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Feuer und Brand an Bord
Kurze Antwort
Brand, Explosion und Blitzschlag sind ab der Teilkasko versichert. Weil ein Bootsbrand meist zum Totalverlust führt, entscheidet die Versicherungssumme über das Ergebnis, nicht die Reparaturkostenfrage.
Feuer ist die Schadenursache mit der schlechtesten Prognose. Ein Boot besteht aus GFK, Harz, Polstern, Diesel und Kunststoffleitungen, brennt es im Inneren, ist die Yacht meist verloren, bevor Hilfe da ist. Deshalb gilt für Brandschäden eine andere Rechnung als für alle übrigen: Es geht selten um eine Reparatur, sondern fast immer um den Totalverlust und damit um die Frage, ob die Versicherungssumme stimmt.
Versicherungsschutz gegen Brand besteht ab der Teilkasko, gemeinsam mit Explosion, Blitzschlag, Sturm und Hagel, in Basis-Plus und Premium automatisch enthalten, auch im Winterlager, außer mit Saisonpolice. Ein eigener Baustein ist dafür nicht nötig. Was die Deckung nicht ersetzt, ist die Ursachenprüfung: Nach jedem größeren Brand wird ermittelt, wo das Feuer ausging, und diese Feststellung entscheidet über Regress und Selbstbehalt.
Häufige Ursache ist die Elektrik, nicht die Kombüse. Scheuernde oder unterdimensionierte Kabel, korrodierte Klemmstellen, nachgerüstete Verbraucher ohne eigene Sicherung, überlastete Landanschlüsse und alternde Ladegeräte gehören dazu. Dazu kommen Lithium-Batterien, die falsch verbaut oder mit unpassendem Ladegerät betrieben werden, sie brennen nicht häufiger, aber heißer und länger, und Löschversuche mit Wasser helfen dort nicht.
Eine weitere Ursache ist der Kraftstoff: undichte Schlauchverbindungen im Motorraum, Benzindämpfe in der Bilge, ein Funke beim Starten. Bei Benzinmotoren ist die Motorraumbelüftung vor dem Anlassen keine Empfehlung, sondern der eigentliche Brandschutz an Bord.
Was praktisch hilft: eine Hauptschalterprüfung mit dokumentiertem Klemmstellencheck bei jedem Frühjahrscheck, ein Rauchmelder in Motorraum und Salon, ein Feuerlöscher in Reichweite der Koje statt in der Backskiste, und beim Landanschluss ein Fehlerstromschutzschalter. Bei Lithium gilt zusätzlich: nur mit passendem Batteriemanagement, nie in einem geschlossenen Raum ohne Entlüftung laden.
Und ein Wort zur Versicherungssumme, weil sie beim Brand alles entscheidet: Steht sie zu niedrig, bekommen Sie nach einem Totalverlust weniger, als das Boot wert war, und anders als bei einem Reparaturschaden gibt es keine zweite Chance, das zu korrigieren. Wer feste Taxe hat, sollte sie nach jeder größeren Investition nachmelden. Ab Basis-Plus gilt sie bei uns, bei Booten über fünf Jahre aber nur, solange der Zeitwert die halbe Summe erreicht; im Premium ohne Altersgrenze.
Zum Merken
Ab Teilkasko
ist Brand versichert
Fast immer
ist er ein Totalverlust
Ein Bootsbrand endet selten mit einer Reparatur. Deshalb entscheidet hier die Versicherungssumme und nicht der Selbstbehalt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist Feuer an Bord in der Teilkasko versichert?
Ja. Brand, Explosion, Blitzschlag, Sturm und Hagel sind ab der Teilkasko gedeckt und in Basis-Plus und Premium automatisch enthalten, auch im Winterlager, außer mit Saisonpolice vom 1. November bis 31. März.
Was sind typische Brandursachen an Bord?
Häufige Ursache ist die Elektrik: scheuernde oder unterdimensionierte Kabel, korrodierte Klemmstellen, nachgerüstete Verbraucher ohne Sicherung, überlastete Landanschlüsse und alternde Ladegeräte. Dazu kommen Kraftstoffdämpfe im Motorraum.
Sind Lithium-Batterien mitversichert?
Ja, als technische Ausrüstung, sie müssen aber mit ihrem Wert im Vertrag stehen. Voraussetzung ist ein fachgerechter Einbau mit passendem Batteriemanagement.
Brennt mein Boot im Winterlager mitversichert?
Ja, in Teil- und Vollkasko, bei einer Saisonpolice vom 01.04. bis 31.10. jedoch nicht, weil der Vertrag im Winter ruht.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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