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Pflichtdeckung
Genau die gesetzliche Mindestsumme mit der zulässigen Jahreshöchstleistung. Erfüllt die Kammer, deckt aber keinen größeren Einzelfall.
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Wer berät, plant, prüft oder vertritt, verursacht selten einen Sachschaden, aber leicht einen Vermögensschaden: eine versäumte Frist, eine falsche Berechnung, ein fehlerhafter Plan. Die Berufshaftpflicht deckt diese Ansprüche und wehrt unberechtigte ab. Für Anwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten und viele weitere ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
Die Frage, die hier fast jeder zuerst stellt
Für Kammerberufe fast immer, für alle anderen Selbständigen nicht. Rechtsanwälte müssen mindestens 250.000 Euro je Fall versichern (§ 51 BRAO), Steuerberater ebenso (§ 67 StBerG), Vertragsärzte 3 Millionen Euro (§ 95e SGB V), Versicherungsvermittler 1.564.610 Euro. Architekten regelt das Landesrecht. Berater, IT-Dienstleister, Agenturen und Coaches sind frei, haften aber genauso unbegrenzt, und viele Auftraggeber verlangen den Nachweis.
Die Pflichtsummen der Berufsordnungen sind alt und niedrig im Vergleich zu dem, was ein einzelner Fehler kosten kann. 250.000 Euro je Fall reichen für einen Anwalt, der Mietsachen betreut, aber nicht für die Beratung bei einem Unternehmenskauf. Das Anwaltsblatt des Deutschen Anwaltvereins bezeichnet die zu knappe Versicherungssumme als schlummernde Gefahr.
Wichtig ist auch die Jahreshöchstleistung, also die Summe, die der Versicherer für alle Fälle eines Jahres zusammen zahlt. Bei Anwälten und Steuerberatern darf sie auf das Vierfache der Mindestsumme begrenzt werden. Wer in einem Jahr mehrere Fälle mit demselben Fehler hat, etwa eine falsch programmierte Fristenberechnung, kann diese Grenze erreichen, zumal viele Bedingungen solche Fälle als einen Serienschaden zusammenfassen.
Seit der großen BRAO-Reform 2022 brauchen Anwaltsgesellschaften eine eigene Berufshaftpflicht. Wer die Haftung beschränkt, etwa als GmbH oder PartG mbB, muss 2,5 Millionen Euro je Fall versichern, bei höchstens zehn Berufsträgern 1 Million Euro (§ 59o BRAO). Für Steuerberatungsgesellschaften gelten nach § 52 DVStB ähnliche Staffeln.
Die Haftungsbeschränkung einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung gilt nur, solange die vorgeschriebene Versicherung tatsächlich besteht. Läuft der Vertrag aus oder ist die Summe zu niedrig, haften die Partner wieder persönlich. Wer die Rechtsform wechselt, muss deshalb den Vertrag vorher umstellen, nicht danach.
In der deutschen Vermögensschadenhaftpflicht gilt traditionell das Verstoßprinzip: Versichert ist der Fehler, der während der Vertragslaufzeit begangen wurde, auch wenn der Anspruch erst Jahre später kommt. Das ist für Freiberufler günstig, weil Schäden aus Beratung oft spät entdeckt werden.
Viele Tarife für Berater, IT und Agenturen arbeiten dagegen mit dem Anspruchserhebungsprinzip (Claims made): Versichert ist, was während der Laufzeit geltend gemacht wird. Dann zählen eine Rückwärtsdeckung für frühere Fehler und eine Nachmeldefrist nach Vertragsende. Wer zwischen beiden Systemen wechselt, muss die Übergänge prüfen, sonst entsteht eine Lücke genau für die Jahre davor.
Für Planer ist die Berufshaftpflicht keine reine Vermögensschadenpolice. Sie deckt auch Personen- und Sachschäden, etwa wenn ein Statikfehler zum Einsturz führt. Die Mindestsummen legen die Länder fest; in Baden-Württemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen sind es zum Beispiel 1,5 Millionen Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.
