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Show full text: Bedingungen Zukunftsrente Perspektive (E219)
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Allianz Lebensversicherungs-AG
Versicherungsbedingungen
Zu dieser Rentenversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person unser Vertragspartner. Diese Versicherungsbedin-
gungen wenden sich an Sie als unseren Vertragspartner.
Diese Vertragsbedingungen gelten, soweit sich aus den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Vorschriften des Altersvorsorge-
verträge-Zertifizierungsgesetzes (AltZertG) nichts anderes ergibt.
Teil A - Leistungsbausteine Erläuterung von
Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bau-
Fachausdrücken
steinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbe-
sondere, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen Am Ende unserer Versicherungsbedingungen finden Sie Definitio-
die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben wer- nen zu den wichtigsten im Text verwendeten Fachausdrücken. Im
den besondere Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit ei-
beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bau- nem "→" markiert. Beispiel: →Versicherungsnehmer.
steine gelten, finden Sie auch in Teil B.
Seite
Erläuterung von Fachausdrücken ............................................. 21
Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente
Perspektive (RiesterRente) E219
Seite
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungsumfang ............ 1
2. Leistung aus der Überschussbeteiligung .......................... 3
3. Leistungsempfänger und Überweisung der Leistungen.... 6
4. Ihre Mitwirkungspflichten .................................................. 6
5. Staatliche Zulagen ............................................................. 7
6. Kosten Ihres Vertrags........................................................ 7
7. Beitragsfreistellung ............................................................ 8
8. Kündigung.......................................................................... 9
9. Kündigung und Übertragung des Altersvorsorgevertrags. 10
10. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten ............................. 10
11. Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunfts-
rente Perspektive (RiesterRente) E219............................. 14
Teil B - Pflichten für alle
Bausteine
Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und
Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in
Teil A. Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbe-
reich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Seite
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht ........................................... 16
2. Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung...... 16
3. Weitere Mitwirkungspflichten............................................. 17
Teil C - Allgemeine Regelungen
Die Regelungen in Teil C gelten, soweit ihr Anwendungsbereich
nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Seite
1. Beginn des Versicherungsschutzes .................................. 19
2. Versicherungsschein ......................................................... 19
3. Deutsches Recht ............................................................... 19
4. Adressaten für Beschwerden ............................................ 19
5. Zuständiges Gericht .......................................................... 19
6. Verjährung ........................................................................ 20
7. Informationen während der Vertragslaufzeit ..................... 20
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
Teil A - Leistungsbausteine
Hier finden Sie die besonderen Regelungen zu den einzelnen Bausteinen, die Sie bei uns abgeschlossen haben. Sie erfahren insbesonde-
re, welche Leistungen wir erbringen und in welchen Fällen die Leistung eingeschränkt oder ausgeschlossen ist. Daneben werden besonde-
re Pflichten und Obliegenheiten beschrieben, die Sie beachten müssen. Pflichten und Obliegenheiten, die für alle Bausteine gelten, finden
Sie auch in Teil B.
zahlen wir die garantierte Mindestrente. Wenn Sie nach Ziffer 10.6
Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Kapital für Wohneigentum verwenden, verringert sich die garantier-
Perspektive (RiesterRente) E219 te Mindestrente entsprechend.
Hier finden Sie die Regelungen Ihres Bausteins Altersvorsorge. (3) Höhe des Gesamtkapitals
Wenn Ihr Vertrag weitere Bausteine enthält, wird in den Regelun- Das Gesamtkapital setzt sich zusammen aus
gen dieser weiteren Bausteine der Baustein Altersvorsorge als • dem zum Rentenbeginn vorhandenen →Deckungskapital des
Grundbaustein bezeichnet. Bausteins Altersvorsorge (inklusive Kapitalbonus, siehe Ziffer
2.2.3 Absatz 2),
In diesen Regelungen werden die vertragsrechtlichen Leistungen • dem Schlussüberschussanteil (siehe Ziffer 2.2.4) und
beschrieben, nicht aber, ob und inwieweit wir aufgrund steuerrecht- • der Beteiligung an den →Bewertungsreserven (siehe Ziffer
licher Regelungen Beträge einbehalten müssen. Informationen zur 2.3).
steuerlichen Behandlung der Versicherung (auch zu den staatli-
chen Zulagen) können Sie Ihrem Dokument "Versicherungsinfor- Zum Rentenbeginn steht als →Deckungskapital des Bausteins
mationen" im Abschnitt "Allgemeine Steuerregelungen für private Altersvorsorge mindestens die Summe der vereinbarten Beiträge
Riester-Renten bei unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland" zur Altersvorsorge für die Bildung der Rente nach Absatz 1 zur
entnehmen. Verfügung (Garantiekapital). Das Garantiekapital kann sich zum
Beispiel durch veränderte Beiträge und uns zugeflossene staatli-
che Zulagen ändern. Wenn Sie nach Ziffer 10.6 Kapital für Wohn-
eigentum verwenden, verringert sich das Garantiekapital entspre-
1. Leistungsvoraussetzungen und Leistungs- chend. Das Garantiekapital ist zum Rentenbeginn mindestens so
umfang hoch, wie der Mindestbetrag nach Absatz 4. Ein das Garantiekapi-
tal übersteigendes →Deckungskapital können wir nicht verbind-
Inhalt dieses Abschnitts: lich zusagen.
1.1 Welche Leistungen erbringen wir ab Rentenbeginn?
(4) Mindestbetrag
1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod vor Rentenbe-
Zum Rentenbeginn verwenden wir mindestens die bis dahin einge-
ginn?
zahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen
1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod nach Renten-
(Mindestbetrag) für die Bildung der Rente nach Absatz 1. Der Min-
beginn?
destbetrag kann sich in folgenden Fällen ändern:
1.4 Wie wird das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital
• Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge-
verwendet?
schlossen haben, verringert sich der Mindestbetrag um die ge-
1.5 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für Ihre Versiche-
zahlten Beiträge für den Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge.
rung?
Der Mindestbetrag vermindert sich jedoch höchstens um 20 Pro-
zent der gezahlten Gesamtbeiträge.
• Wenn Sie nach Ziffer 10.6 Kapital für Wohneigentum verwen-
1.1 Welche Leistungen erbringen wir ab Ren- den, verringert sich der Mindestbetrag entsprechend.
tenbeginn? • Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduziert
sich der Mindestbetrag entsprechend.
(1) Lebenslange Rente
Wenn Sie am vereinbarten Rentenbeginn leben, zahlen wir die un-
abhängig vom Geschlecht berechnete, der Höhe nach ab diesem 1.2 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod
Zeitpunkt garantierte Rente in gleichbleibender Höhe, solange Sie
vor Rentenbeginn?
leben.
Wenn Sie vor Rentenbeginn sterben, steht ein Kapital zur Verfü-
Wir zahlen die monatliche Rente jeweils am 1. →Bankarbeitstag
gung, das sich zusammensetzt aus
eines Monats. Rentenzahlungen erhalten Sie frühestens, wenn Sie
• dem zu diesem Zeitpunkt vorhandenen →Deckungskapital des
das 62. Lebensjahr vollendet haben. Den genauen Rentenbeginn
Bausteins Altersvorsorge (inklusive Kapitalbonus, siehe Ziffer
entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
2.2.3 Absatz 2),
Wenn die monatliche Rente weniger als 50 EUR beträgt, können • dem Schlussüberschussanteil (siehe Ziffer 2.2.4) und
wir jeweils 3 Monatsrenten zu einer Auszahlung zusammenfassen. • der Beteiligung an den →Bewertungsreserven (siehe Ziffer
2.3).
(2) Höhe der lebenslangen Rente
Die Höhe der Rente berechnen wir zum Zeitpunkt des Rentenbe- Das zur Verfügung stehende Kapital wird nach Ziffer 1.4 verwen-
ginns det.
• aus dem zum Rentenbeginn vorhandenen Gesamtkapital (siehe
Absatz 3) und
• mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden Rechnungsgrundla- 1.3 Welche Leistungen erbringen wir bei Tod
gen (siehe Ziffer 1.5 Absatz 3). Maßgebende Rechnungsgrund- nach Rentenbeginn?
lagen sind der Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln),
die wir in der Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbe-
ginns für neu abzuschließende vergleichbare Rentenversiche- Wenn Sie nach Rentenbeginn sterben, steht das vereinbarte Kapi-
rungen mit sofort beginnender Rentenzahlung bei uns verwen- tal abzüglich bereits gezahlter →ab Rentenbeginn garantierter
den, sowie die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge nach Zif- Renten zur Verfügung. Dieses Kapital wird nach Ziffer 1.4 verwen-
fer 6.1 Absatz 2 b). det.
Wenn die zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnete Rente ge-
ringer ist als die mit Ihnen vereinbarte garantierte Mindestrente,
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
1.4 Wie wird das bei Tod zur Verfügung ste- c) Höhe der Hinterbliebenenrente
Die Höhe der Hinterbliebenenrente nach Absatz 2 a) und b) richtet
hende Kapital verwendet?
sich nach der Höhe des dem Ehegatten oder dem eingetragenen
Das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital nach den Ziffern 1.2 Lebenspartner bzw. dem Kind oder den Kindern jeweils zustehen-
und 1.3 wird grundsätzlich wie folgt verwendet: den Kapitals sowie dem Alter des Ehegatten oder des eingetrage-
• Übertragung des Kapitals auf einen zertifizierten Altersvorsorge- nen Lebenspartners bzw. des Kindes oder der Kinder zum Zeit-
vertrag für den Ehegatten bzw. Lebenspartner einer eingetrage- punkt des Todes.
nen Lebenspartnerschaft (eingetragenen Lebenspartner) nach
Wir berechnen die jeweilige Rente nach versicherungsmathemati-
Absatz 1 oder
schen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundlagen, die
• Umwandlung des Kapitals in eine Hinterbliebenenrente nach
wir zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls für neu abzuschließende
Absatz 2.
vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort beginnender Ren-
Anderenfalls kann das bei Tod zur Verfügung stehende Kapital tenzahlung nach Ziffer 1.5 Absatz 3 bei uns verwenden.
nach Absatz 3 verwendet werden.
Nähere Informationen können der bzw. die Anspruchsberechtigten
(1) Übertragung des Kapitals auf einen Altersvorsorgever- dem jeweiligen Angebot entnehmen.
trag für den Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspart-
d) Fälligkeit der Hinterbliebenenrente
ner
Wir zahlen die Hinterbliebenenrente monatlich erstmals am
Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall Ihr Ehe-
1. →Bankarbeitstag des Monats, der auf den Todestag folgt.
gatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner ist und
• Sie zum Zeitpunkt des Todes mit ihm in gültiger Ehe bzw. in gül- Wenn die monatliche Hinterbliebenenrente weniger als 50 EUR be-
tiger eingetragener Lebenspartnerschaft und nicht dauernd ge- trägt, können wir jeweils 3 Monatsrenten zu einer Auszahlung zu-
trennt gelebt haben (§ 26 Einkommensteuergesetz - EStG) und sammenfassen.
• Sie und Ihr Ehegatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner Ihren
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat der Eu- (3) Weitere Verwendungen für das bei Tod zur Verfügung
ropäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschafts- stehende Kapital
raums (EWR) gehabt haben, Wird das nach den Ziffern 1.2 und 1.3 zur Verfügung stehende Ka-
kann Ihr Ehegatte bzw. eingetragener Lebenspartner das ihm zu- pital nicht nach Absatz 1 oder Absatz 2 verwendet, zahlen wir das
stehende Kapital auf einen auf seinen Namen lautenden zertifizier- Kapital an den von Ihnen bestimmten Anspruchsberechtigten.
ten Altersvorsorgevertrag übertragen. In diesem Fall erstellen wir Wenn Sie keinen Anspruchsberechtigten bestimmt haben, zahlen
für Ihren Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein ent- wir das Kapital an Ihre Erben. In diesen Fällen müssen alle uns zu-
sprechendes Angebot zur Übertragung. Mit der Übertragung des geflossenen staatlichen Zulagen und darüber hinausgehende
Kapitals auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehegatten bzw. ein- Steuervergünstigungen zurückgezahlt werden. Mit der Kapitalzah-
getragenen Lebenspartners erlischt die Versicherung. lung erlischt die Versicherung.
(2) Hinterbliebenenrente
1.5 Welche Rechnungsgrundlagen gelten für
a) Hinterbliebenenrente für den Ehegatten bzw. eingetra-
genen Lebenspartner Ihre Versicherung?
Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall Ihr Ehe-
gatte bzw. Ihr eingetragener Lebenspartner ist und Sie zum Zeit- (1) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantier-
punkt des Todes mit ihm in gültiger Ehe bzw. in gültiger eingetra- ten Leistungen zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres
gener Lebenspartnerschaft gelebt haben, erstellen wir für Ihren Vertrags und zur Berechnung des Rückkaufswerts
Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspartner ein Angebot zur Um-
a) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der garantier-
wandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterbliebenen-
ten Leistungen
rente. Die ab Beginn der Hinterbliebenenrente der Höhe nach ga-
Zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags verwenden wir für
rantierte Hinterbliebenenrente erbringen wir in gleichbleibender
die Berechnung der garantierten Mindestrente folgende Rech-
Höhe, solange der Ehegatte bzw. eingetragene Lebenspartner
nungsgrundlagen für den Rentenbezug:
lebt.
• unsere vom Geschlecht unabhängige unternehmenseigene
b) Hinterbliebenenrente für rentenberechtigte Kinder Sterbetafel "AZ 2012 R U" (→Tafeln),
Wenn Anspruchsberechtigter für die Leistung im Todesfall ein Kind • den Rechnungszins 0,25 Prozent und
ist, für das Sie zum Zeitpunkt des Todes einen Anspruch auf Kin- • die →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe dazu Ziffer
dergeld oder einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 Einkommen- 6.1 Absatz 2 b)).
steuergesetz (EStG) haben, erstellen wir für das Kind ein Angebot
Wenn Sie neben dem Baustein Altersvorsorge einen Baustein Be-
zur Umwandlung des ihm zustehenden Kapitals in eine Hinterblie-
rufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, verwenden wir für
benenrente.
die Berechnung der garantierten Leistungen dieses Bausteins wei-
Die Rente zahlen wir, solange das rentenberechtigte Kind lebt und tere →Tafeln, die wir Ihnen in den Regelungen dieses Bausteins
es nennen.
• das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder
b) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung des Rückkaufs-
• das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
o es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und
werts
o es bei einer Agentur für Arbeit im Inland als Arbeitssuchender
Den Rückkaufswert des Bausteins Altersvorsorge nach Ziffer 8.2
berechnen wir mit folgenden Rechnungsgrundlagen der Beitrags-
gemeldet ist oder
kalkulation:
• das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
o es sich im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 2 a Einkom-
• dem Rechnungszins 0,05 Prozent und
• den →Kosten des Bausteins Altersvorsorge (siehe dazu Ziffer
mensteuergesetz (EStG) in Berufsausbildung befindet oder
o es ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologi-
6.1).
sches Jahr im Sinne des Jugendfreiwilligendienstegesetzes
Eine Sterbetafel (→Tafeln) verwenden wir dabei nicht.
leistet oder
o es im Sinne des § 32 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Einkommensteu-
(2) Rechnungsgrundlagen bei Erhöhungen der garantier-
ergesetz (EStG) wegen körperlicher, geistiger oder seelischer ten Mindestrente und in anderen Fällen
Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Bei Erhöhungen der garantierten Mindestrente (zum Beispiel durch
Zuzahlungen) berechnen wir die Erhöhungen der garantierten Min-
destrente grundsätzlich mit den Rechnungsgrundlagen (insbeson-
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
dere Rechnungszins, →Tafeln und →Kosten des Bausteins Al- sem Fall ist Voraussetzung, dass Sie die vergleichbare Rentenver-
tersvorsorge), die wir bei Vertragsschluss zugrunde gelegt haben. sicherung im Sinne von Absatz a) neu abschließen könnten.
Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim- c) Absatz 3 gilt nicht für die Berechnung der garantierten Mindest-
mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen rente (siehe dazu Absatz 1 a)).
Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →De-
ckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren
Rentenversicherungen im Sinne von Absatz 3 a) andere Rech-
nungsgrundlagen gelten, können wir für die Erhöhungen der ga-
2. Leistung aus der Überschussbeteiligung
rantierten Mindestrente auch diese verwenden. Wenn sich nach ei-
ner Erhöhung der garantierten Mindestrente die für die Berechnung Für die Überschussbeteiligung gelten die folgenden Regelungen.
der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungsgrundlagen Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die-
erneut ändern, können wir für weitere Erhöhungen der garantierten se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins.
Mindestrente die geänderten Rechnungsgrundlagen verwenden
oder die bei der letzten Erhöhung der garantierten Mindestrente Inhalt dieses Abschnitts:
zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehalten. 2.1 Was sind die Grundlagen der Überschussbeteiligung?
2.2 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Überschüssen?
Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ver- 2.3 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Bewertungsre-
tragsschluss oder bei der letzten Erhöhung der garantierten Min- serven?
destrente, werden wir Sie hierüber informieren.
Die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde ge- 2.1 Was sind die Grundlagen der Überschuss-
legten Prozentsätze der →Kosten des Bausteins Altersvorsorge
beteiligung?
nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) bleiben unverändert.
(1) Keine Garantie der Höhe der Überschussbeteiligung
Außer bei Erhöhungen der garantierten Mindestrente gilt diese Re-
Wir können die Überschussbeteiligung der Höhe nach nicht
gelung entsprechend, wenn in den jeweiligen Abschnitten dieser
garantieren. Zum einen hängt die Höhe der Überschussbeteili-
Versicherungsbedingungen ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
gung von vielen Einflüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns
(3) Rechnungsgrundlagen zur Berechnung der Höhe der nur begrenzt beeinflussbar sind. Wichtigster Einflussfaktor ist die
lebenslangen Rente zum Zeitpunkt des Rentenbeginns Entwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Entwicklung der von
Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns berechnen wir die Höhe der le- uns versicherten Risiken und der Kosten ist von Bedeutung. Zum
benslangen Rente mit den zu diesem Zeitpunkt maßgebenden anderen erfolgt die Überschussbeteiligung nach einem verursa-
Rechnungsgrundlagen. Maßgebende Rechnungsgrundlagen sind chungsorientierten Verfahren (siehe dazu im Einzelnen die Ziffern
der Rechnungszins und die Sterbetafel (→Tafeln), die wir in der 2.2 und 2.3 Absatz 2). Im ungünstigsten Fall kann die Über-
Beitragskalkulation zum Zeitpunkt des Rentenbeginns für neu ab- schussbeteiligung Ihres Vertrags der Höhe nach null sein.
zuschließende vergleichbare Rentenversicherungen mit sofort be-
Wir informieren Sie jährlich über die Entwicklung der Überschuss-
ginnender Rentenzahlung bei uns verwenden, sowie die zum Zeit-
beteiligung.
punkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde gelegten →Kos-
ten des Bausteins Altersvorsorge nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b).
(2) Komponenten der Überschussbeteiligung
Die Überschussbeteiligung umfasst 2 Komponenten:
a) Vergleichbar ist eine Rentenversicherung,
• die Beteiligung an den Überschüssen (siehe dazu insbesondere
• die ab Rentenbeginn die Zahlung einer lebenslangen Garantie-
die Ziffer 2.2) und
rente zur Altersvorsorge und eine Leistung bei Tod vorsieht und
• die Beteiligung an den →Bewertungsreserven (siehe dazu ins-
• die keine Risikoprüfung für den Rentenbezug vorsieht und
besondere die Ziffer 2.3).
• die im Rentenbezug keine weiteren versicherten Leistungen wie
Berufsunfähigkeits- oder Pflegeleistungen vorsieht und
Wir beachten bei der Überschussbeteiligung die jeweils geltenden
• die in den Versicherungsbedingungen Regelungen zur Beteili-
Vorgaben
gung am Überschuss ab Rentenbeginn enthält, die mit denjeni-
• des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), insbesondere § 153
gen Ihres Vertrags hinsichtlich der Art der Überschussanteile,
VVG,
der Ermittlung der Überschussanteile und deren Verwendung in-
• des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG), insbesondere die
haltlich übereinstimmen (siehe Ziffer 2.2.5).
§§ 139 und 140 VAG
• sowie die dazu ergangenen Rechtsverordnungen in der jeweils
Beispiele vergleichbarer Rentenversicherungen können Sie Ihrem
geltenden Fassung, insbesondere die Verordnung über die Min-
Dokument "Versicherungsinformationen" im Abschnitt "Besondere
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
Merkmale Ihrer Versicherung" entnehmen.
zuführungsverordnung - MindZV).
b) Wenn wir zum Rentenbeginn keine vergleichbare Rentenversi-
(3) Maßgebende Überschüsse und Bewertungsreserven
cherung im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensversi-
Grundlage für die Beteiligung am Überschuss ist der Überschuss,
cherungsmarkt anbieten, verpflichten wir uns, Rechnungsgrundla-
den wir jährlich im Rahmen unseres Jahresabschlusses nach den
gen festzulegen,
Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) ermitteln. Wir legen
• die nach anerkannten versicherungsmathematischen Grundsät-
mit der Feststellung des Jahresabschlusses - unter Beachtung auf-
zen ermittelt werden und die wir deshalb als angemessen anse-
sichtsrechtlicher Vorgaben - fest, welcher Teil des jährlichen Über-
hen und
schusses für die Überschussbeteiligung aller überschussberechtig-
• die sicherstellen, dass wir dauerhaft unsere Verpflichtungen aus
ten Verträge zur Verfügung steht. Diesen Teil des Überschusses
den Verträgen erfüllen können.
führen wir der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu,
In diesem Fall werden wir einen unabhängigen Treuhänder hinzu- soweit er nicht unmittelbar den überschussberechtigten Verträgen
ziehen, der die Rechnungsgrundlagen zu prüfen und deren Ange- gut geschrieben wird. Die →Rückstellung für Beitragsrück-
messenheit zu bestätigen hat. erstattung darf nur für die Überschussbeteiligung der →Versiche-
rungsnehmer verwendet werden. Nur in gesetzlich festgelegten
Wenn wir zum Rentenbeginn mehrere vergleichbare Rentenversi- Ausnahmefällen können wir hiervon mit Zustimmung der für uns
cherungen im Sinne von Absatz a) auf dem deutschen Lebensver- zuständigen Aufsichtsbehörde abweichen.
sicherungsmarkt anbieten, werden wir die Rechnungsgrundlagen
der vergleichbaren Rentenversicherung verwenden, die zu einer Grundlage für die Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind
höheren →ab Rentenbeginn garantierten Rente führen. In die- die Bewertungsreserven, die wir nach den Vorschriften des Han-
delsgesetzbuchs (HGB) ermitteln und die nach den maßgebenden
Vorschriften des Versicherungsaufsichtsrechts für die Beteiligung
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
an den Bewertungsreserven aller überschussberechtigten Verträge 2.2.3 Laufende Beteiligung am Überschuss vor Rentenbe-
zur Verfügung stehen. ginn
Aus der Zuführung zur →Rückstellung für Beitragsrückerstat- Vor Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in
tung ergeben sich für Ihren Vertrag keine Ansprüche auf eine be- Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über-
stimmte Überschussbeteiligung. schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende
Überschussanteile).
2.2 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Der laufende Überschussanteil vor Rentenbeginn besteht aus ei-
Überschüssen? nem Zinsüberschussanteil und einem Zusatzüberschussanteil. De-
ren Höhe ergibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer
Die Beteiligung an den Überschüssen erfolgt nach einem verursa- 2.2.2) und kann auch null sein.
chungsorientierten Verfahren. Im Folgenden erläutern wir Ihnen,
• warum wir Überschussgruppen bilden (siehe Ziffer 2.2.1), (1) Ermittlung und Zuteilung der laufenden Überschussan-
• wie wir zur Ermittlung der Überschussanteile Ihres Vertrags teile
→Überschussanteilsätze festlegen (siehe Ziffer 2.2.2) und Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er-
• wie Ihr Vertrag während der Vertragsdauer an den Überschüs- mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da-
sen beteiligt wird (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5). bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze
(siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde.
Die Mittel für die Beteiligung am Überschuss werden grundsätzlich
der →Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen (sie- Wir berechnen den Zinsüberschussanteil und den Zusatzüber-
he Ziffer 2.1 Absatz 3). Nur wenn sie unmittelbar den überschuss- schussanteil täglich mit den für diese Überschussanteile festgeleg-
berechtigten Versicherungsverträgen gut geschrieben werden, ten jährlichen →Überschussanteilsätzen bezogen auf einen Tag
werden sie zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finan- und teilen die Überschussanteile täglich zu.
ziert.
→Bezugsgröße für den täglichen Zinsüberschussanteil und den
2.2.1 Bildung von Überschussgruppen täglichen Zusatzüberschussanteil ist das →Deckungskapital der
Versicherung (inklusive Kapitalbonus).
Versicherungen tragen in unterschiedlichem Maß zu der Entste-
hung von Überschüssen bei. Wir fassen deshalb vergleichbare (2) Verwendung der Überschussanteile
Versicherungen zu sogenannten Überschussgruppen zusammen. a) Erhöhung des Deckungskapitals des Bausteins Alters-
Innerhalb der Überschussgruppen gibt es verschiedene Untergrup- vorsorge
pen, mit denen wir weitere bestehende Unterschiede berücksichti- Die täglichen Überschussanteile aus dem Baustein Altersvorsorge
gen. Die Zuordnung der einzelnen Verträge zu einer Überschuss- nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Ab-
und Untergruppe erfolgt zum Beispiel in Abhängigkeit von satz 2 a) erhöhen zunächst das →Deckungskapital dieses Bau-
• der Art des versicherten Risikos (zum Beispiel Todesfall- oder steins (Kapitalbonus).
Berufsunfähigkeitsrisiko),
Durch die Erhöhung des →Deckungskapitals erhöht sich in glei-
• der Phase, in der sich die Versicherung befindet (zum Beispiel
cher Höhe die Leistung bei Tod vor Rentenbeginn (siehe Ziffer
vor oder nach Rentenbeginn),
1.2).
• dem Versicherungsbeginn oder
• der Art der Beitragszahlung. b) Erhöhung des Garantiekapitals
Jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres und erstmals zu Be-
Die für alle überschussberechtigten Verträge vorgesehenen Über-
ginn des zweiten Versicherungsjahres prüfen wir, ob wir Ihr Garan-
schüsse verteilen wir auf die einzelnen Überschuss- und Unter-
tiekapital erhöhen können, das zum Ende der →Aufschubdauer
gruppen. Dabei orientieren wir uns daran, in welchem Umfang die
mindestens zur Verfügung steht.
Überschuss- und Untergruppen zur Entstehung der Überschüsse
beigetragen haben. Dafür müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
• Das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge ist min-
Die Information, zu welcher Überschuss- und Untergruppe Ihre
destens so hoch wie die Summe der gezahlten Beiträge zur Al-
Versicherung gehört, finden Sie in Ihrem Dokument "Versiche-
tersvorsorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen zu-
rungsinformationen" im Abschnitt "Welche Überschussgruppen
züglich gegebenenfalls erfolgter Erhöhungen des Garantiekapi-
und Untergruppen liegen der Versicherung zugrunde?". Die Grup-
tals.
penzuordnung ist maßgeblich für die spätere Zuteilung der Über-
• Die Summe aus dem →Deckungskapital des Bausteins Alters-
schussanteile.
vorsorge und den noch ausstehenden vereinbarten Beiträgen
2.2.2 Festlegung der Überschussanteilsätze zur Altersvorsorge, abzüglich der →Kosten in Prozent des Bei-
trags nach Ziffer 6.1 Absätze 1 a) und 2 a), ist mindestens so
Zur Ermittlung der Überschussanteile, die Ihrem Vertrag zugeteilt hoch wie das Garantiekapital des Bausteins Altersvorsorge zu-
werden (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5), legt unser Vorstand auf Vor- züglich gegebenenfalls erfolgter Erhöhungen.
schlag des →Verantwortlichen Aktuars vor Beginn eines jeden
Kalenderjahres die Höhe der →Überschussanteilsätze für die Wenn diese Voraussetzungen gegeben sind, verwenden wir
Dauer eines Jahres fest (sogenannte Überschussdeklaration). • die im abgelaufenen Versicherungsjahr zugeteilten täglichen
Überschussanteile abzüglich Verwaltungskosten (→Kosten)
Die →Überschussanteilsätze werden für die einzelnen Über- nach Ziffer 6.1 Absatz 2 a) des Bausteins Altersvorsorge und
schuss- und Untergruppen (siehe Ziffer 2.2.1) sowie für die ver- • die jährlichen Überschussanteile aus einem gegebenenfalls ab-
schiedenen Arten der Überschussanteile (siehe Ziffern 2.2.3 bis geschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge, wenn in
2.2.5) als Prozentsätze bestimmter →Bezugsgrößen festgelegt. den für diesen Baustein geltenden Regelungen nichts anderes
Die Festlegung der →Überschussanteilsätze kann im ungüns- festgelegt ist,
tigsten Fall dazu führen, dass der einzelne Vertrag keine Über- für eine Erhöhung des Garantiekapitals des Bausteins Altersvor-
schussanteile oder nicht alle für ihn in Betracht kommenden Arten sorge.
von Überschussanteilen (siehe Ziffern 2.2.3 bis 2.2.5) erhält.
Die garantierte Mindestrente erhöht sich hierdurch nicht.
Wir veröffentlichen die →Überschussanteilsätze jährlich im An-
hang unseres Geschäftsberichts, den Sie jederzeit bei uns anfor- 2.2.4 Schlussüberschussbeteiligung
dern können, oder teilen sie Ihnen auf andere Weise mit.
Zusätzlich zu den täglichen Überschussanteilen kann ein Schluss-
überschussanteil zugeteilt werden
• bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn oder
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
• zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge. (2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die Über-
schussrente
Die Höhe des Schlussüberschussanteils ergibt sich aus der Über- Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie-
schussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und kann auch null sein. he Ziffer 2.2.2) die für die Überschussrente festgelegte Sterbetafel
(→Tafeln) oder Verzinsung ändert,
(1) Ermittlung des Schlussüberschussanteils • können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder
Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn oder zu Beginn der geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und
Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ermitteln wir die Höhe des • kann sich die Höhe der Überschussrente erhöhen oder verrin-
Schlussüberschussanteils nach versicherungsmathematischen gern.
Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die dann
für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten Schlussüber- Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte-
schussanteilsätze zugrunde. ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente
und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren.
→Bezugsgröße für den Schlussüberschussanteil ist jeweils das
durchschnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive (3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Ren-
Kapitalbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalenderjahren. tenbeginn
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
Die Höhe sämtlicher Schlussüberschussanteilsätze legt unser Vor- gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
stand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung der Höhe anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags-
der Schlussüberschussanteilsätze sowie weitere Informationen schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög-
können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts unter der lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens
Überschrift "Schlussüberschussanteil" entnehmen. einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen.
