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Start · Empfehlungsprogramm

Wir dürfen Ihnen dafür kein Geld geben.

Die meisten Empfehlungsprogramme in der Versicherung versprechen eine Prämie von 50 oder 100 Euro. Wenn die Prämie an einen Kunden geht, ist das eine Sondervergütung, und die ist nach § 48b VAG verboten. Wer trotzdem damit wirbt, zahlt entweder nicht aus oder verstößt gegen die Vorschrift.

Zwei Wege bleiben, und beide stehen im selben Paragraphen. Der eine geht an den, den Sie empfehlen: eine dauerhafte Beitragsreduzierung seines Vertrags. Der andere geht an Sie, begrenzt auf 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr. Mehr ist nicht erlaubt, weniger machen wir nicht.

Empfehlungscode erzeugen Was nicht geht 03375 / 29 12 77

Für den, den Sie empfehlen

5 %

weniger Beitrag, dauerhaft

Nicht im ersten Jahr, sondern solange der Vertrag läuft. Das ist der Weg, den § 48b Abs. 2 VAG ausdrücklich offenlässt: eine Sondervergütung ist zulässig, wenn sie dauerhaft den Beitrag des vermittelten Vertrags senkt oder seine Leistung erhöht.

5 Prozent auf den gesamten Beitrag, Haftpflicht, Kasko und Unfallschutz zusammen

Dauerhaft, nicht als Einstiegsrabatt für zwölf Monate

Kommt zum Schadenfreiheitsrabatt und zur Vereinskondition hinzu

Kein Nachweis nötig, der Code im Rechner genügt

Für Sie

15 €

je Vertrag und Kalenderjahr

Das ist die Geringfügigkeitsgrenze aus § 48b Abs. 4 VAG, und sie gilt je Vertrag. Empfehlen Sie im Jahr sechs Boote, sind es sechs Verträge und damit 90 Euro. Sie wählen bei jeder Empfehlung neu, in welcher Form.

15 Euro je zustande gekommenem Vertrag, in der Form Ihrer Wahl

Keine Obergrenze für die Anzahl, die 15 Euro gelten je Vertrag

Auch dann, wenn Sie selbst nicht bei uns versichert sind

Drei Formen, gleicher Betrag

Sie entscheiden nach jeder erfolgreichen Empfehlung, wir fragen per E-Mail nach. Ohne Antwort geht der Betrag an die Seenotretter, das ist die Voreinstellung.

15 Euro an die Seenotretter

Wir überweisen an die DGzRS und legen aus eigener Tasche denselben Betrag dazu, aus 15 Euro werden 30. Die Zuwendung an einen Verein ist keine Sondervergütung an Sie, deshalb dürfen wir verdoppeln.

Die Spendenbestätigung läuft auf uns, gesammelt einmal im Jahr.

15 Euro auf Ihren nächsten Beitrag

Gutschrift auf Ihre eigene Police zur nächsten Hauptfälligkeit. Wenn Sie mehrere Verträge bei uns haben, sagen Sie uns, auf welchen.

Nur für eigene Verträge, keine Auszahlung auf ein Konto.

Ausrüstung im selben Wert

Wasserdichte Dokumententasche mit dem laminierten Notfallblatt für Ihr Revier, oder ein Satz Signalmittel zum Nachrüsten der Sicherheitsausrüstung.

Versand innerhalb Deutschlands und Österreichs, wir tragen das Porto.

Schritt eins

Ihr Code, damit die Empfehlung ankommt

Der Code entsteht hier im Browser aus Ihrem Namen, beim Erzeugen speichern wir nichts. Er gehört erst dann zu Ihnen, wenn ihn jemand im Rechner einträgt und wir Ihnen den Vertrag zuordnen können. Wenn Sie Kunde sind, steht derselbe Code auch in Ihrem Kundenbereich.

Der Heimathafen steht nicht im Code, er hilft uns nur bei der Zuordnung, wenn zwei Kunden gleich heißen.

Ihr Code

NAM-XXXX

Ihr Link

Der zweite Schalter kopiert den fertigen Satz für Nachricht oder E-Mail, damit Sie am Steg nicht formulieren müssen.

So sieht die Nachricht aus:

Ich ist bei NAMMERT versichert, einem Assekuradeur für Bootsversicherungen aus Königs Wusterhausen. Mit diesem Link bekommst du dauerhaft 5 Prozent weniger Beitrag, nicht nur im ersten Jahr: https://www.nammert.com/rechner-einfach.php?ref=NAM-XXXX Der Beitrag steht im Rechner ohne Formular, und wenn dein Fall nicht passt, sagen sie es dir vorher.

Schritt zwei

Hinterlegen Sie den Code bei uns

Der Code allein sagt uns noch nicht, wie wir Sie erreichen. Ohne Ihre E-Mail-Adresse können wir nach einer erfolgreichen Empfehlung nicht nachfragen, was mit den 15 Euro geschehen soll, und der Betrag ginge stillschweigend an die Seenotretter. Einmal hinterlegen genügt, für alle Ihre Empfehlungen.

Wird oben aus Ihrem Namen gebildet und hier übernommen.

Was soll mit den 15 Euro geschehen?

Sie können das später jederzeit ändern, wir fragen ohnehin nach jeder Empfehlung nach.

Oder direkt: 03375 / 29 12 77

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für die Zuordnung Ihrer Empfehlungen und die Rückfrage zur Verwendung. Keine Weitergabe, kein Newsletter.

