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Startseite / Bootsversicherung / Blauwasser und Langfahrt

Unsere Königsdisziplin

Langfahrt ohne Reviergrenze im Vertrag

Die Langfahrt beginnt dort, wo Standardbedingungen enden: Reviergrenze, Zeitlimit, Hurrikanklausel mit Sicherungsauflagen, Riggausschluss beim älteren Boot. Bei uns fehlt genau das, und weil hier alle Fragen zusammenlaufen, ist diese Deckung der Maßstab für jede andere.

Kurz gesagt

Was deckt eine Blauwasserversicherung ab?

Eine Yachtversicherung, deren Fahrtgebiet weltweit ohne Zeitlimit gilt und die keine Hurrikan- oder Zyklonausschlussklausel enthält. Bergung und Wrackbeseitigung sind im Premium-Tarif bis 2,5 Mio. Euro gedeckt (Basis-Plus bis 1 Mio. Euro, Basis bis zur Versicherungssumme), das Strafkautionsdarlehen bis 200.000 Euro über die Haftpflicht Premium oder den Wassersport-Rechtsschutz. Auch Yachten über 25 Jahre und Einhandsegler werden gezeichnet.

Stand August 2026, Beiträge aus dem Tarif der NAMMERT Assekuradeur GmbH, Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer.

keineHurrikansperrzeit weltweitohne Frist und Grenze 50 Mio. €Haftpflicht wählbar 2,5 Mio. €Bergungskosten im Premium 9 : 6Punkte gegen Pantaenius, von 22 gewerteten Merkmalen
Törn besprechen Die vier Grenzen Hurrikan-Rechnung Sieben Etappen Sieben Anbieter Stärken und Grenzen Werkzeuge

Blauwasseryacht

wird berechnet

im Jahr · im Monat

Beitrag berechnen, mit den Werten von hier (Blauwasseryacht) Ihre Auswahl wird übernommen. Verbindlich wird der Beitrag mit Baujahr und Rumpfmaterial, Police am selben Tag, Versicherungsschutz ab 0 Uhr des Folgetages.
75: 120 m² · 175.000 € · Weltweit Vermittlung durch NAMMERT als Assekuradeur, Risikoträger: Württembergische Versicherung AG

Nachts, weit draußen

Da endet bei den meisten die Deckung

Weltweites Fahrtgebiet ohne zeitliche Beschränkung, keine Hurrikan- oder Zyklonklausel, Einhandsegeln mitversichert. Auch Yachten über 25 Jahre.

Was drin ist und was nicht

Für Langfahrt

Was auf Langfahrt anders ist

Weit draußen zählt nicht der Beitrag, sondern wer erreichbar ist und was im Vertrag über Wachen, Sperrzeiten und Papiere steht.

Ist Einhandsegeln mitversichert? Einhandfahrt heißt zwangsläufig: Zeiten ohne besetzte Wache und ohne Ausguck. Genau daran hängt die Frage, ob Einhandsegeln mitversichert ist, und die meisten Werke beantworten sie nicht.
Was kostet eine Seenotrettung? Für die Seenotrettung von Menschen zahlen Sie nichts. Sobald es um das Boot geht, wird daraus eine Bergung, und die kostet.

Alle Themen zur Bootsversicherung

Eigene Erhebung

Stand 07.08.2026

Sieben Anbieter, ein Boot, dieselbe Anfrage

Wir haben bei sieben Anbietern für dasselbe Schiff angefragt und die Angebote Punkt für Punkt verglichen, Segelyacht Bavaria 42 Ocean, Baujahr 2001, 95 m² Segelfläche, 95.000 € Bootswert, 5.200 € Beiboot. Wählen Sie einen Anbieter, und Sie sehen die Gegenüberstellung. Auch die Punkte, in denen wir nicht vorn liegen.

Alle sieben Spalten stehen nebeneinander, die Tabelle lässt sich seitlich schieben.

