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Show full text: Bedingungen und Verbraucherinformationen für den Zukunftsplan (ZukunftsplanKomfort, ZukunftsplanPlus)
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Bedingungen und Verbraucherinformationen für den
Zukunftsplan
der VPV Lebensversicherungs-AG
2.MP.0419 06.2023 ZJ
Inhalt
> Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort
> Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus
> Besondere Bedingungen für die flexible Rente
> Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz
zur fondsgebundenen Rentenversicherung
> Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
> Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung
mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung
> Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur fondsgebundenen
Rentenversicherung
6945 2.MP.0419 06.2023 ZJ
> Steuerinformationen
> Allgemeine Verbraucherinformationen
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 1
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort
Leistung Sicherungsmanagement
§1 Welche Leistungen erbringen wir? § 18 Was leistet das kostenfreie Sicherungsmanagement?
§2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung? § 19 Was leistet der kostenfreie Guthabenschutz?
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? § 20 Was leistet das kostenfreie Ablaufmanagement?
§4 Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg
oder Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen? Kündigung und Beitragsfreistellung
§5 Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person? § 21 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche
§6 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und Leistungen erbringen wir?
welche Folgen hat ihre Verletzung? § 22 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und
§7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?
§8 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? § 23 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert?
§9 Wer erhält die Leistung?
Sonstige Vertragsbestimmungen
Beitrag § 24 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
§ 10 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? mens?
§ 11 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? § 25 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
§ 12 Wie können Sie Zuzahlungen leisten oder Entnahmen § 26 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rech-
tätigen? nung stellen?
§ 13 Wie können Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren? § 27 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§ 14 Wie können Sie die Beitragszahlung aussetzen? § 28 Wo ist der Gerichtsstand?
§ 15 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig § 29 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein-
zahlen? mal nicht zufrieden sind?
§ 30 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
Besonderheiten der Fondsanlage
§ 16 In welchen Fällen können wir die Fonds austauschen?
§ 17 Wann können Sie den Fonds ohne Garantie austauschen?
§1 Bei Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Risiko
Welche Leistungen erbringen wir? der Wertminderung. Zum vereinbarten Rentenbeginn steht
jedoch mindestens die garantierte Erlebensfallleistung (siehe
(1) Der VPV ZukunftsplanKomfort ist eine fondsgebundene Ren- Abs. 3) zur Verfügung.
tenversicherung mit Garantieleistung. (3) Beim VPV ZukunftsplanKomfort beträgt die zum gewählten
Erlebt die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben Rentenbeginn vereinbarte garantierte Erlebensfallleistung
die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenbe- 75 % der insgesamt eingezahlten Beiträge der Hauptver-
ginn, gilt Folgendes: sicherung. Diesen Prozentsatz, mit dem die eingezahlten
> Zu diesem Zeitpunkt steht mindestens eine garantierte Beiträge zum Rentenbeginn der Höhe nach garantiert sind,
Kapitalleistung (garantierte Erlebensfallleistung) zur Ver- bezeichnen wir als Garantieniveau. Das heißt, das Garantie-
fügung (siehe Abs. 3). niveau liegt bei 75 %.
Diese Kapitalleistung wird wahlweise Die garantierte Erlebensfallleistung ist somit geringer als die
> bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit als le- Summe der insgesamt eingezahlten Beiträge. Bei besonders
benslange Rente mit Rentengarantiezeit, ungünstiger Kapitalmarktentwicklung könnte sich als Ver-
> bei Wahl der flexiblen Rente als lebenslange Rente ent- tragsguthaben (siehe Abs. 4) zum Rentenbeginn auch nur
sprechend den Besonderen Bedingungen für die flexible die garantierte Erlebensfallleistung ergeben.
Rente oder
> bei Wahl der Kapitalabfindung als einmalige Zahlung
(siehe Abs. 15) Anlage Ihres Vertragsguthabens
gezahlt. Wählen Sie keine Auszahlungsart, zahlen wir die (4) Ihr Vertragsguthaben entspricht dem Wert der Ihnen zuste-
Kapitalleistung als flexible Rente, sofern das rechnungsmä- henden Anteile am Wertsicherungsfonds, am Fonds ohne Ga-
ßige Alter (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen rantie (insgesamt das Sondervermögen) und am Sicherungs-
dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der vermögen (Das Sicherungsvermögen der VPV dient zur Sicherung der
versicherten Person.) der versicherten Person zum ursprünglich Ansprüche aller Versicherungsnehmer. Ihre Anteile am Sicherungsvermö-
vereinbarten Rentenbeginn mindestens 60 und maximal 75 gen erhalten stets eine positive Verzinsung). Während der Aufschub-
Jahre beträgt, ansonsten als Rente mit Rentengarantiezeit. zeit werden die Ihnen zustehenden Anteile an den Fonds
Stirbt die versicherte Person in der Aufschubzeit (das ist die Zeit und am Sicherungsvermögen (siehe § 10) zwischen Fonds
zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Rentenbeginn), so wird und Sicherungsvermögen monatlich neu aufgeteilt. Die neue
eine Todesfallleistung gezahlt (siehe Abs. 16). Aufteilung erfolgt mithilfe eines methodischen Rechenverfah-
Durch Zuzahlungen (siehe § 12), Änderungen der Beitrags- rens, welches die garantierten Leistungen unter Berücksichti-
höhe (siehe § 13), eine flexible Wahl des tatsächlichen gung der garantierten Verzinsung des Sicherungsvermögens
Rentenbeginns und den Abschluss einer Berufsunfähig- sowie der Garantie des Wertsicherungsfonds sicherstellt.
keits-Zusatzversicherung können Sie die Versicherung be- Wir erwerben die Fondsanteile, ohne hierfür einen Ausgabe-
darfsgerecht gestalten. aufschlag zahlen zu müssen oder zu fordern.
(2) Der VPV ZukunftsplanKomfort bietet vor Rentenzahlungsbeginn Wir sind berechtigt, das gesamte Vertragsguthaben im Si-
Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der cherungsvermögen anzulegen, sofern und solange eine
Wertentwicklung eines Sondervermögens (siehe Abs. 4). Sie Anlage in Fonds Ihrem Interesse an einer sicheren und an-
haben damit die Chance, bei Kurssteigerungen der Wertpa- gemessenen Erreichung der Vertragsziele widerspricht oder
piere des Sondervermögens einen Wertzuwachs zu erzielen. sofern und solange dies zur Wahrung der Belange der Versi-
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 2
cherten im Sinne unserer aufsichtsrechtlichen Verpflichtun- ben zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie dem Versi-
gen erforderlich ist. cherungsschein entnehmen.
(5) Erträge aus den Fonds fließen diesen unmittelbar zu, soweit Wenn Sie den Rentenbeginn ändern (siehe Abs. 12 bis 14),
sie nicht ausgeschüttet werden. Ausgeschüttete Erträge le- berechnen wir die Mindestjahresrente mit den vorgenann-
gen wir in Ihrem Vertragsguthaben an. Die Erträge können ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel)
sich durch Verwaltungskosten, Steuern, sonstige Gebühren für den neuen Rentenbeginn neu.
und Abgaben aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Re-
gelungen reduzieren. Wahl der Verrentungsart
(6) Die Entwicklung der Vermögenswerte des Sondervermögens (11) Sie können während der Aufschubzeit die Verrentungsart Ih-
ist abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, sodass res Vertrages ändern. Die Wahl der flexiblen Rente ist dabei
wir den Geldwert der Leistungen über die vereinbarten Ga- jedoch nur möglich, wenn das rechnungsmäßige Alter (Das
rantieleistungen hinaus nicht garantieren können. rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des
Das bedeutet, dass die Rente je nach Entwicklung der Ver- betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.)
mögenswerte des Sondervermögens höher oder niedriger der versicherten Person zu Rentenbeginn mindestens 60
ausfallen wird. Zum Rentenbeginn steht jedoch mindestens und maximal 75 Jahre beträgt. Ihr Antrag auf einen Wechsel
die garantierte Erlebensfallleistung zur Bildung der Rente der Verrentungsart muss uns spätestens einen Monat vor
zur Verfügung. dem Fälligkeitstag der ersten Rente in Textform (in lesbarer
(7) Die Anlage Ihres Vertragsguthabens während des Renten- Form, z. B. Papierform oder E-Mail) vorliegen. Nach Rentenbeginn
bezugs bei Wahl der flexiblen Rente wird in den Besonderen ist ein Wechsel der Verrentungsart nicht mehr möglich.
Bedingungen für die flexible Rente beschrieben.
Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt Folgen- Änderung des Rentenbeginns
des: (12) Sie können den tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung in-
Zu Rentenbeginn wird Ihr Vertragsguthaben im Sicherungs- nerhalb der Abrufphase
vermögen angelegt und zur Finanzierung Ihrer Rente ver- > jährlich zum Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Ihres Ver-
wendet. Die Höhe Ihrer Rente ist von der Höhe dieses Gut- trages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04.
habens abhängig. Eine Anlage im Sondervermögen erfolgt eines Jahres)
nach Rentenbeginn nicht mehr. > mit einer Frist von einem Monat
Der Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son- > jeweils um ein oder mehrere volle Jahre
dervermögen ist der letzte Handelstag der Fonds vor dem verschieben. Die Abrufphase beginnt am ursprünglich ver-
Rentenbeginn. Die Auszahlung der ersten Rente kann tech- einbarten Rentenbeginn und endet am Jahrestag des Jahres,
nisch bedingt erst wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet.
Es kann sein, dass zum neuen Rentenbeginn die Wahl der
Unsere Leistungen ab Rentenzahlungsbeginn flexiblen Rente nicht möglich ist (siehe Abs. 11). In diesem
(8) Bei Wahl der flexiblen Rente gilt Folgendes: Fall zahlen wir die Rente mit Rentengarantiezeit. Wir garan-
Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah- tieren, dass zum neuen Rentenbeginn mindestens die bishe-
lungsbeginn erlebt und die ermittelte Rente mindestens rige garantierte Erlebensfallleistung zur Verfügung steht.
300 € jährlich erreicht (Mindestjahresrente), zahlen wir eine Während der Abrufphase können Sie bis zum Beginn der
lebenslange, gleichbleibende Rente. Wir zahlen die Rente je Rentenzahlung weitere Beiträge in unveränderter Höhe zah-
nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder len. Diese erhöhen die garantierte Erlebensfallleistung mit
monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. einem Garantieniveau (siehe Abs. 3) von 75 %.
Wird die Mindestrente nicht erreicht, so wird Ihr Vertrags- (13) Sie können die Rente sowohl vor dem ursprünglich verein-
guthaben ausgezahlt und der Vertrag endet. barten Rentenbeginn als auch während der Abrufphase mit
(9) Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt Folgen- einer Frist von einem Monat jeweils zum Jahrestag Ihrer Ver-
des: sicherung abrufen (das heißt, Sie können in Textform beantragen,
Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah- dass die Rentenzahlung zum entsprechenden Jahrestag beginnt). Ein
lungsbeginn erlebt und die ermittelte Rente mindestens vorzeitiger Abruf der Rente ist möglich,
300 € jährlich erreicht (Mindestjahresrente), zahlen wir eine > wenn die Mindestjahresrente (siehe Abs. 8 bzw. 9) er-
lebenslange, gleichbleibende Rente. Wir zahlen die Rente je reicht wird,
nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder > wenn die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter
monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. 55 (bzw. 60 bei Wahl der flexiblen Rente) erreicht hat
Wir zahlen die Rente mindestens bis zum Ablauf der verein- und
barten Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versi- > der neue Rentenbeginn maximal fünf Jahre vor dem ur-
cherte Person diesen Termin erlebt. (Beispiel: Haben Sie eine Ren- sprünglich vereinbarten Rentenbeginn liegt.
tengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und die versicherte Person Die Beitragszahlung wird, sofern nicht bereits geschehen,
stirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang mit Beginn der Rentenzahlung beendet. Mit dem Antrag
die ermittelte Rente.) zum Abruf der Rente können Sie auch die Verrentungsart
Wird die Mindestrente nicht erreicht, so wird Ihr Vertrags- (siehe Abs. 11) und die Rentengarantiezeit (siehe Abs. 14)
guthaben ausgezahlt und der Vertrag endet. festlegen. Bei vorzeitigem Abruf der Rente steht das dann
(10) Die Höhe der Rente wird aus dem zum Rentenzahlungsbe- vorhandene Vertragsguthaben zur Verrentung zur Verfü-
ginn vorhandenen Vertragsguthaben ermittelt. Dabei ver- gung. Dieses kann unter der garantierten Erlebensfallleis-
wenden wir die Rechnungsgrundlagen gemäß § 2 Abs. 7. tung zum bisherigen Rentenbeginn liegen.
Die Höhe der Rente berechnet sich in Abhängigkeit von der Die Höhe der Rente wird aus dem zu Beginn der Renten-
gewählten Verrentungsart. zahlung vorhandenen Vertragsguthaben nach denselben
Sie erhalten mindestens eine Rente, deren Höhe sich aus Grundsätzen wie zum ursprünglich vereinbarten Rentenbe-
dem Vertragsguthaben und der Mindestjahresrente je ginn gemäß Abs. 10 bestimmt.
10.000 € Gesamtguthaben ergibt. Diese garantierte Min- (14) Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt:
destjahresrente wird nach versicherungsmathematischen Bei einer Änderung des Rentenbeginns bleibt die vereinbar-
Grundlagen berechnet. Sie basiert auf einem Rechnungszins te Rentengarantiezeit erhalten, sofern die höchstzulässige
von 0 % und einer Sterbetafel mit Sterbewahrscheinlich- Rentengarantiezeit nicht aufgrund eines hinausgeschobenen
keiten in Höhe von 100 % einer geschlechtsunabhängigen Beginns der Rentenzahlung überschritten wird. In diesem
Mischtafel aus den Sterbetafeln DAV 2004R für Männer und Fall wird die Rentengarantiezeit auf den neuen höchstzuläs-
Frauen. Die Mindestjahresrente je 10.000 € Gesamtgutha- sigen Wert verkürzt. Die höchstzulässige Rentengarantiezeit
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 3
ist abhängig vom rechnungsmäßigen Alter (Das rechnungsmä- fließen, haben keine Auswirkungen auf die Garantie gemäß
ßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des betrachteten Abs. 1 und 3. Im Falle der Berufsunfähigkeit befreit Sie die
Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.) der versicher- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung von der Zahlung des
ten Person bei Rentenbeginn. Diese Rentengarantiezeit be- gesamten Beitrags. Sofern vereinbart, wird außerdem eine
misst sich nach folgender Tabelle: Berufsunfähigkeitsrente gezahlt. Die Berufsunfähigkeits-Zu-
satzversicherung kann maximal bis zum Erreichen des 67.
Rentenbeginnalter höchstzulässige Rentengarantiezeit Lebensjahres abgeschlossen werden. Sie endet spätestens
mit dem vereinbarten Rentenbeginn, bei vorherigem Abruf
bis 75 bis Alter 85 der Rente (siehe Abs. 13) mit Beginn der Rentenzahlung.
76 bis 80 10 Jahre Die Produktbeschreibung und sonstige Einzelheiten können
81 bis 85 5 Jahre Sie den Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähig-
keits-Zusatzversicherung der VPV entnehmen.
Wählen Sie die Verrentung mit Rentengarantiezeit, ohne die
Dauer einer Garantiezeit festzulegen (z. B. bei Änderung der Art unserer Leistung
Verrentungsart nach Abs. 11), so wird als Rentengarantie- (19) Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Geld. Eine
zeit der höchstzulässige Wert gewählt. Übertragung der Anteile der Fonds ist nicht möglich.
Möglichkeit der Kapitalabfindung Vertragsende
(15) Sie haben das Recht, sich anstelle der Renten eine einma- (20) Der VPV ZukunftsplanKomfort endet bei Tod (siehe auch
lige Leistung (vollständige Kapitalabfindung) von uns aus- Abs. 17), Kündigung oder vollständiger Kapitalabfindung.
zahlen zu lassen. Sie können sich auch nur einen Teil der
Leistung auszahlen lassen (teilweise Kapitalabfindung). Die Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
vollständige oder teilweise Kapitalabfindung kann zum ver- (21) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
einbarten Rentenbeginn oder während der Abrufphase zum ergeben (siehe § 2). Entscheidend für den Gesamtertrag
Jahrestag des Versicherungsbeginns erfolgen. Dazu muss des Vertrages vor Rentenbeginn ist aber insbesondere die
die versicherte Person diesen Termin erleben. Ihr Antrag auf Entwicklung des Sondervermögens, an dem Sie unmittelbar
vollständige oder teilweise Kapitalabfindung muss uns spä- beteiligt sind (siehe Abs. 4).
testens einen Monat vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente
in Textform vorliegen. Mit Zahlung der vollständigen Kapi- Besonderheiten bei einer minderjährigen versicherten Person
talabfindung endet der Vertrag. Bei einer teilweisen Kapital- (22) Setzen Sie als Elternteil Ihr minderjähriges Kind als versicher-
abfindung wird der von Ihnen gewählte Betrag ausgezahlt, te Person ein, ist im Falle des Todes der versicherten Person
und das im Vertrag verbleibende Kapital verrentet. Dadurch vor Vollendung des siebten Lebensjahres die Todesfallleis-
reduziert sich Ihre Rente. Eine teilweise Kapitalabfindung ist tung auf die gewöhnlichen Beerdigungskosten beschränkt
in der von Ihnen gewünschten Höhe nur möglich, wenn die (derzeit 8.000 €).
Mindestrente (siehe Abs. 8 und 9) nicht unterschritten wird. (23) Setzen Sie das minderjährige Kind eines Dritten ohne Einwil-
Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son- ligung des gesetzlichen Vertreters als versicherte Person ein,
dervermögen legen wir den letzten Handelstag der Fonds gilt Folgendes:
vor dem Termin der Kapitalabfindung zugrunde. Die Aus- Die Todesfallleistung des Vertrages ist auf die gewöhnlichen
zahlung der Kapitalabfindung kann technisch bedingt erst Beerdigungskosten beschränkt.
wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. Diese Beschränkung entfällt, wenn die versicherte Person
Versicherungsnehmer wird. Die Beschränkung entfällt auf
Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person Ihren Antrag hin ebenfalls, sofern Sie uns eine schriftliche
(16) Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit Einwilligung der dann volljährigen versicherten Person oder
(das ist die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Rentenbe- eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters der
ginn), zahlen wir das Vertragsguthaben. Mindestens zahlen minderjährigen versicherten Person zum Wegfall der Be-
wir jedoch bis zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn grenzung vorlegen.
die bereits eingezahlten Beiträge ohne die Beiträge für etwa
eingeschlossene Zusatzversicherungen (Mindesttodesfall-
leistung). §2
Während der Abrufphase (siehe Abs. 12) zahlen wir bei Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Tod der versicherten Person das Vertragsguthaben. (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer-
Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son- tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der
dervermögen legen wir den ersten Handelstag der Fonds Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den
nach Eingang des Totenscheins/der Sterbeurkunde zugrun- nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
de. Die Auszahlung der Todesfallleistung kann technisch be- > wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
dingt erst wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die-
(17) Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt: sen verwenden (Abs. 2),
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenzahlungs- > wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3
beginn, zahlen wir die ermittelte Rente bis zum Ende der und 4),
Rentengarantiezeit (siehe Abs. 9). Stirbt die versicherte Per- > wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih-
son nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erbringen wir bei rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6),
Tod der versicherten Person keine Leistung, und der Vertrag > wie sich die Höhe Ihrer Rente berechnet und wie wir Sie
endet. im Rentenbezug an dem Überschuss und den Bewer-
Die Todesfallleistung nach Rentenbeginn bei Wahl der fle- tungsreserven beteiligen (Abs. 7 und 8),
xiblen Rente wird in den Besonderen Bedingungen für die > warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
flexible Rente beschrieben. Vertrages nicht garantieren können (Abs. 9) und
> wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren
Besonderheiten bei eingeschlossener Berufsunfähig- (Abs. 10 und 11).
keits-Zusatzversicherung
(18) Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
dient der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Die
Beiträge, die in die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 4
Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande- kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern.
nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen- Sie können auch zu null festgesetzt sein.
den wir diesen?
(2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un- (b) Schlussüberschuss
seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh-
handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest- ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussantei-
stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil len einen Schlussüberschuss. Dieser besteht aus einem
des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller Schlussüberschuss in Prozent der Summe der gezahlten
überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da- Risikobeiträge und einem Schlussüberschuss in Prozent
bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin-
insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der
über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung). versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi-
Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber- gung wird ein reduzierter Schlussüberschuss gewährt.
schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat- Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver-
tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann
den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge- sich ändern und auch zu null festgesetzt sein.
schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker- (4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli-
stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt
Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker- die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss-
stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss- deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver-
beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in ursachungsorientiert erfolgt.
gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla-
mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen. ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer-
Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des
Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für
Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung Beitragsrückerstattung entnommen.
nicht.
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir
Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt? diese Ihrem Vertrag zu?
(3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversi- (5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
cherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeits- Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen über ihrem jewei-
versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. ligen handelsrechtlichen Buchwert liegt. Die Bewertungsre-
Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den serven, die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften
versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind,
des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein ordnen wir den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei
verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir wenden wir ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Be-
innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die wertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen sind gemäß
Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir derzeitiger aufsichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3
verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands- des Versicherungsaufsichtsgesetzes, VAG) nur insoweit zu
gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei- berücksichtigen, als sie einen ggf. vorhandenen Sicherungs-
getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss- bedarf (vgl. § 139 Abs. 4 VAG) übersteigen. Die Höhe der
gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, Bewertungsreserven ermitteln wir mindestens einmal jähr-
besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. lich neu.
Ihr Vertrag ist vor Rentenbeginn der Bestandsgruppe 131 (6) Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung
zugeordnet. Nach Beginn der Verrentung mit Rentengaran- oder Erleben des Rentenzahlungsbeginns) gilt Folgendes:
tiezeit ist Ihr Vertrag der Bestandsgruppe 113 zugeordnet. Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zu-
Die Bestandsgruppe bei flexibler Verrentung wird in den Be- geordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der
sonderen Bedingungen für die flexible Rente genannt. jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu.
Auch während des Rentenbezuges werden wir Sie ent-
(a) Laufender Überschuss sprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung an
Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- den Bewertungsreserven beteiligen.
neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass
schussanteils. die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil-
Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- weise entfällt.
anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö-
gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- Wie berechnet sich die Höhe Ihrer Rente und wie beteili-
trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. gen wir Sie im Rentenbezug an dem Überschuss und den
Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussan- Bewertungsreserven?
teil. Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des mo- (7) Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, so wird das
natlichen Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist Vertragsguthaben zusammen mit dem Schlussüberschuss
der Teil des Beitrags, der kalkulatorisch für die Finanzie- und den zugeteilten Bewertungsreserven auf Basis der dann
rung der Mindesttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 16) gültigen Rechnungsgrundlagen verrentet.
vorgesehen ist. Rechnungsgrundlagen sind die verwendete Sterbetafel
Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- und der Rechnungszins. Die bei Rentenbeginn gültigen
teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins)
bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich entsprechen den Rechnungsgrundlagen, die wir für eine
je nach Fonds unterscheiden. vergleichbare Rentenversicherung mit sofort beginnender
Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen Rentenzahlung zu diesem Zeitpunkt verwenden. Bieten wir
angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. keine solche Rentenversicherung an, werden wir Rechnungs-
Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- grundlagen verwenden, die sicherstellen, dass wir dauerhaft
lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- unsere Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen können.
fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe Die Sterbetafel muss dabei nach versicherungsmathemati-
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 5
schen Grundlagen entwickelt worden sein. Unterscheiden §4
sich die zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen Was gilt bei Polizei- oder Wehrdienst, Unruhen, Krieg oder
von den bei erstmaliger Ausstellung des Versicherungs- Einsatz bzw. Freisetzen von ABC-Waffen/-Stoffen?
scheins gültigen Rechnungsgrundlagen und bieten wir keine
vergleichbare Rentenversicherung mit sofort beginnender (1) Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, auf welcher
Rentenzahlung an, so werden wir uns die Angemessenheit Ursache der Versicherungsfall beruht. Wir leisten auch dann,
der verwendeten Rechnungsgrundlagen durch einen unab- wenn die versicherte Person in Ausübung des Polizei- oder
hängigen Treuhänder bestätigen lassen. Wehrdienstes oder bei inneren Unruhen gestorben ist.
Unterschreitet die so bestimmte Rentenhöhe die mit den (2) Stirbt die versicherte Person in unmittelbarem oder mittelba-
Rechnungsgrundlagen nach § 1 Abs. 10 berechnete Min- rem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen, entfällt
destrente, so zahlen wir mindestens diese Mindestrente. die Mindesttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 16). In diesem
(8) Auch im Rentenbezug beteiligen wir Sie an den Überschüs- Fall beschränkt sich unsere Leistung auf die Auszahlung des
sen und Bewertungsreserven. Vertragsguthabens. Das Vertragsguthaben berechnen wir
Durch die Beteiligung an den Überschüssen erhöht sich die zum ersten Handelstag der Fonds nach Eingang des Toten-
Rente jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente multipliziert scheins/der Sterbeurkunde. Die Mindesttodesfallleistung
mit einem Erhöhungssatz. Dieser Erhöhungssatz entspricht entfällt nicht, wenn die versicherte Person in unmittelbarem
dem deklarierten Rentenerhöhungssatz, vermindert um ei- oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereig-
nen Kostenabzug in Höhe von 0,24 %. Der Erhöhungssatz nissen stirbt, denen sie während eines Aufenthaltes außer-
wird jedoch niemals negativ. Somit kann die Rente nicht sin- halb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an
ken. denen sie nicht aktiv beteiligt war.
Die Beteiligung an den Bewertungsreserven führt zu einer (3) In folgenden Fällen beschränken sich unsere Leistungen auf
zusätzlichen dauerhaften Erhöhung der Rente. die Auszahlung des Vertragsguthabens:
Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Rentenzah- Die versicherte Person stirbt in unmittelbarem oder mittelba-
lungsbeginn. Den deklarierten Erhöhungssatz veröffentli- rem Zusammenhang mit
chen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern > dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen
und auch zu null festgesetzt sein. oder chemischen Waffen oder
Die Überschussbeteiligung im Rentenbezug bei Wahl der fle- > dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freiset-
xiblen Rente wird in den Besonderen Bedingungen für die zung von radioaktiven, biologischen oder chemischen
flexible Rente beschrieben. Stoffen.
Der Einsatz bzw. das Freisetzen muss dabei darauf gerichtet
Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung sein, das Leben einer Vielzahl von Personen zu gefährden
nicht garantieren? und muss dazu führen, dass die Erfüllbarkeit der zugesagten
(9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein- Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies muss von ei-
flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt nem unabhängigen Treuhänder bestätigt werden.
beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Das Vertragsguthaben berechnen wir zum ersten Handels-
Entwicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und tag der Fonds nach Eingang des Totenscheins/der Sterbeur-
der Kosten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kunde.
kann also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro
betragen.
§5
Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung? Was gilt bei Selbsttötung der versicherten Person?
(10) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir
jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter (1) Bei vorsätzlicher Selbsttötung erbringen wir eine für den To-
Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt desfall vereinbarte Leistung, wenn seit Abschluss des Vertra-
aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf unse- ges mindestens drei Jahre vergangen sind.
rer Website www.vpv.de aufrufen und herunterladen oder (2) Bei vorsätzlicher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist
auch bei uns anfordern. zahlen wir eine Todesfallleistung bis zur Höhe des für den
(11) Über den Stand des Wertes Ihrer Versicherung informieren ersten Handelstag der Fonds nach Eingang der Sterbeur-
wir Sie jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Versiche- kunde/des Totenscheins berechneten Rückkaufswertes Ihres
rungsjahres. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbetei- Vertrages (siehe § 21) ohne den gemäß § 21 Abs. 5 vorge-
ligung Ihres Vertrages. Darüber hinaus informieren wir Sie sehenen Abzug.
gerne jederzeit auf Ihren Wunsch hin über den aktuellen Wenn uns jedoch nachgewiesen wird, dass sich die versicher-
Wert Ihrer Versicherung. te Person in einem die freie Willensbestimmung ausschlie-
ßenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit
selbst getötet hat, zahlen wir mindestens die Mindesttodes-
§3 fallleistung (siehe § 1 Abs. 16).
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (3) Wenn unsere Leistungspflicht durch eine Änderung des
Vertrages erweitert wird oder der Vertrag wiederhergestellt
(1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit wird, beginnt die Dreijahresfrist bezüglich des geänderten
uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Ver- oder wiederhergestellten Teils neu.
sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein
Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfal-
len, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe §6
§ 11 Abs. 2 und 3 und § 15). Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und wel-
(2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart che Folgen hat ihre Verletzung?
worden, so wird dieser durch die Regelungen in Abs. 1 nicht
berührt. Vorvertragliche Anzeigepflicht
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet,
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach
denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder
E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an-
zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 6
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen
barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der lau-
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- fenden Versicherungsperiode anzupassen.
lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä- (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist haben, fristlos kündigen, wenn
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll- > wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. mehr als 10 % erhöhen oder
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli- > wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- Umstand ausschließen.
son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon Vertragsänderung hinweisen.
Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt.
Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung (13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-
zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-
> vom Vertrag zurücktreten, gepflichtverletzung hingewiesen haben.
> den Vertrag kündigen, (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
> den Vertrag ändern oder Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand
> den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren.
können. (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel-
Rücktritt tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, kön- wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht be- geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
steht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – mögli- für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
cherweise zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser
hätten. Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
bleibt unsere Leistungspflicht unter folgenden Vorausset-
zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige- Anfechtung
pflicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entschei-
gefahrerheblichen Umstand, der dung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder un-
> weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- vollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden
rungsfalls ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten Person,
> noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung erklären,
tungspflicht auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertraglichen An-
ursächlich war. zeigepflicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt entsprechend.
(7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen
wir den Rückkaufswert nach Stornoabzug gemäß § 21. Die Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages
Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. (18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche-
rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt
Kündigung wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen
(8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung
Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän-
fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal- derten oder wiederhergestellten Teils neu.
tung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten
auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, bei von Ihnen Erklärungsempfänger
nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu kündigen. (19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags-
(9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den änderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schrift-
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- liche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben.
herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter
de geschlossen hätten. als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß- kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent-
gabe des § 22 in einen beitragsfreien Vertrag um. halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver-
sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung
Vertragsänderung entgegenzunehmen.
(11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-
herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei §7
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird?
de geschlossen hätten (Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9), werden
die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwir- (1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können
kend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf unser Recht wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 7
Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person weise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige
sowie die Auskunft nach § 25 vorgelegt werden. Verfügungen rechtlich möglich sind.
(2) Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf un-
sere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, Anzeige
dass die versicherte Person noch lebt. (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts
(3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3)
ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem muss sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie
uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form,
Geburtsort vorgelegt werden. Zusätzlich muss uns eine aus- z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri-
führliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die To- ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs-
desursache vorgelegt werden. Aus der Bescheinigung müs- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern
sen sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe-
versicherten Person geführt hat, ergeben. rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
(4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen,
wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klä-
ren. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die § 10
Leistung beansprucht. Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche- (1) Wir führen Ihre Beiträge bzw. Ihre Zuzahlung, soweit sie
rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- nicht zur Deckung von Kosten bestimmt sind, dem Vertrags-
wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 4 genannten guthaben zu. Wir entnehmen weitere Kosten aus dem Ver-
Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass tragsguthaben (siehe § 23).
wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang Einen Teil Ihrer Beiträge benötigen wir zur Deckung des To-
wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung desfallrisikos (Risikobeiträge). Wir berechnen die Risikobei-
kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig träge nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathema-
wird. tik und entnehmen sie monatlich dem Vertragsguthaben.
(6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Das Vertragsguthaben wird monatlich neu aufgeteilt und in
Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech- den Fonds und dem Sicherungsvermögen angelegt. Die Auf-
tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. teilung erfolgt nach einem methodischen Rechenverfahren.
Dabei werden die garantierten Leistungen berücksichtigt.
Bei der Anlage legen wir die Kurse der Fonds zu ihrem ersten
§8 Handelstag im Monat zugrunde.
Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? (2) Zahlen Sie einen Einmalbeitrag oder eine Zuzahlung (siehe
§ 12), so ist im ersten Jahr ab der Zahlung ein Einstiegsma-
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in les- nagement beinhaltet. Dabei erfolgt die Anlage des Einmal-
barer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen wir beitrags beziehungsweise der Zuzahlung im ersten Monat
diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur- vollständig im Sicherungsvermögen. Auch in den Folgemo-
kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. naten ist ein Mindestanteil des aus diesem Beitrag resultie-
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse- renden Guthabens im Sicherungsvermögen angelegt. Dieser
hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- Mindestanteil sinkt während des ersten Jahres nach der Zah-
sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können lung monatlich gleichmäßig und beträgt nach Ablauf des
aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- ersten Jahres null Prozent.
rechtigung nachweist. (3) Wir verwenden die Beiträge für die eingeschlossenen Zu-
satzversicherungen zur dauerhaften Finanzierung der je-
weils versicherten Risiken.
§9
Wer erhält die Leistung?
§ 11
(1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten?
die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen,
leisten wir an Sie oder an Ihre Erben. (1) Sie können den VPV ZukunftsplanKomfort gegen laufenden
Beitrag oder gegen Einmalbeitrag abschließen. Laufende
Bezugsberechtigung Beiträge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, vier-
(2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere tel-, halbjährlich oder jährlich zahlen.
Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe- (2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Einlösungsbei-
rechtigter). trag) müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er- nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem
wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe-
mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebei-
können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen träge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche-
Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten rungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei
zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Ver- Einmalbeitrags- und Monatszahlung einen Monat, ansons-
sicherungsfall ein. ten entsprechend der Zahlungsweise ein Jahr, ein halbes
Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe- Jahr bzw. ein Vierteljahr.
rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leis- (3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum
tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann Fälligkeitstag (Abs. 2) alles getan haben, damit der Beitrag
dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider- bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von ei-
ruflich Bezugsberechtigten geändert werden. nem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem
Fall als rechtzeitig:
Abtretung und Verpfändung > Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden
(3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des und
jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teil-
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 8
> Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- § 13
sprochen. Wie können Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren?
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Beitragserhöhung
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. (1) Sie können – frühestens ein Jahr nach Versicherungsbe-
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht ginn – bis spätestens fünf Jahre vor dem gewählten Renten-
eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die beginn jederzeit Ihren laufenden Beitrag der Hauptversiche-
Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. rung dauerhaft erhöhen. Mit unserer Zustimmung können
(4) Die Beiträge buchen wir im Lastschriftverfahren jeweils bei Sie auch später den Beitrag erhöhen.
Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. Der erhöhte Beitrag wird Ihrem Vertrag nach Abzug von
(5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinba- Abschluss- und Verwaltungskosten gutgeschrieben (siehe
rung mit uns erforderlich. § 10). Er erhöht das Vertragsguthaben. Somit finden diesel-
(6) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zah- ben Rechnungsgrundlagen wie auf das übrige Vertragsgut-
len. haben Verwendung. Die Verrentung des Vertragsguthabens
(7) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags- erfolgt entsprechend § 2 Abs. 7.
rückstände verrechnen. (2) Jede Beitragserhöhung beträgt mindestens 2,50 € bei mo-
natlicher, 7,50 € bei vierteljährlicher, 15 € bei halbjährlicher
und 30 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise.
§ 12 Eine Erhöhung des Beitrags ist jährlich auf 20 % des bisheri-
Wie können Sie Zuzahlungen leisten oder Entnahmen tä- gen Beitrags beschränkt. Diese Beschränkung entfällt, wenn
tigen? Sie den Beitrag der Hauptversicherung auf maximal 200 €
bei monatlicher, 600 € bei vierteljährlicher, 1.200 € bei halb-
Zuzahlungen jährlicher oder 2.400 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise
(1) Sie können bis spätestens fünf Jahre vor dem gewählten erhöhen.
Rentenbeginn jederzeit Zuzahlungen von mindestens 300 € Der neue Gesamtbeitrag der Hauptversicherung darf 1.500 €
leisten. bei monatlicher, 4.500 € bei vierteljährlicher, 9.000 € bei
Die Zuzahlungen werden Ihrem Vertrag nach Abzug von Ab- halbjährlicher und 18.000 € bei jährlicher Beitragszahlungs-
schluss- und Verwaltungskosten zum nächsten Monatsers- weise nicht überschreiten. Bei diesem Höchstbetrag werden
ten nach Eingang gutgeschrieben. Die Zuzahlungen dienen die planmäßigen Erhöhungen der Beiträge bei Verträgen mit
der Erhöhung des Vertragsguthabens. Somit finden diesel- dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht mit
ben Rechnungsgrundlagen wie auf das übrige Vertragsgut- einberechnet.
haben Verwendung. Die Verrentung des Vertragsguthabens Sie können vorbehaltlich unserer Zustimmung weitere Bei-
erfolgt entsprechend § 2 Abs. 7. tragserhöhungen durchführen.
(2) Sie können zum Versicherungsbeginn eine Zuzahlung leis- (3) Jede Beitragserhöhung trägt mit einem Garantieniveau (sie-
ten (Zuzahlung zu Beginn), sofern Sie Ihren VPV Zukunfts- he § 1 Abs. 3) von 75 % zur Erhöhung der garantierten
planKomfort nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben. Erlebensfallleistung zum vereinbarten Rentenbeginn bei.
(3) Sie können auch nach Vertragsbeginn Zuzahlungen bis zu (4) Die Mindesttodesfallleistung (siehe § 1 Abs. 16) berücksich-
einem Gesamtbetrag in Höhe der Summe aus der Zuzah- tigt die jeweils gezahlten erhöhten Beiträge in voller Höhe.
lung zu Beginn und der Beitragssumme leisten. Die Beitrags- (5) Solange Sie keine Beiträge zahlen (z. B. bei Abschluss gegen
summe ergibt sich aus dem vereinbarten, im Versicherungs- Einmalbeitrag oder bei Befreiung von der Beitragszahlung durch eine
schein genannten Beitrag der Hauptversicherung für ein Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung), ist keine Erhöhung des
Jahr, multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer in Jahren. Beitrags möglich.
Sie können vorbehaltlich unserer Zustimmung weitere Zu- Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente einer einge-
zahlungen leisten. schlossenen Zusatzversicherung ist im Rahmen einer Bei-
Diese Regelung gilt entsprechend, wenn Sie Ihren VPV Zu- tragserhöhung gemäß Abs. 1 nicht möglich.
kunftsplanKomfort gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben. (6) Wenn Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ver-
In diesem Fall können Sie ohne unsere Zustimmung Zuzah- einbart haben, führen wir bei einer Erhöhung des Beitrags
lungen bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Einmalbei- eine neue Gesundheitsprüfung durch. Wir verzichten darauf,
trags leisten. wenn die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als
(4) Jede Zuzahlung trägt mit einem Garantieniveau (siehe § 1 35 Jahre (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem
Abs. 3) von 75 % zur Erhöhung der garantierten Erlebens- Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der ver-
fallleistung zum vereinbarten Rentenbeginn bei. sicherten Person.) ist und sich der jährliche Beitrag innerhalb
(5) Jede Zuzahlung erhöht die Mindesttodesfallleistung (siehe der letzten fünf Jahre um höchstens 1.200 € erhöht hat. Die
§ 1 Abs. 16) um die Höhe der Zuzahlung. Da die Mindest- gewünschte Erhöhung zählen wir dabei mit.
todesfallleistung während der Abrufphase entfällt (siehe § 1
Abs. 16), gilt dies nicht für Zuzahlungen, die während der Beitragsreduktion
Abrufphase geleistet werden. (7) Sie können Ihren laufenden Beitrag – frühestens ein Jahr
nach Versicherungsbeginn – jederzeit dauerhaft reduzieren.
Entnahmen Dabei darf der neue Beitrag der Hauptversicherung nicht
(6) Vor Rentenbeginn können Sie – frühestens ein Jahr nach unter 300 € jährlich, 150 € halbjährlich, 75 € vierteljährlich
Versicherungsbeginn – jeweils zu Beginn der Versicherungs- bzw. 25 € monatlich liegen.
periode aus dem Vertragsguthaben kostenfrei Geld entneh- (8) Bei einer Beitragsreduktion reduzieren sich die künftig zu
men. Die Entnahme muss dabei mindestens 200 € betragen. zahlenden Beiträge. Für diese künftigen Beiträge bleibt das
Die garantierte Erlebensfallleistung und die Mindesttodes- Garantieniveau dabei unverändert. Wir behalten uns jedoch
fallleistung reduzieren sich in Abhängigkeit von dem Ent- vor, die bisher erreichte garantierte Erlebensfallleistung zu
nahmebetrag. Eine Entnahme ist nur möglich, wenn das reduzieren, sofern dies zur Weiterführung des Vertrages
nach der Entnahme verbleibende Vertragsguthaben mindes- notwendig ist.
tens 1.000 € beträgt. (9) Haben Sie als Zusatzversicherung eine Berufsunfähigkeits-
(7) Zuzahlungen und Entnahmen müssen Sie uns in Textform (in rente mitversichert, so verringert sich bei Beitragsreduktion
lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen. auch Ihre mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente.
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Dynamikeinschluss § 15
(10) Alternativ zur Beitragserhöhung gemäß Abs. 1 können Sie Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
auch zu Versicherungsbeginn oder während des Vertrags- zahlen?
verlaufes eine Dynamik gemäß den „Besonderen Bedin-
gungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht
erneute Gesundheitsprüfung“ einschließen. rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
(11) Beitragserhöhungen, Beitragsreduktionen sowie einen Dy- bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum
namikeinschluss müssen Sie uns in Textform (in lesbarer Form, Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie
z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen. Der erhöhte bzw. re- die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
duzierte Beitrag wird ab dem von Ihnen gewählten Termin (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des
fällig, frühestens zum nächsten Monatsersten. Wenn zum Versicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leis-
gewählten Termin keine Beitragszahlung erfolgt, wird der tung verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch geson-
erhöhte bzw. reduzierte Beitrag ab der nächsten Beitrags- derte Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform
zahlung fällig. Dynamikerhöhungen erfolgen abweichend oder E-Mail) oder durch einen auffälligen Hinweis im Versiche-
davon jeweils zum Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Ihres rungsschein auf diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht ha-
Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. ben. Unsere Leistungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn
eines Jahres). Sie uns nachweisen, dass Sie das Ausbleiben der Zahlung
nicht zu vertreten haben.
§ 14 Folgebeitrag
Wie können Sie die Beitragszahlung aussetzen? (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
(1) Auf Ihren in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen.
gestellten Antrag hin können Sie die Beitragszahlung für die Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
Hauptversicherung für eine von Ihnen bestimmte Zeitspan- (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
ne, höchstens jedoch für 36 Monate, aussetzen (Beitrags- Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver-
pause). Eine Beitragspause ist frühestens fünf Jahre nach sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche-
Versicherungsbeginn möglich. Wollen Sie den Vertrag dau- rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraus-
erhaft beitragsfrei stellen, beachten Sie bitte die Bestimmun- setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
gen des § 22. Während einer Beitragspause ist die Todesfall- Rechtsfolge hingewiesen haben.
leistung auf das aktuelle Vertragsguthaben beschränkt. (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den
(2) Nach einer Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,
beginnt die Frist nach Abs. 1 neu. wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder
Sollten Sie trotz der genannten Frist von fünf Jahren nach Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
einer Vertragsänderung oder –wiederherstellung vorzeitig bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie-
eine Beitragspause wünschen, so können wir diese trotzdem sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist-
gewähren. Dabei behalten wir uns vor, die Änderung oder setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der
Wiederherstellung rückgängig zu machen, soweit dies zur Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer
Weiterführung des Vertrages notwendig ist. mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
(3) Eine Beitragspause für eventuell eingeschlossene Zusatzver- sen wir Sie ebenfalls hinweisen.
sicherungen ist nicht möglich. Wollen Sie die Zusatzversiche- (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
rungen fortführen, so gilt: zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
Sie müssen die Beiträge für die Zusatzversicherungen weiter Nachzahlen können Sie nur
bezahlen. > innerhalb eines Monats nach der Kündigung,
Ansonsten enden die Zusatzversicherungen. Eventuell vor- > oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung
handene Werte aus den Zusatzversicherungen werden auf verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach
die Hauptversicherung übertragen. Dabei kann ein Storno- Fristablauf.
abzug erfolgen. Die genaue Regelung können Sie den Be- Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung
dingungen zu den Zusatzversicherungen entnehmen. unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs-
(4) Zum Ende der Beitragspause müssen Sie die Beitragszahlung fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der
wieder aufnehmen. Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter
Die aufgrund der Beitragspause fehlenden Beiträge der Versicherungsschutz.
Hauptversicherung können Sie durch (7) Wenn Sie die Folgebeiträge nicht oder nicht vollständig zah-
> eine Erhöhung der Beiträge oder len möchten oder können, bieten wir Ihnen die Möglichkei-
> durch eine einmalige Zahlung, ten einer Beitragspause gemäß § 14, einer Beitragsredukti-
nachzahlen. on gemäß § 13 oder einer Beitragsfreistellung gemäß § 22.
Bei Tod der versicherten Person nach dem Ende der Beitrags-
pause wird wieder mindestens die Mindesttodesfallleistung
gezahlt (siehe § 1 Abs. 16). § 16
Sofern nach Wiederaufnahme der Beitragszahlung das vor- In welchen Fällen können wir die Fonds austauschen?
handene Vertragsguthaben aufgrund ungünstiger Kapital-
marktentwicklungen nicht ausreicht, um die garantierten Wir behalten uns das Recht vor, die Fonds durch gleichwerti-
Leistungen zu finanzieren, reduzieren wir die garantierte ge zu ersetzen oder das Sicherungsniveau des Wertsicherungs-
Erlebensfallleistung. Diese kann daher auch unterhalb von fonds anzupassen. Ein Austausch kommt insbesondere in Be-
75 % der bezahlten Beiträge liegen. Hierüber werden wir tracht, wenn der neue Fonds im Vergleich zum bisherigen Fonds
Sie informieren. insgesamt betrachtet bessere Leistungen bietet oder auch der
Vertrag dadurch bessere Leistungen bietet. Hierfür können bei-
spielsweise folgende Faktoren ausschlaggebend sein:
> eine attraktivere Gebührenstruktur des Fondsprodukts,
> eine positivere Zukunftsprognose hinsichtlich der Leistungs-
fähigkeit und des Leistungsspektrums des Fondsanbieters,
auch im Hinblick auf die Wertsicherung,
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 10
> ein höheres Leistungsniveau des Fondsanbieters im Hinblick § 19
auf Verwaltung, Kommunikation und Dokumentation, Was leistet der kostenfreie Guthabenschutz?
> bessere Performancekennzahlen.
Im Übrigen kommt ein Austausch der Fonds in Betracht, wenn: (1) Der kostenfreie Guthabenschutz wird während der gesam-
> aufgrund einer Schließung oder Fusion der bisherigen Fonds ten Aufschubzeit (das ist die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn
der Vertrieb durch die Fondsgesellschaft eingestellt wird, und dem Rentenbeginn) durchgeführt, sofern Sie diesen in Ihren
oder Vertrag eingeschlossen haben. Der Guthabenschutz besteht
> sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fonds so aus zwei Komponenten, die im Folgenden dargestellt wer-
ändern, dass ein Festhalten an der aktuellen Fondspalette den. Da die erste Komponente das Vertragsguthaben mit
nicht sinnvoll oder für eine der involvierten Parteien unzu- der gesamten Beitragssumme vergleicht (siehe Abs. 2), führt
mutbar ist. sie im Regelfall erst in den letzten Jahren der Beitragszah-
Wenn wir das Sicherungsniveau eines Fonds ändern, ändern lung zu Erhöhungen der garantierten Erlebensfallleistung.
sich die Höhen der garantierten Leistungen nicht. Die zweite Komponente (siehe Abs. 4) kann jedoch schon
frühzeitig zu Erhöhungen der garantierten Erlebensfallleis-
tung führen, da künftige Beiträge im Vergleichswert nicht
§ 17 enthalten sind.
Wann können Sie den Fonds ohne Garantie austauschen? (2) Beim Guthabenschutz wird jährlich zum Jahrestag (fällt der
Versicherungsbeginn Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der
(1) Sie können, frühestens zwei Jahre nach Versicherungsbe- Jahrestag jeweils der 01.04. eines Jahres) ein Prozentsatz der Bei-
ginn, den Fonds ohne Garantie austauschen. In diesem Fall tragssumme (siehe Abs. 3) Ihres Vertrages mit dem aktu-
wird der Teil des Vertragsguthabens, das in den Fonds ohne ellen Vertragsguthaben verglichen. Übersteigt das Vertrags-
Garantie angelegt wird, in einen risikoärmeren Fonds ange- guthaben den Prozentsatz der Beitragssumme um mehr
legt. Details über den risikoärmeren Fonds, den wir aktuell als 5 %-Punkte (d.h. es übersteigt je nach gewähltem Prozentsatz
für diese Option vorsehen, können Sie gerne bei uns anfor- 95 % oder 105 %), so wird die garantierte Erlebensfallleistung
dern. Ein Austausch ist vor Rentenbeginn möglich und bei auf den Prozentsatz der Beitragssumme erhöht. Wenn die
Wahl der flexiblen Rente auch während der flexiblen Ren- garantierte Erlebensfallleistung bereits über diesem Betrag
tenphase (siehe § 1 der Besonderen Bedingungen für die liegt (z. B. aufgrund des Sicherungsmanagements), so wird
flexible Rente). die garantierte Erlebensfallleistung durch diese Komponente
(2) Wenn Sie bereits einen Tausch vorgenommen haben, also des Guthabenschutzes nicht geändert.
die Anlage im risikoärmeren Fonds erfolgt, gilt Folgendes: Die Beitragssumme beinhaltet die bereits gezahlten Beiträ-
Sie können den risikoärmeren Fonds durch den aktuell für ge, bereits durchgeführte Dynamikerhöhungen und bereits
den VPV ZukunftsplanKomfort angebotenen Fonds ohne Ga- durchgeführte Zuzahlungen. Darüber hinaus sind künftige
rantie austauschen. In diesem Fall erfolgt wieder die gesam- Beiträge in der aktuell vereinbarten Höhe enthalten. Künfti-
te Anlage des Teils des Vertragsguthabens, das nicht für die ge dynamische Erhöhungen des Beitrags werden hingegen
Sicherstellung der garantierten Leistungen benötigt wird, in nicht berücksichtigt. Beiträge für Zusatzversicherungen wer-
diesem Fonds ohne Garantie. Details über den Fonds ohne den ebenfalls nicht berücksichtigt. Haben Sie bereits Ent-
Garantie, den wir zu diesem Zeitpunkt für diese Option vor- nahmen durchgeführt (siehe § 12) wird die Beitragssumme
sehen, können Sie gerne bei uns anfordern. um die jeweiligen Entnahmebeträge reduziert.
(3) Den Austausch des Fonds können Sie in Textform (in lesbarer (3) Die Höhe des Prozentsatzes gemäß Abs. 2 können Sie zu
Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mit einer Frist von fünf Tagen Vertragsbeginn wählen. Er kann bei 90 % oder 100 %
beantragen. Der Austausch erfolgt entsprechend Ihrer Wahl liegen. Sie können den Prozentsatz später auf den jeweils
zum ersten Handelstag der Fonds eines Monats, frühestens anderen Wert ändern, frühestens jedoch zwei Jahre nach
zum nächsten Monatsersten. Versicherungsbeginn.
(4) Sofern Sie den Guthabenschutz in Ihren Vertrag eingeschlos-
sen haben, kann es darüber hinaus zu weiteren Erhöhun-
§ 18 gen der garantierten Erlebensfallleistung kommen. Hierfür
Was leistet das kostenfreie Sicherungsmanagement? wird jährlich zum Jahrestag das aktuelle Vertragsguthaben
mit einem Vergleichswert verglichen. Der Vergleichswert
(1) Das kostenfreie Sicherungsmanagement wird während der entspricht der aktuellen garantierten Erlebensfallleistung
gesamten Aufschubzeit (das ist die Zeit zwischen dem Versiche- abzüglich der künftig planmäßig zu zahlenden Beiträge der
rungsbeginn und dem Rentenbeginn) durchgeführt. Dabei wird Hauptversicherung, welche mit dem Garantieniveau mul-
jeweils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns die ga- tipliziert werden. Übersteigt das Vertragsguthaben 130 %
rantierte Erlebensfallleistung (bei planmäßiger künftiger Beitrags- des Vergleichswertes, so wird die garantierte Erlebensfall-
zahlung, jedoch ohne künftige dynamische Erhöhungen der Beiträge) leistung um die Hälfte des übersteigenden Betrags erhöht.
mit einem Prozentsatz des aktuellen Guthabens verglichen. (5) Sie können den Guthabenschutz jederzeit ausschalten, frü-
Liegt dieser Wert über der garantierten Erlebensfallleistung, hestens jedoch zwei Jahre nach dem Versicherungsbeginn.
so wird die garantierte Erlebensfallleistung hierauf erhöht. In diesem Fall wird der Guthabenschutz in Zukunft nicht
Beim VPV ZukunftsplanKomfort liegt der Prozentsatz konstant mehr durchgeführt. Die erreichten garantierten Leistungen
bei 75 %. bleiben jedoch erhalten.
(2) Sie können das Sicherungsmanagement jederzeit ausschal- Sie können den Guthabenschutz auch nach Versicherungs-
ten, frühestens jedoch zwei Jahre nach dem Versicherungs- beginn in den Vertrag einschließen oder einen ausgeschalte-
beginn. In diesem Fall wird das Sicherungsmanagement in ten Guthabenschutz wieder einschalten, frühestens jedoch
Zukunft nicht mehr durchgeführt. Die erreichten garantier- zwei Jahre nach dem Versicherungsbeginn. Dabei müssen
ten Leistungen bleiben jedoch erhalten. Sie den Prozentsatz gemäß Abs. 3 wählen. In diesem Fall
Sie können das Sicherungsmanagement jederzeit wieder wird der Guthabenschutz ab dem nächsten Jahrestag wie-
einschalten. In diesem Fall wird das Sicherungsmanagement der durchgeführt.
zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns wieder
durchgeführt (siehe Abs. 1).
Das Aus- bzw. Einschalten des Sicherungsmanagements
müssen Sie in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder
E-Mail) beantragen.
[Seite 12]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 11
§ 20 Versicherungsperiode zugrunde, zu deren Ende Sie Ihren
Was leistet das kostenfreie Ablaufmanagement? Vertrag gekündigt haben.
(1) Das kostenfreie Ablaufmanagement wird während der letzten Stornoabzug
fünf Jahre vor dem vereinbarten Rentenbeginn durchgeführt. (5) Von dem nach Abs. 4 ermittelten Wert nehmen wir einen
Dabei wird jährlich zum Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Stornoabzug in Höhe von 100 € vor. Den sich ergebenden
Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. Wert bezeichnen wir als Rückkaufswert nach Stornoabzug.
eines Jahres) die garantierte Erlebensfallleistung (bei planmäßiger Wir halten den Abzug für angemessen. Die Darlegungs- und
künftiger Beitragszahlung, jedoch ohne künftige dynamische Erhöhungen Beweislast für die generelle Angemessenheit der Höhe des
der Beiträge) mit einem Prozentsatz des aktuellen Guthabens Stornoabzugs tragen wir. Wenn Sie uns nachweisen, dass
verglichen. Liegt dieser Wert über der garantierten Erlebens- der von uns vorgenommene Stornoabzug in Ihrem Fall we-
fallleistung, so wird die garantierte Erlebensfallleistung hier- sentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabge-
auf erhöht. Beim VPV ZukunftsplanKomfort liegt der Prozentsatz setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem
fünf Jahre vor dem ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
bei 75 % und steigt jährlich zum Jahrestag gleichmäßig an,
so dass zum ursprünglich vereinbarten Rentenbeginn 100 % Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall
erreicht würde. (6) Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Abs. 4
(2) Sie können das Ablaufmanagement jederzeit ausschalten, ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, soweit dies
frühestens jedoch zwei Jahre nach dem Versicherungsbe- erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versi-
ginn. In diesem Fall wird das Ablaufmanagement in Zukunft cherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der
nicht mehr durchgeführt. Die erreichten garantierten Leis- dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsver-
tungen bleiben jedoch erhalten. trägen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die
Sie können das Ablaufmanagement jederzeit wieder ein- Herabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet.
schalten. Sofern Sie es während der letzten fünf Jahre wie-
der einschalten, wird das Ablaufmanagement zum nächsten Überschussbeteiligung
Jahrestag wieder durchgeführt. Es wird dabei für die Erhö- (7) Der Rückkaufswert nach Stornoabzug wird noch um
hung der Garantie derjenige Prozentsatz herangezogen, der > den Schlussüberschussanteil nach § 2 Abs. 3 (b) und
erreicht wäre, wenn das Ablaufmanagement durchgängig > die Ihrem Vertrag gemäß § 2 Abs. 6 zuzuteilenden Be-
eingeschaltet gewesen wäre. wertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden,
Das Aus- bzw. Einschalten des Ablaufmanagements müssen erhöht.
Sie in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) be-
antragen. Mögliche Nachteile
Haben Sie das Ablaufmanagement ausgeschaltet, werden (8) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie
wir Sie fünf Jahre vor Rentenbeginn auf die Möglichkeit hin- Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist
weisen, das Ablaufmanagement wieder einzuschalten (Ab- wegen der Finanzierung von Abschluss- und Vertriebs-
laufcheck). kosten (siehe § 23) nur ein geringer Rückkaufswert
(3) Während der Abrufphase wird kein Ablaufmanagement vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch in den
durchgeführt. Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten
Beiträge.
§ 21 Art und Zeitpunkt der Zahlung
Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis- (9) Den Rückkaufswert nach Stornoabzug erbringen wir grund-
tungen erbringen wir? sätzlich in Geld. Der Ermittlung des Wertes des Vertragsgut-
habens legen wir den letzten Handelstag der Fonds derje-
Kündigung nigen Versicherungsperiode zugrunde, zu deren Ende Sie
(1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum Ihren Vertrag gekündigt haben. Die Auszahlung des Rück-
Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 11 kaufswertes nach Stornoabzug kann technisch bedingt erst
Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder wenige Tage nach diesem Termin erfolgen.
E-Mail) kündigen.
(2) Haben Sie die Rente mit Rentengarantiezeit gewählt, kön- Garantierter Rückkaufswert
nen Sie Ihren Vertrag nach Rentenbeginn nicht mehr kündi- (10) Da die Entwicklung der Vermögenswerte des Sondervermö-
gen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Rentenbeginn bei gens Schwankungen unterliegt, kann der Rückkaufswert
Wahl der flexiblen Rente werden in den Besonderen Bedin- zwischenzeitlich fallen. Um die garantierte Erlebensfallleis-
gungen für die flexible Rente beschrieben. tung dennoch sicherzustellen, sorgen wir dafür, dass das
Vertragsguthaben zu jedem Zeitpunkt einen bestimmten
Zahlung bei Kündigung Mindestwert erreicht. Aus diesem Mindestwert ergibt sich
(3) Wir zahlen nach Kündigung Ihr garantierter Rückkaufswert, den wir im Versicherungs-
> den Rückkaufswert (Abs. 4 und 6) schein ausweisen. Wenn sich die garantierte Erlebensfall-
> abzüglich eines Stornoabzugs (Abs. 5). leistung ändert, beispielsweise durch eine Anpassung der
Den sich ergebenden Wert bezeichnen wir als Rück- Beitragszahlung, ändert sich auch der garantierte Rück-
kaufswert nach Stornoabzug. kaufswert.
> Zusätzlich zahlen wir die Ihrem Vertrag zum Kündi-
gungszeitpunkt zugeordneten Schlussüberschüsse und Keine Beitragsrückzahlung
die zugeteilten Bewertungsreserven aus (Abs. 7). (11) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Beitragsrückstände werden davon abgezogen.
Rückkaufswert § 22
(4) Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungsver- Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und
tragsgesetzes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?
entspricht dem Wert des Vertragsguthabens zum Kündi-
gungstermin. Der Ermittlung des Wertes des Vertragsgutha- (1) Anstelle einer Kündigung nach § 21 Abs. 1 können Sie je-
bens legen wir den letzten Handelstag der Fonds derjenigen derzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail)
[Seite 13]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 12
verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (2) Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder einer Zuzahlung ent-
von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. nehmen wir den zur Deckung der Abschluss- und Vertriebs-
(2) Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, so entfällt die Mindest- kosten entfallenden Betrag einmalig zum Versicherungs-
todesfallleistung. Die neue garantierte Erlebensfallleistung beginn dem von Ihnen gezahlten Einmalbeitrag bzw. zum
errechnen wir auf Basis des aktuellen Mindestwertes des Zahlungszeitpunkt der von Ihnen gezahlten Zuzahlung.
Vertragsguthabens (siehe § 21 Abs. 10). Somit kann die (3) Haben Sie den Vertrag gegen laufenden Beitrag abgeschlos-
garantierte Erlebensfallleistung nach Beitragsfreistellung ge- sen, gilt Folgendes:
ringer sein als 75 % der bisher gezahlten Beiträge. Sie kann Zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten haben wir
auch null Euro betragen. Nähere Informationen zur garan- im Beitrag bereits einen Betrag einkalkuliert, den wir in den
tierten Erlebensfallleistung nach Beitragsfreistellung können ersten fünf Jahren monatlich in gleich hohen Anteilen Ihrem
Sie der Tabelle entnehmen, die Ihrem Versicherungsschein Vertrag entnehmen. Der so entnommene Betrag ist insge-
beigefügt ist. Dabei nehmen wir keinen Stornoabzug auf samt auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des
das Vertragsguthaben Ihrer Hauptversicherung vor. Vertrages planmäßig zu zahlenden laufenden Beiträge be-
Bei der Beitragsfreistellung entfallen eventuell eingeschlos- schränkt. Dieses Vorgehen gilt analog für Erhöhungen des
sene Zusatzversicherungen. Eventuell vorhandene Werte Beitrags.
aus den Zusatzversicherungen werden auf die Hauptversi- (4) Die übrigen Kosten werden den Beiträgen und dem Ver-
cherung übertragen. Dabei kann ein Stornoabzug erfolgen. tragsguthaben (Sonder- und Sicherungsvermögen) vor und
Die genaue Regelung können Sie den Bedingungen zu den nach Rentenbeginn laufend entnommen.
Zusatzversicherungen entnehmen. (5) Die beschriebene Kostenentnahme hat zur Folge, dass in der
(3) Eine beitragsfreie Fortführung des Vertrages ist nur möglich, Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge für einen
wenn ein Rückkaufswert nach Stornoabzug von mindestens Rückkaufswert vorhanden sind (siehe §§ 21 und 22).
2.000 € vorhanden ist. Ansonsten wird der Vertrag unter
Auszahlung des bei Kündigung fälligen Rückkaufswertes
nach Stornoabzug beendet (siehe § 21). § 24
Der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vorhandene Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
Rückkaufswert der Hauptversicherung und der vorhandene mens?
Rückkaufswert nach Stornoabzug der eventuell eingeschlos-
senen Zusatzversicherungen bilden das Guthaben des bei- (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg-
tragsfrei gestellten VPV ZukunftsplanKomfort. Nähere Informa- lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön-
tionen zum garantierten Rückkaufswert und dessen Höhe nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine
können Sie der Tabelle entnehmen, die Ihrem Versicherungs- an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist)
schein beigefügt ist. mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
(4) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Ver- Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu-
trages ist das Vertragsguthaben nach Beitragsfreistel- gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren
lung in der Regel deutlich niedriger als die Summe der Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie-
gezahlten Beiträge, da aus diesen auch Abschluss- und derlassung verlegt haben.
Vertriebskosten (siehe § 23) sowie Verwaltungskosten (2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend.
finanziert werden. Auch in den Folgejahren stehen nicht
unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge als Ver-
tragsguthaben nach Beitragsfreistellung zur Verfügung. § 25
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
Wiederinkraftsetzung
(5) Sie können Ihre beitragsfrei gestellte Hauptversicherung in- (1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
nerhalb von drei Jahren ohne Gesundheitsprüfung wieder Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen
in Kraft setzen lassen. Dabei kann sich die garantierte Erle- und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie
bensfallleistung ändern. uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un-
terlagen
Keine Beitragsrückzahlung > bei Vertragsabschluss,
(6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. > bei Änderung nach Vertragsabschluss oder
> auf Nachfrage
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel-
§ 23 len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der
Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert? Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben,
für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist.
(1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih- (2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei-
ren Beitrag einkalkuliert bzw. werden dem Vertragsgutha- spielsweise Umstände, die für die Beurteilung
ben entnommen. Es handelt sich um Abschluss- und Ver- > Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit,
triebskosten sowie um übrige Kosten. > der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech-
Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe- te an Ihrem Vertrag haben und
sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt- > der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers
ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten maßgebend sein können.
die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen- steuerliche(n) Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum,
hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf- der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies
wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie
die Verwaltungskosten. den beigefügten Steuerinformationen entnehmen.
Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten (3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten
sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal- und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü-
tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden
(dem Dokument „Vorschlag“) entnehmen. gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda-
ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer-
[Seite 14]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 13
behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer- Ihnen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen ins-
liche Ansässigkeit im Ausland besteht. besondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten of-
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Abs. 1 fen.
und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht
zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- Versicherungsombudsmann
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Infor- (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
mationen zur Verfügung gestellt haben. budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie
derzeit wie folgt:
Versicherungsombudsmann e.V.
§ 26 Postfach 080632
Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung 10006 Berlin
stellen? E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Internet: www.versicherungsombudsmann.de
(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
Kosten gesondert in Rechnung stellen: und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
> Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-
schein ren teilzunehmen.
> schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B.
> Rückläufer im Lastschriftverfahren über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben,
> Durchführung von Vertragsänderungen können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die
> Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre
> Adressermittlung Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi-
> Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs- cherungsombudsmann weitergeleitet.
ausgleichs
(2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an Versicherungsaufsicht
dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen- Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri- Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor- Sektor Versicherungsaufsicht
schlag“) entnehmen. Graurheindorfer Straße 108
53117 Bonn
E-Mail: poststelle@bafin.de
§ 27 Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung? einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch- Rechtsweg
land Anwendung. (5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
§ 28 Unser Beschwerdemanagement
Wo ist der Gerichtsstand? (6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu
(1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu- zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge- per Post:
richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren VPV Versicherungen
Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Postfach 31 17 55
Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie 70477 Stuttgart
eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,
in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben. telefonisch:
(2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge- 07 11/13 91 63 99
richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen per Mail:
Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person meine.Beschwerde@vpv.de
sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
oder Ihre Niederlassung haben.
(3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli- § 30
chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
ren Sitz haben. (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 29 (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
nicht zufrieden sind? kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
(1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
[Seite 15]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanKomfort (01.2022) 14
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 16]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 1
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus
Leistung Sicherungsmanagement
§1 Welche Leistungen erbringen wir? § 16 Was leistet das kostenfreie Sicherungsmanagement?
§2 Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
§3 Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? Kündigung und Beitragsfreistellung
§4 Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und § 17 Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche
welche Folgen hat ihre Verletzung? Leistungen erbringen wir?
§5 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? § 18 Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und
§6 Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen?
§7 Wer erhält die Leistung? § 19 Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert?
Beitrag Sonstige Vertragsbestimmungen
§8 Wie verwenden wir Ihre Beiträge? § 20 Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
§9 Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? mens?
§ 10 Wie können Sie Zuzahlungen leisten oder Entnahmen § 21 Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie?
tätigen? § 22 Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rech-
§ 11 Wie können Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren? nung stellen?
§ 12 Wie können Sie die Beitragszahlung aussetzen? § 23 Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
§ 13 Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig § 24 Wo ist der Gerichtsstand?
zahlen? § 25 An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns ein-
mal nicht zufrieden sind?
Besonderheiten der Fondsanlage § 26 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
§ 14 In welchen Fällen können wir die Fonds austauschen?
§ 15 Wann können Sie die Fonds ohne Garantie austauschen?
§1 cherungsfonds (insgesamt das Sondervermögen) und am
Welche Leistungen erbringen wir? Sicherungsvermögen. Während der Aufschubzeit werden
die Ihnen zustehenden Anteile an den Fonds und am Si-
(1) Der VPV ZukunftsplanPlus ist eine fondsgebundene Renten- cherungsvermögen (siehe § 8) zwischen Fonds und Siche-
versicherung. rungsvermögen monatlich neu aufgeteilt. Die neue Auftei-
Erlebt die versicherte Person (das ist die Person, auf deren Leben lung erfolgt mithilfe eines methodischen Rechenverfahrens,
die Versicherung abgeschlossen ist) den vereinbarten Rentenbe- welches die durch das Sicherungsmanagement (siehe § 16)
ginn, wird entweder erzeugten, garantierten Leistungen unter Berücksichtigung
> bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit eine le- der garantierten Verzinsung des Sicherungsvermögens so-
benslange Rente mit Rentengarantiezeit, wie der Garantie des Wertsicherungsfonds sicherstellt. Da
> bei Wahl der flexiblen Rente eine lebenslange Rente ent- die Garantie erst im Laufe der Zeit aufgebaut wird, erfolgt
sprechend den Besonderen Bedingungen für die flexible die Anlage zu Beginn überwiegend in Fonds ohne Garantie.
