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Insurance broker / Business interruption insurance in Germany (Betriebsunterbrechungsversicherung) / Policy wording archive

ALTE LEIPZIGER Klein-BU zur Gewerbeschutzversicherung: the policy wording in full

Klein-BU zur Gewerbeschutzversicherung mit Summe gleich der Inhaltssumme, Gefahren laut Sachvertrag und 12 Monaten Haftzeit.

German market: tariffs for people living in Germany.

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Everything about this policy

What the policy covers: 65 points, each with its clause

Basics

PointRuleWording (German)Clause
Sum insured (insured annual earnings: operating profit and standing charges)as stated in the policy schedule„Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sachversicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-BU-Versicherung.“Ziffer 3, page 1
Contract form: stand-alone business interruption policy or module of a contents or package policyno„Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung“Titel, page 1
Type of cover: small BI (sum tied to contents), gross profit basis or daily allowanceyes„Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung“Titel, page 1
Small BI: sum insured equals the contents sum (tied to the property policy)yes„Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sachversicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-BU-Versicherung.“Ziffer 3, page 1
Definition of the interruption loss (lost operating profit and standing charges, contribution margin)yes„Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb“Ziffer 2.2.1, page 1
Waiver of the underinsurance defenceno„Ist die für die Klein-BU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme niedriger als der bei Eintritt des Sachschadens für den Sach-Versicherungsvertrag maßgebende Versicherungswert, so besteht Unterversicherung.“Ziffer 4.2.1, page 1
First loss cover (no underinsurance up to the sum)yes, up to the sum insured„Ist für einzelne Positionen die Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen nicht berücksichtigt.“Ziffer 4.3, page 2
Provision for earnings growth (automatic increase of the sum)not addressed
Daily allowance or lump sum per day of interruptionnot addressed
Several business locations and interdependency between themnot addressed

Indemnity period, time excess and deductible

PointRuleWording (German)Clause
Indemnity period (standard in the wording, in months)yes„Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. … 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“Ziffer 2.3, page 1
Longest selectable indemnity period (for example 24 or 36 months)not addressed
Start of the indemnity period (when the damage occurs or when the interruption starts)yes„Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens.“Ziffer 2.3, page 1
Time excess (waiting time in hours or days)not addressed
Short interruptions (for example up to 24 hours) not coverednot addressed
Deductible in euros or percent of the lossyes, up to the sum insured„Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.“Ziffer 4.4, page 2
Cover also for impairment (partial interruption) of the businessyes„Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt“Ziffer 2.1, page 1

Insured perils as triggers

PointRuleWording (German)Clause
Fire, lightning, explosion, impact or crash of an aircraft (fire BI)yes„Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“Ziffer 2.1, page 1
Burglary, robbery and vandalism after break-inyes„Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“Ziffer 2.1, page 1
Escape of wateryes„Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“Ziffer 2.1, page 1
Storm and hailyes„Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“Ziffer 2.1, page 1
Further natural hazards (flood, heavy rain, earthquake, snow load, avalanches)not addressed
Unnamed perils (all risks: everything not excluded is insured)not addressed
Overvoltage caused by lightningnot addressed
Malicious damage, riot, strikenot addressed
Breakage of glass, shop windows and signs as triggernot addressed
Interruption caused by machinery or electronics damage (machinery or electronics BI)not addressed
Terrorismnot addressed
Spain: loss of profits via the Consorcio de Compensación de Seguros for extraordinary risksnot addressed

Extensions without own property damage

PointRuleWording (German)Clause
Denial of access or damage in the vicinityyes, up to the sum insured„wenn der dem Grunde nach entschädigungspflichtige Sachschaden am Versicherungsort befindliche Gebäude oder bewegliche Sachen betrifft, die dem versicherten Betrieb des Versicherungsnehmers dienen, jedoch nicht durch den vorliegenden Vertrag versichert sind.“Ziffer 2.1, page 1
Contingent BI at suppliers or customersnot addressed
Failure of public utilities (power, gas, water, telecom)not addressed
Property damage outside the premises (trade fairs, sites, external stores)not addressed
Official closure due to notifiable diseases or pathogensnot addressed
Interruption due to cyber attack or data loss without property damageno„werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind.“Ziffer 2.4, page 1
Incapacity of the owner or a key person due to illness or accidentnot addressed
Quarantine or ban on activity of the ownernot addressed
Interruption due to loss of data and software after property damageyes, up to the sum insured„Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger“Ziffer 2.4, page 1
Seasonal peaks and special events considered in the earnings calculationyes„Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden“Ziffer 4.1.1, page 1

