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Allgemeine Versicherungsbedingungen
für die PrivatSchutz Hausratversicherung
(VHB 2026)
Fassung 04.2026
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner.
Wir als Versicherer erbringen die vertraglich vereinbarten Leistungen.
Inhaltsverzeichnis
Der Versicherungsumfang 3 Der Versicherungsbeitrag 15
1 Welche Gefahren, Schäden und Sachen sind versichert 3 20 Wie ist die Versicherungsperiode bei der 15
und was ist der Versicherungsort? Beitragszahlung definiert?
2 Wie sind die versicherbaren Gefahren definiert? 4 21 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen? 15
3 Welche Kosten sind mitversichert und welche 7 22 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen 16
besonderen Bestimmungen gelten für Wertsachen? und welche Folgen hat die verspätete Zahlung?
4 Was ist der Versicherungswert? 8 23 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen 16
hat die verspätete Zahlung?
5 In welchem Umfang besteht 9
Außenversicherungsschutz? 24 Was ist zu beachten, wenn Sie ein 16
SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
6 Welche Ausschlüsse sind zu beachten? 9
25 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger 16
Vertragsbeendigung?
Der Versicherungsfall 11
7 Was haben Sie bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? 11 Weitere Bestimmungen 17
8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des 11 26 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor? 17
Versicherungsfalles zu beachten?
27 Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten? 17
9 Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt 11
des Versicherungsfalles zu beachten? 28 Was haben Sie bei einer Versicherung für fremde 18
Rechnung zu beachten?
10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung 12
von Obliegenheiten? 29 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen, 18
Anschriften- und Namensänderungen beachten?
11 Was ist ein Sachverständigenverfahren? 12
30 Was geschieht bei der Wiederherbeischaffung 18
12 Wie wird die Entschädigung berechnet? 13 versicherter Sachen?
13 Wie ist die Auszahlung der Versicherungsleistung 14 31 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie? 19
geregelt?
32 Wie gelten Kenntnis und Verhalten Ihrer 19
14 Wie ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt? 14 Repräsentanten?
33 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten? 19
Die Versicherungsdauer 14
34 Welches Recht ist anzuwenden? 19
15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? 14
35 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? 20
16 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt? 14
36 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam? 20
17 Was geschieht bei Wegfall des versicherten 15
Interesses? 37 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung 20
kommen?
18 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer 15
Beitragsanpassung? 38 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit? 21
19 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir 15 39 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert? 21
nach einem Versicherungsfall?
40 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? 22
41 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart und was 22
leistet er?
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42 Was ist das Innovationsversprechen? 22
43 Bestleistung 22
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Der Versicherungsumfang 1.2.3.4 in Ihrem Haushalt befindliches fremdes Eigentum, soweit
es sich nicht um das Eigentum von Mietern bzw. Untermietern von
Ihnen handelt (Ziff. 6.1.5);
1 Welche Gefahren, Schäden und Sachen sind versichert
und was ist der Versicherungsort?
1.2.3.5 Fahrräder mit Trethilfe oder Hilfsmotor (nicht jedoch
Mofas o. ä.), sofern die Höchstgeschwindigkeit 25 km/h nicht
1.1 Gefahren und Schäden
übersteigt und die Motorleistung nicht mehr als 0,25 kW beträgt,
selbstfahrende Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Modell-
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
und Spielfahrzeuge.
• Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion,
Dies gilt nur, soweit vorgenannte Fahrzeuge nicht
Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall oder
versicherungspflichtig sind;
Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen-
oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1
1.2.3.6 Kanus, Stand-up-Paddle Boards, Ruder-, Falt- und
bis 2.5) (Feuerversicherung)
Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren sowie Surfgeräte;
• Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub
oder den Versuch einer solchen Tat (Ziff. 2.6 bis 2.8)
1.2.3.7 Fall- und Gleitschirme sowie nicht motorisierte
(Einbruchdiebstahlversicherung),
Flugdrachen;
• Leitungswasser (Ziff. 2.9) (Leitungswasserversicherung),
• Sturm, Hagel (Ziff. 2.10) (Sturmversicherung),
1.2.3.8 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände, die
• weitere Elementargefahren (Ziff. 2.11) (weitere
ausschließlich Ihrem Beruf oder Ihrem Gewerbe oder dem Beruf oder
Elementargefahrenversicherung)
Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
• Innere Unruhen, Streik/Aussperrung (Ziff. 2.12),
dienen;
• Glasbruch (Ziff. 2.13) (Glasversicherung)
1.2.3.9 Gewerbliche Musterkollektionen und Handelswaren,
zerstört oder beschädigt werden oder abhandenkommen
sofern diese Ihrem Beruf oder Gewerbe oder dem Beruf oder
(Versicherungsfall).
Gewerbe einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person
dienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist das Abhandenkommen
versicherter Sachen infolge Glasbruch.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
Jede der genannten Gefahren ist nur versichert, wenn dies im
begrenzt;
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbart ist.
1.2.3.10 Haustiere, d. h. Tiere, die regelmäßig artgerecht in
Die Befreiung von der Beitragszahlung in Folge einer
Wohnungen (Ziff. 1.4.1.1) gehalten werden (z. B. Fische, Katzen, Vögel).
unverschuldeten Arbeitslosigkeit gilt als Versicherungsfall (Ziff. 38).
1.3 Versicherte Sachen in der Glasversicherung
1.2 Versicherte Sachen in der Hausratversicherung
1.3.1 Haushaltsglasversicherung
Versichert ist der gesamte Hausrat in der im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen bezeichneten Wohnung (Versicherungsort
In der Haushaltsglasversicherung sind Gebäude- und
Ziff. 1.4).
Mobiliarverglasung der Wohnung bzw. des Einfamilienhauses
(Ziff. 1.4) versichert.
Hausrat, der infolge eines eingetretenen oder unmittelbar
bevorstehenden Versicherungsfalles aus dem Versicherungsort
• Gebäudeverglasung
entfernt und in zeitlichem und örtlichem Zusammenhang mit diesem
Vorgang zerstört oder beschädigt wird oder abhandenkommt, ist
Versichert sind die fertig eingesetzten und montierten
versichert.
– Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen,
Hausrat außerhalb der im Versicherungsschein oder dessen
Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien,
Nachträgen bezeichneten Wohnung ist nur im Rahmen der
Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen
Außenversicherung nach Ziff. 5, oder soweit dies gesondert im
und Sonnenkollektoren (ausgenommen Photovoltaikanlagen
Versicherungsvertrag vereinbart ist, versichert.
Ziff. 6.2.3), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine,
Profilbaugläser;
1.2.1 Zum Hausrat gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt zur
– künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.
privaten Nutzung (Gebrauch bzw. Verbrauch) dienen.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
1.2.2 Wertsachen und Bargeld gehören ebenfalls zum Hausrat.
Betrag begrenzt.
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und
Entschädigungsgrenzen nach Ziff. 3.6 bis 3.8 und 4.3.
• Mobiliarverglasung
1.2.3 Ferner gehören zum Hausrat
Versichert sind die fertig eingesetzten und montierten
1.2.3.1 alle in das Gebäude eingefügten Sachen, die für das
Gebäude raumspezifisch geplant und gefertigt sind und die durch – Glas- und Kunststoffscheiben von Bildern, Schränken,
ihre feste Verbindung mit dem Gebäude ihre Selbstständigkeit Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegeln, Glas- und
verloren haben (z. B. Einbauten, Einbaumöbel und Einbauküchen). Kunststoffplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen,
Darüber hinaus gilt eine in das Gebäude oder in die Garage Aquarien, Terrarien;
eingefügte Ladestation für Ihr Elektro-Fahrzeug mitversichert. Dies – Glaskeramik-, Ceran-, Induktionskochfelder inklusive
gilt nur, sofern Sie als Mieter oder Wohnungseigentümer diese dazugehöriger elektrischer und mechanischer Teile, soweit
Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und ein einzelner Austausch technisch nicht möglich ist;
daher hierfür die Gefahr tragen. Eine anderweitige Vereinbarung über – künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten.
die Gefahrtragung ist von Ihnen nachzuweisen; Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
1.2.3.2 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig Betrag begrenzt.
produziert und nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern
lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die 1.3.2 Gebäudeglasversicherung
Gebäudeverhältnisse angepasst worden sind;
Versichert sind in Ihrem Ein- oder Zwei-/Dreifamilienhaus die fertig
1.2.3.3 privat genutzte Antennenanlagen und Markisen, die eingesetzten und montierten
ausschließlich der versicherten Wohnung (Ziff. 1.4) dienen und sich
auf dem Grundstück befinden, auf dem die versicherte Wohnung – Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen,
liegt; Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien,
Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen
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und Sonnenkollektoren (ausgenommen Photovoltaikanlagen Überspannung, Überstrom und Kurzschluss infolge eines Blitzes oder
Ziff. 6.2.3), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine, durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität entstehen.
Profilbaugläser
– künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und –platten. 2.3 Explosion, Verpuffung, Implosion und
– Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im Überschalldruckwellen
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
Betrag begrenzt. 2.3.1 Explosion/Verpuffung ist eine auf dem
– Gebäudeverglasungen zu Räumen und Gebäudeteilen, die Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhende,
dem allgemeinen Gebrauch beider Wohnungen dienen (z. B. plötzlich verlaufende Kraftäußerung.
Treppenhäusern, Gemeinschafts-, Keller- und Bodenräume,
von Windfängen und Wetterschutzbauten). Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der
Intensität der Kraftäußerung.
1.4 Versicherungsort
Eine Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur vor,
1.4.1 Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen wenn seine Wandung in einem solchen Umfang zerrissen wird, dass
innerhalb des Versicherungsortes. ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und
außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters
Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsschein oder dessen eine Explosion durch chemische Umsetzung hervorgerufen, so ist ein
Nachträgen bezeichnete Wohnung. Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich. Mitversichert gelten
auch Schäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen.
Zur Wohnung gehören
2.3.2 Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer
1.4.1.1 diejenigen Räume, die zu Wohnzwecken dienen und eine Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge
selbstständige Lebensführung ermöglichen. Dies sind die eines inneren Unterdruckes.
ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher
Gemeinschaft lebenden Person privat genutzten Flächen eines 2.3.3 Ein Schaden durch eine Überschalldruckwelle liegt vor,
Gebäudes; wenn sie durch ein Luftfahrzeug ausgelöst wurde, das die
Schallgrenze durchflogen hat und diese Druckwelle unmittelbar auf
1.4.1.2 ausschließlich beruflich oder gewerblich genutzte versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich versicherte
Büroräume (sog. Arbeitszimmer in der Wohnung), die nur über die Sachen befinden, einwirkt.
Wohnung zu betreten sind.
2.4 Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges und Anprall
Räume, die ausschließlich beruflich und gewerblich genutzt werden, von Schienen-, Straßen- oder Wasserfahrzeugen
gehören nicht zur Wohnung, es sei denn, sie sind ausschließlich über
die Wohnung zu betreten; 2.4.1 Versichert ist der Anprall oder Absturz eines
Luftfahrzeuges oder eines unbemannten Flugkörpers. Gleiches gilt für
1.4.1.3 Loggien, Balkone, an das Gebäude unmittelbar den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
anschließende Terrassen sowie ausschließlich von Ihnen oder einer
mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten 2.4.2 Versichert ist der Anprall von Schienen-, Straßen- oder
Zwecken genutzte Räume in Nebengebäuden – einschließlich Wasserfahrzeugen, die nicht von Ihnen oder mit Ihnen in häuslicher
Garagen – des Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung Gemeinschaft lebenden Personen betrieben werden.
befindet;
Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
1.4.1.4 gemeinschaftlich genutzte, verschließbare Räume des
Grundstücks, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet, in 2.5 Rauch- und Rußschäden
denen Hausrat bestimmungsgemäß gelagert wird (z. B. ausgewiesene
Stellflächen in Fluren, Fahrradkeller, Waschkeller); Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem Ereignis nach
Ziff. 2.1 bis Ziff. 2.4 entstanden sind.
1.4.1.5 privat genutzte Garagen, soweit sich diese am
Versicherungsort (politische Gemeinde des Versicherungsortes) oder Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass
einer daran angrenzenden Gemeinde befinden. Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder
zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich
1.4.2 Für Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder
besteht Versicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Antennenanlagen und
Markisen (Ziff. 1.2.3.3). Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch
und Ruß allmählich einwirken.
2 Wie sind die versicherbaren Gefahren definiert?
2.6 Einbruchdiebstahl
2.1 Brand
Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb
2.1.1 Brand ist ein Feuer, das ohne einen
2.6.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder
bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat
mittels falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge eindringt.
und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Ein Schlüssel ist falsch, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht
Es wird auch Entschädigung geleistet für Brandschäden, die an
von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden
versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer
ist. Der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen,
oder der Wärme zur Bearbeitung oder sonstigen Zwecken ausgesetzt
wenn feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind;
werden.
2.6.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht
2.1.2 In Ergänzung zum Versicherungsschutz für
oder falsche Schlüssel (Ziff. 2.6.1) oder andere Werkzeuge benutzt, um
Brandschäden leisten wir Entschädigung auch für Seng- und
es zu öffnen; der Gebrauch eines falschen Schlüssels ist nicht schon
Schmorschäden, die nicht durch einen Brand verursacht wurden.
dann bewiesen, wenn feststeht, dass versicherte Sachen
abhandengekommen sind;
2.2 Blitzschlag, Überspannung
2.6.3 aus einem verschlossenen Raum eines Gebäudes Sachen
2.2.1 Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes
entwendet, nachdem er sich in das Gebäude eingeschlichen oder
auf Sachen.
dort verborgen gehalten hatte;
2.2.2 In Ergänzung zum Versicherungsschutz für
2.6.4 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl auf
Blitzschlagschäden leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die
frischer Tat angetroffen wird und eines der Mittel nach Ziff. 2.8.1 und
an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten durch
2.8.2 anwendet, um sich den Besitz gestohlener Sachen zu erhalten;
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2.6.5 mittels richtiger Schlüssel, die er innerhalb oder außerhalb 2.8 Raub
des Versicherungsortes durch Einbruchdiebstahl oder durch Raub
nach Ziff. 2.8 an sich gebracht hatte, in einen Raum eines Gebäudes Raub liegt vor, wenn
eindringt oder dort ein Behältnis öffnet;
2.8.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand
2.6.6 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtigem gegen die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten. Gewalt
Schlüssel eindringt, den er innerhalb oder außerhalb des liegt nicht vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines
Versicherungsortes durch Diebstahl an sich gebracht hatte, bewussten Widerstandes entwendet werden (einfacher
vorausgesetzt, dass weder Sie noch der Gewahrsamsinhaber den Diebstahl/Trickdiebstahl);
Diebstahl des Schlüssels durch fahrlässiges Verhalten ermöglicht
hatte. 2.8.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich
wegnehmen lassen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib oder
2.6.7 Diebstahl Ihrer Fahrräder, sofern vereinbart Leben angedroht wird, die innerhalb des Versicherungsortes – bei
mehreren Versicherungsorten innerhalb desjenigen
2.6.7.1 In Ergänzung zum Versicherungsschutz von Versicherungsortes, an dem auch die Drohung ausgesprochen wird –
Einbruchdiebstahl leisten wir Entschädigung auch für Schäden, die an verübt werden soll;
Ihren Fahrrädern und nicht versicherungspflichtigen E-Bikes sowie
Fahrradanhängern durch Diebstahl entstehen. 2.8.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr
körperlicher Zustand unmittelbar vor der Wegnahme infolge eines
2.6.7.2 Für die mit dem Fahrrad/E-Bike lose verbundenen und Unfalls oder infolge einer nicht verschuldeten sonstigen Ursache wie
regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht beispielsweise Ohnmacht oder Herzinfarkt beeinträchtigt und
Versicherungsschutz nur, wenn sie zusammen mit dem dadurch Ihre Widerstandskraft ausgeschaltet ist.
Fahrrad/E-Bike gestohlen worden sind.
2.8.4 Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung
2.6.7.3 Für Fahrräder/E-Bikes sowie Fahrradanhängern erstreckt in der Wohnung anwesend sind.
sich der Versicherungsschutz auch auf Schäden durch Diebstahl,
wenn sich diese nachweislich in einem verschlossenen Kraftfahrzeug 2.9 Leitungswasser
(nicht KFZ-Anhänger) befunden haben.