Rente oder Wir erwerben die Fondsanteile, ohne hierfür einen Ausgabe-
> bei Wahl der Kapitalabfindung eine einmalige Zahlung aufschlag zahlen zu müssen oder zu fordern.
(siehe Abs. 14) Wir sind berechtigt, das gesamte Vertragsguthaben im Si-
gezahlt. Wählen Sie keine Auszahlungsart, zahlen wir eine cherungsvermögen anzulegen, sofern und solange eine An-
flexible Rente, sofern das rechnungsmäßige Alter (Das rech- lage in Fonds Ihrem Interesse an einer sicheren und ange-
nungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des be- messenen Erreichung der Vertragsziele widerspricht oder
trachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.) der sofern und solange dies zur Wahrung der Belange der Versi-
versicherten Person zum ursprünglich vereinbarten Renten- cherten im Sinne unserer aufsichtsrechtlichen Verpflichtun-
beginn mindestens 60 und maximal 75 Jahre beträgt, an- gen erforderlich ist.
sonsten eine Rente mit Rentengarantiezeit. (4) Erträge aus den Fonds fließen diesen unmittelbar zu, soweit
Stirbt die versicherte Person in der Aufschubzeit (das ist die Zeit sie nicht ausgeschüttet werden. Ausgeschüttete Erträge le-
zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Rentenbeginn), so wird gen wir in Ihrem Vertragsguthaben an. Die Erträge können
eine Todesfallleistung gezahlt (siehe Abs. 15). sich durch Verwaltungskosten, Steuern, sonstige Gebühren
Durch Zuzahlungen (siehe § 10), Änderungen der Beitrags- und Abgaben aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Re-
höhe (siehe § 11), eine flexible Wahl des tatsächlichen gelungen reduzieren.
Rentenbeginns und den Abschluss einer Berufsunfähig- (5) Die Entwicklung der Vermögenswerte des Sondervermögens
keits-Zusatzversicherung können Sie die Versicherung be- ist abhängig von der Entwicklung der Kapitalmärkte, sodass
darfsgerecht gestalten. wir den Geldwert der Leistungen nicht garantieren können.
(2) Der VPV ZukunftsplanPlus bietet vor Rentenzahlungsbeginn Das bedeutet, dass die Rente je nach Entwicklung der Ver-
Versicherungsschutz unter unmittelbarer Beteiligung an der mögenswerte des Sondervermögens höher oder niedriger
Wertentwicklung eines Sondervermögens (siehe Abs. 3). Sie ausfallen wird.
haben damit die Chance, bei Kurssteigerungen der Wert- (6) Die Anlage Ihres Vertragsguthabens während des Renten-
papiere des Sondervermögens einen Wertzuwachs zu erzie- bezugs bei Wahl der flexiblen Rente wird in den Besonderen
len. Bei Kursrückgängen tragen Sie im Gegenzug auch das Bedingungen für die flexible Rente beschrieben.
Risiko der Wertminderung. Der VPV ZukunftsplanPlus bietet Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt Folgendes:
zunächst keine Garantieleistung zum Rentenbeginn. Zu Rentenbeginn wird Ihr Vertragsguthaben im Sicherungs-
vermögen angelegt und zur Finanzierung Ihrer Rente ver-
Anlage Ihres Vertragsguthabens wendet. Die Höhe Ihrer Rente ist von der Höhe dieses Gut-
(3) Ihr Vertragsguthaben entspricht dem Wert der Ihnen zuste- habens abhängig. Eine Anlage im Sondervermögen erfolgt
henden Anteile an den Fonds ohne Garantie, am Wertsi- nach Rentenbeginn nicht mehr.
[Seite 17]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 2
Der Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son- > jeweils um ein oder mehrere volle Jahre
dervermögen ist der letzte Handelstag der Fonds vor dem verschieben. Die Abrufphase beginnt am ursprünglich ver-
Rentenbeginn. Die Auszahlung der ersten Rente kann tech- einbarten Rentenbeginn und endet am Jahrestag des Jahres,
nisch bedingt erst wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. in dem die versicherte Person das 85. Lebensjahr vollendet.
Es kann sein, dass zum neuen Rentenbeginn die Wahl der
Unsere Leistungen ab Rentenzahlungsbeginn flexiblen Rente nicht möglich ist (siehe Abs. 10). In diesem
(7) Bei Wahl der flexiblen Rente gilt Folgendes: Fall zahlen wir die Rente mit Rentengarantiezeit. Wir garan-
Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah- tieren, dass zum neuen Rentenbeginn mindestens die bishe-
lungsbeginn erlebt und die ermittelte Rente mindestens rige garantierte Erlebensfallleistung (siehe § 16) zur Verfü-
300 € jährlich erreicht (Mindestjahresrente), zahlen wir eine gung steht.
lebenslange, gleichbleibende Rente. Wir zahlen die Rente je Während der Abrufphase können Sie bis zum Beginn der
nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder Rentenzahlung weitere Beiträge in unveränderter Höhe zahlen.
monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. (12) Sie können die Rente sowohl vor dem ursprünglich verein-
Wird die Mindestrente nicht erreicht, so wird Ihr Vertrags- barten Rentenbeginn als auch während der Abrufphase mit
guthaben ausgezahlt und der Vertrag endet. einer Frist von einem Monat jeweils zum Jahrestag Ihrer Ver-
(8) Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt Folgen- sicherung abrufen (das heißt, Sie können in Textform beantragen,
des: dass die Rentenzahlung zum entsprechenden Jahrestag beginnt). Ein
Wenn die versicherte Person den vereinbarten Rentenzah- vorzeitiger Abruf der Rente ist möglich,
lungsbeginn erlebt und die ermittelte Rente mindestens > wenn die Mindestjahresrente (siehe Abs. 7 bzw. 8) er-
300 € jährlich erreicht (Mindestjahresrente), zahlen wir eine reicht wird,
lebenslange, gleichbleibende Rente. Wir zahlen die Rente je > wenn die versicherte Person das rechnungsmäßige Alter
nach Vereinbarung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder 55 (bzw. 60 bei Wahl der flexiblen Rente) erreicht hat
monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. und
Wir zahlen die Rente mindestens bis zum Ablauf der verein- > der neue Rentenbeginn maximal fünf Jahre vor dem ur-
barten Rentengarantiezeit, unabhängig davon, ob die versi- sprünglich vereinbarten Rentenbeginn liegt.
cherte Person diesen Termin erlebt. (Beispiel: Haben Sie eine Ren- Die Beitragszahlung wird, sofern nicht bereits geschehen,
tengarantiezeit von zehn Jahren vereinbart und die versicherte Person mit Beginn der Rentenzahlung beendet. Mit dem Antrag
stirbt drei Jahre nach Rentenbeginn, zahlen wir noch sieben Jahre lang zum Abruf der Rente können Sie auch die Verrentungsart
die ermittelte Rente.) (siehe Abs. 10) und die Rentengarantiezeit (siehe Abs. 13)
Wird die Mindestrente nicht erreicht, so wird Ihr Vertrags- festlegen.
guthaben ausgezahlt und der Vertrag endet. Die Höhe der Rente wird aus dem zu Beginn der Renten-
(9) Die Höhe der Rente wird aus dem zum Rentenzahlungsbe- zahlung vorhandenen Vertragsguthaben nach denselben
ginn vorhandenen Vertragsguthaben ermittelt. Dabei ver- Grundsätzen wie zum ursprünglich vereinbarten Rentenbe-
wenden wir die Rechnungsgrundlagen gemäß § 2 Abs. 7. ginn gemäß Abs. 9 bestimmt.
Die Höhe der Rente berechnet sich in Abhängigkeit von der (13) Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt:
gewählten Verrentungsart. Bei einer Änderung des Rentenbeginns bleibt die vereinbar-
Sie erhalten mindestens eine Rente, deren Höhe sich aus te Rentengarantiezeit erhalten, sofern die höchstzulässige
dem Vertragsguthaben und der Mindestjahresrente je Rentengarantiezeit nicht aufgrund eines hinausgeschobenen
10.000 € Gesamtguthaben ergibt. Diese garantierte Min- Beginns der Rentenzahlung überschritten wird. In diesem
destjahresrente wird nach versicherungsmathematischen Fall wird die Rentengarantiezeit auf den neuen höchstzuläs-
Grundlagen berechnet. Sie basiert auf einem Rechnungszins sigen Wert verkürzt. Die höchstzulässige Rentengarantiezeit
von 0 % und einer Sterbetafel mit Sterbewahrscheinlich- ist abhängig vom rechnungsmäßigen Alter (Das rechnungsmä-
keiten in Höhe von 100 % einer geschlechtsunabhängigen ßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des betrachteten
Mischtafel aus den Sterbetafeln DAV 2004R für Männer und Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.) der versicher-
Frauen. Die Mindestjahresrente je 10.000 € Gesamtgutha- ten Person bei Rentenbeginn. Diese Rentengarantiezeit be-
ben zum vereinbarten Rentenbeginn können Sie dem Versi- misst sich nach folgender Tabelle:
cherungsschein entnehmen.
Wenn Sie den Rentenbeginn ändern (siehe Abs. 11 bis 13), Rentenbeginnalter höchstzulässige Rentengarantiezeit
berechnen wir die Mindestjahresrente mit den vorgenann-
ten Rechnungsgrundlagen (Rechnungszins und Sterbetafel) bis 75 bis Alter 85
für den neuen Rentenbeginn neu. 76 bis 80 10 Jahre
81 bis 85 5 Jahre
Wahl der Verrentungsart
(10) Sie können während der Aufschubzeit die Verrentungsart Ih- Wählen Sie die Verrentung mit Rentengarantiezeit, ohne die
res Vertrages ändern. Die Wahl der flexiblen Rente ist dabei Dauer einer Garantiezeit festzulegen (z. B. bei Änderung der
jedoch nur möglich, wenn das rechnungsmäßige Alter (Das Verrentungsart nach Abs. 10), so wird als Rentengarantie-
rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des zeit der höchstzulässige Wert gewählt.
betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.)
der versicherten Person zu Rentenbeginn mindestens 60 Möglichkeit der Kapitalabfindung
und maximal 75 Jahre beträgt. Ihr Antrag auf einen Wechsel (14) Sie haben das Recht, sich anstelle der Renten eine einma-
der Verrentungsart muss uns spätestens einen Monat vor lige Leistung (vollständige Kapitalabfindung) von uns aus-
dem Fälligkeitstag der ersten Rente in Textform (in lesbarer zahlen zu lassen. Sie können sich auch nur einen Teil der
Form, z. B. Papierform oder E-Mail) vorliegen. Nach Rentenbeginn Leistung auszahlen lassen (teilweise Kapitalabfindung). Die
ist ein Wechsel der Verrentungsart nicht mehr möglich. vollständige oder teilweise Kapitalabfindung kann zum ver-
einbarten Rentenbeginn oder während der Abrufphase zum
Änderung des Rentenbeginns Jahrestag des Versicherungsbeginns erfolgen. Dazu muss
(11) Sie können den tatsächlichen Beginn der Rentenzahlung in- die versicherte Person diesen Termin erleben. Ihr Antrag auf
nerhalb der Abrufphase vollständige oder teilweise Kapitalabfindung muss uns spä-
> jährlich zum Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Ihres Ver- testens einen Monat vor dem Fälligkeitstag der ersten Rente
trages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. in Textform vorliegen. Mit Zahlung der vollständigen Kapi-
eines Jahres) talabfindung endet der Vertrag. Bei einer teilweisen Kapital-
> mit einer Frist von einem Monat abfindung wird der von Ihnen gewählte Betrag ausgezahlt,
[Seite 18]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 3
und das im Vertrag verbleibende Kapital verrentet. Dadurch Versicherungsnehmer wird. Die Beschränkung entfällt auf
reduziert sich Ihre Rente. Eine teilweise Kapitalabfindung ist Ihren Antrag hin ebenfalls, sofern Sie uns eine schriftliche
in der von Ihnen gewünschten Höhe nur möglich, wenn die Einwilligung der dann volljährigen versicherten Person oder
Mindestrente (siehe Abs. 7 und 8) nicht unterschritten wird. eine schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters der
Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son- minderjährigen versicherten Person zum Wegfall der Be-
dervermögen legen wir den letzten Handelstag der Fonds grenzung vorlegen.
vor dem Termin der Kapitalabfindung zugrunde. Die Aus-
zahlung der Kapitalabfindung kann technisch bedingt erst
wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. §2
Wie erfolgt die Überschussbeteiligung?
Unsere Leistung bei Tod der versicherten Person
(15) Stirbt die versicherte Person während der Aufschubzeit (1) Wir beteiligen Sie an dem Überschuss und an den Bewer-
(das ist die Zeit zwischen dem Versicherungsbeginn und dem Rentenbe- tungsreserven (Überschussbeteiligung). Die Leistung aus der
ginn), zahlen wir als Todesfallleistung das Vertragsguthaben. Überschussbeteiligung kann auch null Euro betragen. In den
Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son- nachfolgenden Absätzen erläutern wir Ihnen,
dervermögen legen wir den ersten Handelstag der Fonds > wie wir den in einem Geschäftsjahr entstandenen Über-
nach Eingang des Totenscheins/der Sterbeurkunde zugrun- schuss unseres Unternehmens ermitteln und wie wir die-
de. Die Auszahlung der Todesfallleistung kann technisch be- sen verwenden (Abs. 2),
dingt erst wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. > wie Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt wird (Abs. 3
(16) Bei Wahl der Verrentung mit Rentengarantiezeit gilt: und 4),
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenzahlungsbe- > wie Bewertungsreserven entstehen und wie wir diese Ih-
ginn, zahlen wir die ermittelte Rente bis zum Ende der Ren- rem Vertrag zuordnen (Abs. 5 und 6),
tengarantiezeit (siehe Abs. 8). Stirbt die versicherte Person > wie sich die Höhe Ihrer Rente berechnet und wie wir Sie
nach Ablauf der Rentengarantiezeit, erbringen wir bei Tod der im Rentenbezug an dem Überschuss und den Bewer-
versicherten Person keine Leistung, und der Vertrag endet. tungsreserven beteiligen (Abs. 7 und 8),
Die Todesfallleistung nach Rentenbeginn bei Wahl der fle- > warum wir die Höhe der Überschussbeteiligung Ihres
xiblen Rente wird in den Besonderen Bedingungen für die Vertrages nicht garantieren können (Abs. 9) und
flexible Rente beschrieben. > wie wir Sie über die Überschussbeteiligung informieren
(Abs. 10 und 11).
Besonderheiten bei eingeschlossener Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung Wie ermitteln wir den in einem Geschäftsjahr entstande-
(17) Eine eingeschlossene Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung nen Überschuss unseres Unternehmens und wie verwen-
dient der Absicherung des Berufsunfähigkeitsrisikos. Im Falle den wir diesen?
der Berufsunfähigkeit befreit Sie die Berufsunfähigkeits-Zu- (2) Den in einem Geschäftsjahr entstandenen Überschuss un-
satzversicherung von der Zahlung des gesamten Beitrags. seres Unternehmens (Rohüberschuss) ermitteln wir nach
Sofern vereinbart, wird außerdem eine Berufsunfähigkeits- handels- und aufsichtsrechtlichen Vorschriften. Mit der Fest-
rente gezahlt. Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung stellung des Jahresabschlusses legen wir fest, welcher Teil
kann maximal bis zum Erreichen des 67. Lebensjahres abge- des Rohüberschusses für die Überschussbeteiligung aller
schlossen werden. Sie endet spätestens mit dem vereinbar- überschussberechtigten Verträge zur Verfügung steht. Da-
ten Rentenbeginn, bei vorherigem Abruf der Rente (siehe bei beachten wir die aufsichtsrechtlichen Vorgaben, derzeit
Abs. 12) mit Beginn der Rentenzahlung. Die Produktbe- insbesondere die Mindestzuführungsverordnung (Verordnung
schreibung und sonstige Einzelheiten können Sie den Allge- über die Mindestbeitragsrückerstattung in der Lebensversicherung).
meinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversi- Den danach zur Verfügung stehenden Teil des Rohüber-
cherung der VPV entnehmen. schusses führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstat-
tung zu, soweit wir ihn nicht als Direktgutschrift unmittelbar
Art unserer Leistung den überschussberechtigten Versicherungsverträgen gutge-
(18) Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Geld. Eine schrieben haben. Sinn der Rückstellung für Beitragsrücker-
Übertragung der Anteile der Fonds ist nicht möglich. stattung ist es, Schwankungen des Überschusses über die
Jahre auszugleichen. Die Rückstellung für Beitragsrücker-
Vertragsende stattung dürfen wir grundsätzlich nur für die Überschuss-
(19) Der VPV ZukunftsplanPlus endet bei Tod (siehe auch Abs. 16), beteiligung der Versicherungsnehmer verwenden. Nur in
Kündigung oder vollständiger Kapitalabfindung. gesetzlich festgelegten Ausnahmefällen können wir hiervon
mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde abweichen.
Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung Ansprüche auf eine bestimmte Höhe der Beteiligung
(20) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung Ihres Vertrages am Überschuss ergeben sich aus der
ergeben (siehe § 2). Entscheidend für den Gesamtertrag Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
des Vertrages vor Rentenbeginn ist aber insbesondere die nicht.
Entwicklung des Sondervermögens, an dem Sie unmittelbar
beteiligt sind (siehe Abs. 3). Wie wird Ihr Vertrag an dem Überschuss beteiligt?
(3) Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversi-
Besonderheiten bei einer minderjährigen versicherten Person cherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-
(21) Setzen Sie als Elternteil Ihr minderjähriges Kind als versicher- versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Be-
te Person ein, ist im Falle des Todes der versicherten Person standsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den
vor Vollendung des siebten Lebensjahres die Todesfallleis- versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung
tung auf die gewöhnlichen Beerdigungskosten beschränkt des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein
(derzeit 8.000 €). verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir
(22) Setzen Sie das minderjährige Kind eines Dritten ohne Einwil- innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die
ligung des gesetzlichen Vertreters als versicherte Person ein, Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir
gilt Folgendes: verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestands-
Die Todesfallleistung des Vertrages ist auf die gewöhnlichen gruppen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung bei-
Beerdigungskosten beschränkt. getragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss-
Diese Beschränkung entfällt, wenn die versicherte Person gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen,
[Seite 19]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 4
besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. Aufsichtsrechtliche Regelungen können dazu führen, dass
Ihr Vertrag ist vor Rentenbeginn der Bestandsgruppe 131 die Beteiligung an den Bewertungsreserven ganz oder teil-
zugeordnet. Nach Beginn der Verrentung mit Rentengaran- weise entfällt.
tiezeit ist Ihr Vertrag der Bestandsgruppe 113 zugeordnet.
Die Bestandsgruppe bei flexibler Verrentung wird in den Be- Wie berechnet sich die Höhe Ihrer Rente und wie beteili-
sonderen Bedingungen für die flexible Rente genannt. gen wir Sie im Rentenbezug an dem Überschuss und den
Bewertungsreserven?
(a) Laufender Überschuss (7) Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, so wird das
Wir gewähren folgende dem einzelnen Vertrag zugeord- Vertragsguthaben zusammen mit dem Schlussüberschuss
neten Überschussanteile in Form eines laufenden Über- und den zugeteilten Bewertungsreserven auf Basis der dann
schussanteils. gültigen Rechnungsgrundlagen verrentet.
Ihr Vertrag erhält ab Vertragsbeginn einen Überschuss- Rechnungsgrundlagen sind die verwendete Sterbetafel
anteil in Prozent des Guthabens im Sicherungsvermö- und der Rechnungszins. Die bei Rentenbeginn gültigen
gen. Hiermit werden Sie insbesondere an den Kapitaler- Rechnungsgrundlagen (Sterbetafel und Rechnungszins)
trägen des Sicherungsvermögens beteiligt. entsprechen den Rechnungsgrundlagen, die wir für eine
Weiter erhält Ihr Vertrag fondsabhängige Überschussan- vergleichbare Rentenversicherung mit sofort beginnender
teile, die sich in Prozent des jeweiligen Fondsguthabens Rentenzahlung zu diesem Zeitpunkt verwenden. Bieten wir
bemessen. Die Höhe dieser Überschussanteile kann sich keine solche Rentenversicherung an, werden wir Rechnungs-
je nach Fonds unterscheiden. grundlagen verwenden, die sicherstellen, dass wir dauerhaft
Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen unsere Verpflichtungen aus den Verträgen erfüllen können.
angelegt und erhöhen das Vertragsguthaben. Die Sterbetafel muss dabei nach versicherungsmathemati-
Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monat- schen Grundlagen entwickelt worden sein. Unterscheiden
lich. Die deklarierten laufenden Überschusssätze veröf- sich die zum Rentenbeginn gültigen Rechnungsgrundlagen
fentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Deren Höhe von den bei erstmaliger Ausstellung des Versicherungs-
kann sich während der Laufzeit Ihres Vertrages ändern. scheins gültigen Rechnungsgrundlagen und bieten wir keine
Sie können auch zu null festgesetzt sein. vergleichbare Rentenversicherung mit sofort beginnender
Rentenzahlung an, so werden wir uns die Angemessenheit
(b) Schlussüberschuss der verwendeten Rechnungsgrundlagen durch einen unab-
Erlebt die versicherte Person den Rentenbeginn, gewäh- hängigen Treuhänder bestätigen lassen.
ren wir zusätzlich zu den laufenden Überschussanteilen Unterschreitet die so bestimmte Rentenhöhe die mit den
einen Schlussüberschuss. Maßstab hierfür ist die Summe Rechnungsgrundlagen nach § 1 Abs. 9 berechnete Min-
der gezahlten Beiträge. Bei vollständiger Kapitalabfin- destrente, so zahlen wir mindestens diese Mindestrente.
dung wird der Schlussüberschuss ausgezahlt. Bei Tod der (8) Auch im Rentenbezug beteiligen wir Sie an den Überschüs-
versicherten Person vor Rentenbeginn oder bei Kündi- sen und Bewertungsreserven.
gung wird ein reduzierter Schlussüberschuss gewährt. Durch die Beteiligung an den Überschüssen erhöht sich die
Den für ein Jahr festgelegten Schlussüberschusssatz ver- Rente jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente multipliziert
öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann mit einem Erhöhungssatz. Dieser Erhöhungssatz entspricht
sich ändern und auch zu null festgesetzt sein. dem deklarierten Rentenerhöhungssatz, vermindert um ei-
(4) Der Vorstand legt jedes Jahr auf Vorschlag des Verantwortli- nen Kostenabzug in Höhe von 0,24 %. Der Erhöhungssatz
chen Aktuars fest, wie der Überschuss verteilt wird und setzt wird jedoch niemals negativ. Somit kann die Rente nicht sin-
die entsprechenden Überschussanteilsätze fest (Überschuss- ken.
deklaration). Dabei achtet er darauf, dass die Verteilung ver- Die Beteiligung an den Bewertungsreserven führt zu einer
ursachungsorientiert erfolgt. zusätzlichen dauerhaften Erhöhung der Rente.
Ihr Vertrag erhält auf der Grundlage der Überschussdekla- Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach Rentenzah-
ration Anteile an den Überschüssen. Die Mittel hierfür wer- lungsbeginn. Den deklarierten Erhöhungssatz veröffentli-
den bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des chen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern
Geschäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für und auch zu null festgesetzt sein.
Beitragsrückerstattung entnommen. Die Überschussbeteiligung im Rentenbezug bei Wahl der fle-
xiblen Rente wird in den Besonderen Bedingungen für die
Wie entstehen Bewertungsreserven und wie ordnen wir flexible Rente beschrieben.
diese Ihrem Vertrag zu?
(5) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Ka-
pitalanlagen im Sicherungsvermögen über ihrem jeweiligen Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
handelsrechtlichen Buchwert liegt. Die Bewertungsreserven, nicht garantieren?
die nach den maßgebenden rechtlichen Vorschriften für die (9) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein-
Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, ordnen wir flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt
den Verträgen anteilig rechnerisch zu. Dabei wenden wir beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die
ein verursachungsorientiertes Verfahren an. Bewertungsre- Entwicklung des Kapitalmarkts und der Kosten. Die Höhe
serven auf festverzinsliche Anlagen sind gemäß derzeitiger der künftigen Überschussbeteiligung kann also nicht garan-
aufsichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3 VAG) nur tiert werden. Sie kann auch null Euro betragen.
insoweit zu berücksichtigen, als sie einen ggf. vorhandenen
Sicherungsbedarf (vgl. § 139 Abs. 3 des Versicherungsauf- Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
sichtsgesetzes, VAG) übersteigen. Die Höhe der Bewertungs- (10) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir
reserven ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu. jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter
(6) Bei Beendigung der Ansparphase (durch Tod, Kündigung Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt
oder Erleben des Rentenzahlungsbeginns) gilt Folgendes: aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf unse-
Wir teilen Ihrem Vertrag dann den für diesen Zeitpunkt zu- rer Website www.vpv.de aufrufen und herunterladen oder
geordneten Anteil an den Bewertungsreserven gemäß der auch bei uns anfordern.
jeweils geltenden gesetzlichen Regelung zu. (11) Über den Stand des Wertes Ihrer Versicherung informieren
Auch während des Rentenbezuges werden wir Sie ent- wir Sie jährlich, erstmals nach Ablauf des ersten Versiche-
sprechend der jeweils geltenden gesetzlichen Regelung an rungsjahres. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbetei-
den Bewertungsreserven beteiligen. ligung Ihres Vertrages. Darüber hinaus informieren wir Sie
[Seite 20]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 5
gerne jederzeit auf Ihren Wunsch hin über den aktuellen (7) Wenn der Vertrag durch Rücktritt aufgehoben wird, zahlen
Wert Ihrer Versicherung. wir den Rückkaufswert nach Stornoabzug gemäß § 17. Die
Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
§3 Kündigung
Wann beginnt Ihr Versicherungsschutz? (8) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die
Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob
(1) Ihr Versicherungsschutz beginnt, wenn Sie den Vertrag mit fahrlässig erfolgt ist, können wir den Vertrag unter Einhal-
uns abgeschlossen haben. Jedoch besteht vor dem im Ver- tung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir verzichten
sicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginn kein auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, bei von Ihnen
Versicherungsschutz. Unsere Leistungspflicht kann entfal- nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung zu kündigen.
len, wenn Sie den Beitrag nicht rechtzeitig zahlen (siehe § 9 (9) Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den
Abs. 2 und 3 und § 13). Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-
(2) Ist mit Ihnen ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
worden, so wird dieser durch die Regelungen in Abs. 1 nicht Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
berührt. de geschlossen hätten.
(10) Wenn wir den Vertrag kündigen, wandelt er sich nach Maß-
gabe des § 18 in einen beitragsfreien Vertrag um.
§4
Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und wel- Vertragsänderung
che Folgen hat ihre Verletzung? (11) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö-
Vorvertragliche Anzeigepflicht herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei
(1) Sie sind bis zur Abgabe Ihrer Vertragserklärung verpflichtet, Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän-
alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach de geschlossen hätten (Abs. 5 Satz 3 und Abs. 9), werden
denen wir in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder die anderen Bedingungen auf unser Verlangen hin rückwir-
E-Mail) gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig an- kend Vertragsbestandteil. Wir verzichten auf unser Recht
zuzeigen. Gefahrerheblich sind die Umstände, die für unsere aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen
Entscheidung, den Vertrag überhaupt oder mit dem verein- nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der lau-
barten Inhalt zu schließen, erheblich sind. fenden Versicherungsperiode anzupassen.
Diese Anzeigepflicht gilt auch für Fragen nach gefahrerheb- (12) Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats, nachdem
lichen Umständen, die wir Ihnen nach Ihrer Vertragserklä- Sie unsere Mitteilung über die Vertragsänderung erhalten
rung, aber vor Vertragsannahme, in Textform stellen. haben, fristlos kündigen, wenn
(2) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, ist > wir im Rahmen einer Vertragsänderung den Beitrag um
auch diese – neben Ihnen – zu wahrheitsgemäßer und voll- mehr als 10 % erhöhen oder
ständiger Beantwortung der Fragen verpflichtet. > wir die Gefahrabsicherung für einen nicht angezeigten
(3) Wenn eine andere Person die Fragen nach gefahrerhebli- Umstand ausschließen.
chen Umständen für Sie beantwortet und wenn diese Per- Auf dieses Recht werden wir Sie in der Mitteilung über die
son den gefahrerheblichen Umstand kennt oder arglistig Vertragsänderung hinweisen.
handelt, werden Sie behandelt, als hätten Sie selbst davon
Kenntnis gehabt oder arglistig gehandelt. Voraussetzungen für die Ausübung unserer Rechte
(13) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung tragsänderung stehen uns nur zu, wenn wir Sie durch ge-
(4) Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Vorausset- sonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzei-
zungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht gepflichtverletzung hingewiesen haben.
> vom Vertrag zurücktreten, (14) Wir haben kein Recht zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur
> den Vertrag kündigen, Vertragsänderung, wenn uns der nicht angezeigte Umstand
> den Vertrag ändern oder oder die Unrichtigkeit der Anzeige bekannt waren.
> den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten (15) Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung
können. oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats gel-
tend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem
Rücktritt wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns
(5) Wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird, kön- geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei
nen wir vom Vertrag zurücktreten. Das Rücktrittsrecht besteht Ausübung unserer Rechte müssen wir die Umstände ange-
nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrläs- ben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung
sige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Selbst wenn die An- können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn
zeigepflicht grob fahrlässig verletzt wird, haben wir trotzdem für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist.
kein Rücktrittsrecht, falls wir den Vertrag – möglicherweise (16) Nach Ablauf von fünf Jahren seit Vertragsschluss erlöschen
zu anderen Bedingungen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Ver-
Versicherungsschutz) – auch bei Kenntnis der nicht angezeigten tragsänderung. Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser
gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätten. Frist eingetreten, können wir die Rechte auch nach Ablauf
(6) Im Fall des Rücktritts haben Sie keinen Versicherungsschutz. der Frist geltend machen. Ist die Anzeigepflicht vorsätzlich
Wenn wir nach Eintritt des Versicherungsfalls zurücktreten, oder arglistig verletzt worden, beträgt die Frist zehn Jahre.
bleibt unsere Leistungspflicht unter folgenden Vorausset-
zungen trotzdem bestehen: Die Verletzung der Anzeige- Anfechtung
pflicht erfolgte nicht arglistig und bezieht sich auf einen (17) Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Ent-
gefahrerheblichen Umstand, der scheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder
> weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versiche- unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst
rungsfalls worden ist. Handelt es sich um Angaben der versicherten
> noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leis- Person, können wir Ihnen gegenüber die Anfechtung er-
tungspflicht klären, auch wenn Sie von der Verletzung der vorvertragli-
ursächlich war.
[Seite 21]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 6
chen Anzeigepflicht keine Kenntnis hatten. Abs. 7 gilt ent- §7
sprechend. Wer erhält die Leistung?
Leistungserweiterung/Wiederherstellung des Vertrages (1) Als unser Versicherungsnehmer können Sie bestimmen, wer
(18) Die Abs. 1 bis 17 gelten entsprechend, wenn der Versiche- die Leistung erhält. Wenn Sie keine Bestimmung treffen,
rungsschutz nachträglich erweitert oder wiederhergestellt leisten wir an Sie oder an Ihre Erben.
wird und deshalb eine erneute Risikoprüfung vorgenommen
wird. Die Fristen nach Abs. 16 beginnen mit der Änderung Bezugsberechtigung
oder Wiederherstellung des Vertrages bezüglich des geän- (2) Sie können uns widerruflich oder unwiderruflich eine andere
derten oder wiederhergestellten Teils neu. Person benennen, die die Leistung erhalten soll (Bezugsbe-
rechtigter).
Erklärungsempfänger Wenn Sie ein Bezugsrecht widerruflich bestimmen, er-
(19) Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung, zur Vertrags- wirbt der Bezugsberechtigte das Recht auf die Leistung erst
änderung sowie zur Anfechtung üben wir durch eine schrift- mit dem Eintritt des jeweiligen Versicherungsfalls. Deshalb
liche Erklärung aus, die wir Ihnen gegenüber abgeben. können Sie Ihre Bestimmung bis zum Eintritt des jeweiligen
Sofern Sie uns keine andere Person als Bevollmächtigten Versicherungsfalls jederzeit widerrufen. Wenn wir Renten
benannt haben, gilt nach Ihrem Tod ein Bezugsberechtigter zahlen, tritt mit jeder Fälligkeit einer Rente ein eigener Ver-
als bevollmächtigt, diese Erklärung entgegenzunehmen. Ist sicherungsfall ein.
kein Bezugsberechtigter vorhanden oder kann sein Aufent- Sie können ausdrücklich bestimmen, dass der Bezugsbe-
halt nicht ermittelt werden, können wir den Inhaber des Ver- rechtigte sofort und unwiderruflich das Recht auf die Leis-
sicherungsscheins als bevollmächtigt ansehen, die Erklärung tung erhält. Sobald uns Ihre Erklärung zugegangen ist, kann
entgegenzunehmen. dieses Bezugsrecht nur noch mit Zustimmung des unwider-
ruflich Bezugsberechtigten geändert werden.
§5 Abtretung und Verpfändung
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung verlangt wird? (3) Sie können das Recht auf die Leistung bis zum Eintritt des
jeweiligen Versicherungsfalls grundsätzlich ganz oder teil-
(1) Wird eine Leistung aus dem Vertrag beansprucht, können weise an Dritte abtreten und verpfänden, soweit derartige
wir verlangen, dass uns der Versicherungsschein und ein Verfügungen rechtlich möglich sind.
Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten Person
sowie die Auskunft nach § 21 vorgelegt werden. Anzeige
(2) Vor jeder Renten- oder Kapitalzahlung können wir auf un- (4) Die Einräumung und der Widerruf eines Bezugsrechts
sere Kosten eine amtliche Bescheinigung darüber verlangen, (Abs. 2) sowie die Abtretung und die Verpfändung (Abs. 3)
dass die versicherte Person noch lebt. sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie
(3) Der Tod der versicherten Person muss uns unverzüglich (d. h. uns vom bisherigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form,
ohne schuldhaftes Zögern) mitgeteilt werden. Außerdem muss z. B. Papierform oder E-Mail) angezeigt worden sind. Der bisheri-
uns eine amtliche Sterbeurkunde mit Angabe von Alter und ge Berechtigte sind im Regelfall Sie als unser Versicherungs-
Geburtsort vorgelegt werden. Zusätzlich muss uns eine aus- nehmer. Es können aber auch andere Personen sein, sofern
führliche ärztliche oder amtliche Bescheinigung über die To- Sie bereits zuvor Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsbe-
desursache vorgelegt werden. Aus der Bescheinigung müs- rechtigung, Abtretung, Verpfändung) getroffen haben.
sen sich Beginn und Verlauf der Krankheit, die zum Tod der
versicherten Person geführt hat, ergeben.
