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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung
(AVB)
für die private Sterbegeldversicherung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir sind die HanseMerkur Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner. Für unser Ver-
tragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todes-
fallversicherung.
Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, verwenden wir nur die männliche Schreibweise. Wir meinen aber alle Ge-
schlechter gleichermaßen. Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen vorab einige Begriffe.
Erklärung von Begriffen Textform: Ist die Textform vorgegeben, muss die Erklärung z. B. per
Aktuar: Eine versicherungsmathematisch ausgebildete sachverstän- Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Es ist keine eigenhändige
dige Person. Unterschrift erforderlich.
Deckungsrückstellung: Ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Wir Überschussdeklaration: Sie beinhaltet die jährliche Festlegung der
stellen einen Geldbetrag für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag Höhe der Überschüsse.
zurück.
Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der
Rechnungsgrundlagen: Rechnungsgrundlagen sind Grundlagen, die die Versicherung beantragt hat. Er ist unser Vertragspartner, schließt
für die Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden. den Vertrag ab und erhält den Versicherungsschein.
Rechnungszins: Der Zinssatz, mit dem wir Beiträge und Leistungen Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren
berechnen. Leben der Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Die versi-
cherte Person kann jemand anderes sein als der Versicherungsneh-
mer.
Inhaltsverzeichnis
Umfang der Versicherung .................................................................................................................................................................. 10
§1 Welche Leistungen erbringen wir?...............................................................................................................................................................................................................................10
§2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt? ..................................................................................................................................................................10
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?..................................................................................................................................................................................................................10
§4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................................................................................................................................................................................................................10
§5 Wer erhält die Versicherungsleistung?....................................................................................................................................................................................................................... 11
§6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? ................................................................................................................................................. 12
Beitragszahlung ..................................................................................................................................................................................... 12
§7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ..................................................................................................................................................................................... 12
§8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen können? ............................................................................................................................................ 12
§9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? ................................................................................................................................................................ 12
§10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?................................................................................................................................................................................................... 13
Kosten .......................................................................................................................................................................................................14
§11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? .............................................................................................................................................................................................. 14
Sonstige Regelungen ............................................................................................................................................................................14
§12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? ................................................................................................................ 14
§13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung und wo ist der Gerichtsstand?..................................................................................................................... 14
§14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ............................................................................................................................ 15
§15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ihren Versicherungsschutz? ......................................................................................................................................... 15
AVB Sterbegeld 06.2026
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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entfällt allerdings, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
Private Sterbegeldversicherung nicht rechtzeitig zahlen.
§4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
(1) Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
Umfang der Versicherung § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über-
schüssen und an der Bewertungsreserve der Kapitalanlagen
(Überschussbeteiligung). Die Höhe der Überschüsse wird jedes
§1 Welche Leistungen erbringen wir? Jahr vom Vorstand auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars
festgelegt (Deklaration). Die Höhe der Überschussbeteiligung
Leistungen bei Tod veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Auf Wunsch
schicken wir Ihnen die Informationen zu. Die Überschüsse ermit-
(1) Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Versicherung teln wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses. Der Jah-
zahlen wir die garantierte Versicherungssumme als einmalige resabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer
Kapitalzahlung. Die Kapitalzahlung kann sich noch durch die geprüft und ist der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Bewer-
Überschussbeteiligung erhöhen. Stirbt die versicherte Person tungsreserve weisen wir im Anhang unseres Geschäftsberichts
vor Ablauf von 36 Monaten nach Versicherungsbeginn, so zahlen aus.
wir nur die Beiträge zurück.
Wir erläutern im Folgenden
(2) Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, den sie − wie die Überschüsse entstehen,
nach Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlen wir auch in den
ersten 36 Monaten die garantierte Versicherungssumme in vol- − wie die Überschüsse verwendet werden können und
ler Höhe aus. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereig- − warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga-
nis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. rantieren können.
(3) Wird der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit er- Überschussentstehung
höht, gelten die Fristen der Absätze 1 und 2 für die Erhöhung des (2) Nachfolgend erläutern wir Ihnen
Versicherungsschutzes entsprechend. Die Fristen beginnen mit
dem Zeitpunkt der zugehörigen Vertragsänderung. − aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (Absatz 2)
Rechnungsgrundlagen − wie wir mit den Überschüssen verfahren (Absatz 3) und
(4) Bei der Tarifkalkulation haben wir die Sterbetafel DAV 2008 T − wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese zu-
(modifiziert) verwendet und als Rechnungszins 1,00 Prozent an- ordnen (Absatz 4).
gesetzt.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver-
§2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ein- trags an den Überschüssen ergeben sich hieraus noch nicht. Der
Überschuss kann auch null Euro betragen.
geschränkt?
Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:
(1) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Er-
barem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- gebnis.
sen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung
des für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versi- a) Kapitalerträge:
cherung. Wir leisten aber, wenn die versicherte Person auf Rei- Kapitalerträge entstehen durch Anlage des Garantiegutha-
sen oder während Aufenthalten im Ausland von Krieg oder Bür- bens Ihrer Versicherung. Von den Nettoerträgen derjenigen
gerkrieg überrascht wird und seit Beginn des Kriegs oder Bür- Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen
gerkriegs noch keine 28 Tage vergangen sind. vorgesehen sind, erhalten die Versicherungsnehmer insge-
samt mindestens den in der Verordnung über die Mindest-
(2) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min-
barem Zusammenhang mit einem terroristischen Angriff, der destzuführungsverordnung) genannten Prozentsatz. In der
mittels vorsätzlichem Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung derzeitigen Fassung dieser Verordnung sind für Kapitaler-
von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder radi- träge grundsätzlich 90 Prozent vorgeschrieben. Aus die-
oaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen geführt wurde, sem Betrag werden zunächst die Mittel entnommen, die für
beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des die garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden.
für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versiche- Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Beteiligung
rung. Dies gilt auch, wenn andere als Waffen eingesetzte Mittel der Versicherungsnehmer an den Überschüssen.
oder Stoffe mit vergleichbarem Gefährdungspotential (z. B.
Sprengstoffe, Flugzeuge) zur Durchführung des terroristischen b) Risikoergebnis:
Angriffs benutzt wurden.
Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die
Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht nach Absatz 2 gilt tatsächliche Lebensdauer und damit die Rentenzahlungs-
allerdings nur, wenn durch den Angriff so viele Menschen zu dauer der Versicherten kürzer sind als bei der Tarifkalkula-
Tode gekommen sind, dass für unser Unternehmen damit eine tion angenommen. An den Überschüssen aus dem Risikoer-
nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegen- gebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der
über den technischen Berechnungsgrundlagen verbunden ist derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung
und dadurch die Erfüllbarkeit der vertraglich zugesagten Versi- grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent.
cherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von ei-
nem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. c) Übriges Ergebnis:
Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsneh-
mer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs-
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent. Über-
schüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie diese Versicherung entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarif-
mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem im Versi- kalkulation angenommen.
cherungsschein genannten Beginn. Unsere Leistungspflicht
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(3) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich Beitrag (Beitragsverrechnung), sofern sie nicht teilweise oder
zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche- vollständig für die Auffüllung der Deckungsrückstellung benutzt
rungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gewinngruppen werden. Die Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere abwei-
bilden wir beispielsweise, um das versicherte Risiko wie das chende Festlegung der Überschussanteilsätze wirkt sich nicht
Langlebigkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Überschüsse vertei- auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus.
len wir auf die einzelnen Gewinngruppen nach einem verursa-
chungsorientierten Verfahren, und zwar in dem Maß, wie die Ge- Die Höhe der Überschüsse kann sich während der Vertragslauf-
winngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen zeit ändern. Vermindern sich die Überschüsse während der bei-
haben. tragspflichtigen Zeit, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag ent-
sprechend. Die Höhe der versicherten Todesfallleistung verän-
Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse füh- dert sich dadurch nicht. Möchten Sie den ursprünglichen Zahl-
ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Diese beitrag weiterzahlen, reduzieren wir Ihre versicherte Todesfall-
Rückstellung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse im leistung. Erhöhen sich dagegen die Überschüsse, reduzieren wir
Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- den zu zahlenden Beitrag bei unveränderter Höhe der versicher-
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. ten Todesfallleistung. Wir informieren Sie, wenn sich die Höhe
der laufenden Überschüsse ändert.
Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbe-
hörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsauf- b) Schlusszahlung
sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Bei Tod der versicherten Person nach Vollendung des 85. Le-
Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits fest- bensjahres erhöht sich die garantierte Versicherungssumme um
gelegte Überschüsse entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des einen Schlussüberschuss. Die Höhe des Schlussüberschusses be-
§ 140 VAG können wir im Interesse der Versicherungsnehmer rechnet sich aus den Beträgen, die sich über die zurückliegende
die Rückstellung für Beitragsrückerstattung auch heranziehen: Vertragslaufzeit durch einen zusätzlichen Zinsüberschuss in
konstanter Höhe zusätzlich ergeben hätte. Für den Schlussüber-
− Zur Abwendung eines drohenden Notstandes, schuss werden diese Beträge aufsummiert und mit der im jewei-
− zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- ligen Monat deklarierten Gesamtverzinsung zuzüglich des zu-
schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- sätzlichen Zinsüberschusses verzinst. Dieser Schlussüberschuss
meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind wird auch gewährt, wenn die Versicherung nach Vollendung des
oder 85. Lebensjahres der versicherten Person gekündigt wird.
