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Versicherungsbedingungen
für die klassische Rentenversicherung
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Inhaltsverzeichnis
1. Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenversicherung 3
2. Besondere Bedingungen für die klassische Rentenversicherung mit Dynamik 10
3. Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung
ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen
Rentenversicherung (BU-Opti) 11
4. Besondere Bedingungen für das Überschusssystem Fondsanlage 16
5. Tarifbedingungen für die Rentenversicherung nach Tarif 7364 – Aktiv RENTE 18
Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen.
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LVB-005 01.22
Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenversicherung
Inhaltsverzeichnis
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? §1 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 11
Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? §2 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens?
Sonstige Mitteilungspflichten. § 12
Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
zahlen? §3 Wer erhält die Versicherungsleistung? § 13
Wann können Sie die Versicherung kündigen und Wie werden die Kosten Ihres Vertrags verrechnet? § 14
welche Leistungen erbringen wir? §4
Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 15
Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und welche
Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? §5 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? § 16
Sie wollen ein Police-Darlehen bzw. eine Vorauszahlung? §6 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? § 17
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? §7 Wo ist der Gerichtsstand? § 18
Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Unter welchen Voraussetzungen können die vorstehenden
Freisetzen von ABC- Waffen/-Stoffen? §8 Bedingungen geändert werden? § 19
Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? §9 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
nicht zufrieden sind? § 20
Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung
verlangt wird? § 10
(5) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei-
§1 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? tragsrückstände von der Versicherungsleistung abziehen.
Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos-
sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im §3 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht
Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller- rechtzeitig zahlen?
dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei-
tragszahlung (vgl. § 2 Abs. (2) und (3) und § 3). Erster Beitrag oder Einmalbeitrag (§ 37 VVG)
(1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht recht-
§2 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu zeitig zahlen, können wir - solange die Zahlung nicht bewirkt
beachten? ist - auch vom Versicherungsvertrag zurücktreten. Dies gilt nicht,
wenn uns nachgewiesen wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige
(1) Die Beiträge zu Ihrer Versicherung können Sie je nach Verein- Zahlung nicht zu vertreten haben. Bei einem Rücktritt können wir
barung in einem einzigen Betrag (Einmalbeitrag) oder durch Mo- von Ihnen die Kosten der zur Gesundheitsprüfung durchgeführten
nats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeiträge (laufende ärztlichen Untersuchungen verlangen.
Beiträge) zahlen. Die Versicherungsperiode umfasst bei Einmal-
beitrags- und Jahreszahlung ein Jahr, bei unterjähriger Beitrags- (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver-
zahlung entsprechend der Zahlungsweise einen Monat, ein Vier- sicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung
teljahr bzw. ein halbes Jahr. verpflichtet, sofern wir Sie durch gesonderte Mitteilung in Textform
oder durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
(2) Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, tungspflicht besteht jedoch, wenn uns nachgewiesen wird, dass
jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungs- Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
schein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Bei-
träge (Folgebeiträge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Folgebeitrag (§ 38 VVG)
Versicherungsperiode fällig.
(3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt
ligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns
eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von einem Konto ver- auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen
einbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem Fall als rechtzeitig: eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen.
- Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah-
- Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs-
schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen
verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie haben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam,
zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer- wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in
den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hin-
Lastschriftverfahrens zu verlangen. weisen.
(4) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag
Kosten. ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich
noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden.
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Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf - vermindert um den Abzug (Abs. (5)) sowie
diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung - die Überschussbeteiligung (Abs. (7)).
bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch
mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch Rückkaufswert
immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
sen wir Sie ebenfalls hinweisen. (4) Der Rückkaufswert ist nach § 169 VVG das nach den anerkann-
ten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungs-
(6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- grundlagen der Beitragskalkulation zum Schluss der laufenden
len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versi-
können Sie nur cherung. Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der
Rückkaufswert mindestens jedoch der Betrag des Deckungs-
- innerhalb eines Monats nach der Kündigung, kapitals, das sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten
- oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun- Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre
den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. ergibt (Mindestrückkaufswert). Ist die vereinbarte Beitragszah-
lungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir die Kosten auf die
Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- Beitragszahlungsdauer. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten zum Ver-
zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, sicherungsbeginn in einem Betrag in Abzug gebracht. In jedem
besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Fall werden wir die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchst-
zillmersätze beachten.
Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten
Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags nach Absatz (3) le-
(7) Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen unter Beachtung gen wir jedoch höchstens die bei Tod fällig werdende Leistung zu
der Voraussetzungen des § 5 folgende Möglichkeit, Ihre finanziel- Grunde. Wenn ein Restbetrag vorhanden ist, bilden wir hieraus
le Belastung zu reduzieren: nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik eine bei-
tragsfreie Rente. Diese wird nur dann fällig, wenn die versicherte
Beitragsstundung Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn erlebt. Wird der
vereinbarte Mindestbetrag der beitragspflichtigen Jahresrente*
Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter nicht erreicht, legen wir den vollen Rückkaufswert zu Grunde.
folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungs-
zinses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge von bis zu 24 Abzug
Monaten (bei Einschluss von Zusatzversicherungen von bis zu 12
Monaten) bei vollem Versicherungsschutz: (5) Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug*
(sog. Stornoabzug) vor. Die Vornahme dieses Abzugs ist nach §
- Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll- 169 Abs. 5 VVG nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und
ständig gezahlt. angemessen ist. Für die generelle Angemessenheit des Storno-
- Das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge abzugs sind wir beweisbelastet.
einschließlich eventuell eingeschlossener Zusatzversicherun-
gen. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt:
- Es besteht kein Beitragsrückstand.
- Der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An- Veränderungen der Risikolage
spruchs nicht gekündigt. Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass
das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs-
Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-
mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungszinses mensetzt.
vereinbart wird. Nach Vereinbarung haben Sie die nicht gezahlten
Beiträge in einem Betrag nachzuzahlen. Alternativ haben Sie die Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versi-
Möglichkeit, höhere laufende Beiträge bis zum Ende der Beitrags- chertenkollektiv eher vorzeitig verlassen als Personen mit einem
zahlungsdauer zu entrichten oder den Beitragsrückstand inklusi- hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulatori-
ve Stundungszinsen durch eine Vertragsänderung anrechnen zu schen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv
lassen, so dass keine Nachzahlung erforderlich ist. durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht.
Die Stundung der Hauptversicherung ist nur zusammen mit even- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
tuell eingeschlossenen Zusatzversicherungen möglich. Für even- Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
tuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten – sofern in schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
den jeweiligen Besonderen Bedingungen keine gesonderten Ver- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den
einbarungen getroffen wurden – die vorstehenden Regelungen. Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab-
schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande-
nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da-
§4 Wann können Sie die Versicherung kündi- her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung
gen und welche Leistungen erbringen wir? gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren
und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer-
den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle
Kündigung Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit
von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes
(1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Schluss der laufen- Kapital wesentlich teurer wäre.
den Versicherungsperiode ganz oder teilweise in Textform (z.B.
per Brief oder E-Mail) kündigen. Nach dem Rentenzahlungsbe- Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für
ginn können Sie nicht mehr kündigen. angemessen.
(2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, so ist diese Kündi- Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Abzug zugrun-
gung unwirksam, wenn die verbleibende Jahresrente unter den de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall entweder dem
vereinbarten Mindestbetrag* sinkt. Wenn Sie in diesem Fall Ihre Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger
Versicherung beenden wollen, müssen Sie diese also ganz kün- zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle –
digen. entsprechend herabgesetzt.
Bei teilweiser Kündigung gelten die folgenden Regelungen nur für Beitragsrückstände werden vom Rückkaufswert abgezogen.
den gekündigten Vertragsteil.
Herabsetzung des Rückkaufswerts im Ausnahmefall
Auszahlungsbetrag
(6) Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Abs. (4)
(3) Ist für den Todesfall eine Leistung aus einer Beitragsrückgewähr ermittelten Wert (Rückkaufswert) angemessen herabzusetzen,
während der Aufschubzeit vereinbart, zahlen wir nach Kündigung soweit dies erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der
- den Rückkaufswert (Abs. (4) und (6)) Versicherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der
* Näheres ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.
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dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam-
ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die Herabsetzung mensetzt.
ist jeweils auf ein Jahr befristet.
Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher-
Überschussbeteiligung tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem
hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulato-
(7) Für die Ermittlung des Auszahlungsbetrags setzt sich die Über- rischen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv
schussbeteiligung zusammen aus: durch die vorzeitige Beitragsfreistellung kein Nachteil entsteht.
- den Ihrem Vertrag bereits zugeteilten Überschussanteilen, so- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital
weit sie nicht in dem nach den Absätzen (4) bis (6) berechne- Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs-
ten Betrag enthalten sind, schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil
- dem Schlussüberschussanteil, soweit ein solcher nach § 16 des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch
sowie den jeweiligen Tarifbedingungen für den Fall einer Kün- den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neu-
digung vorgesehen ist, und abschluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhan-
- den Ihrem Vertrag gemäß § 16 Abs. (3) zuzuteilenden Bewer- denen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag
tungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden. daher Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei vorzeitiger Bei-
tragsfreistellung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden
(8) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen ver- Bestand verloren und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs
bunden sein. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist wegen ausgeglichen werden. Der interne Aufbau von Risikokapital ist
der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (vgl. § regelmäßig für alle Versicherungsnehmer die günstigste Finan-
14) nur der Mindestrückkaufswert gemäß Abs. (4) Satz 2 als zierungsmöglichkeit von Optionen und Garantien, da eine Finan-
Rückkaufswert vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch zierung über externes Kapital wesentlich teurer wäre.
in den Folgejahren nicht unbedingt die Summe der einge-
zahlten Beiträge. Nähere Informationen zum Rückkaufswert, Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für
seiner Höhe und das Ausmaß, in welchem er garantiert ist angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab-
sowie der Höhe des Abzugs können Sie der Garantiewerte- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent-
tabelle entnehmen. weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent-
lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im
Umwandlung in einen beitragsfreien Vertrag bei Kündigung letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt.
(9) Ist in Ihrem Vertrag keine Beitragsrückgewähr während der Ggf. rückständige Beiträge werden ebenfalls abgezogen.
Aufschubzeit versichert, so wird der Auszahlungsbetrag nach
Abs. (4) – (7) nicht ausgezahlt, sondern zur Bildung einer nicht (3) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nachtei-
kündbaren beitragsfreien Erlebensfallrente verwendet, die nach len verbunden sein. In der Anfangszeit Ihrer Versicherung ist
den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den wegen der Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskos-
Schluss der laufenden Versicherungsperiode errechnet wird. Aus ten (vgl. § 14) nur der Mindestrückkaufswert nach § 4 Abs.
einer so gebildeten beitragsfreien Erlebensfallrente findet eine (4) Satz 2 zur Bildung einer beitragsfreien Rente vorhanden.