(4) Wir können weitere Nachweise und Auskünfte verlangen, §8
wenn dies erforderlich ist, um unsere Leistungspflicht zu klä- Wie verwenden wir Ihre Beiträge?
ren. Die Kosten hierfür muss diejenige Person tragen, die die
Leistung beansprucht. (1) Wir führen Ihre Beiträge bzw. Ihre Zuzahlung, soweit sie
(5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- nicht zur Deckung von Kosten bestimmt sind, dem Vertrags-
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche- guthaben zu. Wir entnehmen weitere Kosten aus dem Ver-
rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not- tragsguthaben (siehe § 19).
wendig sind. Wenn eine der in den Abs. 1 bis 4 genannten Das Vertragsguthaben wird monatlich neu aufgeteilt und in
Pflichten nicht erfüllt wird, kann dies zur Folge haben, dass den Fonds und dem Sicherungsvermögen angelegt. Die Auf-
wir nicht feststellen können, ob oder in welchem Umfang teilung erfolgt nach einem methodischen Rechenverfahren.
wir leistungspflichtig sind. Eine solche Pflichtverletzung Dabei werden eventuelle garantierte Leistungen (siehe § 16)
kann somit dazu führen, dass unsere Leistung nicht fällig berücksichtigt. Bei der Anlage legen wir die Kurse der Fonds
wird. zu ihrem ersten Handelstag im Monat zugrunde.
(6) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des (2) Wir verwenden die Beiträge für die eingeschlossenen Zu-
Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech- satzversicherungen zur dauerhaften Finanzierung der je-
tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. weils versicherten Risiken.
(3) Wird zum ersten Handelstag der Fonds im Monat gemäß
dem methodischen Rechenverfahren (siehe Abs. 1) zusätzli-
§6 ches Geld in die Fonds ohne Garantie angelegt, so gilt:
Welche Bedeutung hat der Versicherungsschein? Die Neuanlage erfolgt grundsätzlich zu gleichen Teilen in
allen verwendeten Fonds ohne Garantie. Haben Sie die teil-
(1) Wir können Ihnen den Versicherungsschein in Textform (in weise Anlage in einen risikoärmeren Fonds gewählt (siehe
lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) übermitteln. Stellen wir § 15), so wird diese ggf. geänderte Aufteilung bei der Neu-
diesen als Dokument in Papierform aus, dann liegt eine Ur- anlage berücksichtigt.
kunde vor. Sie können die Ausstellung als Urkunde verlangen. (4) Zu jedem Jahrestag Ihrer Versicherung führen wir ein so-
(2) Den Inhaber der Urkunde können wir als berechtigt anse- genanntes Rebalancing durch. Dies dient dazu, eventuelle
hen, über die Rechte aus dem Vertrag zu verfügen, insbe- Abweichungen von der gleichmäßigen Aufteilung durch
sondere Leistungen in Empfang zu nehmen. Wir können Wertschwankungen auszugleichen. Dabei wird der Teil des
aber verlangen, dass uns der Inhaber der Urkunde seine Be- Vertragsguthaben, der sich in den Fonds ohne Garantie be-
rechtigung nachweist. findet, so aufgeteilt, dass er sich wieder zu gleichen Teilen
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 7
in allen Fonds ohne Garantie befindet. Das Rebalancing schein genannten Beitrag der Hauptversicherung für ein
berücksichtigt die geänderte Aufteilung, sofern Sie die teil- Jahr, multipliziert mit der Beitragszahlungsdauer in Jahren.
weise Anlage in einen risikoärmeren Fonds gewählt haben Sie können vorbehaltlich unserer Zustimmung weitere Zu-
(siehe § 15). zahlungen leisten.
Diese Regelung gilt entsprechend, wenn Sie Ihren VPV Zu-
kunftsplanPlus gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben. In
§9 diesem Fall können Sie ohne unsere Zustimmung Zuzahlungen
Was müssen Sie bei der Beitragszahlung beachten? bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe des Einmalbeitrags leisten.
(1) Sie können den VPV ZukunftsplanPlus gegen laufenden Bei- Entnahmen
trag oder gegen Einmalbeitrag abschließen. Laufende Bei- (4) Vor Rentenbeginn können Sie – frühestens ein Jahr nach
träge können Sie je nach Vereinbarung monatlich, viertel-, Versicherungsbeginn – jeweils zu Beginn der Versicherungs-
halbjährlich oder jährlich zahlen. Wir behalten uns vor, einen periode aus dem Vertragsguthaben kostenfrei Geld entneh-
Einmalbeitrag im ersten Monat vollständig oder teilweise im men. Die Entnahme muss dabei mindestens 200 € betragen.
Sicherungsvermögen anzulegen. Eine eventuelle garantierte Erlebensfallleistung reduziert sich
(2) Den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag (Einlösungsbei- in Abhängigkeit von dem Entnahmebetrag. Eine Entnahme
trag) müssen Sie unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) ist nur möglich, wenn das nach der Entnahme verbleibende
nach Abschluss des Vertrages zahlen, jedoch nicht vor dem Vertragsguthaben mindestens 1.000 € beträgt.
mit Ihnen vereinbarten, im Versicherungsschein angegebe- (5) Zuzahlungen und Entnahmen müssen Sie uns in Textform (in
nen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebei- lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen.
träge) werden jeweils zu Beginn der vereinbarten Versiche-
rungsperiode fällig. Die Versicherungsperiode umfasst bei
Einmalbeitrags- und Monatszahlung einen Monat, ansons- § 11
ten entsprechend der Zahlungsweise ein Jahr, ein halbes Wie können Sie den Beitrag erhöhen oder reduzieren?
Jahr bzw. ein Vierteljahr.
(3) Sie haben den Beitrag rechtzeitig gezahlt, wenn Sie bis zum Beitragserhöhung
Fälligkeitstag (Abs. 2) alles getan haben, damit der Beitrag (1) Sie können – frühestens ein Jahr nach Versicherungsbe-
bei uns eingeht. Wenn die Einziehung des Beitrags von ei- ginn – bis spätestens fünf Jahre vor dem gewählten Renten-
nem Konto vereinbart wurde, gilt die Zahlung in folgendem beginn jederzeit Ihren laufenden Beitrag der Hauptversiche-
Fall als rechtzeitig: rung dauerhaft erhöhen. Mit unserer Zustimmung können
> Der Beitrag konnte am Fälligkeitstag eingezogen werden Sie auch später den Beitrag erhöhen.
und Der erhöhte Beitrag wird Ihrem Vertrag nach Abzug von Ab-
> Sie haben einer berechtigten Einziehung nicht wider- schluss- und Verwaltungskosten gutgeschrieben (siehe § 8).
sprochen. Er erhöht das Vertragsguthaben. Somit finden dieselben
Konnten wir den fälligen Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht Rechnungsgrundlagen wie auf das übrige Vertragsguthaben
einziehen, ist die Zahlung auch dann noch rechtzeitig, wenn Verwendung. Die Verrentung des Vertragsguthabens erfolgt
sie unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung erfolgt. entsprechend § 2 Abs. 7.
Haben Sie zu vertreten, dass der Beitrag wiederholt nicht (2) Jede Beitragserhöhung beträgt mindestens 2,50 € bei mo-
eingezogen werden kann, sind wir berechtigt, künftig die natlicher, 7,50 € bei vierteljährlicher, 15 € bei halbjährlicher
Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens zu verlangen. und 30 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise.
(4) Die Beiträge buchen wir im Lastschriftverfahren jeweils bei Eine Erhöhung des Beitrags ist jährlich auf 20 % des bisheri-
Fälligkeit von dem uns angegebenen Konto ab. gen Beitrags beschränkt. Diese Beschränkung entfällt, wenn
(5) Für eine Stundung der Beiträge ist eine schriftliche Vereinba- Sie den Beitrag der Hauptversicherung auf maximal 200 €
rung mit uns erforderlich. bei monatlicher, 600 € bei vierteljährlicher, 1.200 € bei halb-
(6) Sie müssen die Beiträge auf Ihre Gefahr und Ihre Kosten zahlen. jährlicher oder 2.400 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise
(7) Bei Fälligkeit einer Leistung werden wir etwaige Beitrags- erhöhen.
rückstände verrechnen. Der neue Gesamtbeitrag der Hauptversicherung darf 1.500 €
bei monatlicher, 4.500 € bei vierteljährlicher, 9.000 € bei
halbjährlicher und 18.000 € bei jährlicher Beitragszahlungs-
§ 10 weise nicht überschreiten. Bei diesem Höchstbetrag werden
Wie können Sie Zuzahlungen leisten oder Entnahmen tä- die planmäßigen Erhöhungen der Beiträge bei Verträgen mit
tigen? dynamischem Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht mit
einberechnet.
Zuzahlungen Sie können vorbehaltlich unserer Zustimmung weitere Bei-
(1) Sie können bis spätestens fünf Jahre vor dem Rentenbeginn tragserhöhungen durchführen.
jederzeit Zuzahlungen von mindestens 300 € leisten. (3) Solange Sie keine Beiträge zahlen (z. B. bei Abschluss gegen
Die Zuzahlungen werden Ihrem Vertrag nach Abzug von Ab- Einmalbeitrag oder bei Befreiung von der Beitragszahlung durch eine
schluss- und Verwaltungskosten zum nächsten Monatsers- Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung), ist keine Erhöhung des
ten nach Eingang gutgeschrieben. Die Zuzahlungen dienen Beitrags möglich.
der Erhöhung des Vertragsguthabens. Somit finden diesel- Eine Erhöhung der Berufsunfähigkeitsrente einer einge-
ben Rechnungsgrundlagen wie auf das übrige Vertragsgut- schlossenen Zusatzversicherung ist im Rahmen einer Bei-
haben Verwendung. Die Verrentung des Vertragsguthabens tragserhöhung gemäß Abs. 1 nicht möglich.
erfolgt entsprechend § 2 Abs. 7. (4) Wenn Sie eine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit ver-
(2) Sie können zum Versicherungsbeginn eine Zuzahlung leisten einbart haben, führen wir bei einer Erhöhung des Beitrags
(Zuzahlung zu Beginn), sofern Sie Ihren VPV ZukunftsplanPlus eine neue Gesundheitsprüfung durch. Wir verzichten dar-
nicht gegen Einmalbeitrag abgeschlossen haben. Wir behal- auf, wenn die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter
ten uns vor, eine Zuzahlung zu Beginn im ersten Monat voll- als 35 Jahre (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
ständig oder teilweise im Sicherungsvermögen anzulegen. dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der
(3) Sie können auch nach Vertragsbeginn Zuzahlungen bis zu versicherten Person.) ist und sich der jährliche Beitrag innerhalb
einem Gesamtbetrag in Höhe der Summe aus der Zuzah- der letzten fünf Jahre um höchstens 1.200 € erhöht hat. Die
lung zu Beginn und der Beitragssumme leisten. Die Beitrags- gewünschte Erhöhung zählen wir dabei mit.
summe ergibt sich aus dem vereinbarten, im Versicherungs-
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 8
Beitragsreduktion marktentwicklungen nicht ausreicht, um die garantierten
(5) Sie können Ihren laufenden Beitrag – frühestens ein Jahr Leistungen (siehe § 16) zu finanzieren, reduzieren wir die
nach Versicherungsbeginn – jederzeit dauerhaft reduzieren. garantierte Erlebensfallleistung. Hierüber werden wir Sie in-
Dabei darf der neue Beitrag der Hauptversicherung nicht formieren.
unter 300 € jährlich, 150 € halbjährlich, 75 € vierteljährlich
bzw. 25 € monatlich liegen.
(6) Bei einer Beitragsreduktion reduzieren sich die künftig zu § 13
zahlenden Beiträge. Wir behalten uns vor, die bisher erreich- Was geschieht, wenn Sie einen Beitrag nicht rechtzeitig
te garantierte Erlebensfallleistung (siehe § 16) zu reduzieren, zahlen?
sofern dies zur Weiterführung des Vertrages notwendig ist.
(7) Haben Sie als Zusatzversicherung eine Berufsunfähigkeits- Erster Beitrag oder Einmalbeitrag
rente mitversichert, so verringert sich bei Beitragsreduktion (1) Wenn Sie den ersten Beitrag oder den Einmalbeitrag nicht
auch Ihre mitversicherte Berufsunfähigkeitsrente. rechtzeitig zahlen, können wir – solange die Zahlung nicht
bewirkt ist – vom Vertrag zurücktreten. Wir sind nicht zum
Dynamikeinschluss Rücktritt berechtigt, wenn uns nachgewiesen wird, dass Sie
(8) Alternativ zur Beitragserhöhung gemäß Abs. 1 können Sie die nicht rechtzeitige Zahlung nicht zu vertreten haben.
auch zu Versicherungsbeginn oder während des Vertrags- (2) Ist der erste Beitrag oder der Einmalbeitrag bei Eintritt des Ver-
verlaufes eine Dynamik gemäß den „Besonderen Bedin- sicherungsfalls noch nicht gezahlt, sind wir nicht zur Leistung
gungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit verpflichtet. Dies gilt nur, wenn wir Sie durch gesonderte Mit-
planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne teilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) oder
erneute Gesundheitsprüfung“ einschließen. durch einen auffälligen Hinweis im Versicherungsschein auf
(9) Beitragserhöhungen, Beitragsreduktionen sowie einen Dy- diese Rechtsfolge aufmerksam gemacht haben. Unsere Leis-
namikeinschluss müssen Sie uns in Textform (in lesbarer Form, tungspflicht bleibt jedoch bestehen, wenn Sie uns nachweisen,
z. B. Papierform oder E-Mail) ankündigen. Der erhöhte bzw. re- dass Sie das Ausbleiben der Zahlung nicht zu vertreten haben.
duzierte Beitrag wird ab dem von Ihnen gewählten Termin
fällig, frühestens zum nächsten Monatsersten. Wenn zum Folgebeitrag
gewählten Termin keine Beitragszahlung erfolgt, wird der (3) Zahlen Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig, können wir
erhöhte bzw. reduzierte Beitrag ab der nächsten Beitrags- Ihnen in Textform auf Ihre Kosten eine Zahlungsfrist setzen.
zahlung fällig. Dynamikerhöhungen erfolgen abweichend Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
davon jeweils zum Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Ihres (4) Für einen Versicherungsfall, der nach Ablauf der gesetzten
Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Ver-
eines Jahres). sicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Versiche-
rungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraus-
setzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese
§ 12 Rechtsfolge hingewiesen haben.
Wie können Sie die Beitragszahlung aussetzen? (5) Nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist können wir den
Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen,
(1) Auf Ihren in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) wenn Sie sich noch immer mit den Beiträgen, Zinsen oder
gestellten Antrag hin können Sie die Beitragszahlung für die Kosten in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie
Hauptversicherung für eine von Ihnen bestimmte Zeitspan- bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewie-
ne, höchstens jedoch für 36 Monate, aussetzen (Beitrags- sen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Frist-
pause). Eine Beitragspause ist frühestens fünf Jahre nach setzung erklären. Sie wird dann automatisch mit Ablauf der
Versicherungsbeginn möglich. Wollen Sie den Vertrag dau- Frist wirksam, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt noch immer
erhaft beitragsfrei stellen, beachten Sie bitte die Bestimmun- mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Rechtsfolge müs-
gen des § 18. sen wir Sie ebenfalls hinweisen.
(2) Nach einer Änderung oder Wiederherstellung des Vertrages (6) Sie können den angeforderten Betrag auch dann noch nach-
beginnt die Frist nach Abs. 1 neu. zahlen, wenn unsere Kündigung wirksam geworden ist.
Sollten Sie trotz der genannten Frist von fünf Jahren nach Nachzahlen können Sie nur
einer Vertragsänderung oder –wiederherstellung vorzeitig > innerhalb eines Monats nach der Kündigung,
eine Beitragspause wünschen, so können wir diese trotzdem > oder, wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung
gewähren. Dabei behalten wir uns vor, die Änderung oder verbunden worden ist, innerhalb eines Monats nach
Wiederherstellung rückgängig zu machen, soweit dies zur Fristablauf.
Weiterführung des Vertrages notwendig ist. Zahlen Sie innerhalb dieses Zeitraums, wird die Kündigung
(3) Eine Beitragspause für eventuell eingeschlossene Zusatzver- unwirksam, und der Vertrag besteht fort. Für Versicherungs-
sicherungen ist nicht möglich. Wollen Sie die Zusatzversiche- fälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der
rungen fortführen, so gilt: Zahlung eintreten, besteht kein oder nur ein verminderter
Sie müssen die Beiträge für die Zusatzversicherungen weiter Versicherungsschutz.
bezahlen. (7) Wenn Sie die Folgebeiträge nicht oder nicht vollständig zah-
Ansonsten enden die Zusatzversicherungen. Eventuell vor- len möchten oder können, bieten wir Ihnen die Möglichkei-
handene Werte aus den Zusatzversicherungen werden auf ten einer Beitragspause gemäß § 12, einer Beitragsredukti-
die Hauptversicherung übertragen. Dabei kann ein Storno- on gemäß § 11 oder einer Beitragsfreistellung gemäß § 18.
abzug erfolgen. Die genaue Regelung können Sie den Be-
dingungen zu den Zusatzversicherungen entnehmen.
(4) Zum Ende der Beitragspause müssen Sie die Beitragszahlung § 14
wieder aufnehmen. In welchen Fällen können wir die Fonds austauschen?
Die aufgrund der Beitragspause fehlenden Beiträge der
Hauptversicherung können Sie durch (1) Wir behalten uns das Recht vor, die Fonds durch gleichwer-
> eine Erhöhung der Beiträge oder tige zu ersetzen oder das Sicherungsniveau des Wertsiche-
> durch eine einmalige Zahlung, rungsfonds anzupassen. Ein Austausch kommt insbesondere
nachzahlen. in Betracht, wenn der neue Fonds im Vergleich zum bishe-
Sofern nach Wiederaufnahme der Beitragszahlung das vor- rigen Fonds insgesamt betrachtet bessere Leistungen bietet
handene Vertragsguthaben aufgrund ungünstiger Kapital- oder auch der Vertrag dadurch bessere Leistungen bietet.
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 9
Hierfür können beispielsweise folgende Faktoren ausschlag- leistung hierauf erhöht. Beim VPV ZukunftsplanPlus steigt der
gebend sein: Prozentsatz während der Aufschubzeit jährlich gleichmäßig
> eine attraktivere Gebührenstruktur des Fondsprodukts, von 0 % auf 75 %.
> eine positivere Zukunftsprognose hinsichtlich der Leis- Die garantierte Erlebensfallleistung ist der Betrag, der zum
tungsfähigkeit und des Leistungsspektrums des Fonds- vereinbarten Rentenbeginn mindestens zur Verrentung oder
anbieters, auch im Hinblick auf die Wertsicherung, als Kapitalabfindung zur Verfügung steht, wenn die versi-
> ein höheres Leistungsniveau des Fondsanbieters im Hin- cherte Person diesen Termin erlebt.
blick auf Verwaltung, Kommunikation und Dokumenta- (2) Sie können das Sicherungsmanagement jederzeit ausschal-
tion, ten, frühestens jedoch zwei Jahre nach dem Versicherungs-
> bessere Performancekennzahlen. beginn. In diesem Fall wird das Sicherungsmanagement in
Im Übrigen kommt ein Austausch der Fonds in Betracht, Zukunft nicht mehr durchgeführt. Die erreichten garantier-
wenn: ten Leistungen bleiben jedoch erhalten.
> aufgrund einer Schließung oder Fusion der bisherigen Sie können das Sicherungsmanagement jederzeit wieder
Fonds der Vertrieb durch die Fondsgesellschaft einge- einschalten. In diesem Fall wird das Sicherungsmanagement
stellt wird, oder zum nächsten Jahrestag des Versicherungsbeginns wieder
> sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Fonds durchgeführt (siehe Abs. 1).
so ändern, dass ein Festhalten an der aktuellen Fondspa- Haben Sie das Sicherungsmanagement ausgeschaltet, wer-
lette nicht sinnvoll oder für eine der involvierten Parteien den wir Sie fünf Jahre vor Rentenbeginn auf die Möglichkeit
unzumutbar ist. hinweisen, das Sicherungsmanagement wieder einzuschal-
Wenn wir das Sicherungsniveau eines Fonds ändern, ändern ten (Ablaufcheck).
sich die Höhen der garantierten Leistungen nicht. Das Aus- bzw. Einschalten des Sicherungsmanagements
(2) Wir werden mindestens einmal jährlich die Fonds überprüfen. müssen Sie in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder
E-Mail) beantragen.
§ 15
Wann können Sie die Fonds ohne Garantie austauschen? § 17
Wann können Sie Ihren Vertrag kündigen und welche Leis-
(1) Sie können, frühestens zwei Jahre nach Versicherungsbe- tungen erbringen wir?
ginn, die Fonds ohne Garantie austauschen. In diesem Fall
wird der Teil des Vertragsguthabens, das in den Fonds ohne Kündigung
Garantie angelegt wird, in einen risikoärmeren Fonds ange- (1) Sie können Ihren Vertrag vor Rentenbeginn jederzeit zum
legt. Details über den risikoärmeren Fonds, den wir aktuell Schluss der laufenden Versicherungsperiode (siehe § 9
für diese Option vorsehen, können Sie gerne bei uns anfor- Abs. 2 Satz 3) in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder
dern. Ein Austausch ist vor Rentenbeginn möglich und bei E-Mail) kündigen.
Wahl der flexiblen Rente auch während der flexiblen Ren- (2) Haben Sie die Rente mit Rentengarantiezeit gewählt, kön-
tenphase (siehe § 1 der Besonderen Bedingungen für die nen Sie Ihren Vertrag nach Rentenbeginn nicht mehr kündi-
flexible Rente). gen. Die Kündigungsmöglichkeiten nach Rentenbeginn bei
Alternativ können Sie auch wählen, dass der Austausch nur Wahl der flexiblen Rente werden in den Besonderen Bedin-
für die Hälfte des Guthabens in den Fonds ohne Garantie gungen für die flexible Rente beschrieben.
gilt. In diesem Fall werden auch neue Beiträge, die in die
Fonds fließen, zu 50 % in den risikoärmeren Fonds angelegt Zahlung bei Kündigung
und beim Rebalancing (siehe § 8 Abs. 4) wird diese Auftei- (3) Wir zahlen nach Kündigung
lung ebenfalls berücksichtigt. Auch die Wahl eines anderen > den Rückkaufswert (Abs. 4 und 6)
Prozentsatzes ist mit unserer Zustimmung möglich. > abzüglich eines Stornoabzugs (Abs. 5).
(2) Wenn Sie bereits einen Tausch vorgenommen haben, also Den sich ergebenden Wert bezeichnen wir als Rück-
die Anlage im risikoärmeren Fonds erfolgt, gilt Folgendes: kaufswert nach Stornoabzug.
Sie können den risikoärmeren Fonds mit den aktuell für > Zusätzlich zahlen wir die Ihrem Vertrag zum Kündi-
den VPV ZukunftsplanPlus angebotenen Fonds ohne Garan- gungszeitpunkt zugeordneten Schlussüberschüsse und
tie austauschen. In diesem Fall erfolgt wieder die gesamte die zugeteilten Bewertungsreserven aus (Abs. 7).
Anlage des Teils des Vertragsguthabens, das nicht für die Beitragsrückstände werden davon abgezogen.
Sicherstellung der garantierten Leistungen benötigt wird, in
diesen Fonds ohne Garantie. Die Anlage erfolgt dabei zu Rückkaufswert
gleichen Teilen in den drei Fonds ohne Garantie. Details über (4) Bei Kündigung zahlen wir nach § 169 des Versicherungsver-
die Fonds ohne Garantie, die wir zu diesem Zeitpunkt für tragsgesetzes (VVG) den Rückkaufswert. Der Rückkaufswert
diese Option vorsehen, können Sie gerne bei uns anfordern. entspricht dem Wert des Vertragsguthabens zum Kündi-
(3) Den Austausch der Fonds können Sie in Textform (in lesbarer gungstermin. Der Ermittlung des Wertes des Vertragsgutha-
Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mit einer Frist von fünf Tagen bens legen wir den letzten Handelstag der Fonds derjenigen
beantragen. Der Austausch erfolgt entsprechend Ihrer Wahl Versicherungsperiode zugrunde, zu deren Ende Sie Ihren
zum ersten Handelstag der Fonds eines Monats, frühestens Vertrag gekündigt haben.
zum nächsten Monatsersten.
Stornoabzug
(5) Von dem nach Abs. 4 ermittelten Wert nehmen wir einen
§ 16 Stornoabzug in Höhe von 100 € vor. Den sich ergebenden
Was leistet das kostenfreie Sicherungsmanagement? Wert bezeichnen wir als Rückkaufswert nach Stornoabzug.
Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Angemes-
(1) Das kostenfreie Sicherungsmanagement wird während der senheit der Höhe des Stornoabzugs tragen wir. Wir halten
gesamten Aufschubzeit (das ist die Zeit zwischen dem Versiche- den Abzug für angemessen. Wenn Sie uns nachweisen, dass
rungsbeginn und dem Rentenbeginn) durchgeführt. Dabei wird je- der von uns vorgenommene Stornoabzug in Ihrem Fall we-
weils zum Jahrestag des Versicherungsbeginns die garantier- sentlich niedriger sein muss, wird er entsprechend herabge-
te Erlebensfallleistung mit einem Prozentsatz des aktuellen setzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug in Ihrem
Guthabens verglichen. Liegt dieser Wert über der garantier- Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
ten Erlebensfallleistung, so wird die garantierte Erlebensfall-
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Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 10
Herabsetzung des Rückkaufswertes im Ausnahmefall (4) Wenn Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen, kann das
(6) Wir sind nach § 169 Abs. 6 VVG berechtigt, den nach Abs. 4 für Sie Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Ver-
ermittelten Wert angemessen herabzusetzen, soweit dies trages ist das Vertragsguthaben nach Beitragsfreistel-
erforderlich ist, um eine Gefährdung der Belange der Versi- lung in der Regel deutlich niedriger als die Summe der
cherungsnehmer, insbesondere durch eine Gefährdung der gezahlten Beiträge, da aus diesen auch Abschluss- und
dauernden Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträ- Vertriebskosten (siehe § 19) sowie Verwaltungskosten
gen ergebenden Verpflichtungen, auszuschließen. Die He- finanziert werden. Auch in den Folgejahren stehen nicht
rabsetzung ist jeweils auf ein Jahr befristet. unbedingt Mittel in Höhe der gezahlten Beiträge als Ver-
tragsguthaben nach Beitragsfreistellung zur Verfügung.
Überschussbeteiligung
(7) Der Rückkaufswert nach Stornoabzug wird noch um Wiederinkraftsetzung
> den Schlussüberschussanteil nach § 2 Abs. 3 (b) und (5) Sie können Ihre beitragsfrei gestellte Hauptversicherung in-
> die Ihrem Vertrag gemäß § 2 Abs. 6 zuzuteilenden Be- nerhalb von drei Jahren ohne Gesundheitsprüfung wieder
wertungsreserven, soweit bei Kündigung vorhanden, in Kraft setzen lassen. Dabei kann sich die garantierte Erle-
erhöht. bensfallleistung (siehe § 16) ändern.
Mögliche Nachteile Keine Beitragsrückzahlung
(8) Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen, kann das für Sie (6) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen.
Nachteile haben. In der Anfangszeit Ihres Vertrages ist
wegen der Finanzierung von Abschluss- und Vertriebs-
kosten (siehe § 19) nur ein geringer Rückkaufswert § 19
vorhanden. Der Rückkaufswert erreicht auch in den Wie werden die Kosten Ihres Vertrages finanziert?
Folgejahren nicht unbedingt die Summe der gezahlten
Beiträge. (1) Mit Ihrem Vertrag sind Kosten verbunden. Diese sind in Ih-
ren Beitrag einkalkuliert bzw. werden dem Vertragsgutha-
Art und Zeitpunkt der Zahlung ben entnommen. Es handelt sich um Abschluss- und Ver-
(9) Den Rückkaufswert nach Stornoabzug erbringen wir grund- triebskosten sowie um übrige Kosten.
sätzlich in Geld. Der Ermittlung des Wertes des Vertragsgut- Zu den Abschluss- und Vertriebskosten gehören insbe-
habens legen wir den letzten Handelstag der Fonds derje- sondere Abschlussprovisionen für den Versicherungsvermitt-
nigen Versicherungsperiode zugrunde, zu deren Ende Sie ler. Außerdem umfassen die Abschluss- und Vertriebskosten
Ihren Vertrag gekündigt haben. Die Auszahlung des Rück- die Kosten für die Antragsprüfung und Ausfertigung der
kaufswertes nach Stornoabzug kann technisch bedingt erst Vertragsunterlagen, Sachaufwendungen, die im Zusammen-
wenige Tage nach diesem Termin erfolgen. hang mit der Antragsbearbeitung stehen, sowie Werbeauf-
wendungen. Zu den übrigen Kosten gehören insbesondere
Keine Beitragsrückzahlung die Verwaltungskosten.
(10) Die Rückzahlung der Beiträge können Sie nicht verlangen. Die Höhe der einkalkulierten Abschluss- und Vertriebskosten
sowie der übrigen Kosten und der darin enthaltenen Verwal-
tungskosten können Sie den vorvertraglichen Informationen
§ 18 (dem Dokument „Vorschlag“) entnehmen.
Wann können Sie Ihren Vertrag beitragsfrei stellen und (2) Bei Zahlung eines Einmalbeitrags oder einer Zuzahlung ent-
welche Auswirkungen hat dies auf unsere Leistungen? nehmen wir den zur Deckung der Abschluss- und Vertriebs-
kosten entfallenden Betrag einmalig zum Versicherungs-
(1) Anstelle einer Kündigung nach § 17 Abs. 1 können Sie je- beginn dem von Ihnen gezahlten Einmalbeitrag bzw. zum
derzeit in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) Zahlungszeitpunkt der von Ihnen gezahlten Zuzahlung.
verlangen, zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode (3) Haben Sie den Vertrag gegen laufenden Beitrag abgeschlos-
von der Beitragszahlungspflicht befreit zu werden. sen, gilt Folgendes:
(2) Stellen Sie den Vertrag beitragsfrei, errechnen wir die neue Zur Deckung der Abschluss- und Vertriebskosten haben wir
garantierte Erlebensfallleistung auf Basis des aktuellen im Beitrag bereits einen Betrag einkalkuliert, den wir in den
Mindestwertes des Vertragsguthabens (Der Mindestwert des ersten fünf Jahren monatlich in gleich hohen Anteilen Ihrem
Vertragsguthabens vor Beitragsfreistellung entspricht dem Betrag, der Vertrag entnehmen. Der so entnommene Betrag ist insgesamt
kalkulatorisch mindestens vorhanden sein muss, um die aktuelle ga- auf 2,5 % der von Ihnen während der Laufzeit des Vertra-
rantierte Erlebensfallleistung sicherstellen zu können). Die neue ga- ges planmäßig zu zahlenden laufenden Beiträge beschränkt.
rantierte Erlebensfallleistung kann auch null Euro betragen. Dieses Vorgehen gilt analog für Erhöhungen des Beitrags.
Dabei nehmen wir keinen Stornoabzug auf das Vertragsgut- (4) Die übrigen Kosten werden den Beiträgen und dem Ver-
haben Ihrer Hauptversicherung vor. tragsguthaben (Sonder- und Sicherungsvermögen) vor und
Bei der Beitragsfreistellung entfallen eventuell eingeschlos- nach Rentenbeginn laufend entnommen.
sene Zusatzversicherungen. Eventuell vorhandene Werte (5) Die beschriebene Kostenentnahme hat zur Folge, dass in der
aus den Zusatzversicherungen werden auf die Hauptversi- Anfangszeit Ihres Vertrages nur geringe Beträge für einen
cherung übertragen. Dabei kann ein Stornoabzug erfolgen. Rückkaufswert vorhanden sind (siehe §§ 17 und 18).
Die genaue Regelung können Sie den Bedingungen zu den
Zusatzversicherungen entnehmen.
(3) Eine beitragsfreie Fortführung des Vertrags ist nur möglich, § 20
wenn ein Rückkaufswert nach Stornoabzug von mindestens Was gilt bei Änderung Ihrer Postanschrift und Ihres Na-
2.000 € vorhanden ist. Ansonsten wird der Vertrag unter mens?
Auszahlung des bei Kündigung fälligen Rückkaufswertes
nach Stornoabzug beendet (siehe § 17). (1) Eine Änderung Ihrer Postanschrift müssen Sie uns unverzüg-
Der zum Zeitpunkt der Beitragsfreistellung vorhandene lich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) mitteilen. Anderenfalls kön-
Rückkaufswert der Hauptversicherung und der vorhandene nen für Sie Nachteile entstehen. Wir sind berechtigt, eine
Rückkaufswert nach Stornoabzug der eventuell eingeschlos- an Sie zu richtende Erklärung (z. B. Setzen einer Zahlungsfrist)
senen Zusatzversicherungen bilden das Guthaben des bei- mit eingeschriebenem Brief an Ihre uns zuletzt bekannte An-
tragsfrei gestellten VPV ZukunftsplanPlus. schrift zu senden. In diesem Fall gilt unsere Erklärung drei
Tage nach Absendung des eingeschriebenen Briefes als zu-
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gegangen. Dies gilt auch, wenn Sie den Vertrag für Ihren § 23
Gewerbebetrieb abgeschlossen und Ihre gewerbliche Nie- Welches Recht findet auf Ihren Vertrag Anwendung?
derlassung verlegt haben.
(2) Bei Änderung Ihres Namens gilt Abs. 1 entsprechend. Auf Ihren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutsch-
land Anwendung.
§ 21
Welche weiteren Auskunftspflichten haben Sie? § 24
Wo ist der Gerichtsstand?
