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Bootshaftpflicht ab 39 € im Jahr
Der Kasko-Schaden kostet Ihr Boot. Der Haftpflichtschaden kostet Ihr Vermögen: Nach § 823 BGB haften Sie unbegrenzt und persönlich, bei einem Personenschaden mit Rentenzahlung unter Umständen bis ins Rentenalter. Deshalb ist die Bootshaftpflichtversicherung der wichtigste Vertrag, nicht der billigste.
Kurz gesagt
Was kostet eine Bootshaftpflicht?
Ab 39 Euro im Jahr, weltweit gültig. Gedeckt sind Personen-, Sach-, Vermögens- und Gewässerschäden bis 50 Mio. Euro. Die Skipperhaftpflicht für gecharterte Boote ist inklusive (A-1.2), Beiboot und Trailer sind ab Basis-Plus in der Haftpflicht mitversichert.
Die Bootshaftpflicht ist die Haftpflichtversicherung für Boote aller Art: für das Motorboot, das Segelboot, die Jolle und jedes andere Sportboot. Ob Haftpflicht für das Motorboot auf dem Binnensee oder für die Yacht im Mittelmeer, den Beitrag berechnen Sie online in fünf Minuten.
Stand August 2026, Tarif der NAMMERT Assekuradeur GmbH, Jahresbeitrag mit Versicherungsteuer.
Auf einen Blick, mit Fundstelle
Was in der Bootshaftpflicht ab 39 € steckt
Jede Zeile steht so in unseren Bedingungen zur Wassersport-Haftpflicht (Basis, Basis Plus, Premium), die Ziffer führt zum Wortlaut. 39 € im Jahr ist der Einstiegsbeitrag über den Antrag; der Online-Rechner rechnet mit Ihren Bootsdaten und beginnt höher.
Deckungssumme
Je nach Tarif bis 10, 25 oder 50 Mio. € je Versicherungsfall, die Summe steht im Versicherungsschein. Im Premium sind Personenschäden auf 25 Mio. € begrenzt. Für alle Fälle eines Jahres gilt das Doppelte.
Beleg: Leistungsvergleich, Premium A-13.1
Abwehr unberechtigter Ansprüche
Geprüft wird zuerst, ob Sie überhaupt haften. Unberechtigte Forderungen wehrt der Versicherer ab, berechtigte zahlt er, einen Rechtsstreit führt er in Ihrem Namen auf seine Kosten. Diese Kosten gehen nicht von der Deckungssumme ab, außer bei Schäden im Ausland.
Beleg: Basis A-4, Basis A-11
Selbstbeteiligung
Die Bedingungen nennen eine Selbstbeteiligung nur in zwei Fällen: bei Schäden in den USA oder Kanada 20 %, mindestens 2.500 €, und ab Basis Plus bei Such- und Hilfekosten nach einem versehentlich ausgelösten Notsignal (EPIRB, DSC) 10 %, mindestens 500 €.
Beleg: Basis A-4, Basis Plus A-15
Geltungsbereich
Eingeschlossen sind Versicherungsfälle im Ausland, ohne Fahrtgebiet wie in der Kasko. Für die Sanierung von Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gilt der Schutz in der EU.
Beleg: Basis A-7, Basis A-10
Hafen, Steg, Liegeplatz
Rammen Sie im Hafen ein fremdes Boot oder den Steg, ist das Ihre gesetzliche Haftpflicht aus Halten und Gebrauch des Bootes. Ab Basis Plus sind auch gemietete Steganlagen, Einstellräume und Stellplätze des Bootes eingeschlossen; im Basis sind gemietete Sachen ausgeschlossen.
Beleg: Basis Plus A-1.5, Basis A-6
Bootstrailer
Ab Basis Plus Ihre Haftpflicht aus dem Gebrauch des Bootstrailers, beitragsfrei, wenn er im Antrag benannt ist, bis 2 Mio. € innerhalb der Deckungssumme. Zahlt die Kfz-Haftpflicht des Zugfahrzeugs, geht sie vor. Im Basis nicht enthalten.
Beleg: Basis Plus A-1.4
Gäste an Bord
Verletzt sich ein Gast und haften Sie dafür, ist das ein Personenschaden eines Dritten. Ausgenommen sind Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen zusammenleben. Ab Basis Plus ist die persönliche Haftpflicht des Schiffers mitversichert, im Premium auch Ansprüche der Crew untereinander (ohne Sachschäden unter 200 €).
Beleg: Basis A-6, Premium A-15
Wasserski, Wakeboard, Tube
Ab Basis Plus Ihre Haftpflicht aus dem Ziehen von Wasserskiläufern, Wakeboardern, Schirmdrachenfliegern, Bananen und Tubes. Die eigene Haftpflicht dessen, der gezogen wird, ist nicht versichert.