Standing charges and extra expenses

PointRuleWording (German)Clause
Wages and salaries of employees during the interruptionnot addressed
Rent, lease payments and loan interestnot addressed
Increased cost of working (temporary premises, hired machines, overtime, outsourcing)not addressed
Extra expenses beyond the loss avoided (additional increased cost of working)not addressed
Mitigation costs, even if unsuccessfulnot addressed
Accountants' fees to prove the lossnot addressed
Costs of the expert procedurenot addressed
Restart costs (advertising, winning back customers after resumption)not addressed
Contractual penalties owed to customersnot addressed

Exclusions and reductions

PointRuleWording (German)Clause
Costs of raw materials, supplies and purchased goods not indemnifiedyes„Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Leistungen“Ziffer 2.2.3.1, page 1
Increase due to extraordinary events or official restrictions on rebuilding or operationyes„außergewöhnliche, während der Unterbrechung oder Beeinträchtigung hinzutretende Ereignisse; behördlich angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen“Ziffer 2.2.2, page 1
Increase due to lack of capital for reinstatementyes„den Umstand, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder abhandengekommener Sachen, Daten oder Programme nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht.“Ziffer 2.2.2.3, page 1
Exclusion of epidemics and pandemicsnot addressed
Exclusion of losses due to market conditions or loss of customers without damagenot addressed
Reduction for grossly negligent causationnot addressed
Exclusion of cyber risks and data damageyes„Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens“Ziffer 2.4, page 1

Obligations and contract

PointRuleWording (German)Clause
Duty to keep books, inventories and balance sheets of recent years safely and separatelynot addressed
Safety requirements (fire and burglary protection, maintenance) affecting the claimnot addressed
Waiting period from inception (mainly for illness of the owner)not addressed
Exclusion of pre-existing conditions of the ownernot addressed
Premium refund for overinsurance (declaration of actual earnings)not addressed
Premium refund for claim-free yearsnot addressed
Better-terms guarantee against model wordings or prior policynot addressed
Innovation clause (future improvements apply automatically)not addressed
Contract term and notice periodyes„Überschreitet während der Vertragsdauer die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung gemäß Ziffer 3 in dem vorliegenden Vertrag den Betrag von 1.500.000 EUR, so können Versicherungsnehmer und Versicherer jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten“Ziffer 7, page 2
Insurer's right to cancel after a claimnot addressed

Evaluated by NAMMERT from published policy wordings. Despite care, a value may be misread; legally only the wording of your own contract in the edition stated there applies. Please report errors, we correct them the same day.

Policy wordings and provider

Legal entity
Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
Distribution
brokers and direct

Full text of the wording

Converted from the insurer's PDF, page numbers in square brackets. Tables may have shifted; if in doubt, the original applies. As text (Markdown)