Ärzte in eigener Praxis mit Kassenzulassung müssen seit 2021 mindestens 3 Millionen Euro je Fall nachweisen, Praxen mit angestellten Ärzten und MVZ 5 Millionen Euro (§ 95e SGB V). Ohne Nachweis ruht die Zulassung. Für Heilpraktiker, Physiotherapeuten oder Psychotherapeuten ohne Kassensitz ergeben sich Pflichten eher aus Berufsordnungen und Verträgen.
Pech-Rad
Sechs Schäden, die wirklich passieren. Das Rad entscheidet, welcher Sie trifft, und zeigt, wer zahlt.
Kosten:
Der Beitrag hängt vor allem am Beruf und am Honorarumsatz. Für Kammerberufe gibt es ausgereifte Tarife mit festen Stufen, für Berater und IT sehr unterschiedliche Konzepte. Ein Vergleich lohnt, weil die Spanne zwischen Anbietern bei gleicher Summe groß sein kann.
Ohne Beruf und Umsatz lassen sich keine seriösen Richtwerte nennen. Ihr Beitrag steht erst im Angebot fest, für Kammerberufe mit den dort vorgeschriebenen Summen.
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Genau die gesetzliche Mindestsumme mit der zulässigen Jahreshöchstleistung. Erfüllt die Kammer, deckt aber keinen größeren Einzelfall.
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Mehrfache Mindestsumme, oft 1 bis 2,5 Mio. € je Fall, höhere Jahreshöchstleistung und Rückwärtsdeckung. Für die meisten Kanzleien, Büros und Praxen angemessen.
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Zusätzliche Summe über dem Grundvertrag, für ein ganzes Büro oder für ein einzelnes großes Mandat. Für Transaktionen, Großprojekte und Mandate mit hohem Streitwert.
| Kriterium | Mindeststandard | Starker Tarif | Warum das zählt |
|---|---|---|---|
| Versicherungssumme je Fall | gesetzliche Mindestsumme | am größten realistischen Mandat bemessen | Die Pflichtsumme deckt nur durchschnittliche Fälle. |
| Jahreshöchstleistung | vierfache Mindestsumme | unbegrenzt maximiert oder deutlich über dem Vierfachen | Mehrere Schäden in einem Jahr sind bei systematischen Fehlern wahrscheinlich. |
| Serienschadenklausel | Zusammenfassung gleichartiger Fehler | enge Klausel, die nur echte Einheitsfehler zusammenfasst | Eine weite Klausel macht aus zehn Schäden einen und kürzt die Leistung. |
| Rückwärtsdeckung | nicht enthalten | unbegrenzt für unbekannte frühere Verstöße | Beim Versichererwechsel bleibt sonst die Vergangenheit ungedeckt. |
| Nachhaftung | fünf Jahre | zehn Jahre oder länger, auch bei Berufsaufgabe und Tod | Ansprüche aus Beratung verjähren oft erst zehn Jahre nach dem Fehler. |
| Mitversicherte Tätigkeiten | Kernberuf laut Berufsordnung | auch Nebentätigkeiten wie Testamentsvollstreckung, Aufsichtsratsmandat, Mediation | Lücken entstehen dort, wo der Alltag über das Berufsbild hinausgeht. |
| Selbstbeteiligung | fest je Fall | niedrig und nicht bei Abwehrkosten | Viele Fälle werden abgewehrt, eine Selbstbeteiligung darauf kostet unnötig. |
| Bürohaftpflicht | separat | im selben Vertrag eingeschlossen | Der gestürzte Mandant im Flur ist kein Vermögensschaden. |
Vermögensschadenhaftpflicht für Kammerberufe bieten einige etablierte Spezialisten und die großen Firmenversicherer. Für Berater und IT gibt es zusätzlich Konzepte über Assekuradeure. Die Liste zeigt den deutschen Markt und sagt nichts über unsere Zusammenarbeit.
