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ALTE LEIPZIGER Klein-BU zur Gewerbeschutzversicherung: die Bedingungen im Volltext
Klein-BU zur Gewerbeschutzversicherung mit Summe gleich der Inhaltssumme, Gefahren laut Sachvertrag und 12 Monaten Haftzeit.
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Alles zu diesem Tarif
Was der Tarif leistet: 65 Punkte, jeder mit Fundstelle
Grundlagen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme (versicherter Jahresertrag aus Betriebsgewinn und fortlaufenden Kosten) | laut Versicherungsschein | „Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sachversicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-BU-Versicherung.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Vertragsform: eigenständige Betriebsunterbrechungsversicherung oder Baustein eines Inhalts- oder Bündelvertrags | nein | „Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung“ | Titel, Seite 1 |
| Art der Deckung: Klein-BU (Summe an den Inhalt gekoppelt), Ertragsausfall auf Ertragsbasis (Mittlere BU) oder Tagessatz | ja | „Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung“ | Titel, Seite 1 |
| Klein-BU: Versicherungssumme gleich der Inhaltssumme (Kopplung an die Sachversicherung) | ja | „Die im Vertrag für die Betriebseinrichtung und Vorräte (Sach-Versicherungsvertrag) vereinbarte Sachversicherungssumme gilt auch als Versicherungssumme für die Klein-BU-Versicherung.“ | Ziffer 3, Seite 1 |
| Definition des Unterbrechungsschadens (entgangener Betriebsgewinn und fortlaufende Kosten, Deckungsbeitrag) | ja | „Der Ertragsausfallschaden besteht aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn in dem versicherten Betrieb“ | Ziffer 2.2.1, Seite 1 |
| Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung | nein | „Ist die für die Klein-BU-Versicherung zugrunde gelegte Versicherungssumme niedriger als der bei Eintritt des Sachschadens für den Sach-Versicherungsvertrag maßgebende Versicherungswert, so besteht Unterversicherung.“ | Ziffer 4.2.1, Seite 1 |
| Versicherung auf Erstes Risiko (ohne Unterversicherung bis zur Summe) | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ist für einzelne Positionen die Versicherung auf Erstes Risiko vereinbart, wird eine Unterversicherung bei diesen Positionen nicht berücksichtigt.“ | Ziffer 4.3, Seite 2 |
| Vorsorge für Ertragssteigerung (Vorsorgeversicherung, Nachhaftung bei Überschreitung) | nicht geregelt | ||
| Tagesentschädigung oder Pauschale je Unterbrechungstag | nicht geregelt | ||
| Mehrere Betriebsstellen und Wechselwirkung zwischen ihnen | nicht geregelt |
Haftzeit, Karenz und Selbstbeteiligung
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Haftzeit (Standard laut Werk, in Monaten) | ja | „Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens. … 12 Monate, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist.“ | Ziffer 2.3, Seite 1 |
| Längste wählbare Haftzeit (zum Beispiel 24 oder 36 Monate) | nicht geregelt | ||
| Beginn der Haftzeit (mit Eintritt des Sachschadens oder mit Beginn der Unterbrechung) | ja | „Die Haftzeit beginnt mit Eintritt des Sachschadens.“ | Ziffer 2.3, Seite 1 |
| Zeitlicher Selbstbehalt (Karenz in Stunden oder Tagen) | nicht geregelt | ||
| Kurze Unterbrechungen (zum Beispiel bis 24 Stunden) nicht versichert | nicht geregelt | ||
| Selbstbeteiligung in Euro oder Prozent des Schadens | ja, bis zur Versicherungssumme | „Die Entschädigung wird je Versicherungsfall um den vereinbarten Selbstbehalt gekürzt.“ | Ziffer 4.4, Seite 2 |
| Leistung auch bei bloßer Beeinträchtigung (Teilunterbrechung) des Betriebs | ja | „Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
Versicherte Gefahren als Auslöser
