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Insurance broker / Natural hazard cover in Germany (Elementarschadenversicherung) / Policy wording archive

CosmosDirekt Hr Comfort Hausinhalt: the policy wording in full

Elementarschutz im Comfort-Schutz der Hausratversicherung mit Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen und 1.000 Euro Selbstbeteiligung je Schaden.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Client
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Broker
Norman Nammert, insurance broker licensed under section 34d(1) GewO, register D-C08Q-TOSD4-37, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, Germany, trading as NAMMERT

1. Mandate
I instruct the broker to arrange the policy CosmosDirekt Hr Comfort Hausinhalt from CosmosDirekt (Natural hazard cover in Germany (Elementarschadenversicherung)) for me and to look after this contract afterwards. The broker submits my application to this insurer even if he has no direct agency agreement with it.

2. Power of attorney
For this contract I authorise the broker, in my name, to submit the application, to make and receive all declarations needed for it, to receive the policy schedule, terms and correspondence, to obtain information and to apply for changes. He may cancel the contract only on my express instruction.

3. Sub-delegation
The broker may delegate this authority to other licensed insurance intermediaries, for example a broker network or a broker with an agency agreement with the insurer, as far as this is needed to submit and service the contract.

4. Data
I agree that the broker processes the details in this application for arranging the insurance and passes them to the insurer and, where needed, to the intermediary involved. See the privacy notice at www.nammert.com/datenschutz.php.

5. Remuneration
The broker is paid by the insurer. This costs me nothing.

6. Revocation
I can revoke this mandate and power of attorney at any time without giving reasons; an email to info@nammert.com is enough. The insurance contract itself is not affected.

7. Statutory disclosure
I was able to read the broker's statutory disclosure (section 15 VersVermV) before signing: www.nammert.com/erstinformation.php.

I sign electronically. The form records the time and origin of the signature.

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Everything about this policy

What the policy covers: 62 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Contract form: add-on to buildings or contents insurance, or stand-alone natural hazards policyno„Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn sie vereinbart wurden.“BEH, Wichtiger Hinweis, page 27
Natural hazards cover for the buildingnot addressed
Natural hazards cover for contentsyes„Elementarschäden mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung“Leistungsbeschreibung, page 14
Indemnity limit for natural hazard losses (full sum insured or separate cap)as stated in the policy schedule„Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Höchst-Entschädigungsleistung begrenzt.“12.4, page 7
Annual aggregate limit for all natural hazard losses in one policy yearnot addressed
All natural perils in one package (no single peril can be deselected)yes„Überschwemmung des Versicherungsortes (Ziffer 3), Rückstau (Ziffer 4), Erdbeben (Ziffer 5), Erdsenkung (Ziffer 6), Erdrutsch (Ziffer 7), Schneedruck (Ziffer 8), Lawinen (Ziffer 9)“BEH 2.1, page 22
Acceptance by hazard zone (ZÜRS in Germany, HORA in Austria)not addressed

Insured perils

PointRuleWording (German)Clause
Flooding from overflowing surface waters (river flood)yes„Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern;“BEH 3.1.1, page 22
Flooding from heavy rain (flash flood) away from watersyes„Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, durch“BEH 3.1, page 22
Sewer backflowyes„Rückstau ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus dem Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befinden, oder dessen zugehörigen Einrichtungen, durch“BEH 4, page 22
Earthquakeyes„Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird.“BEH 5.1, page 22
Subsidence over natural cavitiesyes„Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über natürlichen Hohlräumen.“BEH 6.1, page 22
Landslide, rockfallyes„Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Gesteins- oder Erdmassen.“BEH 7, page 22
Mudflow (debris flow)not addressed
Snow loadyes„Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen.“BEH 8, page 22
Avalanches and avalanche blastyes„Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen.“BEH 9, page 22
Volcanic eruptionnot addressed
Storm surgeno„Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut;“BEH 3.2, page 22
Rising groundwater caused by flooding or rainno„Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut; Grundwasser.“BEH 3.2, page 22
Rain or meltwater entering via roof or walls without prior damagenot addressed
Further weather perils beyond storm and hail in the natural hazards sectionnot addressed

Benefits and costs

PointRuleWording (German)Clause
Indemnity at replacement valueyes„Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen ... Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).“12.2, page 7
Clear-up, demolition and disposal costs, especially mud and debrisyes, up to the sum insured„Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräumen und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten Sachen;“2.1.1, page 4
Drying costsnot addressed
Loss of rent or use after a natural hazard lossnot addressed
Hotel costs if the home is uninhabitableyes, up to the sum insured„ersetzen wir die Hotelkosten für die Dauer von 360 Tagen. Die Entschädigung ist auf 100 EUR pro Tag begrenzt.“Klausel HR 36, page 20
Costs to avert or mitigate a loss (sandbags, pumping)yes„Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens“VHB 2.1.10, page 4
Outdoor installations and items outsidenot addressed
Outbuildings, garages and carportsnot addressed
Motor vehicles on the premises excludedyes„Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, sowie Teile und Zubehör von Kraftfahrzeugen und Anhängern;“VHB 1.4.2, page 4
Contents in the basement coverednot addressed
Emergency measures and temporary protectionyes, up to the sum insured„Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen.“2.1.8, page 4

Deductible and waiting period

PointRuleWording (German)Clause
Deductible per natural hazard loss as fixed amountEUR 1,000„Elementarschäden mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung“Leistungsbeschreibung, page 14
Percentage deductible of the loss or sum insurednot addressed
Higher deductible in high hazard zonesnot addressed
Waiting period from inception for natural hazard lossesnot addressed
Waiting period waived with seamless prior natural hazards covernot addressed
Deductible waived or reduced after claim-free yearsnot addressed

Exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Storm surge excludedyes„Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut;“BEH 3.2.1, page 22
Groundwater not linked to flood or rain excludedyes„Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch Sturmflut; Grundwasser.“BEH 3.2.2, page 22
Exclusion of damp, dry rot and mould as long-term damageyes„7.4.5 Schwamm.“VHB 7.4.5, page 6
Exclusion for construction defects or poor maintenancenot addressed
Exclusion of subsidence from mining or human activitynot addressed
Exclusion of dam or dyke failurenot addressed
Exclusion of buildings under constructionnot addressed
Exclusion of events already known or forecast at inceptionnot addressed

Obligations

PointRuleWording (German)Clause
Backflow valve requiredyes„Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit zu halten.“BEH 10.1, page 23
Duty to keep drains, gutters and downpipes clearyes„wasserführende Anlagen auf dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, freizuhalten“BEH 10.1, page 23
Duty to clear snow from roofsnot addressed
Storage rule: items in basement above minimum heightnot addressed
No reduction for gross negligenceyes, up to the sum insured„Wir verzichten auf die Kürzung der Entschädigung, wenn Sie oder ein Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben.“3.2, page 5
Notification deadline and duty to preserve evidenceyes„uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen zur Verfügung zu stellen.“21.2.4, page 10

Contract

PointRuleWording (German)Clause
Natural hazards add-on cancellable separately, also by the insurer after a lossyes„Sie können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, wir unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, die Versicherung weiterer Elementarschäden durch Erklärung in Textform kündigen.“BEH 12.1, page 22
Premium adjustment when the hazard zone changesnot addressed
Contract term and notice periodyes„Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr“22.2.1, page 10
Best-terms guarantee against model conditions or prior contractyes„weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand 2017) ab.“Klausel HR 51, page 21
Innovation clause: future improvements apply automaticallynot addressed

Spain: Consorcio and extra cover

PointRuleWording (German)Clause
Reference to extraordinary risks covered by the Consorcionot addressed
Own rain cover: from which rainfall intensitynot addressed
Own wind cover below the Consorcio thresholdnot addressed
Own cover for hail and snow regardless of intensitynot addressed
Cover of the Consorcio deductible or top-up beyond Consorcionot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Cosmos Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
direct from the insurer only

