr, können Sie den Vertrag kündigen.
Die Kündigung können Sie mit sofortiger Wirkung aussprechen, oder
b. Bei beschädigten Sachen ersetzen wir die zum Zeitpunkt des Versi- zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Dafür haben Sie einen
cherungsfalls notwendigen Kosten einer Reparatur. Hinzugerechnet Monat Zeit, nachdem Ihnen unsere Erklärung zugegangen ist.
wird eine Wertminderung, die durch Reparatur nicht auszugleichen
ist. Höchstens wird der Versicherungswert unmittelbar vor Eintritt des 1.1.5 Was ist eine Überversicherung?
Versicherungsfalls ersetzt. Begriff:
c. Bei beschädigten Sachen, deren Gebrauchsfähigkeit nicht beein- a. Eine Überversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme den
trächtigt ist (Schönheitsschaden), ersetzen wir einen Betrag, der dem Versicherungswert (B 1.1.1) erheblich übersteigt.
Minderwert entspricht. Das setzt voraus, dass Ihnen eine weitere
Nutzung dieser Sache ohne Reparatur zumutbar ist. Folgen:
Restwerte werden angerechnet. b. Weil die Entschädigungsleistung je Versicherungsfall auf den Versi-
cherungswert begrenzt ist, hat eine Überversicherung für Sie keinen
Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten (A 3.1) gel- Vorteil.
ten B 1.1.1, B 1.1.2 und B 1.1.3 entsprechend.
Wenn Sie die Überversicherung abgeschlossen haben, um sich
Falls Ihr Hausrat unterversichert ist, nehmen wir nur bei einer Schaden- dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist
höhe über 5.000 Euro Kürzungen vor. Sehen Sie dazu B 1.1.3. der Vertrag nichtig. Uns steht der Beitrag so lange zu, bis wir von den
d. Falls Sie eine Selbstbeteiligung mit uns vereinbart haben, kürzen wir Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit begründen.
die Entschädigung um diesen Betrag. Beseitigung:
Bei den weiteren Naturgefahren nach A 2.6 ziehen wir aber nur die c. Um eine Überversicherung zu beseitigen, können Sie verlangen, dass
dafür geltende Selbstbeteiligung von der Entschädigung ab. die Versicherungssumme mit sofortiger Wirkung herabgesetzt wird.
Bei folgenden Leistungen ziehen wir die Selbstbeteiligung nicht ab: Uns steht das gleiche Recht zu. Sobald uns Ihr Herabsetzungsver-
langen zugeht (oder Ihnen unseres), passen wir den Beitrag entspre-
• Hausrat PLUS (A 3.4.1). Ausnahme: A 3.4.1 e. ff. chend an.
• Online-Schutz (A 3.4.2). 1.1.6 Was ist eine Mehrfachversicherung?
• Haus- und Wohnungsschutzbrief (Abschnitt D). Begriff:
1.1.3 as ist eine Unterversicherung? Welchen Einfluss hat sie auf die
W a. Zu einer Mehrfachversicherung kann es kommen, wenn ein Interesse
Entschädigungsleistung? bei mehreren Versicherern gegen dieselbe Gefahr versichert ist. Von
Begriff: „Mehrfachversicherung“ wird aber erst dann gesprochen, wenn einer
a. Eine Unterversicherung liegt vor, wenn die Versicherungssumme der folgenden zwei Fälle vorliegt:
erheblich niedriger ist als der Versicherungswert zur Zeit des Eintritts
• Die Versicherungssummen übersteigen zusammen den Versiche-
des Versicherungsfalls. rungswert.
– 20 –
[Seite 21]
• Aus anderen Gründen übersteigen die Entschädigungen, die jeder a. Es bestehen Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung.
Versicherer ohne die andere Versicherung zahlen müsste, in ihrer b. Gegen Sie oder Ihren Repräsentanten läuft ein behördliches oder
Summe den Gesamtschaden. strafgerichtliches Verfahren anlässlich dieses Versicherungsfalls.
Folgen: 1.3 Was ist beim Sachverständigenverfahren zu beachten?
b. Bei einer Mehrfachversicherung haften die Versicherer in folgender
Nach Eintritt des Versicherungsfalls können Sie von uns verlangen, dass
Weise als Gesamtschuldner: die Höhe des Schadens in einem besonderen Sachverständigenverfah-
Jeder Versicherer hat den Betrag zu zahlen, den er nach seinem Ver- ren festgestellt wird.
trag leisten muss. Im Ganzen können Sie aber nicht mehr als den
Sie wählen dann Ihren eigenen Sachverständigen, für den Sie auch die
Betrag des Ihnen entstandenen Schadens verlangen. Das gilt ent- Kosten tragen müssen. Ebenso bestellen wir einen Sachverständigen,
sprechend, wenn die Verträge bei demselben Versicherer bestehen. der für uns tätig wird und für den wir die Kosten übernehmen. Können
Wenn Sie aus anderen Versicherungsverträgen eine Entschädigung die Sachverständigen sich nicht einigen, entscheidet ein dritter Sach-
für denselben Schaden erhalten, schmälert das den Anspruch aus verständiger als Obmann. Diesen Obmann haben die beiden anderen
diesem Vertrag. Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung für frem- Sachverständigen vor Beginn des Verfahrens benannt. Die Kosten für
de Rechnung der Versicherte die Entschädigung erhält. den Obmann werden zwischen Ihnen und uns geteilt.
Aus allen Verträgen zusammen muss dann maximal in Höhe des fol-
Für das besondere Sachverständigenverfahren gelten A 3.2.17, die
genden Betrags geleistet werden: Des Entschädigungsbetrags, den gesetzlichen Bestimmungen und die Vereinbarungen, die wir mit Ihnen
Sie erhalten hätten, wenn Sie den Gesamtbetrag der Versicherungs- treffen werden.
summen nur in diesem Vertrag in Deckung gegeben hätten. 1.4 as ist im Versicherungsfall bei wiedererlangten Sachen zu
W
beachten?
Sind Entschädigungsgrenzen vereinbart? Dann ermäßigt sich der
Anspruch dergestalt, dass aus allen Verträgen zusammen maximal 1.4.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
in Höhe des folgenden Betrags geleistet werden muss: Des Entschä-
Wurde ermittelt, wo sich abhandengekommene Sachen befinden, müs-
digungsbetrags, den Sie erhalten hätten, wenn Sie den Gesamtbe- sen Sie uns das unverzüglich mitteilen.
trag der Versicherungssummen nur in diesem Vertrag in Deckung
gegeben hätten. 1.4.2 W
as gilt, wenn Sie Sachen vor Zahlung der Entschädigung wie-
dererlangen?
Sie haben eine Mehrfachversicherung abgeschlossen, um sich
dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen?
Wenn Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlan-
Dann ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig. Uns gen, bevor wir die volle Entschädigung dafür gezahlt haben, gilt: Sie
steht der Beitrag so lange zu, bis wir von den Umständen Kenntnis behalten den Anspruch auf die Entschädigung, wenn Sie uns die Sache
erlangen, welche die Nichtigkeit begründen. innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen. Tun Sie das nicht und
haben wir bereits eine Teilentschädigung dafür geleistet, gilt: Sie müs-
Beseitigung: sen uns diese bis zur Höhe des Verkaufspreises, der für diese Sache
c. Haben Sie den Vertrag, durch den es zu der Mehrfachversicherung zu erzielen ist (= Gemeinwert), anteilig zurückzahlen. Sofern wir zwi-
gekommen ist, ohne Kenntnis von deren Entstehen geschlossen? schenzeitlich die volle Entschädigung für diese Sache geleistet haben,
ist diese in voller Höhe des Gemeinwerts zurückzuzahlen.
Dann können Sie Folgendes verlangen:
1.4.3 W
as gilt, wenn Sie Sachen nach Zahlung der Entschädigung wie-
• Entweder, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. dererlangen?
• Oder, dass die Versicherungssumme auf den Teilbetrag herabge-
Wenn Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurückerlan-
setzt wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. gen, nachdem wir die volle Entschädigung dafür gezahlt haben, können
Der Beitrag vermindert sich dabei im Verhältnis zur Versicherungs- Sie wählen: Entweder Sie zahlen uns die Entschädigung in Höhe des
summe. Verkaufspreises, der für diese Sache zu erzielen ist (= Gemeinwert)
zurück. Oder Sie stellen uns die Sache zur Verfügung. Dieses Wahlrecht
Die Aufhebung des Vertrags wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem
müssen Sie innerhalb eines Monats nach Empfang unserer schriftlichen
uns Ihr Aufhebungswunsch zugeht.
Aufforderung ausüben. Lassen Sie diese Frist ungenutzt verstreichen,
Das gilt entsprechend, wenn Sie eine Herabsetzung der Versiche- wählen wir.
rungssumme wünschen. 2. Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Diese Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehrfachversiche- 2.1 Zahlungsperiode
rung dadurch entstanden ist, dass der Versicherungswert nachträglich
gesunken ist. Trifft dies zu, und sind die mehreren Versicherungs-
Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der ver-
verträge gleichzeitig geschlossen worden, oder im Einvernehmen der einbarten Zahlungsperiode (= Versicherungsperiode) zahlen. Welche
Versicherer? Dann können Sie nur verlangen, dass die Versicherungs- Zahlungsperiode Sie mit uns vereinbart haben, sehen Sie in Ihrem Ver-
summen und Beiträge verhältnismäßig herabgesetzt werden. sicherungsschein.
1.2 Wann zahlen wir die Entschädigung? 2.2 Was gilt für die Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags?
1.2.1 Wann wird die Entschädigung fällig? 2.2.1 Rechtzeitige Zahlung
Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit bewirkt ist. Zu wel-
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die
chem Zeitpunkt der Beitrag fällig wird, hängt davon ab, wann Ihnen der
Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Versicherungsschein zugegangen ist.
Einen Monat nach Meldung des Schadens können Sie eine Abschlags-
Der Versicherungsschein ist Ihnen vor Versicherungsbeginn zugegan-
zahlung von uns verlangen. Dabei haben Sie Anspruch auf den Betrag, gen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich nach Versicherungs-
den wir nach Lage der Sache mindestens zahlen müssen. beginn zahlen. Der Versicherungsschein ist Ihnen erst nach Versiche-
1.2.2 Wann und wie wird die Entschädigung verzinst? rungsbeginn zugegangen? Dann müssen Sie den Beitrag unverzüglich
mit dem 15. Tag nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Zahlen wir nicht innerhalb eines Monats nach Meldung des Schadens,
müssen wir die Entschädigung seit der Anzeige des Schadens verzin- Unverzüglich bedeutet hier: Innerhalb von zwei Wochen.
sen.