2.9.1 Nässeschäden
2.6.7.4 Diebstahl von Fahrradanhängern ist jedoch auch dann
versichert, wenn diese nicht zusammen mit dem Fahrrad gestohlen Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch
wurden. bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser zerstört oder
beschädigt werden oder abhandenkommen.
2.6.7.5 Obliegenheiten des Versicherungsnehmers
Das Leitungswasser muss aus
a) Sie haben das Fahrrad/E-Bike und den Fahrradanhänger durch je
ein eigenständiges Fahrradschloss gegen Diebstahl zu sichern, a) Rohren der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder damit
wenn Sie es nicht zur Fortbewegung einsetzen. verbundenen Schläuchen,
Sicherungseinrichtungen, die dauerhaft verbunden sind (z. B. b) den mit diesem Rohrsystem verbundenen sonstigen Einrichtungen
sogenannte „Rahmenschlösser“), gelten nicht als eigenständige oder deren wasserführenden Teilen,
Schlösser. c) Einrichtungen der Warmwasser- oder Dampfheizung,
b) Sie haben den Kaufbeleg sowie sonstige Unterlagen über den d) Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
Hersteller, die Marke und die Rahmennummer der versicherten e) Wasserlösch- und Berieselungsanlagen,
Fahrräder/E-Bikes und Fahrradanhänger zu beschaffen und f) Aquarien oder Wasserbetten
aufzubewahren, soweit Ihnen dies billigerweise zugemutet werden
kann. Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie bestimmungswidrig ausgetreten sein.
Entschädigung nur verlangen, wenn Sie die Merkmale anderweitig
nachweisen können. Sole, Öle, Kühl- und Kältemittel aus Klima-, Wärmepumpen- oder
c) Sie haben den Diebstahl unverzüglich der Polizeidienststelle Solarheizungsanlagen sowie Wasserdampf stehen Leitungswasser
anzuzeigen. gleich.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung der unter a) - c) genannten Versichert sind auch Nässeschäden, die dadurch entstehen, dass
Obliegenheiten richten sich nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Regenwasser aus innerhalb des Gebäudes verlaufenden
Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise leistungsfrei sein Regenfallrohren ausgetreten ist.
sowie ein Kündigungsrecht haben.
2.9.1.1 Nässeschäden, die dadurch entstehen, dass Wasser aus
2.6.7.6 Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im einem Duschbereich über Wand- oder Bodenfliesen oder deren
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag Fugen bestimmungswidrig austritt, sind mitversichert.
begrenzt.
2.9.1.2 Für Schäden nach Ziff. 2.9.1.f) ist die Entschädigung je
2.6.8 Einbruch in räumlich verbundene Wohnungen Versicherungsfall auf den im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.
Versicherungsschutz besteht bei Schäden durch Einbruchdiebstahl
oder Vandalismus auch dann, wenn der Einbruch in einem 2.9.2 Bruchschäden
Zwei-/Dreifamilienhaus über räumlich mit der Wohnung verbundene,
nicht zum Versicherungsort gehörende Räumlichkeiten erfolgt. Soweit Rohre bzw. Installationen gemäß Ziff. 2.9.2.1 und Ziff. 2.9.2.2
zum versicherten Hausrat (Ziff. 1.2) gehören, leisten wir Entschädigung
Folgende Voraussetzungen müssen hierfür erfüllt sein: für innerhalb von Gebäuden eintretende
Alle Wohnungen des Zwei-/Dreifamilienhauses sind bei uns 2.9.2.1 frostbedingte und sonstige Bruchschäden an Rohren
versichert und werden von Familienangehörigen bewohnt.
a) der Wasserversorgung (Zu- oder Ableitungen) oder den damit
Entfällt eine dieser Voraussetzungen, dann gilt dies nicht verbundenen Schläuchen,
mitversichert. b) der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Klima-,
Wärmepumpen- oder Solarheizungsanlagen,
2.7 Vandalismus nach einem Einbruch c) von Wasserlösch- oder Berieselungsanlagen,
d) der Regenentwässerung,
Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine
der nach Ziff. 2.6.1, 2.6.5 oder 2.6.6 bezeichneten Arten in den sofern diese Rohre nicht Bestandteil von Heizkesseln, Boilern oder
Versicherungsort (Ziff. 1.4) eindringt und versicherte Sachen vergleichbaren Anlagen sind.
vorsätzlich zerstört oder beschädigt. Dies gilt auch bei Raub nach
Ziff. 2.8 innerhalb der Wohnung (Ziff. 1.4). 2.9.2.2 frostbedingte Bruchschäden an nachfolgend genannten
Installationen:
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a) Badeeinrichtungen, Waschbecken, Spülklosetts, Armaturen (z. B. 2.11.1.3 Austritt von Grundwasser an die Erdoberfläche infolge
Wasser- und Absperrhähne, Ventile, Geruchsverschlüsse, von Ausuferung von oberirdischen Gewässern oder
Wassermesser) sowie deren Anschlussschläuche, Witterungsniederschlägen.
b) Heizkörper, Heizkessel, Boiler oder vergleichbare Teile von
Warmwasserheizungs-, Dampfheizungs-, Klima-, Wärmepumpen- 2.11.2 Rückstau
oder Solarheizungsanlagen.
Rückstau liegt vor, wenn Wasser durch Ausuferung von oberirdischen
Als innerhalb des Gebäudes gilt der gesamte Baukörper, (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch
einschließlich der Bodenplatte. Witterungsniederschläge bestimmungswidrig aus den
gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen
Rohre von Solarheizungsanlagen auf dem Dach gelten als Rohre Einrichtungen in das Gebäude eindringt.
innerhalb des Gebäudes.
2.11.3 Erdbeben
Rohre und Installationen unterhalb der Bodenplatte (tragend oder
nicht tragend) gelten als nicht versichert. Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die
durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.
2.10 Sturm, Hagel Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass
2.10.1 Sturm 2.11.3.1 die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der
Umgebung des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden im
Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens einwandfreien Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen
Windstärke 8 nach Beaufort (Windgeschwindigkeit mindestens Sachen angerichtet hat, oder
62 km/h).
2.11.3.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes der
Ist die Windstärke für den Schadenort nicht feststellbar, so wird versicherten Sachen nur durch ein Erdbeben entstanden sein kann.
Windstärke 8 unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass
2.11.4 Erdsenkung
2.10.1.1 die Luftbewegung in der Umgebung des
Versicherungsgrundstücks Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über
Zustand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen naturbedingten Hohlräumen.
angerichtet hat, oder dass
2.11.5 Erdrutsch
2.10.1.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des
versicherten Gebäudes oder des Gebäudes, in dem sich die Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd-
versicherten Sachen befunden haben, oder mit diesem Gebäude oder Gesteinsmassen.
baulich verbundenen Gebäuden nur durch Sturm entstanden sein
kann. 2.11.6 Schneedruck
2.10.2 Hagel Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- oder
Eismassen.
Hagel ist ein fester Witterungsniederschlag in Form von Eiskörnern.
Als Schneedruck gilt auch das Abrutschen von Schnee- oder
2.10.3 Versicherte Sturm-/Hagelfolgen Eismassen von Dächern. Hierunter fallen auch Dachlawinen.
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die zerstört oder 2.11.7 Lawinen
beschädigt werden oder abhandenkommen
Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder
2.10.3.1 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder Eismassen.
Hagels auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, in denen sich
versicherte Sachen befinden; 2.11.8 Vulkanausbruch
2.10.3.2 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume Vulkanausbruch ist eine plötzliche Druckentladung beim Aufreißen
oder andere Gegenstände auf versicherte Sachen oder auf Gebäude, der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Asche-Eruptionen oder
in denen sich versicherte Sachen befinden, wirft; dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.
2.10.3.3 als Folge eines Schadens nach Ziff. 2.10.3.1 oder 2.10.3.2 2.11.9 Wartezeit, Selbstbeteiligung
an versicherten Sachen;
Wartezeit
2.10.3.4 durch die unmittelbare Einwirkung des Sturmes oder
Hagels auf Gebäude, die mit dem versicherten Gebäude oder 2.11.9.1 Der Versicherungsschutz beginnt frühestens mit dem
Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden, baulich Ablauf eines Monats ab Vertragserklärung (Wartezeit).
verbunden sind;
Die Wartezeit gilt nicht für Schäden aufgrund von
2.10.3.5 dadurch, dass ein Sturm oder Hagel Gebäudeteile, Bäume Überschwemmungen durch Witterungsniederschläge.
oder andere Gegenstände auf Gebäude wirft, die mit dem
versicherten Gebäude oder Gebäuden, in denen sich versicherte Diese Wartezeit entfällt weiterhin, sofern das versicherte Objekt
Sachen befinden, baulich verbunden sind. bereits bis zum im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
genannten Zeitpunkt für mindestens einen Monat gegen weitere
2.11 Weitere Elementargefahren Elementargefahren versichert war.
2.11.1 Überschwemmung Die Versicherungsdauer verringert sich um eine etwaige Wartezeit.
Überschwemmung ist die Überflutung des Grund und Bodens des Selbstbeteiligung
Versicherungsgrundstücks oder von unmittelbar angrenzenden
Grund- und Bodenflächen, Straßen, Geh- und Radwegen mit 2.11.9.2 Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig
erheblichen Mengen von Oberflächenwasser durch errechnete Betrag wird je Versicherungsfall um die vereinbarte
Selbstbeteiligung gekürzt.
2.11.1.1 Ausuferungen von oberirdischen (stehenden oder
fließenden) Gewässern; 2.11.9.3 Wenn Sie die vereinbarte Selbstbeteiligung reduzieren, so
besteht hierfür eine besondere Wartezeit von einem Monat. Diese
2.11.1.2 Witterungsniederschläge; Wartezeit beginnt mit dem Tag der Änderung. Sie haben weiterhin
vollen Versicherungsschutz, allerdings gilt während dieses
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Zeitraumes die ursprünglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Nach Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den
Ablauf der besonderen Wartezeit gilt die reduzierte Selbstbeteiligung. Kostenersatz entsprechend kürzen.
Die unter Punkt 2.11.9.1 geregelte Wartezeit bleibt hiervon unberührt.
3.3 Versichert gelten die infolge eines Versicherungsfalles
2.12 Innere Unruhen, Streik/Aussperrung notwendigen und tatsächlich angefallenen
2.12.1 Abweichend von Ziff. 6.3.1.2 leisten wir Entschädigung für 3.3.1 Aufräumungskosten
Schäden durch Innere Unruhen, Streik oder Aussperrung, soweit
dafür keine öffentlich-rechtliche Entschädigungsleistung verlangt für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen
werden kann. und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten
Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern und
2.12.2 Innere Unruhen sind gegeben, wenn zahlenmäßig nicht Vernichten.
unerhebliche Teile des Volkes in einer die öffentliche Ruhe und
Ordnung störenden Weise in Bewegung geraten und 3.3.2 Bewegungs- und Schutzkosten
Gewalttätigkeiten gegen Personen oder Sachen verüben (z. B.
Bürgerkrieg). die dadurch entstehen, dass zum Zweck der Wiederherstellung oder
Wiederbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt,
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch verändert oder geschützt werden müssen.
Gewalthandlungen im Zusammenhang mit Inneren Unruhen zerstört
oder beschädigt werden. 3.3.3 Transport- und Lagerkosten
Eingeschlossen sind unmittelbare Schäden durch die Wegnahme bei für Transport und Lagerung des versicherten Hausrats, wenn die
Plünderungen in unmittelbarem Zusammenhang mit Inneren Unruhen. Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem
benutzbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung
2.12.3 Als Streik gilt die gemeinsam planmäßig durchgeführte, werden so lange ersetzt, bis die Wohnung wieder benutzbar oder eine
auf ein bestimmtes Ziel gerichtete Arbeitseinstellung einer Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder zumutbar
verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. ist. Die Kosten werden längstens für die im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen vereinbarte Dauer ersetzt.
Aussperrung ist die auf ein bestimmtes Ziel gerichtete planmäßige
Ausschließung einer verhältnismäßig großen Zahl von Arbeitnehmern. 3.3.4 Hotelkosten
Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch für Hotel- oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B.
Handlungen der streikenden oder ausgesperrten Arbeitnehmer im Frühstück, Telefon),
Zusammenhang mit einem Streik oder beim Widerstand gegen eine
Aussperrung zerstört oder beschädigt werden. • wenn die ansonsten ständig bewohnte Wohnung unbewohnbar
wurde und
2.13 Glasbruch • Ihnen auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil der
Wohnung nicht zumutbar ist.
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Sachen durch Zerbrechen
zerstört oder beschädigt werden. Die Kosten werden so lange ersetzt bis die Wohnung wieder
bewohnbar ist, längstens für die im Versicherungsschein oder dessen
Mitversichert sind auch Folgeschäden durch Glassplitter an Nachträgen vereinbarte Dauer.
Hausratsgegenständen.
Die Entschädigung ist je Tag auf den im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen vereinbarten Betrag begrenzt.
3 Welche Kosten sind mitversichert und welche
besonderen Bestimmungen gelten für Wertsachen?
3.3.5 Kosten für provisorische Maßnahme
3.1 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten
sind die Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz
versicherter Sachen.
Versichert sind Aufwendungen, auch erfolglose, die Sie bei Eintritt
des Versicherungsfalles den Umständen nach zur Abwendung und
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Minderung des Schadens für geboten halten durften oder die Sie auf
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
unsere Weisung vorzunehmen hatten.
begrenzt.
Machen Sie Aufwendungen, um einen unmittelbar bevorstehenden
3.3.6 Schlossänderungskosten
Versicherungsfall abzuwenden oder in seinen Auswirkungen zu
mindern, geltend, so leisten wir Aufwendungsersatz nur, wenn diese
für Schlossänderungen der Wohnung, wenn Schlüssel für Türen der
Aufwendungen bei einer nachträglichen objektiven Betrachtung der
Wohnung oder für dort befindliche Wertschutzbehältnisse durch
Umstände verhältnismäßig und erfolgreich waren oder die
einen Versicherungsfall abhandengekommen sind.
Aufwendungen auf unsere Weisung erfolgten.
3.3.7 Bewachungskosten
Sind wir berechtigt, unsere Leistung zu kürzen, können wir auch den
Aufwendungsersatz nach Absatz 1 und 2 entsprechend kürzen; dies
für die Bewachung versicherter Sachen, so lange
gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere Weisung
Schließvorrichtungen oder sonstigen Sicherungen keinen
entstanden sind.
ausreichenden Schutz mehr bieten.
Der Ersatz dieser Aufwendungen und die Entschädigung für
Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die
versicherte Sachen betragen zusammen höchstens die
Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen wieder voll
Versicherungssumme bzw. Entschädigungsgrenze je vereinbarter
gebrauchsfähig sind, längstens für die im Versicherungsschein oder
Position; dies gilt jedoch nicht, soweit Aufwendungen auf unsere
dessen Nachträgen vereinbarte Dauer.
Weisung entstanden sind.
3.3.8 Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen
Wir haben den für die Aufwendungen nach Absatz 1 erforderlichen
Betrag auf Ihr Verlangen vorzuschießen.
die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den
Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch
3.2 Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten
Vandalismus nach einem Einbruch oder einem Raub entstanden sind.
Wir ersetzen Ihnen die Kosten für die Ermittlung und Feststellung
3.3.9 Reparaturkosten für Nässeschäden
eines von uns zu ersetzenden Schadens, sofern diese den
Umständen nach geboten waren. Ziehen Sie einen Sachverständigen
an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten in gemieteten bzw.
oder Beistand hinzu, so werden diese Kosten nur ersetzt, soweit Sie
in Sondereigentum befindlichen Wohnungen.
zur Zuziehung vertraglich verpflichtet sind oder von uns aufgefordert
wurden.
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[Seite 8]
3.3.10 Feuerlöschkosten 3.6.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere;
sind Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls für Leistungen der
Feuerwehr oder anderer Institutionen entstehen. Nicht versichert 3.6.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
sind jedoch Aufwendungen für Leistungen der Feuerwehr oder Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren
anderer Institutionen, wenn diese Leistungen im öffentlichen ab einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Gold und
Interesse kostenfrei zu erbringen sind. Platin;
3.3.11 Mehrkosten infolge von Preissteigerung 3.6.4 Pelze, Sammlungen (ausgenommen der in Ziff. 3.6.3
genannten Sachen), handgeknüpfte Teppiche und Gobelins sowie
zwischen dem Eintritt des Versicherungsfalles und der Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken
unverzüglichen Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung Ihrer und Plastiken) sowie alle Sachen aus Silber (ausgenommen der in
versicherten und vom Schaden betroffenen Sachen. Ziff. 3.6.3 genannten Sachen);
3.3.12 Schäden an Ihrem Kühl- und Gefriergut 3.6.5 Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch
mit Ausnahme von Möbelstücken.