| Versicherer | Einordnung |
|---|---|
| HDI | Teil der Talanx-Gruppe, langjähriger Schwerpunkt bei freien Berufen |
| Allianz | Vermögensschadenhaftpflicht für Kammerberufe und Berater, Vertreter und Makler |
| AXA | Berufshaftpflicht für Heilberufe, Berater und Planer |
| R+V | Versicherer der Volks- und Raiffeisenbanken, Vermögensschadenhaftpflicht für freie Berufe |
| Markel | Spezialversicherer mit Sitz in München, Berater und IT, reiner Maklervertrieb |
| Gothaer | Firmenkunden und freie Berufe über Vertreter und Makler |
| VHV | Schwerpunkt Architekten und Ingenieure im Baubereich |
| Zurich | deutsche Einheit der Zurich-Gruppe, Berufshaftpflicht für Unternehmen und freie Berufe |
| Great Lakes | Tochter der Munich Re mit Sitz in München, zeichnet häufig für Assekuradeure |
| Württembergische | Teil der W&W-Gruppe, Heilberufe und freie Berufe |
Aus dem BaFin-Register
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129 Versicherer unter deutscher Bundesaufsicht haben die Erlaubnis für diese Sparte. (Allgemeine Haftpflicht, Finanzielle Verluste, Berufsrisiken)
Quelle: BaFin-Unternehmensdatenbank, abgerufen am 18. September 2026. Nicht enthalten sind Versicherer aus anderen EU-Staaten, die über eine Niederlassung oder ohne Sitz in Deutschland anbieten.
Nach den Vorgaben von BRAO, StBerG oder WPO gestaltet, mit Versicherungsbestätigung für die Kammer.
Deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden, als Jahresvertrag für das Büro oder als Objektversicherung für ein einzelnes Bauvorhaben.
Für Praxis, Belegarzttätigkeit und Notdienst, bei Kassenärzten mit den Summen nach § 95e SGB V.
Für Unternehmensberater, Softwareentwickler, Agenturen. Oft kombiniert mit Betriebshaftpflicht und Bausteinen für Datenschutz und Urheberrecht.
Zusätzliche Summe über dem Grundvertrag, auch von einem anderen Versicherer, für Mandate mit hohen Werten.
Mythos oder Wahrheit
Fünf Sätze, die man über diese Versicherung hört. Tippen Sie zuerst, dann lösen wir auf.
Die Berufshaftpflicht zahlt mein Honorar zurück, wenn der Kunde unzufrieden ist.
Das stimmt nicht.
Falsch, das eigene Honorar ist kein Schaden des Kunden. Streit ums Geld für die eigene Leistung bleibt beim Berufsträger.
Fünf Fehler aus derselben Ursache können als ein einziger Versicherungsfall gelten.
Das stimmt.
Stimmt, die Serienschadenklausel fasst sie zusammen. Dann steht die Versicherungssumme nur einmal zur Verfügung, auch wenn fünf Mandanten klagen.
Wer grob fahrlässig arbeitet, verliert den Versicherungsschutz.
Das stimmt nicht.
Falsch, ausgeschlossen ist nur die wissentliche Pflichtverletzung. Ein grober Schnitzer ist genau der Fall, für den die Police da ist.
Die Versicherungssumme gilt je Fall, aber im Jahr ist trotzdem irgendwann Schluss.
Das stimmt.
Stimmt, die meisten Verträge begrenzen die Jahresleistung auf ein Vielfaches der Summe je Fall. Bei mehreren großen Fällen in einem Jahr kann das knapp werden.
Wer dem Kunden seinen Fehler eingesteht, verliert den Versicherungsschutz.
Das stimmt nicht.
Falsch, ein Anerkenntnis kostet nach dem Versicherungsvertragsgesetz nicht den Schutz. Der Versicherer zahlt aber nur, was tatsächlich geschuldet war, deshalb vorher mit ihm sprechen.
Fragen und Antworten
Mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall, bei einer Jahreshöchstleistung von mindestens 1 Million Euro (§ 51 BRAO). Für Berufsausübungsgesellschaften mit Haftungsbeschränkung gelten 2,5 Millionen Euro, bei höchstens zehn Berufsträgern 1 Million Euro.