Merkmal NAMMERT Pantaenius HKVA Preuss Firmenich Schomacker Trinity Marine
Zugang
Uneingeschränktes weltweites FahrtgebietDer Kernpunkt jeder Langfahrt: Endet das Revier an einer Grenze, endet der Schutz. gutJa, „weltweit" ist eines der wählbaren Fahrtgebiete, dazu 6 Wochen Erweiterung je Versicherungsjahr über das vereinbarte Gebiet hinaus. Eine Auflage gibt es: Ab 300 Seemeilen Standortänderung ist das digitale NAMMERT-Logbuch zu führen, und tritt der Schaden außerhalb des gemeldeten Standortes ein, dürfen wir die Entschädigung um bis zu 50 % kürzenAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffern A-2.1.1, A-2.2 e und A-2.2.1 teilsWeltweite Fahrtgebiete sind vereinbar, der Schutz gilt für das in der Police genannte Fahrtgebiet; gelegentliches und ungeplantes Überschreiten der Fahrtgrenzen ist mitversichert und unverzüglich anzuzeigen. In dem uns vorliegenden Angebot vom 07.08.2026 wurden trotz weltweiter Anfrage nur europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee und das Mittelmeer angeboten. Die Länderausschlussliste gehört zur zusätzlichen Kriegs-, Streik- und Beschlagnahmedeckung, nicht zur Kaskodeckung selbstPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 2 Nr. 1; Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Bedingungen, Teil A2 § 1 Nr. 4, mit der Ausschlussliste in der Fassung DE AT CH ESP/DE/0326 schwachNein, weltweit nur mit Klausel und Ausnahmen: alle afrikanischen Hoheitsgewässer außer Marokko, Tunesien, Ägypten, Djibouti und Südafrika ausgeschlossen, Rotes Meer nur als direkte Durchfahrt, Nordpazifik nur bis 33° N, Südchinesisches Meer ganz ausgeschlossen, dazu Haiti, Dominikanische Republik, Venezuela, Kolumbien, Papua-Neuguinea, Ecuador und Peru; Piraterie ist ausgeschlossen. Von den Länderausschlüssen ausgenommen ist das Anlaufen eines Nothafens bei SeenotHKVA Weltweitklausel 2024, Abschnitte zu Afrika, Rotem Meer, Nordpazifik, Südpazifik und Karibik sowie Buchstabe c) zur Piraterie teilsNur als Bereich C und nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung; kein Land generell ausgeschlossen, im Roten Meer und Golf von Aden aber zusätzliche Auflagen. Prämie und Selbstbehalt richten sich taggenau nach dem gemeldeten Fahrtgebiet, außerhalb besteht kein SchutzPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11 schwachNein. Die Kasko gilt nur für das in Antrag und Police ausgewiesene Fahrtgebiet; das weiteste angebotene Gebiet G endet bei 32° westlicher Länge und 25° nördlicher BreiteFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 2.1; Antrag zur Yachtversicherung (FIRMENICH/WECOYA), Abschnitt Geltungsbereich, Fahrtgebiete A bis G teilsNicht uneingeschränkt, aber flexibler als eine harte Grenze: Die Police nennt Fahrtgrenzen, ein Überschreiten ist eingeschlossen, unverzüglich anzuzeigen, mit möglicher PrämienzulageYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Ziffer 1 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Tage bis zum AngebotWer im Frühjahr ablegen will, kann nicht wochenlang auf ein Angebot warten. gutPreisangabe im Online-Rechner sofort; das gezeichnete Langfahrtangebot folgt individuellEigene Angabe zum eigenen Online-Rechner auf nammert.com teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Online-Berechnung mit PreisangabeOhne Preis am Bildschirm bleibt jeder Vergleich eine Verhandlung. gutJaEigene Angabe: Online-Rechner mit Preisausgabe auf nammert.com teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Nötige UnterlagenVor dem ersten Angebot wird oft ein halbes Archiv verlangt. gutKeine, bei Bedarf Fotos oder WertgutachtenEigene Angabe zum eigenen Zeichnungsprozess teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsAntrag zur Yachtversicherung und das Formular „Selbsteinschätzung zu meiner Yacht" mit Wertangabe und Zustandsbeurteilung, dazu aktuelle FotosSchomacker, Antrag Yachtversicherung und Formular „Selbsteinschätzung zu meiner Yacht" (74-dt-Wertgutachten-7/24), Belege im Haus teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Hurrikan
Mitversicherung der HurrikansaisonDer teuerste Ausschluss der Langfahrt. Auflagen entscheiden im Schadenfall über Kürzung oder Nichtzahlung. gutJa, keine weiteren Maßnahmen erforderlichAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), die Bedingungen enthalten keinen Hurrikan-, Zyklon- oder Taifunvorbehalt und keine Sicherungsauflagen für die Saison; geprüft an A-2 und A-6 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsJa, aber nur unter genau beschriebenen Auflagen: entweder abgeriggt an Land, Mast, Baum und Gut im besonders gesicherten Mastenlager, Segel und Persenninge demontiert und in verschlossenen Räumen, Beiboot und Außenborder im gesicherten Lager, oder permanent bemannt im Hafen mit mindestens zwei fachgerecht ausgebrachten Ankern an getrennter KetteHKVA Weltweitklausel 2024, Buchstabe a) schwachNein, Schäden durch benannte tropische Stürme sind in der Hurrikanzone zeitlich ausgeschlossenPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 9.14: nicht ersetzt werden „Verluste und/oder Beschädigungen, die durch benannte tropische Stürme verursacht werden … vom 01.07. bis 15.11. eines Jahres zwischen 10° Nord und 37° Nord“ teilsIn den uns vorliegenden Angeboten wurde kein Fahrtgebiet angeboten, das die Hurrikanzone einschließt; eine Hurrikanregelung enthalten die Kasko-Bedingungen nichtFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, ohne Hurrikanregelung; Antrag zur Yachtversicherung (FIRMENICH/WECOYA), Abschnitt Geltungsbereich, Fahrtgebiete A bis G teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsJa, aber unter zehn Auflagen: verdreifachte und gekreuzte Festmacher in armierten Schläuchen, mindestens vier große Fender je Seite, alle Segel, Persenninge und Sprayhoods abgenommen und eingelagert, Beiboote, Rettungsinseln und Außenborder an Land, Mast gelegt oder Stahl-Cradle, Empfang offizieller Hurrikanwarnungen und die Pflicht, das nächstgelegene Hurricane Hole anzulaufen. Dazu wird in der Karibik der Selbstbehalt auch im Totalschadenfall abgezogen und Segel sind ganz vom Schutz ausgenommenWeltweitklausel / Zusatzbedingungen Karibik und Fahrtgrenzen 2025 (Trinity Marine)
Definierte SperrzeitEine Saisondefinition ist eine Zeit, in der man nicht dort sein darf, wo man ist. gutKeineAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), keine Saisondefinition in A-2 und A-6 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet schwach01.07. bis 01.11. in der Karibik; dazu 01.11. bis 15.03. für Zyklone im Indischen und Pazifischen Ozean und 01.05. bis 30.11. für Taifune in Bengalen sowie im Süd- und Ostchinesischen MeerHKVA Weltweitklausel 2024, Buchstaben a) und b) schwach01.07. bis 15.11. zwischen 10° und 37° Nord, Kanaren, Madeira, Kapverden und Mittelmeer ausgenommen; 01.11. bis 01.05. zwischen 10° und 30° Süd. Nach Anbieterangabe vom 24.11.2025 wurde die nördliche Zone im Einzelfall auf 13° bis 30,5° Nord verhandeltPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 9.14; Anbieterauskunft vom 24.11.2025 teilsKeine Sperrzeit definiert; die angebotenen Fahrtgebiete A bis G reichen nicht in die Hurrikanzone, andere Fahrtgebiete sind nur nach ausdrücklicher vorheriger Genehmigung möglichFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, ohne Hurrikanregelung; Antrag zur Yachtversicherung (FIRMENICH/WECOYA), Abschnitt Geltungsbereich, Fahrtgebiete A bis G gutIn den uns vorliegenden Bedingungen keine Sperrzeit gefundenEigene Sichtung der Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB), der Yacht-Kasko-Sonderbedingungen (YKS 2011) und der Besonderen Bedingungen SFR 040 SR 2002 RÜ, Stand 03-24: keine Saisondefinition gefunden schwach01.07. bis 30.11. zwischen 12°10' und 35° Nord sowie 55° und 100° WestWeltweitklausel / Zusatzbedingungen Karibik und Fahrtgrenzen 2025 (Trinity Marine)
Kasko
BergungskostenBergung, Hebung und Wrackentsorgung werden schnell sechsstellig, die Behörde ordnet sie an. teils2,5 Mio. € im Premium (Basis-Plus 1 Mio. €, Basis bis zur Versicherungssumme), und nur, wenn ein Staat oder die zuständige Behörde die Bergung, Wrackbeseitigung oder Entsorgung veranlasst oder angeordnet hatAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-5.2 gutUnbegrenztPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 4 Nr. 2, Aufwendungen für Bergung, Hilfsleistungen Dritter und Wrackbeseitigung: „Dieser Aufwendungsersatz wird nicht auf die Versicherungssumme angerechnet", nach § 7 auch ohne Selbstbeteiligung. In der separaten Yacht-Totalverlust-Deckung (Teil A1 § 1 Nr. 3) gilt dieselbe Regel, dort aber mit 10 % Selbstbehalt auch auf den Aufwendungsersatz (Teil A1 § 5) gut5 Mio. €HKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 11.1, zweifache Versicherungssumme oder 5 Mio. €, je nachdem, welcher Betrag höher ist teils2 Mio. €PREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, prämienfreie Mitversicherung von Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten bis 2.000.000 € gut5 Mio. €Firmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 10, Ersatz zusätzlich zur Versicherungssumme bis 5.000.000 € gutUnbegrenztYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffern 3.2 und 3.2.2, Bergekosten, auch erfolglose, werden „auch insoweit erstattet, als sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung" die Versicherungssumme übersteigen teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Boote älter als 25 Jahre versicherbarDie klassische Fahrtenyacht ist selten neu. Viele Konzepte zeichnen sie nur mit Auflagen, oder nehmen dafür das Rigg heraus. gutJaAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM, die Bedingungen kennen keine Altersgrenze für das Fahrzeug; begrenzt sind nur einzelne Bausteine (Maschinenanlage 10 Jahre, Osmose 48 Monate) teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gutJaHKVA-Angebot vom 02.06.2026; HKVA AVB Yachtkasko 2024, keine Altersgrenze in den Bedingungen teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gutJa; eine Altersgrenze für das Fahrzeug nennen die Kasko-Bedingungen nichtEigene Sichtung der Firmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022: keine Altersgrenze für das Fahrzeug gefunden gutJa; eine Altersgrenze für das Fahrzeug nennen die Yacht-Kasko-Bedingungen nicht. Begrenzt ist allein die zubuchbare Maschinenschaden-Deckung, sie gilt für Maschinen bis zu einem Alter von 15 JahrenEigene Sichtung der Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker: keine Altersgrenze für das Fahrzeug gefunden; Schomacker-Angebot HYV vom 11.08.2026, Abschnitt „Erweiterte Maschinenschaden-Deckung“: „Es ist wichtig zu beachten, dass die Deckung für Maschinen bis zu einem Alter von 15 Jahren gilt.“ teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Kosten erfolgloser AufwendungenWer sein Boot vor dem Schaden retten will und dabei Geld ausgibt, bleibt sonst darauf sitzen, auch wenn der Versuch scheitert. gutUnbegrenztAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-5.1, auch erfolglose Aufwendungen werden ersetzt, „auch wenn die Aufwendungen zusammen mit der Entschädigung die vereinbarte Versicherungssumme übersteigen" gutUnbegrenztPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 4 Nr. 2, der Versicherer ersetzt gebotene Aufwendungen zur Abwendung oder Minderung des Schadens, „auch wenn sie erfolglos geblieben sind" gutUnbegrenztHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 10 Schadenminderungskosten gutUnbegrenztPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 8.1, mitversichert sind Aufwendungen, „auch erfolglose" gutUnbegrenztFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 9.1, Aufwendungen „auch erfolglose" gutUnbegrenztYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 3.2 teilsBis 25.000 €Wassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024