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen Hausrat, Glas und Privathaftpflicht (HRW 800)
[Seite 1] Inhalt Versicherungsbedingungen Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Verbundenen Hausratversicherung  Seite 2 Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Hausratversicherung (VHB) Seite 3 Leistungsbeschreibung Seite 14 Klauseln für die Verbundene Hausratversicherung Seite 16 Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Verbundenen Hausratversicherung (BEH) Seite 22 Besondere Bedingungen für den Onlineschutz Plus in der Hausratversicherung (BOSP) Seite 24 Besondere Bedingungen für die Home Assistance Plus in der Hausratversicherung (BHAP) Seite 27 Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Glasversicherung Seite 32 Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB) GL 01 Seite 33 Risikobeschreibung zur Glasversicherung GL 02 Seite 40 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, als Versicherungsnehmer sind Sie unser unmittelbarer Vertragspartner. Text- und Schriftform Auf den folgenden Seiten finden Sie wichtige Informationen, die für Ist für eine Mitteilung an uns die Textform vorgesehen, sieht das Gesetz Ih­ren Versicherungsvertrag von Bedeutung sind. vor, dass diese Mitteilung von Ihnen zum Beispiel per Brief oder E-Mail an uns abzugeben ist. Ist hingegen die Schriftform vereinbart, be­nötigen Dabei bilden die Versicherungsbedingungen die rechtliche Grundlage wir von Ihnen ein eigenhändig unterschriebenes Schriftstück. für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. In ihnen werden u.a. die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien geregelt sowie die vertrag­ Versicherungsschein lichen Leistungen beschrieben. Der Versicherungsschein dokumentiert den zustande gekommenen Ver- Um Ihnen das Lesen der Versicherungsbedingungen zu erleichtern, sicherungsvertrag und die zu Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungs- möchten wir Ihnen vorab einige Begrifflichkeiten kurz erläutern: leistungen. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 1 von 40 [Seite 2] Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Verbundenen Hausratversicherung (Stand: Mai 2021) 1. 1.1 Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für den Versicherungsfall beantragten Leistungen. Vom vorläufigen Versicherungs- schutz ausgenommen sind Elementarschäden im Sinne der Beson­deren Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Verbundenen Hausratversicherung (BEH). 1.2 Der vorläufige Versicherungsschutz ist im Versicherungsfall auf die beantragte Höchst-Entschädigungsleistung, maximal jedoch auf 126.000 EUR, begrenzt. 2. Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass 2.1 der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt, 2.2 der Antragsteller das Zustandekommen der beantragten Versiche- rung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht hat und 2.3 der Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife, Bedin­ gungen und versicherbaren Risiken bewegt. 3. 3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei uns eingeht. 3.2 Der vorläufige Versicherungsschutz endet 3.2.1 mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt des Beginns der beantragten Versicherung; 3.2.2 wenn wir den Antrag abgelehnt haben; 3.2.3 wenn der Antragsteller den Antrag angefochten oder bereits vor oder gleichzeitig mit dem Eingang bei uns zurückgenommen hat. 4. Für den vorläufigen Versicherungsschutz wird kein Beitrag erhoben. 5. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Verbundene Hausratversiche­ rung (VHB) und die Klauseln für die Verbundene Hausratversicherung Anwendung. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen Einschrän­ kungen und Ausschlüsse. 6. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi- cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar- teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- nen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 2 von 40 [Seite 3] Allgemeine Bedingungen für die Verbundene Hausratversicherung (VHB) (Stand: Mai 2021) Der Versicherungsumfang 1. Welche Sachen sind versichert? Seite 4 2. Welche Kosten sind versichert? Seite 4 3. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Seite 5 4. Was ist unter Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Verpuffung zu verstehen? Seite 5 5. Was ist unter Einbruchdiebstahl und Raub zu verstehen? Seite 5 6. Was ist unter Vandalismus nach einem Einbruch zu verstehen? Seite 5 7. Was ist unter Leitungswasser zu verstehen? Seite 6 8. Was ist unter Sturm und Hagel zu verstehen? Seite 6 9. Wo ist Ihr Hausrat versichert? Seite 6 10. Wie passt sich die Höchst-Entschädigungsleistung den Lebenshaltungskosten an? Seite 7 11. Wie können die Versicherungsbedingungen angepasst werden? Seite 7 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? Seite 7 13. Was sind Wertsachen und welche Entschädigungsgrenzen gelten hierfür? Seite 7 14. Wann ist die Entschädigung fällig? Seite 8 15. Aus welchen besonderen Gründen kann unsere Entschädigungspflicht wegfallen? Seite 8 16. Was ist zu beachten, wenn Sachen wieder herbeigeschafft werden? Seite 8 17. Was geschieht mit der Höchst-Entschädigungsleistung nach dem Versicherungsfall? Seite 8 18. Was ist unter dem Sachverständigenverfahren zu verstehen? Seite 8 Besondere Anzeigepflichten und Obliegenheiten 19. Welche Informationen benötigen wir vor Vertragsschluss? Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Seite 8 20. Was ist bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? Welche Änderungen der Gefahrumstände sind uns anzuzeigen? Seite 9 21. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Seite 10 Die Versicherungsdauer 22. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann endet der Versicherungsvertrag? Seite 10 23. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach Eintritt eines Versicherungsfalls? Seite 10 Die Versicherungsbeitrag 24. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Seite 11 25. Was kann den Beitrag beeinflussen? Seite 12 Weitere Bestimmungen 26. Was haben Sie bei einem Wohnungswechsel zu beachten? Welche Auswirkungen hat ein Umzug auf den Beitrag? Seite 12 27. Was geschieht bei einer Überversicherung oder Mehrfachversicherung? Seite 12 28. Welche Kenntnis und welches Verhalten von Repräsentanten müssen Sie sich zurechnen lassen? Seite 13 29. Was ist bei Versicherung für fremde Rechnung zu beachten? Seite 13 30. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt, wenn Sie uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? Seite 13 31. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Seite 13 32. Welches Gericht ist zuständig? Seite 13 33. Welches Recht findet Anwendung? Seite 13 34. Was gilt bei Sanktionen und Embargos? Seite 13 35. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind? Seite 13 HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 3 von 40 [Seite 4] Der Versicherungsumfang den bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder benutz­ bar oder eine Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung wieder 1. Welche Sachen sind versichert? zumutbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen, sofern nicht Versicherte Sachen etwas anderes vereinbart ist; 1.1 Versichert ist der gesamte Hausrat der im Versicherungsvertrag 2.1.4 Schlossänderungskosten genannten Wohnung. Dazu gehören alle Sachen, die Ihrem Haushalt Kosten für Schlossänderungen, wenn Schlüssel für Türen der Wohnung zur Einrichtung, zum Gebrauch oder zum Verbrauch dienen, außerdem durch einen Versicherungsfall abhandengekommen sind; Bargeld. Für Wertsachen und Bargeld gelten die Entschädigungs- grenzen gemäß Ziffer 13. 2.1.5 Kosten für Gebäudebeschädigung 1.2 Versichert sind auch Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung (Ziffer 9) durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch 1.2.1 Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie Markisen, soweit einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach diese Sachen nicht mehreren Wohnungen oder gewerblichen Zwecken einem Einbruch (Ziffer 6) entstanden sind; dienen; 2.1.6 Reparaturkosten für gemietete Wohnungen 1.2.2 in das Gebäude eingefügte Sachen, die Sie als Mieter auf Ihre Kos- ten beschafft oder übernommen haben und für die Sie die Gefahr tragen; Kosten für Reparaturen in gemieteten Wohnungen an Bodenbelägen, Innenanstrichen oder Tapeten, die durch Leitungswasser beschädigt 1.2.3 Anbaumöbel und Anbauküchen, die serienmäßig produziert und worden sind; nicht individuell für das Gebäude gefertigt, sondern lediglich mit einem geringen Einbauaufwand an die Gebäudeverhältnisse angepasst wor­ 2.1.7 Hotelkosten den sind; Kosten für Hotel- und ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten (z. B. 1.2.4 motorgetriebene Krankenfahrstühle, Rasenmäher, Go-Karts, Pe­ Frühstück, Telefon), wenn die Wohnung unbewohnbar wurde und Ihnen delecs und Spielfahrzeuge, soweit diese nicht versicherungspflichtig auch die Beschränkung auf einen bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. sind; Die Kosten werden bis zu dem Zeitpunkt ersetzt, in dem die Wohnung wieder bewohnbar ist, längstens jedoch für die Dauer von 180 Tagen. 1.2.5 Kanus, Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Die Entschädigung ist pro Tag auf 50 EUR begrenzt, sofern nicht etwas Motoren sowie Surfgeräte, Fall-/Gleitschirme und nicht motorisierte anderes vereinbart ist. Flugdrachen; 2.1.8 Reparaturkosten für provisorische Maßnahmen 1.2.6 Arbeitsgeräte und Einrichtungsgegenstände – nicht aber Handels- ware –, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft Kosten für provisorische Maßnahmen zum Schutz versicherter Sachen. lebenden Person im Beruf oder Gewerbe dienen. Die Einschränkung gemäß Ziffer 9.1.5 bleibt unberührt; 2.1.9 Bewachungskosten 1.2.7 Kleintiere (z. B. Hunde, Katzen, Vögel). Kosten für die Bewachung versicherter Sachen, wenn die Wohnung un­ bewohnbar wurde und Schließvorrichtungen und sonstige Sicherungen 1.3 Die in Ziffer 1.1 und 1.2 genannten Sachen und Kleintiere sind auch keinen ausreichenden Schutz bieten. Die Kosten werden bis zu dem versichert, soweit sie fremdes Eigentum sind. Zeitpunkt ersetzt, in dem die Schließvorrichtungen und sonstigen Siche­ rungen wieder voll gebrauchsfähig sind, längstens jedoch für die Dauer Nicht versicherte Sachen; Daten und Programme von 7 Tagen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist; 1.4 Nicht versichert sind 2.1.10 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten 1.4.1 Gebäudebestandteile, es sei denn sie sind in Ziffer 1.2.2 genannt; Versichert sind notwendige und tatsächlich angefallene Kosten für – 1.4.2 Kraftfahrzeuge aller Art und Anhänger, sowie Teile und Zubehör auch erfolglose – Maßnahmen, die Sie zur Abwendung eines unmittel­ von Kraftfahrzeugen und Anhängern; es sei denn, sie sind in Ziffer 1.2.4 bar drohenden versicherten Schadens oder Minderung eines Schadens genannt; für sachgerecht halten durften. 1.4.3 Luft- und Wasserfahrzeuge, es sei denn, sie sind in Ziffer 1.2.5 2.1.11 Feuerlöschkosten genannt; Kosten für Leistungen zur Brandbekämpfung der Feuerwehr oder an­ 1.4.4 Hausrat von Mietern und Untermietern, es sei denn, Sie haben derer Institutionen, wenn Sie zur Übernahme dieser Aufwendungen diesen den Mietern oder Untermietern überlassen; verpflichtet sind. 1.4.5 Sachen, die durch einen gesonderten Versicherungsvertrag für 2.1.12 Mehrkosten durch Technologiefortschritt Schmucksachen und Pelze im Privatbesitz versichert sind. Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass eine Wiederherstellung oder 1.4.6 Elektronisch gespeicherte Daten und Programme sind keine Sa­ Wiederbeschaffung versicherter Sachen in derselben Art und Güte chen. Kosten für die technische Wiederherstellung von elektronisch infolge Technologiefortschritts nicht möglich oder unwirtschaftlich ist. gespeicherten, ausschließlich für die private Nutzung bestimmter Daten Maßgebend ist der Wert für ein Ersatzgut, welches der vom Schaden und Programme sind nicht versichert. betroffenen Sache in Art und Güte möglichst nahekommt. 2. Welche Kosten sind versichert? 2.1.13 Mehrkosten durch energetische Modernisierung von Haushalts­ geräten Versicherte Kosten In Erweiterung von Ziffer 12.2 berücksichtigen wir für zerstörte Elek­ 2.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen trogroßgeräte (z. B. Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wä­ und tatsächlich angefallenen schetrockner, Geschirrspülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) bei der Ermittlung des Wiederbeschaffungspreises für Sachen gleicher Art 2.1.1 Aufräumungskosten und Güte auch Mehrkosten dafür, dass ein tatsächlich angeschafftes Kosten für das Aufräumen versicherter Sachen sowie für das Wegräu­ Ersatzgerät ein um eine Stufe höheres Energieeffizienzlabel aufweist, men und den Abtransport von zerstörten und beschädigten versicherten als das bisher vorhandene. Dies gilt nicht, wenn bereits durch den Tech­ Sachen; nologiefortschritt (siehe Ziffer 2.1.12) eine Verbesserung des Energie- effizienzlabels erfolgt. 2.1.2 Bewegungs- und Schutzkosten 2.1.14 Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten Kosten, die aufzuwenden sind, weil zur Wiederherstellung oder Wie­ derbeschaffung versicherter Sachen andere Sachen bewegt, verändert Kosten für Reparaturen an behindertengerechten Einbauten in gemie­ oder geschützt werden müssen; teten oder in Sondereigentum befindlichen Wohnungen und Einfamilien­ häusern, sofern hierfür nicht anderweitig Versicherungsschutz besteht. 2.1.3 Transport- und Lagerkosten 2.1.15 Umzugskosten nach Versicherungsfall Kosten für Transport und Lagerung des versicherten Hausrates, wenn die Wohnung unbenutzbar wurde und Ihnen auch die Lagerung in einem Kosten eines Umzugs, wenn die versicherte Wohnung infolge eines Ver­ bewohnbaren Teil nicht zumutbar ist. Die Kosten für die Lagerung wer­ sicherungsfalls voraussichtlich länger als 100 Tage unbewohnbar ist. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 4 von 40 [Seite 5] Versichert sind nur die Kosten für den Umzug der versicherten Sachen Ein Überschallknall entsteht durch Stoßwellen, die sich ausbreiten, selbst (Ziffer 1 VHB). Weitere aus dem Wohnungswechsel resultierende wenn ein Flugzeug die Schallmauer durchbricht. Kosten (z. B. Renovierung der neuen Wohnung) sind nicht versichert. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt eine Entschädigungsgrenze von Nicht versicherte Schäden 1.000 EUR, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 4.7 Der Versicherungsschutz gegen Brand, Blitzschlag, Explosion, 3. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Implosion und Verpuffung erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwir­ kende Ursachen nicht auf Versicherungsfall 4.7.1 Sengschäden, die nicht durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implo­ 3.1 Entschädigt werden versicherte Sachen, die durch sion oder Verpuffung entstanden sind; – Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Verpuffung, Überschallknall, 4.7.2 Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrich­ Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Schä­ tungen – soweit Ziffer 4.2 nicht gilt –, außer wenn sie die Folge eines den durch Blindgänger), Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges/ Brandes, einer Explosion, einer Implosion oder einer Verpuffung sind. Flugkörpers, seiner Teile oder seiner Ladung, Anprall von Kraft- und Schienenfahrzeugen, ihrer Teile oder ihrer Ladung 5. Was ist unter Einbruchdiebstahl und Raub zu verstehen? – Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat, Einbruchdiebstahl – Vandalismus nach einem Einbruch, 5.1 Einbruchdiebstahl liegt vor, wenn der Dieb – Leitungswasser, 5.1.1 in einen Raum eines Gebäudes einbricht, einsteigt oder mittels falscher Schlüssel oder anderer nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen – Sturm, Hagel bestimmter Werkzeuge eindringt; zerstört oder beschädigt werden oder infolgedessen abhandenkommen falsch ist ein Schlüssel, wenn seine Anfertigung für das Schloss nicht (Versicherungsfall). von einer dazu berechtigten Person veranlasst oder gebilligt worden ist; 3.2 Wir verzichten auf die Kürzung der Entschädigung, wenn Sie oder ein der Gebrauch falscher Schlüssel ist nicht schon dann bewiesen, wenn Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. feststeht, dass versicherte Sachen abhandengekommen sind; Ausschlüsse 5.1.2 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis aufbricht oder falsche Schlüssel oder andere nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen bestimmte 3.3 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Werkzeuge benutzt, um es zu öffnen; Schäden, die 5.1.3 in einem Raum eines Gebäudes ein Behältnis mittels richtiger 3.3.1 Sie vorsätzlich herbeigeführt haben; Schlüssel öffnet, die er – auch außerhalb der Wohnung – durch Ein­ Die vorsätzliche Herbeiführung eines Brandschadens gilt als bewie­ bruchdiebstahl oder Raub an sich gebracht hat; sen, wenn sie durch ein rechtskräftiges Strafurteil wegen vorsätzlicher 5.1.4 in einen Raum eines Gebäudes mittels richtiger Schlüssel ein­ Brandstiftung festgestellt ist. dringt, die er – auch außerhalb der Wohnung – durch Raub oder ohne 3.3.2 durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Streik oder Aus­ fahrlässiges Verhalten des berechtigten Besitzers durch Diebstahl an sperrung, Erdbeben oder Kernenergie entstehen. sich gebracht hat. 3.3.3 Schäden, die durch ein Kraft­- oder Schienenfahrzeug entstehen, 5.2 Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn der Dieb das von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben­ 5.2.1 aus der verschlossenen Wohnung Sachen entwendet, nachdem er den Person betrieben wird; sich dort eingeschlichen oder verborgen gehalten hatte; 4. Was ist unter Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Verpuf- 5.2.2 in einem Raum eines Gebäudes bei einem Diebstahl angetroffen fung zu verstehen? wird und eines der Mittel gemäß Ziffer 5.3 anwendet, um sich den Besitz 4.1 Brand weggenommener Sachen zu erhalten. Brand ist ein Feuer, das ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden Raub ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten 5.3 Raub liegt vor, wenn vermag. 5.3.1 gegen Sie Gewalt angewendet wird, um Ihren Widerstand gegen Wir ersetzen auch Brandschäden, die an versicherten Sachen dadurch die Wegnahme versicherter Sachen auszuschalten; Gewalt liegt nicht entstehen, dass sie einem Nutzfeuer oder der Wärme zur Bearbeitung vor, wenn versicherte Sachen ohne Überwindung eines bewussten oder zu sonstigen Zwecken ausgesetzt werden. Dies gilt auch für Sa­ Widerstandes entwendet werden (einfacher Diebstahl/Trickdiebstahl); chen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird (Feuer-­Nutzwärmeschäden). 5.3.2 Sie versicherte Sachen herausgeben oder sich wegnehmen las­ sen, weil eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben angedroht wird, 4.2 Blitzschlag die innerhalb des Versicherungsortes verübt werden soll; Blitzschlag ist das unmittelbare Auftreffen eines Blitzes auf Sachen. 5.3.3 Ihnen versicherte Sachen weggenommen werden, weil Ihr körper­ Kurzschluss- und Überspannungsschäden an elektrischen Einrich­ licher Zustand infolge eines Unfalls oder infolge einer nicht verschul­ tungen sind nur versichert, wenn ein Blitz unmittelbar auf Gebäude trifft, deten sonstigen Ursache beeinträchtigt und dadurch Ihre Widerstands­ in denen sich versicherte Sachen befinden; versichert ist auch, wenn kraft ausgeschaltet ist. der Blitz in Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen einschlägt, die sich auf dem Versicherungsgrundstück befinden. 5.4 Bei Schäden durch Raub stehen Ihnen Personen gleich, die mit Ihrer Zustimmung in der Wohnung anwesend sind. 4.3 Explosion Nicht versicherte Schäden Explosion ist eine plötzliche Kraftäußerung durch Ausdehnung von Gasen und Dämpfen. 5.5 Der Versicherungsschutz gegen Einbruchdiebstahl und Raub er­ streckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf 4.4 Implosion 5.5.1 Einbruchdiebstahl- oder Raubschäden durch vorsätzliche Hand­ Implosion ist eine plötzliche Zerstörung eines Hohlkörpers durch lungen von Hausangestellten oder von Personen, die bei Ihnen wohnen; äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdruckes. 5.5.2 Schäden durch Raub an Sachen, die erst auf Verlangen des Täters 4.5 Verpuffung an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden. Verpuffung ist eine auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder 6. Was ist unter Vandalismus nach einem Einbruch zu verstehen? Dämpfen beruhende, plötzlich verlaufende Kraftäußerung, die im Ge­ gensatz zur Explosion mit geringerer Intensität verläuft und bei der in Vandalismus der Regel kein Explosionsknall entsteht. 6.1 Vandalismus nach einem Einbruch liegt vor, wenn der Täter auf eine 4.6 Überschallknall der in Ziffer 5.1.1 oder 5.1.4 bezeichneten Art in die Wohnung eindringt HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 5 von 40 [Seite 6] und versicherte Sachen vorsätzlich zerstört oder beschädigt. 8.3.3 als Folge eines Sturmschadens gemäß Ziffer 8.3.1 oder 8.3.2 an Gebäuden, in denen sich versicherte Sachen befinden. Nicht versicherte Schäden Hagel 6.2 Der Versicherungsschutz gegen Vandalismus erstreckt sich ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden nach einem 8.4 Hagel ist ein natürlicher, witterungsbedingter Niederschlag in Form versuchten Einbruch. von Eisklumpen oder Eiskörnern. 7. Was ist unter Leitungswasser zu verstehen? Für Schäden durch Hagel gilt Ziffer 8.3 entsprechend. Leitungswasser Nicht versicherte Schäden 7.1 Leitungswasser ist Wasser, das bestimmungswidrig ausgetreten ist 8.5 Der Versicherungsschutz gegen Sturm und Hagel erstreckt sich aus ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch – Zu- und Ableitungsrohren der Wasserversorgung oder den damit ver­ 8.5.1 Sturmflut, bundenen Schläuchen, 8.5.2 Lawinen oder Schneedruck, – mit dem Rohrsystem der Wasserversorgung verbundenen Einrich­ tungen oder aus deren Wasser führenden Teilen, 8.5.3 Eindringen von Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster, Außentüren oder andere Öff­ – Anlagen der Warmwasser- oder Dampfheizung, nungen, es sei denn, dass diese Öffnungen durch Sturm oder Hagel entstanden sind und einen Gebäudeschaden darstellen. – Einrichtungen von Klima-, Wärmepumpen- oder Solarheizungsan- lagen, 9. Wo ist Ihr Hausrat versichert? – Sprinkler- oder Berieselungsanlagen, 9.1 Versicherungsort – Aquarien und Wasserbetten. Versicherungsschutz besteht für versicherte Sachen innerhalb des Ver­ sicherungsortes. 7.2 Wasserdampf und wärmetragende Flüssigkeiten (z. B. Sole, Öle, Kühlmittel, Kältemittel) sind dem Leitungswasser gleichgestellt. 9.1.1 Versicherungsort ist Ihre im Versicherungsvertrag bezeichnete im Inland gelegene Wohnung. Zur Wohnung gehören auch Loggien, Frostschäden Balkone, an das Gebäude unmittelbar anschließende Terrassen sowie 7.3 Versichert sind auch Frostschäden an sanitären Anlagen und Lei­ Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück. tungswasser führenden Installationen sowie Frost- und sonstige Bruch­ 9.1.2 Versicherungsschutz besteht auch in den im Inland gelegenen schäden an anderen Zu- und Ableitungsrohren, die Sie als Mieter auf Garagen, soweit sie ausschließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in Ihre Kosten beschafft oder übernommen haben und für die Sie nach häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt Vereinbarung mit dem Vermieter die Gefahr tragen. werden. Nicht versicherte Schäden 9.1.3 Ihnen gehörende Waschmaschinen und Wäschetrockner sind 7.4 Der Versicherungsschutz gegen Leitungswasser erstreckt sich ohne auch in Räumen auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Rücksicht auf mitwirkende Ursachen nicht auf Schäden durch Wohnung befindet, versichert, die Sie gemeinsam mit anderen Haus­ bewohnern nutzen. 7.4.1 Plansch- oder Reinigungswasser, 9.1.4 Für Rundfunk- und Fernsehantennenanlagen sowie für Markisen 7.4.2 Grundwasser, stehendes oder fließendes Gewässer, Überschwem­ gilt als Versicherungsort das gesamte Grundstück, auf dem sich die ver­ mung/Hochwasser oder Witterungsniederschläge oder einen durch sicherte Wohnung befindet. diese Ursachen hervorgerufenen Rückstau, 9.1.5 Versicherungsschutz besteht auch in Räumen, die beruflich oder 7.4.3 Öffnen der Sprinkler oder Bedienen der Berieselungsdüsen gewerblich genutzt werden, wenn diese ausschließlich über die Woh­ nung betreten werden können (Arbeitszimmer in der Wohnung). – wegen eines Brandes 9.1.6 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Versicherungsschutz nur – durch Druckproben innerhalb von Gebäuden. Ziffer 9.1.4 bleibt hiervon unberührt. Bei Schä­ – durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an dem Gebäude, in dem den durch Raub müssen alle Voraussetzungen gemäß Ziffer 5.3.2 inner­ sich versicherte Sachen befinden halb des Versicherungsortes verwirklicht worden sein. – durch Umbauten oder Reparaturarbeiten an der Sprinkler- oder Be­ 9.2 Die Beschränkung nach Ziffer 9.1 gilt nicht für versicherte Sachen, rieselungsanlage, die infolge eines eingetretenen oder unmittelbar bevorstehenden Versi­ cherungsfalls aus dem Versicherungsort entfernt und in zeitlichem und 7.4.4 Erdfall, Erdsenkung oder Erdrutsch, es sei denn, dass Leitungswas­ örtlichem Zusammenhang mit diesem Vorgang zerstört oder beschädigt ser den Erdfall oder den Erdrutsch verursacht hat, werden oder abhanden kommen. Unberührt bleibt jedoch Ziffer 3.2. und 7.4.5 Schwamm. 3.3. 8. Was ist unter Sturm und Hagel zu verstehen? 9.3 Außenversicherung Sturm Versicherte Sachen, die Eigentum von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die Ihnen oder 8.1 Sturm ist eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Wind­ einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person zum Ge­ stärke 8 (Windgeschwindigkeit mind. 62 km/h). brauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorü­ bergehend außerhalb der Wohnung befinden. Zeiträume von mehr als 8.2 Ist die Windstärke für den Versicherungsort nicht feststellbar, so sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend. wird Sturm unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass 9.3.1 Halten Sie sich oder eine mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft 8.2.1 die Luftbewegung in der Umgebung des Versicherungsortes Schä­ lebende Person zur Ausbildung, zur Ableistung eines freiwilligen Wehr­ den an Gebäuden mit einwandfreiem Zustand oder an ebenso wider­ dienstes, eines internationalen oder nationalen Jugendfreiwilligen­ standsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder dienstes (Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr) oder des Bun­ 8.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, desfreiwilligendienstes außerhalb der Wohnung auf, so gilt dies solange in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch Sturm als vorübergehend im Sinne von Ziffer 9.3, bis ein eigener Hausstand entstanden sein kann. begründet wird. 8.3 Versichert sind nur Schäden, die entstehen 9.3.2 Für Sturm- und Hagelschäden besteht Außenversicherungsschutz nur innerhalb von Gebäuden. 8.3.1 durch unmittelbare Einwirkung des Sturmes auf versicherte Sachen; 9.3.3 Für Einbruchdiebstahl müssen die unter Ziffer 5.1 und 5.2 genann­ 8.3.2 dadurch, dass der Sturm Gebäudeteile, Bäume oder andere Ge­ ten Voraussetzungen erfüllt sein. genstände auf versicherte Sachen wirft; 9.3.4 Bei Raub besteht Außenversicherungsschutz auch dann, wenn HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 6 von 40 [Seite 7] der Raub an einer Person begangen wird, die mit Ihnen in häuslicher 11.5 Die Anpassungsbefugnis besteht unter den oben genannten Vo­ Gemeinschaft lebt. In den Fällen der Ziffer 5.3.2 besteht Versicherungs­ raussetzungen für im wesentlichen inhaltsgleiche Bedingungen von schutz nur dann, wenn die angedrohte Gewalttat an Ort und Stelle ver­ uns, wenn sich die gerichtlichen und behördlichen Entscheidungen ge­ übt werden soll. gen Bedingungen anderer Versicherer richten. Der Außenversicherungsschutz erstreckt sich ohne Rücksicht auf mit­ 11.6 Die Zulässigkeit und Angemessenheit der Anpassung muss von wirkende Ursachen nicht auf Sachen, die erst auf Verlangen des Täters einem unabhängigen Treuhänder überprüft und bestätigt werden. Die an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe gebracht werden (Ziffer Bestimmungen des Versicherungsaufsichtsgesetzes für die Bestellung 5.5.2). eines Treuhänders gelten entsprechend. 9.3.5 Es gelten die Entschädigungsgrenzen gemäß Ziffer 13. Die Ent­ Die angepassten Bedingungen werden Ihnen in Textform bekannt ge­ schädigung im Rahmen der Außenversicherung ist je Versicherungsfall geben und erläutert. Sie können den Versicherungsvertrag bis und zum jedoch insgesamt auf 20.000 EUR begrenzt, soweit nicht etwas anderes Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung kündigen. vereinbart ist. 12. Wie wird die Entschädigung berechnet? 10. Wie passt sich die Höchst-Entschädigungsleistung den Lebenshal- tungskosten an? 12.1 Höhe der Entschädigung 10.1 Anpassung Ersetzt werden im Versicherungsfall Die Höchst-Entschädigungsleistung erhöht oder vermindert sich mit 12.1.1 bei zerstörten oder abhandengekommenen Sachen der Versiche­ Beginn eines jeden Versicherungsjahres entsprechend dem Prozent­ rungswert bei Eintritt des Versicherungsfalls satz, um den sich der Preisindex für „Verbrauchs- und Gebrauchsgüter 12.1.2 bei beschädigten Sachen die notwendigen Reparaturkosten ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung bei Eintritt des Versicherungsfalls zuzüglich einer etwa verbleibenden gelagerten Güter“ aus dem Preisindex der Lebenshaltungskosten aller Wertminderung, höchstens jedoch der Versicherungswert. privaten Haushalte im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davor liegenden Kalenderjahr verändert hat. Maßgebend ist der vom Statisti­ Restwerte werden in den Fällen von Ziffer 12.1 angerechnet. schen Bundesamt jeweils für den Monat September veröffentlichte In­ 12.2 Versicherungswert dex. Der Veränderungsprozentsatz wird auf eine ganze Zahl abgerundet. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis von Sachen glei­ Die neue Höchst-Entschädigungsleistung wird auf den nächsten vollen cher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert). Dieser Wert kann Euro aufgerundet und Ihnen bekannt gegeben. über oder auch unter dem ursprünglichen Anschaffungspreis liegen. Der Beitrag wird aus der neuen Höchst-Entschädigungsleistung be­ Sind Sachen für ihren Zweck in dem versicherten Haushalt nicht mehr rechnet. zu verwenden, so ist der Versicherungswert der für Sie erzielbare Ver­ 10.2 Vorsorgeversicherung kaufspreis (gemeiner Wert). Die vereinbarte oder nach Ziffer 10.1 angepasste Höchst-Entschädi­ Für Kunstgegenstände und Antiquitäten ist Versicherungswert der Wie­ gungsleistung erhöht sich um einen Vorsorgebetrag von 10 %, sofern derbeschaffungspreis von Sachen gleicher Art und Güte. nicht etwas anderes vereinbart ist. 12.3 Unterversicherung 10.3 Widerspruchsrecht Ist die Höchst-Entschädigungsleistung im Zeitpunkt des Versicherungs­ Innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die neue falls niedriger als der Versicherungswert der versicherten Sachen (Un­ Höchst-Entschädigungsleistung können Sie der Anpassung durch eine terversicherung) und ist kein Unterversicherungsverzicht vereinbart, Erklärung in Textform widersprechen. Zur Wahrung der Frist genügt die wird nur der Teil des gemäß Ziffer 12.1 und 12.2 ermittelten Betrages rechtzeitige Absendung. Damit wird die Anpassung nicht wirksam. ersetzt, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Höchst-Entschä­ digungsleistung zum Versicherungswert. 