Weicht der Versicherungsschein von Ihrem Antrag oder getroffenen Ver-
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. einbarungen ab? Dann müssen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
frühestens einen Monat nach Zugang des Versicherungsscheins zahlen.
Der Zinssatz liegt 1 % unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürger-
lichen Gesetzbuchs (§ 247 BGB). Er beträgt mindestens aber 4 % und 2.2.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
höchstens 6 % Zinsen pro Jahr. Dies ist ohne Bedeutung, soweit aus Leistungsfreiheit:
einem anderen Rechtsgrund höhere Zinsen zu zahlen sind.
a. Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen,
1.2.3 Wann ist der Fristlauf gehemmt? haben Sie von Anfang an keinen Versicherungsschutz. Das bedeutet:
Für die Berechnung der Fristen nach B 1.2.1 und B 1.2.2 gilt: Haben Wir müssen für einen Versicherungsfall, der vor der rechtzeitigen
Sie verschuldet, dass wir die Entschädigung nicht ermitteln oder zahlen Zahlung des Beitrags eingetreten ist, nicht leisten. Auf diese Rechts-
können, wird der Fristlauf während dieses Zeitraums aufgehalten (Hem- folge müssen wir Sie durch eine gesonderte Mitteilung in Textform
mung). oder einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein aufmerksam
gemacht haben.
1.2.4 Wann können wir die Entschädigungszahlung zurückhalten?
Sie haben es nicht zu verantworten, dass die Zahlung nicht recht-
In folgenden Fällen können wir die Entschädigungszahlung zurückhal- zeitig ist? Wenn Sie das nachweisen, beginnt der Versicherungs-
ten: schutz zum vereinbarten Zeitpunkt.
– 21 –
[Seite 22]
Rücktritt: 2.6.2 In welchen Fällen gibt es spezielle Regelungen?
b. Außerdem können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag Widerruf:
nicht rechtzeitig gezahlt ist.
a. Widerrufen Sie Ihre Vertragserklärung? Dann müssen wir nur den Teil
Sie haben es nicht zu verantworten, dass die Zahlung nicht rechtzei- des Beitrags erstatten, der auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs
tig ist? Wenn Sie das nachweisen, können wir nicht zurücktreten. entfällt.
2.3 Was gilt für die Zahlung des Folgebeitrags?
Das setzt aber voraus, dass wir Sie in der Widerrufsbelehrung hinge-
wiesen haben:
2.3.1 Rechtzeitige Zahlung
• auf das Widerrufsrecht selbst,
Ein Folgebeitrag wird zu dem vereinbarten Zeitpunkt der jeweiligen Zah-
lungsperiode fällig. Er ist dann unverzüglich zu zahlen.
• auf die Rechtsfolgen des Widerrufs und
2.3.2 Nicht rechtzeitige Zahlung
• auf den zu zahlenden Betrag.
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, bedeutet das für
Außerdem müssen Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungs-
Sie: schutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Verzug:
Wenn wir Sie darüber nicht belehrt haben, müssen wir auch noch den
Beitrag für das erste Versicherungsjahr erstatten. Das gilt aber nicht,
a. Sie kommen ohne Mahnung in Verzug. Wir sind dann berechtigt, wenn Sie schon Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erhalten
Ersatz für den Schaden zu verlangen, der uns durch den Verzug ent- haben.
standen ist. Das können z. B. Verzugszinsen sein.
Rücktritt:
Sie haben es nicht zu verantworten, dass die Zahlung nicht rechtzei-
b. Treten wir vom Vertrag zurück, weil vorvertragliche Anzeigepflichten
tig ist? Wenn Sie das nachweisen, kommen Sie nicht in Verzug.
verletzt wurden? Dann steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden
Zahlungsaufforderung: der Rücktrittserklärung zu.
b. Wir können Ihnen in Textform und auf Ihre Kosten eine Frist zur Zah- Anfechtung:
lung setzen (Mahnung). Diese Zahlungsfrist muss mindestens zwei c. Beenden wir den Vertrag, indem wir wegen arglistiger Täuschung
Wochen ab Zugang der Mahnung betragen. Außerdem muss sie die- anfechten? Dann steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der
se Hinweise enthalten: Anfechtungserklärung zu.
• Wir sind leistungsfrei und können Ihnen kündigen, wenn Sie die Fehlendes versichertes Interesse:
Frist versäumen. Sehen Sie dazu B 2.3.2 c.
d. Besteht das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht
• Die offenen Beiträge, Zinsen und Kosten sind einzeln und je Vertrag mehr? Oder haben Sie eine Versicherung für ein künftiges Interesse
beziffert. abgeschlossen, das erst gar nicht entstanden ist? Dann müssen Sie
Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht nach Mahnung: den Beitrag nicht zahlen.
c. Haben Sie nach Ablauf der Zahlungsfrist (B 2.3.2 b.) noch nicht
Haben Sie aber ein nicht bestehendes Interesse versichert, um sich
gezahlt, bedeutet das: dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen?
Dann ist der Vertrag nichtig. Uns steht dann der Beitrag so lange zu,
aa. Sie haben ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung keinen Versiche- bis wir von den Umständen Kenntnis erlangen, welche die Nichtigkeit
rungsschutz. begründen.
bb. Außerdem können wir den Vertrag kündigen, ohne dabei eine 3. Welche Pflichten müssen Sie insbesondere befolgen?
Frist einhalten zu müssen (B 2.3.2 b.).
3.1 Wann liegt eine Gefahrerhöhung in der Hausratversicherung vor?
Haben wir die Kündigung schon in der Mahnung ausgesprochen?
3.1.1 Was ist eine Gefahrerhöhung?
Dann wird sie zum Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist
wirksam. Darauf müssen wir Sie aber ausdrücklich hingewiesen
Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Vertragserklä-
haben. rung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass
Folgendes wahrscheinlicher wird: Der Eintritt des Versicherungsfalls,
Sie zahlen innerhalb eines Monats, nachdem die Kündigung wirk- eine Vergrößerung des Schadens oder eine ungerechtfertigte Inan-
sam geworden ist? Dann wird die Kündigung unwirksam und der spruchnahme.
Vertrag bleibt bestehen. Das gilt auch für den Fall, dass wir die
Kündigung bereits mit der Mahnung ausgesprochen haben. Für Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere in folgenden Fällen vorliegen:
Versicherungsfälle, die zwischen Fristablauf und Zahlung eintre- a. Es ändert sich ein Umstand, nach dem wir vor Vertragsschluss in
ten, haben Sie aber keinen Versicherungsschutz. Textform gefragt haben.
2.4 Was gilt bei vereinbartem SEPA-Lastschriftmandat? b. Anlässlich eines Wohnungswechsels ändert sich ein Umstand, nach
Sie haben uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt? Dann ist die Zahlung dem wir im Antrag gefragt haben.
rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen können c. Die ansonsten ständig bewohnte Wohnung, in der sich versicherte
und der Einziehung nicht widersprochen wurde. Es kann sein, dass Sachen befinden, bleibt länger als 6 Monate unbewohnt. Sie wird
wir trotz rechtzeitiger Zahlung den Beitrag erst später einziehen. Dann auch nicht beaufsichtigt, oder ist in geeigneter Weise gesichert.
haben Sie trotzdem Versicherungsschutz. Beaufsichtigt ist eine Wohnung z. B. dann, wenn sich während der
Was gilt, wenn wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- Nacht eine dazu berechtigte volljährige Person darin aufhält.
ziehen konnten? Dann ist die Zahlung noch rechtzeitig, wenn Sie nach d. Vereinbarte Sicherungen werden beseitigt, vermindert oder nicht in
unserer Zahlungsaufforderung unverzüglich zahlen. gebrauchsfähigem Zustand gehalten. Das gilt auch bei einem Woh-
Sie haben es zu verantworten, dass wir nicht einziehen konnten? Dann nungswechsel.
können wir verlangen, dass Sie Ihre Zahlungen künftig anderweitig
Eine Gefahrerhöhung liegt in folgenden Fällen nicht vor: Die Gefahr hat
sicherstellen, bspw. per Banküberweisung. sich nur unerheblich erhöht oder soll nach den Umständen als mitver-
2.5 Was gilt bei Teilzahlung? sichert gelten. Beispiel: an der Außenseite des Gebäudes wurde ein
Gerüst aufgestellt.
Wenn Sie mit uns eine Ratenzahlung vereinbart haben und eine Rate
nicht rechtzeitig zahlen, wird der Gesamtbeitrag sofort fällig. Außerdem 3.1.2 Wie müssen Sie sich verhalten?
können wir dann jährliche Beitragszahlung verlangen. a. Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie Folgendes nicht tun,
2.6 as geschieht mit dem Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendi-
W ohne vorher unsere Zustimmung eingeholt zu haben: Sie dürfen keine
gung? Gefahrerhöhung vornehmen. Sie dürfen auch nicht gestatten, dass
ein Dritter eine Gefahrerhöhung vornimmt.
2.6.1 Was gilt grundsätzlich?
b. Haben Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung
a. Wird das Versicherungsverhältnis vor Ablauf der Versicherungsperio- vorgenommen oder gestattet und erkennen Sie dies nachträglich?
de beendet? Dann steht uns ein anteiliger Beitrag zu. Dieser erfasst Dann müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. Das können Sie
den Zeitraum, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. z. B. per Telefon, Brief, Fax oder per E-Mail tun.
b. Auch wenn das versicherte Interesse nach Beginn der Versicherung c. Eine Gefahrerhöhung tritt nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unab-
wegfällt (C 1.3), steht uns nur ein anteiliger Beitrag zu: Wir haben hängig von Ihrem Willen ein? Dann müssen Sie uns diese unver-
Anspruch auf Beitrag bis zu dem Zeitpunkt, zu dem wir vom Wegfall züglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. Das
des Interesses Kenntnis erlangen. können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax oder per E-Mail tun.
– 22 –
[Seite 23]
3.1.3 Welche Rechtsfolgen sind bei Gefahrerhöhung möglich? b. Halten Sie wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrund-
Kündigung: stück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit, um Über-
schwemmungs- bzw. Rückstauschäden zu vermeiden. Dafür müssen
a. Haben Sie Ihre Verpflichtung nach B 3.1.2 a. vorsätzlich oder grob Sie als Gebäudeeigentümer sorgen – oder als Mieter, wenn Sie nach
fahrlässig verletzt, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Dabei dem Mietvertrag dazu verpflichtet sind.
müssen wir die Textform einhalten. Das gilt nicht, wenn Sie nach-
weisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorgelegen c. Halten Sie alle weiteren Sicherheitsvorschriften ein, die wir mit Ihnen
haben. vereinbart haben.