Beitragsrückgewähr im Todesfall nicht statt. Auch in den Folgejahren stehen nicht unbedingt Mittel in
Höhe der eingezahlten Beiträge für die Bildung einer bei-
Wird jedoch die jeweilige beitragsfreie Mindestrente* nicht er- tragsfreien Rente zur Verfügung. Nähere Informationen zur
reicht, erlischt die Versicherung und Sie erhalten den Auszah- beitragsfreien Rente und ihrer Höhe können Sie der Garantie-
lungsbetrag nach § 4 Abs. (3) – Abs. (7). wertetabelle entnehmen.
Während der Rentenbezugszeit kann eine Rentenversicherung (4) Haben Sie die vollständige Befreiung von der Beitragszahlungs-
nicht gekündigt werden. Sofern es die Tarifbedingungen vorse- pflicht verlangt und erreicht die nach Abs. (1) zu berechnende bei-
hen, sind aber Teilauszahlungen möglich. tragsfreie Rente den vereinbarten Mindestbetrag* nicht, erhalten
Sie den Auszahlungsbetrag nach § 4 Abs. (3) – (7). Eine teilweise
Beitragsrückzahlung Befreiung von der Beitragszahlungspflicht können Sie nur ver-
langen, wenn die vereinbarte beitragspflichtige Mindestrente* er-
(10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. reicht wird.
§5 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei §6 Sie wollen ein Police-Darlehen bzw. eine
stellen und welche Auswirkungen hat dies Vorauszahlung?
auf unsere Leistungen? (1) Wir können Ihnen bis zur Höhe des Auszahlungsbetrages, wel-
chen Sie im Fall einer Kündigung erhalten würden (vgl. § 4 Abs.
(1) Anstelle einer Kündigung nach § 4 können Sie unter Beach- (3) – (7)) ein zu verzinsendes Police-Darlehen bzw. eine zu ver-
tung des dort genannten Termins in Textform (z.B. per Brief oder zinsende Vorauszahlung auf die Versicherungsleistung gewäh-
E-Mail) verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragszahlungs- ren. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
pflicht befreit zu werden. In diesem Falle setzen wir die versicherte
Rente ganz oder teilweise auf eine beitragsfreie Rente herab. (2) Einzelheiten werden in einem gesonderten Vertrag geregelt.
Diese wird nach folgenden Gesichtspunkten berechnet:
- nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit §7 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige-
den Rechnungsgrundlagen der Beitragskalkulation pflicht?
- für den Schluss der laufenden Versicherungsperiode und
- unter Zugrundelegung des Rückkaufswertes nach § 4 Abs. (4). Vorvertragliche Anzeigepflicht
Abzug (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf,
dass Sie alle vor Vertragsschluss in Textform gestellten Fragen
(2) Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertrag-
Rente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug* liche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach
(sog. Stornoabzug) vor. Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen
169 Abs. 5 VVG nur zulässig, wenn er vereinbart, beziffert und Störungen und Beschwerden.
angemessen ist. Für die generelle Angemessenheit des Storno-
abzugs sind wir beweisbelastet. (2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch
diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige
Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt: Beantwortung der Fragen verantwortlich.
Veränderungen der Risikolage (3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen
Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den ge-
das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs- fahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, werden Sie
* Näheres ist in den jeweiligen Tarifbedingungen geregelt.
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behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis gehabt oder arg- Anfechtung
listig gehandelt.
(15) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls
Rücktritt durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und
gewollt auf unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen
(4) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut- worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Per-
zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person son, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch
(vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns keine Kenntnis hatten. Abs. (6) gilt entsprechend.
nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder
vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr- Leistungserweiterung/Wiederherstellung der Versicherung
lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir
kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den (16) Die Absätze (1) bis (15) gelten bei einer unsere Leistungspflicht
Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der
auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Versicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (14) begin-
nen mit der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung
(5) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben bezüglich des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu
wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, laufen.
bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nach-
gewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Um- Erklärungsempfänger
stand weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche-
rungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer (17) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände-
Leistungspflicht ursächlich war. Haben Sie oder die versicherte rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung
Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leis- aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine
tung verpflichtet. andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach
Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese
(6) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter
wir den Rückkaufswert unter Vornahme des Stornoabzugs sowie nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt wer-
ggf. rückständiger Beiträge (§ 4). Die Rückzahlung der Beiträge den, können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Ent-
können Sie nicht verlangen. gegennahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen.
Kündigung (18) Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten,
verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 2 und Abs.
(7) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der 4 VVG.
vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober
Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat kündigen. §8 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg
oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-
(8) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird,
dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Waffen/ -Stoffen?
Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen
hätten. (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da-
von, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir ge-
(9) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi- währen Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn
gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 5). die versicherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizei-
dienstes oder bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat.
Rückwirkende Vertragsanpassung
(2) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder
(10) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Ver- mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen be-
trag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu schränkt sich unsere Leistungspflicht allerdings auf die Auszah-
anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen lung des für den Todestag berechneten Rückkaufswertes der
Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestand- Versicherung einschließlich der Überschussanteile (§ 4 Abs.
teil. (4) – Abs. (7)) ohne dass vom Rückkaufswert ein Stornoabzug
erfolgt. Für den Todesfall versicherte Rentenleistungen vermin-
(11) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als dern sich auf den Betrag, den wir aus dem für den Todestag
10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht berechneten Rückkaufswert erbringen können. Beitragsrück-
angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb ei- stände werden in den genannten Fällen vom Rückkaufswert in
nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In Abzug gebracht. Diese Einschränkung unserer Leistung entfällt,
der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. wenn die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelbarem
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen
Ausübung unserer Rechte sie während eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik
Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt
(12) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung war.
und zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch
gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- (3) Bei Ableben der versicherten Person in unmittelbarem oder mit-
pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rech- telbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von
te innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vor-
beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der sätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radio-
Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- aktiven, biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt sich
det, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir unsere Leistungspflicht auf die Auszahlung des für den Todestag
die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur berechneten Rückkaufswertes der Versicherung (§ 4 Abs. (4))
Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb ohne dass vom Rückkaufswert ein Stornoabzug erfolgt, sofern
eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Le-
ben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und zu einer nicht
(13) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung vorhersehbaren Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber
sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Er-
oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. füllbarkeit der zugesagten Versicherungsleistungen nicht mehr
gewährleistet ist und dies von einem unabhängigen Treuhänder
(14) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jah- gutachterlich bestätigt wird. Abs. (2) Satz 4 bleibt unberührt.
ren seit Vertragsabschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall
vor Ablauf dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch
nach Ablauf der Frist geltend machen. Haben Sie oder die ver-
sicherte Person die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig ver-
letzt, beträgt die Frist zehn Jahre.
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§9 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich
Person? mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir
eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem
Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In
(1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung leisten wir, wenn seit Abschluss diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des
des Versicherungsvertrags drei Jahre vergangen sind. eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn
Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und
(2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist be- Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben.
steht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen
wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung aus- (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend.
schließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit
begangen worden ist. Andernfalls zahlen wir den für den Todestag (3) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
berechneten Rückkaufswert Ihrer Versicherung einschließlich der Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und
Überschussanteile nach § 4 Abs. (4) – (7) ohne dass vom Rück- Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die
kaufswert ein Stornoabzug erfolgt. hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei
Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
(3) Die Abs. (1) und (2) gelten entsprechend bei einer unserer Leis- auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern –
tungspflicht erweiternden Änderung oder bei einer Wiederherstel- zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet,
lung der Versicherung. Die Frist nach Abs. (1) beginnt mit der Än- soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag
derung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich des haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen.
(4) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (3) sind beispiels-
weise Umstände, die für die Beurteilung
§ 10 Was ist zu beachten, wenn eine Versiche-
rungsleistung verlangt wird? • Ihrer steuerlichen Ansässigkeit,
• der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an
(1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen ihrem Vertrag haben und
Vorlage des Versicherungsscheines. Zusätzlich können wir auch • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
den Nachweis der letzten Beitragszahlung verlangen.
maßgebend sein können.
(2) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen
und durch eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende Sterbe- Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
urkunde zu belegen. Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts-
ort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für
(3) Außerdem sind uns folgende Unterlagen einzureichen: Ihren Vertrag geltenden Steuerinformationen entnehmen.
- wenn Leistungen wegen des Todes einer versicherten Per- (5) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und
son fällig werden: ein ausführliches ärztliches oder amtliches Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stel-
Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf len, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden gesetzlichen
der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsdaten an die zustän-
hat. digen in- oder ausländischen Steuerbehörden. Dies gilt auch
- wenn Rentenleistungen oder Kapitalabfindungen fällig wer- dann, wenn ggf. keine steuerliche Ansässigkeit im Ausland
den: ein amtliches, den Tag der Geburt enthaltendes Zeugnis besteht.
darüber, dass die Person, von deren Leben die Rentenzahlung
abhängt, noch lebt. Ein solches Zeugnis können wir auch vor (6) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß den Abs.
jeder weiteren Rentenzahlung, allerdings nur einmal pro Ka- (3) und (4) kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
lenderjahr, verlangen. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlun- zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfüllung
gen sind an uns zurückzuzahlen. unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Informationen
zur Verfügung gestellt haben.
(4) Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 12 Abs.
(3) und (4) zu erteilen.
§ 13 Wer erhält die Versicherungsleistung?
(5) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei-
tere Nachweise und Auskünfte verlangen und erforderliche Erhe- Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die
bungen selbst anstellen. Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer
Zustimmung Dritter. Wenn Sie keine Bestimmung treffen, leisten
(6) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der wir an Sie.
die Versicherungsleistung beansprucht.
Widerrufliches Bezugsrecht
(7) Unsere Leistungen überweisen wir dem Empfangsberechtigten
auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb des (1) Die Leistung aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an
Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberechtigte Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls
auch die damit verbundene Gefahr. Sie uns nicht in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) eine andere
Person benannt haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalles
die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (Be-
§ 11 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- zugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versicherungsfalls können
schein? Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen (widerrufliches Bezugs-
recht).
(1) Den Inhaber des Versicherungsscheines können wir als berech-
tigt ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu Unwiderrufliches Bezugsrecht
verfügen, insbesondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir
können aber verlangen, dass uns der Inhaber des Versicherungs- (2) Sie können nur in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) ausdrück-
scheines seine Berechtigung nachweist. lich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwider-
ruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben
(2) In den Fällen des § 13 Abs. (4) brauchen wir den Nachweis der soll (unwiderrufliches Bezugsrecht). Sobald wir Ihre Erklärung er-
Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns die Anzeige des halten haben, kann dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung
bisherigen Berechtigten in Textform (z.B. per Brief oder E-Mail) des von Ihnen Benannten aufgehoben werden.
vorliegt.
Abtretung und Verpfändung
§ 12 Was gilt bei Änderungen Ihrer Postanschrift (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des Versi-
und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs- cherungsfalls grundsätzlich ganz oder teilweise an Dritte abtreten
und verpfänden, soweit derartige Verfügungen rechtlich möglich
pflichten. sind.
