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Allgemeine Bedingungen
für die Sterbegeldversicherung S 2021.01 V3
Bitte beachten Sie: Zu Gunsten einer besseren Lesbarkeit sehen wir davon ab, die Sprachformen weiblich, männlich und divers (w/m/d) gleichzeitig zu nen-
nen. Mit unseren Formulierungen wenden wir uns gleichermaßen an alle Geschlechter.
Versicherungsmathematischer Hinweis:
Bei der Tarifkalkulation haben wir eine unternehmensindividuelle, geschlechtsunabhängige Sterbetafel auf Basis der Tafel „DAV 2008 T“ verwendet und als
Rechnungszins 0,25 % angesetzt.
Inhaltsverzeichnis § 10 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
§ 1 Welche Leistungen erbringen wir? § 11 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
§ 2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 12 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein?
§ 3 Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz? § 13 Wer erhält die Leistung?
§ 4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg? § 14 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
§ 5 Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung?
§ 15 Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist
§ 6 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? Vertragssprache?
§ 7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? § 16 Wo ist der Gerichtsstand?
§ 8 Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung § 17 Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen?
kündigen oder beitragsfrei stellen?
§ 18 Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen?
§ 9 Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in Rechnung
gestellt werden? § 19 Was gilt für das Beschwerdemanagement?
§ 1 – Welche Leistungen erbringen wir? •d
ie Ursache für diesen Zustand ein unter diesen Vertrag fallender
Unfall ist, der sich während der Versicherungsdauer ereignet hat,
Ihr Versicherungsschutz gilt weltweit. Außer den im Versicherungsschein
ausgewiesenen garantierten Leistungen erhalten Sie weitere nicht garan- ist die versicherte Leistung die Versicherungssumme.
tierte Leistungen aus der Überschussbeteiligung. Lesen Sie hierzu auch § 2.
(6)
Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten auf
(1) Es besteht lebenslang Versicherungsschutz. seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des Europäischen
(2) Bei Tod der versicherten Person zahlen wir die versicherte Leistung Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte auch die damit ver-
zuzüglich vorhandener Überschüsse aus. bundene Gefahr.
(3) Die Höhe der versicherten Leistung ist unter anderem abhängig vom § 2 – Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Zeitpunkt des Todes. Verstirbt die versicherte Person
(1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewertungsreserven.
•n
ach Ablauf von drei Jahren ab Versicherungsbeginn ist die versi- Dies nennen wir Überschussbeteiligung. Die Leistung aus der
cherte Leistung die Versicherungssumme. Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
• innerhalb der ersten drei Jahre ab Versicherungsbeginn ist die versi-
Nachfolgend beantworten wir Ihnen diese Fragen:
cherte Leistung die Summe der eingezahlten Beiträge.
•W
ie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver-
In bestimmten Fällen kann auch bei Tod innerhalb der dreijährigen Frist wenden wir diesen? Lesen Sie dazu Absatz 2.
eine Leistung in Höhe der Versicherungssumme fällig werden. Lesen
Sie dazu die Absätze 4 und 5. • Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss? Lesen Sie dazu die
Absätze 3 bis 5.
(4) Ist der Tod durch einen Unfall während der Versicherungsdauer einge-
treten, ist die versicherte Leistung die Versicherungssumme. •W
ie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
Vertrag zu? Lesen Sie dazu Absatz 6.
Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von
außen auf seinen Körper wirkendes Ereignis unfreiwillig eine •W
ie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret
Gesundheitsschädigung erleidet. durch? Lesen Sie dazu die Absätze 7 und 8.
AL7155_S2021.01_2023.12_V3
(5) Ist der Tod durch Selbsttötung vor Ablauf der dreijährigen Frist einge- •W
arum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
treten und wird uns nachgewiesen, dass Vertrags nicht garantieren? Lesen Sie dazu Absatz 9.
•d
ie Tat in einem den freien Willen ausschließenden Zustand krank- •W
ie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung? Lesen Sie
hafter Störung der Geistestätigkeit begangen wurde und dazu Absatz 10.
HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Prof. Dr. Heinrich R. Schradin. Vorstand: Klaus-Jürgen Heitmann, Stefan Gronbach, Dr. Hans Olav Herøy, Dr. Helen Reck, Dr. Jörg Rheinländer, Thomas Sehn, Daniel Thomas.
Sitz der Aktiengesellschaft: Bahnhofsplatz, 96444 Coburg; eingetragen beim Amtsgericht Coburg unter HRB 30; St.-Nr. 9212/101/00021; E-Mail: info@huk-coburg.de
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Wie ermitteln wir den Überschuss des Geschäftsjahres und wie ver- Wie führen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags konkret
wenden wir diesen? durch?
(2)
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres (7) 1. Laufende Überschussanteile
Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und auf- Diese Versicherung erhält laufende Überschussanteile in Form von
sichtsrechtlichen Vorschriften. Zins- und Grundüberschüssen. Wir teilen die Zinsüberschussanteile
Den für die Überschussbeteiligung festgelegten Teil des Rohüber- jährlich zu. Die erste Zuteilung führen wir zu Beginn des zweiten
schusses Versicherungsjahres durch. Wir teilen die Grundüberschussanteile
• s chreiben wir unmittelbar den überschussberechtigten Versiche-
während der Beitragszahldauer jährlich zu. Die erste Zuteilung führen
rungsverträgen gut (Direktgutschrift) oder wir erstmals zum vereinbarten Beginn der Versicherung durch.
• führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) zu
Den Zinsüberschuss berechnen wir in Prozent des um ein Jahr mit dem
(Mindestzuführung). Rechnungszins abgezinsten Deckungskapitals des abgelaufenen
Versicherungsjahres.
Dabei beachten wir insbesondere die Verordnung über die Mindest-
beitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindestzuführungs-
Den Grundüberschuss berechnen wir in Prozent des jährlichen
verordnung). Nach der aktuell geltenden Fassung kann diese Tarifbeitrags.
Mindestzuführung zur RfB mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde BaFin 2. Beteiligung an Bewertungsreserven
in Ausnahmefällen reduziert werden.
Zusätzlich teilen wir Ihrem Vertrag bei Beendigung den für diesen
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) Zeitpunkt aktuell zugeordneten Anteil an den Bewertungsreserven zu.
Die RfB dient vorrangig dazu, Schwankungen der Ertragslage über Dabei halten wir uns an die jeweils geltende gesetzliche Regelung.
mehrere Jahre auszugleichen. Aktuell sieht § 153 Absatz 3 VVG eine Beteiligung in Höhe der Hälfte
der zugeordneten Bewertungsreserven vor.
Die RfB dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der
Versicherungsnehmer verwenden. Nur in gesetzlich festgelegten Die Höhe der Bewertungsreserven ist von der Wertentwicklung der
Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichts- Kapitalanlagen abhängig und ist Schwankungen unterworfen. Sie kann
behörde abweichen. demnach auch Null sein. Außerdem können aufsichtsrechtliche
Regelungen dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungs-
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Überschussbeteiligung
reserven ganz oder teilweise entfällt.
Ihres Vertrags ergeben sich weder aus der Zuführung noch aus
der Höhe der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. (8) Die zugeteilten laufenden Überschussanteile werden verzinslich ange-
sammelt.
Wie beteiligen wir Ihren Vertrag am Überschuss?
Bei Beendigung Ihres Vertrags wird ein vorhandenes Überschussguthaben
(3) Gleichartige Versicherungen fassen wir zu einzelnen Bestandsgruppen zusammen mit Ihrer Beteiligung an den Bewertungsreserven nach
zusammen. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den Absatz 7 Nummer 2 ausgezahlt.
versicherten Risiken zu berücksichtigen.
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garan-
Innerhalb einer Bestandsgruppe unterscheiden wir die Überschuss- tieren?
beteiligung je nach Tarif und nach einer gegebenenfalls angewendeten
Sonderkondition. (9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen ab.
Diese Einflüsse sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt
(4) Den Überschuss verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach beeinflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung des
einem verursachungsorientierten Verfahren. Dies bedeutet, dass jede Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten.
Bestandsgruppe Überschüsse derart erhält, wie sie zur Entstehung von
Überschüssen beigetragen hat. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung können wir also nicht
garantieren. Sie kann jeweils auch Null Euro betragen.
Ihre Versicherung ordnen wir der Bestandsgruppe der kapitalbildenden
Lebensversicherungen zu. Den Tarif und eine gegebenenfalls ange- Wie informieren wir Sie über die Überschussbeteiligung?
wendete Sonderkondition finden Sie in Ihrem Versicherungsschein. (10) Wir veröffentlichen jährlich im Geschäftsbericht:
Die Höhe der Überschussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest. Wir •d
en Überschuss und die zum Bilanzstichtag vorhandenen
veröffentlichen sie in unserem Geschäftsbericht. Den zu Ihrer Versi- Bewertungsreserven des Unternehmens. Diese Werte ermitteln wir
cherung gehörenden Überschussanteilsatz finden Sie dort unter Ihrem nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB).
Tarif und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition. Den
Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern und finden Sie auf •d
ie festgelegten Überschussanteilsätze. Die zu Ihrer Versicherung
unserer Website. gehörenden Überschussanteilsätze finden Sie dort unter Ihrem Tarif
und Ihrer gegebenenfalls angewendeten Sonderkondition.
(5) Der Vorstand legt jedes Jahr die Überschussanteilsätze auf Vorschlag
des Verantwortlichen Aktuars fest. Dies nennen wir Überschuss- Den Geschäftsbericht können Sie bei uns anfordern. Sie finden ihn
deklaration. Dabei unterscheidet er je nach Bestandsgruppe, Tarif und auch auf unserer Website.
Sonderkondition. Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich. Dabei
Die für Ihren Vertrag benötigten Mittel werden durch die Direktgutschrift berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres Vertrags.
beziehungsweise durch eine Entnahme aus der RfB finanziert.
§ 3 – Wann beginnt und wann endet Ihr Versicherungsschutz?
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir diese Ihrem
Vertrag zu? Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit uns abgeschlos-
sen haben. Vor dem im Versicherungsschein angegebenen Beginn der
(6) Wir ermitteln die Bewertungsreserven, indem wir den Marktwert der Versicherung besteht kein Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht
Kapitalanlagen mit dem Bilanzwert der Kapitalanlagen vergleichen. Ist kann entfallen, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen. Das heißt, Sie
der Marktwert höher als der Bilanzwert, gibt es Bewertungsreserven. können in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren. Weitere
Wir ordnen die Bewertungsreserven den berechtigten Verträgen nach Informationen dazu finden Sie in § 6 Absatz 2 und 3 sowie § 7.
einem verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Ihre Versicherung beginnt um 0.00 Uhr des Tages des vereinbarten
Voraussetzung dafür ist: Versicherungsbeginns und endet bei Tod der versicherten Person.