Show full text: Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung, Klein-BU-Versicherung (ZKBU 2008, SE 003)
[Seite 1] Vertragsbestandteil S E3.1 Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung – Klein-BU-Versicherung (ZKBU 2008) Fassung April 2025 1 Vertragsgrundlage Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. Die Haftzeit be- Für die einfache Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Klein-BU- trägt 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Versicherung) gelten je nach der Vereinbarung über die versicher- Ist die Haftzeit nach Monaten bemessen, so gelten jeweils 30 Ka- ten Gefahren die dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten lendertage als ein Monat. Ist jedoch ein Zeitraum von 12 Monaten Versicherungsbedingungen, soweit sich nicht aus den folgenden vereinbart, so beträgt die Haftzeit ein volles Kalenderjahr. Bestimmungen etwas anderes ergibt. 2.4 Daten und Programme 2 Gegenstand der Versicherung Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die 2.1 Gegenstand der Deckung Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur er- Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sach- setzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag schadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den verein- am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert barten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsver- waren, entstanden sind. trag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist, leistet der Ver- Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Ertragsausfallschäden sicherer Entschädigung für den dadurch entstehenden Ertragsaus- durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit fallschaden. von Daten und Programmen, zu deren Nutzung der Versicherungs- Über Satz 1 hinaus wird ein Ertragsausfallschaden auch dann er- nehmer nicht berechtigt ist, die nicht betriebsfertig oder nicht lauf- setzt, wenn der dem Grunde nach entschädigungspflichtige Sach- fähig sind oder die sich nur im Arbeitsspeicher der Zentraleinheit schaden am Versicherungsort befindliche Gebäude oder bewegli- befinden. che Sachen betrifft, die dem versicherten Betrieb des Versiche- rungsnehmers dienen, jedoch nicht durch den vorliegenden Ver- 3 Versicherungssumme trag versichert sind. Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versi- cherungsvertrag) vereinbarte Sachversicherungssumme gilt auch 2.2 Ertragsausfallschaden als Versicherungssumme für die Klein-BU-Versicherung. 2.2.1 Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb, die 4 Umfang der Entschädigung der Versicherungsnehmer bis zu dem Zeitpunkt, von dem an ein Un- 4.1 Entschädigungsberechnung terbrechungsschaden nicht mehr entsteht, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, infolge der Betriebsunterbrechung oder 4.1.1 Der Versicherer leistet Entschädigung für den versicherten -beeinträchtigung nicht erwirtschaften konnte. Ertragsausfallschaden. 2.2.2 Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Er- Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände tragsausfallschaden vergrößert wird durch zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst 2.2.2.1 außergewöhnliche, während der Unterbrechung oder Be- haben würden, wenn die Unterbrechung oder Beeinträchtigung einträchtigung hinzutretende Ereignisse; nicht eingetreten wäre. 2.2.2.2 behördlich angeordnete Wiederherstellungs- oder Be- 4.1.2 Die Entschädigung darf nicht zu einer Bereicherung führen. triebsbeschränkungen; Wirtschaftliche Vorteile, die sich nach dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr entsteht, als Folge der Un- 2.2.2.3 den Umstand, dass dem Versicherungsnehmer zur Wieder- terbrechung oder Beeinträchtigung innerhalb der Haftzeit erge- herstellung oder Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder ben, sind angemessen zu berücksichtigen. abhandengekommener Sachen, Daten oder Programme nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht. 4.1.3 Kosten werden nur ersetzt, soweit ihr Weiteraufwand rechtlich notwendig oder wirtschaftlich begründet ist und soweit 2.2.3 Der Versicherer leistet keine Entschädigung für sie ohne die Unterbrechung oder Beeinträchtigung erwirtschaftet 2.2.3.1 Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für worden wären. bezogene Waren und Leistungen, soweit es sich nicht um Aufwen- 4.1.4 Gebrauchsbedingte Abschreibungen auf Sachen, die dem dungen zur Betriebserhaltung oder um Mindest- und Vorhaltege- Betrieb dienen, sind nicht zu entschädigen, soweit die Sachen in- bühren für Energiefremdbezug handelt; folge des Sachschadens nicht eingesetzt werden. 