Bei Kapitalzahlungen vor Rentenbeginn (zum Beispiel bei Kündi-
gung) kann der Schlussüberschussanteil in Abhängigkeit von der 2.3 Wie beteiligen wir Ihren Vertrag an den Be-
Zinssituation am Kapitalmarkt geringer ausfallen. Weitere Informa-
tionen können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts unter
wertungsreserven?
der Unterüberschrift "Schlussüberschussanteil bei Kündigung" ent-
Bei der Beteiligung an den →Bewertungsreserven sind wir an die
nehmen.
aufsichtsrechtlichen Vorschriften zur Sicherstellung der dauernden
(2) Verwendung des Schlussüberschussanteils Erfüllbarkeit der Verpflichtungen aus den Versicherungen gebun-
Wenn wir eine Rente aus dem Baustein Altersvorsorge oder eine den. Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven kann da-
Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) in Verbin- durch - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach null sein.
dung mit Ziffer 1.2 zahlen, verwenden wir den zugeteilten Schluss-
Wir ordnen die →Bewertungsreserven, die nach den aufsichts-
überschussanteil als Teil des Gesamtkapitals für die Bildung der
rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der →Versicherungs-
Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3. Die garantier-
nehmer zu berücksichtigen sind, den einzelnen Verträgen nach
te Mindestrente erhöht sich hierdurch nicht.
dem in Absatz 2 beschriebenen verursachungsorientierten Verfah-
Wenn ein Schlussüberschussanteil bei Kündigung oder Tod vor ren rechnerisch zu.
Rentenbeginn hinzukommt und - im letzteren Fall - das bei Tod
Die Höhe der →Bewertungsreserven ermitteln wir dazu
auszuzahlende Kapital nicht für eine Hinterbliebenenrente nach
• jährlich neu,
Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) verwendet wird, zahlen wir ihn aus.
• zusätzlich auch zu den Stichtagen, die wir im Anhang unseres
2.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn Geschäftsberichts unter der Unterüberschrift "Maßgebende
Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven" veröffentli-
Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn chen.
eine Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgendes:
• Sie erhalten die Überschussrente ab Rentenbeginn zusätzlich Aus der rechnerischen Zuordnung ergeben sich noch keine ver-
zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente. traglichen Ansprüche auf eine Beteiligung an den →Bewertungs-
• Die Überschussrente besteht aus einer nicht garantierten zu- reserven in einer bestimmten Höhe. Ihre konkrete Beteiligung auf
sätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie nicht Grundlage der rechnerischen Zuordnung ergibt sich aus den Ab-
garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Prozent der im sätzen 3 bis 6.
Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein Altersvorsor-
(1) Zeitpunkt der Beteiligung
ge festgelegt werden.
Wir beteiligen Ihre Versicherung an den →Bewertungsreserven:
• Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Beginn der Ren-
• bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn,
tenzahlung.
• zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge sowie
Die Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall - der Höhe nach • während der Rentenzahlungen (siehe Absatz 6).
null sein.
(2) Verursachungsorientiertes Beteiligungsverfahren
(1) Ermittlung der Überschussrente Die Beteiligung an den →Bewertungsreserven erfolgt nach einem
Die Höhe der Überschussrente ermitteln wir, indem wir sie als Dif- verursachungsorientierten Verfahren. Im Rahmen dieses Verfah-
ferenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbeginn garan- rens bestimmen wir die dem einzelnen Vertrag rechnerisch zuzu-
tierten Rente berechnen. ordnenden →Bewertungsreserven als Anteil an den Bewertungs-
reserven aller anspruchsberechtigten Verträge. Dieser Anteil ist
Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir dabei aus dem abhängig von der Summe der sich für Ihren Vertrag in den abge-
Gesamtkapital nach Ziffer 1.1 Absatz 3 mit der für die Überschuss- laufenen Versicherungsjahren ergebenden durchschnittlichen
rente festgelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung unter Be- →Deckungskapitalien im Verhältnis zur Summe der sich für alle
rücksichtigung der Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 abgelaufenen Versicherungsjahre ergebenden durchschnittlichen
Absatz 2 b). Dabei berücksichtigen wir die nicht garantierten jährli- Deckungskapitalien aller Verträge, soweit sie anspruchsberechtigt
chen Rentenerhöhungen. Die für die Überschussrente festgelegte sind.
Sterbetafel (→Tafeln) und Verzinsung können Sie dem Anhang
unseres Geschäftsberichts entnehmen. Die Stichtage für die Ermittlung der →Bewertungsreserven legen
wir jeweils im Voraus für ein Kalenderjahr fest. Wir veröffentlichen
diese Festlegungen im Anhang unseres Geschäftsberichts unter
der Unterüberschrift "Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an
Bewertungsreserven".
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(3) Zuteilung der Bewertungsreserven
Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn sowie zu Beginn der 3. Leistungsempfänger und Überweisung der
Rente aus dem Baustein Altersvorsorge ermitteln wir für diesen Leistungen
Zeitpunkt den Ihrem Vertrag rechnerisch zuzuordnenden Anteil an
den →Bewertungsreserven nach dem in Absatz 2 beschriebenen Inhalt dieses Abschnitts:
Verfahren. Nach § 153 Absatz 3 Versicherungsvertragsgesetz 3.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie können Sie
(VVG) teilen wir Ihrer Versicherung dann die Hälfte des ermittelten hierzu Bestimmungen treffen?
Betrags zu. Damit haben Sie einen Anspruch auf den Ihrem Ver- 3.2 Was gilt bei Überweisung der Leistungen?
trag zugeteilten Betrag. Die Mittel für die Beteiligung an den →Be-
wertungsreserven werden grundsätzlich der →Rückstellung für
Beitragsrückerstattung entnommen (siehe Ziffer 2.1 Absatz 3).
3.1 An wen zahlen wir die Leistungen und wie
(4) Verwendung der zugeteilten Bewertungsreserven können Sie hierzu Bestimmungen treffen?
Wenn wir eine Rente aus dem Baustein Altersvorsorge oder eine
Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) in Verbin- (1) Leistungsempfänger und widerrufliches Bezugsrecht
dung mit Ziffer 1.2 zahlen, verwenden wir die Beteiligung an den Die Leistungen aus Ihrem Vertrag erbringen wir an Sie als unseren
→Bewertungsreserven als Teil des Gesamtkapitals für die Bil- →Versicherungsnehmer. Wenn nach Ihrem Tod Leistungen fällig
dung der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3. Die werden, erbringen wir diese an Ihre Erben, wenn Sie uns keine an-
garantierte Mindestrente erhöht sich hierdurch nicht. dere Person benannt haben, der die Ansprüche aus Ihrem Vertrag
bei deren Fälligkeit zustehen sollen (Bezugsberechtigter). Bis zur
Bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn zahlen wir - sofern in jeweiligen Fälligkeit können Sie das Bezugsrecht jederzeit ändern
letzterem Fall das bei Tod auszuzahlende Kapital nicht für eine oder widerrufen (widerrufliches Bezugsrecht). Nach Ihrem Tod
Hinterbliebenenrente nach Ziffer 1.4 Absatz 2 a) und b) verwendet kann das Bezugsrecht nicht mehr geändert oder widerrufen wer-
wird - die Beteiligung an den →Bewertungsreserven aus. den.
(5) Sockelbetrag für die Beteiligung an den Bewertungsre- (2) Verfügungsverbot
serven Sie können Ihre Ansprüche aus Ihrem Vertrag weder abtreten noch
Die Höhe der →Bewertungsreserven, an denen Ihre Versiche- verpfänden oder beleihen. Ausgeschlossen ist jede Übertragung
rung beteiligt wird, ist vom Kapitalmarkt abhängig und unterliegt von Forderungen oder Eigentumsrechten aus Ihrem Vertrag an
Schwankungen. Zum Ausgleich dieser Schwankungen können wir Dritte, wie zum Beispiel die Einräumung von Bezugsrechten zu-
in Abhängigkeit von unserer Ertragslage →Überschussanteilsät- gunsten Dritter - mit Ausnahme von Bezugsrechten nach Absatz 1.
ze für den sogenannten Sockelbetrag für die Beteiligung an den Ausgenommen bleiben Übertragungen oder Abtretungen nach §
→Bewertungsreserven festsetzen. In folgenden Fällen kann ein 93 Absatz 1 a) Einkommensteuergesetz (EStG) zugunsten des
Sockelbetrag zum Tragen kommen: ausgleichsberechtigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebenspart-
• bei Kündigung oder Tod vor Rentenbeginn (Vertragsende) so- ners im Rahmen der Regelung des Versorgungsausgleichs.
wie
• zu Beginn der Rente aus dem Baustein Altersvorsorge. (3) Textform
Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts nach Ab-
a) Ermittlung des Sockelbetrags satz 1 sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn Sie
Wenn in den zuvor genannten Fällen ein Sockelbetrag zum Tragen uns diese in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) angezeigt
kommt, ermitteln wir dessen Höhe nach versicherungsmathemati- haben.
schen Grundsätzen. Dabei legen wir die →Bezugsgrößen und die
dann für sämtliche Versicherungsjahre jeweils festgelegten
→Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag zugrunde. 3.2 Was gilt bei Überweisung der Leistungen?
→Bezugsgröße für den Sockelbetrag ist das jeweilige durch- Wir überweisen unsere Leistungen an den Empfangsberechtigten.
schnittliche →Deckungskapital der Versicherung (inklusive Kapi- Bei Überweisungen in Staaten außerhalb des Europäischen Wirt-
talbonus) in den einzelnen abgelaufenen Kalenderjahren. schaftsraums trägt der Empfangsberechtigte die damit verbundene
Gefahr.
Die Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag legt
unser Vorstand jeweils für ein Kalenderjahr fest. Die Festlegung
der Höhe der →Überschussanteilsätze für den Sockelbetrag so-
wie weitere Informationen können Sie dem Anhang unseres Ge-
4. Ihre Mitwirkungspflichten
schäftsberichts unter der Überschrift "Sockelbetrag für die Beteili-
gung an Bewertungsreserven" entnehmen. Inhalt dieses Abschnitts:
4.1 Welche Unterlagen können wir verlangen?
b) Zuteilung und Verwendung des Sockelbetrags 4.2 Wann können wir den Nachweis verlangen, dass Sie
Wenn wir Ihrem Vertrag die Beteiligung an den →Bewertungsre- bzw. die rentenberechtigten Personen noch leben?
serven zuteilen und ein für diesen Zeitpunkt festgelegter Sockel- 4.3 Welche Unterlagen sind bei Ihrem Tod bzw. dem Tod ei-
betrag höher ist als der Wert der Beteiligung, der sich nach Absatz ner rentenberechtigten Person einzureichen?
3 ergibt, teilen wir Ihrem Vertrag den Sockelbetrag zu. Er wird so 4.4 Was gilt, wenn die Voraussetzungen für die Rentenzah-
verwendet wie in Absatz 4 beschrieben. Wenn der Sockelbetrag lung an ein Kind entfallen?
niedriger ist oder es keinen Sockelbetrag gibt, bleibt es bei der Zu- 4.5 Unter welchen Voraussetzungen können wir weitere
teilung des gesetzlich vorgesehenen Werts (siehe Absatz 3). Nachweise verlangen?
(6) Beteiligung laufender Renten
Laufende Renten werden an den →Bewertungsreserven über ei- 4.1 Welche Unterlagen können wir verlangen?
ne angemessen erhöhte Beteiligung an den Überschüssen betei-
ligt. Bei der Festlegung der →Überschussanteilsätze im Rahmen Wenn Leistungen aus Ihrem Vertrag beansprucht werden, können
der Ermittlung der Überschussanteile wird insbesondere die aktuel- wir die Vorlage folgender Unterlagen verlangen:
le Bewertungsreservensituation berücksichtigt. • Versicherungsschein und
• Unterlagen mit den nach Teil B Ziffer 3 zu erteilenden Informa-
tionen und Daten.
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4.2 Wann können wir den Nachweis verlan-
6. Kosten Ihres Vertrags
gen, dass Sie bzw. die rentenberechtigten
Personen noch leben? Für die Kosten Ihres Vertrags gelten die folgenden Regelungen.
Falls für einzelne Bausteine Besonderheiten gelten, finden Sie die-
Vor jeder Rentenzahlung können wir auf unsere Kosten ein amtli- se in den Regelungen des jeweiligen Bausteins.
ches Zeugnis darüber verlangen, dass Sie bzw. die rentenberech-
tigten Personen noch leben.
Inhalt dieses Abschnitts:
6.1 Welche Kosten sind in Ihren Beitrag einkalkuliert?
6.2 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rech-
4.3 Welche Unterlagen sind bei Ihrem Tod
nung stellen?
bzw. dem Tod einer rentenberechtigten
Person einzureichen?
6.1 Welche Kosten sind in Ihren Beitrag ein-
Wenn Sie sterben oder eine rentenberechtigte Person stirbt, sind
kalkuliert?
wir hierüber unverzüglich zu informieren.
(1) Abschluss- und Vertriebskosten
Uns ist immer ein amtliches Zeugnis über den Tod der verstorbe-
Mit Ihrem Vertrag sind Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten)
nen Person mit Angaben zum Alter und Geburtsort (Sterbeurkun-
verbunden. Diese sind von Ihnen zu tragen. Wir haben die Ab-
de) vorzulegen.
schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in Ihren Beitrag einkalku-
Wenn Leistungen aus dem Vertrag beansprucht werden, können liert, sie müssen daher nicht gesondert gezahlt werden.
wir außerdem einen Nachweis über die Todesursache der verstor-
Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verwenden wir
benen Person verlangen.
zum Beispiel zur Finanzierung der Kosten für die Vergütung des
Versicherungsvermittlers, der Antragsprüfung und der Erstellung
der Vertragsunterlagen.
4.4 Was gilt, wenn die Voraussetzungen für
die Rentenzahlung an ein Kind entfallen? a) Kosten bei den bei Vertragsschluss vereinbarten Bei-
trägen
Wenn wir Renten an ein Kind zahlen und die Voraussetzungen für Wir belasten Ihren Vertrag mit Abschluss- und Vertriebskosten
die Rentenzahlung (siehe Ziffer 1.4 Absatz 2 b)) entfallen, sind wir (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der bei Vertragsschluss
hierüber unverzüglich zu informieren. vereinbarten Beiträge. Dabei werden die vereinbarten Beiträge für
die gesamte Laufzeit zugrunde gelegt.
