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uniVersa fondsgebundene topgreeninvest RENTE: the policy wording in full

Nachhaltige fondsgebundene Rentenversicherung topgreeninvest RENTE (LVB 003, 2025) mit Anlage nur in Art. 8 oder Art. 9 Fonds, nachhaltig ausgerichtetem Sicherungsvermögen im Rentenbezug, garantiertem Rentenfaktor mit Günstigerprüfung und sonst gleichen Regeln wie topinvest RENTE.

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Everything about this policy

What the policy covers: 70 points, each with its clause

Product and guarantees

PointRuleWording (German)Clause
Traditional annuity with guaranteed interest (general account)no
Unit linked annuity (savings invested in funds)yes„Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermögens (Anlagestock).“§ 1 Abs. 1, page 3
Index participation (surplus used for index participation)not addressed
Hybrid product (general account, guarantee fund and free funds combined)no
Contribution guarantee at pension start (percentage of premiums paid, quoted in text)no„Bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminderung, das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) kann bei Ablauf deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen.“§ 1 Abs. 2, page 3
Guarantee level selectable and changeable during the termyes„diesem Zeitpunkt angebotene Rentenversicherung umwandeln.“§ 16 Abs. 1, page 14
Guaranteed technical interest rate on the savings part (rate quoted in text)yes„Als Rechnungszins werden 1,0 % p. a. angesetzt.“§ 1 Abs. 8, page 3
Pension factor guaranteed at inception (pension per 10,000 euros of fund value)yes„Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.“§ 1 Abs. 9, page 3
Insurer may reduce the annuity factor later (trustee clause)none„Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert.“§ 1 Abs. 9, page 3
Best of rule: the better of guaranteed and then current annuity basesyes„Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben, wird dieser verwendet.“§ 1 Abs. 9, page 4
Surplus participation and share of valuation reservesyes„Wir beteiligen Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung).“§ 16, page 14
Fund switches possible (number of free switches quoted)yes„Sie können jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen bestimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen (Fondswechsel).“§ 6 Abs. 5, page 9
Insurer may replace or close funds without consentyes„sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch einen anderen Fonds zu ersetzen.“§ 6 Abs. 7 e, page 9
Expiry management (switch to low risk assets before pension start)yes„Rentenbeginn unabhängig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile schrittweise in einen Zielfonds umschichten (passives Ablaufmanagement).“§ 1 Abs. 17, page 4

Pension start and payout

PointRuleWording (German)Clause
Flexible pension start (call period, earlier or later start)yes„dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird.“§ 3 Abs. 6, page 6
Earliest pension start (age quoted in text)not addressed
Latest pension start (age quoted in text)yes„Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende des Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet.“§ 3 Abs. 7, page 6
Lump sum option (single payment instead of pension)yes„verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird (Kapitalwahlrecht).“§ 1 Abs. 11, page 4
Notice period to exercise the lump sum option before pension startyes„Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frühestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich.“§ 1 Abs. 11, page 4
Partial lump sum at pension start (rest as pension)yes„verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird“§ 1 Abs. 12, page 4
Guaranteed payment period (pension continues after death until the end of the period)yes„Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungsbeginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit“§ 1 Abs. 7, page 3
Capital refund on death after pension startnot addressed
Increasing pension in paymentnot addressed
Commutation of very small pensions (threshold in limit or text)yes, up to EUR 25„Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbetrag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einmalige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt.“§ 1 Abs. 10, page 4
Care option (higher pension or capital in case of long term care)yes„Bei Pflegebedürftigkeit verdoppelt sich die ermittelte garantierte Rente.“§ 3 Abs. 11 c, page 7
Immediate annuity against a single premiumno
Unit linked payout phase (fund value stays invested)no„Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag entfallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem sonstigen gebundenen Vermögen angelegt.“§ 1 Abs. 1, page 3

Death and survivors

PointRuleWording (German)Clause
Death benefit before pension startyes, up to the sum insured„Sie können bei Vertragsschluss alternativ zwischen drei Leistungsmodellen im Todesfall wählen.“§ 1 Abs. 15, page 4
Amount of the death benefit (return of premiums, fund value or minimum, quoted)yes„erstatten wir die bis zum Todeszeitpunkt für die Hauptversicherung (ohne Berücksichtigung des BU-Opti) gezahlten (unverzinsten) Beiträge. Sollte das Deckungskapital jedoch höher sein, zahlen wir dieses aus.“§ 1 Abs. 15 c, page 4
Minimum death cover above fund value (for example 101 percent)yes„Der Todesfallschutz kann in 10 %-Schritten zwischen 10 % und 200 % der“§ 11 Abs. 1, page 12
Survivor pension for spouse or partnernot addressed
Orphan pension for dependent childrennot addressed
Joint life annuity (continues to the second person)not addressed
Beneficiary freely designated and changeableyes„ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll (unwiderrufliches Bezugsrecht).“§ 13 Abs. 2, page 16
Death benefit limited in case of suicide (period quoted)not addressed

Premiums and flexibility

PointRuleWording (German)Clause
Premium holiday or deferral without losing the contractyes„Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszinses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten“§ 7 Abs. 6, page 10
Maximum length of the premium holiday (months quoted)yes„Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten“§ 7 Abs. 6, page 10
Premium reduction during the termyes„Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet“§ 8, page 6
Making the policy paid upyes„ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht befreit zu werden (Beitragsfreistellung).“§ 10 Abs. 1, page 11
Additional payments possible at any time (limits in text)yes, up to EUR 500„Die Zuzahlung muss jeweils mindestens 500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen.“§ 13 Abs. 5, page 13
Partial withdrawals before pension startyes, up to EUR 1,000„Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung erhalten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung mindestens 1.500 EUR“§ 3 Abs. 1, page 5
Indexation: scheduled premium increases without health checkyes„Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungsleistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.“Dynamik § 1 Abs. 2, page 18
Indexation right lapses after repeated refusalyes„Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen Gebrauch machen.“Dynamik, page 19
Waiver of premium on disability as a ridernot addressed
Policy loan or advance on the benefitnot addressed
Change of policyholder possible (for example parent to child)not addressed

Cancellation, surrender and costs

PointRuleWording (German)Clause
Right of withdrawal after conclusion (period quoted)not addressed
Cancellation by policyholder at any timeyes„Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode“§ 9 Abs. 1, page 10
Surrender value on cancellation (calculation described)yes„Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der Versicherung.“§ 9 Abs. 3, page 10
Surrender charge on cancellation or paid upyes, up to EUR 50„Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR.“§ 9 Abs. 4, page 11
Acquisition costs spread over at least five yearsyes„Bei einem Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert mindestens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert).“§ 9 Abs. 3, page 10
Costs stated in the terms or referred to other documents (quoted)yes„Der auf diese Weise zu tilgende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Beiträge beschränkt.“§ 14 Abs. 2, page 14
Insurer waives ordinary terminationnot addressed
Reinstatement after paid up status or holidayyes„Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen, sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren“§ 10 Abs. 7, page 12
Transfer of the value to another providernot addressed
Benefits not transferable, pledgeable or commutable (basic pension)not addressed

Tax framework

PointRuleWording (German)Clause
Certified basic pension (Rürup) under German certification lawno
Certified Riester contract (subsidised pension)no
Austrian premium subsidised pension (section 108g Income Tax Act)not addressed
Minimum lock in before payout (years quoted)not addressed
PIAS (Spanish systematic savings plan) with annuity requirementnot addressed
PPA (Spanish insured pension plan) with guaranteed ratenot addressed
Early access (in Spain after ten years or in exceptional cases)not addressed
Tax favoured lifetime annuity (Spain: insured life annuity)not addressed

Duties and exclusions

PointRuleWording (German)Clause
Health questions or pre contractual disclosure for the main coveryes„Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden.“§ 7 Abs. 1, page 13
Death benefit limited for war or civil unrestyes„beschränkt sich unsere Leistung auf die Auszahlung des Wertes des Deckungskapitals“§ 14 Abs. 2, page 13
Limitation for nuclear, biological or chemical weaponsyes„Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen beschränkt sich unsere Leistungspflicht“§ 14 Abs. 4, page 13
Proof of life required for pension paymentsyes„Ein solches Zeugnis können wir auch vor jeder weiteren Rentenzahlung“§ 19, page 16
Sustainable investment options namedyes„nur solche Fonds oder Strategiedepots wählen, welche soziale und/oder ökologische Merkmale fördern („Art. 8-Fonds“) oder nachhaltige Investitionen als Anlageziel haben („Art. 9-Fonds“)“Zusatzbedingungen § 1 Abs. 2, page 18
Annual statement on contract value and surplusyes„Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erstmals ein Jahr nach Vertragsbeginn.“§ 16 Abs. 5, page 15