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter 3.2.2 W
elche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten
Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. möglich?
Auch wenn uns eine Gefahrerhöhung nach B 3.1.2 b. oder B 3.1.2 c. Kündigung:
bekannt wird, können wir den Vertrag kündigen. Dabei müssen wir
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine dieser Obliegen-
eine Frist von einem Monat einhalten. heiten, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Nachdem wir von der
Vertragsanpassung: Obliegenheitsverletzung Kenntnis erlangt haben, bleibt uns ein Monat,
um zu kündigen. Die Kündigung müssen wir in Textform aussprechen.
b. Statt zu kündigen haben wir das Recht, den Vertrag folgendermaßen
anzupassen: Ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung können wir einen
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass
erhöhten Beitrag verlangen. Dieser wird nach unseren Geschäfts- Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt
grundsätzen berechnet. Alternativ dazu können wir die Absicherung haben.
der erhöhten Gefahr ausschließen. Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung:
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als
Verletzen Sie vorsätzlich eine der Obliegenheiten nach B 3.2.1, verlieren
10 %, können Sie den Vertrag fristlos kündigen. Das können Sie auch Sie Ihren Anspruch auf die Leistung.
dann, wenn wir die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen.
Wollen Sie Ihr Kündigungsrecht wahrnehmen, müssen Sie es inner-
Verletzen Sie eine der Obliegenheiten grob fahrlässig, können wir unse-
halb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung ausüben. In die- re Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich danach, wie
ser Mitteilung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. schwer Ihr Verschulden wiegt. Im Einzelfall kann dies auch dazu führen,
dass wir gar nicht leisten.
Leistungsfreiheit:
Unser Recht, die Leistung zu kürzen, ist ausgeschlossen, wenn Sie
c. aa. Tritt nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.1.2 a. der Versiche- beweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt
rungsfall ein, kann das für Sie bedeuten: haben.
Wenn Sie Ihre Pflichten nach B 3.1.2 a. vorsätzlich verletzt haben,
Unabhängig davon müssen wir leisten, soweit Sie nachweisen, dass die
verlieren Sie Ihren Anspruch auf die Leistung. Verletzung der Obliegenheit für keinen der folgenden Fälle ursächlich
Wenn Sie diese Pflichten grob fahrlässig verletzt haben, können war:
wir unsere Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich • den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls.
danach, wie schwer Ihr Verschulden wiegt. Im Einzelfall kann dies
auch dazu führen, dass wir gar nicht leisten. • die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht.
Unser Recht zur Kürzung ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen,
Das gilt aber nicht, wenn Sie eine Obliegenheit arglistig verletzen. In
dass Sie die entsprechende Pflicht nicht grob fahrlässig verletzt einem solchen Fall müssen wir nie leisten.
haben. 3.3 elche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt des Ver-
W
bb. Tritt nach einer Gefahrerhöhung nach B 3.1.2 b. oder B 3.1.2 c. sicherungsfalls?
ein Versicherungsfall ein, kann das für Sie bedeuten: 3.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht nach B 3.1.2 b. oder B 3.1.2 c. vor-
Bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie Folgendes
sätzlich verletzt haben, sind wir leistungsfrei. tun:
Bei grob fahrlässiger Verletzung Ihrer Anzeigepflicht gilt aa. Satz a. Sorgen Sie für die Abwendung und Minderung des Schadens, soweit
3 bis 6 entsprechend. Ihnen das möglich ist.
Das gilt jeweils aber nur für Versicherungsfälle, die später als b. Zeigen Sie uns den Schaden unverzüglich an, nachdem Sie von ihm
einen Monat nach folgendem Zeitpunkt eintreten: Dem Zeitpunkt, Kenntnis erlangt haben. Das können Sie z. B. per Telefon, Brief, Fax
zu dem uns Ihre Anzeige hätte zugegangen sein müssen. oder E-Mail tun.
Unsere Leistungspflicht bleibt in folgendem Fall bestehen: Wenn c. Holen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -minde-
uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns Ihre rung ein, wenn die Umstände es gestatten. Das können Sie z. B. per
Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. Telefon, Brief, Fax oder E-Mail tun.
cc. Unsere Leistungspflicht bleibt außerdem insoweit bestehen, als d. Befolgen Sie unsere Weisungen zur Schadenabwendung oder -min-
eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist: derung, soweit für Sie zumutbar.
• Sie weisen nach, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für e. Zeigen Sie Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum
den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Leis- unverzüglich der Polizei an.
tungspflicht war.
f. Reichen Sie uns und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der
• Zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalls ist die Frist für Sachen ein, die abhandengekommen sind.
unsere Kündigung abgelaufen und wir haben nicht gekündigt.
g. Lassen Sie das Schadenbild so lange unverändert, bis wir die Scha-
• S tatt der Kündigung verlangen wir ab dem Zeitpunkt der denstelle oder die beschädigten Sachen freigegeben haben. Sind
Gefahrerhöhung einen erhöhten Beitrag. Sehen Sie dazu Veränderungen unumgänglich, ist das Schadenbild nachvollzieh-
B 3.1.3 b. bar zu dokumentieren. Das kann z. B. durch Fotos geschehen. Die
3.1.4 Innerhalb welcher Frist müssen wir unsere Rechte zur Kündigung beschädigten Sachen sind aufzubewahren, bis wir einer Entsorgung
oder Vertragsanpassung ausüben? Wann erlöschen diese? zugestimmt haben.
Unser Kündigungsrecht (B 3.1.3 a.) müssen wir innerhalb eines Monats, h. Erteilen Sie uns unverzüglich jede Auskunft, die zur Feststellung des
nachdem wir von der Gefahrerhöhung Kenntnis erlangt haben, ausüben. Versicherungsfalls erforderlich ist, soweit Ihnen das möglich ist. Auf
Dabei müssen wir die Textform einhalten. Tun wir das nicht, erlischt es. Verlangen müssen Sie dies in Textform tun. Das Gleiche gilt für Aus-
Das Gleiche gilt für unser Recht zur Vertragsanpassung (B 3.1.3 b.). künfte, die zur Feststellung des Umfangs unserer Leistungspflicht
erforderlich sind.
Unabhängig davon fallen diese Rechte weg, wenn der Zustand wieder-
hergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
Ferner haben Sie uns jede Untersuchung über Ursache und Höhe des
Schadens zu gestatten, und über den Umfang der Entschädigungs-
3.2 elche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des Versicherungs-
W pflicht.
falls?
i. Legen Sie uns alle angeforderten Belege vor, deren Beschaffung
3.2.1 Wie müssen Sie sich verhalten? Ihnen zumutbar ist.
Vor Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie folgende vertraglich ver- j. Leiten Sie für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere
einbarte Obliegenheiten erfüllen: unverzüglich das Aufgebotsverfahren ein. Das Gleiche gilt für sonsti-
a. Beheizen Sie die Wohnung in der kalten Jahreszeit. Wenn Sie die ge aufgebotsfähige Urkunden. Wahren Sie etwaige sonstige Rechte.
Wohnung nicht beheizen, müssen Sie alle wasserführenden Anlagen Insbesondere müssen Sie abhandengekommene Sparbücher und
und Einrichtungen absperren, entleeren und entleert halten. andere sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren lassen.
– 23 –
[Seite 24]
S teht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem Dritten zu, dabei auf die bisher vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
muss dieser die Obliegenheiten nach B 3.3.1 ebenfalls erfüllen. Das gilt Informieren Sie uns deshalb über eine Veränderung Ihrer Wohnfläche
aber nur insoweit, als ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen (B 4.1.1) oder den Zukauf von Hausrat. Nur dann können wir den
Umständen möglich ist. Vertrag an die tatsächlichen Umstände anpassen. Bei einem Total-
3.3.2 W
elche Rechtsfolgen sind bei Verletzung dieser Obliegenheiten schaden könnte es sonst passieren, dass Sie diesen nicht vollständig
möglich? ersetzt bekommen.
Verletzen Sie vorsätzlich eine der Obliegenheiten nach B 3.3.1, verlieren
Wenn Sie Ihre Hausratversicherung nicht an die Gegebenheiten der
Sie Ihren Anspruch auf die Leistung. neuen Wohnung anpassen, gilt: Wir können den Unterversicherungs-
verzicht zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Unsere Kün-
Verletzen Sie eine der Obliegenheiten grob fahrlässig, können wir unse- digung ist nur wirksam, wenn sie Ihnen spätestens drei Monate vor
re Leistung kürzen. Der Umfang der Kürzung richtet sich danach, wie Ende des laufenden Versicherungsjahres in Textform zugeht.
schwer Ihr Verschulden wiegt. Im Einzelfall kann dies auch dazu führen,
dass wir gar nicht leisten. 4.1.3 Was passiert mit dem Beitrag und welche Rechte haben Sie?
Unser Recht, die Leistung zu kürzen, ist ausgeschlossen, wenn Sie Grundsatz:
beweisen, dass Sie die Obliegenheit nicht grob fahrlässig verletzt haben. a. Bei einem Wohnungswechsel passen wir den Beitrag ab Umzugsbe-
Unabhängig davon müssen wir leisten, soweit Sie nachweisen, dass die ginn an die neuen Gegebenheiten an. Es kommen dann unsere Tarif-
Verletzung der Obliegenheit für keinen der folgenden Fälle ursächlich bestimmungen zur Anwendung, die für den Ort der neuen Wohnung
war: gelten.
• den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls.
Erhöht sich deswegen der Beitrag, können Sie den Vertrag kündigen.
• die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht.
Das muss spätestens innerhalb eines Monats geschehen, nach-
dem Ihnen unsere Mitteilung über die Erhöhung zugegangen ist.
Das gilt aber nicht, wenn Sie eine Obliegenheit arglistig verletzen. In Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam. Bis
einem solchen Fall müssen wir nie leisten. zu diesem Zeitpunkt können wir den Beitrag noch beanspruchen.