-7-
[Seite 8]
Anzeige § 16 Wie sind Sie an unseren Überschüssen
beteiligt?
(4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine
Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und
dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus
wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Berechtigten in Textform der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro betragen.
(z.B. per Brief oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisherige
Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
Es können aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits
zuvor Verfügungen (z. B. Abtretung, Verpfändung) getroffen ha- • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss
ben. unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
den (Abs. (1)),
Rechtsübergang im Wege der Erbfolge • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)),
• wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem
(5) Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in- Vertrag zuordnen (Abs. (3)),
folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über, • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
so können wir zum Nachweis des Erbrechts die Vorlage eines ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und
Erbscheines verlangen. • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs.
(5)).
§ 14 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- (1) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen
rechnet? Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir
diesen?
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei-
trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebs- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres
kosten sowie übrige Kosten. Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und
aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres-
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für
Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge
umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen
der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min-
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen- destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver- zuführungsverordnung).
waltungskosten.
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio- wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe-
nen entnehmen. rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-
(2) Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück-
nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für
Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden.
Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei- Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier-
träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des Ver- von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
sicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und
aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der De- Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
ckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu tilgen- Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung
de Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
% der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlen-
den Beiträge beschränkt. Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun-
gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche-
(3) Die restlichen Abschluss- und Vertriebskosten werden über die rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup-
gesamte Beitragszahlungsdauer gleichmäßig verteilt. Die übrigen pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
Kosten werden über die gesamte Vertragslaufzeit verteilt, wobei zu berücksichtigen.
die Höhe der Kosten während der Beitragszahlungsdauer von der
Höhe der Kosten in der beitragsfreien Zeit abweichen kann. Bei (2) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
Versicherungen gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen wer-
den die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten und ein Teil der Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
übrigen Kosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung in einem wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu
Betrag dem Deckungskapital entnommen. Die verbleibenden üb- bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen (Abrechnungsverbän-
rigen Kosten werden auf die verbleibende Vertragslaufzeit verteilt. den) Gewinnverbände.
Zudem fallen in der Rentenbezugszeit Kosten an, die wir dem Ihr Vertrag ist dem in den Tarifbedingungen genannten Gewinn-
Deckungskapital entnehmen. verband zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß,
wie die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entste-
(4) Die beschriebene Kostenverrechnung hat wirtschaftlich zur Folge, hung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Ge-
dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung nur der Mindestrück- winnverband nicht zur Entstehung von Überschüssen beigetra-
kaufswert nach § 4 Abs. (4) Satz 2 zur Bildung der beitragsfreien gen, besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung.
Rente oder für einen Rückkaufswert vorhanden ist (vgl. auch § 4
und § 5). Nähere Informationen können Sie der Garantiewerte- Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen
tabelle entnehmen. Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt
wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest
(Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Ver-
§ 15 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert teilung verursachungsorientiert erfolgt.
in Rechnung?
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration
Falls durch Rückläufer im Lastschriftverfahren oder durch Ermitt- Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des
lung der Anschrift des Versicherungsnehmers oder Anspruchsbe- Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift
rechtigten, deren Entstehung Sie zu vertreten haben, ein zusätz- zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an-
licher Verwaltungsaufwand verursacht wird, stellen wir Ihnen die sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen.
uns entstandenen Kosten in Rechnung.
Den für Ihren Vertrag geltenden Gewinnverband sowie wei-
tergehende Regelungen zur Überschussbeteiligung sind in
den jeweiligen Tarifbedingungen bzw. den jeweils vereinbar-
-8-
[Seite 9]
ten Besonderen Bedingungen enthalten. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst-
mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die
(3) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die- Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch
se Ihrem Vertrag zu? unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den
Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen.
Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital-
anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt.
Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, § 17 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag
kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Anwendung?
Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli- Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- land Anwendung.
gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei
wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
§ 18 Wo ist der Gerichtsstand?
Rentenversicherungen vor Rentenbeginn:
(1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt
Überschussmodell verzinsliche Ansammlung und Erlebensfall- sich die gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. Sind Sie
bonus eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zuständig, in
Ihren Anteil an den auf alle anspruchsberechtigten Verträge ent- dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Wohnsitz
fallenden Bewertungsreserven berechnen wir entsprechend dem oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnlichen Aufent-
Verhältnis der Summe der Deckungskapitalien und Überschuss- halt haben.
guthaben abgelaufener Versicherungsjahre zur Summe der ent-
sprechenden Deckungskapitalien und Überschussguthaben aller (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Ver-
anspruchsberechtigten Verträge. sicherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden,
das für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, für
Überschussmodell Fondsanlage den Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts örtlich zuständig ist. Sind
Ihren Anteil an den auf alle anspruchsberechtigten Verträge ent- Sie eine juristische Person, bestimmt sich das örtlich zuständige
fallenden Bewertungsreserven berechnen wir entsprechend dem Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung.
Verhältnis der Summe der Deckungskapitalien abgelaufener
Versicherungsjahre zur Summe der entsprechenden Deckungs- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz / Sitz oder den Ort Ihres gewöhn-
kapitalien und Überschussguthaben aller anspruchsberechtigten lichen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Ver-
Verträge. trag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz
haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind
Mindestens erhalten Sie bei Beendigung des Vertrages – auch und Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen.
bei Beendigung der Ansparphase - die für das jeweilige Jahr de-
klarierte Mindestbeteiligung an den Bewertungsreserven. Diese
wird in Prozent der Leistung aus der Schlussanwartschaft (vgl. § 19 Unter welchen Voraussetzungen können
Regelungen zur Überschussbeteiligung in den jeweiligen Tarifbe- die vorstehenden Bedingungen geändert
dingungen) festgelegt.
werden?
Weitere Informationen zur Ermittlung und Beteiligung an den Be-
wertungsreserven können Sie unserem Geschäftsbericht entneh- (1) Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste-
men. henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei-
dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam
Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung oder erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies
Erleben des vereinbarten Rentenzahlungsbeginns) gilt Folgen- zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten
des: Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zu- an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch
geordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
geltenden gesetzlichen Regelung zu. Auch während des Ren- eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung
tenbezuges werden wir Sie entsprechend an den Bewertungs- ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die
reserven beteiligen. Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt.
Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu. Zu- (2) Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem
sätzlich auch Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe
mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
• für den Zeitpunkt der Beendigung eines Vertrages vor Renten-
zahlungsbeginn sowie
• für den Beginn einer Rentenzahlung. § 20 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie
mit uns einmal nicht zufrieden sind?
Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder
fällt. eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge-
wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die
(4) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
nicht garantieren?
Versicherungsombudsmann
Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombuds-
ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- mann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit
einflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei für Rentenversi- wie folgt:
cherungen die Zinsentwicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die
Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten ist von Be- Versicherungsombudsmann e.V.
deutung. Postfach 080632
10006 Berlin
Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Internet: www.versicherungsombudsmann.de
(5) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und
für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir
Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh-
lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer men.
Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können
Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über
eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können
-9-
[Seite 10]
Sie sich mit ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http:// Rechtsweg
ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann schreiten.
weitergeleitet.
Unser Beschwerdemanagement
Versicherungsaufsicht (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen-
(4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver-
nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Ver-
sicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes- uniVersa Lebensversicherung a.G.
anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt- Kundenzufriedenheit
daten sind: Sulzbacher Str. 1-7
90489 Nürnberg
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Sektor Versicherungsaufsicht Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben:
Graurheindorfer Straße 108 kundenzufriedenheit@universa.de
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
LVB-005 01.22
Besondere Bedingungen für die klassische Rentenversicherung mit Dynamik
(Versicherungen mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung)
§1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä- §4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für
ßige Erhöhung der Beiträge? die Erhöhung der Versicherungsleistungen?
(1) Der Beitrag für diese Versicherung ohne etwaige Zusatzversiche- (1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Be-
rungen erhöht sich jährlich wie mit Ihnen vereinbart und im Ver- dingungen und getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugs-
sicherungsschein dokumentiert. rechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der
Versicherungsleistungen, soweit nicht in Abs. (2) etwas anderes
(2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- bestimmt ist.
leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.
(2) Die Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Versiche-
(3) Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ablauf der Beitragszahlungs- rungsvertrag setzt die Frist – in Bezug auf die Verletzung der An-
dauer, jedoch längstens bis drei Jahre vor Ende der Aufschubzeit zeigepflicht (§ 7 Abs. (13) der "Allgemeine Bedingungen für die
ohne flexible Zuwachsphase. klassische Rentenversicherung" und auf die Selbsttötung (§ 9
der "Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenversiche-
rung") nicht erneut in Lauf. § 14 der "Allgemeine Bedingungen für
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ- die klassische Rentenversicherung" gilt auch für die Erhöhungs-
ge und Versicherungsleistungen? versicherung.
(1) Die Erhöhungen des Beitrags und der Versicherungsleistungen
erfolgen jeweils zu dem Jahrestag des Versicherungsbeginns. §5 Wann erlischt das Recht auf Erhöhungen?
(2) Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi- (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des
cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen.
der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin.
(2) - unbesetzt -
§3 Wonach errechnen sich die erhöhten Ver- (3) Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als
sicherungsleistungen? zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen
Gebrauch machen.
Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach
dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter1 der (4) Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart,
versicherten Person sowie der restlichen Beitragszahlungsdauer so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen.
und Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit nach den dann für
den Neuzugang zugrunde zu legenden Rechnungsgrundlagen.
Nach einer Erhöhung der Versicherungsleistungen sind die ga-
rantierten Rückkaufswerte und beitragsfreien Versicherungsleis-
tungen dem jeweiligen Erhöhungsnachtrag zu entnehmen.
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
- 10 - wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind.
[Seite 11]
LVB-005 01.25
Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf
Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute
Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen
klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti)
§1 Was ist versichert? (3) Das Optionsrecht können Sie nur innerhalb von sechs Monaten
nach Beginn eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse,
Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversi- spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten
cherung ohne erneute Gesundheitsprüfung Person, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausüben. Das
Vorliegen eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse ist
(1) Sie können während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversiche- uns innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nachzuweisen. Zu
rung für die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsversiche- diesem Zweck ist uns mit Ausübung des Optionsrechtes im Ori-
rung nach den dann für das Neugeschäft geltenden Versiche- ginal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen im Fall des
rungsbedingungen und Annahmerichtlinien abschließen, ohne Buchstaben:
dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, sofern
a) der Ausbildungsvertrag;
- die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet
hat, b) der Ausbildungsvertrag;
- nicht schwerbehindert nach Abs. (7) b) oder pflegebedürftig c) die Ernennungsurkunde;
nach Abs. (7) a) ist und
d) ein Nachweis über die erfolgreiche Beendigung der Fach-
- keine schwere Krankheit nach Abs. (7) c) vorliegt. schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulausbildung und der
Arbeits- / Dienstvertrag bzw. die Gewerbeanmeldung (bei Frei-
Das Optionsrecht gilt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit: beruflern: die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Fi-
nanzamt);
- einer vollständigen Beitragsbefreiung,
e) ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, ePass oder Personal-
- einer versicherten Jahresrente in Höhe von bis zu 15.000 EUR ausweis) sowie eine Bestätigung über den Schülerstatus.
und
Wird eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse inner-
- einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum rechnungsmäßigen1 halb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 nachgewiesen, beginnt die
67. Lebensjahr der versicherten Person. Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Ersten des Monats, der
auf den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechtes folgt. Wird
Die Ausübung des Optionsrechtes ist möglich, wenn die versi- der Nachweis nicht innerhalb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 er-
cherte Person nachweislich: bracht, erlischt das Optionsrecht für das jeweilige Ereignis.
a) eine betriebliche Berufsausbildung (duales System) in einem (4) Nach Ausüben des Optionsrechtes errechnet sich der Beitrag
staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in der eine Ausbil- für die Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere nach dem
dungsvergütung gewährt wird, beginnt oder dann für das Neugeschäft geltenden Tarif des Versicherers, dem
Versicherungsumfang, dem ausgeübten Beruf und dem dann er-
b) eine schulische Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem reichten Eintrittsalter der versicherten Person.
