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Insurance broker / Funeral insurance (Sterbegeldversicherung) / Policy wording archive

HanseMerkur PlusSterbegeld: the policy wording in full

Lebenslange, weltweit geltende Sterbegeldversicherung mit 36 Monaten Wartezeit und Beitragsrückzahlung darin, volle Leistung bei Unfalltod ab Beginn und Überschussverrechnung mit dem Beitrag.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Broker mandate and power of attorney

Client
(please fill in above), born (please fill in above), (please fill in above), (please fill in above) (please fill in above)

Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy HanseMerkur PlusSterbegeld (Tarif ST, Senior Care) from HanseMerkur (Funeral insurance (Sterbegeldversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

Sign here with your finger or mouse

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Everything about this policy

What the policy covers: 64 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (funeral benefit), highest selectable amountas stated in the policy schedule„Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Versicherung zahlen wir die garantierte Versicherungssumme als einmalige Kapitalzahlung.“§ 1 (1), page 1
Whole of life cover (no fixed term)yes„Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung.“Einleitung, page 1
Premium payment term (whole of life, limited to an end age or fixed years)not addressed
Single premium availableyes„Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinbarung als einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) oder in Form von laufenden Beiträgen“§ 7 (1), page 4
Minimum entry agenot addressed
Maximum entry agenot addressed
Worldwide cover (death abroad also covered)yes„Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todesfallversicherung.“Einleitung, page 1
Automatic increase of the sum insured without health check (to keep up with funeral costs)not addressed
Several insured persons in one policy (couple, family)not addressed

Health questions and waiting period

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or medical underwriting at applicationnot addressed
Waiting period without full benefityes„Stirbt die versicherte Person vor Ablauf von 36 Monaten nach Versicherungsbeginn, so zahlen wir nur die Beiträge zurück.“§ 1 (1), page 2
Benefit on death during the waiting period (premium refund, graded benefit)yes„Stirbt die versicherte Person vor Ablauf von 36 Monaten nach Versicherungsbeginn, so zahlen wir nur die Beiträge zurück.“§ 1 (1), page 2
Full benefit on accidental death during the waiting periodyes„zahlen wir auch in den ersten 36 Monaten die garantierte Versicherungssumme in voller Höhe aus.“§ 1 (2), page 2
Shorter or no waiting period after health checknot addressed
New waiting period for increases of the sumyes„Wird der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit erhöht, gelten die Fristen der Absätze 1 und 2 für die Erhöhung des Versicherungsschutzes entsprechend.“§ 1 (3), page 2
Provisional cover from application (mostly accidental death only)not addressed

Benefits and funeral services

PointRuleWording (German)Clause
Cash payment to the beneficiaryyes„Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf seine Kosten.“§ 6 (4), page 4
Funeral as a service in kind (insurer or partner undertaker arranges and pays)not addressed
Accidental death benefit (double sum or fixed extra amount)not addressed
Repatriation from abroad (costs or arrangement)not addressed
Domestic transfer to the place of burialnot addressed
Children covered (benefit on death of a child without own policy)not addressed
Lodging of funeral wishes with the insurer or service providernot addressed
Bereavement or psychological support for relativesnot addressed
Help with authorities, cancellations, pensions and estatenot addressed
Digital estate (closing or securing accounts)not addressed
Legal advice on wills and inheritancenot addressed
Grave care or headstone includednot addressed
Travel assistance (help on illness or death while travelling)not addressed
Accelerated benefit on terminal illness or need for long-term carenot addressed
Premium waiver on need for long-term carenot addressed
Unused part of the sum paid to heirs or beneficiariesnot addressed

Premium, profit share and contract

PointRuleWording (German)Clause
Profit participation (form: bonus sum, death bonus, offset)yes„Die Überschussbeteiligung Ihrer Versicherung besteht aus laufenden Überschüssen sowie einer Schlusszahlung.“§ 4 (5), page 3
Level premium over the whole payment termno„Vermindern sich die Überschüsse während der beitragspflichtigen Zeit, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag entsprechend.“§ 4 (5) a), page 3
Insurer may raise premiums or cut the sumyes„Vermindern sich die Überschüsse während der beitragspflichtigen Zeit, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag entsprechend.“§ 4 (5) a), page 3
Surrender value on cancellationyes„Bei Kündigung erheben wir einen Abzug vom Garantieguthaben. Dieser beträgt 1 Prozent des Garantieguthabens multipliziert mit der Restlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versicherten Person in Jahren.“§ 10 (4), page 5
Cancellation by the policyholder (notice, consequences)yes„Sie können Ihre Versicherung jederzeit vollständig oder teilweise in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zum nächsten Monatsersten kündigen.“§ 10 (1), page 5
No ordinary cancellation right of the insurernot addressed
Paid up policy with reduced sumyes„Als Folge setzen wir die Versicherungssumme vollständig oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab.“§ 9 (1), page 4
Premium deferral or payment breakyes„Sie können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine Aussetzung der der Beiträge beantragen.“§ 9 (5), page 5
Beneficiary designation (revocable, irrevocable, assignment to an undertaker or trust)yes„Sie können das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestalten.“§ 5 (1), page 3
Exclusion of realisation before death (protection from being counted as assets)not addressed

Disclosure and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Period in which the insurer may invoke a breach of disclosurenot addressed
No withdrawal for innocent or slightly negligent non disclosurenot addressed
Suicide exclusion within a periodnot addressed
Exclusion of death from illnesses known before the startnot addressed
War: passive war risk (death abroad when war breaks out)yes„Wir leisten aber, wenn die versicherte Person auf Reisen oder während Aufenthalten im Ausland von Krieg oder Bürgerkrieg überrascht wird und seit Beginn des Kriegs oder Bürgerkriegs noch keine 28 Tage vergangen sind.“§ 2 (1), page 2
Terrorism not excludedyes„Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht nach Absatz 2 gilt allerdings nur, wenn durch den Angriff so viele Menschen zu Tode gekommen sind“§ 2 (2), page 2
Exclusion for NBC weapons and mass destruction (scope)yes„beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versicherung.“§ 2 (2), page 2
Exclusion for epidemics, pandemics or catastrophesnot addressed
Exclusion for death during a deliberate crime by the insurednot addressed

Specific to Austria

PointRuleWording (German)Clause
Customary funeral costs (sec. 159 VersVG): payment to whoever pays the funeral, up to that limitnot addressed
Funeral service partner (e.g. Wiener Verein): arrangement and direct billingnot addressed
Service lapses if the sum is too lownot addressed