Einhandsegeln mitversichertAuf langen Etappen schläft die Crew. Wer Einhand ausschließt, schließt die halbe Langfahrt aus. gutJaAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), die Ausschlussliste A-6 nennt Einhandfahrten nicht; eine Mindestbesatzung fordern die Bedingungen nicht gutJaPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 3 All-Gefahren-Deckung; § 5 nennt Einhandfahrten nicht als Ausschluss gutJaHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 4.1, All-Gefahren-Deckung vorbehaltlich der Ausschlüsse in Ziffer 5, die diesen Fall nicht nennen gutJaPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 2 Allgefahrendeckung; die Ausschlussliste in Ziffer 9 nennt diesen Fall nicht gutJaFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 3.1 Allgefahren-Deckung; die Ausschlüsse in Ziffer 4 nennen Einhandfahrten nicht gutJa. Die Yacht-Kasko-Bedingungen enthalten eine All-Gefahren-Deckung und nennen Einhandfahrten nicht als Ausschluss; eine Mindestbesatzung verlangen die Bedingungen nichtYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 3.1 All-Gefahren-Deckung; die Ausschlüsse in Ziffer 4 nennen Einhandfahrten nicht gutJaWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, § 3 Nr. 1 All-Gefahren-Deckung; die Ausschlüsse nennen diesen Fall nicht
Einhandsegeln auch im zugekauften Übersee-GebietEin Fahrtgebiet für Übersee wird einzeln zugekauft, und mit ihm können Klauseln kommen, die im Grundwerk nicht stehen. gutJa, dieselbe Deckung wie im HeimatrevierAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), das weltweite Fahrtgebiet ist Teil des Tarifs und kein Zukauf mit eigenen Bedingungen; die Ausschlussliste A-6 nennt Einhandfahrten nicht, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Verzicht auf den Einwand der groben FahrlässigkeitGrobe Fahrlässigkeit macht den Schaden nicht zum Ausschluss, sie erlaubt dem Versicherer, die Leistung nach § 81 VVG entsprechend der Schwere des Verschuldens zu kürzen, bis auf null. Auf einer Langfahrt liegt genau dort das Risiko: die veraltete Seekarte, das ungeprüfte Rigg, der zu früh angetretene Schlag vor einer angekündigten Front. Der Schaden selbst ist gedeckt, die Frage ist, wie viel davon ankommt. Deshalb sagt diese Zeile mehr über die Auszahlung aus als die Höhe der Versicherungssumme. gutVerzicht auf die Kürzung bis zu einer Schadenhöhe von 50 % der Versicherungssumme, außer die Schadenursache liegt in Diebstahl, Alkohol- oder Drogenkonsum; darüber hinaus wird nach der Schwere gekürztAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-7 teilsBis 10.000 € Gesamtschadenhöhe, darüber bleibt die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens möglich; in der separaten Yacht-Totalverlust-Deckung gilt der Kürzungsvorbehalt ohne diese VerzichtsgrenzePantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 6, „Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu EUR 10.000 verzichtet der Versicherer auf diesen Einwand"; Teil A1 § 4 Nr. 2 kennt keinen entsprechenden Verzicht teilsBis 10.000 € SchadenhöheHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 12 schwachKein Verzichtsbetrag: Ziffer 15.2 erlaubt die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens, ohne die Verzichtsgrenze, die die übrigen Werke an dieser Stelle nennenPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 15.2: „Führt der Versicherungsnehmer, der berechtigte Schiffsführer oder ein Insasse den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.“ Ein Verzichtssatz fehlt in dieser Ziffer teilsBis 10.000 € SchadenhöheFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 5, „Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu EUR 10.000,-- wird auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet" teilsIn den Yacht-Kasko-Bedingungen nicht vorgesehen: Ziffer 4.1 erlaubt die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens. Die alternativ wählbaren Yacht-Kasko-Sonderbedingungen (YKS 2011) sehen nach acht schadenfreien Jahren beim selben Versicherer einen Verzicht bei Schäden bis 20 % der Versicherungssumme vor, höchstens 10.000 €Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 4.1; Yacht-Kasko-Sonderbedingungen (YKS 2011), Ziffer 3; Besondere Bedingungen SFR 040 SR 2002 RÜ, Ziffer 3, wonach der Wechsel in die Sonderbedingungen jederzeit schriftlich beantragt werden kann teilsBis 10.000 € Gesamtschadenhöhe, darüber bleibt die Kürzung nach der Schwere des Verschuldens möglichWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, § 12 Herbeiführung des Versicherungsfalls, „Bei Schadenfällen mit einer Gesamtschadenhöhe von bis zu 10.000 EUR verzichtet der Versicherer auf diesen Einwand"
ErsatzbootWenn die Yacht wochenlang in der Werft liegt, steht die Reise still. schwachNein, weder die Kaskobedingungen noch die Assistance-Zusatzbedingungen sehen ein Ersatzboot vor. Organisiert werden Lagerung und Transport am Schadenort bis 1.500 € sowie die Rückführung, nicht die AnmietungAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG) und ZB Assistance Wassersportkasko Premium (ZB Assistance WSK 1-2025nam), kein Ersatzboot in A-3 der Assistance-Bedingungen gutJa, bei notwendigem Werftaufenthalt über 5 Tage, alternativ zu den Übernachtungs- und Rückreisekosten, im selben Rahmen von 5.000 € und für die Dauer der ursprünglich geplanten ReisePantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 4 Nr. 5 Satz 2 gutJa, bei Werftaufenthalt über 5 Tage, alternativ zu den Übernachtungs- und Rückreisekosten, für die Dauer der geplanten ReiseHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffern 4.4 und 7.8 teilsIn den uns vorliegenden Bedingungen nicht vorgesehen: Ziffer 5.3 nennt allein die Kosten eines Ersatzschiffführers bis 1.500 €, eine Anmietung ist dort nicht geregeltPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 5.3; eigene Sichtung der Ziffern 5.1 bis 5.4, kein Ersatzboot gefunden teilsIn den uns vorliegenden Bedingungen nicht genanntEigene Sichtung der Firmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffern 3, 7, 9 und 10: kein Ersatzboot und keine Anmietung gefunden teilsIn den uns vorliegenden Bedingungen nicht genanntEigene Sichtung der Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB), der Yacht-Kasko-Sonderbedingungen (YKS 2011) und der Besonderen Bedingungen SFR 040 SR 2002 RÜ: kein Ersatzboot und keine Anmietung gefunden teilsIn den uns vorliegenden Bedingungen nicht genannt; geregelt sind Notreparatur, Rücktransfer der Crew und ein Ersatzschiffsführer bis 10.000 €Wassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, Ziffern 5.3 und 6; eigene Sichtung, kein Ersatzboot gefunden
Hotelkosten bei unbewohnbarem BootNach einem Brand oder Wassereinbruch braucht die Crew ein Dach. teils100 € je Person und Nacht, max. 3 Nächte und höchstens 1.500 € je Ereignis, bei Diebstahl, Totalschaden oder einer von einem Sachverständigen festgestellten Unbewohnbarkeit; die Heimreise kommt mit bis zu 1.500 € je Person und 5.000 € je Ereignis dazuZB Assistance Wassersportkasko Premium (ZB Assistance WSK 1-2025nam), Ziffer A-3.3.7 a und b gut150 € je Person und Nacht, max. 7 Tage, Übernachtung und Rückreise zusammen bis 5.000 €, ohne Selbstbehalt; Voraussetzung ist, dass ein von den Versicherern beauftragter Sachverständiger das Fahrzeug für nicht bewohnbar hält und das Boot auf der Reise nicht verchartert warPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 4 Nr. 5; Selbstbehaltsfreiheit nach § 7 teils100 € je Person, max. 3 Tage und höchstens 1.500 €, Rückreise zusätzlich bis 1.500 € je Person, max. 5.000 €HKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffern 4.4 und 7.8 gut250 € je Person, max. 2.000 € für die Crew, die Unbewohnbarkeit stellt der vom Versicherer beauftragte Sachverständige festPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 5.2 gut150 € je Zimmer, max. 5.000 €Firmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 9.3, insgesamt bis 5.000 €, Hotelkosten je Zimmer und Nacht höchstens 150 € gutBis 260 € je Besatzungsmitglied, max. 1.300 € je Schadenfall, wahlweise als Übernachtungs- oder RückreisekostenBesondere Bedingungen SFR 040 SR 2002 RÜ, Ziffer 2 gutMax. 10.000 €, dazu eine Notreparatur bis 5.000 €Wassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024
Rückführung in den HeimathafenWenn die Reise endet, muss das Boot noch zurück. gutBis 5.000 € je Ereignis, Transport in den Heimathafen, Voraussetzung ist, dass das Boot am Schadenort nicht binnen drei Wochen fahrbereit wird und die Reparatur nicht mehr kostet als ein gleichwertiges Gebrauchtboot. Ersatzskipper zusätzlich bis 100 € am Tag, max. 5.000 €ZB Assistance Wassersportkasko Premium (ZB Assistance WSK 1-2025nam), Ziffern A-3.3.8 und A-3.3.9 teilsIn der Kasko nicht, dort gibt es nur Pannenhilfe bis 10.000 € für das Schleppen zum nächstgelegenen Reparaturort, nicht in den Heimathafen. Eine Rückführung leistet allein die separate Insassen-Unfall-Versicherung bis 10.000 €, und nur wenn ein Unfall den Schiffsführer ins Krankenhaus gebracht hat und kein Ersatzskipper verfügbar istPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 4 Nr. 3 und Nr. 5, die Kaskoleistungen enden am nächstgelegenen Reparaturort gutMax. 5.000 €, Ersatzskipper bis 100 € je Tag oder Transport der Yacht zum HeimathafenHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffern 4.4 und 7.8 teilsMax. 1.500 €, und nur als Ersatzschiffführer für die Überführung zum Ausgangshafen, wenn der Schiffsführer länger als drei Wochen ausfälltPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 5.3 gutMax. 5.000 €Firmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 9.3, Übernachtung, Rückreise und Rücküberführung zum Heimathafen zusammen bis 5.000 € teilsEine Rückführung des Fahrzeugs ist in den uns vorliegenden Bedingungen nicht genannt; ersetzt werden wahlweise Übernachtungs- oder Rückreisekosten der Crew zum Heimathafen bis 260 € je Besatzungsmitglied, höchstens 1.300 € je SchadenfallBesondere Bedingungen SFR 040 SR 2002 RÜ, Ziffer 2; eigene Sichtung der Yacht-Kasko-Bedingungen (YKB): keine Regelung zur Rücküberführung des Fahrzeugs gefunden gutErsatzschiffsführer bis 10.000 €, dazu Rücktransfer der Crew bis 5.000 € bei Totalschaden oder nicht zeitnaher ReparaturWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, Ziffern 5 c und 6