Versichert sind Schäden an Gefrier- und Kühlgut, die dadurch
entstehen, dass eine Kühl- oder Tiefkühlanlage durch eine 3.6.6 Abweichend von Ziff. 1.2 sind nicht versichert:
unvorhersehbare Unterbrechung der öffentlichen Stromversorgung
ausfällt. 1. in Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und
Weinberghäusern sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten
3.3.13 Kosten für Telefonmissbrauch Gebäuden:
sind Kosten, die nach einem Schaden durch Einbruchdiebstahl oder Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
Raub (Ziff. 2.6 und 2.8) entstehen, wenn der Täter Ihr Festnetz- oder Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Mobiltelefon unbefugt benutzt und Ihnen dies in Rechnung gestellt Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,
wird. Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren ab
einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Silber,
3.3.14 Kosten für Wasser-, Gas- und Heizölverlust sowie Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins,
Stromverlust aus Stromspeichern Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen,
Graphiken und Plastiken), Sammlungen, Schusswaffen, Foto- und
sind Kosten, die dadurch entstehen, dass Wasser, Gas oder Heizöl optische Apparate sowie Sachen, die über 100 Jahre alt sind
wegen eines Versicherungsfalls bestimmungswidrig ausgetreten sind. (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken.
Hierzu gehören auch Mehrkosten für Abwasser. Erstattet werden
auch die Kosten für den Stromverlust aus Stromspeichern. 2. in Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden:
3.3.15 Entschädigungsgrenzen für versicherte Kosten Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarte),
Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere,
Die Entschädigung für versicherte Kosten nach Ziff. 3.3.1 bis 3.3.3, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen,
Ziff. 3.3.6, Ziff. 3.3.8 bis Ziff. 3.3.14 ist insgesamt auf den im Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren (Uhren ab
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag einem Einzelwert von 1.000 EUR) sowie alle Sachen aus Gold oder
begrenzt. Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins.
3.4 Glasversicherung 3.6.7 Wertschutzschränke
Wir ersetzen die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen und Wertschutzschränke sind Sicherheitsbehältnisse, die durch die VdS
tatsächlich angefallenen Kosten für Schadenverhütung GmbH oder durch eine gleichermaßen
qualifizierte Prüfstelle anerkannt sind.
3.4.1 das vorläufige Verschließen von Öffnungen
(Notverschalungen, Notverglasungen); Zusätzlich gilt: Freistehende Wertschutzschränke müssen ein
Mindestgewicht von 200 kg aufweisen. Bei geringerem Gewicht
3.4.2 das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten müssen sie nach den Herstellervorschriften fachmännisch verankert
Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten); oder in der Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sein.
3.4.3 zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und 3.7 Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B.
Kran- oder Gerüstkosten), das Beseitigen und Wiederanbringen von Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.) sowie die Erneuerung begrenzt.
von Anstrichen, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacke
und Folien auf den versicherten Sachen gemäß Ziff.1.3. Die 3.8 Besondere Entschädigungsgrenze für Wertsachen
Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im außerhalb eines anerkannten und verschlossenen
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag Wertschutzbehältnisses
begrenzt.
Für Wertsachen außerhalb eines verschlossenen Wertschutzschranks
3.4.4 Soweit dies vereinbart ist, ersetzen wir nach Maßgabe der nach Ziff. 3.6.7 gelten folgende Entschädigungsgrenzen je
Ziff. 12.5 (Sachleistung) auch die infolge eines Versicherungsfalles Versicherungsfall, höchstens jedoch der jeweils vereinbarte Betrag:
notwendigen Aufwendungen für die Beseitigung von Schäden an
Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und a) 2.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge mit
Alarmeinrichtungen. Ausnahme von Münzen, deren Versicherungswert den
Nennbetrag übersteigt, höchstens auf den vereinbarten Betrag;
3.5 Gesondert versicherbar b) 30.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige
Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken,
Weitere Kosten sind nur versichert, soweit diese ausdrücklich im Münzen, Medaillen und Armband-, Taschen- und Kettenuhren
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbart sind. (Uhren ab einem Einzelwert von 1.000 EUR), sowie alle Sachen aus
Gold und Platin, höchstens auf den vereinbarten Betrag.
3.6 Versicherte Wertsachen
4 Was ist der Versicherungswert?
Versicherte Wertsachen (Ziff. 1.2.2) sind
4.1 Der Versicherungswert bildet die Grundlage der
3.6.1 Bargeld und auf Geldkarten (z. B. Chipkarte) geladene
Entschädigungsberechnung.
Beträge;
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[Seite 9]
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungswert von Sachen Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf
gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). mitwirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des
Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden.
Sind Sachen für ihren Zweck unmittelbar vor Eintritt des
Versicherungsfalles in dem versicherten Haushalt nicht mehr zu 5.5 Sturm und Hagel, weitere Elementarschäden
verwenden, so ist der Versicherungswert der für diese Sachen
erzielbare Verkaufspreis (gemeiner Wert). Für Sturm-, Hagel- und weitere Elementarschäden besteht
Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden.
4.2 Für Kunstgegenstände und Antiquitäten nach Ziff. 3.6.4
und Ziff. 3.6.5 ist der Versicherungswert der 5.6 Entschädigungsgrenzen
Wiederbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte.
Die Entschädigung im Rahmen der Außenversicherung ist auf die im
4.3 Soweit die Entschädigung für Wertsachen auf bestimmte Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Beträge
Beträge begrenzt ist (Ziff. 3.7 und Ziff. 3.8), werden bei der Ermittlung begrenzt.
des Versicherungswertes höchstens diese Beträge berücksichtigt.
Für Wertsachen (auch Bargeld) gelten die Entschädigungsgrenzen
4.4 Wir passen den Versicherungsschutz gemäß Ziff. 4 an die nach Ziff. 3.7 und 3.8.
Preisentwicklung an (Ziff. 21).
6 Welche Ausschlüsse sind zu beachten?
5 In welchem Umfang besteht
Außenversicherungsschutz? 6.1 Nicht versicherte Sachen zu Hausrat
5.1 Zeitliche Begrenzung Nicht zum Hausrat gehören
Versicherte Sachen, die Ihr Eigentum oder Eigentum einer mit Ihnen in 6.1.1 Gebäudebestandteile, es sei denn, sie sind in Ziff. 1.2.3.1
häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihrem genannt;
Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich
vorübergehend außerhalb des Versicherungsortes befinden. Welche 6.1.2 vom Gebäudeeigentümer eingebrachte Sachen, für die
Anzahl an Tagen als "vorübergehend" zu betrachten ist, entnehmen dieser die Gefahr trägt.
Sie bitte Ihrem Versicherungsschein oder dessen Nachträgen.
Sofern die ursprünglich vom Gebäudeeigentümer eingebrachten oder
5.2 Außenversicherung während Ausbildung, Studium, in dessen Eigentum übergegangenen Sachen durch den Mieter
freiwilligem Wehr- und Bundesfreiwilligendienst ersetzt werden – auch höher- oder geringerwertigere –, sind diese
Sachen im Rahmen dieses Vertrages nicht versichert. Das Gleiche gilt
5.2.1 Außenversicherung bis zur Gründung eines eigenen für vom Wohnungseigentümer ersetzte Sachen;
Hausstandes
6.1.3 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, unabhängig von
Halten Sie oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebende deren Versicherungspflicht, sowie Teile und Zubehör von
Person sich zur Ausbildung, zum Studium oder zur Ableistung des Kraftfahrzeugen und Anhängern, soweit nicht unter Ziff. 1.2.3.5
freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) genannt;
oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder
nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ 6.1.4 Luft- und Wasserfahrzeuge, unabhängig von deren
oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) außerhalb der Wohnung auf, Versicherungspflicht, einschließlich nicht eingebauter Teile, soweit
so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend. nicht unter Ziff. 1.2.3.6 und 1.2.3.7 genannt;
Die Außenversicherung endet, sobald ein eigener Hausstand 6.1.5 Hausrat von Mietern und Untermietern in Ihrer Wohnung,
gegründet wird. es sei denn, dieser wurde diesen Personen von Ihnen überlassen;
5.2.2 Außenversicherung mit Gründung eines eigenen 6.1.6 Sachen im Privatbesitz, die durch einen gesonderten
Hausstandes Versicherungsvertrag versichert sind (z. B. für Schmucksachen und
Pelze, Kunstgegenstände, Musikinstrumente, Jagd- und Sportwaffen);
Halten Sie oder eine bisher mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft
lebende Person sich zur Erstausbildung, zum unmittelbar nach 6.1.7 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme. Kosten
Schulabschluss begonnenen Erststudium oder zur Ableistung des für die technische Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten,
freiwilligen Wehrdienstes oder des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) ausschließlich für die private Nutzung bestimmten Daten und
oder des internationalen Jugendfreiwilligendienstes (IJFD) oder Programme sind nicht versichert.
nationalen Jugendfreiwilligendienstes (Freiwilliges Soziales Jahr FSJ
oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) außerhalb der Wohnung auf, 6.2 Nicht versicherte Sachen zu Glas
so gilt dies nach Ziff. 5.1 als vorübergehend, auch wenn ein eigener
Hausstand gegründet wurde. In der Glasversicherung sind nicht versichert
Die Außenversicherung endet, sobald die in Absatz 2 genannten 6.2.1 Beleuchtungskörper, optische Gläser, Hohlgläser,
Ausbildungen / Dienste abgebrochen oder abgeschlossen sind, Handspiegel, Geschirr;
spätestens jedoch mit Ablauf der im Versicherungsschein oder
dessen Nachträgen vereinbarten Dauer. 6.2.2 Scheiben- und Platten aus Glas oder Kunststoff, die
Bestandteil elektronischer Daten-, Ton-, Bildwiedergabe- und
5.3 Einbruchdiebstahl Kommunikationsgeräte sind (z. B. Bildschirme von Fernsehgeräten,
Computer- und Tablet-Displays, Mobiltelefone);
Für Schäden durch Einbruchdiebstahl besteht
Außenversicherungsschutz nur dann, wenn die in Ziff. 2.6.1 bis 2.6.6 6.2.3 Photovoltaikanlagen;
genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
6.2.4 Gewächshäuser, Glas-Pavillons;
5.4 Raub
6.2.5 Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind.
Bei Androhung einer Gewalttat mit Gefahr für Leib oder Leben
besteht Außenversicherungsschutz nur in den Fällen, in denen Sie 6.3 Generelle Ausschlüsse
versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen lassen, weil
eine Gewalttat an Ort und Stelle verübt werden soll. Dies gilt auch, Nicht versicherte Schäden und Kosten
wenn der Raub an Personen begangen wird, die mit Ihnen in
häuslicher Gemeinschaft leben. 6.3.1 Die Versicherung erstreckt sich ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch
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[Seite 10]
6.3.1.1 Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, 6.7 Sturmversicherung
Rebellion oder Aufstand, hiervon ausgenommen sind Schäden durch
Blindgänger aus beendeten Kriegen; In der Sturmversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende
Ursachen nicht versichert Schäden durch
6.3.1.2 - entfällt -
6.7.1 Sturmflut;
6.3.1.3 Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive
Substanzen. 6.7.2 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz
durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder
6.3.2 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der andere Öffnungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm
Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen;
zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im
öffentlichen Interesse erbracht werden. 6.7.3 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig
sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen
6.4 Feuerversicherung befindlichen Sachen.
In der Feuerversicherung sind ohne Rücksicht auf mitwirkende 6.7.4 Wir leisten keine Entschädigung für Schäden an Sachen,
Ursachen nicht versichert die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
6.4.1 Schäden durch Erdbeben; Nach Ziff. 1.2.3.3 versichert sind jedoch auf dem gesamten
Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet,
6.4.2 - entfällt - Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich der
versicherten Wohnung dienen.
6.4.3 Schäden, die an Verbrennungskraftmaschinen durch die
im Verbrennungsraum auftretenden Explosionen, sowie Schäden, die 6.8 Weitere Elementargefahrenversicherung
an Schaltorganen von elektrischen Schaltern durch den in ihnen
auftretenden Gasdruck entstehen. Der Versicherungsschutz gegen weitere Elementargefahren erstreckt
sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden
6.4.4 Die Ausschlüsse nach Ziff. 6.4.2 und 6.4.3 gelten nicht für
Schäden, die dadurch verursacht wurden, dass sich an anderen 6.8.1 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig
Sachen eine versicherte Gefahr gem. Ziff. 1.1 verwirklicht hat. sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen
befindlichen Sachen;
6.5 Einbruchdiebstahlversicherung
6.8.2 an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.
In der Einbruchdiebstahlversicherung sind ohne Rücksicht auf
mitwirkende Ursachen nicht versichert Nach Ziff. 1.2.3.3 versichert sind jedoch auf dem gesamten
Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet,
6.5.1 Sachen, die an den Ort der Herausgabe oder Wegnahme Antennenanlagen und Markisen, wenn sie ausschließlich der
erst auf Verlangen des Täters herangeschafft werden, es sei denn, versicherten Wohnung dienen;
das Heranschaffen erfolgt nur innerhalb des Versicherungsortes, an
dem die Tathandlungen nach Ziff. 2.8 verübt wurden; 6.8.3 durch Sturmflut;
6.5.2 Schäden, die durch weitere Elementargefahren 6.8.4 durch Grundwasser, soweit nicht an die Erdoberfläche
verursacht werden. gedrungen (Ziff. 2.11.1 und 2.11.2);
6.6 Leitungswasserversicherung 6.8.5 durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz,
Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall
In der Leitungswasserversicherung sind ohne Rücksicht auf oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen-
mitwirkende Ursachen nicht versichert Schäden durch oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 bis
2.5); dies gilt nicht für Erdbeben;
6.6.1 Plansch- oder Reinigungswasser;
6.8.6 durch Trockenheit oder Austrocknung.
6.6.2 Schwamm;
6.9 Glasversicherung
6.6.3 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer,
Überschwemmung oder Witterungsniederschläge oder einen durch Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen
diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau; Schäden an versicherten Sachen und versicherte Kosten durch
6.6.4 Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch; 6.9.1 Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B.
Kratzer, Schrammen, Muschelausbrüche);
6.6.5 Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass
Leitungswasser nach Ziff. 2.9.1 die Erdsenkung oder den Erdrutsch 6.9.2 Undichtwerden der Randverbindungen von
verursacht hat; Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
6.6.6 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der 6.9.3 durch Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz,
Berieselungsdüsen wegen eines Brandes, durch Druckproben oder Explosion, Verpuffung, Implosion, Überschalldruckwellen, Anprall
durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude, in dem oder Absturz eines Luftfahrzeuges, Anprall von Schienen-, Straßen-
sich die versicherte Wohneinheit befindet, oder an der Sprinkler- oder oder Wasserfahrzeugen oder Rauch- und Rußschäden (Ziff. 2.1 bis
Berieselungsanlage; 2.5).
6.6.7 Leitungswasser aus Eimern, Gießkannen oder sonstigen 6.10 Nicht versichert sind Aufwendungen für Leistungen der
mobilen Behältnissen; Feuerwehr oder anderer Institutionen, die im öffentlichen Interesse
zur Hilfeleistung verpflichtet sind, wenn diese Leistungen im
6.6.8 am Inhalt eines Aquariums, die als Folge eines öffentlichen Interesse erbracht werden.
Wasseraustritts aus dem Aquarium entstehen;
6.6.9 an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die nicht bezugsfertig
sind und an den in diesen Gebäuden oder Gebäudeteilen
befindlichen Sachen.
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[Seite 11]
Der Versicherungsfall 7.4 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung
7.4.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein,
7 Was haben Sie bei einer Gefahrerhöhung zu beachten?
so sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten
nach Ziff. 7.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten
7.1 Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer
grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem
Vertragserklärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so
Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht.
verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalles oder eine
Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu
Vergrößerung des Schadens oder unsere ungerechtfertigte
beweisen.
Inanspruchnahme wahrscheinlicher wird.