Gesetzlich nicht, praktisch meist ja. Ein Softwarefehler, der beim Kunden die Produktion stoppt, verursacht einen Vermögensschaden, den keine Betriebshaftpflicht deckt. Viele Auftraggeber und Vermittlungsplattformen verlangen zudem einen Nachweis mit einer bestimmten Summe.
Ja, das ist einer der typischen Fälle. Versichert ist der Vermögensschaden, der dem Mandanten durch die versäumte Frist entsteht, etwa ein verlorener Prozess oder ein verjährter Anspruch. Ausgenommen ist nur die wissentliche Pflichtverletzung.
Beim Verstoßprinzip ist der Fehler versichert, der während der Vertragslaufzeit passiert. Beim Anspruchserhebungsprinzip zählt der Zeitpunkt, zu dem der Geschädigte Ansprüche stellt. Das zweite braucht Rückwärtsdeckung und Nachmeldefrist, sonst entstehen Lücken beim Wechsel.
Angestellte Anwälte brauchen eine eigene Pflichtversicherung, die oft über den Kanzleivertrag organisiert wird. Angestellte Ärzte sind in der Regel über den Arbeitgeber versichert, eine eigene Police für grobe Fahrlässigkeit und Nebentätigkeiten ist trotzdem verbreitet.
Das hängt vor allem vom Honorarumsatz, der gewählten Summe und der Zahl der Berufsträger ab. Die Pflichtdeckung für einen Berufsanfänger ist deutlich günstiger als eine aufgestockte Deckung für eine Kanzlei mit Gestaltungsberatung. Einen seriösen Betrag nennen wir erst mit Ihren Zahlen.
Seit dem 9. Oktober 2024 mindestens 1.564.610 Euro je Fall und 2.315.610 Euro für alle Fälle eines Jahres. Die Summen werden auf europäischer Ebene regelmäßig an die Inflation angepasst.
Beim Verstoßprinzip für alle Fehler aus der Vertragszeit, solange der Anspruch nicht verjährt ist, wenn der Vertrag das nicht begrenzt. Beim Anspruchserhebungsprinzip nur während der Nachmeldefrist. Wer den Beruf aufgibt, sollte die Nachhaftung ausdrücklich prüfen.
Teilweise. Schadenersatzansprüche von Betroffenen können eingeschlossen sein, Bußgelder der Aufsichtsbehörden sind nicht versicherbar. Kosten eines Hackerangriffs im eigenen Büro gehören in eine Cyberversicherung.
Weil die Pflichtsumme das Minimum ist und die Bedingungen über Serienschäden, Rückwärtsdeckung und Nebentätigkeiten entscheiden. Wir gleichen die Deckung mit Ihrem tatsächlichen Mandats- oder Auftragsbestand ab und melden der Kammer, was sie verlangt.
NAMMERT Versicherungsmakler
Wir holen Angebote ein und melden uns mit einem Vergleich. Kostenlos und ohne Verpflichtung, die Vergütung zahlt der Versicherer.
Wir melden uns innerhalb eines Werktags. Wenn etwas eilt: 03375 / 29 12 77.

Ist eine Betriebshaftpflicht Pflicht?

Braucht ein kleiner Betrieb überhaupt eine Cyberversicherung?

Braucht ein GmbH-Geschäftsführer eine D&O-Versicherung?

Was deckt ein Firmenrechtsschutz, und was nicht?
Welche Versicherungen brauche ich?
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Ihren Fall suchen, sehen, welche Police zahlt
Versicherungen, die Sie meist nicht brauchen
Boot oder Yacht? Da sind wir nicht Makler, sondern Assekuradeur: eigene Tarife, eigene Schadenregulierung.
Zur BootsversicherungNAMMERT Assekuradeur GmbH, Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 GewO, Vermittlerregister D-C08Q-TOSD4-37. Bei Boots- und Yachtversicherungen sind wir Assekuradeur und nicht Makler. Erstinformation lesen · Stand
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Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.
Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com
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