4.5 Unter welchen Voraussetzungen können Die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) verteilen wir
wir weitere Nachweise verlangen? • in gleichmäßigen Jahresbeträgen,
• über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren,
Wir können weitere Nachweise verlangen und Nachforschungen • jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitrags-
anstellen, wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu zahlungsdauer.
klären. Die hiermit verbundenen Kosten muss die Person tragen,
die die Versicherungsleistung beansprucht. Zu den bei Vertragsschluss vereinbarten Beiträgen gehört auch ei-
ne Zuzahlung bei Vertragsschluss. Von dieser Zuzahlung ziehen
wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) abweichend
von Satz 2 einmalig zum Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines
5. Staatliche Zulagen Prozentsatzes der Zuzahlung ab.
b) Kosten bei Erhöhungen der vereinbarten Beiträge
Wie verwenden wir die staatlichen Zulagen? Bei Erhöhungen der Summe der vereinbarten Beiträge belasten
wir die Erhöhungen der vereinbarten Beiträge wie folgt mit Ab-
(1) Auswirkungen auf die Versicherungsleistungen schluss- und Vertriebskosten (→Kosten):
Die staatlichen Zulagen verwenden wir, soweit diese nicht zur De-
ckung der Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskos- • Bei Zuzahlungen (siehe Ziffer 10.4 Absatz 1) ziehen wir die Ab-
ten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a) vorgesehen schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) jeweils einmalig zum
sind, zur Bildung der Versicherungsleistungen des Bausteins Al- Zeitpunkt des Zuflusses in Höhe eines Prozentsatzes der Zu-
tersvorsorge. Soweit die uns zugeflossenen staatlichen Zulagen zahlung ab.
nicht die Beiträge nach Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 mindern, verwen- • Beim dynamischen Zuwachs und bei Erhöhungen des Beitrags
den wir sie zur Erhöhung der Versicherungsleistungen. (siehe Ziffer 10.4 Absatz 2) verteilen wir die Abschluss- und Ver-
triebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der Diffe-
Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduzieren renz zwischen den bisher vereinbarten Beiträgen und den neu-
sich die Leistungen entsprechend. en vereinbarten Beiträgen ab dem Erhöhungstermin wie in Ab-
satz a) Satz 2 beschrieben. Dabei werden die bisher und die
(2) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun- neuen vereinbarten Beiträge für die gesamte Restlaufzeit ab
gen dem Erhöhungstermin zugrunde gelegt.
Soweit die staatlichen Zulagen nach Absatz 1 zu einer Erhöhung • Bei einem Aufschieben der Leistung (siehe Ziffer 10.1 Absatz 2)
der Versicherungsleistungen führen, verwenden wir diese als ein- ziehen wir die Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) in
maligen Beitrag für die Erhöhung der garantierten Mindestrente Höhe eines gleichbleibenden Prozentsatzes direkt von jedem
und des Garantiekapitals. gezahlten Beitrag in der →zusätzlichen Aufschubdauer ab.
Die Erhöhung der garantierten Mindestrente und des Garantiekapi- c) Kostenbegrenzung bei Übertragung eines Kapitals
tals berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsät- Wenn Sie ein Kapital aus einem anderen Altersvorsorgevertrag in
zen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 1. diesen Altersvorsorgevertrag übertragen, werden bei der Berech-
nung der Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) maximal 50
(3) Erhöhungstermin Prozent des übertragenen, zum Zeitpunkt der Übertragung nach §
Erhöhungstermin für die Leistungen des Bausteins Altersvorsorge 10 a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes (EStG) ge-
ist jeweils der 1. Tag des Monats, in dem die staatliche Zulage bei förderten Kapitals berücksichtigt.
uns eingeht.
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d) Kosten für staatliche Zulagen 7.1 Wie kann Ihre Versicherung beitragsfrei
Bei staatlichen Zulagen (siehe Ziffer 5) werden die Abschluss- und
gestellt werden bzw. wie können Sie die
Vertriebskosten (→Kosten) in Höhe eines Prozentsatzes der staat-
lichen Zulagen abgezogen. Soweit die staatlichen Zulagen die Bei- Versicherung ruhen lassen?
träge nach Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 mindern, werden daraus Ab-
schluss- und Vertriebskosten (→Kosten) wie in Absatz a) be- Die Beitragsfreistellung im Sinne dieser Regelungen entspricht
schrieben verteilt. dem "Ruhenlassen" nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nr. 10 Buchstabe a)
Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG).
(2) Verwaltungskosten
Die Verwaltungskosten (→Kosten) sind die Kosten für die laufen- (1) Voraussetzungen
de Verwaltung Ihres Vertrags. Auch diese sind von Ihnen zu tra- Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
gen. Die Verwaltungskosten (→Kosten) sind in den Beitrag einkal- gen, dass Ihre Versicherung weitergeführt wird, ohne dass Beiträ-
kuliert und müssen daher nicht gesondert gezahlt werden. ge gezahlt werden (Beitragsfreistellung). Die Beitragsfreistellung ist
zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer
a) Verwaltungskosten vor Rentenbeginn 2.1) möglich.
Wir belasten Ihren Vertrag vor Rentenbeginn mit Verwaltungskos-
ten (→Kosten) in Form (2) Auswirkungen
• eines jährlichen Prozentsatzes des für die Leistungserbringung • Auch nach der Beitragsfreistellung ermitteln wir die Rente nach
unwiderruflich zugeteilten Teils des →gebildeten Kapitals und Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3.
• eines Prozentsatzes der eingezahlten Beiträge und staatlichen • Die garantierte Mindestrente nach Beitragsfreistellung ergibt
Zulagen (siehe Ziffer 5). Unter die eingezahlten Beiträge fallen sich aus dem Garantiekapital nach Beitragsfreistellung ohne Be-
auch Zuzahlungen (siehe Ziffer 10.4 Absatz 1), Erhöhungen des rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss. Dieses umfasst
Beitrags (siehe Ziffer 10.4 Absatz 2) und Erhöhungen des Bei- die Summe der Beiträge zur Altersvorsorge und der staatlichen
trags aufgrund eines vereinbarten dynamischen Zuwachses. Zulagen, die bis zur Beitragsfreistellung gezahlt wurden bzw.
uns bis zur Beitragsfreistellung zugeflossen sind.
b) Verwaltungskosten ab Beginn der Rentenzahlung • Auch nach der Beitragsfreistellung gilt Ziffer 6. Auf ursprünglich
Ab Beginn der Rentenzahlung belasten wir Ihren Vertrag mit Ver- vereinbarte Beiträge, die wegen der Beitragsfreistellung nicht zu
waltungskosten (→Kosten) in Form eines Prozentsatzes der ge- zahlen sind, erheben wir jedoch ab dem Zeitpunkt der Beitrags-
zahlten Leistung. freistellung keine →Kosten in Prozent des Beitrags nach Ziffer
6.1 Absätze 1 a) und 2 a).
(3) Höhe der Kosten
Informationen zur Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten und Die beitragsfreie Leistung berechnen wir zum Ende der Versiche-
der Verwaltungskosten (→Kosten) können Sie jeweils Ihrem Do- rungsperiode, für die Sie letztmalig den vollständigen Beitrag ge-
kument "Produktinformationsblatt" unter der Überschrift "Einzelne zahlt haben. Der Mindestbetrag nach Ziffer 1.1 Absatz 4 gilt ent-
Kosten" entnehmen. sprechend.
6.2 Welche Kosten können wir Ihnen geson- 7.2 Welche Nachteile kann eine Beitragsfrei-
dert in Rechnung stellen? stellung haben?
(1) Anlassbezogene Kosten Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile
Bei folgenden Anlässen sind von Ihnen zusätzliche →Kosten, so- haben. Der für die Bildung einer beitragsfreien Leistung zur Verfü-
genannte anlassbezogene Kosten, zu entrichten: gung stehende Betrag erreicht erst nach einem bestimmten Zeit-
• bei einer Kündigung Ihres Vertrags zum Zweck der Übertragung raum die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und
(siehe Ziffer 9.2), der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen. Wir verwenden Ihre
• bei einer Verwendung des →gebildeten Kapitals für Wohnei- Beiträge auch zur Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten
gentum (siehe Ziffer 10.6) oder sowie Verwaltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absätze 1
• bei Teilung Ihres Vertrags im Rahmen eines Versorgungsaus- und 2 a). Nähere Informationen zur Höhe der Garantieleistungen
gleichs (→Teilungskosten). bei Beitragsfreistellung während der Vertragsdauer können Sie Ih-
rem Dokument "Versicherungsinformationen" im Abschnitt "Welche
Außerdem nehmen wir im Falle einer Kündigung einen Abzug vom Garantieleistungen ergeben sich bei Beitragsfreistellung bis zum
Rückkaufswert vor (siehe Ziffer 8.2 Absatz 2). Rentenbeginn?" entnehmen.
(2) Kosten für Lastschriftrückläufer
Sofern uns im Falle eines Lastschriftrückläufers aus einem von Ih- 7.3 Wie kann nach einer Beitragsfreistellung
nen veranlassten Grund →Kosten von Ihrer Bank in Rechnung ge- die Beitragszahlung wieder aufgenommen
stellt werden, stellen wir Ihnen diese Kosten nach § 286 Bürgerli-
werden?
ches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung mit § 280 Bürgerliches Ge-
setzbuch (BGB) gesondert in Rechnung. (1) Wiederaufnahme der Beitragszahlung ohne Risikoprü-
fung
Sie können nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die
7. Beitragsfreistellung Beitragszahlung jederzeit wieder aufnehmen, ohne dass wir eine
Risikoprüfung durchführen.
Inhalt dieses Abschnitts: (2) Einschränkungen bei abgeschlossenem Baustein Be-
7.1 Wie kann Ihre Versicherung beitragsfrei gestellt werden rufsunfähigkeitsvorsorge
bzw. wie können Sie die Versicherung ruhen lassen?
7.2 Welche Nachteile kann eine Beitragsfreistellung ha- a) 6-Monats-Frist für die Wiederaufnahme der Beitrags-
ben? zahlung ohne Risikoprüfung
7.3 Wie kann nach einer Beitragsfreistellung die Beitrags- Innerhalb von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ihrer Versi-
zahlung wieder aufgenommen werden? cherung können Sie verlangen, die Beitragszahlung in gleicher Hö-
he wie vor der Beitragsfreistellung wieder aufzunehmen, ohne
dass wir eine Risikoprüfung durchführen.
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Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist ausgeschlossen, 8.2 Welche Leistung erbringen wir bei einer
wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung
Kündigung?
berufsunfähig sind.
(1) Rückkaufswert
b) Allgemeine Frist für die Wiederaufnahme der Beitrags-
Wenn Sie kündigen, zahlen wir - falls vorhanden - den Rückkaufs-
zahlung mit Risikoprüfung
wert. Dieser ist das →Deckungskapital des Bausteins Altersvor-
Auch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Beitragsfreistellung Ih-
sorge, das zum Kündigungstermin nach anerkannten Regeln der
rer Versicherung können Sie verlangen, die Beitragszahlung wie-
Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Bei-
der aufzunehmen.
tragskalkulation berechnet wird.
Die Wiederaufnahme der Beitragszahlung ist nur dann zulässig,
Bei Versicherungen mit laufender Beitragszahlung hat das →De-
wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Beitragszahlung
ckungskapital mindestens den Wert, der sich bei gleichmäßiger
eine vergleichbare neue Versicherung ohne erschwerte Bedingun-
Verteilung der unter Beachtung der aufsichtsrechtlichen Höchstzill-
gen bei uns abschließen könnten.
mersätze angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten)
(3) Möglichkeiten der Wiederaufnahme der Beitragszah- nach Ziffer 6.1 Absatz 1 auf die ersten 5 Vertragsjahre, höchstens
lung jedoch auf die Zeit bis zum Rentenbeginn, ergibt.
Wenn Sie nach einer Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung die
Das →Deckungskapital des Bausteins Altersvorsorge ohne Be-
Beitragszahlung wieder aufnehmen, können Sie
rücksichtigung der Beteiligung am Überschuss berechnen wir mit
• die Beiträge, die auf die beitragsfreie Zeit entfallen, zinslos
den in der Ziffer 1.5 Absatz 1 b) genannten Rechnungsgrundlagen
durch eine Zuzahlung (siehe Ziffer 10.4 Absatz 1) nachentrich-
der Beitragskalkulation. Hinzu kommt der Teil des →Deckungska-
ten oder
pitals des Bausteins Altersvorsorge, der sich aus den täglichen
• höhere laufende Beiträge zahlen.
Überschussanteilen nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos-
Bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung erheben wir auf die
ten) ergibt (siehe Ziffer 2.2.3 Absatz 2).
Zuzahlung bzw. die Beitragserhöhung nur die noch nicht gezahlten
Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absatz (2) Abzug
1 b), die auf die vor Beitragsfreistellung vereinbarte Beitragssum- Von dem nach Absatz 1 ermittelten Betrag nehmen wir einen Ab-
me noch nicht gezahlt wurden. zug vor. In Ihrem Dokument "Versicherungsinformationen" ist im
Abschnitt "Welche Leistungen ergeben sich bei Kündigung bis zum
Stattdessen können Sie verlangen, dass die garantierte Mindest-
Rentenbeginn?" festgelegt, in welcher Höhe wir einen Abzug vor-
rente und das Garantiekapital herabgesetzt werden.
nehmen. Dort erläutern wir Ihnen auch die Gründe für diesen Ab-
Wir berechnen die neuen Beiträge und die neuen Garantieleistun- zug.
gen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gel-
Der Abzug entfällt bei einer Kündigung
ten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 1 a). Auf Wunsch infor-
• im letzten Jahr vor Rentenbeginn,
mieren wir Sie über die Auswirkungen.
• in den letzten 7 Jahren vor Rentenbeginn, wenn Sie an diesem
Die Zuzahlung bzw. die zu zahlenden höheren Beiträge sind zu- Termin das 62. Lebensjahr vollendet haben, oder
sammen mit den für das laufende Kalenderjahr gegebenenfalls ge- • in der →zusätzlichen Aufschubdauer nach Ziffer 10.1 Absatz
zahlten Beiträgen und den für dieses Jahr beanspruchbaren staat- 2.
lichen Zulagen nach Ziffer 10.4 Absatz 1 a) beschränkt.
Der Abzug ist zulässig, wenn er angemessen ist. Die Angemes-
(4) Auswirkungen auf den Gesamtbeitrag senheit müssen wir im Streitfall darlegen und beweisen. Wenn Sie
Bei der Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach den Absät- uns aber nachweisen, dass der Abzug in Ihrem Fall überhaupt
zen 2 sowie 3 kann sich eine neue Aufteilung des Gesamtbeitrags nicht oder nur in geringerer Höhe angemessen ist, entfällt der Ab-
zwischen dem Beitrag für die Altersvorsorge und dem für die Be- zug oder wir setzen ihn - im letzteren Fall - entsprechend herab.
rufsunfähigkeitsvorsorge ergeben. Auf Wunsch informieren wir Sie Beitragsrückstände ziehen wir vom Rückkaufswert ab.
über die neue Aufteilung.
(3) Herabsetzung im Ausnahmefall
Wir sind berechtigt, den nach Absatz 1 berechneten Betrag ange-
messen herabzusetzen, soweit dies erforderlich ist, um eine Ge-
8. Kündigung fährdung der Belange der →Versicherungsnehmer auszuschlie-
ßen. Dies gilt insbesondere, wenn eine Gefährdung der dauernden
Erfüllbarkeit der sich aus den Verträgen ergebenden Verpflichtun-
Inhalt dieses Abschnitts:
gen gegeben ist. Die Herabsetzung ist jeweils auf 1 Jahr befristet
8.1 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen?
(§ 169 Absatz 6 Versicherungsvertragsgesetz - VVG).
8.2 Welche Leistung erbringen wir bei einer Kündigung?
8.3 Welche Nachteile kann eine Kündigung haben? (4) Schlussüberschussanteil
Zu dem nach den Absätzen 1 bis 3 berechneten Betrag kann ein
Schlussüberschussanteil hinzukommen (siehe Ziffer 2.2.4).
8.1 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi-
gen? (5) Bewertungsreserven
Der nach den Absätzen 1 bis 4 berechnete Betrag kann sich gege-
Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn in Textform (zum benenfalls um die Ihrer Versicherung zugeteilten →Bewertungsre-
Beispiel Brief, Fax, E-Mail) wie folgt kündigen: serven erhöhen (siehe Ziffer 2.3).