Wählbarer SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist keine Vorgabe, sondern Ihr Hebel: Wer bereit ist, kleine Schäden selbst zu tragen, senkt damit den Beitrag. Entscheidend ist deshalb nicht der niedrigste, sondern die Spanne, wie weit Sie nach oben und unten gehen dürfen. Die Zahl nennt die höchste wählbare Stufe. gutFrei wählbar bis 10.000 €, er entfällt bei Beibooten, Trailern, persönlichen Effekten, Inspektionskosten nach Grundberührung, reinen Assistanceleistungen sowie bei Totalverlust und Einbruchdiebstahl und sinkt nach fünf schadenfreien Jahren um 50 %AVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffern A-4.1 bis A-4.4 gutBis 7.500 €, dafür entfällt der Selbstbehalt ganz bei Totalverlust, Einbruchdiebstahl, Brand, Blitzschlag, persönlichen Effekten und von Dritten allein verschuldeten Kollisionen mit dem stillliegenden Boot; an Beibooten, Trailern und Lagerböcken gilt fest 300 €Pantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 7 gutBis 7.500 €, nach vier schadenfreien Jahren halbiert er sich einmalig bis auf höchstens 2.500 €; für Trailer und Lagerblöcke gelten 250 €, für elektrische Hauptantriebe und Akkus 25 %, mindestens 2.500 €HKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffern 8.4 bis 8.6 und 20 teilsBis 4.000 €, gestaffelt nach Fahrtgebiet, im weltweiten Bereich C sind mindestens 3.000 € vorgegebenPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gutBis 15.000 €, an Beibooten, Trailern und Lagerböcken 150 €; keine Selbstbeteiligung bei Totalverlust, Einbruchdiebstahl, persönlichen Effekten, Brand und BlitzschlagWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, Ziffer 7
Online-SchadenanzeigeAus der Karibik ist ein Formular einfacher als ein Telefonat zur deutschen Bürozeit. gutJaEigene Angabe: Online-Schadenmeldung auf nammert.com teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Unbemanntes Stillliegen an offener KüsteAuf Langfahrt bleibt das Boot manchmal allein zurück. gutJaAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), A-6 nennt unbemanntes Stillliegen nicht als Ausschluss, A-2.1 nennt keine Bemannungspflicht gutJaPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 3, „Der Versicherer trägt alle Gefahren, denen die versicherten Sachen während der Dauer der Versicherung ausgesetzt sind"; die Ausschlussliste in § 5 nennt unbemanntes Stillliegen nicht gutJa. Ausgeschlossen sind nur Schäden, die durch mangelhafte oder fehlende Vertäuung und Verankerung vor offener Küste verursacht werden; „vor offener Küste" ist dabei als Bereich bis 20 Seemeilen vor dem Festland definiertHKVA Kaskobedingungen 2024, Ziffer 4.1 All-Gefahren-Deckung vorbehaltlich der Ausschlüsse in Ziffer 5; Ausschlussliste in Ziffer 5 („mangelhafte oder fehlende Vertäuung und Verankerung vor offener Küste"); Ziffer 22 Allgemeine Definitionen; ein Ausschluss für unbemanntes Stillliegen ist nicht enthalten gutJaPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, die Ausschlussliste in Ziffer 9 nennt unbemanntes Stillliegen nicht gutJaFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 3.1 Allgefahren-Deckung; die Ausschlüsse in Ziffer 4 nennen unbemanntes Stillliegen nicht gutJaYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 3.1, „Der Versicherer ersetzt alle Schäden und Verluste (All-Gefahren-Deckung)"; Ziffer 4 nennt diesen Fall nicht teilsJa, aber nur bis 48 Stunden, darüber hinaus sind Schäden bei unbemanntem Stillliegen vor offener Küste ausgeschlossenWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024
PiraterieAuf einigen Routen keine theoretische Frage. schwachNein, Piraterie ist keine der benannten Gefahren unserer Kasko; terroristische und politische Gewalthandlungen sind ausgeschlossen. Versichert bleiben Diebstahl, Einbruchdiebstahl und mut- oder böswillige Handlungen unberechtigter PersonenAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffern A-3.1.1 bis A-3.1.4 und A-6.1.5 gutJaPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 3 All-Gefahren-Deckung, § 5 ohne Piraterieausschluss; Teil E § 5 Nr. 1 nennt Piraterie ausdrücklich unter den anzeigepflichtigen Schadenfällen, anders als bei Unterschlagung und Betrug ohne den Zusatz „sofern gesondert vereinbart". In den Gebieten der Kriegs-, Streik- und Beschlagnahme-Ausschlussliste besteht dennoch kein Schutz schwachNein, Schäden infolge von Piraterie sind ausgeschlossen; Piraterie ist dort als Wegnahme des Fahrzeugs oder versicherter Gegenstände unter Anwendung von Gewalt oder Drohung definiert, während das Fahrzeug in Fahrt oder auf Reede liegtHKVA Weltweitklausel 2024, Buchstabe c) schwachNein, Schäden durch Seeräuberei im Sinne von Art. 101 des UN-Seerechtsübereinkommens sind ausgeschlossen, samt Folgeschäden; ausgenommen nur die Fahrtgebiete A und A1PREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 9.13 gutJaFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 3.1 Allgefahren-Deckung; die Ausschlüsse in Ziffer 4 nennen Piraterie nicht gutJaYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 3.1, „Der Versicherer ersetzt alle Schäden und Verluste (All-Gefahren-Deckung)"; Ziffer 4 nennt diesen Fall nicht gutJaWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, § 3 Nr. 1, All-Gefahren-Deckung, die Ausschlüsse nennen Piraterie nicht
Orca-SchädenVor Gibraltar und Portugal seit Jahren ein reales Risiko am Ruder. gutJa, als Unfall im Sinne der Kollision mit einem schwimmenden GegenstandAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-3.1.1 gutJaPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 3, All-Gefahren-Deckung ohne Ausschluss für Meerestiere gutJaHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 4.1, All-Gefahren-Deckung vorbehaltlich der Ausschlüsse in Ziffer 5, die diesen Fall nicht nennen gutJaPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 2 Allgefahrendeckung; die Ausschlussliste in Ziffer 9 nennt diesen Fall nicht gutJaFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 3.1 Allgefahren-Deckung; die Ausschlüsse in Ziffer 4 nennen diesen Fall nicht gutJaYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 3.1, „Der Versicherer ersetzt alle Schäden und Verluste (All-Gefahren-Deckung)"; Ziffer 4 nennt diesen Fall nicht gutJaWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, § 3 Nr. 1 All-Gefahren-Deckung; die Ausschlüsse nennen diesen Fall nicht
Maschinenschäden aus Material- und BedienfehlernDer Motor ist das teuerste Einzelteil an Bord. Die meisten Kaskowerke zahlen dort nur, wenn eine benannte Gefahr wie Brand oder Kollision den Schaden verursacht hat, der Lagerschaden nach einem Bedienfehler bleibt beim Eigner. schwachAls Maschinenanlagen-Zusatzdeckung zubuchbar, Hauptantrieb samt Getriebe, Welle und Propeller, Hilfsaggregate, Pumpen, Winschen, dazu Falschbetankung. Aber: Die Aggregate scheiden aus der Deckung aus, sobald sie älter als 10 Jahre sind, für das Beispielboot von 2001 ist der Baustein damit nicht verfügbarAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffern A-14.1 und A-14.2.1 schwachNein, Schäden an der Maschinenanlage sind ausgeschlossen, außer sie sind durch Unfall, Brand, Sengen, Schmoren, Kurzschluss, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Diebstahl oder Vandalismus verursachtPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 5 Nr. 8 schwachNein, Schäden an der Maschinenanlage werden nur ersetzt, wenn sie durch Unfall des Fahrzeugs, Brand, Sengen, Schmoren, Blitzschlag, Explosion, höhere Gewalt, Vandalismus oder Diebstahl verursacht wurdenHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 5.2.1 teilsTeilweise: Die Maschinenanlage gehört zur versicherten Sache und fällt unter die Allgefahrendeckung. Ausgeschlossen sind Konstruktions-, Fabrikations- und Materialfehler sowie Abnutzung, aber nur am unmittelbar betroffenen Teil; Folgeschäden daraus sind mitversichert. Einen eigenen Ausschluss für Bedienfehler enthalten die Bedingungen nichtPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffern 2, 3.1 und 9.4; eigene Sichtung der Ausschlussliste in Ziffer 9: kein Maschinen- oder Bedienfehlerausschluss gefunden schwachNein, Schäden an der maschinellen Einrichtung sind ausgeschlossen, außer sie sind Folge eines plötzlich, unfallartig und von außen einwirkenden Ereignisses wie Sturm, höhere Gewalt, Unfall, Brand, Sengen, Schmoren, Kurzschluss, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder VandalismusFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 4.2.11 schwachNein, Schäden an der maschinellen Einrichtung sind ausgeschlossen, außer sie sind durch Brand, Sengen, Schmoren, Kurzschluss, Blitzschlag, Unfall, Explosion, höhere Gewalt, Sturm, Diebstahl, Raub, Vandalismus, Sinken, Kentern, Strandung, ein Leck oder einen Zusammenstoß entstanden. Alle übrigen Maschinenschäden sind nur bis 36 Monate nach Fertigstellung von Yacht oder Motor mitversichert. Die zubuchbare Maschinenschadenklausel 2008 gilt nur, solange die maschinelle Einrichtung nicht älter als 15 Jahre ist, für das Beispielboot von 2001 ist sie damit nicht verfügbarYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 4.11; Maschinenschadenklausel 2008, Ziffern 2 und 3; Schomacker-Angebot HYV vom 11.08.2026, Abschnitt „Erweiterte Maschinenschaden-Deckung“ schwachNein, Betriebsschäden an Maschinenanlage und Getriebe sowie Schäden aus mangelhafter oder fehlerhafter Bedienung sind ausgeschlossenWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, Ausschlüsse zu § 3