(1) Sofern wir aufgrund gesetzlicher Regelungen zur Erhebung,
Speicherung, Verarbeitung und Meldung von Informationen (1) Für Klagen aus dem Vertrag gegen uns ist das Gericht zu-
und Daten zu Ihrem Vertrag verpflichtet sind, müssen Sie ständig, in dessen Bezirk unser Sitz oder die für den Vertrag
uns die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Un- zuständige Niederlassung liegt. Zuständig ist auch das Ge-
terlagen richt, in dessen Bezirk Sie zur Zeit der Klageerhebung Ihren
> bei Vertragsabschluss, Wohnsitz haben. Wenn Sie keinen Wohnsitz haben, ist der
> bei Änderung nach Vertragsabschluss oder Ort Ihres gewöhnlichen Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie
> auf Nachfrage eine juristische Person sind, ist auch das Gericht zuständig,
unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern) zur Verfügung stel- in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz oder Ihre Niederlassung haben.
len. Sie sind auch zur Mitwirkung verpflichtet, soweit der (2) Klagen aus dem Vertrag gegen Sie müssen wir bei dem Ge-
Status dritter Personen, die Rechte an Ihrem Vertrag haben, richt erheben, das für Ihren Wohnsitz zuständig ist. Wenn
für Datenerhebungen und Meldungen maßgeblich ist. Sie keinen Wohnsitz haben, ist der Ort Ihres gewöhnlichen
(2) Notwendige Informationen im Sinne von Abs. 1 sind bei- Aufenthalts maßgeblich. Wenn Sie eine juristische Person
spielsweise Umstände, die für die Beurteilung sind, ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Sitz
> Ihrer persönlichen steuerlichen Ansässigkeit, oder Ihre Niederlassung haben.
> der steuerlichen Ansässigkeit dritter Personen, die Rech- (3) Verlegen Sie Ihren Wohnsitz oder den Ort Ihres gewöhnli-
te an Ihrem Vertrag haben und chen Aufenthalts in das Ausland, sind für Klagen aus dem
> der steuerlichen Ansässigkeit des Leistungsempfängers Vertrag die Gerichte des Staates zuständig, in dem wir unse-
maßgebend sein können. ren Sitz haben.
Dazu zählen insbesondere die deutsche oder ausländische(n)
steuerliche(n) Identifikationsnummer(n), das Geburtsdatum,
der Geburtsort und der Wohnsitz. Welche Umstände dies § 25
nach derzeitiger Gesetzeslage im Einzelnen sind, können Sie An wen können Sie sich wenden, wenn Sie mit uns einmal
den beigefügten Steuerinformationen entnehmen. nicht zufrieden sind?
(3) Falls Sie uns die notwendigen Informationen, Daten
und Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfü- (1) Wenn Sie mit unserer Entscheidung nicht zufrieden sind
gung stellen, gilt Folgendes: Bei einer entsprechenden oder eine Verhandlung mit uns einmal nicht zu dem von Ih-
gesetzlichen Verpflichtung melden wir Ihre Vertragsda- nen gewünschten Ergebnis geführt hat, stehen Ihnen insbe-
ten an die zuständigen in- oder ausländischen Steuer- sondere die nachfolgenden Beschwerdemöglichkeiten offen.
behörden. Dies gilt auch dann, wenn ggf. keine steuer-
liche Ansässigkeit im Ausland besteht. Versicherungsombudsmann
(4) Eine Verletzung Ihrer Auskunftspflichten gemäß Abs. 1 (2) Wenn Sie Verbraucher sind, können Sie sich an den Om-
und 2 kann dazu führen, dass wir unsere Leistung nicht budsmann für Versicherungen wenden. Diesen erreichen Sie
zahlen. Dies gilt solange, bis Sie uns die für die Erfül- derzeit wie folgt:
lung unserer gesetzlichen Pflichten notwendigen Infor- Versicherungsombudsmann e.V.
mationen zur Verfügung gestellt haben. Postfach 080632
10006 Berlin
E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
§ 22 Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Welche Kosten können wir Ihnen gesondert in Rechnung Der Ombudsmann für Versicherungen ist eine unabhängige
stellen? und für Verbraucher kostenfrei arbeitende Schlichtungsstel-
le. Wir haben uns verpflichtet, an dem Schlichtungsverfah-
(1) In folgenden Fällen können wir Ihnen pauschal zusätzliche ren teilzunehmen.
Kosten gesondert in Rechnung stellen: (3) Wenn Sie Verbraucher sind und diesen Vertrag online (z. B.
> Ausstellung einer Ersatzurkunde für den Versicherungs- über eine Webseite oder per E-Mail) abgeschlossen haben,
schein können Sie sich mit Ihrer Beschwerde auch online an die
> schriftliche Fristsetzung bei Nichtzahlung von Beiträgen Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ wenden. Ihre
> Rückläufer im Lastschriftverfahren Beschwerde wird dann über diese Plattform an den Versi-
> Durchführung von Vertragsänderungen cherungsombudsmann weitergeleitet.
> Bearbeitung von Abtretungen oder Verpfändungen
> Adressermittlung Versicherungsaufsicht
> Teilung Ihres Vertrages im Rahmen eines Versorgungs- (4) Sind Sie mit unserer Betreuung nicht zufrieden oder treten
ausgleichs Meinungsverschiedenheiten bei der Vertragsabwicklung
(2) Wir orientieren uns bei der Bemessung der Pauschale an auf, können Sie sich auch an die für uns zuständige Aufsicht
dem bei uns regelmäßig entstehenden Aufwand. Sofern Sie wenden. Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der
uns nachweisen, dass die der Bemessung zugrunde liegen- Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsauf-
den Annahmen in Ihrem Fall dem Grunde nach nicht zutref- sicht. Die derzeitigen Kontaktdaten sind:
fen, entfällt die Pauschale. Sofern Sie uns nachweisen, dass Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
die Pauschale in Ihrem Fall der Höhe nach wesentlich niedri- Sektor Versicherungsaufsicht
ger zu beziffern ist, wird sie entsprechend herabgesetzt. Die Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
aktuelle Höhe der von uns erhobenen Kosten können Sie E-Mail: poststelle@bafin.de
den vorvertraglichen Informationen (dem Dokument „Vor- Bitte beachten Sie, dass die BaFin keine Schiedsstelle ist und
schlag“) entnehmen. einzelne Streitfälle nicht verbindlich entscheiden kann.
[Seite 27]
Allgemeine Bedingungen für den ZukunftsplanPlus (01.2022) 12
Rechtsweg
(5) Außerdem haben Sie die Möglichkeit, den Rechtsweg zu be-
schreiten.
Unser Beschwerdemanagement
(6) Unabhängig hiervon können Sie sich jederzeit auch an uns
wenden. Unsere interne Beschwerdestelle steht Ihnen hierzu
zur Verfügung. Sie erreichen diese derzeit wie folgt:
per Post:
VPV Versicherungen
Postfach 31 17 55
70477 Stuttgart
telefonisch:
07 11/13 91 63 99
per Mail:
meine.Beschwerde@vpv.de
§ 26
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 28]
Besondere Bedingungen für die flexible Rente (01.2022) 1
Besondere Bedingungen für die flexible Rente
§1 Welche Leistungen erbringen wir? §5 Wie erfolgen Rentenerhöhungen?
§2 Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili §6 Wann können Sie eine Kapitalabfindung wählen?
gung? §7 Welche weiteren Regelungen gelten?
§3 Wie können Sie Entnahmen tätigen? §8 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bedingungen?
§4 In welchen Fällen können wir die Fonds austauschen?
§1 (5) Erträge aus den Fonds fließen diesen unmittelbar zu, soweit
Welche Leistungen erbringen wir? sie nicht ausgeschüttet werden. Ausgeschüttete Erträge le
gen wir in Ihrem Vertragsguthaben an. Die Erträge können
(1) Sie können die flexible Rente wählen, wenn dies gemäß sich durch Verwaltungskosten, Steuern, sonstige Gebühren
den Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversicherung und Abgaben aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Re
möglich ist. In diesem Fall zahlen wir die Kapitalleistung zu gelungen reduzieren.
Rentenbeginn als flexible Rente gemäß diesen Besonderen (6) Die flexible Rentenphase endet zum Jahrestag (fällt der Versi-
Bedingungen für die flexible Rente, sofern die versicherte cherungsbeginn Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahrestag
Person (das ist die Person, auf deren Leben die Versicherung abge- jeweils der 01.04. eines Jahres) des Jahres, in dem die versicher
schlossen ist) den Rentenbeginn erlebt. te Person das rechnungsmäßige Alter 85 Jahre erreicht (Das
(2) Wir zahlen eine lebenslange, mindestens gleichbleibende rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des
Rente ab dem Rentenbeginn. Die Rentenzahlung unterteilt betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.).
sich in zwei Phasen, die flexible Rentenphase (siehe Abs. 6) Ab diesem Zeitpunkt wird das gesamte Vertragsguthaben im
und die daran anschließende Ruhephase. Während der flexi Ruhevermögen angelegt.
blen Rentenphase können Sie durch Entnahmen (siehe § 3) Der Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile an den
oder eine Kapitalabfindung (siehe § 6) weiterhin auf Ihr Ver Fonds ist der letzte Handelstag der Fonds vor dem Ende der
tragsguthaben (siehe Abs. 4) zugreifen. Stirbt die versicher flexiblen Rentenphase.
te Person während der flexiblen Rentenphase, so wird eine
Todesfallleistung gezahlt (siehe Abs. 8). Unsere Leistungen
(3) Ihr Guthaben ist teilweise in Fonds angelegt (siehe Abs. 4). (7) Wir zahlen eine lebenslange, mindestens gleichbleibende
Sie sind somit unmittelbar an deren Wertentwicklung be Rente. Wir zahlen die Rente je nach Vereinbarung jährlich,
teiligt. Sie haben damit die Chance, bei Kurssteigerungen halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbar
einen Wertzuwachs zu erzielen. Bei Kursrückgängen tra ten Fälligkeitstagen. Die Rentenzahlungsperiode beträgt je
gen Sie im Gegenzug auch das Risiko der Wertminderung. nach Rentenzahlweise ein Jahr, ein halbes Jahr, ein viertel
Wertzuwächse können zu einer Erhöhung der Rente führen Jahr oder einen Monat. Die Rente erhöht sich jährlich, in
(siehe § 5), Kursrückgänge senken die Höhe der erreichten der flexiblen Rentenphase durch ein festgelegtes Rechenver
Rente nicht. fahren (siehe § 5) und in der Ruhephase durch zugeteilte
Überschüsse (siehe § 2). Die Rentenerhöhung kann auch
Anlage Ihres Vertragsguthabens null Prozent betragen.
(4) Ihr Vertragsguthaben entspricht dem Wert der Ihnen zuste (8) Stirbt die versicherte Person während der flexiblen Renten
henden Anteile am Wertsicherungsfonds, an dem bzw. beim phase, zahlen wir das Vertragsguthaben aus. Mindestens
VPV ZukunftsplanPlus an den Fonds ohne Garantie (insgesamt zahlen wir jedoch die Summe der Kapitalentnahmen (Ren
das Sondervermögen), am Sicherungsvermögen (Das Siche- ten und Beiträge für das Ruhevermögen), die in der restli
rungsvermögen der VPV dient zur Sicherung der Ansprüche aller Versiche- chen flexiblen Rentenphase fällig geworden wären, sowie
rungsnehmer. Ihre Anteile am Sicherungsvermögen erhalten stets eine po- das bereits vorhandene Ruhevermögen aus (Mindesttodes
sitive Verzinsung) und am Ruhevermögen (das Ruhevermögen dient fallleistung).
dazu, die Rentenzahlung in der Ruhephase zu finanzieren). Zu Beginn Als Stichtag zur Ermittlung des Wertes Ihrer Anteile am Son
der Rentenzahlung ist noch kein Kapital im Ruhevermögen dervermögen legen wir den ersten Handelstag der Fonds
angelegt. Während der flexiblen Rentenphase werden die Ih nach Eingang des Totenscheins/der Sterbeurkunde zugrun
nen zustehenden Anteile am Wertsicherungsfonds, am bzw. de. Die Auszahlung der Todesfallleistung kann technisch be
an den Fonds ohne Garantie und am Sicherungsvermögen dingt erst wenige Tage nach diesem Termin erfolgen.
zwischen den Fonds und dem Sicherungsvermögen monat (9) Stirbt die versicherte Person während der Ruhephase, zahlen
lich neu aufgeteilt. Die neue Aufteilung erfolgt mithilfe eines wir keine Todesfallleistung.
methodischen Rechenverfahrens, welches die garantierten
Leistungen unter Berücksichtigung der garantierten Verzin Art unserer Leistung
sung des Sicherungsvermögens sowie der Garantie der Fonds (10) Die Leistungen erbringen wir ausschließlich in Geld. Eine
sicherstellt. Übertragung der Anteile der Fonds ist nicht möglich.
Aus dem Vertragsguthaben wird zu Beginn einer Renten
zahlungsperiode (siehe Abs. 7) Kapital entnommen. Ein Teil Vertragsende
dieses Kapitals wird als Rente ausgezahlt. Der andere Teil (11) Ihr Vertrag endet bei Tod oder Kapitalabfindung.
wird im Ruhevermögen angelegt. Das Ruhevermögen ist Teil
des Sicherungsvermögens der VPV. Unsere Leistung aus der Überschussbeteiligung
Wir erwerben die Fondsanteile der Fonds, ohne hierfür ei (12) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
nen Ausgabeaufschlag zahlen zu müssen oder zu fordern. ergeben (siehe § 2). Entscheidend für den Gesamtertrag des
Wir sind berechtigt, das gesamte Vertragsguthaben im Si Vertrages in der flexiblen Rentenphase ist aber insbesondere
cherungsvermögen der VPV anzulegen, sofern und solange die Entwicklung des Sondervermögens, an dem Sie unmit
eine Anlage in Fonds Ihrem Interesse an einer sicheren und telbar beteiligt sind (siehe Abs. 4).
angemessenen Erreichung der Vertragsziele widerspricht
oder sofern und solange dies zur Wahrung der Belange der
Versicherten im Sinne unserer aufsichtsrechtlichen Verpflich
tungen erforderlich ist.
[Seite 29]
Besondere Bedingungen für die flexible Rente (01.2022) 2
§2 öffentlichen wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann auch
Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili- zu null festgesetzt sein.
gung?
(1) Zuteilung von Überschüssen Warum können wir die Höhe der Überschussbeteiligung
Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Rentenversi nicht garantieren?
cherungen, Risikolebensversicherungen, Berufsunfähigkeits (5) Die Höhe der Überschussbeteiligung hängt von vielen Ein
versicherungen) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. flüssen ab, die nicht vorhersehbar und von uns nur begrenzt
Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den beeinflussbar sind. Einflussfaktoren sind insbesondere die Ent
versicherten Risiken zu berücksichtigen. Bei der Verteilung wicklung des Kapitalmarkts, des versicherten Risikos und der
des Überschusses auf die einzelnen Verträge wenden wir ein Kosten. Die Höhe der künftigen Überschussbeteiligung kann
verursachungsorientiertes Verfahren an. Hierzu können wir also nicht garantiert werden. Sie kann auch null Euro betragen.
innerhalb einer Bestandsgruppe gegebenenfalls durch die
Bildung von Überschussgruppen weiter differenzieren. Wir Wie informieren wir über die Überschussbeteiligung?
verteilen den Überschuss in dem Maß, wie die Bestandsgrup (6) Die festgelegten Überschussanteilsätze veröffentlichen wir
pen bzw. Überschussgruppen zu seiner Entstehung beige jährlich in unserem Geschäftsbericht. Wir weisen sie unter
tragen haben. Hat eine Bestandsgruppe oder Überschuss Nennung des Tarifs in Abhängigkeit vom Zugangszeitpunkt
gruppe nicht zur Entstehung des Überschusses beigetragen, aus. Den Geschäftsbericht können Sie im Internet auf unse
besteht insoweit kein Anspruch auf Überschussbeteiligung. rer Website www.vpv.de aufrufen und herunterladen oder
Ihr Vertrag ist während der flexiblen Rentenphase der Be auch bei uns anfordern.
standsgruppe 131 zugeordnet bzw. während der Ruhephase (7) Über den Stand Ihrer Ansprüche informieren wir Sie jährlich.
der Bestandsgruppe 113. Dabei berücksichtigen wir die Überschussbeteiligung Ihres
Vertrages.
(2) Laufender Überschuss
Wir gewähren während der flexiblen Rentenphase folgende
dem einzelnen Vertrag zugeordneten Überschussanteile in §3
Form eines laufenden Überschussanteils. Wie können Sie Entnahmen tätigen?
Ihr Vertrag erhält ab Rentenbeginn einen Zinsüberschussan
teil. Den Zinsüberschussanteil setzen wir in Prozent des Gut (1) Während der flexiblen Rentenphase können Sie – frühes
habens im Sicherungsvermögen und Ruhevermögen fest. tens ein Jahr nach Rentenbeginn – jeweils zu Monatsbeginn
Zusätzlich erhält Ihr Vertrag einen Risikoüberschussanteil. Geld entnehmen. Die garantierte Rente und die Mindest
Der Risikoüberschussanteil wird in Prozent des monatlichen todesfallleistung reduzieren sich in Abhängigkeit von dem
Risikobeitrags bemessen. Der Risikobeitrag ist der Betrag, Entnahmebetrag. Während der Ruhephase sind keine Ent
der kalkulatorisch für die Finanzierung der Mindesttodesfall nahmen möglich.
leistung (siehe § 1 Abs. 8) vorgesehen ist. (2) Eine Entnahme ist nur möglich, wenn die Mindestjahres
Weiter kann Ihr Vertrag einen fondsabhängigen Kosten rente von 300 € durch die Entnahme nicht unterschritten
überschussanteil erhalten, der sich in Prozent des jeweiligen ist. Der innerhalb eines Kalenderjahres entnommene Betrag
Fondsguthabens bemisst. darf 50.000 € nicht überschreiten. Mit unserer Zustimmung
Alle diese Überschussanteile werden in Fondsanteilen ange sind auch höhere Entnahmen möglich.
legt und erhöhen das Vertragsguthaben. (3) Wenn Sie mehr als zwei Entnahmen pro Kalenderjahr tä
Die Zuteilung der laufenden Überschüsse erfolgt monatlich. tigen, stellen wir Ihnen ab der dritten Entnahme für jede
Die deklarierten laufenden Überschusssätze (der Zinsüber Entnahme eine Gebühr von 50 € gesondert in Rechnung.
schussanteil, der Risikoüberschussanteil und der Kosten
überschussanteil) veröffentlichen wir in unserem Geschäfts
bericht. Deren Höhe kann sich während der Laufzeit Ihres §4
Vertrages ändern. Sie können auch zu null festgesetzt sein. In welchen Fällen können wir die Fonds austauschen?
(3) Bewertungsreserven Wir behalten uns das Recht vor, die Fonds durch gleichwertige
Wir teilen Ihrem Vertrag während der flexiblen Rentenpha zu ersetzen oder das Sicherungsniveau der Fonds anzupassen.
se monatlich den für diesen Zeitpunkt zugeordneten Anteil Das Sicherungsniveau kann auch null betragen. Ein Austausch
an den Bewertungsreserven gemäß der jeweils geltenden kommt dann in Betracht, wenn der neue Fonds im Vergleich
gesetzlichen Regelung zu. Hierzu legen wir jedes Jahr ei zum bisherigen Fonds insgesamt betrachtet bessere Leistungen
nen Bewertungsreservensatz fest und veröffentlichen ihn in bietet oder auch der gesamte Vertrag dadurch bessere Leistun
unserem Geschäftsbericht. Aufsichtsrechtliche Regelungen gen bietet. Hierfür können beispielsweise folgende Faktoren
können dazu führen, dass die Beteiligung an den Bewer ausschlaggebend sein:
tungsreserven ganz oder teilweise entfällt. > eine attraktivere Gebührenstruktur des Fondsprodukts,
> eine positivere Zukunftsprognose hinsichtlich der Leistungs
(4) Überschussbeteiligung in der Ruhephase fähigkeit und des Leistungsspektrums des Fondsanbieters,
Auch in der Ruhephase beteiligen wir Sie an den Überschüs auch im Hinblick auf die Wertsicherung,
sen und Bewertungsreserven. > ein höheres Leistungsniveau des Fondsanbieters im Hinblick
Durch die Beteiligung an den Überschüssen erhöht sich die auf Verwaltung, Kommunikation und Dokumentation,
Rente jährlich um die im Vorjahr erreichte Rente multipliziert > bessere Performancekennzahlen.
mit einem Erhöhungssatz. Dieser Erhöhungssatz entspricht Im Übrigen kommt ein Austausch der Fonds in Betracht, wenn:
dem deklarierten Rentenerhöhungssatz, ggf. vermindert um > aufgrund einer Schließung oder Fusion der bisherigen Fonds
einen Kostenabzug; er beträgt jedoch mindestens 0 %. So der Vertrieb durch die Fondsgesellschaft eingestellt wird,
mit kann die Rente nicht sinken. Der Kostenabzug beträgt oder
beim VPV ZukunftsplanKomfort und beim VPV ZukunftsplanPlus > sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Fonds so
0,24 %. ändern, dass ein Festhalten an der aktuellen Fondspalette
Darüber hinaus erhöht sich die Rente um die Beteiligung an nicht sinnvoll oder für eine der involvierten Parteien unzu
den Bewertungsreserven. mutbar ist.
Die erste Rentenerhöhung erfolgt ein Jahr nach dem Beginn Wenn wir das Sicherungsniveau eines Fonds ändern, ändern
der Ruhephase. Den deklarierten Rentenerhöhungssatz ver sich die Höhen der garantierten Leistungen nicht.
[Seite 30]
Besondere Bedingungen für die flexible Rente (01.2022) 3
§5
Wie erfolgen Rentenerhöhungen?
(1) Während der flexiblen Rentenphase wird die Rente jährlich
zum Jahrestag (fällt der Versicherungsbeginn Ihres Vertrages z. B. auf
den 01.04., so ist der Jahrestag jeweils der 01.04. eines Jahres) dauer
haft erhöht. Die Erhöhung erfolgt durch ein von der Höhe
des Guthabens zum Jahrestag abhängiges, festgelegtes me
thodisches Rechenverfahren. Mit der Erhöhung erhöht sich
auch die Mindesttodesfallleistung gemäß § 1 Abs. 8. Die
Rentenerhöhung kann auch null Prozent betragen.
(2) Während der Ruhephase erfolgen die Rentenerhöhungen
entsprechend § 2 Abs. 4.
§6
Wann können Sie eine Kapitalabfindung wählen?
(1) Sie können während der flexiblen Rentenphase eine Kapi
talabfindung wählen. Die Kapitalabfindung wird einen Tag
vor dem nächsten Fälligkeitstag der Rente (siehe § 1 Abs. 7)
fällig. Während der Ruhephase ist keine Kapitalabfindung
oder Kündigung des Vertrags möglich.
(2) Wählen Sie eine Kapitalabfindung, so zahlen wir das Ver
tragsguthaben abzüglich einer Gebühr in Höhe von 100 €
(Auszahlungsbetrag).
Mit Zahlung der Kapitalabfindung endet der Vertrag.
(3) Wählen Sie die Kapitalabfindung zum Ende der flexiblen
Rentenphase (das heißt zum Tag vor dem Jahrestag der Versicherung,
an dem die versicherte Person rechnungsmäßig 85 Jahre alt ist), so ent
fällt die Gebühr.
Art und Zeitpunkt der Zahlung
(4) Die Kapitalabfindung erbringen wir grundsätzlich in Geld.
Der Ermittlung des Wertes des Vertragsguthabens legen wir
den letzten Handelstag der Fonds der Rentenzahlungsperi
ode zugrunde, zu deren Ende Sie Ihren Vertrag gekündigt
haben. Die Auszahlung kann technisch bedingt erst wenige
Tage nach diesem Termin erfolgen.
§7
Welche weiteren Regelungen gelten?
Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, fin
den die Allgemeinen Bedingungen des jeweiligen Tarifs sinnge
mäß Anwendung.
§8
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 31]
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz zur fondsgebundenen Rentenversicherung (01.2021) 1
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz zur fonds-
gebundenen Rentenversicherung
§1 Welche Leistungen umfasst der vorläufige Versiche- §5 Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz?
rungsschutz? §6 Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und
§2 Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläufige wer erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versiche-
Versicherungsschutz? rungsschutz?
§3 Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungs- §7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
schutz?
§4 In welchen Fällen besteht kein vorläufiger Versicherungs-
schutz?
§1 d) der Antrag nicht von den von uns angebotenen Tarifen oder
Welche Leistungen umfasst der vorläufige Versicherungs- Bedingungen abweicht.
schutz?
(1) Der vorläufige Versicherungsschutz umfasst Leistungen bei §3
Berufsunfähigkeit der versicherten Person (das ist die Person, Wann beginnt und endet der vorläufige Versicherungs-
auf deren Leben bzw. Berufsfähigkeit die Versicherung abgeschlossen schutz?
wird), sofern Ihr beantragter Vertrag diese Leistung beinhal-
tet. Die Höhe dieser Leistungen richtet sich nach den bei (1) Der vorläufige Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag, an
Zustandekommen des Vertrages versicherten Leistungen. dem Ihr Antrag bei uns eingeht.
(2) Stirbt die versicherte Person während der Dauer des vorläu- (2) Der vorläufige Versicherungsschutz endet, wenn
figen Versicherungsschutzes, erstatten wir bereits gezahlte a) der Versicherungsschutz aus dem abgeschlossenen Ver-
Beiträge zurück. trag beginnt;
(3) Haben Sie eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bean- b) der Vertrag durch eine Ablehnung von uns nicht zustan-
tragt und wird die versicherte Person während der Dauer des de gekommen ist;
vorläufigen Versicherungsschutzes berufsunfähig, so gilt: c) Sie Ihren Antrag angefochten oder zurückgenommen
a) Eine Berufsunfähigkeitsrente oder eine vereinbarte So- haben;
fortleistung zahlen wir nur, wenn uns die Berufsunfä- d) der Einzug des ersten Beitrags aus von Ihnen zu vertre-
higkeit innerhalb von drei Monaten nach ihrem Eintritt tenden Gründen nicht möglich war oder dem Einzug wi-
gemeldet wurde. dersprochen worden ist.
b) Die Leistungen aus der Beitragsbefreiung bei Berufsun-
fähigkeit erbringen wir nur, wenn die Hauptversicherung
zustande gekommen ist. §4
c) Die Beitragsbefreiung für die Hauptversicherung gilt In welchen Fällen besteht kein vorläufiger Versicherungs-
höchstens für einen Jahresbeitrag von 10.000 €. schutz?
d) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Berufsunfähig-
keitsrente laut Versicherungsschein/-antrag, höchstens Wir leisten nicht für Versicherungsfälle aufgrund von Ursachen,
jedoch eine Rente von 15.000 € jährlich. Wenn Sie eine > nach denen bei Beantragung der Versicherung gefragt wur-
garantierte Rentensteigerung vereinbart haben, erfolgt de und
die Erhöhung bis zu einer Rente von höchstens 15.000 € > wenn diese Ursachen der versicherten Person vor Unter-
jährlich. zeichnung des Antrags bekannt waren.
e) Wir zahlen die mit Ihnen vereinbarte Sofortleistung Dies gilt auch, wenn diese Ursachen im Antrag angegeben wur-
laut Versicherungsschein/-antrag, höchstens jedoch den. Diese Einschränkung entfällt, wenn diese Ursachen für den
15.000 €. Eintritt des Versicherungsfalls nur mitursächlich sind.
f) Wenn Sie eine Karenzzeit beantragt haben, gilt diese
auch für den vorläufigen Versicherungsschutz.
g) Die Leistungen bei Berufsunfähigkeit enden spätestens §5
mit dem Ablauf der für die Berufsunfähigkeits-Zusatz- Was kostet der vorläufige Versicherungsschutz?
versicherung beantragten Leistungsdauer.
(4) Die Begrenzungen der Leistungshöhen aus dem vorläufigen Für den vorläufigen Versicherungsschutz erheben wir zwar kei-
Versicherungsschutz (siehe Abs. 3 c) und d)) gelten auch nen besonderen Beitrag, erbringen wir aber Leistungen aus dem
dann, wenn bestehende oder beantragte Verträge insge- vorläufigen Versicherungsschutz, behalten wir einen Beitrag ein.
samt eine höhere Gesamtleistung bei Berufsunfähigkeit der- Dies ist der Beitrag für eine Versicherungsperiode.
selben versicherten Person vorsehen. Ist die Leistung aus dem vorläufigen Versicherungsschutz gerin-
ger als die beantragte Leistung (siehe § 1 Abs. 3 c) und d) und
Abs. 4), so behalten wir nur den Beitrag ein, der sich für einen
§2 Vertrag mit der geringeren Leistung ergeben würde. Bereits ge-
Unter welchen Voraussetzungen besteht der vorläufige zahlte Beträge rechnen wir an.
Versicherungsschutz?
Voraussetzung für den vorläufigen Versicherungsschutz ist, dass §6
a) der beantragte Versicherungsbeginn nicht später als zwei Wie ist das Verhältnis zum beantragten Vertrag und wer
Monate nach der Unterzeichnung des Antrags liegt; erhält die Leistungen aus dem vorläufigen Versicherungs-
b) der erste Versicherungsbeitrag bezahlt wurde oder uns eine schutz?
Ermächtigung zum Beitragseinzug erteilt worden ist;
c) Sie das Zustandekommen des Vertrages nicht von einer be- (1) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
sonderen Bedingung abhängig gemacht haben; finden die Bedingungen für den mit Ihnen vereinbarten
[Seite 32]
Allgemeine Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz zur fondsgebundenen Rentenversicherung (01.2021) 2
Vertrag laut Versicherungsschein/-antrag Anwendung, ein-
schließlich der Bedingungen für eingeschlossene Zusatzver-
sicherungen. Dies gilt insbesondere für die dort enthaltenen
Einschränkungen und Ausschlüsse.
(2) Haben Sie bei der Antragstellung bestimmt, wer die Leis-
tung erhalten soll (Bezugsrecht), gilt dies auch für Leistun-
gen aus dem vorläufigen Versicherungsschutz.
§7
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 33]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 1
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
§1 Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? §9 Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit?
§2 Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen? § 10 Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten
§3 Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit, im Rahmen der Nachprüfung?
sofern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit verein- § 11 Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der
bart haben? vorvertraglichen Anzeigepflicht?
§4 Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingun- § 12 Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili-
gen? gung?
§5 In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausge- § 13 Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung?
schlossen? § 14 Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der
§6 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufs- beruflichen Tätigkeit?
unfähigkeit verlangt wird? § 15 Wann kann der Beitrag angepasst werden?
§7 Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeits- § 16 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
unfähigkeit verlangt wird?
§8 Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs-
pflicht ab?
§1 ren Wunsch prüfen wir vor Durchführung der Rehabilitati-
Welche Leistungen erbringen wir bei Berufsunfähigkeit? onsmaßnahme gerne, ob wir eine entsprechende Eignung
anerkennen.
(1) Wird die versicherte Person (das ist die Person, die wir bezüglich Die Rehabilitationshilfe kann mehrmals in Anspruch genom-
der im Versicherungsvertrag abgedeckten Risiken absichern) während men werden. Wir zahlen für alle bei uns auf die versicherte
der Versicherungsdauer dieser Zusatzversicherung berufsun- Person abgeschlossenen Verträge insgesamt jedoch höchs-
fähig (siehe § 2), so erbringen wir folgende Leistungen: tens bis zu 2.000 € für alle Maßnahmen.
a) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die
Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzversi- Unsere Leistung bei Wiedereingliederung
cherungen, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. (5) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts-
b) Wir zahlen die Berufsunfähigkeitsrente, wenn diese mit- planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest,
versichert ist, längstens für die vereinbarte Leistungsdauer. eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine
Die Versicherungsdauer ist der Zeitraum, innerhalb dessen VPV Plus-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeits-
Versicherungsschutz besteht. Mit Leistungsdauer wird der rente mitversichert, so gilt:
Zeitraum bezeichnet, bis zu dessen Ende eine anerkannte Wenn wir die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente nicht
Leistung längstens erbracht wird. mehr leisten, weil die versicherte Person tatsächlich eine
andere Tätigkeit als bei Anerkenntnis der Berufsunfähigkeit
Garantierte Rentensteigerung ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfä-
(2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha- higkeit entspricht (siehe § 2 Abs. 1 bis 3), zahlen wir als Wie-
ben, erhöht sich die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente im dereingliederungshilfe einen einmaligen Betrag in Höhe der
Versicherungsfall jeweils jährlich zu Beginn des Versiche- sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente, maximal
rungsjahres um den im Versicherungsschein vereinbarten jedoch 10.000 €.
Prozentsatz, gemessen an der zuletzt gezahlten Berufsunfä- Diese Wiedereingliederungshilfe zahlen wir nur, wenn die
higkeitsrente. Die erste Erhöhung erfolgt zu Beginn des Ver- verbleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die
sicherungsjahres, das auf den Beginn unserer Leistungspflicht Berufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unse-
folgt. Die Erhöhungen erfolgen bis zum Ende unserer Leis- re Leistungen einstellen, noch mindestens ein Jahr beträgt.
tungspflicht. Falls eine garantierte Rentensteigerung erbracht Wenn bei der versicherten Person innerhalb von sechs Mo-
wurde, werden diese Erhöhungen mit dem Ende des Versi- naten erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben
cherungsfalls wieder auf null gesetzt. Bei erneuter Berufsun- Ursache eintritt, verrechnen wir im Fall der Anerkennung
fähigkeit beginnen die Steigerungen wieder von Neuem. unserer Leistungspflicht die Einmalzahlung mit den Berufs-
unfähigkeitsrenten.
Sofortleistung Die Wiedereingliederungshilfe können Sie während der Ver-
(3) Wenn Sie eine Sofortleistung vereinbart haben, zahlen wir sicherungsdauer mehrmals erhalten, wenn die Vorausset-
eine einmalige Leistung in Höhe der vereinbarten Berufsunfä- zungen jeweils erneut erfüllt sind und Versicherungsschutz
higkeits-Jahresrente, wenn die versicherte Person zum ersten besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit aufgrund derselben
Mal berufsunfähig wird. Im letzten Jahr vor Ablauf der Versi- Ursache ein, zahlen wir die Wiedereingliederungshilfe je-
cherungsdauer zahlen wir für jeden verbleibenden Monat ein doch nicht nochmals.
Zwölftel der vereinbarten Berufsunfähigkeits-Jahresrente.