10.4 Das Recht auf Herabsetzung der Höchst-Entschädigungsleistung wegen erheblicher Überversicherung gemäß Ziffer 27.1 bleibt unbe­ Im selben Verhältnis wird die Entschädigung versicherter Kosten (Ziffer rührt. 2) gekürzt. 11. Wie können die Versicherungsbedingungen angepasst werden? Ist die Entschädigung für versicherte Sachen auf bestimmte Beträge begrenzt (zum Beispiel für Wertsachen gemäß Ziffer 13), so werden bei 11.1 Wir sind berechtigt, die jeweils betroffenen Bedingungen des Ermittlung des Versicherungswertes für diese Sachen höchstens die Versicherungsvertrages zu ändern, zu ergänzen oder zu ersetzen (An­ jeweiligen Entschädigungsgrenzen berücksichtigt. Der bei Unterversi­ passung), wenn cherung nur teilweise zu ersetzende Gesamtbetrag des Schadens wird 11.1.1 sich Änderungen bestehender oder Inkrafttreten neuer Rechts­ ohne Rücksicht auf Entschädigungsgrenzen ermittelt; für die Höhe der vorschriften unmittelbar auf sie auswirken, Entschädigung gelten jedoch die jeweiligen Grenzen. 11.1.2 sich die höchstrichterliche Rechtsprechung zu ihnen ändert, 12.4 Begrenzung der Entschädigung 11.1.3 ein Gericht ihre Unwirksamkeit rechtskräftig feststellt oder Die Entschädigung für versicherte Sachen ist je Versicherungsfall auf die vereinbarte Höchst-Entschädigungsleistung begrenzt. 11.1.4 sie durch das Versicherungsaufsichts- oder Kartellamt durch be­ standskräftigen Verwaltungsakt für mit geltendem Recht nicht vereinbar 12.4.1 Versicherte Kosten werden bis zu 10 % auch über die Höchst- erklärt werden oder gegen Leitlinien oder Rundschreiben dieser Behör­ Entschädigungsleistung hinaus ersetzt. den verstoßen. 12.4.2 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten, die auf 11.2 Die Anpassung kommt nur in Betracht für Bedingungen über Gegen- unsere Weisung verursacht werden, werden unbegrenzt, also auch stand und Umfang der Versicherung, Ausschlüsse, Obliegenheiten nach über die Höchst-Entschädigungsleistung hinaus, ersetzt. Vertragsschluss, Beitragsanpassung, Vertragsdauer und Kündigung. 12.5 Mehrwertsteuer 11.3 Die Anpassung ist nur zulässig, wenn durch die genannten Än­ Die Mehrwertsteuer wird nur insoweit ersetzt, als sie von Ihnen gezahlt derungsanlässe das bei Vertragsschluss zugrunde gelegte Verhältnis wurde. Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt, wird die Mehrwertsteuer zwischen Leistung und Gegenleistung in nicht unbedeutendem Maße nicht ersetzt. gestört ist. In den Fällen der Unwirksamkeit und der Beanstandung ein­ zelner Bedingungen ist die Anpassung darüber hinaus nur dann zuläs­ 13. Was sind Wertsachen und welche Entschädigungsgrenzen gelten sig, wenn die gesetzlichen Vorschriften keine Regelungen enthalten, die hierfür? an die Stelle der unwirksamen oder beanstandeten Bedingungen treten. 13.1 Wertsachen 11.4 Durch die Anpassung darf das bei Vertragsschluss zugrunde ge­ Wertsachen sind legte Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung bei Gesamtbe­ trachtung der Anpassung nicht zu Ihrem Nachteil geändert werden 13.1.1 Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge (z. B. Chipkarten); (Verschlechterungsverbot). Die Anpassung muss nach den Grundsät­ zen einer ergänzenden Vertragsauslegung unter Wahrung der beider­ 13.1.2 Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere; seitigen Interessen erfolgen. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 7 von 40 [Seite 8] 13.1.3 Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Armband- und gung gezahlt worden ist, haben Sie die Entschädigung zurückzuzahlen Taschenuhren, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen oder uns die Sache zur Verfügung zu stellen. Sie haben dieses Wahl­ aus Gold und Platin; recht innerhalb von 2 Wochen nach Empfang unserer Aufforderung in Textform auszuüben; nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist geht das 13.1.4 Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände Wahlrecht auf uns über. (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) sowie nicht in Ziffer 13.1.3 genannte Sachen aus Silber; 16.3 Dem Besitz einer zurück erlangten Sache steht es gleich, wenn Sie die Möglichkeit haben, sich den Besitz zu verschaffen. 13.1.5 sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. 17. Was geschieht mit der Höchst-Entschädigungsleistung nach dem Versicherungsfall? 13.2 Allgemeine Entschädigungsgrenze Die Höchst-Entschädigungsleistung vermindert sich nicht dadurch, Die Entschädigung für Wertsachen ist je Versicherungsfall auf insge­ dass eine Entschädigung geleistet wird. samt 20% der Höchst-Entschädigungsleistung begrenzt, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 18. Was ist unter dem Sachverständigenverfahren zu verstehen? 13.3 Besondere Entschädigungsgrenze 18.1 Sie und wir können nach Eintritt des Versicherungsfalls vereinba­ ren, dass die Höhe des Schadens durch Sachverständige festgestellt Ferner gelten besondere Entschädigungsgrenzen, wenn sich Wertsa­ wird. Sie können ein Sachverständigenverfahren auch durch einseitige chen außerhalb verschlossener VdS-anerkannter Wertschutzschränke Erklärung uns gegenüber verlangen. Das Sachverständigenverfahren befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder bei geringerem Gewicht kann durch Vereinbarung auf weitere Feststellungen zum Versiche­ nach den Vorschriften des Herstellers fachmännisch verankert oder rungsfall ausgedehnt werden. in die Wand oder im Fußboden bündig eingelassen sind (Einmauer­ schrank). 18.2 Für das Sachverständigenverfahren gilt: Für folgende Wertsachen ist in diesem Fall die Entschädigung je Versi­ 18.2.1 Jede Partei benennt in Textform einen Sachverständigen und cherungsfall begrenzt auf kann dann die andere unter Angabe des von ihr genannten Sachver­ ständigen in Textform auffordern, den zweiten Sachverständigen zu be­ 13.3.1 insgesamt 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene nennen. Wird der zweite Sachverständige nicht innerhalb zwei Wochen Beträge, ausgenommen Münzen, deren Versicherungswert den Nenn­ nach Empfang der Aufforderung benannt, kann ihn die auffordernde betrag übersteigt; Partei durch das für den Schadenort zuständige Amtsgericht ernennen 13.3.2 insgesamt 2.500 EUR für Wertsachen gemäß Ziffer 13.1.2; lassen. In der Aufforderung ist auf diese Folge hinzuweisen. 13.3.3 insgesamt 20% der Höchst-Entschädigungsleistung, maximal 18.2.2 Beide Sachverständige benennen in Textform vor Aufnahme ihrer 12.000 EUR für Wertsachen gemäß Ziffer 13.1.3. Feststellungen einen dritten Sachverständigen als Obmann. Einigen sie sich nicht, so wird der Obmann auf Antrag einer Partei durch das für den 14. Wann ist die Entschädigung fällig? Schadenort zuständige Amtsgericht ernannt. 14.1 Steht Ihr Anspruch dem Grunde und der Höhe nach fest, hat die 18.2.3 Wir dürfen als Sachverständige keine Personen benennen, die Entschädigungszahlung innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Steht Ihre Mitbewerber sind oder mit Ihnen in dauernder Geschäftsverbin­ unsere Leistungspflicht zwar dem Grunde nach, jedoch der Höhe nach dung stehen; ferner keine Personen, die bei Mitbewerbern oder Ge­ noch nicht vollständig fest, so können Sie einen Monat nach Anzeige schäftspartnern angestellt sind oder mit ihnen in einem ähnlichen Ver­ des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der hältnis stehen. voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Dies gilt entsprechend für die Benennung des Obmannes durch die 14.2 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats Sachverständigen. nach Anzeige des Schadens geleistet wird – zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 % unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) 18.3 Die Feststellungen der Sachverständigen müssen enthalten: und beträgt mindestens 4 % und höchstens 6 % pro Jahr, soweit nicht 18.3.1 ein Verzeichnis der zerstörten, beschädigten und abhandenge­ aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. kommenen versicherten Sachen sowie deren Versicherungswert bei Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist. Eintritt des Versicherungsfalls; 14.3 Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagszahlung und der Be­ 18.3.2 bei beschädigten versicherten Sachen die Beträge gemäß Ziffer ginn der Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Fest­ 12.1.2; stellung unserer Leistungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach durch 18.3.3 die Restwerte der vom Schaden betroffenen versicherten Sachen; Ihr Verschulden verzögert wurde. 18.3.4 die nach Ziffer 2 versicherten Kosten. 14.4 Wir können die Zahlung aufschieben, wenn 18.4 Die Sachverständigen übermitteln beiden Parteien gleichzeitig ihre 14.4.1 Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; Feststellungen. Weichen die Feststellungen voneinander ab, übergeben 14.4.2 gegen Sie oder einen Ihrer Repräsentanten aus Anlass des Ver­ wir sie unverzüglich dem Obmann. Dieser entscheidet über die streitig sicherungsfalls ein behördliches oder strafrechtliches Verfahren läuft. gebliebenen Punkte innerhalb der durch die Feststellungen der Sach­ verständigen gezogenen Grenzen und übermittelt seine Entscheidung 15. Aus welchen Besonderen Gründen kann unsere Entschädigungs- beiden Parteien gleichzeitig. pflicht wegfallen? 18.5 Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen. Die Kosten 15.1 Haben Sie uns arglistig über Tatsachen getäuscht oder dies ver­ des Obmannes tragen beide Parteien je zur Hälfte. sucht, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu­ tung sind, sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Dies gilt auch, Die Feststellungen der Sachverständigen und des Obmannes sind für wenn die arglistige Täuschung sich auf einen anderen zwischen den uns und Sie verbindlich. Auf Grund dieser Feststellungen berechnen wir Parteien über dieselbe Gefahr abgeschlossenen Versicherungsvertrag die Entschädigung, wenn nicht nachgewiesen wird, dass sie offenbar bezieht. von der wirklichen Sachlage erheblich abweichen. 15.2 Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges 18.6 Durch das Sachverständigenverfahren werden Ihre Obliegenheiten oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen gemäß Ziffer 21.2 nicht berührt. nach Ziffer 15.1 als bewiesen. Besondere Anzeigepflichten und Obliegenheiten 16. Was ist zu beachten, wenn Sachen wieder herbeigeschafft wer- 19. Welche Informationen benötigen wir vor Vertragsschluss? den? Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 16.1 Wird der Verbleib abhandengekommener Sachen ermittelt, ha­ 19.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrum- ben Sie uns dies nach Kenntniserlangung unverzüglich in Textform ständen anzuzeigen. Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be­ 16.2 Haben Sie den Besitz einer abhandengekommenen Sache zurück kannten gefahrerheblichen Umstände in Textform anzuzeigen. Gefah­ erlangt, nachdem für diese Sache eine volle oder teilweise Entschädi­ rerheblich sind die Umstände, nach denen wir in Textform gefragt ha­ HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 8 von 40 [Seite 9] ben und die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszuüben, 19.6 Erlöschen unserer Rechte den Versicherungsvertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt abzuschließen. Unsere Rechte nach Ziffer 19.2 bis 19.4 erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die Dies gilt auch für gefahrerhebliche Umstände, nach denen wir nach Ih­ vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn rer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Jahre, wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder gefragt haben. arglistig verletzt haben. Wird der Versicherungsvertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und 19.7 Anfechtung kennt dieser die gefahrerheblichen Umstände, müssen Sie sich so be­ handeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies Unser Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung arglistig verschwiegen. anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil des Beitrags zu, der der zum Wirksamwerden der Anfechtungserklä­ 19.2 Rücktritt rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 19.2.1 Voraussetzungen für den Rücktritt 20. Was ist bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? Welche Ände- rungen der Gefahrumstände sind uns anzuzeigen? Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um­ ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. 20.1 Gefahrerhöhung 19.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Vertragserklä­ rung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des Scha­ Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz­ dens oder die ungerechtfertigte Inanspruchnahme von uns wahrschein­ lich noch grob fahrlässig gemacht haben. licher wird. Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei­ Eine Gefahrerhöhung liegt dagegen nicht vor, wenn sich die Gefahr nur gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Versiche­ unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gel­ rungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn ten soll. auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, 19.2.3 Folgen des Rücktritts wenn Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. 20.1.1 sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand ändert, Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den nach dem wir vor Vertragsabschluss in Textform gefragt haben; Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der 20.1.2 sich aus sonstigen Gründen ein Umstand ändert, nach dem im An­ unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt trag in Textform gefragt worden ist; des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versi­ 20.1.3 die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 90 Tage oder cherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbewohnt bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine Wohnung Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der zum Wirksamwerden der nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berechtigte volljäh­ Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. rige Person darin aufhält; 19.3 Kündigung 20.1.4 vereinbarte Sicherungen beseitigt, vermindert oder in nicht ge­ Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer An­ brauchsfähigem Zustand sind. Dies gilt auch bei einem Wohnungs­ zeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, wechsel. können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von 20.2 Ihre Pflichten bei einer Gefahrerhöhung einem Monat in Schriftform kündigen. 20.2.1 Sie dürfen nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung ohne unsere Das Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Vornahme durch einen Dritten gestatten. Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 20.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige Zu­ 19.4 Vertragsanpassung stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, so Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Versiche­ müssen Sie uns diese unverzüglich anzeigen. rungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber 20.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich an­ Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. zeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres 20.2.4 Die Aufstellung eines Gerüstes am Versicherungsort stellt keine Vertragsbestandteil. Gefahrerhöhung dar und ist deshalb nicht anzeigepflichtig. Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10% 20.3 Unser Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines 20.3.1 Kündigung Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen fristlos in Textform Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziffer 20.2.1 können wir den Ver­ kündigen. sicherungsvertrag fristlos kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihre Ver­ 19.5 Ausübung der Rechte durch uns pflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. Wir müssen die uns nach Ziffer 19.2 bis 19.4 zustehenden Rechte inner­ Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir den Ver­ halb eines Monats in Schriftform geltend machen. Die Frist beginnt mit sicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi­ dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die gen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wir dass Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. haben die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 20.2.2 und 20.2.3 wir dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Er­ bekannt, können wir den Versicherungsvertrag ebenfalls unter Einhal­ klärung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. tung einer Frist von einem Monat kündigen. Uns stehen die Rechte nach Ziffer 19.2 bis 19.4 nur zu, wenn wir Sie 20.3.2 Vertragsanpassung durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige­ pflichtverletzung hingewiesen haben. Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag Wir können uns auf die in Ziffer 19.2 bis 19.4 genannten Rechte nicht verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Un­ richtigkeit der Anzeige kannten. Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 % HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 9 von 40 [Seite 10] oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so können schaffungspreis und das Anschaffungsjahr sind dabei anzugeben; Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un­ serer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In unserer Mittei­ 21.2.5 abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Ur­ lung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. kunden unverzüglich sperren zu lassen sowie für abhanden gekommene Wertpapiere das Aufgebotsverfahren einzuleiten; 20.4 Erlöschen unserer Rechte 21.2.6 das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Scha­ Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 20.3 denstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden erlöschen, wenn wir diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nach­ Kenntnis von der Gefahrerhöhung ausüben oder wenn der Zustand wie­ vollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten derhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; 20.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung 21.2.7 uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten 20.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so sowie jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen – zu erteilen und sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach die angeforderten Belege zur Verfügung zu stellen; Ziffer 20.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu 21.2.8 uns Auskünfte zu möglichen Ansprüchen gegenüber schadenver­ kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor­ ursachenden Dritten zu erteilen. liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. Steht das Recht auf die versicherte Leistung einem Dritten zu, so hat 20.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 20.2.2 und 20.2.3 sind wir dieser die in Ziffer 21.2 genannten Obliegenheiten ebenfalls zu erfüllen bei vorsätzlicher Verletzung Ihrer Pflichten nicht zur Leistung verpflich­ – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen Umständen tet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeit­ möglich ist. punkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen. Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, so gelten Ziffer 20.5.1 Satz 21.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung 2 und 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn 21.3.1 Verletzen Sie eine der in Ziffer 21.1 und 21.2 oder in den gesondert uns die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige hätte vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen genannten Oblie­ zugegangen sein müssen, bekannt war. genheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. 20.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt ferner bestehen, Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres – soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässig­ für den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Lei­ keit haben Sie zu beweisen. stungspflicht war 21.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir oder jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Ver­ letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des – wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unsere Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war Leistungspflicht ursächlich ist. oder 21.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste­ – wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Bei­ vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte trag verlangen. Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Dies gilt nicht im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung. 21. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Die Versicherungsdauer 21.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Sicherheitsvor- schriften) 22. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann endet der Versiche- rungsvertrag? Sie haben vor Eintritt eines Versicherungsfalls 22.1 Beginn des Versicherungsschutzes 21.1.1 alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvor­ schriften zu beachten; Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag sofort 21.1.2 in der kalten Jahreszeit die Wohnung zu beheizen und dies ge­ nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 24.2.1 zahlen. nügend häufig zu kontrollieren oder alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten. 22.2 Dauer und Ende des Versicherungsvertrages Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit nach Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angege­ Ziffer 21.1.1 und 21.1.2, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls uns benen Zeitraum abgeschlossen. gegenüber zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines Monats, 22.2.1 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Versiche­ sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht rungsvertrag fristlos kündigen. - Ihnen spätestens drei Monate oder Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt ha­ - uns spätestens einen Monat ben. vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in 21.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Textform zugegangen ist. Sie haben bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls 22.2.2 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Ver­ sicherungsvertrag von Ihnen zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes 21.2.1 den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern, darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss uns sowie uns unverzüglich – auch mündlich – den Schaden anzuzeigen. spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs­ Soweit es die Umstände gestatten und es Ihnen zumutbar ist, sind unse­ jahres zugegangen sein. re Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung unverzüglich einzu­ holen und zu befolgen; 22.3 Tod des Versicherungsnehmers 21.2.2 einen Schaden durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub Das Vertragsverhältnis endet zwei Monate nach dem Tod des Versiche­ der Polizei unverzüglich anzuzeigen; rungsnehmers, wenn nicht bis spätestens zu diesem Zeitpunkt ein Erbe die Wohnung in derselben Weise nutzt wie der verstorbene Versiche­ 21.2.3 der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhandengekomme- rungsnehmer. nen Sachen einzureichen; 23. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach Eintritt eines 21.2.4 uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis Versicherungsfalls? der abhanden gekommenen, zerstörten oder beschädigten Sachen zur Verfügung zu stellen. Der Versicherungswert der Sachen oder der An­ 23.1 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie oder wir den HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 10 von 40 [Seite 11] Versicherungsvertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des Schadens mindesten 2 Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestimmen liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung. (qualifizierte Mahnung). Diese ist nur wirksam, wenn sie je Versiche­ rungsvertrag die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Ko­ 23.2 Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss dem Vertrags­ sten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den partner spätestens einen Monat nach Auszahlung oder Ablehnung der Ziffern 24.3.4 und 24.3.5 mit dem Fristablauf verbunden sind. Entschädigung zugegangen sein. 24.3.4 Kein Versicherungsschutz 23.3 Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch mit der Zahlung in Ver­ einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden zug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versicherungs­ Versicherungsjahres, wirksam wird. schutz, wenn Sie mit der qualifizierten Mahnung nach Ziffer 24.3.3 da­ rauf hingewiesen wurden. 23.4 Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. 24.3.5 Kündigung Der Versicherungsbeitrag Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch immer mit der Zahlung in Verzug, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer 24. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was ge- Kündigungsfrist kündigen, wenn wir Sie mit der qualifizierten Mahnung schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? nach Ziffer 24.3.3 darauf hingewiesen haben. 24.1 Beitrag und Versicherungsteuer Die Kündigung können wir auch bereits bei der Bestimmung der Zah­ Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die lungsfrist nach Ziffer 24.3.3 aussprechen. In diesem Fall wird unsere Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. Kündigung zum Ablauf der Zahlungsfrist wirksam, wenn Sie in diesem Aus einer Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kün­ Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind und wir Sie in der digungsrecht. qualifizierten Mahnung darauf hingewiesen haben. 24.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Erster oder einmaliger Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats Beitrag den angemahnten Betrag, besteht der Versicherungsvertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist nach 24.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung Ziffer 24.3.3 und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Ver­ sicherungsschutz. Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Ver­ sicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versiche­ 24.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung rungsschutzes. 24.4.1 Rechtzeitige Zahlung Ist eine unterjährige Zahlungsperiode statt der jährlichen Beitrags­ zahlung vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Zahlung gemäß Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zah­ der vereinbarten unterjährigen Zahlungsperiode. Erster Beitrag ist bei lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen einem Versicherungsvertrag, der nicht am Ersten eines Monats beginnt, werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre­ der Beitrag bis zum Monatsende. chen. 24.2.2 Verzug Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge­ zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, geraten unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauffor­ Sie 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages in Verzug, es derung erfolgt. sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. 24.4.2 Beendigung des Lastschriftverfahrens Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie das SEPA- Lastschriftmandat widerrufen haben, oder Sie es aus anderen Gründen 24.2.3 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes zu vertreten haben, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer­ den kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Lastschrift­ Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son­ verfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert ab diesem Zeitpunkt, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text­ worden sind. form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie 24.5 Unterjährige Beitragszahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 24.5.1 Unterjährige Beitragszahlung 24.2.4 Rücktritt Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbar­ Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können ten Zahlungsperiode bezahlen. wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. Ist eine unterjährige Zahlungsperiode statt der jährlichen Beitragszah­ lung vereinbart, sind die noch ausstehenden Beiträge bis zum Ende des Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die laufenden Versicherungsjahres sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. eines Beitrags im Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jähr­ 24.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag liche Beitragszahlung verlangen. 24.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung 24.5.2 Zahlungsperiode Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträge Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zah­ lungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsver­ Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs­ tragsgesetz. Sofern vereinbart, ist neben der jährlichen Zahlungsperio­ schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. de auch eine unterjährige möglich (halb-, vierteljährlich, monatlich). Bei unterjähriger Zahlungsperiode sind im Beitrag die Kosten für zusätzliche 24.3.2 Verzug Verwaltungsaufwendungen enthalten. Welche Zahlungsperiode Sie mit Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mah­ uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entneh­ nung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu men. vertreten haben. Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode unterschei­ Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen den kann, ist in Abschnitt 22 geregelt. Schadens zu verlangen. Bei unterjähriger Zahlungsperiode ist als Zahlungsweg nur das Last­ 24.3.3 Qualifizierte Mahnung schrifteinzugsverfahren möglich. Sofern Sie unterjährige Zahlungspe­ riode beantragt, aber kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Sie auf Ihre dem Versicherungsvertrag eine jährliche Zahlungsperiode zu Grunde Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von gelegt. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 11 von 40 [Seite 12] 24.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung sicherungsschutz für beide neue Wohnungen. Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages haben wir so­ 26.8 Ziffer 26.5 und 26.6 gelten entsprechend für eheähnliche Lebens­ weit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf gemeinschaften und Lebenspartnerschaften, sofern beide Partner am den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versiche­ Versicherungsort gemeldet sind. rungsschutz bestanden hat. 27. Was geschieht bei einer Überversicherung oder Mehrfachversiche- 25. Was kann den Beitrag beeinflussen? rung? 25.1 Kundenbonus 27.1 Überversicherung Der Beitrag wird ermäßigt, wenn für Sie oder eine in Ihrem Haushalt Übersteigt die Höchst-Entschädigungsleistung den Wert der versi­ lebende Person ein weiterer Vertrag in der Hausratversicherung oder cherten Sachen (Versicherungswert) erheblich, so können sowohl Sie ein Vertrag in der Lebensversicherung (auch Berufsunfähigkeits- und als auch wir verlangen, dass die Höchst-Entschädigungsleistung dem Rentenversicherung) oder in der Kfz-Versicherung (für Pkw oder Kraft­ Versicherungswert mit sofortiger Wirkung angepasst und der Beitrag rad), Privaten Unfall-, Haftpflicht- oder Verbundenen Wohngebäudever­ entsprechend herabgesetzt wird. sicherung bei den Cosmos Gesellschaften besteht. 