Sie kennen niemanden? Nehmen Sie einen Code von hier

Stand 19.08.2026

Alles oben setzt voraus, dass Sie jemanden kennen, der bei uns versichert ist. Das ist die Hürde, an der ein Empfehlungsprogramm sonst endet. Diese Kunden sind einverstanden, dass jeder ihren Code nutzt: Sie bekommen Ihre 5 Prozent, der andere seine 15 Euro, begegnet sein müssen Sie sich nicht. Auf der Wand steht nur der Code und die Bootsart, kein Name und kein Foto.

Die Wand ist noch leer.

Wir stellen hier keine Codes ein, die uns niemand gegeben hat. Wenn Sie bei uns versichert sind: Setzen Sie im Schritt darüber den Haken, dann steht Ihr Code als einer der ersten hier.

Vier Schritte, danach ist es erledigt

1

Code oder Link weitergeben

Am Steg, im Vereinsheim, per Nachricht. Ohne Anmeldung, ohne dass wir vorher wissen müssen, wen Sie ansprechen.

2

Der andere rechnet und trägt den Code ein

Im Rechner steht ein Feld für den Empfehlungscode, und über den Link ist es schon ausgefüllt. Die 5 Prozent stehen dann sofort im angezeigten Beitrag, nicht erst im Angebot.

3

Der Vertrag kommt zustande

Erst mit der Police, nicht mit der Anfrage. Storniert jemand innerhalb der Widerrufsfrist, entfällt beides, das ist die einzige Bedingung.

4

Wir fragen Sie nach der Form

Eine E-Mail mit drei Schaltern. Antworten Sie nicht, geht der Betrag an die Seenotretter. Wir schreiben Ihnen dazu, wer Sie empfohlen hat, damit Sie es zuordnen können, sofern der andere einverstanden ist.

Damit es hinterher keinen Streit gibt

Was in diesem Programm nicht geht

Keine Barauszahlung und keine Überweisung an Sie, das ist der Kern von § 48b VAG

Kein höherer Betrag gegen Rechnung, auch nicht als Aufwandsentschädigung

Keine Prämie für die eigene Police und keine Empfehlung an sich selbst

Keine Kette, wer über Ihren Code kommt, bekommt keine Prämie für weitere Empfehlungen aus seinem Umfeld

Keine Prämie, wenn der Empfohlene bereits eine Anfrage bei uns laufen hatte

Keine Weitergabe fremder Adressen an uns, den ersten Schritt macht immer der andere selbst

Wer gewerblich vermittelt, also Händler, Werft, Charterbetrieb oder Makler, fällt nicht unter dieses Programm, sondern unter eine Vermittlervereinbarung mit Courtage. Das ist erlaubt und der ehrlichere Weg, wenn regelmäßig Verträge zustande kommen.

Zur Partner- und Vermittlerseite

Häufige Fragen

Warum nur 15 Euro, andere zahlen 100?

§ 48b VAG verbietet Sondervergütungen an Versicherungsnehmer und lässt zwei Ausnahmen zu: geringwertige Zuwendungen bis 15 Euro je Vertrag und Kalenderjahr, und Beträge, die dauerhaft den Beitrag des vermittelten Vertrags senken. Wir nutzen beide. Ein Programm mit 100 Euro Prämie für Kunden bewegt sich außerhalb davon.

Bekomme ich die 15 Euro auch mehrfach im Jahr?

Ja. Die Grenze gilt je Vertrag, nicht je Person und Jahr. Fünf empfohlene Verträge sind fünfmal 15 Euro. Was nicht geht, ist zweimal 15 Euro für denselben Vertrag im selben Jahr.

Muss ich selbst Kunde sein?

Nein. Wer uns aus einem Vortrag, aus dem Verein oder aus einer Schadenabwicklung kennt, kann genauso empfehlen. Wenn Sie kein eigener Vertrag mit uns verbindet, bleiben die Spende und die Ausrüstung als Form, die Beitragsgutschrift entfällt mangels Police.

Erfährt der andere, dass ich ihn empfohlen habe?

Nur wenn Sie es ihm selbst sagen. Im Rechner steht der Code, nicht Ihr Name. Umgekehrt nennen wir Ihnen den Namen des Empfohlenen erst, wenn er zugestimmt hat.

Was passiert, wenn der Code vergessen wurde?

Rufen Sie an, solange der Vertrag noch nicht policiert ist, dann tragen wir ihn nach. Ist die Police schon ausgestellt, lässt sich die dauerhafte Beitragsreduzierung technisch nicht mehr einsetzen, dann bleibt es beim regulären Beitrag.

Gilt das auch in Österreich und Spanien?

In Österreich ja, mit derselben Grenze, dort gilt eine vergleichbare Regelung. Für Verträge über unsere spanische Anlaufstelle klären wir es im Einzelfall, weil dort das lokale Vermittlerrecht greift.

Ich bin Händler oder Makler, gilt das für mich?

Nein, für gewerbliche Vermittlung gibt es eine Vermittlervereinbarung mit Courtage, ohne Betragsgrenze. Das Empfehlungsprogramm richtet sich an Privatpersonen.

Zwei Bootseigner auf dem Steg bei Sonnenuntergang

Bevor Sie jemanden schicken

Schauen Sie selbst, ob der Beitrag stimmt

Eine Empfehlung ist nur so viel wert wie das, was danach kommt. Der Rechner zeigt den Beitrag ohne Formular, und die Seite zu den Grenzen sagt, wann wir nicht der richtige Anbieter sind.

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