Specific to Spain

PointRuleWording (German)Clause
Natural, level, mixed or single premium (form and age development)not addressed
Annual update of sums to funeral costsnot addressed
Cash to heirs if the service is not provided through the insurer (art. 106 bis Ley 50/1980)not addressed
Free choice of undertakernot addressed
Newborns included without waiting period and extra premiumnot addressed
Foreign residents: repatriation to country of originnot addressed
Choice of burial or cremation, grave plot includednot addressed
Exclusions: list and highlighted, signed limiting clausesnot addressed
Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risksnot addressed
Switching insurer with credit for prior cover (no new waiting period)not addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
HanseMerkur Lebensversicherung AG
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung
[Seite 1] Allgemeine Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung (AVB) für die private Sterbegeldversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir sind die HanseMerkur Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner. Für unser Ver- tragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todes- fallversicherung. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, verwenden wir nur die männliche Schreibweise. Wir meinen aber alle Ge- schlechter gleichermaßen. Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen vorab einige Begriffe. Erklärung von Begriffen Textform: Ist die Textform vorgegeben, muss die Erklärung z. B. per Aktuar: Eine versicherungsmathematisch ausgebildete sachverstän- Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Es ist keine eigenhändige dige Person. Unterschrift erforderlich. Deckungsrückstellung: Ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Wir Überschussdeklaration: Sie beinhaltet die jährliche Festlegung der stellen einen Geldbetrag für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag Höhe der Überschüsse. zurück. Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der Rechnungsgrundlagen: Rechnungsgrundlagen sind Grundlagen, die die Versicherung beantragt hat. Er ist unser Vertragspartner, schließt für die Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden. den Vertrag ab und erhält den Versicherungsschein. Rechnungszins: Der Zinssatz, mit dem wir Beiträge und Leistungen Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren berechnen. Leben der Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Die versi- cherte Person kann jemand anderes sein als der Versicherungsneh- mer. Inhaltsverzeichnis Umfang der Versicherung .................................................................................................................................................................. 10 §1 Welche Leistungen erbringen wir?...............................................................................................................................................................................................................................10 §2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt? ..................................................................................................................................................................10 §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?..................................................................................................................................................................................................................10 §4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................................................................................................................................................................................................................10 §5 Wer erhält die Versicherungsleistung?....................................................................................................................................................................................................................... 11 §6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? ................................................................................................................................................. 12 Beitragszahlung ..................................................................................................................................................................................... 12 §7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ..................................................................................................................................................................................... 12 §8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen können? ............................................................................................................................................ 12 §9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? ................................................................................................................................................................ 12 §10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?................................................................................................................................................................................................... 13 Kosten .......................................................................................................................................................................................................14 §11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? .............................................................................................................................................................................................. 14 Sonstige Regelungen ............................................................................................................................................................................14 §12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? ................................................................................................................ 14 §13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung und wo ist der Gerichtsstand?..................................................................................................................... 14 §14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ............................................................................................................................ 15 §15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ihren Versicherungsschutz? ......................................................................................................................................... 15 AVB Sterbegeld 06.2026 HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 9 von 20 [Seite 2] entfällt allerdings, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag Private Sterbegeldversicherung nicht rechtzeitig zahlen. §4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? (1) Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß Umfang der Versicherung § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- schüssen und an der Bewertungsreserve der Kapitalanlagen (Überschussbeteiligung). Die Höhe der Überschüsse wird jedes §1 Welche Leistungen erbringen wir? Jahr vom Vorstand auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars festgelegt (Deklaration). Die Höhe der Überschussbeteiligung Leistungen bei Tod veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Informationen zu. Die Überschüsse ermit- (1) Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Versicherung teln wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses. Der Jah- zahlen wir die garantierte Versicherungssumme als einmalige resabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer Kapitalzahlung. Die Kapitalzahlung kann sich noch durch die geprüft und ist der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Bewer- Überschussbeteiligung erhöhen. Stirbt die versicherte Person tungsreserve weisen wir im Anhang unseres Geschäftsberichts vor Ablauf von 36 Monaten nach Versicherungsbeginn, so zahlen aus. wir nur die Beiträge zurück. Wir erläutern im Folgenden (2) Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, den sie − wie die Überschüsse entstehen, nach Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlen wir auch in den ersten 36 Monaten die garantierte Versicherungssumme in vol- − wie die Überschüsse verwendet werden können und ler Höhe aus. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereig- − warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga- nis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. rantieren können. (3) Wird der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit er- Überschussentstehung höht, gelten die Fristen der Absätze 1 und 2 für die Erhöhung des (2) Nachfolgend erläutern wir Ihnen Versicherungsschutzes entsprechend. Die Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt der zugehörigen Vertragsänderung. − aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (Absatz 2) Rechnungsgrundlagen − wie wir mit den Überschüssen verfahren (Absatz 3) und (4) Bei der Tarifkalkulation haben wir die Sterbetafel DAV 2008 T − wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese zu- (modifiziert) verwendet und als Rechnungszins 1,00 Prozent an- ordnen (Absatz 4). gesetzt. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver- §2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ein- trags an den Überschüssen ergeben sich hieraus noch nicht. Der Überschuss kann auch null Euro betragen. geschränkt? Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: (1) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Er- barem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- gebnis. sen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versi- a) Kapitalerträge: cherung. Wir leisten aber, wenn die versicherte Person auf Rei- Kapitalerträge entstehen durch Anlage des Garantiegutha- sen oder während Aufenthalten im Ausland von Krieg oder Bür- bens Ihrer Versicherung. Von den Nettoerträgen derjenigen gerkrieg überrascht wird und seit Beginn des Kriegs oder Bür- Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen gerkriegs noch keine 28 Tage vergangen sind. vorgesehen sind, erhalten die Versicherungsnehmer insge- samt mindestens den in der Verordnung über die Mindest- (2) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min- barem Zusammenhang mit einem terroristischen Angriff, der destzuführungsverordnung) genannten Prozentsatz. In der mittels vorsätzlichem Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung derzeitigen Fassung dieser Verordnung sind für Kapitaler- von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder radi- träge grundsätzlich 90 Prozent vorgeschrieben. Aus die- oaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen geführt wurde, sem Betrag werden zunächst die Mittel entnommen, die für beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des die garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden. für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versiche- Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Beteiligung rung. Dies gilt auch, wenn andere als Waffen eingesetzte Mittel der Versicherungsnehmer an den Überschüssen. oder Stoffe mit vergleichbarem Gefährdungspotential (z. B. Sprengstoffe, Flugzeuge) zur Durchführung des terroristischen b) Risikoergebnis: Angriffs benutzt wurden. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht nach Absatz 2 gilt tatsächliche Lebensdauer und damit die Rentenzahlungs- allerdings nur, wenn durch den Angriff so viele Menschen zu dauer der Versicherten kürzer sind als bei der Tarifkalkula- Tode gekommen sind, dass für unser Unternehmen damit eine tion angenommen. An den Überschüssen aus dem Risikoer- nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegen- gebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der über den technischen Berechnungsgrundlagen verbunden ist derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung und dadurch die Erfüllbarkeit der vertraglich zugesagten Versi- grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent. cherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von ei- nem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. c) Übriges Ergebnis: Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsneh- mer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs- §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent. Über- schüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie diese Versicherung entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarif- mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem im Versi- kalkulation angenommen. cherungsschein genannten Beginn. Unsere Leistungspflicht Seite 10 von 20 [Seite 3] (3) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich Beitrag (Beitragsverrechnung), sofern sie nicht teilweise oder zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche- vollständig für die Auffüllung der Deckungsrückstellung benutzt rungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gewinngruppen werden. Die Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere abwei- bilden wir beispielsweise, um das versicherte Risiko wie das chende Festlegung der Überschussanteilsätze wirkt sich nicht Langlebigkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Überschüsse vertei- auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus. len wir auf die einzelnen Gewinngruppen nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren, und zwar in dem Maß, wie die Ge- Die Höhe der Überschüsse kann sich während der Vertragslauf- winngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen zeit ändern. Vermindern sich die Überschüsse während der bei- haben. tragspflichtigen Zeit, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag ent- sprechend. Die Höhe der versicherten Todesfallleistung verän- Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse füh- dert sich dadurch nicht. Möchten Sie den ursprünglichen Zahl- ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Diese beitrag weiterzahlen, reduzieren wir Ihre versicherte Todesfall- Rückstellung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse im leistung. Erhöhen sich dagegen die Überschüsse, reduzieren wir Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- den zu zahlenden Beitrag bei unveränderter Höhe der versicher- schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. ten Todesfallleistung. Wir informieren Sie, wenn sich die Höhe der laufenden Überschüsse ändert. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbe- hörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsauf- b) Schlusszahlung sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Bei Tod der versicherten Person nach Vollendung des 85. Le- Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits fest- bensjahres erhöht sich die garantierte Versicherungssumme um gelegte Überschüsse entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des einen Schlussüberschuss. Die Höhe des Schlussüberschusses be- § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherungsnehmer rechnet sich aus den Beträgen, die sich über die zurückliegende die Rückstellung für Beitragsrückerstattung auch heranziehen: Vertragslaufzeit durch einen zusätzlichen Zinsüberschuss in konstanter Höhe zusätzlich ergeben hätte. Für den Schlussüber- − Zur Abwendung eines drohenden Notstandes, schuss werden diese Beträge aufsummiert und mit der im jewei- − zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- ligen Monat deklarierten Gesamtverzinsung zuzüglich des zu- schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- sätzlichen Zinsüberschusses verzinst. Dieser Schlussüberschuss meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind wird auch gewährt, wenn die Versicherung nach Vollendung des oder 85. Lebensjahres der versicherten Person gekündigt wird. − zur Erhöhung der Deckungsrückstellung, sofern die Rech- Unabhängig vom Schlussüberschuss wird Ihr Vertrag bei Ver- nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und tragsbeendigung an der Bewertungsreserve beteiligt. Die nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- Summe aus Schlussüberschuss und Beteiligung an der Bewer- gepasst werden müssen. (Deckungsrückstellungen bilden tungsreserve wird auf einen Mindestbetrag angehoben, sofern wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz ge- dieser höher ist, und als Schlusszahlung gewährt. Der Mindest- währleisten zu können.) betrag der Schlusszahlung berechnet sich wie der Schlussüber- schuss, nur mit einem eigenen für den Mindestbetrag deklarier- Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Ver- ten Zinsüberschuss. Bei einer Beendigung des Vertrags vor Voll- lustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung her- endung des 85. Lebensjahres der versicherten Person wird kein anziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- Mindestbetrag zugesagt. chungsorientiert. Die für die Berechnung des Schlussüberschusses und des Min- (4) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- destbetrags der Schlusszahlung maßgeblichen Zinssätze wer- talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in den im Rahmen der Überschussdeklaration festgelegt. der Bilanz ausgewiesen sind. Sie sorgen für Sicherheit und die- nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Höhe der Überschussbeteiligung gleichen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil- (6) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von zahlreichen Fak- weise entfällt. toren ab. Von Bedeutung sind dabei die Entwicklung der versi- cherten Risiken und Kosten. Auch die Zinsentwicklung des Kapi- Die Bewertungsreserven, die nach aufsichtsrechtlichen Vor- talmarkts ist ein wichtiger Einflussfaktor. Die Höhe der Bewer- schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen tungsreserven ändert sich ebenfalls im Zeitablauf. Die Entwick- sind, werden monatlich neu ermittelt. Ihre Zuordnung zu den lung dieser Faktoren ist nicht vorhersehbar und von uns nur be- Verträgen erfolgt anteilig rechnerisch nach einem dem einzelnen grenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili- Vertrag zugeordneten verursachungsorientierten Verfahren. gung kann sich daher ändern und somit nicht garantiert werden. Der Anteil ist beeinflusst von der Dauer der Bestandszugehörig- Sie kann auch null Euro betragen. Verbindliche Angaben über die keit, dem Wert der Versicherung sowie dem Verhältnis der Ver- Höhe der künftigen Überschussbeteiligung sind nicht möglich. sicherung zum gesamten Versicherungsbestand. Die Beteiligung bezieht sich nach den derzeitigen Vorschriften auf die Hälfte des Durch eine z. B. nachhaltig veränderte Lebenserwartung oder ein rechnerischen Anteils des Vertrags an der Bewertungsreserve. dauerhaft niedriges Zinsniveau an den Kapitalmärkten können sich die Rechnungsgrundlagen zur Bildung der Deckungsrück- Die Beteiligung an der Bewertungsreserve wird bei Vertragsbe- stellung ändern. Sollte die Deckungsrückstellung für die verein- endigung fällig. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle barte garantierte Leistungszusage nicht ausreichen, müssen wir Versicherungen, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Über- geeignete Maßnahmen treffen, um die Garantie weiterhin sicher- schüssen gebildete Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, stellen zu können. Als Folge sind dann Auffüllungen der De- die selbst keine Zinsüberschüsse erhalten. ckungsrückstellung gegenüber der bisher verwendeten Rech- nungsgrundlage erforderlich (Nachreservierung). Dies kann zu Überschussverwendung einer Verringerung der Überschussbeteiligung bis hin zum voll- ständigen Aussetzen führen. (5) Die Überschussbeteiligung Ihrer Versicherung besteht aus − laufenden Überschüssen sowie §5 Wer erhält die Versicherungsleistung? − einer Schlusszahlung. (1) Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns auch a) Laufende Überschüsse eine andere Person benennen, die bei Eintritt des Versiche- Sie bestehen zum großen Teil aus Risiko- und Zinsüberschüssen. rungsfalls die Leistungen erhalten soll (Bezugsberechtigter). Sie Sie werden während der beitragspflichtigen Zeit zu den Bei- können das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestal- tragsfälligkeiten zugeteilt und reduzieren den zu zahlenden ten. Seite 11 von 20 [Seite 4] (2) Wenn Sie das Bezugsrecht widerruflich (zurücknehmbar) be- den Beitrag bei Fälligkeit abbuchen können. Vorausgesetzt ist, stimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leis- dass Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen. tung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb kön- Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ab- nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls buchen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- jederzeit widerrufen/zurücknehmen. Den Inhaber des Versiche- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben rungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht abgebucht aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leis- werden kann, können wir für die Zukunft die Zahlung außerhalb tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass des Lastschrifteinzugsverfahrens verlangen. uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung verrechnen (3) Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- wir Beitragsrückstände mit der Leistung. rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Be- zugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten §8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht geändert werden. rechtzeitig zahlen können? (4) Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch abtreten oder ver- Erster Beitrag oder Einmalbeitrag pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. (1) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig (5) Die Bestimmung oder der Widerruf eines Bezugsrechts (Absätze zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zah- 1 bis 3) sowie die Abtretung oder die Verpfändung (Absatz 4) lung noch nicht bewirkt ist. Wir sind nicht zum Rücktritt berech- sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns die tigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papier- Zahlung nicht zu vertreten haben. form, E-Mail) vorliegt. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere (2) Ist der erste oder einmalige Beitrag bei Eintritt des Versiche- Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (z. B. un- rungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver- widerrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) pflichtet. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur beru- vorgenommen haben. fen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- §6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis- tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, tung verlangt wird? dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Folgebeiträge Vorlage des Versicherungsscheins. (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitge- Sie von uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen teilt werden. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtli- eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für einen Ver- che Sterbeurkunde einzureichen, die Alter und Geburtsort ent- sicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Frist eintritt, gilt hält. Folgendes: Der Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit (3) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige der Zahlung in Verzug befinden. Zu den Rechtsfolgen gehört weitere Nachweise und Auskünfte verlangen. Die mit den Nach- auch, dass wir nach Fristablauf den Vertrag kündigen können, weisen verbundenen Kosten trägt der Anspruchsteller. wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Verzugszinsen oder Mahnkosten in Verzug befinden. Dies gilt nur, wenn wir Sie (4) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- in der Mahnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolgen hingewie- ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb sen haben. des Europäischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberech- tigte auch die damit verbundene Gefahr. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zah- lungsfrist. Beitragszahlung §9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs- schwierigkeiten? §7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach- Beitragsfreistellung ten? (1) Sie haben das Recht, sich vollständig oder teilweise zum nächs- (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinba- ten Monatsersten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien rung als einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) oder in Form von zu lassen. Als Folge setzen wir die Versicherungssumme voll- laufenden Beiträgen (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche ständig oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab. Diese oder jährliche Beitragszahlung) zahlen. Sie können jederzeit die wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er- Änderung der Zahlweise Ihrer laufenden Beiträge beantragen. rechnet. (2) Fälligkeit der Beiträge: Den ersten oder einmaligen Beitrag (Ein- Ist die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme nicht lösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des möglich, weil beispielsweise kein positives Garantieguthaben Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein vorhanden ist, erlischt Ihre Sterbegeldversicherung. Bei einer angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge teilweisen Beitragsfreistellung darf der zu zahlende Beitrag den (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- monatlichen Mindestbetrag von 5 EUR nicht unterschreiten. Die lungsweise fällig. Beitragsfreistellung ist für Sie gebührenfrei. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (2) Aufgrund der Verrechnung von Abschluss-, Vertriebs- und Ver- ligkeitstag alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. waltungskosten stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der ein- Der Fälligkeitstag ist in Absatz 2 geregelt. gezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versiche- rungssumme zur Verfügung. Die Höhe der garantierten bei- Im Lastschriftverfahren gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn wir tragsfreien Versicherungssumme und nähere Informationen Seite 12 von 20 [Seite 5] hierzu können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Leistung bei Kündigung Rückzahlung der Beiträge ist nicht möglich. (2) Bei einer vollständigen oder teilweisen Kündigung Ihres Ver- Herabsetzung des Beitrags trags zahlen wir den Rückkaufswert des gekündigten Ver- tragsteils aus. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus (3) Sie können Ihren Beitrag herabsetzen (teilweise Beitragsfreistel- lung). Dadurch vermindert sich die versicherte Leistung versi- − dem Garantieguthaben, cherungsmathematisch. Die Regeln der Absätze 1 und 2 gelten gleichermaßen. − vermindert um einen Abzug, − einer möglichen Schlusszahlung inklusive einer möglichen Wiederinkraftsetzung − Beteiligung an der Bewertungsreserve (in §4 erklärt). (4) Nach einer Beitragsfreistellung oder Herabsetzung können Sie durch Wiederaufnahme bzw. Erhöhung der Beitragszahlung Ih- (3) Das Garantieguthaben wird aus den Beitragsteilen gebildet, die ren ursprünglich vereinbarten Todesfallschutz wiederherstellen. nicht für die Risikoübernahme und für Kosten verwendet wer- Sind seit der zugehörigen Vertragsänderung noch keine zwölf den. Das Garantieguthaben wird nach anerkannten Regeln der Monate vergangen, beginnen die in §1 genannten Fristen nicht Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der erneut. Die Wiederherstellung erfolgt in dem Fall auf Basis der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirk- bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen. Sind sam wird, ermittelt. mehr als zwölf Monate seit der zugehörigen Vertragsänderung vergangen, gelten die in §1 genannten Fristen für den geänder- Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das für die Berech- ten Teil erneut. Bei der Wiederinkraftsetzung berechnen wir die nung des Rückkaufswertes verwendete Garantieguthaben dar- Höhe der Beiträge neu. Die Beiträge können höher sein als vor über hinaus angemessen herabzusetzen. Dies ist nur möglich, der Beitragsfreistellung. um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, ins- besondere die Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich Beitragsstundung aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, (5) Sie können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befris- Aussetzung der der Beiträge beantragen. Das nennen wir Stun- tet. dung. Wir berechnen für die Stundung keine Zinsen. Folgende Voraussetzungen müssen insgesamt für die Stundung erfüllt (4) Bei Kündigung erheben wir einen Abzug vom Garantieguthaben. sein: Dieser beträgt 1 Prozent des Garantieguthabens multipliziert mit der Restlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versi- − der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren, cherten Person in Jahren. Der Abzug beträgt mindestens jedoch 100 EUR. − der Vertrag weist keinen Beitragsrückstand auf, Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei- − zuvor bereits gestundete Beiträge sind vollständig zurück- fel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemes- gezahlt, sen, weil mit Ihm eine oder mehrere der nachstehenden Folgen − seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergan- einer vorzeitigen Kündigung ausgeglichen werden: gen, − Verlust von kollektiv gestelltem Risikokapital, − der Vertrag wurde nicht gekündigt. − verminderte Kapitalerträge. Die Stundung ist während der letzten drei Beitragszahlungsjahre Ihre Versicherung profitiert in der Anfangszeit vom vorhande- ausgeschlossen. nen Risikokapital aus den anderen schon bestehenden Versiche- rungen. Wenn Sie vorzeitig kündigen, stellt Ihre Versicherung Ihr Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem der Versichertengemeinschaft später – anders als von uns kal- Umfang bestehen. Sollte der Versicherungsfall in diesem Zeit- kuliert – kein Risikokapital mehr zur Verfügung. Aufgrund einer raum eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die vorzeitigen Kündigung entgehen uns außerdem künftige Kapi- nicht zurückgezahlten Beiträge gekürzt. talerträge, die wir einkalkuliert haben. Mit Ablauf des Stundungszeitraums müssen die laufenden Bei- Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde lie- träge wieder gezahlt und die gestundeten Beiträge nachgezahlt genden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug werden. Die gestundeten Beiträge können Sie in einem Betrag wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird oder in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Raten nach- entsprechend herabgesetzt. zahlen. Zahlen Sie die ausstehenden Beiträge nicht nach, glei- chen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzen der Nachteile einer Kündigung Versicherungssumme aus. Dies erfolgt nach versicherungsma- thematischen Grundsätzen. (5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann Nachteile für Sie haben. Die Nachteile können sich dadurch ergeben, dass Teile der Ab- schluss- und Vertriebskosten für die gesamte Vertragslaufzeit §10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? bereits in den ersten fünf Jahren entnommen werden. Hierdurch wächst das Vertragsguthaben in den ersten fünf Jahren langsa- Wir erläutern im Folgenden mer an als in den Folgejahren. Zum anderen erfolgt bei Kündi- gung ein Abzug vom Garantieguthaben. Dadurch erreicht der − wann Sie Ihre Versicherung kündigen können, Rückkaufswert in der Anfangszeit und möglicherweise auch im − welche Leistung wir bei Kündigung erbringen und weiteren Vertragsverlauf nicht unbedingt die Summe der einge- zahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Verlauf Ihres Ga- − welche Nachteile sich aus der Kündigung ergeben können. rantieguthabens sowie zum Abzug bei Kündigung können Sie Ih- rem Versicherungsschein entnehmen. (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit vollständig oder teilweise in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zum nächsten Monatsersten kündigen. Bei einer