OsmoseschädenDie Blasenbildung im Unterwasserschiff wird erst beim Kranen sichtbar, und die Sanierung liegt im fünfstelligen Bereich. In Standardwerken ist sie fast immer ausgeschlossen. teilsMitversichert, aber nur für Boote bis zu einem Alter von 48 Monaten, beim Beispielboot von 2001 greift die Deckung nichtAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-6.2 h schwachNein, Osmose ist ausdrücklich ausgeschlossen; der Ausschluss greift nur dann nicht, wenn der Schaden durch Sinken, Brand, Kurzschluss oder Mastbruch entstanden ist. Für das Beispielboot von 2001 leisten allerdings auch die Anbieter mit einer 48-Monats-Regelung nicht, NAMMERT eingeschlossenPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 5 Nr. 2 teilsInnerhalb von 48 Monaten nach dem 31. Dezember des Baujahres vor der Erstwasserung, und nur, wenn das Boot zur Verhütung von Osmose behandelt wurdeHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 4.3 schwachNein, Schäden durch Osmose sind ausgeschlossen. Für das Beispielboot von 2001 leisten allerdings auch die Anbieter mit einer 48-Monats-Regelung nicht, NAMMERT eingeschlossenPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 9.5 schwachNein, Schäden durch Sonneneinwirkung und Osmose sind ausgeschlossen. Für das Beispielboot von 2001 leisten allerdings auch die Anbieter mit einer 48-Monats-Regelung nicht, NAMMERT eingeschlossenFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 4.2.3 teilsNur wenn der Schaden in den ersten 48 Monaten nach Fertigstellung sichtbar wird, die Yacht vor der Erstwasserung einen Osmoseschutzanstrich vom Fachbetrieb erhielt und Gewährleistungsansprüche erfolglos bliebenYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffer 4.3 teilsNur wenn der Schaden in den ersten 48 Monaten nach Fertigstellung des Fahrzeugs sichtbar wird, das Fahrzeug vor der Erstwasserung einen Osmoseschutzanstrich vom Fachbetrieb erhielt und Gewährleistungsansprüche erfolglos bliebenWassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, Ausschlussliste zu § 3
Persönliche Effekten an BordElektronik, Sextant, Werkzeug, Kleidung, auf einer Langfahrt lebt der Hausrat an Bord. Die Grenze ist meist ein fester Betrag, kein Anteil am Bootswert. gut3 % der Versicherungssumme, mindestens 1.000 € und höchstens 6.000 €, ohne SelbstbehaltAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffern A-9.4 und A-4.2 teilsMax. 5.000 € je Schadenfall, dafür ohne SelbstbehaltPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 1 Satz 2; Selbstbehaltsfreiheit nach § 7 gutBis 5 % der Versicherungssumme, höchstens 6.000 €, Einzelwerte über 500 € sind gesondert anzuzeigenHKVA AVB Yachtkasko 2024, Ziffer 1.1.2 gutBis 10.000 €, wenn sie im Antrag mit eigener Versicherungssumme deklariert sindPREUSS-Yachtkasko-Bedingungen Form 2020/11, Ziffer 3.2 teilsPrämienfrei bis 2 % der Versicherungssumme, höchstens 5.000 €Beiblatt zum Antragsdokument (FIRMENICH/WECOYA), Abschnitt Yacht-Kasko-Versicherung: „Persönliche Effekten prämienfrei bis zu 2 % der Versicherungssumme (max. 5.000,00 EUR) mitversichert“ teilsAutomatisch bis 2 % der Versicherungssumme, höchstens 2.000 € für Fahrzeuge mit Kajüte, wenn die Police keine eigene Summe nenntYacht-Kasko-Bedingungen (YKB), Schomacker, Ziffern 2.1.3 und 2.2 teilsBis 2,5 % der Versicherungssumme beitragsfrei; höhere Anteile bis 10 % gegen Prämienzuschlag von 5 bis 15 %Wassersportkaskobedingungen Trinity Marine, Stand 01/2024, § 3 Nr. 3
Wartezeit bis zur Zahlung bei DiebstahlNach einem Diebstahl steht der Eigner ohne Boot da und zahlt weiter Liegeplatz und Kredit. Entscheidend ist deshalb nicht nur, ob gezahlt wird, sondern wann. gutKeine Wartefrist in den Bedingungen, gezahlt wird nach Abschluss der PrüfungAVB Wassersport-Kaskoversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), A-9 und A-10 nennen keine Frist für Diebstahlfälle teilsFrühestens 2 Monate ab Schadenmeldung, in der separaten Yacht-Totalverlust-Deckung erst nach 4 MonatenPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil A Yacht-Kasko-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 10 Nr. 2; Teil A1 § 7 Nr. 2 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Haftpflicht
Öffentlich-rechtliche Ansprüche über den USchadG-Fall hinausOrdnet eine Behörde etwas per Verwaltungsakt an, ist das kein privatrechtlicher Schadenersatzanspruch. Drei Werke holen davon per Sonderklausel die USchadG-Sanierung zurück: unseres, Schomacker und Trinity. Pantaenius und HKVA brauchen eine solche Klausel nicht, weil ihre Grundklausel die Verengung auf Ansprüche privatrechtlichen Inhalts gar nicht erst enthält. Preuss verengt die Grundklausel und hat keine Einschlussklausel. Alles jenseits des USchadG, etwa eine behördlich angeordnete Wrackbeseitigung ohne Umweltschaden, bleibt in den Werken mit dieser Verengung außen vor. teilsTeilweise, Sanierungspflichten nach dem USchadG sind über A-10.1 ausdrücklich mitversichert (mit den Ausschlüssen in A-10.4). Sonstige öffentlich-rechtliche Anordnungen erfasst die Grundklausel nicht, weil sie auf Ansprüche „privatrechtlichen Inhalts" beschränkt ist.AVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-1.1.1 (Grundklausel) und A-10.1 bis A-10.4 (USchadG) gutJa, ohne diese Verengung, die Grundklausel nennt „gesetzliche Haftpflicht-Bestimmungen" ohne den Zusatz „privatrechtlichen Inhalts". Eine USchadG-Sonderklausel braucht das Werk deshalb nicht; es enthält auch keine.Pantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil B Yacht-Haftpflicht-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 1 Nr. 1, ohne den Zusatz; das Werk nennt USchadG und Umweltschäden an keiner Stelle gutJa, ohne diese Verengung: Die Grundklausel nennt „gesetzliche Haftpflichtbestimmungen“ ohne den Zusatz „privatrechtlichen Inhalts“. Eine eigene USchadG-Klausel enthält das Werk nicht, die Einschränkung, die eine solche Klausel nötig macht, aber auch nicht.AHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffer 1.1, ohne den Zusatz „privatrechtlichen Inhalts“; dieser Zusatz steht dort allein in Ziffer 6.1 zur Haftpflichtschaden-Ausfalldeckung; eigene Sichtung des Werks, keine USchadG-Klausel gefunden schwachNein: Die Grundklausel ist auf Ansprüche „privatrechtlichen Inhalts“ beschränkt, eine eigene USchadG-Einschlussklausel enthält das Werk nicht. Ziffer 7.10 (a) nimmt Ansprüche wegen Umweltschäden nach dem USchadG zusätzlich heraus; dieser Ausschluss gilt nach seinem letzten Satz allerdings „nicht im Rahmen der Versicherung privater Haftpflichtrisiken“.esa AHB 2008 071218 (Preuss), Ziffer 1.1; esa Haftpflicht-Bedingungen (Preuss), Ziffer 7.10 (a) samt Schlusssatz; eigene Sichtung des Werks, keine USchadG-Einschlussklausel gefunden teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsTeilweise, Ziffer 5 schließt USchadG-Sanierungspflichten „abweichend von § 1 Ziffer 1" ein, mit eigener Versicherungssumme. Darüber hinaus greift die Verengung der Grundklausel.Yacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Schomacker, § 1 Ziffer 1 und Ziffer 5 teilsTeilweise, A2-2.1 versichert USchadG-Sanierungspflichten „abweichend von A1-3.1". Sonstige öffentlich-rechtliche Anordnungen bleiben ausgeschlossen.Trinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, A1-3.1 (Grundklausel) und A2-2.1 (USchadG)
Höchste DeckungssummeBei einem schweren Personenschaden entscheidet diese Zahl über das Privatvermögen. gut50 Mio. €, bei Personenschäden ist die Entschädigungsleistung allerdings pauschal auf 25 Mio. € begrenzt, je entschädigungspflichtige Person auf 15 Mio. €AVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-13.1.1 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Gesamtleistung je VersicherungsjahrNach dem ersten Großschaden zählt, was für den zweiten übrig ist. gut100 Mio. €, das Zweifache der vereinbarten VersicherungssummeAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-13.1.2 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gut60 Mio. €, das Doppelte der Versicherungssumme, inklusive aller KostenAHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffer 4.4 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teils30 Mio. €Yacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, Abschnitt VII Ziffer 2: die Entschädigungsleistungen aller Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres sind auf das Zweifache der vereinbarten Versicherungssummen begrenzt; bei 15 Mio. € Deckungssumme sind das 30 Mio. € teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
GeltungsbereichDie Haftpflicht muss dorthin reichen, wo das Boot fährt. gutWeltweitAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-7.1, Auslandsschäden sind eingeschlossen; nur die Skipperhaftung ist nach A-1.2 Abs. 4 b auf Europa und das Mittelmeer begrenzt teilsAusgewähltes Fahrtgebiet, im vorliegenden Angebot europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee zwischen 28° und 67° Nord sowie Mittelmeer, jeweils mit Länderausschlüssen; die Skipperhaftpflichtdeckung gilt nach den Bedingungen dagegen weltweitPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil B Yacht-Haftpflicht-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 3, „Die Versicherung gilt für das in der Police genannte Fahrtgebiet." Gelegentliches und ungeplantes Überschreiten der Fahrtgrenzen ist mitversichert, aber unverzüglich zu melden und kann eine Zuschlagsprämie auslösen; weltweit gilt allein die Skipperhaftpflichtdeckung nach § 2 Nr. 5, dazu die Insassen-Unfall-Deckung gutWeltweitAHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffer 2, „Der Versicherungsschutz gilt weltweit." gutWeltweit, für die USA, US-Territorien und Kanada gilt innerhalb der Deckungssumme eine Grenze von 2 Mio. € pauschal und 1 Mio. € je geschädigte Personesa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss), Ziffer 7 gutWeltweitAntrag zur Yachtversicherung (FIRMENICH/WECOYA), Abschnitt Wassersport-Haftpflichtversicherung, „Geltungsbereich: sofern nicht anderweitig vereinbart - weltweit" gutWeltweit, „Schadenereignisse in der ganzen Welt", sofern die Police keine engeren Fahrtgrenzen nenntYacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, Ziffer 3 Auslandsschäden teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Entschädigung je einzelne PersonHäufig ist der Einzelfall deutlich unter der Gesamtsumme begrenzt. gut15 Mio. €AVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-13.1.1 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gutNicht je Person begrenzt (Gesamtgrenze 15 Mio. €)Yacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, Abschnitt VII Ziffer 1: die Entschädigungsleistung ist je Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt; eine Grenze je Person nennt das Werk für die Yacht-Haftpflicht nicht teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet
Mietsachschäden an SteganlagenDer häufigste Haftpflichtschaden überhaupt: das Anlegemanöver. gut100 Mio. € je Versicherungsjahr, die Höchstersatzleistung je Schadenereignis entspricht der Versicherungssumme, die Jahresleistung dem DoppeltenAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM, Ziffer A-1.5 (5) teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teils600.000 € je Versicherungsjahr (300.000 € je Schadenereignis), 150 € Selbstbehalt je FallBB zur Haftpflicht-Versicherung HKVA 2021, Ziffer 1 teils400.000 € je Versicherungsjahr (200.000 € je Schadenereignis), 250 € Selbstbehalt je Fallesa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss), Ziffer 6 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gutIn Höhe der Deckungssumme (15 Mio. €), 250 € Selbstbehalt je SchadenYacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, Ziffer 2 i) teils500.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres: 250 € Selbstbehalt je FallTrinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, Teil A1, Ziffer A1-6.8