•E
s entstehen Bewertungsreserven. Endet Ihre Versicherung nicht durch Tod, sondern aus einem anderen Grund
•D
ie Bewertungsreserven sind nach gesetzlichen und aufsichtsrecht- – insbesondere durch eine Kündigung, endet die Versicherung um 24.00
lichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- Uhr des Tages, zu dem die Beendigung Ihrer Versicherung wirksam wird.
gen.
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zusätzlich § 4 – Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen oder Krieg?
ermitteln wir diesen Wert für den Zeitpunkt der Beendigung eines (1) Unsere Leistungspflicht gilt grundsätzlich unabhängig davon, auf wel-
Vertrags. cher Ursache der Versicherungsfall beruht.
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Wir leisten auch in den folgenden Fällen:
Haben Sie das Einziehen des Beitrags von einem Konto
•D
ie versicherte Person stirbt in Ausübung des Polizei- oder (Lastschriftverfahren) vereinbart, ist die Zahlung in folgenden Fällen
rechtzeitig:
Wehrdienstes.
•W
ir können den Beitrag am Fälligkeitstag einziehen und Sie wider-
•D
ie versicherte Person stirbt bei inneren Unruhen.
sprechen einer berechtigten Einziehung nicht.
(2)
Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem
•W
ir können den Beitrag am Fälligkeitstermin nicht einziehen und Sie
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen ist unsere
haben das nicht zu vertreten. Darauf senden wir Ihnen eine
Leistungspflicht beschränkt. In diesem Fall zahlen wir den nach § 8
Aufforderung zur Zahlung des Beitrags. Sie zahlen den Beitrag unver-
Absatz 3 bis 7 für den Todestag ermittelten Wert der Versicherung aus.
züglich nach dieser Aufforderung.
Diese Einschränkung gilt in folgendem Fall nicht: Die versicherte Person
Wir können künftig die Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens
war kriegerischen Auseinandersetzungen außerhalb der Bundesrepublik verlangen, wenn wir den Beitrag wiederholt nicht einziehen konnten.
Deutschland ausgesetzt und nicht aktiv an ihnen beteiligt. Das gilt nur, wenn Sie diesen Umstand zu vertreten haben.
§ 5 – Wie verrechnen wir die Kosten Ihrer Versicherung? (4) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Kosten zahlen.
(1) Mit Ihrer Versicherung sind Kosten verbunden. Es handelt sich um (5) Die Pflicht zur Beitragszahlung endet bei Tod der versicherten Person,
spätestens mit Ablauf der vereinbarten Dauer der Beitragszahlung.
•A
bschluss- und Vertriebskosten und übrige Kosten.
(6) Wird die Leistung Ihrer Versicherung fällig, werden wir noch offene
Das Tilgen dieser Kosten ist in Ihrer Versicherung bereits berücksich- Beiträge mit dieser Leistung verrechnen.
tigt.
(7) Sie können eine Stundung der Beiträge verlangen.
•a
nlassbezogene Kosten.
Die Stundung kann für maximal 24 Monate ab Fälligkeit des ersten
Verrechnen der Abschluss- und Vertriebskosten gestundeten Beitrags erfolgen. Sie können mehrmals eine Stundung
(2) Wir wenden auf Ihre Versicherung das Verrechnungsverfahren nach vereinbaren. Eine erneute Stundung ist allerdings nur möglich, wenn
§ 4 der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) an. Dabei entneh- Sie die gestundeten Beiträge aus einer früheren Stundung vollständig
men wir Ihren ersten Beiträgen einen Anteil, der für Folgendes benötigt beglichen haben.
wird:
Der Versicherungsschutz bleibt während der Stundung in vollem
•L
eistungen im Versicherungsfall Umfang bestehen.
•K
osten des Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungs- Wir erheben keine Stundungszinsen. Im Leistungsfall wird die Leistung
periode um die ausstehenden Beiträge gekürzt.
•B
ildung einer Deckungsrückstellung nach § 25 Absatz 2 der Ver- Für die Stundung ist eine schriftliche Vereinbarung mit uns notwendig.
ordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen Ein Anspruch auf eine Stundung besteht, wenn das Gesamtguthaben
(RechVersV) des Vertrags bereits einen Wert in Höhe der zu stundenden Beiträge
Den verbleibenden Anteil der ersten Beiträge verwenden wir zur Tilgung erreicht hat.
der Abschluss- und Vertriebskosten. Der zu tilgende Betrag ist auf Endet die Dauer der Stundung, können Sie wählen, wie Sie die gestun-
2,5 % der Beiträge beschränkt, die Sie während der Laufzeit der deten Beiträge nachzahlen:
Versicherung zahlen müssen. Das ist in der Deckungsrückstellungs-
•S
ie zahlen die gestundeten Beiträge in einem Betrag am Ende des
verordnung festgelegt.
vereinbarten Zeitraums der Stundung nach.
Verrechnen der übrigen Kosten •S
ie zahlen die gestundeten Beiträge innerhalb eines Zeitraumes von
(3) Die übrigen Kosten fallen verteilt über die Dauer der Beitragszahlung 48 Monaten in monatlichen, vierteljährlichen oder halbjährlichen
beziehungsweise über die gesamte Laufzeit der Versicherung an. Raten nach.
Höhe der Kosten Wenn Sie die gestundeten Beiträge nicht nachzahlen, entnehmen wir
sie Ihrem Vertrag, sofern das vorhandene Gesamtguthaben dafür aus-
(4) Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten und der
reicht. Durch die Entnahme reduziert sich die Leistung Ihres Vertrags,
übrigen Kosten entnehmen Sie Ihrem Versicherungsschein. Weitere
während die Beiträge unverändert bleiben. Die Leistung wird zum
Informationen zu den anlassbezogenen Kosten finden Sie in § 9 und in
nächsten Termin der Beitragsfälligkeit neu ermittelt.
der Gebührentabelle.