7.4.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziff. 7.2.2 und 7.2.3 sind
Eine anzeigepflichtige Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber
wir für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem
nicht nur – vorliegen, wenn
Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige uns hätte zugegangen sein
müssen, leistungsfrei, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt
• sich anlässlich eines Wohnungswechsels oder aus sonstigen
haben. Haben Sie Ihre Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt Ziff. 7.4.1
Gründen ein Umstand ändert, nach dem wir vor Vertragsschluss
Satz 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
gefragt haben;
wenn uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die
• die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als über den im
Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war.
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten
Zeitraum hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt
7.4.3 Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen,
oder in geeigneter Weise gesichert wird. Beaufsichtigt ist eine
Wohnung z. B. dann, wenn sich während der Nacht eine dazu
7.4.3.1 soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht
berechtigte volljährige Person darin aufhält;
ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang
• vereinbarte Sicherungen beseitigt oder vermindert werden oder in
der Leistungspflicht war oder
nicht gebrauchsfähigem Zustand sind. Das gilt auch bei einem
Wohnungswechsel;
7.4.3.2 wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalles die
• eine nachträgliche Aufnahme gewerblicher Nutzung in der
Frist für unsere Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht
versicherten Wohnung erfolgt oder der Wohnanteil weniger als
erfolgt war oder
51 % beträgt.
7.4.3.3 wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der
Eine Gefahrerhöhung nach Satz 1 liegt nicht vor, wenn sich die Gefahr
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechend
nur unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als
erhöhten Beitrag verlangen.
mitversichert gelten soll.
7.2 Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer 8 Welche Obliegenheiten haben Sie vor Eintritt des
Versicherungsfalles zu beachten?
7.2.1 Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie ohne
unsere vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder 8.1 Sicherheitsvorschriften
deren Vornahme durch einen Dritten gestatten.
8.1.1 Sie sind verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen und
7.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten.
vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder
gestattet haben, so müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. 8.1.2 Sie haben über
7.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer • Wertpapiere und sonstige Urkunden,
Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie • Sammlungen und
uns unverzüglich anzeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt • sonstige Sachen, für die dies besonders vereinbart ist,
haben.
Verzeichnisse zu führen und diese so aufzubewahren, dass sie im
7.3 Kündigung oder Vertragsänderung durch uns Versicherungsfall voraussichtlich nicht gleichzeitig mit den
versicherten Sachen zerstört oder beschädigt werden oder
7.3.1 Kündigungsrecht abhandenkommen können.
Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziff. 7.2.1, können wir den Dies gilt nicht für Wertpapiere und sonstige Urkunden sowie für
Vertrag fristlos kündigen, wenn Sie Ihre Verpflichtung vorsätzlich oder Sammlungen, wenn der Wert dieser Sachen insgesamt 5.000 EUR
grob fahrlässig verletzt haben. Das Nichtvorliegen von Vorsatz oder nicht übersteigt.
grober Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen.
8.1.3 In der Einbruchdiebstahlversicherung haben Sie
Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir unter
Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. 8.1.3.1 für die Zeit, in der sich niemand in der Wohnung aufhält,
alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betätigen
Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziff. 7.2.2 und 7.2.3 und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. Dies gilt
bekannt, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von nicht, wenn die Wohnung nur für sehr kurze Zeit verlassen wird (z. B.
einem Monat kündigen. Gang zum Briefkasten oder Mülleimer).
7.3.2 Vertragsänderung 8.1.3.2 alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und
vereinbarten Einbruchmeldeanlagen in gebrauchsfähigem Zustand zu
Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der erhalten; Störungen, Mängel und Schäden haben Sie unverzüglich zu
Gefahrerhöhung einen unseren Geschäftsgrundsätzen beseitigen.
entsprechenden, erhöhten Beitrag verlangen oder die Absicherung
der erhöhten Gefahr ausschließen. 8.1.4 In der kalten Jahreszeit müssen Sie die Wohnung
beheizen und dies genügend häufig kontrollieren oder alle
Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als wasserführenden Anlagen und Einrichtungen absperren, entleeren
10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so und entleert halten.
können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer
Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In der Mitteilung
9 Welche Obliegenheiten haben Sie bei und nach Eintritt
haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen.
des Versicherungsfalles zu beachten?
7.3.3 Erlöschen unserer Rechte
9.1 Sie haben bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles
Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsänderung nach Ziff. 7.3.1
9.1.1 nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des
und 7.3.2 erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab
Schadens zu sorgen;
Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder der Zustand
wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat.
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[Seite 12]
9.1.2 uns den Schadeneintritt, nachdem Sie von ihm Kenntnis 10.2.2 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalles
erlangt haben, unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch – bestehende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, sind wir nur
anzuzeigen; dann vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch
gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) auf diese
9.1.3 unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung Rechtsfolge hingewiesen haben.
– ggf. auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die
Umstände dies gestatten; 10.3 Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des
Versicherungsfalles
9.1.4 unsere Weisungen zur Schadenabwendung/-minderung,
soweit für Sie zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem 10.3.1 Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so
Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche sind wir von der Entschädigungspflicht frei.
Weisungen, haben Sie nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil
9.1.5 Schäden durch strafbare Handlungen gegen das wegen Vorsatzes in Ihrer Person festgestellt, so gilt die vorsätzliche
Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen; Herbeiführung des Schadens als bewiesen.
9.1.6 der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden 10.3.2 Führen Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei,
gekommenen Sachen einzureichen; so sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres
Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
9.1.7 uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes
Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder 10.4 Arglistige Täuschung nach Eintritt des
beschädigten Sachen einzureichen. Darin sind entweder der Versicherungsfalles
Versicherungswert oder der Anschaffungspreis und das
Anschaffungsjahr anzugeben; Wir sind von der Entschädigungspflicht frei, wenn Sie uns arglistig
über Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung
9.1.8 das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die von Bedeutung sind, täuschen oder zu täuschen versuchen.
Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben
worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Ist die Täuschung oder der Täuschungsversuch durch rechtskräftiges
Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) Strafurteil gegen Sie wegen Betruges oder Betrugsversuches
und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns festgestellt, so gelten die Voraussetzungen des Satzes 1 als
aufzubewahren; bewiesen.
9.1.9 uns soweit möglich unverzüglich jede Auskunft – auf
11 Was ist ein Sachverständigenverfahren?
Verlangen in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) – zu erteilen, die zur
Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges unserer
11.1 Feststellung der Schadenhöhe
Leistungspflicht erforderlich ist sowie jede Untersuchung über
Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalles verlangen, dass die
Entschädigungspflicht zu gestatten;
Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt
wird. Ein solches Sachverständigenverfahren können wir und Sie
9.1.10 von uns angeforderte Belege beizubringen, deren
auch gemeinsam vereinbaren.
Beschaffung Ihnen billigerweise zugemutet werden kann;
11.2 Weitere Feststellungen
9.1.11 für zerstörte oder abhandengekommene Wertpapiere
oder sonstige aufgebotsfähige Urkunden unverzüglich das
Das Sachverständigenverfahren kann durch Vereinbarung auf weitere
Aufgebotsverfahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu
Feststellungen zum Versicherungsfall ausgedehnt werden.
wahren, insbesondere abhandengekommene Sparbücher und andere
sperrfähige Urkunden unverzüglich sperren zu lassen.
11.3 Verfahren vor Feststellung
9.2 Steht das Recht auf unsere vertragliche Leistung einem
Für das Sachverständigenverfahren gilt:
Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Ziff. 9.1 ebenfalls
zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen
11.3.1 Jede Partei hat in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) einen
Umständen möglich ist.
Sachverständigen zu benennen. Eine Partei, die ihren
Sachverständigen benannt hat, kann die andere unter Angabe des
10 Welche Rechtsfolgen entstehen Ihnen bei Verletzung von ihr genannten Sachverständigen in Textform auffordern, den
von Obliegenheiten? zweiten Sachverständigen zu benennen. Wird der zweite
Sachverständige nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der
10.1 Kündigungsrecht aufgrund Obliegenheitsverletzung Aufforderung benannt, so kann ihn die auffordernde Partei durch das
vor Eintritt des Versicherungsfalles für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen lassen. In der
Aufforderung durch uns sind Sie auf diese Folge hinzuweisen.
Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit, die
Sie vor Eintritt des Versicherungsfalles gegenüber uns zu erfüllen 11.3.2 Wir dürfen als Sachverständigen keine Person benennen,
haben, so können wir innerhalb eines Monats, nachdem wir von der die Mitbewerber von Ihnen ist oder mit Ihnen in dauernder
Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Vertrag fristlos kündigen. Geschäftsverbindung steht; ferner keine Person, die bei
Mitbewerbern oder Geschäftspartnern angestellt ist oder mit ihnen in
Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass einem ähnlichen Verhältnis steht.
Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt
haben. 11.3.3 Beide Sachverständige benennen in Textform (z. B. Brief,
E-Mail, Fax) vor Beginn ihrer Feststellungen einen dritten
10.2 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung Sachverständigen als Obmann. Die Regelung unter 11.3.2 gilt
entsprechend für die Benennung eines Obmannes durch die
Verletzen Sie eine Obliegenheit nach Ziff. 8 bis 9 vorsätzlich, so sind Sachverständigen. Einigen sich die Sachverständigen nicht, so wird
wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den Schadenort
Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in zuständige Amtsgericht ernannt.
dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens
entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie 11.4 Feststellung
zu beweisen.
Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten:
10.2.1 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung
sind wir jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass 11.4.1 ein Verzeichnis der abhandengekommenen, zerstörten
die Verletzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die und beschädigten versicherten Sachen sowie deren nach dem
Feststellung des Versicherungsfalles, noch für die Feststellung oder Versicherungsvertrag in Frage kommenden Versicherungswerte zum
den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich ist. Zeitpunkt des Versicherungsfalles;
212231022_2604 Seite 12 von 26
[Seite 13]
11.4.2 die Wiederherstellungs- und Wiederbeschaffungskosten; 12.5 Entschädigungsberechnung in der Glasversicherung
11.4.3 die Restwerte der vom Schaden betroffenen Sachen; Wir leisten Entschädigung in Form einer Sachleistung oder Geld,
wenn versicherte Sachen durch Bruch (= Zerbrechen) zerstört oder
11.4.4 die nach dem Versicherungsvertrag versicherten Kosten. beschädigt werden.
11.5 Verfahren nach Feststellung 12.5.1 Sachleistung
Der Sachverständige übermittelt seine Feststellungen beiden Sie erhalten immer eine Sachleistung, sofern nicht nachstehend
Parteien gleichzeitig. Weichen die Feststellungen der Entschädigung in Geld vorgesehen ist. Sachleistung bedeutet: Nach
Sachverständigen voneinander ab, so übergeben wir sie unverzüglich einem Versicherungsfall lassen wir für die zerbrochenen versicherten
dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig gebliebenen Sachen Ersatz in gleicher Art und Güte liefern und einsetzen oder
Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sachverständigen montieren. Wir erteilen den Reparaturauftrag und übernehmen die
gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung beiden Reparaturkosten einschließlich der Kosten für eventuell notwendige
Parteien gleichzeitig. Entsorgung von Resten versicherter Sachen.
Die Feststellungen der Sachverständigen oder des Obmannes sind Für fertigungsbedingte Abweichungen des Ersatzgegenstands im
für die Vertragsparteien verbindlich, wenn nicht nachgewiesen wird, äußeren Erscheinungsbild leisten wir keine Entschädigung.
dass sie offenbar von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen.
Aufgrund dieser verbindlichen Feststellungen berechnen wir die 12.5.2 Geldleistung
Entschädigung.
Wir leisten Entschädigung in Geld, wenn mindestens eine der
Im Falle unverbindlicher Feststellungen erfolgen diese durch folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
gerichtliche Entscheidung. Dies gilt auch, wenn die Sachverständigen
die Feststellung nicht treffen können oder wollen oder sie verzögern. 12.5.2.1 Die Entschädigung ist bedingungsgemäß auf einen
bestimmten Eurobetrag begrenzt.
11.6 Kosten
12.5.2.2 Sie haben den Reparaturauftrag ohne unsere
Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, trägt jede Partei die Kosten Zustimmung selbst erteilt. In diesem Fall ersetzen wir die
ihres Sachverständigen. Die Kosten des Obmannes tragen beide Reparaturkosten nur bis zur Höhe des Betrages, den wir bei unserer
Parteien je zur Hälfte. Auftragsvergabe aufzuwenden gehabt hätten.
11.7 Obliegenheiten 12.5.2.3 Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in
der Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene
Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten
nicht berührt. a) Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern erheblich von der tatsächlich
vorhandenen Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern
12 Wie wird die Entschädigung berechnet?
oder
12.1 In der Hausrat- und der weiteren
b) Nutzungsart (ständig oder nicht ständig bewohnt) von der
Elementargefahrenversicherung ersetzen wir im Versicherungsfall bei
tatsächlichen Nutzungsart
12.1.1 zerstörten oder abhandengekommenen Sachen den
oder
Versicherungswert (Ziff. 4) bei Eintritt des Versicherungsfalles
(Ziff. 1.1);
c) Beantwortung von Fragen nach sonstigen Merkmalen
12.1.2 beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten
abweicht.
bei Eintritt des Versicherungsfalles zuzüglich einer durch die
Reparatur nicht auszugleichenden Wertminderung, höchstens jedoch
Die Entschädigung wird dann in dem Verhältnis gekürzt, in dem der
den Versicherungswert (Ziff. 4) bei Eintritt des Versicherungsfalles
bei Eintritt des Versicherungsfalles gezahlte Beitrag zu dem Beitrag
(Ziff. 1.1).
steht, der angesichts der tatsächlichen Verhältnisse bei Eintritt des
Versicherungsfalles zu zahlen gewesen wäre.
Wird durch den Schaden die Gebrauchsfähigkeit einer Sache nicht
beeinträchtigt und ist Ihnen die Nutzung ohne Reparatur zumutbar
12.5.2.4 Die Ersatzbeschaffung von versicherten Sachen gleicher
(sogenannter Schönheitsschaden), so ist die Beeinträchtigung durch
Art und Güte ist nicht möglich. In diesem Fall ersetzen wir den Betrag,
Zahlung des Betrages auszugleichen, der dem Minderwert entspricht.
der dem ortsüblichen Wiederbeschaffungs- oder
Wiederherstellungspreis zur Zeit des Eintritts des Versicherungsfalles
12.2 Restwerte
für einen möglichst ähnlichen Gegenstand entspricht.
Restwerte werden in den Fällen von Ziff. 12.1 angerechnet.
12.5.3 Die Mehrwertsteuer wird im Falle einer Geldleistung nicht
ersetzt, wenn Sie vorsteuerabzugberechtigt sind; das Gleiche gilt,
12.3 Mehrwertsteuer
wenn Sie die Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
Die Mehrwertsteuer wird nicht ersetzt, wenn Sie
12.6 Wann wird die Entschädigung in der
vorsteuerabzugsberechtigt sind; das Gleiche gilt, wenn Sie die
Hausratversicherung gekürzt?
Mehrwertsteuer tatsächlich nicht gezahlt haben.
12.6.1 Kürzung der Entschädigung
12.4 Entschädigung versicherter Kosten, Kosten aufgrund
Weisung
Die Entschädigung wird gekürzt, wenn die von Ihnen in der
Vertragserklärung für die versicherte Wohnung angegebene
Berechnungsgrundlage für die Entschädigung versicherter Kosten
nach Ziff. 3 ist der Nachweis tatsächlich angefallener Kosten unter
a) Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern erheblich von der tatsächlich
Berücksichtigung der jeweils vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
vorhandenen Wohn-/Bürofläche in Quadratmetern
Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten (Ziff. 3.1 und
oder
3.2), die auf unsere Weisung entstehen, werden unbegrenzt ersetzt.
b) Nutzungsart (ständig oder nicht ständig bewohnt) von der
Die Ziff. 4.1 bis 4.2, 12.1.1 bis 12.3 und 12.6 werden auf die Berechnung
tatsächlichen Nutzungsart
der Entschädigung für versicherte Kosten entsprechend
angewendet.
oder
c) Beantwortung von Fragen nach sonstigen Merkmalen
212231022_2604 Seite 13 von 26
[Seite 14]
zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls abweicht. 13.3 Verzinsung
Die Entschädigung wird dann wie folgt berechnet: Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund
eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Es wird zunächst der sich aus den Ziff. 12.1 bis 12.4 und Ziff. 4
ergebende Entschädigungsbetrag ermittelt. Dieser wird in dem 13.3.1 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines
Verhältnis gekürzt, in dem der bei Eintritt des Versicherungsfalles Monats nach Meldung des Schadens geleistet wird – seit Anzeige
gezahlte Beitrag zu dem Beitrag steht, der angesichts der des Schadens zu verzinsen.
tatsächlichen Verhältnisse bei Eintritt des Versicherungsfalles zu
zahlen gewesen wäre. 13.3.2 Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen
Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 247 BGB),
12.6.2 Ermittlung der Wohn-/Bürofläche mindestens jedoch bei 1 Prozent und höchstens bei 6 Prozent Zinsen
pro Jahr.
