Startseite / Themen / Fahrtgebiet & Reise
Gibt es eine Sperrzeit in der Hurrikansaison?
Kurze Antwort
Alle geprüften Anbieter mit weltweitem Fahrtgebiet steuern die Sturmsaison über Sperrzeiten, Breitengrade, Sicherungsauflagen oder erhöhte Selbstbehalte. Wir nicht.
Wer in die Karibik, den Pazifik oder den Indischen Ozean will, stößt in fast jeder Police auf dieselbe Konstruktion: eine Sperrzeit, ausformuliert in Datum und Koordinaten. Typisch sind der 1. Juni bis 30. November zwischen zehn und 37 Grad Nord und der 1. November bis 1. Mai zwischen zehn und 30 Grad Süd. Innerhalb dieser Fenster ist der Schaden durch einen benannten tropischen Sturm entweder ganz ausgeschlossen oder nur gedeckt, wenn eine Reihe von Auflagen erfüllt ist.
Diese Auflagen sind kein Kleingedrucktes, sie sind Arbeit: Mast legen und im gesicherten Mastenlager einlagern, Segel, Persenninge und Sprayhood abnehmen, Fallen von der Takelage absetzen, Beiboot, Rettungsinsel und Außenborder an Land, verdreifachte und gekreuzte Festmacher in armierten Schläuchen, vier große Fender je Seite. Oder als Alternative: das Schiff dauerhaft bemannt, liegetauglich hergerichtet, mit zwei fachgerecht ausgebrachten Ankern an getrennter Kette. Und die Schwelle liegt oft niedriger als gedacht, nämlich schon bei der Namensvergabe durch das National Hurricane Center, also ab etwa 63 Kilometern pro Stunde.
Entscheidend ist die Verstoßfolge. Fast überall ist die Auflage als Risikoausschluss oder Deckungsvoraussetzung gebaut, nicht als Obliegenheit. Das bedeutet: Leistungsfreiheit ohne Belehrung, ohne Kausalitätsgegenrede und ohne Abstufung nach Verschulden. Wer eine Auflage übersieht, steht nicht schlechter da, sondern ohne Deckung. Bei uns gibt es keine Hurrikan- oder Zyklonklausel, keine Sperrzeit und keine Sicherungsauflage, an der die Deckung hängt. Vergleichen Sie also nicht nur, ob ein Anbieter weltweit zeichnet, sondern was er im Sommer in der Karibik von Ihnen verlangt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich das Boot aus der Hurrikanzone bringen?
Bei uns nicht. Eine Verlegungs-, Krananhebe- oder Unterbringungsauflage kennen wir nicht. Am Markt ist genau das der Regelfall.
Ab welcher Windstärke greift so eine Klausel?
Meist schon, sobald ein Sturm einen Namen bekommt, also ab rund 63 km/h. Nur ein Anbieter setzt erst bei Orkanstärke an, also bei 118 km/h.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
Passender Schutz
Weitere Themen
Fahrtgebiet & Reise, 6 Themen
Alle 88 Themen anzeigen
Gefahrenstellen
Wo die großen Schäden herkommen
Die Karte zeigt 117 Stellen, an denen es regelmäßig teuer wird: Sturmgebiete, Engstellen, Untiefen und Reviere mit dichtem Verkehr. Tippen Sie eine an, dann steht dort, was passiert und was das für die Police bedeutet.
In 5 Minuten versichert.
Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.