2.2.3.2 Umsatzsteuer, Verbrauchssteuern und Ausfuhrzölle; 4.2 Unterversicherung 2.2.3.3 umsatzabhängige Aufwendungen für Ausgangsfrachten; 4.2.1 Ist die für die Klein-BU-Versicherung zugrunde gelegte Ver- 2.2.3.4 umsatzabhängige Versicherungsprämien; sicherungssumme niedriger als der bei Eintritt des Sachschadens für den Sach-Versicherungsvertrag maßgebende Versicherungs- 2.2.3.5 umsatzabhängige Lizenzgebühren und umsatzabhängige wert, so besteht Unterversicherung. Erfindervergütungen; Ist die für die Klein-BU-Versicherung gemäß Ziffer 3 Satz 2 zu- 2.2.3.6 Gewinne und Kosten, die mit dem Fabrikations-, Handels- grunde gelegte Versicherungssumme niedriger als der bei Eintritt oder Gewerbebetrieb nicht zusammenhängen. des Sachschadens für den Sach-Versicherungsvertrag maßgebende Versicherungswert zuzüglich der anderweitig vereinbarten Versi- 2.3 Haftzeit cherungssumme für Betriebseinrichtung oder Vorräte, die dem ver- Die Haftzeit legt den Zeitraum fest, für welchen der Versicherer sicherten Betrieb dienen, aber nicht durch den Sach-Versicherungs- Entschädigung für den Ertragsausfallschaden leistet. vertrag versichert sind, so besteht Unterversicherung. Alte Leipziger Versicherung AG S E3.1 – 04.2025 Seite 1 von 2 [Seite 2] Im Fall der Unterversicherung wird die Entschädigung nach Zif- 5.2.2 der Zinssatz beträgt 4 %; fer 4.1 in dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Versiche- rungswert nach folgender Berechnungsformel gekürzt: 5.2.3 die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig. Entschädigung = Schadenbetrag multipliziert mit der für die Klein- 5.3 Hemmung BU-Versicherung zugrunde gelegten Versicherungssumme, divi- Bei der Berechnung der Fristen gemäß Ziffer 5.1 und Ziffer 5.2.1 ist diert durch den für den Sach-Versicherungsvertrag maßgebenden der Zeitraum nicht zu berücksichtigen, in dem infolge Verschuldens Versicherungswert zuzüglich der Betriebseinrichtung oder Vorräte, des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder die dem versicherten Betrieb dienen, aber nicht durch den Sach- nicht gezahlt werden kann. Versicherungsvertrag versichert sind. 5.4 Aufschiebung der Zahlung 4.2.2 Die Bestimmungen über die Entschädigungsgrenzen nach Ziffer 4.5 sind im Anschluss von Ziffer 4.5.1 anzuwenden. Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange 4.3 Versicherung auf Erstes Risiko 5.4.1 Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungs- nehmers bestehen; Ist für einzelne Positionen die Versicherung auf Erstes Risiko ver- einbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen nicht 5.4.2 ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen berücksichtigt. den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft. 4.4 Selbstbehalt Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten 6 Sachverständigenverfahren Selbstbehalt gekürzt. Die Feststellungen der Sachverständigen müssen zusätzlich enthal- ten: 4.5 Entschädigungsgrenzen • Gewinn- und Verlustrechnungen für das laufende Geschäftsjahr 4.5.1 Der Versicherer leistet Entschädigung je Versicherungsfall bis zum Beginn der Betriebsunterbrechung und für das voraus- höchstens gegangene Geschäftsjahr; 4.5.1.1 bis zu der je Position vereinbarten Versicherungssumme; • eine Gewinn- und Verlustrechnung, aus der zu entnehmen ist, wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbre- 4.5.1.2 bis zu den zusätzlich vereinbarten Entschädigungsgrenzen; chungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit, ohne die versicherte Unterbrechung des Betriebes entwickelt 4.5.1.3 bis zu der vereinbarten Jahreshöchstentschädigung; Schä- hätten; den, die in der laufenden Versicherungsperiode beginnen, fallen • eine Gewinn- und Verlustrechnung, aus der zu entnehmen ist, insgesamt unter die Jahreshöchstentschädigung. wie sich Betriebsgewinn und Kosten während des Unterbre- 4.5.2 Maßgebend ist der niedrigere Betrag. chungszeitraumes, längstens jedoch bis zum Ende der Haftzeit infolge der versicherten Unterbrechung gestaltet haben; 5 Zahlung und Verzinsung der Entschädigung • ob und in welcher Weise Umstände vorliegen, welche den ver- sicherten Ertragsausfallschaden beeinflussen. 5.1 Fälligkeit der Entschädigung Die Sachverständigen haben in den Gewinn- und Verlustrechnun- Die Entschädigung wird fällig, wenn die Feststellungen des Versi- gen die Bestimmungen zum Ertragsausfallschaden zu berücksichti- cherers zum Grunde und zur Höhe des Anspruchs abgeschlossen gen. Alle Arten von Kosten sind gesondert auszuweisen; die fort- sind. laufenden Kosten sind zu kennzeichnen. Wenn es nach Ablauf eines Monats seit Beginn der Unterbrechung und nach Ablauf jedes weiteren Monats möglich ist, den Betrag 7 Kündigung festzustellen, den der Versicherer für die verflossene Zeit der Un- Überschreitet während der Vertragsdauer die Versicherungs- terbrechung mindestens zu vergüten hat, kann der Versicherungs- summe für die Betriebsunterbrechungsversicherung gemäß Zif- nehmer verlangen, dass ihm dieser Betrag in Anrechnung auf die fer 3 in dem vorliegenden Vertrag den Betrag von 1.500.000 EUR, Gesamtleistung gezahlt wird. so können Versicherungsnehmer und Versicherer jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten den vorliegenden Klein-Be- 5.2 Verzinsung triebsunterbrechungsversicherungsvertrag kündigen. Für die Verzinsung gilt, soweit nicht aus einem anderen Rechts- grund eine weitergehende Zinspflicht besteht: 5.2.1 Die Entschädigung ist ab Ende der Haftzeit oder ab dem Zeitpunkt, von dem an ein Unterbrechungsschaden nicht mehr ent- steht zu verzinsen; maßgebend ist der frühere Zeitpunkt; Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft Alte Leipziger-Platz 1 61440 Oberursel sach@alte-leipziger.de www.alte-leipziger.de