12.6.2.1 Die Wohn-/Bürofläche ist dem Kauf- oder Mietvertrag
oder den Bauunterlagen zu entnehmen, wobei die dort nicht 13.3.3 Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung
enthaltenen, zu Wohn-, Büro- oder Hobbyzwecken ausgebauten fällig.
Nutzflächen zu berücksichtigen sind.
13.4 Aufschiebung der Zahlung
12.6.2.2 Sind Kauf- oder Mietvertrag oder Bauunterlagen nicht
vorhanden - und nur dann -, ist die Wohn-/Bürofläche nach Maßgabe Wir können die Zahlung aufschieben, solange
der folgenden Bestimmungen zu ermitteln:
13.4.1 Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen;
Wohn-/Bürofläche ist die Summe der Gesamtgrundflächen aller
Räume (Innenmaß ohne Innenwände, kein Abzug für Dachschrägen) 13.4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen
der Wohnung oder des Hauses einschließlich Anbauten und Sie oder Ihren Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalles
Nebengebäude. noch läuft.
Zur Wohn-/Bürofläche zählen außerdem Dielen/Flure und
14 Wie ist der Übergang von Ersatzansprüchen geregelt?
Wintergärten.
14.1 Übergang von Ersatzansprüchen
12.6.2.3 Zur Wohn-/Bürofläche zählen nicht:
Steht Ihnen ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser
Treppen, Balkone, Loggien und Terrassen, Garagen, Heiz-,
Anspruch auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzen. Der
Heizvorrats-, Vorrats-, Abstell-, Hauswirtschafts- und Speicherräume.
Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil geltend gemacht werden.
Richtet sich Ihr Ersatzanspruch gegen eine Person, mit der Sie bei
12.6.2.4 Räume nach Ziff. 1.4.1.2 Satz 1, die ausschließlich beruflich
Eintritt des Schadens in häuslicher Gemeinschaft leben, kann der
und gewerblich genutzt werden, sofern deren Inhalt über eine
Übergang nicht geltend gemacht werden, es sei denn, diese Person
eigenständige gewerbliche Inhaltsversicherung versichert ist.
hat den Schaden vorsätzlich verursacht.
12.6.3 Anzeigepflicht zur Vermeidung einer
14.2 Obliegenheiten zur Sicherung von Ersatzansprüchen
Entschädigungskürzung
Sie haben Ihren Ersatzanspruch oder ein zur Sicherung dieses
Um eine Kürzung der Entschädigung zu vermeiden, müssen Sie uns
Anspruchs dienendes Recht unter Beachtung der geltenden Form-
Änderungen
und Fristvorschriften zu wahren, und nach Übergang des
Ersatzanspruchs auf uns bei dessen Durchsetzung durch uns, soweit
• der Wohn-/Bürofläche
erforderlich, mitzuwirken.
• der Nutzungsart
• sonstiger Merkmale, nach deren Vorhandensein in der
Verletzen Sie diese Obliegenheit vorsätzlich, sind wir zur Leistung
Vertragserklärung gefragt wurde,
insoweit nicht verpflichtet, als wir infolgedessen keinen Ersatz von
dem Dritten erlangen können. Im Fall einer grob fahrlässigen
unverzüglich anzeigen.
Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in
einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu
12.7 Selbstbeteiligung
kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben
Fahrlässigkeit tragen Sie.
Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete
Betrag wird je Versicherungsfall um eine im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. Dies
gilt nicht für Schadenabwendungs- oder Schadenminderungskosten Die Versicherungsdauer
nach Ziff. 3.1, die auf Weisung des Versicherers angefallen sind.
15 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?
Kommen im Versicherungsfall mehrere Selbstbeteiligungen zum
Tragen, dann gilt die jeweils höhere Selbstbeteiligung. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein
oder dessen Nachträgen angegebenen Zeitpunkt, wenn Sie den
ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig im Sinne von Ziff. 22
13 Wie ist die Auszahlung der Versicherungsleistung
zahlen. Für die Versicherung der weiteren Elementargefahren richtet
geregelt?
sich der Beginn des Versicherungsschutzes zusätzlich nach
Ziff. 2.11.9.1.
13.1 Fälligkeit der Entschädigung
Unsere Geldleistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen 16 Wie sind Dauer und Ende des Vertrages geregelt?
abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungsfalles
und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. 16.1 Vertragsdauer
13.2 Ihr Anspruch auf Abschlagszahlung Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein oder dessen
Nachträgen angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Wenn unsere Erhebungen nicht innerhalb eines Monats nach Anzeige
des Versicherungsfalles abgeschlossen sind, können Sie 16.2 Stillschweigende Verlängerung
Abschlagszahlungen in Höhe des Betrages verlangen, den wir
voraussichtlich mindestens zahlen müssen. Verzögern sich jedoch Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich
unsere Erhebungen durch Ihr Verschulden, verlängert sich die der Vertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns spätestens
Monatsfrist entsprechend. drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine
Kündigung zugegangen ist.
212231022_2604 Seite 14 von 26
[Seite 15]
16.3 Vertragsdauer von weniger als 1 Jahr 19.3. Wirksamwerden der Kündigung durch uns
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Eine Kündigung durch uns wird einen Monat nach ihrem Zugang bei
Vertrag, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum vorgesehenen Ihnen wirksam.
Zeitpunkt.
16.4 Kündigung bei mehrjährigen Verträgen Der Versicherungsbeitrag
Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als drei Jahren können Sie den
20 Wie ist die Versicherungsperiode bei der
Vertrag zum Ablauf des dritten oder jedes darauf folgenden Jahres
Beitragszahlung definiert?
unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten kündigen.
Je nach Vereinbarung werden die Beiträge entweder durch laufende
Die Kündigung muss uns spätestens drei Monate vor dem Ablauf des
Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als
jeweiligen Versicherungsjahres in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
Einmalbeitrag im Voraus gezahlt. Entsprechend der Vereinbarung
zugegangen sein.
über laufende Zahlungen umfasst die Versicherungsperiode einen
Monat, ein Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr. Bei einem
17 Was geschieht bei Wegfall des versicherten Einmalbeitrag ist die Versicherungsperiode die vereinbarte
Interesses? Vertragsdauer, jedoch höchstens ein Jahr.
17.1 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der
21 Wann kann es zu einer Beitragsanpassung kommen?
Versicherung weg, endet der Vertrag zu dem Zeitpunkt, zu dem wir
vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangen.
21.1 Anpassung des Beitrags in Abhängigkeit von der
Preisentwicklung
17.1.1 Als Wegfall des versicherten Interesses gilt die
vollständige und dauerhafte Auflösung des versicherten Hausrates
Der Beitrag verändert sich entsprechend der Anpassung des
Versicherungsschutzes (Ziff. 4.4) in Abhängigkeit von der
17.1.1.1 nach Aufnahme von Ihnen in eine stationäre
Preisentwicklung.
Pflegeeinrichtung oder
21.2 Grundsatz
17.1.1.2 nach Aufgabe einer Zweit- oder Ferienwohnung.
Der Beitrag, auch soweit er für erweiterten Versicherungsschutz
Wohnungswechsel gilt nicht als Wegfall des versicherten Interesses.
vereinbart ist, kann zu Beginn eines jeden Versicherungsjahres nach
Maßgabe der nachfolgenden Regelungen zur Anpassung des
17.1.2 Im Falle Ihres Todes endet das Versicherungsverhältnis
Beitragsfaktors steigen oder sinken (Beitragsanpassungsklausel).
zum Zeitpunkt unserer Kenntniserlangung über die vollständige und
dauerhafte Haushaltsauflösung, spätestens jedoch zwei Monate nach
21.3 Beitragsanpassungsklausel
Ihrem Tod, wenn nicht bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung
in derselben Weise nutzt wie Sie es getan haben.
Maßgebend für die Erhöhung oder Verminderung des Beitrags ist der
Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundesamt
18 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie nach einer veröffentlichte Preisindex für „Andere Verbrauchs- und
Beitragsanpassung? Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne normalerweise nicht
in der Wohnung gelagerte Güter“ aus dem Preisindex der
Erhöht sich der Beitrag aufgrund einer Beitragsanpassung , ohne Lebenshaltungskosten aller privaten Haushalte im vergangenen
dass sich der Umfang des Versicherungsschutzes ändert (Ziff. 21), Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert
können Sie den Versicherungsvertrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail, hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach
Fax) innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung mit dem Komma berücksichtigt. Maßgebend ist der vom Statistischen
sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt kündigen, in Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte Index.
dem die Beitragsanpassung wirksam werden soll.
21.4 Beitragsanpassung nach Beitragsfaktor
Wir haben Sie in der Mitteilung auf das Kündigungsrecht
hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor Der Beitragsfaktor wird um den nach Maßgabe des nach der
dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen. Beitragsanpassungsklausel ermittelten Veränderungsprozentsatzes
erhöht oder vermindert.
Das Gleiche gilt, wenn der Umfang des Versicherungsschutzes
aufgrund einer Beitragsanpassung vermindert wird, ohne dass der Der Beitrag wird kaufmännisch auf zwei Stellen nach dem Komma
Beitrag herabgesetzt wird. gerundet.
Eine Erhöhung der Versicherungsteuer begründet kein 21.5 Beitragsanpassung aufgrund Neukalkulation des
Kündigungsrecht. Beitrags
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die
19 Welche Kündigungsmöglichkeit haben Sie oder wir
Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
nach einem Versicherungsfall?
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der
19.1 Kündigungsmöglichkeit
Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir fassen
dazu Bestandsverträge mit gleichartigen versicherten Risiken, die
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles können wir oder Sie den
nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen
Versicherungsvertrag in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) kündigen.
Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen. Falls unsere
unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die
Die Kündigung muss Ihnen oder uns spätestens einen Monat nach
Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des
Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugegangen
Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
sein.
herangezogen. Neben der bisherigen Schaden- und
Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch
19.2 Wirksamwerden der Kündigung durch Sie
die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung. Bei
der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns
Außerdem dürfen individuelle Beitragszuschläge und -abschläge
wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu
aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende
des laufenden Versicherungsjahres.
Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten
Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen
Beitrag um die Differenz abzusenken. Ergibt die Neukalkulation einen
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[Seite 16]
höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, 23.4 Kündigung
haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in
21.6 Wirksamwerden der Anpassung Verzug, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats
Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der nach der Kündigung die Zahlung leisten. Die Regelung über unsere
Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar Leistungsfreiheit nach Ziff. 23.3 bleiben unberührt.
jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
24 Was ist zu beachten, wenn Sie ein
22 Wann ist der erste oder einmalige Beitrag zu zahlen und SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben?
welche Folgen hat die verspätete Zahlung?
24.1 Ihre Pflichten als Beitragszahler
22.1 Fälligkeit
Ist zur Einziehung des Beitrages das SEPA-Lastschriftverfahren
Der erste oder einmalige Beitrag ist - unabhängig vom Bestehen vereinbart worden, haben Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des
eines Widerrufsrechts - unverzüglich nach dem Zeitpunkt des Beitrages für eine ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen.
vereinbarten und im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen
angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. 24.2 Änderung des Zahlungswegs
Liegt der vereinbarte Zeitpunkt des Versicherungsbeginns vor Haben Sie zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge, trotz
Vertragsschluss, ist der erste oder einmalige Beitrag unverzüglich wiederholtem Einziehungsversuch, nicht eingezogen werden können,
nach Vertragsschluss zu zahlen. so sind wir berechtigt, die SEPA-Lastschriftvereinbarung in Textform
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu kündigen.
22.2 Leistungsfreiheit
Wir haben in der Kündigung darauf hinzuweisen, dass Sie verpflichtet
Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht zu dem nach sind, die ausstehenden Beiträge und zukünftige Beiträge selbst zu
Ziff. 22.1 maßgebenden Fälligkeitszeitpunkt zahlen, so sind wir für übermitteln.
einen vor Zahlung des Beitrags eingetretenen Versicherungsfall nicht
zur Leistung verpflichtet, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Durch die Banken erhobene Bearbeitungsgebühren für
Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) oder durch einen auffälligen Hinweis fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können wir Ihnen in Rechnung
im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des stellen.
Beitrages aufmerksam gemacht haben.
24.3 Monatliche Beiträge
Die Leistungsfreiheit tritt jedoch nicht ein, wenn Sie die Nichtzahlung
nicht zu vertreten haben. Monatliche Beiträge müssen im SEPA-Lastschriftverfahren gezahlt
werden.
22.3 Rücktritt
25 Welcher Beitragsanspruch besteht bei vorzeitiger
Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig,
Vertragsbeendigung?
können wir vom Vertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht
gezahlt ist.
25.1 Allgemeiner Grundsatz
Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
25.1.1 Im Falle der vorzeitigen Vertragsbeendigung steht uns
vertreten haben.
nur derjenige Teil des Beitrages zu, der dem Zeitraum entspricht, in
dem Versicherungsschutz bestanden hat.
23 Wann ist der Folgebeitrag zu zahlen und welche Folgen
hat die verspätete Zahlung? 25.1.2 Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der
Versicherung weg, steht uns der Beitrag zu, den wir hätten
23.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zum Zeitpunkt
beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall des Interesses
Die Folgebeiträge werden zu Beginn der jeweils vereinbarten Kenntnis erlangt haben.
Versicherungsperiode fällig.
25.2 Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt,
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Versicherungsschein, dessen Nachträgen oder in der
Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums erfolgt. 25.2.1 Üben Sie Ihr Recht aus, Ihre Vertragserklärung innerhalb
von 14 Tagen zu widerrufen, haben wir nur den auf die Zeit nach
23.2 Verzug Zugang des Widerrufs entfallenden Teil des Beitrags zu erstatten.
Voraussetzung ist, dass wir in der Belehrung über das Widerrufsrecht
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne über die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Beitrag
Mahnung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung hingewiesen und Sie zugestimmt haben, dass der
nicht zu vertreten haben. Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Wir werden Sie auf Ihre Kosten in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zur Ist die Belehrung nach Satz 2 unterblieben, haben wir zusätzlich den
Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten; dies
Wochen setzen (Mahnung). gilt nicht, wenn Sie Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in
Anspruch genommen haben.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen
Beiträge, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und außerdem auf 25.2.2 Beenden wir durch Rücktritt das Versicherungsverhältnis,
die Rechtsfolgen – Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht – weil Sie Gefahrumstände, nach denen wir vor Vertragsannahme in
aufgrund der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen. Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) gefragt haben, nicht angezeigt
haben, so steht uns der Beitrag bis zum Wirksamwerden der
Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Rücktrittserklärung zu.
Schadens zu verlangen.
Beenden wir durch Rücktritt das Versicherungsverhältnis, weil der
23.3 Leistungsfreiheit einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist,
so steht uns eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein
Versicherungsfall ein und sind Sie bei Eintritt des Versicherungsfalles 25.2.3 Beenden wir durch Anfechtung das
mit der Zahlung des Beitrages oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, Versicherungsverhältnis wegen arglistiger Täuschung, so steht uns
so sind wir von der Verpflichtung zur Zahlung frei. der Beitrag bis zum Wirksamwerden der Anfechtungserklärung zu.
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[Seite 17]
25.2.4 Sie sind nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn 26.4.2 Die Regelungen nach Ziff. 26.4.1 sind auch anzuwenden,
das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht, wenn die Mehrfachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach
oder wenn das Interesse bei einer Versicherung, die für ein künftiges Abschluss der mehreren Versicherungsverträge der
Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, Versicherungswert gesunken ist.
nicht entsteht. Wir können jedoch eine angemessene
Geschäftsgebühr verlangen.
27 Was ist bei einem Wohnungswechsel zu beachten?
Haben Sie ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert,
27.1 Umzug in eine neue Wohnung
sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen,
ist der Vertrag nichtig. Uns steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem
Wechseln Sie die Wohnung, geht der Versicherungsschutz auf die
Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nichtigkeit begründenden
neue Wohnung über. Während des Wohnungswechsels besteht in
Umständen Kenntnis erlangen.
beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz
in der bisherigen Wohnung erlischt spätestens zwei Monate nach
Umzugsbeginn. Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem
Weitere Bestimmungen erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung
gebracht werden.