Sie haben eine nach Eintritt des Versicherungsfalls bestehende Aus- Haben Sie uns den Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn
kunfts- oder Aufklärungsobliegenheit nach B 3.3.1 verletzt? In diesem angezeigt und die neue Wohnfläche in Quadratmetern mitgeteilt, gilt
Fall sind wir nur dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Folgendes: Sie schulden uns den anteiligen Beitrag nur in der Höhe,
Sie auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Das müssen wir durch die für die bisherige Wohnung maßgeblich war.
eine gesonderte Mitteilung in Textform getan haben. Versicherung für weitere Naturgefahren (Elementargefahren):
Wenn Sie abhandengekommene Sachen der Polizei nicht oder nicht b. Durch den Wohnungswechsel erhöht sich der Beitrag für die weiteren
unverzüglich angezeigt haben, gilt: Die vollständige oder teilweise Leis- Naturgefahren nach A 2.6? Dann können Sie diesen Versicherungs-
tungsfreiheit bezieht sich nur auf diese Sachen. schutz unabhängig vom oder gemeinsam mit dem Hauptvertrag kün-
4. as passiert mit der Hausratversicherung, wenn sich Ihre per-
W digen. B 4.1.3 a. Absatz 3 gilt entsprechend.
sönliche Lebenssituation ändert? Worauf müssen Sie achten? 4.2
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn sich Ehegatten
4.1 elche Auswirkungen hat ein Wohnungswechsel auf Ihren Versi-
W oder Lebenspartner trennen?
cherungsschutz?
Trennen Sie sich von Ihrem Ehepartner und sind Sie der Versicherungs-
4.1.1 Wie müssen Sie sich verhalten? nehmer, gilt: Versicherungsort ist Ihre neue Wohnung. Aber auch Ihre
bisherige Ehewohnung gilt noch als Versicherungsort, wenn Ihr Ehegatte
Wenn Sie Ihre Wohnung wechseln, müssen Sie uns das spätestens bei weiterhin darin wohnt.
Umzugsbeginn mitteilen. Gleichzeitig haben Sie uns Ihre neue Wohnflä-
che in Quadratmetern anzugeben. Der Umzug beginnt in dem Augen-
Das setzt voraus, dass Sie Ihren Vertrag zunächst nicht ändern. Dann
blick, in dem erstmals versicherte Sachen dauerhaft in Ihre neue Woh- besteht ab Ihrem Auszug Versicherungsschutz für Ihre bisherige Woh-
nung gebracht werden. nung noch für volle drei Monate über die nächste Hauptfälligkeit hinaus.
Danach haben Sie Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Woh-
4.1.2 Was passiert mit Ihrem Versicherungsschutz? nung.
Grundsatz: iese Bestimmung wenden wir auch zugunsten von eheähnlichen Lebens-
D
a. Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, geht der bisherige Versi- gemeinschaften und Lebenspartnerschaften an. Das setzt aber voraus,
cherungsschutz auf Ihr neues Zuhause über. Während des Umzugs dass beide Partner am bisherigen Versicherungsort gemeldet sind.
besteht Versicherungsschutz für beide Wohnungen, längstens aber 4.3 Was gilt bei Änderung Ihrer Anschrift oder Ihres Namens?
für drei Monate seit Umzugsbeginn.
4.3.1 Wie müssen Sie sich verhalten?
Sie behalten neben der neuen auch Ihre bisherige Wohnung bei?
Dann geht der Versicherungsschutz nur auf die neue Wohnung über,
Bitte teilen Sie uns umgehend mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihr
wenn Sie diese in derselben Weise nutzen wie die bisherige. Auch in Name geändert hat.
diesem Fall besteht für längstens drei Monate seit Umzugsbeginn für 4.3.2 Welche Folgen hat eine unterbliebene Mitteilung?
beide Wohnungen Versicherungsschutz.
Haben Sie versäumt, uns darüber zu informieren, dass sich Ihre
Sie ziehen dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung und Ihr Ehe- oder Anschrift geändert hat? Dann genügt es für eine Willenserklärung
Lebenspartner bewohnt die versicherte Wohnung weiterhin? Dann (bspw. Kündigung), wenn wir diese mit eingeschriebenem Brief an Ihre
sehen wir dies in der Hausratversicherung Classic nicht als Woh- letzte uns bekannte Anschrift senden. Das trifft auch für eine Namens-
nungswechsel an. In diesem Fall haben Sie Schutz nach A 3.3.4. änderung zu, die Sie uns nicht mitgeteilt haben. Die Erklärung gilt drei
Ausnahme Versicherung für weitere Naturgefahren (Elementar- Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen.
gefahren): 5. Welche Anpassungsregelungen gibt es in der Hausratversiche-
b. Sie haben die weiteren Naturgefahren (A 2.6) mitversichert und Ihre rung?
neue Wohnung wird unter Berücksichtigung des Zonierungssystems 5.1 Wann passen wir die Beiträge an?
„ZÜRS“ (siehe B 5.2.1) in eine nicht versicherbare Zone eingestuft?
Dann besteht für die neue Wohnung von Beginn an kein Versiche- 5.1.1 Wann und warum überprüfen wir die Beiträge?
rungsschutz in den Gefahrengruppen A 2.6.2 bis A 2.6.9. Wenn Sie
Einmal jährlich müssen wir überprüfen, ob die Versicherungsbeiträge
für die neue Wohnung Versicherungsschutz in diesen Gefahrengrup- unverändert bleiben können oder ob wir sie erhöhen oder absenken
pen wünschen, prüfen wir, ob und zu welchen Konditionen eine Ver- müssen.
einbarung möglich ist.
Zweck der Überprüfung ist, Folgendes sicherzustellen:
Für die bisherige Wohnung erlischt der Versicherungsschutz spätes-
•W
ir können unsere Verpflichtungen aus den Verträgen dauerhaft erfül-
tens drei Monate nach Umzugsbeginn.
len.
Ausnahme Umzug ins Ausland:
• Die Beiträge werden sachgerecht berechnet.
c. Ihre neue Wohnung liegt nicht in der Bundesrepublik Deutschland?
5.1.2 Welche Regeln beachten wir dabei?
Dann geht der Versicherungsschutz nicht auf sie über. Für die bis-
herige Wohnung erlischt der Versicherungsschutz spätestens drei Bei der Überprüfung gelten folgende Regeln:
Monate nach Umzugsbeginn. a. Wir wenden die anerkannten Grundsätze der Versicherungsmathe-
Wohnungswechsel und Unterversicherungsverzicht: matik und Versicherungstechnik an.
d. Wenn Sie einen Unterversicherungsverzicht (B 1.1.4) mit uns verein- b. Wir fassen solche Versicherungsverträge zusammen, die nach ver-
bart haben, gilt dieser ab Umzugsbeginn auch für Ihre neue Woh- sicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risiko-
nung. Bitte beachten Sie aber: Unsere Höchstentschädigung bleibt verlauf erwarten lassen.
– 24 –
[Seite 25]
c. Wir berücksichtigen die Entwicklung der Schadenkosten (ein-
Die Kündigung wirkt zu dem Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung
schließlich Schadenregulierungskosten) der Vergangenheit und ihre wirksam werden würde. Ihr Kündigungsrecht können Sie nur innerhalb
zu erwartende Entwicklung bis zur nächsten Überprüfung. Die Ver- eines Monats ausüben, nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen
änderungen müssen unvorhergesehen und nicht nur vorübergehend ist.
sein.
5.3 Wann passen wir die Versicherungssumme und den Beitrag an?
Der Ansatz für Gewinn bleibt unverändert.
Die folgenden Regelungen gelten für alle versicherten Gefahren des
d. Wir berücksichtigen auch unternehmensübergreifende Statistiken. Vertrags. Sie gelten aber nicht für Hausrat PLUS (A 3.4.1), den Online-
Das sind bspw. die statistischen Erkenntnisse des Gesamtverbands Schutz (A 3.4.2) und den Haus- und Wohnungsschutzbrief (Abschnitt D).
der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. Dies gilt jedoch nur,
falls konzerneigene Statistiken keine ausreichend sichere Grundlage 5.3.1 Wie wird angepasst?
bieten.
Mit Beginn eines jeden Versicherungsjahres kann sich Ihre Versiche-
5.1.3 Welche Konsequenzen hat die Überprüfung? rungssumme erhöhen oder vermindern. Die Anpassung erfolgt auf Basis
der Entwicklung eines bestimmten Preisindexes. Das ist der Index für
Ergibt die Überprüfung höhere Beiträge als die bisherigen, sind wir „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die
berechtigt, sie um die Differenz anzuheben. Sind die neuen Beiträge normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter“. Er ist als Son-
niedriger als die bisherigen, sind wir verpflichtet, sie um die Differenz dertabelle Bestandteil des Verbraucherpreisindexes (VPI) für Deutsch-
abzusenken. land.
5.1.4 Wann wird die Anpassung wirksam?
In welcher Höhe wird die Versicherungssumme angepasst? Maßgebend
Eine Beitragsänderung wird mit Beginn der nächsten Versicherungspe- ist der Prozentsatz, um den sich der genannte Index im vergangenen
riode wirksam. Kalenderjahr gegenüber dem Kalenderjahr davor verändert hat. Grund-
lage ist der vom Statistischen Bundesamt jeweils für den Monat Sep-
5.1.5 W
as sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpas- tember veröffentlichte Index.
sung?
Den Veränderungsprozentsatz runden wir auf eine ganze Zahl ab.
Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir sie Ihnen mindes-
tens einen Monat im Voraus in Textform mitteilen. In unserer Mitteilung
Die neue Versicherungssumme runden wir auf volle 500 Euro auf und
weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht (B 5.1.6) hin. geben sie Ihnen bekannt.
5.1.6 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?
Aus der neuen Versicherungssumme berechnen wir den künftigen Bei-
trag.
a. Sie können den Vertrag kündigen, wenn eine Änderung der Tarife
zu einer Beitragserhöhung führt. Der Vertrag endet dann zu dem 5.3.2 Wann wird die Anpassung wirksam?
Zeitpunkt, zu dem die Beitragserhöhung wirksam werden würde. Ihr
Eine Anpassung der Versicherungssumme wird mit Beginn der nächsten
Kündigungsrecht können Sie nur innerhalb eines Monats ausüben, Versicherungsperiode wirksam.
nachdem Ihnen unsere Mitteilung zugegangen ist.
5.3.3 Können Sie der Anpassung widersprechen?
b. Sie haben ein in C 1.2 b. genanntes Risiko mitversichert? Dann
können Sie bei einer Erhöhung des Beitrags für die Mitversicherung
Sie können der Anpassung der Versicherungssumme widersprechen.
entweder den gesamten Vertrag oder nur die Mitversicherung kün- Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die Frist beginnt zu laufen, wenn
digen. Die Regelung in a. gilt für das Ende und die Kündigungsfrist Ihnen unsere Mitteilung über die neue Versicherungssumme zugegan-
entsprechend. gen ist. Wir werden Sie auf die Frist hinweisen.