Abschluss, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird,
beginnt oder (5) - unbesetzt -
c) eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Wi- (6) Kapitalzahlung bei Invalidität
derruf beginnt oder
a) Sie haben das Recht unter den Voraussetzungen des Absatz
d) nach erfolgreich abgeschlossener Fachschul-, Fachhoch- (10), eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 30.000 EUR
schul- bzw. Hochschulausbildung erstmalig ein nicht nur ge- zu verlangen, wenn
ringfügiges Beschäftigungsverhältnis beginnt bzw. erstmalig
eine nicht nur geringfügige selbstständige oder freiberufliche - eine unfreiwillige Verletzung oder Erkrankung bei der ver-
Tätigkeit aufnimmt. Als Maßstab für die Geringfügigkeit gelten sicherten Person
die Regelungen des § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB - nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versiche-
IV) oder rungsbeginn,
- während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversicherung
das 15. Lebensjahr vollendet hat - nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung
des 30. Lebensjahres
und zu diesem Zeitpunkt Schüler an einer allgemeinen Schule
in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II ist. zur Invalidität im Sinne des Abs. (7) führt und die versicherte
Person einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidi-
Als allgemeine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche tät überlebt.
Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. All-
gemeine Schulen in der Sekundarstufe I sind Hauptschulen, Re- Die Wartezeit von drei Monaten gilt nicht, wenn die Invalidität
alschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, allgemeine Schulen im Sinne des Abs. (7) durch einen Unfall im Sinne des Abs. (6)
in der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe an einem b) Satz 2 und 3 verursacht wurde.
Gymnasium, beruflichem Gymnasium, Fachgymnasium oder an
einer Gesamtschule sowie Berufsfachschulen, Fachoberschulen Bei Kapitalzahlung endet diese Zusatzversicherung und damit
und Berufsoberschulen. das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver-
sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. § 2 b)).
Wenn zum Zeitpunkt der Optionsausübung im Rahmen unserer
Produktpalette mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen ver- b) Tritt Invalidität im Sinne des Abs. (7) vor Vollendung des 2. Le-
fügbar sind, gilt das Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsver- bensjahres ein, kann eine Kapitalzahlung nur verlangt werden,
sicherung, die nicht nach Berufsgruppen unterscheidet. wenn die Invalidität im Sinne des Abs. (7) Folge eines Unfal-
les im Sinne dieser Bedingung ist und die versicherte Person
(2) - entfällt - einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidität über-
lebt. § 3 gilt entsprechend.
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 11 -
[Seite 12]
- Kutane Lymphome, außer bei Behandlung mittels Chemo-
Ein Unfall im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn die ver- therapie und/oder Bestrahlung
sicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper
wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheits- - Mikroinvasives Karzinom der Brust (histologisch klassifi-
schädigung erleidet. ziert als T1mic), außer bei Behandlung mittels Mastekto-
mie, Chemotherapie oder Bestrahlung
Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der
versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk - Mikroinvasives Karzinom der Zervix Uteri (histologisch
verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln ge- klassifiziert als Stadium IA1), außer bei Behandlung mit-
zerrt oder zerrissen werden. tels Hysterektomie, Chemotherapie oder Bestrahlung
(7) Invalidität im Sinne dieser Bedingungen liegt vor bei: - Chronisches Nierenversagen – mit regelmäßiger Blutwä-
sche;
a) Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 (Pflegegrad II
bis V) Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung Chronisches und irreversibles Versagen beider Nieren, auf-
vom 01.01.2025. Bei Pflegegrad I liegt keine Invalidität im Sin- grund dessen eine regelmäßige Blutwäsche (Hämodialyse
ne dieser Bedingungen vor. oder Peritonealdialyse) durchgeführt werden muss. Die
Notwendigkeit der Dialysebehandlung muss durch einen
Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebe- Facharzt für Nephrologie bestätigt werden. Das versicherte
dürftigkeit selbst zu prüfen. Ereignis tritt mit Beginn der Dialysebehandlung ein.
b) einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
(Schwerbehinderung) im Sinne des § 2 Abs. (2) Neuntes Buch Akutes, reversibles Nierenversagen mit vorübergehender
Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Fassung vom 01.01.2025. Dialysepflichtigkeit.
Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein
Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie - Organ- oder Knochenmarkstransplantation;
ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be-
schäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 dieses Versichert ist die erfolgte allogene oder isogene Transplan-
Gesetzes rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbu- tation von
ches haben.
- Herz,
Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts des Grads der - Niere,
Behinderung selbst zu prüfen. - Leber (einschließlich Leberteiltransplantation),
- Lunge (einschließlich Lungenteiltransplantation),
c) Schwerer Krankheit (Dread Disease); - Knochenmark (allogene Stammzelltransplantation mit vor-
heriger Knochenmarksablation),
Als schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gelten: - Dünndarm oder
- Bauchspeicheldrüse
- Krebs – mit Ausnahme von Frühstadien
von einem Spender auf die versicherte Person.
Diagnose eines bösartigen Tumors (Krebs), der durch un-
kontrolliertes Wachstum maligner Zellen, Eindringen in um- Die Transplantation von Gesicht (partiell und komplett),
liegendes Gewebe sowie einer Tendenz zur Metastasierung Hand, Arm oder Bein (sogenannte composite tissue allograft
gekennzeichnet ist. In die Deckung eingeschlossen sind transplants) sind ebenfalls gedeckt. Die Durchführung und
Leukämien, bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne Notwendigkeit der Transplantation muss durch einen Fach-
Lymphome) und das myelodysplastische Syndrom. Die Dia- arzt bestätigt und durch entsprechende Befunde begründet
gnose muss durch eine feingewebliche Untersuchung (His- werden.
tologie) gesichert und von einem Facharzt bestätigt werden.
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind:
Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nachfolgen-
de frühe Krebsstadien oder Krebsvorstufen: - Transplantation von anderen Organen, Körperteilen
oder Geweben (einschließlich der Kornea)
- Jeder Tumor, der histologisch als prämaligne, nicht-inva-
siv oder als Carcinoma in situ (einschließlich des ductalen - Transplantation von Inselzellen des Pankreas
Carcinoma in situ der Brust) eingestuft wird
- Transplantation von Stammzellen mit Ausnahme der
- Prostatakrebs, der histologisch nicht einen Gleason-Score Knochenmarkstransplantation
über 6 oder nicht ein klinisches TNM-Stadium von mindes-
tens T2N0M0 aufweist (8) Fachärzte im Sinne dieser Bedingungen sind approbierte Fach-
ärzte, die in Deutschland niedergelassen oder in einem Kranken-
- Chronisch lymphatische Leukämie im Stadium Binet A haus tätig sind. Wir können auch auf Antrag Ärzte, die in einem
anderen Staat eine Zulassung besitzen, als Facharzt im Sinne
- Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzi- dieser Bedingungen anerkennen.
nom der Haut sowie das maligne Melanom Stadium IA
(T1aN0M0) (9) Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen
Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherung in voller Höhe wei-
- Schilddrüsenkrebs mit einer Tumorgröße von weniger ter entrichten; zu viel gezahlte Beiträge werden wir jedoch bei An-
als 1 cm Durchmesser und histologisch klassifiziert als erkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
T1N0M0
(10) Abweichend von der Bezugsberechtigung der Hauptversi-
- Papilläres Mikrokarzinom der Blase histologisch klassifi- cherung darf die Kapitalauszahlung nur an folgende Perso-
ziert als Ta nen gehen:
- Monoklonale Gammopathie unklarer Signifikanz - die versicherte Person,
- ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7
- Polyzythämia rubra vera und essentielle Thrombozythä- Pflegezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung,
mie - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person
oder
- MALT-Lymphom des Magens bei ausschließlicher Be- - ein Treuhänder der versicherten Person.
handlung mittels Helicobacter-Eradikation
Die Einschränkung der Bezugsrechtsbestimmung liegt im
- Gastrointestinaler Stromatumor (GIST) im Stadium 1 oder Sinn und Zweck dieser Versicherung.
2 nach der AJCC-Klassifikation
(11) - unbesetzt -
- 12 -
[Seite 13]
§2 Wann endet diese Zusatzversicherung? a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Invalidität;
Diese Zusatzversicherung endet: b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person ge-
genwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben,
a) mit dem Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung nach über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer
wirksamer Ausübung des Optionsrechtes nach § 1 Abs. (3); des Leidens;
b) bei Wahl der Kapitalzahlung 30 Tage nach dem Invalidität nach c) Ihre Erklärung, dass Sie die Kapitalzahlung wählen und da-
§ 1 Abs. (7) bis (9) eingetreten ist; durch das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähig-
keitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufge-
c) bei Ableben der versicherten Person; ben;
d) mit Wirksamwerden der Kündigung; bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich:
e) mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person. d) der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialge-
setzbuch der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung;
§3 In welchen Fällen ist der Anspruch auf die e) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflegebe-
Kapitalzahlung bei Invalidität ausgeschlossen? dürftigkeit;
(1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht – mit Ausnahme f) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die
von § 1 Abs. (6) b) – unabhängig davon, wie es zu der Invalidität die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt
gekommen ist. oder untersucht haben, über Art und Umfang der Pflegebedürf-
tigkeit;
(2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Invalidität verursacht ist:
g) eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit
a) durch Unfälle auf Grund von Geistes- und Bewusstseinsstö- der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;
rungen, soweit diese auf Trunkenheit oder suchterzeugenden
Mitteln beruhen, sowie durch Krankheiten, die durch suchter- h) gegebenenfalls andere Leistungsbescheide des Versiche-
zeugende Mittel verursacht wurden. Es besteht jedoch Ver- rungsträgers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversiche-
sicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 12. Le- rung.
bensjahr noch nicht vollendet hat;
bei Schwerbehinderung zusätzlich:
b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere
Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unru- i) der Bescheid des Versorgungsamts über die Schwerbehinde-
hestifter teilgenommen hat; wir werden jedoch leisten, wenn rung.
die Ursache der Invalidität in unmittelbarem oder mittelbarem
Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, denen bei schwerer Krankheit zusätzlich:
die versicherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb
Deutschlands ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- j) ausführliche Berichte der Fachärzte aus dem jeweiligen medi-
ligt war; zinischen Fachgebiet, die die versicherte Person gegenwärtig
behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben zur Bestäti-
c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch gung des Vorhandenseins einer schweren Krankheit unter An-
eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per- gabe der vollständigen wissenschaftlichen Diagnosen und der
son; erhobenen Befunde.
d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, absichtliche Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende
Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns je- zu tragen.
doch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem
die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank- (2) Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - wei-
hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, tere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte
werden wir leisten; sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzli-
che Auskünfte und Aufklärungen.
e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versi-
cherungsnehmer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Sorge-
berechtigter vorsätzlich die Invalidität der versicherten Person §5 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungs-
herbeigeführt haben; pflicht nach § 4?
f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 von Ihnen, der ver-
von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder sicherten Person, deren gesetzlicher Vertreter oder dem An-
den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung spruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der
von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so- Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung
fern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in
das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält-
zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs- nis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass
bedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der
führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungs- Anspruch auf Kapitalzahlung bei Invalidität bleibt jedoch insoweit
leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung
unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die vollständige
oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch
(3) Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun- gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge-
gen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschrän- wiesen haben.
kungen sind unter der Definition der einzelnen Krankheit in § 1
Abs. (7) c) aufgeführt.