Beleg: Basis Plus A-1.5
Gewässer und Umwelt
Gewässerschäden im Umfang des Vertrags, etwa ausgelaufener Kraftstoff. Für die Sanierung nach dem Umweltschadensgesetz bis 3 Mio. € im Basis, 25 Mio. € im Basis Plus und 50 Mio. € im Premium.
Beleg: Basis A-9, Premium A-10.4
Beiboot
Ab Basis Plus mitversichert. Allein unterwegs bis 10 qm Segelfläche und höchstens zehn Seemeilen vom Mutterschiff, im Basis Plus mit Motor bis 30 PS.
Beleg: Basis Plus A-1.3
Gecharterte Boote führen
In allen Tarifen Ihre Haftpflicht als verantwortlicher Führer eines privat gemieteten oder gecharterten Bootes, wenn der Vertrag auf Ihren Namen läuft und höchstens 30 Tage dauert. Ab Basis Plus in Europa und im gesamten Mittelmeer, bis zur Leistung oder Größe des eigenen Bootes und 10 Mio. €, im Premium ohne Größengrenze bis 20 Mio. €. Schäden an der gecharterten Yacht selbst sind nicht versichert, der Schutz greift nachrangig. Ohne eigenes Boot bieten wir keine Skipperhaftpflicht an.
Beleg: Basis A-1.2, Premium A-1.2
Strafkaution im Ausland
Wird das Boot im Ausland nach einem Verkehrsverstoß beschlagnahmt, stellt der Versicherer ab Basis Plus ein Darlehen für die Kaution, bis 50.000 € im Basis Plus und bis 200.000 € im Premium, höchstens bis zum Wert des Bootes.
Beleg: Basis Plus A-16, Premium A-16
Schäden am eigenen Boot trägt die Haftpflicht nie, dafür gibt es die Bootskasko. Mehr zur Haftung auf dem Charterboot: Skipperhaftpflicht beim Chartern. Versichern können wir Eigner mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder Spanien oder Boote unter einer dieser Flaggen.
Die Summe, die zählt
Bis 50 Mio. € Deckungssumme
Der eigene Kaskoschaden ist begrenzt durch den Wert des Bootes. Der Haftpflichtschaden ist es nicht, deshalb ist die Deckungssumme die wichtigste Zahl im Vertrag.
Leistungen im Vergleich
Die Haftungsprobe
Reicht Ihre Deckungssumme, oder zahlen Sie mit?
Wählen Sie einen Fall und Ihre Deckungssumme. Für die Alltagsschäden links reicht auch die kleinste Summe, die Frage entscheidet sich an den beiden Großschäden rechts, wo ein Ereignis viele Geschädigte hat. Der Unterschied zwischen 10 und 50 Mio. € liegt im Beitrag bei wenigen Euro im Jahr.
Großschaden: Kollision mit einem Ausflugsschiff
Zusammenstoß mit einem besetzten Fahrgastschiff. Mehrere Schwerverletzte, dazu Bergung, Ausfall des Betriebs und über Jahrzehnte laufende Renten. Der seltene Fall, der eine Familie sonst ruiniert.
Schaden im Verhältnis zur Deckungssumme
Der Schaden bindet 72 Prozent Ihrer Deckungssumme von 25 Mio. €.
Genau dieser Fall ist der Grund für 25 oder 50 Mio. €. Er tritt fast nie ein, und wenn, entscheidet er über alles, was Sie besitzen.
Größenordnungen typischer Forderungen zur Veranschaulichung, keine Zusage, keine tatsächlichen Fälle. Personenschäden mit dauerhafter Erwerbsminderung und Kumulschäden mit mehreren Geschädigten erreichen im Einzelfall deutlich höhere Summen; die Deckungssumme gilt je Ereignis, nicht je Geschädigten. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Vertrags.
In Deutschland freiwillig. Im Urlaubsrevier nicht.
In Deutschland und Österreich besteht keine allgemeine Versicherungspflicht für Sportboote. In Italien, Spanien, Kroatien, Griechenland und Dänemark ist die Haftpflicht Pflicht, auf Schweizer Gewässern ebenfalls (Rechtsstand geprüft am 18. September 2026, Mindestsummen unter /versicherungspflicht-europa.php). Ohne Nachweis droht die Rückweisung im Hafen oder ein Bußgeld, und im Schadenfall haften Sie mit Ihrem Privatvermögen.
Quelle: Bootsbestand nach deutsche-flagge.de. Pflichtdeckungen je Revier finden Sie unter Fahrtgebiete.
Häufige Fragen
Bootshaftpflicht, kurz beantwortet
Was kostet eine Bootshaftpflicht?
Ab 39 Euro im Jahr, weltweit gültig. Gedeckt sind Personen-, Sach-, Vermögens- und Gewässerschäden bis 50 Mio. Euro. Die Skipperhaftpflicht für fremde Boote ist enthalten, Beiboot und Trailer sind ab Basis-Plus in der Haftpflicht mitversichert.