27.2 Mehrfachversicherung 25.2 Junge-Leute-Bonus Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen die­ Der Beitrag wird ermäßigt, sofern Sie das 31. Lebensjahr noch nicht selbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist und vollendet haben. Der Bonus entfällt mit der Beitragsfälligkeit, die auf die entweder die Versicherungssummen zusammen den Versicherungs­ Vollendung des 31. Lebensjahres folgt. wert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Entschä­ digungen, die aufgrund jedes einzelnen Versicherungsvertrages ohne Weitere Bestimmungen Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den Gesamt­ 26. Was haben Sie bei einem Wohnungswechsel zu beachten? Welche schaden übersteigt. Auswirkungen hat ein Umzug auf den Beitrag? 27.2.1 Anzeigepflicht bei Mehrfachversicherung 26.1 Wechseln Sie die in Ziffer 9.1.1 genannte Wohnung, geht der Versi­ Bestehen die Versicherungsverträge, durch die es zu einer Mehrfach­ cherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungs­ versicherung kommt, bei mehreren Versicherern, sind Sie verpflichtet, wechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Behalten uns die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, liegt ein Wohnungswechsel nur sind der andere Versicherer und die Versicherungssumme (Höchst-Ent­ vor, wenn Sie die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige schädigungsleistung) anzugeben. nutzen. Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, so Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt späte­ sind wir unter den in Ziffer 21.1 letzter Absatz und 21.3 beschriebenen stens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch­ leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt des land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt haben. über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä­ 27.2.2 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung testens zwei Monate nach Umzugsbeginn. Bestehen die Versicherungsverträge, durch die es zu einer Mehrfach­ 26.2 Ein Wohnungswechsel ist uns spätestens bei Umzugsbeginn un­ versicherung kommt, bei mehreren Versicherern, sind die Versicherer ter Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern in Textform anzu- als Gesamtschuldner verpflichtet. Das bedeutet, dass jeder für den Be­ zeigen. trag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrag ob­ 26.3 Waren für die bisherige Wohnung besondere Sicherungen verein­ liegt. Die Versicherungsnehmer können aber im Ganzen nicht mehr als bart, so ist uns in Textform mitzuteilen, ob entsprechende Sicherungen den Betrag des ihnen entstandenen Schadens verlangen; dies gilt auch, in der neuen Wohnung vorhanden sind (Ziffer 20.1). wenn die Verträge nur bei einem Versicherer bestehen. 26.4 Liegt nach einem Umzug die neue Wohnung an einem Ort, für den Haben Sie oder ein anderer Versicherter aus anderen Versicherungs­ unser zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültiger Tarif einen ande­ verträgen bereits eine Entschädigung für denselben Schaden erhalten, ren Beitragssatz vorsieht, so ändert sich ab Umzugsbeginn der Beitrag so ermäßigt sich der Anspruch aus vorliegendem Versicherungsvertrag entsprechend diesem Tarif. in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Verträgen insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versicherungssummen, 26.5 Sie können den Versicherungsvertrag kündigen, wenn sich der Bei­ aus denen der Beitrag errechnet wurde, nur in diesem Versicherungs­ trag gemäß Ziffer 26.4 erhöht. Die Kündigung hat spätestens einen Mo­ vertrag in Deckung gegeben worden wäre. nat nach Zugang der Mitteilung über den erhöhten Beitrag zu erfolgen. Sie wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam. Die Kündigung ist 27.2.3 Betrügerische Mehrfachversicherung in Textform zu erklären. Haben Sie die Mehrfachversicherung in der Absicht abgeschlossen, Wir können in diesem Fall den Beitrag nur zeitanteilig bis zur Wirksam­ sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist keit der Kündigung beanspruchen. Ist die Anzeige gemäß Ziffer 26.2 jeder in dieser Absicht geschlossene Versicherungsvertrag nichtig. Uns erfolgt, wird der Beitrag nur in der für die bisherige Wohnung maßge­ steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nich­ benden Höhe geschuldet. tigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt haben. 26.6 Ziehen Sie bei einer Trennung von Ihrem Ehegatten aus der Ehe­ 27.2.4 Beseitigung einer Mehrfachversicherung wohnung aus und bleibt Ihr Ehegatte in der bisherigen Ehewohnung Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass zurück, so gelten als Versicherungsort (Ziffer 9.1) Ihre neue Wohnung Sie dies wussten, können Sie verlangen, dass der später geschlossene und die bisherige Ehewohnung. Dies gilt bis zu einer Änderung des Ver­ Versicherungsvertrag aufgehoben oder dessen Versicherungssumme sicherungsvertrages, längstens jedoch bis zum Ablauf von drei Mona­ unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag re­ ten nach der nächsten, auf Ihren Auszug folgenden Beitragsfälligkeit. duziert wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Sind Danach besteht Versicherungsschutz nur noch in Ihrer neuen Wohnung. alle betroffenen Versicherer damit einverstanden, so können Sie auch 26.7 Sind beide Ehegatten Versicherungsnehmer und zieht bei einer verlangen, dass die Versicherungsverträge anteilig im Verhältnis der Trennung von Ehegatten einer von Ihnen aus der Ehewohnung aus, so Versicherungssummen reduziert werden, bis alle Versicherungssum­ sind Versicherungsort (Ziffer 9.1) die bisherige Ehewohnung und die men gemeinsam dem Versicherungswert entsprechen. neue Wohnung des ausziehenden Ehegatten. Dies gilt bis zu einer Än­ Die Aufhebung des Versicherungsvertrags oder die Herabsetzung der derung des Versicherungsvertrages, längstens jedoch bis zum Ablauf Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit­ von drei Monaten nach der nächsten, auf den Auszug des Ehegatten punkt wirksam, zu dem uns Ihre Erklärung zugeht. folgenden Beitragsfälligkeit. Danach erlischt der Versicherungsschutz für die neue Wohnung. Die vorstehenden Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehr­ fachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der Ziehen beide Ehegatten in neue Wohnungen, so gilt Satz 1 entspre­ mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. chend. Nach Ablauf der Frist von drei Monaten nach der nächsten, auf Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig den Auszug der Ehegatten folgenden Beitragsfälligkeit erlischt der Ver­ oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, können HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 12 von 40 [Seite 13] Sie nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen 32.3 Unbekannter Wohnsitz und der Beiträge verlangen. Sind Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Kla­ 28. Welche Kenntnis und welches Verhalten von Repräsentanten müs- geerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit sen Sie sich zurechnen lassen? bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz. Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten 32.4 Umzug ins Ausland zurechnen lassen. Dies gilt zum Beispiel im Rahmen der Ziffer 3.2.1, 14.4.2, 15, 20 und 21. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutsch­ land bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem 29. Was ist bei Versicherung für fremde Rechnung zu beachten? Versicherungsvertrag nach unserem Sitz. 29.1 Schließen Sie die Versicherung im eigenen Namen für einen ande­ 33. Welches Recht findet Anwendung? ren (Versicherten) ab, können Sie, auch wenn Sie nicht im Besitz des Versicherungsscheines sind, über die Rechte des Versicherten ohne Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes bestimmt dessen Zustimmung verfügen, insbesondere die Zahlung der Entschädi­ ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. gung verlangen und die Rechte des Versicherten übertragen. Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. Wir können jedoch vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis 34. Was gilt bei Sanktionen und Embargos? verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi- 29.2 Der Versicherte kann nicht über seine Rechte verfügen, selbst cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar- wenn er im Besitz des Versicherungsscheines ist. Er kann die Zahlung teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsankti­ der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. onen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik 29.3 Soweit Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung Deutschland entgegenstehen. ist, kommt auch Kenntnis oder Verhalten des Versicherten in Betracht. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Em­ 30. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt, wenn Sie bargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvor­ uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? schriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 30.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Sie sollen an unse­ 35. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal nicht re Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen zufrieden sind? Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sind, stehen Ihnen derzeit ins­ 30.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge­ besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Unser Beschwerdemanagement Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes 35.1 Für Kundenbeschwerden ist unsere Zentrale Beschwerdestelle als zugegangen. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten gerne für Sie da. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: Namensänderung. Cosmos Versicherung AG 30.3 Sofern die Internet-Vertrags-Verwaltung in meinCosmosDirekt Zentrale Beschwerdestelle, Halbergstr. 50-60, 66121 Saarbrücken vereinbart ist, gilt zusätzlich: E-Mail: kundendialog@cosmosdirekt.de Telefon: 0681- 9 66 77 55 In Ihrem persönlichen Online-Bereich meinCosmosDirekt (d. h., über Ihren meinCosmosDirekt-Account) verwalten Sie Ihre Vertragsan- Versicherungsombudsmann gelegenheiten. Über die Einstellung wichtiger Vertragsinformationen 35.2 Sind Sie mit unserer Entscheidung nicht einverstanden oder hat in Ihren meinCosmosDirekt-Account werden Sie per E-Mail benach­ eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen gewünschten richtigt. Eine Änderung Ihrer für die E-Mail-Benachrichtigung (sowie Ergebnis geführt, können Sie sich als Verbraucher an den Ombudsmann für Ihre Vertragsverwaltung im Internet) hinterlegten E-Mail-Adresse für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: müssen Sie uns in Ihrer Vertragsverwaltung im Internet unverzüglich anzeigen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie immer aktuell Versicherungsombudsmann e. V. über die Einstellung von Vertragsinformationen in Ihre Vertragsverwal­ Postfach 080632 tung im Internet informiert werden. 10006 Berlin E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de 31. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Internet: www.versicherungsombudsmann.de Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Die Fristberechnung richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Als Mitglied im Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Versicherungsombudsmann e. V. haben wir uns verpflichtet, an dem Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemeldet, Schlichtungsverfahren teilzunehmen. so zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang un­ Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über unsere serer in Textform mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller bei Webseite) abgeschlossen haben, können Sie sich mit Ihrer Beschwer- der Fristberechnung nicht mit. de auch online an die Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ 32. Welches Gericht ist zuständig? wenden. Ihre Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi­ cherungsombudsmann weitergeleitet. 32.1 Klagen gegen uns Versicherungsaufsicht Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Sind Sie eine natürliche 35.3 Sie haben auch die Möglichkeit, sich an die für uns zuständige Auf­ Person ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur sicht zu wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol­ Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die der­ chen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. zeitigen Kontaktdaten sind: 32.2 Klagen gegen Sie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Sektor Versicherungsaufsicht Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versicherungs- Graurheindorfer Straße 108 vertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren Wohn­ 53117 Bonn sitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhnlichen E-Mail: poststelle@bafin.de Aufenthalts zuständig ist. Ist eine juristische Person Versicherungsneh­ mer, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach deren Sitz oder Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und einzelne deren Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn eine Offene Handelsgesell­ Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. schaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder Rechtsweg eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Versicherungsnehmer ist. 35.4 Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 13 von 40 [Seite 14] Leistungsbeschreibung zur Hausratversicherung Leistungen Fundstelle Basis Comfort Elementarschäden mit 1.000 EUR Selbstbeteiligung BEH – ✓ Einbruchdiebstahl und Raub Ziffer 13 VHB Wertsachen 20 %* 40 %* Klausel HR 25 Inhalt von Bankschließfächern Klausel HR 06 20 %* 40 %* Räuberische Erpressung Klausel HR 50 – ✓ Diebstahl von Gartenmöbeln und -geräten, Grills und Spielgeräten Klausel HR 27 – ✓ von Wäsche auf der Leine, Waschmaschinen und Wäschetrocknern Klausel HR 26 – ✓ aus Gemeinschaftsräumen von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen Klausel HR 28 – ✓ aus Schiffskabinen und Zugabteilen Klausel HR 21 – bis 40.000 EUR aus Kfz, Wohnwagen/Wohnmobilen Klausel HR 03 – bis 5.000 EUR aus Wassersportfahrzeugen Klausel HR 20 – bis 5.000 EUR aus Krankenzimmern (auch Reha, Kur) Klausel HR 19 – bis 5.000 EUR aus Umkleidekabinen Klausel HR 22 – bis 5.000 EUR am Arbeitsplatz Klausel HR 47 – bis 5.000 EUR Trickdiebstahl Klausel HR 46 – bis 5.000 EUR Versicherte Kosten Ziffer 2.1.7 VHB 50 EUR pro Tag, 100 EUR pro Tag, Hotelkosten Klausel HR 36 180 Tage unbegrenzt Ziffer 2.1.3 VHB Transport- und Lagerkosten 180 Tage ✓ Klausel HR 35 Ziffer 2.1.9 VHB Bewachungskosten 7 Tage ✓ Klausel HR 37 Umzugskosten nach einem Versicherungsfall, wenn die Wohnung länger Ziffer 2.1.15 VHB bis 1.000 EUR ✓ als 100 Tage unbewohnt ist Klausel HR 31 Rückreisekosten aus dem Urlaub bei Schäden über 5.000 EUR Klausel HR 14 bis 2.000 EUR ✓ Feuerlöschkosten Ziffer 2.1.11 VHB ✓ ✓ Mehrkosten durch Technologiefortschritt Ziffer 2.1.12 VHB ✓ ✓ Mehrkosten durch energetische Modernisierung von Haushaltsgeräten Ziffer 2.1.13 VHB ✓ ✓ Reparaturkosten für behindertengerechte Einbauten Ziffer 2.1.14 VHB ✓ ✓ Kosten durch Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl/Raub Klausel HR 32 – bis 5.000 EUR Wasserverlust infolge eines Rohrbruchschadens Klausel HR 34 – bis 5.000 EUR Datenrettungskosten nach Versicherungsfall Klausel HR 33 – bis 5.000 EUR Sachverständigenkosten bei Schäden über 25.000 EUR Klausel HR 49 – 80 % der Kosten Sonstige Leistungen Überspannungsschäden durch Blitz (inkl. Gefriergut) Klausel HR 01 10 %* ✓ Ziffer 9.3 VHB 6 Monate, 12 Monate, Außenversicherung (weltweit) Klausel HR 38 bis 20.000 EUR bis 40.000 EUR Arbeitszimmer Ziffer 9.1.5 VHB ✓ ✓ Ziffer 10.2 VHB Vorsorgeversicherung für neuen Hausrat 10 %* 20 %* Klausel HR 42 30 %*, Vorsorgeversicherung für Kinder Klausel HR 07 – bis 6 Monate Anprall von Kraft- und Schienenfahrzeugen Ziffer 3.1 VHB ✓ ✓ Nutzwärmeschäden Ziffer 4.1 VHB ✓ ✓ Wasser aus Aquarien und Wasserbetten Ziffer 7.1 VHB ✓ ✓ Schäden durch Blindgänger Ziffer 3.1 VHB ✓ ✓ Überschallknall Ziffer 3.1 VHB ✓ ✓ Grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls Ziffer 3.2 VHB ✓ ✓ Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes Klausel HR 45 – ✓ Seng- und Schmorschäden Klausel HR 23 – bis 5.000 EUR Rauch- und Rußschäden Klausel HR 48 – bis 5.000 EUR Handelsware Klausel HR 29 – bis 5.000 EUR Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Terrassen, Balkonen und Loggien Klausel HR 24 – bis 5.000 EUR Sportausrüstung außerhalb der versicherten Wohnung Klausel HR 18 – bis 5.000 EUR Umzugsschutz Klausel HR 30 – bis 10.000 EUR HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 14 von 40 [Seite 15] Leistungen Fundstelle Basis Comfort Vorübergehendes Unbewohntsein der Wohnung Ziffer 20.1.3 VHB 90 Tage 90 Tage Keine Anzeigepflicht bei Aufstellung eines Gerüsts Ziffer 20.2.4 VHB ✓ ✓ Mindeststandard GDV-Musterbedingungen Klausel HR 51 ✓ ✓ Glasversicherung AGIB sofern vereinbart sofern vereinbart Fahrraddiebstahl Klausel HR 11 sofern vereinbart sofern vereinbart Onlineschutz Plus bis 10.000 EUR BOSP sofern vereinbart sofern vereinbart Home Assistance Plus BHAP sofern vereinbart sofern vereinbart * der Höchst-Entschädigungsleistung HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 15 von 40 [Seite 16] Klauseln für die Verbundene Hausratversicherung (Stand: Mai 2021) HR 01 Überspannungsschäden durch Blitz Seite 17 HR 03 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen Seite 17 HR 06 Inhalt von Bankschließfächern Seite 17 HR 07 Vorsorgeversicherung für Kinder Seite 17 HR 08 Arbeitsgeräte Seite 17 HR 09 Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung Seite 17 HR 10 Kein Abzug wegen Unterversicherung Seite 17 HR 11 Fahrraddiebstahl Seite 17 HR 12 Eingelagerte Hausratgegenstände Seite 17 HR 13 Sicherheitsvorschriften Seite 18 HR 14 Rückreisekosten aus dem Urlaub Seite 18 HR 17 Selbstbeteiligung Seite 18 HR 18 Sportausrüstung außerhalb der versicherten Wohnung Seite 18 HR 19 Diebstahl aus Krankenzimmern Seite 18 HR 20 Diebstahl aus Wassersportfahrzeugen Seite 18 HR 21 Diebstahl aus Schiffskabinen und Zugabteilen Seite 18 HR 22 Diebstahl aus Umkleidekabinen Seite 18 HR 23 Seng- und Schmorschäden Seite 18 HR 24 Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Terrassen, Balkonen und Loggien Seite 19 HR 25 Wertsachen Seite 19 HR 26 Diebstahl von Wäsche auf der Leine sowie Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen Seite 19 HR 27 Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Spielgeräten Seite 19 HR 28 Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen Seite 19 HR 29 Handelsware Seite 19 HR 30 Umzugsschutz Seite 19 HR 31 Umzugskosten nach Versicherungsfall Seite 19 HR 32 Kosten durch Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder Raub Seite 20 HR 33 Datenrettungskosten nach Versicherungsfall Seite 20 HR 34 Wasserverlust infolge eines Rohrbruchschadens Seite 20 HR 35 Transport- und Lagerkosten Seite 20 HR 36 Hotelkosten Seite 20 HR 37 Bewachungskosten Seite 20 HR 38 Außenversicherung Seite 20 HR 42 Vorsorgeversicherung für neuen Hausrat Seite 20 HR 45 Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes Seite 20 HR 46 Trickdiebstahl Seite 20 HR 47 Diebstahl am Arbeitsplatz Seite 20 HR 48 Rauch- und Rußschäden Seite 21 HR 49 Kosten des Sachverständigenverfahrens Seite 21 HR 50 Räuberische Erpressung Seite 21 HR 51 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen Seite 21 HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 16 von 40 [Seite 17] Wichtiger Hinweis: Diese Klauseln gelten nur, wenn sie vereinbart HR 08 Arbeitsgeräte wurden. Abweichend von Ziffer 1.2.5 VHB sind Arbeitsgeräte und Einrichtungs­ HR 01 Überspannungsschäden durch Blitz gegenstände, die dem Beruf oder Gewerbe dienen, nicht mitversichert. 1. Abweichend von Ziffer 4.2 und 4.6.2 VHB ersetzen wir auch Über­ HR 09 Hausrat außerhalb der ständigen Wohnung spannungsschäden durch Blitz. Abweichend von Ziffer 1 und 13 VHB sind nicht versichert: 2. Sofern besonders vereinbart, sind auch Schäden an Gefriergut in­ folge unvorhersehbarer Unterbrechung der Energiezufuhr (Netzausfall) 1. In Wochenend-, Ferien-, Land-, Jagd-, Garten- und Weinberghäusern mitversichert. sowie in sonstigen nicht ständig bewohnten Gebäuden: 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich gungsgrenze. Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle HR 02 entfällt Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, HR 03 Diebstahl aus Kraftfahrzeugen Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische Apparate 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB wird auch Entschädigung geleistet sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), je­ für versicherte Sachen, die Ihnen gehören oder Ihrem persönlichen doch mit Ausnahme von Möbelstücken. Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der versicher­ 2. In Zweitwohnungen in ständig bewohnten Gebäuden: ten Wohnung befinden und innerhalb Europas im geographischen Sinn durch Aufbrechen verschlossener Kraftfahrzeuge (auch Wohnwagen / Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich Wohnmobil) oder einer auf dem Kraftfahrzeug montierte verschlossene Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, Dachbox nicht aber Kraftfahrzeuganhänger, entwendet oder bei diesem Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Dem Aufbrechen steht die Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Verwendung falscher Schlüssel oder anderer zum ordnungsgemäßen Gobelins. Öffnen nicht bestimmter Werkzeuge gleich. HR 10 Kein Abzug wegen Unterversicherung Gleiches gilt für Sachen, die einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person gehören oder deren persönlichem Gebrauch dienen. 1. Wir nehmen abweichend von Ziffer 12.3 VHB keinen Abzug wegen Unterversicherung vor. 2. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß Ziffer 13.1 VHB. 2. Widersprechen Sie gemäß Ziffer 10.3 VHB einer Erhöhung der Höchst-Entschädigungsleistung gemäß Ziffer 10.1 VHB, können wir 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende des laufenden gungsgrenze. Versicherungsjahres durch Erklärung in Textform verlangen, dass diese Bestimmungen mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres entfallen. 4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ stelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen der Poli- 3. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so können Sie den Versi­ zeidienststelle eine Auflistung einzureichen. cherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der unserer Er­ klärung zum Ende des laufenden Versicherungsjahres kündigen. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. HR 11 Fahrraddiebstahl HR 04 entfällt 1. Für Fahrräder (hierzu zählen auch Pedelecs, die nicht versicherungs­ pflichtig sind) und Fahrradanhänger erstreckt sich der Versicherungs­ HR 05 entfällt schutz auch auf Schäden durch Diebstahl, wenn das Fahrrad und der HR 06 Inhalt von Bankschließfächern Fahrradanhänger nachweislich zur Zeit des Diebstahls in verkehrsüb­ licher Weise durch ein Schloss gesichert war. 1. Abweichend von Ziffer 9.3 VHB besteht Versicherungsschutz auch in Tresorräumen von Geldinstituten, soweit dort Kundenschließfächer von 2. Für die mit dem Fahrrad oder dem Fahrradanhänger lose verbun­ Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person denen und regelmäßig seinem Gebrauch dienenden Sachen besteht zu privaten Zwecken genutzt werden. Versicherungsschutz nur, wenn diese zusammen mit dem Fahrrad oder dem Fahrradanhänger abhandengekommen sind. 2. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze für Wertsachen. 4. Sie haben Unterlagen über den Hersteller, die Marke und die Rahmen- nummer der versicherten Fahrräder und Fahrradanhänger zu beschaf­ HR 07 Vorsorgeversicherung für Kinder fen und aufzubewahren. 1. Gründen in häuslicher Gemeinschaft mit Ihnen lebende Kinder (leib­ Verletzen Sie diese Bestimmung, so können Sie Entschädigung nur ver­ liche Kinder, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder – auch des Lebenspart­ langen, wenn Sie die Merkmale anderweitig nachweisen können. ners) erstmalig einen eigenen Haushalt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, besteht auch für den neuen Haushalt Versicherungs­ 5. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ schutz (Vorsorgeversicherung). Die Vorsorgeversicherung erlischt stelle anzuzeigen und uns einen Nachweis dafür zu erbringen, dass das sechs Monate nach Umzugsbeginn. Spätestens ab diesem Zeitpunkt Fahrrad oder der Fahrradanhänger nicht innerhalb von drei Wochen seit kann der Versicherungsschutz nur über eine eigene Hausratversiche­ Anzeige des Diebstahls wieder herbeigeschafft wurde. rung geboten werden. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen zu den 2. Versicherungsschutz im Rahmen der Vorsorgeversicherung besteht Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. nach den diesem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Allgemei­ HR 12 Eingelagerte Hausratgegenstände nen Bedingungen für die Verbundene Hausratversicherung (VHB). Zu­ sätzlich vereinbarte Klauseln und Bedingungen haben keine Gültigkeit. Von eingelagerten Hausratgegenständen sind nicht versichert: 3. In Abänderung von Ziffer 1.3 VHB ist fremdes Eigentum im Rahmen Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden einschließlich der Vorsorgeversicherung nur dann versichert, wenn es dem Gebrauch Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Edelsteine, des Kindes dient. Perlen, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle Sachen aus Silber, Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche 4. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus oder Gobelins, Kunstgegenstände (z. B. Gemälde, Collagen, Zeich­ einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. nungen, Graphiken und Plastiken), Schusswaffen, Foto- und optische 5. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschä­ Apparate sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiqui­ digungsgrenze. Abweichend von Ziffer 12.3 VHB wird im Rahmen der täten), jedoch mit Ausnahme von Möbelstücken. Vorsorgeversicherung kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenom­ men. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 17 von 40 [Seite 18] HR 13 Sicherheitsvorschriften 2. Versicherungsschutz besteht, wenn Sie sich stationär in eine Kran­ kenhaus, Sanatorium, einer Rehabilitations- oder Kureinrichtung inner­ 1. Für die Zeit, in der sich niemand in der versicherten Wohnung aufhält, halb der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. sind alle Schließvorrichtungen und vereinbarten Sicherungen zu betäti­ gen und die vereinbarten Einbruchmeldeanlagen einzuschalten. 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi- gungsgrenze. Für Wertsachen gemäß Ziffer 13.1 VHB ist die Entschädi­ 2. Alle Schließvorrichtungen, vereinbarten Sicherungen und vereinbar­ gung je Versicherungsfall auf 250 EUR begrenzt. ten Einbruchmeldeanlagen sind in gebrauchsfähigem Zustand zu erhal­ ten; Störungen, Mängel und Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. 4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ stelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen der 3. Ziffer 1 findet keine Anwendung, soweit die Einhaltung dieser Ob­ Polizeidienststelle eine Auflistung einzureichen. Verletzen Sie eine die­ liegenheit Ihnen oder Ihrem Repräsentanten bei objektiver Würdigung ser Obliegenheiten, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten aller Umstände billigerweise nicht zugemutet werden kann. im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. 4. Verletzen Sie oder Ihr Repräsentant eine der Obliegenheiten gemäß HR 20 Diebstahl aus Wassersportfahrzeugen Ziffer 1 oder 2, so gelten die Bestimmungen der Ziffern 21.1 und 21.3 VHB. Danach können wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB wird auch Entschädigung geleistet zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz für versicherte Sachen, die Ihnen gehören oder Ihrem persönlichen oder teilweise befreit sein. Gebrauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der ver- sicherten Wohnung befinden und innerhalb Europas im geographischen 5. Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten Sinn durch Aufbrechen verschlossener Kabinen in Wassersportfahr­ die Bestimmungen der Ziffer 20 VHB. Danach können wir bei Vorliegen zeuge entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt der entsprechenden Voraussetzungen eine Vertragsänderung verlan­ werden. Dem Auf-brechen steht die Verwendung falscher Schlüssel gen, zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht oder anderer zum ordnungsgemäßen Öffnen nicht bestimmter Werk­ ganz oder teilweise befreit sein. zeuge gleich. Gleiches gilt für Sachen, die einer mit Ihnen in häuslicher HR 14 Rückreisekosten aus dem Urlaub Gemeinschaft lebenden Person gehören oder deren persönlichem Ge­ brauch dienen. 1. Wir ersetzen den Mehraufwand für Fahrtkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig eine Urlaubsreise ab­ 2. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß Ziffer 13.1 brechen und an den Schadenort (Versicherungsort gemäß Ziffer 9 VHB) VHB. reisen 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ Gleiches gilt, wenn an Ihrer Stelle eine mitreisende, mit Ihnen in häus­ gungsgrenze. licher Gemeinschaft lebende Person, eine Urlaubsreise abbricht. 4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ 2. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussicht­ stelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen der lich 5.000 EUR übersteigt und Ihre Anwesenheit oder die einer mitreisen­ Polizeidienststelle eine Auflistung einzureichen. Verletzen Sie eine die­ den, mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person am Scha­ ser Obliegenheiten, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten denort notwendig macht. im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. 3. Als Urlaubsreise gilt jede von Ihnen privat veranlasste Abwesenheit von HR 21 Diebstahl aus Schiffskabinen und Zugabteilen mindestens vier Tagen bis zu einer Dauer von höchstens sechs Wochen. 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB wird auch Entschädigung geleistet 4. Mehraufwände für Fahrtkosten werden für ein angemessenes Reise­ für versicherte Sachen, die Ihnen gehören oder Ihrem persönlichen Ge­ mittel ersetzt, entsprechend dem benutzten Urlaubsreisemittel und der brauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der versicher­ Dringlichkeit der Reise an den Schadenort. ten Wohnung befinden und durch Aufbrechen verschlossener Schiffs­ kabinen oder Zugabteilen entwendet oder bei diesem Ereignis zerstört 5. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ oder beschädigt werden. gungsgrenze. Gleiches gilt für Sachen, die einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft HR 15 entfällt lebenden Person gehören oder deren persönlichem Gebrauch dienen. HR 16 entfällt 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. Für Wertsachen gemäß Ziffer 13.1 VHB ist die Entschädi­ HR 17 Selbstbeteiligung gung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt. 1. Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Be­ 3. Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung trag einschließlich Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 2.1.10 VHB wird je aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann Versicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. (z. B. Reisegepäckversicherung). 2. Die Selbstbeteiligung gilt nicht für die Mitversicherung von Elemen­ 4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der dem zuständigen Dienst­ tarschäden (Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, personal des Schiffs-/Bahnbetreibers zu melden und sich eine Bestäti­ Schneedruck, Lawinen); für diese Schäden gilt eine eigene Selbstbetei­ gung über die Meldung aushändigen zu lassen. Ebenfalls unverzüglich ligung vereinbart. haben Sie darüber hinaus der zuständigen Polizeidienststelle den Dieb­ HR 18 Sportausrüstung außerhalb der versicherten Wohnung stahl anzuzeigen und dieser über etwa abhanden gekommener Sachen eine Auflistung einzureichen. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, 1. In Erweiterung von Ziffer 9.3 VHB besteht Versicherungsschutz auch so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall für Sportausrüstungen (z. B. Reitsättel, Golfausrüstungen), die Ihnen ge- gemäß Ziffer 21.3 VHB. hören und Ihrem persönlichen Gebrauch dienen, wenn Sie diese stän- dig außerhalb Ihrer Wohnung an der Sportstätte aufbewahren. Gleiches HR 22 Diebstahl aus Umkleidekabinen gilt für Sportausrüstungen, die einer mit Ihnen in häuslicher Gemein­ 1. In Erweiterung von Ziffer 9.3 VHB leisten wir auch Entschädigung für schaft lebenden Person gehören und deren persönlichem Gebrauch versicherte Sachen, die durch Aufbrechen verschlossener, außerhalb dienen. von Gebäuden aufgestellter Umkleidekabinen oder Spinde entwendet 2. Der Versicherungsschutz besteht nur innerhalb der Bundesrepublik oder bei diesem Ereignis zerstört oder beschädigt werden. Deutschland. 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ 3. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus gungsgrenze. einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. HR 23 Seng- und Schmorschäden 4. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ 1. Abweichend von Ziffer 4.7.1 VHB ersetzen wir auch Seng- und gungsgrenze. Schmorschäden, die nicht durch einen Brand, Blitzschlag, Explosion, HR 19 Diebstahl aus Krankenzimmern Implosion oder Verpuffung entstanden sind. 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB leisten wir Entschädigung auch bei 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ einfachem Diebstahl versicherter Sachen aus einem Krankenzimmer. gungsgrenze. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 18 von 40 [Seite 19] HR 24 Sturm- und Hagelschäden an Hausrat auf Terrassen, Balkonen 1.1 außerhalb der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versi­ und Loggien cherungsgrundstück, 1. Abweichend von Ziffer 9.1.6 VHB besteht für Sturm- und Hagel- 1.2 in Räumen des Wohnhauses, in dem sich die versicherte Wohnung schäden Versicherungsschutz auch auf zur Wohnung gehörenden Bal­ befindet, die Sie gemeinsam mit anderen Hausbewohnern nutzen, konen und Loggien sowie unmittelbar an das Gebäude anschließenden Terrassen. 1.3 im Treppenhaus des Wohnhauses, in dem sich die versicherte Woh­ nung befindet. 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. 2. Für die mit Kinderwagen, Rollstühlen oder Gehhilfen lose verbundenen und regelmäßig deren Gebrauch dienenden Sachen besteht Versiche­ HR 25 Wertsachen rungsschutz nur, wenn diese zusammen mit Kinderwagen, Rollstuhl oder Gehhilfe abhanden gekommen sind. 1. Abweichend von Ziffer 13.2 VHB ist die Entschädigung für Wertsa­ chen je Versicherungsfall auf 40% der Höchst-Entschädigungsleistung 3. Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung aus begrenzt. einem anderen Versicherungsvertrag (zum Beispiel private oder gesetz­ liche Krankenversicherung) beansprucht werden kann und bei fremdem 2. Abweichend von Ziffer 13.3 VHB gelten folgende besondere Entschä­ Eigentum nur insoweit, wie Sie zum Ersatz des entstandenen Schadens digungsgrenzen für Wertsachen, die sich außerhalb verschlossener verpflichtet sind. VdS-anerkannter Wertschutzschränke befinden, die mindestens 200 kg wiegen oder bei geringerem Gewicht nach den Vorschriften des Her­ 4. Für den einzelnen Schadenfall gilt die vereinbarte Entschädigungs­ stellers fachmännisch verankert oder in die Wand oder im Fußboden grenze. bündig eingelassen sind (Einmauerschrank); 5. Sie haben Unterlagen über den Hersteller und die Marke des Roll­ 2.1 insgesamt 1.000 EUR für Bargeld und auf Geldkarten geladene Be- stuhls oder der Gehhilfe zu beschaffen und aufzubewahren; bei Roll­ träge, ausgenommen Münzen, deren Versicherungswert den Nenn- stühlen darüber hinaus auch die Fahrgestellnummer. betrag übersteigt; 6. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ 2.2 insgesamt 5.000 EUR für Urkunden einschließlich Sparbücher und stelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen der Po­ sonstige Wertpapiere; lizeidienststelle eine Auflistung einzureichen. Verletzen Sie eine dieser Obliegenheiten, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im 2.3 insgesamt 40% der Höchst-Entschädigungsleistung, maximal 25.000 Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. EUR für Schmucksachen, Edelsteine, Perlen, Armband- und Taschen­ uhren, Briefmarken, Telefonkarten, Münzen und Medaillen sowie alle HR 29 Handelsware Sachen aus Gold und Platin. 1. In Erweiterung von Ziffer 1.2.6 VHB besteht Versicherungsschutz auch HR 26 Diebstahl von Wäsche auf der Leine sowie Waschmaschinen für Handelsware, die Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein­ und Wäschetrocknern aus Gemeinschaftsräumen schaft lebenden Person im Beruf oder Gewerbe dienen. 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB leisten wir Entschädigung auch im 2. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen gemäß Ziffer 13 Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von VHB. 1.1 Wäsche, die sich zum Waschen, Trocknen oder Bleichen außerhalb 3. Kein Versicherungsschutz besteht darüber hinaus in Räumen in Ne­ der Versicherungsräume auf dem eingefriedeten Versicherungsgrund­ bengebäuden sowie in Nebenräumen der Wohnung (zum Beispiel Ein­ stück befindet; zelkeller, Dachspeicher) 1.2 Waschmaschinen und Wäschetrocknern aus Räumen, die Sie ge­ 4. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus meinsam mit anderen Hausbewohnern nutzen. einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ 5. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. gungsgrenze. 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ HR 30 Umzugsschutz stelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen der zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung einzureichen. Verletzen 1. In Erweiterung von Ziffer 9.3 VHB besteht auch Versicherungsschutz Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegen­ für versicherten Sachen (Ziffer 1 VHB) während des privat organisierten heiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. Umzugs auf dem Transportweg von der alten zur neuen Wohnung. Der Versicherungsschutz beginnt, sobald sich die versicherten Sachen in HR 27 Diebstahl von Gartenmöbeln, Gartengeräten, Grills und Spiel- Ihrem privaten Transportfahrzeug befinden und endet, sobald die ver­ geräten sicherten Sachen aus diesem ausgeladen werden. Der Versicherungs­ schutz erlischt spätestens 7 Tage nach Umzugsbeginn. Kein Versiche­ 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB leisten wir Entschädigung auch im rungsschutz besteht für Wertsachen (Ziffer 13 VHB). Falle der Entwendung durch einfachen Diebstahl von 2. Neben den nach Ziffer 3 VHB versicherten Gefahren leisten wir auch 1.1 Gartenmöbeln, Gartengeräten (einschließlich Rasenmäher und Entschädigung, wenn die versicherten Sachen durch Diebstahl aus Mähroboter), Grills sowie die in Ziffer 1.2 aufgeführten, nicht fest veran­ dem verschlossenen Kfz bzw. Anhänger oder durch einen Unfall mit dem kerten Spielgeräte, wenn sich diese außerhalb der Versicherungsräume privaten Transportfahrzeug abhandenkommen, zerstört oder beschädigt auf dem eingefriedeten Versicherungsgrundstück befinden. werden. 1.2 Versicherte Spielgeräte sind nicht fest verankerte Rutschen, Schau­ 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ keln, Trampoline, Hüpfburgen, Tischtennisplatten, Sandkisten, Wasser­ gungsgrenze. rutschen und Planschbecken. 4. Entschädigung wird nur geleistet, soweit Entschädigung nicht aus 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. gungsgrenze. 5. Einen Diebstahl haben Sie unverzüglich der zuständigen Polizei­ 3. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ dienststelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen stelle anzuzeigen und über etwa abhanden gekommene Sachen der der Polizeidienststelle eine Auflistung einzureichen. Verletzen Sie eine zuständigen Polizeidienststelle eine Aufstellung einzureichen. Verletzen dieser Obliegenheiten, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegen­ Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegen­ heiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. heiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.3 VHB. HR 31 Umzugskosten nach Versicherungsfall HR 28 Diebstahl von Kinderwagen, Rollstühlen und Gehhilfen In Erweiterung von Ziffer 2.1.15 VHB ersetzen wir die notwendigen und 1. In Erweiterung der Ziffer 5 VHB leisten wir auch im Falle der Ent­ tatsächlich entstandenen Kosten eines Umzugs in unbegrenzter Höhe, wendung durch einfachen Diebstahl Entschädigung für Kinderwagen, maximal bis zur Höchstentschädigungsleistung. Rollstühlen (Krankenfahrstühle) und Gehhilfen (zum Beispiel Rollatoren, Dreipunkt-Gehstöcke, Krücken) HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 19 von 40 [Seite 20] HR 32 Kosten durch Telefonmissbrauch nach Einbruchdiebstahl oder HR 43 entfällt Raub HR 44 entfällt 1. Wir leisten auch Ersatz für entstandene Mehrkosten, wenn nach einem Einbruch oder Raub gemäß Ziffer 5 VHB der Täter innerhalb der HR 45 Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes versicherten Wohnung den Telefonanschluss des Festnetzes oder das In Erweiterung von Ziffer 7.1 VHB werden Regenfallrohre, die innerhalb Mobiltelefon missbraucht. des Gebäudes verlegt sind, den Ableitungsrohren der Wasserversor­ 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gung gleichgestellt. gungsgrenze. HR 46 Trickdiebstahl 3. Sie haben den Einbruch oder Raub unverzüglich der zuständigen Po­ 1. In Erweiterung von Ziffer 4.1 VHB leisten wir Entschädigung für versi­ lizeidienststelle anzuzeigen. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten cherte Sachen, die durch Diebstahl aus der versicherten Wohnung ent­ die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß wendet werden, nachdem sich der Täter unter Vortäuschung falscher Ziffer 21.3 VHB. Tatsachen auf eine der in Ziffern 2 und 3 genannten Weisen Zutritt zur HR 33 Datenrettungskosten nach Versicherungsfall Wohnung verschafft hat (Trickdiebstahl). 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VHB ersetzen wir die notwendigen und 2. Ein versicherter Trickdiebstahl im Sinne von Ziffer 1 liegt vor, wenn der tatsächlich entstandenen Kosten für die technische Wiederherstellung Diebstahl dadurch ermöglicht wird, dass Sie dem Täter den Zutritt zur – nicht Wiederbeschaffung – von elektronisch gespeicherten Daten und Wohnung gestatten, nachdem er Programmen. Voraussetzung ist, dass der Datenträger (z. B. Computer­ 2.1 eine Notlage oder sonstige Hilfe erfordernde Situation vorgetäuscht festplatte, SSD), auf dem die Daten bzw. Programme gespeichert sind, hat, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung innerhalb der durch einen Versicherungsfall gemäß Ziffer 3.1 VHB beschädigt wird, so Wohnung erfordert; dass dieser nicht mehr ohne Hilfe lesbar ist. 2.2 eine Berechtigung oder Funktion vorgetäuscht hat, die ihn vermeint­ 2. Fälle, in denen der Datenträger selbst unbeschädigt ist – nicht jedoch lich zum Betreten der Wohnung berechtigt; das Gerät, in dem es verbaut ist – werden Ziffer 1 gleichgestellt. 2.3 eine tatsächlich nicht bestehende persönliche Beziehung oder ein 3. Ersetzt werden auch die Kosten einer versuchten, erfolglosen Wie­ nicht bestehendes Verwandtschaftsverhältnis zu Ihnen oder zu einer mit derherstellung. Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person glaubhaft dargelegt 4. Wir ersetzen keine Datenrettungskosten für Daten und Programme, und sich hierdurch eine Einladung zum Betreten der Wohnung erschli- die Sie unrechtmäßig besitzen und zu deren Nutzung Sie nicht berech­ chen hat. tigt sind. Gleiches gilt für Daten und Programme, die Sie auf Rücksiche­ 3. Ein versicherter Trickdiebstahl liegt auch dann vor, wenn der Dieb­ rungs- oder Installationsmedien vorhalten. Die Programme und Daten stahl dadurch ermöglicht wird, dass zwar der Zutritt zur Wohnung ver­ selbst – einschließlich der Kosten eines neuerlichen Lizenzerwerbs – wehrt wird, Sie jedoch auf eine der in Ziffer 2 genannten Weisen dazu sind nicht versichert (siehe auch Ziffer 1.4.6 VHB). gebracht werden, aus einem anderen Raum der Wohnung etwas zu 5. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ holen und währenddessen den Täter an der geöffneten Wohnungstür gungsgrenze. warten lassen. HR 34 Wasserverlust infolge eines Rohrbruchschadens 4. Ihnen stehen Personen gleich, die mit Ihnen in häuslicher Gemein­ schaft leben. 1. In Erweiterung von Ziffer 2 VHB ersetzen wir auch Kosten, die dadurch entstehen, dass Leitungswasser infolge eines Frost- oder sonstigen 5. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ Bruchschadens innerhalb der versicherten Wohnung bestimmungs­ gungsgrenze. widrig ausgetreten ist und Ihnen der Mehrverbrauch durch das Versor­ 6. Sie haben den Diebstahl unverzüglich der zuständigen Polizeidienst­ gungsunternehmen in Rechnung gestellt wird. stelle anzuzeigen und dieser unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gekommenen Sachen einzureichen. gungsgrenze. Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen zu den HR 35 Transport- und Lagerkosten Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21 VHB. Danach kön­ nen wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Kün­ In Erweiterung von Ziffer 2.1.3 VHB ersetzen wir die Kosten für den digung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz oder Transport und die Lagerung des versicherten Hausrates für eine unbe­ teilweise befreit sein. grenzte Dauer. Ziffer 12.4. VHB bleibt hiervon unberührt. HR 47 Diebstahl am Arbeitsplatz HR 36 Hotelkosten 1. In Erweiterung von Ziffer 5 VHB leisten wir auch Entschädigung für In Erweiterung von Ziffer 2.1.7 VHB ersetzen wir die Hotelkosten für die versicherte Sachen, die Ihnen gehören oder Ihrem persönlichen Ge­ Dauer von 360 Tagen. Die Entschädigung ist auf 100 EUR pro Tag be­ brauch dienen, wenn sie sich vorübergehend außerhalb der versi­ grenzt. Ziffer 12.4 VHB bleibt hiervon unberührt. cherten Wohnung an Ihrem Arbeitsplatz befinden und dort entwendet werden. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitsplatz innerhalb eines HR 37 Bewachungskosten Gebäudes in der Bundesrepublik Deutschland befindet. In Erweiterung von Ziffer 2.1.9 VHB ersetzen wir Kosten für die Bewa­ Gleiches gilt für Sachen, die einer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft chung versicherter Sachen für eine unbegrenzte Dauer. Ziffer 12.4. VHB lebenden Person gehören oder deren persönlichem Gebrauch dienen. bleibt hiervon unberührt. 2. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ HR 38 Außenversicherung gungsgrenze. Keine Entschädigung wird geleistet für Wertsachen ge­ In Erweiterung von Ziffer 9.3 VHB besteht Versicherungsschutz im Rah­ mäß Ziffer 13.1 VHB. men der Außenversicherung für die Dauer von 12 Monaten. Für den 3. Eine Entschädigung wird nur geleistet, soweit keine Entschädigung einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädigungsgrenze, aus einem anderen Versicherungsvertrag beansprucht werden kann. maximal jedoch 40.000 EUR. 4. Sie haben den Diebstahl unverzüglich Ihrem Arbeitgeber oder Dienst­ Für Wertsachen gelten darüber hinaus die Entschädigungsgrenzen herren (sofern vorhanden) zu melden und sich eine Bestätigung über gemäß Klausel HR 25. die Meldung aushändigen zu lassen. Ebenfalls unverzüglich haben Sie HR 39 entfällt der zuständigen Polizeidienststelle den Diebstahl anzuzeigen und dieser eine Aufstellung über etwa abhanden gekommene Sachen zur Verfü­ HR 40 entfällt gung zu stellen. HR 41 entfällt Verletzen Sie diese Obliegenheit, so gelten die Bestimmungen zu den Obliegenheiten im Versicherungsfall gemäß Ziffer 21 VHB. Danach kön­ HR 42 Vorsorgeversicherung für neuen Hausrat nen wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zur Kün­ Abweichend von Ziffer 10.2 VHB erhöht sich die vereinbarte oder ange- digung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz oder passte Höchst-Entschädigungsleistung um einen Vorsorgebetrag von 20%. teilweise befreit sein. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 20 von 40 [Seite 21] HR 48 Rauch- und Rußschäden 1. In Erweiterung von Ziffer 4 VHB sind Rauch- und Rußschäden auch dann versichert, wenn diese nicht als Folge eines Brandes entstanden sind. Versichert ist jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung der versicherten Sachen durch Rauch oder Ruß, der plötzlich bestim­ mungswidrig aus den am Versicherungsort befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trockenanlagen austritt. 2. Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden durch die allmähliche Einwirkung von Rauch oder Ruß. 3. Für den einzelnen Versicherungsfall gilt die vereinbarte Entschädi­ gungsgrenze. HR 49 Kosten des Sachverständigenverfahrens In Erweiterung von Ziffer 18 VHB ersetzen wir 80% der bedingungsge­ mäß von Ihnen zu tragenden Kosten für das Sachverständigenverfah­ ren, soweit der entschädigungspflichtige Schaden gemäß Ziffer 12 VHB den Betrag von 25.000 EUR übersteigt. HR 50 Räuberische Erpressung Abweichend von Ziffer 5.5.2 VHB leisten wir Entschädigung für versi­ cherte Sachen, wenn diese erst auf Verlangen des drohenden oder Ge­ walt anwendenden Täters an den Ort der Wegnahme oder Herausgabe herangeschafft wurden. Ziffer 13 VHB bleibt hiervon unberührt. HR 51 Abweichungen gegenüber den GDV-Musterbedingungen Die Ihrem Versicherungsvertrag zugrunde liegenden Versicherungs­ bedingungen weichen ausschließlich zu Ihrem Vorteil von den vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) empfohlenen Musterbedingungen (Stand 2017) ab. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 21 von 40 [Seite 22] Besondere Bedingungen für die Versicherung weiterer Elementarschäden in der Verbundenen Hausratversicherung (BEH) (Stand: Mai 2021) 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? Seite 22 2. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Seite 22 3. Was ist unter Überschwemmung des Versicherungsortes zu verstehen?   Seite 22 4. Was ist unter Rückstau zu verstehen? Seite 22 5. Was ist unter Erdbeben zu verstehen? Seite 22 6. Was ist unter Erdsenkung zu verstehen? Seite 22 7. Was ist unter Erdrutsch zu verstehen? Seite 22 8. Was ist unter Schneedruck zu verstehen? Seite 22 9. Was ist unter Lawinen zu verstehen? Seite 22 10. Welche besonderen Sicherheitsvorschriften haben Sie zu beachten? Seite 22 11. Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus? Seite 23 12. Wann und wie können diese Besonderen Bedingungen gekündigt werden? Seite 23 13. Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Hausratvertrag endet? Seite 23 Wichtiger Hinweis: Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn 4. Was ist unter Rückstau zu verstehen? sie vereinbart wurden. Rückstau ist der bestimmungswidrige Austritt von Wasser aus dem 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? Rohrsystem des Gebäudes, in dem sich die versicherten Sachen befin­ den, oder dessen zugehörigen Einrichtungen, durch Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Verbundene Hausratver­ sicherung (VHB), soweit sich nicht aus folgenden Bestimmungen etwas 4.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Ge- anderes ergibt. wässern; 2. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? 4.2 Witterungsniederschläge. 2.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch 5. Was ist unter Erdbeben zu verstehen? – Überschwemmung des Versicherungsortes (Ziffer 3), 5.1 Erdbeben ist eine naturbedingte Erschütterung des Erdbodens, die durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren ausgelöst wird. – Rückstau (Ziffer 4), 5.2 Erdbeben wird unterstellt, wenn Sie nachweisen, dass – Erdbeben (Ziffer 5), 5.2.1 die naturbedingte Erschütterung des Erdbodens in der Umgebung – Erdsenkung (Ziffer 6), des Versicherungsortes Schäden an Gebäuden in einwandfreiem Zu­ – Erdrutsch (Ziffer 7), stand oder an ebenso widerstandsfähigen anderen Sachen angerichtet hat oder – Schneedruck (Ziffer 8), 5.2.2 der Schaden wegen des einwandfreien Zustandes des Gebäudes, – Lawinen (Ziffer 9) in dem sich die versicherten Sachen befunden haben, nur durch ein Erd­ beben entstanden sein kann. zerstört oder beschädigt werden oder infolge eines solchen Ereignisses abhandenkommen. 6. Was ist unter Erdsenkung zu verstehen? 2.2 Entschädigt werden auch die versicherten Kosten gemäß Ziffer 2 6.1 Erdsenkung ist eine naturbedingte Absenkung des Erdbodens über VHB sowie gegebenenfalls zusätzlich versicherte Kosten. natürlichen Hohlräumen. 3. Was ist unter Überschwemmung des Versicherungsortes zu ver- 6.2 Nicht versichert sind Schäden durch Trockenheit oder Austrocknung stehen? 7. Was ist unter Erdrutsch zu verstehen? 3.1 Überschwemmung ist eine Überflutung des Grund und Bodens, auf dem das Gebäude liegt, in dem sich die versicherten Sachen befinden, Erdrutsch ist ein naturbedingtes Abgleiten oder Abstürzen von Ge­ durch steins- oder Erdmassen. 3.1.1 Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Ge­ 8. Was ist unter Schneedruck zu verstehen? wässern; Schneedruck ist die Wirkung des Gewichts von Schnee- und Eismassen. 3.1.2 Witterungsniederschläge. 9. Was ist unter Lawinen zu verstehen? 3.2 Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Lawinen sind an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen. Schäden durch 10. Welche besonderen Sicherheitsvorschriften haben Sie zu beach- 3.2.1 Sturmflut; ten? 3.2.2 Grundwasser. 10.1 In Ergänzung von Ziffer 21.1 VHB haben Sie alle notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen gegen Elementarschäden zu treffen. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 22 von 40 [Seite 23] Insbesondere sind zur Vermeidung von Überschwemmung- und Rück­ stauschäden wasserführende Anlagen auf dem Grund und Boden, auf dem das Gebäude steht, in dem sich die versicherten Sachen befinden, freizuhalten und Rückstausicherungen gemäß der jeweils geltenden Landesbauordnung stets funktionsbereit zu halten. 10.2 Verletzen Sie eine dieser Sicherheitsvorschriften, so gelten die Be­ stimmungen zu den Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall gemäß Ziffer 21.1 und 21.3 VHB. Danach können wir bei Vorliegen der entspre­ chenden Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von un­ serer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit sein. 10.3 Führt die Obliegenheitsverletzung zu einer Gefahrerhöhung, so gelten die Bestimmungen der Ziffer 20 VHB. Danach können wir bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen eine Vertragsänderung verlangen, zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungs­ pflicht ganz oder teilweise befreit sein. 11. Wie wirkt sich eine Selbstbeteiligung aus? Der bedingungsgemäß als entschädigungspflichtig errechnete Betrag einschließlich Aufwendungsersatz gemäß Ziffer 2.1.10 VHB wird je Ver­ sicherungsfall um die vereinbarte Selbstbeteiligung gekürzt. 12. Wann und wie können diese Besonderen Bedingungen gekündigt werden? 12.1 Sie können unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, wir unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, die Versicherung weiterer Ele­ mentarschäden durch Erklärung in Textform kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des lau­ fenden Versicherungsjahres wirksam wird. 12.2 Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zu­ gang unserer Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 12.3 Im Falle einer Kündigung haben wir soweit durch Gesetz nicht et­ was anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 13. Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn der Hausratver- trag endet? Mit Beendigung des Hausratversicherungsvertrages erlischt auch die Versicherung weiterer Elementarschäden. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 23 von 40 [Seite 24] Besondere Bedingungen für den Onlineschutz Plus in der Hausratversicherung (BOSP) (Stand: Mai 2021) 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? Seite 24 2. Was ist Gegenstand der Versicherung? Seite 24 3. Wann liegt ein Versicherungsfall vor?   Seite 25 4. Wer ist versichert? Seite 25 5. Welche Konten und Karten sind in Ziffer 2.1 versichert? Seite 25 6. Inwieweit ist die Höhe unserer Leistungen begrenzt? Seite 25 7. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? Seite 25 8. Welche Obliegenheiten haben Sie bei oder nach Eintritt eines Versicherungsfalls? Seite 25 9. Wann und wie können diese Besonderen Bedingungen gekündigt werden? Seite 26 10. Was geschieht bei Wegfall des versicherten Risikos? Seite 26 11. Was ist bei Mitversicherten zu beachten? Seite 26 12. Was passiert mit Ersatzansprüchen der versicherten Person gegen Dritte? Seite 26 13. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn der Hausratversicherungsvertrag endet? Seite 26 Wichtiger Hinweis: Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn – beim Lastschriftverfahren, bei Überweisungsaufträgen und bei Einlö- sie vereinbart wurden. sung von Schecks; 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? – bei Barabhebungen. Es gelten die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Verbun­ 2.1.2 Ein Missbrauch liegt vor, wenn der handelnde Dritte zu der Verfü- dene Hausratversicherung (VHB), soweit sich nicht aus den folgenden gung weder selbst berechtigt noch von Ihnen oder einer mitversicher- Bestimmungen etwas anderes ergibt. ten Person beauftragt oder bevollmächtigt ist. 2. Was ist Gegenstand der Versicherung? 2.1.3 Versichert ist der von Ihnen bei jedem Schadenereignis (=Versi­ cherungsfall) aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Bestimmungen 2.1 Im Rahmen dieser Bedingungen besteht weltweiter Versicherungs­ selbst zu tragende Schaden, es sei denn, Sie oder eine mitversicherte schutz für unmittelbare Vermögensschäden, die Ihnen oder einer mit­ Person haben den Schaden vorsätzlich herbeigeführt. Versicherungs­ versicherten Person durch missbräuchliche Verfügungen Dritter auf schutz besteht auch, wenn Ihnen oder einer mitversicherten Person einem Konto entstehen, die Ihnen oder einer mitversicherten Person grob fahrlässige Mitwirkung bei der Entstehung eines Schadens vorge­ nicht anderweitig erstattet werden. worfen wird. 2.1.1 Versichert ist insbesondere der Missbrauch 2.2 Vermögensschäden bei Internetgeschäften sind wie folgt versichert: – von Kredit-, Bank- oder sonstigen Debitkarten (u. a. frühere ec- 2.2.1 Versichert sind von Ihnen über das Internet gekaufte Waren (kör­ Karten) sowie von Kundenkarten mit Zahlfunktion bei Abhebungen an perliche Gegenstände), die dem privaten oder persönlichen Gebrauch Geldausgabeautomaten oder beim bargeldlosen Bezahlen von Wa- dienen. Versicherungsschutz besteht für die Nichtlieferung (Verlust) der ren und Dienstleistungen; versicherten Ware. – von Kartennummern bei Bezahlvorgängen (auch im Internet); Eine Nichtlieferung im Sinne der vorliegenden Bedingungen liegt vor, – beim Online-Banking oder bei der Nutzung sonstiger Online-Bezahl- wenn die Ware nicht innerhalb eines Monats nach Bezahlung des Kauf­ systeme (E-Payment) mit Bank-Funktion. preises oder Bezahlung einer vereinbarten Teilzahlung eingetroffen ist, es sei denn, eine spätere Lieferung wurde vereinbart. In diesem Fall liegt Versichert sind hierbei insbesondere Schäden durch Phishing. eine Nichtlieferung vor, wenn die Ware nicht innerhalb eines Monats ab dem vereinbarten Liefertermin geliefert wurde. Eine Nichtlieferung liegt Als Phishing gilt ein Verfahren, bei dem Täter sich mit Hilfe gefälsch- auch dann vor, wenn Sie Opfer eines sogenannten Fake-Shops (real ter E-Mails vertrauliche Zugangs- und Identifikationsdaten von arg- nicht existierende Shops) geworden sind. losen Dritten verschaffen. Dabei nutzen die Täter typischerweise ein durch die Täuschung über die tatsächliche Identität erlangtes Ver- Im Falle einer telefonischen oder schriftlichen Bestellung bei einem üb­ trauensverhältnis aus. Mit den gewonnenen Daten nehmen die Täter licherweise im Onlinehandel tätigen Unternehmen wird die Transaktion unter der Identität des Inhabers im Online-Zahlungsverkehr uner- einem Internetkauf gleichgestellt. Gleiches gilt für Käufe von Waren, die laubte Handlungen vor. über das Internet von Privatpersonen angeboten werden. Versicherungsschutz besteht, wenn der Schaden bei privaten Online- Der Versicherungsschutz besteht für Warenbestellungen ab einem Wa­ Banking-Aktionen bzw. Online-Bezahlvorgängen entstanden ist, die renwert von 50 EUR. Sie oder eine mitversicherte Person am Laptop/portablen PC oder sonstigen mobilen Endgeräten (z. B. Tablet oder Smartphone) durch- 2.2.2 Versichert sind Vermögensschäden aus Internetverkäufen, die da­ geführt haben. durch entstehen, dass Sie oder eine versicherte Person Waren im Inter­ net verkaufen und der Käufer den Kauf oder die Zahlung mittels eines Mehrere Schäden stellen einen Versicherungsfall dar, wenn sie auf betrügerisch und rechtswidrig verwendeten Accounts eines unbetei­ eine gemeinsame schadenursächliche Handlung (= Phishing-Angriff) ligten Dritten durchführt. Sie oder die versicherte Person sind diesem zurückzuführen sind, bei der die Täter mehrere Zugangs- und Iden- Dritten gegenüber rechtlich verpflichtet, eine Rückerstattung des Kauf­ tifikationsdaten von Ihnen oder einer mitversicherten Person erlangt preises zu leisten, obwohl die Ware versendet wurde und diese auch haben. nicht zurückerhalten werden kann. – beim Telefon-, Telefax- und E-Mail-Banking; HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 24 von 40 [Seite 25] 3. Wann liegt ein Versicherungsfall vor? Kenntnis von Verlust, Diebstahl, missbräuchlicher Verwendung oder sonstiger nichtautorisierter Nutzung eines Zahlungsauthentifizie- 3.1 Ein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer 2.1 liegt vor, wenn und rungsinstruments) oder gemäß § 676b Abs. 1 BGB (Anzeige unver- soweit das kontoführende Geldinstitut/Vertragspartner von Online-Be­ züglich nach Feststellung einer nicht autorisierten Zahlung) vorsätz- zahlungssystemen bzw. der Kartenvertragspartner es schriftlich abge­ lich nicht erfüllt haben oder lehnt hat, den missbräuchlich verfügten Betrag ganz oder teilweise zu erstatten. – Sie oder eine mitversicherte Person den Zeitraum zur Prüfung und Feststellung einer nicht autorisierten Zahlung (gemäß § 676b Abs. 2 3.2 Ein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer 2.2.1 liegt vor, wenn Sie BGB gilt eine gesetzliche Ausschlussfrist von 13 Monaten ab Erhalt dem Verkäufer eine angemessene Frist in Textform setzen oder dies ver­ des Kontoauszuges bzw. der Kartenabrechnung mit der missbräuch- suchen und der Verkäufer innerhalb dieser Frist weder die Kaufsache lichen Belastung) vorsätzlich ungenutzt haben verstreichen lassen. liefert noch den Kaufpreis erstattet. Handeln Sie oder eine mitversicherte Person in den Fällen von Absatz 3.3 Ein Versicherungsfall im Sinne von Ziffer 2.2.2 liegt vor, wenn der 2 und 3 insoweit nur fahrlässig, bleibt der Versicherungsschutz jedoch Kaufpreis von Ihnen tatsächlich an den unbeteiligten Dritten erstattet bestehen; wurde. Dies gilt nicht, wenn Sie sich anderweitig schadlos halten kön­ nen, z. B. durch einen Erstattungsanspruch gegenüber Ihrem Zahlungs­ 7.1.6 durch den Verlust von Bargeld oder elektronisch gespeichertem dienstleister. Geld aus Ihrem Besitz bzw. dem Besitz einer mitversicherten Person; 4. Wer ist versichert? 7.1.7 im Zusammenhang mit Abrechnungen von Telefon- oder Internet­ providern; Versichert sind Sie sowie alle Personen, die mit Ihnen in häuslicher Ge­ meinschaft leben und dort mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. 