− zur Erhöhung der Deckungsrückstellung, sofern die Rech- Unabhängig vom Schlussüberschuss wird Ihr Vertrag bei Ver-
nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und tragsbeendigung an der Bewertungsreserve beteiligt. Die
nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- Summe aus Schlussüberschuss und Beteiligung an der Bewer-
gepasst werden müssen. (Deckungsrückstellungen bilden tungsreserve wird auf einen Mindestbetrag angehoben, sofern
wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz ge- dieser höher ist, und als Schlusszahlung gewährt. Der Mindest-
währleisten zu können.) betrag der Schlusszahlung berechnet sich wie der Schlussüber-
schuss, nur mit einem eigenen für den Mindestbetrag deklarier-
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Ver- ten Zinsüberschuss. Bei einer Beendigung des Vertrags vor Voll-
lustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung her- endung des 85. Lebensjahres der versicherten Person wird kein
anziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- Mindestbetrag zugesagt.
chungsorientiert.
Die für die Berechnung des Schlussüberschusses und des Min-
(4) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- destbetrags der Schlusszahlung maßgeblichen Zinssätze wer-
talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in den im Rahmen der Überschussdeklaration festgelegt.
der Bilanz ausgewiesen sind. Sie sorgen für Sicherheit und die-
nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Höhe der Überschussbeteiligung
gleichen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen,
dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil- (6) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von zahlreichen Fak-
weise entfällt. toren ab. Von Bedeutung sind dabei die Entwicklung der versi-
cherten Risiken und Kosten. Auch die Zinsentwicklung des Kapi-
Die Bewertungsreserven, die nach aufsichtsrechtlichen Vor- talmarkts ist ein wichtiger Einflussfaktor. Die Höhe der Bewer-
schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen tungsreserven ändert sich ebenfalls im Zeitablauf. Die Entwick-
sind, werden monatlich neu ermittelt. Ihre Zuordnung zu den lung dieser Faktoren ist nicht vorhersehbar und von uns nur be-
Verträgen erfolgt anteilig rechnerisch nach einem dem einzelnen grenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili-
Vertrag zugeordneten verursachungsorientierten Verfahren. gung kann sich daher ändern und somit nicht garantiert werden.
Der Anteil ist beeinflusst von der Dauer der Bestandszugehörig- Sie kann auch null Euro betragen. Verbindliche Angaben über die
keit, dem Wert der Versicherung sowie dem Verhältnis der Ver- Höhe der künftigen Überschussbeteiligung sind nicht möglich.
sicherung zum gesamten Versicherungsbestand. Die Beteiligung
bezieht sich nach den derzeitigen Vorschriften auf die Hälfte des Durch eine z. B. nachhaltig veränderte Lebenserwartung oder ein
rechnerischen Anteils des Vertrags an der Bewertungsreserve. dauerhaft niedriges Zinsniveau an den Kapitalmärkten können
sich die Rechnungsgrundlagen zur Bildung der Deckungsrück-
Die Beteiligung an der Bewertungsreserve wird bei Vertragsbe- stellung ändern. Sollte die Deckungsrückstellung für die verein-
endigung fällig. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle barte garantierte Leistungszusage nicht ausreichen, müssen wir
Versicherungen, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Über- geeignete Maßnahmen treffen, um die Garantie weiterhin sicher-
schüssen gebildete Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, stellen zu können. Als Folge sind dann Auffüllungen der De-
die selbst keine Zinsüberschüsse erhalten. ckungsrückstellung gegenüber der bisher verwendeten Rech-
nungsgrundlage erforderlich (Nachreservierung). Dies kann zu
Überschussverwendung einer Verringerung der Überschussbeteiligung bis hin zum voll-
ständigen Aussetzen führen.
(5) Die Überschussbeteiligung Ihrer Versicherung besteht aus
− laufenden Überschüssen sowie §5 Wer erhält die Versicherungsleistung?
− einer Schlusszahlung. (1) Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren
Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns auch
a) Laufende Überschüsse eine andere Person benennen, die bei Eintritt des Versiche-
Sie bestehen zum großen Teil aus Risiko- und Zinsüberschüssen. rungsfalls die Leistungen erhalten soll (Bezugsberechtigter). Sie
Sie werden während der beitragspflichtigen Zeit zu den Bei- können das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestal-
tragsfälligkeiten zugeteilt und reduzieren den zu zahlenden ten.
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(2) Wenn Sie das Bezugsrecht widerruflich (zurücknehmbar) be- den Beitrag bei Fälligkeit abbuchen können. Vorausgesetzt ist,
stimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leis- dass Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen.
tung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb kön- Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ab-
nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls buchen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
jederzeit widerrufen/zurücknehmen. Den Inhaber des Versiche- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben
rungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht abgebucht
aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leis- werden kann, können wir für die Zukunft die Zahlung außerhalb
tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass des Lastschrifteinzugsverfahrens verlangen.
uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung
nachweist. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
Kosten. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung verrechnen
(3) Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- wir Beitragsrückstände mit der Leistung.
rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung
erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Be-
zugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten §8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
geändert werden. rechtzeitig zahlen können?
(4) Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch abtreten oder ver- Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
(1) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
(5) Die Bestimmung oder der Widerruf eines Bezugsrechts (Absätze zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zah-
1 bis 3) sowie die Abtretung oder die Verpfändung (Absatz 4) lung noch nicht bewirkt ist. Wir sind nicht zum Rücktritt berech-
sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns die tigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige
Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papier- Zahlung nicht zu vertreten haben.
form, E-Mail) vorliegt. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall
Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere (2) Ist der erste oder einmalige Beitrag bei Eintritt des Versiche-
Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (z. B. un- rungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver-
widerrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) pflichtet. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur beru-
vorgenommen haben. fen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
§6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis- tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
tung verlangt wird? dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
(1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Folgebeiträge
Vorlage des Versicherungsscheins.
(3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten
(2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitge- Sie von uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen
teilt werden. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtli- eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für einen Ver-
che Sterbeurkunde einzureichen, die Alter und Geburtsort ent- sicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Frist eintritt, gilt
hält. Folgendes: Der Versicherungsschutz entfällt oder vermindert
sich, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit
(3) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige der Zahlung in Verzug befinden. Zu den Rechtsfolgen gehört
weitere Nachweise und Auskünfte verlangen. Die mit den Nach- auch, dass wir nach Fristablauf den Vertrag kündigen können,
weisen verbundenen Kosten trägt der Anspruchsteller. wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Verzugszinsen
oder Mahnkosten in Verzug befinden. Dies gilt nur, wenn wir Sie
(4) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- in der Mahnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolgen hingewie-
ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb sen haben.
des Europäischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberech-
tigte auch die damit verbundene Gefahr. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen
können Sie nur innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zah-
lungsfrist.
Beitragszahlung §9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs-
schwierigkeiten?
§7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-
Beitragsfreistellung
ten?
(1) Sie haben das Recht, sich vollständig oder teilweise zum nächs-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinba- ten Monatsersten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien
rung als einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) oder in Form von zu lassen. Als Folge setzen wir die Versicherungssumme voll-
laufenden Beiträgen (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche ständig oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab. Diese
oder jährliche Beitragszahlung) zahlen. Sie können jederzeit die wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er-
Änderung der Zahlweise Ihrer laufenden Beiträge beantragen. rechnet.
(2) Fälligkeit der Beiträge: Den ersten oder einmaligen Beitrag (Ein- Ist die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme nicht
lösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des möglich, weil beispielsweise kein positives Garantieguthaben
Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein vorhanden ist, erlischt Ihre Sterbegeldversicherung. Bei einer
angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge teilweisen Beitragsfreistellung darf der zu zahlende Beitrag den
(Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- monatlichen Mindestbetrag von 5 EUR nicht unterschreiten. Die
lungsweise fällig. Beitragsfreistellung ist für Sie gebührenfrei.
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (2) Aufgrund der Verrechnung von Abschluss-, Vertriebs- und Ver-
ligkeitstag alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. waltungskosten stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der ein-
Der Fälligkeitstag ist in Absatz 2 geregelt. gezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versiche-
rungssumme zur Verfügung. Die Höhe der garantierten bei-
Im Lastschriftverfahren gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn wir tragsfreien Versicherungssumme und nähere Informationen
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hierzu können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Leistung bei Kündigung
Rückzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
(2) Bei einer vollständigen oder teilweisen Kündigung Ihres Ver-
Herabsetzung des Beitrags trags zahlen wir den Rückkaufswert des gekündigten Ver-
tragsteils aus. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus
(3) Sie können Ihren Beitrag herabsetzen (teilweise Beitragsfreistel-
lung). Dadurch vermindert sich die versicherte Leistung versi- − dem Garantieguthaben,
cherungsmathematisch. Die Regeln der Absätze 1 und 2 gelten
gleichermaßen. − vermindert um einen Abzug,
− einer möglichen Schlusszahlung inklusive einer möglichen
Wiederinkraftsetzung
− Beteiligung an der Bewertungsreserve (in §4 erklärt).