Unbegrenzte SkipperhaftpflichtWer eine Charteryacht führt, haftet dafür, unabhängig von der eigenen Police. teilsIm Premium ohne Begrenzung von Motorleistung und Bootsgröße, dafür gilt sie nur in Europa und im gesamten Mittelmeer, nicht weltweit, ist auf 20 Mio. € begrenzt, wird subsidiär geleistet und deckt Schäden am gecharterten Boot selbst nicht. Im Basis-Plus zusätzlich auf die Größe des eigenen Bootes begrenzt, die Nutzung höchstens 30 TageAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-1.2 Abs. 3 b, Abs. 4 a bis d, Abs. 5 und Abs. 6 teilsDer Höhe nach unbegrenzt, in der Substanz nicht: Die Skipperhaftpflichtdeckung gilt nur subsidiär, sie zahlt erst, wenn keine Deckung aus der Police der Charteryacht besteht. Schäden an der gecharterten Yacht selbst sind nur gedeckt, wenn grobe Fahrlässigkeit von einer Behörde, einem Gericht oder in einem anerkannten Vergleich festgestellt ist, mit 2.500 € Selbstbehalt. Entgangene Chartereinnahmen des Vercharterers bis 20.000 €Pantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil B Yacht-Haftpflicht-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 2 Nr. 5 a) bis d) teilsNicht unbegrenzt: Mitversichert ist der private Gebrauch eines gecharterten Fahrzeugs bis 500 PS oder 250 m² Segelfläche, begrenzt auf die vereinbarte Charterdauer. Für die Beispielyacht mit 95 m² liegt die Grenze deutlich über der eigenen GrößeBB zur Haftpflicht-Versicherung HKVA 2021, Ziffer 4 schwachNicht unbegrenzt: nur für ein Fahrzeug derselben Art, das höchstens die Segelfläche oder Motorleistung des eigenen Bootes hat, und höchstens vier Wochen im Versicherungsjahresa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss), Ziffer 2 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsNicht unbegrenzt: In den Grundbedingungen nur für unentgeltlich geliehene Fahrzeuge und nur subsidiär. Erst die Premium-Klausel schließt gecharterte Yachten ein, Schäden aus grober Fahrlässigkeit an der Charteryacht bis 100.000 € je Schadenfall, 2.500 € Selbstbehalt, ebenfalls subsidiärYacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, samt Premium-Klausel zur Yacht-Haftpflicht-Versicherung (2019) schwachNicht unbegrenzt: Die Indikation nennt 100 PS und 40 m²; die Bedingungen begrenzen zusätzlich auf Europa und das Mittelmeer, höchstens 30 Tage Nutzung im Versicherungsjahr, schließen Wassermotorräder und Schäden am gecharterten Fahrzeug aus und leisten nur subsidiär. Für die Beispielyacht mit 95 m² liegt die Grenze unter der eigenen GrößeTrinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, Teil A1, Ziffer A1-1.1.2
Beiboot mitversichertDas Dinghi ist unterwegs das eigentliche Alltagsfahrzeug. gutJa, im Premium ohne Leistungsbegrenzung, eigenständige Fahrten ohne Zusammenhang mit dem Mutterschiff bis zehn Seemeilen Abstand; im Basis-Plus nur bis 10 m² Segelfläche oder 30 PSAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung BASIS Plus und PREMIUM, Ziffer A-1.3 gutJa, ohne BegrenzungPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil B Yacht-Haftpflicht-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 1 Nr. 2 c) und § 2 Nr. 1, Beibootgebrauch und Sport mit zum Fahrzeug gehörenden Wassersportgeräten sind eingeschlossen, „vorausgesetzt, dass dies im Zusammenhang mit dem Gebrauch des Fahrzeugs geschieht" gutJa, ohne BegrenzungAHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffer 1.2, eingeschlossen ist „die Haftpflicht aus Gebrauch von Beibooten des Fahrzeugs" teilsNur die Fahrten zwischen Yacht und Land auf kürzester Strecke sind enthalten; eigenständige Beibootfahrten brauchen einen kostenpflichtigen Einschlussesa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss), Ziffer 9; Preuss-Produktinformation zur Haftpflicht teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsJa, bis 50 PS, ohne Leistungsbegrenzung nur mit der Premium-KlauselYacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, samt Premium-Klausel zur Yacht-Haftpflicht-Versicherung (2019) teilsJa, aber nur bis 10 m² Segelfläche und 30 PS und nur für Beiboote des im Antrag genannten FahrzeugsTrinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, Teil A1, Ziffer A1-6.9
Gelegentliche Vermietung enthaltenWer die Yacht zwischendurch verleiht, verliert anderswo den Schutz. gutJa, bis 30 Tage im Versicherungsjahr ohne Berufsbesatzung, häufigere oder gewerbliche Vermietung ist einschließbar, wenn sie beantragt und im Versicherungsschein dokumentiert ist, dann subsidiärAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffern A-1.1.1 (2) und A-1.1.2 teilsNur nach vorheriger Vereinbarung: kommerzielle Nutzung als Bareboat- oder Skippercharter ist ohne vorherige Vereinbarung ausgeschlossenInformationsblatt zu Versicherungsprodukten (PYB), Fassung D/D/IPID PYB 0818, Abschnitt B Yacht-Haftpflicht, Deckungsbeschränkungen teilsNur nach besonderer Vereinbarung: Der Einsatz zu anderen als sportlichen oder Vergnügungszwecken, insbesondere Vercharterung, ist ausgeschlossen, sofern nicht besonders vereinbartAHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffer 5.1 teilsNur nach ausdrücklicher Erweiterung: Vermietung, Verleih und Vercharterung sind ausgeschlossen, sofern der Schutz nicht ausdrücklich darauf erweitert wurdeesa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss), Ziffer 1 teilsNur nach ausdrücklicher Vereinbarung: Vercharterung und Vermietung sind ausgeschlossen, solange in der Police kein ausdrücklicher Einschluss vereinbart ist; in einem Antrag an uns wurde die Bareboat-Vercharterung eingeschlossenFirmenich Kasko-Bedingungen (FKB), Stand 10/2022, Ziffer 4.2.7; FIRMENICH Haftpflicht-Produktinformationsblatt, Abschnitt „Was ist nicht versichert?" teilsNur nach ausdrücklicher Vereinbarung: Bareboatcharter und gewerbliche Nutzung sind mitversichert, wenn sie im Versicherungsschein ausdrücklich vereinbart sindYacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, samt Premium-Klausel zur Yacht-Haftpflicht-Versicherung (2019) teilsJa, aber nur gelegentlich, unentgeltlich und ohne Berufsbesatzung, und der Standort des Fahrzeugs muss in Europa liegenTrinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, Teil A1, Ziffer A1-1.1.1 (2)
KautionsleistungIm Ausland entscheidet die Kaution darüber, ob das Boot festgehalten wird. gut200.000 € bzw. Wert des Fahrzeugs, auch als Jahresgrenze, allerdings als kurzfristiges Darlehen, rückzahlbar nach Erstattung durch Dritte, spätestens einen Monat nach Auszahlung, und nur bei Beschlagnahme im AuslandAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung PREMIUM (Risikoträger Württembergische Versicherung AG), Ziffer A-16 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teils50.000 €, binnen zwölf Monaten zurückzuzahlenAHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffer 4.5; BB zur Haftpflicht-Versicherung HKVA 2021, Ziffer 2 (Sicherheitsleistung bei vorläufiger Beschlagnahme im Ausland) teils25.000 € und weltweit in der Deckungsform B, auf die sich der hier verglichene Beitrag bezieht; eigene Erhebung setzt das ausdrücklich abweichend von Ziffer 7.3 der Bedingungen fest. Die Grundbedingungen allein sehen 20.000 € und nur innerhalb Europas vor, das gilt für die günstigere Deckungsform A. Der Betrag wird auf die Schadenersatzzahlung angerechnetesa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss), Ziffer 7.3 teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet gut100.000 €, aber nur bei vorläufiger Beschlagnahme des Fahrzeugs in einem ausländischen HafenYacht-Haftpflicht-Bedingungen (YHB) 2019, Fassung 10-2024, samt Premium-Klausel zur Yacht-Haftpflicht-Versicherung (2019) teils50.000 €, wird auf die Schadenersatzzahlung angerechnet, ein Überschuss ist zurückzuzahlenTrinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, Teil A1, Kautionsklausel zu A1-6.11
ForderungsausfalldeckungDer umgekehrte Haftpflichtfall: Ein Dritter beschädigt Ihr Boot, ist aber nicht versichert oder zahlungsunfähig. Ohne diese Deckung bleibt der Schaden bei Ihnen, obwohl Sie ihn nicht verursacht haben. teilsAb Basis-Plus enthalten, im Rahmen der Deckungssumme (Basis-Plus 25 Mio. €, Premium 50 Mio. €), aber erst ab 2.500 € Schadenhöhe, nur gegen vollstreckbaren Titel und nachgewiesen gescheiterte Zwangsvollstreckung, und nur wenn der Schädiger seinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. In der Skipperhaftung ist die Deckung ausgenommen. Im Basis-Tarif fehlt sie ganzAVB Wassersport-Haftpflichtversicherung BASIS Plus und PREMIUM, Ziffern A-12.2 (Schwellenwert 2.500 €), A-12.3, A-12.4, A-12.5 (1) und A-1.2 Abs. 4 c teilsEnthalten und schon ab 1.000 € Schadenhöhe, aber ebenfalls nur gegen rechtskräftig vollstreckbaren Titel; nicht bei Vorsatz des Dritten und nicht, soweit ein anderer Versicherer oder Sozialhilfeträger leistet. Eine Wohnsitzvoraussetzung für den Schädiger nennt das Werk nichtPantaenius-Yacht-Bedingungen (PYB), Teil B Yacht-Haftpflicht-Bedingungen, Fassung D ESP/D/PYB/0818, § 2 Nr. 6 a) bis e) teilsEnthalten, aber erst für Schäden über 2.500 €, nur gegen vollstreckbaren Titel und nachgewiesen gescheiterte Zwangsvollstreckung, und nur wenn der Schädiger seinen festen Wohnsitz in Deutschland hatAHB Wassersportfahrzeuge HKVA 2021, Ziffern 6.1 bis 6.3; HKVA-Angebot vom 02.06.2026 teilsIn den uns vorliegenden Bedingungen nicht gefundenEigene Sichtung der esa AHB 2008 071218 und der esa Haftpflicht BB 2009/02 (Preuss): keine Forderungsausfall- oder Ausfalldeckung gefunden teilsDazu liegt uns keine öffentlich nachprüfbare Angabe aus dem Bedingungswerk vor. Fragen Sie den Punkt vor Abschluss beim Anbieter ab und lassen Sie sich die Klausel zeigen.Kein Bedingungswerk als Beleg; Angabe nicht wiedergegeben und nicht gewertet, nicht gewertet teilsNur mit der Premium-Klausel, nicht in den Grundbedingungen, dann bis zur Höhe der titulierten Forderung im Rahmen der Deckungssummen, mit 1.000 € Selbstbehalt. Verlangt einen vollstreckbaren Titel aus der EU, Norwegen oder der Schweiz, einen gescheiterten Vollstreckungsversuch und die Aushändigung der OriginalunterlagenPremium-Klausel zur Yacht-Haftpflicht-Versicherung (2019), Ziffer 2.1 bis 2.5 teilsEnthalten, ohne Mindestschadenhöhe, bis zur Höhe der titulierten Forderung im Rahmen der Versicherungssummen. Verlangt einen rechtskräftigen Titel aus der EU, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein und eine gescheiterte Vollstreckung; die Deckung gilt nur für Schäden durch ein Wassersportfahrzeug eines Dritten und nur für Schadenereignisse in diesen StaatenTrinity Marine Wassersport-Haftpflichtbedingungen, Teil A3, Ziffern A3-1 bis A3-5