• Versicherungen mit laufender Beitragszahlung jederzeit zum En-
de der laufenden Versicherungsperiode, (6) Berücksichtigung der Verwendung von Kapital für
• beitragsfreie Versicherungen jederzeit zum Ende des laufenden Wohneigentum
Monats. Sofern Sie nach Ziffer 10.6 Kapital für Wohneigentum verwenden,
wird dies bei der Berechnung des Rückkaufswerts berücksichtigt.
Die Leistung im Falle einer Kündigung Ihrer Versicherung setzt
sich aus der Leistung des Bausteins Altersvorsorge und gegebe- (7) Kündigung zum Rentenbeginn
nenfalls der Leistung eines abgeschlossenen Bausteins Berufsun- Sie können Ihre Versicherung bis spätestens einen Monat vor Ren-
fähigkeitsvorsorge zusammen. Wenn Ihr Vertrag einen Baustein tenbeginn in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) kündigen.
Berufsunfähigkeitsvorsorge enthält, finden Sie in den Regelungen In diesem Fall zahlen wir das zur Bildung der →ab Rentenbeginn
dieses Bausteins ergänzende Regelungen zur Kündigung. garantierten Rente zur Verfügung stehende Gesamtkapital, wenn
Sie den vereinbarten Rentenbeginn erleben.
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
(8) Auswirkungen (4) Mindestbetrag für die Übertragung
Mit der Auszahlung des nach den Absätzen 1 bis 7 ermittelten Be- Wenn Sie Ihre Versicherung zu Beginn der Rentenzahlung kündi-
trags erlischt Ihre Versicherung. gen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Altersvorsor-
gevertrag übertragen zu lassen, stehen mindestens die bis dahin
eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen Zula-
8.3 Welche Nachteile kann eine Kündigung gen (Mindestbetrag) für die Übertragung auf den anderen Alters-
haben? vorsorgevertrag zur Verfügung. Der Mindestbetrag kann sich in fol-
genden Fällen ändern:
Die Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile haben. • Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge-
Der Rückkaufswert erreicht erst nach einem bestimmten Zeitraum schlossen haben, verringert sich der Mindestbetrag um die ge-
die Summe der gezahlten Beiträge zur Altersvorsorge und der uns zahlten Beiträge für den Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge.
zugeflossenen staatlichen Zulagen. Wir verwenden Ihre Beiträge Der Mindestbetrag vermindert sich jedoch höchstens um 20 Pro-
auch zur Deckung von Abschluss- und Vertriebskosten sowie Ver- zent der gezahlten Gesamtbeiträge.
waltungskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a). Nä- • Wenn Sie nach Ziffer 10.6 Kapital für Wohneigentum verwen-
here Informationen zur Höhe der Rückkaufswerte während der den, verringert sich der Mindestbetrag entsprechend.
Vertragsdauer können Sie Ihrem Dokument "Versicherungsinfor- • Wenn wir staatliche Zulagen zurückzahlen müssen, reduziert
mationen" im Abschnitt "Welche Leistungen ergeben sich bei Kün- sich der Mindestbetrag entsprechend.
digung bis zum Rentenbeginn?" entnehmen.
(5) Erhöhung des übertragungsfähigen Werts um einen
Im Fall einer Kündigung müssen alle uns zugeflossenen staatli- Schlussüberschussanteil
chen Zulagen und darüber hinausgehende Steuervergünstigungen Der übertragungsfähige Wert aus Schlussüberschussanteilen ent-
zurückgezahlt werden. In diesem Fall reduziert sich der Auszah- spricht dem Schlussüberschussanteil bei Kündigung nach Ziffer
lungsbetrag entsprechend. 8.2 Absatz 4.
9.2 Welche Kosten entstehen?
9. Kündigung und Übertragung des Alters-
vorsorgevertrags Wenn Sie das →gebildete Kapital auf einen anderen bei uns be-
stehenden Altersvorsorgevertrag oder auf einen Altersvorsorgever-
Inhalt dieses Abschnitts: trag bei einem anderen Anbieter übertragen lassen, entstehen Ih-
9.1 Wie können Sie den Altersvorsorgevertrag zum Zweck nen →Kosten in Höhe von 50 EUR.
der Übertragung kündigen?
Die →Kosten ziehen wir vom →gebildeten Kapital ab.
9.2 Welche Kosten entstehen?
9.3 Welche Nachteile kann die Kündigung zum Zweck der Die Angemessenheit der →Kosten müssen wir im Streitfall darle-
Übertragung des Altersvorsorgevertrags haben? gen und beweisen. Wenn Sie uns aber nachweisen, dass die Kos-
ten in Ihrem Fall überhaupt nicht oder nur in geringerer Höhe ange-
messen sind, entfallen die Kosten oder wir setzen sie - im letzteren
9.1 Wie können Sie den Altersvorsorgevertrag Fall - entsprechend herab.
zum Zweck der Übertragung kündigen?
(1) Voraussetzungen 9.3 Welche Nachteile kann die Kündigung zum
Sie können Ihre Versicherung vor Rentenbeginn oder zu Beginn Zweck der Übertragung des Altersvorsor-
der Rentenzahlung in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail)
kündigen, um das →gebildete Kapital auf einen anderen Alters-
gevertrags haben?
vorsorgevertrag übertragen zu lassen.
Auch diese Kündigung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachteile
haben. Das →gebildete Kapital erreicht erst nach einem bestimm-
(2) Weitere Voraussetzungen
ten Zeitraum die Summe der eingezahlten Beiträge zur Altersvor-
• Die Kündigung ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des
sorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen, da aus die-
Kalendervierteljahres oder zu Beginn der Rentenzahlung mög-
sen auch Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskos-
lich. Die Frist zur Kündigung zum Beginn der Rentenzahlung
ten (→Kosten) nach Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a) finanziert wer-
verkürzt sich auf 14 Tage, wenn wir Sie nicht spätestens 6 Mo-
den. Nähere Informationen zum →gebildeten Kapital können Sie
nate vor Beginn der Rentenzahlung über die Form und Höhe der
Ihrem Antrag entnehmen.
vorgesehenen Auszahlungen sowie die in der Auszahlungspha-
se anfallenden →Kosten informiert haben.
• Der Altersvorsorgevertrag, auf welchen das →gebildete Kapital
dieser Versicherung übertragen werden soll, muss zertifiziert 10. Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten
sein und auf Ihren Namen lauten; er kann bei uns oder bei ei-
nem anderen Anbieter bestehen. Es darf sich jedoch nicht um Hier finden Sie zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten Ihrer Versi-
einen reinen Darlehensvertrag im Sinne von § 1 Absatz 1 a cherung. Sie sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Wenn
Nummer 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Alt-
ZertG) handeln.
• Das →gebildete Kapital kann nicht an Sie gezahlt, sondern nur
direkt auf den neuen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Hierzu müssen Sie uns bei Kündigung mitteilen, auf welchen
Vertrag das →gebildete Kapital übertragen werden soll. Han-
delt es sich dabei um einen Vertrag bei einem anderen Anbieter,
müssen Sie uns die Zertifizierung dieses Vertrags nachweisen.
(3) Berechnungsstichtag
Berechnungsstichtag für das →gebildete Kapital ist das Ende des
Kalendervierteljahres bzw. der Beginn der Rentenzahlung, zu dem
Sie Ihre Versicherung wirksam gekündigt haben. Ziffer 8.2 Absatz
3 gilt entsprechend.
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
Sie eine Gestaltungsmöglichkeit ausüben, kann sich dies auf die (2) Aufschieben der Leistung
Höhe der Versicherungsleistungen auswirken. Zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie verlangen, dass wir
den Rentenbeginn aufschieben.
Inhalt dieses Abschnitts:
10.1 Welche Möglichkeiten haben Sie, den Rentenbeginn fle- a) Voraussetzungen
xibel zu gestalten? • Sie sind am aufgeschobenen Rentenbeginn →rechnungsmä-
10.2 Wann können Sie sich ein Kapital auszahlen lassen? ßig höchstens 85 Jahre alt.
10.3 Wann können Sie Leistungen für den Fall des Todes • Die Beiträge sind im zusätzlichen Zeitraum bis zum aufgescho-
nach Rentenbeginn ändern? benen Rentenbeginn weiterzuzahlen, sofern Sie nicht verlan-
10.4 Wann können Sie Zuzahlungen leisten oder die Beiträ- gen, dass die Versicherung beitragsfrei gestellt wird (siehe Ziffer
ge an Ihre persönlichen Verhältnisse anpassen? 7).
10.5 Wie können Sie gebildetes Kapital aus einem anderen
b) Auswirkungen
Altersvorsorgevertrag in diesen Vertrag übertragen?
• Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1 kann sich
10.6 Wie können Sie das gebildete Kapital für Wohneigen-
durch das Aufschieben des Rentenbeginns ändern.
tum verwenden?
• Das nach Ziffer 1.3 für die Leistung bei Tod nach Rentenbeginn
10.7 Wann können Sie die Beitragszahlung herabsetzen?
zur Verfügung stehende Kapital kann sich ändern.
• Die garantierte Mindestrente berechnen wir nach versicherungs-
mathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen
10.1 Welche Möglichkeiten haben Sie, den Ren- nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den
tenbeginn flexibel zu gestalten? ursprünglichen Rentenbeginn vereinbart.
• Wenn Sie während der →zusätzlichen Aufschubdauer weiter-
(1) Vorziehen der Leistung hin Beiträge zahlen, erhöht sich das Garantiekapital um die
Sie können verlangen, dass wir den vereinbarten Rentenbeginn Summe der für die zusätzliche Aufschubdauer gezahlten Beiträ-
um bis zu 7 Jahre vorziehen. ge zur Altersvorsorge.
Wenn für Ihren Vertrag ein vorgezogener Rentenbeginn in Betracht Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
kommt, werden wir Sie hierüber informieren.
c) Auswirkungen auf weitere Bausteine
a) Voraussetzungen Bei Aufschieben des Rentenbeginns des Bausteins Altersvorsorge
• Sie haben am vorgezogenen Rentenbeginn das 62. Lebensjahr entfällt der Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge zum bisher verein-
vollendet. barten Rentenbeginn.
• Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem vor-
gezogenen Rentenbeginn zugehen. Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
• Der Zeitraum zwischen Versicherungsbeginn und gewünschtem
Rentenbeginn bzw. Leistungszeitpunkt beträgt mindestens 1 d) Gestaltungsmöglichkeiten
Jahr. • Für den aufgeschobenen Rentenbeginn und die →zusätzliche
• Sie erhalten zum vorgezogenen Rentenbeginn keine Leistungen Aufschubdauer gelten die gleichen Gestaltungsmöglichkeiten
aus einem abgeschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsor- wie für den ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn und die ur-
ge und haben zu diesem Zeitpunkt auch keine solchen bean- sprünglich vereinbarte →Aufschubdauer.
tragt. • Nach Aufschieben des Rentenbeginns können Sie den Renten-
• Am vorgezogenen Rentenbeginn stehen mindestens die bis da- beginn wieder vorziehen. Absatz 1 gilt sinngemäß. Die garan-
hin eingezahlten Beiträge und die uns zugeflossenen staatlichen tierte Mindestrente bestimmen wir nach versicherungsmathema-
Zulagen zur Bildung der Rente zur Verfügung. Wenn Sie einen tischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Zif-
Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlossen haben, ver- fer 1.5 Absatz 2. Sie ist mindestens so hoch wie für den ur-
mindert sich dieser Mindestbetrag um die für den Baustein Be- sprünglichen Rentenbeginn vereinbart.
rufsunfähigkeitsvorsorge gezahlten Beiträge. Der Mindestbetrag
vermindert sich höchstens um 20 Prozent der gezahlten Ge-
samtbeiträge. 10.2 Wann können Sie sich ein Kapital auszah-
len lassen?
b) Auswirkungen
• Das Vorziehen der Leistung hat Einfluss auf die Höhe der Rente Sie können sich zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 30 Prozent
nach Ziffer 1.1 Absatz 2 Satz 1. des →gebildeten Kapitals auszahlen lassen.
Die garantierte Mindestrente verringern wir nach versicherungs-
mathematischen Grundsätzen. Dabei verwenden wir für die Er- (1) Voraussetzung
mittlung der garantierten Mindestrente zum vorgezogenen Ren- Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem verein-
tenbeginn die Rechnungsgrundlagen, die bis zum Vorziehen der barten Rentenbeginn zugehen.
Leistung für die Ermittlung der garantierten Mindestrente zum
ursprünglichen Rentenbeginn Wir werden Sie rechtzeitig vor Beginn dieser Monatsfrist nochmals
o nach Ziffer 1.5 Absatz 1 oder ausdrücklich auf die genannte Möglichkeit der Kapitalauszahlung
o bei vorangegangenen Änderungen am Vertrag nach Ziffer 1.5 hinweisen.
Absatz 2
verwendet wurden. (2) Auswirkungen
• Das Garantiekapital verringern wir nach versicherungsmathema- Wenn Sie eine Auszahlung des Kapitalbetrags verlangen, verrin-
tischen Grundsätzen. gert sich die garantierte Mindestrente und die →ab Rentenbeginn
garantierte Rente nach versicherungsmathematischen Grundsät-
c) Auswirkungen auf weitere Bausteine zen.
Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
sen haben, erlischt dieser, sobald der vorgezogene Rentenbeginn Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
erreicht ist.
d) Gestaltungsmöglichkeiten
Für den vorgezogenen Rentenbeginn gelten die gleichen Gestal-
tungsmöglichkeiten wie für den ursprünglich vereinbarten Renten-
beginn, insbesondere Ziffer 10.2.
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
10.3 Wann können Sie Leistungen für den Fall e) Erhöhungstermin
Erhöhungstermin für die garantierten Versicherungsleistungen des
des Todes nach Rentenbeginn ändern?
Bausteins Altersvorsorge ist der 1. Tag des Monats, in dem die Zu-
(1) Voraussetzungen zahlung bei uns eingeht.
Wenn Sie eine Leistung bei Tod nach Rentenbeginn vereinbart ha-
(2) Erhöhung des Beitrags vor Rentenbeginn
ben, können Sie zum Rentenbeginn verlangen, dass diese ohne
Sie können den vereinbarten Beitrag erhöhen. Eine Risikoprüfung
erneute Risikoprüfung erhöht oder verringert wird.
nehmen wir nicht vor.
Ihre Mitteilung muss uns spätestens einen Monat vor dem verein-
a) Voraussetzungen
barten Rentenbeginn zugehen.
• Für die Beitragserhöhung gelten die in Absatz 1 a) genannten
(2) Grenzen Voraussetzungen entsprechend.
Für die möglichen Veränderungen gelten Beschränkungen, die un- • Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abge-
ter anderem vom Alter bei Rentenbeginn und der durchschnittli- schlossen haben, ist eine Beitragserhöhung vor Rentenbeginn
chen Lebenserwartung abhängen. nur möglich, wenn Sie zum Zeitpunkt der Beitragserhöhung
nicht berufsunfähig sind.
Auf Wunsch teilen wir Ihnen mit, welche Möglichkeiten bei Ihrer
Versicherung bestehen. b) Auswirkungen
Die Erhöhung des Beitrags führt zu einer Erhöhung der garantier-
(3) Auswirkungen ten Mindestrente nach Absatz 2 d) und zu einer Erhöhung des Ga-
• Die Höhe der Rente nach Ziffer 1.1 Absatz 2 kann sich durch die rantiekapitals.
neu vereinbarte Leistung bei Tod ändern.