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs (Feuer-BU) | ja | „Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus nach Einbruch | ja | „Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Leitungswasser | ja | „Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Sturm und Hagel | ja | „Wird der Betrieb des Versicherungsnehmers infolge eines Sachschadens unterbrochen oder beeinträchtigt, der nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen aus dem Sachversicherungsvertrag dem Grunde nach entschädigungspflichtig ist“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Weitere Naturgefahren (Überschwemmung, Starkregen, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen) | nicht geregelt | ||
| Unbenannte Gefahren (Allgefahren: versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist) | nicht geregelt | ||
| Überspannung durch Blitz | nicht geregelt | ||
| Böswillige Beschädigung, innere Unruhen, Streik | nicht geregelt | ||
| Bruch von Glas, Schaufenstern und Werbeanlagen als Auslöser | nicht geregelt | ||
| Ausfall durch Schaden an Maschinen oder Elektronik (Maschinen- oder Elektronik-BU) | nicht geregelt | ||
| Terrorakte | nicht geregelt | ||
| Spanien: Pérdida de beneficios über das Consorcio de Compensación de Seguros bei außerordentlichen Risiken | nicht geregelt |
Erweiterungen ohne eigenen Sachschaden
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Zugangsbehinderung oder Schaden in der Nachbarschaft (Umgebungsschaden) | ja, bis zur Versicherungssumme | „wenn der dem Grunde nach entschädigungspflichtige Sachschaden am Versicherungsort befindliche Gebäude oder bewegliche Sachen betrifft, die dem versicherten Betrieb des Versicherungsnehmers dienen, jedoch nicht durch den vorliegenden Vertrag versichert sind.“ | Ziffer 2.1, Seite 1 |
| Rückwirkungsschäden bei Zulieferern oder Abnehmern | nicht geregelt | ||
| Ausfall der öffentlichen Versorgung (Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation) | nicht geregelt | ||
| Sachschäden außerhalb des Versicherungsorts (Messen, Baustellen, Außenlager) | nicht geregelt | ||
| Behördliche Betriebsschließung wegen meldepflichtiger Krankheiten oder Erreger | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Cyberangriff oder Datenverlust ohne Sachschaden | nein | „werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger, auf dem die Daten und Programme gespeichert waren, entstanden sind.“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Ausfall des Inhabers oder einer Schlüsselperson durch Krankheit oder Unfall (BUFT, Praxisausfall) | nicht geregelt | ||
| Quarantäne oder Tätigkeitsverbot des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Unterbrechung durch Verlust von Daten und Programmen nach einem Sachschaden | ja, bis zur Versicherungssumme | „Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens nach diesem Vertrag am Datenträger“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
| Berücksichtigung von Saisonspitzen und Sonderereignissen bei der Ertragsberechnung | ja | „Bei der Feststellung des Ertragsausfallschadens sind alle Umstände zu berücksichtigen, die Gang und Ergebnis des Betriebes während des Unterbrechungszeitraumes günstig oder ungünstig beeinflusst haben würden“ | Ziffer 4.1.1, Seite 1 |
Fortlaufende Kosten und Mehrkosten
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Löhne und Gehälter der Mitarbeiter während der Unterbrechung | nicht geregelt | ||
| Miete, Pacht, Leasingraten und Kreditzinsen | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten zur Fortführung des Betriebs (Ersatzräume, Leihmaschinen, Überstunden, Fremdfertigung) | nicht geregelt | ||
| Mehrkosten auch über den ersparten Unterbrechungsschaden hinaus (Mehrkostenversicherung) | nicht geregelt | ||
| Schadenminderungskosten, auch wenn sie erfolglos bleiben | nicht geregelt | ||
| Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zum Nachweis des Schadens | nicht geregelt | ||
| Kosten des Sachverständigenverfahrens | nicht geregelt | ||
| Wiederanlaufkosten (Werbung, Kundenrückgewinnung nach der Wiederaufnahme) | nicht geregelt | ||
| Vertragsstrafen und Konventionalstrafen gegenüber Kunden | nicht geregelt |
Ausschlüsse und Kürzungen
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie bezogene Waren nicht ersetzt | ja | „Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren und Leistungen“ | Ziffer 2.2.3.1, Seite 1 |
| Vergrößerung durch außergewöhnliche Ereignisse oder behördliche Wiederaufbau- und Betriebsbeschränkungen | ja | „außergewöhnliche, während der Unterbrechung oder Beeinträchtigung hinzutretende Ereignisse; behördlich angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen“ | Ziffer 2.2.2, Seite 1 |
| Vergrößerung durch Kapitalmangel bei der Wiederherstellung | ja | „den Umstand, dass dem Versicherungsnehmer zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung zerstörter, beschädigter oder abhandengekommener Sachen, Daten oder Programme nicht rechtzeitig genügend Kapital zur Verfügung steht.“ | Ziffer 2.2.2.3, Seite 1 |
| Ausschluss von Seuchen, Epidemien und Pandemien | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Ertragseinbußen durch Marktlage, Konjunktur oder Kundenverlust ohne Sachschaden | nicht geregelt | ||
| Kürzung bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Cyberrisiken und Datenschäden | ja | „Ertragsausfallschäden durch den Verlust, die Veränderung oder die Nichtverfügbarkeit von Daten und Programmen werden nur ersetzt, wenn sie als Folge eines Sachschadens“ | Ziffer 2.4, Seite 1 |
Obliegenheiten und Vertrag
| Prüfpunkt | Regelung | Im Wortlaut | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Pflicht, Bücher, Inventuren und Bilanzen der letzten Jahre getrennt sicher aufzubewahren | nicht geregelt | ||
| Sicherheitsvorschriften (Brandschutz, Einbruchschutz, Wartung) mit Leistungsfolgen | nicht geregelt | ||
| Wartezeit ab Vertragsbeginn (vor allem bei Krankheit des Inhabers) | nicht geregelt | ||
| Ausschluss von Vorerkrankungen des Inhabers | nicht geregelt | ||
| Prämienrückgewähr bei Überversicherung (Nachmeldung des tatsächlichen Ertrags) | nicht geregelt | ||
| Prämienrückvergütung bei Schadenfreiheit | nicht geregelt | ||
| Besserstellungsgarantie gegenüber GDV-Musterbedingungen oder Vorvertrag | nicht geregelt | ||
| Innovationsklausel (künftige Verbesserungen gelten automatisch) | nicht geregelt | ||
| Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist | ja | „Überschreitet während der Vertragsdauer die Versicherungssumme für die Betriebsunterbrechungsversicherung gemäß Ziffer 3 in dem vorliegenden Vertrag den Betrag von 1.500.000 EUR, so können Versicherungsnehmer und Versicherer jederzeit unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten“ | Ziffer 7, Seite 2 |
| Kündigungsrecht des Versicherers nach einem Schaden | nicht geregelt |
Ausgewertet von NAMMERT aus den veröffentlichten Bedingungen. Trotz Sorgfalt kann ein Wert falsch gelesen sein; rechtlich gilt nur das Bedingungswerk Ihres Vertrags in der dort genannten Fassung. Fehler bitte melden, wir korrigieren am selben Tag.
Bedingungswerke und Anbieter
- Rechtlicher Träger
- Alte Leipziger Versicherung Aktiengesellschaft
- Vertrieb
- über Makler und direkt
- Zusatzbedingungen für die einfache Betriebsunterbrechungsversicherung, Klein-BU-Versicherung (ZKBU 2008, SE 003) Fassung: ZKBU 2008, Fassung April 2025 (S E3.1) Original beim Versicherer (PDF)
Volltext der Bedingungen
Aus dem PDF des Versicherers in Text umgewandelt, Seitenzahlen in eckigen Klammern. Tabellen können verrutscht sein; im Zweifel gilt das Original. Als Text (Markdown)