Folgen der Kostenverrechnung für Sie § 7 – Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen?
(5)
Durch die beschriebene Verrechnung von Abschluss- und Einlösungsbeitrag
Vertriebskosten sind in der Anfangszeit nur geringe Beträge nach § 8
(1) Wenn Sie den Einlösungsbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
Absätze 8 und 11 vorhanden
vom Vertrag zurücktreten, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. Wir
•a
ls Rückkaufswert oder sind nicht zum Rücktritt berechtigt, wenn Sie uns nachweisen, dass Sie
•u
m eine beitragsfreie Leistung zu bilden.
die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben.
Nähere Informationen zum Rückkaufswert und den beitragsfreien (2) Ist der Einlösungsbeitrag bei Eintritt eines Versicherungsfalles noch
Leistungen sowie zu deren jeweiligen Höhen finden Sie in der nicht gezahlt, sind wir von der Leistung befreit, vorausgesetzt wir haben
Garantiewerttabelle. Diese erhalten Sie zusammen mit Ihrem Sie
Versicherungsschein. •d
urch eine gesonderte Mitteilung in Textform oder
•d
urch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein
§ 6 – Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht.
(1) Die Beiträge zu Ihrem Vertrag können Sie durch Monatsbeiträge (lau-
fende Beiträge) zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst einen Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
Monat. dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
(2) Den ersten Beitrag (Einlösungsbeitrag) müssen Sie unverzüglich nach Folgebeitrag
Abschluss des Vertrags zahlen. Sie müssen ihn jedoch nicht vor dem (3) Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, erhalten Sie von
mit Ihnen vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen uns eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen eine Zahlungsfrist
Versicherungsbeginn zahlen. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) von mindestens zwei Wochen.
werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versicherungsperiode fällig
S 2021.01 V3
(4) Mit der Mahnung kündigen wir vorsorglich den Vertrag zum Ablauf der
(Fälligkeitstag).
Zahlungsfrist. Unsere Kündigung wird automatisch wirksam, wenn Sie
(3) Haben Sie bis zum Fälligkeitstag (Absatz 2) alles getan, damit der dann noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Wir stellen den
Beitrag bei uns eingeht, ist die Zahlung rechtzeitig. Vertrag dann beitragsfrei. Die Bestimmungen des § 8 gelten entspre-
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chend. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach Ablauf der Frist den •W
ir reduzieren den Abzug, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
angeforderten Betrag nach, wird die Kündigung wieder unwirksam. Tritt in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss.
ein Versicherungsfall zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und Ihrer •D
er Abzug entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in
Nachzahlung ein, besteht kein oder nur verminderter Versicherungs- Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist.
schutz.
(6) Wir sind nach § 169 Absatz 6 VVG berechtigt, den nach Absatz 4
(5) Befinden Sie sich bei Eintritt eines Versicherungsfalles mit der Zahlung errechneten Betrag angemessen herabzusetzen, soweit dies erforder-
in Verzug, gilt Folgendes: lich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versicherungsnehmer,
•T
ritt ein Versicherungsfall vor Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist ein, insbesondere durch eine Gefährdung der dauernden Erfüllbarkeit der
bleibt der Versicherungsschutz in vollem Umfang bestehen. Wir kön- sich aus den Versicherungsverträgen ergebenden Verpflichtungen,
nen die noch ausstehenden Beiträge mit unserer Leistung verrech- auszuschließen. Die Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
nen. Auszahlen von Überschüssen
•T
ritt ein Versicherungsfall nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist
(7) Bei einer Kündigung erhalten Sie:
ein, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz.
•e
in vorhandenes Überschussguthaben und
(6) Auf die in den Absätzen 4 und 5 genannten Rechtsfolgen werden wir
Sie in der Mahnung ausdrücklich hinweisen. •d
ie Beteiligung an den Bewertungsreserven für Ihre Versicherung
nach § 2 Absatz 7 Nummer 2.
§ 8 – Wann und mit welchen Folgen können Sie Ihre Versicherung Nachteile und Vorteile einer Kündigung
kündigen oder beitragsfrei stellen?
(8) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und Vorteile
Kündigung haben.
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit in Textform zum Schluss der Nachteile:
Versicherungsperiode kündigen.
In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von
(2) Sie können Ihre Versicherung auch teilweise kündigen. Dabei zahlen Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung
wir den Rückkaufswert und das Überschussguthaben nach Absatz 3 von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 5. Durch diese
anteilig aus. Die Beteiligung an den Bewertungsreserven nach Absatz Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge für den
3 wird nicht ausgezahlt. Rückkaufswert vorhanden sein.
Die teilweise Kündigung ist durchführbar, wenn die neu ermittelte bei- Auch in den folgenden Jahren sind die Beträge für den Rückkaufswert
tragspflichtige Versicherungssumme mindestens 1.000 Euro beträgt. möglicherweise geringer als die Summe der eingezahlten Beiträge.
Auszahlungsbetrag Vorteile:
(3) Nach der Kündigung zahlen wir Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht
•d
en Rückkaufswert (Absätze 4 und 6) vermindert um einen Abzug mehr, können Sie Beiträge sparen.
(Absatz 5) sowie Ihre Entscheidung:
•d
as Überschussguthaben (Absatz 7) und Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Kündigung gegenüber
•d
ie Beteiligung an den Bewertungsreserven (Absatz 7). einer Beitragsfreistellung oder einer unveränderten Fortsetzung Ihres
Vertrags ab.