• Die garantierte Mindestrente ändern wir nach versicherungsma- c) Auswirkungen auf weitere Bausteine
thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
Ziffer 1.5 Absatz 2. sen haben, erhöht sich die garantierte versicherte Berufsunfähig-
keitsrente in dem Maße, dass das 12-fache dieser Berufsunfähig-
Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen. keitsrente so hoch ist wie die für den Baustein Altersvorsorge in ei-
nem Versicherungsjahr zu zahlenden Beiträge.
10.4 Wann können Sie Zuzahlungen leisten Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
oder die Beiträge an Ihre persönlichen d) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun-
Verhältnisse anpassen? gen
Die Erhöhung der garantierten Mindestrente berechnen wir nach
(1) Zuzahlungen vor Rentenbeginn versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Re-
Sie können vor Rentenbeginn für jedes laufende Kalenderjahr eine gelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2.
einmalige Zuzahlung leisten.
Für die in den Erhöhungsbeitrag einkalkulierten Abschluss- und
a) Voraussetzungen Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) gelten die
Die Zuzahlung darf zusammen mit den für das laufende Kalender- Regelungen nach Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a).
jahr zu zahlenden Beiträgen und den für dieses Jahr beanspruch-
baren staatlichen Zulagen den förderfähigen Höchstbetrag nach Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
§ 10 a Absatz 1 Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. sen haben, erhöhen sich die Leistungen nach versicherungsma-
Berücksichtigt werden bei dieser Betrachtung auch: thematischen Grundsätzen. Dabei gelten die Rechnungsgrundla-
• staatliche Zulagen, die in einen Altersvorsorgevertrag des mittel- gen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. Auf Wunsch informieren wir Sie über
bar förderberechtigten Ehegatten bzw. eingetragenen Lebens- die konkreten Auswirkungen.
partners einfließen sowie
• alle Riesterrentenverträge, die für Sie bei der Allianz Lebensver- (3) Erhöhungstermin
sicherungs-AG bestehen. Erhöhungstermin für den Beitrag und die garantierten Versiche-
rungsleistungen des Bausteins Altersvorsorge und eines gegebe-
Nicht berücksichtigt wird eine Erhöhung der Zulage nach § 84 nenfalls abgeschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge ist
Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) (sogenannter Berufsein- der 1. Tag des Monats, in dem der erste erhöhte Beitrag bei uns
steiger-Bonus). eingeht.
b) Auswirkungen
Die Zuzahlung führt zu einer Erhöhung der garantierten Mindest- 10.5 Wie können Sie gebildetes Kapital aus ei-
rente nach Absatz 1 d). Sie führt außerdem zu einer Erhöhung des nem anderen Altersvorsorgevertrag in die-
Garantiekapitals um den Zuzahlungsbetrag.
sen Vertrag übertragen?
c) Auswirkungen auf weitere Bausteine
Leistungen eines abgeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeits- Sie können beantragen, dass das →gebildete Kapital aus einem
vorsorge erhöhen sich durch die Zuzahlung nicht. anderen Altersvorsorgevertrag auf diesen Vertrag übertragen wird.
Eine Übertragung von →gebildetem Kapital aus einem anderen
d) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun- Altersvorsorgevertrag auf diesen Vertrag ist nur mit unserer Zu-
gen stimmung möglich.
Die Zuzahlung verwenden wir als einmaligen Beitrag für die Erhö-
hung der Leistungen. (1) Voraussetzungen
• Der Altersvorsorgevertrag, aus welchem das dort →gebildete
Die Erhöhung des Garantiekapitals und der garantierten Mindest- Kapital auf diesen Vertrag übertragen werden soll, muss zertifi-
rente berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grund- ziert sein und auf Ihren Namen lauten. Der Vertrag kann bei uns
sätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. oder bei einem anderen Anbieter bestehen. Es darf sich jedoch
nicht um einen reinen Darlehensvertrag im Sinne von § 1 Absatz
Abschluss- und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten in Pro- 1 a Nummer 1 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (Alt-
zent des Beitrags (→Kosten) finanzieren wir sofort aus der Zuzah- ZertG) handeln.
lung entsprechend Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a). • Das →gebildete Kapital muss direkt aus dem bisherigen auf
diesen Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
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Teil A - Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, prüfen wir, ob die ge- Die neue garantierte Mindestrente und das neue Garantiekapital
wünschte Übertragung gemäß unseren aktuell geltenden Rahmen- berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen.
bedingungen grundsätzlich möglich ist und ob wir die Übertragung Einen Abzug nehmen wir nicht vor. Auf Wunsch informieren wir Sie
der Höhe nach beschränken müssen. über die konkreten Auswirkungen.
Auf Wunsch informieren wir Sie über die konkreten Voraussetzun- (4) Auswirkungen auf weitere Bausteine
gen. Durch die Beitragsherabsetzung verringern sich die versicherten
Leistungen weiterer abgeschlossener Bausteine. Auf Wunsch in-
(2) Auswirkung formieren wir Sie über die konkreten Auswirkungen.
Wenn wir einer Übertragung zugestimmt haben, führt diese zu ei-
ner Erhöhung der garantierten Mindestrente und des Garantiekapi- (5) Nachteile einer Beitragsherabsetzung
tals nach Absatz 4. Die Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung kann für Sie Nachtei-
le haben:
(3) Auswirkungen auf weitere Bausteine • Die staatlichen Zulagen werden bei Unterschreitung des Min-
Leistungen eines abgeschlossenen Bausteins Berufsunfähigkeits- desteigenbeitrags nach § 86 Absatz 1 Einkommensteuergesetz
vorsorge erhöhen sich durch die Übertragung nicht. (EStG) anteilig gewährt.
• Der für die Bildung einer Leistung nach Beitragsherabsetzung
(4) Rechnungsgrundlagen für die Erhöhung der Leistun- zur Verfügung stehende Betrag erreicht erst nach einem be-
gen stimmten Zeitraum die Summe der gezahlten Beiträge zur Al-
Das übernommene →gebildete Kapital verwenden wir für die Er- tersvorsorge und der uns zugeflossenen staatlichen Zulagen.
höhung der Leistungen. Wir verwenden Ihre Beiträge auch zur Deckung von Abschluss-
und Vertriebskosten sowie Verwaltungskosten (→Kosten) nach
Die Erhöhung des Garantiekapitals und der garantierten Mindest- Ziffer 6.1 Absätze 1 und 2 a).
rente berechnen wir nach versicherungsmathematischen Grund-
sätzen. Dabei gelten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 2. (6) Möglichkeiten bei Wiederanhebung der Beiträge nach
einer Beitragsherabsetzung
(5) Erhöhungstermin
Erhöhungstermin für die garantierten Versicherungsleistungen des a) Wiederanhebung der Beiträge ohne Risikoprüfung
Bausteins Altersvorsorge ist der 1. Tag des Monats, in dem uns Sie können nach der Beitragsherabsetzung Ihrer Versicherung je-
das übernommene →gebildete Kapital zugeht. derzeit verlangen, dass die versicherten Leistungen bis zur Höhe
des Versicherungsschutzes vor der Beitragsherabsetzung angeho-
ben werden, ohne dass wir eine Risikoprüfung durchführen. Vor-
10.6 Wie können Sie das gebildete Kapital für aussetzung dafür ist, dass Sie die Beitragszahlung wieder erhö-
Wohneigentum verwenden? hen. Ziffer 7.3 Absatz 1 gilt entsprechend.
Sie können Ihren Vertrag bis zum Rentenbeginn für eine Verwen- b) Einschränkungen bei abgeschlossenem Baustein Be-
dung im Sinne des § 92 a Einkommensteuergesetz (EStG) kündi- rufsunfähigkeitsvorsorge
gen, sobald das →gebildete Kapital die dort genannten Mindest- Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos-
beträge erreicht. sen haben, können Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Bei-
tragsherabsetzung Ihrer Versicherung verlangen, dass die versi-
(1) Voraussetzungen cherten Leistungen bis zur Höhe des Versicherungsschutzes vor
• Ihre Mitteilung muss uns mit einer Frist von 3 Monaten zum En- der Beitragsherabsetzung angehoben werden, ohne dass wir eine
de eines Kalendervierteljahres zugehen. Risikoprüfung durchführen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die
• Das →gebildete Kapital muss vollständig verwendet werden. Beitragszahlung wieder erhöhen. Ziffer 7.3 Absatz 2 a) gilt entspre-
• Ziffer 9.1 Absätze 3 und 5 gelten entsprechend. chend.
• Einen Abzug nach Ziffer 8.2 Absatz 2 nehmen wir nicht vor.
Auch nach Ablauf von 6 Monaten nach der Beitragsherabsetzung
(2) Auswirkung Ihrer Versicherung können Sie verlangen, dass durch die Wieder-
Mit der Auszahlung des →gebildeten Kapitals erlischt Ihre Versi- erhöhung der Beitragszahlung die versicherten Leistungen bis zur
cherung. Höhe des Versicherungsschutzes vor der Beitragsherabsetzung
angehoben werden. Den Versicherungsschutz können wir dann
wiederherstellen, wenn Sie zum Zeitpunkt der Wiederherstellung
10.7 Wann können Sie die Beitragszahlung her- des Versicherungsschutzes eine vergleichbare neue Versicherung
absetzen? ohne erschwerte Bedingungen bei uns abschließen könnten.
(1) Voraussetzungen c) Möglichkeiten der Beitragsanhebung
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan- Um nach einer Beitragsherabsetzung den Versicherungsschutz
gen, dass Ihre Versicherung mit herabgesetzten Beiträgen weiter- wiederherzustellen, der vor der Beitragsherabsetzung bestanden
geführt wird (Beitragsherabsetzung). Die Beitragsherabsetzung ist hat, können Sie
zum Ende einer jeden Versicherungsperiode (siehe Teil B Ziffer • die Differenz zwischen den herabgesetzten Beiträgen und den
2.1) möglich. Die herabgesetzten Beiträge dürfen dabei den mo- ursprünglich vereinbarten Beiträgen, die auf die Dauer der Bei-
natlichen Sockelbetrag nach § 86 Absatz 1 Einkommensteuerge- tragsherabsetzung entfällt, zinslos durch eine Zuzahlung (siehe
setz (EStG) nicht unterschreiten. Ziffer 10.4 Absatz 1) nachentrichten oder
• höhere laufende Beiträge zahlen.
(2) Befristung Bei Wiederherstellung des Versicherungsschutzes erheben wir auf
Sie können eine unbefristete Beitragsherabsetzung verlangen oder die Zuzahlung bzw. die Beitragserhöhung nur die noch nicht ge-
die Beitragsherabsetzung zeitlich bis zu 3 Jahre befristen. Bei ei- zahlten Abschluss- und Vertriebskosten (→Kosten) nach Ziffer 6.1
ner Befristung informieren wir Sie rechtzeitig vor Ablauf des ge- Absatz 1 b), die auf den Betrag entfallen, um den die vor Beitrags-
wünschten Zeitraums über die Wiederaufnahme der vollen Bei- herabsetzung vereinbarte Beitragssumme reduziert wurde.
tragszahlung. Bei der Wiederherstellung des Versicherungsschutzes gelten die in
Ziffer 10.4 Absatz 1 a) genannten Voraussetzungen entsprechend.
(3) Auswirkungen
• Auch nach der Beitragsherabsetzung ermitteln wir die Renten Stattdessen können Sie ohne eine vollständige Wiederherstellung
nach Ziffer 1.1 Absätze 2 und 3. des Versicherungsschutzes, der vor der Beitragsherabsetzung be-
• Die garantierte Mindestrente setzen wir herab. standen hat, auch nur die Beitragszahlung wieder erhöhen. Die ga-
• Das Garantiekapital setzen wir herab.
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Teil A - Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
rantierte Mindestrente und das Garantiekapital berechnen wir nach Ihres Vertrags zugrunde gelegten →Kosten des Bausteins Alters-
versicherungsmathematischen Grundsätzen. vorsorge nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b).
Wir berechnen die neuen Beiträge und die neuen Garantieleistun- Wenn zum Erhöhungstermin aufgrund aufsichtsrechtlicher Bestim-
gen nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei gel- mungen und/oder der offiziellen Stellungnahmen der Deutschen
ten die Regelungen nach Ziffer 1.5 Absatz 1 a). Auf Wunsch infor- Aktuarvereinigung e. V. (DAV) für die Berechnung der →De-
mieren wir Sie über die Auswirkungen. ckungsrückstellung von neu abzuschließenden vergleichbaren
Rentenversicherungen im Sinne von Ziffer 1.5 Absatz 3 a) andere
Die Ziffer 7.3 Absatz 4 gilt entsprechend. Rechnungsgrundlagen gelten, können wir für die Leistungserhö-
hungen aus der Zusatzrente auch diese verwenden. Wenn sich
nach einer Leistungserhöhung aus der Zusatzrente die für die Be-
11. Abänderungen zum Baustein Altersvorsor- rechnung der →Deckungsrückstellung geltenden Rechnungs-
grundlagen erneut ändern, können wir für weitere Leistungserhö-
ge - Zukunftsrente Perspektive (Riester- hungen aus der Zusatzrente die geänderten Rechnungsgrundla-
Rente) E219 gen verwenden oder die bei der letzten Leistungserhöhung aus der
Zusatzrente zugrunde gelegten Rechnungsgrundlagen beibehal-
Zu Ihrem Vertrag sind eine oder mehrere der nachfolgenden Abän- ten.
derungen vereinbart.
Wenn wir andere Rechnungsgrundlagen verwenden als bei Ren-
Welche Abänderungen für Ihren Vertrag vereinbart sind, können tenbeginn oder bei der letzten Leistungserhöhung aus der Zusatz-
Sie Ihrem Versicherungsschein entnehmen. rente, werden wir Sie hierüber informieren.
Für die einzelnen Abänderungen gilt Folgendes: Die zum Zeitpunkt des Abschlusses Ihres Vertrags zugrunde ge-
legten Prozentsätze der →Kosten des Bausteins Altersvorsorge
nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) bleiben unverändert.
Abänderung AR1: Vereinbarte Überschussver- (3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Rentenbe-
wendung Zusatzrente ab Rentenbeginn ginn
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
Ziffer 2.2.5 wird ersetzt durch: gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags-
"2.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög-
lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens
Nach Rentenbeginn beteiligen wir den Baustein Altersvorsorge in einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen."
Abhängigkeit von der Zuordnung Ihrer Versicherung zu einer Über-
schuss- bzw. Untergruppe an unseren Überschüssen (laufende
Überschussanteile).
Abänderung AR2: Vereinbarte Überschussver-
Die Höhe des laufenden Überschussanteils ab Rentenbeginn er- wendung kombinierte Überschussrente ab Ren-
gibt sich aus der Überschussdeklaration (siehe Ziffer 2.2.2) und tenbeginn
kann auch null sein.
(1) Ermittlung und Zuteilung der laufenden Überschussanteile Ziffer 2.2.5 wird ersetzt durch:
Die Höhe der Ihrem Vertrag zuzuteilenden Überschussanteile er-
mitteln wir nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Da- "2.2.5 Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
bei legen wir die jeweils festgelegten →Überschussanteilsätze
Wenn Sie für die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
(siehe Ziffer 2.2.2) und die jeweilige →Bezugsgröße zugrunde.
eine kombinierte Überschussrente vereinbart haben, gilt Folgen-
Wir teilen die Überschussanteile jährlich jeweils zu Beginn eines des:
Versicherungsjahres und erstmals 1 Jahr nach Beginn der Renten- • Sie erhalten die kombinierte Überschussrente ab Rentenbeginn
zahlung zu. zusätzlich zu der →ab Rentenbeginn garantierten Rente.