§6 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche-
rung?
§4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beach-
ten, wenn eine Kapitalzahlung bei Invalidität (1) Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie
abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie
verlangt wird? kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn
der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, er-
(1) Wird wegen Invalidität nach § 1 Abs. (7) bis (9) die Kapitalzahlung lischt auch diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen
verlangt, so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen im Origi- Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung.
nal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen:
- 13 -
[Seite 14]
(2) Die Zusatzversicherung können Sie für sich allein kündigen. Bei Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut-
Kündigung erlischt diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert,
einen Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung. ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom-
men. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom
(3) Wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt, so erlischt die- Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort-
se Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen Rückkaufswert lichen Aktuars festgelegt (Überschussdeklaration). Dabei achtet
oder eine beitragsfreie Leistung. er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt.
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration
Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des
§7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen be- Überschusses. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in
teiligt? unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei
uns jederzeit anfordern.
Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß
§ 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- Ab Versicherungsbeginn erhält Ihre Zusatzversicherung eine
schüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (Überschussbe- Überschussbeteiligung in Form einer Erhöhung der Kapitalzah-
teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch lung bei Invalidität im Sinne dieser Bedingungen. Der Erhöhungs-
Null Euro betragen. betrag der Kapitalzahlung wird jährlich neu festgesetzt.
In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, (3) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die-
• wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss se Ihrem Vertrag zu?
unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen-
den (Abs. (1)), Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli-
• wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)), chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti-
• wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei
Vertrag zuordnen (Abs. (3)), wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an.
• warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra-
ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und Die Höhe der Bewertungsreserven wird jährlich neu ermittelt. Bei
• wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs. Wahl der Kapitalauszahlung bei Invalidität (§ 1 Abs. (6)) sowie
(5)). bei Beendigung der Zusatzversicherung aufgrund Vollendung des
30. Lebensjahres der versicherten Person (§ 2 Buchstabe e)) be-
(1) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen teiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beiträge dieser
Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir Versicherung sind so kalkuliert, dass sie für die Deckung von In-
diesen? validisierung und des Risikos der späteren BU-Versicherung ohne
Gesundheitsfragen benötigt werden. Für die Bildung von Kapital-
Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres erträgen stehen deshalb keine oder allenfalls geringfügige Beträ-
Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und ge zur Verfügung, sodass auch keine oder nur geringfügige Be-
aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres- wertungsreserven entstehen. Da die Ermittlung und rechnerische
abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für Zuordnung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Versiche-
die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge rungsverträge nach einem verursachungsorientierten Verfahren
zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen zu erfolgen hat, ergibt sich für BU-Opti-Versicherungen praktisch
Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- keine Beteiligung an den Bewertungsreserven.
destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest-
zuführungsverordnung). Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die
Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent-
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses fällt.
führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit
wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- (4) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn nicht garantieren?
der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun-
gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen
stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be-
die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung
Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier- des versicherten Risikos, des Kapitalmarkts und der Kosten. Die
von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan-
tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen.
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres
Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung (5) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht.
Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr-
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun- lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auch auf
gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche- unserer Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht
rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup- können Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern.
pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken
zu berücksichtigen. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst-
mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die
(2) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? Überschussbeteiligung Ihres Vertrages.
Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge
wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu §8 Wann kann der Beitrag angepasst werden?
bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. Ihre
Zusatzversicherung gehört zum Gewinnverband „Invaliditäts-Zu- (1) Gemäß § 163 VVG sind wir berechtigt, bei einer nicht nur vorüber-
satzversicherung-2025“ im Abrechnungsverband „Übrige Tarife, gehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs-
aber ohne Sonstige Lebensversicherung“ in der Bestandsgruppe bedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten
„Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Überschussbeteiligung, Beitrags, auch für bestehende Versicherungen den Beitrag für
bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getra- diese Zusatzversicherung entsprechend den berichtigten Berech-
gen wird“. nungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der
neu festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die
Sie ist grundsätzlich gesondert am Überschuss des Abrechnungs- dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleis-
verbandes beteiligt. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie ten und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung und die oben genannten Voraussetzungen für die Änderung über-
beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn- prüft und bestätigt hat.
verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, be-
steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Die Neufestsetzung des Beitrages ist insoweit ausgeschlossen,
als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder
- 14 -
[Seite 15]
Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli-
cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der
zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrund-
lagen hätte erkennen müssen.
(2) Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Beitra-
ges nach Abs. (1) die Versicherungsleistung entsprechend herab-
gesetzt wird.
(3) Beitragsänderungen und die Herabsetzung der Versicherungs-
leistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf
die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der
hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt.
(4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Abs. (1) entfällt, wenn die
Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleis-
tung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf.
(5) Sind Sie mit der Zahlung des neu festgesetzten Beitrages nicht
einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang
unserer Benachrichtigung diese Zusatzversicherung mit soforti-
ger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fäl-
ligkeit des neu festgesetzten Beitrages.
§9 Welche Regelungen gelten sonst noch?
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, fin-
den die "Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenver-
sicherung" bzw. sofern dieser Tarif zu einer fondsgebundenen
Rentenversicherung abgeschlossenen wurde, die "Allgemeine
Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung" oder
bei Abschluss zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung
mit Garantieleistung die „Allgemeine Bedingungen für die fonds-
gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ sinngemäß
Anwendung.
- 15 -
[Seite 16]
LVB-005 01.25
Besondere Bedingungen für das Überschusssystem Fondsanlage
Inhaltsverzeichnis
Wie werden die Überschüsse verwendet? §1 Wann können wir einen von Ihnen
gewählten Fonds austauschen? §4
Wie werden die Leistungen aus der
Überschussbeteiligung ermittelt? §2 Unter welchen Bedingungen können Sie
das Überschusssystem wechseln? §5
Wie können Sie Ihre Fondsaufteilung wählen und neu bestimmen? § 3
§1 Wie werden die Überschüsse verwendet? Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen
(1) Gemäß dem Paragraphen „Wie sind Sie an unseren Überschüs- (3) Endet Ihre Versicherung durch Kündigung, Ablauf oder Kapital-
sen beteiligt?“ der Allgemeinen-, Besonderen- und Tarifbedin- abfindung, so legen wir bei der Umrechnung der angesammel-
gungen ist Ihre Versicherung am erwirtschafteten Überschuss ten Fondsanteile in einen Geldbetrag den Stichtag zugrunde, der
beteiligt. Die Ihrer Versicherung zugeteilten laufenden Über- auf den Ablauf des letzten Versicherungsmonats folgt. Endet die
schussanteile werden bei dem Überschusssystem Fondsanlage Versicherung durch Tod der versicherten Person, wird der Stich-
zum Kauf von Fondsanteilen (Fondsanlage) verwendet. tag des Folgemonats herangezogen, der auf den Eingang der
Meldung des Todesfalles folgt. Als Stichtag gilt jeweils der 6. Tag
(2) Die Fondsanlage der Ihrem Vertrag zugeteilten Überschussan- eines Monats oder - falls dies ein börsenfreier Tag ist - der letzte
teile bietet die unmittelbare Beteiligung an der Wertentwicklung Börsentag davor.
eines oder mehrerer Sondervermögen (Anlagestock). Der Anla-
gestock wird gesondert von unserem übrigen Vermögen in An- (4) Vertragliche Leistungen aus der Überschussbeteiligung erbrin-
teilen an Investmentfonds angelegt. gen wir grundsätzlich in Geld. Anstelle der Geldleistung kann der
Anspruchsberechtigte - jedoch nicht bei einer Verrentung - ver-
(3) Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks langen, dass ihm die entsprechenden Anteileinheiten übertra-
nicht vorauszusehen ist, können wir den Geldwert der angesam- gen werden, sofern das Anlageguthaben mindestens 300 EUR
melten Fondsanteile nicht garantieren. Sie haben die Chance, beträgt. Wir behalten uns vor, nur ganze Anteile zu übertragen
bei Kurssteigerungen der von Ihnen gewählten Investmentfonds und den Wert gebrochener Anteile auszuzahlen. Verlangt der
einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie das Anspruchsberechtigte die Übertragung von Anteileinheiten, so
Risiko der Wertminderung. Bei Werten, die nicht in Euro geführt verringert sich die Zahl der zu übertragenden Anteileinheiten
werden, können Schwankungen der Währungskurse den Wert durch Übertragungskosten in Höhe von 1 % des Anlagegutha-
der Anlage zusätzlich beeinflussen. bens, max. 25 EUR. Eine Übertragung der Anteileinheiten ist nur
möglich, wenn nach Umrechnung des Anlageguthabens in einen
(4) Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Geldbetrag ein ausreichendes Guthaben zur Deckung der Über-
Anteileinheiten ermitteln wir durch Multiplikation der Zahl der Ihrer tragungskosten vorhanden ist. Außerdem hat uns der Empfangs-
Versicherung gutgeschriebenen Anteile an den Investmentfonds berechtigte ein Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteileinheiten
mit den zum maßgeblichen Bewertungsstichtag festgestellten übertragen können.
Rücknahmepreisen der Anteile.
(5) Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö- §3 Wie können Sie Ihre Fondsaufteilung
genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar wählen und neu bestimmen?
dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein-
heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun- (1) Die Auswahl aus verschiedenen Investmentfonds können Sie
gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den ein- selbst vornehmen (individuelle Fondsauswahl). Eine Liste der
zelnen Versicherungsverträgen gut. möglichen Fonds finden Sie in der „Fonds-Übersicht für das Über-
schusssystem Fondsanlage“.