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
uniVersa Lebensversicherung a.G.
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Versicherungsbedingungen für die fondsgebundenen Rentenversicherungen topinvest RENTE und topgreeninvest RENTE
[Seite 1] Versicherungsbedingungen für die fondsgebundenen Rentenversicherungen topinvest RENTE und topgreeninvest RENTE g: - ra gs .2 03 nt an 01 -0 m Ampf LV ung ie E ig r d B i ät fü 5 st ig be cht i W [Seite 2] Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung 3 2. Zusatzbedingungen für die nachhaltige fondsgebundene Rentenversicherung 18 3. Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Dynamik 19 4. Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti) 20 5. Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung 25 Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir in diesem Dokument ausschließlich männliche Personenbezeichnungen. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese stellvertretend für alle Geschlechter stehen. [Seite 3] LVB-003 01.25 Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung Inhaltsverzeichnis Welche Versicherungsleistungen erbringen wir? § 1 Unter welchen Voraussetzungen können Sie Ihre fondsgebundene Rentenversicherung in eine konventionelle Was ist ein Unfalltod im Sinne des § 1 Abs. (15) a) dieser (nicht fondsgebundene) Rentenversicherung umwandeln? § 16 Bedingungen und was ist in einem solchen Fall zu beachten? § 2 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages verrechnet? § 17 Welche Optionen können Sie ausüben? § 3 Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt? § 18 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 4 Was ist zu beachten, wenn eine Versicherungsleistung Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? § 5 verlangt wird? § 19 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 6 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 20 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig Wer erhält die Versicherungsleistung? § 21 zahlen? § 7 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Namens? Wann können Sie den Beitrag reduzieren? § 8 Sonstige Mitteilungspflichten. § 22 Wann können Sie Ihre Versicherung kündigen? § 9 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung erfahren? § 23 Wann können Sie Ihre Versicherung beitragsfrei stellen und Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert in Rechnung? § 24 welche Wirkung hat dies auf unsere Leistung? § 10 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? Können Sie die Höhe des Todesfallschutzes bei Wahl des Welche Vertragssprache gilt? § 25 Modells „Erstattung von x % der Beitragssumme“ verändern? § 11 Wo ist der Gerichtsstand? § 26 Wann können Sie den Beitrag erhöhen? § 12 Unter welchen Voraussetzungen können die vorstehenden Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden Beiträgen leisten? § 13 Bedingungen geändert werden? § 27 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal Freisetzen von ABC-Waffen / -Stoffen? § 14 nicht zufrieden sind? § 28 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? § 15 heiten; Erträge, die ausgeschüttet werden, und Steuererstattun- §1 Welche Versicherungsleistungen erbringen gen rechnen wir in Anteileinheiten um und schreiben sie den ein- wir? zelnen Versicherungsverträgen gut. (1) Die fondsgebundene Rentenversicherung bietet vor Beginn der Rentenleistung Rentenzahlung (Aufschubzeit) Versicherungsschutz unter unmit- telbarer Beteiligung an der Wertentwicklung eines Sondervermö- (5) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten – im Versiche- gens (Anlagestock). Der Anlagestock wird gesondert von unse- rungsschein genannten – Rentenbeginn, zahlen wir – vorbehalt- rem übrigen Vermögen in Anteilen an Investmentfonds angelegt. lich Abs. (11) – solange die versicherte Person lebt, eine vor- Mit Beginn der Rentenzahlung werden die auf Ihren Vertrag ent- schüssige, monatliche Rente in Euro. Die genaue Rentenhöhe fallenden Anteile am Anlagestock entnommen und in unserem kann erst nach dem Termin des Rentenbeginns errechnet wer- sonstigen gebundenen Vermögen angelegt. den. Aus diesem Grund erfolgt die erste Rentenzahlung bis spä- testens zum 10. des Monats nach Rentenbeginn. Alle folgenden (2) Da die Wertentwicklung der Investmentfonds des Anlagestocks Renten zahlen wir jeweils zum Ersten eines Monats. nicht vorauszusehen ist, können wir den Wert der Leistungen – mit Ausnahme der Todesfallleistung gemäß Abs. (15) a) oder c) (6) Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Rentenzahlungs- – nicht garantieren. Sie haben die Chance, bei Kurssteigerungen beginn und ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir die der von Ihnen gewählten Investmentfonds einen Wertzuwachs zu Rente mindestens bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unab- erzielen. Bei Kursrückgang tragen Sie das Risiko der Wertminde- hängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. rung, das heißt, der Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gut- Alternativ dazu steht dem Anspruchsberechtigten die Möglichkeit geschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) kann bei Ablauf offen, das für die noch nicht abgelaufene Rentengarantiezeit zur deutlich unter der Summe der eingezahlten Beiträge liegen. Bei Verfügung stehende Deckungskapital in einer Summe ausgezahlt Werten, die nicht in Euro geführt werden, können Schwankungen zu erhalten. In diesem Fall wird mit der Rentenzahlung erst nach der Währungskurse den Wert der Anlage zusätzlich beeinflussen. Ablauf der Rentengarantiezeit begonnen bzw. wird sie wieder auf- Im Todesfall ist jedoch die vereinbarte Todesfallleistung gemäß genommen, sofern die versicherte Person zu diesem Zeitpunkt Abs. (15) a) oder c) garantiert. noch lebt. Die Höhe der bei Rentenbeginn garantierten Rente än- dert sich dadurch nicht. Wenn Sie die Pflegeoption ausüben und (3) Den Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen zu diesem Zeitpunkt oder später Pflegebedürftigkeit besteht, gilt Anteileinheiten (Deckungskapital) ermitteln wir durch Multiplikati- für die Rentengarantiezeit § 3 Abs. (11) d). on der Zahl der Ihrer Versicherung gutgeschriebenen Anteile an den Investmentfonds mit den zum maßgeblichen Bewertungs- (7) - entfällt - stichtag festgestellten Rücknahmepreisen der Anteile. (8) Die Höhe der Rente können wir vor Beginn der Rentenzahlung (4) Soweit die Erträge aus den im Anlagestock enthaltenen Vermö- nicht garantieren. Sie ist sowohl vom Wert der Ihrer Versicherung genswerten nicht ausgeschüttet werden, fließen sie unmittelbar insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten (Deckungskapital) dem Anlagestock zu und erhöhen damit den Wert der Anteilein- zum Rentenbeginn als auch von dem vereinbarten und im Ver- -3- [Seite 4] sicherungsschein genannten garantierten Rentenfaktor, der die b) Erstattung des bis zum Todeszeitpunkt angesammelten De- Höhe der jährlichen Rente pro 1.000 EUR Deckungskapital wie- ckungskapitals dergibt, abhängig. Zum vereinbarten Rentenbeginn wird die von Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, da an garantierte Rente berechnet, indem der durch 1.000 EUR erstatten wir das zu diesem Zeitpunkt vorhandene Deckungs- geteilte Wert des Deckungskapitals mit dem Rentenfaktor multi- kapital. Der Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals le- pliziert wird. Der Rentenfaktor basiert auf um 15 % reduzierten gen wir dabei den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde. Sterbewahrscheinlichkeiten der anerkannten Sterbetafeln der Deutschen Aktuarvereinigung (DAV) 2004R (Männer/Frauen) für c) Todesfallleistung Beitragsrückgewähr Versicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, unab- Stirbt die versicherte Person vor Beginn der Rentenzahlung, hängig vom Geschlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und erstatten wir die bis zum Todeszeitpunkt für die Hauptversi- 75 % Anteil Frauen gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbewahr- cherung (ohne Berücksichtigung des BU-Opti) gezahlten (un- scheinlichkeit. Als Rechnungszins werden 1,0 % p. a. angesetzt. verzinsten) Beiträge. Sollte das Deckungskapital jedoch höher Wenn Sie die Pflegeoption ausüben, gilt für die Rechnungsgrund- sein, zahlen wir dieses aus. Der Ermittlung des Wertes des lagen § 3 Abs. (11) c). Deckungskapitals legen wir dabei den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde. (9) Der Rentenfaktor gilt für den vereinbarten Rentenbeginn und ist für die gesamte Vertragslaufzeit garantiert. Stirbt die versicherte Person vor Vollendung des siebten Le- Sollte sich zum vereinbarten Rentenbeginn nach den dann für bensjahres, ist unabhängig vom gewählten Leistungsmodell neue Rentenversicherungen geltenden Rechnungsgrundlagen die Leistung im Todesfall auf den von der Aufsichtsbehörde je- (Sterbetafeln, Rechnungszins) ein höherer Rentenfaktor ergeben, weils festgesetzten Betrag für die gewöhnlichen Beerdigungs- wird dieser verwendet. kosten (§ 150 Abs. 4 VVG) beschränkt. (10) Erreicht die so ermittelte Rente nicht den monatlichen Mindestbe- In der flexiblen Zuwachsphase beschränkt sich unsere Leis- trag von 25 EUR, wird anstelle der Rentenzahlungen eine einma- tung nach § 3 Abs. (8) unabhängig vom gewählten Leistungs- lige Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt. modell auf die Erstattung des bis zum Todeszeitpunkt ange- sammelten Deckungskapitals nach § 1 Abs. (15) b). Kapitalabfindung oder Übertragung der Anteileinheiten Stichtag für die Berechnung von Versicherungsleistungen (11) Sie können mit einer Frist von einer Woche zum nächsten Monats- ersten durch Mitteilung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) (16) Im Erlebensfall, bei Kündigung (vgl. § 9), Beitragsfreistellung (vgl. verlangen, dass anstelle einer Rentenzahlung eine einmalige § 10), Teilauszahlung (vgl. § 3 Abs. (1)), Ausübung des Kapital- Kapitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird wahlrechts (Abs. (11) und Abs. (12)) und Umwandlung (vgl. § 16) (Kapitalwahlrecht). Die Ausübung des Kapitalwahlrechts ist frü- legen wir bei der Umrechnung des Deckungskapitals in einen hestens ab Beginn des 6. Versicherungsjahres und spätestens Geldbetrag den Stichtag zugrunde, der auf den Ablauf des letzten einen Monat vor Beginn der Rentenzahlung möglich. Versicherungsmonats folgt. Als Stichtag gilt jeweils der erste Bör- sentag eines Monats. (12) Unter Beachtung der in Abs. (11) genannten Frist können Sie Bei Tod der versicherten Person werden wir die Umrechnung des verlangen, dass zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhande- Deckungskapitals in einen Geldbetrag unverzüglich nach Ein- nen Deckungskapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und gang der Todesfallmeldung vornehmen. aus dem restlichen Deckungskapital eine Rente gemäß Abs. (5) gebildet wird. Voraussetzung für die Restverrentung ist, dass die Sollte die Rücknahme von Fondsanteilen zum Beginn der Aus- Mindestrente gemäß Abs. (10) erreicht wird. zahlungsphase ausgesetzt sein, so werden diese zunächst von der Rentenberechnung ausgenommen. Sobald die Rücknahme (13) Anstelle der einmaligen oder Teilkapitalabfindung als Geldleis- der Fondsanteile wieder aufgenommen wird, erhöht deren An- tung kann der Anspruchsberechtigte zum vereinbarten Beginn teilswert die lebenslange Rentenzahlung. Im Falle der Kündigung der Rentenzahlung verlangen, dass ihm die entsprechenden An- und Beitragsfreistellung gilt dies entsprechend. teileinheiten übertragen werden. Wir behalten uns vor, nur ganze Anteileinheiten zu übertragen und den Wert gebrochener Antei- Ablaufmanagement leinheiten auszuzahlen. Verlangt der Anspruchsberechtigte die Übertragung von Anteileinheiten, so verringert sich die Zahl der (17) Wir werden 5 Jahre, bei Aufschubdauern unter 10 Jahren 3 Jah- zu übertragenden Anteileinheiten durch die Übertragungskosten. re, vor dem vereinbarten – im Versicherungsschein genannten Diese Gebühr wird nach unseren Bestimmungen über Gebühren – Rentenbeginn unabhängig vom Kapitalmarktverlauf die Ihrem für fondsgebundene Versicherungen gemäß § 24 erhoben. Ein Vertrag gutgeschriebenen Fondsanteile schrittweise in einen Ziel- Deckungskapital mit einem Wert geringer als 1.000 EUR erbrin- fonds umschichten (passives Ablaufmanagement). Spätestens gen wir ausschließlich als Geldleistung. sechs Wochen vor Beginn des Ablaufmanagements werden wir Sie in Textform auf das bevorstehende Ende der Aufschubzeit (14) Mit Fälligkeit der Übertragung der Anteileinheiten bzw. mit Fällig- hinweisen und Ihnen einen Zielfonds mit geringem Schwankungs- keit der Kapitalabfindung erlischt die Versicherung. risiko vorschlagen. Sie haben ab Zugang dieses Benachrichti- gungsschreibens sechs Wochen Gelegenheit, selbst einen Fonds Todesfallleistung aus unserem Angebot zu wählen, in den die Fondsanteile um- geschichtet werden sollen. Zu diesem Zweck können Sie unser (15) Sie können bei Vertragsschluss alternativ zwischen drei Leis- aktuelles Fondsangebot auf unserer Internetseite abrufen. Die tungsmodellen im Todesfall wählen. Ein Wechsel der Modelle genaue Internetadresse werden wir Ihnen in unserem Anschrei- nach Vertragsschluss ist nicht mehr möglich. ben mitteilen. Auf Wunsch erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot auch zugesandt. a) Erstattung von x % der Beitragssumme Stirbt die versicherte Person innerhalb der ersten drei Ver- Geht uns innerhalb der 6-wöchigen Frist keine entsprechende Er- sicherungsjahre, so wird das bis dahin angesammelte De- klärung von Ihnen zu, gilt der von uns vorgeschlagene Zielfonds ckungskapital ausgezahlt. Bei Tod infolge eines Unfalls gemäß als von Ihnen ausgewählt. § 2 innerhalb der ersten drei Versicherungsjahre leisten wir die vereinbarte, im Versicherungsschein dokumentierte To- Wir werden in jedem Monat 1/m des Fondsguthabens, welches desfallleistung. Stirbt die versicherte Person nach den ersten sich noch nicht im Zielfonds befindet, in den Zielfonds umschich- drei Versicherungsjahren, aber vor dem Beginn der Renten- ten, wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zahlung, so entsteht der Anspruch auf die vereinbarte Todes- zum Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. Das Umschichten fallleistung. Die Todesfallleistung wird in Prozent der Summe im Rahmen des Ablaufmanagements erfolgt jeweils zum ersten der insgesamt zu zahlenden Beiträge (Beitragssumme) der Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main. Hauptversicherung (ohne Berücksichtigung des BU-Opti) bis zum Ende der Aufschubzeit bzw. des Einmalbeitrages angege- Sie können jederzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächs- ben. Sollte das Deckungskapital jedoch höher sein, zahlen wir ten ersten Börsentag eines jeden Monats in Frankfurt am Main dieses aus. Der Ermittlung des Wertes des Deckungskapitals auch während des laufenden Ablaufmanagements den Zielfonds legen wir dabei den in Abs. (16) genannten Stichtag zugrunde. wechseln. Hierfür genügt eine einfache Mitteilung in Textform (z. B. Zuzahlungen nach § 13 dieser Bedingungen bewirken keine per Brief oder E-Mail). Danach wird in jedem Monat 1/m des Erhöhung der Todesfallleistung. Fondsguthabens, welches sich noch nicht im neu gewählten Ziel- fonds befindet, in den neu gewählten Zielfonds umgeschichtet, -4- [Seite 5] wobei „m“ die Anzahl der restlichen Monate der Aufschubzeit zum g) Infektionen Zeitpunkt der Umschichtung bezeichnet. Wir werden jedoch die vereinbarte Versicherungssumme leis- ten, wenn die Krankheitserreger durch eine unter diese Versi- Für das Umschichten werden weder Kosten noch Ausgabeauf- cherung fallende Unfallverletzung in den Körper gelangt sind. schläge berechnet. Nicht als Unfallverletzungen gelten dabei Haut- oder Schleim- hautverletzungen, die als solche geringfügig sind und durch Sie haben jederzeit das Recht, das Ablaufmanagement mit einer die Krankheitserreger sofort oder später in den Körper gelan- Frist von vier Wochen zum Monatsende in Textform (z. B. per gen; für Tollwut und Wundstarrkrampf entfällt diese Einschrän- Brief oder E-Mail) zu deaktivieren. Nach einer Deaktivierung kung. Für Infektionen, die durch Heilmaßnahmen verursacht haben Sie jederzeit die Möglichkeit, das Ablaufmanagement zum sind, gilt S. 2 entsprechend. nächsten Monatsersten zu aktivieren. h) Vergiftungen infolge Einnahme fester oder flüssiger Stoffe (18) Sollte die Umschichtung in den Zielfonds zu Beginn oder wäh- durch den Schlund. Wir werden jedoch die vereinbarte Versi- rend des Ablaufmanagements nicht mehr möglich sein (vgl. § 6 cherungssumme leisten, wenn es sich um Folgen eines unter Abs. (7)), werden wir Sie hierüber in Textform benachrichtigen. die Versicherung fallenden Unfallereignisses handelt. Wir werden Ihnen dann einen Ersatzfonds vorschlagen. Die Re- gelungen des § 6 Abs. (7) gelten entsprechend. i) Unfallereignisse infolge psychischer Reaktionen, gleichgültig, wodurch diese verursacht sind. §2 Was ist ein Unfalltod im Sinne des § 1 Abs. j) Selbsttötung, und zwar auch dann, wenn die versicherte Per- (15) a) und was ist in einem solchen Fall zu son die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschlie- ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit beachten? begangen hat. Wir werden jedoch die vereinbarte Versiche- rungssumme leisten, wenn jener Zustand durch ein unter die Die nachfolgenden Regelungen gelten nur für den Fall, dass das Versicherung fallendes Unfallereignis hervorgerufen wurde. Modell „Erstattung von x % der Beitragssumme“ gemäß § 1 Abs. (15) a) als Todesfallleistung gewählt wurde. k) Unfälle, die unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen (1) Ein Unfalltod liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein oder den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freiset- plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfall- zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen ereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet und verursacht sind, sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf innerhalb eines Jahres an den Folgen dieses Unfalls verstirbt. gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl von Personen zu ge- Das Unfallereignis muss nach dem Beginn des Versicherungs- fährden und zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des schutzes eingetreten sein. Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs- grundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Ver- (2) Kommt die versicherte Person durch eines der nachfolgend auf- sicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von geführten Unfallereignisse innerhalb der ersten drei Versiche- einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. rungsjahre zu Tode, zahlen wir das bis dahin angesammelte De- ckungskapital aus. (3) Erleidet die versicherte Person innerhalb der ersten drei Versiche- rungsjahre einen Unfalltod und haben neben dem Unfallereignis a) Unfallereignisse durch Geistes- oder Bewusstseinsstörun- Krankheiten oder Gebrechen zu mindestens 25 % zur Herbeifüh- gen, auch soweit diese auf Trunkenheit beruhen, sowie durch rung des Todes mitgewirkt, so vermindert sich die Todesfallleis- Schlaganfälle, epileptische Anfälle oder andere Krampfanfälle, tung entsprechend dem Anteil der Mitwirkung. die den ganzen Körper der versicherten Person ergreifen. Wir werden jedoch die vereinbarte Versicherungssumme leisten, (4) Der Unfalltod der versicherten Person ist uns innerhalb von 48 wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein unter diese Ver- Stunden mitzuteilen. An Unterlagen sind uns die notwendigen sicherung fallendes Unfallereignis verursacht waren. Nachweise zum Unfallhergang und zu den Unfallfolgen einzurei- chen. b) Unfallereignisse, die der versicherten Person dadurch zusto- ßen, dass sie vorsätzlich eine Straftat ausführt oder versucht. (5) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei- tere Nachweise und Auskünfte verlangen. c) Unfälle der versicherten Person - als Luftfahrzeugführer (auch Luftsportgeräteführer), soweit (6) Uns ist das Recht zu verschaffen, ggf. eine Obduktion durch ei- sie nach deutschem Recht dafür eine Erlaubnis benötigt, nen von uns beauftragten Arzt vornehmen zu lassen. sowie als sonstiges Besatzungsmitglied eines Luftfahrzeu- ges; (7) Wird vorsätzlich entweder die Mitteilungs- oder Aufklärungspflicht - bei einer mit Hilfe eines Luftfahrzeuges auszuübenden be- (Abs. (4) bis (6)) verletzt, so sind wir von unserer Leistungspflicht ruflichen Tätigkeit; befreit. Bei grob fahrlässigem Verhalten sind wir berechtigt, unse- - bei der Benutzung von Raumfahrzeugen. re Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechen- den Verhältnis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen d) Unfallereignisse, die der versicherten Person dadurch zusto- wird, dass die Mitteilungs- oder Aufklärungspflicht nicht grob fahr- ßen, dass sie sich als Fahrer, Beifahrer oder Insasse eines lässig verletzt wurde. Wir bleiben jedoch zur Leistung insoweit Motorfahrzeuges an Fahrtveranstaltungen einschließlich der verpflichtet, als die Verletzung der Mitteilungs- oder Aufklärungs- dazugehörigen Übungsfahrten beteiligt, bei denen es auf die pflicht ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unse- Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten ankommt. rer Leistungspflicht ist. Dies gilt nur, wenn wir durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Rechtsfolgen hingewiesen haben. e) Gesundheitsschädigungen durch energiereiche Strahlen mit einer Härte von mindestens 100 Elektronen-Volt, durch Weist der Anspruchserhebende nach, dass er die Obliegenheit Neutronen jeder Energie, durch Laser- oder Maser-Strahlen nicht grob fahrlässig verletzt hat, bleibt der Versicherungsschutz und durch künstlich erzeugte ultraviolette Strahlen; Gesund- bestehen. heitsschädigungen durch Licht-, Temperatur- und Witterungs- einflüsse. Wir werden jedoch die vereinbarte Versicherungs- Diese Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob wir ein uns summe leisten, wenn es sich um Folgen eines unter die zustehendes Kündigungsrecht wegen vorvertraglicher Anzeige- Versicherung fallenden Unfallereignisses handelt. pflichtverletzung ausüben (§ 15 Abs. (6)). f) Gesundheitsschädigungen durch Heilmaßnahmen oder Ein- griffe, die die versicherte Person an ihrem Körper vornimmt §3 Welche Optionen können Sie ausüben? oder vornehmen lässt. Wir werden jedoch die vereinbarte Ver- sicherungssumme leisten, wenn die Eingriffe oder Heilmaß- Teilauszahlungen während der Aufschubzeit (Teilkündigung) nahmen, auch strahlendiagnostische und -therapeutische, durch eines unter diese Versicherung fallenden Unfallereignis- (1) Sie können eine Teilauszahlung auf die Versicherungsleistung er- ses veranlasst waren. halten, wenn das Deckungskapital nach der Teilauszahlung min- destens 1.500 EUR und der unter den vorgenannten Bestimmun- gen errechnete Teilauszahlungsbetrag mindestens 1.000 EUR -5- [Seite 6] beträgt. Die Teilauszahlung wird in Anteileinheiten festgesetzt; wir pitalabfindung in Höhe des Deckungskapitals ausgezahlt wird zahlen sie jedoch in Euro aus. Die Wertfeststellung der Anteilein- (Kapitalwahlrecht). Alternativ können Sie auch verlangen, dass heiten werden wir zum Stichtag gemäß § 1 Abs. (16) vornehmen. zum Rentenbeginn nur ein Teil des vorhandenen Deckungs- kapitals als Kapitalabfindung erbracht wird und aus dem rest- (2) Eine Rückzahlung der Teilauszahlung ist nicht möglich. lichen Deckungskapital eine Rente gemäß § 1 Abs. (5) bzw. § 3 Abs. (11) b) gebildet wird. Voraussetzung für die Restver- Rückständige Beiträge werden vom Auszahlungsbetrag abgezo- rentung ist, dass die Mindestrente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht gen. wird. (3) Für die Teilauszahlung nehmen wir einen anteiligen Stornoabzug Die Rentenfaktoren für die flexible Zuwachsphase können Sie gemäß § 9 Abs. (4) vor. dem Versicherungsschein entnehmen. Die Rechnungsgrundla- gen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben dabei unverändert. (4) Die Mindest-Todesfallleistung nach § 1 Abs. (15) a) oder c) ver- ringert sich um den ausgezahlten Betrag. Während der flexiblen Zuwachsphase kann sich die vereinbar- te Rentengarantiezeit verkürzen. Die genaue Dauer können Sie Auszahlungen während der Rentenbezugszeit Ihrem Versicherungsschein entnehmen. (5) Sofern eine Rentengarantiezeit vereinbart ist, besteht nach Be- (8) Im Todesfall während der flexiblen Zuwachsphase wird als To- ginn der Rentenzahlung, frühestens zum Schluss des ersten Ren- desfallleistung das bis zum Todeszeitpunkt angesammelte De- tenzahlungsjahres die Möglichkeit, eine Teilauszahlung aus dem ckungskapital gemäß § 1 Abs. (15) b) unabhängig vom gewählten Vertragsguthaben in Anspruch zu nehmen. Nach der Teilauszah- Leistungsmodell geleistet. lung wird das verbleibende Kapital für die restliche Rentengaran- tiezeit in eine entsprechend reduzierte Rente umgewandelt. Die (9) Für Verträge in der flexiblen Zuwachsphase gelten § 6 Abs. (1) Neuberechnung der garantierten Rente erfolgt dabei mit unver- und § 10 Abs. (3) entsprechend. änderten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins, Sterbetafel). Nach dem Ende der Rentengarantiezeit wird wieder die ursprüng- Rebalancing lich vereinbarte garantierte Rente gezahlt. (10) Sie können eine automatische Umschichtung des Fondsgutha- Für eine Teilauszahlung gelten folgende Regelungen: bens (Rebalancing) für die Einzelfonds mit uns vereinbaren, so- fern Ihr Fondsguthaben aus Anteilen an mehr als einem Fonds - die Teilauszahlung beträgt mindestens 1.000 EUR und besteht. Sofern Ihr Fondsinvestment Anteile an Garantiefonds - die Höhe der Teilauszahlung ist auf den Barwert der ausste- oder Strategiedepots (vgl. § 6 Abs. (4)) beinhaltet, ist ein Reba- henden garantierten Renten in der verbleibenden Renten- lancing nicht möglich. garantiezeit beschränkt; der Barwert entspricht den mit dem Rechnungszins der Rentenzahlungszeit abgezinsten garan- Durch die unterschiedliche Wertentwicklung der Fonds verändert tierten Renten der Rentengarantiezeit. sich laufend die Gewichtung des Guthabens der Fonds zueinan- der. Mit dem Rebalancing wird das Fondsguthaben in dem Ver- Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- hältnis neu aufgeteilt, welches Sie für die Anlage der Beiträge und ten nur teilweise, darf die Rente, die sich nach der Teilauszah- Überschüsse in Fonds zuletzt mit uns vereinbart haben. lung aus dem verbleibenden Vertragsguthaben ergibt, nicht unter die Mindestrente von 300 EUR jährlich sinken. Das Rebalancing kann mit einer Frist von zwei Wochen zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (Hauptfälligkeit) durch Mit- Entnehmen Sie den Barwert der ausstehenden garantierten Ren- teilung an uns in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) vereinbart ten vollständig, reduziert sich die Rente für die verbleibende werden. Es wird dann jährlich zur Hauptfälligkeit Ihres Vertrages Rentengarantiezeit auf 0,00 EUR. automatisch durchgeführt. Sie können das Rebalancing jederzeit auch mit einer Frist von zwei Wochen zur nächsten Hauptfälligkeit Für die Teilauszahlung erheben wir eine Gebühr nach unseren in Textform wieder abwählen. Bestimmungen über Gebühren für fondsgebundene Versicherun- gen gemäß § 24. Das Rebalancing endet jedoch automatisch Vorzeitiger Rentenbeginn - mit Beginn oder Aktivierung des Ablaufmanagements (§ 1 Abs. (17)), oder (6) Sie haben das Recht, bis spätestens einen Monat vor dem Ende - wenn Sie einen Fondswechsel nach § 6 Abs. (5) a) oder b) der Aufschubzeit mit einer Frist von einer Woche zum nächsten durchführen, oder Monatsersten in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu verlan- - mit Beginn der Rentenzahlung. gen, dass der Beginn der Rentenzahlung unter Herabsetzung des Rentenfaktors gemäß § 1 Abs. (8) und (9) vorverlegt wird. Sie können außerdem jederzeit ein außerplanmäßiges Rebalan- Die Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel, Rechnungszins) bleiben cing Ihrer Einzelfonds verlangen. In diesem Fall wird das Reba- dabei unverändert. Kosten entstehen Ihnen dabei nicht. Voraus- lancing einmalig nach Eingang Ihres Auftrages in Textform (z. B. setzung für eine Vorverlegung des Beginns der Rentenzahlung per Brief oder E-Mail) unverzüglich durchgeführt. Das außer- ist, dass die Mindestrente gemäß § 1 Abs. (10) erreicht wird. Eine planmäßige Rebalancing ist jedoch nicht möglich bei laufendem Teilkapitalabfindung zum Zeitpunkt des vorzeitigen Rentenbe- Ablaufmanagement (§ 1 Abs. (17)). ginns ist unter der Voraussetzung des § 1 Abs. (12) möglich. Für das Rebalancing entstehen Ihnen keine Kosten. Flexible Zuwachsphase Das Rebalancing ist während der Aussetzung und bei endgültiger (7) Ist die flexible Zuwachsphase vereinbart, so schließt diese an die Einstellung der Rücknahme von Fondsanteilen durch die Kapital- Aufschubzeit an. Die flexible Zuwachsphase endet mit Ende des anlagegesellschaft nicht möglich. Versicherungsjahres, in dem die versicherte Person das 85. Le- bensjahr vollendet. Während der flexiblen Zuwachsphase können Pflegeoption Sie (11) Die Pflegeoption kann – sofern diese vertraglich vereinbart ist – - bei beitragspflichtigen Versicherungen weiterhin den vollen, auf Antrag zum vereinbarten, im Versicherungsschein dokumen- einen verminderten oder keinen Beitrag entrichten; ein vermin- tierten Rentenbeginn ausgeübt werden. Dies gilt auch, wenn die derter Beitrag ist jedoch nur möglich, wenn der fortzuzahlende versicherte Person bereits pflegebedürftig ist. Beitrag für die Hauptversicherung den Mindestbeitrag von 300 Die Ausübung der Pflegeoption ist nur möglich, wenn Bezugsbe- EUR jährlich nicht unterschreitet rechtigter für die Rentenleistung eine der folgenden Personen ist: - die versicherte Person, - bei beitragspflichtigen Versicherungen mit Frist von einem - ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 Pfle- Monat zum Ende der jeweiligen Versicherungsperiode den gezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung, Beginn der für diesen Zeitpunkt vereinbarten Rentenzahlung - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person verlangen. Bei beitragsfreien Versicherungen beträgt diese oder Frist einen Monat. Anstelle einer Rentenzahlung können Sie - ein Treuhänder der versicherten Person. innerhalb derselben Frist verlangen, dass eine einmalige Ka- -6- [Seite 7] a) Die Pflegeoption kann auch dann ausgeübt werden, wenn f) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Art Sie den Rentenbeginn gemäß Abs. (6) vorverlegen oder Sie und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch eine an- sich in der flexiblen Zuwachsphase gemäß Abs. (7) befinden dere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehende Punkte- und die versicherte Person bei Rentenbeginn mindestens das tabelle zugrunde gelegt: wir leisten bei 2 oder mehr Punkten. rechnungsmäßige1 Alter von 60 Jahren und höchstens das rechnungsmäßige1 Alter von 75 Jahren erreicht hat. Die versicherte Person benötigt Hilfe bei(m) Die Pflegeoption kann jedoch nicht mehr nach dem Beginn der Rentenzahlung ausgeübt werden. Haben Sie die Pflegeoption - Mobilität: 1 Punkt ausgeübt, kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei Ausübung der Pflegeoption ist eine Teilauszahlung wäh- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei rend der Rentenbezugszeit (§ 3 Abs. (5)) nicht mehr möglich. Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls – nur mit Unterstützung einer anderen Person in der Lage ist, sich Rentenleistung bei Ausübung der Pflegeoption auf ebenem Grund in Räumen fortzubewegen. b) Mit Ausübung der Pflegeoption erbringen wir zum vereinbarten - An- und Auskleiden: 1 Punkt Rentenbeginn – anstatt der mit dem Rentenfaktor gemäß § 1 Abs. (8) und (9) errechneten Altersrente – eine niedrigere Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Altersrente mit Erhöhung der Rente im Fall der Pflegebedürf- Benutzung krankengerechter Kleidung – die Hilfe einer ande- tigkeit. Die Höhe dieser niedrigeren Rente wird aus dem zum ren Person benötigt, um sich an- oder auszukleiden und ggf. Rentenzahlungsbeginn vorhandenen Eurowert des Vertrags- ein medizinisches Korsett oder eine Prothese anzulegen und guthabens und dem Rentenfaktor bei Ausübung der Pflege- zu befestigen. option ermittelt. - Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken: 1 Punkt Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei c) Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption gibt die Höhe Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trinkgefäße der jährlichen Rente an, die je 1.000 EUR Vertragsguthaben – zubereitete und servierte Mahlzeiten nicht ohne Hilfe einer bei Wahl der Pflegeoption geleistet wird, solange die versicher- anderen Person zu sich nehmen kann. te Person nicht pflegebedürftig ist. Bei Pflegebedürftigkeit ver- doppelt sich die ermittelte garantierte Rente. - Körperpflege: 1 Punkt Der Rentenfaktor bei Ausübung der Pflegeoption basiert auf Sterbewahrscheinlichkeiten der Sterbetafeln der Deutschen Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Hilfe Aktuarvereinigung (DAV) 2004R (Männer/Frauen) für Ver- einer anderen Person beim Waschen, bei der Zahnreinigung, sicherungen mit überwiegendem Erlebensfallcharakter, un- beim Kämmen und beim Rasieren benötigt. abhängig vom Geschlecht im Verhältnis 25 % Anteil Männer und 75 % Anteil Frauen gewichtet zu einer „mittleren“ Sterbe- - Baden und Duschen: 1 Punkt wahrscheinlichkeit. Als Rechnungszins werden 1,0 % p. a. angesetzt. Zusätzlich gehen in die Kalkulation Häufigkeiten Hilfebedarf liegt vor, wenn sich die versicherte Person ohne die und Wahrscheinlichkeiten zum Pflegerisiko ein, die auf den Hilfe einer anderen Person weder baden noch duschen kann. anerkannten Rechnungsgrundlagen der Deutschen Aktuarver- einigung DAV 2008 P basieren. - Verrichten der Notdurft: 1 Punkt Der im Versicherungsschein genannte garantierte Rentenfak- tor bei Ausübung der Pflegeoption wird mit um 15 % reduzier- Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unter- ten Sterbewahrscheinlichkeiten und unternehmenseigenen stützung einer anderen Person benötigt, weil Pflegeinzidenzen gerechnet. § 1 Abs. (9) gilt entsprechend. - sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann, Dauer der Rentenzahlung - sie ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bettschüssel verrichten kann oder d) Der Anspruch auf die erhöhte Altersrente im Fall der Pflege- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert wer- bedürftigkeit entsteht mit Beginn des Monats, der auf den den kann. Eintritt der Pflegebedürftigkeit folgt, jedoch frühestens mit dem vereinbarten Beginn der Altersrente. Wird uns die Pfle- Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die gebedürftigkeit später als sechs Monate nach ihrem Eintritt durch die Verwendung von Windeln oder speziellen Einlagen mitgeteilt, entsteht der Anspruch auf die erhöhte Altersrente ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung im Fall der Pflegebedürftigkeit erst mit Beginn des Monats der der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor. Mitteilung, es sei denn, die verspätete Mitteilung erfolgte ohne schuldhaftes Versäumen des Anspruchsstellers. g) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle liegt Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen vor, Die Rente wird bis zum Ende des Monats, in dem die ver- wenn sicherte Person stirbt, gezahlt. - die versicherte Person wegen einer seelischen Erkrankung Ist eine Rentengarantiezeit vereinbart, zahlen wir unter Be- oder geistigen Behinderung sich oder andere gefährdet und achtung der nachfolgenden Regelung die Rente mindestens deshalb täglicher Beaufsichtigung bedarf bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versicherte Person diesen Termin erlebt. - die versicherte Person dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer anderen Person aufstehen kann oder wenn die Wird die versicherte Person pflegebedürftig und leisten wir die versicherte Person der Bewahrung bedarf. erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit, verkürzt sich eine ggf. länger als fünf Jahre vereinbarte Rentengarantiezeit auf fünf Bewahrung liegt vor, wenn die versicherte Person wegen einer Jahre, gemessen vom Beginn der Altersrente an. Zusätzlich gilt seelischen Erkrankung oder geistigen Behinderung sich oder im Fall von Pflegebedürftigkeit die Rentengarantiezeit nur für den andere in hohem Maße gefährdet und deshalb nicht ohne nicht erhöhten Teil der Altersrente, die Zahlung des erhöhten Teils ständige Beaufsichtigung bei Tag und Nacht versorgt werden der Altersrente endet stets mit dem Tod der versicherten Person. kann. Pflegebedürftigkeit h) Pflegebedürftigkeit im Sinne unserer Bedingungen liegt außer- dem vor, wenn bei der versicherten Person seit mindestens 6 e) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in- Monaten mittelschwere oder schwere Hirnleistungsstörungen, folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls voraus- die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden, vorliegen sichtlich für mindestens 6 Monate ununterbrochen so hilflos und in deren Folge die versicherte Person kontinuierliche Auf- ist, dass sie für die in Abs. (11) f) genannten gewöhnlichen und sicht benötigt, weil sie sich oder andere sonst erheblich ge- regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täg- fährden würde (mittelschwere oder schwere Demenz). lichen Lebens auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Eine mittelschwere oder schwere Demenz im Sinne dieser Be- Pflegedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen. dingungen ist dann gegeben, wenn mindestens ein Schwere- 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. -7- [Seite 8] grad 5 „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“, ermittelt ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg vor- zur Leistung verpflichtet. Die vollständige oder teilweise Leis- liegt. Dies ist durch einen Facharzt (Neurologen) auf Basis einer tungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch gesonderte Mit- ausführlichen Befunderhebung mit körperlicher sowie psycho- teilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. pathologischer Untersuchung und unter Verwendung psycho- metrischer Tests zu bestätigen. Zur Bestätigung der Diagnose können Wiederholungsuntersuchungen gefordert werden. §4 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Leichte oder mäßige Hirnleistungsstörungen sind keine mittel- Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn der Vertrag abgeschlos- schwere oder schwere Demenz im oben genannten Sinne und sen worden ist, jedoch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im erfüllen die Leistungsvoraussetzungen nicht. Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Aller- dings entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Bei- i) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner höheren tragszahlung (vgl. § 7 Abs. (2)). Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach 6 Monaten noch anhält. §5 Was haben Sie bei der Beitragszahlung zu beachten? j) Ist die versicherte Person sechs Monate ununterbrochen pfle- gebedürftig (Abs. (11) e) bis h)) gewesen, so gilt dieser Zu- (1) Die Beiträge zu Ihrer fondsgebundenen Rentenversicherung sind stand von Beginn an als Pflegebedürftigkeit. als Einmalbetrag oder in Form von laufenden Beiträgen für jede Versicherungsperiode in Euro zu entrichten. Die Versicherungs- Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leis- periode entspricht der vereinbarten Beitragszahlungsweise und tungen wegen Pflegebedürftigkeit verlangt werden? kann je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich sein. k) Werden Leistungen aus dieser Pflegeoption verlangt (Leis- tungsanforderung), so sind uns unverzüglich folgende Unter- (2) Der erste oder einmalige Beitrag ist unverzüglich (d. h. ohne lagen in deutscher oder englischer Sprache einzureichen. schuldhaftes Zögern) nach Abschluss des Versicherungsvertra- Dokumente in anderen Sprachen sind auf unser Verlangen ges zu zahlen, jedoch nicht vor dem vereinbarten, im Versiche- von einem in Deutschland öffentlich bestellten und allgemein rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren vereidigten Übersetzer in deutscher Sprache zu übersetzen: Beiträge (Folgebeiträge) sind zum Beginn der jeweiligen Versi- cherungsperiode fällig und an uns zu zahlen. - amtliches Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person; (3) Die Beiträge zahlen Sie ausschließlich im Lastschriftverfahren. Wir buchen sie jeweils bei Fälligkeit von dem uns angegebenen - eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflege- Konto ab. Wir sind berechtigt, in Einzelfällen auch eine Überwei- bedürftigkeit; sung zu verlangen. - ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, (4) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Fäl- die die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder ligkeitstag (Abs. (2)) alles getan haben, damit der Beitrag bei uns behandelt oder untersucht haben, über Ursachen, Beginn, eingeht. Die Zahlung gilt in folgendem Fall als rechtzeitig: Verlauf und voraussichtlicher Dauer des Leidens sowie Art und Umfang der Pflegebedürftigkeit; - Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden und - Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht widersprochen. - eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht ein- ziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn sie un- - gegebenenfalls der Leistungsbescheid des Versicherungs- verzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. Haben Sie trägers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung. zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht eingezogen wer- den kann, sind wir berechtigt, künftig die Zahlung außerhalb des Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhe- Lastschriftverfahrens zu verlangen. bende zu tragen. (5) Die Übermittlung Ihrer Beiträge erfolgt auf Ihre Gefahr und Ihre l) Wir können außerdem – dann allerdings auf unsere Kosten – Kosten. weitere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie notwendige Nachweise – auch über die wirtschaft- (6) Bei Fälligkeit einer Versicherungsleistung werden wir etwaige Bei- lichen Verhältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, ins- tragsrückstände verrechnen. besondere zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Hält sich die versicherte Person im Ausland auf, können wir verlangen, (7) Die