Ohne eigene Fundstelle gilt die Angabe der Erhebung selbst (Eigene Erhebung, Angebote und Bedingungswerke vom 07.10.2025 bis 25.08.2026). Von Firmenich liegt uns kein Bedingungswerk vor, deshalb stützen sich diese Zellen allein auf das Angebot.

Erhobene Jahresprämien

Für dasselbe Boot, dieselbe Anfrage. Der Selbstbehalt steht dabei, ein niedriger Beitrag mit hohem Selbstbehalt ist kein niedriger Beitrag. Und wir sind hier nicht die Günstigsten: Wer nur auf die Zahl schaut, findet drei Angebote unter unserem. Was darin fehlt, steht in der Tabelle darüber.

Kasko

HKVA2.500 € Selbstbehalt · Fahrtgebiet weltweit · Versicherungssumme 100.200 € · 40 % Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt · Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer · eigene Erhebung 1.938,30 €
Preuss4.000 € Selbstbehalt · Fahrtgebiet C, weltweit nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und mit Sperrzeit in der Hurrikanzone · Versicherungssumme 100.000 € · 40 % Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt · Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer · eigene Erhebung 2.134,86 €
Pantaenius5.250 € Selbstbehalt · anderer Umfang: Angebot für die Karibik, nicht für weltweit · Versicherungssumme, Schadenfreiheitsrabatt und Steueranteil sind der Empfehlung nicht zu entnehmen · eigene Erhebung 2.910,14 €
NAMMERT2.500 € Selbstbehalt · Fahrtgebiet weltweit ohne Sperrzeit · Versicherungssumme 95.000 € · 40 % Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt · Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer · eigener Tarif, Stand August 2026 3.064,89 €
Trinity Marine2.500 € Selbstbehalt · Fahrtgebiet C weltweit nach den Fahrtgrenzen der JWLA-031 · Gesamtversicherungssumme 97.500 € · 40 % Schadenfreiheitsrabatt berücksichtigt · Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer · eigene Erhebung 4.362,54 €

Haftpflicht

NAMMERT50 Mio. € Deckungssumme · Geltungsbereich weltweit · Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer · eigener Tarif, Stand August 2026 129,00 €
Schomacker15 Mio. € Deckungssumme · Jahresbeitrag inklusive 1,50 € Gebühr und 19 % Versicherungsteuer, netto 145,00 € · anderer Umfang: Das Angebot vom 12.08.2026 gilt einer Segelyacht Hanse 460, Baujahr 2022, 110 m² Segelfläche, nicht der Beispielyacht · dieselbe Preisliste weist 10 Mio. € mit 139,83 € aus · Schomacker-Angebot HYV vom 12.08.2026 174,34 €
Trinity Marine20 Mio. € Deckungssumme, je Person höchstens 10 Mio. € · Geltungsbereich weltweit · Segelfläche bis 100 m² · Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer · eigene Erhebung 154,11 €
HKVA30 Mio. € Deckungssumme · Geltungsbereich weltweit · Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer · eigene Erhebung 210,29 €
Pantaenius15 Mio. € Deckungssumme · anderer Umfang: Angebot für europäische Binnengewässer, Nord- und Ostsee und Mittelmeer, nicht für weltweit · Jahresbeitrag inklusive gesetzlicher Versicherungsteuer und jährlicher Bearbeitungsgebühren · eigene Erhebung 222,69 €
Preuss15 Mio. € Deckungssumme, je Person höchstens 3 Mio. €, Hauptboot und Beiboot zusammen · Geltungsbereich weltweit · Deckungsform B mit 25.000 € Kaution weltweit, die Deckungsform A desselben Vorschlags kostet 226,10 € · Jahresbeitrag inklusive 19 % Versicherungsteuer · eigene Erhebung 278,46 €

zwei Anbieter haben keine Kaskodeckung angeboten, die Haftpflicht dagegen schon: Firmenich, kein Kaskoangebot zu unserer Anfrage. Schomacker, kein Kaskoangebot zu unserer Anfrage.

Wer da verglichen wird

Assekuradeur, Makler oder Vertreter: Die Rechtsform entscheidet mit, wer im Schadenfall entscheidet. Rechtsform und Sitz stehen im öffentlichen Vermittlerregister und lassen sich dort nachschlagen. Weitere Angaben zu den anderen Häusern, etwa Mitarbeiterzahl, Gründungsjahr oder Bewertungen, führen wir hier nicht mehr, weil wir sie nicht belegen können.

NAMMERT
Form
Assekuradeur
Sitz
Königs Wusterhausen bei Berlin
Pantaenius
Form
Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO
Sitz
Hamburg
HKVA
Form
Assekuradeur
Sitz
Bremen
Preuss
Form
Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO
Sitz
Göttingen
Firmenich
Form
Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 1 GewO
Sitz
Hamburg
Schomacker
Form
Versicherungsmakler nach § 34d Abs. 1 GewO
Sitz
Hamburg
Trinity Marine
Form
Assekuradeur
Sitz
Bremen

Sechs Klauseln im Klartext

Die Sätze, an denen eine Langfahrtdeckung im Schadenfall hängt, jeweils mit dem Wortlaut aus einem uns vorliegenden Bedingungswerk. Aufklappen, wenn Sie Ihren eigenen Vertrag danach durchsuchen wollen.

Warum eine gedeckte Gefahr trotzdem nur zum Teil gezahlt wird

Zwei Zeilen der Tabelle gehören zusammen, und man liest sie meist getrennt: was überhaupt gedeckt ist, und ob der Versicherer auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit verzichtet. Die erste sagt, ob ein Schaden unter den Vertrag fällt. Die zweite sagt, wie viel davon ausgezahlt wird.

Grobe Fahrlässigkeit ist kein Ausschluss. Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung in dem Verhältnis kürzen, das der Schwere des Verschuldens entspricht, in der Praxis 25 %, 50 %, 75 % oder gar nichts. Der Schaden bleibt versichert, die Auszahlung schrumpft.

Auf der Langfahrt sind das keine Randfälle, sondern der Alltag: die Seekarte, die im letzten Winter nicht aktualisiert wurde, das Rigg ohne Inspektion nach zwei Jahren Passatsegeln, der Schlag, der trotz angekündigter Front angetreten wird, der Ankerplatz vor einer offenen Küste bei drehendem Wind. Setzt die Yacht bei so einer Lage auf ein Riff, ist die Grundberührung in der Allgefahrendeckung enthalten, kürzt der Versicherer aber auf 20 %, sind bei 95.000 € fester Taxe 19.000 € gezahlt und 76.000 € offen. Dazu kommen Bergung und Wrackbeseitigung, die separat laufen.

In der Erhebung verzichten drei Anbieter gar nicht auf diesen Einwand, drei bis 10.000 € Schadenhöhe, bei einer Fahrtenyacht also im Bereich einer Rudersäule, nicht eines Rumpfschadens. Bei uns liegt die Grenze bei 50 % der Versicherungssumme. Wer eine Police prüft, sollte beide Zeilen nebeneinanderlegen: Eine breite Gefahrenliste ohne diesen Verzicht kann im selben Schaden weniger zahlen als eine engere mit ihm.

Was gilt eigentlich als Hurrikan? Und was verlangen Versicherer dann

Als Hurrikan gelten tropische Stürme, die vom National Hurricane Center oder vom Australian Bureau of Meteorology einen Namen erhalten, das geschieht, sobald ein tropisches Tiefdruckgebiet 63 km/h erreicht. Wo die Versicherer eine eigene Schwelle nennen, weicht sie ab: Preuss und Trinity stellen auf diesen benannten tropischen Sturm ab, die HKVA erst auf Orkanstärke, also Beaufort 12 oder 118 km/h. Die Pantaenius-Yacht-Bedingungen enthalten überhaupt keine Hurrikandefinition; Saison und Sicherungsauflagen stehen dort in Angebot und Police. Während der Saison stellen Versicherer erhöhte Anforderungen an die Sicherung des Bootes, zusätzliche Verzurrung, mehr Fender, Verbringung loser Gegenstände, Legen des Mastes. Werden diese Vorgaben nicht erfüllt, darf der Versicherer die Leistung kürzen oder ganz verweigern.

Der Punkt, den fast niemand nennt: die Versicherungssteuer außerhalb Europas

Sobald das versicherte Risiko dauerhaft außerhalb der EU und des EWR liegt, bei einer Langfahrt also spätestens in der Karibik oder im Pazifik, verschiebt sich die Steuerpflicht. Innerhalb der EU und des EWR erhebt und führt der Versicherer die Versicherungssteuer ab. Außerhalb gilt das nicht automatisch: Marktübliche Nachhaftungsklauseln legen die Prüfung, Anmeldung und Abführung einer etwaigen ausländischen Steuer oder Abgabe dem Versicherungsnehmer selbst auf, und verpflichten ihn, dem Versicherer nachzuentrichtende Beträge zu erstatten, auch wenn die Behörde später den Versicherer in Anspruch nimmt. Wer den Liegeplatz für Jahre verlegt, sollte diesen Absatz vor dem Ablegen lesen und uns den geplanten Liegeplatz nennen. Wir sagen Ihnen, was für Ihr Ziel gilt, statt es Ihnen im Kleingedruckten zu überlassen.

Warum ein Angebot günstiger aussieht, als es für die Langfahrt ist

Ein Beitrag für europäische Reviere ist kein Beitrag für die Langfahrt. Wer zwei Zahlen nebeneinanderlegt, vergleicht meist nicht dieselbe Deckung: Das günstige Angebot endet oft an einer Fahrtgebietsgrenze, die eine Atlantiküberquerung nicht mehr einschließt, nimmt Schäden am Rigg samt Folgeschäden aus, verlangt für Ziele außerhalb Europas Fotos, Törnplan, Eignerqualifikation und einen Erfahrungsnachweis, und lässt den Selbstbehalt auch bei Blitzschäden an der Elektronik stehen. Prüfen Sie deshalb immer in dieser Reihenfolge: Fahrtgebiet, Riggdeckung, Selbstbehaltsregel, und erst dann den Beitrag. Diese Punkte stehen in Bedingungswerken und Angebotsunterlagen unterschiedlicher Häuser; welches Haus welche Klausel führt, sagen wir hier nicht, weil die Summen und Auflagen dort je Vertrag festgelegt werden und ein einzelnes Angebot dafür kein Beleg ist. Lassen Sie sich die drei Punkte vor Abschluss schriftlich geben.

Was eine Bergungsklausel wirklich abdeckt, und ab wann

Bei „Bergung inklusive" lohnen zwei Rückfragen. Erstens: zusätzlich zur Entschädigung oder daraus? Uns vorliegende Marktbedingungen ersetzen Bergung, Wrackbeseitigung und Entsorgung zusätzlich zur Entschädigung, aber ausdrücklich nur im Totalschadensfall, begrenzt auf eine Million Euro, bei höheren Versicherungssummen bis 100 % der Summe. Zweitens: Was passiert unterhalb des Totalschadens? Eine Yacht, die auf ein Riff gesetzt ist und wieder freigeschleppt und transportiert werden muss, ist kein Totalschaden, die Bergung kostet trotzdem. Prüfen Sie in Ihren Bedingungen, ob die Klausel an den Totalschaden gekoppelt ist, und vergleichen Sie die Obergrenze mit den Kosten einer Bergung dort, wo Sie tatsächlich fahren: Im Pazifik liegt die nächste Werft nicht in Fahrweite, und der Schlepper kommt aus einem anderen Land.

Die 48-Stunden-Klausel: was passiert, wenn Sie das Boot allein vor Anker lassen

In einem uns vorliegenden Bedingungswerk steht ein Satz, den auf einer Langfahrt fast jeder irgendwann verletzt: Kein Ersatz für Schäden, die entstehen, weil das Fahrzeug länger als 48 aufeinanderfolgende Stunden vor der offenen Küste unbemannt stillliegt, ohne dass sichergestellt ist, dass es bei drohender Gefahr unverzüglich verholt werden kann. Wer zwei Tage ins Landesinnere fährt, das Boot in einer Ankerbucht lässt und in dieser Zeit einen Squall abbekommt, steht damit ohne Deckung da, unabhängig davon, wie gut der Anker gehalten hätte. Bei uns bleibt unbewachtes Ankern vor offener Küste versichert; wir verlangen die allgemeine Sorgfalt, aber keine Anwesenheit nach Stunden. Prüfen Sie in Ihren Bedingungen den Abschnitt zu Ausschlüssen auf eine Stundenangabe, sie steht selten dort, wo man sie sucht.