(4) Nach einer Beitragsfreistellung oder Herabsetzung können Sie
durch Wiederaufnahme bzw. Erhöhung der Beitragszahlung Ih- (3) Das Garantieguthaben wird aus den Beitragsteilen gebildet, die
ren ursprünglich vereinbarten Todesfallschutz wiederherstellen. nicht für die Risikoübernahme und für Kosten verwendet wer-
Sind seit der zugehörigen Vertragsänderung noch keine zwölf den. Das Garantieguthaben wird nach anerkannten Regeln der
Monate vergangen, beginnen die in §1 genannten Fristen nicht Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der
erneut. Die Wiederherstellung erfolgt in dem Fall auf Basis der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirk-
bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen. Sind sam wird, ermittelt.
mehr als zwölf Monate seit der zugehörigen Vertragsänderung
vergangen, gelten die in §1 genannten Fristen für den geänder- Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das für die Berech-
ten Teil erneut. Bei der Wiederinkraftsetzung berechnen wir die nung des Rückkaufswertes verwendete Garantieguthaben dar-
Höhe der Beiträge neu. Die Beiträge können höher sein als vor über hinaus angemessen herabzusetzen. Dies ist nur möglich,
der Beitragsfreistellung. um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, ins-
besondere die Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich
Beitragsstundung aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen,
(5) Sie können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befris-
Aussetzung der der Beiträge beantragen. Das nennen wir Stun- tet.
dung. Wir berechnen für die Stundung keine Zinsen. Folgende
Voraussetzungen müssen insgesamt für die Stundung erfüllt (4) Bei Kündigung erheben wir einen Abzug vom Garantieguthaben.
sein: Dieser beträgt 1 Prozent des Garantieguthabens multipliziert mit
der Restlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versi-
− der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren, cherten Person in Jahren. Der Abzug beträgt mindestens jedoch
100 EUR.
− der Vertrag weist keinen Beitragsrückstand auf,
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei-
− zuvor bereits gestundete Beiträge sind vollständig zurück- fel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemes-
gezahlt, sen, weil mit Ihm eine oder mehrere der nachstehenden Folgen
− seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergan- einer vorzeitigen Kündigung ausgeglichen werden:
gen,
− Verlust von kollektiv gestelltem Risikokapital,
− der Vertrag wurde nicht gekündigt.
− verminderte Kapitalerträge.
Die Stundung ist während der letzten drei Beitragszahlungsjahre Ihre Versicherung profitiert in der Anfangszeit vom vorhande-
ausgeschlossen. nen Risikokapital aus den anderen schon bestehenden Versiche-
rungen. Wenn Sie vorzeitig kündigen, stellt Ihre Versicherung
Ihr Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem der Versichertengemeinschaft später – anders als von uns kal-
Umfang bestehen. Sollte der Versicherungsfall in diesem Zeit- kuliert – kein Risikokapital mehr zur Verfügung. Aufgrund einer
raum eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die vorzeitigen Kündigung entgehen uns außerdem künftige Kapi-
nicht zurückgezahlten Beiträge gekürzt. talerträge, die wir einkalkuliert haben.
Mit Ablauf des Stundungszeitraums müssen die laufenden Bei- Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde lie-
träge wieder gezahlt und die gestundeten Beiträge nachgezahlt genden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug
werden. Die gestundeten Beiträge können Sie in einem Betrag wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird
oder in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Raten nach- entsprechend herabgesetzt.
zahlen. Zahlen Sie die ausstehenden Beiträge nicht nach, glei-
chen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzen der Nachteile einer Kündigung
Versicherungssumme aus. Dies erfolgt nach versicherungsma-
thematischen Grundsätzen. (5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann Nachteile für Sie haben.
Die Nachteile können sich dadurch ergeben, dass Teile der Ab-
schluss- und Vertriebskosten für die gesamte Vertragslaufzeit
§10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? bereits in den ersten fünf Jahren entnommen werden. Hierdurch
wächst das Vertragsguthaben in den ersten fünf Jahren langsa-
Wir erläutern im Folgenden mer an als in den Folgejahren. Zum anderen erfolgt bei Kündi-
gung ein Abzug vom Garantieguthaben. Dadurch erreicht der
− wann Sie Ihre Versicherung kündigen können, Rückkaufswert in der Anfangszeit und möglicherweise auch im
− welche Leistung wir bei Kündigung erbringen und weiteren Vertragsverlauf nicht unbedingt die Summe der einge-
zahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Verlauf Ihres Ga-
− welche Nachteile sich aus der Kündigung ergeben können. rantieguthabens sowie zum Abzug bei Kündigung können Sie Ih-
rem Versicherungsschein entnehmen.
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit vollständig oder teilweise
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zum nächsten Monatsersten
kündigen.
Bei einer vollständigen Kündigung endet Ihr Vertrag. Bei einer
teilweisen Kündigung darf ein monatlicher Mindestbeitrag von 5
EUR nicht unterschritten werden. Ansonsten ist die teilweise
Kündigung unwirksam und nur die vollständige Kündigung mög-
lich.
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Sonstige Kosten
Kosten
(5) Über die Absätze 1 bis 4 hinaus belasten wir Sie nur dann mit
Kosten, wenn dies nach den gesetzlichen Vorschriften ausdrück-
§11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? lich zulässig ist.
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Sofern Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben auf Beiträge
Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 und 3) und Verwal- oder Leistungen erhoben werden, sind wir berechtigt, Ihnen
tungskosten (Absatz 4). Die Abschluss- und Vertriebskosten so- diese zu belasten.
wie die Verwaltungskosten haben wir bei der Kalkulation Ihrer
Beiträge bereits berücksichtigt. Sie müssen daher von Ihnen
nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten
sind von Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-
wie der Verwaltungskosten können Sie dem Produktinformati-
Sonstige Regelungen
onsblatt entnehmen.
§12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ih-
Abschluss- und Vertriebskosten rer Postanschrift und Ihres Namens?
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler, aber (1) Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis be-
auch Kosten für z. B. die Antragsprüfung und die Ausfertigung treffen, müssen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Für
der Vertragsunterlagen sowie Werbeaufwendungen. uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zu-
gegangen sind. Vermittler bzw. Versicherungsberater sind zu ih-
Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten rer Entgegennahme nicht bevollmächtigt.
in Form eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
summe. Die Beitragssumme ist die Summe der bis zur vereinbar- (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
ten Beitragszahlungsdauer zu zahlenden Beiträge. mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da
wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebe-
Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können.
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maß- In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung
gebend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines des eingeschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch,
Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen
gilt jedoch nicht für den Teil der Beiträge, der für Leistungen im und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der je-
weiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend.
Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung be-
stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik
DeckRV auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse,
Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. eine im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt
ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustel-
Maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme (Summe der insgesamt lungsbevollmächtigter).
zu zahlenden Beiträge während der Beitragszahlungsdauer) zie-
hen wir in gleichmäßigen Beträgen über die ersten fünf Jahre der §13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
Vertragslaufzeit ab. Beträgt die Beitragszahlungsdauer weniger
als fünf Jahre, erfolgt die Verteilung der Abschluss- und Ver- dung und wo ist der Gerichtsstand?
triebskosten über den entsprechend kürzeren Zeitraum. Die
restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden bei Versiche- (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
rungen mit laufender Beitragszahlung während der vertraglich land Anwendung. Die Vertragssprache, die für den Vertragsab-
vereinbarten Beitragszahlungsdauer ab dem 6. Jahr der Ver- schluss (inkl. Vorabinformationen) und zur Kommunikation wäh-
tragslaufzeit in gleichmäßigen Beträgen getilgt. rend der Vertragslaufzeit gilt, ist Deutsch.
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- (2) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie bei dem Gericht
und Vertriebskosten einmalig zu Beginn der Versicherung fällig. erheben, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Sie be-
treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Darüber hinaus ist
(3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit
Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Falls Sie keinen
geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs- Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
summe oder für einen Rückkaufswert vorhanden sind. Auch in maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das
den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nie-
nur geringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versiche- derlassung haben.
rungssumme oder für einen Rückkaufswert zur Verfügung.
(3) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
Verwaltungskosten dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Falls
Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
(4) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwal- enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist
tung Ihres Vertrags. Wir belasten Ihren Vertrag mit Verwaltungs- das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre
kosten in Form Niederlassung haben.
− eines festen monatlichen oder jährlichen Eurobetrags je (4) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz (falls kein Wohnsitz besteht, den
nach gewählter Zahlweise, Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts) bzw. Firmensitz in einen
− eines festen Prozentsatzes der gezahlten Beiträge und Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind die Ge-
richte des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
− eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
summe pro Monat.
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[Seite 7]
§14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Rechtsweg
einmal nicht zufrieden sind? (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- Unser Beschwerdemanagement
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. (5) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur
Versicherungsombudsmann Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz
mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit 1, 20354 Hamburg, E-Mail: info@hansemerkur.de.
wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin §15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ih-
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de ren Versicherungsschutz?
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
zunehmen. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Versicherungsaufsicht Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit
(3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Bei-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- spiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder
nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirt-
Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der schaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen
Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
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Steuerliche Hinweise für die Sterbegeldversicherung
Stand Mai 2026
Wichtiger Hinweis
Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Steuervorschriften einzugehen, die im Zusammenhang mit Sterbegeld-
versicherungen stehen. Dies gilt vor allem auch für steuerliche Auswirkungen von Vertragsänderungen, die Sie wäh-
rend der Versicherungsdauer vornehmen. Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie bitte an Ihr zu-
ständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Die Ausführungen geben den derzeitigen Stand der steuerlichen Bestimmungen wieder. Die steuerlichen Bestimmun-
gen können sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zukunft ändern und gegenüber dem heutigen Stand zu
einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung Ihres Vertrags führen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann
keine Haftung übernommen werden.
Steuerliche Behandlung von Beiträgen
1) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen können weder als Altersvorsorgeaufwendungen noch als sonstige Vorsor-
geaufwendungen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Steuerliche Behandlung von Leistungen
2) Die Versicherungsleistungen einer Sterbegeldversicherung, die aufgrund des Todes der versicherten Person er-
bracht werden, sind einkommensteuerfrei.
Steuerliche Behandlung bei Erbschaften bzw. Schenkungen
3) Ansprüche und Leistungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versiche-
rungsnehmers oder bei Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des
Nachlasses) erworben wurden. Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaft-
steuerpflichtig.