vollständigen Kündigung endet Ihr Vertrag. Bei einer teilweisen Kündigung darf ein monatlicher Mindestbeitrag von 5 EUR nicht unterschritten werden. Ansonsten ist die teilweise Kündigung unwirksam und nur die vollständige Kündigung mög- lich. Seite 13 von 20 [Seite 6] Sonstige Kosten Kosten (5) Über die Absätze 1 bis 4 hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach den gesetzlichen Vorschriften ausdrück- §11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? lich zulässig ist. (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Sofern Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben auf Beiträge Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 und 3) und Verwal- oder Leistungen erhoben werden, sind wir berechtigt, Ihnen tungskosten (Absatz 4). Die Abschluss- und Vertriebskosten so- diese zu belasten. wie die Verwaltungskosten haben wir bei der Kalkulation Ihrer Beiträge bereits berücksichtigt. Sie müssen daher von Ihnen nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- wie der Verwaltungskosten können Sie dem Produktinformati- Sonstige Regelungen onsblatt entnehmen. §12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ih- Abschluss- und Vertriebskosten rer Postanschrift und Ihres Namens? (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler, aber (1) Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis be- auch Kosten für z. B. die Antragsprüfung und die Ausfertigung treffen, müssen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Für der Vertragsunterlagen sowie Werbeaufwendungen. uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zu- gegangen sind. Vermittler bzw. Versicherungsberater sind zu ih- Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten rer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. in Form eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- summe. Die Beitragssumme ist die Summe der bis zur vereinbar- (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich ten Beitragszahlungsdauer zu zahlenden Beiträge. mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebe- Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maß- In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung gebend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines des eingeschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen gilt jedoch nicht für den Teil der Beiträge, der für Leistungen im und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der je- weiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend. Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung be- stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik DeckRV auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. eine im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustel- Maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme (Summe der insgesamt lungsbevollmächtigter). zu zahlenden Beiträge während der Beitragszahlungsdauer) zie- hen wir in gleichmäßigen Beträgen über die ersten fünf Jahre der §13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- Vertragslaufzeit ab. Beträgt die Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre, erfolgt die Verteilung der Abschluss- und Ver- dung und wo ist der Gerichtsstand? triebskosten über den entsprechend kürzeren Zeitraum. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden bei Versiche- (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- rungen mit laufender Beitragszahlung während der vertraglich land Anwendung. Die Vertragssprache, die für den Vertragsab- vereinbarten Beitragszahlungsdauer ab dem 6. Jahr der Ver- schluss (inkl. Vorabinformationen) und zur Kommunikation wäh- tragslaufzeit in gleichmäßigen Beträgen getilgt. rend der Vertragslaufzeit gilt, ist Deutsch. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- (2) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie bei dem Gericht und Vertriebskosten einmalig zu Beginn der Versicherung fällig. erheben, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Sie be- treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Darüber hinaus ist (3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Falls Sie keinen geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs- Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts summe oder für einen Rückkaufswert vorhanden sind. Auch in maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nie- nur geringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versiche- derlassung haben. rungssumme oder für einen Rückkaufswert zur Verfügung. (3) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei Verwaltungskosten dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Falls Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf- (4) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwal- enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist tung Ihres Vertrags. Wir belasten Ihren Vertrag mit Verwaltungs- das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre kosten in Form Niederlassung haben. − eines festen monatlichen oder jährlichen Eurobetrags je (4) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz (falls kein Wohnsitz besteht, den nach gewählter Zahlweise, Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts) bzw. Firmensitz in einen − eines festen Prozentsatzes der gezahlten Beiträge und Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind die Ge- richte des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. − eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- summe pro Monat. Seite 14 von 20 [Seite 7] §14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Rechtsweg einmal nicht zufrieden sind? (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- schreiten. (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- Unser Beschwerdemanagement wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. (5) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen- den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Versicherungsombudsmann Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit 1, 20354 Hamburg, E-Mail: info@hansemerkur.de. wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin §15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ih- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de ren Versicherungsschutz? Internet: www.versicherungsombudsmann.de Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union zunehmen. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Versicherungsaufsicht Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit (3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Bei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- spiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirt- Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der schaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Seite 15 von 20 [Seite 8] Steuerliche Hinweise für die Sterbegeldversicherung Stand Mai 2026 Wichtiger Hinweis Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Steuervorschriften einzugehen, die im Zusammenhang mit Sterbegeld- versicherungen stehen. Dies gilt vor allem auch für steuerliche Auswirkungen von Vertragsänderungen, die Sie wäh- rend der Versicherungsdauer vornehmen. Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie bitte an Ihr zu- ständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater. Die Ausführungen geben den derzeitigen Stand der steuerlichen Bestimmungen wieder. Die steuerlichen Bestimmun- gen können sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zukunft ändern und gegenüber dem heutigen Stand zu einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung Ihres Vertrags führen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Steuerliche Behandlung von Beiträgen 1) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen können weder als Altersvorsorgeaufwendungen noch als sonstige Vorsor- geaufwendungen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Steuerliche Behandlung von Leistungen 2) Die Versicherungsleistungen einer Sterbegeldversicherung, die aufgrund des Todes der versicherten Person er- bracht werden, sind einkommensteuerfrei. Steuerliche Behandlung bei Erbschaften bzw. Schenkungen 3) Ansprüche und Leistungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versiche- rungsnehmers oder bei Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben wurden. Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaft- steuerpflichtig. Versicherungsteuer 4) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsneh- mer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. STEUER Sterbegeld 05.2026 HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 16 von 20
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[Seite 1] HanseMerkur Lebensversicherung AG Verbraucherinformation Private Sterbegeldversicherung PF 111 Juni 2026 Verbraucherinformation PF 111 Juni 2026 [Seite 2] Übersicht Herzlich willkommen bei der HanseMerkur 3 Wichtige Informationen inkl. Widerrufsbelehrung ab Seite 5 4 Der Versicherungsver- Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung 9 trag wird, wie kaum ein anderer Vertrag, von Steuerliche Hinweise 16 gegenseitigem Ver- trauen geprägt. Datenschutzhinweise 17 Die Verbraucherinfor- mation ist eine vom Gesetzgeber vorge- schriebene Maßnahme, die Ihnen als Versiche- rungsnehmer ein größtmögliches Maß an Informationen über Ihren Versicherungs- schutz garantiert. Diese Broschüre ent- hält alle für Ihren Ver- sicherungsschutz wich- tigen Angaben und die Versicherungsbedin- gungen. Bewahren Sie bitte deshalb die Un- terlagen sorgfältig bei Ihren Versicherungs- papieren auf. [Seite 3] Liebe Kundin, lieber Kunde, herzlich willkommen bei der HanseMerkur. Hand in Hand Hand in Hand ist HanseMerkur - ein Grundsatz, der sich in unseren vielfach ausgezeichneten Produkten sowie in allen Leistungsangeboten widerspiegelt. Bei uns gehen individuelle Ansprüche und die Stärke unserer Gemeinschaft Hand in Hand. Denn mit einem starken Partner an der Seite kann man mehr erreichen. Gemeinsam schaffen wir täglich die Voraussetzung für ein sicheres Leben. Die Geschichte der HanseMerkur Lebensversicherung AG Unsere Wurzeln gehen mehr als 200 Jahre zurück auf die Gründung der Braunschweigische Lebensversicherung AG. Damit sind wir einer der ältesten privaten Lebensversicherer am Markt. Mit Gründung der Hanse-Merkur Lebensversi- cherung AG, ehemals Merkur Lebensversicherung AG, im Jahre 1972 begann die Geschichte der HanseMerkur Lebens- versicherung AG, die sich 1983 mit der Braunschweigische Lebensversicherung AG zusammenschloss. Was verbirgt sich auf den nächsten Seiten? Diese Broschüre informiert Sie über alle Fragen, die Ihren Versicherungsvertrag betreffen; insbesondere sind darin An- gaben über Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes enthalten. Die Versicherungsbedingungen sind rechtsver- bindlich und regeln alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Unsere Versicherungsbedingungen weichen von den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versi- cherungswirtschaft e. V. (GDV) nahezu immer zu Ihren Gunsten ab. Ihre Absicherung steht an erster Stelle Der Aufbau einer Rente und die Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Berufsunfähigkeit oder Tod sind selbst- verständlich die zentralen Aufgaben der HanseMerkur Lebensversicherung AG. Aber wir möchten Ihnen darüber hinaus noch mehr bieten. Unsere Berater kümmern sich gerne um Ihre Anliegen oder Vorsorgewünsche! Sie haben Fragen hierzu oder auch zu Ihrem Versicherungsschutz? Wir sind gerne für Sie da. Alle wichtigen Telefon- nummern finden Sie auf der Rückseite dieser Broschüre. Ihre HanseMerkur Lebensversicherung AG TAG HM 07.2019 HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 3 von 20 [Seite 4] Wichtige Informationen! Die folgenden Informationen gemäß der VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG = Versicherungsvertragsgesetz) geben Ihnen einen Überblick über die Grundlagen Ihres Versicherungsvertrags bei der HanseMerkur Lebensversiche- rung AG. Bewahren Sie diese Verbraucherinformationen bitte sorgfältig auf. Sie sind Bestandteil Ihres Versicherungsvertrags. Informationen zum Anbieter Identität des Versicherers Versicherer ist die HanseMerkur Lebensversicherung AG. Wir sind eine Aktiengesellschaft mit Sitz in (Name, Rechtsform, ladungsfä- Hamburg. hige Anschrift, Sitz, Handelsre- gister und Registernummer) Unsere Anschrift: Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg. Unsere Telefonnummer: (0 40) 41 19-0, unser Telefax: (0 40) 41 19-32 57, unsere E-Mail: info@hansemer- kur.de. Die Eintragung im Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg lautet: HRB 77401. Gesetzlich Vertretungsberech- Vorstand: Eberhard Sautter (Vors.), tigte der HanseMerkur Lebens- Eric Bussert, Holger Ehses, Johannes Ganser, Raik Mildner versicherung AG Hauptgeschäftstätigkeit Die HanseMerkur Lebensversicherung AG (nachfolgend HanseMerkur genannt) betreibt die Lebensversi- cherung. Garantiefonds oder andere Ent- Die HanseMerkur gehört einer Insolvenzsicherungseinrichtung an, die den Schutz der Ansprüche ihrer schädigungsregelungen Versicherungsnehmer sicherstellt. Bei dieser Einrichtung handelt es sich um die Protektor Lebensversi- cherung AG (www.protektor-ag.de). Die Anschrift lautet: Wilhelmstr. 43 / 43G, 10117 Berlin. Informationen zur angebotenen Leistung Vertragsgrundlagen Die für Ihren Vertrag geltenden Versicherungsbedingungen sowie sonstige Informationen sind für Sie im Inhaltsverzeichnis aufgeführt und vollständig auf den nachfolgenden Seiten der Verbraucherinformation enthalten. Wesentliche Merkmale Die Art, der Umfang und die Fälligkeit der Versicherungsleistung ergeben sich aus den Tarifen, den Versi- der Versicherungsleistung cherungsbedingungen, dem Antrag und ggf. den nach Antragstellung vereinbarten Abweichungen, die dem gewünschten Versicherungsschutz zugrunde liegen. Beitragshöhe (Gesamtpreis der Sie können die Beitragshöhe dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten oder dem Versicherungs- Versicherung) antrag entnehmen. Sollte der dort angegebene Beitrag nicht korrekt berechnet sein oder wird ein Zu- schlag nötig, wird Ihnen der tatsächlich zu entrichtende Beitrag gesondert mitgeteilt. Dieser bedarf Ihrer Zustimmung. In diesem Fall ist der Inhalt dieser Mitteilung maßgeblich. Zusätzliche Kosten Angaben zu Kosten wie z. B. Steuern oder Gebühren können Sie Ihren Verbraucherinformationen entneh- men. Beitragszahlung Die Fälligkeit des Beitrages richtet sich nach der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise (monatlich, vier- teljährlich, halbjährlich, jährlich, einmalig). Der laufende Beitrag ist als Monatsbeitrag kalkuliert. Sie können jederzeit eine Änderung der Beitragszahlungsweise beantragen. Gültigkeitsdauer der An die Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen sind wir 6 Wochen ab Aushändigung gebunden. zur Verfügung gestellten Informationen Anlagerisiko Bei Versicherungen, die Überschüsse und ggf. Beitragsteile in Fonds investieren, liegt das Kapitalanlageri- siko für die im Fonds gehaltenen Anteile in vollem Umfang bei Ihnen. Der Wert der in Fonds investierten Überschüsse und/oder Beitragsteile unterliegt den Schwankungen des Finanzmarktes. Auf diese Schwan- kungen hat der Versicherer keinen Einfluss. Bitte beachten Sie auch, dass in der Vergangenheit erwirt- schaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind. Sie haben die Chance, bei guter Entwicklung INFO HM (Nicht-VAP) 06.2026 des Fonds einen Wertzuwachs zu erzielen, bei Kursrückgängen tragen Sie aber auch das Risiko einer Wertminderung bis hin zur völligen Aufzehrung. Informationen zum Vertrag Zustandekommen des Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn die HanseMerkur Ihren Antrag mit einem Versiche- Vertrages rungsschein oder einer schriftlichen Annahmeerklärung angenommen hat und Ihnen der Versicherungs- schein oder die Annahmeerklärung zugegangen ist. HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 4 von 20 [Seite 5] Beginn des Versicherungs- Der Versicherungsschutz besteht ab dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn, sofern der erste schutzes oder einmalige Beitrag gezahlt wurde. Widerrufsbelehrung Abschnitt 1 – Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen − der Versicherungsschein, − die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedin- gungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, − diese Belehrung, − das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, − und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, E-Mail: leben@hansemerkur.de, Telefax: (0 40) 41 19-32 57. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://www.hansemerkur.de/widerruf ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs. Widerrufsfolgen Beginnt der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist, endet im Falle eines wirksamen Widerrufs der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen nur den auf die Zeit nach dem Zugang der Widerrufserklärung entfallenden Teil der Prämien zurückzugewähren. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang der Widerrufserklärung entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag, der sich zeitanteilig vom Beginn des Vertrags bis zum Zugang des Widerrufs errechnet. Der Versicherer hat Ihnen in diesem Fall den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile auszuzahlen. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren sind. Leistungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 30 Tagen, zurückzugewähren. Die Frist beginnt für den Versicherer mit dem Zugang und für den Versicherungsnehmer mit der Abgabe der Widerrufserklärung. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrags wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag auf- weist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Verein- barung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Ihnen dürfen durch die Ausübung des Widerrufsrechts keine Kosten entstehen. Besondere Hinweise Wenn Sie Ihr Widerrufsrecht nicht ausüben, sind Sie an den Vertrag gebunden. Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Ihr Widerrufsrecht erlischt spätestens 24 Monate und 30 Tage nach dem Vertragsschluss. Abschnitt 2 – Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Unterabschnitt 1: Informationspflichten bei allen Versicherungszweigen Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen: Seite 5 von 20 [Seite 6] 1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzugeben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer; 2. die Identität einer Vertreterin oder eines Vertreters des Versicherers in dem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, wenn es eine solche Vertreterin oder einen solchen Vertreter gibt, oder die Identität einer anderen gewerblich tätigen Person als dem Versicherer, wenn Sie mit dieser geschäft- lich zu tun haben, und die Eigenschaft, in der diese Person gegenüber Ihnen tätig wird; 3. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwi- schen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder - gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch die Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die In- formationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form; 4. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers; 5. Angaben über das Bestehen eines Garantiefonds oder anderer Entschädigungsregelungen; Name und An- schrift des Garantiefonds sind anzugeben; 6. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers; 7. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei Prä- mien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbstständige Versicherungsver- träge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen; 8. gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mög- liche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rech- nung gestellt werden; 9. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien; 10. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültig- keitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Preises; 11. den Hinweis, dass sich die Finanzdienstleistung auf Finanzinstrumente bezieht, die wegen ihrer spezifischen Merkmale oder der durchzuführenden Vorgänge mit speziellen Risiken behaftet sind oder deren Preis Schwan- kungen auf dem Finanzmarkt unterliegt, auf die der Versicherer keinen Einfluss hat, und dass in der Vergan- genheit erwirtschaftete Beträge kein Indikator für künftige Erträge sind; die jeweiligen Umstände und Risiken sind zu bezeichnen; 12. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versicherungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll; 13. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs ge- gebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen ein- schließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorge- hobenen und deutlich gestalteten Form; 14. Angaben zur Laufzeit des Vertrages; 15. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen ein- schließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervor- gehobenen und deutlich gestalteten Form; 16. die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt; 17. das auf den Vertrag anwendbare Recht; 18. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Unterabschnitt genannten Vorabinforma- tionen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen; 19. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenenfalls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt; 20. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbehörde. Unterabschnitt 2: Zusätzliche Informationspflichten bei dieser Lebensversicherung Bei dieser Lebensversicherung hat der Versicherer Ihnen zusätzlich zu den oben genannten Informationen die folgenden Informationen zur Verfügung zu stellen: 1. Angaben in Euro zur Höhe, der in die Prämie einkalkulierten Kosten; dabei sind die einkalkulierten Abschluss- kosten als einheitlicher Gesamtbetrag und die übrigen einkalkulierten Kosten als Anteil der Jahresprämie Seite 6 von 20 [Seite 7] unter Angabe der jeweiligen Laufzeit auszuweisen; bei den übrigen einkalkulierten Kosten sind die einkalku- lierten Verwaltungskosten zusätzlich gesondert als Anteil der Jahresprämie unter Angabe der jeweiligen Lauf- zeit auszuweisen; 2. Angaben in Euro zu möglichen sonstigen Kosten, insbesondere zu Kosten, die einmalig oder aus besonderem Anlass entstehen können; 3. Angaben über die für die Überschussermittlung und Überschussbeteiligung geltenden Berechnungsgrund- sätze und Maßstäbe; 4. Angabe in Euro der in Betracht kommenden Rückkaufswerte; 5. Angaben in Euro über den Mindestversicherungsbetrag für eine Umwandlung in eine prämienfreie oder eine prämienreduzierte Versicherung und über die Leistungen aus einer prämienfreien oder prämienreduzierten Versicherung; 6. das Ausmaß, in dem die Leistungen nach den Nummern 4 und 5 garantiert sind; die Angabe hat in Euro zu erfolgen; 7. Angaben über die der Versicherung zugrundeliegenden Fonds und die Art der darin enthaltenen Vermögens- werte; 8. allgemeine Angaben über die für diese Versicherungsart geltende Steuerregelung; 9. die Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszahlungsphase. Ende der Widerrufsbelehrung Vertragslaufzeit Der Vertrag wird – vorbehaltlich einer späteren abweichenden Vereinbarung – für die beantragte Dauer geschlossen. Die Vertragsdauer nennen wir im Vorschlag, im Informationsblatt zu Versicherungsproduk- ten sowie im Versicherungsschein. Vertragsbeendigung Sie können die Versicherung zum nächsten Monatsersten in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) kündigen. Weitergehende Informationen zur Kündigung finden Sie in den Versicherungsbedingungen im Paragrafen „Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?“. Informationen zum Rechtsweg Zuständiges Gericht Klagen gegen die HanseMerkur können Sie beim Gericht in Hamburg oder bei dem Gericht Ihres Wohnsit- zes oder, in Ermangelung eines solchen, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes erheben. Klagen gegen Sie werden bei dem Gericht erhoben, das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, am Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Für juristische Personen bestimmt sich das zuständige Gericht nach dem Firmensitz oder der Firmenniederlassung. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz bzw. Firmensitz in einen Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ist das Gericht in Hamburg zuständig. Anwendbares Recht Auf das Vertragsverhältnis und die vorvertraglichen Beziehungen findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Vertragssprache Die Sprache der Vertragsbedingungen, dieser Vorabinformationen sowie der Kommunikation mit Ihnen während der Vertragslaufzeit ist Deutsch. Außergerichtliche Beschwerde Sollte sich das Versicherungsverhältnis trotz unserer Bemühungen nicht fehlerfrei gestalten, können Sie und Teilnahme an einem Streit- sich jederzeit auch an unsere interne Beschwerdestelle wenden. beilegungsverfahren vor einer Kontaktdaten: HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg, Verbraucherschlichtungsstelle E-Mail: info@hansemerkur.de. Sie können sich auch an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de Internet: www.versicherungsombudsmann.de Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzunehmen. Näheres regelt die Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmann e. V., die im Internet unter Seite 7 von 20 [Seite 8] https://www.versicherungsombudsmann.de/das-schlichtungsverfahren/verfahrensordnungen/vomvo/ ab- rufbar ist. Die Beschwerde kann mündlich, schriftlich oder in jeder anderen geeigneten Form eingereicht werden. Selbstverständlich bleibt die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt. Zuständige Aufsichtsbehörde Sie haben auch die Möglichkeit, sich mit Beschwerden an die für Versicherer zuständige Aufsichtsbehörde zu wenden. Es handelt sich dabei um die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die der- zeitigen Kontaktdaten lauten: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Sektor Versiche- rungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn (E-Mail: poststelle@bafin.de; www.bafin.de). Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Weitere Informationen Abschluss- und Die Angaben zur Höhe, der in den Beitrag einkalkulierten Kosten, können Sie dem Ihnen ausgehändigten Vertriebskosten Informationsblatt zu Versicherungsprodukten entnehmen. Sonstige Kosten Angaben zu möglichen sonstigen Kosten finden Sie, sofern diese anfallen, ebenfalls im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten. Überschussbeteiligung Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und ggf. an der Bewertungsreserve der Kapitalanlage. Die Entstehung, Ermittlung, Zuteilung und Verwen- dung der Überschüsse und Bewertungsreserve ist in den Bedingungen, die dem gewünschten Versiche- rungsschutz zugrunde liegen, im Paragrafen „Wie erfolgt die Überschussbeteiligung“ erläutert. Werte bei Kündigung Eine Übersicht über die während der Vertragslaufzeit vorhandenen Rückkaufswerte und der Leistungen oder Beitragsfreistellung bei Beitragsfreistellung des Vertrages können Sie den Unterlagen zu der Ihnen vorgeschlagenen Versi- cherung entnehmen. Die dort genannten garantierten Werte können nicht unterschritten werden. In den Versicherungsbedingungen finden sich Hinweise zu den Fristen und Modalitäten einer Kündigung bzw. Beitragsfreistellung. Darüber hinaus ist dort angegeben, ob zur Umwandlung in eine beitragsfreie Ver- sicherung ein Mindestbetrag nötig ist und wie hoch dieser ist. Weitere Informationen zu In den Unterlagen der Ihnen vorgeschlagenen Versicherung erhalten Sie Informationen zu den nachfol- Ihrem Versicherungsvertrag gend aufgeführten Punkten: • Erläuterungen zu den angebotenen Fonds • Minderung der Wertentwicklung durch Kosten in Prozentpunkten (Effektivkosten) bis zum Beginn der Auszahlungsphase • steuerliche Hinweise Eine ausführliche Darstellung der steuerlichen Regelungen finden Sie auch in Ihren Verbraucherinfor- mationen. Modellrechnung Modellrechnungen über die mögliche Wertentwicklung Ihres Vertrages befinden sich in den Unterlagen zu der Ihnen vorgeschlagenen Versicherung. Dort können Sie anhand verschiedener Zinssätze erkennen, wie sich die Leistungen zum Ablauf Ihrer Versicherung darstellen könnten. Seite 8 von 20 [Seite 9] Allgemeine Versicherungsbedingungen Versicherungsbedingungen für die Sterbegeldversicherung (AVB) für die private Sterbegeldversicherung Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, wir sind die HanseMerkur Lebensversicherung AG mit Sitz in Hamburg. Sie sind als Versicherungsnehmer unser Vertragspartner. Für unser Ver- tragsverhältnis gelten die nachfolgenden Bedingungen. Bei dieser Versicherung handelt es sich um eine lebenslange, weltweit geltende Todes- fallversicherung. Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, verwenden wir nur die männliche Schreibweise. Wir meinen aber alle Ge- schlechter gleichermaßen. Zum besseren Verständnis erläutern wir Ihnen vorab einige Begriffe. Erklärung von Begriffen Textform: Ist die Textform vorgegeben, muss die Erklärung z. B. per Aktuar: Eine versicherungsmathematisch ausgebildete sachverstän- Brief, Fax oder E-Mail abgegeben werden. Es ist keine eigenhändige dige Person. Unterschrift erforderlich. Deckungsrückstellung: Ist ein Begriff aus der Rechnungslegung. Wir Überschussdeklaration: Sie beinhaltet die jährliche Festlegung der stellen einen Geldbetrag für die Verpflichtungen aus diesem Vertrag Höhe der Überschüsse. zurück. Versicherungsnehmer: Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der Rechnungsgrundlagen: Rechnungsgrundlagen sind Grundlagen, die die Versicherung beantragt hat. Er ist unser Vertragspartner, schließt für die Kalkulation Ihrer Versicherung benötigt werden. den Vertrag ab und erhält den Versicherungsschein. Rechnungszins: Der Zinssatz, mit dem wir Beiträge und Leistungen Versicherte Person: Die versicherte Person ist die Person, auf deren berechnen. Leben der Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Die versi- cherte Person kann jemand anderes sein als der Versicherungsneh- mer. Inhaltsverzeichnis Umfang der Versicherung .................................................................................................................................................................. 10 §1 Welche Leistungen erbringen wir?...............................................................................................................................................................................................................................10 §2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz eingeschränkt? ..................................................................................................................................................................10 §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz?..................................................................................................................................................................................................................10 §4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? ...................................................................................................................................................................................................................10 §5 Wer erhält die Versicherungsleistung?....................................................................................................................................................................................................................... 11 §6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung verlangt wird? ................................................................................................................................................. 12 Beitragszahlung ..................................................................................................................................................................................... 12 §7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? ..................................................................................................................................................................................... 12 §8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen können? ............................................................................................................................................ 