Beitragsrückstände werden von dem Auszahlungsbetrag abgezogen.
Hilfe zur Entscheidung:
Rückkaufswert
Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die
(4) Wir ermitteln den Rückkaufwert nach § 169 Versicherungsvertragsgesetz Garantiewert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere
(VVG). Der Rückkaufswert ist das nach anerkannten Regeln der Informationen zum Rückkaufswert und seiner jeweiligen Höhe.
Versicherungsmathematik berechnete Deckungskapital der
Versicherung. Wir berechnen es zum Zeitpunkt der Kündigung mit den Beitragsfreistellung
Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation zu Vertragsbeginn. (9) Anstatt Ihre Versicherung nach Absatz 1 zu kündigen, können Sie Ihre
Der Rückkaufswert ist mindestens der Betrag des Deckungskapitals, Versicherung beitragsfrei stellen. Dies können Sie jederzeit in Textform
das sich durch die gleichmäßige Verteilung der angesetzten Abschluss- zum Schluss der Versicherungsperiode tun.
und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt. Ist die Die Beitragsfreistellung ist durchführbar, wenn die neu ermittelte bei-
vereinbarte Dauer des Vertrags kürzer als fünf Jahre, verteilen wir diese tragsfreie Versicherungssumme eine Höhe von mindestens 1.000 Euro
Kosten auf die vereinbarte Dauer des Vertrags. In jedem Fall beachten erreicht.
wir die aufsichtsrechtlichen Höchstzillmersätze. Vergleichen Sie dazu
§ 5 Absatz 2 Satz 4. (10) Die Beitragsfreistellung der Versicherung hat unter anderem folgende
Auswirkungen:
Abzug
a) Die neu ermittelte Leistung ist niedriger als zuvor.
(5) Von dem nach Absatz 4 ermittelten Wert erfolgt ein Abzug, wenn zum
Zeitpunkt der Kündigung die Versicherung b) Erreicht die neu ermittelte Versicherungssumme die Mindestleistung
nach Absatz 9 nicht und möchten Sie in diesem Fall Ihre
•b
eitragspflichtig ist und die Dauer bis zum Ende der vertraglich ver- Versicherung nicht beitragspflichtig fortsetzen, endet der Vertrag. In
einbarten Beitragszahlung 11 Versicherungsjahre oder mehr beträgt. diesem Fall erhalten Sie den nach Absatz 3 ermittelten
Der Abzug beträgt 0,43 % von dem nach Absatz 4 ermittelten Wert Auszahlungsbetrag.
multipliziert mit den verbleibenden vollen Versicherungsjahren vom Die neue Höhe der Leistung berechnen wir:
Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ende der um 10 Jahre verkürzten
vertraglich vereinbarten Beitragszahldauer. •n
ach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik
• v or dem Ende der vertraglich vereinbarten Beitragszahlung beitrags- • für den Zeitpunkt der Beitragsfreistellung
frei gestellt wurde und den Beginn des Versicherungsjahres, in dem •u
nter Zugrundelegung des Wertes nach Absatz 4 abzüglich offener
die versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet, noch nicht Beiträge.
überschritten hat.
Nachteile und Vorteile einer Beitragsfreistellung
Der Abzug beträgt 0,43 % von dem nach Absatz 4 ermittelten Wert
multipliziert mit den verbleibenden vollen Versicherungsjahren vom (11) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile und
Zeitpunkt der Kündigung bis zum Ende des Versicherungsjahres, in Vorteile haben.
dem die versicherte Person das 80. Lebensjahr vollendet. Nachteile:
Die Beweislast für die Angemessenheit des vereinbarten und beziffer- In der Anfangszeit Ihrer Versicherung erfolgt die Verrechnung von
ten Abzugs tragen wir. Haben wir im Streitfall diesen Nachweis Abschluss- und Vertriebskosten. Weitere Informationen zur Verrechnung
erbracht, gilt Folgendes: von Abschluss- und Vertriebskosten finden Sie in § 5. Durch diese
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Verrechnung können in der Anfangszeit nur geringe Beträge vorhanden um unsere Leistungspflicht zu klären. Die Kosten dafür muss diejenige
sein, um eine beitragsfreie garantierte Rente zu bilden. Person tragen, die die Leistung verlangt.
Auch in den folgenden Jahren steht dafür möglicherweise nur ein (3)
Unsere Leistungen sind fällig, nachdem wir die notwendigen
Betrag zur Verfügung, der geringer ist als die Summe der eingezahlten Erhebungen abgeschlossen haben. Als notwendig gelten Erhebungen,
Beiträge. für die Folgendes gilt:
Vorteile: •S
ie sind zur Feststellung des Versicherungsfalles und des Umfangs
Benötigen Sie beispielsweise den bisherigen Versicherungsschutz nicht unserer Leistungspflicht notwendig.
mehr, können Sie Beiträge sparen. •S
ie begründen unsere Leistungspflicht.
Ihre Entscheidung: (4)
Für das Erheben von Daten und Einholen von Auskünften nach Absatz 2
Bitte wägen Sie die Vor- und Nachteile einer Beitragsfreistellung beachten Sie Folgendes:
gegenüber einer unveränderten Fortsetzung Ihres Vertrags ab. Die versicherte Person kann
Hilfe zur Entscheidung: •d
em Erheben solcher Daten widersprechen.
Zusammen mit dem Versicherungsschein haben wir Ihnen die •e
ine bereits erteilte Einwilligung widerrufen.