Versicherungsteuer
4) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsneh-
mer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
STEUER Sterbegeld 05.2026
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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Show full text: Verbraucherinformation Senior Care PF 111
[Seite 1]
HanseMerkur
Lebensversicherung AG
Verbraucherinformation
Private Sterbegeldversicherung
PF 111 Juni 2026
Verbraucherinformation PF 111 Juni 2026
[Seite 2]
Übersicht
Herzlich willkommen bei der HanseMerkur 3
Wichtige Informationen inkl. Widerrufsbelehrung ab Seite 5 4
Der Versicherungsver- Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung 9
trag wird, wie kaum ein
anderer Vertrag, von Steuerliche Hinweise 16
gegenseitigem Ver-
trauen geprägt.
Datenschutzhinweise 17
Die Verbraucherinfor-
mation ist eine vom
Gesetzgeber vorge-
schriebene Maßnahme,
die Ihnen als Versiche-
rungsnehmer ein
größtmögliches Maß
an Informationen über
Ihren Versicherungs-
schutz garantiert.
Diese Broschüre ent-
hält alle für Ihren Ver-
sicherungsschutz wich-
tigen Angaben und die
Versicherungsbedin-
gungen. Bewahren Sie
bitte deshalb die Un-
terlagen sorgfältig bei
Ihren Versicherungs-
papieren auf.
[Seite 3]
Liebe Kundin, lieber Kunde,
herzlich willkommen bei der HanseMerkur.
Hand in Hand
Hand in Hand ist HanseMerkur - ein Grundsatz, der sich in unseren vielfach ausgezeichneten Produkten sowie in allen
Leistungsangeboten widerspiegelt. Bei uns gehen individuelle Ansprüche und die Stärke unserer Gemeinschaft Hand
in Hand. Denn mit einem starken Partner an der Seite kann man mehr erreichen. Gemeinsam schaffen wir täglich die
Voraussetzung für ein sicheres Leben.
Die Geschichte der HanseMerkur Lebensversicherung AG
Unsere Wurzeln gehen mehr als 200 Jahre zurück auf die Gründung der Braunschweigische Lebensversicherung AG.
Damit sind wir einer der ältesten privaten Lebensversicherer am Markt. Mit Gründung der Hanse-Merkur Lebensversi-
cherung AG, ehemals Merkur Lebensversicherung AG, im Jahre 1972 begann die Geschichte der HanseMerkur Lebens-
versicherung AG, die sich 1983 mit der Braunschweigische Lebensversicherung AG zusammenschloss.
Was verbirgt sich auf den nächsten Seiten?
Diese Broschüre informiert Sie über alle Fragen, die Ihren Versicherungsvertrag betreffen; insbesondere sind darin An-
gaben über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes enthalten. Die Versicherungsbedingungen sind rechtsver-
bindlich und regeln alle gegenseitigen Rechte und Pflichten.
Unsere Versicherungsbedingungen weichen von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi-
cherungswirtschaft e. V. (GDV) nahezu immer zu Ihren Gunsten ab.
Ihre Absicherung steht an erster Stelle
Der Aufbau einer Rente und die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit oder Tod sind selbst-
verständlich die zentralen Aufgaben der HanseMerkur Lebensversicherung AG. Aber wir möchten Ihnen darüber hinaus
noch mehr bieten. Unsere Berater kümmern sich gerne um Ihre Anliegen oder Vorsorgewünsche!
Sie haben Fragen hierzu oder auch zu Ihrem Versicherungsschutz? Wir sind gerne für Sie da. Alle wichtigen Telefon-
nummern finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre.
Ihre HanseMerkur Lebensversicherung AG
TAG HM 07.2019
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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Wichtige Informationen!
Die folgenden Informationen gemäß der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG = Versicherungsvertragsgesetz)
geben Ihnen einen Überblick über die Grundlagen Ihres Versicherungsvertrags bei der HanseMerkur Lebensversiche-
rung AG.
Bewahren Sie diese Verbraucherinformationen bitte sorgfältig auf. Sie sind Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags.
Informationen zum Anbieter
Identität des Versicherers Versicherer ist die HanseMerkur Lebensversicherung AG. Wir sind eine Aktiengesellschaft mit Sitz in
(Name, Rechtsform, ladungsfä- Hamburg.
hige Anschrift, Sitz, Handelsre-
gister und Registernummer) Unsere Anschrift: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg.
Unsere Telefonnummer: (0 40) 41 19-0, unser Telefax: (0 40) 41 19-32 57, unsere E-Mail: info@hansemer-
kur.de. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg lautet: HRB 77401.
Gesetzlich Vertretungsberech- Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.),
tigte der HanseMerkur Lebens- Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner
versicherung AG
Hauptgeschäftstätigkeit Die HanseMerkur Lebensversicherung AG (nachfolgend HanseMerkur genannt) betreibt die Lebensversi-
cherung.
Garantiefonds oder andere Ent- Die HanseMerkur gehört einer Insolvenzsicherungseinrichtung an, die den Schutz der Ansprüche ihrer
schädigungsregelungen Versicherungsnehmer sicherstellt. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um die Protektor Lebensversi-
cherung AG (www.protektor-ag.de). Die Anschrift lautet: Wilhelmstr. 43 / 43G, 10117 Berlin.
Informationen zur angebotenen Leistung
Vertragsgrundlagen Die für Ihren Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen sowie sonstige Informationen sind für Sie im
Inhaltsverzeichnis aufgeführt und vollständig auf den nachfolgenden Seiten der Verbraucherinformation
enthalten.
Wesentliche Merkmale Die Art, der Umfang und die Fälligkeit der Versicherungsleistung ergeben sich aus den Tarifen, den Versi-
der Versicherungsleistung cherungsbedingungen, dem Antrag und ggf. den nach Antragstellung vereinbarten Abweichungen, die
dem gewünschten Versicherungsschutz zugrunde liegen.
Beitragshöhe (Gesamtpreis der Sie können die Beitragshöhe dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten oder dem Versicherungs-
Versicherung) antrag entnehmen. Sollte der dort angegebene Beitrag nicht korrekt berechnet sein oder wird ein Zu-
schlag nötig, wird Ihnen der tatsächlich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt. Dieser bedarf Ihrer
Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt dieser Mitteilung maßgeblich.
Zusätzliche Kosten Angaben zu Kosten wie z. B. Steuern oder Gebühren können Sie Ihren Verbraucherinformationen entneh-
men.
Beitragszahlung Die Fälligkeit des Beitrages richtet sich nach der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise (monatlich, vier-
teljährlich, halbjährlich, jährlich, einmalig). Der laufende Beitrag ist als Monatsbeitrag kalkuliert. Sie können
jederzeit eine Änderung der Beitragszahlungsweise beantragen.
Gültigkeitsdauer der An die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind wir 6 Wochen ab Aushändigung gebunden.
zur Verfügung gestellten
Informationen
Anlagerisiko Bei Versicherungen, die Überschüsse und ggf. Beitragsteile in Fonds investieren, liegt das Kapitalanlageri-
siko für die im Fonds gehaltenen Anteile in vollem Umfang bei Ihnen. Der Wert der in Fonds investierten
Überschüsse und/oder Beitragsteile unterliegt den Schwankungen des Finanzmarktes. Auf diese Schwan-
kungen hat der Versicherer keinen Einfluss. Bitte beachten Sie auch, dass in der Vergangenheit erwirt-
schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind. Sie haben die Chance, bei guter Entwicklung
INFO HM (Nicht-VAP) 06.2026
des Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen, bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko einer
Wertminderung bis hin zur völligen Aufzehrung.
Informationen zum Vertrag
Zustandekommen des Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die HanseMerkur Ihren Antrag mit einem Versiche-
Vertrages rungsschein oder einer schriftlichen Annahmeerklärung angenommen hat und Ihnen der Versicherungs-
schein oder die Annahmeerklärung zugegangen ist.
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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Beginn des Versicherungs- Der Versicherungsschutz besteht ab dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn, sofern der erste
schutzes oder einmalige Beitrag gezahlt wurde.
Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
− der Versicherungsschein,
− die Vertragsbestimmungen,
einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedin-
gungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen,
− diese Belehrung,
− das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten,
− und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf
ist zu richten an:
HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg,
E-Mail: leben@hansemerkur.de, Telefax: (0 40) 41 19-32 57.
Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.hansemerkur.de/widerruf ausüben.
Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger
(z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der
Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Widerrufsfolgen Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle eines wirksamen
Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem
Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der
Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in
diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn
des Vertrags bis zum Zugang des Widerrufs errechnet. Der Versicherer hat Ihnen in diesem Fall den
Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile auszuzahlen.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi-
derruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind.
Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist
beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe
der Widerrufserklärung.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrags wirksam ausgeübt, so sind Sie
auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden.
Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag auf-
weist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Verein-
barung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen dürfen durch die Ausübung des
Widerrufsrechts keine Kosten entstehen.
Besondere Hinweise Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden.
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen
als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach dem Vertragsschluss.
Abschnitt 2 – Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt:
Unterabschnitt 1: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen
Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
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1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden
soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige
Registernummer;
2. die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem Mitgliedsstaat der Europäischen
Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn es eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt,
oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit dieser geschäft-
lich zu tun haben, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber Ihnen tätig wird;
3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwi-
schen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -
gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch die Übermittlung der
Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die In-
formationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
5. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen; Name und An-
schrift des Garantiefonds sind anzugeben;
6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit
der Leistung des Versicherers;
7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei Prä-
mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsver-
träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen
seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mög-
liche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rech-
nung gestellt werden;
9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültig-
keitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises;
11. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen
Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwan-
kungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergan-
genheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken
sind zu bezeichnen;
12. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des
Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein
soll;
13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung,
insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die
Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs ge-
gebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein-
schließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge-
hobenen und deutlich gestalteten Form;
14. Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
15. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen ein-
schließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen
einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor-
gehobenen und deutlich gestalteten Form;
16. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu
Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
17. das auf den Vertrag anwendbare Recht;
18. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinforma-
tionen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung
die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
19. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und
gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die
Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
20. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser
Aufsichtsbehörde.