26 Wann liegt eine Mehrfachversicherung vor?
27.2 Mehrere Wohnungen
26.1 Anzeigepflicht
Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, geht der
Wenn Sie bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen dieselbe Versicherungsschutz nicht über, wenn Sie die alte Wohnung weiterhin
Gefahr versichern, sind Sie verpflichtet, uns die andere Versicherung bewohnen (Doppelwohnsitz); für eine Übergangszeit von zwei
unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung sind der andere Versicherer Monaten besteht Versicherungsschutz in beiden Wohnungen.
und der Versicherungsumfang anzugeben.
27.3 Umzug oder Verlegung des Erstwohnsitzes ins Ausland
26.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
27.3.1 Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der
Verletzen Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, sind Bundesrepublik Deutschland, so geht der Versicherungsschutz nicht
wir unter den in Ziff. 10 beschriebenen Voraussetzungen zur auf die neue Wohnung über. Das Versicherungsverhältnis erlischt mit
Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Auflösung der bisherigen Wohnung, spätestens zwei Monate nach
Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des Umzugsbeginn.
Versicherungsfalles Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt
haben. 27.3.2 Verlegen Sie Ihren Erstwohnsitz ins Ausland (außerhalb
der Bundesrepublik Deutschland), erlischt das
26.3 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung Versicherungsverhältnis mit Auflösung der bisherigen Wohnung,
spätestens zwei Monate nach Datum der Abmeldung. Die
26.3.1 Ist bei mehreren Versicherern ein Interesse gegen Abmeldebescheinigung ist uns unverzüglich zu übersenden.
dieselbe Gefahr versichert und übersteigen die
Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert, oder 27.4 Anzeige der neuen Wohnung
übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen,
die von jedem Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung 27.4.1 Der Bezug einer neuen Wohnung ist uns spätestens bei
zu zahlen wären, den Gesamtschaden, liegt eine Beginn des Einzuges mit Angabe der neuen Wohn-/Bürofläche in
Mehrfachversicherung vor. Quadratmetern anzuzeigen.
26.3.2 Die Versicherer sind in der Weise als Gesamtschuldner 27.4.2 Waren für die bisherige Wohnung besondere
verpflichtet, dass jeder für den Betrag aufzukommen hat, dessen Sicherungen vereinbart, so ist uns in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax)
Zahlung ihm nach seinem Vertrag obliegt; Sie können aber im Ganzen mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen in der neuen Wohnung
nicht mehr als den Betrag des Ihnen entstandenen Schadens vorhanden sind (Ziff. 7).
verlangen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verträge bei demselben
Versicherer bestehen. 27.4.3 Verändert sich nach dem Wohnungswechsel die
Wohn-/Bürofläche und wird der Versicherungsschutz nicht
Erlangen Sie oder der Versicherte aus anderen entsprechend angepasst, kann dies zu einer Kürzung der
Versicherungsverträgen Entschädigung für denselben Schaden, so Entschädigung gemäß Ziff. 12.5.2.3 und 12.6 führen.
ermäßigt sich der Anspruch aus dem vorliegenden Vertrag in der
Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht 27.5 Festlegung des neuen Beitrages, Kündigungsrecht
höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, aus
denen die Beiträge errechnet wurden, nur in diesem Vertrag in 27.5.1 Mit Umzugsbeginn gelten unsere am Ort der neuen
Deckung gegeben worden wäre. Bei Vereinbarung von Wohnung gültigen Tarifbestimmungen.
Entschädigungsgrenzen ermäßigt sich der Anspruch in der Weise,
dass aus allen Verträgen insgesamt keine höhere Entschädigung zu 27.5.2 Bei einer Erhöhung des Beitrages oder bei Erhöhung
leisten ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen in einer Selbstbeteiligung können Sie den Vertrag kündigen. Die
diesem Vertrag in Deckung gegeben worden wäre. Kündigung hat spätestens einen Monat nach Zugang der Mitteilung
über die Erhöhung zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang
26.3.3 Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht wirksam. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) zu
geschlossen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu erklären.
verschaffen, ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig.
27.5.3 Wir können bei einer Kündigung durch Sie den Beitrag
Uns steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die nur in der bisherigen Höhe zeitanteilig bis zur Wirksamkeit der
Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen. Kündigung beanspruchen.
26.4 Beseitigung der Mehrfachversicherung 27.6 Aufgabe einer gemeinsamen Ehewohnung
26.4.1 Haben Sie den Vertrag, durch den die 27.6.1 Ziehen Sie bei einer Trennung von Ihrem Ehegatten aus
Mehrfachversicherung entstanden ist, ohne Kenntnis von dem der Ehewohnung aus und bleibt der Ehegatte in der bisherigen
Entstehen der Mehrfachversicherung geschlossen, können Sie Ehewohnung zurück, so gelten als Versicherungsort Ihre neue
verlangen, dass der später geschlossene Vertrag aufgehoben wird. Wohnung und die bisherige Ehewohnung.
Die Aufhebung des Vertrages wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages,
uns die Erklärung zugeht. längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf
Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. Danach besteht
Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung.
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27.6.2 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei 29 Was müssen Sie bei Anzeigen, Willenserklärungen,
einer Trennung von Ehegatten einer der Ehegatten aus der Anschriften- und Namensänderungen beachten?
Ehewohnung aus, so sind Versicherungsort die bisherige
Ehewohnung und die neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. 29.1 Form
Dies gilt bis zu einer Änderung des Versicherungsvertrages,
längstens bis zum Ablauf von drei Monaten nach der nächsten, auf Soweit gesetzlich keine Schriftform verlangt ist und soweit in diesem
den Auszug des Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit. Danach Vertrag nicht etwas anderes bestimmt ist, sind für uns bestimmte
erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung. Erklärungen und Anzeigen, die das Versicherungsverhältnis betreffen
und die unmittelbar gegenüber uns erfolgen, in Textform abzugeben.
27.6.3 Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt
Ziff. 27.6.2 entsprechend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten Anzeigen und Erklärungen sollen an unsere Hauptverwaltung oder an
nach der nächsten, auf den Auszug der Ehegatten folgenden die im Versicherungsschein oder dessen Nachträgen als zuständig
Beitragsfälligkeit erlischt der Versicherungsschutz für beide neuen bezeichnete Stelle gerichtet werden.
Wohnungen.
Die gesetzlichen Regelungen über den Zugang von Erklärungen und
27.7 Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaften Anzeigen bleiben unberührt.
Ziff. 27.6 gilt entsprechend für eheähnliche Lebensgemeinschaften 29.2 Nichtanzeige einer Anschriften- bzw. Namensänderung
und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am
Versicherungsort gemeldet sind. Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, genügt
für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die
27.8 Umzug in eine nicht versicherbare Zone für weitere Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns
Elementargefahren bekannte Anschrift. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht
angezeigten Namensänderung. Die Erklärung gilt drei Tage nach der
Folgende Bestimmungen gelten, sofern weitere Elementargefahren Absendung des Briefes als zugegangen.
nach Ziff. 1.1 und 2.11 mitversichert sind:
29.3 Nichtanzeige der Verlegung einer gewerblichen
27.8.1 Liegt nach einem Wohnungswechsel die neue Wohnung Niederlassung
in einer Elementargefahren-Zone, für die wir nach unseren
Tarifbestimmungen keinen Versicherungsschutz bieten, so erlischt Haben Sie die Versicherung unter der Anschrift Ihres
der Versicherungsschutz für weitere Elementargefahren zwei Monate, Gewerbebetriebes abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der
nachdem wir Sie auf diesen Umstand in Textform (z. B. Brief, E-Mail, gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Ziff. 29.2
Fax) hingewiesen haben. entsprechend Anwendung.
27.8.2 Erlischt der Versicherungsschutz nach Ziff. 27.8.1, können
30 Was geschieht bei der Wiederherbeischaffung
Sie den Vertrag für alle versicherten Gefahren zum gleichen Zeitpunkt
versicherter Sachen?
kündigen, zu dem der Versicherungsschutz für weitere
Elementargefahren erlischt. Die Kündigung ist in Textform (z. B. Brief,
30.1 Anzeigepflicht
E-Mail, Fax) zu erklären und muss uns bis spätestens einen Monat
nach Erhalt unserer Mitteilung in Textform zugegangen sein.
Wird der Verbleib abhanden gekommener Sachen ermittelt, haben Sie
oder wir dies nach Kenntniserlangung unverzüglich dem
28 Was haben Sie bei einer Versicherung für fremde Vertragspartner in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) anzuzeigen.
Rechnung zu beachten?
30.2 Wiedererhalt vor Zahlung der Entschädigung
28.1 Rechte aus dem Vertrag
Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen Sache
Sie können den Versicherungsvertrag im eigenen Namen für das zurückerlangt, bevor die volle Entschädigung für diese Sache gezahlt
Interesse eines Dritten (Versicherten) schließen. Die Ausübung der worden ist, so behalten Sie den Anspruch auf die Entschädigung, falls
Rechte aus diesem Vertrag steht nur Ihnen und nicht auch dem Sie uns die Sache innerhalb von zwei Wochen zur Verfügung stellen.
Versicherten zu. Das gilt auch, wenn der Versicherte den Andernfalls ist eine für diese Sache gewährte Entschädigung
Versicherungsschein oder dessen Nachträge besitzt. zurückzugeben.
28.2 Zahlung der Entschädigung 30.3 Wiedererhalt nach Zahlung der Entschädigung
Wir können vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis 30.3.1 Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen
verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung in
Der Versicherte kann die Zahlung der Entschädigung nur mit Ihrer voller Höhe ihres Versicherungswertes gezahlt worden ist, so haben
Zustimmung verlangen. Sie die Entschädigung zurückzuzahlen oder uns die Sache zur
Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahlrecht innerhalb von zwei
28.3 Kenntnis und Verhalten Wochen nach Empfang einer schriftlichen Aufforderung von uns
auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das Wahlrecht
28.3.1 Soweit Ihre Kenntnis und Ihr Verhalten von rechtlicher auf uns über.
Bedeutung sind, sind bei der Versicherung für fremde Rechnung
auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten zu 30.3.2 Haben Sie den Besitz einer abhanden gekommenen
berücksichtigen. Soweit der Vertrag Ihre Interessen und die Sache zurückerlangt, nachdem für diese Sache eine Entschädigung
Interessen des Versicherten umfasst, müssen Sie sich für Ihr gezahlt worden ist, die bedingungsgemäß geringer als der
Interesse das Verhalten und die Kenntnis des Versicherten nur Versicherungswert ist, so können Sie die Sache behalten und müssen
zurechnen lassen, wenn der Versicherte Ihr Repräsentant ist. sodann die Entschädigung zurückzahlen. Erklären Sie sich hierzu
innerhalb von zwei Wochen nach Empfang einer schriftlichen
28.3.2 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es nicht an, Aufforderung durch uns nicht bereit, so haben Sie die Sache im
wenn der Vertrag ohne sein Wissen abgeschlossen worden ist oder Einvernehmen mit uns öffentlich meistbietend verkaufen zu lassen.
es ihm nicht möglich oder nicht zumutbar war, Sie rechtzeitig zu Von dem Erlös abzüglich der Verkaufskosten erhalten wir den Anteil,
benachrichtigen. welcher der von uns geleisteten bedingungsgemäßen Entschädigung
entspricht.
28.3.3 Auf die Kenntnis des Versicherten kommt es dagegen an,
wenn Sie den Vertrag ohne dessen Auftrag geschlossen und uns 30.4 Beschädigte Sachen
nicht darüber informiert haben.
Sind wiederbeschaffte Sachen beschädigt worden, so können Sie die
bedingungsgemäße Entschädigung in Höhe der Reparaturkosten
auch dann verlangen oder behalten, wenn die Sachen in den Fällen
von Ziff. 31.2 oder Ziff. 31.3 bei Ihnen verbleiben.
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30.5 Gleichstellung 31.2.4 Ausschluss unserer Rechte
Dem Besitz einer zurückerlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Unsere Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt
Möglichkeit haben, sich den Besitz wieder zu verschaffen. (Ziff. 31.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) sind jeweils
ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrenumstand
30.6 Übertragung der Rechte oder die unrichtige Anzeige kannten.
Haben Sie uns zurückerlangte Sachen zur Verfügung zu stellen, so 31.2.5 Anfechtung
haben Sie uns den Besitz, das Eigentum und alle sonstigen Rechte zu
übertragen, die Ihnen mit Bezug auf diese Sachen zustehen. Unser Recht, den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anzufechten,
bleibt unberührt.
30.7 Rückabwicklung bei kraftlos erklärten Wertpapieren
31.3 Frist für die Ausübung unserer Rechte
Ist ein Wertpapier in einem Aufgebotsverfahren für kraftlos erklärt
worden, so haben Sie die gleichen Rechte und Pflichten, wie wenn Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt
Sie das Wertpapier zurückerlangt hätten. Jedoch können Sie die (Ziff. 31.2.2) oder zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) müssen wir innerhalb
Entschädigung behalten, soweit Ihnen durch Verzögerung fälliger eines Monats schriftlich geltend machen und dabei die Umstände
Leistungen aus den Wertpapieren ein Zinsverlust entstanden ist. angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; zur Begründung
können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb eines Monats
nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Monatsfrist beginnt mit
31 Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten haben Sie?
dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht und
der Umstände Kenntnis erlangen, die das von uns jeweils geltend
31.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von
gemachte Recht begründen.
Gefahrumständen
31.4 Rechtsfolgehinweis
Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen
bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen wir in Textform
Die Rechte zur Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), zum Rücktritt
(z. B. Brief, E-Mail, Fax) gefragt haben und die für unseren Entschluss
(Ziff. 31.2.2) und zur Kündigung (Ziff. 31.2.3) stehen uns nur zu, wenn
erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen.
wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (z. B. Brief, E-Mail,
Fax) auf die Folgen der Verletzung der Anzeigepflicht hingewiesen
Sie sind auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als wir nach Ihrer
haben.
Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform Fragen im
Sinne des Satzes 1 stellen.
31.5 Anzeigen von Vertretern
31.2 Rechtsfolgen der Verletzung der Anzeigepflicht
Wird der Vertrag von einem Vertreter von Ihnen geschlossen, so sind
bei der Anwendung von Ziff. 31.1 und 31.2 sowohl die Kenntnis und die
31.2.1 Vertragsänderung
Arglist Ihres Vertreters als auch Ihre Kenntnis und Arglist zu
berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass Ihre Anzeigepflicht
Haben Sie die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich verletzt und hätten wir
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen,
bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände den Vertrag
wenn weder Ihrem Vertreter noch Ihnen Vorsatz oder grobe
auch zu anderen Bedingungen geschlossen, so werden die anderen
Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil.
31.6 Erlöschen unserer Rechte
Haben Sie die Pflichtverletzung nicht verschuldet, werden die
anderen Bedingungen ab der laufenden Versicherungsperiode
Unsere Rechte auf Vertragsänderung (Ziff. 31.2.1), Rücktritt (Ziff. 31.2.2)
Vertragsbestandteil.
und Kündigung (Ziff. 31.2.3) erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren
nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor
Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als
Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn
10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht
Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder
angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines
arglistig verletzt haben.
Monats nach Zugang unserer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist
kündigen. In unserer Mitteilung über die Vertragsänderung haben wir
Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen. 32 Wie gelten Kenntnis und Verhalten Ihrer
Repräsentanten?
31.2.2 Rücktritt oder Leistungsfreiheit
Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziff. 31.1, können wir vom zurechnen lassen.
Vertrag zurücktreten, es sei denn, Sie haben die Anzeigepflicht weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt.
33 Welche Verjährungsfristen sind zu beachten?
Bei grober Fahrlässigkeit durch Sie ist unser Rücktrittsrecht
33.1 Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren
ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag bei
in drei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen
dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den
Bedingungen abgeschlossen hätten.
Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners
Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalles zurück, so sind wir
nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, Sie weisen nach, dass die
33.2 Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns
Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen Umstand bezieht, der
angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum
weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles
zwischen Anmeldung und Zugang unserer in Textform (z. B. Brief,
noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
E-Mail, Fax) mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller nicht
ursächlich ist. Haben Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir
mit.
nicht zur Leistung verpflichtet.