• Die kombinierte Überschussrente besteht aus einer nicht garan-
→Bezugsgröße für den jährlichen Überschussanteil ist das →De- tierten zusätzlichen Rente aus dem Baustein Altersvorsorge so-
ckungskapital der Versicherung, berechnet jeweils zum Ende des wie nicht garantierten jährlichen Rentenerhöhungen, die in Pro-
abgelaufenen Versicherungsjahres. zent der im Vorjahr erreichten Gesamtrente aus dem Baustein
Altersvorsorge festgelegt werden; die jährlichen Rentenerhöhun-
(2) Verwendung der jährlichen Überschussanteile gen setzen dabei zu Beginn des 6. Jahres nach Beginn der Ren-
Mit den jährlichen Überschussanteilen Ihres Bausteins Altersvor- tenzahlung ein.
sorge finanzieren wir nach Abzug von Verwaltungskosten (→Kos-
ten) nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b) jährlich zum Jahrestag des Be- Die kombinierte Überschussrente kann - im ungünstigsten Fall -
ginns der Rentenzahlung eine zusätzliche beitragsfreie garantierte der Höhe nach null sein.
Rente (Zusatzrente).
(1) Ermittlung der kombinierten Überschussrente
Die Zusatzrente besteht aus einer zusätzlichen Rente aus dem Die Höhe der kombinierten Überschussrente ermitteln wir, indem
Baustein Altersvorsorge. wir sie als Differenz aus der Gesamtrente und der →ab Rentenbe-
ginn garantierte Rente berechnen.
Die Zusatzrente erhalten Sie zusätzlich zu der →ab Rentenbe-
ginn garantierten Rente, erstmals 1 Jahr nach Beginn der Ren- Die Gesamtrente zu Rentenbeginn ermitteln wir dabei aus dem
tenzahlung. Gesamtkapital nach Ziffer 1.1 Absatz 3 mit der für die kombinierte
Überschussrente festgelegten Sterbetafel (→Tafeln) und Verzin-
Die Zusatzrente ist wie die →ab Rentenbeginn garantierte Rente sung unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten (→Kosten)
selbst durch eine zusätzliche beitragsfreie Rente am Überschuss nach Ziffer 6.1 Absatz 2 b). Dabei berücksichtigen wir die nicht ga-
beteiligt. Wir berechnen die Leistungserhöhungen aus der Zusatz- rantierten jährlichen Rentenerhöhungen. Die für die kombinierte
rente nach versicherungsmathematischen Grundsätzen. Dabei ver- Überschussrente festgelegte Sterbetafel (→Tafeln) und Verzin-
wenden wir für die Berechnung der hinzukommenden Leistungen sung können Sie dem Anhang unseres Geschäftsberichts entneh-
grundsätzlich die Rechnungsgrundlagen, die wir bei Rentenbeginn men.
zugrunde gelegt haben, sowie die zum Zeitpunkt des Abschlusses
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Teil A - Abänderungen zum Baustein Altersvorsorge - Zukunftsrente Perspektive (RiesterRente) E219
(2) Änderung der Rechnungsgrundlagen für die kombinierte
Überschussrente
Wenn sich im Rahmen der jährlichen Überschussdeklaration (sie-
he Ziffer 2.2.2) die für die kombinierte Überschussrente festgelegte
Sterbetafel (→Tafeln) oder Verzinsung ändert,
• können die künftigen jährlichen Rentenerhöhungen höher oder
geringer als zuvor ausfallen oder sogar entfallen und
• kann sich die Höhe der kombinierten Überschussrente erhöhen
oder verringern.
Wir werden Sie bei Beginn der Rentenzahlung und bei jeder späte-
ren Änderung über die Höhe der vorgenannten zusätzlichen Rente
und den Prozentsatz der Rentenerhöhung informieren.
(3) Änderung der Beteiligung am Überschuss nach Rentenbe-
ginn
Sie können in Textform (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) verlan-
gen, dass wir die Beteiligung am Überschuss nach Rentenbeginn
anders für die Erhöhung der Rente vornehmen als bei Vertrags-
schluss vereinbart. Auf Wunsch informieren wir Sie über die Mög-
lichkeiten und Auswirkungen. Ihre Erklärung muss uns spätestens
einen Monat vor dem vereinbarten Rentenbeginn zugehen."
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Hier finden Sie wesentliche bausteinübergreifende Pflichten und Obliegenheiten. Weitere Pflichten und Obliegenheiten finden Sie in Teil A.
Die Regelungen in Teil B gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
(4) Schriftformerfordernis
1. Vorvertragliche Anzeigepflicht Die Ausübung des Rechts auf Rücktritt, Kündigung, Anfechtung
oder Vertragsänderung bedarf der Schriftform. Die Ausübung des
Die nachfolgende Regelung gilt nur für den gegebenenfalls abge- Rechts per Fax oder per E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.
schlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge.
(5) Empfangsvollmacht
Wenn Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten benannt
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter als bevollmäch-
tigt, eine von uns abgegebene Erklärung entgegenzunehmen. Ist
(1) Anzeigepflicht auch kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent-
halt nicht ermittelt werden, so können wir den Inhaber des Versi-
a) Gegenstand der Anzeigepflicht cherungsscheins zur Entgegennahme der Erklärung als bevoll-
Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ih- mächtigt ansehen.
nen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in
Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzei-
gen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere Entschei-
dung, den Vertrag überhaupt oder mit dem vereinbarten Inhalt zu 2. Pflichten im Zusammenhang mit der Bei-
schließen, erheblich sind. tragszahlung
Die Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheblichen
Inhalt dieses Abschnitts:
Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor
2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
Vertragsannahme in Textform stellen.
2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig
zahlen?
b) Zurechnung der Kenntnis Dritter Personen
2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig
Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen Um-
zahlen?
ständen für Sie beantwortet, werden Ihnen Kenntnis und Arglist
dieser Person zugerechnet.
(2) Nachteilige Rechtsfolgen einer Anzeigepflichtverlet- 2.1 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung
zung beachten?
a) Unsere Rechte bei einer Anzeigepflichtverletzung (1) Zahlungsperiode
Die Folgen einer Verletzung der Anzeigepflicht ergeben sich aus Den Beitrag für Ihre Versicherung müssen Sie als laufende Beiträ-
den §§ 19 bis 22 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Unter den ge entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode zahlen.
dort genannten Voraussetzungen können wir
• zurücktreten, Die Zahlungsperiode kann je nach Vereinbarung einen Monat, ein
• von unserer Leistungspflicht frei sein, Vierteljahr, ein halbes Jahr oder ein Jahr betragen. Wir geben sie
• kündigen, im Versicherungsschein an.
• wegen arglistiger Täuschung anfechten oder
• den Vertrag ändern. Die Beiträge sind entsprechend der vereinbarten Zahlungsperiode
kalkuliert. Die Versicherungsperiode (§ 12 Versicherungsvertrags-
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsän- gesetz - VVG) entspricht somit der vereinbarten Zahlungsperiode.
derung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch gesonderte Mittei-
lung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hin- (2) Beitrag und staatliche Zulagen
gewiesen haben. Die Summe der in einem Kalenderjahr gezahlten Beiträge zuzüg-
lich der jeweils beanspruchbaren staatlichen Zulagen für dieses
Wenn Sie einen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge abgeschlos- Jahr darf den förderfähigen Höchstbetrag nach § 10 a Absatz 1
sen haben, gilt im Hinblick auf diesen Baustein Folgendes: Wir ver- Einkommensteuergesetz (EStG) nicht übersteigen. Berücksichtigt
zichten auf die uns nach § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) werden bei dieser Betrachtung auch staatliche Zulagen, die in ei-
zustehenden Rechte zur Vertragsänderung und Kündigung, wenn nen Altersvorsorgevertrag des mittelbar förderberechtigten Ehegat-
die Anzeigepflichtverletzung unverschuldet erfolgt ist. ten bzw. eingetragenen Lebenspartners einfließen. Nicht berück-
sichtigt wird eine Erhöhung der Zulage nach § 84 Satz 2 Einkom-
b) Frist für die Ausübung unserer Rechte mensteuergesetz (EStG) (sogenannter Berufseinsteiger-Bonus).
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsän-
derung erlöschen, wenn seit dem Abschluss des Vertrags mehr als Wenn der Höchstbetrag durch eingehende staatliche Zulagen
5 Jahre vergangen sind. Dies gilt nicht, wenn wir von der Anzeige- überschritten wird, mindern diese den Beitrag für das Kalenderjahr,
pflichtverletzung durch einen Versicherungsfall Kenntnis erlangen, in dem der Zulagenanspruch entstanden ist. Mit den hierdurch zu
der vor Ablauf der Frist eingetreten ist. Die Frist nach Satz 1 be- viel gezahlten Beiträgen (Beitragsguthaben) verfahren wir wie folgt:
trägt 10 Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglis- Übersteigt das Beitragsguthaben die Beiträge, die in den nächsten
tig verletzt haben. 4 Monaten nach dem Eingang der staatlichen Zulagen bei uns fäl-
lig werden, zahlen wir das gesamte Beitragsguthaben in einem Be-
Unser Recht zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung erlischt, trag aus. Ansonsten verrechnen wir das Beitragsguthaben mit
wenn seit der Abgabe Ihrer Vertragserklärung 10 Jahre vergangen künftigen Beiträgen.
sind.
Dies gilt nicht, wenn wir Leistungen aus einem gegebenenfalls ab-
(3) Erweiterung oder Wiederherstellung des Versiche- geschlossenen Baustein Berufsunfähigkeitsvorsorge erbringen und
rungsschutzes die Berufsunfähigkeitsrenten unmittelbar zur Zahlung der Beiträge
Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn der Versiche- für den Baustein Altersvorsorge verwendet werden.
rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt wird und
deshalb eine erneute Risikoprüfung erforderlich ist.
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
(3) Fälligkeit der Versicherungsbeiträge haben. Das Rücktrittsrecht ist ausgeschlossen, wenn Sie nachwei-
sen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
a) Erster Beitrag
Der erste Beitrag ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrags zu
zahlen. Wenn Sie mit uns vereinbart haben, dass der Versiche- 2.3 Was gilt, wenn Sie einen Folgebeitrag
rungsschutz erst später beginnen soll, wird der Beitrag erst zu die- nicht rechtzeitig zahlen?
sem Zeitpunkt fällig.
(1) Verzug
b) Folgebeiträge Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer
Die Folgebeiträge sind jeweils am Monatsersten der vereinbarten 2.1 Absatz 3 b) zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsauffor-
Zahlungsperiode fällig, wenn nichts anderes vereinbart ist. derung nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verzug. In
diesem Fall sind wir nach § 280 BGB berechtigt, Ersatz des Scha-
(4) Rechtzeitigkeit der Zahlung
dens zu verlangen, der uns hierdurch entstanden ist.
Die Beitragszahlung ist rechtzeitig, wenn Sie bei Fälligkeit unver-
züglich alles tun, damit der Beitrag bei uns eingeht. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu
vertreten haben.
Wenn eine Zahlung im Lastschriftverfahren (siehe Absatz 6) ver-
einbart ist, ist die Beitragszahlung rechtzeitig, wenn (2) Fristsetzung
• wir den Beitrag bei Fälligkeit einziehen können und Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
• der Kontoinhaber einer berechtigten Einziehung nicht wider- Ihnen nach § 286 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Verbindung
spricht. mit § 280 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) auf Ihre Kosten in Text-
form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) eine Zahlungsfrist setzen.
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie
Die Zahlungsfrist muss mindestens 2 Wochen betragen.
dies nicht zu vertreten haben, ist die Zahlung auch dann noch
rechtzeitig, wenn sie unverzüglich erfolgt, nachdem wir Sie in Text- (3) Minderung des Versicherungsschutzes bei erfolglosem
form (zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zur Zahlung aufgefordert ha- Fristablauf
ben. Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungs-
frist eintreten, vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn
(5) Übermittlungsrisiko
• Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung
Die Übermittlung des Beitrags erfolgt auf Ihre Gefahr.
von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und
(6) Zahlung im Lastschriftverfahren • wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hinge-
wiesen haben.
a) SEPA-Lastschriftmandat
Wenn der Beitrag von einem Konto eingezogen werden soll (Last-
schriftverfahren), muss uns hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat er- 3. Weitere Mitwirkungspflichten
teilt werden.
b) Monatliche Beiträge
Monatliche Beiträge müssen im Lastschriftverfahren gezahlt wer- Welche weiteren Mitwirkungspflichten haben Sie?
den.
(1) Pflicht zur Übermittlung notwendiger Informationen,
c) Folgen eines fehlgeschlagenen Lastschrifteinzugs Daten und Unterlagen
Wenn wir einen fälligen Beitrag nicht einziehen können und Sie Wenn wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, Spei-
dies zu vertreten haben, cherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und Daten
• können wir für die Zukunft verlangen, dass Zahlungen außer- zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die hierfür not-
halb des Lastschriftverfahrens erfolgen; wendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei Vertrags-
• sind wir berechtigt, eine monatliche Zahlungsperiode auf eine schluss oder auf Nachfrage unverzüglich - das heißt ohne schuld-
vierteljährliche Zahlungsperiode umzustellen. haftes Zögern - zur Verfügung stellen. Dies gilt auch, wenn sich
nachträglich Änderungen zu den von Ihnen bei Vertragsschluss
Im Übrigen gelten die Regelungen zum Verzug (siehe Ziffern 2.2 oder auf Nachfrage zur Verfügung gestellten Informationen, Daten
und 2.3). und Unterlagen ergeben.
Wenn ein Dritter Rechte an Ihrem Vertrag hat und auch dessen
2.2 Was gilt, wenn Sie den ersten Beitrag Status für Datenerhebungen und Meldungen entscheidend ist, sind
Sie auch insoweit zur Mitwirkung verpflichtet.
nicht rechtzeitig zahlen?
(2) Notwendige Informationen
(1) Gefährdung des Versicherungsschutzes Notwendige Informationen im Sinne von Absatz 1 sind alle Um-
Der Beginn des Versicherungsschutzes ist von der rechtzeitigen stände, die für die Beurteilung Ihrer persönlichen steuerlichen An-
Zahlung des Beitrags abhängig (siehe Teil C Ziffer 1). Wenn Sie sässigkeit, der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die
den ersten Beitrag nicht rechtzeitig im Sinne von Ziffer 2.1 Absatz Rechte an Ihrem Vertrag haben, und der steuerlichen Ansässigkeit
3 a) zahlen, beginnt der Versicherungsschutz daher erst zu dem des Leistungsempfängers maßgebend sein können. Dazu zählen
Zeitpunkt, zu dem Sie den Beitrag zahlen. Für Versicherungsfälle, vor allem die deutsche oder ausländische steuerliche Ansässigkeit,
die in der Zwischenzeit eintreten, sind wir nicht zur Leistung ver- die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum, der Geburts-
pflichtet, es sei denn, Sie weisen uns nach, dass Ihre Zahlung un- ort und der Wohnsitz.
verschuldet unterblieben ist.