Unsere Leistung wegen Umorganisation bei Selbstständi-
Unsere Leistung bei Rehabilitationsmaßnahmen gen und Freiberuflern
(4) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV ZukunftsplanKomfort, (6) Haben Sie als Hauptversicherung einen VPV Zukunfts-
einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest, eine VPV Ri- planKomfort, einen VPV ZukunftsplanPlus, ein VPV Green Invest,
siko-Lebensversicherung Premium oder eine VPV Plus-Rente eine VPV Risiko-Lebensversicherung Premium oder eine
abgeschlossen, so gilt: VPV Plus-Rente abgeschlossen und eine Berufsunfähigkeits-
Ist die versicherte Person berufsunfähig im Sinne dieser Be- rente mitversichert, so gilt:
dingungen (siehe § 2) und nimmt sie deswegen während Wenn wir bei Selbstständigen und Freiberuflern die verein-
der Leistungsdauer auf eigene Kosten freiwillig an einer barte Berufsunfähigkeitsrente nur deshalb nicht leisten, weil
Rehabilitationsmaßnahme teil, bezahlen wir die Rehabi- die Umorganisation zumutbar ist (siehe § 2 Abs. 4), zah-
litationskosten bis zu 2.000 €. Voraussetzung ist, dass die len wir als Umorganisationshilfe einen einmaligen Betrag in
Rehabilitationsmaßnahme geeignet ist, zu einer schnelleren Höhe der sechsfachen monatlichen Berufsunfähigkeitsrente,
Wiederherstellung der Berufsfähigkeit beizutragen. Auf Ih- maximal jedoch 10.000 €.
[Seite 34]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 2
Diese Umorganisationshilfe zahlen wir nur, wenn die ver- (12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen Sie die
bleibende vertraglich vereinbarte Leistungsdauer für die Be- Beiträge in voller Höhe weiter entrichten; wir werden diese
rufsunfähigkeitsrente zu dem Zeitpunkt, zu dem wir unsere jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht zurückzahlen.
Leistungen erstmalig ablehnen, weil die versicherte Person (13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht
ihren Arbeitsplatz und Tätigkeitsbereich in zumutbarer Wei- können die während dieses Zeitraums fälligen Beiträge zins-
se umorganisieren (siehe § 2 Abs. 4) kann, noch mindestens los gestundet werden. Sie müssen diese Stundung beantra-
ein Jahr beträgt. gen. Wir werden in diesem Fall eine schriftliche Vereinba-
Tritt bei der versicherten Person innerhalb von sechs Mona- rung über die Stundung mit Ihnen schließen.
ten erneut eine Berufsunfähigkeit aufgrund derselben Ur- Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde-
sache ein, verrechnen wir im Fall der Anerkennung unserer ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten
Leistungspflicht die Einmalzahlung mit den Berufsunfähig- zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über
keitsrenten. einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten.
Die Umorganisationshilfe können Sie mehrmals erhalten, (14) Der Versicherungsschutz besteht weltweit.
wenn die Voraussetzungen jeweils erneut erfüllt sind und (15) Renten zahlen wir monatlich im Voraus.
Versicherungsschutz besteht. Tritt erneut Berufsunfähigkeit (16) Bei der Berechnung der garantierten Leistungen verwenden
aufgrund derselben Ursache ein, zahlen wir die Umorgani- wir unter anderem unternehmensindividuelle geschlechts-
sationshilfe jedoch nicht nochmals. neutrale Annahmen zum Eintritt des versicherten Risikos
sowie einen Rechnungszins von 0,25 %.
Unterstützung während der Anwartschafts- und Leistungs- (17) Es kann sich eine Leistung aus der Überschussbeteiligung
phase ergeben (siehe § 12).
(7) Wenn Sie eine Leistung beantragen möchten, unterstützen wir
Sie auf Ihren Wunsch gerne telefonisch oder persönlich dabei
> wie Sie eine Leistung beantragen, §2
> welche Unterlagen Sie uns einreichen müssen und Was ist Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
> wie Sie die Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit
nachweisen können. Berufsunfähigkeit
Außerdem informieren wir Sie auf Wunsch detailliert, wie (1) Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person in-
wir die Leistung prüfen und wann wir über die Leistung ent- folge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfalls (d.h.
scheiden. ein Verfall der Kräfte liegt bereits dann vor, wenn dieser dem Alter des
Wir unterstützen und beraten Sie auf Ihren Wunsch außerdem Versicherten entspricht), die ärztlich nachzuweisen sind, vo-
> bei Fragen zu einer Rehabilitation (medizinisch und be- raussichtlich mindestens sechs Monate ununterbrochen ihre
rufskundlich) und zuletzt ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgeübten
> bei der Koordination von Maßnahmen zur Wiedereinglie- beruflichen Tätigkeiten nicht mehr zu mindestens 50 % aus-
derung. üben kann und sie keine berufliche Tätigkeit konkret ausübt,
zu der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
(8) Sie müssen uns die Berufsunfähigkeit bzw. die Inanspruch- (2) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate unun-
nahme von Leistungen gemäß Abs. 4 bis 7 in Textform (in terbrochen infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfte-
lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. verfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, zu mindestens 50 %
(9) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung außerstande gewesen, ihre zuletzt ohne gesundheitliche Be-
entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähig- einträchtigung ausgeübten beruflichen Tätigkeiten auszu-
keit eingetreten ist. üben und übt sie keine berufliche Tätigkeit konkret aus, zu
Im Fall einer vereinbarten Karenzzeit (Die Karenzzeit beginnt mit der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage
Ablauf des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.) ent- ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht, so gilt
steht der Anspruch auf die Rentenzahlung erst mit Ablauf dieser Zustand von Anfang an als Berufsunfähigkeit.
des Monats, in dem die Karenzzeit endet. Voraussetzung (3) Unter der bisherigen Lebensstellung ist die Lebensstellung
für das Entstehen des Anspruchs auf die Berufsunfähigkeits- in finanzieller und sozialer Sicht zu verstehen, die vor Eintritt
rente ist in diesem Fall, dass die versicherte Person bis zum der gesundheitlichen Beeinträchtigung bestanden hat. Die
Ablauf der Karenzzeit ununterbrochen berufsunfähig im dabei zumutbare Einkommensreduzierung werden wir in je-
Sinne dieser Bedingungen war und auch noch nach Ende dem Einzelfall gesondert ermitteln, begrenzen sie nach oben
der Karenzzeit berufsunfähig ist. Die Beitragszahlungspflicht hin jedoch auf 20 % des vor Eintritt der gesundheitlichen
entfällt unabhängig von der Vereinbarung einer etwaigen Beeinträchtigung erzielten jährlichen Bruttoeinkommens.
Karenzzeit bereits zum Ablauf des Monats, in dem die versi- Wird im Rahmen der höchstrichterlichen Rechtsprechung
cherte Person berufsunfähig geworden ist. ein niedrigerer Prozentsatz als im Regelfall unzumutbare
Endet die Berufsunfähigkeit vor Ablauf der Karenzzeit und Einkommensreduzierung festgelegt, wenden wir diesen zu
tritt innerhalb von 36 Monaten danach erneut eine Berufs- Ihren Gunsten an. Statt des jährlichen Bruttoeinkommens ist
unfähigkeit aufgrund derselben Ursache ein, werden bereits bei Selbstständigen und Freiberuflern der Gewinn vor Steu-
zurückgelegte Karenzzeiten angerechnet. ern entscheidend.
(10) Ist in Ihrem Vertrag vereinbart, dass die Versicherungsdauer (4) Bei Selbstständigen und Freiberuflern setzt Berufsunfähig-
früher als die Leistungsdauer endet, und tritt die Berufsun- keit zusätzlich voraus, dass diese ihren Arbeitsplatz sowie
fähigkeit vor dem Ende der Versicherungsdauer ein, so gilt: ihren Tätigkeitsbereich nicht in zumutbarer Weise umorga-
Wir erbringen die vereinbarten Leistungen auch dann, wenn nisieren können.
uns die Berufsunfähigkeit erst nach dem Ende der Versiche- Eine Umorganisation ist zumutbar, wenn sie
rungsdauer mitgeteilt wurde. > wirtschaftlich zweckmäßig ist,
(11) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung en- > vom Versicherungsnehmer oder der versicherten Person
det, wenn aufgrund ihres maßgeblichen Einflusses auf die Geschi-
> Berufsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen (siehe cke des Unternehmens realisiert werden kann,
§ 2) nicht mehr vorliegt, > keinen erheblichen Kapitalaufwand erfordert und
> die versicherte Person stirbt oder > eine Beeinträchtigung der bisherigen Lebensstellung
> die vereinbarte Leistungsdauer abläuft, jedoch nicht eintritt.
> spätestens mit dem Rentenzahlungsbeginn der Alters- Wir verzichten in folgenden Fällen auf die Prüfung der Um-
rente aus der Hauptversicherung. organisation:
[Seite 35]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 3
> Der Betrieb hatte im letzten Jahr vor Eintritt der Berufs- Aufstehen und Zubettgehen 1 Punkt
unfähigkeit durchgehend weniger als fünf Mitarbeiter > Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person nur mit
beschäftigt. Zu den fünf Mitarbeitern zählen nur aus- Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das
oder angelernte Angestellte. Auszubildende, Praktikanten Bett gelangen kann.
oder Werksstudenten bleiben dabei unberücksichtigt. An- und Auskleiden 1 Punkt
> Der versicherte Selbstständige oder Freiberufler hat eine > Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
akademische Ausbildung erfolgreich abgeschlossen und bei Benutzung krankengerechter Kleidung – sich nicht
übte vor Eintritt der Berufsunfähigkeit in seiner täglichen ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden
Arbeitszeit mindestens zu 90 % kaufmännische oder or- kann.
ganisatorische Tätigkeiten aus. Einnehmen von Mahlzeiten und Getränken 1 Punkt
(5) Für Beamte gilt: Wird ein Beamter wegen Dienstunfähigkeit > Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch
in den vorzeitigen Ruhestand versetzt, beurteilt sich die Be- bei Benutzung krankengerechter Essbestecke und Trink-
rufsunfähigkeit des versicherten Beamten nach der Anwen- gefäße – nicht ohne Hilfe einer anderen Person essen
dung der Abs. 1 bis 3. oder trinken kann.
(6) Scheidet die versicherte Person aus dem Berufsleben aus, Waschen, Kämmen oder Rasieren 1 Punkt
gilt: > Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person von ei-
Werden später Leistungen wegen einer nach dem Ausschei- ner anderen Person gewaschen, gekämmt oder rasiert
den aus dem Berufsleben eingetretenen Berufsunfähigkeit werden muss, da sie selbst nicht mehr fähig ist, die dafür
beantragt, so ist für die Frage, ob eine Berufsunfähigkeit im erforderlichen Körperbewegungen auszuführen.
Sinne der Abs. 1 bis 5 vorliegt, der beim Ausscheiden aus Verrichten der Notdurft 1 Punkt
dem Berufsleben ausgeübte Beruf maßgebend. > Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Un-
terstützung einer anderen Person benötigt, weil sie
Berufsunfähigkeit infolge Infektionsgefahr - sich nach dem Stuhlgang nicht allein säubern kann,
(7) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn eine auf Rechtsvor- - ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme einer Bett-
schriften beruhende behördliche Anordnung gemäß § 31 schüssel verrichten kann oder weil
Bundesinfektionsschutzgesetz der versicherten Person ver- - der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe ent-
bietet, wegen Infektionsgefahr ihre bisherige berufliche Tä- leert werden kann.
tigkeit auszuüben (vollständiges Tätigkeitsverbot) und die Besteht allein eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase,
versicherte Person keine andere Tätigkeit konkret ausübt, zu die durch die Verwendung von Windeln oder speziellen
der sie aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung in der Lage Einlagen ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der
ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung (siehe Abs. 3) Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor.
entspricht. Das vollständige Tätigkeitsverbot muss sich dabei (12) Unabhängig von der Bewertung aufgrund der Punktetabelle
auf mindestens sechs Monate erstrecken. liegt Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit auch vor,
wenn die versicherte Person
Berufsunfähigkeit wegen voller Erwerbsminderung > wegen einer seelischen Erkrankung oder geistigen Be-
(8) Berufsunfähigkeit liegt auch vor, wenn die versicherte Person hinderung sich oder andere gefährdet und deshalb tägli-
eine unbefristete Rente der Deutschen Rentenversicherung cher Beaufsichtigung bedarf oder
wegen voller Erwerbsminderung erhält. Dies gilt nur, wenn > dauernd bettlägerig ist und nicht ohne Hilfe einer ande-
> die versicherte Person die Rente wegen voller Erwerbs- ren Person aufstehen kann.
minderung allein aus medizinischen Gründen erhält und (13) Vorübergehende akute Erkrankungen führen zu keiner hö-
> die versicherte Person bei Eintritt der vollen Erwerbsmin- heren Einstufung. Vorübergehende Besserungen bleiben
derung mindestens 55 Jahre alt ist und ebenfalls unberücksichtigt. Eine Erkrankung oder Besserung
> der Vertrag bei Eintritt der vollen Erwerbsminderung gilt dann nicht als vorübergehend, wenn sie nach drei Mo-
mindestens seit zehn Jahren besteht. naten noch anhält.
Für den Begriff der vollen Erwerbsminderung gilt die Defini-
tion gemäß § 43 Sozialgesetzbuch (SGB) VI in der Fassung
vom 20.04.2007. §3
Welche Leistung erbringen wir bei Arbeitsunfähigkeit, so-
Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit fern Sie Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit vereinbart
(9) Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit liegt vor, haben?
wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperver-
letzung oder Kräfteverfalls, die ärztlich nachzuweisen sind, (1) Wird die versicherte Person während der Versicherungsdau-
für mindestens drei der in Abs. 11 genannten gewöhnlichen er arbeitsunfähig (siehe § 4) und haben Sie Leistungen we-
und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf gen Arbeitsunfähigkeit vereinbart, so erbringen wir, solange
des täglichen Lebens voraussichtlich für mindestens sechs die Arbeitsunfähigkeit fortbesteht, folgende Leistungen:
Monate täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. a) Wir befreien Sie von der Beitragszahlungspflicht für die
(10) Ist die versicherte Person mindestens sechs Monate ununter- Hauptversicherung und die eingeschlossenen Zusatzver-
brochen mit mindestens drei Pflegepunkten (siehe Abs. 11) sicherungen, für insgesamt maximal 24 Monatsbeiträge.
pflegebedürftig gewesen und deswegen täglich gepflegt b) Wir zahlen eine Rente in Höhe der vereinbarten Berufs-
worden, gilt dieser Zustand und dessen Fortdauer von Be- unfähigkeitsrente, wenn diese mitversichert ist, insge-
ginn an als Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit. samt maximal 24 Monatsrenten.
Die Pflegebedürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
(11) Bewertungsmaßstab für die Einstufung des Pflegefalls ist die Garantierte Rentensteigerung
Art und der Umfang der erforderlichen täglichen Hilfe durch (2) Wenn Sie eine garantierte Rentensteigerung vereinbart ha-
eine andere Person. Bei der Bewertung wird die nachstehen- ben, erhöhen sich auch die wegen Arbeitsunfähigkeit fällig
de Punktetabelle zugrunde gelegt: werdenden Renten um den vereinbarten Prozentsatz (vgl.
Die versicherte Person benötigt Hilfe beim § 1 Abs. 2).
Fortbewegen im Zimmer 1 Punkt
> Hilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch Sofortleistung
bei Inanspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Roll- (3) Arbeitsunfähigkeit im Sinne des § 4 begründet keinen An-
stuhls – die Unterstützung einer anderen Person für die spruch auf eine Sofortleistung.
Fortbewegung benötigt.
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 4
Weitere Regelungen zu unseren Leistungen bei Arbeitsun- §4
fähigkeit Was ist Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen?
(4) Sie müssen uns die Arbeitsunfähigkeit bzw. die Inanspruch-
nahme von Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit gemäß § 4 (1) Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen liegt vor,
in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) mitteilen. wenn eine der beiden folgenden Bedingungen erfüllt ist:
(5) Der Anspruch auf Beitragsbefreiung und Rentenzahlung > Die versicherte Person ist seit mindestens sechs Monaten
wegen Arbeitsunfähigkeit entsteht rückwirkend mit Ablauf ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig und diese Ar-
des Monats, in dem die Arbeitsunfähigkeit im Sinne von § 4 beitsunfähigkeit besteht fort. Dies wird ärztlich bescheinigt
eingetreten ist. (siehe § 7). Mindestens eine Bescheinigung muss von einem
(6) Wenn wir Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen, Facharzt der entsprechenden Fachrichtung ausgestellt sein.
besteht kein Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfä- > Die versicherte Person ist seit mindestens vier Mona-
higkeit. Ein gleichzeitiger Bezug von Leistungen wegen Ar- ten ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig. Dies
beitsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit ist ausgeschlossen. wird ärztlich bescheinigt (siehe § 7). Zusätzlich muss
(7) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit sind auf insgesamt ein Facharzt der entsprechenden Fachrichtung beschei-
maximal 24 Monate beschränkt. Dies gilt auch, wenn die nigen, dass die versicherte Person voraussichtlich wei-
versicherte Person mehrfach arbeitsunfähig im Sinne die- terhin bis zum Ablauf von insgesamt sechs oder mehr
ser Bedingungen wird. Stellt sich nachträglich heraus, dass Monaten vollständig arbeitsunfähig sein wird (siehe § 7).
die versicherte Person berufsunfähig war, verrechnen wir Die Arbeitsunfähigkeit besteht so lange fort, wie der ver-
die Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mit den im selben sicherten Person eine ununterbrochene vollständige Ar-
Zeitraum erbrachten Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit. beitsunfähigkeit ärztlich bescheinigt wird.
Dieser Zeitraum fällt nicht unter die längste Leistungsdauer (2) Arbeitsversuche im Rahmen einer ärztlich verordneten stu-
wegen Arbeitsunfähigkeit von insgesamt 24 Monaten. Wird fenweisen Wiedereingliederung nach § 74 Sozialgesetzbuch
die versicherte Person erneut arbeitsunfähig, kann sie für (SGB) V in der Fassung vom 06.05.2019, stellen keine Unter-
diesen Zeitraum erneut Leistungen wegen Arbeitsunfähig- brechung der Arbeitsunfähigkeit dar.
keit erhalten.
(8) Der Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit en-
det, wenn §5
> Arbeitsunfähigkeit im Sinne dieser Bedingungen nicht In welchen Fällen ist der Versicherungsschutz ausgeschlos-
mehr vorliegt (siehe § 4), sen?
> Leistungen wegen Berufsunfähigkeit aus diesem Vertrag
erbracht werden, Grundsätzlich besteht unsere Leistungspflicht unabhängig da-
> die versicherte Person stirbt, von, auf welcher Ursache die Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit
> die vereinbarte Leistungsdauer dieses Vertrags abläuft beruht. Es besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Berufs-
oder bzw. Arbeitsunfähigkeit verursacht ist:
> wir insgesamt 24 Monate Leistungen wegen einer oder a) durch vorsätzliche Ausführung oder den Versuch einer Straf-
mehrerer Arbeitsunfähigkeiten erbracht haben. tat durch die versicherte Person. Fahrlässige Verstöße und
(9) Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit werden jeweils be- Ordnungswidrigkeiten (z. B. im Straßenverkehr) sind von
fristet bis zum Ablauf des Monats erbracht, in welchem die diesem Ausschluss nicht betroffen.
Arbeitsunfähigkeit der versicherten Person endet. Ab die- b) durch folgende von der versicherten Person vorgenommene
sem Zeitpunkt müssen Sie auch die Beitragszahlung wieder Handlungen
aufnehmen. > absichtliche Herbeiführung von Krankheit,
(10) Leistungen wegen Berufsunfähigkeit erbringen wir nicht au- > absichtliche Herbeiführung von Kräfteverfall,
tomatisch, wenn die Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit > absichtliche Selbstverletzung oder
enden. Leistungen wegen Berufsunfähigkeit müssen Sie se- > versuchte Selbsttötung.
parat beantragen. Sie können dies gleichzeitig tun oder zu Wir werden jedoch leisten, wenn uns nachgewiesen wird,
einem späteren Zeitpunkt. dass die versicherte Person diese Handlungen in einem die
(11) Wenn wir Leistungen wegen Arbeitsunfähigkeit erbringen, freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krank-
sind wir berechtigt zu prüfen, ob die versicherte Person noch hafter Störung der Geistestätigkeit begangen hat.
ununterbrochen arbeitsunfähig ist. Wir können auch prü- c) durch eine widerrechtliche Handlung, mit der Sie als Ver-
fen, ob die versicherte Person berufsunfähig ist. sicherungsnehmer vorsätzlich die Berufs- bzw. Arbeitsunfä-
(12) Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht wegen Ar- higkeit der versicherten Person herbeigeführt haben.
beitsunfähigkeit müssen Sie die Beiträge in voller Höhe wei- d) unmittelbar oder mittelbar durch Kriegsereignisse. Dies gilt
ter entrichten; wir werden diese jedoch bei Anerkennung auch, wenn
der Leistungspflicht zurückzahlen. > sich die versicherte Person in Kenntnis der Gefahrenlage
(13) Bis zur endgültigen Entscheidung über die Leistungspflicht in ein Land begibt, das von kriegerischen Ereignissen be-
wegen Arbeitsunfähigkeit können die während dieses Zeit- troffen ist. Maßstab hierfür sind die Empfehlungen des
raums fälligen Beiträge zinslos gestundet werden. Sie müs- Auswärtigen Amtes.
sen diese Stundung beantragen. Wir werden in diesem Fall > die versicherte Person als Mitglied der deutschen Bundes-
eine schriftliche Vereinbarung über die Stundung mit Ihnen wehr oder anderer staatlich organisierter Kriseneinsatz-
schließen. kräfte wie z. B. Polizei und Bundespolizei an Friedens-
Im Falle einer Leistungsablehnung können Sie die gestunde- missionen mit Mandat der NATO oder UNO teilnimmt.
ten Beiträge in Form einer einmaligen Zahlung oder in Raten Handelt es sich dabei jedoch um einen rein humanitären
zurückzahlen. Die Ratenzahlung erfolgt in diesem Fall über Hilfseinsatz, besteht Versicherungsschutz.
einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten. Unsere Leistungen sind nicht ausgeschlossen, wenn die
(14) Vertraglich vereinbarte Einschränkungen des Versicherungs- versicherte Person bis zehn Tage nach Beginn der Ereignis-
schutzes gelten auch für die Leistungen wegen Arbeitsunfä- se in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit
higkeit. kriegerischen Ereignissen berufs- bzw. arbeitsunfähig wird,
(15) Der Versicherungsschutz besteht weltweit. denen sie während eines Aufenthalts außerhalb der Bun-
desrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht
aktiv beteiligt war. Die Einschränkung auf zehn Tage entfällt,
wenn Gründe bestehen, die die versicherte Person nicht
selbst zu vertreten hat.
[Seite 37]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 5
e) durch innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Sei- dass die Untersuchungen in Deutschland durchgeführt wer-
ten der Unruhestifter teilgenommen hat. den. In diesem Fall übernehmen wir die allgemein üblichen
f) durch Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Reise- und Aufenthaltskosten. Unter den üblichen Reise- und
Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden, dass Aufenthaltskosten verstehen wir die Reisekosten gemäß
zur Abwehr der Gefährdung eine Katastrophenschutzbehör- Bahnfahrt 2. Klasse und, falls erforderlich, Flug in der Eco-
de oder vergleichbare Behörde tätig wurde. Die Gefährdung nomyclass sowie die Unterbringung in einem 4-Sterne-Hotel.
muss dabei zu einer nicht vorhersehbaren Veränderung des Auf Untersuchungen in Deutschland können wir verzichten,
Leistungsbedarfs gegenüber den technischen Berechnungs- wenn diese Untersuchungen vor Ort nach den von uns in
grundlagen führen, so dass die Erfüllbarkeit der zugesag- Deutschland angewendeten Grundsätzen erfolgen.
ten Leistungen nicht mehr gewährleistet ist. Dies ist der (4) Lässt die versicherte Person operative Behandlungsmaßnah-
Fall, wenn mehr als 1 ‰ des Versichertenbestandes davon men, die der untersuchende und behandelnde Arzt anord-
betroffen ist. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss von net, um die Heilung zu fördern oder die Berufsunfähigkeit zu
einem unabhängigen Treuhänder gutachterlich bestätigt mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerkennung
werden. der versicherten Leistungen nicht entgegen. Die versicherte
Person ist allerdings aufgrund der allgemeinen gesetzlichen
Schadenminderungspflicht verpflichtet, zumutbaren Anwei-
§6 sungen ihrer Ärzte oder Heilpraktiker zur Besserung ihrer
Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Berufsun- gesundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten.
fähigkeit verlangt wird? Zumutbar sind Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit be-
sonderen Schmerzen verbunden sind und außerdem sichere
(1) Wird eine Leistung wegen Berufsunfähigkeit aus der Berufs- Aussicht auf Besserung des Gesamtzustandes bieten. Hier-
unfähigkeits-Zusatzversicherung beansprucht, müssen uns bei handelt es sich um Maßnahmen wie die Verwendung
auf Kosten des Anspruchserhebenden folgende Auskünf- von orthopädischen oder anderen Heil- und Hilfsmitteln
te, die zur Feststellung unserer Leistungspflicht erforderlich (z. B. Tragen von Prothesen, Verwendung von Seh- und Hörhilfen), die
sind, gegeben und Nachweise vorgelegt werden: Durchführung von logopädischen Maßnahmen oder das Tra-
a) ein Zeugnis über den Tag der Geburt der versicherten gen von Stützstrümpfen.
Person; (5) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun-
b) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufs- gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versiche-
unfähigkeit; rungsfalls und des Umfangs unserer Leistungspflicht not-
c) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Per- wendig sind. Wenn Sie eine der genannten Pflichten nicht
son gegenwärtig behandeln, bzw. behandelt oder unter- erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel-
sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und vo- len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflich-
raussichtliche Dauer des Leidens der versicherten Person tig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass
sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit oder über unsere Leistung nicht fällig wird.
die Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 9 bis 12; (6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch, wenn Sie eine Karenzzeit
d) eine Beschreibung des zuletzt ausgeübten Berufs der vereinbart haben.
versicherten Person, deren Stellung und Tätigkeit im (7) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des
Zeitpunkt des Eintritts der Berufsunfähigkeit sowie über Europäischen Wirtschaftsraumes trägt die empfangsberech-
danach eingetretene Veränderungen; tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten.
e) Angaben über Einkommen aus beruflicher Tätigkeit;
f) bei Berufsunfähigkeit aufgrund Infektionsgefahr (siehe
§ 2 Abs. 7) die behördliche Anordnung im Original oder §7
in amtlich beglaubigter Kopie; Was ist zu beachten, wenn eine Leistung wegen Arbeitsun-
g) bei Berufsunfähigkeit aufgrund voller Erwerbsminde- fähigkeit verlangt wird?
rung (siehe § 2 Abs. 8) den Bescheid der Deutschen
Rentenversicherung über die unbefristete Rente wegen (1) Wird eine Leistung wegen Arbeitsunfähigkeit aus dem Ver-
voller Erwerbsminderung; trag beansprucht, müssen uns auf Kosten des Anspruchser-
h) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit zusätz- hebenden ärztliche Bescheinigungen über die Arbeitsunfä-
lich eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, higkeit gemäß § 4 Abs. 1 vorgelegt werden. Die ärztlichen
die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen in Ihrer Form
Pflege; den Vorschriften des § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntFG)
i) eine Aufstellung in der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen. Wenn dies
> der Ärzte, Krankenhäuser, Krankenanstalten, Pfle- nicht möglich ist, z. B. weil die versicherte Person kein/e Ar-
geeinrichtungen und Pflegepersonen, bei denen die beitnehmer/in ist, sind fortlaufende ärztliche Atteste erfor-
versicherte Person in Behandlung war, ist oder – so- derlich, die inhaltlich den Anforderungen aus § 5 EntFG in
fern bekannt – sein wird, der Fassung vom 22.11.2019 entsprechen.
> der Versicherungsgesellschaften, Sozialversicherungs- (2) Die Bescheinigungen nach Abs. 1 müssen Angaben zu Be-
träger und sonstiger Versorgungsträger, bei denen ginn und voraussichtlicher Dauer der Arbeitsunfähigkeit
die versicherte Person ebenfalls Leistungen wegen sowie zu den zugrundeliegenden Diagnosen enthalten. Wir
Berufsunfähigkeit geltend machen könnte, akzeptieren Bescheinigungen, die zum Zeitpunkt der Aus-
> über den derzeitigen Arbeitgeber und frühere Ar- stellung maximal zwei Monate in die Zukunft gerichtet sind.
beitgeber der versicherten Person. Ist die versicherte Person mindestens vier Monate ununter-
(2) Für die Rehabilitationshilfe gemäß § 1 Abs. 4 sind uns zu- brochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrieben, muss
sätzlich einzureichen: das voraussichtlich ununterbrochene Fortbestehen im fünf-
> Darstellung der Rehabilitationsmaßnahmen; ten und sechsten Monat von einem Facharzt der entspre-
> Kostenbelege (amtlich beglaubigte Kopien oder Originale). chenden Fachrichtung bescheinigt werden.
(3) Wir können außerdem auf unsere Kosten weitere ärztliche Ist die versicherte Person bereits mindestens sechs Monate
Untersuchungen durch von uns beauftragte Ärzte sowie ununterbrochen vollständig arbeitsunfähig krankgeschrie-
notwendige Nachweise – auch über die wirtschaftlichen Ver- ben, genügt es, wenn mindestens eine der Arbeitsunfä-
hältnisse und ihre Veränderungen – verlangen, insbesondere higkeitsbescheinigungen durch einen Facharzt der entspre-
zusätzliche Auskünfte und Aufklärungen. Wenn sich die ver- chenden Fachrichtung ausgestellt worden ist.
sicherte Person im Ausland aufhält, können wir verlangen,
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Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 6
(3) Unsere Leistungen werden fällig, nachdem wir die Erhebun- In allen vier Fällen können wir jeweils erneut prüfen, ob die
gen abgeschlossen haben, die zur Feststellung des Versi- versicherte Person eine andere Tätigkeit im Sinne von § 2
cherungsfalls und unserer Leistungspflicht notwendig sind. ausübt.
Wenn Sie eine der in Abs. 1 bis 2 genannten Pflichten nicht (2) Zur Nachprüfung können wir jederzeit sachdienliche Aus-
erfüllen, kann dies zur Folge haben, dass wir nicht feststel- künfte anfordern und einmal jährlich verlangen, dass sich
len können, ob oder in welchem Umfang wir leistungspflich- die versicherte Person durch von uns beauftragte Ärzte
tig sind. Eine Pflichtverletzung kann somit dazu führen, dass umfassend untersuchen lässt. Die Bestimmungen des § 6
unsere Leistung nicht fällig wird. Abs. 3 gelten entsprechend.
(4) Sie müssen uns das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit
nachweisen. Uns ist unverzüglich die jeweils aktuelle Be- Mitteilungspflicht
scheinigung bzw. das jeweils aktuelle Attest zu übermitteln. (3) Sie müssen uns unverzüglich (d. h. ohne schuldhaftes Zögern)
Sie müssen uns unverzüglich informieren, wenn die versi- mitteilen, wenn eine berufliche Tätigkeit wieder aufgenom-
cherte Person wieder arbeitsfähig ist. men wird bzw. sich ändert.
(5) Bei Überweisung von Leistungen in Länder außerhalb des Änderungen einer behördlichen Anordnung wegen Infekti-
Europäischen Wirtschaftsraums trägt die empfangsberech- onsgefahr (siehe § 2 Abs. 7) sowie die Aufhebung oder Än-
tigte Person die damit verbundene Gefahr und Mehrkosten. derungen des Rentenbescheids der Deutschen Rentenversi-
cherung (§ 2 Abs. 8) müssen Sie uns ebenfalls unverzüglich
mitteilen.
§8
Wann geben wir eine Erklärung über unsere Leistungs- Leistungsfreiheit
pflicht ab? (4) Wir sind leistungsfrei, wenn wir feststellen, dass die in § 1
und § 2 genannten Voraussetzungen der Leistungspflicht
(1) Nach Prüfung der uns eingereichten sowie der von uns hin- entfallen sind und wir Ihnen diese Veränderung in Textform
zugezogenen Unterlagen erklären wir innerhalb von acht (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail) darlegen. Endet
Arbeitstagen in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder eine Berufsunfähigkeit vor Ablauf einer vereinbarten Ka-
E-Mail), ob, in welchem Umfang und für welchen Zeitraum renzzeit, zahlen wir keine Berufsunfähigkeitsrente. Unsere
wir eine Leistungspflicht anerkennen. Dazu müssen uns alle Leistungen können wir mit Ablauf des dritten Monats nach
angeforderten entscheidungsrelevanten Unterlagen gemäß Zugang unserer Erklärung bei Ihnen einstellen. Ab diesem
§ 6 bzw. § 7 vollständig vorliegen. Für den Fall, dass nicht Zeitpunkt müssen Sie auch die Beiträge wieder zahlen. Ist
alle entscheidungsrelevanten Unterlagen gemäß § 6 bzw. § 7 keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert, muss die Bei-
vorliegen sollten, werden wir diese unverzüglich nachfordern. tragszahlung zu Beginn des darauffolgenden Beitragszah-
(2) Grundsätzlich sprechen wir keine zeitlich befristeten Aner- lungsabschnitts wieder aufgenommen werden. Wenn Sie
kenntnisse aus. Nur in begründeten Einzelfällen, in denen eine Sofortleistung vereinbart hatten, müssen Sie für diese
einem unbefristeten Anerkenntnis wichtige Gründe entge- keine Beiträge mehr zahlen.
genstehen, können wir unsere Leistungspflicht wegen Be-
rufsunfähigkeit einmalig und höchstens für die Dauer von
zwölf Monaten befristen. § 10
Gründe für ein befristetes Anerkenntnis liegen z. B. vor, Was gilt bei einer Verletzung der Mitwirkungspflichten im
wenn für ein unbefristetes Leistungsanerkenntnis noch Er- Rahmen der Nachprüfung?
hebungen oder Untersuchungen oder deren Auswertung
erforderlich sind oder aus medizinischen, beruflichen bzw. Solange eine Mitwirkungspflicht nach § 9 von Ihnen, der ver-
betrieblichen Gründen (z. B. Dauer einer Umschulung oder sicherten Person oder dem Anspruchserhebenden vorsätzlich
Fortbildung, Möglichkeit der Umorganisation bei Selbststän- nicht erfüllt wird, leisten wir nicht. Bei grob fahrlässiger Verlet-
digen) ein Ende der Berufsunfähigkeit zu erwarten ist. zung einer Mitwirkungspflicht sind wir berechtigt, unsere Leis-
Bis zum Ablauf der Frist ist das zeitlich befristete Anerkennt- tung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem
nis für uns bindend. Während dieses Zeitraums verzichten Verhältnis zu kürzen. Beides gilt nur, wenn wir durch gesonder-
wir auf die Nachprüfung (siehe § 6 Abs. 1 und 2) und auf te Mitteilung in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform oder E-Mail)
die Verweisung. Nach Ablauf der Frist wird über unsere Leis- auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben.
tungspflicht erneut entschieden. Weisen Sie nach, dass die Mitwirkungspflicht nicht grob fahrläs-
(3) Abs. 2 gilt nicht für unsere Leistungspflicht wegen Arbeits- sig verletzt worden ist, bleibt unsere Leistungspflicht bestehen.
unfähigkeit. Die Ansprüche aus der Zusatzversicherung bleiben auch beste-
(4) Während der Leistungsprüfung informieren wir Sie im Ab- hen, soweit Sie uns nachweisen, dass die Verletzung ohne Ein-
stand von höchstens vier Wochen über den aktuellen Bear- fluss auf die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungs-
beitungsstand. pflicht ist. Das gilt nicht, wenn die Mitwirkungspflicht arglistig
verletzt wird.