31.2.3 Kündigung 34 Welches Recht ist anzuwenden?
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht nach Ziff. 31.1 leicht fahrlässig oder Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
schuldlos, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von
einem Monat kündigen, es sei denn, wir hätten den Vertrag bei Die Vertragssprache ist deutsch.
Kenntnis der nicht angezeigten Umstände zu gleichen oder anderen
Bedingungen abgeschlossen.
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35 Welches Gericht ist für Klagen zuständig? 37 Wann kann es zu einer Bedingungsanpassung
kommen?
35.1 Klagen gegen uns
37.1 Bedingungsoptimierung aufgrund neuer verbesserter
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag ist neben den Bedingungen
Gerichtsständen der Zivilprozessordnung auch das Gericht örtlich
zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Sofern wir zukünftig ein verbessertes Bedingungswerk anbieten, kann
Wohnsitz, in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen dieses auch Bestandteil des bestehenden Vertrages werden.
Aufenthalt haben.
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die neuen Leistungen
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes informieren sowie Ihnen
nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des den alten und neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der neuen
Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche Leistungen bzw. Erweiterungen des Bedingungswerkes ab der
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen ist.
nach unserem Sitz.
Das verbesserte Bedingungswerk wird dann zur nächsten
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung Hauptfälligkeit Vertragsbestandteil, wenn Sie der von uns
handelt, können Sie Ihre Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder vorgeschlagenen Bedingungsumstellung nicht innerhalb von sechs
die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
geltend machen.
Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
35.2 Klagen gegen Sie
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie ist Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
ausschließlich das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur innerhalb der Frist absenden.
Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz, in Ermangelung eines
solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt, haben. Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
weitergeführt.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt
nach Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich des 37.2 Bedingungsanpassung aufgrund höchstrichterlicher
Versicherungsvertragsgesetzes, bestimmt sich die gerichtliche Entscheidung oder bestandskräftigem Verwaltungsakt
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie
nach unserem Sitz. Bei Vorliegen nachfolgender Voraussetzungen können wir eine
Regelung Ihrer Versicherungsbedingungen anpassen.
Soweit es sich bei dem Vertrag um eine betriebliche Versicherung
handelt, können wir unsere Ansprüche auch bei dem für den Sitz oder 37.2.1 Feststellen der Unwirksamkeit einer Regelung
die Niederlassung des Gewerbebetriebes zuständigen Gericht
geltend machen. Wird durch
35.3 Unbekannter Wohnsitz • eine höchstrichterliche Rechtsprechung,
• einen bestandskräftigen Verwaltungsakt oder
Sind Ihr Wohnsitz oder Ihr gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der • die Änderung oder das Inkrafttreten neuer Rechtsvorschriften
Klageerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche
Zuständigkeit für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie eine Regelung der Versicherungsbedingungen für unwirksam erklärt
nach unserem Sitz oder unserer für den Versicherungsvertrag bzw. einzelne Regelungen für nicht mehr als mit geltendem Recht als
zuständigen Niederlassung. Dies gilt entsprechend, wenn der vereinbar angesehen, sind wir berechtigt, diese Regelung zu ändern,
Versicherungsnehmer eine juristische Person oder eine parteifähige zu ergänzen oder zu ersetzen.
Personengesellschaft ist und sein Geschäftssitz unbekannt ist.
Bei der gerichtlichen oder behördlichen Entscheidung kommt es nicht
darauf an, ob sich diese gegen uns oder ein anderes Unternehmen
36 Wie werden Leistungsverbesserungen wirksam?
richtet, sofern die für unwirksam erklärte Regelung im Wesentlichen
inhaltsgleich ist.
Sofern wir zukünftig Verbesserungen der Versicherungsleistungen
anbieten, können diese auch Bestandteil des bestehenden Vertrages
Eine Anpassung ist nur zulässig, wenn die in den folgenden Absätzen
werden.
beschriebenen Voraussetzungen vorliegen.
Wenn wir dies anwenden, werden wir Sie über die Verbesserungen
37.2.2 Regelungen, die angepasst werden können:
der Versicherungsleistungen informieren sowie Ihnen den alten und
neuen Beitrag mitteilen, der aufgrund der verbesserten
Wir können nur Regelungen anpassen, die eines der folgenden
Versicherungsleistungen ab der nächsten Hauptfälligkeit zu zahlen
Themen betreffen:
ist.
• Leistungsvoraussetzungen,
Die Verbesserungen werden dann zur nächsten Hauptfälligkeit
• Leistungsumfang,
Vertragsbestandteil, wenn Sie den von uns vorgeschlagenen
• Leistungsausschlüsse oder -einschränkungen,
Verbesserungen der Versicherungsleistungen nicht innerhalb von
• Obliegenheiten, die Sie nach Vertragsschluss beachten müssen,
sechs Wochen ab Zugang der Mitteilung widersprechen.
• die Anpassung Ihres Beitrages,
• die Vertragsdauer und
Ihr Widerspruch muss in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) erfolgen.
• die Kündigung Ihres Vertrages.
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen.
37.2.3 Anpassungsvoraussetzung
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
innerhalb der Frist absenden.
Eine Anpassung nach Ziff. 37.2. ist nur möglich, wenn
Im Falle des Widerspruchs wird der Vertrag im bisherigen Umfang
• die gesetzlichen Vorschriften keine konkreten Bestimmungen
weitergeführt.
enthalten, mit der die durch die Unwirksamkeit entstandene
Vertragslücke geschlossen werden kann und
• der ersatzlose Wegfall der Regelung keine angemessene Lösung
darstellt, die den typischen Interessen der Vertragspartner gerecht
würde.
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37.2.4 Anpassung durch Inhalt der Neuregelung 38.4 Das Vorliegen der unter Ziff. 38.1 und 38.2 genannten
Voraussetzungen müssen Sie durch entsprechende
Bei der Anpassung werden die Grundsätze der ergänzenden Bescheinigungen des für Sie zuständigen Arbeitsamtes und des
Vertragsauslegung angewendet. Das bedeutet, dass die unwirksame Arbeitgebers nachweisen.
Regelung durch eine Regelung ersetzt wird, welche die
Vertragspartner als angemessene und ihren typischen Interessen 38.5 Im Falle wiederholter Arbeitslosigkeit müssen Sie vor
gerechte Lösung gewählt hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit die Voraussetzungen gemäß
Regelung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt gewesen Ziff. 38.2 erfüllt haben.
wäre.
38.6 Der Anspruch auf Übernahme der Beitragszahlung ist
37.2.5 Durchführung der Anpassung unverzüglich nach Eintritt der Arbeitslosigkeit in Textform (z. B. Brief,
E-Mail, Fax) von Ihnen geltend zu machen. Bei Vorliegen aller
Die angepasste Regelung werden wir Ihnen in Textform (z. B. Brief, Voraussetzungen beginnt die Beitragszahlung mit dem auf den
E-Mail, Fax) bekannt geben und erläutern. Widersprechen Sie nicht Eintritt der Arbeitslosigkeit folgenden Kalendermonat, frühestens
innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gilt die jedoch mit Eingang der Anzeige der Arbeitslosigkeit bei uns. Den
Anpassung als genehmigt. Ihr Widerspruch muss in Textform Beginn der Beitragszahlung werden wir Ihnen schriftlich bestätigen.
erfolgen. Bis dahin sind die Versicherungsbeiträge bedingungsgemäß von
Ihnen zu entrichten; überzahlte Beiträge werden mit zu diesem
Hierauf werden wir Sie in unserer Mitteilung ausdrücklich hinweisen. Zeitpunkt offenen Forderungen verrechnet.
Für die Rechtzeitigkeit Ihres Widerspruchs reicht es aus, wenn Sie ihn
innerhalb der Frist absenden. Bei einem fristgerechten Widerspruch 38.7 Über das Ende Ihrer Arbeitslosigkeit müssen Sie uns
wird die Regelungsanpassung nicht Vertragsbestandteil. unverzüglich in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) informieren. Sie sind
verpflichtet, uns jederzeit auf Anforderung Nachweise über die
37.2.6 Unser Kündigungsrecht im Falle Ihres Widerspruchs Fortdauer der Arbeitslosigkeit vorzulegen. Die Beitragszahlung tritt
mit Ende des Kalendermonats, in dem wir Nachweise angefordert
Widersprechen Sie nach Ziff. 37.2.5 einer Anpassung, können wir den haben, außer Kraft, wenn uns in einem solchen Fall die Fortdauer der
Vertrag kündigen, wenn uns das Festhalten an dem Vertrag ohne die Arbeitslosigkeit nicht innerhalb von zwei Wochen nachgewiesen wird.
Anpassung nicht zumutbar ist.
39 Welche Leistungsgarantie wird Ihnen zugesichert?
Unsere Kündigung müssen wir innerhalb von sechs Wochen nach
Zugang Ihres Widerspruchs schriftlich erklären, und zwar mit einer Sofern dies ausdrücklich im Versicherungsschein oder dessen
Frist von acht Wochen zum Ende eines Monats. Nachträgen vereinbart ist, gilt:
37.3 Klauselanpassung Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zugrunde liegenden
Bedingungen in Bezug auf den dargestellten Versicherungsschutz
Die Regelungen nach Ziff. 37.1 und 37.2 finden zu vereinbarten und den Leistungsinhalten mindestens den durch den
Klauseln entsprechend Anwendung. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV)
empfohlenen „Allgemeine Hausrat Versicherungsbedingungen –
Stand VHB 2022- Quadratmetermodell, Stand November 2023“ und
38 Was leisten wir bei Arbeitslosigkeit?
den empfohlenen „Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung
– Stand AGIB 2016 – Stand 13.11.2017“ entsprechen.
38.1 Werden Sie, als Versicherungsnehmer, im Sinne des
Arbeitsförderungsrechts unverschuldet arbeitslos, übernehmen wir
Sollten unsere Bedingungen und Klauseln in Bezug auf den
für Sie die Beitragszahlung für max. sechs Monate für diese
dargestellten Versicherungsschutz oder die Leistungsinhalte zum
PrivatSchutz-Versicherung bei unverändertem Versicherungsschutz.
Zeitpunkt des Vertragsschlusses doch zu Ihrem Nachteil von den
oben genannten GDV-Musterbedingungen abweichen, werden wir
Nehmen Sie diese Leistung in Anspruch, so gilt dies als ein
uns im Versicherungsfall nicht darauf berufen. Bei der Regulierung
Versicherungsfall.
werden wir die für Sie günstigeren Bedingungen anwenden.
38.2 Voraussetzungen für die Leistung:
Werden nach Abschluss des Versicherungsvertrages neue
GDV-Musterbedingungen herausgegeben, so erstreckt sich unsere
• Ihr Wohnsitz und dauernder Aufenthalt ist in der Bundesrepublik
Garantie nicht automatisch auf diese Neuerungen.
Deutschland
• Ihre Arbeitslosigkeit ist frühestens sechs Monate nach Beginn
dieser Versicherung eingetreten
• die Arbeitslosigkeit besteht seit mindestens sechs Wochen
• die Versicherung wurde noch nicht gekündigt
• Sie als Arbeitnehmer standen vor Eintritt der Arbeitslosigkeit
mindestens 18 Monate ununterbrochen in einem
sozialversicherungspflichtigen, ungekündigten und nicht
befristeten Arbeitsverhältnis mit einer Arbeitszeit von mindestens
15 Wochenstunden
• Sie haben das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet.
38.3 Ein Anspruch besteht nicht, wenn:
• bei Versicherungsbeginn bereits ein Kündigungsschutzverfahren
rechtshängig oder eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses
ausgesprochen war
• Sie als Freiwilliger den Wehrdienst, den Bundesfreiwilligendienst
(BFD) oder den internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD)
oder nationalen Jugendfreiwilligendienst (Freiwilliges Soziales
Jahr FSJ oder Freiwilliges Ökologisches Jahr FÖJ) ableisten, als
Auszubildender, Selbstständiger, Freiberufler, Mitarbeiter eines
Saison- oder Kampagnebetriebes oder Angestellter, die bei Ihrem
Ehe-/Lebenspartner, Kind, ihren Eltern oder Geschwistern und
deren Ehe-/Lebenspartner beschäftigt waren.
Ein Anspruch auf Beitragsübernahme bei unverschuldeter
Arbeitslosigkeit entsteht wieder, wenn nach Abschluss des
Kündigungsschutzverfahrens bzw. nach Beendigung des
gekündigten Arbeitsverhältnisses die Voraussetzungen gemäß
Ziff. 38.2 erneut erfüllt sind.
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40 Wie sind Sparten und Versicherungen definiert? 41.3 Fortfall des SofortSchutzes
Verweigert der Vorversicherer wegen Nichtzahlung des Beitrages,
Sparte PrivatSchutz-Versicherung Herbeiführung des Versicherungsfalles, Arglist, anderen
Pflichtverletzungen (Verletzung von Anzeigepflichten, Pflichten bei
Unfallversicherung Gefahrerhöhung, anderen Obliegenheiten) ganz oder teilweise den
Unfall Versicherungsschutz oder ist in diesen oder anderen Fällen das
Existenzversicherung Bestehen oder der Umfang der Leistungspflicht des Vorversicherers
streitig, so besteht insoweit auch kein Anspruch aus dem
Privat-Haftpflichtversicherung SofortSchutz.
Tierhalter-Haftpflichtversicherung Dies gilt nicht, wenn Ihr Vertrag mit uns insoweit weitergehenden
Versicherungsschutz bietet als der Fremdvertrag oder wenn Sie die
Sport-Boot-Haftpflichtversicherung Leistungspflicht des Vorversicherers nachweisen (Vorversicherer
Haftpflicht bestätigt seine Leistungspflicht, verbindliche Entscheidung des
Haus- und Grundbesitzer- Ombudsmanns oder rechtskräftiges Urteil).
Haftpflichtversicherung
Der SofortSchutz umfasst ferner nicht Leistungen, auf die Sie
Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung gegenüber dem Vorversicherer einseitig oder im Rahmen eines
Vergleichs mit dem Vorversicherer verzichtet haben.
Hausrat Hausratversicherung
41.4 Umstellung SofortSchutz auf vollen
Versicherungsschutz
Wohngebäude Wohngebäudeversicherung
41.4.1 Der mit uns geschlossene Vertrag wird zu dem im
Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung Versicherungsschein oder in dessen Nachträgen genannten
Ablauftermin des Fremdvertrages, spätestens jedoch 3 Jahre nach
Rechtsschutz Verkehrs-Rechtsschutzversicherung Beginn unseres Vertrages, auf den vollen Versicherungsschutz
umgestellt.
Immobilien-Rechtsschutzversicherung
Gleiches gilt, wenn der Fremdvertrag vor dem genannten
Ablauftermin endet.
41 Was ist der SofortSchutz, sofern vereinbart und was
leistet er? Die vorzeitige Beendigung des Fremdvertrages ist uns unverzüglich
mitzuteilen. Wird die Beendigung schuldhaft nicht oder nicht
Sie sind noch bei einem anderen Anbieter versichert. Der rechtzeitig angezeigt, und entsteht ein Schaden vor Zugang der
Versicherungsschutz aus dem anderweitigen Vertrag geht dem Anzeige, so besteht der Versicherungsschutz weiterhin nur im
Versicherungsschutz aus dieser PrivatSchutz-Versicherung vor. Umfang des SofortSchutzes nach Ziff. 41.2.
Bis zum Ablauf des Fremdvertrages haben Sie aus diesem Vertrag, 41.4.2 Vom Zeitpunkt der Umstellung an ist der für den vollen
Versicherungsschutz in Form eines SofortSchutzes. Versicherungsschutz vereinbarte Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Dies gilt auch, sofern die Umstellung aufgrund Ziff. 41.4.1 Satz 1 erfolgt
41.1 Dauer des SofortSchutzes und der Fremdvertrag von Ihnen nicht gekündigt worden ist.
Die bei uns abgeschlossene Versicherung besteht als SofortSchutz 41.5 Obliegenheiten im Versicherungsfall
bis zum Ablauf des Fremdvertrages, längstens jedoch für die Dauer
von 3 Jahren. Danach tritt der volle Versicherungsschutz des mit uns Sollte der Vorversicherer einen Schaden ablehnen, die
abgeschlossenen PrivatSchutz-Vertrages in Kraft. Entschädigung kürzen oder die Höchstentschädigung des
Fremdvertrages ausgeschöpft sein, müssen Sie uns unverzüglich den
41.2 Definition und Leistung SofortSchutz Schaden anzeigen und uns auf Verlangen die entsprechenden
Nachweise unverzüglich vorlegen.