Unterabschnitt 2: Zusätzliche Informationspflichten bei dieser Lebensversicherung
Bei dieser Lebensversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich zu den oben genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu
stellen:
1. Angaben in Euro zur Höhe, der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschluss-
kosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als Anteil der Jahresprämie
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unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalku-
lierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Lauf-
zeit auszuweisen;
2. Angaben in Euro zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Kosten, die einmalig oder aus besonderem
Anlass entstehen können;
3. Angaben über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrund-
sätze und Maßstäbe;
4. Angabe in Euro der in Betracht kommenden Rückkaufswerte;
5. Angaben in Euro über den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder eine
prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder prämienreduzierten
Versicherung;
6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind; die Angabe hat in Euro zu
erfolgen;
7. Angaben über die der Versicherung zugrundeliegenden Fonds und die Art der darin enthaltenen Vermögens-
werte;
8. allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung;
9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der
Auszahlungsphase.
Ende der Widerrufsbelehrung
Vertragslaufzeit Der Vertrag wird – vorbehaltlich einer späteren abweichenden Vereinbarung – für die beantragte Dauer
geschlossen. Die Vertragsdauer nennen wir im Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungsproduk-
ten sowie im Versicherungsschein.
Vertragsbeendigung Sie können die Versicherung zum nächsten Monatsersten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
Weitergehende Informationen zur Kündigung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Paragrafen
„Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?“.
Informationen zum Rechtsweg
Zuständiges Gericht Klagen gegen die HanseMerkur können Sie beim Gericht in Hamburg oder bei dem Gericht Ihres Wohnsit-
zes oder, in Ermangelung eines solchen, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes erheben.
Klagen gegen Sie werden bei dem Gericht erhoben, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines
solchen, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Für juristische Personen bestimmt sich das
zuständige Gericht nach dem Firmensitz oder der Firmenniederlassung.
Verlegen Sie Ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz in einen Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
ist das Gericht in Hamburg zuständig.
Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis und die vorvertraglichen Beziehungen findet das Recht der Bundesrepublik
Deutschland Anwendung.
Vertragssprache Die Sprache der Vertragsbedingungen, dieser Vorabinformationen sowie der Kommunikation mit Ihnen
während der Vertragslaufzeit ist Deutsch.
Außergerichtliche Beschwerde Sollte sich das Versicherungsverhältnis trotz unserer Bemühungen nicht fehlerfrei gestalten, können Sie
und Teilnahme an einem Streit- sich jederzeit auch an unsere interne Beschwerdestelle wenden.
beilegungsverfahren vor einer Kontaktdaten: HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg,
Verbraucherschlichtungsstelle E-Mail: info@hansemerkur.de.
Sie können sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie
folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende
Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Näheres regelt
die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e. V., die im Internet unter
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https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/verfahrensordnungen/vomvo/ ab-
rufbar ist. Die Beschwerde kann mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form eingereicht
werden.
Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt.
Zuständige Aufsichtsbehörde Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an die für Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde
zu wenden. Es handelt sich dabei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die der-
zeitigen Kontaktdaten lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versiche-
rungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (E-Mail: poststelle@bafin.de; www.bafin.de). Bitte
beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden
kann.
Weitere Informationen
Abschluss- und Die Angaben zur Höhe, der in den Beitrag einkalkulierten Kosten, können Sie dem Ihnen ausgehändigten
Vertriebskosten Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen.
Sonstige Kosten Angaben zu möglichen sonstigen Kosten finden Sie, sofern diese anfallen, ebenfalls im Informationsblatt
zu Versicherungsprodukten.
Überschussbeteiligung Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und
ggf. an der Bewertungsreserve der Kapitalanlage. Die Entstehung, Ermittlung, Zuteilung und Verwen-
dung der Überschüsse und Bewertungsreserve ist in den Bedingungen, die dem gewünschten Versiche-
rungsschutz zugrunde liegen, im Paragrafen „Wie erfolgt die Überschussbeteiligung“ erläutert.
Werte bei Kündigung Eine Übersicht über die während der Vertragslaufzeit vorhandenen Rückkaufswerte und der Leistungen
oder Beitragsfreistellung bei Beitragsfreistellung des Vertrages können Sie den Unterlagen zu der Ihnen vorgeschlagenen Versi-
cherung entnehmen. Die dort genannten garantierten Werte können nicht unterschritten werden. In den
Versicherungsbedingungen finden sich Hinweise zu den Fristen und Modalitäten einer Kündigung bzw.
Beitragsfreistellung. Darüber hinaus ist dort angegeben, ob zur Umwandlung in eine beitragsfreie Ver-
sicherung ein Mindestbetrag nötig ist und wie hoch dieser ist.
Weitere Informationen zu In den Unterlagen der Ihnen vorgeschlagenen Versicherung erhalten Sie Informationen zu den nachfol-
Ihrem Versicherungsvertrag gend aufgeführten Punkten:
• Erläuterungen zu den angebotenen Fonds
• Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn
der Auszahlungsphase
• steuerliche Hinweise
Eine ausführliche Darstellung der steuerlichen Regelungen finden Sie auch in Ihren Verbraucherinfor-
mationen.
Modellrechnung Modellrechnungen über die mögliche Wertentwicklung Ihres Vertrages befinden sich in den Unterlagen
zu der Ihnen vorgeschlagenen Versicherung. Dort können Sie anhand verschiedener Zinssätze erkennen,
wie sich die Leistungen zum Ablauf Ihrer Versicherung darstellen könnten.
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Allgemeine Versicherungsbedingungen
Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung
(AVB)
für die private Sterbegeldversicherung
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir sind die HanseMerkur Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner. Für unser Ver-
tragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todes-
fallversicherung.
Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, verwenden wir nur die männliche Schreibweise. Wir meinen aber alle Ge-
schlechter gleichermaßen. Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen vorab einige Begriffe.
Erklärung von Begriffen Textform: Ist die Textform vorgegeben, muss die Erklärung z. B. per
Aktuar: Eine versicherungsmathematisch ausgebildete sachverstän- Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Es ist keine eigenhändige
dige Person. Unterschrift erforderlich.
Deckungsrückstellung: Ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Wir Überschussdeklaration: Sie beinhaltet die jährliche Festlegung der
stellen einen Geldbetrag für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag Höhe der Überschüsse.
zurück.
Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der
Rechnungsgrundlagen: Rechnungsgrundlagen sind Grundlagen, die die Versicherung beantragt hat. Er ist unser Vertragspartner, schließt
für die Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden. den Vertrag ab und erhält den Versicherungsschein.
Rechnungszins: Der Zinssatz, mit dem wir Beiträge und Leistungen Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren
berechnen. Leben der Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Die versi-
cherte Person kann jemand anderes sein als der Versicherungsneh-
mer.
Inhaltsverzeichnis
Umfang der Versicherung .................................................................................................................................................................. 10
§1 Welche Leistungen erbringen wir?...............................................................................................................................................................................................................................10
§2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt? ..................................................................................................................................................................10
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?..................................................................................................................................................................................................................10
§4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................................................................................................................................................................................................................10
§5 Wer erhält die Versicherungsleistung?....................................................................................................................................................................................................................... 11
§6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? ................................................................................................................................................. 12
Beitragszahlung ..................................................................................................................................................................................... 12
§7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ..................................................................................................................................................................................... 12
§8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen können? ............................................................................................................................................ 12
§9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? ................................................................................................................................................................ 12
§10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?................................................................................................................................................................................................... 13
Kosten .......................................................................................................................................................................................................14
§11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? .............................................................................................................................................................................................. 14
Sonstige Regelungen ............................................................................................................................................................................14
§12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? ................................................................................................................ 14
§13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung und wo ist der Gerichtsstand?..................................................................................................................... 14
§14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ............................................................................................................................ 15
§15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ihren Versicherungsschutz? ......................................................................................................................................... 15
AVB Sterbegeld 06.2026
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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entfällt allerdings, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag
Private Sterbegeldversicherung nicht rechtzeitig zahlen.
§4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
(1) Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
Umfang der Versicherung § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über-
schüssen und an der Bewertungsreserve der Kapitalanlagen
(Überschussbeteiligung). Die Höhe der Überschüsse wird jedes
§1 Welche Leistungen erbringen wir? Jahr vom Vorstand auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars
festgelegt (Deklaration). Die Höhe der Überschussbeteiligung
Leistungen bei Tod veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Auf Wunsch
schicken wir Ihnen die Informationen zu. Die Überschüsse ermit-
(1) Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Versicherung teln wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses. Der Jah-
zahlen wir die garantierte Versicherungssumme als einmalige resabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer
Kapitalzahlung. Die Kapitalzahlung kann sich noch durch die geprüft und ist der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Bewer-
Überschussbeteiligung erhöhen. Stirbt die versicherte Person tungsreserve weisen wir im Anhang unseres Geschäftsberichts
vor Ablauf von 36 Monaten nach Versicherungsbeginn, so zahlen aus.
wir nur die Beiträge zurück.
Wir erläutern im Folgenden
(2) Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, den sie − wie die Überschüsse entstehen,
nach Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlen wir auch in den
ersten 36 Monaten die garantierte Versicherungssumme in vol- − wie die Überschüsse verwendet werden können und
ler Höhe aus. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person
durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereig- − warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga-
nis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. rantieren können.