12 §9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungsschwierigkeiten? ................................................................................................................................................................ 12 §10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?................................................................................................................................................................................................... 13 Kosten .......................................................................................................................................................................................................14 §11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? .............................................................................................................................................................................................. 14 Sonstige Regelungen ............................................................................................................................................................................14 §12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? ................................................................................................................ 14 §13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung und wo ist der Gerichtsstand?..................................................................................................................... 14 §14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? ............................................................................................................................ 15 §15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ihren Versicherungsschutz? ......................................................................................................................................... 15 AVB Sterbegeld 06.2026 HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 9 von 20 [Seite 10] entfällt allerdings, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag Private Sterbegeldversicherung nicht rechtzeitig zahlen. §4 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? (1) Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß Umfang der Versicherung § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- schüssen und an der Bewertungsreserve der Kapitalanlagen (Überschussbeteiligung). Die Höhe der Überschüsse wird jedes §1 Welche Leistungen erbringen wir? Jahr vom Vorstand auf Vorschlag des verantwortlichen Aktuars festgelegt (Deklaration). Die Höhe der Überschussbeteiligung Leistungen bei Tod veröffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Auf Wunsch schicken wir Ihnen die Informationen zu. Die Überschüsse ermit- (1) Bei Tod der versicherten Person nach Beginn der Versicherung teln wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses. Der Jah- zahlen wir die garantierte Versicherungssumme als einmalige resabschluss wird von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer Kapitalzahlung. Die Kapitalzahlung kann sich noch durch die geprüft und ist der Aufsichtsbehörde einzureichen. Die Bewer- Überschussbeteiligung erhöhen. Stirbt die versicherte Person tungsreserve weisen wir im Anhang unseres Geschäftsberichts vor Ablauf von 36 Monaten nach Versicherungsbeginn, so zahlen aus. wir nur die Beiträge zurück. Wir erläutern im Folgenden (2) Stirbt die versicherte Person an den Folgen eines Unfalls, den sie − wie die Überschüsse entstehen, nach Beginn der Versicherung erlitten hat, zahlen wir auch in den ersten 36 Monaten die garantierte Versicherungssumme in vol- − wie die Überschüsse verwendet werden können und ler Höhe aus. Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereig- − warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht ga- nis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. rantieren können. (3) Wird der Versicherungsschutz während der Vertragslaufzeit er- Überschussentstehung höht, gelten die Fristen der Absätze 1 und 2 für die Erhöhung des (2) Nachfolgend erläutern wir Ihnen Versicherungsschutzes entsprechend. Die Fristen beginnen mit dem Zeitpunkt der zugehörigen Vertragsänderung. − aus welchen Quellen die Überschüsse stammen (Absatz 2) Rechnungsgrundlagen − wie wir mit den Überschüssen verfahren (Absatz 3) und (4) Bei der Tarifkalkulation haben wir die Sterbetafel DAV 2008 T − wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese zu- (modifiziert) verwendet und als Rechnungszins 1,00 Prozent an- ordnen (Absatz 4). gesetzt. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver- §2 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ein- trags an den Überschüssen ergeben sich hieraus noch nicht. Der Überschuss kann auch null Euro betragen. geschränkt? Überschüsse können aus drei verschiedenen Quellen entstehen: (1) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- den Kapitalerträgen, dem Risikoergebnis und dem übrigen Er- barem Zusammenhang mit Kriegs- oder Bürgerkriegsereignis- gebnis. sen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versi- a) Kapitalerträge: cherung. Wir leisten aber, wenn die versicherte Person auf Rei- Kapitalerträge entstehen durch Anlage des Garantiegutha- sen oder während Aufenthalten im Ausland von Krieg oder Bür- bens Ihrer Versicherung. Von den Nettoerträgen derjenigen gerkrieg überrascht wird und seit Beginn des Kriegs oder Bür- Kapitalanlagen, die für künftige Versicherungsleistungen gerkriegs noch keine 28 Tage vergangen sind. vorgesehen sind, erhalten die Versicherungsnehmer insge- samt mindestens den in der Verordnung über die Mindest- (2) Bei Tod der versicherten Person in unmittelbarem oder mittel- beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Min- barem Zusammenhang mit einem terroristischen Angriff, der destzuführungsverordnung) genannten Prozentsatz. In der mittels vorsätzlichem Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung derzeitigen Fassung dieser Verordnung sind für Kapitaler- von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder radi- träge grundsätzlich 90 Prozent vorgeschrieben. Aus die- oaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen geführt wurde, sem Betrag werden zunächst die Mittel entnommen, die für beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des die garantierten Versicherungsleistungen benötigt werden. für den Todestag berechneten Rückkaufswerts Ihrer Versiche- Die verbleibenden Mittel verwenden wir für die Beteiligung rung. Dies gilt auch, wenn andere als Waffen eingesetzte Mittel der Versicherungsnehmer an den Überschüssen. oder Stoffe mit vergleichbarem Gefährdungspotential (z. B. Sprengstoffe, Flugzeuge) zur Durchführung des terroristischen b) Risikoergebnis: Angriffs benutzt wurden. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Diese Einschränkung unserer Leistungspflicht nach Absatz 2 gilt tatsächliche Lebensdauer und damit die Rentenzahlungs- allerdings nur, wenn durch den Angriff so viele Menschen zu dauer der Versicherten kürzer sind als bei der Tarifkalkula- Tode gekommen sind, dass für unser Unternehmen damit eine tion angenommen. An den Überschüssen aus dem Risikoer- nicht vorhersehbare Veränderung des Leistungsbedarfs gegen- gebnis beteiligen wir die Versicherungsnehmer nach der über den technischen Berechnungsgrundlagen verbunden ist derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung und dadurch die Erfüllbarkeit der vertraglich zugesagten Versi- grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent. cherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von ei- nem unabhängigen Treuhänder bestätigt wird. c) Übriges Ergebnis: Am übrigen Ergebnis beteiligen wir die Versicherungsneh- mer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungs- §3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent. Über- schüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise Der Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie diese Versicherung entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarif- mit uns abgeschlossen haben, frühestens aber zu dem im Versi- kalkulation angenommen. cherungsschein genannten Beginn. Unsere Leistungspflicht Seite 10 von 20 [Seite 11] (3) Die verschiedenen Versicherungsarten tragen unterschiedlich Beitrag (Beitragsverrechnung), sofern sie nicht teilweise oder zum Überschuss bei. Wir haben deshalb gleichartige Versiche- vollständig für die Auffüllung der Deckungsrückstellung benutzt rungen zu Gewinngruppen zusammengefasst. Gewinngruppen werden. Die Zuteilung ist unwiderruflich. Eine spätere abwei- bilden wir beispielsweise, um das versicherte Risiko wie das chende Festlegung der Überschussanteilsätze wirkt sich nicht Langlebigkeitsrisiko zu berücksichtigen. Die Überschüsse vertei- auf die bereits zugeteilten Überschüsse aus. len wir auf die einzelnen Gewinngruppen nach einem verursa- chungsorientierten Verfahren, und zwar in dem Maß, wie die Ge- Die Höhe der Überschüsse kann sich während der Vertragslauf- winngruppen zur Entstehung von Überschüssen beigetragen zeit ändern. Vermindern sich die Überschüsse während der bei- haben. tragspflichtigen Zeit, erhöht sich Ihr zu zahlender Beitrag ent- sprechend. Die Höhe der versicherten Todesfallleistung verän- Die auf die Versicherungsnehmer entfallenden Überschüsse füh- dert sich dadurch nicht. Möchten Sie den ursprünglichen Zahl- ren wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Diese beitrag weiterzahlen, reduzieren wir Ihre versicherte Todesfall- Rückstellung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse im leistung. Erhöhen sich dagegen die Überschüsse, reduzieren wir Zeitablauf zu glätten. Sie darf grundsätzlich nur für die Über- den zu zahlenden Beitrag bei unveränderter Höhe der versicher- schussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwendet werden. ten Todesfallleistung. Wir informieren Sie, wenn sich die Höhe der laufenden Überschüsse ändert. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbe- hörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsauf- b) Schlusszahlung sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Bei Tod der versicherten Person nach Vollendung des 85. Le- Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits fest- bensjahres erhöht sich die garantierte Versicherungssumme um gelegte Überschüsse entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des einen Schlussüberschuss. Die Höhe des Schlussüberschusses be- § 140 VAG können wir im Interesse der Versicherungsnehmer rechnet sich aus den Beträgen, die sich über die zurückliegende die Rückstellung für Beitragsrückerstattung auch heranziehen: Vertragslaufzeit durch einen zusätzlichen Zinsüberschuss in konstanter Höhe zusätzlich ergeben hätte. Für den Schlussüber- − Zur Abwendung eines drohenden Notstandes, schuss werden diese Beträge aufsummiert und mit der im jewei- − zum Ausgleich unvorhersehbarer Verluste aus den über- ligen Monat deklarierten Gesamtverzinsung zuzüglich des zu- schussberechtigten Versicherungsverträgen, die auf allge- sätzlichen Zinsüberschusses verzinst. Dieser Schlussüberschuss meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind wird auch gewährt, wenn die Versicherung nach Vollendung des oder 85. Lebensjahres der versicherten Person gekündigt wird. − zur Erhöhung der Deckungsrückstellung, sofern die Rech- Unabhängig vom Schlussüberschuss wird Ihr Vertrag bei Ver- nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und tragsbeendigung an der Bewertungsreserve beteiligt. Die nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- Summe aus Schlussüberschuss und Beteiligung an der Bewer- gepasst werden müssen. (Deckungsrückstellungen bilden tungsreserve wird auf einen Mindestbetrag angehoben, sofern wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungsschutz ge- dieser höher ist, und als Schlusszahlung gewährt. Der Mindest- währleisten zu können.) betrag der Schlusszahlung berechnet sich wie der Schlussüber- schuss, nur mit einem eigenen für den Mindestbetrag deklarier- Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Ver- ten Zinsüberschuss. Bei einer Beendigung des Vertrags vor Voll- lustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung her- endung des 85. Lebensjahres der versicherten Person wird kein anziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- Mindestbetrag zugesagt. chungsorientiert. Die für die Berechnung des Schlussüberschusses und des Min- (4) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- destbetrags der Schlusszahlung maßgeblichen Zinssätze wer- talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in den im Rahmen der Überschussdeklaration festgelegt. der Bilanz ausgewiesen sind. Sie sorgen für Sicherheit und die- nen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszu- Höhe der Überschussbeteiligung gleichen. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil- (6) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von zahlreichen Fak- weise entfällt. toren ab. Von Bedeutung sind dabei die Entwicklung der versi- cherten Risiken und Kosten. Auch die Zinsentwicklung des Kapi- Die Bewertungsreserven, die nach aufsichtsrechtlichen Vor- talmarkts ist ein wichtiger Einflussfaktor. Die Höhe der Bewer- schriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen tungsreserven ändert sich ebenfalls im Zeitablauf. Die Entwick- sind, werden monatlich neu ermittelt. Ihre Zuordnung zu den lung dieser Faktoren ist nicht vorhersehbar und von uns nur be- Verträgen erfolgt anteilig rechnerisch nach einem dem einzelnen grenzt beeinflussbar. Die Höhe der künftigen Überschussbeteili- Vertrag zugeordneten verursachungsorientierten Verfahren. gung kann sich daher ändern und somit nicht garantiert werden. Der Anteil ist beeinflusst von der Dauer der Bestandszugehörig- Sie kann auch null Euro betragen. Verbindliche Angaben über die keit, dem Wert der Versicherung sowie dem Verhältnis der Ver- Höhe der künftigen Überschussbeteiligung sind nicht möglich. sicherung zum gesamten Versicherungsbestand. Die Beteiligung bezieht sich nach den derzeitigen Vorschriften auf die Hälfte des Durch eine z. B. nachhaltig veränderte Lebenserwartung oder ein rechnerischen Anteils des Vertrags an der Bewertungsreserve. dauerhaft niedriges Zinsniveau an den Kapitalmärkten können sich die Rechnungsgrundlagen zur Bildung der Deckungsrück- Die Beteiligung an der Bewertungsreserve wird bei Vertragsbe- stellung ändern. Sollte die Deckungsrückstellung für die verein- endigung fällig. Anspruchsberechtigt sind grundsätzlich alle barte garantierte Leistungszusage nicht ausreichen, müssen wir Versicherungen, die Zinsüberschüsse erhalten, sowie aus Über- geeignete Maßnahmen treffen, um die Garantie weiterhin sicher- schüssen gebildete Ansammlungsguthaben bei Versicherungen, stellen zu können. Als Folge sind dann Auffüllungen der De- die selbst keine Zinsüberschüsse erhalten. ckungsrückstellung gegenüber der bisher verwendeten Rech- nungsgrundlage erforderlich (Nachreservierung). Dies kann zu Überschussverwendung einer Verringerung der Überschussbeteiligung bis hin zum voll- ständigen Aussetzen führen. (5) Die Überschussbeteiligung Ihrer Versicherung besteht aus − laufenden Überschüssen sowie §5 Wer erhält die Versicherungsleistung? − einer Schlusszahlung. (1) Die Leistungen aus dem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben. Sie können uns auch a) Laufende Überschüsse eine andere Person benennen, die bei Eintritt des Versiche- Sie bestehen zum großen Teil aus Risiko- und Zinsüberschüssen. rungsfalls die Leistungen erhalten soll (Bezugsberechtigter). Sie Sie werden während der beitragspflichtigen Zeit zu den Bei- können das Bezugsrecht widerruflich oder unwiderruflich gestal- tragsfälligkeiten zugeteilt und reduzieren den zu zahlenden ten. Seite 11 von 20 [Seite 12] (2) Wenn Sie das Bezugsrecht widerruflich (zurücknehmbar) be- den Beitrag bei Fälligkeit abbuchen können. Vorausgesetzt ist, stimmen, erwirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leis- dass Sie einer berechtigten Abbuchung nicht widersprechen. tung erst mit dem Eintritt des Versicherungsfalls. Deshalb kön- Können wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ab- nen Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des Versicherungsfalls buchen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- jederzeit widerrufen/zurücknehmen. Den Inhaber des Versiche- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben rungsscheins können wir als berechtigt ansehen, über die Rechte Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht abgebucht aus dem Versicherungsvertrag zu verfügen, insbesondere Leis- werden kann, können wir für die Zukunft die Zahlung außerhalb tungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass des Lastschrifteinzugsverfahrens verlangen. uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nachweist. Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten. Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung verrechnen (3) Sie können auch ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- wir Beitragsrückstände mit der Leistung. rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sobald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Be- zugsrecht nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten §8 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht geändert werden. rechtzeitig zahlen können? (4) Sie können Ihre Rechte aus dem Vertrag auch abtreten oder ver- Erster Beitrag oder Einmalbeitrag pfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich sind. (1) Wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig (5) Die Bestimmung oder der Widerruf eines Bezugsrechts (Absätze zahlen, können wir vom Vertrag zurücktreten, solange die Zah- 1 bis 3) sowie die Abtretung oder die Verpfändung (Absatz 4) lung noch nicht bewirkt ist. Wir sind nicht zum Rücktritt berech- sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn uns die tigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie die nicht rechtzeitige Anzeige des bisherigen Berechtigten in Textform (z. B. Papier- Zahlung nicht zu vertreten haben. form, E-Mail) vorliegt. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es können aber auch andere (2) Ist der erste oder einmalige Beitrag bei Eintritt des Versiche- Personen sein, sofern Sie bereits vorher Verfügungen (z. B. un- rungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung ver- widerrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) pflichtet. Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur beru- vorgenommen haben. fen, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis- §6 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleis- tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen, tung verlangt wird? dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben. (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen Folgebeiträge Vorlage des Versicherungsscheins. (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten (2) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich mitge- Sie von uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen teilt werden. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtli- eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Für einen Ver- che Sterbeurkunde einzureichen, die Alter und Geburtsort ent- sicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Frist eintritt, gilt hält. Folgendes: Der Versicherungsschutz entfällt oder vermindert sich, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit (3) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige der Zahlung in Verzug befinden. Zu den Rechtsfolgen gehört weitere Nachweise und Auskünfte verlangen. Die mit den Nach- auch, dass wir nach Fristablauf den Vertrag kündigen können, weisen verbundenen Kosten trägt der Anspruchsteller. wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Verzugszinsen oder Mahnkosten in Verzug befinden. Dies gilt nur, wenn wir Sie (4) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- in der Mahnung ausdrücklich auf diese Rechtsfolgen hingewie- ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb sen haben. des Europäischen Wirtschaftsraums trägt der Empfangsberech- tigte auch die damit verbundene Gefahr. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen können Sie nur innerhalb eines Monats nach Ablauf der Zah- lungsfrist. Beitragszahlung §9 Welche Möglichkeiten haben Sie bei Zahlungs- schwierigkeiten? §7 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beach- Beitragsfreistellung ten? (1) Sie haben das Recht, sich vollständig oder teilweise zum nächs- (1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Vereinba- ten Monatsersten von der Pflicht zur Beitragszahlung befreien rung als einmaligen Beitrag (Einmalbeitrag) oder in Form von zu lassen. Als Folge setzen wir die Versicherungssumme voll- laufenden Beiträgen (monatliche, vierteljährliche, halbjährliche ständig oder teilweise auf eine beitragsfreie Summe herab. Diese oder jährliche Beitragszahlung) zahlen. Sie können jederzeit die wird nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik er- Änderung der Zahlweise Ihrer laufenden Beiträge beantragen. rechnet. (2) Fälligkeit der Beiträge: Den ersten oder einmaligen Beitrag (Ein- Ist die Bildung einer beitragsfreien Versicherungssumme nicht lösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach Abschluss des möglich, weil beispielsweise kein positives Garantieguthaben Vertrags zahlen, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein vorhanden ist, erlischt Ihre Sterbegeldversicherung. Bei einer angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge teilweisen Beitragsfreistellung darf der zu zahlende Beitrag den (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Zah- monatlichen Mindestbetrag von 5 EUR nicht unterschreiten. Die lungsweise fällig. Beitragsfreistellung ist für Sie gebührenfrei. (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- (2) Aufgrund der Verrechnung von Abschluss-, Vertriebs- und Ver- ligkeitstag alles getan haben, damit der Beitrag bei uns eingeht. waltungskosten stehen nicht unbedingt Mittel in Höhe der ein- Der Fälligkeitstag ist in Absatz 2 geregelt. gezahlten Beiträge für die Bildung einer beitragsfreien Versiche- rungssumme zur Verfügung. Die Höhe der garantierten bei- Im Lastschriftverfahren gilt die Zahlung als rechtzeitig, wenn wir tragsfreien Versicherungssumme und nähere Informationen Seite 12 von 20 [Seite 13] hierzu können Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. Eine Leistung bei Kündigung Rückzahlung der Beiträge ist nicht möglich. (2) Bei einer vollständigen oder teilweisen Kündigung Ihres Ver- Herabsetzung des Beitrags trags zahlen wir den Rückkaufswert des gekündigten Ver- tragsteils aus. Der Rückkaufswert setzt sich zusammen aus (3) Sie können Ihren Beitrag herabsetzen (teilweise Beitragsfreistel- lung). Dadurch vermindert sich die versicherte Leistung versi- − dem Garantieguthaben, cherungsmathematisch. Die Regeln der Absätze 1 und 2 gelten gleichermaßen. − vermindert um einen Abzug, − einer möglichen Schlusszahlung inklusive einer möglichen Wiederinkraftsetzung − Beteiligung an der Bewertungsreserve (in §4 erklärt). (4) Nach einer Beitragsfreistellung oder Herabsetzung können Sie durch Wiederaufnahme bzw. Erhöhung der Beitragszahlung Ih- (3) Das Garantieguthaben wird aus den Beitragsteilen gebildet, die ren ursprünglich vereinbarten Todesfallschutz wiederherstellen. nicht für die Risikoübernahme und für Kosten verwendet wer- Sind seit der zugehörigen Vertragsänderung noch keine zwölf den. Das Garantieguthaben wird nach anerkannten Regeln der Monate vergangen, beginnen die in §1 genannten Fristen nicht Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der erneut. Die Wiederherstellung erfolgt in dem Fall auf Basis der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirk- bei Vertragsabschluss gültigen Rechnungsgrundlagen. Sind sam wird, ermittelt. mehr als zwölf Monate seit der zugehörigen Vertragsänderung vergangen, gelten die in §1 genannten Fristen für den geänder- Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, das für die Berech- ten Teil erneut. Bei der Wiederinkraftsetzung berechnen wir die nung des Rückkaufswertes verwendete Garantieguthaben dar- Höhe der Beiträge neu. Die Beiträge können höher sein als vor über hinaus angemessen herabzusetzen. Dies ist nur möglich, der Beitragsfreistellung. um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer, ins- besondere die Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der sich Beitragsstundung aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen, (5) Sie können für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten eine auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befris- Aussetzung der der Beiträge beantragen. Das nennen wir Stun- tet. dung. Wir berechnen für die Stundung keine Zinsen. Folgende Voraussetzungen müssen insgesamt für die Stundung erfüllt (4) Bei Kündigung erheben wir einen Abzug vom Garantieguthaben. sein: Dieser beträgt 1 Prozent des Garantieguthabens multipliziert mit der Restlaufzeit bis zum vollendeten 85. Lebensjahr der versi- − der Vertrag besteht seit mindestens drei Jahren, cherten Person in Jahren. Der Abzug beträgt mindestens jedoch 100 EUR. − der Vertrag weist keinen Beitragsrückstand auf, Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Dies ist im Zwei- − zuvor bereits gestundete Beiträge sind vollständig zurück- fel von uns nachzuweisen. Wir halten den Abzug für angemes- gezahlt, sen, weil mit Ihm eine oder mehrere der nachstehenden Folgen − seit der letzten Stundung ist mindestens ein Jahr vergan- einer vorzeitigen Kündigung ausgeglichen werden: gen, − Verlust von kollektiv gestelltem Risikokapital, − der Vertrag wurde nicht gekündigt. − verminderte Kapitalerträge. Die Stundung ist während der letzten drei Beitragszahlungsjahre Ihre Versicherung profitiert in der Anfangszeit vom vorhande- ausgeschlossen. nen Risikokapital aus den anderen schon bestehenden Versiche- rungen. Wenn Sie vorzeitig kündigen, stellt Ihre Versicherung Ihr Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem der Versichertengemeinschaft später – anders als von uns kal- Umfang bestehen. Sollte der Versicherungsfall in diesem Zeit- kuliert – kein Risikokapital mehr zur Verfügung. Aufgrund einer raum eintreten, werden die Versicherungsleistungen um die vorzeitigen Kündigung entgehen uns außerdem künftige Kapi- nicht zurückgezahlten Beiträge gekürzt. talerträge, die wir einkalkuliert haben. Mit Ablauf des Stundungszeitraums müssen die laufenden Bei- Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem Abzug zugrunde lie- träge wieder gezahlt und die gestundeten Beiträge nachgezahlt genden Annahmen in Ihrem Fall nicht zutreffen oder der Abzug werden. Die gestundeten Beiträge können Sie in einem Betrag wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird oder in einem Zeitraum von bis zu 24 Monaten in Raten nach- entsprechend herabgesetzt. zahlen. Zahlen Sie die ausstehenden Beiträge nicht nach, glei- chen wir die ausstehende Nachzahlung durch Herabsetzen der Nachteile einer Kündigung Versicherungssumme aus. Dies erfolgt nach versicherungsma- thematischen Grundsätzen. (5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann Nachteile für Sie haben. Die Nachteile können sich dadurch ergeben, dass Teile der Ab- schluss- und Vertriebskosten für die gesamte Vertragslaufzeit §10 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? bereits in den ersten fünf Jahren entnommen werden. Hierdurch wächst das Vertragsguthaben in den ersten fünf Jahren langsa- Wir erläutern im Folgenden mer an als in den Folgejahren. Zum anderen erfolgt bei Kündi- gung ein Abzug vom Garantieguthaben. Dadurch erreicht der − wann Sie Ihre Versicherung kündigen können, Rückkaufswert in der Anfangszeit und möglicherweise auch im − welche Leistung wir bei Kündigung erbringen und weiteren Vertragsverlauf nicht unbedingt die Summe der einge- zahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Verlauf Ihres Ga- − welche Nachteile sich aus der Kündigung ergeben können. rantieguthabens sowie zum Abzug bei Kündigung können Sie Ih- rem Versicherungsschein entnehmen. (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit vollständig oder teilweise in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) zum nächsten Monatsersten kündigen. Bei einer vollständigen Kündigung endet Ihr Vertrag. Bei einer teilweisen Kündigung darf ein monatlicher Mindestbeitrag von 5 EUR nicht unterschritten werden. Ansonsten ist die teilweise Kündigung unwirksam und nur die vollständige Kündigung mög- lich. Seite 13 von 20 [Seite 14] Sonstige Kosten Kosten (5) Über die Absätze 1 bis 4 hinaus belasten wir Sie nur dann mit Kosten, wenn dies nach den gesetzlichen Vorschriften ausdrück- §11 Welche Kosten sind in Ihrem Vertrag vereinbart? lich zulässig ist. (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Es handelt sich um Sofern Steuern oder sonstige öffentliche Abgaben auf Beiträge Abschluss- und Vertriebskosten (Absätze 2 und 3) und Verwal- oder Leistungen erhoben werden, sind wir berechtigt, Ihnen tungskosten (Absatz 4). Die Abschluss- und Vertriebskosten so- diese zu belasten. wie die Verwaltungskosten haben wir bei der Kalkulation Ihrer Beiträge bereits berücksichtigt. Sie müssen daher von Ihnen nicht gesondert gezahlt werden. Die anlassbezogenen Kosten sind von Ihnen zusätzlich zum Beitrag zu entrichten. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- wie der Verwaltungskosten können Sie dem Produktinformati- Sonstige Regelungen onsblatt entnehmen. §12 Was gilt für Mitteilungen sowie bei Änderung Ih- Abschluss- und Vertriebskosten rer Postanschrift und Ihres Namens? (2) Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler, aber (1) Mitteilungen, die das bestehende Versicherungsverhältnis be- auch Kosten für z. B. die Antragsprüfung und die Ausfertigung treffen, müssen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) erfolgen. Für der Vertragsunterlagen sowie Werbeaufwendungen. uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zu- gegangen sind. Vermittler bzw. Versicherungsberater sind zu ih- Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten rer Entgegennahme nicht bevollmächtigt. in Form eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- summe. Die Beitragssumme ist die Summe der bis zur vereinbar- (2) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich ten Beitragszahlungsdauer zu zahlenden Beiträge. mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebe- Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren nem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) maß- In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung gebend. Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines des eingeschriebenen Briefs als zugegangen. Dies gilt auch, Teils der Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen. Dies wenn Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen gilt jedoch nicht für den Teil der Beiträge, der für Leistungen im und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. Versicherungsfall, Kosten des Versicherungsbetriebs in der je- weiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen (3) Bei Änderung Ihres Namens gilt Absatz 2 entsprechend. Regelungen für die Bildung einer Deckungsrückstellung be- stimmt ist. Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der (4) Wenn Sie sich für längere Zeit außerhalb der Bundesrepublik DeckRV auf 2,5 Prozent der von Ihnen während der Laufzeit des Deutschland aufhalten, sollten Sie uns, auch in Ihrem Interesse, Vertrags zu zahlenden Beiträge beschränkt. eine im Inland ansässige Person benennen, die bevollmächtigt ist, unsere Mitteilungen für Sie entgegenzunehmen (Zustel- Maximal 2,5 Prozent der Beitragssumme (Summe der insgesamt lungsbevollmächtigter). zu zahlenden Beiträge während der Beitragszahlungsdauer) zie- hen wir in gleichmäßigen Beträgen über die ersten fünf Jahre der §13 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwen- Vertragslaufzeit ab. Beträgt die Beitragszahlungsdauer weniger als fünf Jahre, erfolgt die Verteilung der Abschluss- und Ver- dung und wo ist der Gerichtsstand? triebskosten über den entsprechend kürzeren Zeitraum. Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden bei Versiche- (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- rungen mit laufender Beitragszahlung während der vertraglich land Anwendung. Die Vertragssprache, die für den Vertragsab- vereinbarten Beitragszahlungsdauer ab dem 6. Jahr der Ver- schluss (inkl. Vorabinformationen) und zur Kommunikation wäh- tragslaufzeit in gleichmäßigen Beträgen getilgt. rend der Vertragslaufzeit gilt, ist Deutsch. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag werden die Abschluss- (2) Klagen aus dem Vertrag gegen uns können Sie bei dem Gericht und Vertriebskosten einmalig zu Beginn der Versicherung fällig. erheben, das für unseren Geschäftssitz oder für unsere Sie be- treuende Niederlassung örtlich zuständig ist. Darüber hinaus ist (3) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung keine oder nur der Klageerhebung Ihren Wohnsitz haben. Falls Sie keinen geringe Beträge zur Bildung einer beitragsfreien Versicherungs- Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts summe oder für einen Rückkaufswert vorhanden sind. Auch in maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist auch das den Folgejahren stehen wegen der benötigten Risikobeiträge Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Nie- nur geringe Mittel für die Bildung einer beitragsfreien Versiche- derlassung haben. rungssumme oder für einen Rückkaufswert zur Verfügung. (3) Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie müssen wir bei Verwaltungskosten dem Gericht erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Falls Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen Auf- (4) Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwal- enthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person sind, ist tung Ihres Vertrags. Wir belasten Ihren Vertrag mit Verwaltungs- das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre kosten in Form Niederlassung haben. − eines festen monatlichen oder jährlichen Eurobetrags je (4) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz (falls kein Wohnsitz besteht, den nach gewählter Zahlweise, Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts) bzw. Firmensitz in einen − eines festen Prozentsatzes der gezahlten Beiträge und Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sind die Ge- richte des Staats zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. − eines festen Prozentsatzes der vereinbarten Beitrags- summe pro Monat. Seite 14 von 20 [Seite 15] §14 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns Rechtsweg einmal nicht zufrieden sind? (4) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- schreiten. (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- Unser Beschwerdemanagement wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. (5) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen- den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Versicherungsombudsmann Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds- HanseMerkur Lebensversicherung AG, Siegfried-Wedells-Platz mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit 1, 20354 Hamburg, E-Mail: info@hansemerkur.de. wie folgt: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632, 10006 Berlin §15 Welche Auswirkungen haben Sanktionen auf Ih- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de ren Versicherungsschutz? Internet: www.versicherungsombudsmann.de Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die für den Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teil- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union zunehmen. oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Versicherungsaufsicht Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit (3) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union (zum Bei- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, kön- spiel Blocking Regulation, Verordnung (EG) Nr. 2271/96) oder nen Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als der Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel § 7 Außenwirt- Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der schaftsverordnung (AWV)) entgegenstehen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn E-Mail: poststelle@bafin.de Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und ein- zelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Seite 15 von 20 [Seite 16] Steuerliche Hinweise für die Sterbegeldversicherung Stand Mai 2026 Wichtiger Hinweis Es ist nicht möglich, an dieser Stelle auf alle Steuervorschriften einzugehen, die im Zusammenhang mit Sterbegeld- versicherungen stehen. Dies gilt vor allem auch für steuerliche Auswirkungen von Vertragsänderungen, die Sie wäh- rend der Versicherungsdauer vornehmen. Fragen, auf die Sie hier keine Antwort finden, richten Sie bitte an Ihr zu- ständiges Finanzamt oder Ihren Steuerberater. Die Ausführungen geben den derzeitigen Stand der steuerlichen Bestimmungen wieder. Die steuerlichen Bestimmun- gen können sich durch Gesetzgebung und Rechtsprechung in Zukunft ändern und gegenüber dem heutigen Stand zu einer ungünstigeren steuerlichen Behandlung Ihres Vertrags führen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann keine Haftung übernommen werden. Steuerliche Behandlung von Beiträgen 1) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen können weder als Altersvorsorgeaufwendungen noch als sonstige Vorsor- geaufwendungen bei der Veranlagung zur Einkommensteuer geltend gemacht werden. Steuerliche Behandlung von Leistungen 2) Die Versicherungsleistungen einer Sterbegeldversicherung, die aufgrund des Todes der versicherten Person er- bracht werden, sind einkommensteuerfrei. Steuerliche Behandlung bei Erbschaften bzw. Schenkungen 3) Ansprüche und Leistungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn sie aufgrund einer Schenkung des Versiche- rungsnehmers oder bei Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben wurden. Erhält der Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung, ist sie nicht erbschaft- steuerpflichtig. Versicherungsteuer 4) Beiträge zu Sterbegeldversicherungen sind von der Versicherungsteuer befreit, soweit Sie als Versicherungsneh- mer Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. STEUER Sterbegeld 05.2026 HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 16 von 20 [Seite 17] Datenschutzhinweise Mit diesen Hinweisen informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die HanseMerkur Lebensversicherung AG (HanseMerkur) und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rech- te. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Telefon: 040 4119-4400 Fax: 040 4119-3257 E-Mail-Adresse: info@hansemerkur.de Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie per Post unter der o. g. Adresse oder per E-Mail unter: datenschutz@hansemerkur.de Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der datenschutzrechtlich relevanten Bestimmungen des Versicherungsver- tragsgesetzes (VVG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze. Darüber hinaus hat sich unser Unternehmen auf die „Verhaltensregeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten durch die deutsche Versicherungswirtschaft“ ver- pflichtet, die die oben genannten Gesetze für die Versicherungswirtschaft präzisieren. Diese können Sie im Internet unter www.hansemerkur.de/datenschutz abrufen. Stellen Sie einen Antrag auf Versicherungsschutz, benötigen wir die von Ihnen hierbei gemachten Angaben für den Abschluss des Vertrags und zur Einschätzung des von uns zu übernehmenden Risikos. Kommt der Versicherungsver- trag zustande, verarbeiten wir diese Daten zur Durchführung des Vertragsverhältnisses, z. B. zur Policierung oder Rechnungsstellung. Angaben zum Schaden benötigen wir etwa, um prüfen zu können, ob ein Versicherungsfall einge- treten und wie hoch der Schaden ist. Der Abschluss bzw. die Durchführung des Versicherungsvertrags ist ohne die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht möglich. Darüber hinaus benötigen wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erstellung von versicherungsspezifischen Statisti- ken, z. B. für die Entwicklung neuer Tarife oder zur Erfüllung aufsichtsrechtlicher Vorgaben. Die Daten aller mit einer HanseMerkur-Gesellschaft bestehenden Verträge nutzen wir für eine Betrachtung der gesamten Kundenbeziehung, beispielsweise zur Beratung hinsichtlich einer Vertragsanpassung, -ergänzung oder für umfassende Auskunftsertei- lungen. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungen personenbezogener Daten für vorvertragliche und vertragliche Zwecke ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Soweit dafür besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Ihre Gesundheitsdaten bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrags) erforderlich sind, holen wir Ihre Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 a) i. V. m. Art. 7 DSGVO ein. Erstellen wir Statistiken mit diesen Datenkategorien, erfolgt dies auf Grundlage von Art. 9 Abs. 2 j) DSGVO i. V. m. § 27 BDSG. Ihre Daten verarbeiten wir auch, um berechtigte Interessen von uns oder von Dritten (z. B. andere Versicherungsun- ternehmen) zu wahren (Art. 6 Abs. 1 f) DSGVO). Dies kann insbesondere erforderlich sein: • zur Gewährleistung der IT-Sicherheit und des IT-Betriebs, • zur Werbung für unsere eigenen Versicherungsprodukte und für andere Produkte der Unternehmen der Hanse- Datenschutz HML 01.26 Merkur-Gruppe und deren Kooperationspartner sowie für Markt- und Meinungsumfragen, • zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten, insbesondere nutzen wir Datenanalysen zur Erkennung von Hinweisen, die auf Versicherungsmissbrauch hindeuten können. HanseMerkur Lebensversicherung AG Siegfried-Wedells-Platz 1 20354 Hamburg Tel.: 040 4119-4400, Fax: -3257 www.hansemerkur.de Seite 17 von 20 [Seite 18] Darüber hinaus verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen wie z. B. aufsichtsrechtlicher Vorgaben, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten oder unserer Beratungs- pflicht. Als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dienen in diesem Fall die jeweiligen gesetzlichen Regelungen i. V. m. Art. 6 Abs. 1 c) DSGVO. Sollten wir Ihre personenbezogenen Daten für einen oben genannten Zweck verarbeiten wollen, werden wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen darüber zuvor informieren. Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Von uns übernommene Risiken versichern wir bei speziellen Versicherungsunternehmen (Rückversicherer). Dafür kann es erforderlich sein, Ihre Vertrags- und ggf. Schadendaten an einen Rückversicherer zu übermitteln, damit dieser sich ein eigenes Bild über das Risiko oder den Versicherungsfall machen kann. Darüber hinaus ist es möglich, dass der Rückversicherer unser Unternehmen aufgrund seiner besonderen Sachkunde bei der Risiko- oder Leistungsprüfung sowie bei der Bewertung von Verfahrensabläufen unterstützt. Wir übermitteln Ihre Daten an den Rückversicherer nur soweit dies für die Erfüllung unseres Versicherungsvertrages mit Ihnen erforderlich ist bzw. im zur Wahrung unserer berechtigten Interessen erforderlichen Umfang. Nähere Informationen zum eingesetzten Rückversicherer können Sie unter den oben genannten Kontaktinformationen anfordern. Vermittler: Soweit Sie hinsichtlich Ihrer Versicherungsverträge von einem Vermittler betreut werden, verarbeitet Ihr Vermittler die zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrags benötigten Antrags-, Vertrags- und Schadendaten. Auch übermittelt unser Unternehmen diese Daten an die Sie betreuenden Vermittler, soweit diese die Informationen zu Ihrer Betreuung und Beratung in Ihren Versicherungs- und Finanzdienstleistungsangelegenheiten benötigen. Im Zu- sammenhang mit der Betreuung durch einen Ausschließlichkeitsvermittler liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vor. Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Spezialisierte Unternehmen bzw. Bereiche unserer Unternehmensgruppe nehmen bestimmte Datenverarbeitungsauf- gaben für die in der Gruppe verbundenen Unternehmen zentral wahr. Soweit ein Versicherungsvertrag zwischen Ihnen und einem oder mehreren Unternehmen unserer Gruppe besteht, können Ihre Daten etwa zur zentralen Verwal- tung von Anschriftendaten, für den telefonischen Kundenservice, zur Vertrags- und Leistungsbearbeitung, für In- und Exkasso oder zur gemeinsamen Postbearbeitung zentral durch ein Unternehmen der Gruppe verarbeitet werden. In unserer Dienstleisterliste finden Sie die Unternehmen, die an einer zentralisierten Datenverarbeitung teilnehmen. In diesem Zusammenhang liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit gemäß Art. 26 DSGVO vor. Externe Dienstleister: Wir bedienen uns zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten zum Teil externer Dienstleister. Eine Auflistung der von uns eingesetzten Auftragnehmer und Dienstleister, zu denen nicht nur vorübergehende Ge- schäftsbeziehungen bestehen, können Sie unserer Internetseite unter www.hansemerkur.de/datenschutz/information entnehmen. Weitere Empfänger: Darüber hinaus können wir Ihre personenbezogenen Daten an weitere Empfänger übermitteln, wie etwa an Behörden zur Erfüllung gesetzlicher Mitteilungspflichten (z. B. Sozialversicherungsträger, Finanzbehörden oder Strafverfol- gungsbehörden). Dauer der Datenspeicherung Wir löschen Ihre personenbezogenen Daten, sobald sie für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Dabei kann es vorkommen, dass personenbezogene Daten für die Zeit aufbewahrt werden, in der Ansprüche gegen unser Unternehmen geltend gemacht werden können (gesetzliche Verjährungsfrist von drei oder bis zu 30 Jahren). Zudem speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, soweit wir dazu gesetzlich verpflichtet sind. Entsprechende Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich unter anderem aus dem Handelsgesetzbuch, der Abgabenord- nung und dem Geldwäschegesetz. Die Speicherfristen betragen danach bis zu acht Jahre. Seite 18 von 20 [Seite 19] Betroffenenrechte Sie können unter der o. g. Adresse Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten verlangen. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Berichtigung oder die Löschung Ihrer Daten verlangen. Ihnen kann weiterhin ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten sowie ein Recht auf Herausgabe der von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zustehen. Widerspruchsrecht Sie haben das Recht, einer Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Direktwerbung zu widersprechen. Verarbeiten wir Ihre Daten zur Wahrung berechtigter Interessen, können Sie dieser Verarbeitung widersprechen, wenn sich aus Ihrer besonderen Situation Gründe erge- ben, die gegen die Datenverarbeitung sprechen. Beschwerderecht Sie haben die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den oben genannten Datenschutzbeauftragten oder an die Datenschutzaufsichtsbehörde zu wenden. Datenaustausch mit Ihrem früheren Versicherer Um Ihre Angaben bei Abschluss des Versicherungsvertrags (z. B. Übertragungswert) bzw. Ihre Angaben bei Eintritt des Versicherungsfalls prüfen und bei Bedarf ergänzen zu können, kann im dafür erforderlichen Umfang ein Aus- tausch von personenbezogenen Daten mit dem von Ihnen im Antrag benannten früheren Versicherer erfolgen. Seite 19 von 20 [Seite 20] Unser telefonischer Kundenservice Telefonische Betreuung bei Versicherungsfragen Sie haben Fragen zu Ihrem Versicherungsschutz? Oder benötigen unsere Hilfe bei der Klärung von Sachverhalten? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an unser Service-Te- lefon. Hier werden Ihre Fragen und sonstigen Anliegen schnell und unkompliziert von kompetenten Ansprechpartnern geklärt. Für Fragen zu Ihrer bestehenden Versicherung Telefon 040 4119 – 4400 von Montag bis Freitag, 08:00 bis 20:00 Uhr 24 Stunden Notruf-Service auf Reisen Auch auf Reisen müssen Sie sich im Ernstfall keine Gedanken über sofortige Hilfe ma- chen. Bei dringenden Notfällen steht allen Versicherten der HanseMerkur unser welt- weiter Notruf-Service zur Verfügung. Zu jeder Zeit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Für dringende Notfälle auf Reisen Telefon +49 40 21031 6027 Die Hilfeleistung können Sie beschleunigen, wenn Sie Ihre HanseMerkur Versiche- rungsschein-Nummer nennen. Besonders vor Reisen sollten Sie sich ihre Versiche- rungsschein-Nummer unbedingt notieren. HanseMerkur Lebensversicherung AG Postfach 20352 Hamburg Telefon 040 4119-4400 PF 111 Juni 2026 Telefax 040 4119-3257 info@hansemerkur.de www.hansemerkur.de/gesundheitsservice