Der SofortSchutz gilt nur hinsichtlich solcher Risiken und Gefahren,
die im Fremdvertrag versichert sind. Bezogen auf diese Risiken und Ferner haben Sie die übrigen der in Ziff. 9 genannten Obliegenheiten
Gefahren ergänzt sie den Versicherungsschutz aus Ihrem nach Eintritt des Versicherungsfalles zu beachten.
Fremdvertrag um Leistungen, die in Ihrem Fremdvertrag nicht
enthalten sind, aber in dem mit uns geschlossenem Vertrag versichert Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Obliegenheiten richten sich
sind. nach Ziff. 10. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir
ganz oder teilweise leistungsfrei sein sowie ein Kündigungsrecht
Beispiel: haben.
Sowohl in dem mit uns geschlossenen Vertrag als auch im 42 Was ist das Innovationsversprechen?
Fremdvertrag sind Schäden durch Sturm und Hagel versichert. Geht
hinsichtlich dieser Gefahren der Deckungsumfang unseres Vertrages Werden die Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepte und
über den Deckungsumfang des Fremdvertrages hinaus, so gilt hierfür Versicherungsleistungen von uns zu Ihrem Vorteil weiter- oder neu
der SofortSchutz. entwickelt, so können Sie die Schadenregulierung nach diesen neuen
Bedingungen verlangen.
Maßgeblich ist der Versicherungsumfang des Fremdvertrages zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren Antrag bei uns gestellt haben. Sie können Dies gilt nicht bei Versicherungsbedingungen, Deckungskonzepten
Leistungen aus dem SofortSchutz nur beanspruchen, wenn aus der und Versicherungsleistungen mit separatem Beitragszuschlag oder
Deckung des Fremdvertrages keine oder nur eine begrenzte Leistung soweit Ihnen eine Umstellung gegen Beitragszuschlag angeboten
beansprucht werden kann. wurde und diese von Ihnen abgelehnt wurde.
Ändern Sie nach Antragstellung dieses Versicherungsvertrages den
Fremdvertrag, wirkt sich diese Änderung nicht auf den mit uns 43 Bestleistung
vereinbarten SofortSchutz aus.
Sofern dies ausdrücklich im Versicherungsschein oder dessen
Wir zahlen im Schadenfall maximal die vereinbarte Nachträgen vereinbart ist, gilt:
Höchstentschädigung unter Berücksichtigung der vertraglich
vereinbarten Entschädigungsgrenzen und Selbstbeteiligungen. Bei Bietet ein anderer Versicherer eine Hausratversicherung mit
der Berechnung unserer Leistung berücksichtigen wir die vom weitergehendem Leistungsumfang oder höheren
Vorversicherer bereits gezahlten Leistungen oder zu erbringenden Entschädigungsgrenzen als wir an, werden wir auf Ihren
Leistungen, so dass keine doppelte Entschädigung erfolgt. ausdrücklichen, in Textform geäußerten Wunsch hin, im
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Versicherungsfall den Versicherungsschutz um solche Leistungen
erweitern.
Der andere Versicherer muss in Deutschland zugelassen sein und
den Tarif als Hausratversicherung anbieten.
1. Wenn ein anderer Versicherer zum Schadenszeitpunkt
einen leistungsstärkeren Tarif anbietet, gilt:
• Der Versicherungsschutz gemäß Ziff. 1.1 wird erweitert,
• Entschädigungsgrenzen werden erhöht,
• Selbstbeteiligungen werden reduziert oder gestrichen, außer bei
individuell vereinbarten oder tariflich festgelegten
Selbstbeteiligungen.
2. Von der Erweiterung des Versicherungsschutzes
ausgeschlossen sind
• All-Risk-/Unbenannte Gefahren-Versicherungen oder
Elektronikversicherungen,
• Leistungen und Deckungen die bei einem anderen Versicherer
oder bei uns gegen Zusatzbeitrag versichert werden können,
• weitere Elementargefahren (Überschwemmung, Rückstau,
Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen,
Dachlawinen und Vulkanausbruch),
• Ausschlüsse (Ziff. 6),
• Assistanceleistungen,
• Schäden durch Witterungsniederschläge,
• Cyber-Risiken.
Wenn wir aufgrund bestimmter Bedingungen (z. B. Prämienverzug,
Vorsatz) von der Leistungspflicht befreit sind, gilt diese
Deckungserweiterung nicht.
Die vertraglichen Obliegenheiten bleiben unberührt.
3. Sie müssen die besseren Leistungen eines anderen
Versicherers nachweisen. Als Nachweis dienen die
Versicherungsbedingungen, Besonderen Bedingungen, Angebote
und Risikobeschreibungen des anderen Versicherers.
4. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf den im
Versicherungsschein oder dessen Nachträgen vereinbarten Betrag
begrenzt. Die Regelungen zur Entschädigungsberechnung und
Unterversicherung gemäß Ziff. 12 bleiben unberührt.
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Besondere Bedingungen für die Homeassistance
(BB-Homeassistance 2020)
Fassung 09.2020
Diese Bedingungen gelten nur, soweit im Versicherungsschein oder • der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen oder
dessen Nachträgen der Abschluss der Homeassistance ausdrücklich abgebrochen ist oder
ausgewiesen ist.
• weil sich die versicherte Person versehentlich ausgesperrt hat und
Sie als Versicherungsnehmer sind unser Vertragspartner. Versicherte die sie keine andere zumutbare Möglichkeit hat, in die Wohnung
Personen sind Sie sowie die Personen, die mit Ihnen in häuslicher zu gelangen
Gemeinschaft leben. Wir erbringen im Rahmen der nachstehenden
Bedingungen die aufgeführten Leistungen in Form von (2) Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür
Serviceleistungen und Übernahme von Kosten. durch den Schlüsseldienst, maximal jedoch 500 EUR je
Versicherungsfall.
1 Unter welchen Voraussetzungen erbringen wir
die vereinbarten Leistungen? 6 Notfallschloss
Leistungsvoraussetzung ist, dass eine versicherte Person im Wir übernehmen die Kosten für ein provisorisches Schloss, wenn das
Versicherungsfall gemäß Ziffer 5 bis 18 das im Versicherungsschein Türschloss durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte,
bzw. in den Besonderen Bedingungen genannte Notfall-Telefon bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
anruft.
Das Notfall-Telefon steht hierfür an allen Tagen des Jahres rund um
7 Rohrreinigungsservice im Notfall
die Uhr zur Verfügung.
(1) Wir organisieren den Einsatz einer Rohrreinigungsfirma, wenn in
der versicherten Wohnung Abflussrohre von Bade- oder
2 Was gilt als Versicherungsfall? Duschwannen, Wasch- oder Spülbecken, WCs, Urinalen, Bidets
oder Bodenabläufen verstopft sind und dies nicht ohne eine
Ein Versicherungsfall liegt vor, wenn die Voraussetzungen für die fachmännische Behebung beseitigt werden kann
Erhebung des Anspruchs auf eine Leistung gemäß Ziffer 5 bis 18 (Rohrverstopfung).
vorliegen.
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung der
Rohrverstopfung, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
3 Wie hoch ist die Jahreshöchstentschädigung?
(3) Wir erbringen keine Leistungen, wenn
Die Übernahme von Kosten ist begrenzt auf insgesamt 1.500 EUR für
alle Versicherungsfälle, die innerhalb eines Versicherungsjahres beim • die Rohrverstopfung bereits vor Vertragsbeginn vorhanden war,
Notfall-Telefon gemeldet werden.
• die Ursache für die Rohrverstopfung für die versicherte Person
Von dieser Jahreshöchstentschädigung unberührt bleiben reine erkennbar außerhalb der versicherten Wohnung liegt.
Serviceleistungen ohne Kostenübernahme einschließlich des
Dokumentendepots.
8 Elektro-Installateur-Service im Notfall
4 Was gilt als Versicherungsort? (1) Bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung
organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes.
(1) Der Versicherungsschutz gilt für die im Versicherungsschein
bezeichnete Wohnung einschließlich zugehöriger Balkone, (2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts,
Loggien, Dachterrassen, Keller- und Speicherräume, maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
Nebengebäude bis 25 qm sowie Garagen (nicht: Stellplätze
innerhalb von Sammelgaragen). (3) Wir erbringen keine Leistungen
(2) Im Falle eines Umzugs geht der Versicherungsschutz auf die neue • wenn der Defekt bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
Wohnung über. Während des Umzugs besteht vorhanden war,
Versicherungsschutz in beiden Wohnungen. Der
Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch • für die Behebung von Defekten an elektrischen und
spätestens drei Monate nach Umzugsbeginn. Als Umzugsbeginn elektronischen Geräten wie zum Beispiel Waschmaschinen,
gilt der Tag der Schlüsselübergabe für die neue Wohnung. Trocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie Backöfen
einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln,
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Heizungssteuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten,
Deutschland, so ist Satz 1 nicht anzuwenden. Das Lampen einschließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen,
Versicherungsverhältnis endet, sobald der Versicherungsschutz Fernsehgeräten, Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern sowie
für die bisherige Wohnung erlischt. Stromverbrauchszählern.
5 Schlüsseldienst im Notfall 9 Sanitär-Installateur-Service im Notfall
(1) Ruft eine versicherte Person das Notfall-Telefon an, dann (1) Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes,
organisieren wir das Öffnen der Wohnungstür durch eine wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an
Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn die versicherte Person nicht in der Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der
die versicherte Wohnung gelangen kann, weil
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versicherten Wohnung das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr 13 Entfernung von Wespen-, Hornissen- und
abgestellt werden kann oder die Kalt- oder Bienennestern
Warmwasserversorgung unterbrochen ist.
(1) Wir organisieren die fachmännische Entfernung bzw. die
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Behebung des Defekts,
Umsiedlung von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern, die sich
maximal jedoch 500 EUR je Versicherungsfall.
im Bereich der versicherten Wohnung befinden.
(3) Wir erbringen keine Leistungen für
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Entfernung bzw. Umsiedlung
des Nestes bis zu einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
• die Behebung von Defekten, die bereits vor Vertragsbeginn
vorhanden waren,
(3) Wir erbringen keine Leistung, wenn
• den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile
• die Existenz des Nestes bereits vor Vertragsbeginn für eine
oder verkalktem Zubehör von Armaturen und Boilern, die
versicherte Person erkennbar war,
ordentliche Instandhaltung bzw. Wartung der Sanitär-Installation in
der versicherten Wohnung.
• das Nest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der
versicherten Wohnung zugeordnet werden kann,
10 Heizungs-Installateurservice (Notdienst bei
Ausfall von Heizkörpern) • dies aus rechtlichen Gründen, z. B. aus Gründen des
Artenschutzes, nicht zulässig ist.
(1) Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes,
wenn in der versicherten Wohnung 14 Kinderbetreuung im Notfall
• Heizkörper wegen eines Defekts an zugehörigen (1) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die
Thermostatventilen nicht in Betrieb genommen werden können Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit Ihnen in häuslicher
oder Gemeinschaft leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch
ein versichertes Schadenereignis an der Betreuung der Kinder
• aufgrund eines Bruchschadens oder einer Undichtigkeit gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur Betreuung
Heizkörper repariert oder ersetzt werden müssen. nicht zur Verfügung stehen. Die Betreuung der Kinder erfolgt nach
Möglichkeit in der versicherten Wohnung.
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die
Schadenbegrenzung bis zu einer Höhe von 500 EUR je (2) Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung der Kinder bis zu
Versicherungsfall. einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall.
(3) Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von
15 Haustierunterbringung im Notfall
• Defekten die bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes
vorhanden waren, (1) Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die
Unterbringung und Versorgung von Haustieren wie Hunden,
• Defekten an Heizkesseln, Brennern, Tanks und Heizungsrohren Katzen, Vögeln, Hamstern, Meerschweinchen, Kaninchen, Fischen
und Schildkröten, die in der versicherten Wohnung leben, wenn
• Schäden durch Korrosion. die versicherte Person durch ein versichertes Schadenereignis an
der Betreuung der Tiere gehindert ist und eine andere Person zur
Betreuung nicht zur Verfügung steht.
11 Bereitstellung einer Notheizung
(2) Die Unterbringung erfolgt in einer Tierpension bzw. Tierheim.
(1) Wir stellen maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur
Verfügung, wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in (3) Die Organisation der Unterbringung ist nur möglich, wenn für das
der versicherten Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine Tier ein gültiger Impfpass vorhanden ist und das Tier keine
Abhilfe durch den Heizungs-Installateurservice im Notfall nicht ansteckenden Krankheiten und / oder Parasitenbefall aufweist.
möglich ist. Als Heizperiode gilt hierbei die Zeit zwischen dem
1. September und dem 31. Mai eines jeden Jahres. (4) Wir übernehmen die Kosten für die Unterbringung und
Versorgung der Haustiere bis zu einer Höhe von 500 EUR je
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Versicherungsfall.
Leih-Heizgeräte bis zu einer Höhe von 500 EUR je
Versicherungsfall.
16 Dokumentendepot
(3) Nicht ersetzt werden zusätzliche Energiekosten, die durch den
Betrieb der Leih-Heizgeräte entstehen. (1) Wir archivieren auf Wunsch von Ihnen oder einer versicherten
Person Kopien wichtiger Dokumente (maximal 15 DIN A4-Seiten).
Kommen die Originaldokumente abhanden, so stellen wir Ihnen
12 Schädlingsbekämpfung beziehungsweise der versicherten Person die archivierten Kopien
auf Anforderung unverzüglich per Telefax, Post oder E-Mail zur
(1) Wir organisieren den Einsatz einer Fachfirma für die Verfügung. Außerdem unterstützen wir Sie beziehungsweise die
Schädlingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung in einem versicherte Person bei der Beschaffung von Ersatzdokumenten
Ausmaß durch Schädlinge befallen wurde, der nur fachmännisch durch Nennung der zuständigen Behörden und Weiterleitung
beseitigt werden kann. öffentlich zugänglicher Informationen darüber, welche Unterlagen
für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind.
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung bis zu
einer Höhe von 500 EUR je Versicherungsfall. (2) Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu
behandeln und die archivierten Kopien nach Beendigung dieses
(3) Als Schädlinge gelten ausschließlich Schaben (z. B. Kakerlaken), Versicherungsschutzes zu vernichten.
Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen und Silberfischchen.
(3) Für die Archivierung der Dokumente stellen wir Ihnen
(4) Wir erbringen keine Leistungen, wenn der Befall der versicherten beziehungsweise der versicherten Person keine Kosten in
Wohnung durch Schädlinge bereits vor Vertragsbeginn für die Rechnung.
versicherten Personen erkennbar war.
17 24-Stunden Handwerkerservice
(1) Unabhängig von einem Schadenfall steht Ihnen und den
versicherten Personen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf
Wunsch werden Handwerker aus folgenden Gewerken benannt:
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Sanitärinstallateure, Dachdecker, Elektroinstallateure, Gas- und
Heizungsinstallateure, Glaser, Schlüsseldienste, Haushüter,
Fachleute für Alarmanlagen, Rohrreinigungsfirmen.
(2) Die Kosten für die Handwerker tragen Sie beziehungsweise die
versicherte Person.
18 Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten
(1) Wir organisieren bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes (zum
Beispiel Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine,
Wäschetrockner, Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd,
TV-Gerät) den Einsatz eines Technikers zur Einschätzung der
Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durchführung der Reparatur.
(2) Wir übernehmen die Kosten für die Anfahrt und die erste
Arbeitsstunde des Technikers.
(3) Nicht dagegen übernehmen wir die Kosten für Material sowie
Ersatz- und Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden.
19 Beendigung der Homeassistance
Die Homeassistance kann unabhängig von der Hauptsparte
(Hausrat-/Wohngebäudeversicherung) von den Vertragspartnern
entsprechend des Abschnitts „Wie sind Dauer und Ende des
Vertrages geregelt?“ der Allgemeinen Bedingungen zur PrivatSchutz
Hausrat- bzw. Wohngebäudeversicherung selbstständig gekündigt
werden.
Eine Fortführung der Homeassistance bei Beendigung der
Hausrat-/Wohngebäudeversicherung ist hingegen nicht möglich.
Kontaktdaten
Homeassistance-Hotline (Notfalltelefon):
+49 (0) 89 55 987 672
(14 Cent/Minute aus dem Festnetz der T-Com; Mobilfunkpreise
abweichend)
Rund um die Uhr für Sie erreichbar!
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