5.2 ann kann sich der Beitrag für die weiteren Naturgefahren
W
Wenn Sie in Schrift- oder Textform widersprechen, genügt es, den
(Elementargefahren) ändern? Widerspruch rechtzeitig abzusenden, um die Frist zu wahren. Die
Anpassung wird dann nicht wirksam.
Der Beitrag für die weiteren Naturgefahren (A 2.6) kann sich nach
den Anpassungsregelungen des B 5.1 ändern. Er kann sich aber auch 5.3.4 W
elche Konsequenzen hat ein Widerspruch für den Unterversi-
nach den im Folgenden beschriebenen Anpassungsregelungen (B 5.2) cherungsverzicht?
ändern.
Wenn Sie der Anpassung widersprechen, behalten wir uns vor, den
5.2.1 W
elche Besonderheiten gelten für die Tarifierung weiterer Natur- Unterversicherungsverzicht nach B 1.1.4 b. zu kündigen.
gefahren (Elementargefahren)? 5.4 Wann können wir die Bedingungen (VHB) anpassen?
Für die Beitragsbemessung der weiteren Naturgefahren nach A 2.6.2 5.4.1 W
elche Voraussetzungen müssen für eine Bedingungsanpassung
bis A 2.6.9 berücksichtigen wir statistische Erkenntnisse des Zonie- vorliegen?
rungssystems „ZÜRS“. „ZÜRS“ wird vom Gesamtverband der Deut-
schen Versicherungswirtschaft e. V. zur Verfügung gestellt. Es weist
Bei bestehenden Verträgen sind wir berechtigt, einzelne Regelungen der
das Überschwemmungs-, Starkregen- und Rückstaurisiko von Gebäu- Versicherungsbedingungen zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen.
den aus. Zu diesem Zweck teilt es Gebäudestandorte in Deutschland in Für eine solche Anpassung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt
verschiedene Zonen ein. sein:
5.2.2 Wann können die Beiträge angepasst werden? Unwirksamkeit der Regelung:
Ändert sich die Zonierung in ZÜRS zu Ihren Gunsten, bedeutet das: a. Eine Regelung in den Versicherungsbedingungen ist unwirksam
Wir sind verpflichtet, diese Änderung ab der nächsten Hauptfälligkeit zu geworden durch eines der folgenden Ereignisse:
berücksichtigen. Sie zahlen dann einen niedrigeren Beitrag.
• Ein Gesetz wurde geändert. Diese Änderung wirkt sich unmittelbar
Ändert sich die Zonierung in ZÜRS zu Ihrem Nachteil, bedeutet das: Wir auf einzelne Regelungen des Versicherungsvertrags aus.
sind berechtigt, dies zu berücksichtigen. Dazu verpflichtet sind wir aber
• Es ändert sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu Regelun-
nicht. gen aus dem Versicherungsvertrag.
Ihre Wohnung wird in eine nicht versicherbare Zone eingestuft? Dann
• Ein bestandskräftiger Verwaltungsakt der Bundesanstalt für
können wir die Deckung für die weiteren Naturgefahren nach C 1.2 b. Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder einer Kartellbehörde
kündigen. beanstandet einzelne Regelungen als mit geltendem Recht nicht
5.2.3 Wann wird die Anpassung wirksam? vereinbar.
Wird der Gebäudestandort in eine neue versicherbare Zone umgestuft,
Das gilt auch, wenn sich die gerichtliche oder behördliche Entschei-
gilt ab der nächsten Hauptfälligkeit der für diese Zone maßgebliche Bei- dung gegen eine Regelung eines anderen Unternehmens richtet.
trag. Voraussetzung ist, dass deren beanstandeter Regelungsgehalt
inhaltsgleich mit der anzupassenden Regelung in Ihren Versiche-
5.2.4 W
as sind die Voraussetzungen für die Wirksamkeit der Anpas- rungsbedingungen ist.
sung?
Anpassungsfähige Regelungen:
Eine Beitragserhöhung wird nur wirksam, wenn wir sie Ihnen mindes-
tens einen Monat im Voraus in Textform mitteilen. In unserer Mitteilung b. Wir dürfen nur Regelungen anpassen über:
weisen wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht (B 5.2.5) hin.
• den Umfang des Versicherungsschutzes.
5.2.5 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung?
• die Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls.
Eine Umstufung führt zu einer Erhöhung des Beitrags? Dann können Sie
• die Beitragszahlung und die Anpassung des Beitrags.
entweder den gesamten Vertrag kündigen, oder nur die Mitversicherung
der weiteren Naturgefahren.
• die Vertragsdauer, die Beendigung und die Kündigung des Vertrags.
– 25 –
[Seite 26]
Lückenfüllende Regelung nicht vorhanden: 1.4 Wann endet der Vertrag bei Tod des Versicherungsnehmers?
c. Die Unwirksamkeit der Regelung hat zu einer Lücke im Vertrag Ist der Versicherungsnehmer verstorben? Dann endet der Vertrag,
geführt. Diese Lücke stört das Gleichgewicht zwischen Leistung und sobald wir Kenntnis davon erlangen, dass der Haushalt dauerhaft und
Gegenleistung, das bei Vertragsabschluss bestand, in erheblichem vollständig aufgelöst worden ist. Längstens läuft der Vertrag nach dem
Maße. Außerdem sieht das Gesetz keine konkrete Bestimmung vor, Tod des Versicherungsnehmers noch für zwei Monate. Das gilt aber
mit der die Vertragslücke geschlossen werden kann. nicht, wenn ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt, wie es der
Versicherungsnehmer getan hat. Dann besteht der Vertrag fort.
5.4.2 Wie nehmen wir Anpassungen vor?
1.5 Wie kann der Vertrag nach Eintritt des Versicherungsfalls beendet
Angemessene Neuregelung:
werden?
a. Die Anpassung nehmen wir nach den Grundsätzen der ergänzenden Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls können Sie den Versicherungs-
Vertragsauslegung vor. Das bedeutet, dass die unwirksame Rege- vertrag kündigen. Wir dürfen das auch. Dabei müssen wir die Textform
lung durch eine neue ersetzt wird. Maßgebend ist die Frage, welche einhalten.
Regelung Sie und wir gewählt hätten, wenn uns die Unwirksamkeit
bei Vertragsabschluss bekannt gewesen wäre. Die neue Regelung Die Kündigung muss der anderen Vertragspartei spätestens einen
muss Ihren und unseren typischen Interessen gerecht werden. Monat, nachdem wir die Entschädigung ausgezahlt oder abgelehnt
haben, zugegangen sein.
Keine Verschlechterung:
Sie kündigen? Dann wird Ihre Kündigung sofort nach Zugang bei uns
b. Die geänderte Regelung darf Sie nicht schlechter stellen als die wirksam. Sie können aber bestimmen, dass die Kündigung erst später
Regelung, die bei Vertragsabschluss galt. Dies betrifft die geänderte wirksam wird. Als spätesten Termin dafür können Sie das Ende des
Regelung sowohl für sich allein betrachtet als auch im Zusammenwir- laufenden Versicherungsjahres wählen.
ken mit anderen Bestimmungen des Vertrags.
Wir kündigen? Dann wird die Kündigung erst einen Monat nach Zugang
Rechtzeitige Mitteilung: bei Ihnen wirksam.
c. Die angepassten Regelungen müssen wir Ihnen bis spätestens sechs 2. Was gilt für andere Personen, die an der Versicherung beteiligt
Wochen vor dem beabsichtigten Änderungstermin mitteilen und sind?
erläutern. Dafür haben wir die Textform (z. B. Brief, Fax oder E-Mail)
einzuhalten. In der Mitteilung müssen wir Sie über Ihr Widerspruchs- Sie können den Vertrag auch für einen Dritten abschließen (Versiche-
recht nach B 5.4.3 belehrt haben. rung für fremde Rechnung). Die Rechte aus diesem Vertrag können aber
nur Sie und nicht auch der Dritte (Versicherter) ausüben. Das gilt selbst
5.4.3 Welche Rechte haben Sie bei einer Anpassung? dann, wenn der Versicherte den Versicherungsschein besitzt.
Sie können der Anpassung innerhalb von sechs Wochen ab Zugang Bevor wir die Entschädigung an Sie zahlen, können wir den Nachweis
unserer Mitteilung widersprechen. Das müssen Sie in Textform tun. Der verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Er
Widerspruch gilt als rechtzeitig, wenn Sie ihn innerhalb der sechswöchi- kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen.
gen Frist absenden.
Bei der Versicherung für fremde Rechnung sind – sofern von rechtli-
Die Anpassung tritt nicht in Kraft, wenn Sie form- und fristgerecht cher Bedeutung – zu berücksichtigen: Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten,
Widerspruch eingelegt haben. Andernfalls gilt die Anpassung als ge- aber auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten. Der Vertrag
nehmigt. umfasst nicht nur Interessen des Versicherten sondern auch von Ihnen?
Dann müssen Sie sich Verhalten und Kenntnis des Versicherten für Ihr
Interesse nur zurechnen lassen, wenn er Ihr Repräsentant ist.
C Was Sie zusätzlich noch zu beachten haben
Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es in folgenden Fällen nicht
an: Der Vertrag ist ohne sein Wissen abgeschlossen worden. Oder es
1. Wann beginnt und wann endet der Vertrag? war ihm nicht möglich oder nicht zumutbar, Sie rechtzeitig zu benach-
1.1 Wann beginnt der Versicherungsschutz? richtigen.
W
ann der Versicherungsschutz beginnt, ergibt sich aus Ihrem Versi- In folgendem Fall ist die Kenntnis des Versicherten aber zu berücksichti-
cherungsschein. Voraussetzung für den Beginn ist, dass Sie den ersten gen: Sie haben den Vertrag ohne Auftrag des Versicherten geschlossen
oder einmaligen Beitrag rechtzeitig (B 2.2.1) zahlen. und uns nicht darüber informiert.
1.2 Wie lange läuft der Vertrag? Wie kann er gekündigt werden? 3. Meinungsverschiedenheiten
a. Der Versicherungsvertrag wird für ein Jahr abgeschlossen. Er ver- Sie sind mit einer unserer Entscheidungen nicht zufrieden? Oder hat eine
längert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht von Ihnen oder uns Verhandlung mit uns nicht zu dem gewünschten Ergebnis geführt?
gekündigt wird. Sie kündigen? Dann ist die Kündigung nur wirksam, • Als Verbraucher können Sie sich an den Versicherungsombuds-
wenn sie uns spätestens einen Monat vor Ablauf zugeht. Wir kündi- mann e. V. wenden:
gen? Dann muss Ihnen die Kündigung spätestens drei Monate vor
Ablauf in Textform zugegangen sein. Versicherungsombudsmann e. V.
Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
Das gilt auch, wenn der Vertrag nur deshalb kürzer als ein Jahr läuft, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
weil Sie Ihre Hauptfälligkeit verlegt haben. Andere Verträge, die für Tel. 0800 3696000*
eine kürzere Zeit als ein Jahr abgeschlossen wurden, verlängern sich Fax 0800 3699000*
nicht.
*(kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
b. Sie haben Folgendes mitversichert?
Der Versicherungsombudsmann e. V. ist eine unabhängige und für
• Weitere Naturgefahren (Elementargefahren) nach A 2.6. Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle für außer-
• Hausrat PLUS (HR PLUS) nach A 3.4.1. gerichtliche Streitbeilegung. Wir haben uns verpflichtet, an dem
Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Weitere Informationen erhalten
• Online-Schutz nach A 3.4.2. Sie bei uns oder im Internet: www.versicherungsombudsmann.de
• Haus- und Wohnungsschutzbrief nach Abschnitt D. • Sie können sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden:
Dann können Sie diesen Versicherungsschutz unabhängig vom Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Hauptvertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündi- Sektor Versicherungsaufsicht
gen. Wir dürfen das in Textform auch. Die in a. genannten Fristen Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
sind einzuhalten. E-Mail: poststelle@bafin.de
Üben wir dieses Kündigungsrecht aus, können Sie die gesamte Haus- Tel. 0228 4108-0
ratversicherung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Das können Sie Fax 0228 4108-1550
nur innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung tun. Die BaFin ist keine Schlichtungsstelle. Sie kann einzelne Streitfälle
1.3 Wann endet der Vertrag bei Wegfall des versicherten Interesses? nicht verbindlich entscheiden.
Das versicherte Interesse fällt nach dem Beginn der Versicherung voll- • Außerdem steht Ihnen der Rechtsweg offen.
ständig und dauerhaft weg? Dann endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, 4. Welches Recht gilt?
zu dem wir vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Beispiele für einen Wegfall des versicherten Interesses:
• S ie werden in eine stationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen und
geben die versicherte Wohnung auf.
• Sie geben eine Zweit- oder Ferienwohnung auf.
Ein Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
– 26 –
[Seite 27]
5.1.2 ir übernehmen die Kosten für die Öffnung der Tür durch den Schlüs-
W
D Haus- und Wohnungsschutzbrief seldienst. Ist das Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig
geworden? Dann übernehmen wir auch die Kosten für ein provisorisches
Leistungen aus dem Haus- und Wohnungsschutzbrief erbringen wir nur, Schloss. Je Versicherungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
wenn sie gegen Zusatzbeitrag ausdrücklich vereinbart sind. Lesen Sie
dazu in Ihrem Antrag und Versicherungsschein nach. 5.1.3 V ersicherungsschutz haben auch Ihre in Ausbildung befindlichen Kin-
der, wenn sie an einem anderen Ort als Sie wohnen. Vorausgesetzt,
Zur Hausratversicherung Basis kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief nicht
sie haben zuvor mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft gelebt. Freiwilli-
hinzugewählt werden.
gendienste (z. B. freiwilliger Wehrdienst oder Bundesfreiwilligendienst)
Wir erbringen unsere Hilfsleistungen wie folgt: setzen wir einer Ausbildung gleich. Mit „Ihre Kinder“ meinen wir auch
• Wir organisieren die beanspruchte Hilfsleistung. Dazu setzen wir qualifizier- Adoptivkinder sowie Stief- und Pflegekinder.
te Dienstleister ein. Wir können unseren Verpflichtungen nur dann in vollem 5.2 Rohrreinigungs-Service im Notfall
Umfang nachkommen, wenn Sie uns auch die Organisation der beanspruch-
ten Hilfsleistung überlassen. 5.2.1 W
ir organisieren den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in der
versicherten Wohnung Rohre verstopft sind. Es sind Rohre außerhalb
• In den Fällen nach D 5.1 bis D 5.11 erstatten wir Ihnen in begrenzter Höhe der versicherten Wohnung verstopft? Dann leisten wir, wenn dadurch
Kosten. Vorausgesetzt, sie sind notwendig und tatsächlich angefallen. Die die Nutzung der versicherten Wohnung beeinträchtigt wird.
Kosten zahlen wir direkt an den Dienstleister.
5.2.2 W
ir übernehmen die Kosten für die Beseitigung der Rohrverstopfung. Je
Die Beträge, in deren Höhe wir für Leistungen nach D 5.1 bis D 5.11 auf- Versicherungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
kommen, reichen nicht aus? Dann steht es Ihnen frei, den Dienstleister zu
beauftragen, weitere Leistungen zu erbringen. Das gilt auch, wenn die Jah- 5.3 Sanitär-Installateur-Service im Notfall
reshöchstleistung überschritten wird. In diesen Fällen stellt der Dienstleister 5.3.1 W
ir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebs unter
Ihnen (oder der Person, die ihn beauftragt hat) den überschießenden Betrag folgenden Voraussetzungen:
in Rechnung.
• In Ihrer Wohnung kann das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abge-
Melden Sie eingetretene Schadensfälle daher unverzüglich unserem 24-Stun- stellt werden. Oder die Kalt- oder Warmwasserversorgung ist unter-
den-Notrufservice. Die Telefonnummer lautet: 069 66 555 11. brochen.
Wenn Sie das nicht tun, können wir unsere Leistung unter den in B 3.3.2 • Dazu hat ein Defekt an einer der folgenden Einrichtungen geführt:
beschriebenen Voraussetzungen ganz oder teilweise verweigern. Armatur, Boiler, Warmwasserspeicher, Spülung des WCs oder des
Unsere Hilfsleistungen erbringen wir ausschließlich in der Bundesrepublik Urinals, Haupthahn der versicherten Wohnung.
Deutschland. Instandhaltung und Wartung von Geräten und Installationen Ihres 5.3.2 W
ir übernehmen die Kosten, um den Defekt zu beheben. Je Versiche-
Haushalts gehören nicht zu unseren Leistungen. rungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
1. Wer zählt zu den versicherten Personen?
5.3.3 K ein Versicherungsschutz besteht für Materialkosten, wie z. B. Armatu-
Versicherungsschutz haben Sie, aber auch Personen, die mit Ihnen in ren, Ventile, Dichtungen.
häuslicher Gemeinschaft leben.
5.4 Elektro-Installateur-Service im Notfall
Alle für Sie getroffenen Bestimmungen gelten sinngemäß für diese Per-
sonen, soweit nichts anderes vereinbart ist. 5.4.1 W
ir organisieren den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebs, wenn
ein Defekt an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung eintritt.
2. Was gilt als Versicherungsort (versicherte Wohnung)?
5.4.2 W
ir übernehmen die Kosten, um den Defekt zu beheben. Je Versiche-
Der Versicherungsschutz gilt für Ihre im Versicherungsschein bezeich- rungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
nete, selbst genutzte Wohnung.
5.4.3 Kein Versicherungsschutz besteht für:
Zur versicherten Wohnung zählen auch zugehörige Balkone, Loggien,
Terrassen, Keller- und Speicherräume sowie Garagen. Davon ausge- a. Die Behebung von Defekten an elektrischen und elektronischen
nommen sind Stellplätze in Sammelgaragen. Geräten. Dazu gehören z. B.: Waschmaschinen, Trockner, Geschirr-
spülmaschinen, Herde, Backöfen, Dunstabzugshauben, Kühlschränke,
Voraussetzungen für den Versicherungsschutz: Ihre Wohnung liegt in Tiefkühlgeräte, Lampen samt Leuchtmitteln, Computer, Fernseher.
Deutschland und ist ständig bewohnt.
b. Die Behebung von Defekten an Stromverbrauchszählern.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um? Dann geht der Versicherungs-
schutz auf Ihre neue, selbst genutzte Wohnung über. Liegt Ihre neue c. Materialkosten.
Wohnung im Ausland? Dann endet der Versicherungsvertrag mit dem 5.5 Heizungs-Installateur-Service im Notfall
Umzug dorthin.
5.5.1 W
ir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebs in die-
3. Welche Entschädigungsgrenzen gelten? sen Fällen:
Für die Leistungen nach D 5.1 bis D 5.11 zahlen wir je Versicherungsfall a. Die Heizung in der versicherten Wohnung fällt aufgrund eines Defekts
höchstens 500 Euro. aus.
Je Versicherungsjahr zahlen wir für alle Versicherungsfälle nach D 5.1
b. Heizkörper in der versicherten Wohnung können wegen eines Defekts
bis D 5.11 höchstens 1.500 Euro. Kosten für die Kinderbetreuung im
an zugehörigen Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen wer-
Notfall (D 5.12) und für das Dokumentendepot (D 5.13) fallen nicht unter
den.
diese Jahreshöchstleistung.
4. Welche generellen Ausschlüsse gibt es? c. Heizkörper in der versicherten Wohnung müssen auf Grund eines
Bruchschadens oder einer Undichtigkeit repariert oder ersetzt werden.
a. Kein Versicherungsschutz besteht in den Fällen, die in A 1.3 beschrie-
ben sind. Abweichend davon sind aber Schadenfälle durch die wei- 5.5.2 W
ir übernehmen die Kosten, um den Defekt zu beheben. Je Versiche-
teren Naturgefahren (A 2.6) versichert, wenn Sie diese vereinbart rungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
haben. 5.5.3 Kein Versicherungsschutz besteht für:
b. Kein Versicherungsschutz besteht außerdem, wenn ein Versiche- a. Materialkosten, wie z. B. Dichtungen, Ventile, Heizkörper.
rungsfall nach D 5. bereits vor Vertragsbeginn eingetreten ist.
b. Die Behebung von Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und
5. Welche Leistungen erbringen wir? Heizungsrohren.
Benötigen Sie Hilfe bei einem Notfall in Ihrer versicherten Wohnung? Wir c. Die Behebung von Defekten an elektrischen oder elektronischen
erbringen folgende Leistungen. Komponenten und Geräten, die nicht ausschließlich der Heizungs-
Wir leisten auch dann, wenn der Notfall durch die Folgen des Klimawan- steuerung dienen. Dies sind z. B. Smartphone oder Tablet. Defekte
dels verursacht wird. Bei Schäden durch die weiteren Naturgefahren gilt an elektronischen Heizkörperthermostaten sind aber versichert.
dies aber nur, wenn Sie den Versicherungsschutz nach A 2.6 vereinbart d. Die Behebung von Defekten an einer Heizungsanlage, die nicht
haben. ausschließlich die versicherte Wohnung versorgt. Beispiel: Zentral-
5.1 Schlüsseldienst im Notfall heizung im Mehrfamilienhaus.
5.1.1 ir organisieren das Öffnen der Wohnungstür durch eine Fachfirma
W 5.6 Notheizung
(Schlüsseldienst), wenn dies erforderlich ist. Beispiele: Sie haben sich 5.6.1 W
ir organisieren eine Notheizung, wenn die Heizung in der versicher-
ausgesperrt oder der Schlüssel ist abgebrochen. ten Wohnung unvorhergesehen ausfällt. Dafür stellen wir Ihnen bis zu
Versichert ist auch das Öffnen von Türen zu folgenden Räumen: Kel- 3 elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung. Der Anspruch setzt
lerräume und Garagen, die zur versicherten Wohnung gehören und die voraus, dass eine Abhilfe durch den Heizungs-Installateur-Service im
ausschließlich von Ihnen genutzt werden. Notfall (D 5.5) nicht möglich ist.