Garantiewert-Tabelle übergeben. In dieser Tabelle finden Sie nähere
Informationen zur beitragsfreien Rente und ihrer jeweiligen Höhe. • jederzeit verlangen, dass wir die notwendigen Auskünfte nur nach
vorheriger einzelner Einwilligung einholen.
Keine Beitragsrückzahlung
Übt die versicherte Person eines oder mehrere dieser Rechte aus oder
(12) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. erhalten wir die in Absatz 1 genannten Unterlagen nicht oder nicht
rechtzeitig, kann das folgende Auswirkungen haben:
§9–
Welche Kosten und Gebühren dürfen Ihnen gesondert in
Rechnung gestellt werden? •L
eistungen werden nicht fällig. Grund dafür ist: Wir können nicht
feststellen, ob und in welchem Umfang wir zur Leistung verpflichtet
(1) Wir können Ihnen separate Kosten berechnen, falls aus besonderen sind.
von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Verwaltungsaufwand
entsteht. •L
eistungen werden verspätet fällig. Grund dafür ist: Wir benötigen
wegen des erhöhten Aufwands mehr Zeit für das Erheben der Daten.
(2) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Kosten
gesondert berechnen:
§ 11 – Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
•R
ückläufer im Lastschriftverfahren
(1) Sofern wir wegen gesetzlicher Regelungen zum
•E
rstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungsschein
•E
rheben,
•D
urchführung von Vertragsänderungen
•S
peichern,
• Abtretungen und Verpfändungen
•V
erarbeiten und
•Z
ahlungsrückstände
•M
elden
• z usätzliche individuelle Wertanfragen
von Informationen und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müs-
(3) Die Höhe der zum Zeitpunkt der Angebotserstellung aktuell gültigen sen Sie uns die dafür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
Kosten finden Sie in der beiliegenden Gebührentabelle. Dort ist auch
vermerkt, ob die Kosten momentan erhoben werden. Wir können eine •b
ei Abschluss des Vertrags,
Änderung der Gebührensätze und der momentan kostenlosen Vorgänge •b
ei Änderung dieser Informationen und Daten nach Abschluss des
für die Zukunft nach billigem Ermessen vornehmen. Informationen zum Vertrags oder
billigen Ermessen finden Sie in § 315 BGB. Die jeweils aktuelle
•a
uf Nachfrage
Gebührentabelle können Sie bei uns anfordern.
Diese Gebühren verrechnen wir spätestens mit einer Leistung aus dem unverzüglich zukommen lassen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflich-
Versicherungsvertrag. tet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag
haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
(4) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an den bei uns
regelmäßig entstehenden Kosten. Interne Personalkosten berücksichti- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind beispielsweise
gen wir dabei nicht. Tatsachen, die für die Beurteilung
Die Beweislast für die Angemessenheit der Pauschale tragen wir. • Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
Haben wir im Streitfall diesen Nachweis erbracht, gilt Folgendes: •d
er steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem
•W
ir reduzieren die Pauschale, wenn Sie uns nachweisen, dass die Vertrag haben und
Pauschale in Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss. •d
er steuerlichen Ansässigkeit des Empfängers der Leistung
•D
ie Pauschale entfällt, wenn Sie uns nachweisen, dass die Pauschale maßgebend sein können.
in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist.
(3) Zu diesen Informationen zählen
§ 10 – Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? •d
ie deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n),
(1) Die Person, die eine Leistung verlangt, muss uns den Tod der versi- •d
as Geburtsdatum,
cherten Person unverzüglich mitteilen. Uns müssen folgende
•d
er Geburtsort und
Dokumente eingereicht werden:
•d
er Wohnsitz.
•d
er Versicherungsschein
•e
in Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person (4) Wann ein Vertrag meldepflichtig ist und welche Informationen wir von
Ihnen benötigen, können Sie in unserem „Merkblatt Auskunftspflichten“
•e
ine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbeurkunde nachlesen.
•e
ine ausführliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die
Sie erhalten bei Abschluss des Vertrags eine Fassung unseres
Todesursache. Merkblatts auf Basis der zu diesem Zeitpunkt geltenden Gesetze.
Hat eine Krankheit zum Tod der versicherten Person geführt, müssen Das jeweils aktuelle Merkblatt können Sie im Internet unter www.huk.
sich aus der Bescheinigung Beginn und Verlauf der Krankheit erge- de/auskunftspflichten einsehen oder bei der HUK-COBURG-
ben. Lebensversicherung AG anfordern.
S 2021.01 V3
•d
ie Auskünfte nach § 11
Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
(5)
(2) Um zu klären, ob wir eine Leistung erbringen müssen, können wir wei- Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zukommen lassen, gilt
tere Nachweise und Auskünfte verlangen, wenn dies erforderlich ist, Folgendes:
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Bei einer gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten Dies gilt auch bei einer für Ihren Gewerbebetrieb abgeschlossenen
an die zuständigen Steuerbehörden. Das gilt auch dann, wenn die Versicherung, wenn Sie Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
Voraussetzungen für eine Meldung nicht vorliegen. (2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn Sie Ihren Namen ändern.
Bei Neuabschluss eines Vertrags ist eine Selbstauskunft zu Ihrer (3) Halten Sie sich längere Zeit nicht an der uns bekannten Postanschrift
persönlichen steuerlichen Ansässigkeit erforderlich. auf, erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzeitig. Wir
Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Absätzen 1
(6) empfehlen Ihnen, uns für diese Zeit einen Zustellungsbevollmächtigten
bis 3 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht zahlen. zu nennen. Diese Person ist dann bevollmächtigt, unsere Mitteilungen
Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer gesetz- für Sie entgegen zu nehmen. Diese Person sollte im Inland ansässig
lichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung sein.
gestellt haben. § 15 – Welches Recht gilt für den Vertrag und welche Sprache ist
Vertragssprache?