(3) Wird der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit er- Überschussentstehung
höht, gelten die Fristen der Absätze 1 und 2 für die Erhöhung des (2) Nachfolgend erläutern wir Ihnen
Versicherungsschutzes entsprechend. Die Fristen beginnen mit
dem Zeitpunkt der zugehörigen Vertragsänderung. − aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (Absatz 2)
Rechnungsgrundlagen − wie wir mit den Überschüssen verfahren (Absatz 3) und
(4) Bei der Tarifkalkulation haben wir die Sterbetafel DAV 2008 T − wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese zu-
(modifiziert) verwendet und als Rechnungszins 1,00 Prozent an- ordnen (Absatz 4).
gesetzt.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver-
§2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ein- trags an den Überschüssen ergeben sich hieraus noch nicht. Der
Überschuss kann auch null Euro betragen.
geschränkt?
Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen:
(1) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Er-
barem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- gebnis.
sen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung
des für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versi- a) Kapitalerträge:
cherung. Wir leisten aber, wenn die versicherte Person auf Rei- Kapitalerträge entstehen durch Anlage des Garantiegutha-
sen oder während Aufenthalten im Ausland von Krieg oder Bür- bens Ihrer Versicherung. Von den Nettoerträgen derjenigen
gerkrieg überrascht wird und seit Beginn des Kriegs oder Bür- Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen
gerkriegs noch keine 28 Tage vergangen sind. vorgesehen sind, erhalten die Versicherungsnehmer insge-
samt mindestens den in der Verordnung über die Mindest-
(2) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min-
barem Zusammenhang mit einem terroristischen Angriff, der destzuführungsverordnung) genannten Prozentsatz. In der
mittels vorsätzlichem Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung derzeitigen Fassung dieser Verordnung sind für Kapitaler-
von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder radi- träge grundsätzlich 90 Prozent vorgeschrieben. Aus die-
oaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen geführt wurde, sem Betrag werden zunächst die Mittel entnommen, die für
beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des die garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden.
für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versiche- Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Beteiligung
rung. Dies gilt auch, wenn andere als Waffen eingesetzte Mittel der Versicherungsnehmer an den Überschüssen.
oder Stoffe mit vergleichbarem Gefährdungspotential (z. B.
Sprengstoffe, Flugzeuge) zur Durchführung des terroristischen b) Risikoergebnis:
Angriffs benutzt wurden.
Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die
Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht nach Absatz 2 gilt tatsächliche Lebensdauer und damit die Rentenzahlungs-
allerdings nur, wenn durch den Angriff so viele Menschen zu dauer der Versicherten kürzer sind als bei der Tarifkalkula-
Tode gekommen sind, dass für unser Unternehmen damit eine tion angenommen. An den Überschüssen aus dem Risikoer-
nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegen- gebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der
über den technischen Berechnungsgrundlagen verbunden ist derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung
und dadurch die Erfüllbarkeit der vertraglich zugesagten Versi- grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent.
cherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von ei-
nem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. c) Übriges Ergebnis:
Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsneh-
mer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs-
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent. Über-
schüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie diese Versicherung entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarif-
mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem im Versi- kalkulation angenommen.
cherungsschein genannten Beginn. Unsere Leistungspflicht
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(3) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich Beitrag (Beitragsverrechnung), sofern sie nicht teilweise oder
zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche- vollständig für die Auffüllung der Deckungsrückstellung benutzt
rungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gewinngruppen werden. Die Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere abwei-
bilden wir beispielsweise, um das versicherte Risiko wie das chende Festlegung der Überschussanteilsätze wirkt sich nicht
Langlebigkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Überschüsse vertei- auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus.
len wir auf die einzelnen Gewinngruppen nach einem verursa-
chungsorientierten Verfahren, und zwar in dem Maß, wie die Ge- Die Höhe der Überschüsse kann sich während der Vertragslauf-
winngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen zeit ändern. Vermindern sich die Überschüsse während der bei-
haben. tragspflichtigen Zeit, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag ent-
sprechend. Die Höhe der versicherten Todesfallleistung verän-
Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse füh- dert sich dadurch nicht. Möchten Sie den ursprünglichen Zahl-
ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Diese beitrag weiterzahlen, reduzieren wir Ihre versicherte Todesfall-
Rückstellung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse im leistung. Erhöhen sich dagegen die Überschüsse, reduzieren wir
Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- den zu zahlenden Beitrag bei unveränderter Höhe der versicher-
schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. ten Todesfallleistung. Wir informieren Sie, wenn sich die Höhe
der laufenden Überschüsse ändert.
Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbe-
hörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsauf- b) Schlusszahlung
sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Bei Tod der versicherten Person nach Vollendung des 85. Le-
Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits fest- bensjahres erhöht sich die garantierte Versicherungssumme um
gelegte Überschüsse entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des einen Schlussüberschuss. Die Höhe des Schlussüberschusses be-
§ 140 VAG können wir im Interesse der Versicherungsnehmer rechnet sich aus den Beträgen, die sich über die zurückliegende
die Rückstellung für Beitragsrückerstattung auch heranziehen: Vertragslaufzeit durch einen zusätzlichen Zinsüberschuss in
konstanter Höhe zusätzlich ergeben hätte. Für den Schlussüber-
− Zur Abwendung eines drohenden Notstandes, schuss werden diese Beträge aufsummiert und mit der im jewei-
− zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- ligen Monat deklarierten Gesamtverzinsung zuzüglich des zu-
schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- sätzlichen Zinsüberschusses verzinst. Dieser Schlussüberschuss
meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind wird auch gewährt, wenn die Versicherung nach Vollendung des
oder 85. Lebensjahres der versicherten Person gekündigt wird.
− zur Erhöhung der Deckungsrückstellung, sofern die Rech- Unabhängig vom Schlussüberschuss wird Ihr Vertrag bei Ver-
nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und tragsbeendigung an der Bewertungsreserve beteiligt. Die
nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- Summe aus Schlussüberschuss und Beteiligung an der Bewer-
gepasst werden müssen. (Deckungsrückstellungen bilden tungsreserve wird auf einen Mindestbetrag angehoben, sofern
wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz ge- dieser höher ist, und als Schlusszahlung gewährt. Der Mindest-
währleisten zu können.) betrag der Schlusszahlung berechnet sich wie der Schlussüber-
schuss, nur mit einem eigenen für den Mindestbetrag deklarier-
Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Ver- ten Zinsüberschuss. Bei einer Beendigung des Vertrags vor Voll-
lustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung her- endung des 85. Lebensjahres der versicherten Person wird kein
anziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- Mindestbetrag zugesagt.
chungsorientiert.
Die für die Berechnung des Schlussüberschusses und des Min-
(4) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- destbetrags der Schlusszahlung maßgeblichen Zinssätze wer-
talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in den im Rahmen der Überschussdeklaration festgelegt.
der Bilanz ausgewiesen sind. Sie sorgen für Sicherheit und die-
nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Höhe der Überschussbeteiligung
gleichen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen,
dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil- (6) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von zahlreichen Fak-
weise entfällt. toren ab. Von Bedeutung sind dabei die Entwicklung der versi-
cherten Risiken und Kosten. Auch die Zinsentwicklung des Kapi-
Die Bewertungsreserven, die nach aufsichtsrechtlichen Vor- talmarkts ist ein wichtiger Einflussfaktor. Die Höhe der Bewer-
schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen tungsreserven ändert sich ebenfalls im Zeitablauf. Die Entwick-
sind, werden monatlich neu ermittelt. Ihre Zuordnung zu den lung dieser Faktoren ist nicht vorhersehbar und von uns nur be-
Verträgen erfolgt anteilig rechnerisch nach einem dem einzelnen grenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili-
Vertrag zugeordneten verursachungsorientierten Verfahren. gung kann sich daher ändern und somit nicht garantiert werden.
Der Anteil ist beeinflusst von der Dauer der Bestandszugehörig- Sie kann auch null Euro betragen. Verbindliche Angaben über die
keit, dem Wert der Versicherung sowie dem Verhältnis der Ver- Höhe der künftigen Überschussbeteiligung sind nicht möglich.
sicherung zum gesamten Versicherungsbestand. Die Beteiligung
bezieht sich nach den derzeitigen Vorschriften auf die Hälfte des Durch eine z. B. nachhaltig veränderte Lebenserwartung oder ein
rechnerischen Anteils des Vertrags an der Bewertungsreserve. dauerhaft niedriges Zinsniveau an den Kapitalmärkten können
sich die Rechnungsgrundlagen zur Bildung der Deckungsrück-
Die Beteiligung an der Bewertungsreserve wird bei Vertragsbe- stellung ändern. Sollte die Deckungsrückstellung für die verein-
endigung fällig. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle barte garantierte Leistungszusage nicht ausreichen, müssen wir
Versicherungen, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Über- geeignete Maßnahmen treffen, um die Garantie weiterhin sicher-
schüssen gebildete Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, stellen zu können. Als Folge sind dann Auffüllungen der De-
die selbst keine Zinsüberschüsse erhalten. ckungsrückstellung gegenüber der bisher verwendeten Rech-
nungsgrundlage erforderlich (Nachreservierung). Dies kann zu
Überschussverwendung einer Verringerung der Überschussbeteiligung bis hin zum voll-
ständigen Aussetzen führen.
(5) Die Überschussbeteiligung Ihrer Versicherung besteht aus
− laufenden Überschüssen sowie §5 Wer erhält die Versicherungsleistung?
− einer Schlusszahlung. (1) Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren
Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns auch
a) Laufende Überschüsse eine andere Person benennen, die bei Eintritt des Versiche-
Sie bestehen zum großen Teil aus Risiko- und Zinsüberschüssen. rungsfalls die Leistungen erhalten soll (Bezugsberechtigter). Sie
Sie werden während der beitragspflichtigen Zeit zu den Bei- können das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestal-
tragsfälligkeiten zugeteilt und reduzieren den zu zahlenden ten.