– 27 –
[Seite 28]
5.6.2 W
ir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizgeräte. 5.11.2 Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und Versorgung der
Je Versicherungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro. Tiere. Je Versicherungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
5.6.3 Z usätzlich erstatten wir Stromkosten für bis zu 3 Heizgeräte. Pro Heiz- 5.11.3 Werden Ihre Tiere von einer dritten Person betreut, weil ein Notfall nach
gerät zahlen wir 10 Euro je Tag für maximal 7 Tage. D 5.11.1 eingetreten ist? Dann besteht der Anspruch nach D 5.11.1
auch, wenn diese Person ausfällt.
5.7 Schädlingsbekämpfung
5.12 Kinderbetreuung im Notfall
5.7.1 enn die versicherte Wohnung von Schädlingen befallen ist, organi-
W
sieren wir die Schädlingsbekämpfung durch eine Fachfirma. Voraus- 5.12.1 Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Betreuung und Versorgung
setzung: Der Befall hat ein Ausmaß, das nur durch einen Fachmann von Kindern unter 16 Jahren, die in Ihrem Haushalt leben.
beseitigt werden kann.
Voraussetzungen dafür sind: Durch Unfall, Noteinweisung ins Kranken-
Als Schädlinge gelten ausschließlich diese Tiere: Ratten, Mäuse, Scha- haus oder Tod sind Sie unvorhergesehen daran gehindert, die Kinder zu
ben (bspw. Kakerlaken), Motten, Ameisen und Silberfischchen. betreuen. Eine andere versicherte Person, die das leisten könnte, steht
nicht zur Verfügung.
5.7.2 ir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung. Je Versi-
W
cherungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
Wir betreuen die Kinder bis zu 48 Stunden. Nach Möglichkeit geschieht
dies in der versicherten Wohnung. Unsere Leistungen enden schon vor-
5.8 Entfernung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern her, wenn bspw. ein Verwandter die Betreuung übernehmen kann.
5.8.1 W
ir organisieren die fachgerechte Entfernung bzw. Umsiedlung von 5.12.2 Wir übernehmen die hierdurch entstehenden Kosten.
Wespen-, Hornissen- und Bienennestern. Als Versicherungsort sehen
wir das gesamte Grundstück an, auf dem die versicherte Wohnung liegt. 5.12.3 Werden Ihre Kinder von einer dritten Person betreut, weil ein Not-
fall nach D 5.12.1 eingetreten ist? Dann besteht der Anspruch nach
5.8.2 W
ir übernehmen die hierfür entstehenden Kosten. Je Versicherungsfall D 5.12.1 auch, wenn diese Person ausfällt.
zahlen wir höchstens 500 Euro.
5.13 Dokumentendepot
5.8.3 In folgendem Fall übernehmen wir weder Kosten noch Organisation:
Aus rechtlichen Gründen ist es nicht zulässig, das Wespen-, Hornissen-
Wir archivieren auf Ihren Wunsch Kopien von wichtigen Dokumenten
oder Bienennest zu entfernen, oder es umzusiedeln. Das können bspw. (bis zu 20 DIN A4-Seiten). Kommen Ihre Originaldokumente abhanden?
Gründe des Artenschutzes sein. Dann stellen wir Ihnen die archivierten Kopien unverzüglich zur Ver-
fügung, sobald Sie uns benachrichtigt haben. Dabei beachten wir die
5.9 Datenrettung geltenden Datenschutzvorschriften.
5.9.1 W
ir organisieren die technische Wiederherstellung von elektronisch
Außerdem unterstützen wir Sie dabei, Ersatzdokumente zu beschaffen.
gespeicherten Daten (maschinenlesbare Informationen) durch eine Dazu nennen wir Ihnen die zuständigen Behörden und informieren Sie,
Fachfirma. welche Unterlagen Sie für die Ausstellung der Ersatzdokumente benöti-
Voraussetzungen dafür sind: gen.
• Es handelt sich um Daten, die ausschließlich für die private Nutzung
Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behan-
bestimmt sind. deln.
•D
ie Daten sind durch einen Defekt am Datenträger, auf dem sie
Die archivierten Kopien vernichten wir nach Beendigung Ihres Schutz-
gespeichert waren, verloren gegangen, beschädigt oder nicht mehr briefs.
verfügbar. Ein Datenträger ist z. B. eine Festplatte, eine Speicherkarte 6. ann passen wir die Beiträge und die Versicherungsbedingungen
W
oder ein USB-Stick. an?
• Der Datenträger ist Ihr Eigentum.
Die Regelungen zur Beitragsanpassung (B 5.1) und Anpassung der Ver-
sicherungsbedingungen (B 5.4) gelten für den Haus- und Wohnungs-
5.9.2 W
ir übernehmen die Kosten für die Datenrettung. Je Versicherungsfall
schutzbrief entsprechend. Einzelheiten dazu, wann und wie wir anpas-
zahlen wir höchstens 500 Euro. Die erfolgreiche technische Wiederher-
sen dürfen, finden Sie dort.
stellung der Daten garantieren wir nicht.
7. Wie kann der Haus- und Wohnungsschutzbrief beendet werden?
5.9.3 Kein Versicherungsschutz besteht für:
Ihre Hausratversicherung ist der Hauptvertrag. Wenn sie endet, endet
a. Die Reparatur oder den Ersatz des betroffenen Geräts oder Datenträ- auch der Haus- und Wohnungsschutzbrief.
gers.
Sie können den Haus- und Wohnungsschutzbrief aber auch unabhängig
b. Die Wiederbeschaffung der Daten, z. B. Kosten für die erneute Über- vom Hauptvertrag zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündi-
mittlung von Fotos oder Dokumenten. gen. Wir dürfen das auch. Dabei müssen wir die Textform einhalten. Es
c. Den erneuten Lizenzerwerb. gelten die Fristen nach C 1.2.
d. Die Rettung von Daten, die Sie zusätzlich auf einem anderen Medium
Üben wir dieses Kündigungsrecht aus, können Sie die gesamte Haus-
gespeichert haben. ratversicherung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. Das können Sie nur
innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung tun.
e. Die Rettung von Daten mit strafrechtlich relevantem Inhalt.
f. Die Rettung von Daten, zu deren Nutzung Sie nicht berechtigt sind,
z. B. Raubkopien.
5.10 Psychologische Erstberatung
5.10.1 Wünschen Sie wegen eines Versicherungsfalls in der Hausrat- oder
Wohngebäudeversicherung psychologischen Rat? Bspw. nach einem
Raub oder einem Brand? Dann organisieren wir ein erstes telefonisches
Gespräch mit einem Psychologen oder Psychotherapeuten.
Möchten Sie weitergehende Hilfe eines Psychologen oder Psychothera-
peuten in Anspruch nehmen? Dann erhalten Sie Kontaktadressen von
Psychologen oder Psychotherapeuten. Die Kosten für deren Behandlung
tragen wir jedoch nicht.
5.10.2 Wir übernehmen die Kosten für das telefonische Erstgespräch. Je Ver-
sicherungsfall zahlen wir höchstens 500 Euro.
5.11 Unterbringung von Tieren im Notfall
5.11.1 Wir organisieren innerhalb Deutschlands die Unterbringung und Ver-
sorgung folgender Tiere, die in Ihrem Haushalt leben: Hunde, Katzen,
Hamster, Meerschweinchen, Kaninchen und Ziervögel.
Voraussetzungen dafür sind: Durch Unfall, Noteinweisung ins Kranken-
haus oder Tod sind Sie unvorhergesehen daran gehindert, die Tiere
zu betreuen. Eine andere versicherte Person, die das leisten könnte,
steht nicht zur Verfügung. Wir sind darauf angewiesen, dass die Tiere
unserem Beauftragten übergeben werden. Nur dann können wir unsere
Leistung erbringen.
Wir bringen Ihre Tiere in einer Tierpension oder einem Tierheim unter.
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Glossar – Erklärung wichtiger Fachwörter
Sie fragen sich an der einen oder anderen Stelle, was mit einem bestimmten Begriff gemeint ist? Mit dem Glossar erklären wir Ihnen die
wichtigsten Fachwörter.
Dieser Abschnitt ist kein Bestandteil Ihrer Bedingungen (VHB). Unser Glossar erhebt nicht den Anspruch, die Begriffe rechtlich abschließend
zu beschreiben. Wir wollen aber unvermeidbare Fachwörter anschaulich darstellen, damit Sie ein so klares Bild wie möglich von deren
Bedeutung haben.
1. Grobe Fahrlässigkeit
„Fahrlässigkeit“ bezeichnet unachtsames Verhalten. „Grobe Fahrlässigkeit“ ist – einfach ausgedrückt – eine schwere Form von Fahr-
lässigkeit. Also besonders nachlässiges oder ausgesprochen leichtsinniges Verhalten.
Die Rechtsprechung formuliert das sehr kompliziert: Sie stellt darauf ab, dass die „im Verkehr erforderliche Sorgfalt nach den gesamten
Umständen in ungewöhnlich hohem Maße verletzt“ wurde. Dabei muss unbeachtet gelassen worden sein, „was im gegebenen Fall jedem
hätte einleuchten müssen“. Ein grob fahrlässiges Verhalten setzt nach der Rechtsprechung zudem ein Fehlverhalten voraus, das „auch in
subjektiver Hinsicht unentschuldbar“ ist. Dieses muss „ein gewöhnliches Maß erheblich“ übersteigen.