§ 12 – Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform übermitteln. Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch.
Stellen wir diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine
Urkunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. § 16 – Wo ist der Gerichtsstand?
(2) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt anse- Wir informieren Sie, welche Gerichte für Klagen aus dem Versicherungs-
hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen. Dazu zählt das vertrag zuständig sind.
Recht, Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, (1) Klagen aus dem Vertrag gegen uns
dass uns der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung
nachweist. Klagen aus dem Vertrag gegen uns müssen Sie bei einem zuständigen
Gericht erheben.
§ 13 – Wer erhält die Leistung? Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
(1) Sie können bestimmen, wer die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf •G
ericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt.
es hierzu zusätzlich einer Zustimmung Dritter. Lesen Sie dazu auch •G
ericht, in dessen Bezirk unsere für den Versicherungsvertrag
Absatz 2. Wenn Sie keine Bestimmung getroffen haben, leisten wir an zuständige Niederlassung liegt.
Sie. Haben Sie keine Bestimmungen getroffen und sind Sie versicherte
Unter bestimmten Voraussetzungen können weitere Gerichte zuständig
Person, leisten wir bei Ihrem Tod an Ihre Erben.
sein:
Bezugsberechtigung
•S
ind Sie eine natürliche Person, gilt:
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere Person
Zusätzlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei
benennen, die die Leistung erhalten soll. Diese Person wird als Erhebung der Klage Ihren Wohnsitz haben.
Bezugsberechtigter bezeichnet.
Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Zusätzlich ist das
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, erwirbt der Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren
Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit dem Eintritt des gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Versicherungsfalles. Deshalb können Sie Ihre Bestimmung bis zum
Eintritt des Versicherungsfalles jederzeit widerrufen. •S
ind Sie eine juristische Person, gilt:
Das Bezugsrecht kann nur mit der Zustimmung der versicherten Person Zusätzlich ist auch das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei
geändert werden. Erhebung der Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie
sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leistung erhält. Sie erhalten Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei einem zuständigen
von uns eine Bestätigung in Textform, dass der Widerruf des Bezugs- Gericht erheben.
rechts ausgeschlossen ist. Sobald Ihnen unsere Bestätigung zugegan- Zuständig sind grundsätzlich folgende Gerichte:
gen ist, gilt Folgendes:
•S
ind Sie eine natürliche Person, gilt:
Das Bezugsrecht ist jetzt unwiderruflich. Es kann nur noch mit
Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben werden. Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
Klage Ihren Wohnsitz haben.
Abtretung und Verpfändung
Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt stattdessen: Es ist das Gericht
(3) Sofern dies gesetzlich zulässig ist, können Sie das Recht auf die zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der Klage Ihren
Leistung bis zum Eintritt des Versicherungsfalles gewöhnlichen Aufenthalt haben.
•g
anz oder teilweise •S
ind Sie eine juristische Person, gilt:
•a
n Dritte abtreten und verpfänden. Es ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie bei Erhebung der
Anzeige Klage Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
(3) Haben Sie nach Abschluss des Vertrags Ihren Wohnsitz in einen Staat
(4) Die Verfügungen
außerhalb
•E
inräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts nach Absatz 2
•d
er Europäischen Union,
•A
btretung und Verpfändung nach Absatz 3
• Islands,
müssen uns vom bisherigen Berechtigten in Textform angezeigt wer- •N
orwegens oder
den. Die Verfügungen werden nur und erst mit dieser Anzeige wirksam.
Der bisherige Berechtige sind im Regelfall Sie als Versicherungsnehmer. •d
er Schweiz
Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor verlegt, gilt: Anders als in den Absätzen 1 und 2 beschrieben, sind für
Verfügungen getroffen haben. Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des Staates zuständig, in dem
wir unseren Sitz haben.
§ 14 – Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Sitz
(1) Ändert sich Ihre Postanschrift, müssen Sie uns dies unverzüglich mit- oder Ihre Niederlassung in einen Staat nach Satz 1 verlegt haben.
teilen. Sonst erhalten Sie wichtige Mitteilungen vielleicht nicht rechtzei- (4) Haben Sie keinen Wohnsitz, gilt Absatz 3 entsprechend für den Ort
tig. Hierdurch können für Sie Nachteile entstehen. Nach § 13 VVG gilt Ihres gewöhnlichen Aufenthalts.
eine Ihnen gegenüber abzugebende Willenserklärung drei Tage nach
Absendung als Ihnen zugegangen. Dazu müssen wir sie mit einge- (5) Ist Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt bei Erhebung der Klage
schriebenem Brief an die Anschrift gesendet haben, die Sie uns zuletzt nicht bekannt, sind für Klagen aus dem Vertrag nur die Gerichte des
gemeldet haben. Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben.
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§ 17 – Wann können wir Ihre Beiträge oder Leistungen anpassen? § 19 – Was gilt für das Beschwerdemanagement?
(1) Wir können nach § 163 VVG Ihren Beitrag anpassen, wenn alle der (1) Es ist uns wichtig, Ihnen erstklassige Leistungen zu bieten und auf Ihre
folgenden Kriterien erfüllt sind: Bedürfnisse einzugehen. Sind Sie dennoch mit unseren Produkten oder
1. Der Leistungsbedarf hat sich nicht nur vorübergehend und nicht unserem Service nicht zufrieden, dann lassen Sie uns dies bitte wissen.
voraussehbar gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbar- Lesen Sie dazu Absatz 4. Wir nehmen Ihre Anregungen, Beschwerden
ten Beitrags geändert. und Ihre Kritik sehr ernst.