§2 Wie werden die Leistungen aus der (2) Sie können innerhalb eines Kalenderjahres eine Änderung des
Überschussbeteiligung ermittelt? von Ihnen bestimmten Investmentfonds verlangen (Fondswech-
sel), ohne dass Ihnen hier Kosten entstehen. Sie können hierbei
(1) Der Wert der angesammelten Fondsanteile wird bei: aus allen zum Zeitpunkt des Wechsels für diesen Tarif zulässigen
Investmentfonds auswählen.
- Ablauf,
- Tod der versicherten Person, Dabei werden sowohl Ihr vorhandenes Fondsguthaben als auch
- Kündigung oder Ihre künftigen laufenden Überschussanteile für die Fondsanlage
- Kapitalabfindung entsprechend Ihrer neuen Fondsauswahl umgeschichtet bzw. an-
gelegt.
der Hauptversicherung ausgezahlt.
Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds-
(2) Sieht die Hauptversicherung eine Rentenleistung vor bzw. wird wechsel zum Stichtag (vgl. § 2 Abs. (3)) des Folgemonats vor-
die Auszahlung der Leistung aus der Hauptversicherung in Ren- nehmen, der auf den Eingang Ihres schriftlichen Auftrages folgt.
tenform gewählt, wird aus dem Wert der angesammelten Fonds-
anteile nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathe-
matik zum Stichtag (vgl. Abs. (3)), der auf den Rentenbeginn folgt, §4 Wann können wir einen von Ihnen gewähl-
eine zusätzliche Rente ermittelt. Dabei werden die dann für den ten Fonds austauschen?
Neuzugang gültigen Rechnungsgrundlagen zugrunde gelegt. Da
die genaue Rentenhöhe erst nach dem Termin des Rentenbe- (1) Die Schließung, Auflösung oder Zusammenlegung von Fonds,
ginns errechnet werden kann, erfolgt die erste Rentenzahlung bis die Einstellung von An- oder Verkauf, sind Beispiele von Vorgän-
spätestens zum 10. des Monats nach Rentenbeginn. Alle folgen- gen, die Auswirkungen auf die Fondsanlage haben, die aber von
den Renten zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats. uns nicht beeinflusst werden können.
Sollte die Anlage künftiger laufender Überschussanteile in einen
gewählten Fonds oder das Halten von Anteilen an einem gewähl-
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[Seite 17]
ten Fonds nicht mehr möglich sein, werden wir Ihnen als Ersatz Nehmen Sie dieses Angebot nicht an, werden wir den Wert einer
einen neuen Fonds vorschlagen. Der neue Fonds soll dabei in Anteileinheit anhand des aktuellen Preises am Kapitalmarkt ermit-
Anlageziel und Anlagepolitik dem bisherigen Fonds weitgehend teln. Der Preis kann aufgrund der verminderten Veräußerbarkeit
entsprechen (Ersatzfonds). Auf die Auswahlkriterien dieses der Fondsanteile geringer sein als der zuletzt von der Kapitalanla-
Fonds werden wir Sie ausdrücklich in unserem Schreiben hin- gegesellschaft gestellte Rücknahmepreis. Diese Wertminderung
weisen. Sofern Sie unserem Vorschlag nicht innerhalb von sechs kann auch zu einem Totalverlust führen.
Wochen ab Zugang des Benachrichtigungsschreibens widerspre-
chen, werden wir die zugeteilten laufenden Überschussanteile ab Ein Fondswechsel ist während der Aussetzung und bei endgül-
dem von uns genannten Termin (Fondswechselstichtag) in den tiger Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die
Ersatzfonds anlegen. Im Falle eines Widerspruchs müssen Sie Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich.
als Ersatz einen anderen Fonds aus unserem Angebot wählen,
in den an Stelle des betroffenen Fonds künftig die Überschuss- (5) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen
anteile angelegt werden sollen. Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen kön-
nen, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds sowie Ihr vorhan-
Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf denes Fondsguthaben durch einen anderen Fonds zu ersetzen.
unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer- Als solche erheblichen Änderungen gelten insbesondere:
den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch er-
halten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot auch - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren beim
zugesandt. Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von Perfor-
mance Fees durch die von uns beauftragte Kapitalanlagege-
Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren können, weil die Aus- sellschaft,
gabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, ausgesetzt oder - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalanla-
endgültig eingestellt worden ist, werden wir die zugeteilten Über- gegesellschaft,
schussanteile in den von uns vorgeschlagenen Ersatzfonds an- - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds
legen. durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die zeit-
weise Aussetzung der Rücknahme
Als Grundlage für Ihre Fondsauswahl können Sie die Internet- - die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie eines
seiten der Fondsgesellschaften heranziehen, auf denen der Wert Fonds wesentlich oder
einer Anteileinheit börsentäglich veröffentlicht wird. - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds be-
trägt - über alle bei uns bestehenden Versicherungsverträge
(2) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gelten betrachtet - länger als sechs Monate weniger als 10.000 EUR.
die Regeln des Abs. (1) entsprechend. Sofern aus der Auflösung
des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten resultieren, wer- Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder
den wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rückzahlungszeitpunkt aufsichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. Abs. (1) – (4) gelten
aktuellen Aufteilung der laufenden Überschussanteile in den zu entsprechend.
diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen.
(3) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an- §5 Unter welchen Bedingungen können Sie das
deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (1) für Überschusssystem wechseln?
künftige zuzuteilende laufende Überschussanteile entsprechend.
In diesem Fall wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fonds- Zur Sicherung des erreichten Wertes der Ihrem Vertrag zugeteil-
guthabens des betroffenen Fonds auf den Ersatzfonds übertra- ten Anteileinheiten können Sie einmalig und kostenfrei mit einer
gen. Antragsfrist von 14 Tagen zu jedem Monatsende verlangen, dass
der Wert Ihrer Anteileinheiten und die künftigen laufenden Über-
(4) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent- schussanteile dem Überschusssystem verzinsliche Ansammlung
haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, in- zugeführt werden, sofern das Überschusssystem verzinsliche
formieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase kann der Ansammlung für Ihre Versicherung (vgl. hierzu den Paragraphen
Rücknahmepreis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit „Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?“ der Besonde-
nicht angesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapital- ren- bzw. Tarifbedingungen) vorgesehen ist. Dabei wird der Wert
anlagegesellschaft zurückgeben können. Ihrer Anteileinheiten zum Stichtag (vgl. § 2 Abs. (3)) des Monats
nach Eingang Ihres Antrages festgestellt. Die Verzinsung erfolgt
Bei Leistung oder Rückkauf kann der Rücknahmepreis zur Er- für das Jahr der Umstellung anteilig.
mittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht angesetzt werden,
da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlagegesellschaft zurück-
geben können. In diesen Fällen bieten wir an, die entsprechenden
Anteileinheiten an Stelle der sonst vorgesehenen Geldleistung
auf ein Depot Ihrer Wahl zu übertragen. Wir behalten uns vor, nur
ganze Anteileinheiten zu übertragen und den Wert gebrochener
Anteileinheiten gemäß nachfolgender Regelung auszuzahlen.
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[Seite 18]
LVB-005 01.22
Tarifbedingungen für die Rentenversicherung nach Tarif 7364 – Aktiv RENTE
(Aufgeschobene Rentenversicherung)
§1 Was ist versichert? (2) Flexibler Rentenbeginn
(1) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs- a) Sie haben das Recht, auf Antrag in Textform (z. B. per Brief
beginn, zahlen wir die versicherte Rente lebenslang monatlich im oder E-Mail) mit einer Frist von vier Wochen zum nächsten
Voraus an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Monatsersten die vorzeitige Rentenzahlung zu verlangen,
ohne dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Bei Ausübung dieser
(2) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs- Option errechnet sich die verminderte Höhe der garantierten
beginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente nach den anerkannten Regeln der Versicherungsma-
vereinbarte Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengaran- thematik. Diese Option können Sie nur ausüben, sofern die so
tiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Ter- errechnete Rente mindestens 150 EUR jährlich und die ver-
min erlebt. bleibende Aufschubzeit nicht mehr als 10 Jahre beträgt. Eine
vereinbarte Rentengarantiezeit beginnt mit der Zahlung der
Alternativ dazu steht dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit vorzeitigen Rente zu laufen.
offen, das für die noch nicht abgelaufene Rentengarantiezeit zur
Verfügung stehende Deckungskapital ganz oder teilweise ausge- b) Ist in Ihrem Vertrag eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vor
zahlt zu bekommen. Rentenzahlungsbeginn versichert, können Sie auf Antrag in
Textform binnen der in Abs. (2) a) genannten Frist anstelle der
(3) Anstelle der Rentenzahlungen leisten wir zum Fälligkeitstag der vorzeitigen Rentenzahlung zum Fälligkeitstag der ersten Ren-
ersten Rente ganz oder teilweise eine Kapitalabfindung, wenn die te die ganze oder teilweise Kapitalabfindung verlangen, ohne
versicherte Person diesen Termin erlebt und uns der Antrag auf dass Ihnen dafür Kosten entstehen. Diese Option können Sie
Kapitalabfindung spätestens drei Monate vor dem Fälligkeitstag nur ausüben, sofern die verbleibende Aufschubzeit nicht mehr
der ersten Rente zugegangen ist. als 5 Jahre und die im Falle einer teilweisen Kapitalabfindung
verbleibende Rente mindestens 150 EUR jährlich beträgt.
Die ganze oder teilweise Kapitalabfindung ist auch während der Die ganze oder teilweise Kapitalabfindung wird nach den an-
flexiblen Zuwachsphase möglich. Die Antragsfrist beträgt in die- erkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Zeit-
ser generell drei Monate. punkt, zu dem Sie die Kapitalabfindung verlangt haben, als
Zeitwert Ihrer Versicherung berechnet. Die Kapitalabfindung
Erreicht die bei teilweiser Auszahlung der Kapitalabfindung ver- ist auf die bei Tod zum Zeitpunkt des flexiblen Rentenbeginns
bleibende Rente nicht den Mindestbetrag von 150 EUR jährlich, fällig werdende Leistung begrenzt. Soweit die Kapitalabfin-
zahlen wir die gesamte Kapitalabfindung, sofern Sie dies wün- dung die bei Tod fällig werdende Leistung übersteigt, wird aus
schen. Andernfalls können Sie die auszuzahlende Kapitalabfin- dem übersteigenden Betrag nach den anerkannten Regeln der
dung soweit herabsetzen, dass die verbleibende Rente den ge- Versicherungsmathematik eine während der Aufschubzeit un-
nannten Mindestbetrag erreicht. kündbare beitragsfreie Rente gebildet, die nur dann fällig wird,
wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenbeginn
Die Versicherung erlischt im Fall der vollständigen Kapitalabfin- erlebt (vgl. § 4 Abs. (3) – Abs. (7) der Allgemeinen Bedingun-
dung. gen für die klassische Rentenversicherung).