Wenn die Mitwirkungspflicht später erfüllt wird, sind wir ab Be-
§9 ginn des laufenden Monats nach Maßgabe dieser Bedingungen
Was gilt nach Anerkennung der Berufsunfähigkeit? zur Leistung verpflichtet.
Nachprüfung
(1) Wenn wir unsere Leistungspflicht wegen Berufsunfähigkeit § 11
unbefristet anerkannt haben oder sie gerichtlich festgestellt Welche Besonderheiten gelten bei einer Verletzung der
worden ist, sind wir berechtigt, das Fortbestehen der Berufs- vorvertraglichen Anzeigepflicht?
unfähigkeit oder der Pflegebedürftigkeit gemäß § 2 Abs. 9
bis 12 nachzuprüfen. Haben wir unsere Leistungspflicht we- (1) Was die vorvertragliche Anzeigepflicht ist und welche Pflich-
gen Berufsunfähigkeit nach § 2 Abs. 7 infolge einer behörd- ten sich daraus ergeben, erläutern wir Ihnen in den Allge-
lichen Anordnung wegen Infektionsgefahr anerkannt, sind meinen Bedingungen der Hauptversicherung (siehe den Para-
wir berechtigt nachzuprüfen, ob diese Anordnung nach wie graphen „Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche
vor gilt. Haben wir unsere Leistungspflicht wegen Berufsun- Folgen hat ihre Verletzung?“).
fähigkeit infolge voller Erwerbsminderung nach § 2 Abs. 8 (2) Wir können von der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
anerkannt, sind wir berechtigt nachzuprüfen, ob der maß- innerhalb von fünf Jahren seit Vertragsabschluss zurücktre-
gebliche Rentenbescheid nach wie vor gilt. ten, wenn die vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wurde.
[Seite 39]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 7
Ist der Versicherungsfall vor Ablauf dieser Frist eingetreten, Die Überschussanteilsätze können auch zu null festgesetzt
können wir die Rechte auch nach Ablauf der Frist geltend sein.
machen. Wurde die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsätz- (6) Solange Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, er-
lich oder arglistig verletzt, beträgt die Frist zehn Jahre. hält Ihr Vertrag einen laufenden Überschussanteil. Dessen
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätz- Höhe ermitteln wir wie folgt: Der tarifliche Beitrag Ihrer
liche noch grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vor- Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge wird mit dem de-
liegt. Selbst wenn die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt klarierten Überschussanteilsatz multipliziert. Die laufenden
wird, haben wir trotzdem kein Rücktrittsrecht, falls wir den Überschussanteile werden jährlich zum Jahrestag des Versi-
Vertrag – möglicherweise zu anderen Bedingungen (z. B. hö- cherungsbeginns zugeteilt und zur sofortigen Beitragsermä-
herer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – auch bei ßigung verwendet, bzw. wenn Ihre Hauptversicherung eine
Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstän- VPV Direktversicherung ist, werden sie abweichend davon
de geschlossen hätten. verzinslich angesammelt.
(3) Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil die (7) Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der
Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob Kapitalanlagen über ihrem jeweiligen handelsrechtlichen
fahrlässig erfolgt ist, können wir die Zusatzversicherung un- Buchwert liegt. Da vor Eintritt einer Arbeits- bzw. Berufs-
ter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wir unfähigkeit keine oder allenfalls geringfügige Beträge zur
verzichten auf unser Recht aus § 19 Abs. 3 Satz 2 VVG, die Verfügung stehen, um Kapital zu bilden, entstehen auch
Zusatzversicherung bei von Ihnen nicht zu vertretender An- keine oder nur geringfügige Bewertungsreserven. Dennoch
zeigepflichtverletzung zu kündigen. entstehende Bewertungsreserven, die nach den maßgeben-
(4) Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir die den rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge
Zusatzversicherung – möglicherweise zu anderen Bedingun- zu berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen anteilig
gen (z. B. höherer Beitrag oder eingeschränkter Versicherungsschutz) – rechnerisch zu. Dabei wenden wir ein verursachungsorien-
auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen tiertes Verfahren an. Die Höhe der Bewertungsreserven er-
Umstände geschlossen hätten, werden die anderen Bedin- mitteln wir mindestens einmal jährlich neu. Bei Beendigung
gungen auf unser Verlangen hin rückwirkend Vertragsbe- des Vertrages bzw. zum Beginn einer Rentenzahlung der
standteil. Wir verzichten, ggf. abweichend zu den Allgemei- Hauptversicherung wird die Beteiligung an Bewertungsre-
nen Bedingungen der Hauptversicherung, auf unser Recht serven (Sonderschlusszahlung) zugeteilt.
aus § 19 Abs. 4 Satz 2 VVG, die Bedingungen bei von Ihnen (8) Darüber hinaus kann bei Beendigung der Zusatzversicherung
nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung ab der lau- ein Schlussüberschussanteil fällig werden, sofern keine Leis-
fenden Versicherungsperiode anzupassen. tung aus der Zusatzversicherung gezahlt wurde und wenn
sich zum Zeitpunkt der Beendigung ein Schlussüberschuss-
anteil aus der dann aktuellen Festlegung der Überschussan-
§ 12 teilsätze ergeben sollte. Die Höhe des Schlussüberschussan-
Welche Besonderheiten gelten für die Überschussbeteili- teils entspricht dem deklarierten Schlussüberschussanteilsatz
gung? multipliziert mit der Summe der gezahlten Beiträge für die
Zusatzversicherung ohne Risikozuschläge. Den für ein Jahr
(1) Wir beteiligen Sie gemäß den gesetzlichen Regelungen an festgelegten Schlussüberschussanteilsatz veröffentlichen
dem Überschuss und an den Bewertungsreserven (Über- wir in unserem Geschäftsbericht. Er kann sich ändern. Um
schussbeteiligung). Die Leistung aus der Überschussbeteili- höhere jährliche Überschussanteile ausschütten zu können,
gung kann auch null Euro betragen. Nachfolgend erläutern kann der Schlussüberschussanteilsatz auch auf null festge-
wir Ihnen die Besonderheiten der Überschussbeteiligung legt werden. In diesem Fall erhalten Sie keinen Schlussüber-
dieser Zusatzversicherung. schussanteil.
(2) Wichtigster Einflussfaktor vor Eintritt des Versicherungsfalls Bei Tod wird der Schlussüberschuss anteilig, bei Kündigung
ist die Entwicklung des versicherten Risikos und der Kosten. anteilig und gekürzt fällig.
Überschüsse entstehen insbesondere, wenn die Aufwen- Endet die Zusatzversicherung vor der Hauptversicherung,
dungen für das Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiko und wird der Schlussüberschussanteil zur Erhöhung des Gutha-
die Kosten sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkula- bens der Hauptversicherung verwendet. Ansonsten wird der
tion zugrunde gelegt. Schlussüberschussanteil wie die Leistung der Hauptversiche-
(3) Die Beiträge für Ihre Zusatzversicherung dienen vorrangig rung verwendet. Wurde die Zusatzversicherung zu einer Risi-
der Deckung von Berufs- bzw. Arbeitsunfähigkeitsrisiken. Es kolebensversicherung abgeschlossen, wird der Schlussüber-
stehen daher vor Eintritt einer Berufsunfähigkeit keine oder schussanteil grundsätzlich ausgezahlt.
allenfalls geringfügige Beträge zur Verfügung, aus denen (9) Nach Eintritt der Arbeits- bzw. Berufsunfähigkeit erfolgt die
Kapitalerträge entstehen können. Erst nach Eintritt einer Be- Zuteilung von Überschüssen und Bewertungsreserven jähr-
rufs- bzw. Arbeitsunfähigkeit ist auch die Entwicklung des lich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns. Die erste Zu-
Kapitalmarktes von größerer Bedeutung. teilung erfolgt frühestens ein Jahr nach Eintritt der Arbeits-
(4) Aus diesem Grund entstehen vor Eintritt einer Berufs- bzw. bzw. Berufsunfähigkeit.
Arbeitsunfähigkeit auch keine oder nur geringfügige Bewer- Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben,
tungsreserven. Soweit Bewertungsreserven überhaupt entste- werden die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent
hen, ermitteln wir deren Höhe mindestens einmal jährlich neu. des Deckungskapitals bemessen, grundsätzlich zur Finanzie-
rung einer zusätzlichen Rente verwendet. Die erreichte Ren-
Zuteilung der Überschussbeteiligung tenerhöhung ist für die Dauer der ununterbrochenen Leis-
(5) Ihr Vertrag ist der Bestandsgruppe 114 zugeordnet. In Ab- tungszahlungspflicht garantiert. Danach entfällt die Rente
hängigkeit von dieser Zuordnung erhält Ihre Zusatzversiche- aus der Überschussbeteiligung.
rung jährlich Überschussanteile. Die Überschussbeteiligung Wenn Ihre Zusatzversicherung leistungspflichtig ist und Sie
Ihrer Zusatzversicherung erfolgt vor Eintritt des Versiche- keine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert haben, werden
rungsfalls in Form von laufenden jährlichen Überschussan- die jährlichen Überschussanteile, die sich in Prozent des De-
teilen (siehe Abs. 6), der Beteiligung an Bewertungsreserven ckungskapitals bemessen, grundsätzlich verzinslich ange-
(Sonderschlusszahlung) (siehe Abs. 7) und eventuell einem sammelt.
Schlussüberschussanteil (siehe Abs. 8). Wir veröffentlichen Die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt im Leis-
die Überschussanteilsätze in unserem Geschäftsbericht. Die- tungsfall jährlich und wird zur Erhöhung der jährlichen
sen können Sie im Internet auf unserer Website www.vpv.de Überschussanteile verwendet.
aufrufen und herunterladen oder auch bei uns anfordern.
[Seite 40]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 8
§13 herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass der Abzug
Wie ist das Verhältnis zur Hauptversicherung? in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt ist, entfällt er.
b) Bei Beitragsfreistellung gilt Folgendes:
(1) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung bildet mit der Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
Versicherung, zu der sie abgeschlossen worden ist (Haupt- träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die
versicherung), eine Einheit; sie kann ohne die Hauptversi- Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche-
cherung nicht fortgesetzt werden. Spätestens wenn der rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen
Versicherungsschutz aus der Hauptversicherung endet, bei zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan-
Rentenversicherungen spätestens mit dem vereinbarten tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen
Rentenbeginn, endet die Zusatzversicherung. bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs-
(2) Wenn Sie Beiträge für Ihre Zusatzversicherung zahlen, kön- schein beigefügt ist.
nen Sie diese jederzeit zum Schluss der laufenden Versiche- Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange-
rungsperiode für sich allein in Textform (in lesbarer Form, z. B. messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten
Papierform oder E-Mail) kündigen. In diesem Fall wird der um den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes-
den Abzug geminderte Rückkaufswert gemäß Abs. 5 a) zur sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der
Erhöhung der Leistung bzw. des Guthabens der Hauptversi- Beitragsfreistellung von uns vorgenommene Abzug in
cherung verwendet. Ihrem Fall wesentlich niedriger liegen muss, wird er ent-
(3) Eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung, für die keine sprechend herabgesetzt. Wenn Sie uns nachweisen, dass
Beiträge mehr zu zahlen sind (beitragsfreie Berufsunfähig- der Abzug in Ihrem Fall überhaupt nicht gerechtfertigt
keits-Zusatzversicherung), können Sie nur zusammen mit ist, entfällt er.
der Hauptversicherung kündigen. Der sich ergebende Wert wird für die Bildung der beitrags-
(4) a) Die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung können Sie freien Berufsunfähigkeitsrente oder zur Erhöhung der bei-
nur zusammen mit der Hauptversicherung in eine bei- tragsfreien Leistung (siehe Abs. 4 a)) bzw. des Guthabens
tragsfreie Versicherung umwandeln, und nur dann, (siehe Abs. 4 b)) der Hauptversicherung verwendet.
wenn die beitragsfreie Mindestrente von 300 € jährlich (6) Bei Herabsetzung der versicherten Leistung aus der Haupt-
erreicht wird. Das Verhältnis zwischen der Berufsunfä- versicherung gelten die Abs. 2 bis 5 entsprechend.
higkeitsrente und der Leistung aus der Hauptversiche- (7) Erbringen wir Leistungen aus der Berufsunfähigkeits-Zusatz-
rung wird durch die Umwandlung in eine beitragsfreie versicherung, berechnen wir die Leistung aus der Hauptver-
Versicherung nicht verändert. Die beitragsfreie Berufsun- sicherung (Rückkaufswert, beitragsfreie Leistung und Über-
fähigkeitsrente (siehe Abs. 5 b)) errechnen wir nach an- schussbeteiligung der Hauptversicherung) so, als ob Sie den
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik für den Beitrag unverändert weiter gezahlt hätten.
Schluss der laufenden Versicherungsperiode. Wird die (8) Ansprüche auf Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente aus
Mindestrente nicht erreicht, verwenden wir das durch der Zusatzversicherung, die auf bereits vor Kündigung oder
die Beitragsfreistellung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur Beitragsfreistellung der Hauptversicherung eingetretener
Verfügung stehende Kapital zur Erhöhung der beitrags- Berufsunfähigkeit beruhen, werden durch Kündigung oder
freien Leistung der Hauptversicherung. Beitragsfreistellung der Hauptversicherung nicht berührt.
Innerhalb von sechs Monaten nach einer Beitragsfreistel- Bei Leistungsanerkenntnis können wir verlangen, dass auf-
lung können Sie Ihren Vertrag (Hauptversicherung und grund der Kündigung oder Beitragsfreistellung erfolgte Aus-
Zusatzversicherung) ohne erneute Gesundheitsprüfung zahlungen zurückzuzahlen sind.
wieder in Kraft setzen. Dies gilt nicht, wenn Berufsun- (9) Ansprüche auf Rentenleistungen aus dieser Berufsunfähig-
fähigkeit entsprechend § 2 oder Arbeitsunfähigkeit ent- keits-Zusatzversicherung können Sie nicht abtreten oder
sprechend § 4 bereits eingetreten ist. verpfänden. Soweit darüber hinaus eine Abtretung oder
b) Ist Ihre Hauptversicherung eine VPV Direktversicherung, ein Verpfändung rechtlich möglich ist, so ist diese uns gegen-
VPV ZukunftsplanKomfort, ein VPV ZukunftsplanPlus oder ein über nur und erst dann wirksam, wenn sie uns vom bishe-
VPV Green Invest, so gilt: rigen Berechtigten in Textform (in lesbarer Form, z. B. Papierform
Sie können nur den Gesamtvertrag beitragsfrei stellen. oder E-Mail) angezeigt worden ist. Der bisherige Berechtigte
In diesem Fall endet die Berufsunfähigkeits-Zusatzver- sind im Regelfall Sie als unser Versicherungsnehmer. Es kön-
sicherung. Das aus der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi- nen aber auch andere Personen sein, sofern Sie bereits zuvor
cherung nach Abzug gemäß Abs. 5 b) zur Verfügung Verfügungen (z. B. unwiderrufliche Bezugsberechtigung, Abtretung,
stehende Kapital wird zur Erhöhung des Guthabens der Verpfändung) getroffen haben.
Hauptversicherung verwendet. (10) Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist,
(5) Der Rückkaufswert Ihrer Zusatzversicherung wird nach an- finden die Allgemeinen Bedingungen für die Hauptversiche-
erkannten Regeln der Versicherungsmathematik als De- rung sinngemäß Anwendung.
ckungskapital Ihrer Zusatzversicherung zum Zeitpunkt der
Kündigung bzw. der Beitragsfreistellung errechnet. (Das
Deckungskapital bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Versicherungs- § 14
schutz gewährleisten zu können.) Welche Möglichkeiten haben Sie bei einer Änderung der
a) Bei Kündigung gilt Folgendes: beruflichen Tätigkeit?
Der Rückkaufswert mindert sich um rückständige Bei-
träge. Außerdem nehmen wir einen Abzug vor, um die (1) Ändert sich die berufliche Tätigkeit der versicherten Person,
Veränderung der Risikolage des verbleibenden Versiche- haben Sie die Möglichkeit bei gleichbleibender Rente Ihre Bei-
rungsbestandes auszugleichen. Nähere Informationen träge für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung zu senken.
zur Höhe des Abzugs können Sie der Tabelle der Garan- Voraussetzung hierfür ist, dass
tiewerte oder der Tabelle „Mögliche Gesamtleistungen > die neue berufliche Tätigkeit dann in eine für Sie günsti-
bei Rückkauf“ entnehmen, die Ihrem Versicherungs- gere Berufsklasse eingestuft werden kann,
schein beigefügt ist. > die Zusatzversicherung beitragspflichtig ist,
Die Darlegungs- und Beweislast für die generelle Ange- > die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter als 45
messenheit der Höhe des Abzugs tragen wir. Wir halten Jahre ist (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
den Abzug aus dem vorgenannten Grund für angemes- dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr
sen. Wenn Sie uns nachweisen, dass der aufgrund der der versicherten Person.),
Kündigung von uns vorgenommene Abzug in Ihrem Fall > seit Versicherungsbeginn mindestens drei Jahre vergan-
wesentlich niedriger liegen muss, wird er entsprechend gen sind, höchstens aber zehn Jahre,
[Seite 41]
Allgemeine Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (03.2023) 9
> die restliche Versicherungsdauer der Berufsunfähig- rung sind wir unter den Voraussetzungen des Abs. 1 zur
keits-Zusatzversicherung mindestens zehn Jahre beträgt, Herabsetzung der Versicherungsleistung berechtigt.
> eine Berufsunfähigkeitsrente mitversichert wurde. (3) Die Neufestsetzung des Beitrags und die Herabsetzung der
(2) War die versicherte Person zu Vertragsbeginn Schüler/in, Leistungen werden zu Beginn des zweiten Monats wirksam,
kann der Beitrag davon abweichend unter folgenden Vo- der auf die Mitteilung der Neufestsetzung oder der Herab-
raussetzungen überprüft werden: setzung und der hierfür maßgeblichen Gründe an Sie folgt.
> die neue berufliche Tätigkeit kann in eine für Sie günsti-
gere Berufsklasse eingestuft werden,
> die Versicherung ist beitragspflichtig, § 16
> die versicherte Person ist rechnungsmäßig nicht älter als Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
35 Jahre,
> seit Versicherungsbeginn sind mindestens drei Jahre ver- (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
gangen, weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
> die versicherte Person nimmt erstmalig eine Ausbildung keit der übrigen Bestimmungen nicht.
oder ein Studium auf oder die versicherte Person nimmt (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen durch
nach Abschluss eines Studiums oder einer Ausbildung höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestandskräfti-
erstmalig einen Beruf auf. gen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden, können
Die Überprüfung des Beitrags muss in diesem Fall innerhalb wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue Regelung er-
von sechs Monaten nach erstmaliger Aufnahme eines Be- setzen, wenn dies zur Fortführung des Vertrages notwendig
rufs, einer Ausbildung oder eines Studiums beantragt wer- ist oder wenn das Festhalten an dem Vertrag ohne neue Re-
den. gelung für eine Vertragspartei auch unter Berücksichtigung
(3) Den durch die Senkung freiwerdenden Beitrag verwenden der Interessen der anderen Vertragspartei eine unzumutbare
wir als zusätzlichen Beitrag für Ihre Hauptversicherung so, Härte darstellen würde. Die neue Regelung ist nur wirksam,
dass der Gesamtbeitrag (nach Verrechnung) unverändert wenn sie unter Wahrung des Vertragsziels die Belange der
bleibt. Für diesen Erhöhungsbeitrag fallen keine neuen Ab- Versicherungsnehmer angemessen berücksichtigt. Sie wird
schluss- und Vertriebskosten an. zwei Wochen, nachdem die neue Regelung und die hierfür
Abweichend davon wird beim Tarif A6G der Beitrag der maßgeblichen Gründe dem Versicherungsnehmer mitgeteilt
Hauptversicherung nicht erhöht, sodass der Gesamtbeitrag worden sind, Vertragsbestandteil.
sinkt.
(4) Sind die Voraussetzungen erfüllt (siehe Abs. 1 und 2), ha-
ben Sie das Recht, ohne erneute Gesundheitsprüfung die
Berufsklasse zu wechseln (Umstufung). Die Umstufung er-
folgt auf Ihren Antrag hin zu Beginn der darauffolgenden
Versicherungsperiode, frühestens aber zwei Wochen nach
Antragstellung.
(5) Den neuen Beitrag der Berufsunfähigkeits-Zusatzversi-
cherung ermitteln wir mit den zu Vertragsbeginn gültigen
Rechnungsgrundlagen. Hierbei stufen wir die neu aufge-
nommene berufliche Tätigkeit der versicherten Person un-
ter Berücksichtigung aktueller Erkenntnisse und Annahme-
richtlinien in die tariflich vorgesehenen Berufsklassen ein.
Rechnungsgrundlagen sind die verwendeten Berufsunfähig-
keits- und Sterbetafeln, der Rechnungszins und die einge-
rechneten Kosten.
(6) Sollte sich der Beitrag nach der Umstufung für Sie erhöhen,
wird die Umstufung nicht durchgeführt.
§ 15
Wann kann der Beitrag angepasst werden?
(1) Wir haben nach § 163 VVG das Recht, den Beitrag neu fest-
zusetzen, wenn
> sich der Leistungsbedarf nicht nur vorübergehend und
nicht vorhersehbar gegenüber den Rechnungsgrundla-
gen des vereinbarten Beitrags geändert hat,
> der nach den berichtigten Rechnungsgrundlagen neu
festgesetzte Beitrag angemessen und erforderlich ist,
um die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsleistung
zu gewährleisten, und
> ein unabhängiger Treuhänder die Rechnungsgrundlagen
und die Voraussetzungen der vorhergehenden beiden
Punkte überprüft und bestätigt hat.
Eine Neufestsetzung des Beitrags ist insoweit ausgeschlos-
sen, als die Versicherungsleistungen zum Zeitpunkt der Erst-
oder Neukalkulation unzureichend kalkuliert waren und ein
ordentlicher und gewissenhafter Aktuar dies insbesondere
anhand der zu diesem Zeitpunkt verfügbaren statistischen
Kalkulationsgrundlagen hätte erkennen müssen.
(2) Sie können verlangen, dass an Stelle einer Erhöhung des Bei-
trags nach Abs. 1 die Versicherungsleistung entsprechend
herabgesetzt wird. Bei einer beitragsfrei gestellten Versiche-
[Seite 42]
Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (03.2023) 1
Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung
mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute
Gesundheitsprüfung
§1 Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? §5 Wann entfallen die Erhöhungen?
§2 Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leis- §6 Welche Besonderheiten gelten für die VPV Direktversi-
tungen? cherung?
§3 Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen? §7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
§4 Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhö-
hung der Leistungen?
§1 §3
Wie erfolgt die planmäßige Erhöhung der Beiträge? Wie berechnen wir die erhöhten Leistungen?
(1) Die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zu- (1) Wir errechnen die Erhöhung der Leistungen nach
satzversicherungen erhöhen sich jeweils um den vereinbar- > dem am Erhöhungstermin erreichten rechnungsmäßigen
ten Prozentsatz des Vorjahresbeitrages. Alter (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem
(2) Jede Beitragserhöhung führt zu einer Erhöhung der garan- Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der
tierten Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung. Die versicherten Person.) der versicherten Person,
garantierte Erlebensfallleistung des VPV ZukunftsplanPlus > dem Erhöhungsbeitrag,
wird durch die Beitragserhöhung nicht erhöht. > der restlichen Beitragszahlungsdauer,
(3) Jede einzelne Beitragserhöhung beträgt mindestens 2,50 € > der restlichen Versicherungsdauer und
bei monatlicher, 7,50 € bei vierteljährlicher, 15 € bei halb- > beim VPV ZukunftsplanPlus, beim VPV ZukunftsplanKomfort
jährlicher und 30 € bei jährlicher Beitragszahlungsweise. Die und bei der VPV Direktversicherung nach dem am Er-
tatsächlich durchgeführte Erhöhung der Beiträge kann da- höhungstermin gültigen Garantieniveau. Dieses Garan-
durch gegebenenfalls höher ausfallen als gemäß dem ver- tieniveau ist bei der VPV Direktversicherung auf 80 %
einbarten Prozentsatz. begrenzt bzw. auf 75 % beim VPV ZukunftsplanKomfort.
(4) Die Beiträge erhöhen sich bis fünf Jahre vor dem vereinbar- (2) Die Leistungen erhöhen sich nicht im gleichen Verhältnis wie
ten Rentenbeginn. die Beiträge.
(5) Beim VPV ZukunftsplanPlus, beim VPV ZukunftsplanKomfort, beim (3) Wir verwenden dieselben Rechnungsgrundlagen wie für das
VPV Green Invest und bei der VPV Direktversicherung kann übrige Vertragsguthaben.
die dynamische Erhöhung auch nach Vertragsbeginn verein-
bart werden (nachträglicher Dynamikeinschluss). Mögliche
Erhöhungssätze sind dabei beim VPV ZukunftsplanPlus, beim §4
VPV ZukunftsplanKomfort und beim VPV Green Invest 3, 4, 5, Welche sonstigen Bestimmungen gelten für die Erhöhung
6, 7 oder 8 %. Bei der VPV Direktversicherung ergibt sich der der Leistungen?
Erhöhungssatz gemäß § 6. Die Erhöhungen werden dann ab
dem folgenden Jahrestag durchgeführt (siehe § 2 Abs. 1). (1) Alle im Rahmen des Vertrages getroffenen Vereinbarungen,
Sofern eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung einge- auch die Bestimmung des Bezugsberechtigten, gelten eben-
schlossen ist, können Sie die Dynamik bis zu einem rech- falls für die Erhöhung der Leistungen.
nungsmäßigen Alter der versicherten Person (Das rech- Die Paragrafen der Allgemeinen Bedingungen zu den Kos-
nungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalenderjahr des ten gelten auch für die Erhöhung der Leistungen.
betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten Person.) (2) Die Erhöhung der Leistungen setzt die Fristen in den Para-
von 35 Jahren ohne erneute Gesundheitsprüfung nachträg- grafen der Allgemeinen Bedingungen zur Verletzung der
lich einschließen. Bei einem höheren Alter behalten wir uns vorvertraglichen Anzeigepflicht, zur Selbsttötung und zur
vor, den nachträglichen Einschluss von einer vorherigen Ge- Beitragspause nicht erneut in Lauf.
sundheitsprüfung abhängig zu machen.
Ist eine Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eingeschlos-
sen und ist oder war die versicherte Person berufsunfähig, §5
so endet das Recht auf den nachträglichen Dynamikein- Wann entfallen die Erhöhungen?
schluss.
(1) Eine Erhöhung entfällt rückwirkend, wenn Sie ihr bis zum
Ende des ersten Monats nach dem Erhöhungstermin wider-
§2 sprechen oder den ersten erhöhten Beitrag nicht innerhalb
Zu welchem Zeitpunkt erhöhen sich Beiträge und Leistungen? von zwei Monaten nach dem Erhöhungstermin zahlen.
(2) Ist die Erhöhung dreimal hintereinander entfallen, erfolgt
(1) Die Erhöhungen der Beiträge und der Leistungen erfolgen keine weitere Erhöhung. Auf Ihren Antrag hin können je-
jährlich zum Jahrestag des Versicherungsbeginns (fällt der Ver- doch mit unserer Zustimmung weitere Erhöhungen erfol-
sicherungsbeginn Ihres Vertrages z. B. auf den 01.04., so ist der Jahres- gen. Die Erteilung dieser Zustimmung kann von einer vorhe-
tag jeweils der 01.04. eines Jahres). rigen Gesundheitsprüfung abhängig gemacht werden.
(2) Sie erhalten rechtzeitig vor dem Erhöhungstermin eine Mit- (3) Haben Sie in Ihren Vertrag eine Berufsunfähigkeits-Zusatz-
teilung über die Erhöhung. Der Versicherungsschutz aus der versicherung mit eingeschlossen, erfolgen keine Erhöhun-
jeweiligen Erhöhung beginnt am Erhöhungstermin. gen, solange Ihre Beitragszahlungspflicht wegen Berufsun-
fähigkeit entfällt.
(4) Haben Sie in Ihrer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
Leistungen aufgrund Arbeitsunfähigkeit vereinbart, erfol-
[Seite 43]
Besondere Bedingungen für die fondsgebundene Rentenversicherung mit planmäßiger Erhöhung der Beiträge und Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung (03.2023) 2
gen keine Erhöhungen, solange Ihre Beitragszahlungspflicht
wegen Arbeitsunfähigkeit entfällt.
§6
Welche Besonderheiten gelten für die VPV Direktversiche-
rung?
(1) Abweichend zu § 1 Abs. 1 und 3 gelten für die VPV Direkt-
versicherung zusätzlich folgende Besonderheiten:
Die Beiträge für diesen Vertrag einschließlich etwaiger Zu-
satzversicherungen erhöhen sich jeweils um fünf Prozent
des Vorjahresbeitrages, mindestens jedoch gemäß § 1
Abs. 3. Erreicht der Beitrag den gesetzlichen Höchstbeitrag
(gemäß § 3 Nr. 63 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes),
so erfolgt die weitere Erhöhung der Beiträge in Anlehnung
an die Entwicklung der Beiträge für die gesetzliche Renten-
versicherung: Der Beitrag für diesen Vertrag einschließlich
etwaiger Zusatzversicherungen erhöht sich jeweils im sel-
ben Verhältnis, in welchem sich der geltende Höchstbeitrag
(West) in der gesetzlichen Rentenversicherung erhöht. Die
Erhöhungen der Beiträge können dadurch geringer als ge-
mäß § 1 Abs. 3 ausfallen.
(2) Ergibt sich durch die planmäßige Erhöhung für den Arbeit-
geber eine Anpassung der Zuschussverpflichtung gemäß
§ 1a Abs. 1a des Betriebsrentengesetzes, gilt Folgendes:
Der anteilige Zuschuss ist in der Beitragserhöhung gemäß
Abs. 1 bereits enthalten.
§7
Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
(1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
keit der übrigen Bestimmungen nicht.
(2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
[Seite 44]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur fondsgebundenen Rentenversicherung (06.2023) 1
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur fondsgebun-
denen Rentenversicherung
§1 Was ist eine Nachversicherungsgarantie? §5 Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversiche-
§2 Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? rung?
§3 Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen? §6 Wann endet das Recht auf Nachversicherung?
§4 Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung? §7 Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
§1 Dabei müssen Sie entsprechende Nachweise erbringen.
Was ist eine Nachversicherungsgarantie? Außerdem können Sie das Recht auf Nachversicherung ereignis-
unabhängig in den ersten fünf Jahren Ihres Vertrages wahrneh-
Eine Nachversicherungsgarantie ist das Recht, den Versicherungs- men, sofern die versicherte Person rechnungsmäßig nicht älter
schutz ohne erneute Risikoprüfung zu stärken. Dazu können Sie als 40 Jahre ist. (Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen
eine eventuell vereinbarte Berufsunfähigkeits-Leistung erhöhen. dem Kalenderjahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der ver-
Die einzelne Erhöhung wird als Nachversicherung bezeichnet. sicherten Person.)
§2 §3
Wann können Sie eine Nachversicherung beantragen? Wie wird Ihre Nachversicherung abgeschlossen?
Treten im Leben der versicherten Person (das ist die Person, auf de- (1) Ihre Nachversicherung hat die ausstehende Versicherungs-
ren Leben die Versicherung abgeschlossen ist) folgende Ereignisse ein, und Beitragszahlungsdauer Ihres ursprünglichen Vertrages,
können Sie innerhalb von zwölf Monaten das Recht auf Nach- sofern dies nach § 4 Abs. 1 möglich ist.
versicherung wahrnehmen. (2) Ihre Nachversicherung erfolgt durch einen Neuabschluss
> Erreichen der Volljährigkeit einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung nach
> Heirat den Bestimmungen des § 4. Bei entsprechenden Mindest-
> Geburt eines Kindes restlaufzeiten ist eine Nachversicherung auch im Rahmen ei-
> Adoption eines Kindes nes Neuabschlusses des Tarifes BV (VPV Basisvorsorge), des
> Erstmaliger Beginn einer staatlich anerkannten Berufsausbil- Tarifes ZP (VPV ZukunftsplanKomfort), des Tarifes ZPP (VPV Zu-
dung oder eines Studiums an einer staatlichen oder staatlich kunftsplanPlus) oder des Tarifes GI (VPV Green Invest) mit Be-
anerkannten Hochschule oder Fachhochschule oder ver- rufsunfähigkeits-Zusatzversicherung möglich. Sind in Ihrer
gleichbaren Ausbildungseinrichtung ursprünglichen Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung eine
> Abschluss eines unbefristeten oder für mindestens ein Jahr garantierte Rentensteigerung, Leistungen wegen Arbeits-
befristeten Arbeitsvertrags im Anschluss an die erfolgreiche unfähigkeit oder eine Sofortleistung vereinbart, können Sie
Beendigung einer Ausbildung diese jeweils auch für die neue Berufsunfähigkeits-(Zusatz-)
> Erfolgreicher Abschluss eines Studiums an einer Hochschule versicherung vereinbaren, sofern wir diese Leistungen zum
oder Fachhochschule Zeitpunkt der Nachversicherung anbieten. Sofern in Ihrem
> Bestandene Meisterprüfung ursprünglichen Vertrag eine Karenzzeit vereinbart ist, wird
> Beförderung zum leitenden Angestellten (Erteilung Prokura) diese mit der gleichen Dauer bei der Nachversicherung be-
> Erstmaliges Steigen der regelmäßigen Bezüge aus unselbst- rücksichtigt.
ständiger Arbeit über die Beitragsbemessungsgrenze am (3) Maßgebend für Ihre Nachversicherung ist der Tarif, den wir
Wohnort in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zum Zeitpunkt der Nachversicherung vertreiben, einschließ-
> Einjährige Ausübung einer selbstständigen Tätigkeit im zu- lich dessen Bedingungen. Bei der Bestimmung der Berufs-
vor abhängig ausgeübten Beruf klasse ist die ausgeübte berufliche Tätigkeit der versicherten
> Befreiung des selbstständigen Handwerkers von der Versi- Person bei Abschluss des ursprünglichen Vertrages maß-
cherungspflicht in der GRV zu dem Zeitpunkt, in dem die geblich. Bei der Berechnung des Beitrags gelten außerdem,
Mindestpflichtversicherungszeit erfüllt ist sofern bei dem neuen Tarif maßgeblich, die dem ursprüngli-
> Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes aus einer betrieb- chen Vertrag zugrunde liegenden tariflichen Risikomerkmale
lichen Altersversorgung, falls die versicherte Person einen (wie Größe, Gewicht, Raucher- oder Familienstatus).
neuen Beruf aufgenommen hat
> Wegfall des Berufsunfähigkeitsschutzes eines berufsstän-
dischen Versorgungswerks, in dem die versicherte Person §4
pflichtversichert ist Welche Begrenzungen gelten für Ihre Nachversicherung?