Beiträge sind bis zum Ende der Beitragszahlungsdauer, dass die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen in Deutsch- längstens jedoch bis zum Tod der versicherten Person, zu ent- land durchgeführt werden. In diesem Fall übernehmen wir die richten. Untersuchungskosten und die vorher mit uns abgestimmten Reise- und Aufenthaltskosten. Von den Reisekosten werden jedoch höchstens die Kosten der Bahnfahrt 2. Klasse bzw. §6 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? die Flugkosten für die Flüge der economy class erstattet. Die Übernachtungskosten werden von uns höchstens in einem (1) Wir führen Ihre Beiträge, soweit sie nicht zur Deckung von Kosten 3-Sterne-Hotel und für die Dauer der Untersuchung inklusive vorgesehen sind, dem Anlagestock gemäß § 1 Abs. (1) zu und An- und Abreisetag übernommen. rechnen sie gemäß Abs. (2) in Anteileinheiten um. Die bei Wahl des Leistungsmodells gemäß § 1 Abs. (15) a) und c) zur Deckung Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Eintritt des Todesfallrisikos bestimmten, nach anerkannten Regeln der der Pflegebedürftigkeit? Versicherungsmathematik berechneten Risikobeiträge und den kalkulierten Kostenwert für den Versicherungsbetrieb entnehmen m) Solange eine Mitwirkungspflicht nach Abs. (11) k) oder l) von wir zu Beginn eines jeden Monats dem Deckungskapital. Wenn Ihnen, der versicherten Person oder dem Anspruchserheben- Sie ein Strategiedepot gemäß Abs. (4) gewählt haben, entnehmen den vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der Verpflichtung wir Ihrem Deckungskapital ferner einmal im Jahr auf Basis des zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung einer Mit- Deckungskapitals zum Stichtag 31.12. die Gebühr für das Ma- wirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem nagement des Strategiedepots. Sollte das Deckungskapital nicht der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis während des gesamten Kalenderjahres in einem Strategiedepot zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass gehalten worden sein, berechnen wir die Gebühr anteilig. Die die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt wurde. Die Höhe der Gebühr können Sie der jeweils aktuellen „Fonds-Über- Ansprüche aus der Pflegeoption bleiben jedoch insoweit be- sicht“ entnehmen, die Sie jederzeit bei uns anfordern können. stehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Bei Versicherungen gegen Einmalbeitrag und beitragsfreien Ver- sicherungen (auch in der flexiblen Zuwachsphase gemäß § 3 Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be- Abs. (7)) kann die Entnahme bei ungünstiger Entwicklung der im -8- [Seite 9] Anlagestock enthaltenen Werte dazu führen, dass das gesamte vorgesehenen Beitragsteile ab dem von uns genannten Termin Deckungskapital vor Rentenbeginn aufgebraucht ist. In diesem (Fondswechselstichtag) in den Ersatzfonds anlegen. Im Falle Fall erlischt der Versicherungsvertrag und damit der Versiche- eines Widerspruchs müssen Sie als Ersatz einen anderen Fonds rungsschutz. Hierüber werden wir Sie informieren. aus unserem Angebot wählen, in den an Stelle des betroffenen Fonds künftig die Beiträge angelegt werden sollen. (2) Der zur Anlage bestimmte Teil des Beitrages (Sparbeitrag) wird, gemäß der von Ihnen gewählten prozentualen Aufteilung für die Zu diesem Zweck können Sie unser aktuelles Fondsangebot auf Investmentfonds bzw. der prozentualen Aufteilung des Strate- unserer Internetseite abrufen. Die genaue Internetadresse wer- giedepots, in Anteilen des Anlagestocks angelegt. Bei der Um- den wir Ihnen in unserem Anschreiben mitteilen. Auf Wunsch rechnung in Anteileinheiten wird der spätestens am dritten Tage erhalten Sie die Mitteilung über unser aktuelles Fondsangebot nach Beitragsfälligkeit festgestellte Anteilpreis zugrunde gelegt. auch zugesandt. Wenn wir Sie nicht rechtzeitig informieren kön- Fällt der Fristablauf (dritter Tag) auf einen börsenfreien Tag, so nen, weil die Ausgabe von Fondsanteilen kurzfristig beschränkt, gilt spätestens der am letzten Börsentag davor festgestellte An- ausgesetzt oder endgültig eingestellt worden ist, werden wir Ihre teilpreis. Ein Ausgabeaufschlag wird nicht erhoben, solange wir für die Anlage vorgesehenen Beitragsteile in den von uns vorge- von der entsprechenden Investmentgesellschaft den Fonds ohne schlagenen Ersatzfonds anlegen. Sie haben das Recht, einen zu- Ausgabeaufschlag angeboten bekommen. sätzlichen Fondswechsel nach Abs. (5) kostenlos durchzuführen. (3) Die Auswahl der verschiedenen Investmentfonds und die Fest- b) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds auflöst, gel- legung der prozentualen Aufteilung können Sie selbst vornehmen ten die Regeln des Abs. (7) a) entsprechend. Sofern aus der (individuelle Fondsauswahl). Sie haben auch die Möglichkeit, Auflösung des Fonds Zahlungen zu späteren Zeitpunkten re- eines der angebotenen Strategiedepots zu wählen. Sie können sultieren, werden wir diese gemäß Ihrer zum jeweiligen Rück- dabei gleichzeitig maximal 10 Investmentfonds besparen. Bei der zahlungszeitpunkt aktuellen Aufteilung der Beiträge in den zu Festlegung Ihrer Fondsauswahl muss der Anteil pro gewählten diesem Zeitpunkt gewählten Fonds anlegen. Investmentfonds mindestens 1 % betragen. Entscheiden Sie sich für eines der angebotenen Strategiedepots, so ist dieses aus- c) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft einen Fonds mit einem an- schließlich zu 100 % auswählbar. Eine Liste der möglichen Fonds deren Fonds zusammenlegt, gelten die Regeln des Abs. (7) und Strategiedepots finden Sie in der „Fonds-Übersicht“. a) für zukünftige Anlagebeträge entsprechend. In diesem Fall wird jedoch auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens (4) Die Auswahl und die Festlegung der prozentualen Aufteilung der auf den Ersatzfonds übertragen. Investmentfonds erfolgt für die Strategiedepots durch einen Anla- geausschuss. Indem Sie ein bestimmtes Strategiedepot auswäh- d) Wenn die Rücknahme von Anteilen eines in Ihrem Vertrag ent- len, ermächtigen Sie die uniVersa Lebensversicherung a.G., im haltenen Fonds ausgesetzt oder endgültig eingestellt wird, Rahmen der Anlagerichtlinie des Strategiedepots Umschichtun- informieren wir Sie. Bei Beginn der Auszahlungsphase bzw. gen vorzunehmen. bei Kündigung oder Beitragsfreistellung kann der Rücknahme- preis zur Ermittlung des Wertes einer Anteileinheit nicht an- Wie können Sie Fonds wechseln? gesetzt werden, da wir die Anteile nicht an die Kapitalanlage- gesellschaft zurückgeben können. In diesem Fall werden wir (5) Sie können jederzeit eine kostenlose Änderung der von Ihnen be- wie in § 1 Abs. (16) beschrieben vorgehen. stimmten Investmentfonds oder des Strategiedepots verlangen (Fondswechsel). Sie können hierbei aus allen zum Zeitpunkt des Ein Fondswechsel gemäß Abs. (5) ist während der Aussetzung Wechsels für diesen Tarif zulässigen Investmentfonds und Strate- und bei endgültiger Einstellung der Rücknahme von Fondsantei- giedepots auswählen. len durch die Kapitalanlagegesellschaft nicht möglich. Für einen Fondswechsel bestehen folgende Möglichkeiten: e) Treten darüber hinaus bei einem in Ihrem Vertrag enthaltenen a) Ihr vorhandenes Fondsguthaben wird entsprechend der neu Fonds erhebliche Änderungen ein, die wir nicht beeinflussen festgelegten Verteilung umgeschichtet (Shift). können, sind wir berechtigt, den betroffenen Fonds durch b) Ihre künftigen Sparbeiträge für die Fondsanlage werden ent- einen anderen Fonds zu ersetzen. Als solche erheblichen Än- sprechend der neu festgelegten Verteilung angelegt (Switch). derungen gelten insbesondere: c) Es werden sowohl Ihr vorhandenes Fondsguthaben als auch Ihre künftigen Sparbeiträge für die Fondsanlage entsprechend - Nachträgliche Erhebung oder Erhöhung von Gebühren der neu festgelegten Verteilung umgeschichtet bzw. angelegt. beim Fondseinkauf bzw. -verkauf sowie die Einführung von Performance Fees durch die von uns beauftragte Kapital- Ein Fondswechsel in Verbindung mit einem Strategiedepot erfolgt anlagegesellschaft, ausschließlich nach Möglichkeit c). - Verletzung von vertraglichen Pflichten durch die Kapitalan- lagegesellschaft, Die Anzahl der Investmentfonds, die in Ihrem Depot gleichzeitig - Änderung der Fristen für den Kauf oder Verkauf von Fonds gehalten werden können, ist unbegrenzt. durch die Kapitalanlagegesellschaft; hierzu zählt auch die zeitweise Aussetzung der Rücknahme, Die Umrechnung des Guthabens werden wir bei einem Fonds- - die Kapitalanlagegesellschaft ändert die Anlagestrategie wechsel nach den Abs. a) oder c) nach Eingang Ihres Auftrages eines Fonds wesentlich oder in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) unverzüglich vornehmen. - das Guthaben aller Versicherungsnehmer in einem Fonds Wünschen Sie den Fondswechsel zu einem späteren Termin, ist beträgt – über alle bei uns bestehenden Versicherungs- der Anteilpreis des Börsentages, zu welchem Sie die Änderung verträge betrachtet – länger als sechs Monate weniger als wünschen, maßgebend. Fällt Ihr Wunschtermin auf einen börsen- 10.000 EUR. freien Tag, gilt der letzte Börsentag davor. Eine erhebliche Änderung kann sich auch aus Gesetzen oder auf- (6) - unbesetzt - sichtsrechtlichen Anforderungen ergeben. In diesen Fällen wird auch der vorhandene Wert des Fondsguthabens des betroffenen Fonds Wann können wir einen von Ihnen gewählten Fonds austau- auf den Ersatzfonds übertragen. Absatz (7) a) – d) gilt entsprechend. schen? (7) Wenn die Kapitalanlagegesellschaft die Ausgabe von Anteilen §7 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht eines in Ihrem Vertrag enthaltenen Fonds beschränkt, aussetzt rechtzeitig zahlen? oder endgültig einstellt, werden wir Sie hierüber in Textform be- nachrichtigen. Erster Beitrag oder Einmalbeitrag (§ 37 VVG) a) Ist Ihre laufende Beitragszahlung von dieser Änderung betroffen, (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht recht- werden wir Ihnen als Ersatz einen neuen Fonds vorschlagen. zeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht erfolgt ist – Der neue Fonds soll dabei in Anlageziel und Anlagepolitik dem vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen bisherigen Fonds weitgehend entsprechen (Ersatzfonds). Auf wurde, dass Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten die Auswahlkriterien dieses Fonds werden wir Sie ausdrücklich haben. Bei einem Rücktritt können wir von Ihnen die Kosten der in unserem Schreiben hinweisen. Sofern Sie unserem Vorschlag zur Gesundheitsprüfung durchgeführten ärztlichen Untersuchun- nicht innerhalb von sechs Wochen ab Zugang des Benachrichti- gen und Auskünfte verlangen. gungsschreibens widersprechen, werden wir Ihre für die Anlage -9- [Seite 10] (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver- bei vollem Todesfall- Versicherungsschutz: sicherungsfalles noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung - Die Beiträge für die ersten drei Versicherungsjahre sind voll- verpflichtet. Dies gilt nur, sofern wir Sie durch gesonderte Mittei- ständig gezahlt und lung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) oder durch einen - das Deckungskapital ist höher als die zu stundenden Beiträge auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf diese Rechtsfolge und aufmerksam gemacht haben. Unsere Leistungspflicht besteht je- - es besteht kein Beitragsrückstand und doch, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie das Ausbleiben der - der Vertrag ist zum Zeitpunkt der Geltendmachung des An- Zahlung nicht zu vertreten haben. spruchs nicht gekündigt. Folgebeitrag (§ 38 VVG) Eine Zuführung von Beitragsanteilen in Fonds erfolgt jedoch nicht. (3) Wenn ein Folgebeitrag oder ein sonstiger Betrag, den Sie aus dem Versicherungsverhältnis schulden, nicht rechtzeitig gezahlt Für eine Stundung der Beiträge ist eine Vereinbarung in Textform worden ist oder eingezogen werden konnte, erhalten Sie von uns mit uns erforderlich, in der auch die Höhe des Stundungszinses auf Ihre Kosten eine Mahnung in Textform. Darin setzen wir Ihnen vereinbart wird. eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen. Nach Vereinbarung haben Sie die nicht gezahlten Beiträge in Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zah- einem Betrag nachzuzahlen. Ist in Ihrem Vertrag kein BU-Opti lungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungs- eingeschlossen, haben Sie zudem alternativ die Möglichkeit, die schutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalles noch mit gestundeten Beiträge in Form eines Mehrbeitrags bis zum Ende der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie der Beitragszahlungsdauer zu entrichten. bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der Frist wirksam, Für eventuell eingeschlossene Zusatzversicherungen gelten – wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer mit der Zahlung in sofern in den jeweiligen Besonderen oder Zusatz-Bedingungen Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müssen wir Sie ebenfalls hin- keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden – für den weisen. Fall der Beitragsstundung die vorstehenden Regelungen. Ein verminderter Versicherungsschutz bleibt nur dann bestehen, wenn sich gemäß § 10 Abs. (4) S. 4 eine beitragsfreie Versiche- §8 Wann können Sie den Beitrag reduzieren? rungsleistung ergibt. (1) Sind laufende Beitragszahlungen vereinbart, können Sie jeder- Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den Vertrag zeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) verlangen, mit einer ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen, wenn Sie sich Frist von einer Woche zum Ablauf der laufenden Versicherungs- noch immer mit den Beiträgen oder Kosten in Verzug befinden. periode gemäß § 5 Abs. (1), den Beitrag zu Ihrer Versicherung Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf zu reduzieren. Eine Beitragsreduzierung ist jedoch nur möglich, diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung wenn der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch Mindestbetrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet und kein mit Ablauf der Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch Beitragsrückstand besteht. immer mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs- sen wir Sie ebenfalls hinweisen. (2) Eine Beitragsreduzierung ist mit Nachteilen verbunden, weil dies zu einer Reduzierung der Leistungen führt. Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nachzah- len, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist. Nachzahlen (3) Bei Beitragsreduzierung nehmen wir einen anteiligen Stornoab- können Sie nur zug gemäß § 10 Abs. (5) vor. - innerhalb eines Monats nach der Kündigung, (4) Im Todesfall wird eine Todesfallleistung nach § 1 Abs. (15) a) auf - oder wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbun- Basis der durch die Beitragsreduzierung verminderten Beitrags- den worden ist, innerhalb eines Monats nach Fristablauf. summe gezahlt. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung un- wirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungsfälle, die §9 Wann können Sie Ihre Versicherung kündi- zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Zahlung eintreten, gen? besteht kein oder nur ein verminderter Versicherungsschutz. Kündigung Gestaltungsmöglichkeiten bei Zahlungsschwierigkeiten (1) Sie können Ihre Versicherung jederzeit zum Ablauf der laufenden (4) Bei Zahlungsschwierigkeiten bieten wir Ihnen auf Antrag in Text- Versicherungsperiode gemäß § 5 Abs. (1) – jedoch nur vor dem form (z. B. per Brief oder E-Mail) unter Beachtung der Voraus- Fälligkeitstag der ersten Rente – ganz oder teilweise in Textform setzungen des § 10 folgende Möglichkeiten, Ihre finanzielle (z. B. per Brief oder E-Mail) kündigen. Bei teilweiser Kündigung Belastung zu reduzieren: gelten die folgenden Regelungen nur für den gekündigten Ver- tragsteil. a) Beitragsherabsetzung: Sie können verlangen, den Beitrag he- rabzusetzen (vgl. § 8). (2) Kündigen Sie Ihre Versicherung nur teilweise, ist diese Kündigung unwirksam, wenn b) Beitragsfreistellung: Sie können verlangen, ganz oder teilweise von der Beitragspflicht befreit zu werden (vgl. § 10). - der fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den jähr- lichen Mindestbetrag von 300 EUR unterschreitet oder (5) Nach Ende der Beitragsfreistellung können Sie unter der Voraus- - das verbleibende Deckungskapital nach der Teilkündigung we- setzung des § 10 Abs. (6) die nicht gezahlten Beiträge in einem niger als 1.500 EUR beträgt. Betrag nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die rest- liche Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gilt Auf die Unwirksamkeit Ihrer Kündigung werden wir Sie hinweisen. § 6 Abs. (2) entsprechend. Wollen Sie in diesem Fall Ihre Versicherung beenden, müssen Bei Beitragsfreistellung der Hauptversicherung erlischt eine even- Sie also ganz kündigen. Die Mindest-Todesfallleistung nach § 1 tuell eingeschlossene Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abs. (15) a) oder c) verringert sich dadurch. Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer Rückkaufswert aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenver- sicherung (BU-Opti) gemäß § 6 Abs. (3) der für diese Versiche- (3) Nach Kündigung haben wir gemäß § 169 VVG den Rückkaufs- rung geltenden Besonderen Bedingungen. wert zu erstatten. Der Rückkaufswert ist der nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik berechnete Zeitwert der Beitragsstundung Versicherung. Dieser entspricht dem Wert des Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16). Bei einem (6) Sie haben einmal während der gesamten Vertragslaufzeit unter Vertrag mit laufender Beitragszahlung ist der Rückkaufswert min- folgenden Voraussetzungen gegen Zahlung eines Stundungszin- destens der Zeitwert, der sich bei gleichmäßiger Verteilung der ses Anspruch auf eine Stundung der Beiträge bis zu 24 Monaten angesetzten Abschluss- und Vertriebskosten auf die ersten fünf - 10 - [Seite 11] Vertragsjahre ergibt (Mindestrückkaufswert). Dies gilt nicht bei § 10 Wann können Sie Ihre Versicherung bei- Versicherungen gegen Einmalbeitrag sowie bei Zuzahlungen ge- tragsfrei stellen und welche Wirkung hat mäß § 13. In diesen Fällen werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung vom De- dies auf unsere Leistung? ckungskapital in einem Betrag in Abzug gebracht. Ist die verein- barte Beitragszahlungsdauer kürzer als fünf Jahre, verteilen wir (1) Sie können jederzeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ver- diese Kosten auf die Beitragszahlungsdauer. In jedem Fall wer- langen, zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode gemäß den wir die aufsichtsrechtlichen Regelungen über Höchstzillmer- § 5 Abs. (1) ganz oder teilweise von Ihrer Beitragszahlungspflicht sätze beachten. befreit zu werden (Beitragsfreistellung). Abzug (2) Die Beitragsfreistellung Ihrer Versicherung kann mit Nach- teilen verbunden sein. Der Wert des bei Beitragsfreistellung (4) Von dem so ermittelten Rückkaufswert nehmen wir einen Abzug zur Verfügung stehenden Deckungskapitals erreicht nicht (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR. Wird der Ver- unbedingt die Summe der eingezahlten Beiträge, da aus trag nur teilweise gekündigt, wird der Stornoabzug anteilig ge- diesen auch die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § kürzt. Der Abzug beläuft sich in diesem Fall aber mindestens auf 17 finanziert werden. Darüber hinaus hängt der Wert des zur 10 EUR. Verfügung stehenden Deckungskapitals vom Wert der Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteileinheiten Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu- ab. lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe- (3) Die zur Deckung des Todesfallrisikos bestimmten Beiträge, die lastet. Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berück- benötigten Verwaltungskostenanteile und ggf. die Gebühr für das sichtigt: Management des Strategiedepots werden gemäß § 6 Abs. (1) bis zum Vertragsende dem Deckungskapital entnommen. Dies kann Veränderungen der Risikolage – bei ungünstiger Entwicklung des Werts der zugrunde liegenden Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass Investmentfonds – dazu führen, dass das Deckungskapital vor das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs- Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer aufgebraucht ist. In nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam- diesem Fall erlischt der Versicherungsvertrag und damit der Ver- mensetzt. sicherungsschutz. Hierüber werden wir Sie informieren. Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher- (4) Bei einer Beitragsfreistellung setzen wir gemäß § 165 VVG die tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem Versicherungsleistungen zu dem verlangten Termin auf beitrags- hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulato- freie Versicherungsleistungen herab. Die verminderte Todes- rischen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv fallleistung für die restliche Versicherungsdauer bei Wahl des durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Todesfallschutzes nach § 1 Abs. (15) a) wird bei einer Beitrags- freistellung auf Grundlage der bis zum Termin der Beitragsfreistel- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital lung fällig gewordenen Beiträge der Hauptversicherung ermittelt. Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- Bei einer teilweisen Beitragsfreistellung bei Wahl des Todesfall- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil schutzes nach § 1 Abs. (15) a) ermitteln wir die verminderte To- des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den desfallleistung auf Grundlage der bis zum Termin der Beitrags- Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- freistellung fällig gewordenen Beiträge und der ab dem Zeitraum schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- der teilweisen Beitragsfreistellung noch verbleibenden Beitrags- nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- zahlungen für die Hauptversicherung. her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren Abzug und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- (5) Von dem aus Ihrer Versicherung für die Bildung der beitragsfreien den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Rente zur Verfügung stehenden Betrag nehmen wir einen Abzug Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit (sog. Stornoabzug) vor. Der Abzug beträgt 50 EUR. Wird der Ver- von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes trag nur teilweise beitragsfrei gestellt, wird der Stornoabzug antei- Kapital wesentlich teurer wäre. lig gekürzt. Der Abzug beläuft sich in diesem Fall aber mindestens auf 10 EUR. Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für angemessen. Die Vornahme dieses Abzugs ist nach § 169 Abs. 5 VVG nur zu- lässig, wenn er vereinbart, beziffert und angemessen ist. Für die Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Abzug zugrun- generelle Angemessenheit des Stornoabzugs sind wir beweisbe- de liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall entweder dem lastet. Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesentlich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – Bei seiner Kalkulation werden folgende Umstände berücksichtigt: entsprechend herabgesetzt. Veränderungen der Risikolage Dieser Abzug entfällt Die Kalkulation von Versicherungsprodukten basiert darauf, dass das Versichertenkollektiv sich gleichmäßig aus Versicherungs- - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)), nehmern mit einem hohen und einem geringeren Risiko zusam- - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem mensetzt. Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat. Da vor allem Personen mit einem geringen Risiko das Versicher- Rückständige Beiträge werden vom Rückkaufswert abgezogen. tenkollektiv eher vorzeitig verlassen, als Personen mit einem hohen Risiko (sog. Antiselektion), wird in Form eines kalkulato- (5) Die Kündigung Ihrer Versicherung kann mit Nachteilen ver- rischen Ausgleichs sichergestellt, dass dem Versichertenkollektiv bunden sein. Der Rückkaufswert erreicht nicht unbedingt die durch die vorzeitige Vertragskündigung kein Nachteil entsteht. Summe der eingezahlten Beiträge, da aus diesen auch die Abschluss- und Vertriebskosten gemäß § 17 finanziert wer- Ausgleich für kollektiv gestelltes Risikokapital den. Darüber hinaus hängt der Rückkaufswert vom Wert der Wir bieten Ihnen im Rahmen des vereinbarten Versicherungs- Ihrer Versicherung insgesamt gutgeschriebenen Anteilein- schutzes Garantien und Optionen. Dies ist möglich, weil ein Teil heiten ab. des dafür erforderlichen Risikokapitals (Solvenzmittel) durch den Versichertenbestand zur Verfügung gestellt wird. Bei Neuab- (6) Eine Rückzahlung der Beiträge im Falle einer Kündigung können schluss eines Vertrages partizipiert dieser an bereits vorhande- Sie nicht verlangen. nen Solvenzmitteln. Während der Laufzeit muss der Vertrag da- her Solvenzmittel zur Verfügung stellen. Bei Vertragskündigung (7) Anstelle der Auszahlung des Rückkaufswertes gemäß § 9 Abs. gehen diese Solvenzmittel dem verbleibenden Bestand verloren (3) als Geldleistung können Sie bis zum Wirksamwerden der Kün- und müssen deshalb im Rahmen des Abzugs ausgeglichen wer- digung eine Übertragung der Anteileinheiten verlangen. Für die den. Der interne Aufbau von Risikokapital ist regelmäßig für alle Übertragung gelten die Vorschriften von § 1 Abs. (13) entspre- Versicherungsnehmer die günstigste Finanzierungsmöglichkeit chend. von Optionen und Garantien, da eine Finanzierung über externes - 11 - [Seite 12] Kapital wesentlich teurer wäre. den Abs. (4) bis (8) im Rahmen der Grenzen gemäß Abs. (1) S. 3 ohne erneute Wartezeit zu erhöhen, sofern bei Vertragsabschluss Wir halten den Abzug aus den vorgenannten Gründen daher für das Recht auf laufende Erhöhung gemäß den „Besondere Be- angemessen. Sofern Sie uns aber nachweisen, dass die dem Ab- dingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Dy- zug zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem konkreten Fall ent- namik“ vereinbart war. Diese Erhöhung bezeichnen wir als Nach- weder dem Grunde nach nicht zutreffen oder der Abzug wesent- versicherung. lich niedriger zu beziffern ist, entfällt der Abzug bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. (4) Das Recht auf Nachversicherung können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Dieser Abzug entfällt - Heirat oder Begründung einer Lebenspartnerschaft nach § 1 - in der flexiblen Zuwachsphase (vgl. § 3 Abs. (7)), LPartG der versicherten Person, - in den letzten fünf Jahren der Aufschubzeit, sofern zu diesem - Geburt eines Kindes der versicherten Person, Zeitpunkt der Vertrag bereits fünf Jahre bestanden hat. - Adoption eines Kindes durch die versicherte Person, - Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft nach § Das nach § 9 Abs. (3) berechnete Deckungskapital Ihrer Versi- 15 LPartG der versicherten Person vom Ehe- oder Lebens- cherung wird um rückständige Beiträge herabgesetzt. partner, - Wechsel der versicherten Person in die berufliche Selbstän- (6) Unterschreitet bei einer Beitragsfreistellung das in Abs. (4) ge- digkeit, nannte Deckungskapital den Mindestbetrag von 1.500 EUR, so - Befreiung des selbständigen Handwerkers von der Versiche- erlischt der Vertrag. Sie erhalten in diesem Fall – soweit vorhan- rungspflicht in der Gesetzlichen Rentenversicherung zu dem den – den Rückkaufswert gemäß § 9 Abs. (3). Eine teilweise Be- Zeitpunkt, in dem die Mindestversicherungspflicht erfüllt ist, freiung von der Beitragspflicht ist jedoch nur möglich, wenn der - Bestehen der Meisterprüfung der versicherten Person, fortzuzahlende Beitrag für die Hauptversicherung den Mindest- - Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie (Kaufpreis mind. betrag von 300 EUR jährlich nicht unterschreitet. 50.000 EUR) durch die versicherte Person, - Reduzierung der gesetzlichen bzw. berufsständischen Hin- (7) Wiederaufnahme der Beitragszahlung zu einer beitragsfrei terbliebenenabsicherung durch eine Gesetzesänderung bzw. gestellten Versicherung Satzungsänderung Nach Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung können Sie wahrnehmen. Über den Eintritt o.g. Ereignisse sind entsprechen- jederzeit verlangen, die Beitragszahlung wieder aufzunehmen, de Nachweise zu erbringen. Außerdem können Sie alle fünf Jahre sofern die Wiederaufnahme innerhalb von drei Jahren seit dem eine Nachversicherung mit Beginn zum Jahrestag des Versiche- Zeitpunkt der ganzen oder teilweisen Beitragsfreistellung erfolgt. rungsbeginns verlangen, wenn Sie dies mindestens sechs Mona- In diesem Fall führen wir Ihren Vertrag mit den bei Vertragsab- te vorher beantragen. schluss vereinbarten Rechnungsgrundlagen weiter. Ansonsten ist die Wiederaufnahme der Beitragszahlungspflicht nach einer Bei- (5) Ab einer Summe von 50.000 EUR riskiertem Kapital**) zum ge- tragsfreistellung ausgeschlossen. wünschten Zeitpunkt der Erhöhung des Todesfallschutzes kann die Nachversicherung nur vorbehaltlich einer Risikoprüfung be- (8) Für die Umrechnung der nachgezahlten Beiträge in Anteileinhei- antragt werden. ten gelten § 6 Abs. (1) und (2) entsprechend. (6) Die Todesfallleistung innerhalb der ersten 3 Versicherungsjahre (9) Nach Wiederaufnahme der Beitragszahlung wird bei Wahl des To- bestimmt sich – auch nach Ausübung der Nachversicherung – ge- desfallschutzes nach § 1 Abs. (15) a) im Todesfall eine Todesfall- mäß § 1 Abs. (15) a). leistung auf Basis der durch die Beitragsfreistellung verminderten Beitragssumme gezahlt. (7) Wenn nichts Abweichendes vereinbart wird, gelten alle Vereinba- rungen, die dem ursprünglichen Versicherungsvertrag zugrunde (10) Nach Ende der Beitragsfreistellung (vgl. § 7 Abs. (4) b) und Abs. liegen, auch für die Nachversicherung. (5)) können Sie die nicht gezahlten Beiträge in einem Betrag nachzahlen oder in Form eines Mehrbeitrages für die restliche (8) Ihr Recht auf Nachversicherung ohne erneute Wartezeit erlischt, Aufschubzeit ausgleichen. Für nachzuzahlende Beiträge gelten § wenn 6 Abs. (1) und (2) entsprechend. - Sie das Recht auf laufende Erhöhung gemäß den "Besonde- re Bedingungen für fondsgebundene Rentenversicherung mit § 11 Können Sie die Höhe des Todesfallschutzes Dynamik" verloren haben oder bei Wahl des Modells „Erstattung von x % - die restliche Aufschubzeit weniger als 12 Jahre beträgt. der Beitragssumme“ verändern? (9) Durch die Änderung des Todesfallschutzes ändert sich auch der (1) Sie haben die Möglichkeit, sofern Sie gemäß § 1 Abs. (15) a) zur Deckung des Todesfallrisikos benötigte Risikobeitrag gemäß das Leistungsmodell „Erstattung von x % der Beitragssumme“ § 6 Abs. (1), der monatlich dem Deckungskapital entnommen gewählt haben, den vereinbarten Todesfallschutz – vorbehaltlich wird. Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbeitrag bleibt unver- einer Risikoprüfung – zu ändern, sofern die versicherte Person ändert. Eine Erhöhung der Todesfallleistung hat somit zur Folge, zum gewünschten Änderungszeitpunkt das 18. Lebensjahr voll- dass ein entsprechend geringerer Sparbeitrag in die von Ihnen endet hat. Die Änderung des Todesfallschutzes muss von Ihnen gewählten Investmentfonds bzw. Strategiedepots fließt. in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail), mit einer Frist von einer Woche zum darauf folgenden Monatsersten, beantragt werden. (10) Für die Änderung des Todesfallschutzes wird eine Gebühr nach Der Todesfallschutz kann – in 10 %-Schritten – zwischen 10 % unseren Bestimmungen über Gebühren für fondsgebundene Ver- und 200 % der Beitragssumme gewählt werden. sicherungen gemäß § 24 erhoben. (2) Die Wartezeit nach einer Erhöhung des Todesfallschutzes beträgt 3 Jahre. Stirbt die versicherte Person während dieser Wartezeit, § 12 Wann können Sie den Beitrag erhöhen? wird die Todesfallleistung gemäß § 1 Abs. (15) a) ohne Berück- sichtigung der Erhöhung des Todesfallschutzes ermittelt. Bei Tod (1) Sie haben unter Berücksichtigung der Abs. (5) und (6) das Recht, infolge eines Unfalls innerhalb der Wartezeit leisten wir die er- mit einer Frist von einer Woche zur nächsten Beitragsfälligkeit höhte Todesfallleistung. Die Vorschriften des § 2 Abs. (2) gelten Ihres Vertrages in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu ver- entsprechend. langen – vorbehaltlich einer Risikoprüfung – Ihren bisherigen, laufenden Beitrag zu erhöhen. Voraussetzung dafür ist, dass der Erhöhung des Todesfallschutzes ohne Wartezeit (Nachver- bisher vereinbarte Beitrag laufend bezahlt ist. sicherung) (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- (3) Sie haben das Recht, den bei Versicherungsabschluss vereinbar- leistungen. Es gelten die „Allgemeine Bedingungen für die fonds- ten Todesfallschutz unter den Voraussetzungen der nachfolgen- gebundene Rentenversicherung“ des bestehenden Vertrages. **Das riskierte Kapital entspricht der versicherten Todesfallleistung gemäß § 1 Abs. (15) a) einschließlich der gewünschten Erhöhung, abzüglich des vorhan- denen Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3). Für die Ermittlung des riskierten Kapitals werden alle fondsgebundenen Rentenversicherungen der versicherten Person, bei denen die uniVersa Lebensversicherung a.G. Risikoträger ist, - 12 - berücksichtigt. [Seite 13] Der für die Erhöhung geltende Rentenfaktor basiert auf den zum unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit dem vor- Erhöhungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rechnungs- sätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen grundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen. Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von radioaktiven, biologischen oder chemischen (3) Die Beitragserhöhung setzt die Fristen gemäß § 1 Abs. (15) a), § Stoffen beschränkt sich unsere Leistungspflicht auf die Auszah- 11 Abs. (2), § 14 Abs. (3) und (4) sowie § 15 Abs. (13) erneut in lung des Wertes des zum Stichtag des § 1 Abs. (16) festgestellten Lauf. Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3), sofern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, das Leben einer Vielzahl (4) Die Versicherungsleistungen eines ggf. abgeschlossenen BU-Opti von Personen zu gefährden und zu einer nicht vorhersehbaren werden bei der Beitragserhöhung nicht erhöht. Veränderung des Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen führt, so dass die Erfüllbarkeit der zuge- (5) Die Beitragserhöhung wird für die gesamte verbleibende Bei- sagten Versicherungsleistungen nicht mehr gewährleistet ist und tragszahlungsdauer des bereits bestehenden Versicherungsver- dies von einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt trages abgeschlossen, wobei die verbleibende Beitragszahlungs- wird. Abs. (3) bleibt unberührt. dauer mindestens 5 Jahre betragen muss. (6) Die Summe der jährlich zu zahlenden Beiträge der Beitragserhö- § 15 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeige- hung muss – ohne Berücksichtigung eines ggf. eingeschlossenen pflicht? BU-Opti – mindestens 300 EUR betragen. (1) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, (7) Von der Möglichkeit der Beitragserhöhung können Sie während dass Sie als Versicherungsnehmer alle vor Vertragsabschluss der Vertragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vor- in Textform gestellten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig aussetzungen gemäß Abs. (1), (5) und (6) eingehalten werden. beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt ins- besondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Er- krankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden. § 13 Können Sie Zuzahlungen zu den laufenden Beiträgen leisten? (2) a) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und voll- (1) Sie haben das Recht, mit einer Frist von einer Woche zum darauf ständige Beantwortung der Fragen verantwortlich. folgenden Monatsersten jederzeit in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) zu verlangen, zusätzlich zur laufenden Beitragszahlung b) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerheblichen oder zum vereinbarten Einmalbeitrag Zuzahlungen zu Ihrem Ver- Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Person den sicherungsvertrag zu leisten. gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig handelt, wer- den Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Kenntnis ge- (2) Die Zuzahlung bewirkt eine Erhöhung des Deckungskapitals habt oder arglistig gehandelt. Ihrer Versicherung. Für die Zuzahlung sowie die erhöhten Ver- sicherungsleistungen gelten die „Allgemeine Bedingungen für die Rücktritt fondsgebundene Rentenversicherung“ des bestehenden Vertra- ges. Der für die Zuzahlung geltende Rentenfaktor basiert auf den (3) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschut- zum Zuzahlungszeitpunkt für das Neugeschäft gültigen Rech- zes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person nungsgrundlagen für fondsgebundene Rentenversicherungen. (vgl. Abs. (2)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns (3) - entfällt - nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahr- (4) Die Versicherungsleistungen eines etwaig abgeschlossenen BU- lässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir Opti sowie ein nach § 1 Abs. (15) a) vereinbarter Todesfallschutz kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den werden durch die Zuzahlung nicht erhöht. Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. (5) Eine Zuzahlung muss spätestens 6 Monate vor dem vereinbarten Rentenbeginn erfolgen. Die Zuzahlung muss jeweils mindestens (4) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben 500 EUR betragen. Die Summe der Zuzahlungen darf in einem wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt Versicherungsjahr 50.000 EUR nicht übersteigen. unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder (6) Von der Möglichkeit der Zuzahlung können Sie während der Ver- für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch tragslaufzeit mehrfach Gebrauch machen, sofern die Vorausset- für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ur- zungen gemäß Abs. (1) und (5) eingehalten werden. sächlich war. Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeige- pflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. § 14 Was gilt bei Wehrdienst, Unruhen, Krieg (5) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waf- wir den Rückkaufswert (§ 9 Abs. (3)). Die Rückzahlung der Bei- träge können Sie nicht verlangen. fen / -Stoffen? Kündigung (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig davon, auf welcher Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir gewähren (6) Ist unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen, weil die Verletzung der Versicherungsschutz insbesondere auch dann, wenn die versi- vorvertraglichen Anzeigepflicht weder auf Vorsatz noch auf grober cherte Person in Ausübung des Wehr- oder Polizeidienstes oder Fahrlässigkeit beruhte, können wir den Vertrag unter Einhaltung bei inneren Unruhen den Tod gefunden hat. einer Frist von einem Monat kündigen. (2) Bei Ableben der versicherten Person vor dem Rentenbeginn in (7) Wir haben kein Kündigungsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegeri- dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten schen Ereignissen beschränkt sich unsere Leistung auf die Aus- Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen zahlung des Wertes des Deckungskapitals gemäß § 1 Abs. (3), hätten. den wir zum Stichtag gemäß § 1 Abs. (16) feststellen. Beitrags- rückstände werden von diesem Wert abzogen. (8) Kündigen wir die Versicherung, wandelt sie sich mit der Kündi- gung in eine beitragsfreie Versicherung um (§ 10). (3) Nach Ablauf der ersten drei Versicherungsjahre entfällt diese Einschränkung unserer Leistungspflicht, wenn die versicherte Rückwirkende Vertragsanpassung Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie während eines Auf- (9) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag enthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, aber zu an- und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. deren Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Be- dingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. (4) Bei Ableben der versicherten Person vor dem Rentenbeginn in - 13 - [Seite 14] (10) Erhöht sich durch die Vertragsanpassung der Beitrag um mehr als ckungskapital (§ 1 Abs. (3)) zum Stichtag nach § 1 Abs. (16)) zu 10 % oder schließen wir den Versicherungsschutz für den nicht Grunde. angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb ei- nes Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In der Mitteilung werden wir Sie auf das Kündigungsrecht hinweisen. § 17 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages ver- rechnet? Ausübung unserer Rechte (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ihren Bei- (11) Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung trag einkalkuliert. Es handelt sich um Abschluss- und Vertriebs- oder zur Vertragsanpassung nur berufen, wenn wir Sie durch kosten sowie übrige Kosten. gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeige- pflichtverletzung hingewiesen haben. Wir müssen unsere Rech- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbesondere te innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermittler. Außerdem beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der umfassen sie die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begrün- der Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- det, Kenntnis erlangen. Bei Ausübung unserer Rechte müssen wir hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeaufwen- die Umstände angeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur dungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere die Ver- Begründung können wir nachträglich weitere Umstände innerhalb waltungskosten. eines Monats nach deren Kenntniserlangung angeben. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten so- (12) Unsere Rechte auf Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung wie der übrigen Kosten können Sie den Verbraucherinformatio- sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand nen entnehmen. oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. (2) Für Ihren Versicherungsvertrag ist das Verrechnungsverfahren (13) Die genannten Rechte können wir nur innerhalb von fünf Jahren nach § 4 der Deckungsrückstellungsverordnung maßgebend. seit Vertragsschluss ausüben. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf Hierbei werden die ersten Beiträge zur Tilgung eines Teils der dieser Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf Abschluss- und Vertriebskosten herangezogen, soweit die Bei- der Frist geltend machen. Haben Sie die Anzeigepflicht vorsätz- träge nicht für Leistungen im Versicherungsfall, Kosten des lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. Versicherungsbetriebs in der jeweiligen Versicherungsperiode und aufgrund von gesetzlichen Regelungen für die Bildung der Anfechtung Deckungsrückstellung bestimmt sind. Der auf diese Weise zu til- gende Betrag ist nach der Deckungsrückstellungsverordnung auf (14) Wir können den Versicherungsvertrag auch anfechten, falls durch 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertrages zu zah- unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt auf lenden Beiträge beschränkt. Die restlichen Abschluss- und Ver- unsere Annahmeentscheidung Einfluss genommen worden ist. triebskosten werden über die gesamte Beitragszahlungsdauer Handelt es sich um Angaben der versicherten Person, so können gleichmäßig verteilt, die übrigen Kosten werden über die gesamte wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären, auch wenn Sie von Vertragslaufzeit verteilt, wobei die Höhe z. B. aufgrund der unter- der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht keine Kenntnis schiedlichen Fondskosten variieren kann. Bei Versicherungen hatten. Abs. (5) gilt entsprechend. gegen Einmalbeitrag und bei Zuzahlungen gemäß § 13 werden die gesamten Abschluss- und Vertriebskosten und ein Teil der Leistungserweiterung / Wiederherstellung der Versicherung übrigen Kosten zum Zeitpunkt der jeweiligen Zahlung in einem Betrag dem Deckungskapital entnommen. Die verbleibenden üb- (15) Die Abs. (1) bis (14) gelten bei einer unsere Leistungspflicht er- rigen Kosten werden auf die verbleibende Vertragslaufzeit verteilt. weiternden Änderung oder bei einer Wiederherstellung der Ver- sicherung entsprechend. Die Fristen nach Abs. (13) beginnen mit Zudem fallen in der Rentenbezugszeit Kosten an, die wir dem der Änderung oder Wiederherstellung der Versicherung bezüglich Deckungskapital entnehmen. des geänderten oder wiederhergestellten Teils neu zu laufen. (3) Das beschriebene Verrechnungsverfahren hat wirtschaftlich Erklärungsempfänger zur Folge, dass in der Anfangszeit Ihrer Versicherung die Ab- schluss- und Vertriebskosten den zur Anlage bestimmten Teil (16) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertragsände- des Beitrags gemäß § 6 Abs. (1) mindern. Daher sind in der rung sowie zur Anfechtung üben wir durch schriftliche Erklärung Anfangszeit Ihrer Versicherung nur geringe Beträge für einen aus, die Ihnen gegenüber abzugeben ist. Sofern Sie uns keine Rückkaufswert oder zur Beitragsfreistellung vorhanden. andere Person als Bevollmächtigten benannt haben, gilt nach Ihrem Ableben ein Bezugsberechtigter als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist auch ein Bezugsberechtigter § 18 Wie sind Sie an unseren Überschüssen be- nicht vorhanden oder kann sein Aufenthalt nicht ermittelt werden, teiligt? können wir den Inhaber des Versicherungsscheins zur Entgegen- nahme der Erklärung als bevollmächtigt ansehen. (1) Entscheidend für den Gesamtertrag des Vertrages vor Renten- beginn ist die Entwicklung des Sondervermögens gemäß § 1 (17) Haben Sie die Verletzung der Anzeigepflicht nicht zu vertreten, Abs. (1), an dem Sie unmittelbar beteiligt sind. Darüber hinaus verzichten wir auf die Anwendung des § 19 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 beteiligen wir Sie gemäß § 153 VVG an den Überschüssen und VVG. Bewertungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch Null Euro § 16 Unter welchen Voraussetzungen können Sie betragen. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, Ihre fondsgebundene Rentenversicherung - wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss in eine konventionelle (nicht fondsgebunde- unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen- ne) Rentenversicherung umwandeln? den (Abs. (2)), - wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (3)), (1) Sie können Ihre fondsgebundene Rentenversicherung durch - wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem Erklärung in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) mit Frist von Vertrag zuordnen (Abs. (4)), einem Monat zum Schluss einer jeden Versicherungsperiode (vgl. - warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra- § 5 Abs. (1)), frühestens zum Ende des fünften Versicherungs- ges nicht garantieren können (Abs. (5)) und jahres, in eine konventionelle (nicht fondsgebundene) von uns zu - wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs. diesem Zeitpunkt angebotene Rentenversicherung umwandeln. (6)). (2) Bei der Umwandlung bleiben Ihre Beitragszahlungsweise und die (2) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Höhe Ihres Beitrages unverändert. Auch der bisher vorgesehene Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir Beginn der Rentenzahlung ändert sich nicht. Die Versicherungs- diesen? leistungen berechnen wir nach anerkannten Regeln der Versiche- rungsmathematik auf Basis des von uns zu diesem Zeitpunkt für Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres den Neuzugang gültigen Rententarifs. Dabei legen wir das De- Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und - 14 - [Seite 15] aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres- a) Bonusrente abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für Die Überschüsse werden als Einmalbeitrag zur Erhöhung der die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge versicherten Rente nach den dann für den Neuzugang zugrun- zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen de zu legenden Rechnungsgrundlagen verwendet. Die erste Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- Rentenerhöhung erfolgt mit der ersten Rentenzahlung. Eine destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest- Erhöhung oder Reduzierung der Überschussanteile hat keine zuführungsverordnung). Auswirkungen auf die Höhe der erreichten Bonusrente. Bei Wahl der Pflegeoption verdoppelt sich bei Eintritt der Pflege- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses bedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die Bonusrente. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- b) Sofortrente rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn Die Überschüsse werden nach den dann für den Neuzugang der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun- zugrunde zu legenden Rechnungsgrundlagen für eine bei un- gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- veränderter Höhe der Überschussbeteiligung konstante Über- stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für schussrente verwendet. Eine Erhöhung oder Reduzierung der die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Überschussanteile führt zu einer Erhöhung bzw. Reduzierung Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier- der Überschussrente. Bei Wahl der Pflegeoption wird bei Ein- von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. tritt der Pflegebedürftigkeit im Sinne von § 3 Abs. (11) e) – j) die Sofortrente neu berechnet. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Ver- trages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung zur Rück- Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortlichen stellung für Beitragsrückerstattung nicht. Aktuars fest, wie der Überschuss auf die Gewinnverbände verteilt wird und setzt die entsprechenden Überschussanteilsätze fest Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun- (Überschussdeklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Ver- gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche- teilung verursachungsorientiert erfolgt. rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup- pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration zu berücksichtigen. Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des Überschusses. Die Mittel hierfür werden bei der Direktgutschrift (3) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? zulasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, an- sonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu (4) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die- bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. se Ihrem Vertrag zu? Ihr Vertrag ist dem nachfolgend genannten Gewinnverbänden Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapital- zugeordnet. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die anlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn- Die Vermögenswerte des Sondervermögens (Anlagestock) sind verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, gemäß § 341d HGB mit dem Zeitwert (Marktwert) in der Bilanz besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. auszuweisen, das heißt, es entstehen hierfür keine Bewertungs- reserven. Da die Ermittlung und rechnerische Zuordnung der Be- Beteiligung am Überschuss vor dem Rentenbeginn wertungsreserven auf die einzelnen Versicherungsverträge nach § 153 Abs. 3 VVG nach einem verursachungsorientierten Verfah- Ihre Versicherung gehört zum Gewinnverband „Fondsgebundene ren zu erfolgen hat, ergibt sich für fondsgebundene Rentenversi- Rentenversicherung-2025“ in der Bestandsgruppe „Inlandsge- cherungen praktisch keine Beteiligung an den Bewertungsreser- schäft / Lebensversicherung, bei der das Anlagerisiko vom Ver- ven. sicherungsnehmer getragen wird“. Während des Rentenbezuges werden wir Sie entsprechend an Bezüglich der Überschussbeteiligung gelten folgende Regelun- den Bewertungsreserven beteiligen. gen: Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die a) Sofern eine Todesfallleistung nach § 1 Abs. (15) a) oder c) Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- vereinbart ist, erhält Ihre Versicherung zu Beginn eines jeden fällt. Monats Risikoüberschussanteile, die in Prozent des Risikobei- trages zur Deckung des Todesfallrisikos bemessen werden. (5) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung nicht garantieren? b) Mit jeder Beitragszahlung erhält Ihre Versicherung Beitrags- überschussanteile in Prozent des Beitrags für die Hauptver- Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen sicherung. ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung c) Zu jedem Monatsanfang erhält Ihre Versicherung Kostenüber- des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der Kosten. schussanteile, die in Promille des Fondsguthabens zum Ende des vorhergehenden Monats bemessen werden. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Die zugeteilten Überschüsse werden gemäß § 6 Abs. (1) und (2) in Fondsanteile umgerechnet. Die Ermittlung der garantierten Rentenfaktoren bei Vertragsab- schluss erfordert eine vorsichtige Tarifkalkulation, bei der Ver- Beteiligung am Überschuss ab dem Rentenbeginn änderungen der Kapitalmärkte, eine ungünstige Entwicklung der versicherten Risiken und der Kosten berücksichtigt werden Ab dem Rentenbeginn gehört Ihre Versicherung zum Gewinn- müssen. Wenn sich Umstände, die der Kalkulation zugrunde verband „Rentenversicherungen-2025“ im Abrechnungsverband lagen, wesentlich ändern (z. B. Erhöhung der allgemeinen Le- „Kapitalbildende Lebensversicherung mit überwiegendem Er- benserwartung, nicht nur vorübergehend sinkende Renditen der lebensfallcharakter“ in der Bestandsgruppe „Inlandsgeschäft / Kapitalanlagen am Kapitalmarkt) und dies bei Vertragsabschluss Lebensversicherung mit Überschussbeteiligung, bei der das An- nicht vorhersehbar war und wir deswegen weitere Rückstellungen lagerisiko vom Versicherungsunternehmen getragen wird“. bilden müssen, sind wir berechtigt, die künftigen laufenden Über- schussanteile Ihres Vertrages hierfür heranzuziehen. Garantierte Für die während der Rentenbezugszeit entstehenden Überschüs- Leistungen bleiben davon unberührt. se können sie alternativ zwischen zwei Überschussbeteiligungs- systemen wählen. Die Wahl kann bis spätestens drei Monate (6) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? vor Rentenbeginn getroffen werden. Wird nichts vereinbart, so werden die Überschüsse nach Modell Bonusrente verwendet. Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- Ein Wechsel der Modelle während der Rentenbezugszeit ist nicht lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auf unserer möglich. Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht können - 15 - [Seite 16] Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. § 21 Wer erhält die Versicherungsleistung? Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst- Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer die mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die Leistung erhält. Gegebenenfalls bedarf es hierzu zusätzlich einer Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Sie können aber auch Zustimmung Dritter. unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen Zeit den Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns erfragen. Widerrufliches Bezugsrecht (1) Die Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir an § 19 Was ist zu beachten, wenn eine Versiche- Sie als unseren Versicherungsnehmer oder an Ihre Erben, falls rungsleistung verlangt wird? Sie uns keine andere Person benannt haben, die bei Eintritt des Versicherungsfalls die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag (1) Leistungen aus dem Versicherungsvertrag erbringen wir gegen erwerben soll (Bezugsberechtigter). Bis zum Eintritt des Versi- Vorlage des Versicherungsscheines. Zusätzlich können wir auch cherungsfalls können Sie das Bezugsrecht jederzeit widerrufen. den Nachweis der letzten Beitragszahlung bzw. der Einmalbei- Nach Ihrem Tod kann das Bezugsrecht nicht mehr widerrufen tragszahlung verlangen. werden. (2) Der Tod der versicherten Person ist uns unverzüglich anzuzeigen Unwiderrufliches Bezugsrecht und durch eine amtliche, Alter und Geburtsort enthaltende, Ster- beurkunde zu belegen. (2) Sie können in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsberechtigte sofort und unwiderruflich (3) Außerdem sind uns folgende Unterlagen einzureichen: die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag erwerben soll. So- bald wir Ihre Erklärung erhalten haben, kann dieses Bezugsrecht - wenn Leistungen wegen des Todes einer versicherten Per- nur noch mit Zustimmung des von Ihnen Benannten aufgehoben son fällig werden: ein ausführliches ärztliches oder amtliches werden. Zeugnis über die Todesursache sowie über Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tode der versicherten Person geführt Abtretung und Verpfändung hat. (3) Sie können Ihre Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungs- - wenn Rentenleistungen oder Kapitalabfindungen fällig wer- vertrag auch an Dritte abtreten oder verpfänden, soweit derartige den: ein amtliches, den Tag der Geburt enthaltendes Zeugnis Verfügungen rechtlich möglich sind. darüber, dass die Person, von deren Leben die Rentenzahlung abhängt, noch lebt. Ein solches Zeugnis können wir auch vor Anzeige jeder weiteren Rentenzahlung, allerdings nur einmal pro Ka- lenderjahr, verlangen. Zu Unrecht empfangene Rentenzahlun- (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts sowie eine gen sind an uns zurückzuzahlen. Abtretung oder Verpfändung von Ansprüchen und Rechten aus dem Versicherungsvertrag sind uns gegenüber nur und erst dann (4) Zur Klärung unserer Leistungspflicht können wir notwendige wei- wirksam, wenn sie uns vom bisherigen Verfügungsberechtigten tere Nachweise verlangen und erforderliche Erhebungen selbst in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) angezeigt worden sind. anstellen. Der bisherige Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versi- cherungsnehmer. Es können aber auch andere Personen sein, (5) Zusätzlich sind uns auf Verlangen die Auskünfte nach § 22 Abs. sofern Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Be- (3) und (4) zu erteilen. zugsberechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben. (6) Die mit den Nachweisen verbundenen Kosten trägt derjenige, der Rechtsübergang im Wege der Erbfolge die Versicherungsleistung beansprucht. (5) Gehen Ansprüche und Rechte aus dem Versicherungsvertrag in- (7) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebungen folge des Todes einer berechtigten Person auf deren Erben über, abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versicherungs- so können wir zum Nachweis des Erbrechts die Vorlage eines falls und des Umfangs unserer Leistungspflicht notwendig sind. Erbscheines verlangen. Wenn eine der in den Abs. (1) bis (6) genannten Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflichtig sind. § 22 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift Eine solche Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass unse- und Ihres Namens? Sonstige Mitteilungs- re Leistung nicht fällig wird. pflichten. (8) Unsere Geldleistungen überweisen wir dem Empfangsberechtig- ten auf seine Kosten. Bei Überweisungen in Länder außerhalb (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüglich des Europäischen Wirtschaftsraumes trägt der Empfangsberech- mitteilen. Anderenfalls können für Sie Nachteile entstehen, da wir tigte auch die damit verbundene Gefahr. eine an Sie zu richtende Willenserklärung mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte Anschrift senden können. In (9) Bei Leistungen in Anteilen hat uns der Empfangsberechtigte ein diesem Fall gilt unsere Erklärung drei Tage nach Absendung des Depot mitzuteilen, auf das wir die Anteile übertragen können. Für eingeschriebenen Briefes als zugegangen. Dies gilt auch, wenn Kosten und Gefahrtragung gilt Abs. (8) entsprechend. Sie die Versicherung in Ihrem Gewerbebetrieb genommen und Ihre gewerbliche Niederlassung verlegt haben. § 20 Welche Bedeutung hat der Versicherungs- (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. (1) entsprechend. schein? (3) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung, (1) Den Inhaber des Versicherungsscheins können wir als berechtigt Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen und ansehen, über die Rechte aus dem Versicherungsvertrag zu ver- Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie uns die fügen, insbesondere mit befreiender Wirkung für uns Leistungen hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterlagen bei in Empfang zu nehmen. Wir können aber verlangen, dass uns Vertragsabschluss, bei Änderung nach Vertragsabschluss oder der Inhaber des Versicherungsscheins seine Berechtigung nach- auf Nachfrage unverzüglich – d. h. ohne schuldhaftes Zögern – weist. zur Verfügung stellen. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der Status dritter Personen, die Rechte an ihrem Vertrag (2) In den Fällen des § 21 Abs. (4) brauchen wir den Nachweis der haben, für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. Berechtigung nur dann anzuerkennen, wenn uns eine Anzeige in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) des bisherigen Berechtigten (4) Notwendige Informationen im Sinne von Absatz (3) sind beispiels- vorliegt. weise Umstände, die für die Beurteilung • Ihrer steuerlichen Ansässigkeit und • der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben und - 16 - [Seite 17] • der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers § 27 Unter welchen Voraussetzungen können die vorstehenden Bedingungen geändert maßgebend sein können. werden? Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n) Steueridentifikationsnummer(n), das Geburtsdatum, der Geburts- (1) Gemäß § 164 VVG können wir eine Bestimmung in den vorste- ort und der Wohnsitz. Weitere Einzelheiten können Sie den für henden Bedingungen, welche durch höchstrichterliche Entschei- Ihren Vertrag geltenden Steuerinformationen entnehmen. dung oder durch bestandskräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden ist, durch eine neue Regelung ersetzen, wenn dies (5) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten und Un- zur Fortführung des Vertrages notwendig ist oder das Festhalten terlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen, an dem Vertrag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch gilt Folgendes: unter Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei Bei einer entsprechenden gesetzlichen Verpflichtung melden eine unzumutbare Härte darstellen würde. Diese neue Regelung wir Ihre Vertragsdaten an die zuständigen in- oder ausländi- ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die schen Steuerbehörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine Belange der Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. steuerliche Ansässigkeit im Ausland besteht. (2) Die neue Regelung nach Abs. (1) wird zwei Wochen, nachdem Ihnen die neue Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe § 23 Wie können Sie den Wert Ihrer Versicherung mitgeteilt worden sind, Vertragsbestandteil. erfahren? (1) Ab dem zweiten Versicherungsjahr erhalten Sie von uns einmal § 28 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie jährlich eine Information zu Ihrem Vertrag. Sie können dieser mit uns einmal nicht zufrieden sind? Mitteilung den Wert der Ihnen gutgeschriebenen Anteileinheiten sowie den Wert des Deckungskapitals entnehmen. Sie können (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind oder aber auch unabhängig von diesen Mitteilungen zu jeder anderen eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ihnen ge- Zeit den Wert des Deckungskapitals Ihrer Versicherung bei uns wünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbesondere die erfragen. nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen. (2) Der Wert einer Anteileinheit wird auch auf den Internetseiten der Versicherungsombudsmann Fondsgesellschaften börsentäglich veröffentlicht. (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Ombudsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie derzeit wie folgt: § 24 Welche Kosten stellen wir Ihnen gesondert Versicherungsombudsmann e.V. in Rechnung? Postfach 080632 10006 Berlin Wird aus von Ihnen veranlassten Gründen ein zusätzlicher Ver- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de waltungsaufwand verursacht, so können wir Ihnen die daraus ent- Internet: www.versicherungsombudsmann.de stehenden Kosten als pauschale Abgeltungsgebühr in Rechnung stellen. Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstelle. Wir Die gültigen pauschalen Abgeltungsgebühren entnehmen Sie haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfahren teilzuneh- bitte den „Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen men. Rentenversicherung“, die als Anhang beigefügt sind. Diese Be- stimmungen sind Bestandteil dieser Bedingungen. (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B. über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben, können Sofern Sie uns nachweisen, dass die der pauschalen Abgeltungs- Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die Plattform http:// gebühr zugrunde liegenden Annahmen in Ihrem Fall entweder ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre Beschwerde wird dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich dann über diese Plattform an den Versicherungsombudsmann niedriger zu beziffern sind, entfällt sie bzw. wird – im letzteren Fal- weitergeleitet. le – entsprechend herabgesetzt. Versicherungsaufsicht (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten Mei- § 25 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag An- nungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung auf, können wendung? Welche Vertragssprache gilt? Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht wenden. Als Ver- sicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundes- (1) Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- anstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht. Die derzeitigen Kontakt- land Anwendung. daten sind: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) (2) Die Vertragssprache ist Deutsch. Sektor Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Straße 108 53117 Bonn § 26 Wo ist der Gerichtsstand? E-Mail: poststelle@bafin.de (1) Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns bestimmt Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und sich die örtliche gerichtliche Zuständigkeit nach unserem Sitz. einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann. Sind Sie eine natürliche Person, ist auch das Gericht örtlich zu- ständig, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren Rechtsweg Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, Ihren gewöhnli- (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be- chen Aufenthalt haben. schreiten. (2) Sind Sie eine natürliche Person, müssen Klagen aus dem Versi- Unser Beschwerdemanagement cherungsvertrag gegen Sie bei dem Gericht erhoben werden, das (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns wen- für Ihren Wohnsitz oder, in Ermangelung eines solchen, den Ort den. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu zur Ver- Ihres gewöhnlichen Aufenthalts zuständig ist. Sind Sie eine juris- fügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt: tische Person, bestimmt sich das zuständige Gericht nach Ihrem Sitz oder Ihrer Niederlassung. uniVersa Lebensversicherung a.G. Kundenzufriedenheit (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnlichen Sulzbacher Str. 1-7 Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Vertrag die 90489 Nürnberg Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unseren Sitz haben. Dies gilt ebenso, wenn Sie eine juristische Person sind und Ihren Alternativ können Sie uns auch eine E-Mail schreiben: Sitz oder Ihre Niederlassung ins Ausland verlegen. kundenzufriedenheit@universa.de - 17 - [Seite 18] LVB-003 01.25 Zusatzbedingungen für die nachhaltige fondsgebundene Rentenversicherung (topgreeninvest RENTE) Soweit in diesen Zusatzbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die Allgemeinen Bedingungen für die fonds- gebundene Rentenversicherung. §1 Was bietet die topgreeninvest RENTE? §2 Wann können wir einen von Ihnen gewähl- ten Fonds austauschen? (1) Die Rente topgreeninvest RENTE berücksichtigt soziale und/ oder ökologische Kriterien sowohl in der Phase vor Rentenbeginn (1) In § 6 Abs. (7) der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebun- (=Aufschubzeit) als auch in der Rentenbezugszeit. dene Rentenversicherung ist geregelt, in welchen Fällen wir einen von Ihnen gewählten Fonds austauschen können. Zusätzlich zu (2) Anlage während der Aufschubzeit den dort beschriebenen Fällen können wir einen von Ihnen ge- wählten Fonds austauschen, wenn dieser nicht mehr mindestens Haben Sie sich für die topgreeninvest RENTE entschieden, kön- soziale und/oder ökologische Merkmale fördert. nen Sie während der Aufschubzeit Ihrer Versicherung nur solche Fonds oder Strategiedepots wählen, welche soziale und/oder In diesem Fall werden wir bei Wahl des Ersatzfonds zusätzlich ökologische Merkmale fördern („Art. 8-Fonds“) oder nachhalti- darauf achten, dass dessen Nachhaltigkeitsziele denen des aus- ge Investitionen als Anlageziel haben („Art. 9-Fonds“) und zum zutauschenden Fonds weitgehend entsprechen. Zeitpunkt des Wechsels für diesen Tarif zulässig sind. Art. 8 und Art. 9 beziehen sich dabei auf die Verordnung (EU) 2019/2088 (2) Ansonsten gilt das in § 6 Abs. (7) der Allgemeinen Bedingungen des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November für die fondsgebundene Rentenversicherung beschriebene Ver- 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Fi- fahren für den Fondsaustausch. nanzdienstleistungssektor (Offenlegungsverordnung). (3) Sollten Sie einen von uns im Rahmen des § 1 Abs. (17) der All- Unsere aktuellen Fonds und Strategiedepots, welche soziale und/ gemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversiche- oder ökologische Merkmale fördern oder nachhaltige Investitio- rung vorgeschlagenen Fonds gegen einen anderen austauschen nen als Anlageziel haben finden Sie auf unserer Internetseite. wollen, gilt für den von Ihnen gewählten Fonds § 1 Abs. (2) dieser Zusatzbedingungen. (3) Anlage während der Rentenbezugszeit Zu Rentenbeginn erfolgt die Anlage des Deckungskapitals Ihres §3 Wann enden die Zusatzbedingungen für die Vertrages in unserem Sicherungsvermögen (Näheres siehe § 6 topgreeninvest RENTE? der Allgemeinen Bedingungen für die fondsgebundene Renten- versicherung). Dabei berücksichtigen wir bei der Auswahl von Kapitalanlagen für das Sicherungsvermögen für die topgreenin- (1) Sie können jederzeit mit Wirkung zum nächsten Monatsersten die vest RENTE soziale und/oder ökologische Kriterien im Rahmen Zusatzbedingungen zur topgreeninvest RENTE kündigen. Für die des sog. Zuordnungsansatzes. Mehr dazu finden Sie auf unserer Kündigung genügt die Textform. Durch die Kündigung können Sie Internetseite. wieder alle Fonds und Strategiedepots wählen, die für diesen Tarif zum Zeitpunkt zur Verfügung stehen. Die sozialen und/oder ökologischen Kriterien für die Kapitalanla- gen im Sicherungsvermögen können sich im Laufe der Zeit ver- (2) Wählen Sie entgegen der Vorgabe nach § 1 Abs. (2) dieser Be- ändern. Den aktuellen Stand können Sie auf unserer Internetseite dingungen einen nicht-nachhaltigen Fonds oder ein nicht-nach- abrufen. haltiges Strategiedepot ohne vorher zu kündigen, enden diese Zusatzbedingungen für die topgreeninvest RENTE automatisch (4) Ablaufmanagement mit dem Tag der entsprechenden Änderung. Hierüber werden wir Sie informieren. Für das Ablaufmanagement werden wir Ihnen einen Zielfonds vorschlagen, der neben den in § 1 Abs. (17) der Allgemeinen Nicht-nachhaltige Fonds bzw. nicht-nachhaltige Strategiedepots Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung be- sind solche, die schriebenen Kriterien auch mindestens soziale und/oder ökologi- - weder soziale und/oder ökologische Merkmale fördern sche Merkmale fördert („Art. 8-Fonds“) oder nachhaltige Investi- - noch nachhaltige Investitionen als Anlageziel haben. tionen als Anlageziel hat („Art. 9-Fonds“). (3) Ihren Versicherungsvertrag führen wir in beiden Fällen im glei- Sollten Sie einen anderen als den von uns vorgeschlagenen Ziel- chen Tarif weiter, ohne dass beim Ablaufmanagement oder wäh- fonds wählen, gilt für die Wahl des Ersatzfonds Abs. (2). rend der Rentenbezugszeit soziale und/oder ökologische Krite- rien in besonderem Maße berücksichtigt werden. (5) Überschussbeteiligung Die „Zusatzbedingungen für die nachhaltige fondsgebundene Rentenversicherung“ entfallen, alle übrigen Vertragsbestimmun- Obwohl die Anlage Ihres Deckungskapitals zum Zeitpunkt des gen bleiben unberührt. Rentenbeginns nach dem Zuordnungsansatz erfolgt, erfolgt die Beteiligung an den Überschüssen aus den Kapitalerträgen zu- (4) Enden die Zusatzbedingungen, ist ein erneuter Einschluss aus- sammen mit dem restlichen Kollektiv auf Basis der gesamten Ver- geschlossen. mögenswerte. Sie partizipieren damit auch an der Rendite von Vermögenswerten, welche gegebenenfalls nicht vollumfänglich Ihrem gewünschten Nachhaltigkeitsniveau entsprechen. Genau- eres zum Zuordnungsansatz finden Sie auf unserer Internetseite. Ausführliche Angaben zur Überschussbeteiligung finden Sie in § 18 „Wie sind Sie an unseren Überschüssen beteiligt?“ der Allge- meinen Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversiche- rung. - 18 - [Seite 19] LVB-003 01.25 Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Dynamik (Versicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung) §1 Nach welchem Maßstab erfolgt die planmä- §4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für ßige Erhöhung der Beiträge? die Erhöhung der Versicherungsleistungen? (1) Der Beitrag für diese Versicherung erhöht sich jährlich wie mit Ih- (1) Alle im Rahmen des Versicherungsvertrages geltenden Be- nen vereinbart und im Versicherungsschein dokumentiert. dingungen und getroffenen Vereinbarungen, auch die Bezugs- rechtsverfügung, erstrecken sich ebenfalls auf die Erhöhung der (2) Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der Versicherungs- Versicherungsleistungen, soweit nicht in Abs. (2) etwas anderes leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. bestimmt ist. (3) Die Erhöhungen erfolgen längstens bis drei Jahre vor Ablauf der (2) Die Erhöhung der Versicherungsleistungen aus dem Versiche- Beitragszahlungsdauer. rungsvertrag setzt die Frist der § 15 Abs. (13) – Verletzung der Anzeigepflicht – und § 14 Abs. (3) und Abs. (4) – Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen / §2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträ- -Stoffen der „Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene ge und Versicherungsleistungen? Rentenversicherung“ nicht erneut in Lauf. § 17 der „Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung“ gilt (1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Versicherungsleistungen auch für die Erhöhungsversicherung. erfolgen jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (Erhö- hungstermin). §5 Wann werden die Erhöhungen ausgesetzt? (2) Sie erhalten vor dem Erhöhungstermin einen Nachtrag zum Versi- cherungsschein über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus (1) Die Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum Ende des der jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. ersten Monats nach dem Erhöhungstermin widersprechen. (2) Das Recht auf weitere Erhöhungen erlischt, wenn Sie mehr als §3 Wonach errechnen sich die erhöhten Ver- zweimal hintereinander von der Erhöhungsmöglichkeit keinen sicherungsleistungen bzw. die erhöhten Gebrauch machen. Beiträge? (3) Ist bei Ihrer Versicherung eine Stundung der Beiträge vereinbart, so erfolgen in dieser Zeit keine Erhöhungen. Die Erhöhung der Versicherungsleistungen errechnet sich nach dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen Alter1 der versicherten Person, der restlichen Beitragszahlungsdauer und der Versicherungsdauer bzw. Aufschubzeit nach den Rech- nungsgrundlagen der bestehenden Versicherung. Die Versiche- rungsleistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie die Beiträge. 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. - 19 - [Seite 20] LVB-003 01.25 Besondere Bedingungen für die Zusatzversicherung mit Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Kapitalzahlung bei Invalidität zu einer aufgeschobenen klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung (BU-Opti) §1 Was ist versichert? (3) Das Optionsrecht können Sie nur innerhalb von sechs Monaten nach Beginn eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse, Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversi- spätestens mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten cherung ohne erneute Gesundheitsprüfung Person, in Textform (z. B. per Brief oder E-Mail) ausüben. Das Vorliegen eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse ist (1) Sie können während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversiche- uns innerhalb der in Satz 1 genannten Frist nachzuweisen. Zu rung für die versicherte Person eine Berufsunfähigkeitsversiche- diesem Zweck ist uns mit Ausübung des Optionsrechtes im Ori- rung nach den dann für das Neugeschäft geltenden Versiche- ginal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen im Fall des rungsbedingungen und Annahmerichtlinien abschließen, ohne Buchstaben: dass eine erneute Gesundheitsprüfung stattfindet, sofern a) der Ausbildungsvertrag; - die versicherte Person das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, b) der Ausbildungsvertrag; - nicht schwerbehindert nach Abs. (7) b) oder pflegebedürftig c) die Ernennungsurkunde; nach Abs. (7) a) ist und d) ein Nachweis über die erfolgreiche Beendigung der Fach- - keine schwere Krankheit nach Abs. (7) c) vorliegt. schul-, Fachhochschul- bzw. Hochschulausbildung und der Arbeits- / Dienstvertrag bzw. die Gewerbeanmeldung (bei Frei- Das Optionsrecht gilt für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit: beruflern: die Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim Fi- nanzamt); - einer vollständigen Beitragsbefreiung, e) ein Ausweisdokument (Kinderreisepass, ePass oder Personal- - einer versicherten Jahresrente in Höhe von bis zu 15.000 EUR ausweis) sowie eine Bestätigung über den Schülerstatus. und Wird eines der in Abs. (1) a) bis e) genannten Ereignisse inner- - einer maximalen Vertragslaufzeit bis zum rechnungsmäßigen1 halb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 nachgewiesen, beginnt die 67. Lebensjahr der versicherten Person. Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Ersten des Monats, der auf den Zeitpunkt der Ausübung des Optionsrechtes folgt. Wird Die Ausübung des Optionsrechtes ist möglich, wenn die versi- der Nachweis nicht innerhalb der Frist nach Abs. (3) Satz 1 er- cherte Person nachweislich: bracht, erlischt das Optionsrecht für das jeweilige Ereignis. a) eine betriebliche Berufsausbildung (duales System) in einem (4) Nach Ausüben des Optionsrechtes errechnet sich der Beitrag staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in der eine Ausbil- für die Berufsunfähigkeitsversicherung insbesondere nach dem dungsvergütung gewährt wird, beginnt oder dann für das Neugeschäft geltenden Tarif des Versicherers, dem Versicherungsumfang, dem ausgeübten Beruf und dem dann er- b) eine schulische Berufsausbildung mit staatlich anerkanntem reichten Eintrittsalter der versicherten Person. Abschluss, in der eine Ausbildungsvergütung gewährt wird, beginnt oder (5) - unbesetzt - c) eine Ausbildung im Vorbereitungsdienst als Beamter auf Wi- (6) Kapitalzahlung bei Invalidität derruf beginnt oder a) Sie haben das Recht unter den Voraussetzungen des Absatz d) nach erfolgreich abgeschlossener Fachschul-, Fachhoch- (10), eine einmalige Kapitalzahlung in Höhe von 30.000 EUR schul- bzw. Hochschulausbildung erstmalig ein nicht nur ge- zu verlangen, wenn ringfügiges Beschäftigungsverhältnis beginnt bzw. erstmalig eine nicht nur geringfügige selbstständige oder freiberufliche - eine unfreiwillige Verletzung oder Erkrankung bei der ver- Tätigkeit aufnimmt. Als Maßstab für die Geringfügigkeit gelten sicherten Person die Regelungen des § 8 Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB - nach Ablauf einer Wartezeit von drei Monaten ab Versiche- IV) oder rungsbeginn, - während der Vertragslaufzeit dieser Zusatzversicherung das 15. Lebensjahr vollendet hat - nach Vollendung des 2. Lebensjahres und vor Vollendung des 30. Lebensjahres und zu diesem Zeitpunkt Schüler an einer allgemeinen Schule in der Sekundarstufe I oder Sekundarstufe II ist. zur Invalidität im Sinne des Abs. (7) führt und die versicherte Person einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidi- Als allgemeine Schulen gelten allgemeinbildende und berufliche tät überlebt. Schulen in staatlicher, privater oder kirchlicher Trägerschaft. All- gemeine Schulen in der Sekundarstufe I sind Hauptschulen, Re- Die Wartezeit von drei Monaten gilt nicht, wenn die Invalidität alschulen, Gymnasien und Gesamtschulen, allgemeine Schulen im Sinne des Abs. (7) durch einen Unfall im Sinne des Abs. (6) in der Sekundarstufe II sind die gymnasiale Oberstufe an einem b) Satz 2 und 3 verursacht wurde. Gymnasium, beruflichem Gymnasium, Fachgymnasium oder an einer Gesamtschule sowie Berufsfachschulen, Fachoberschulen Bei Kapitalzahlung endet diese Zusatzversicherung und damit und Berufsoberschulen. das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähigkeitsver- sicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung (s. § 2 b)). Wenn zum Zeitpunkt der Optionsausübung im Rahmen unserer Produktpalette mehrere Berufsunfähigkeitsversicherungen ver- b) Tritt Invalidität im Sinne des Abs. (7) vor Vollendung des 2. Le- fügbar sind, gilt das Optionsrecht für eine Berufsunfähigkeitsver- bensjahres ein, kann eine Kapitalzahlung nur verlangt werden, sicherung, die nicht nach Berufsgruppen unterscheidet. wenn die Invalidität im Sinne des Abs. (7) Folge eines Unfal- les im Sinne dieser Bedingung ist und die versicherte Person (2) - entfällt - einen Zeitraum von 30 Tagen nach Eintritt der Invalidität über- lebt. § 3 gilt entsprechend. 1 Das rechnungsmäßige Alter ist das Alter der versicherten Person, wobei ein bereits begonnenes, aber noch nicht vollendetes Lebensjahr hinzugerechnet - 20 - wird, falls davon mehr als sechs Monate verstrichen sind. [Seite 21] Ein Unfall im Sinne dieser Bedingung liegt vor, wenn die ver- - Kutane Lymphome, außer bei Behandlung mittels Chemo- sicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper therapie und/oder Bestrahlung wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheits- schädigung erleidet. - Mikroinvasives Karzinom der Brust (histologisch klassifi- ziert als T1mic), außer bei Behandlung mittels Mastekto- Als Unfall gilt auch, wenn durch erhöhte Kraftanstrengung der mie, Chemotherapie oder Bestrahlung versicherten Person an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln ge- - Mikroinvasives Karzinom der Zervix Uteri (histologisch zerrt oder zerrissen werden. klassifiziert als Stadium IA1), außer bei Behandlung mit- tels Hysterektomie, Chemotherapie oder Bestrahlung (7) Invalidität im Sinne dieser Bedingungen liegt vor bei: - Chronisches Nierenversagen – mit regelmäßiger Blutwä- a) Pflegebedürftigkeit im Sinne der §§ 14 und 15 (Pflegegrad II sche; bis V) Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI) in der Fassung vom 01.01.2025. Bei Pflegegrad I liegt keine Invalidität im Sin- Chronisches und irreversibles Versagen beider Nieren, auf- ne dieser Bedingungen vor. grund dessen eine regelmäßige Blutwäsche (Hämodialyse oder Peritonealdialyse) durchgeführt werden muss. Die Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts der Pflegebe- Notwendigkeit der Dialysebehandlung muss durch einen dürftigkeit selbst zu prüfen. Facharzt für Nephrologie bestätigt werden. Das versicherte Ereignis tritt mit Beginn der Dialysebehandlung ein. b) einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50 (Schwerbehinderung) im Sinne des § 2 Abs. (2) Neuntes Buch Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: Sozialgesetzbuch (SGB IX) in der Fassung vom 01.01.2025. Akutes, reversibles Nierenversagen mit vorübergehender Danach sind Menschen schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Dialysepflichtigkeit. Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Be- - Organ- oder Knochenmarkstransplantation; schäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 dieses Gesetzes rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbu- Versichert ist die erfolgte allogene oder isogene Transplan- ches haben. tation von Wir sind berechtigt, den Zeitpunkt des Eintritts des Grads der - Herz, Behinderung selbst zu prüfen. - Niere, - Leber (einschließlich Leberteiltransplantation), c) Schwerer Krankheit (Dread Disease); - Lunge (einschließlich Lungenteiltransplantation), - Knochenmark (allogene Stammzelltransplantation mit vor- Als schwere Krankheit im Sinne dieser Bedingungen gelten: heriger Knochenmarksablation), - Dünndarm oder - Krebs – mit Ausnahme von Frühstadien - Bauchspeicheldrüse Diagnose eines bösartigen Tumors (Krebs), der durch un- von einem Spender auf die versicherte Person. kontrolliertes Wachstum maligner Zellen, Eindringen in um- liegendes Gewebe sowie einer Tendenz zur Metastasierung Die Transplantation von Gesicht (partiell und komplett), gekennzeichnet ist. In die Deckung eingeschlossen sind Hand, Arm oder Bein (sogenannte composite tissue allograft Leukämien, bösartige Tumore des Lymphsystems (maligne transplants) sind ebenfalls gedeckt. Die Durchführung und Lymphome) und das myelodysplastische Syndrom. Die Dia- Notwendigkeit der Transplantation muss durch einen Fach- gnose muss durch eine feingewebliche Untersuchung (His- arzt bestätigt und durch entsprechende Befunde begründet tologie) gesichert und von einem Facharzt bestätigt werden. werden. Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind nachfolgen- Vom Versicherungsschutz ausgenommen sind: de frühe Krebsstadien oder Krebsvorstufen: - Transplantation von anderen Organen, Körperteilen - Jeder Tumor, der histologisch als prämaligne, nicht-inva- oder Geweben (einschließlich der Kornea) siv oder als Carcinoma in situ (einschließlich des ductalen Carcinoma in situ der Brust) eingestuft wird - Transplantation von Inselzellen des Pankreas - Prostatakrebs, der histologisch nicht einen Gleason-Score - Transplantation von Stammzellen mit Ausnahme der über 6 oder nicht ein klinisches TNM-Stadium von mindes- Knochenmarkstransplantation tens T2N0M0 aufweist (8) Fachärzte im Sinne dieser Bedingungen sind approbierte Fach- - Chronisch lymphatische Leukämie im Stadium Binet A ärzte, die in Deutschland niedergelassen oder in einem Kranken- haus tätig sind. Wir können auch auf Antrag Ärzte, die in einem - Basalzellkarzinom (Basaliom) und Plattenepithelkarzi- anderen Staat eine Zulassung besitzen, als Facharzt im Sinne nom der Haut sowie das maligne Melanom Stadium IA dieser Bedingungen anerkennen. (T1aN0M0) (9) Bis zu unserer Entscheidung über die Leistungspflicht müssen - Schilddrüsenkrebs mit einer Tumorgröße von weniger Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherung in voller Höhe wei- als 1 cm Durchmesser und histologisch klassifiziert als ter entrichten; zu viel gezahlte Beiträge werden wir jedoch bei An- T1N0M0 erkennung der Leistungspflicht zurückzahlen. - Papilläres Mikrokarzinom der Blase histologisch klassifi- (10) Abweichend von der Bezugsberechtigung der Hauptversi- ziert als Ta cherung darf die Kapitalauszahlung nur an folgende Perso- nen gehen: - Monoklonale Gammopathie unklarer Signifikanz - die versicherte Person, - Polyzythämia rubra vera und essentielle Thrombozythä- - ein (naher) Angehöriger der versicherten Person nach § 7 mie Pflegezeitgesetz bzw. § 15 Abgabenordnung, - der oder die gesetzliche(n) Vertreter der versicherten Person - MALT-Lymphom des Magens bei ausschließlicher Be- oder handlung mittels Helicobacter-Eradikation - ein Treuhänder der versicherten Person. - Gastrointestinaler Stromatumor (GIST) im Stadium 1 oder Die Einschränkung der Bezugsrechtsbestimmung liegt im 2 nach der AJCC-Klassifikation Sinn und Zweck dieser Versicherung. (11) - unbesetzt - - 21 - [Seite 22] §2 Wann endet diese Zusatzversicherung? a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Invalidität; Diese Zusatzversicherung endet: b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person ge- genwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, a) mit dem Beginn der Berufsunfähigkeitsversicherung nach über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer wirksamer Ausübung des Optionsrechtes nach § 1 Abs. (3); des Leidens; b) bei Wahl der Kapitalzahlung 30 Tage nach dem Invalidität nach c) Ihre Erklärung, dass Sie die Kapitalzahlung wählen und da- § 1 Abs. (7) bis (9) eingetreten ist; durch das Optionsrecht auf Abschluss einer Berufsunfähig- keitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung aufge- c) bei Ableben der versicherten Person; ben; d) mit Wirksamwerden der Kündigung; bei Pflegebedürftigkeit zusätzlich: e) mit Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person. d) der Bescheid über die Pflegebedürftigkeit gemäß Sozialge- setzbuch der Pflegekasse bzw. der Pflegeversicherung; §3 In welchen Fällen ist der Anspruch auf die e) eine Darstellung der Ursachen für den Eintritt der Pflegebe- Kapitalzahlung bei Invalidität ausgeschlossen? dürftigkeit; (1) Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht – mit Ausnahme f) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die von § 1 Abs. (6) b) – unabhängig davon, wie es zu der Invalidität die versicherte Person gegenwärtig behandeln oder behandelt gekommen ist. oder untersucht haben, über Art und Umfang der Pflegebedürf- tigkeit; (2) Wir leisten jedoch nicht, wenn die Invalidität verursacht ist: g) eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit a) durch Unfälle auf Grund von Geistes- und Bewusstseinsstö- der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege; rungen, soweit diese auf Trunkenheit oder suchterzeugenden Mitteln beruhen, sowie durch Krankheiten, die durch suchter- h) gegebenenfalls andere Leistungsbescheide des Versiche- zeugende Mittel verursacht wurden. Es besteht jedoch Ver- rungsträgers der gesetzlichen oder privaten Pflegeversiche- sicherungsschutz, wenn die versicherte Person das 12. Le- rung. bensjahr noch nicht vollendet hat; bei Schwerbehinderung zusätzlich: b) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse oder innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unru- i) der Bescheid des Versorgungsamts über die Schwerbehinde- hestifter teilgenommen hat; wir werden jedoch leisten, wenn rung. die Ursache der Invalidität in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen steht, denen bei schwerer Krankheit zusätzlich: die versicherte Person während eines Aufenthaltes außerhalb Deutschlands ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv betei- j) ausführliche Berichte der Fachärzte aus dem jeweiligen medi- ligt war; zinischen Fachgebiet, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben zur Bestäti- c) durch vorsätzliche Ausführung oder den strafbaren Versuch gung des Vorhandenseins einer schweren Krankheit unter An- eines Verbrechens oder Vergehens durch die versicherte Per- gabe der vollständigen wissenschaftlichen Diagnosen und der son; erhobenen Befunde. d) durch absichtliche Herbeiführung von Krankheit, absichtliche Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Anspruchserhebende Selbstverletzung oder versuchte Selbsttötung. Wenn uns je- zu tragen. doch nachgewiesen wird, dass diese Handlungen in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank- (2) Wir können außerdem - dann allerdings auf unsere Kosten - wei- hafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden sind, tere ärztliche Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte werden wir leisten; sowie notwendige Nachweise verlangen, insbesondere zusätzli- che Auskünfte und Aufklärungen. e) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Versi- cherungsnehmer, ein gesetzlicher Vertreter oder ein Sorge- berechtigter vorsätzlich die Invalidität der versicherten Person §5 Was gilt bei Verletzung der Mitwirkungs- herbeigeführt haben; pflicht nach § 4? f) unmittelbar oder mittelbar durch den vorsätzlichen Einsatz Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 4 von Ihnen, der ver- von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder sicherten Person, deren gesetzlicher Vertreter oder dem An- den vorsätzlichen Einsatz oder die vorsätzliche Freisetzung spruchserhebenden vorsätzlich nicht erfüllt wird, sind wir von der von radioaktiven, biologischen oder chemischen Stoffen, so- Verpflichtung zur Leistung frei. Bei grob fahrlässiger Verletzung fern der Einsatz oder das Freisetzen darauf gerichtet sind, einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leistung in das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden und einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhält- zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs- nis zu kürzen. Dies gilt nicht, wenn Sie uns nachweisen, dass bedarfs gegenüber den technischen Berechnungsgrundlagen Sie die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrlässig verletzt haben. Der führt, so dass die Erfüllbarkeit der zugesagten Versicherungs- Anspruch auf Kapitalzahlung bei Invalidität bleibt jedoch insoweit leistungen nicht mehr gewährleistet ist und dies von einem bestehen, als die Verletzung ohne Einfluss auf die Feststellung unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt wird. oder den Umfang unserer Leistungspflicht ist. Die vollständige oder teilweise Leistungsfreiheit tritt nur ein, wenn wir Sie durch (3) Im Übrigen bestehen spezielle Ausschlüsse und Einschränkun- gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hinge- gen für einzelne Krankheiten. Diese Ausschlüsse und Einschrän- wiesen haben. kungen sind unter der Definition der einzelnen Krankheit in § 1 Abs. (7) c) aufgeführt. §6 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversiche- rung? §4 Welche Mitwirkungspflichten sind zu beach- ten, wenn eine Kapitalzahlung bei Invalidität (1) Die Zusatzversicherung bildet mit der Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Hauptversicherung), eine Einheit; sie verlangt wird? kann ohne die Hauptversicherung nicht fortgesetzt werden. Wenn der Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, er- (1) Wird wegen Invalidität nach § 1 Abs. (7) bis (9) die Kapitalzahlung lischt auch diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen verlangt, so sind uns unverzüglich folgende Unterlagen im Origi- Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung. nal bzw. als amtlich beglaubigte Kopie einzureichen: - 22 - [Seite 23] (2) Die Zusatzversicherung können Sie für sich allein kündigen. Bei Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgut- Kündigung erlischt diese Zusatzversicherung ohne Anspruch auf schrift zu Lasten des Ergebnisses des Geschäftsjahres finanziert, einen Rückkaufswert oder eine beitragsfreie Leistung. ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnom- men. Die Höhe der Überschussanteilsätze wird jedes Jahr vom (3) Wird die Hauptversicherung beitragsfrei gestellt, so erlischt die- Vorstand unseres Unternehmens auf Vorschlag des Verantwort- se Zusatzversicherung ohne Anspruch auf einen Rückkaufswert lichen Aktuars festgelegt (Überschussdeklaration). Dabei achtet oder eine beitragsfreie Leistung. er darauf, dass die Verteilung verursachungsorientiert erfolgt. Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdeklaration Anteile an dem auf Ihren Gewinnverband entfallenden Teil des §7 Wie sind Sie an unseren Überschüssen be- Überschusses. Wir veröffentlichen die Überschussanteilsätze in teiligt? unserem Geschäftsbericht. Den Geschäftsbericht können Sie bei uns jederzeit anfordern. Wir beteiligen Sie und die anderen Versicherungsnehmer gemäß § 153 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) an den Über- Ab Versicherungsbeginn erhält Ihre Zusatzversicherung eine schüssen und ggf. an den Bewertungsreserven (Überschussbe- Überschussbeteiligung in Form einer Erhöhung der Kapitalzah- teiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteiligung kann auch lung bei Invalidität im Sinne dieser Bedingungen. Der Erhöhungs- Null Euro betragen. betrag der Kapitalzahlung wird jährlich neu festgesetzt. In den nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen, (3) Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir die- • wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss se Ihrem Vertrag zu? unseres Unternehmens ermitteln und wie wir diesen verwen- den (Abs. (1)), Die Bewertungsreserven, die nach den maßgebenden rechtli- • wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. (2)), chen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichti- • wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ihrem gen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei Vertrag zuordnen (Abs. (3)), wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. • warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres Vertra- ges nicht garantieren können (Abs. (4)) und Die Höhe der Bewertungsreserven wird jährlich neu ermittelt. Bei • wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren (Abs. Wahl der Kapitalauszahlung bei Invalidität (§ 1 Abs. (6)) sowie (5)). bei Beendigung der Zusatzversicherung aufgrund Vollendung des 30. Lebensjahres der versicherten Person (§ 2 Buchstabe e)) be- (1) Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen teiligen wir Sie an den Bewertungsreserven. Die Beiträge dieser Überschuss unseres Unternehmens und wie verwenden wir Versicherung sind so kalkuliert, dass sie für die Deckung von In- diesen? validisierung und des Risikos der späteren BU-Versicherung ohne Gesundheitsfragen benötigt werden. Für die Bildung von Kapital- Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss unseres erträgen stehen deshalb keine oder allenfalls geringfügige Beträ- Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach handels- und ge zur Verfügung, sodass auch keine oder nur geringfügige Be- aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Feststellung des Jahres- wertungsreserven entstehen. Da die Ermittlung und rechnerische abschlusses legen wir fest, welcher Teil des Rohüberschusses für Zuordnung der Bewertungsreserven auf die einzelnen Versiche- die Überschussbeteiligung aller überschussberechtigten Verträge rungsverträge nach einem verursachungsorientierten Verfahren zur Verfügung steht. Dabei beachten wir die aufsichtsrechtlichen zu erfolgen hat, ergibt sich für BU-Opti-Versicherungen praktisch Vorgaben, derzeit insbesondere die Verordnung über die Min- keine Beteiligung an den Bewertungsreserven. destbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung (Mindest- zuführungsverordnung). Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teilweise ent- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüberschusses fällt. führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar den überschussbe- (4) Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung rechtigten Versicherungsverträgen gutgeschrieben haben. Sinn nicht garantieren? der Rückstellung für Beitragsrückerstattung ist es, Schwankun- gen des Überschusses über die Jahre auszugleichen. Die Rück- Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Einflüssen stellung für Beitragsrückerstattung dürfen wir grundsätzlich nur für ab. Diese sind nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt be- die Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. einflussbar. Einflussfaktoren sind insbesondere die Entwicklung Nur in gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hier- des versicherten Risikos, des Kapitalmarkts und der Kosten. Die von mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan- tiert werden. Sie kann auch Null Euro betragen. Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Zuführung (5) Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht. Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir jähr- Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversicherun- lich in unserem Geschäftsbericht. Diesen finden Sie auch auf gen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversiche- unserer Internetseite (www.universa.de). Den Geschäftsbericht rungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgrup- können Sie außerdem bei uns jederzeit anfordern. pen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berücksichtigen. Über den Stand Ihrer Ansprüche unterrichten wir Sie jährlich, erst- mals ein Jahr nach Vertragsbeginn. Dabei berücksichtigen wir die (2) Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? Überschussbeteiligung Ihres Vertrages. Bei der Verteilung des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu §8 Wann kann der Beitrag angepasst werden? bilden wir innerhalb der Bestandsgruppen Gewinnverbände. Ihre Zusatzversicherung gehört zum Gewinnverband „Invaliditäts-Zu- (1) Gemäß § 163 VVG sind wir berechtigt, bei einer nicht nur vorüber- satzversicherung-2025“ im Abrechnungsverband „Übrige Tarife, gehenden und nicht vorhersehbaren Veränderung des Leistungs- aber ohne Sonstige Lebensversicherung“ in der Bestandsgruppe bedarfs gegenüber den Rechnungsgrundlagen des vereinbarten „Inlandsgeschäft / Einzelversicherung mit Überschussbeteiligung, Beitrags, auch für bestehende Versicherungen den Beitrag für bei der das Anlagerisiko vom Versicherungsunternehmen getra- diese Zusatzversicherung entsprechend den berichtigten Berech- gen wird“. nungsgrundlagen neu festzusetzen. Voraussetzung ist, dass der neu festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist, um die Sie ist grundsätzlich gesondert am Überschuss des Abrechnungs- dauerhafte Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung zu gewährleis- verbandes beteiligt. Wir verteilen den Überschuss in dem Maß, wie ten und ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen die Bestandsgruppen und Gewinnverbände zu seiner Entstehung und die oben genannten Voraussetzungen für die Änderung über- beigetragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder ein Gewinn- prüft und bestätigt hat. verband nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, be- steht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Die Neufestsetzung des Beitrages ist insoweit ausgeschlossen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst- oder - 23 - [Seite 24] Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein ordentli- cher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen Kalkulationsgrund- lagen hätte erkennen müssen. (2) Sie können verlangen, dass anstelle einer Erhöhung des Beitra- ges nach Abs. (1) die Versicherungsleistung entsprechend herab- gesetzt wird. (3) Beitragsänderungen und die Herabsetzung der Versicherungs- leistung werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam, der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herabsetzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an den Versicherungsnehmer folgt. (4) Die Mitwirkung des Treuhänders nach Abs. (1) entfällt, wenn die Neufestsetzung oder die Herabsetzung der Versicherungsleis- tung der Genehmigung der Aufsichtsbehörde bedarf. (5) Sind Sie mit der Zahlung des neu festgesetzten Beitrages nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Benachrichtigung diese Zusatzversicherung mit soforti- ger Wirkung kündigen, frühestens jedoch zum Zeitpunkt der Fäl- ligkeit des neu festgesetzten Beitrages. §9 Welche Regelungen gelten sonst noch? Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, fin- den die "Allgemeine Bedingungen für die klassische Rentenver- sicherung" bzw. sofern dieser Tarif zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung abgeschlossenen wurde, die "Allgemeine Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung" oder bei Abschluss zu einer fondsgebundenen Rentenversicherung mit Garantieleistung die „Allgemeine Bedingungen für die fonds- gebundene Rentenversicherung mit Garantieleistung“ sinngemäß Anwendung. - 24 - [Seite 25] LVB-003 01.25 Bestimmungen über Gebühren zur fondsgebundenen Rentenversicherung Diese Bestimmungen sind Bestandteil der Ihrer Versicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen. • Rückläufer im Lastschriftverfahren (sofern vom Kunden zu vertreten) Kosten, die der uniVersa von Dritten Inkasso • schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von in Rechnung gestellt werden Folgebeiträgen, Verzug von Beiträgen 1 % des Anlageguthabens, Abgänge • Übertragung der Fondsanteile bei Rentenbeginn max. 150 EUR • Bearbeitung von Teilauszahlungen während 2 % des Auszahlungsbetrags, der Rentenbezugszeit mind. 150 EUR Verwaltungsvorgänge • Wiederinkraftsetzung 75 EUR • Änderung des Todesfallschutzes 75 EUR Werden mehrere Geschäftsvorfälle zeitlich zusammenhängend in Anspruch genommen, wird die jeweils höchste Einzelgebühr erhoben. Sofern Sie uns nachweisen, dass die dem jeweiligen Gebührensatz (pauschale Abgeltungsgebühr) zugrunde lie- genden Annahmen in Ihrem Fall entweder dem Grunde nach nicht zutreffen oder die Kosten wesentlich niedriger zu beziffern sind, entfällt er bzw. wird – im letzteren Falle – entsprechend herabgesetzt. - 25 - [Seite 26] Sitz der Gesellschaft: Nürnberg Registergericht: Nürnberg, HRB 355 Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an: Aufsichtsrat Karl-Bernd Telger (Vors.) Vorstand Frank Sievert (Sprecher), Jutta Holzmann, Stefan Krause, Dr. Marco Wimmer Hauptverwaltung Nürnberg Sulzbacher Straße 1-7 90489 Nürnberg Telefon: +49 911 5307-0 E-Mail: info@universa.de Internet: www.universa.de