(3) Unterlassene Mitwirkung bei gesetzlicher Meldepflicht
Auf unsere Leistungsfreiheit können wir uns nur berufen, wenn wir Wenn für uns als Versicherer eine gesetzliche Meldepflicht be-
Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform (zum Beispiel Brief, steht, müssen wir die notwendigen Informationen im Sinne von Ab-
Fax, E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche- satz 2 an in- oder ausländische Steuerbehörden melden. Wenn Sie
rungsschein auf diese Rechtsfolge der Nichtzahlung des Beitrags uns dann die notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen
hingewiesen haben. nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, müssen Sie un-
geachtet einer bestehenden oder nicht bestehenden steuerlichen
(2) Unser Rücktrittsrecht
Ansässigkeit im Ausland damit rechnen, dass wir Ihre Vertragsda-
Wenn Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir
ten an in- oder ausländische Steuerbehörden melden.
vom Vertrag zurücktreten, solange Sie die Zahlung nicht bewirkt
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Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nach den Absätzen 1 und 2
nicht nachkommen, sind wir berechtigt, unsere Leistung zurückzu-
behalten. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung unserer
gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen zur Verfügung
gestellt haben.
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Teil C - Allgemeine Regelungen
Teil C - Allgemeine Regelungen
Die Regelungen in Teil C gelten, soweit ihr Anwendungsbereich nicht ausdrücklich beschränkt ist, für den gesamten Vertrag.
Sofern Sie als Verbraucher den Versicherungsvertrag auf elektro-
1. Beginn des Versicherungsschutzes nischem Wege (zum Beispiel über eine Website oder via E-Mail)
geschlossen haben, können Sie für Ihre Beschwerde auch die von
der Europäischen Kommission eingerichtete Online-Streitbeile-
Wann beginnt der Versicherungsschutz? gungsplattform (Website: www.ec.europa.eu/consumers/odr/)
nutzen. Ihre Beschwerde wird von dort an den Ombudsmann für
(1) Grundsatz Versicherungen weitergeleitet.
Der Versicherungsschutz beginnt mit Abschluss des Vertrags, je-
doch nicht vor dem im Versicherungsschein angegebenen Zeit- (3) Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
punkt. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem genannten Zeitpunkt nur Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn; E-Mail: poststelle@ba-
dann, wenn Sie den ersten Beitrag rechtzeitig im Sinne von Teil B fin.de; Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können
Ziffer 2.1 Absatz 3 a) zahlen. Wenn Sie den Beitrag nicht rechtzei- Sie sich auch an diese wenden.
tig zahlen, beginnt der Versicherungsschutz erst zu dem Zeitpunkt,
zu dem Sie den Beitrag zahlen (siehe Teil B Ziffer 2.2 Absatz 1). (4) Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Mög-
Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes lichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
eingetreten sind, leisten wir nicht.
(2) Erweiterung des Versicherungsschutzes
Wenn Sie den Versicherungsschutz nachträglich erweitern, gilt Ab- 5. Zuständiges Gericht
satz 1 auch für diese Erweiterung des Versicherungsschutzes.
Wo können Ansprüche gerichtlich geltend ge-
2. Versicherungsschein macht werden?
(1) Zuständiges Gericht für Ihre Klagen gegen uns
Wir können uns die Berechtigung zum Empfang von Leistungen
Sie können aus dem Versicherungsvertrag oder der Versiche-
durch Vorlage des Versicherungsscheins nachweisen lassen.
rungsvermittlung bei dem Gericht Klage erheben, das für unseren
Geschäftssitz oder für die Niederlassung zuständig ist, die Ihren
Vertrag verwaltet. Sie können auch bei dem Gericht Klage erhe-
3. Deutsches Recht ben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohn-
sitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen Aufent-
halt haben.
Welches Recht gilt für Ihren Vertrag?
Wenn nach dem Gesetz weitere Gerichtsstände bestehen, die ver-
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht. traglich nicht ausgeschlossen werden dürfen, können Sie auch dort
Klage erheben.
(2) Zuständiges Gericht für Klagen gegen Sie
4. Adressaten für Beschwerden Klagen aus dem Versicherungsvertrag müssen wir bei dem Gericht
erheben, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
Wohnsitz oder, falls kein Wohnsitz besteht, Ihren gewöhnlichen
An wen können Beschwerden gerichtet werden? Aufenthalt haben.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkei- Wenn zum Zeitpunkt der Klageerhebung weder Ihr Wohnsitz noch
ten zur Verfügung: Ihr gewöhnlicher Aufenthaltsort bekannt sind, können wir Klage bei
dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Nie-
(1) Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler derlassung zuständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich gerne an uns.
Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden (3) Zuständiges Gericht, wenn Sie außerhalb der Europäi-
Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre schen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz
Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler richten. wohnen
Wenn Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Aufent-
(2) Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen halts nach Vertragsschluss in einen Staat außerhalb der Europäi-
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim schen Union, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, kön-
Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen (Anschrift: Ver- nen sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag
sicherungsombudsmann e. V., Postfach 08 06 32, 10006 Ber- oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht
lin; E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de; erheben, das für unseren Geschäftssitz oder die Niederlassung zu-
Website: www.versicherungsombudsmann.de). Wir nehmen ständig ist, die Ihren Vertrag verwaltet.
am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil.
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern durchgeführt werden.
Der Beschwerdewert darf 100.000 EUR nicht übersteigen. Bei Be-
schwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater kön-
nen Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombuds-
mann wenden. Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde
und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag.
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese
Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 EUR
nicht überschreitet.
E---C0002Z0 (011) 12/2022 Seite 19 von 22
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Teil C - Allgemeine Regelungen
6. Verjährung
Wann verjähren die vertraglichen Ansprüche
nach dem Gesetz?
(1) Verjährungsfrist und maßgebliche gesetzliche Regelun-
gen
Die Ansprüche aus dem Vertrag verjähren nach § 195 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) in 3 Jahren. Einzelheiten zu Beginn, Dauer und
Unterbrechung der Verjährung sind in §§ 195 bis 213 Bürgerliches
Gesetzbuch (BGB) geregelt.
(2) Hemmung der Verjährung während unserer Leistungs-
prüfung
Wenn ein Anspruch aus dem Vertrag bei uns angemeldet wurde,
ist dessen Verjährung bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem Ih-
nen oder dem Anspruchsteller unsere Entscheidung in Textform
(zum Beispiel Brief, Fax, E-Mail) zugeht.
7. Informationen während der Vertragslauf-
zeit
Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgever-
träge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) jährlich schriftlich über
• die Verwendung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zula-
gen,
• die Höhe des gebildeten Kapitals,
• die einbehaltenen anteiligen Abschluss- und Vertriebskosten,
• die Kosten für die Verwaltung des gebildeten Kapitals
• und die erwirtschafteten Erträge.
Sie können Informationen zur Höhe des gebildeten Kapitals auch
jederzeit auf Wunsch erhalten.
Bis zum Beginn der Rentenzahlung informieren wir Sie außerdem
über das nach Abzug der Kosten zu Beginn der Rentenzahlung
voraussichtlich zur Verfügung stehende gebildete Kapital.
Wir werden Sie auch jährlich schriftlich darüber informieren, ob und
wie wir ethische, soziale und ökologische Belange bei der Verwen-
dung der eingezahlten Beiträge und staatlichen Zulagen berück-
sichtigen.
Bei einer Erhöhung der Verwaltungskosten über die jeweils in Ih-
rem Dokument "Produktinformationsblatt" unter der Überschrift
"Einzelne Kosten" angegebenen Höchstgrenzen hinaus informie-
ren wir Sie hierüber im Rahmen der im Altersvorsorgeverträge-Zer-
tifizierungsgesetz (AltZertG) vorgesehenen Frist. Derzeit beträgt
diese Frist 4 Monate zum Ende eines Kalendervierteljahres vor Än-
derung der Kosten.
Wir informieren Sie nach den Regelungen des Altersvorsorgever-
träge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) schriftlich, spätestens 3 Mo-
nate vor dem vertraglich vereinbarten Beginn der Rentenzahlung
über die Form und Höhe der vorgesehenen Auszahlungen, sowie
die während der Rentenzahlung anfallenden Kosten.
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Erläuterung von Fachausdrücken
Erläuterung von Fachausdrücken
Hier definieren wir wichtige Fachausdrücke. Im Text des ersten Bausteins haben wir diese Fachausdrücke mit einem "→" markiert. Beispiel:
→Versicherungsnehmer.
Ab Rentenbeginn garantierte Rente Rechnungsmäßiges Alter:
Die ab Rentenbeginn garantierte Rente zahlen wir ab Rentenbe- Das rechnungsmäßige Alter ist Ihr jeweiliges Alter - wobei ein be-
ginn, solange Sie leben. Ihre Höhe ergibt sich aus dem zum Ren- reits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzuge-
tenbeginn vorhandenen Gesamtkapital und den zu diesem Zeit- rechnet wird, falls davon mehr als 6 Monate verstrichen sind. Bei-
punkt maßgebenden Rechnungsgrundlagen. Sie ist mindestens so spiel: Sie sind rechnerisch bereits dann 62 Jahre alt, wenn Sie in
hoch wie die garantierte Mindestrente. weniger als 6 Monaten Ihren 62. Geburtstag haben.
Aufschubdauer: Rückstellung für Beitragsrückerstattung:
Die Aufschubdauer ist der gesamte Zeitraum vom vereinbarten Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB) ist eine versiche-
Versicherungsbeginn an bis zum vereinbarten Rentenbeginn. Sie rungstechnische Rückstellung im Jahresabschluss eines Versiche-
schließt demnach auch die Zeit bis zu einem neu vereinbarten rers. Diese Rückstellung bildet den handelsrechtlichen Wert der
Rentenbeginn ein, zum Beispiel bei einem Aufschieben der Leis- Ansprüche der Versicherungsnehmer auf künftige Überschussbe-
tung. teiligung. Sie ermöglicht es, Schwankungen - wie sie insbesondere
bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitverlauf auszuglei-
Bankarbeitstag: chen.
Bankarbeitstage, auch Geschäftstage genannt, sind die Tage, an
denen Kreditinstitute in Deutschland für den Publikumsverkehr ge- Tafeln:
öffnet sind. Montag bis Freitag sind in der Regel Bankarbeitstage. Mit Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für bestimmte Ereig-
Wochenenden und bundeseinheitliche Feiertage sowie der 24.12. nisse ermitteln. Sie sind Grundlage unserer Berechnungen, mit de-
und 31.12. sind keine Bankarbeitstage. nen wir die Erfüllung unserer vertraglichen Verpflichtungen sicher-
stellen können. Im Rahmen unserer Berichtspflichten werden die
Bewertungsreserven: Tafeln der Aufsichtsbehörde vorgelegt.
Bei der Bewertung unserer Kapitalanlagen können Bewertungsre-
serven entstehen. Diese ergeben sich, wenn der Marktwert der Ka- • Mit Sterbetafeln können wir Wahrscheinlichkeiten für Todesfälle
pitalanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in ermitteln.
unserer Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen • Mit weiteren Tafeln können wir Wahrscheinlichkeiten anderer
für Sicherheit und ermöglichen es, kurzfristige Schwankungen auf Versicherungsfälle wie zum Beispiel für den Eintritt und Wegfall
den Kapitalmärkten auszugleichen. der Berufsunfähigkeit ermitteln. Wir können außerdem Wahr-
scheinlichkeiten bestimmter Ereignisse feststellen, wie zum Bei-
Bezugsgröße: spiel für die Sterblichkeit von Berufsunfähigen.
Für die Beschreibung der jeweiligen Bezugsgrößen, auf die sich
die Überschussanteilsätze beziehen, verwenden wir versiche- Teilungskosten:
rungsmathematische Begriffe. Die Bezugsgrößen hängen vor al- Teilungskosten sind die Kosten, die dem Versorgungsträger durch
lem vom Baustein, von Ihrem Alter, vom Rentenbeginn und der Hö- die interne Teilung entstehen. Die ausgleichspflichtige und die aus-
he des Garantiekapitals ab. Wir ermitteln die Bezugsgrößen nach gleichsberechtigte Person tragen diese Kosten zu gleichen Teilen.
anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik. Informationen zur Höhe der Teilungskosten können Sie Ihrem Do-
kument "Produktinformationsblatt" unter der Überschrift "Einzelne
Deckungskapital: Kosten" entnehmen.
Das Deckungskapital der Versicherung wird nach anerkannten Re-
geln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen Überschussanteilsatz:
der Beitragskalkulation berechnet. Es ist die Basis für den Rück- Die Überschussanteilsätze legen wir als Prozentsätze bestimmter
kaufswert, das Gesamtkapital und die Beteiligung an den Bewer- Bezugsgrößen fest. Dies erfolgt jeweils für die einzelnen Über-
tungsreserven. schuss- und Untergruppen sowie für die verschiedenen Arten der
Überschussanteile (siehe Ziffer 2.2 Teil A - Baustein Altersvorsor-
Deckungsrückstellung: ge). Die Überschussanteilsätze werden jeweils in Prozent im An-
Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, für ihre Verpflichtungen ge- hang unseres Geschäftsberichts genannt oder dem Versicherungs-
genüber ihren Versicherungsnehmern Deckungsrückstellungen zu nehmer auf andere Weise mitgeteilt.
bilden. Sie entsprechen dem Betrag, der bereitgestellt werden
muss, damit zusammen mit künftigen Versicherungsbeiträgen die Verantwortlicher Aktuar:
garantierten Versicherungsleistungen finanziert werden können. Jedes Lebensversicherungsunternehmen muss einen Verantwortli-
Die Deckungsrückstellung wird entsprechend der Vorschriften der chen Aktuar bestellen. Diese Person muss zuverlässig und geeig-
§§ 341 e und f des Handelsgesetzbuches (HGB) und der De- net sein sowie ausreichende Kenntnisse in der Versicherungsma-
ckungsrückstellungsverordnung berechnet. thematik und Berufserfahrung haben. Der Verantwortliche Aktuar
achtet insbesondere darauf, dass die Verpflichtungen gegenüber
Gebildetes Kapital: den Versicherungsnehmern dauerhaft erfüllt werden können und
Das gebildete Kapital ist das Deckungskapital der Versicherung dass bei der Berechnung der Beiträge und der Deckungsrückstel-
(inklusive bereits zugeteilter Überschussanteile), zuzüglich des lungen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden (§ 141
übertragungsfähigen Wertes aus Schlussüberschussanteilen sowie Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG).
der Beteiligung an den Bewertungsreserven nach § 153 Absatz 1
und 3 Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Der unwiderruflich zu- Versicherungsnehmer:
geteilte Teil des gebildeten Kapitals ist das Deckungskapital des Der Versicherungsnehmer ist derjenige, der die Versicherung be-
Bausteins Altersvorsorge (inklusive bereits zugeteilter Über- antragt hat. Er wird als solcher im Versicherungsschein genannt.
schussanteile). Die in den Versicherungsbedingungen festgelegten Rechte und
Pflichten betreffen vorrangig den Versicherungsnehmer als Ver-
Kosten: tragspartner.
Kosten im Sinne dieser Versicherungsbedingungen sind die in den
Beitrag einkalkulierten Kosten (Abschluss- und Vertriebskosten so- Zusätzliche Aufschubdauer:
wie Verwaltungskosten) und die Kosten, die aus von Ihnen veran- Den Zeitraum der Verlängerung, also den Zeitraum vom ursprüng-
lassten Gründen erhoben werden können. lich vereinbarten Rentenbeginn bis zum aufgeschobenen Renten-
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Erläuterung von Fachausdrücken
beginn, nennen wir zusätzliche Aufschubdauer. Die zusätzliche
Aufschubdauer ist damit ein Teil der Aufschubdauer.
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