> Steigerung des Bruttoeinkommens aus nicht selbstständiger
Arbeit um mindestens 10 % im Vergleich zum Vorjahresein- (1) Sie können eine Nachversicherung abschließen, wenn auch
kommen ein Neuabschluss mit diesen Begrenzungen möglich wäre.
> Eine nachhaltige Steigerung des durchschnittlichen Gewinns Es gelten also insbesondere die Mindest- und Höchstgren-
vor Steuern der letzten drei Jahre bei einer selbstständigen zen des bei Abschluss der Nachversicherung herangezoge-
versicherten Person um mindestens 30 % im Vergleich zum nen Tarifes (siehe § 3 Abs. 2 und 3) bezüglich Beitrag, Jah-
durchschnittlichen Gewinn vor Steuern der drei davor lie- resrente, Dauer und Endalter.
genden Jahre (2) Die Höhe der Berufsunfähigkeits-Jahresrente der Nachversi-
> Tod des Ehepartners oder des Lebenspartners bei eingetra- cherung beträgt
gener Lebenspartnerschaft > höchstens 100 % der ursprünglichen Jahresrente und
> Scheidung vom Ehepartner oder Aufhebung einer eingetra- > höchstens 6.000 €.
genen Lebenspartnerschaft Für eine versicherte Person darf durch die Nachversicherung
> Erwerb oder Neubau einer selbst genutzten Immobilie im in Summe höchstens eine Berufsunfähigkeits-Jahresrente
Wert von mindestens 50.000 €; es genügt auch die Aufnah- von 36.000 € erreicht werden. Hierbei werden alle bei der
me eines Darlehens zur Finanzierung einer selbst genutzten VPV abgeschlossenen Verträge berücksichtigt. Bei diesem
Immobilie, die mindestens einen Wert von 50.000 € hat. Höchstbetrag werden die planmäßigen Erhöhungen von Be-
[Seite 45]
Besondere Bedingungen für die Nachversicherungsgarantie zur fondsgebundenen Rentenversicherung (06.2023) 2
rufsunfähigkeits-Leistungen bei Verträgen mit dynamischem Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Leistung ohne er-
Zuwachs von Leistung und Beitrag nicht einberechnet. neute Risikoprüfung.
(3) Die Nachversicherung einer Berufsunfähigkeits-Leistung ist
nur zulässig, soweit die Gesamtversorgung bei Berufsunfä-
higkeit im Hinblick auf die Einkommensverhältnisse der ver- §7
sicherten Person finanziell angemessen ist. Was gilt bei Unwirksamkeit von Bestimmungen?
Zur Gesamtversorgung zählen:
> bei Beamten: bereits erworbene Anwartschaften aus (1) Ist in den Versicherungsbedingungen eine Bestimmung teil-
dem Dienstverhältnis hinsichtlich einer Dienst- oder Be- weise oder ganz unwirksam, so berührt dies die Wirksam-
rufsunfähigkeit, keit der übrigen Bestimmungen nicht.
> bereits erworbene Anwartschaften aus einer Kammer- (2) Ist eine Bestimmung in den Versicherungsbedingungen
versorgung hinsichtlich einer Dienst- oder Berufsunfä- durch höchstrichterliche Entscheidung oder durch bestands-
higkeit, kräftigen Verwaltungsakt für unwirksam erklärt worden,
> bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei der können wir sie nach § 164 Abs. 1 VVG durch eine neue
VPV und Regelung ersetzen, wenn dies zur Fortführung des Vertra-
> bestehende Berufsunfähigkeitsversicherungen bei ande- ges notwendig ist oder wenn das Festhalten an dem Ver-
ren Unternehmen. trag ohne neue Regelung für eine Vertragspartei auch unter
Finanziell angemessen heißt dabei, dass die Gesamtversor- Berücksichtigung der Interessen der anderen Vertragspartei
gung abhängig vom durchschnittlichen jährlichen Bruttoar- eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die neue Rege-
beitseinkommen der letzten drei Jahre der versicherten Per- lung ist nur wirksam, wenn sie unter Wahrung des Vertrags-
son ist und die folgende Höhe nicht übersteigen darf: ziels die Belange der Versicherungsnehmer angemessen
> Bruttoarbeitseinkommen bis 48.000 €: berücksichtigt. Sie wird zwei Wochen, nachdem die neue
70 % des Bruttoarbeitseinkommens. Regelung und die hierfür maßgeblichen Gründe Ihnen mit-
> Bruttoarbeitseinkommen bis 90.000 €: geteilt worden sind, Vertragsbestandteil.
zusätzlich 60 % auf den 48.000 € übersteigenden Teil
des Bruttoarbeitseinkommens.
> Bruttoarbeitseinkommen bis 120.000 €:
zusätzlich 50 % auf den 90.000 € übersteigenden Teil
des Bruttoarbeitseinkommens.
> Mehr als 120.000 € Bruttoarbeitseinkommen:
Hier erfolgen eine individuelle Prüfung und Festlegung.
Bei Selbstständigen gelten diese Beträge entsprechend für
den durchschnittlichen jährlichen Gewinn vor Steuern der
letzten drei Jahre.
Ein entsprechendes Überprüfungsrecht behalten wir uns vor.
(4) Bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist das Endalter der
versicherten Person auf maximal 67 Jahre begrenzt.
§5
Welche Vereinbarungen gelten für Ihre Nachversicherung?
Wenn nichts Abweichendes festgelegt wird, gelten alle Verein-
barungen, die dem ursprünglichen Vertrag zugrunde liegen,
auch für Ihre Nachversicherung. Zu jeder Nachversicherung kön-
nen Sie ein eigenes Bezugsrecht verfügen. Tun Sie dies nicht,
so gilt für Ihre Nachversicherung das zu Ihrer ursprünglichen
Versicherung verfügte Bezugsrecht.
Jede einzelne Nachversicherung gilt als Abschluss einer Versi-
cherung. Daher beginnt für die Nachversicherung insbesondere
die Frist für unsere Leistungspflicht bei Selbsttötung neu.
§6
Wann endet das Recht auf Nachversicherung?
Ihr Recht auf Nachversicherung endet, wenn
> die versicherte Person rechnungsmäßig älter als 50 Jahre ist
(Das rechnungsmäßige Alter ist die Differenz zwischen dem Kalender-
jahr des betrachteten Termins und dem Geburtsjahr der versicherten
Person.),
> die versicherte Person zum Zeitpunkt der Beantragung der
Nachversicherung einen Anspruch auf Leistungen wegen
Minderung der Erwerbsfähigkeit oder Berufsunfähigkeit
geltend gemacht hat,
> der Vertrag beitragsfrei gestellt ist,
> der Vertrag durch Ausübung der Nachversicherungsgarantie
zustande gekommen ist oder
> der Versicherungsfall bereits eingetreten ist.
Ist oder war die versicherte Person im Sinne der Bedingungen
berufsunfähig oder arbeitsunfähig, so endet das Recht auf
[Seite 46]
Steuerinformationen zur fondsgebundenen Rentenversicherung (03.2023) 1
Steuerinformationen
Hinweise 3. Auf den nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG steuerpflichtigen Ertrag
müssen von uns 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5 % Soli-
Die Ausführungen über die geltenden Steuervorschriften bezie- daritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten und an
hen sich auf das deutsche Steuerrecht und stellen lediglich allge- das für uns zuständige Finanzamt abgeführt werden, sofern
meine Angaben dar. Nur das zuständige Finanzamt und die im uns kein Freistellungsauftrag vorliegt.
Steuerberatungsgesetz bezeichneten Personen dürfen verbind- Bei einem Verkauf der Versicherung wird die Kapitalertrag-
liche Auskünfte über die steuerliche Behandlung von Beiträgen steuer nicht von uns einbehalten, sondern es erfolgt eine
oder Versicherungsleistungen abgeben. Unsere Vermittler sind Meldung an das Finanzamt. Der Steuerpflichtige muss in
nicht befugt, Sie steuerlich zu beraten. Für die Richtigkeit und diesem Fall die Veräußerung im Rahmen seiner Einkommen-
Vollständigkeit dieser Information sowie für Angaben von Ver- steuererklärung angeben und versteuern.
mittlern zu steuerlichen Fragen übernehmen wir keine Haftung. Die von uns einbehaltene Kapitalertragsteuer inklusive Kir-
Die Ausführungen beruhen auf dem Stand der Steuergesetzge- chensteuer und Solidaritätszuschlag hat abgeltenden Cha-
bung vom 01.01.2023. Die Anwendung der Steuerregelungen rakter (Abgeltungsteuer). Dies gilt nicht für die Auszahlung
auf den jeweiligen Vertrag kann nicht für die gesamte Laufzeit von Versicherungsleistungen, die nach Vollendung des
des Vertrages garantiert werden. Insbesondere aus der Ände- 62. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von
rung von Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen zwölf Jahren seit Vertragsabschluss fällig werden. In diesem
oder auch der Rechtsprechung während der weiteren Vertrags- Fall gilt als Ertrag nur die Hälfte des Unterschiedsbetrags,
laufzeit, aber auch durch einvernehmliche Vertragsänderungen, welcher mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern ist.
kann sich eine abweichende steuerliche Behandlung ergeben. Auch in diesem Fall müssen wir zunächst die auf den vollen
Unterschiedsbetrag berechnete Kapitalertragsteuer inklusi-
ve Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten und
Einkommensteuer abführen. Der Ausgleich erfolgt über die Einkommensteuer-
1. Die Renten aus fondsgebundenen Rentenversicherungen erklärung.
gehören als wiederkehrende Bezüge zu den sonstigen Ein- Bei einem Steuerabzug in Form der Abgeltungsteuer kann
künften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuch- es bei einem geringen zu versteuernden Einkommen zweck-
stabe bb EStG. Die Rentenzahlungen werden nur in Höhe mäßig sein, den Ertrag dennoch in der Steuererklärung an-
des Ertragsanteils der Besteuerung unterworfen, wobei der zugeben. Das Finanzamt ist verpflichtet, zu prüfen, welche
Ertragsanteil in einem Prozentsatz von der jährlichen Ren- Besteuerungsart (Abgeltungsteuer oder individuelle Steuer)
te berechnet wird. Dieser Prozentsatz richtet sich nach dem für den Steuerpflichtigen die günstigere ist.
Alter des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn und bleibt 4. Mit Änderung des Investmentsteuerreformgesetzes
für die Dauer des Rentenbezugs unverändert. Beispielsweise (InvStRefG) zum 01.01.2018 unterliegen Investmentfonds
beträgt er bei einem Rentenberechtigten, welcher bei Ren- bezüglich inländischer Dividenden und inländischer Immobi-
tenbeginn 60 Jahre alt ist, 22 %; bei einem Rentenberech- lienerträge einer Körperschaftsteuer von 15 %. Zur Vermei-
tigten, welcher bei Rentenbeginn 65 Jahre alt ist, 18 %. dung einer doppelten steuerlichen Belastung wird bei fonds-
Werden Leibrenten nach dem Tod der versicherten Person gebundenen Rentenversicherungen (gemäß § 20 Abs. 1
während der Rentengarantiezeit weitergezahlt, ist auch für Nr. 6 Satz 9 EStG) bei der Ermittlung des steuerpflichtigen
den Rechtsnachfolger die Ertragsanteilbesteuerung anzu- Unterschiedsbetrags der Anteil des Unterschiedsbetrags er-
wenden. Dabei wird der auf den Erblasser angewandte Er- mittelt, der aus Investmentfondserträgen ab 2018 entstan-
tragsanteil fortgeführt. den ist. 15 % dieses Anteils werden steuerfrei gestellt oder
Leibrenten haben wir jährlich der Deutschen Rentenversi- dürfen im Verlustfall nicht bei der Ermittlung der Einkünfte
cherung Bund als zentraler Stelle zu melden (Rentenbezugs- abgezogen werden.
mitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG). 5. Die Beiträge zu fondsgebundenen Rentenversicherungen
2. Bei fondsgebundenen Rentenversicherungen mit Kapital- können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
wahlrecht erfolgt bei Ausübung des Kapitalwahlrechts eine Dies gilt ebenso für ergänzende Todesfallabsicherungen. Die
Versteuerung der Erträge nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Steu- Beiträge zu eingeschlossenen Berufsunfähigkeits-Zusatzver-
erpflichtiger Ertrag im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG ist sicherungen können bei der Veranlagung zur Einkommen-
der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung steuer im Rahmen der Höchstbeträge für ”sonstige Vorsor-
und der Summe der auf sie entrichteten Beiträge. Unter der geaufwendungen” als Sonderausgaben abgezogen werden.
Voraussetzung einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf 6. Eine nachträgliche Änderung wesentlicher Vertragsmerkma-
Jahren sowie einer Kapitalauszahlung erst nach Vollendung le (Versicherungslaufzeit, Versicherungssumme, Beitragshö-
des 62. Lebensjahres gilt als Ertrag nur die Hälfte des Un- he, Beitragszahlungsdauer) kann zu einem Neubeginn der
terschiedsbetrags. Werden mehrere Versicherungsleistun- steuerlichen Mindestvertragsdauer führen. So führen zum
gen zu unterschiedlichen Zeitpunkten ausgekehrt (z. B. bei Beispiel nachträgliche Zuzahlungen zu einem Neubeginn
Teilauszahlungen), ist jeweils gesondert zu prüfen, ob die der steuerlichen Mindestvertragsdauer. Vertragsanpassun-
hälftige Besteuerung der Erträge zur Anwendung kommt. gen, die bereits bei Vertragsabschluss vereinbart worden
Bei Teilauszahlungen sind die anteilig entrichteten Beiträge sind, sowie hinreichend bestimmte Optionen zur Änderung
zu berücksichtigen. Kapitalauszahlungen haben wir jährlich des Vertrages führen vorbehaltlich der Grenzen des Gestal-
der Deutschen Rentenversicherung Bund als zentraler Stel- tungsmissbrauchs nicht zu einem Neubeginn der steuerli-
le zu melden (Rentenbezugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1 chen Mindestvertragsdauer.
EStG). 7. Todesfall-Leistungen aus Rentenversicherungen gehören
Wird anstelle der Auszahlung der Versicherungsleistung die nicht zu den Einnahmen aus § 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG. Es be-
Übertragung von Fondsanteilen in ein persönliches Depot steht jedoch eine Steuerpflicht nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Sät-
gewählt, so ist diese Übertragung steuerlich als Zufluss an- ze 7 f. EStG, wenn die Ansprüche aus der Lebensversiche-
zusehen. Die Besteuerung entspricht der Versicherungsleis- rung zuvor entgeltlich erworben wurden.
tung in Geld. Zur Deckung der Kapitalertragsteuer sowie 8. Renten aus Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen sind
des Solidaritätszuschlags und ggf. anfallender Kirchensteuer als zeitlich begrenzte Leibrenten nur mit dem Ertragsanteil
müssen Anteileinheiten der Fonds veräußert werden. (§ 55 EStDV) zu versteuern. Bei laufenden Rentenleistungen
sind wir verpflichtet, diese jährlich an die Deutsche Renten-
[Seite 47]
Steuerinformationen zur fondsgebundenen Rentenversicherung (03.2023) 2
versicherung Bund als zentrale Stelle zu melden (Rentenbe- 2. Meldepflichtig sind solche Verträge, deren Versicherungs-
zugsmitteilung gemäß § 22a Abs. 1 EStG). nehmer eine in den USA einkommensteuerpflichtige Per-
son ist. Bei Tod des Versicherungsnehmers treten an dessen
Verfahren zum Kirchensteuerabzug Stelle die anspruchsberechtigten Leistungsempfänger, wenn
Wir sind verpflichtet, bei Auszahlung von Kapitalerträgen an auch diese in den USA einkommensteuerpflichtig sind.
kirchensteuerpflichtige Personen Kirchensteuer als Zuschlag- 3. Zu den zu beschaffenden und auszutauschenden Informati-
steuer zur Kapitalertragsteuer einzubehalten und an die steu- onen gehören Name, Anschrift und US-amerikanische steu-
ererhebenden Religionsgemeinschaften abzuführen. Dazu ist erliche Identifikationsnummer des Versicherungsnehmers
gesetzlich vorgesehen, dass wir beim Bundeszentralamt für bzw. hinterbliebenen Leistungsempfängers, Vertragsnum-
Steuern die Religionszugehörigkeit des Kunden abfragen. Die mer und der Wert des Vertrages zum Ende des Kalenderjah-
Abfrage erfolgt bei einem Versicherungsvertrag vor einer be- res.
vorstehenden Auszahlung aus dem Vertrag (sog. Anlassabfra-
ge), im Übrigen regelmäßig im Zeitraum vom 1. September bis Meldepflicht bei steuerlicher Ansässigkeit außerhalb
31. Oktober mit Wirkung für das Folgejahr (sog. Regelabfrage). Deutschlands
Sofern die Kirchensteuer auf Kapitalerträge nicht automatisch 1. Bei einer steuerlichen Ansässigkeit außerhalb Deutschlands
abgeführt, sondern von dem für Sie zuständigen Finanzamt besteht eine Meldepflicht für rückkaufsfähige Versiche-
erhoben werden soll, steht Ihnen für den Widerspruch gegen rungsverträge und Rentenversicherungsverträge mit Kapi-
die Übermittlung Ihrer Religionszugehörigkeit ein amtlich vorge- talbildung. Grundlage hierfür ist die am 9. Dezember 2014
schriebener Vordruck unter www.formulare-bfinv.de („Erklärung durch den Rat der Wirtschafts- und Finanzminister der EU
zum Sperrvermerk § 51a EStG“) als Download zur Verfügung. (ECOFIN) beschlossene erweiterte Fassung der Amtshilfe-
Dieser ist ausgefüllt und unterschrieben rechtzeitig beim Bun- richtlinie.
deszentralamt für Steuern einzureichen. „Rechtzeitig“ bedeutet 2. Unter Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (TIN)
bei einer anlassbezogenen Abfrage spätestens zwei Monate vor wird turnusmäßig kalenderjährlich u. a. der Name, die An-
unserer Abfrage beim Bundeszentralamt für Steuern; bei einer schrift, der Geburtsort, das Geburtsdatum, die Vertrags-
Regelabfrage ist der Eingang Ihrer Sperrvermerkserklärung bis nummer, der Vertragswert und der in einem Kalenderjahr
spätestens zum 30. Juni beim Bundeszentralamt für Steuern gutgeschriebene „Gesamtbruttobetrag“ personenbezogen
erforderlich. Bis zu Ihrem Widerruf ist damit die Übermittlung gemeldet.
Ihrer Religionszugehörigkeit für die aktuelle und alle folgenden 3. Die hierfür notwendigen Informationen, Daten und Unterla-
Abfragen gesperrt. Wir werden daraufhin keine Kirchensteuer gen sind bei Vertragsabschluss durch den Versicherungsneh-
für Sie abführen. Das für Sie zuständige Finanzamt wird durch mer vorzulegen. Bei einer Änderung der steuerlichen Ansäs-
das Bundeszentralamt für Steuern über Ihren Sperrvermerk in- sigkeit außerhalb Deutschlands oder auf Nachfrage sind die
formiert und ist gesetzlich gehalten, Sie aufzufordern, Angaben Informationen unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
zum Kapitalertragsteuereinbehalt zu machen, um darauf nach-
träglich Kirchensteuer zu erheben.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Ansprüche oder Leistungen aus fondsgebundenen Rentenver-
sicherungen und ggf. eingeschlossenen Zusatzversicherungen
unterliegen der Erbschaft- und Schenkungsteuer, wenn sie
aufgrund einer Schenkung des Versicherungsnehmers oder bei
dessen Tod als Erwerb von Todes wegen (z. B. aufgrund eines
Bezugsrechts oder als Teil des Nachlasses) erworben werden. Es
gelten die Freibeträge der §§ 16/17 des Erbschaftsteuergeset-
zes.
Versicherungsteuer
Die Versicherung ist, soweit das deutsche Steuerrecht Anwen-
dung findet, nach § 4 Abs. 1 Nr. 5 VersStG von der Versicherung-
steuer befreit. Ab 01.01.2022 abgeschlossene Berufsunfähig-
keits-Zusatzversicherungen können versicherungsteuerpflichtig
werden. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn die versicherte Person
nicht zum Kreis der Angehörigen des Versicherungsnehmers
zählt und weder sie noch einer ihrer Angehörigen ein unwider-
rufliches Bezugsrecht haben. Erlischt die Steuerbefreiung, so ist
die Steuer nachzuentrichten, soweit Versicherungsentgelt für
einen Zeitraum nach Entfallen der Steuerbefreiung gezahlt wor-
den ist (§ 9 Abs. 5 VersStG).
Umsatzsteuer
Beiträge und Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
Meldepflichten nach dem Abkommen zwischen Deutsch-
land und den USA
1. Mit Datum vom 31. Mai 2013 wurde ein Abkommen zur För-
derung der Steuerehrlichkeit zwischen Deutschland und den
USA abgeschlossen. Darin verpflichten sich beide Staaten
zum gegenseitigen automatischen Informationsaustausch.
Hierzu haben auch Versicherungsunternehmen Daten zu
erheben und nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz an
das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Das Bun-
deszentralamt für Steuern leitet die Daten an die zuständige
Behörde der USA weiter.
[Seite 48]
Allgemeine Verbraucherinformationen (03.2023) 1
Allgemeine Verbraucherinformationen
Die nachstehende Information gibt in übersichtlicher und ver- Informationen zur angebotenen Leistung
ständlicher Form einen Überblick über die Identität des Versi-
cherers und den wesentlichen Inhalt des Versicherungsvertra- (4) Wesentliche Merkmale der Versicherungsleistung
ges. Die dargestellten Informationen sind nicht abschließend. (a) Für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns
gelten der Versicherungsantrag, der Vorschlag, der
Versicherungsschein und etwaige Nachträge des Versi-
Informationen zum Versicherungsunternehmen cherungsscheins, die Allgemeinen und Besonderen Ver-
sicherungsbedingungen einschließlich weiterer für den
(1) Angaben zum Versicherer und vertretungsberechtigten Vertragsinhalt maßgeblicher Tarifbestimmungen, die Ih-
Personen nen vor Antragstellung, spätestens jedoch als Anlage zu
Der Versicherer ist die VPV Lebensversicherungs-AG, nach- Ihrem Versicherungsschein zur Verfügung gestellt wer-
folgend VPV genannt. Die VPV ist eine Aktiengesellschaft den.
mit Sitz in Stuttgart unter folgender Adresse: (b) Die Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit unserer Leis-
tungen entnehmen Sie bitte dem Versicherungsantrag,
VPV Lebensversicherungs-AG dem Dokument „Vorschlag“, dem Versicherungsschein
Mittlerer Pfad 19 sowie den Allgemeinen und Besonderen Versicherungsbe-
70499 Stuttgart dingungen.
oder (5) Angaben zum Versicherungsbeitrag
Die Höhe des Versicherungsbeitrags hängt vom Alter der
Postfach 31 17 55 versicherten Person, dem gewünschten Versicherungsschutz
70477 Stuttgart sowie der Zahlungsweise ab. Die Höhe des Beitrags, der für
den Zeitraum der vereinbarten Beitragszahlungsdauer zu
Vorstand entrichten ist, entnehmen Sie bitte dem Dokument „Vor-
Klaus Brenner, Vorsitzender schlag“ oder dem Versicherungsschein.
Steffen Guttenbacher
Dietmar Stumböck (6) Zusätzliche Gebühren und Kosten
Die Kosten Ihres Vertrages finden Sie im Dokument „Vor-
Die VPV ist im Handelsregister des Amtsgerichtes Stuttgart schlag“, im Dokument „Informationsblatt zu Versicherungs-
unter der Handelsregister-Nr. HRB 15 279 eingetragen. produkten“ oder im Basisinformationsblatt. Im Dokument
„Vorschlag“ geben wir auch etwaig zusätzlich anfallende
(2) Hauptgeschäftstätigkeit Gebühren an.
Die Hauptgeschäftstätigkeit des Unternehmens ist der un- Zusätzliche Gebühren oder Kosten, z. B. für die Antragsbe-
mittelbare und mittelbare Betrieb der Lebensversicherung arbeitung oder für die Benutzung von Fernkommunikations-
in allen ihren Arten und damit verbundenen Zusatzversiche- mitteln werden nicht erhoben. Vermittler sind nicht berech-
rungen sowie Kapitalisierungsgeschäfte, Tontinengeschäfte tigt, von Ihnen irgendwelche besonderen Gebühren oder
und die Geschäfte der Verwaltung von Versorgungseinrich- Kosten für die Aufnahme des Antrags zu erheben.
tungen im Inland.
Der Versicherer ist außerdem berechtigt, sich an anderen (7) Einzelheiten zur Zahlung des Beitrags
Versicherungsunternehmen zu beteiligen. Die Beiträge sind zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu ent-
richten. Dieser ist in Ihrem Versicherungsschein enthalten.
Zuständige Aufsichtsbehörde Die Beiträge können monatlich, vierteljährlich, halbjährlich
Die VPV Lebensversicherungs-AG unterliegt der Aufsicht oder jährlich entrichtet werden. Zusätzlich besteht bei ei-
durch die nigen Tarifen die Möglichkeit zur Zahlung eines Einmalbei-
trags. Für die Beitragszahlung ist die bei der Antragstellung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vereinbarte Zahlungsweise maßgeblich. Entsprechend der
Graurheindorfer Str. 108 getroffenen Vereinbarung wird der Beitrag entweder durch
53117 Bonn Überweisung oder per Lastschrift von Ihnen gezahlt. Nähe-
res entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsschein.
oder Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je-
doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche-
Postfach 12 53 rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Wenn Sie
53002 Bonn jedoch den ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig
zahlen, können wir von dem Vertrag zurücktreten und der
(3) Garantiefonds Versicherungsschutz entfällt rückwirkend.
Protektor Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (8) Gültigkeitsdauer des Angebots
Wilhelmstr. 43 G Das Angebot ist gültig bis zu dem im Dokument „Vorschlag“
10117 Berlin genannten Versicherungsbeginn. Ab diesem Zeitpunkt gilt
für die versicherte Person gegebenenfalls ein neues Ein-
Nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und den trittsalter. Somit können sich die berechneten Werte verän-
Bestimmungen der Verordnung über die Finanzierung des dern. Weiterhin gilt das Angebot, solange diese Tarifgenera-
Sicherungsfonds für die Lebensversicherer (SichLVFinV) sind tion nicht geschlossen ist.
wir als Lebensversicherungsunternehmen zur Mitgliedschaft Die angegebenen Beiträge setzen voraus, dass der Antrag
an einem Sicherungsfonds verpflichtet. Protektor ist eine zu normalen Bedingungen angenommen werden kann.
Einrichtung zur Sicherung der Ansprüche von Versicherten.
[Seite 49]
Allgemeine Verbraucherinformationen (03.2023) 2
(9) Besonderheiten von Finanzdienstleistungsprodukten licher Anzeigepflichtverletzung und sonstigen Regelungen,
Bei allen Lebensversicherungen sind Sie vertragsmäßig an sowie weitere Beendigungsmöglichkeiten entnehmen Sie
den Überschüssen unserer Gesellschaft beteiligt. Die Höhe bitte den für Ihre Versicherung gültigen Versicherungsbe-
dieser Beteiligung hängt von zahlreichen Faktoren ab, wie dingungen und dem Versicherungsschein.
zum Beispiel vom Verlauf der Sterblichkeit und von der Ent-
wicklung der Kosten, insbesondere aber von den Kapital- (14) Anzuwendendes Recht
erträgen. Die Entwicklung dieser Faktoren ist nicht vorher- Für die Vertragsanbahnung sowie auf Ihren Versicherungs-
sehbar und von uns nur begrenzt beeinflussbar. Die Höhe vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland
der künftigen Überschussbeteiligung kann Ihnen also nicht Anwendung. Das für Klagen zuständige Gericht entnehmen
garantiert werden. Sie bitte den für Ihren Versicherungsvertrag geltenden Allge-
Bitte beachten Sie, dass fondsgebundene Lebensversiche- meinen Versicherungsbedingungen.
rungen mit speziellen Risiken behaftet sind und Schwankun-
gen auf dem Finanzmarkt unterliegen, auf die wir keinen (15) Anzuwendende Sprache
Einfluss haben. Insbesondere können die in der Vergangen- Die Bedingungen, alle weiteren Vertragsbestimmungen und
heit erwirtschafteten Erträge nicht als Indikator für die künf- diese Verbraucherinformation werden Ihnen in deutscher
tige Entwicklung der Erträge herangezogen werden. Sprache mitgeteilt. Die Kommunikation während der Lauf-
zeit des Vertrages wird in deutscher Sprache geführt.
Informationen zum Vertrag
Sonstige Informationen
(10) Zustandekommen des Versicherungsvertrages
Der Abschluss eines Versicherungsvertrages setzt zwei über- (16) Informationen zu Rechtsbehelfen
einstimmende Willenserklärungen voraus. Der Versiche- Bei Beschwerden können Sie sich an den Versicherungsom-
rungsvertrag kommt somit durch eine von Ihnen abgegebe- budsmann, die zuständige Aufsichtsbehörde oder direkt an
ne Willenserklärung (beispielsweise in Form des ausgefüllten die VPV Lebensversicherungs-AG wenden. Nähere Informa-
Versicherungsantrags) und durch unsere Annahme in Form tionen hierzu können Sie den Allgemeinen Versicherungsbe-
der Übersendung des Versicherungsscheins wirksam zustan- dingungen entnehmen. Außerdem haben Sie die Möglich-
de, sofern Sie Ihre Vertragserklärung nicht wirksam wider- keit, den Rechtsweg zu beschreiten.
rufen (Einzelheiten zum Widerrufsrecht siehe unter Nr. 11).
Eine Antragsbindefrist besteht nicht. (17) Wichtiger Hinweis zu der Definition der Berufsunfähig
Ihr Versicherungsschutz beginnt mit Vertragsabschluss, je- keit
doch nicht vor dem mit Ihnen vereinbarten, im Versiche- Haben Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder eine
rungsschein angegebenen Versicherungsbeginn. Allerdings Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung abgeschlossen, ist
entfällt unsere Leistungspflicht bei nicht rechtzeitiger Zah- zu beachten, dass der in den Versicherungsbedingungen
lung des ersten (Einlösungsbeitrags) oder einmaligen Bei- verwendete Begriff der Berufsunfähigkeit weder mit dem
trags (siehe Allgemeine Bedingungen). Begriff der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung im
Die Versicherung wird für die Dauer der vereinbarten Versi- sozialrechtlichen Sinne noch mit dem Begriff der Berufs-
cherungsdauer abgeschlossen, die Sie dem Versicherungs- unfähigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen in der
schein entnehmen können. Krankentagegeldversicherung gleichzusetzen ist.
Wurde ein vorläufiger Versicherungsschutz vereinbart, so ge-
währt die VPV bis zum Beginn des regulären Versicherungs- (18) Sonstige Angaben gemäß § 2 VVGInfoV
schutzes einen Versicherungsschutz gemäß den Allgemei- Einzelheiten zur Höhe der Leistungen im Falle des Rückkaufes
nen Bedingungen für den vorläufigen Versicherungsschutz. oder der Beitragsfreistellung, zu den Kosten Ihres Vertrages,
Sofern Sie Ihre Vertragserklärung wirksam widerrufen ha- zur Überschussbeteiligung, zur Garantie von Leistungen, In-
ben, endet der Versicherungsschutz über die vorläufige De- formationen zur Nachhaltigkeit, bei fondsgebundenen Ver-
ckung mit dem Zugang des Widerrufs bei der VPV. sicherungen Angaben über die der Versicherung zugrunde
liegenden Fonds und der darin enthaltenen Werte sowie An-
(11) Widerrufsrecht gaben zu Steuerregelungen sind im Dokument „Vorschlag“,
Ihr Versicherungsvertrag kann von Ihnen widerrufen im Versicherungsschein, im Basisinformationsblatt, im Do-
werden. Nähere Informationen zum Widerrufsrecht fin kument „Informationsblatt zu Versicherungsprodukten“, im
den Sie in der Widerrufsbelehrung. Diese finden Sie im Produktinformationsblatt sowie in den für Ihren Versiche-
Antrag und Ihrem Versicherungsschein. rungsvertrag gültigen Allgemeinen und gegebenenfalls Be-
sonderen Versicherungsbedingungen enthalten. Allgemeine
(12) Angaben zur Laufzeit Angaben für die für Ihre Versicherungsart geltende Steuer-
Die Angaben zur Laufzeit Ihres Versicherungsvertrags ent- regelung finden Sie in den Steuerinformationen.
nehmen Sie bitte dem Antragsformular oder dem Dokument
„Vorschlag“. Dort ist die von Ihnen gewünschte Vertrags-
dauer eingetragen. Sie ist auch im Versicherungsschein ab-
gedruckt.
(13) Vertragliche Kündigungsmöglichkeiten
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihre Versicherung
jederzeit zum Schluss der Versicherungsperiode in Textform
kündigen. Gemäß § 169 VVG haben wir bei Kündigung –
falls vorhanden – den Rückkaufswert zu zahlen, sofern keine
tarifspezifischen Besonderheiten einer Auszahlung entge-
genstehen.
Gegebenenfalls hat die VPV bei Verletzung der vorvertrag-
lichen Anzeigepflicht durch den Versicherungsnehmer oder
die versicherte Person ein Kündigungsrecht.
Nähere Angaben zur Ermittlung des Rückkaufswertes, zu
Voraussetzungen für unser Kündigungsrecht bei vorvertrag-