7.1.8 die als mittelbare Folge einer missbräuchlichen Verfügung entstan- den sind, wie z. B. entgangener Gewinn oder Zinsverluste oder Kosten 5. Welche Konten und Karten sind in Ziffer 2.1 versichert? der Rechtsverfolgung; 5.1 Versichert sind alle Konto- und Kartenverbindungen, die Sie oder 7.1.9 die Ihnen dadurch entstehen, weil die missbräuchliche Verfügung eine mitversicherte Person zu Geldinstituten oder Kartenvertragspart­ durch eine mitversicherte Person erfolgt ist; nern oder anderen Vertragspartnern von Online-Bezahlsystemen im Inland unterhalten. Eine Auflistung der einzelnen Konto- und Karten­ 7.1.10 die einer mitversicherten Person entstehen, weil die missbräuch­ verbindungen ist nicht notwendig. Nach Vertragsabschluss neu einge­ liche Verfügung richtete Konto- und Kartenverbindungen im Inland sind im Rahmen des bestehenden Versicherungsvertrages automatisch mitversichert. – durch Sie erfolgt ist; statt 5.2 Eine Kontoverbindung wird im Inland unterhalten, wenn das Konto – durch eine andere mitversicherte Person erfolgt ist. von einer Stelle mit deutscher Bankleitzahl/BIC geführt wird. Eine Kar- 7.2 Im Rahmen von Schäden durch Internet-Ein-/Verkäufen gemäß Zif- tenverbindung wird im Inland unterhalten, wenn das Konto, auf dem die fer 2.2 sind folgende Fälle vom Versicherungsschutz ausgeschlossen mit einer Debitkarte getätigten Verfügungen unmittelbar belastet oder von dem die Abrechnungssalden einer Kredit- oder Kundenkarte einge­ 7.2.1 Kauf und Verkauf von zogen werden, von einer Stelle mit deutscher Bankleitzahl/BIC geführt – Münzen und Banknoten, bei denen die Eigenschaft als gesetzliches wird. Zahlungsmittel im Vordergrund steht sowie von Schecks, Reise- 6. Inwieweit ist die Höhe unserer Leistungen begrenzt? schecks und sonstigen Wertpapieren; 6.1 Für Versicherungsfälle nach Ziffer 2.1 gilt eine Entschädigungsgren­ – Strom, Gas, Pflanzen und Tiere; ze von 10.000 EUR. Diese gilt unabhängig von der Anzahl der mitver­ – Waffen; sicherten Personen und unabhängig von Art, Anzahl und Umfang der unterhaltenen Konto- und Kartenverbindungen. – illegale oder nicht zum freien Handel zugelassenen Waren. 6.2 Für Versicherungsfälle nach Ziffer 2.2 ist die Entschädigung je Versi­ 7.2.2 Darüber hinaus besteht kein Versicherungsschutz bei Schäden cherungsfall auf 3.000 EUR begrenzt. in Zusammenhang mit Online-Verträgen über Dienstleistungen, Down­ loads, (Software-)Lizenzen oder Urheberrechten sowie für entgangene 6.3 Die nach Ziffer 6.1 und 6.2 vereinbarten Entschädigungsgrenzen Gewinne, Zinsverluste sowie etwaige Kosten einer Rechtsverfolgung. stellen zugleich die Höchstersatzleistungen für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres dar. 7.2.3 Wird Ware bei einem Internetverkauf nach Ziffer 2.2.2 von Ihnen beziehungsweise der versicherten Person bereits vor Erhalt der Zah­ 6.4 Sofern im Rahmen der Hausratversicherung eine Selbstbeteiligung lung versendet, so besteht kein Versicherungsschutz. vereinbart gilt, erstreckt sich diese nicht auf die Leistungen des Online­ schutz Plus. 8. Welche Obliegenheiten haben Sie bei oder nach Eintritt eines Ver- sicherungsfalls? 7. In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlossen? 8.1 Sie müssen unverzüglich eine von Ihnen unterzeichnete Schaden­ 7.1 Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden nach Ziffer 2.1, anzeige mit allen erforderlichen Angaben in Schriftform an die AXE- 7.1.1 die durch missbräuchliche Verwendung von Debitkarten, Kre­ KURANZ Schadenmanagement GmbH mit Sitz in 53113 Bonn, dit- oder Kundenkarten oder PIN, TAN, sonstigen Identifikations- oder Adenauerallee 133 senden. Legitimationsdaten, einer digitalen Signatur oder echten Inhaber- oder 8.2 Bei einem Versicherungsfall nach Ziffer 2.1 sind der Schadenanzei­ Legitimationspapieren verursacht werden, die bereits vor Antragstel­ ge gemäß Ziffer 8.1 folgende Unterlagen im Originalbeizufügen: lung in den Besitz eines Dritten gelangt sind bzw. dieser davon Kennt­ nis erlangt hat oder Ihnen bzw. einer mitversicherten Person (auch bei – eine Bestätigung der Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft unbekanntem Verbleib) abhandengekommen sind (keine Rückwärtsde­ über die Erstattung einer Strafanzeige wegen des angezeigten Scha- ckung); dens sowie 7.1.2 die Sie oder eine mitversicherte Person in betrügerischer Absicht – eine schriftliche Erklärung des betroffenen kontoführenden Geldin- ermöglicht haben; stituts, des Vertragspartners im Online-Bezahlsystem oder Kartenver- tragspartners, mit der die Übernahme des Schadens ganz oder teil- 7.1.3 die Sie oder eine mitversicherte Person vorsätzlich herbeigeführt weise abgelehnt worden ist. haben (z. B. durch vorsätzliche Bekanntgabe der personalisierten Si­ cherheitsmerkmale wie PIN, TAN, digitale Signatur etc.); 8.3 Bei einem Versicherungsfall nach Ziffer 2.2.1 haben Sie nachweislich die Rechte in Anspruch zu nehmen, die Ihnen gesetzlich oder vertraglich 7.1.4 wegen deren Verursachung keine Strafanzeige gegenüber den zu­ zustehen, um ständigen Strafverfolgungsbehörden erstattet wird; – bei Nichtlieferung eine neue Lieferung des Gegenstands durch den 7.1.5 die Sie oder eine mitversicherte Person nur deshalb zu tragen ha­ Verkäufer zu erwirken; ben, weil – bei Unterbleiben einer Nachlieferung den Kaufpreis nach Rücktritt – Sie oder eine mitversicherte Person im Verhältnis zum konto- vom Verkäufer erstattet zu bekommen. führenden Geldinstitut bzw. Kartenvertragspartner die gesetzlichen Anzeigepflichten gemäß § 675l S.2 BGB (Anzeige unverzüglich nach HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 25 von 40 [Seite 26] Sie haben den von uns gezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich Person zu, sind uns diese auf Verlangen schriftlich abzutreten, soweit ohne Aufforderung zurückzuerstatten, wenn der Kaufvertrag doch noch wir den Schaden ersetzt haben. ordnungsgemäß erfüllt wird. 12.3 Stehen Ihnen und/oder einer mitversicherten Person darüber hi­ 8.4 Bei einem Versicherungsfall nach Ziffer 2.2.2 haben Sie der AXEKU­ naus weitere Ersatzansprüche gegen den Dritten aus demselben Scha­ RANZ Schadenmanagement GmbH gegenüber nachzuweisen, dass denfall zu, so sind diese weiteren Ersatzansprüche im Verhältnis zu uns vorrangig. – Sie die Ihnen gesetzlich zustehenden Rechte in Anspruch genommen haben, um die gelieferte Ware vom vermeintlichen Käufer zurück zu 12.4 Der Übergang kann nicht zu Ihrem Nachteil oder zum Nachteil einer bekommen. Voraussetzung für unsere Leistung ist, dass der vermeint- mitversicherten Person geltend gemacht werden. liche Käufer dieser Aufforderung nicht nachgekommen ist, 13. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn der Hausratver- – Sie unverzüglich Strafanzeige bei einer Strafverfolgungsbehörde ge- sicherungsvertrag endet? stellt haben. Mit Beendigung des Hausratversicherungsvertrages erlischt auch die Sie haben den von uns gezahlten Entschädigungsbetrag unverzüglich Onlineschutz Plus-Versicherung. ohne Aufforderung an uns zurückzuerstatten, wenn Sie oder eine mit­ versicherte Person eine Zahlung oder Rückgabe der Sache durch den Dritten erhalten haben. 8.5 Sie haben der AXEKURANZ Schadenmanagement GmbH jede zumut- bare Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten sowie jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen in Schriftform – zu erteilen und die angeforderten Unterlagen beizubringen. 8.6 Sie haben der AXEKURANZ Schadenmanagement GmbH alle dien- lichen Auskünfte zu allen möglichen Ansprüchen gegenüber jeglichen Schaden verursachenden Dritten zu erteilen. 8.7 Verletzen Sie die Obliegenheiten im Versicherungsfall, so gelten die Bestimmungen gemäß Ziffer 21.3 VHB. Danach können wir unter bestimmten Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch von unserer Leistungspflicht ganz oder teilweise befreit sein. 9. Wann und wie können diese Besonderen Bedingungen gekündigt werden? 9.1 Sie können den Onlineschutz Plus unter Einhaltung einer Frist von einem Monat, wir unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten, durch Erklärung in Textform kündigen. Sie können bestimmen, dass Ihre Kündigung erst zum Schluss des lau­ fenden Versicherungsjahres wirksam wird. 9.2 Machen wir von unserem Kündigungsrecht Gebrauch, so können Sie den Hausratversicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Erklärung zum gleichen Zeitpunkt kündigen. 9.3 Im Falle einer Kündigung haben wir, soweit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat. 10. Was geschieht bei Wegfall des versicherten Risikos? Wenn versicherte Risiken vollständig und dauerhaft wegfallen (z. B. Auflösung aller versicherten Konto- und Kartenverbindungen), erlischt die Versicherung. Uns steht der Beitrag zu, den wir hätten erheben kön­ nen, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem wir vom Wegfall Kenntnis erlangt haben. 11. Was ist bei Mitversicherten zu beachten? 11.1 Erstreckt sich die Versicherung auch auf Ansprüche mitversicher- ter Personen, sind alle für Sie geltenden Bestimmungen auf die Mitver- sicherten entsprechend anzuwenden. 11.2 Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht aus- schließlich Ihnen zu. Sie sind neben den Mitversicherten für die Erfül- lung der Obliegenheiten verantwortlich. 11.3 Eine Entschädigungsleistung erfolgt ausschließlich auf Ihr Konto, das uns als Beitragseinzugskonto benannt wurde. 11.4 Sind wir Ihnen gegenüber von der Verpflichtung zur Leistung frei, gilt dies auch gegenüber allen mitversicherten Personen. 12. Was passiert mit Ersatzansprüchen der versicherten Person gegen Dritte? 12.1 Die Ihnen aufgrund eines Missbrauchs gemäß Ziffer 1. zustehenden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Dritte oder auf Gutschrift gegen- über dem Geldinstitut, dem Vertragspartner im Online-Bezahlsystem oder dem Kartenvertragspartner gehen auf uns über, soweit wir den Schaden ersetzt haben. 12.2 Stehen Ansprüche auf Schadenersatz gegen Dritte oder auf Gut- schrift gegenüber dem Geldinstitut, dem Vertragspartner im Online- Bezahlsystem oder dem Kartenvertragspartner einer mitversicherten HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 26 von 40 [Seite 27] Besondere Bedingungen für die Home Assistance Plus in der Hausratversicherung (BHAP) (Stand: Mai 2021) 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? Seite 27 2. Wer ist versichert? Seite 27 3. Wie können Sie die Hilfe- und Serviceleistungen in Anspruch nehmen?   Seite 27 4. Welche Hilfe- und Serviceleistungen sind versichert (Leistungsfälle)? Seite 27 5. Was ist unter Schlüsseldienst im Notfall zu verstehen? Seite 28 6. Was ist unter Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten zu verstehen? Seite 28 7. Was ist unter Sanitär-Installateurservice im Notfall zu verstehen? Seite 28 8. Was ist unter Elektro-Installateurservice im Notfall zu verstehen? Seite 28 9. Was ist unter Notdienst bei Ausfall der Heizung zu verstehen? Seite 29 10. Was ist unter Bereitstellung einer Notheizung zu verstehen? Seite 29 11. Was ist unter Schädlingsbekämpfung zu verstehen? Seite 29 12. Was ist unter Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern zu verstehen? Seite 29 13. Was ist unter Kinderbetreuung im Notfall zu verstehen? Seite 29 14. Was ist unter Haustierversorgung und -unterbringung im Notfall zu verstehen? Seite 29 15. Was ist unter Rohrreinigungsservice zu verstehen? Seite 29 16. Was ist unter Psychologische Krisenerstberatung nach Einbruchdiebstahl, und Raub und anderen Gewalttaten zu verstehen? Seite 29 17. Was ist unter Datenrettung infolge Virenbefalls oder anderer Schadsoftware zu verstehen? Seite 29 18. Was ist unter Smart Home Notfallcenter zu verstehen? Seite 30 19. Was ist unter der Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Notfall zu verstehen? Seite 30 20. Was ist unter Organisation der Bewachung Ihrer Wohnung im Notfall zu verstehen? Seite 30 21. Was ist unter Organisation der Möbelunterstellung im Notfall zu verstehen? Seite 30 22. Was ist unter Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Dokumenten (Dokumentendepot) zu verstehen? Seite 30 23. Was ist unter Benennung von Handwerkern und Dienstleistern zu verstehen? Seite 30 24. Was ist unter IT-Assistance zu verstehen? Seite 31 25. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn der Hausratversicherungsvertrag endet? Seite 31 Wichtiger Hinweis: Diese Besonderen Bedingungen gelten nur, wenn der) gemäß Ziffer 5, sie vereinbart wurden. – Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten gemäß Ziffer 6, 1. Welche Vertragsgrundlagen gelten? – Sanitär-Installateurservice im Notfall gemäß Ziffer 7, Es gelten die vereinbarten Allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedin­ gungen (VHB) sowie die vereinbarten Besonderen Bedingungen und – Elektro-Installateurservice im Notfall gemäß Ziffer 8, Klauseln, soweit sich aus den folgenden Bestimmungen nicht etwas – Notdienst bei Ausfall der Heizung gemäß Ziffer 9, anderes ergibt. – Bereitstellung einer Notheizung gemäß Ziffer 10, 2. Wer ist versichert? – Schädlingsbekämpfung gemäß Ziffer 11, Versichert sind Sie sowie alle Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben. Den versicherten Personen steht die Geltendma­ – Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienennestern gemäß Ziffer 12, chung von Ansprüchen aus dem Versicherungsvertrag zu. – Kinderbetreuung im Notfall gemäß Ziffer 13, 3. Wie können Sie die Hilfe- und Serviceleistungen in Anspruch neh- – Haustierversorgung und -unterbringung im Notfall gemäß Ziffer 14 , men? – Rohrreinigungsservice gemäß Ziffer 15, Voraussetzung für die Erbringung der Hilfe- und Serviceleistungen ge­ mäß Ziffern 4.1, 4.2, 4.8 und 4.9 ist, dass Sie oder eine versicherte Person – Psychologische Krisenerstberatung nach Einbruchdiebstahl, Raub uns damit telefonisch unter der Rufnummer 0681 - 966 6817 beauftragen. und anderen Gewalttaten gemäß Ziffer 16, Hierzu steht Ihnen und den versicherten Personen 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr ein Service-Team zur Verfügung. – Datenrettung infolge Virenbefalls oder anderer Schadsoftware gemäß Ziffer 17. 4. Welche Hilfe- und Serviceleistungen sind versichert (Leistungsfälle)? Für den einzelnen Leistungsfall gilt eine Entschädigungsgrenze von 4.1 Hilfe- und Serviceleistungen mit Kostenübernahme 500 EUR. Wir erbringen folgende Hilfe- und Serviceleistungen: 4.2 Smart Home Notfallcenter – Schlüsseldienst im Notfall (einschließlich Kosten für ein provisori- Wir erbringen folgende Hilfe- und Serviceleistungen gemäß Ziffer 18: sches Schloss beziehungsweise einen provisorischen Schließzylin- HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 27 von 40 [Seite 28] – Beauftragung eines Wach- und Sicherheitsdienstes bei Verdacht auf weil einen Einbruchdiebstahl (Ziffer 18.1), – der Schlüssel für die Wohnungstür abhandengekommen, defekt oder – Organisation eines Bewachungsdienstes sowie von Handwerkern abgebrochen ist; für Notfallreparaturen nach einem Einbruchdiebstahl und nach einem Brand (Ziffer 18.2), – das Schloss oder der Schließzylinder defekt ist; – Beauftragung eines Sanitär-Installateurs bei Verdacht auf einen – Sie oder eine versicherte Person sich versehentlich ausgesperrt haben. Wasseraustritt (Ziffer 18.3). Gleiches gilt, wenn Sie oder eine versicherte Person die Wohnung nicht Für den einzelnen Leistungsfall gilt eine Entschädigungsgrenze von verlassen können, weil das Schloss oder der Schließzylinder defekt ist. 500 EUR. 5.2 Zur versicherten Wohnung gehören auch 4.3 Die Hilfeleistungen gemäß Ziffern 4.1 und 4.2 erbringen wir durch – Nebenräume im Gebäude (z. B. Einzelkeller, Dachspeicher), die aus- einen von uns beauftragten Dienstleister, sofern die jeweiligen Voraus­ schließlich Ihrer Wohnung zuzurechnen sind. Gleiches gilt für Räume setzungen für die Erbringung der Leistung erfüllt sind (Leistungsfall). in Nebengebäuden (z. B. Garagen) auf demselben Versicherungs- 4.4 Die Übernahme von Kosten für alle Leistungsfälle gemäß Ziffer 4.1 grundstück, die ausschließlich Ihrer Wohnung zuzurechnen sind. und 4.2 innerhalb eines Versicherungsjahres ist auf 3.000 EUR begrenzt – Garagen außerhalb des Versicherungsgrundstücks, soweit sich die- (Jahreshöchstentschädigung). se innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands befinden und sie aus- Sofern die für den einzelnen Leistungsfall vereinbarte Entschädi­ schließlich von Ihnen oder einer mit Ihnen in häuslicher Gemein- gungsgrenze oder die vereinbarte Jahreshöchstentschädigung nicht schaft lebenden Person zu privaten Zwecken genutzt werden. ausreichen, steht es Ihnen oder der versicherten Person frei, den 5.3 Wir übernehmen die Kosten für das Öffnen der Wohnungstür oder Dienstleister mit der Erbringung weitergehender Leistungen zu beauf­ sonstiger Zugangstüren durch den Schlüsseldienst sowie die Kosten tragen. In diesem Fall stellt der Dienstleister den über die versicherte für ein provisorisches Schloss beziehungsweise einen provisorischen Leistung hinausgehenden Betrag Ihnen beziehungsweise der versicher- Schließzylinder, wenn das Türschloss beziehungsweise der Schließ­ ten Person gesondert in Rechnung. zylinder durch das Öffnen der Tür funktionsunfähig werden sollte, je 4.5 Sofern im Rahmen der Hausratversicherung eine Selbstbeteiligung Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. vereinbart gilt, erstreckt sich diese nicht auf die Leistungen der Home 6. Was ist unter Notdienst bei Ausfall von Elektrogroßgeräten zu ver- Assistance Plus. stehen? 4.6 Die Beauftragung der Hilfe- und Serviceleistungen erfolgt aus­ 6.1 Wir organisieren bei Ausfall eines Elektrogroßgerätes (zum Beispiel schließlich durch uns und wir nehmen die Abrechnung direkt mit dem Kühlschrank, Tiefkühlgerät, Waschmaschine, Wäschetrockner, Ge­ jeweiligen Dienstleister vor. schirrspülmaschine, Backofen, Herd, TV-Gerät) den Einsatz eines Tech­ Sofern Sie oder eine versicherte Person ohne Abstimmung mit uns nikers zur Einschätzung der Reparaturmöglichkeiten und ggf. Durch- einen Dienstleister beauftragen oder die Leistungen selbst erbringen, führung der Reparatur. erstatten wir Ihnen hierfür keine Kosten. 6.2 Wir übernehmen die Kosten für die Anfahrt und die erste Arbeits­ 4.7 Wir übernehmen für die Leistung der Dienstleister keine Haftung, stunde des Technikers bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze. wenn der jeweilige Dienstleister ohne vorherige Abstimmung mit uns 6.3 Nicht dagegen übernehmen wir die Kosten für Material sowie Er­ direkt durch Sie oder eine versicherte Person beauftragt wurde. satz- und Austauschteile, die zur Reparatur benötigt werden. 4.8 Hilfe- und Serviceleistungen ohne Kostenübernahme 7. Was ist unter Sanitär-Installateurservice im Notfall zu verstehen? 4.8.1 Als zusätzliche Hilfe- und Serviceleistungen übernehmen wir die 7.1 Wir organisieren den Einsatz eines Sanitär-Installateurbetriebes, – Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Notfall gemäß Zif- wenn aufgrund eines Defekts an einer Armatur, an einem Boiler, an der fer 19, Spülung eines WCs oder Urinals oder am Haupthahn der versicherten Wohnung – Organisation der Bewachung Ihrer Wohnung im Notfall gemäß Ziffer 20, 7.1.1 das Kalt- oder Warmwasser nicht mehr abgestellt werden kann; – Organisation der Möbelunterstellung im Notfall gemäß Ziffer 21, 7.1.2 die Kalt- oder Warmwasserversorgung unterbrochen ist. – Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Do- kumenten (Dokumentendepot) gemäß Ziffer 22, 7.2 Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Scha­ denbegrenzung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. – Benennung von Handwerkern und Dienstleistern gemäß Ziffer 23, 7.3 Wir erbringen keine Leistungen für sofern die jeweiligen Voraussetzungen für die Erbringung der Leistung erfüllt sind. 7.3.1 die Behebung von Defekten, die bereits vor Beginn des Versiche­ rungsschutzes vorhanden waren; Die Übernahme von Kosten für die Dienstleister ist nicht versichert, sondern Sie oder die versicherte Person tragen diese selbst. Für die 7.3.2 den Austausch defekter Dichtungen und verkalkter Bestandteile Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbeschaffung von Do­ oder Zubehör von Armaturen und Boilern; kumenten (Dokumentendepot) sowie die Benennung von Handwerkern 7.3.3 die ordentliche Instandhaltung beziehungsweise Wartung der und Dienstleistern stellen wir Ihnen beziehungsweise der versicherten Sanitär-Installationen. Person keine Kosten in Rechnung. 8. Was ist unter Elektro-Installateurservice im Notfall zu verstehen? 4.8.2 Wir übernehmen für die Leistung der Dienstleister gemäß Ziffern 19, 20, 21 und 23 keine Haftung. 8.1 Bei Defekten an der Elektro-Installation der versicherten Wohnung organisieren wir den Einsatz eines Elektro-Installateurbetriebes. 4.9 IT-Assistance 8.2 Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Scha­ Wir stellen folgende Leistungen gemäß Ziffer 24 bereit: denbegrenzung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. – Technik-Hotline für den alltäglichen Umgang mit Computern, Smart- 8.3 Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von Defekten an phones und sonstiger Heimelektronik, 8.3.1 Elektro-Installationen, wenn der Defekt bereits vor Beginn des Ver­ – Online-Datensicherung in Form einer 10 GB Cloud, sicherungsschutzes vorhanden war; – Cyber-Security-Hotline zur Unterstützung im Umgang mit den allge- 8.3.2 elektrischen und elektronischen Geräten wie zum Beispiel Wasch­ meinen Gefahren des Internetgebrauchs (z. B. Cyber-Mobbing, Cy- maschinen, Wäschetrocknern, Geschirrspülmaschinen, Herden sowie ber-Crime). Backöfen einschließlich Dunstabzugshauben, Heizkesseln, Heizungs­ 5. Was ist unter Schlüsseldienst im Notfall zu verstehen? steuerungsanlagen, Kühlschränken, Tiefkühlgeräten, Lampen ein­ schließlich Leuchtmitteln, Computern, Telefonanlagen, Fernsehgeräten, 5.1 Wir organisieren das Öffnen der Wohnungstür oder sonstiger Zu­ Stereoanlagen, Video- und DVD-Playern; gangstüren durch eine Fachfirma (Schlüsseldienst), wenn Sie oder eine versicherte Person nicht in die versicherte Wohnung gelangen können, 8.3.3 Stromverbrauchszählern. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 28 von 40 [Seite 29] 9. Was ist unter Notdienst bei Ausfall der Heizung zu verstehen? 13.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Betreuung von Kindern unter 16 Jahren, die mit Ihnen in häuslicher Ge­ 9.1 Wir organisieren den Einsatz eines Heizungs-Installateurbetriebes, meinschaft leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch Unfall, wenn in der versicherten Wohnung die Heizungsanlage (inkl. Heizkörper Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Be­ und Fußbodenheizung) ausfällt. treuung der Kinder gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur 9.2 Im Rahmen der Notfallreparatur analysiert der Heizungsinstallateur Betreuung nicht zur Verfügung stehen. den Fehler und schätzt den Reparaturbedarf ein. Sofort umsetzbare Re­ 13.2 Die Betreuung der Kinder erfolgt nach Möglichkeit in der versicher­ paraturen (z. B. Kontrolle und Regulation des Wasserstandes, Entlüftung ten Wohnung. von Heizkörpern, Reparatur von Ventilen) werden im Rahmen der verein­ barten Entschädigungsgrenze direkt vorgenommen, um die Funktionali­ 13.3 Wir übernehmen die Kosten für die Betreuung der Kinder je Lei­ tät der Heizung wiederherzustellen. Bei einem umfangreicheren Repa­ stungsfall bis zur vereinbarten Höhe. raturbedarf werden Maßnahmen zur Schadenbegrenzung ergriffen und wir organisieren bei Bedarf eine Notheizung gemäß Ziffer 12. 14. Was ist unter Haustierversorgung und -unterbringung im Notfall zu verstehen? 9.3 Notfallreparaturen sind nicht möglich, wenn es sich um Garantiefälle handelt oder der Zugang zur Heizungsanlage aufgrund des bestehenden 14.1 Wir organisieren innerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Mietverhältnisses nicht zulässig ist. Versorgung von Haustieren gemäß Ziffer 10.2, die in der versicherten Wohnung leben, wenn Sie oder eine versicherte Person durch Unfall, 9.4 Wir übernehmen die Kosten für die Notfallreparatur und die Scha­ Noteinweisung ins Krankenhaus oder Tod unvorhergesehen an der Ver­ denbegrenzung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. sorgung des Haustiers beziehungsweise der Haustiere gehindert sind und Sie oder eine andere Person zur Betreuung nicht zur Verfügung 9.5 Wir erbringen keine Leistungen für die Behebung von Defekten, die stehen. bereits vor Beginn des Versicherungsschutzes vorhanden waren. 14.2 Haustiere im Sinne von Ziffer 10.1 sind Hunde und Katzen sowie 10. Was ist unter Bereitstellung einer Notheizung zu verstehen? Kleintiere wie Vögel, Hamster, Meerschweinchen, Mäuse, Ratten, Ka­ 10.1 Wir stellen maximal drei elektrische Leih-Heizgeräte zur Verfügung, ninchen, Fische, Schildkröten und vergleichbare andere Kleintiere. wenn während der Heizperiode die Heizungsanlage in der versicherten Ausgeschlossen sind Spinnentiere sowie Reptilien (außer den in Absatz 1 Wohnung unvorhergesehen ausfällt und eine Abhilfe durch den Not­ genannten Schildkröten). Darüber hinaus sind Hunde ausgeschlossen, dienst bei Ausfall der Heizung (siehe Ziffer 11) nicht möglich ist bezie­ die nach dem Gesetz des Bundeslandes, in dem sie gehalten werden, hungsweise hierfür kein Versicherungsschutz besteht. Als Heizperiode als gefährlich oder als Kampfhunde eingestuft sind. gilt hierbei die Zeit zwischen dem 1. September und dem 31. Mai eines jeden Jahres. 14.3 Die Versorgung der Haustiere erfolgt nach Möglichkeit in der ver­ sicherten Wohnung. Bei Bedarf (z. B. bei Hunden) ist aber auch die 10.2 Wir übernehmen die Kosten für die Bereitstellung der Leih-Heizge­ Unterbringung in einer Tierpension beziehungsweise einem geeigneten räte und darüber hinaus den im Versicherungsschein genannten Pau­ Tierheim möglich. schalbetrag für zusätzliche Energiekosten, die durch den Betrieb der Leih-Heizgeräte entstehen, je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. 14.4 Darüber hinaus organisieren wir die Unterbringung der Haustiere in einer Tierpension beziehungsweise einem geeigneten Tierheim, wenn 11. Was ist unter Schädlingsbekämpfung zu verstehen? die versicherte Wohnung unvorhergesehen (zum Beispiel durch Brand- 11.1 Wir organisieren den Einsatz eines Fachbetriebes für die Schäd­ oder Wasserschaden) unbewohnbar wurde und eine Beschränkung auf lingsbekämpfung, wenn die versicherte Wohnung dergestalt durch einen etwa bewohnbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist. Schädlinge befallen wurde, dass diese nur fachmännisch beseitigt wer­ 14.5 Die Organisation einer Haustierunterbringung ist jedoch nur mög­ den können. lich, wenn das Tier keine ansteckenden Krankheiten oder Parasiten 11.2 Wir übernehmen die Kosten für die Schädlingsbekämpfung je aufweist. Bei Hunden und Katzen muss zudem ein gültiger Impfpass Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. vorhanden sein. 11.3 Als Schädlinge im Sinne dieser Leistung gelten: Schaben (zum Bei­ 14.6 Wir übernehmen die Kosten für die Versorgung beziehungsweise spiel Kakerlaken), Ratten, Mäuse, Motten, Ameisen, Silberfische, Käfer Unterbringung je Leistungsfall bis zur vereinbarten Höhe. sowie Bettwanzen. 15. Was ist unter Rohrreinigungsservice zu verstehen? 11.4 Wir erbringen keine Leistung, wenn der Befall der versicherten 15.1 Wir organisieren den Einsatz eines Fachbetriebes, wenn innerhalb Wohnung durch Schädlinge bereits vor Beginn dieses Vertrages für Sie Ihrer gemieteten Wohnung beziehungsweise einer von Ihnen selbst erkennbar oder Ihnen bekannt war. bewohnten Eigentumswohnung ein Abflussrohr verstopft ist und eine 11.5 Wir übernehmen keine Kosten für vorsorglich erworbenes Insek­ Eigenbehebung nicht möglich ist. tengift, welches nicht in direktem Zusammenhang mit der vorgenom­ 15.2 Wir übernehmen die Kosten für die Rohrreinigung je Leistungsfall menen Schädlingsbekämpfung steht. bis zur vereinbarten Höhe. 12. Was ist unter Entfernen von Wespen-, Hornissen- und Bienen- 15.3 Keine Leistungen erbringen wir, wenn die Rohrverstopfung bereits nestern zu verstehen? vor Beginn dieses Vertrages für Sie erkennbar oder Ihnen bekannt war. 12.1 Wir organisieren die fachmännische Entfernung beziehungswei­ 16. Was ist unter Psychologische Krisenerstberatung nach Einbruch- se die Umsiedlung von besiedelten Wespen-, Hornissen- und Bienen­ diebstahl, und Raub und anderen Gewalttaten zu verstehen? nestern, die sich in beziehungsweise außen an der versicherten Woh­ nung befinden. 16.1 Nach einem Einbruchdiebstahl in die versicherte Wohnung organi­ sieren wir für Sie und / oder versicherte Personen einen einmaligen Ter­ 12.2 Wir übernehmen die Kosten für die Entfernung beziehungsweise min für eine psychologische Krisenerstberatung mit einem Psychologen Umsiedlung des Nestes je bis zur vereinbarten Höhe. oder Psychotherapeuten. 12.3 Wir erbringen keine Leistung, wenn Gleiches gilt, wenn Sie oder eine versicherte Person Opfer eines Raubes 12.3.1 die Existenz des Nestes bereits vor Beginn dieses Vertrages für oder einer anderen Gewalttat geworden sind, bei der Gewalt gegen Sie Sie erkennbar oder Ihnen bekannt war; beziehungsweise die versicherte Person angewendet oder zumindest angedroht wurde. 12.3.2 das Nest sich in einem räumlichen Bereich befindet, der nicht der versicherten Wohnung zugeordnet werden kann; 16.2 Wir übernehmen die Kosten für die Krisenerstberatung gemäß Zif­ fer 16.1, wenn Sie nach dem Einbruchdiebstahl in die Wohnung, dem 12.3.3 die Entfernung beziehungsweise Umsiedlung aus rechtlichen Raub beziehungsweise der erlittenen Gewalttat das Bedürfnis haben, Gründen (zum Beispiel aus Gründen des Artenschutzes) nicht zulässig mit einer psychologischen Fachkraft über die Geschehnisse zu spre­ ist; chen. Gleiches gilt für mitversicherte Personen. 12.3.4 das Nest mit Ihrem Willen oder dem Willen einer versicherten 17. Was ist unter Datenrettung infolge Virenbefalls oder anderer Person in den Bereich der versicherten Wohnung gelangt ist. Schadsoftware zu verstehen? 13. Was ist unter Kinderbetreuung im Notfall zu verstehen? 17.1 Gehen Ihnen beziehungsweise der versicherten Person durch Com­ HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 29 von 40 [Seite 30] puterviren, Trojaner, Würmer oder ähnlicher Schadsoftware (z. B. infol­ tungen oder Fenstern. Die Kosten für die Handwerker tragen Sie bezie­ ge einer Online-Attacke) Daten verloren oder werden diese beschädigt, hungsweise die versicherte Person. so dass sie nicht mehr lesbar sind, unterstützen wir Sie telefonisch durch unsere Technik-Hotline (IT-Assistance gemäß Ziffer 24) bei der 18.3 Beauftragung eines Sanitär-Installateurs bei Verdacht auf einen Analyse und Behebung des Problems (z. B. durch die Reaktivierung des Wasseraustritt. letzten Wiederherstellungspunktes des Betriebssystems oder die Instal­ 18.3.1 Wir organisieren einen Sanitär-Installateurservice gemäß Ziffer lation des letzten verfügbaren Backups). Bei Bedarf stellen wir Ihnen 7, wenn Ihr Smart Home-System Ihnen oder einer versicherten Person eine Datenrettungssoftware zur Verfügung, mit deren Hilfe eine Daten­ einen Alarm über einen möglichen Wasseraustritt übermittelt und Sie rettung versucht werden kann. oder eine versicherte Person selbst nicht in der Lage sind, die Richtig­ 17.2 Ist eine Datenrettung auf dem vorstehend aufgezeigten Weg nicht keit des Alarms vor Ort zu überprüfen. Voraussetzung ist, dass eine von möglich beziehungsweise gelingt eine solche nicht, vermitteln wir nach Ihnen benannte Kontaktperson Zutritt zur Wohnung gewähren kann. entsprechender Anforderung Ihrerseits, sofern nötig und erfolgverspre­ 18.3.2 Liegt kein nach Ziffer 7 versicherter Leistungsfall vor, übernehmen chend, ein Folgegespräch mit einem Experten eines externen IT-Fach­ wir neben den Kosten für die Anfahrt auch die der ersten Arbeitsstunde. betriebes innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. 