(4) Sofern vereinbart, zahlen wir bei Tod der versicherten Person vor (3) Flexibler Abruf
Rentenbeginn die einbezahlten Beiträge ohne die Beiträge für
Zusatzversicherungen unverzinst zurück. Stirbt die versicherte Sie haben das Recht, jederzeit zum Ende der laufenden Versiche-
Person vor Vollendung des siebten Lebensjahres, ist die Leistung rungsperiode Ihren Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen oder
im Todesfall auf den von der Aufsichtsbehörde jeweils festgesetz- beitragsfrei zu stellen, ohne dass ein Abzug vom Deckungskapital
ten Betrag für die gewöhnlichen Beerdigungskosten (§ 150 Abs. 4 vorgenommen wird, sofern die verbleibende Aufschubzeit nicht
VVG) beschränkt. mehr als 5 Jahre beträgt. Bei teilweiser Auflösung oder Beitrags-
freistellung muss die verbleibende Rente mindestens 150 EUR
(5) Außer den garantierten Leistungen erhalten Sie ggf. weitere Leis- jährlich betragen (vgl. § 4 Abs. (3) – Abs. (7)) der „Allgemeine
tungen aus der Überschussbeteiligung (§ 6). Bedingungen für die klassische Rentenversicherung“.
(4) Flexible Teilauszahlungen vor Rentenbeginn
§2 Welche Optionen können Sie ausüben?
Ist in Ihrem Vertrag eine Beitragsrückgewähr im Todesfall vor
(1) Flexible Zuwachsphase Rentenzahlungsbeginn versichert, haben Sie bis zum Beginn der
Rentenbezugszeit das Recht, jederzeit zum nächsten Monatsers-
Ist die flexible Zuwachsphase vereinbart, so schließt diese an die ten, frühestens zum Ende des ersten Versicherungsjahres, ein-
Aufschubzeit an. Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende des mal jährlich eine Teilauszahlung zu verlangen.
Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Le-
bensjahr vollendet. Während der flexiblen Zuwachsphase können Für die Teilauszahlung nach Abs. (4) gelten folgende Regelungen:
Sie
- die verbleibende beitragspflichtige Jahresrente unterschreitet
- bei beitragspflichtigen Versicherungen weiterhin den vollen, nicht den Betrag von 150,00 EUR,
einen verminderten oder gar keinen Beitrag entrichten; - die Teilauszahlung übersteigt nicht den jeweiligen Rückkaufs-
wert der Hauptversicherung ohne Zusatzversicherungen
- bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Frist von einem Mo- abzüglich bestehender Policendarlehen.
nat zum Ende des jeweiligen Beitragszahlungsabschnittes den
Beginn der für diesen Zeitpunkt vereinbarten Rentenzahlung Im Falle einer Teilauszahlung setzen wir die Jahresrente auf eine
verlangen. Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt diese neue Jahresrente herab, die nach den anerkannten Regeln der
Frist einen Monat. Versicherungsmathematik für den Schluss der laufenden Versi-
cherungsperiode errechnet wird.
Durch die flexible Zuwachsphase kann sich die vereinbarte Ren-
tengarantiezeit verkürzen. Bei einer flexiblen Teilauszahlung vor Rentenbeginn nehmen wir
Die genaue Dauer und die Werte können Sie Ihrem Versiche- einen Abzug nach § 4 vor.
rungsschein entnehmen.
(5) Auszahlungen während der Rentenbezugszeit
Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, besteht nach Be-
ginn der Rentenzahlung, frühestens zum Schluss des ersten
- 18 -
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Rentenzahlungsjahres die Möglichkeit, eine Teilauszahlung aus während der ersten beiden Versicherungsjahre einmal ver-
dem Vertragsguthaben in Anspruch zu nehmen. Nach der Teilaus- langt werden.
zahlung wird das verbleibende Kapital für die restliche Renten-
garantiezeit in eine entsprechend reduzierte Rente umgewandelt. (4) Möglichkeiten bei Arbeitslosigkeit oder Ableistung der Wehr-
Die Neuberechnung dieser Rente erfolgt dabei mit unveränderten pflicht / des Zivildienstes
Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbetafel). Nach dem
Ende der Rentengarantiezeit wird wieder die ursprünglich verein- a) Werden Sie während der Beitragszahlungsdauer arbeitslos,
barte garantierte Rente gezahlt. können Sie für die Dauer der Arbeitslosigkeit – längstens je-
doch für 12 Monate – die Beitragsaussetzung verlangen. In
Für eine Teilauszahlung bei vereinbarter Rentengarantiezeit gel- diesem Fall ist uns der Bescheid der Agentur für Arbeit vorzu-
ten folgende Regelungen: legen.
b) Bei Ableistung der Wehrpflicht / des Zivildienstes ist eine Bei-
- die Teilauszahlung beträgt mindestens 1.000 EUR und tragsaussetzung auch für die gesamt Zeit der Wehrpflicht / des
- die Höhe der Teilauszahlung ist auf den Barwert der ausste- Zivildienstes möglich. In diesem Fall ist uns eine Kopie des
henden garantierten Renten in der verbleibenden Renten- Einberufungsbescheides vorzulegen.
garantiezeit beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem
Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan- (5) Nach Ende der Beitragsaussetzung (vgl. Abs. (3) c) und Abs.
tierten Renten der Rentengarantiezeit. (4) a) und b)) sind die nicht gezahlten Beiträge in einem Be-
trag nachzuzahlen.
Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren-
ten nur teilweise, darf die Rente, die sich nach der Teilauszah- Alternativ dazu können Sie verlangen, dass die nicht gezahlten
lung aus dem verbleibenden Vertragsguthaben ergibt, nicht unter Beiträge durch
die Mindestrente von 300,00 EUR jährlich sinken.
- die Herabsetzung der versicherten Garantieleistungen unter
Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- Berücksichtigung der Mindestsummen des § 5, oder
ten vollständig, reduziert sich die Rente für die verbleibende - in Form eines Mehrbeitrages für die restliche Aufschubzeit,
Rentengarantiezeit auf 0,00 EUR. oder
- durch Verrechnung mit einem ggf. vorhandenen Überschuss-
Zu den dazu entstehenden Gebühren vgl. § 4. guthaben
ausgeglichen werden.
§3 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu
beachten? (6) Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu einer beitragsfrei
gestellten Versicherung
(zu § 2 der Allgemeinen Bedingungen für die klassische
Rentenversicherung) a) Nach teilweiser oder vollständiger Umwandlung in eine bei-
tragsfreie Versicherung können Sie jederzeit verlangen, die
(1) Die Beiträge sind bis zum Ende der Versicherungsperiode, in der Beitragszahlung wieder aufzunehmen.
die versicherte Person stirbt, längstens bis zum Ablauf der verein-
barten Beitragszahlungsdauer zu entrichten. Bei Inanspruchnah- b) Erfolgt die Wiederaufnahme der Beitragszahlung nach Maß-
me der flexiblen Zuwachsphase verlängert sich ggf. die Beitrags- gabe des Abs. (6) a) innerhalb der ersten zwölf Monate nach
zahlungsdauer entsprechend. erfolgter Beitragsfreistellung, wird der gemäß § 4 erhobene
Es kann auch ein Einmalbeitrag vereinbart werden. Abzug in voller Höhe wieder gutgeschrieben.
(2) Recht auf Zuzahlungen c) Sie können die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag nach-
zahlen. Alternativ haben Sie die Möglichkeit, die künftigen
Sie haben bei laufender Beitragszahlung während der Aufschub- laufenden Beiträge soweit zu erhöhen, bis die ursprünglich
dauer das Recht, erstmals zum Ende des ersten Versicherungs- versicherten Leistungen wieder erreicht werden. Sie können
jahres Ihre vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen anstelle der Beitragsnachzahlung als Einmalbeitrag oder in
gemäß § 1 durch eine oder mehrere Zuzahlungen zu erhöhen. Form der Beitragserhöhung auch beantragen, dass die garan-
Die Zuzahlung muss mindestens jeweils 500 EUR betragen. Die tierten Leistungen entsprechend reduziert werden.
Summe der Zuzahlungen darf in einem Versicherungsjahr maxi-
mal 30.000 EUR betragen, wobei Zuzahlungen, die Sie in die- d) Sind seit Beginn der Beitragsfreistellung mehr als drei Jahre
sem Zeitraum zu anderen, bei uns bestehenden aufgeschobenen vergangen, kann eine Weiterführung nur nach dem dann für
Rentenversicherungen (nicht: fondsgebundene Rentenversiche- den Neuzugang gültigen Tarif erfolgen.
rungen) geleistet haben, mit berücksichtigt werden.
(7) Für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten
Die Erhöhung der vertraglich vereinbarten Versicherungsleistun- – sofern in den jeweiligen Besonderen Bedingungen keine ge-
gen erfolgt jeweils zum Ersten des auf die Zahlung folgenden sonderten Vereinbarungen getroffen wurden – die vorstehenden
Monats. Sie errechnet sich nach dem am Erhöhungstermin er- Regelungen.
reichten rechnungsmäßigen Alter1 der versicherten Person und
der restlichen Laufzeit bis zum vereinbarten Auszahlungsbeginn.
Wir legen hierbei den zum Erhöhungszeitpunkt gültigen Tarif für §4 Welche Kosten entstehen bei Rückkauf, Bei-
die aufgeschobene Rentenversicherung zu Grunde. tragsfreistellung oder Vertragsänderungen
(3) Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten mit Herabsetzung der Jahresrente?
Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen auf Antrag in Text- Rückkauf oder Beitragsfreistellung
form (z. B. per Brief oder E-Mail) unter Beachtung der Voraus- (zu § 4 und § 5 der Allgemeinen Bedingungen für die klassi-
setzungen des § 4 und § 5 der Allgemeinen Bedingungen für sche Rentenversicherung)
die klassische Rentenversicherung folgende Möglichkeiten Ihre
finanzielle Belastung zu reduzieren: Bei Rückkauf, einer flexiblen Teilauszahlung vor Rentenbeginn
oder Beitragsfreistellung werden wir vom Rückkaufswert bzw. der
a) Beitragsherabsetzung: Sie können verlangen, den Beitrag he- Teilauszahlung zum Kündigungstermin bzw. Auszahlungstermin
rabzusetzen. Dadurch vermindert sich die versicherte Rente. einen Abzug vornehmen.
b) Beitragsfreistellung: Sie können verlangen, ganz oder teilwei- Der Abzug beträgt bei Versicherungen mit laufender Beitragszah-
se von der Beitragspflicht befreit zu werden. lung und bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag
c) Beitragsaussetzung: Werden bei einer Beitragsfreistellung - im Fall der Kündigung oder Beitragsfreistellung 2 % des Rück-
(vgl. Abs. (3) b)) die Mindestsummen nach § 5 nicht erreicht kaufswerts
und ist somit eine Beitragsfreistellung nicht möglich, können - im Fall der Teilauszahlung 2 % der Teilauszahlung.
