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Start / Motorverbot auf Seen

Seen mit Motorverbot: wo Verbrenner, Elektroboot oder kein Motor erlaubt ist

Ein Motorverbot ist auf vielen Seen in Deutschland und Österreich Alltag, nur sieht jeder See anders aus. Hier ist ein Verbrenner mit Auflagen erlaubt, dort fährt nur ein Elektroboot bis zu einer bestimmten Leistung, oder es ist gar kein Motor erlaubt. Für 79 Seen steht hier die Regel und die Verordnung, aus der sie stammt.

Gesammelt haben wir nur, was in einer amtlichen Fundstelle steht, die wir selbst geöffnet haben. Wo wir keine fanden, steht der See nicht in der Liste. Stand der Rechtslage: 19.10.2026.

Seen
79
Verbrenner erlaubt
19
Nur mit Genehmigung
3
Nur Elektro
46
Kein Motor
11

Die Seen auf der Karte

Jeder Punkt ist ein See, die Form zeigt die Regel. Klick auf einen Punkt: Der See erscheint in der Liste darunter. Zoomen mit den Knöpfen, per Doppelklick oder mit Strg und Mausrad.

Alle Seen mit ihrer Regel

  • Ammersee

    Bayern, Deutschland

    Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein Elektroboot.

    • Für Sportboote mit Verbrennungsmotor gibt es am See höchstens 150 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre befristet und nicht verlängerbar. Auf der Warteliste kommen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 in begrenztem Umfang zuerst zum Zug.

    Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.

    Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg

  • Chiemsee

    Bayern, Deutschland

    Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein Elektroboot.

    • Zugelassen waren 2022 nach Auskunft der Staatsregierung 2.439 Elektroboote und 506 Motorboote.

    Fundstelle: BaySchiffV § 3.

    Wortlaut: BaySchiffV § 3 · Merkblatt Landratsamt Starnberg · Landtag Drs. 18/24042

  • Königssee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Im Nationalpark ist das Befahren mit Booten jeder Art verboten, also auch mit Ruderboot, Kajak oder Brett.

    Fundstelle: § 9 Abs. 4 Nr. 1 Nationalparkverordnung Berchtesgaden.

    Wortlaut: Nationalparkverordnung § 9

  • Schliersee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Seehamer See

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Spitzingsee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Starnberger See

    Bayern, Deutschland

    Nur mit Genehmigung. Jedes Boot mit Motor braucht eine Genehmigung der Kreisverwaltungsbehörde, auch ein Elektroboot.

    • Für Sportboote mit Verbrennungsmotor gibt es am See höchstens 280 Genehmigungen, jede auf höchstens fünf Jahre befristet und nicht verlängerbar. Auf der Warteliste kommen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von 100 in begrenztem Umfang zuerst zum Zug.

    Fundstelle: BaySchiffV § 3; SchBek Nr. 3.1.

    Wortlaut: BaySchiffV § 3 · SchBek Nr. 3.1 · Merkblatt Landratsamt Starnberg

  • Tegernsee

    Bayern, Deutschland

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    • Ein Elektroboot genehmigt das Landratsamt nur, wenn der Antragsteller schwerbehindert ist, mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50.

    Fundstelle: Merkblatt Landratsamt Miesbach Nr. 2 und 3.

    Wortlaut: Merkblatt Landratsamt Miesbach

  • Bodensee

    Bodensee (DE, AT, CH)

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Jedes Boot mit Motor braucht eine Zulassung beim Landratsamt.
    • Für die Neuzulassung muss der Motor die Abgasvorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung erfüllen.
    • Über 4,4 kW Motorleistung braucht es das Bodensee-Schifferpatent, auch für einen Elektromotor.

    Fundstelle: BSO Art. 12.01, Anlage C.

    Wortlaut: BSO Art. 12.01 · Landratsamt Bodenseekreis

  • Dümmer

    Niedersachsen, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.

    • Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
    • Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht benutzen.

    Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.

    Wortlaut: DStMVO § 3

  • Steinhuder Meer

    Niedersachsen, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 7,35 kW erlaubt.

    • Gemeint sind Elektromotoren mit Akku.
    • Segelboote mit Verbrennungsmotor dürfen fahren, den Motor aber nicht benutzen.

    Fundstelle: § 3 Abs. 1 und 2 DStMVO.

    Wortlaut: DStMVO § 3

  • Klempowsee

    Brandenburg, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Mellensee

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
    • Dazu ruhen sie täglich von 12 bis 15 Uhr.

    Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 3 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Scharmützelsee

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Schwielowsee

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Senftenberger See

    Brandenburg, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Verbrennungsmotoren sind von 22 bis 5 Uhr verboten.
    • In bestimmten Uferbereichen müssen Motorboote mindestens 100 m Abstand zum Ufer halten.

    Fundstelle: § 47 Abs. 2 und 5 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Tornowsee

    Brandenburg, Deutschland

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 47 Abs. 4 LSchiffV.

    Wortlaut: LSchiffV § 47

  • Großer Müggelsee

    Berlin, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Großer Wannsee

    Berlin, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Tegeler See

    Berlin, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Fleesensee

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Kölpinsee

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Müritz

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Plauer See

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Schweriner See

    Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Der See gehört zu einer Bundeswasserstraße. Dort darf jeder im Rahmen des Schifffahrtsrechts mit dem Boot fahren, es gilt die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
    • Ohne Sportbootführerschein geht es bis 11,03 kW (15 PS) mit Verbrennungsmotor und bis 7,5 kW Dauerleistung mit Elektromotor.

    Fundstelle: WaStrG Anlage 1 und § 5; SpFV § 5.

    Wortlaut: WaStrG Anlage 1 · WaStrG § 5 · SpFV § 5

  • Almsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Attersee

    Oberösterreich, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die sogenannte Motorboot-Sommersperre.
    • Ein Hybridantrieb zählt dabei als Verbrennungsmotor, solange er sich selbst zuschalten kann.
    • Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Gleinkersee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Hallstätter See

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 1 kW erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 2 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Heratinger See

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Holzöstersee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Irrsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Laudachsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Mondsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 2 Z 5 und 8 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Nussensee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Offensee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Schwarzensee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Traunsee

    Oberösterreich, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die sogenannte Motorboot-Sommersperre.
    • Ein Hybridantrieb zählt dabei als Verbrennungsmotor, solange er sich selbst zuschalten kann.
    • Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: §§ 2 und 3 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Vorderer Gosausee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Vorderer Langbathsee

    Oberösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 1 Oö. Seen-VV 2005.

    Wortlaut: Oö. Seen-VV 2005

  • Fuschlsee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Goldegger See

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Grabensee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Mattsee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 4,4 kW erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung Niedertrumer See (Mattsee).

    Wortlaut: Mattsee-Verordnung

  • Obertrumer See

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Wallersee

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung bestimmte Seen; SchFG Anlage 1 Z 5.

    Wortlaut: Salzburger Seen-Verordnung · SchFG Anlage 1

  • Wolfgangsee

    Salzburg, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Die Regeln gelten für den Salzburger Teil des Sees.
    • Außenbordmotoren mit Verbrennung sind ganz verboten, Innenbordmotoren mit Verbrennung nur zu bestimmten Zeiten.
    • Vom 1.7. bis 31.8. ist jeder Verbrennungsmotor verboten, die sogenannte Motorboot-Sommersperre.
    • Verbrennungsmotoren sind von 21 bis 7 Uhr verboten.
    • Im Mai, Juni und September gilt für sie zusätzlich ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.
    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Abs. 1 Verordnung Wolfgangsee (Salzburger Teil).

    Wortlaut: Wolfgangsee-Verordnung

  • Zeller See

    Salzburg, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist auch ein Elektroantrieb, dessen Strom an Bord ein Verbrennungsmotor erzeugt.

    Fundstelle: § 2 Verordnung Zeller See.

    Wortlaut: Zeller-See-Verordnung

  • Afritzer See

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.

    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Faaker See

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 7 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Feldsee (Brennsee)

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,5 kW erlaubt.

    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 9 Abs. 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Keutschacher See

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Klopeiner See

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Längsee

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Millstätter See

    Kärnten, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertaktmotor und höchstens 3 Boote am See; Wassermotorräder gehören nicht dazu.
    • Private Elektroboote ab 4,4 kW: höchstens 40 am See.
    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 5 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Ossiacher See

    Kärnten, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertaktmotor und höchstens 28 Boote am See; Wassermotorräder gehören nicht dazu.
    • Private Elektroboote ab 4,4 kW: höchstens 30 am See.
    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 4 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Pressegger See

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Turnersee

    Kärnten, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 und Anlage Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Weißensee

    Kärnten, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, private Elektroboote nur unter 4,4 kW.

