Start / Motorverbot auf Seen
Seen mit Motorverbot: wo Verbrenner, Elektroboot oder kein Motor erlaubt ist
Ein Motorverbot ist auf vielen Seen in Deutschland und Österreich Alltag, nur sieht jeder See anders aus. Hier ist ein Verbrenner mit Auflagen erlaubt, dort fährt nur ein Elektroboot bis zu einer bestimmten Leistung, oder es ist gar kein Motor erlaubt. Für 79 Seen steht hier die Regel und die Verordnung, aus der sie stammt.
Gesammelt haben wir nur, was in einer amtlichen Fundstelle steht, die wir selbst geöffnet haben. Wo wir keine fanden, steht der See nicht in der Liste. Stand der Rechtslage: 19.10.2026.
- Seen
- 79
- Verbrenner erlaubt
- 19
- Nur mit Genehmigung
- 3
- Nur Elektro
- 46
- Kein Motor
- 11
Die Seen auf der Karte
Jeder Punkt ist ein See, die Form zeigt die Regel. Klick auf einen Punkt: Der See erscheint in der Liste darunter. Zoomen mit den Knöpfen, per Doppelklick oder mit Strg und Mausrad.
Alle Seen mit ihrer Regel
Kein See passt zu dieser Auswahl.
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Ammersee
Bayern, Deutschland
Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein Elektroboot.
- Für Sportboote mit Verbrennungsmotor gibt es am See höchstens 150 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre befristet und nicht verlängerbar. Auf der Warteliste kommen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 in begrenztem Umfang zuerst zum Zug.
Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.
Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg
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Chiemsee
Bayern, Deutschland
Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein Elektroboot.
- Zugelassen waren 2022 nach Auskunft der Staatsregierung 2.439 Elektroboote und 506 Motorboote.
Fundstelle: BaySchiffV § 3.
Wortlaut: BaySchiffV § 3 · Merkblatt Landratsamt Starnberg · Landtag Drs. 18/24042
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Königssee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Im Nationalpark ist das Befahren mit Booten jeder Art verboten, also auch mit Ruderboot, Kajak oder Brett.
Fundstelle: § 9 Abs. 4 Nr. 1 Nationalparkverordnung Berchtesgaden.
Wortlaut: Nationalparkverordnung § 9
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Schliersee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Seehamer See
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Spitzingsee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Starnberger See
Bayern, Deutschland
Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein Elektroboot.
- Für Sportboote mit Verbrennungsmotor gibt es am See höchstens 280 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre befristet und nicht verlängerbar. Auf der Warteliste kommen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 in begrenztem Umfang zuerst zum Zug.
Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.
Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg
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Tegernsee
Bayern, Deutschland
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
- Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.
Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.
Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach
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Bodensee
Bodensee (DE, AT, CH)
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Jedes Boot mit Motor braucht eine Zulassung beim Landratsamt.
- Für die Neuzulassung muss der Motor die Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung erfüllen.
- Über 4,4 kW Motorleistung braucht es das Bodensee-Schifferpatent, auch für einen Elektromotor.
Fundstelle: BSO Art. 12.01, Anlage C.
Wortlaut: BSO Art. 12.01 · Landratsamt Bodenseekreis
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Dümmer
Niedersachsen, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.
- Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
- Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht benutzen.
Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.
Wortlaut: DStMVO § 3
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Steinhuder Meer
Niedersachsen, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.
- Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
- Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht benutzen.
Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.
Wortlaut: DStMVO § 3
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Klempowsee
Brandenburg, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Mellensee
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
- Dazu ruhen sie täglich von 12 bis 15 Uhr.
Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 3 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Scharmützelsee
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Schwielowsee
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Senftenberger See
Brandenburg, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
- In bestimmten Uferbereichen müssen Motorboote mindestens 100 m Abstand zum Ufer halten.
Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 5 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Tornowsee
Brandenburg, Deutschland
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.
Wortlaut: LSchiffV § 47
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Großer Müggelsee
Berlin, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Großer Wannsee
Berlin, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Tegeler See
Berlin, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Fleesensee
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Kölpinsee
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Müritz
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Plauer See
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Schweriner See
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
- Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.
Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.
Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5
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Almsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Attersee
Oberösterreich, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die sogenannte Motorboot-Sommersperre.
- Ein Hybridantrieb zählt dabei als Verbrennungsmotor, solange er sich selbst zuschalten kann.
- Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Gleinkersee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Hallstätter See
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 1 kW erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 2 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Heratinger See
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Holzöstersee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Irrsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Laudachsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Mondsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 2 Z 5 und 8 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Nussensee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Offensee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Schwarzensee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Traunsee
Oberösterreich, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die sogenannte Motorboot-Sommersperre.
- Ein Hybridantrieb zählt dabei als Verbrennungsmotor, solange er sich selbst zuschalten kann.
- Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Vorderer Gosausee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Vorderer Langbathsee
Oberösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.
Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005
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Fuschlsee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Goldegger See
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Grabensee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Mattsee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 4,4 kW erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung Niedertrumer See (Mattsee).
Wortlaut: Mattsee-Verordnung
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Obertrumer See
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Wallersee
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.
Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1
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Wolfgangsee
Salzburg, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Die Regeln gelten für den Salzburger Teil des Sees.
- Außenbordmotoren mit Verbrennung sind ganz verboten, Innenbordmotoren mit Verbrennung nur zu bestimmten Zeiten.
- Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die sogenannte Motorboot-Sommersperre.
- Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
- Im Mai, Juni und September gilt für sie zusätzlich ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Abs. 1 Verordnung Wolfgangsee (Salzburger Teil).
Wortlaut: Wolfgangsee-Verordnung
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Zeller See
Salzburg, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.
Fundstelle: § 2 Verordnung Zeller See.
Wortlaut: Zeller-See-Verordnung
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Afritzer See
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Faaker See
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 7 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Feldsee (Brennsee)
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Keutschacher See
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Klopeiner See
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Längsee
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Millstätter See
Kärnten, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertaktmotor und höchstens 3 Boote am See; Wassermotorräder gehören nicht dazu.
- Private Elektroboote ab 4,4 kW: höchstens 40 am See.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 5 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Ossiacher See
Kärnten, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertaktmotor und höchstens 28 Boote am See; Wassermotorräder gehören nicht dazu.
- Private Elektroboote ab 4,4 kW: höchstens 30 am See.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 4 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Pressegger See
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Turnersee
Kärnten, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Weißensee
Kärnten, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, private Elektroboote nur unter 4,4 kW.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 6 Abs. 3 und 5 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Wörthersee
Kärnten, Österreich
Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.
- Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertaktmotor und höchstens 335 Boote am See; Wassermotorräder gehören nicht dazu.
- Private Elektroboote ab 4,4 kW: höchstens 500 am See.
- Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.
Fundstelle: § 3 Kärntner Seen-Verordnung.
Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung
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Achensee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,2 kW erlaubt.
Fundstelle: § 1 Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Haldensee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Heiterwanger See
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Hintersteiner See
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Pillersee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Plansee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Reintaler See
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Thiersee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Vilsalpsee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Walchsee
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Wildsee (Seefeld)
Tirol, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.
Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.
Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung
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Altausseer See
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Grundlsee
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Leopoldsteiner See
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Toplitzsee
Steiermark, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999
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Erlaufsee
Niederösterreich, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Erlaufsee-Verordnung; § 1 Abs. 1 LGBl. Nr. 117/1999.
Wortlaut: Erlaufsee-Verordnung · LGBl. Stmk. 117/1999
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Lunzer See
Niederösterreich, Österreich
Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.
Fundstelle: § 1 Abs. 1 Lunzersee-Verordnung.
Wortlaut: Lunzersee-Verordnung
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Neufelder See
Burgenland, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor an Bord zu haben, auch abgeschaltet.
Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.
Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007
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Neusiedler See
Burgenland, Österreich
Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.
- Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor an Bord zu haben, auch abgeschaltet.
Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.
Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007
Was über den einzelnen See hinaus gilt
Deutschland: Auf Bundeswasserstraßen braucht keinen Sportbootführerschein, wer mit Verbrennungsmotor höchstens 11,03 kW (15 PS) fährt oder mit Elektromotor höchstens 7,5 kW Dauerleistung. Das regelt § 5 der Sportbootführerscheinverordnung. Auf bayerischen Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen sind, braucht dagegen jedes Motorboot eine Genehmigung, das Elektroboot eingeschlossen; das folgt aus § 3 der Bayerischen Schifffahrtsverordnung und steht so im Merkblatt des Landratsamts Starnberg.
Österreich: Unter 4,4 kW Antriebsleistung braucht man nach § 119 des Schifffahrtsgesetzes kein Befähigungszeugnis, egal ob der Motor elektrisch läuft oder mit Benzin. Ein Boot nur mit Akku und unter 4,4 kW braucht auch keine Zulassung (§ 101). Auf den Seen selbst gelten dann die Verordnungen der Länder aus der Liste.
Bodensee: Hier gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Über 4,4 kW Motorleistung braucht es das Bodensee-Schifferpatent, und eine Ausnahme für Elektromotoren kennt die Vorschrift nicht.
Polizei, Rettung, Feuerwehr, Berufsfischer und die Linienschiffe haben fast überall eigene Ausnahmen, die wir nicht einzeln aufführen. Schutzzonen, Badebereiche und Tempolimits kommen oft hinzu; sie sind am See mit Schifffahrtszeichen oder Bojen markiert.
Elektroboot rechnen und versichern
Wie weit ein Elektroboot mit einer Akkuladung kommt und ab wann ein Führerschein nötig ist, rechnet der E-Boot-Rechner. Was wir für Elektroboote anbieten, steht auf der Seite Elektroboot versichern.
Quellen
Jede Regel ist aus der verlinkten amtlichen Fassung abgelesen, abgerufen am 19.10.2026. Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut.
- Bayerische Schifffahrtsverordnung (BaySchiffV) § 3
- Schifffahrtsbekanntmachung (SchBek) Nr. 3.1, AllMBl. 2007 S. 221
- Landratsamt Starnberg, Merkblatt zur Bayerischen Schifffahrtsordnung (Stand Februar 2024)
- Bayerischer Landtag, Drucksache 18/24042 vom 18.11.2022
- Landratsamt Miesbach, Merkblatt Tegernsee, Schliersee, Spitzingsee und Seehamer See
- Verordnung über den Alpen- und den Nationalpark Berchtesgaden § 9 Abs. 4 Nr. 1
- Bodensee-Schifffahrts-Ordnung Art. 12.01 und Anlage C
- Landratsamt Bodenseekreis, Information Schifffahrtsrecht Bodensee
- Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) § 3
- Landesschifffahrtsverordnung Brandenburg (LSchiffV) § 47
- Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) Anlage 1
- Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) § 5
- Sportbootführerscheinverordnung (SpFV) § 5
- Oö. Seen-Verkehrsverordnung 2005, LGBl. Nr. 68/2005 idF 26/2022
- Salzburg: Verkehrsbeschränkungen auf bestimmten Seen, LGBl Nr 78/2016
- Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf dem Aber- oder Wolfgangsee, LGBl Nr 76/2016 (Salzburg)
- Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf dem Niedertrumer See (Mattsee), LGBl Nr 76/2021
- Verordnung über Verkehrsbeschränkungen auf dem Zeller See, LGBl Nr 75/2016
- Schifffahrtsgesetz (SchFG) Anlage 1 (Verzeichnis der Gewässer)
- Verordnung, mit der die Schifffahrt auf Kärntner Seen geregelt wird, LGBl. Nr. 53/2016
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf bestimmten Seen in Tirol, LGBl. Nr. 56/1998
- Steiermark: Verbot der Schifffahrt mit bestimmten Fahrzeugen, LGBl. Nr. 117/1999
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf dem Erlaufsee, LGBl. 8720/2
- Verordnung über Beschränkungen der Schiffahrt auf dem Lunzersee, LGBl. 8720/3
- Verordnung über Beschränkungen der Schifffahrt auf burgenländischen Seen, LGBl. Nr. 49/2007
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