19. Was ist unter der Organisation einer Übernachtungsmöglichkeit im Der Experte erörtert mit Ihnen weitere technisch mögliche Maßnahmen Notfall zu verstehen? zur Datenrettung. Sofern von Ihnen gewünscht sowie nötig und erfolg­ versprechend, wird ein Datenrettungsversuch durch den IT-Fachbetrieb 19.1 Wir organisieren eine Hotel- oder ähnliche Unterbringung, wenn vorgenommen. die versicherte Wohnung unvorhergesehen (zum Beispiel durch Brand- oder Wasserschaden) unbewohnbar wurde und wenn für Sie oder eine 17.3 Die Kosten für die von uns zur Verfügung gestellte Datenrettungs­ versicherte Person die Beschränkung auf einen etwa bewohnbaren Teil software übernehmen wir. Ebenso tragen wir die Kosten für den Einsatz nicht zumutbar ist. des externen IT-Fachbetriebes gemäß Ziffer 17.2. Dies gilt auch für die Kosten, die durch einen Datenrettungsversuch in dem IT-Fachbetrieb 19.2 Die Übernachtungskosten tragen Sie beziehungsweise die versi­ entstehen sowie für die Kosten für das Einsenden des Datenträgers cherte Person. dorthin. 20. Was ist unter Organisation der Bewachung Ihrer Wohnung im Not- 18. Was ist unter Smart Home Notfallcenter zu verstehen? fall zu verstehen? 18.1 Beauftragung eines Wach- und Sicherheitsdienstes bei Verdacht 20.1 Wir organisieren die Bewachung der versicherten Wohnung durch auf einen Einbruchdiebstahl regelmäßige Kontrollen durch Wachpersonal, wenn die Wohnung unbe­ wohnbar wurde und Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen 18.1.1 Wir organisieren die Beauftragung eines Wach- und Sicherheits­ keinen ausreichenden Schutz bieten. dienstes, wenn Ihr Smart Home-System Ihnen oder einer versicherten Person einen Alarm über einen möglichen Einbruch übermittelt und Sie 20.2 Die Kosten für die Bewachung tragen Sie beziehungsweise die ver­ oder eine versicherte Person selbst nicht in der Lage sind, die Richtig­ sicherte Person. keit des Alarms vor Ort zu überprüfen. 21. Was ist unter Organisation der Möbelunterstellung im Notfall zu 18.1.2 Bevor Sie oder eine versicherte Person uns beauftragen, einen verstehen? Wach- und Sicherheitsdienst zum Versicherungsort zu schicken, müs­ 21.1 Wir organisieren den Transport und die Unterstellung von Einrich­ sen Sie sicherstellen, dass der Alarm nicht durch die Anwesenheit be­ tungsgegenständen, wenn diese wegen eines unvorhergesehenen fugter Personen ausgelöst wurde. Schadens an der versicherten Wohnung vorübergehend anderweitig 18.1.3 Der Wach- und Sicherheitsdienst kontrolliert, ob Einbruchspuren untergebracht werden müssen. erkennbar sind. Hierfür wird er die frei zugänglichen Ein- und Ausgänge 21.2 Die Kosten für den Transport und für die Unterstellung der Einrich­ überprüfen. Der Sicherheitsdienst wird sich nicht Zutritt zur Wohnung, tungsgegenstände tragen Sie beziehungsweise die versicherte Person. dem Haus oder Grundstück verschaffen beziehungsweise verschlos­ sene Türen oder Tore öffnen. 22. Was ist unter Archivierung und Unterstützung bei der Wiederbe- schaffung von Dokumenten (Dokumentendepot) zu verstehen? Gewährt eine von Ihnen beziehungsweise einer versicherten Person benannte Kontaktperson dem Wach- und Sicherheitsdienst den Zutritt 22.1 Senden Sie uns per Post oder per E-Mail Kopien wichtiger Doku­ zur Wohnung, kontrolliert der Wach- und Sicherheitsdienst auch das mente von Ihnen oder einer versicherten Person (maximal 50 DIN A4- Innere der Wohnung. Seiten), archivieren wir diese in elektronischer Form. Kommen Ihnen die Originaldokumente abhanden, so stellen wir Ihnen beziehungsweise der Nach einem erfolgten Einsatz werden wir Sie über das Ergebnis infor­ versicherten Person die archivierten Kopien auf Anforderung unverzüg­ mieren. lich per Telefax, Post oder E-Mail zur Verfügung. Außerdem unterstützen 18.1.4 Wir übernehmen die Kosten für den Einsatz des Wach- und Si­ wir Sie beziehungsweise die versicherte Person bei der Beschaffung cherheitsdienstes bei Vorliegen eines Einbruchdiebstahls gemäß Ziffer von Ersatzdokumenten durch Nennung der zuständigen Behörden und 5.1 VHB. Weiterleitung öffentlich zugänglicher Informationen darüber, welche Unterlagen für die Ausstellung der Ersatzdokumente erforderlich sind. 18.1.5 Wenn sich herausstellt, dass es sich um einen Fehlalarm (z. B. technischer Fehler eines Türkontakt-Sensors) oder aus sonstigen Grün­ Wir verpflichten uns, den Inhalt der Dokumente vertraulich zu behan­ den um keinen Versicherungsfall nach Ziffer 5.1 VHB gehandelt hat deln. Die von Ihnen zugesandten Kopien in Papierform werden wir nach (z. B. wenn ein Haustier den Alarm ausgelöst hat), übernehmen wir die dem Einscannen vernichten beziehungsweise auf Ihren ausdrücklichen Kosten für den Einsatz des Wach- und Sicherheitsdienstes für maximal Wunsch an Sie zurückschicken. zwei Fälle je Versicherungsjahr. 22.2 Für die Archivierung der Dokumente stellen wir Ihnen beziehungs­ Kosten für weitere Einsätze bei Fehlalarm oder nicht vorliegendem Ein­ weise der versicherten Person keine Kosten in Rechnung. bruchdiebstahl gemäß Ziffer 5.1 VHB übernehmen wir nicht und stellen 23. Was ist unter Benennung von Handwerkern und Dienstleistern zu Ihnen diese in Rechnung. verstehen? 18.2 Organisation eines Bewachungsdienstes sowie von Handwerkern 23.1 Unabhängig von einem Schadenfall steht Ihnen und den versi­ für Notfallreparaturen nach einem Einbruchdiebstahl oder nach einem cherten Personen unser Netzwerk zur Verfügung. Auf Wunsch werden Brand. Handwerker und Dienstleister aus folgenden Gewerken beziehungswei­ 18.2.1 Nach einem Einbruchdiebstahl gemäß Ziffer 5.1 VHB oder einem se Tätigkeitsfeldern benannt: Brand gemäß Ziffer 4.1 VHB organisieren wir auf Ihren Wunsch hin – Sanitärinstallateure, einen Bewachungsdienst. Voraussetzung ist die Notwendigkeit einer Bewachung, weil Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen der – Dachdecker, Wohnung keinen ausreichenden Schutz mehr bieten sowie die Freigabe der Wohnung durch die Polizei beziehungsweise Feuerwehr. Die Kosten – Elektroinstallateure, für die Bewachung tragen Sie beziehungsweise die versicherte Person. – Gas- und Heizungsinstallateure, 18.2.2 Darüber hinaus organisieren wir auf Ihren Wunsch hin Handwer­ – Glaser, ker für Notfallreparaturen von Schäden, wie z. B. an Schließvorrich­ HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 30 von 40 [Seite 31] – Schlüsseldienste, Gegenstand dieser Leistung ist darüber hinaus die Unterstützung bei der Einrichtung und Inbetriebnahme der Online-Datensicherung. – Wach- und Sicherheitsdienste, 24.2.2 Zur Erbringung der in Ziffer 24.2.1 Absatz 2 genannten Unterstüt­ – Fachleute für Einbruchmelde- und sonstige Gefahrenmeldeanlagen, zung steht Ihnen telefonisch die Technik-Hotline nach Ziffer 24.1 zur Ver­ Videoüberwachungsanlagen fügung, um insbesondere Folgendes zu leisten: – Rohrreinigungsfirmen. – Hilfestellung bei der Registrierung für den Online-Zugang, 23.2 Die Kosten für die Handwerker und Dienstleister tragen Sie bezie­ – Unterstützung bei der Einrichtung und Inbetriebnahme, hungsweise die versicherte Person. – Beratung über eine empfehlenswerte Sicherungsstrategie. 24. Was ist unter IT-Assistance zu verstehen? 24.2.3 Ein Zugriff auf die im Rahmen der Online-Datensicherung ver­ 24.1 Technik-Hotline arbeiteten beziehungsweise gespeicherten Daten ist ausschließlich 24.1.1 Benötigen Sie oder eine versicherte Person Hilfe im alltäglichen durch Sie möglich. Wir haben weder Zugriff auf diese Daten noch auf privaten Umgang mit Computern, Smartphones oder sonstiger Heim- die entsprechenden Benutzer- und Zugangsdaten. Die sichere Verwah­ elektronik, steht Ihnen beziehungsweise der versicherten Person rund rung der Zugangsdaten für den Zugriff auf die Online-Datensicherung um die Uhr ein Ansprechpartner unserer Technik-Hotline zur Verfügung. liegt in Ihrer Verantwortung und wir übernehmen diesbezüglich keiner­ lei Haftung. 24.1.2 Unterstützung bieten wir hierbei im Umgang mit Geräten, die für den privaten Bereich entwickelt wurden – wie zum Beispiel Smart­ 24.2.4 Es obliegt Ihnen zu kontrollieren, ob die Online-Datensicherung phones, Tabletcomputer, Personalcomputer, Drucker, Scanner, Netz­ korrekt durchgeführt wurde. Wir übernehmen keinerlei Haftung für den werkrouter, Digitalkameras, Spielekonsolen, Fernsehgeräte. Bei Soft­ durch die unsachgemäße Verwendung der Online-Datensicherung ent­ wareproblemen können wir in der Regel ebenfalls nur dann helfen, stehenden Verlust oder die Beschädigung von Daten oder für Schäden wenn es sich um Software handelt, deren Einsatz im privaten Bereich aufgrund von Ursachen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. üblich ist. Server-Anwendungen und -Betriebssysteme sowie andere 24.2.5 Im Falle einer Kündigung oder Beendigung der Home Assistance Software, die üblicherweise für den gewerblichen Bereich entwickelt Plus werden die gespeicherten Dateien vom Versicherer nach vier Wo­ wurden, können nicht von uns unterstützt werden. chen zur Löschung freigegeben. Sie sind verpflichtet, geeignete Siche­ 24.1.3 Im Rahmen der Technik-Hotline stehen wir Ihnen beziehungswei­ rungskopien anzulegen. se der versicherten Person entweder rein telefonisch zur Verfügung 24.3 Unterstützung im Umgang mit den allgemeinen Gefahren des Inter­ oder bei Computerproblemen auf Wunsch auch zusätzlich mittels einer netgebrauchs, wie zum Beispiel Cyber-Mobbing und Cyber-Crime. so genannten Remote-Sitzung, bei der wir uns über das Internet auf den betreffenden Computer aufschalten. Bei einer derartigen Aufschaltung 24.3.1 Benötigen Sie oder eine versicherte Person Hilfe oder Beratung können wir insbesondere folgende Unterstützung für den alltäglichen im Umgang mit den allgemeinen Gefahren des Internetgebrauchs, wie privaten Umgang bieten: zum Beispiel Cyber-Mobbing und Cyber-Crime, stehen hierfür ebenfalls die Mitarbeiter unserer Technik-Hotline nach Ziffer 24.1 zur Verfügung. – Hilfestellung und Unterstützung beim Umgang mit der Hard- und Soft- ware, 24.3.2 Bei Cyber-Mobbing handelt es sich zum Beispiel um Verunglimp­ fungen in sozialen Netzwerken durch andere Teilnehmer. Bei Cyber- – Installation beziehungsweise Deinstallation von Software, Updates Crime handelt es sich insbesondere um Betrug im Internet, wie z. B. oder Service Packs, das Ausspähen von Passwörtern oder Zugangsdaten („Phishing“) oder – Installation und Konfiguration von neuer Hardware (z. B. Drucker), Identitätsdiebstahl. Wir bieten Begleitung und Unterstützung bei der Beurteilung, ob ein Cyber-Risiko vorliegt und welche weiteren Schrit­ – Beratung zur Performancesteigerung der Hardware, te durch Sie unternommen werden könnten (wie zum Beispiel die Lö­ schung von Profilen, Accounts, Daten oder Fotos, Sperrung von Zugän­ – Information zu neuer Hard- und Software, gen, Änderung von Passwörtern oder Zugangsdaten etc.). – Konfiguration des Betriebssystems und von Anwendungen. 24.4 Im Rahmen der IT-Assistance nach Ziffer 24.1 bis 24.3 übernehmen 24.1.4 Eine Zusage oder Garantie dafür, dass wir ein gemeldetes Pro­ wir keine Haftung für Schäden welcher Art auch immer (einschließlich blem lösen können, besteht nicht. Sollten wir in der mit Ihnen vereinbar­ Datenverlust), die durch eine von uns nicht zu vertretende Fehlbedie­ ten Zeit keine Lösung finden, können wir jedoch einen Fachbetrieb emp­ nung von Hard- oder Software durch Sie beziehungsweise eine versi­ fehlen, der auf Ihre Kosten beziehungsweise Kosten der versicherten cherte Person auftreten. Person mit der weiteren Problemlösung beauftragt werden kann. Eine Erbringung der Serviceleistung vor Ort ist nicht möglich. 24.1.5 Wird Unterstützung zu einem Gerät oder einer Software benö- Ausgeschlossen ist die Inanspruchnahme von Serviceleistungen, tigt, kann es erforderlich sein, dass wir hierzu im Internet die entspre­ chenden Handbücher / Bedienungsanleitungen beschaffen müssen. – wenn die Ursache des Problems vor dem Inkrafttreten des Vertrages Sind derartige Unterlagen in einem solchen Fall weder in deutscher liegt; statt, noch in englischer Sprache zugänglich, können wir die Serviceleistung nicht erbringen. – wenn das Problem auf einen Missbrauch oder einen absichtlichen Fehlgebrauch der Hard- und Software zurückzuführen ist; statt, Ebenfalls nicht erbringen können wir die Serviceleistung bei rechtswid­ rig (ohne Lizenz) verwendeter Software. – wenn das Problem auf eine wissentliche Nutzung der Hard- und Soft- ware für einen Zweck oder auf eine Weise, für den beziehungsweise Sie haben vor dem Remote-Zugriff auf die Hardware geeignete Sicher­ die die Hard- und Software nicht bestimmt war, zurückzuführen ist. heitskopien der am Gerät gespeicherten Dateien und Software auf einem separaten externen Datenträger anzufertigen. Da in vielen Fällen Wir übernehmen keine Garantie, Gewährleistung oder Haftung für die zur Erbringung der Serviceleistung die Originalsoftware erforderlich ist, Funktionstüchtigkeit von zu installierender Hard- und Software. Wir sind Sie verpflichtet, diese im Fall der Inanspruchnahme der Servicelei­ können keine Software zur Verfügung stellen, anbieten, verkaufen oder stung bereit zu halten und dafür zu sorgen, dass Sie über die erforder­ sonst vertreiben. Empfehlen wir Ihnen beziehungsweise einer versi­ liche Lizenz des Herstellers verfügen. cherten Person eine Software, so kommt der jeweilige Lizenzvertrag zu der Software ausschließlich zwischen Ihnen und dem Hersteller zustan­ 24.1.6 Wir unterstützen Sie beziehungsweise die versicherten Personen de. mit der Technik-Hotline bei bis zu 12 Problemstellungen pro Versiche­ rungsjahr. Werden im Rahmen der Erbringung der Serviceleistungen strafrechtlich relevante Tatbestände aufgedeckt, können diese von uns zur Anzeige 24.2 Cloud zur Online-Datensicherung gebracht werden. 24.2.1 Zur Speicherung beziehungsweise Sicherung von Daten stellen 25. Was geschieht mit dem Versicherungsschutz, wenn der Hausratver- wir Ihnen und den mitversicherten Personen eine Online-Cloud mit sicherungsvertrag endet? einem Volumen von 10 GB Speicherkapazität mit maximal drei Benut­ zern zur Verfügung. Mit Beendigung des Hausratversicherungsvertrages erlischt auch die Home Assistance Plus. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 31 von 40 [Seite 32] Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz in der Glasversicherung (Stand: Mai 2021) 1. 6. Der vorläufige Versicherungsschutz erstreckt sich auf die für den Versi­ Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi- cherungsfall beantragten Leistungen. cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar- teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- 2. nen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass Deutschland entgegenstehen. 2.1 der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Monate Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. nach der Unterzeichnung des Antrags liegt, Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik 2.2 der Antragsteller das Zustandekommen der beantragten Versiche­ Deutschland entgegenstehen rung nicht von einer besonderen Bedingung abhängig gemacht hat und 2.3 der Antrag sich im Rahmen der von uns gebotenen Tarife, Bedin­ gungen und versicherbaren Risiken bewegt. 3. 3.1 Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag bei uns eingeht. 3.2 Der vorläufige Versicherungsschutz endet, 3.2.1 mit dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt des Be­ ginns der beantragten Versicherung; 3.2.2 wenn wir den Antrag abgelehnt haben; 3.2.3 wenn der Antragsteller den Antrag angefochten oder bereits vor oder gleichzeitig mit dem Eingang bei uns zurückgenommen hat. 4. Für den vorläufigen Versicherungsschutz wird kein Beitrag erhoben. 5. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, finden die Allgemeinen Bedingungen für die Glasversicherung (AGlB) und die Risikobeschreibung zur Glasversicherung Anwendung. Dies gilt insbe­ sondere für die dort enthaltenen Einschränkungen und Ausschlüsse. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 32 von 40 [Seite 33] Allgemeine Bedingungen für die Glasversicherung (AGIB) GL 01 (Stand: Mai 2021) Der Versicherungsumfang 1. Welche Sachen sind versichert? Seite 34 2. Welche Kosten sind versichert? Seite 34 3. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Seite 34 4. Wo besteht Versicherungsschutz? Seite 34 5. Wie kommt es zur Anpassung des Versicherungsschutzes und des Beitrags? Seite 34 6. Was ist unter Naturalersatz zu verstehen? Wie wird eine Entschädigung berechnet? Seite 34 7. Wann ist der Reparaturauftrag zu erteilen? Wann ist die Entschädigung fällig? Seite 35 8. Aus welchen besonderen Gründen kann unsere Entschädigungspflicht wegfallen? Seite 35 Besondere Anzeigepflichten und Obliegenheiten 9. Welche Informationen benötigen wir vor Vertragsschluss? Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht?   Seite 35 10. Was ist bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? Welche Änderungen der Gefahrumstände sind uns anzuzeigen? Seite 36 11. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? Seite 36 Die Versicherungsdauer 12. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann endet der Versicherungsvertrag? Seite 37 13. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach Eintritt eines Versicherungsfalls? Seite 37 Die Versicherungsbeitrag 14. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? Seite 37 15. Was kann den Beitrag beeinflussen? Seite 38 Weitere Bestimmungen 16. Was haben Sie bei einem Wohnungswechsel zu beachten? Welche Auswirkungen hat ein Umzug auf den Beitrag? Seite 38 17. Was geschieht bei einer Mehrfachversicherung? Seite 38 18. Welche Kenntnis und welches Verhalten von Repräsentanten müssen Sie sich zurechnen lassen? Seite 39 19. Was ist bei Versicherung für fremde Rechnung zu beachten? Seite 39 20. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt, wenn Sie uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? Seite 39 21. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? Seite 39 22. Welches Gericht ist zuständig? Seite 39 23. Welches Recht findet Anwendung? Seite 39 24. Was gilt bei Sanktionen und Embargos? Seite 39 HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 33 von 40 [Seite 34] Die Versicherungsdauer ersatzpflichtiger Schaden durch Zerbrechen (Ziffer 3.1) an der zuge- hörigen Scheibe vorliegt und entweder beide Schäden auf derselben Die Glasversicherung ist ein von der Hausratversicherung unabhän- Ursache beruhen oder der Schaden an der Scheibe den anderen Scha­ giger Versicherungsvertrag. Er kommt jedoch nur zustande, wenn die den verursacht hat. Die Rahmen der Verglasungen sind nicht Gegen­ Hausratversicherung zustande kommt. Mit Beendigung der Hausrat- stand der Versicherung. versicherung endet auch der Glasversicherungsvertrag. 3. Welche Gefahren und Schäden sind versichert? Der Versicherungsumfang Versicherungsfall 1. Welche Sachen sind versichert? 3.1 Wir leisten Entschädigung für versicherte Sachen, die durch Bruch Versicherte Sachen (Zerbrechen) zerstört oder beschädigt werden. Die Leistung erfolgt in 1.1 Versichert sind die im Versicherungsvertrag bezeichneten, fertig Naturalersatz, sofern sich aus Ziffer 6.2.1 nichts anderes ergibt. eingesetzten oder montierten 3.2 Wir leisten auch Ersatz für Bruchschäden, die durch Brand, Blitz­ – Scheiben, Platten und Spiegel aus Glas; schlag oder Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, sei­ ner Teile oder seiner Ladung oder durch Löschen, Niederreißen oder – Scheiben und Platten aus Kunststoff; Ausräumen verursacht werden. – Platten aus Glaskeramik; 3.3 Wir verzichten auf die Kürzung der Entschädigung, wenn Sie oder ein – Glasbausteine und Profilbaugläser; Repräsentant den Schaden grob fahrlässig herbeigeführt haben. – Lichtkuppeln aus Glas oder Kunststoff; Ausschlüsse – Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -spiegel und -platten; 3.4 Die Versicherung erstreckt sich nicht auf – sonstige Sachen. 3.4.1 Schäden, die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben Nicht versicherte Sachen 3.4.2 Beschädigungen von Oberflächen oder Kanten (z. B. Schrammen, Muschelausbrüche); 1.2 Nicht versichert sind: 3.4.3 Undichtwerden der Randverbindungen von Mehrscheiben-Isolier­ – Sachen, die bereits bei Antragstellung beschädigt sind; verglasungen – optische Gläser (z. B. Lupe, Brillenglas); 3.4.4 Schäden, die durch Kriegsereignisse jeder Art, innere Unruhen, Erdbeben oder Kernenergie verursacht werden. – Hohlgläser (z. B. Trinkglas); 4. Wo besteht Versicherungsschutz? – Handspiegel; 4.1 Versicherungsschutz besteht nur innerhalb des Versicherungsortes. – Außen- und Innenverglasungen von ausschließlich gewerblich ge­ nutzten Räumen (z. B. Schaufensterscheiben); 4.2 Versicherungsort sind die in dem Versicherungsvertrag bezeichne­ ten Gebäude oder Räume von Gebäuden. – Werbeanlagen (z. B. Reklameleuchten); 4.3 Gebäudeverglasungen sind nur an ihrem bestimmungsgemäßen – Beleuchtungskörper (z. B. Lampen); Platz versichert. – Gewächshäuser und Scheiben von Frühbeeten. 5. Wie kommt es zur Anpassung des Versicherungsschutzes und des 2. Welche Kosten sind versichert? Beitrags? 2.1 Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen 5.1 Unsere Haftung passt sich der Glaspreisentwicklung an; entspre­ und tatsächlich angefallenen chend verändert sich der Beitrag. 2.1.1 Kosten für Notverglasungen bzw. -verschalungen 5.2 Der Beitrag erhöht oder vermindert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für das in diesem Jahr beginnende Versicherungsjahr ent­ Aufwendungen für das vorläufige Verschließen von Öffnungen; sprechend dem Prozentsatz, um den sich der vom Statistischen Bundes­ amt veröffentlichte Index für Verglasungsarbeiten verändert hat. 2.1.2 Entsorgungskosten Für Wohnungen, Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude gilt das Mittel Aufwendungen für das Abfahren von Glas- und sonstigen Resten zum aus den Indizes für Einfamilien- und Mehrfamiliengebäude. Der Verän­ nächsten Ablagerungsplatz und für das Ablagern oder Vernichten; derungsprozentsatz wird auf eine Stelle hinter dem Komma gerundet. 2.1.3 Schadenabwendungs- und Schadenminderungskosten Maßgebend sind die für den Monat Mai veröffentlichten Indizes. Versichert sind notwendige Kosten für – auch erfolglose – Maßnahmen, 5.3 Innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die die Sie zur Abwendung eines unmittelbar drohenden versicherten Scha­ Erhöhung unserer Haftung und der damit verbundenen Anpassung des dens oder Minderung eines versicherten Schadens für sachgerecht Beitrags können Sie der Erhöhung durch eine Erklärung in Textform mit halten durften. Wirkung für den Zeitpunkt widersprechen, in dem die Anpassung wirk­ sam werden sollte. Ziffer 6.2.1 dritter Spiegelstrich findet Anwendung. 2.2 Soweit dies vereinbart ist, ersetzen wir nach Maßgabe der Ziffer 6.1.1 auch die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen und tat­ 6. Was ist unter Naturalersatz zu verstehen? Wie wird eine Entschädi- sächlich angefallenen Kosten für gung berechnet? 2.2.1 zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von 6.1 Naturalersatz versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Ge­ Ersetzt werden, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, zerstörte rüstkosten); und beschädigte Sachen (Ziffer 1.1) durch Liefern und Montieren von 2.2.2 die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte. Der Reparaturauftrag Lichtfilterlacken und Folien auf den unter Ziffer 1.1. genannten versi­ erfolgt durch uns, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Notver­ cherten Sachen; glasungen und Notverschalungen nach Ziffer 2.1.1 können von Ihnen in Auftrag gegeben werden. 2.2.3 das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einset­ zen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, 6.1.1 Zum Naturalersatz gehören nicht Kosten Markisen usw.); – gemäß Ziffer 2, insbesondere nicht die Kosten, um die sich das Lie­ 2.2.4 die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, fern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage ver­ Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen. teuert (Ziffer 2.2.1); 2.3 Ferner leisten wir Ersatz für Schäden an nicht aus Glas be- – die für die Angleichung (z. B. in Farbe und Struktur) unbeschädigter stehenden Teilen von Blei-, Messing-, Elektrolyt- oder Eloxalvergla­ Sachen aufzuwenden wären. sungen oder von transparentem Glasmosaik nur, wenn gleichzeitig ein 6.1.2 Ersetzt werden gemäß Ziffer 2 die notwendigen Kosten zur Zeit des HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 34 von 40 [Seite 35] Eintritts des Versicherungsfalls. Bei Kosten gemäß Ziffer 2.2 höchstens Besondere Anzeigepflichten und Obliegenheiten der vereinbarte Betrag. 9. Welche Informationen benötigen wir vor Vertragsschluss? Was 6.2 Entschädigung in Geld und Unterversicherung bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? 6.2.1 Wir leisten Entschädigung in Geld, wenn 9.1 Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrum- ständen – eine Ersatzbeschaffung zu den ortsüblichen Wiederherstellungsko­ sten nicht möglich ist; Sie haben uns bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung alle Ihnen be­ kannten gefahrerheblichen Umstände in Textform anzuzeigen. Ge­ – sich im Versicherungsfall ergibt, dass die Beantwortung von Antrags­ fahrerheblich sind die Umstände, nach denen wir in Textform gefragt fragen nach Umständen, die für die Beitragsberechnung maßgeblich haben und die geeignet sind, auf unseren Entschluss Einfluss auszu­ sind (z. B. Wohnfläche), von den tatsächlichen Verhältnissen zum üben, den Versicherungsvertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Zeitpunkt des Schadeneintritts abweicht und deshalb der Beitrag Inhalt abzuschließen. zu niedrig berechnet wurde; in diesem Fall wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zu dem Schadenbetrag verhält wie der Dies gilt auch für gefahrerhebliche Umstände, nach denen wir nach zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag, der bei Ihrer Vertragserklärung, aber vor unserer Vertragsannahme in Textform Kenntnis der tatsächlichen Umstände zu zahlen gewesen wäre gefragt haben. (Unterversicherung); Wird der Versicherungsvertrag von Ihrem Vertreter geschlossen und – Sie einer Anpassung gemäß Ziffer 5 widersprochen haben, die vor kennt dieser den gefahrerheblichen Umstand, müssen Sie sich so be­ Eintritt eines Versicherungsfalls hätte wirksam werden sollen. In handeln lassen, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder dies diesem Fall wird nur der Teil des Schadens ersetzt, der sich zu dem arglistig verschwiegen. Schadenbetrag verhält wie der zuletzt berechnete Jahresbeitrag zu dem Jahresbeitrag, den Sie ohne Widerspruch gegen jede seit Ver­ 9.2 Rücktritt tragsbeginn erfolgte Anpassung zu zahlen gehabt hätten. 9.2.1 Voraussetzungen für den Rücktritt Restwerte werden angerechnet. Unvollständige und unrichtige Angaben zu den gefahrerheblichen Um­ 6.2.2 Für die Berechnung der Entschädigung versicherter Kosten gelten ständen berechtigen uns, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Ziffer 6.2.1 zweiter und dritter Spiegelstrich entsprechend. 9.2.2 Ausschluss des Rücktrittsrechts 6.2.3 Bei Versicherung auf Erstes Risiko gelten die Bestimmungen über Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr die Unterversicherung gemäß Ziffer 6.2.1 zweiter Spiegelstrich nicht. Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätz­ 7. Wann ist der Reparaturauftrag zu erteilen? Wann ist die Entschädi- lich noch grob fahrlässig gemacht haben. gung fällig? Unser Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzei­ 7.1 Naturalersatz gepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Versiche­ rungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn Bei Naturalersatz (Ziffer 6.1) haben wir den Reparaturauftrag unverzüg­ auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. lich zu erteilen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. 9.2.3 Folgen des Rücktritts 7.2 Entschädigung in Geld Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Ist Entschädigung in Geld zu leisten (siehe Ziffer 6.1.1 und 6.2), gilt: Treten wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurück, dürfen wir den 7.2.1 Steht Ihr Anspruch dem Grunde und der Höhe nach fest, hat die Versicherungsschutz nicht versagen, wenn Sie nachweisen, dass der Entschädigungszahlung innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen. Steht unvollständig oder unrichtig angezeigte Umstand weder für den Eintritt unsere Leistungspflicht zwar dem Grunde nach, jedoch der Höhe nach des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der noch nicht vollständig fest, so können Sie einen Monat nach Anzeige Leistung ursächlich war. Auch in diesem Fall besteht aber kein Versi­ des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der cherungsschutz, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. voraussichtlich mindestens zu zahlen ist. Uns steht der Teil des Beitrags zu, der der zum Wirksamwerden der 7.2.2 Die Entschädigung ist – soweit sie nicht innerhalb eines Monats Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. nach Anzeige des Schadens geleistet wird – zu verzinsen. Der Zinssatz liegt 1 % unter dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (EZB) 9.3 Kündigung und beträgt mindestens 4 % und höchstens 6 % pro Jahr, soweit nicht Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung einer An­ aus rechtlichen Gründen ein höherer Zins zu zahlen ist. zeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober Fahrlässigkeit beruhte, Zinsen werden erst fällig, wenn die Entschädigung fällig ist. können wir den Versicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat in Schriftform kündigen. 7.2.3 Die Entstehung des Anspruchs auf Abschlagszahlung und der Be­ ginn der Verzinsung verschieben sich um den Zeitraum, um den die Fest­ Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, stellung unserer Leistungspflicht dem Grunde oder der Höhe nach durch dass wir den Versicherungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht ange­ Ihr Verschulden verzögert wurde. zeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 7.2.4 Wir können die Zahlung aufschieben, 9.4 Vertragsanpassung – solange Zweifel an Ihrer Empfangsberechtigung bestehen; Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Versiche­ – wenn gegen Sie oder einen Ihrer Repräsentanten aus Anlass des rungsvertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber Versicherungsfalls ein behördliches oder strafgerichtliches Ver­ zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen fahren aus Gründen eingeleitet worden ist, die auch für den Ent- Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. schädigungsanspruch rechtserheblich sind, bis zum rechtskräftigen Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die Abschluss dieses Verfahrens. anderen Bedingungen ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres Vertragsbestandteil. 8. Aus welchen besonderen Gründen kann unsere Entschädigungs- pflicht wegfallen? Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als 10% oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten 8.1 Haben Sie uns arglistig über Tatsachen getäuscht (oder dies ver­ Umstand aus, können Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines sucht), die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung von Bedeu­ Monats nach Zugang unserer Mitteilung bei Ihnen fristlos in Textform tung sind, sind wir von der Entschädigungspflicht frei. Dies gilt auch, kündigen. wenn die arglistige Täuschung sich auf einen anderen zwischen Ihnen und uns über dieselbe Gefahr abgeschlossenen Versicherungsvertrag 9.5 Ausübung der Rechte durch uns bezieht. Wir müssen die uns nach Ziffer 9.2 bis 9.4 zustehenden Rechte innerhalb 8.2 Ist die Täuschung durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Betruges eines Monats in Schriftform geltend machen. Die Frist beginnt mit dem oder Betrugsversuches festgestellt, so gelten die Voraussetzungen von Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von Ziffer 8.1 als bewiesen. uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Wir haben HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 35 von 40 [Seite 36] die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen; wir dass Sie die Pflichtverletzung nicht zu vertreten haben. dürfen nachträglich weitere Umstände zur Begründung unserer Erklä­ rung abgeben, wenn für diese die Monatsfrist nicht verstrichen ist. Wird uns eine Gefahrerhöhung in den Fällen nach Ziffer 10.2.2 und 10.2.3 bekannt, können wir den Versicherungsvertrag ebenfalls unter Einhal­ Uns stehen die Rechte nach Ziffer 9.2 bis 9.4 nur zu, wenn wir Sie durch tung einer Frist von einem Monat kündigen. gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflicht­ verletzung hingewiesen haben. 10.3.2 Vertragsanpassung Wir können uns auf die in Ziffer 9.2 bis 9.4 genannten Rechte nicht beru­ Statt der Kündigung können wir ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung fen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtig­ eine unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Beitrag keit der Anzeige kannten. verlangen oder die Absicherung der erhöhten Gefahr ausschließen. 9.6 Erlöschen unserer Rechte Erhöht sich der Beitrag als Folge der Gefahrerhöhung um mehr als 10 % oder schließen wir die Absicherung der erhöhten Gefahr aus, so können Unsere Rechte nach Ziffer 9.2 bis 9.4 erlöschen mit Ablauf von fünf Jah­ Sie den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang un­ ren nach Vertragsschluss; dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor serer Mitteilung ohne Einhaltung einer Frist kündigen. In unserer Mittei­ Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beläuft sich auf zehn Jahre, lung haben wir Sie auf dieses Kündigungsrecht hinzuweisen. wenn Sie oder Ihr Vertreter die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben. 10.4 Erlöschen unserer Rechte 9.7 Anfechtung Unsere Rechte zur Kündigung oder Vertragsanpassung nach Ziffer 10.3. erlöschen, wenn diese nicht innerhalb eines Monats ab unserer Kennt­ Unser Recht, den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung nis von der Gefahrerhöhung ausgeübt werden oder wenn der Zustand anzufechten, bleibt unberührt. Im Fall der Anfechtung steht uns der Teil wiederhergestellt ist, der vor der Gefahrerhöhung bestanden hat. des Beitrags zu, der der zum Wirksamwerden der Anfechtungserklä­ rung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 10.5 Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung 10. Was ist bei einer Gefahrerhöhung zu beachten? Welche Ände- 10.5.1 Tritt nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so rungen der Gefahrumstände sind uns anzuzeigen? sind wir nicht zur Leistung verpflichtet, wenn Sie Ihre Pflichten nach Ziffer 10.2.1 vorsätzlich verletzt haben. Verletzen Sie diese Pflichten grob 10.1 Gefahrerhöhung fahrlässig, so sind wir berechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvor­ Eine Gefahrerhöhung liegt vor, wenn nach Abgabe Ihrer Vertragser­ liegen einer groben Fahrlässigkeit haben Sie zu beweisen. klärung die tatsächlich vorhandenen Umstände so verändert werden, dass der Eintritt des Versicherungsfalls oder eine Vergrößerung des 10.5.2 Nach einer Gefahrerhöhung nach Ziffer 10.2.2 und 10.2.3 sind wir Schadens oder eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme von uns wahr­ bei vorsätzlicher Verletzung Ihrer Pflichten nicht zur Leistung verpflich­ scheinlicher wird. tet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeit­ punkt eintritt, zu dem uns die Anzeige hätte zugegangen sein müssen. Eine Gefahrerhöhung liegt dagegen nicht vor, wenn sich die Gefahr nur Verletzen Sie Ihre Pflichten grob fahrlässig, so gilt Ziffer 10.5.1 Satz 2 und unerheblich erhöht hat oder nach den Umständen als mitversichert gel­ 3 entsprechend. Unsere Leistungspflicht bleibt bestehen, wenn uns die ten soll. Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem uns die Anzeige hätte zuge­ Eine Gefahrerhöhung kann insbesondere – aber nicht nur – vorliegen, gangen sein müssen, bekannt war. wenn 10.5.3 Unsere Leistungspflicht bleibt ferner bestehen, 10.1.1 sich anlässlich eines Wohnungswechsels ein Umstand ändert, – soweit Sie nachweisen, dass die Gefahrerhöhung nicht ursächlich nach dem wir vor Vertragsabschluss in Textform gefragt haben; für den Eintritt des Versicherungsfalls oder den Umfang der Lei­ 10.1.2 sich ein Umstand ändert, nach dem im Antrag in Textform gefragt stungspflicht war worden ist; oder 10.1.3 handwerkliche Arbeiten (z. B. Umbauten, Auf- oder Abbau von Ge­ – wenn zur Zeit des Eintrittes des Versicherungsfalls die Frist für unsere rüsten) am Versicherungsort oder in dessen unmittelbarer Umgebung Kündigung abgelaufen und eine Kündigung nicht erfolgt war ausgeführt werden; oder 10.1.4 die ansonsten ständig bewohnte Wohnung länger als 60 Tage oder über eine für den Einzelfall vereinbarte längere Frist hinaus unbe­ – wenn wir statt der Kündigung ab dem Zeitpunkt der Gefahrerhöhung wohnbar bleibt und auch nicht beaufsichtigt wird; beaufsichtigt ist eine einen unseren Geschäftsgrundsätzen entsprechenden erhöhten Bei­ Wohnung nur dann, wenn sich während der Nacht eine dazu berech­ trag verlangen. tigte volljährige Person darin aufhält; 11. Welche Obliegenheiten haben Sie zu beachten? 10.1.5 das Gebäude dauernd oder vorübergehend leer steht; 11.1 Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls (Sicherheitsvor- 10.1.6 ein Gewerbebetrieb aufgenommen wird. schriften) 10.2 Ihre Pflichten bei einer Gefahrerhöhung Sie haben vor Eintritt eines Versicherungsfalls 10.2.1 Sie dürfen nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung ohne unsere 11.1.1 alle gesetzlichen, behördlichen oder in dem Versicherungsvertrag vorherige Zustimmung keine Gefahrerhöhung vornehmen oder deren vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; Vornahme durch Dritte gestatten. 11.1.2 dafür zu sorgen, dass die versicherten Sachen fachmännisch 10.2.2 Erkennen Sie nachträglich, dass Sie ohne unsere vorherige Zu­ nach den anerkannten Regeln der Technik erstellt und eingebaut sind. stimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben, so müssen Sie uns dies unverzüglich anzeigen. Verletzen Sie vorsätzlich oder grob fahrlässig eine Obliegenheit nach Ziffer 11.1.1 und 11.1.2, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls uns ge­ 10.2.3 Eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung genüber zu erfüllen haben, so können wir innerhalb eines Monats, nach unabhängig von Ihrem Willen eintritt, müssen Sie uns unverzüglich an­ dem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, den Versicherungs­ zeigen, nachdem Sie von ihr Kenntnis erlangt haben. vertrag fristlos kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie beweisen, dass Sie die Obliegenheit weder vorsätzlich noch 10.3 Unser Recht zur Kündigung oder Vertragsanpassung grob fahrlässig verletzt haben. 10.3.1 Kündigung 11.2 Obliegenheiten bei und nach Eintritt des Versicherungsfalls Verletzen Sie Ihre Verpflichtung nach Ziffer 10.2.1 können wir den Ver­ Sie haben bei und nach Eintritt eines Versicherungsfalls sicherungsvertrag fristlos kündigen. Dies gilt nicht, wenn Sie Ihre Ver­ pflichtung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben. 11.2.1 den Schaden nach Möglichkeit abzuwenden oder zu mindern, sowie uns unverzüglich – auch mündlich – den Schaden anzuzeigen. Beruht die Verletzung auf einfacher Fahrlässigkeit, können wir den Ver­ Soweit es die Umstände gestatten und es Ihnen zumutbar ist, sind unse­ sicherungsvertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündi­ re Weisungen zur Schadenminderung/-abwendung unverzüglich einzu­ gen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, holen und zu befolgen; HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 36 von 40 [Seite 37] 11.2.2 uns jede zumutbare Untersuchung über Ursache und Höhe des Der Entschädigungsleistung steht es gleich, wenn die Entschädigung Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten aus Gründen abgelehnt wird, die den Eintritt des Versicherungsfalls un­ sowie jede hierzu dienliche Auskunft – auf Verlangen in Schriftform – zu berührt lassen. erteilen und die angeforderten Belege zur Verfügung zu stellen; 13.4 Kündigen Sie, wird Ihre Kündigung sofort nach ihrem Zugang bei 11.2.3 das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Scha­ uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu denstelle oder die beschädigten Sachen durch uns freigegeben worden einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nach­ Versicherungsjahres, wirksam wird. vollziehbar zu dokumentieren (z. B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch uns aufzubewahren; 13.5 Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam. 11.2.4 uns Auskünfte zu möglichen Ansprüchen gegenüber schadenver­ ursachenden Dritten zu erteilen; Der Versicherungsbeitrag Steht das Recht auf die vertragliche Leistung des Versicherers einem 14. Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? Was ge- Dritten zu, so hat dieser die Obliegenheiten gemäß Ziffer 11.2 ebenfalls schieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig zahlen? zu erfüllen – soweit ihm dies nach den tatsächlichen und rechtlichen 14.1 Beitrag und Versicherungsteuer Umständen möglich ist. Der in Rechnung gestellte Beitrag enthält die Versicherungsteuer, die 11.3 Leistungsfreiheit bei Obliegenheitsverletzung Sie in der jeweils vom Gesetz bestimmten Höhe zu entrichten haben. 11.3.1 Verletzen Sie eine der in Ziffer 11.1. und 11.2. oder in den geson­ Aus einer Erhöhung der Versicherungsteuer ergibt sich für Sie kein Kün­ dert vereinbarten Klauseln und Besonderen Bedingungen genannten digungsrecht. Obliegenheiten vorsätzlich, so sind wir von der Verpflichtung zur Lei­ stung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Obliegenheit sind wir be­ 14.2 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / erster oder einmaliger rechtigt, unsere Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere Beitrag Ihres Verschuldens entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahr­ 14.2.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung lässigkeit haben Sie zu beweisen. Der erste oder einmalige Beitrag wird sofort nach Abschluss des Ver­ 11.3.2 Außer im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung sind wir sicherungsvertrages fällig, jedoch nicht vor dem Beginn des Versiche­ jedoch zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Ver­ rungsschutzes. letzung der Obliegenheit weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Ist eine unterjährige Zahlungsperiode statt der jährlichen Beitrags­ Leistungspflicht ursächlich ist. zahlung vereinbart, gilt als erster Beitrag nur die erste Zahlung gemäß der vereinbarten unterjährigen Zahlungsperiode. Erster Beitrag ist bei 11.3.3 Verletzen Sie eine nach Eintritt des Versicherungsfalls beste­ einem Versicherungsvertrag, der nicht am Ersten eines Monats beginnt, hende Auskunfts- oder Aufklärungsobliegenheit, so sind wir nur dann der Beitrag bis zum Monatsende. vollständig oder teilweise leistungsfrei, wenn wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Dies 14.2.2 Verzug gilt nicht im Falle einer arglistigen Obliegenheitsverletzung. Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, geraten Die Versicherungsdauer Sie 14 Tage nach Abschluss des Versicherungsvertrages in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu vertreten haben. 12. Wann beginnt der Versicherungsschutz? Wann endet der Versiche- rungsvertrag? Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen. 12.1 Beginn des Versicherungsschutzes 14.2.3 Späterer Beginn des Versicherungsschutzes Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein ange­ gebenen Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag sofort Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, son­ nach Fälligkeit im Sinne von Ziffer 14.2.1 zahlen. dern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz erst ab diesem Zeitpunkt, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Text­ 12.2 Dauer und Ende des Versicherungsvertrages form oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf Der Versicherungsvertrag ist für den im Versicherungsschein angege­ diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Dies gilt nicht, wenn Sie benen Zeitraum abgeschlossen. nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. 12.2.1 Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert 14.2.4 Rücktritt sich der Versicherungsvertrag um jeweils ein Jahr, wenn nicht Zahlen Sie den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig, können – Ihnen spätestens drei Monate oder wir vom Versicherungsvertrag zurücktreten, solange der Beitrag nicht gezahlt ist. – uns spätestens einen Monat Wir können nicht zurücktreten, wenn Sie nachweisen, dass Sie die vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres eine Kündigung in Nichtzahlung nicht zu vertreten haben. Textform zugegangen ist. 14.3 Zahlung und Folgen verspäteter Zahlung / Folgebeitrag 12.2.2 Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Ver­ sicherungsvertrag von Ihnen zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes 14.3.1 Fälligkeit und Rechtzeitigkeit der Zahlung darauffolgenden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung muss uns Die Folgebeiträge sind, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist, am spätestens einen Monat vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungs­ Monatsersten des vereinbarten Beitragszeitraums fällig. jahres zugegangen sein. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zu dem im Versicherungs­ 13. Welche Kündigungsmöglichkeiten bestehen nach Eintritt eines schein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitpunkt erfolgt. Versicherungsfalls? 14.3.2 Verzug 13.1 Für die nach einem Versicherungsfall in gleicher Art und Güte er­ setzten Sachen besteht der Versicherungsvertrag unverändert fort. Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, geraten Sie ohne Mah­ Werden Sachen nicht in gleicher Art und Güte ersetzt, besteht Versi­ nung in Verzug, es sei denn, dass Sie die verspätete Zahlung nicht zu cherungsschutz nur, sofern dies vereinbart ist. vertreten haben. 13.2 Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalls können Sie und wir den Wir sind berechtigt, Ersatz des uns durch den Verzug entstandenen Versicherungsvertrag kündigen, es sei denn, die Höhe des Schadens Schadens zu verlangen. liegt unterhalb der vereinbarten Selbstbeteiligung. 14.3.3 Qualifizierte Mahnung 13.3 Die Kündigung ist in Textform zu erklären. Sie muss dem Vertrags­ partner spätestens einen Monat nach dem Naturalersatz oder nach Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, können wir Sie auf Ihre Auszahlung oder Ablehnung der Entschädigung zugegangen sein. Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist von mindesten zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung bestim­ HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 37 von 40 [Seite 38] men (qualifizierte Mahnung). Diese ist nur wirksam, wenn sie je Versi­ 14.6 Beitrag bei vorzeitiger Vertragsbeendigung cherungsvertrag die rückständigen Beträge des Beitrags, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert und die Rechtsfolgen angibt, die nach den Bei vorzeitiger Beendigung des Versicherungsvertrages haben wir, so­ Ziffern 14.3.4 und 14.3.5. mit dem Fristablauf verbunden sind. weit durch Gesetz nicht etwas anderes bestimmt ist, nur Anspruch auf den Teil des Beitrags, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versiche­ 14.3.4 Kein Versicherungsschutz rungsschutz bestanden hat. Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch immer mit der Zahlung 15. Was kann den Beitrag beeinflussen? in Verzug, besteht ab diesem Zeitpunkt bis zur Zahlung kein Versiche­ rungsschutz, wenn Sie mit der qualifizierten Mahnung nach Ziffer 14.3.3 15.1 Kundenbonus darauf hingewiesen wurden. Der Beitrag wird ermäßigt, wenn für Sie oder eine in Ihrem Haushalt le­ 14.3.5 Kündigung bende Person ein weiterer Vertrag in der Lebensversicherung (auch Be­ rufsunfähigkeits- und Rentenversicherung) oder in der Kfz-Versicherung Sind Sie nach Ablauf dieser Zahlungsfrist noch immer mit der Zahlung (für Pkw oder Kraftrad), Privaten Unfall-, Haftpflicht- oder Verbundenen in Verzug, können wir den Versicherungsvertrag ohne Einhaltung einer Wohngebäudeversicherung bei den Cosmos Gesellschaften besteht. Kündigungsfrist kündigen, wenn wir Sie mit der qualifizierten Mahnung nach Ziffer 14.3.3 darauf hingewiesen haben. 15.2 Junge-Leute-Bonus Die Kündigung können wir auch bereits bei der Bestimmung der Zah­ Der Beitrag wird ermäßigt, sofern Sie das 31. Lebensjahr noch nicht lungsfrist nach Ziffer 14.3.3 aussprechen. In diesem Fall wird unsere vollendet haben. Der Bonus entfällt mit der Beitragsfälligkeit, die auf die Kündigung zum Ablauf der Zahlungsfrist wirksam, wenn Sie in diesem Vollendung des 31. Lebensjahres folgt. Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in Verzug sind und wir Sie in der Weitere Bestimmungen qualifizierten Mahnung darauf hingewiesen haben. 16. Was haben Sie bei einem Wohnungswechsel zu beachten? Welche Haben wir gekündigt, und zahlen Sie danach innerhalb eines Monats Auswirkungen hat ein Umzug auf den Beitrag? den angemahnten Betrag, besteht der Versicherungsvertrag fort. Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist nach 16.1 Wechseln Sie die in Ziffer 4.2 genannte Wohnung, geht der Versi­ Ziffer 14.3.3 und der Zahlung eingetreten sind, besteht jedoch kein Ver­ cherungsschutz auf die neue Wohnung über. Während des Wohnungs­ sicherungsschutz. wechsels besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Behalten Sie zusätzlich die bisherige Wohnung, liegt ein Wohnungswechsel nur 14.4 Rechtzeitigkeit der Zahlung bei Lastschriftermächtigung vor, wenn Sie die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige 14.4.1 Rechtzeitige Zahlung nutzen. Ist die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt die Zah­ Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt späte­ lung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zum Fälligkeitstag eingezogen stens zwei Monate nach Umzugsbeginn. werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widerspre­ Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb der Bundesrepublik Deutsch­ chen. land, so geht der Versicherungsschutz nicht auf die neue Wohnung Konnte der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden von uns nicht einge­ über. Der Versicherungsschutz in der bisherigen Wohnung erlischt spä­ zogen werden, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie testens zwei Monate nach Umzugsbeginn. unverzüglich nach unserer in Textform abgegebenen Zahlungsauffor­ 16.2 Ein Wohnungswechsel ist uns spätestens bei Umzugsbeginn un­ derung erfolgt. ter Angabe der neuen Wohnfläche in Quadratmetern in Textform anzu- 14.4.2 Beendigung des Lastschriftverfahrens zeigen. Kann der fällige Beitrag nicht eingezogen werden, weil Sie das SEPA- 16.3 Der Beitrag wird gegebenenfalls ab Beginn des Umzugs dem neuen Lastschriftmandat widerrufen haben, oder Sie es aus anderen Grün­ Versicherungsumfang angepasst. den zu vertreten haben, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen 16.4 Schäden, die durch den Transport von versicherten Gegenständen werden kann, sind wir berechtigt, künftig Zahlung außerhalb des Last­ an diesen entstehen, sind nicht Gegenstand der Versicherung. schriftverfahrens zu verlangen. Sie sind zur Übermittlung des Beitrags erst verpflichtet, wenn Sie hierzu von uns in Textform aufgefordert wor­ 17. Was geschieht bei einer Mehrfachversicherung? den sind. Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn ein Interesse gegen die­ 14.5 Unterjährige Beitragszahlung und Folgen bei verspäteter Zahlung selbe Gefahr in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist und entweder die Versicherungssummen zusammen den Versicherungs­ 14.5.1 Unterjährige Beitragszahlung wert übersteigen oder aus anderen Gründen die Summe der Entschä­ Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie entsprechend der vereinbar­ digungen, die aufgrund jedes einzelnen Versicherungsvertrages ohne ten Zahlungsperiode bezahlen. Bestehen der anderen Versicherungen zu zahlen wäre, den Gesamt­ schaden übersteigt. Ist eine unterjährige Zahlungsperiode statt der jährlichen Beitragszah­ lung vereinbart, sind die noch ausstehenden Beiträge bis zum Ende des 17.1 Anzeigepflicht bei Mehrfachversicherung laufenden Versicherungsjahres sofort fällig, wenn Sie mit der Zahlung Bestehen die Versicherungsverträge, durch die es zu einer Mehrfach­ eines Beitrags im Verzug sind. Ferner können wir für die Zukunft jähr­ versicherung kommt, bei mehreren Versicherern, sind Sie verpflichtet, liche Beitragszahlung verlangen. uns die andere Versicherung unverzüglich mitzuteilen. In der Mitteilung 14.5.2 Zahlungsperiode sind der andere Versicherer und – soweit vereinbart – die Versiche­ rungssumme anzugeben. Die Beiträge für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode bezahlen. Die Zah­ Verletzen Sie diese Anzeigepflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig, so lungsperiode ist die Versicherungsperiode nach § 12 Versicherungsver­ sind wir unter den in Ziffer 11.1 letzter Absatz und 11.3 beschriebenen tragsgesetz. Sofern vereinbart, ist neben der jährlichen Zahlungsperio­ Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teil­ de auch eine unterjährige möglich (halb-, vierteljährlich, monatlich). Bei weise leistungsfrei. Leistungsfreiheit tritt nicht ein, wenn wir vor Eintritt unterjähriger Zahlungsperiode sind im Beitrag die Kosten für zusätzliche des Versicherungsfalls Kenntnis von der anderen Versicherung erlangt Verwaltungsaufwendungen enthalten. Welche Zahlungsperiode Sie mit haben. uns vereinbart haben, können Sie Ihrem Versicherungsschein entneh­ 17.2 Haftung und Entschädigung bei Mehrfachversicherung men. Bestehen die Versicherungsverträge, durch die es zu einer Mehrfach­ Die Laufzeit des Vertrags, die sich von der Zahlungsperiode unterschei­ versicherung kommt, bei mehreren Versicherern, sind die Versicherer den kann, ist in Abschnitt 12 geregelt. als Gesamtschuldner verpflichtet. Das bedeutet, dass jeder für den Bei unterjähriger Zahlungsperiode ist als Zahlungsweg nur das Last­ Betrag aufzukommen hat, dessen Zahlung ihm nach seinem Versiche­ schrifteinzugsverfahren möglich. Sofern Sie unterjährige Zahlungspe­ rungsvertrag obliegt. Die Versicherungsnehmer können aber im Ganzen riode beantragt, aber kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, wird nicht mehr als den Betrag des ihnen entstandenen Schadens verlangen; dem Versicherungsvertrag eine jährliche Zahlungsperiode zu Grunde dies gilt auch, wenn die Versicherungsverträge nur bei einem Versiche­ gelegt. rer bestehen. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 38 von 40 [Seite 39] Haben Sie oder ein anderer Versicherter aus anderen Versicherungs­ 20.3 Sofern die Internet-Vertrags-Verwaltung in meinCosmosDirekt verträgen bereits eine Entschädigung für denselben Schaden erhalten, vereinbart ist, gilt zusätzlich: so ermäßigt sich der Anspruch aus vorliegendem Versicherungsvertrag in der Weise, dass die Entschädigung aus allen Versicherungsverträgen In Ihrem persönlichen Online-Bereich meinCosmosDirekt (d. h., über insgesamt nicht höher ist, als wenn der Gesamtbetrag der Versiche­ Ihren meinCosmosDirekt-Account) verwalten Sie Ihre Vertragsange­ rungssummen, aus denen der Beitrag errechnet wurde, nur in diesem legenheiten. Über die Einstellung wichtiger Vertragsinformationen in Versicherungsvertrag in Deckung gegeben worden wäre. Ihren meinCosmosDirekt-Account werden Sie per E-Mail benachrich- tigt. Eine Änderung Ihrer für die E-Mail-Benachrichtigung (sowie für Ihre 17.3 Betrügerische Mehrfachversicherung Vertragsverwaltung im Internet) hinterlegten E-Mail-Adresse müssen Sie uns in Ihrer Vertragsverwaltung im Internet unverzüglich anzeigen. Haben Sie eine Mehrfachversicherung in der Absicht geschlossen, sich Nur so kann sichergestellt werden, dass Sie immer aktuell über die dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist je­ Einstellung von Vertragsinformationen in Ihre Vertragsverwaltung im der in dieser Absicht geschlossene Versicherungsvertrag nichtig. Uns Internet informiert werden. steht der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem wir von den die Nich­ tigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangen. 21. Wann verjähren die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag? 17.4 Beseitigung einer Mehrfachversicherung 21.1 Die Ansprüche aus diesem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren. Die Fristberechnung richtet sich nach den Allgemeinen Vor­ Wenn die Mehrfachversicherung zustande gekommen ist, ohne dass schriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Sie dies wussten, können Sie verlangen, dass der später geschlossene Versicherungsvertrag aufgehoben wird. 21.2 Wird ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei uns angemel­ det, so zählt der Zeitraum vom Beginn der Verjährung bis zum Zugang Sind in allen Versicherungsverträgen Versicherungssummen verein­ unserer in Textform mitgeteilten Entscheidung beim Anspruchsteller bei bart, können Sie anstelle einer Aufhebung verlangen, dass die Versi­ der Fristberechnung nicht mit. cherungssumme des später geschlossenen Versicherungsvertrages unter verhältnismäßiger Minderung des Beitrags auf den Teilbetrag re­ 22. Welches Gericht ist zuständig? duziert wird, der durch die frühere Versicherung nicht gedeckt ist. Sind alle betroffenen Versicherer damit einverstanden, so können Sie auch 22.1 Klagen gegen uns verlangen, dass die Versicherungsverträge anteilig im Verhältnis der Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt sich die Versicherungssummen reduziert werden, bis alle Versicherungssum­ gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Sind Sie eine natürliche men gemeinsam dem Versicherungswert entsprechen. Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie zur Die Aufhebung des Versicherungsvertrages oder die Herabsetzung der Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines sol­ Versicherungssumme und Anpassung des Beitrags werden zu dem Zeit­ chen, Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. punkt wirksam, zu dem uns Ihre Erklärung zugeht. 22.2 Klagen gegen Sie Die vorstehenden Regelungen sind auch anzuwenden, wenn die Mehr­ Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versiche­ fachversicherung dadurch entstanden ist, dass nach Abschluss der rungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das für Ihren mehreren Versicherungsverträge der Versicherungswert gesunken ist. Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort Ihres gewöhn­ Sind in diesem Fall die mehreren Versicherungsverträge gleichzeitig lichen Aufenthalts zuständig ist. Ist eine juristische Person Versiche­ oder im Einvernehmen der Versicherer geschlossen worden, können rungsnehmer, bestimmt sich das zuständige Gericht auch nach deren Sie nur die verhältnismäßige Herabsetzung der Versicherungssummen Sitz oder deren Niederlassung. Das gleiche gilt, wenn eine Offene Han­ und der Beiträge verlangen. delsgesellschaft, Kommanditgesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen 18. Welche Kenntnis und welches Verhalten von Repräsentanten Rechts oder eine eingetragene Partnerschaftsgesellschaft Versiche­ müssen Sie sich zurechnen lassen? rungsnehmer ist. Sie müssen sich die Kenntnis und das Verhalten Ihrer Repräsentanten 22.3 Unbekannter Wohnsitz zurechnen lassen. Die gilt zum Beispiel im Rahmen der Ziffer 3.3.1, 3.4, Sind Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Kla­ 8, 10, 11 und 17. geerhebung nicht bekannt, bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit 19. Was ist bei Versicherung für fremde Rechnung zu beachten? bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen Sie nach unserem Sitz. 19.1 Schließen Sie die Versicherung im eigenen Namen für einen ande­ 22.4 Umzug ins Ausland ren (Versicherten) ab, können Sie, auch wenn Sie nicht im Besitz des Verlegen Sie Ihren Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutsch­ Versicherungsscheines sind, über die Rechte des Versicherten ohne land bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit bei Klagen aus dem dessen Zustimmung verfügen, insbesondere die Zahlung der Entschädi­ Versicherungsvertrag nach unserem Sitz. gung verlangen und die Rechte des Versicherten übertragen. 23. Welches Recht findet Anwendung? Wir können jedoch vor Zahlung der Entschädigung an Sie den Nachweis verlangen, dass der Versicherte seine Zustimmung dazu erteilt hat. Soweit nicht in den Versicherungsbedingungen Abweichendes be­ stimmt ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften. 19.2 Der Versicherte kann nicht über seine Rechte verfügen, selbst wenn er im Besitz des Versicherungsscheines ist. Er kann die Zahlung Für diesen Versicherungsvertrag gilt deutsches Recht. der Entschädigung nur mit Ihrer Zustimmung verlangen. 24. Was gilt bei Sanktionen und Embargos? 19.3 Soweit Ihre Kenntnis oder Ihr Verhalten von rechtlicher Bedeutung Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versi- ist, kommt auch Kenntnis oder Verhalten des Versicherten in Betracht. cherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragspar- 20. Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? Was gilt, wenn Sie teien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktio- uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? nen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 20.1 Alle für uns bestimmten Anzeigen und Erklärungen sind in Textform abzugeben, sofern nicht etwas anderes bestimmt ist. Sie sollen an unse­ Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. re Hauptverwaltung oder an die im Versicherungsschein oder in dessen Embargos der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Nachträgen als zuständig bezeichnete Stelle gerichtet werden. Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. 20.2 Haben Sie uns eine Änderung Ihrer Anschrift nicht mitgeteilt, ge­ nügt für eine Willenserklärung, die Ihnen gegenüber abzugeben ist, die Absendung eines eingeschriebenen Briefes an die letzte uns bekannte Anschrift. Die Erklärung gilt drei Tage nach der Absendung des Briefes als zugegangen. Entsprechendes gilt bei einer uns nicht angezeigten Namensänderung. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 39 von 40 [Seite 40] Risikobeschreibung zur Glasversicherung GL 02 (Stand: Mai 2021) 1. Versichert ist im Rahmen des Versicherungsvertrages ausschließlich 1.2 Mobiliarverglasung die Gebäude- und Mobiliarverglasung der Wohnung oder des Einfamili­ enhauses gegen Bruchschäden. Glasscheiben von Bildern, Schränken, Vitrinen, Stand-, Wand- und Schrankspiegel, Glasplatten, Glasscheiben und Sichtfenster von Öfen, 1.1 Gebäudeverglasung Elektro- und Gasgeräten, Verglasungen von Aquarien/Terrarien, Glaske­ ramik-Kochflächen. – Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Wän­ den, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren; 2. Mitversichert sind auf Erstes Risiko bis 5.000 EUR je Versicherungs- fall, die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Aufwendungen – Glas- und Kunststoffscheiben von Terrassen, Veranden, Loggien und für Sonderkosten von Gerüsten, Kränen und Beseitigungen von Hinder­ Wintergärten einschließlich deren Dachverglasungen sowie Wetter­ nissen. schutzvorbauten; – Lichtkuppeln (aus Glas oder Kunststoff); Glasbausteine; Profilbau- gläser. HRW 800 (10.21) Cosmos Versicherung AG Seite 40 von 40