    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 6 Abs. 3 und 5 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Wörthersee

    Kärnten, Österreich

    Verbrenner erlaubt. Motorboote mit Verbrennungsmotor sind erlaubt, aber mit Auflagen.

    • Private Motorboote mit Verbrennungsmotor nur mit Innenbord-Viertaktmotor und höchstens 335 Boote am See; Wassermotorräder gehören nicht dazu.
    • Private Elektroboote ab 4,4 kW: höchstens 500 am See.
    • Mietboote mit Motor gibt es nur elektrisch bis 500 Watt.

    Fundstelle: § 3 Kärntner Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Kärntner Seen-Verordnung

  • Achensee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 2,2 kW erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Haldensee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Heiterwanger See

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Hintersteiner See

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Pillersee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Plansee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Reintaler See

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Thiersee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Vilsalpsee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Walchsee

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Wildsee (Seefeld)

    Tirol, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren bis 500 Watt erlaubt.

    Fundstelle: § 1 und Anlage Tiroler Seen-Verordnung.

    Wortlaut: Tiroler Seen-Verordnung

  • Altausseer See

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Grundlsee

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Leopoldsteiner See

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Toplitzsee

    Steiermark, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Steiermärkische Verordnung LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: LGBl. Stmk. 117/1999

  • Erlaufsee

    Niederösterreich, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Erlaufsee-Verordnung; § 1 Abs. 1 LGBl. Nr. 117/1999.

    Wortlaut: Erlaufsee-Verordnung · LGBl. Stmk. 117/1999

  • Lunzer See

    Niederösterreich, Österreich

    Kein Motor. Motorboote sind verboten, auch mit Elektromotor.

    Fundstelle: § 1 Abs. 1 Lunzersee-Verordnung.

    Wortlaut: Lunzersee-Verordnung

  • Neufelder See

    Burgenland, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor an Bord zu haben, auch abgeschaltet.

    Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.

    Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007

  • Neusiedler See

    Burgenland, Österreich

    Nur Elektro. Verbrennungsmotoren sind verboten, Elektromotoren erlaubt.

    • Verboten ist schon, einen Verbrennungsmotor an Bord zu haben, auch abgeschaltet.

    Fundstelle: § 1 Verordnung LGBl. Nr. 49/2007.

    Wortlaut: LGBl. Bgld. 49/2007

Was über den einzelnen See hinaus gilt

Deutschland: Auf Bundeswasserstraßen braucht keinen Sportbootführerschein, wer mit Verbrennungsmotor höchstens 11,03 kW (15 PS) fährt oder mit Elektromotor höchstens 7,5 kW Dauerleistung. Das regelt § 5 der Sportbootführerscheinverordnung. Auf bayerischen Gewässern, die keine Bundeswasserstraßen sind, braucht dagegen jedes Motorboot eine Genehmigung, das Elektroboot eingeschlossen; das folgt aus § 3 der Bayerischen Schifffahrtsverordnung und steht so im Merkblatt des Landratsamts Starnberg.

Österreich: Unter 4,4 kW Antriebsleistung braucht man nach § 119 des Schifffahrtsgesetzes kein Befähigungszeugnis, egal ob der Motor elektrisch läuft oder mit Benzin. Ein Boot nur mit Akku und unter 4,4 kW braucht auch keine Zulassung (§ 101). Auf den Seen selbst gelten dann die Verordnungen der Länder aus der Liste.

Bodensee: Hier gilt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung. Über 4,4 kW Motorleistung braucht es das Bodensee-Schifferpatent, und eine Ausnahme für Elektromotoren kennt die Vorschrift nicht.

Polizei, Rettung, Feuerwehr, Berufsfischer und die Linienschiffe haben fast überall eigene Ausnahmen, die wir nicht einzeln aufführen. Schutzzonen, Badebereiche und Tempolimits kommen oft hinzu; sie sind am See mit Schifffahrtszeichen oder Bojen markiert.

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Wie weit ein Elektroboot mit einer Akkuladung kommt und ab wann ein Führerschein nötig ist, rechnet der E-Boot-Rechner. Was wir für Elektroboote anbieten, steht auf der Seite Elektroboot versichern.

Quellen

Jede Regel ist aus der verlinkten amtlichen Fassung abgelesen, abgerufen am 19.10.2026. Verordnungen ändern sich, maßgeblich ist immer der aktuelle Wortlaut.

Kartenkacheln © OpenStreetMap-Mitwirkende, ODbL. Landflächen der Übersicht: Natural Earth. openstreetmap.org/copyright

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