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(2) Wenn Sie das Bezugsrecht widerruflich (zurücknehmbar) be- den Beitrag bei Fälligkeit abbuchen können. Vorausgesetzt ist,
stimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leis- dass Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen.
tung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb kön- Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ab-
nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls buchen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un-
jederzeit widerrufen/zurücknehmen. Den Inhaber des Versiche- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben
rungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht abgebucht
aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leis- werden kann, können wir für die Zukunft die Zahlung außerhalb
tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass des Lastschrifteinzugsverfahrens verlangen.
uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung
nachweist. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre
Kosten. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung verrechnen
(3) Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- wir Beitragsrückstände mit der Leistung.
rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung
erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Be-
zugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten §8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
geändert werden. rechtzeitig zahlen können?
(4) Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch abtreten oder ver- Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind.
(1) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
(5) Die Bestimmung oder der Widerruf eines Bezugsrechts (Absätze zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zah-
1 bis 3) sowie die Abtretung oder die Verpfändung (Absatz 4) lung noch nicht bewirkt ist. Wir sind nicht zum Rücktritt berech-
sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns die tigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige
Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papier- Zahlung nicht zu vertreten haben.
form, E-Mail) vorliegt. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall
Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere (2) Ist der erste oder einmalige Beitrag bei Eintritt des Versiche-
Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (z. B. un- rungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver-
widerrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) pflichtet. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur beru-
vorgenommen haben. fen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder
durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
§6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis- tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
tung verlangt wird? dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
(1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Folgebeiträge
Vorlage des Versicherungsscheins.
(3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten
(2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitge- Sie von uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen
teilt werden. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtli- eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für einen Ver-
che Sterbeurkunde einzureichen, die Alter und Geburtsort ent- sicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Frist eintritt, gilt
hält. Folgendes: Der Versicherungsschutz entfällt oder vermindert
sich, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit
(3) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige der Zahlung in Verzug befinden. Zu den Rechtsfolgen gehört
weitere Nachweise und Auskünfte verlangen. Die mit den Nach- auch, dass wir nach Fristablauf den Vertrag kündigen können,
weisen verbundenen Kosten trägt der Anspruchsteller. wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Verzugszinsen
oder Mahnkosten in Verzug befinden. Dies gilt nur, wenn wir Sie
(4) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- in der Mahnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolgen hingewie-
ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb sen haben.
des Europäischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberech-
tigte auch die damit verbundene Gefahr. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah-
len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen
können Sie nur innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zah-
lungsfrist.
Beitragszahlung §9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs-
schwierigkeiten?
§7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach-
Beitragsfreistellung
ten?
(1) Sie haben das Recht, sich vollständig oder teilweise zum nächs-
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinba- ten Monatsersten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien
rung als einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) oder in Form von zu lassen. Als Folge setzen wir die Versicherungssumme voll-
laufenden Beiträgen (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche ständig oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab. Diese
oder jährliche Beitragszahlung) zahlen. Sie können jederzeit die wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er-
Änderung der Zahlweise Ihrer laufenden Beiträge beantragen. rechnet.
(2) Fälligkeit der Beiträge: Den ersten oder einmaligen Beitrag (Ein- Ist die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme nicht
lösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des möglich, weil beispielsweise kein positives Garantieguthaben
Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein vorhanden ist, erlischt Ihre Sterbegeldversicherung. Bei einer
angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge teilweisen Beitragsfreistellung darf der zu zahlende Beitrag den
(Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- monatlichen Mindestbetrag von 5 EUR nicht unterschreiten. Die
lungsweise fällig. Beitragsfreistellung ist für Sie gebührenfrei.
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (2) Aufgrund der Verrechnung von Abschluss-, Vertriebs- und Ver-
ligkeitstag alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. waltungskosten stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der ein-
Der Fälligkeitstag ist in Absatz 2 geregelt. gezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versiche-
rungssumme zur Verfügung. Die Höhe der garantierten bei-
Im Lastschriftverfahren gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn wir tragsfreien Versicherungssumme und nähere Informationen
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hierzu können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Leistung bei Kündigung
Rückzahlung der Beiträge ist nicht möglich.
(2) Bei einer vollständigen oder teilweisen Kündigung Ihres Ver-
Herabsetzung des Beitrags trags zahlen wir den Rückkaufswert des gekündigten Ver-
tragsteils aus. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus
(3) Sie können Ihren Beitrag herabsetzen (teilweise Beitragsfreistel-
lung). Dadurch vermindert sich die versicherte Leistung versi- − dem Garantieguthaben,
cherungsmathematisch. Die Regeln der Absätze 1 und 2 gelten
gleichermaßen. − vermindert um einen Abzug,
− einer möglichen Schlusszahlung inklusive einer möglichen
Wiederinkraftsetzung
− Beteiligung an der Bewertungsreserve (in §4 erklärt).
(4) Nach einer Beitragsfreistellung oder Herabsetzung können Sie
durch Wiederaufnahme bzw. Erhöhung der Beitragszahlung Ih- (3) Das Garantieguthaben wird aus den Beitragsteilen gebildet, die
ren ursprünglich vereinbarten Todesfallschutz wiederherstellen. nicht für die Risikoübernahme und für Kosten verwendet wer-
Sind seit der zugehörigen Vertragsänderung noch keine zwölf den. Das Garantieguthaben wird nach anerkannten Regeln der
Monate vergangen, beginnen die in §1 genannten Fristen nicht Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der
erneut. Die Wiederherstellung erfolgt in dem Fall auf Basis der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirk-
bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen. Sind sam wird, ermittelt.
mehr als zwölf Monate seit der zugehörigen Vertragsänderung
vergangen, gelten die in §1 genannten Fristen für den geänder- Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das für die Berech-
ten Teil erneut. Bei der Wiederinkraftsetzung berechnen wir die nung des Rückkaufswertes verwendete Garantieguthaben dar-
Höhe der Beiträge neu. Die Beiträge können höher sein als vor über hinaus angemessen herabzusetzen. Dies ist nur möglich,
der Beitragsfreistellung. um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, ins-
besondere die Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich
Beitragsstundung aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen,
(5) Sie können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befris-
Aussetzung der der Beiträge beantragen. Das nennen wir Stun- tet.
dung. Wir berechnen für die Stundung keine Zinsen. Folgende
Voraussetzungen müssen insgesamt für die Stundung erfüllt (4) Bei Kündigung erheben wir einen Abzug vom Garantieguthaben.
sein: Dieser beträgt 1 Prozent des Garantieguthabens multipliziert mit
der Restlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versi-
− der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren, cherten Person in Jahren. Der Abzug beträgt mindestens jedoch
100 EUR.
− der Vertrag weist keinen Beitragsrückstand auf,
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei-
− zuvor bereits gestundete Beiträge sind vollständig zurück- fel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemes-
gezahlt, sen, weil mit Ihm eine oder mehrere der nachstehenden Folgen
− seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergan- einer vorzeitigen Kündigung ausgeglichen werden:
gen,
− Verlust von kollektiv gestelltem Risikokapital,
− der Vertrag wurde nicht gekündigt.
− verminderte Kapitalerträge.
Die Stundung ist während der letzten drei Beitragszahlungsjahre Ihre Versicherung profitiert in der Anfangszeit vom vorhande-
ausgeschlossen. nen Risikokapital aus den anderen schon bestehenden Versiche-
rungen. Wenn Sie vorzeitig kündigen, stellt Ihre Versicherung
Ihr Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem der Versichertengemeinschaft später – anders als von uns kal-
Umfang bestehen. Sollte der Versicherungsfall in diesem Zeit- kuliert – kein Risikokapital mehr zur Verfügung. Aufgrund einer
raum eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die vorzeitigen Kündigung entgehen uns außerdem künftige Kapi-
nicht zurückgezahlten Beiträge gekürzt. talerträge, die wir einkalkuliert haben.
Mit Ablauf des Stundungszeitraums müssen die laufenden Bei- Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde lie-
träge wieder gezahlt und die gestundeten Beiträge nachgezahlt genden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug
werden. Die gestundeten Beiträge können Sie in einem Betrag wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird
oder in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Raten nach- entsprechend herabgesetzt.
zahlen. Zahlen Sie die ausstehenden Beiträge nicht nach, glei-
chen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzen der Nachteile einer Kündigung
Versicherungssumme aus. Dies erfolgt nach versicherungsma-
thematischen Grundsätzen. (5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann Nachteile für Sie haben.
Die Nachteile können sich dadurch ergeben, dass Teile der Ab-
schluss- und Vertriebskosten für die gesamte Vertragslaufzeit
§10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? bereits in den ersten fünf Jahren entnommen werden. Hierdurch
wächst das Vertragsguthaben in den ersten fünf Jahren langsa-
Wir erläutern im Folgenden mer an als in den Folgejahren. Zum anderen erfolgt bei Kündi-
gung ein Abzug vom Garantieguthaben. Dadurch erreicht der
− wann Sie Ihre Versicherung kündigen können, Rückkaufswert in der Anfangszeit und möglicherweise auch im
− welche Leistung wir bei Kündigung erbringen und weiteren Vertragsverlauf nicht unbedingt die Summe der einge-
zahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Verlauf Ihres Ga-
− welche Nachteile sich aus der Kündigung ergeben können. rantieguthabens sowie zum Abzug bei Kündigung können Sie Ih-
rem Versicherungsschein entnehmen.
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit vollständig oder teilweise
in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zum nächsten Monatsersten
kündigen.