Beispiele: Sie lassen Kerzen unbeaufsichtigt brennen, während Sie im Nebenzimmer einen Film ansehen. In einem solchen Fall liegt in
der Regel grobe Fahrlässigkeit vor. Oder wenn Sie ein gekipptes Fenster im Erdgeschoss nicht schließen, bevor Sie mehrere Stunden
außer Haus gehen. Das macht es Einbrechern leichter, in Ihre Wohnung zu gelangen.
2. Obliegenheiten
Ihr Vertrag enthält verschiedene Obliegenheiten. Obliegenheiten sind typisch für das Versicherungsrecht und finden sich auch im Versi-
cherungsvertragsgesetz (VVG) wieder.
Eine Obliegenheit ist einer Pflicht ähnlich. Sie stellt eine Verhaltensregel auf, der Sie als Versicherungsnehmer nachkommen müssen.
Obliegenheiten können z. B. darauf gerichtet sein, den Schaden zu vermeiden, ihn zu mindern oder aufzuklären.
So ist z. B. die versicherte Wohnung im Winter zu beheizen, um frostbedingte Leitungswasserschäden zu vermeiden. Ist ein Schaden ein-
getreten, müssen Sie uns bei dessen Feststellung und Aufklärung unterstützen.
Wir können Sie nicht zwingen, Ihre Obliegenheiten einzuhalten. Trotzdem ist es für Sie in Ihrem eigenen Interesse wichtig, sie sorgfältig
zu erfüllen. Denn wenn Sie das nicht tun, setzen Sie Ihre Entschädigung aufs Spiel: Verletzen Sie Obliegenheiten vorsätzlich, müssen wir
im Regelfall gar nicht leisten. Verletzen Sie Obliegenheiten grob fahrlässig, haben wir u. a. das Recht, unsere Leistung zu kürzen. Außer-
dem dürfen wir bei bestimmten Obliegenheitsverletzungen den Vertrag kündigen.
3. Brand: Feuer, bestimmungsgemäßer Herd, Ausbreitungsfähigkeit aus eigener Kraft
Die VHB definieren die versicherte Gefahr Brand so: „Brand ist ein Feuer mit folgenden Eigenschaften: Es ist ohne einen bestimmungs-
gemäßen Herd entstanden, oder es hat ihn verlassen. Zudem kann es sich aus eigener Kraft ausbreiten“.
Dazu möchten wir Ihnen ein paar Erklärungen an die Hand geben: Ein „Feuer“ setzt nicht zwangsläufig voraus, dass eine offene Flamme
entsteht. Es genügt auch ein Glühen oder Glimmen. „Bestimmungsgemäßer Herd“ des Feuers sind Vorrichtungen oder Sachen, die dazu
bestimmt sind, Feuer zu erzeugen, zu unterhalten oder einzugrenzen. Das kann ein Kochherd sein oder ein Kamin, aber auch ein Heiz-
strahler, eine Kerze oder sogar ein Streichholz. Diesen „Herd“ muss das Feuer entweder verlassen haben oder es ist gleich ohne einen
solchen „Herd“ entstanden, z. B. durch Selbstentzündung. Wichtig ist in beiden Fällen, dass das Feuer imstande sein muss, sich aus
eigener Kraft auszubreiten. Das heißt, die vorhandene Wärmeenergie des Feuers muss ausreichen, um selbstständig Sachen zu entzünden.
4. Zonierungssystem ZÜRS
In Deutschland ist nicht jedes Haus in gleicher Weise einem Hochwasserrisiko ausgesetzt. Um herauszufinden, welche Gebäude in
welchem Ausmaß hochwassergefährdet sind, gibt es das Zonierungssystem „ZÜRS Geo”. ZÜRS wird vom Gesamtverband der Deutschen
Versicherungswirtschaft e. V. zur Verfügung gestellt. Es weist das Überschwemmungs-, Starkregen- und Rückstaurisiko von Gebäuden
aus. Das Zonierungssystem erfasst beinahe jede Adresse in Deutschland und wird regelmäßig aktualisiert. Mit Hilfe dieses Systems
können wir den Versicherungsbeitrag kalkulieren. Je höher die sog. Gefährdungsklasse ist, desto teurer ist der Versicherungsschutz.
Es gibt folgende Gefährdungsklassen:
• Gefährdungsklasse 1: Nach gegenwärtiger Datenlage nicht von Hochwasser größerer Gewässer betroffen.
• Gefährdungsklasse 2: Hochwasser seltener als einmal in 100 Jahren, insbesondere Flächen, die bei einem sog. „extremen Hoch-
wasser“ ebenfalls überflutet sein können.
• Gefährdungsklasse 3: Hochwasser einmal in 10 bis 100 Jahren.
• Gefährdungsklasse 4: Hochwasser mindestens einmal in 10 Jahren.
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Wenn wir in den Versicherungsbedingungen von einer nicht versicherbaren Zone sprechen, meinen wir die Gefährdungsklasse 4. Dies
bedeutet aber nicht automatisch, dass es für Ihr Objekt keine Versicherungsmöglichkeit gibt. Wenn Sie für Ihre Wohnung einen entspre-
chenden Versicherungsschutz wünschen, prüfen wir individuell, ob und zu welchen Konditionen eine Vereinbarung möglich ist.
5. Rückstau
Zu einem Rückstau kommt es, wenn Abwasser aus dem Rohrsystem in das Gebäude zurückgedrängt wird. Für Rückstau gibt es viele
Ursachen. So können z. B. witterungsbedingte Umstände dafür verantwortlich sein, aber auch zu geringe Leitungsquerschnitte oder eine
Rohrverstopfung.
Für die beiden letztgenannten Fälle haben Sie im Rahmen der Gefahr Leitungswasser Versicherungsschutz, wenn ausschließlich häus-
liche Abwässer austreten. Ist aber Regenwasser (mit) ausgetreten, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Rückstau, der auf Witterungsniederschlägen wie bspw. Starkregen beruht, können Sie über die Naturgefahrendeckung einschließen.
Das gilt auch für Rückstau, der dadurch verursacht wurde, dass oberirdische Gewässer über die Ufer getreten sind. „Oberirdische
Gewässer“ sind bspw. Flüsse oder Seen.
6. Einfacher Diebstahl
Mit dem Begriff „einfacher Diebstahl“ umschreiben wir solche Diebstahlsfälle, die weder Einbruchdiebstahl noch Raub im Sinne der
Hausratversicherung sind. Kurz gesagt: Diebstahlsfälle, bei denen es der Dieb in der Regel besonders leicht hat. Grund dafür kann z. B.
sein, dass er kein Schloss aufbrechen musste, um die Sachen entwenden zu können. Oder dass er Sachen wegnehmen konnte, ohne
Gewalt gegen Personen anwenden zu müssen. Deswegen ist der einfache Diebstahl auch nur in bestimmten Fällen versichert. Der Ein-
bruchdiebstahl dagegen gehört zu den üblicherweise versicherten Gefahren.
7. Textform
Für manche rechtserhebliche Erklärungen müssen Sie die Textform einhalten. Das gilt auch für uns. Anders als bei der Schriftform ist
bei der Textform eine eigenhändige Unterschrift nicht nötig. Sie können uns Ihre Erklärung z. B. als Brief, als Fax oder als E-Mail senden.
Hauptsache, Sie haben die Erklärung lesbar auf einem dauerhaften Datenträger abgegeben. Wichtig ist, dass Sie als Erklärender für uns
erkennbar sind. Außerdem müssen Sie deutlich machen, wo Ihre Erklärung endet. Das ist bspw. durch eine Grußformel möglich.
8. Zahlungen „bewirken“
Um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden, müssen Sie Ihre Beitragszahlungen rechtzeitig „bewirken“. „Bewirken“ heißt: Sie haben
alles getan, was von Ihrer Seite her erforderlich war, um die Zahlung endgültig auf den Weg zu bringen.
Beispiel: Sie geben einen Überweisungsauftrag bei Ihrer Bank ab. Dann ist die Zahlung in diesem Augenblick bewirkt, wenn Ihr Konto
ausreichend gedeckt ist. Die ausreichende Deckung des Kontos ist auch entscheidend, wenn wir den Beitrag von Ihrem Konto ein-
ziehen. Dagegen spielt es keine Rolle, wann die Bank die Überweisung oder die Einziehung vornimmt und den Betrag unserem Konto
gutschreibt.
9. Unterversicherung
Sie sind unterversichert, wenn der tatsächliche Wert Ihres gesamten Hausrats die vereinbarte Versicherungssumme übersteigt. Ist die
Unterversicherung erheblich, kürzen wir bei einer Schadenhöhe über 5.000 Euro unsere Entschädigungsleistung. Damit müssen Sie
rechnen, sobald der Versicherungswert die Versicherungssumme (einschließlich Vorsorgebetrag) um mehr als 10 % übersteigt.
Wir kürzen proportional zur Unterversicherung. Das bedeutet: Wir nehmen auch dann Abzüge an der Entschädigung vor, wenn nur Teile
Ihres Hausrats vom Schaden betroffen sind. Anders ausgedrückt: Bei einer Unterversicherung dürfen wir stets kürzen – ohne Rücksicht
darauf, ob der Schaden die Versicherungssumme erreicht oder nicht.
Zu einer Unterversicherung kann es leicht kommen. Zum Beispiel, weil Sie nicht alle versicherten Sachen berücksichtigen, wenn Sie den
Wert Ihres Hausrats ermitteln. Oder Sie setzen Ihren Hausrat nur mit dessen Zeitwert an, d. h. mit dem aktuellen Wert.
Bitte bedenken Sie: Normalerweise erstatten wir den Betrag, den der vom Schaden betroffene Gegenstand im Neuzustand kostet. Grund
dafür ist, dass er ja auch neu angeschafft werden muss. Daher sind die versicherten Sachen unabhängig von Zustand oder Alter grund-
sätzlich in Höhe ihres Neuwerts anzusetzen.
Wenn Sie eine Versicherungssumme von 700 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche wählen, vereinbaren wir in der Regel einen Unterver-
sicherungsverzicht mit Ihnen. Das hat für Sie folgenden Vorteil: Im Schadenfall sehen wir dann von den zuvor beschriebenen Kürzungen
ab. Ist Ihr Hausrat mehr wert als 700 Euro pro Quadratmeter? In diesem Fall sollten Sie eine höhere Versicherungssumme ansetzen.
Denn bei einem Totalschaden könnte Sie sonst auch der Unterversicherungsverzicht nicht mehr effektiv schützen. Ihre Versicherungs-
summe reicht dann nicht aus, um den Schaden zu decken. Unsere Wertermittlungstabelle kann Ihnen dabei helfen, den Wert Ihres Haus-
rats richtig einzustufen.
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