Eigene Erhebung vom 07.08.2026: identische Anfrage bei sieben Anbietern für dasselbe Boot, ausgewertet auf 35 Merkmale je Anbieter, auf Grundlage der erhaltenen Angebote und öffentlich zugänglicher Quellen. Leistungen und Beiträge können sich seither geändert haben; maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Genannte Namen sind Marken der jeweiligen Unternehmen.

Ehrliche Bilanz

Was diese Deckung kann, und wo sie es nicht kann

Beides steht in derselben Erhebung, in der wir uns selbst mitgemessen haben. Wenn ein anderer Anbieter an einem Punkt besser ist, steht er hier mit Namen, sonst wäre der Vergleich keiner.

Wofür diese Deckung gebaut ist

Weltweit, ohne Zone und ohne FristDer einzige Anbieter in der Erhebung ohne Fahrtgebietsgrenze. Bei allen anderen endet die Kasko an einer Zone, einer Länderliste oder den Fahrtgrenzen des Joint War Committee. Keine Hurrikansperrzeit, keine AuflagenKein Sperrmonat, kein Sturmselbstbehalt, keine Vertäuungsvorschrift. Am Markt sind Sperrzeiten über die halbe Saison verbreitet, dazu erhöhte Selbstbehälte und Auflagenkataloge zur Sicherung des Bootes. Was für Ihren Vertrag gilt, steht in Ihrer Police, nicht im Bedingungswerk. Grobe Fahrlässigkeit bis 50 % der SummeDie verbreitete Marktgrenze liegt bei 10.000 € Schadenhöhe, drei Anbieter verzichten gar nicht. Auf einer Langfahrt ist das der Unterschied zwischen Kürzung und Ersatz. Haftpflicht bis 50 Mio. €, Kaution 200.000 € im Haftpflicht-PremiumDie höchste Deckungssumme im Vergleich; die Kautionsleistung erreicht nur Firmenich ebenfalls. Bei Pantaenius gibt es eine Strafkaution nur über eine separate Rechtsschutzpolice. Angebot in Minuten, online mit PreisDer einzige Anbieter mit Online-Berechnung samt Preis. Die anderen brauchten einen Werktag bis mehrere Wochen, und verlangten dafür Gutachten, Törnpläne und seglerische Lebensläufe.

Wo andere besser sind

Bergungskosten: 2,5 Mio. € im PremiumIm Basis-Plus sind es 1 Mio. €, im Basis die Versicherungssumme. HKVA und Firmenich decken 5 Mio. €, Pantaenius und Schomacker unbegrenzt. Wer eine schwere Yacht in einem Revier ohne Werft bewegt, sollte diese Zahl zuerst vergleichen. Hotelkosten: 100 € je Person, drei TageDas ist das untere Ende im Vergleich. Preuss zahlt 250 € je Person, Pantaenius sieben Tage bis 5.000 €, Trinity bis 10.000 €. Entschädigung je Person: 15 Mio. €HKVA begrenzt den Einzelschaden je Person gar nicht, sondern nur die Gesamtsumme. Bei einem schweren Personenschaden mit einem einzigen Betroffenen ist das die bessere Konstruktion. Rückführung: max. 5.000 €Gleichstand mit HKVA, aber Trinity setzt 10.000 € an. Aus dem Pazifik zurück reicht keine dieser Summen, sie ist ein Zuschuss, keine Überführung. Der Beitrag ist nicht der niedrigsteFür das Beispielboot lagen HKVA mit 1.938,30 € (2.500 € Selbstbehalt), Preuss mit 2.134,86 € (4.000 € Selbstbehalt, Fahrtgebiet C mit Sperrzeit) und Pantaenius mit 2.910,14 € (5.250 € Selbstbehalt, Angebot für die Karibik statt weltweit) unter unseren 3.064,89 € (2.500 € Selbstbehalt). Alle Beträge sind Jahresbeiträge inklusive Versicherungsteuer bei 40 % Schadenfreiheitsrabatt. Wer nur die Zahl vergleicht, vergleicht nicht dieselbe Deckung.

Jeden dieser Punkte können Sie oben in der Tabelle nachlesen, mit Quelle je Angabe. Zum Vergleich · Wann wir nicht passen

Werkzeuge

Rechner, die vor dem Ablegen etwas ändern

Acht aus dem Werkzeugkasten, die auf einer Langfahrt wirklich gebraucht werden, jeder mit dem Bezug zur Police, an der er hängt.

VersicherungssummeBoot, Ausrüstung und Effekten, die Grundlage der festen Taxe. Schleppleine und BergungBruchlast und Länge, und was die Bergungsklausel davon trägt. UKW-FunkreichweiteWie weit der Notruf trägt, und ab wann EPIRB und Satellit zählen. Rettungsinsel und Grab-BagGröße, Prüffristen und was davon in der Police vorausgesetzt wird. ReffzeitpunktZu spät gerefft ist die häufigste Ursache für Riggschäden. Wellenlänge und PeriodeWarum kurzer Seegang mehr kaputt macht als hohe Dünung. Proviant und PersonentageWasser, Gas und Vorrat für die geplante Etappenlänge. SolarertragAutarkie vor Anker, und was zur versicherten Ausrüstung gehört.
Alle Rechner im Werkzeugkasten Bedingungen im Volltext Hochseeregatta und Southern Ocean Seemannschaft: was man an Bord können muss
Notfallblatt für an Bord: Notruf, Kontakte, Bootsdaten Zwei Seiten zum Einlaminieren, MAYDAY zum Ablesen in Deutsch und Englisch, dazu Rufzeichen, MMSI und EPIRB-Hex-ID an einer Stelle. Auf einer langen Etappe hilft kein Kartenmaterial, wenn der Notruf nicht sitzt. Öffnen und drucken →

Was diese Police nicht leistet

Ihre Gesundheit versichern wir nicht

Auf einer Langfahrt ist das medizinische Risiko das größte, das Sie tragen, und es steht in keiner unserer Policen. Die gesetzliche Krankenversicherung endet außerhalb Europas, und auch innerhalb Europas deckt sie keinen Rücktransport. Was ein Krankentransport von einem Ankerplatz in der Südsee nach Deutschland kostet, liegt in der Größenordnung eines Riggverlusts.

Eine Auslandskrankenversicherung für Langzeitreisen bieten wir nicht an und vermitteln sie auch nicht. Klären Sie das mit einem Spezialisten für Langzeit-Auslandsschutz, bevor Sie ablegen, und achten Sie dabei auf die Punkte, an denen Reisepolicen für Segler regelmäßig scheitern: eine Höchstdauer je Reise, ein Ausschluss für Fahrten außerhalb der Küstennähe und die Frage, ob ein Rücktransport ab Bord oder erst ab dem nächsten Krankenhaus geleistet wird.

Was wir stattdessen leisten

Unsere Wassersport-Unfallversicherung zahlt eine Kapitalleistung bei Invalidität und im Todesfall, 100.000 bis 500.000 € nach Wahl, weltweit und rund um die Uhr. Das ist ein Geldbetrag nach einem Unfall, keine Behandlung, kein Krankentransport, keine Kostenerstattung beim Arzt.

Such- und Hilfekosten trägt die Haftpflicht, im Premium-Tarif bis 20.000 €. Auch das ist keine Krankenversicherung: Es deckt die Suche nach Ihnen, nicht Ihre Behandlung danach.

Unfall- und Rechtsschutz ansehen

Fragen und Antworten

Häufig gefragt

Wann ist mein Boot auf Blauwasserfahrt versichert?

Durchgehend, und an zwei Orten: auf dem Wasser innerhalb des Fahrtgebietes, das in Ihrem Versicherungsschein steht, und an Land, einschließlich An-Land-Ziehen, Zu-Wasser-Lassen sowie Reparatur, Inspektion und Überholung an einem geeigneten Liegeplatz. Das Winterlager ist damit eingeschlossen. Beim Verlassen des vereinbarten Fahrtgebietes unterscheiden sich die Tarife: Im Premium sind bis zu sechs Wochen im Versicherungsjahr darüber hinaus mitversichert, im Basis-Tarif brauchen Sie dafür eine Vereinbarung vorab. Wer das weltweite Fahrtgebiet wählt, führt ab 300 Seemeilen Standortveränderung das digitale Logbuch. Eine Saisonpolice ist die Ausnahme: Vom 1. November bis 31. März besteht kein Schutz, auch nicht im Winterlager.

Vor Anker

Weltweite Fahrt, eine Police

Das Fahrtgebiet wird vereinbart, nicht improvisiert: Erweiterung vor dem Ablegen, Pflichtdeckungen der Zielländer eingeschlossen, Haftpflicht bis 50 Mio. € Deckungssumme.

Fahrtgebiete ansehen
Blauwasseryacht nachts allein auf offener See, Mondbahn bis zum Horizont
Anker und Kette, Ausrüstung, die zur Versicherungssumme zählt.

Drin. Und nicht drin.

Versichert

Weltweit ohne Sperrzeiten Keine Hurrikanklausel Motorschaden Diebstahl Bergung Vereinsregatten (ab Basis-Plus) Trailer (ab Basis-Plus) Beiboot

Nicht versichert

Verschleiß Bewusste Schäden Krieg Gewerbliche Charter ohne Tarif Motorsport-Rennen ohne Zusatzbaustein Schäden vor Vertragsbeginn

Bevor Sie unterschreiben

Die drei Fragen, die Sie wirklich haben

Nicht „was kostet es" für Ihre Langfahrt, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.

„Zahlt der im Schadenfall auch?"

Als Assekuradeur zeichnen und regulieren wir selbst, auch für Ihre Langfahrt: eigene Schadenabteilung, feste Sachverständige, über 2.000 Partnerwerften. Deckung geprüft in 24 Stunden, Freigabe oder Gutachtertermin in 48. Wir rechnen direkt mit der Werft ab; Sie zahlen nur den Selbstbehalt.

Die Schadenuhr, Stunde für Stunde →

„Wer ist dann am Telefon?"

Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, drei eigene Büros in Königs Wusterhausen, Salzburg und Palma. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihre Langfahrt einen Ansprechpartner mit Namen, und nach Feierabend eine Nummer, die jemand abnimmt.

Notruf 03375 / 29 28 95 →

„Und wenn ich falsch entscheide?"

Finden Sie denselben Schutz für Ihre Langfahrt woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.

Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →
Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.

Weltweit, ohne Hurrikanklausel Bergung bis 2,5 Mio. € im Premium · Kaution 200.000 € über Haftpflicht Premium oder Rechtsschutz Beraten lassen