Sie verlangen, die Beitragszahlung bis zu einer Dauer von
sechs Monaten auszusetzen. Die Beitragsaussetzung kann Dieser Abzug entfällt,
1
Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein
bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet
wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 19 -
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- wenn die Bedingungen für den flexiblen Rentenbeginn oder zwischen den Überschusssystemen Verzinsliche Ansammlung
den flexiblen Abruf vorliegen (vgl. § 2 Abs. (2) und (3)), oder und Fondsanlage wählen.
- während der flexiblen Zuwachsphase.
Wurde Ihre Versicherung wegen vorzeitiger Einstellung der Bei- a) Verzinsliche Ansammlung
tragszahlung bereits beitragsfrei gestellt, erfolgt kein weiterer Ab-
zug. 1) Die laufenden Überschussanteile werden während der
Aufschubzeit verzinslich angesammelt. Bei vorzeitiger Ver-
Bei Teilauszahlungen nach Rentenbeginn gemäß § 2 Abs. (5) tragsbeendigung wird das angesammelte Überschussgut-
beträgt die Gebühr 2 % des Auszahlungsbetrages, mindestens haben ausbezahlt.
jedoch 150 EUR. Diese Gebühr entnehmen wir dem Deckungs-
kapital. 2) Bei Ablauf der Aufschubzeit werden zusätzlich Schlussüber-
schussanteile gewährt. Diese bestehen aus einem Schluss-
Vertragsänderungen mit Herabsetzung der Jahresrente überschussanteil I (Schlussbonus) und einem Schlussüber-
schussanteil II (Schlussanwartschaft).
Wird im Rahmen einer von Ihnen veranlassten Vertragsänderung
die Jahresrente herabgesetzt, so erheben wir dafür eine Bearbei- 3) Der Schlussbonus wird in Prozent des angesammelten
tungsgebühr in Höhe von 0,5 % der Differenz zwischen alter und Überschussguthabens aus den laufenden Überschussan-
neuer, mit dem Faktor 10 multiplizierter, Jahresrente. Diese Ge- teilen zum Ende der Aufschubzeit bemessen.
bühr entnehmen wir dem Deckungskapital.
4) Die Schlussanwartschaft ist von der Dauer der Aufschubzeit
abhängig und wird für jedes vollendete Versicherungsjahr in
§5 Welche Mindestsummen gelten bei Bei- Prozent der Jahresrente am Ende des jeweiligen Versiche-
tragsfreistellung oder teilweiser Kündi- rungsjahres bemessen. Wird die Jahresrente herabgesetzt,
so werden die für die Berechnung der Schlussanwartschaft
gung? maßgebenden Jahresrenten der vergangenen Jahre ent-
(zu § 4 und § 5 der Allgemeinen Bedingungen für die klas- sprechend anteilig angerechnet.
sische Rentenversicherung)
b) Fondsanlage
Eine vollständige Beitragsfreistellung ist möglich, wenn die sich
ergebende beitragsfreie Jahresrente nicht unter 150 EUR sinkt. 1) Haben Sie sich für das Überschusssystem Fondsanlage
Bei einer teilweisen Beitragsfreistellung oder einer teilweisen entschieden, werden die zugeteilten laufenden Überschuss-
Kündigung darf die Jahresrente aus dem verbleibenden Teil der anteile zum Kauf von Fondsanteilen verwendet.
Versicherung den Betrag von 150 EUR nicht unterschreiten.
2) Bei Ablauf der Aufschubzeit wird zusätzlich ein Schluss-
überschussanteil (Schlussanwartschaft) gewährt. Die
§6 Wie sind Sie an unseren Überschüssen Schlussanwartschaft ist von der Dauer der Aufschubzeit ab-
beteiligt? hängig und wird für jedes vollendete Versicherungsjahr in
Prozent der Jahresrente am Ende des jeweiligen Versiche-
(zu § 16 der Allgemeinen Bedingungen für die klassische
rungsjahres bemessen. Wird die Jahresrente herabgesetzt,
Rentenversicherung) so werden die für die Berechnung der Schlussanwartschaft
maßgebenden Jahresrenten der vergangenen Jahre ent-
Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband ”Rentenversiche- sprechend anteilig angerechnet.
rungen-2022” im Abrechnungsverband ”Kapitalbildende Lebens-
versicherung mit überwiegendem Erlebensfallcharakter” in der 3) Weitere Einzelheiten zum Überschusssystem Fondsanlage
Bestandsgruppe ”Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Über- finden Sie in den „Besondere Bedingungen für das Über-
schussbeteiligung, bei der das Anlagerisiko vom Versicherungs- schusssystem Fondsanlage“.
unternehmen getragen wird”.
(5) Bei vorzeitiger Vertragsbeendigung nach Ablauf der Wartezeit
Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten die folgenden Rege- werden verminderte Schlussüberschussanteile ausbezahlt. Die
lungen: Wartezeit beträgt ein Drittel der Versicherungsdauer (kaufmän-
nisch gerundet auf volle Jahre) zuzüglich ein Jahr, höchstens je-
(1) Ihre Versicherung erhält jährlich, doch 11 Jahre.
- während der Aufschubzeit erstmalig zum Ende des ersten Ver- (6) Für die Erhöhungsteile von Versicherungen mit Dynamik gilt Abs.
sicherungsjahres (1) ab dem technischen Beginn der Erhöhung.
- in der Rentenbezugszeit erstmalig zu Beginn des ersten Ren-
tenbezugsjahres (7) Erfolgt eine Rentenzahlung aus der Versicherung, so wird diese
Rente nach den dann für den Neuzugang zugrunde zulegenden
laufende Überschussanteile. Rechnungsgrundlagen – abhängig von dem von Ihnen gewählten
Überschusssystem – entweder
(2) Die laufenden Überschussanteile bestehen aus einem Zinsüber-
schussanteil und einem Summenüberschussanteil. a) aus den bis dahin verzinslich angesammelten laufenden Über-
Beitragspflichtige Versicherungen erhalten darüber hinaus einen schussanteilen und den zu diesem Zeitpunkt gemäß Abs. (4a)
Grundüberschussanteil. und (5) verfügbaren Schlussüberschussanteilen oder
b) aus dem Wert der angesammelten Fondsanteile und den
(3) Der Zinsüberschussanteil wird zu diesem Zeitpunkt gemäß Abs. (4b) und (5) verfügbaren
Schlussüberschussanteilen
- während der Aufschubzeit in Prozent des Deckungskapitals
zur Mitte des abgelaufenen Versicherungsjahres von Beginn an erhöht.
- in der Rentenbezugszeit in Prozent des Deckungskapitals zum
Zuteilungszeitpunkt Beteiligung am Überschuss bei Wahl der Kapitalabfindung
bemessen. (8) Bei Wahl der Kapitalabfindung werden wir – abhängig von dem
von Ihnen gewählten Überschusssystem – entweder
Der Summenüberschussanteil wird in Prozent der Jahresrente
bemessen. a) die während der Aufschubzeit verzinslich angesammelten lau-
fenden Überschussanteile und die Schlussüberschussanteile
Der Grundüberschussanteil wird in Prozent des gewinnberechtig- oder
ten Jahresbeitrages bemessen. b) den Wert der angesammelten Fondsanteile und die Schluss-
überschussanteile
Beteiligung am Überschuss während der Aufschubzeit ausbezahlen.
(4) Für die Verwendung der laufenden Überschussanteile während
der Aufschubzeit können Sie bei Abgabe Ihrer Vertragserklärung
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Beteiligung am Überschuss während der Rentenbezugszeit §7 Welche Bemessungs- und Rechnungs-
grundlagen sind für Ihren Vertrag maßgeb-
(9) Für die während der Rentenbezugszeit entstehenden Überschüs-
se können Sie alternativ zwischen zwei Überschussbeteiligungs- lich?
systemen wählen. Die Wahl kann bis spätestens vier Wochen vor
Rentenbeginn getroffen werden. Wird nichts vereinbart, so wer- (1) Die Berechnung des Beitrages und der garantierten Jahresren-
den die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet. te bei Vertragsabschluss erfolgt unter Verwendung des nach § 2
Abs. 1 der Deckungsrückstellungsverordnung zulässigen Höchst-
Ein Wechsel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht zinssatzes von 0,25 % und den Sterbewahrscheinlichkeiten der
möglich. Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2004R
(Männer/Frauen) für Versicherungen mit überwiegendem Erle-
(10) Bonusrente bensfallcharakter ohne weitere Zu- und Abschläge, allerdings im
Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der ver- Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen gewichtet
sicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zugrunde zu- zu einer „mittleren“ Sterbewahrscheinlichkeit.
legenden Rechnungsgrundlagen verwendet.
Die erste Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung. (2a) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüs-
Eine Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat kei- sen ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt
ne Auswirkungen auf die Höhe der erreichten Bonusrente. beeinflussbar. Wichtigster Einflussfaktor ist dabei die Zinsent-
wicklung des Kapitalmarkts. Aber auch die Entwicklung des ver-
(11) Sofortrente sicherten Risiko und der Kosten sind von Bedeutung. Die Höhe
Die Überschüsse werden nach den dann für den Neuzugang der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert
zugrunde zulegenden Rechnungsgrundlagen für eine bei unver- werden.
änderter Höhe der Überschussbeteiligung konstante Überschuss-
rente verwendet. (2b) Durch eine nachhaltig verlängerte Lebenserwartung kann sich
Eine Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile führt zu die Rechnungsgrundlage zur Bildung der Deckungsrückstellung
einer Erhöhung bzw. Reduzierung der Überschussrente. (vgl. Abs. (1)) ändern. Als Folge sind dann Auffüllungen der De-
ckungsrückstellung gegenüber der bisher verwendeten Rech-
Veröffentlichung der Überschussanteilsätze nungsgrundlage erforderlich. Dies kann zu einer Verringerung
der Überschussbeteiligung (laufende Überschüsse und Schluss-
(12) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- überschüsse) bis hin zum vollständigen Aussetzen führen. Eine
lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer nachhaltig verlängerte Lebenserwartung kann sich insbesondere
Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können bei Veröffentlichung neuer DAV-Rententafeln oder bei neuen ge-
Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. sellschaftseigenen Rententafeln ergeben.
(13) Erläuterungen zur Beteiligung an den Bewertungsreserven finden
Sie in § 16 Abs. (3) b) der Allgemeinen Bedingungen für die klas-
sische Rentenversicherung.
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Sitz der Gesellschaft: Nürnberg
Registergericht: Nürnberg, HRB 355
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Aufsichtsrat
Karl-Bernd Telger (Vors.)
Vorstand
Frank Sievert (Sprecher),
Jutta Holzmann,
Stefan Krause,
Dr. Marco Wimmer
Hauptverwaltung Nürnberg
Sulzbacher Straße 1-7
90489 Nürnberg
Telefon: +49 911 5307-0
E-Mail: info@universa.de
Internet: www.universa.de