Bei einer vollständigen Kündigung endet Ihr Vertrag. Bei einer
teilweisen Kündigung darf ein monatlicher Mindestbeitrag von 5
EUR nicht unterschritten werden. Ansonsten ist die teilweise
Kündigung unwirksam und nur die vollständige Kündigung mög-
lich.
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Sonstige Kosten
Kosten
(5) Über die Absätze 1 bis 4 hinaus belasten wir Sie nur dann mit
Kosten, wenn dies nach den gesetzlichen Vorschriften ausdrück-
§11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? lich zulässig ist.
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Sofern Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben auf Beiträge
Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 und 3) und Verwal- oder Leistungen erhoben werden, sind wir berechtigt, Ihnen
tungskosten (Absatz 4). Die Abschluss- und Vertriebskosten so- diese zu belasten.
wie die Verwaltungskosten haben wir bei der Kalkulation Ihrer
Beiträge bereits berücksichtigt. Sie müssen daher von Ihnen
nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten
sind von Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so-
wie der Verwaltungskosten können Sie dem Produktinformati-
Sonstige Regelungen
onsblatt entnehmen.
§12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ih-
Abschluss- und Vertriebskosten rer Postanschrift und Ihres Namens?
(2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler, aber (1) Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis be-
auch Kosten für z. B. die Antragsprüfung und die Ausfertigung treffen, müssen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Für
der Vertragsunterlagen sowie Werbeaufwendungen. uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zu-
gegangen sind. Vermittler bzw. Versicherungsberater sind zu ih-
Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten rer Entgegennahme nicht bevollmächtigt.
in Form eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
summe. Die Beitragssumme ist die Summe der bis zur vereinbar- (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
ten Beitragszahlungsdauer zu zahlenden Beiträge. mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da
wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebe-
Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können.
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maß- In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung
gebend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines des eingeschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch,
Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen
gilt jedoch nicht für den Teil der Beiträge, der für Leistungen im und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der je-
weiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend.
Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung be-
stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik
DeckRV auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse,
Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. eine im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt
ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustel-
Maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme (Summe der insgesamt lungsbevollmächtigter).
zu zahlenden Beiträge während der Beitragszahlungsdauer) zie-
hen wir in gleichmäßigen Beträgen über die ersten fünf Jahre der §13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen-
Vertragslaufzeit ab. Beträgt die Beitragszahlungsdauer weniger
als fünf Jahre, erfolgt die Verteilung der Abschluss- und Ver- dung und wo ist der Gerichtsstand?
triebskosten über den entsprechend kürzeren Zeitraum. Die
restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden bei Versiche- (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
rungen mit laufender Beitragszahlung während der vertraglich land Anwendung. Die Vertragssprache, die für den Vertragsab-
vereinbarten Beitragszahlungsdauer ab dem 6. Jahr der Ver- schluss (inkl. Vorabinformationen) und zur Kommunikation wäh-
tragslaufzeit in gleichmäßigen Beträgen getilgt. rend der Vertragslaufzeit gilt, ist Deutsch.
Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- (2) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie bei dem Gericht
und Vertriebskosten einmalig zu Beginn der Versicherung fällig. erheben, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Sie be-
treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Darüber hinaus ist
(3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit
Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Falls Sie keinen
geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs- Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts
summe oder für einen Rückkaufswert vorhanden sind. Auch in maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das
den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nie-
nur geringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versiche- derlassung haben.
rungssumme oder für einen Rückkaufswert zur Verfügung.
(3) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei
Verwaltungskosten dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Falls
Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf-
(4) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwal- enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist
tung Ihres Vertrags. Wir belasten Ihren Vertrag mit Verwaltungs- das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre
kosten in Form Niederlassung haben.
− eines festen monatlichen oder jährlichen Eurobetrags je (4) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz (falls kein Wohnsitz besteht, den
nach gewählter Zahlweise, Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts) bzw. Firmensitz in einen
− eines festen Prozentsatzes der gezahlten Beiträge und Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind die Ge-
richte des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
− eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags-
summe pro Monat.
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§14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Rechtsweg
einmal nicht zufrieden sind? (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- Unser Beschwerdemanagement
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. (5) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur
Versicherungsombudsmann Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
(2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz
mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit 1, 20354 Hamburg, E-Mail: info@hansemerkur.de.
wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632, 10006 Berlin §15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ih-
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de ren Versicherungsschutz?
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen –
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die
für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels-
Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union
zunehmen. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen.
Versicherungsaufsicht Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen
bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit
(3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Bei-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- spiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder
nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirt-
Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der schaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen.
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen
Kontaktdaten sind:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht
Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein-
zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
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Steuerliche Hinweise für die Sterbegeldversicherung
Stand Mai 2026
Wichtiger Hinweis
Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Steuervorschriften einzugehen, die im Zusammenhang mit Sterbegeld-
versicherungen stehen. Dies gilt vor allem auch für steuerliche Auswirkungen von Vertragsänderungen, die Sie wäh-
rend der Versicherungsdauer vornehmen. Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie bitte an Ihr zu-
ständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Die Ausführungen geben den derzeitigen Stand der steuerlichen Bestimmungen wieder. Die steuerlichen Bestimmun-
gen können sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zukunft ändern und gegenüber dem heutigen Stand zu
einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung Ihres Vertrags führen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann
keine Haftung übernommen werden.
Steuerliche Behandlung von Beiträgen
1) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen können weder als Altersvorsorgeaufwendungen noch als sonstige Vorsor-
geaufwendungen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden.
Steuerliche Behandlung von Leistungen
2) Die Versicherungsleistungen einer Sterbegeldversicherung, die aufgrund des Todes der versicherten Person er-
bracht werden, sind einkommensteuerfrei.
Steuerliche Behandlung bei Erbschaften bzw. Schenkungen
3) Ansprüche und Leistungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versiche-
rungsnehmers oder bei Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des
Nachlasses) erworben wurden. Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaft-
steuerpflichtig.
Versicherungsteuer
4) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsneh-
mer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.
STEUER Sterbegeld 05.2026
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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Datenschutzhinweise
Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die
HanseMerkur Lebensversicherung AG (HanseMerkur) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rech-
te.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
HanseMerkur Lebensversicherung AG
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Telefon: 040 4119-4400
Fax: 040 4119-3257
E-Mail-Adresse: info@hansemerkur.de
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter:
datenschutz@hansemerkur.de
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO),
des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsver-
tragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die
„Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ ver-
pflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet
unter www.hansemerkur.de/datenschutz abrufen.
Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den
Abschluss des Vertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsver-
trag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder
Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall einge-
treten und wie hoch der Schaden ist.
Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen
Daten nicht möglich.
Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statisti-
ken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer
HanseMerkur-Gesellschaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung,
beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftsertei-
lungen.
Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist
Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten
bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a)
i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9
Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG.
Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten (z. B. andere Versicherungsun-
ternehmen) zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein:
• zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs,
• zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der Hanse-
Datenschutz HML 01.26
Merkur-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen,
• zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von
Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können.
HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de
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Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B.
aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs-
pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m.
Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO.
Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im
Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren.
Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Rückversicherer:
Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür
kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser
sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der
Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung
sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur
soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer
berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen zum eingesetzten Rückversicherer können Sie
unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern.
Vermittler:
Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler
die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch
übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu
Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Im Zu-
sammenhang mit der Betreuung durch einen Ausschließlichkeitsvermittler liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit
gemäß Art. 26 DSGVO vor.
Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe:
Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsauf-
gaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen
Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwal-
tung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und
Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In
unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. In
diesem Zusammenhang liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vor.
Externe Dienstleister:
Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister.
Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Ge-
schäftsbeziehungen bestehen, können Sie unserer Internetseite unter www.hansemerkur.de/datenschutz/information
entnehmen.
Weitere Empfänger:
Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden
zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfol-
gungsbehörden).
Dauer der Datenspeicherung
Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind.
Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen
unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu 30 Jahren).
Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende
Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenord-
nung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu acht Jahre.
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Betroffenenrechte
Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus
können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen
kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von
Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen.
Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken
der Direktwerbung zu widersprechen.
Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser
Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe erge-
ben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen.
Beschwerderecht
Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an die
Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden.
Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer
Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. Übertragungswert) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt
des Versicherungsfalls prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Aus-
tausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen.
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Unser telefonischer
Kundenservice
Telefonische Betreuung bei Versicherungsfragen
Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Oder benötigen unsere Hilfe bei der
Klärung von Sachverhalten? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Service-Te-
lefon. Hier werden Ihre Fragen und sonstigen Anliegen schnell und unkompliziert von
kompetenten Ansprechpartnern geklärt.
Für Fragen zu Ihrer bestehenden Versicherung
Telefon 040 4119 – 4400
von Montag bis Freitag, 08:00 bis 20:00 Uhr
24 Stunden Notruf-Service auf Reisen
Auch auf Reisen müssen Sie sich im Ernstfall keine Gedanken über sofortige Hilfe ma-
chen. Bei dringenden Notfällen steht allen Versicherten der HanseMerkur unser welt-
weiter Notruf-Service zur Verfügung. Zu jeder Zeit, rund um die Uhr, auch an Sonn-
und Feiertagen.
Für dringende Notfälle auf Reisen
Telefon +49 40 21031 6027
Die Hilfeleistung können Sie beschleunigen, wenn Sie Ihre HanseMerkur Versiche-
rungsschein-Nummer nennen. Besonders vor Reisen sollten Sie sich ihre Versiche-
rungsschein-Nummer unbedingt notieren.
HanseMerkur Lebensversicherung AG
Postfach
20352 Hamburg
Telefon 040 4119-4400
PF 111 Juni 2026
Telefax 040 4119-3257
info@hansemerkur.de
www.hansemerkur.de/gesundheitsservice