2.
Der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepasste (2) Anlaufstellen für Ihre Anliegen
Beitrag ist angemessen.
1. Versicherungsombudsmann
3.
Den nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen angepassten
Beitrag benötigen wir, um unsere Leistungen dauerhaft zu erfüllen. Sie haben die Möglichkeit sich an den Versicherungsombudsmann
zu wenden. Diese außergerichtliche Schlichtungsstelle vermittelt bei
4. Ein unabhängiger Treuhänder hat die Rechnungsgrundlagen und die
unter 1. bis 3. genannten Voraussetzungen überprüft und bestätigt. Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und Versicherern.
Eine Anpassung des Beitrags ist ausgeschlossen, wenn Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080632
•u
nsere Leistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder Neukalkulation unzu-
10006 Berlin
reichend kalkuliert waren und
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
•e
in ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies anhand der zu die- Tel. 0800 3696000*
sem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrundlagen Fax 0800 3699000*
hätte erkennen müssen. (* kostenlos aus deutschen Telefonnetzen)
(2) Sie können verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags nach www.versicherungsombudsmann.de
Absatz 1 die Leistungen reduziert werden. Bei beitragsfreien
Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für
Versicherungen können wir unter den Voraussetzungen des Absatzes 1
die Leistung reduzieren. Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Voraussetzung
für das Schlichtungsverfahren vor dem Ombudsmann ist aber, dass
(3) Die Anpassung des Beitrags und der Leistungen wird zu Beginn des Sie uns zunächst ermöglichen, unsere Entscheidung zu überprüfen.
zweiten Monats nach unserer Mitteilung wirksam. Wir teilen Ihnen darin
die Anpassung und die hierfür maßgeblichen Gründe mit. 2. Online-Streitbeilegungsplattform
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Absatz 1 entfällt, wenn die Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag online (bei-
Anpassung der Leistungen der Genehmigung der Aufsichtsbehörde spielsweise über unsere Website) geschlossen haben, können Sie
bedarf. für Ihre Beschwerde auch die von der Europäischen Kommission
eingerichtete Online-Streitbeilegungsplattform nutzen: http://ec.
§ 18 – Was gilt bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen? europa.eu/consumers/odr/
(1) Einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen können unwirksam sein Ihre Beschwerde wird von dort aus an die zuständige außergericht-
oder werden. Ist dies der Fall, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der liche Schlichtungsstelle weitergeleitet.
übrigen Bestimmungen und des Vertrags.
3. Die für uns zuständige Versicherungsaufsicht
Wir können die unwirksamen Bestimmungen auch für die bestehenden
Verträge ersetzen. Dafür muss mindestens eine der folgenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Voraussetzungen erfüllt sein: Sektor Versicherungsaufsicht
•D
ie neuen Bestimmungen sind zur Fortführung des Vertrags notwen- Graurheindorfer Straße 108
dig. 53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
•D
as Festhalten am Vertrag ohne neue Regelung stellt für einen
Vertragspartner eine unzumutbare Härte dar. Tel. 0228 4108-0
Fax 0228 4108-1550
Dass die Klausel unwirksam ist, muss durch
(3) Rechtsweg
•e
ine höchstrichterliche Entscheidung oder
Sie können mit Ihren Anliegen zusätzlich auch den Rechtsweg
•e
inen bestandskräftigen Verwaltungsakt
beschreiten.
festgestellt worden sein.
(4) Unser Beschwerdemanagement
Die neue Regelung ist nur wirksam, wenn Folgendes gilt:
Mit Ihren Anliegen erreichen Sie uns unter der Telefonnummer 09561
•D
as Vertragsziel wird gewahrt. 96-50740 oder postalisch unter der folgenden Adresse:
•D
ie Interessen der Versicherungsnehmer werden angemessen HUK-COBURG-Lebensversicherung AG
berücksichtigt.
Beschwerdemanagement
Wir teilen Ihnen die neue Regelung und die dafür entscheidenden Bahnhofsplatz
Gründe mit. Zwei Wochen später wird die neue Regelung Bestandteil 96440 Coburg
des Vertrags.
Sie können sich auch über ein Online-Formular an uns wenden. Das
Die gesetzliche Grundlage für das beschriebene Verfahren finden Sie in Kontaktformular für Ihre Beschwerde und weitere Informationen finden
§ 164 VVG.
Sie auf www.HUK.de/beschwerde.
(2) Wir haben uns in diesen Bedingungen auf die zum Zeitpunkt Ihres
Vertragsabschlusses gültigen Gesetze bezogen oder auf solche verwie- Selbstverständlich setzen wir alles daran, Ihr Anliegen so schnell wie
sen. Bitte beachten Sie: Diese Gesetze können während des möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu beantworten. Falls eine abschlie-
Vertragsverlaufs geändert oder ersetzt werden oder entfallen. ßende Bearbeitung nicht innerhalb von sieben Arbeitstagen möglich ist,
erhalten Sie einen Zwischenbescheid.
Um Ihr Anliegen schnell und umfassend zu bearbeiten, bitten wir Sie
um folgende Informationen:
•N
ame
•A
dresse
S 2021.01 V3
•T
elefon
•V
ersicherungsnummer
•S
childerung Ihres Anliegens