Ist die Bootshaftpflicht in Deutschland oder Österreich Pflicht?
Eine allgemeine gesetzliche Pflicht besteht in Deutschland nicht, in Österreich ebenso wenig; dort verlangen einzelne Gewässerordnungen sie. Viele Häfen, Vereine und Marinas verlangen sie trotzdem, und im Ausland ist sie vielfach vorgeschrieben: in Italien, Spanien, Kroatien (ab 15 kW), Griechenland und Dänemark, auf Schweizer Gewässern ebenfalls (Rechtsstand geprüft am 18. September 2026). Ohne Nachweis kommen Sie dort nicht in den Hafen.
Deckt die Bootshaftpflicht Schäden am eigenen Boot?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum. Sie trägt, was Sie anderen zufügen: fremde Boote, Stege, Personen, Umweltschäden. Für Schäden am eigenen Rumpf, Motor und an der Ausrüstung brauchen Sie die Kasko, und die ist ein eigener Baustein.
Lohnt eine Bootshaftpflicht für ein kleines, selten genutztes Sportboot?
Ja, denn die Haftung hängt nicht an den Tagen auf dem Wasser. Ein einziger Badegast im Propellerbereich kann eine Forderung auslösen, für die Sie nach § 823 BGB mit Ihrem Vermögen einstehen. Der Einstieg liegt bei 39 Euro im Jahr über den Antrag.
Gibt es in der Bootshaftpflicht eine Selbstbeteiligung?
Unsere Bedingungen nennen sie nur in zwei Fällen: bei Schäden in den USA oder Kanada 20 Prozent, mindestens 2.500 Euro (A-4), und ab Basis Plus bei Such- und Hilfekosten nach einem versehentlich ausgelösten Notsignal 10 Prozent, mindestens 500 Euro (A-15).
Bin ich auch versichert, wenn das Boot im Hafen liegt statt auf dem Trailer?
Ja. Versichert ist die Haftpflicht aus Halten, Besitz und Gebrauch des Bootes, am Liegeplatz genauso wie auf dem Wasser (A-1.1). Gemietete Steganlagen und Stellplätze sind ab Basis Plus eingeschlossen (A-1.5), der Trailer ab Basis Plus, wenn er im Antrag benannt ist (A-1.4).
Wer zahlt, wenn sich ein Gast an Bord verletzt?
Haften Sie für den Unfall, ist das ein Personenschaden eines Dritten und Sache der Bootshaftpflicht. Ausgenommen sind Ansprüche von Angehörigen, die mit Ihnen zusammenleben (A-6.2.5). Ohne Verschulden zahlt die Haftpflicht nicht; dafür gibt es eine Unfallversicherung für die Insassen.
Lohnt sich zusätzlich eine Kasko für ein älteres Boot?
Die Haftpflicht zahlt nie für das eigene Boot. Ob die Kasko lohnt, hängt davon ab, ob Sie einen Totalverlust selbst tragen könnten. Im Tarif Basis zahlt die Kasko den Zeitwert mit Altersabzug, ab Basis Plus gilt die feste Taxe mit Bedingungen für Boote über fünf Jahre. Teilkasko gibt es ab 199 Euro über den Antrag.
Bin ich mit der Bootshaftpflicht auch auf einem gecharterten Boot versichert?
Als verantwortlicher Führer ja, in allen Tarifen, wenn der Chartervertrag auf Ihren Namen läuft und höchstens 30 Tage dauert (A-1.2). Ab Basis Plus gilt das in Europa und im Mittelmeer bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium ohne Größengrenze. Schäden an der Charteryacht selbst sind nicht versichert.
Bin ich versichert, wenn ich mit dem Motorboot Wasserskifahrer oder eine Tube ziehe?
Für Schäden, die Sie dabei anderen zufügen, ja, ab Basis-Plus: Das Ziehen von Wasserskiläufern, Wakeboardern, Schirmdrachenfliegern, Banane und Tube ist in der Bootshaftpflicht ausdrücklich mitversichert (Haftpflicht Basis-Plus und Premium A-1.5). Im Basis steht das nicht in den Bedingungen. Nicht versichert ist die persönliche Haftpflicht des Wasserskiläufers selbst, etwa wenn er einen Schwimmer verletzt (A-6). Wo Wasserski erlaubt ist, legen die Behörden je Gewässer fest; fahren Sie nur auf den freigegebenen Strecken.
Drin. Und nicht drin.
Versichert
Weltweit
Motorschaden
Diebstahl
Bergung
Vereinsregatten (ab Basis-Plus)
Trailer (ab Basis-Plus)
Beiboot
Charteryacht
Nicht versichert
Verschleiß
Bewusste Schäden
Krieg
Gewerbliche Charter ohne Tarif
Motorsport-Rennen ohne Zusatzbaustein
Schäden vor Vertragsbeginn
Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Notruf unter 03375 / 29 28 95
Bevor Sie unterschreiben
Die drei Fragen, die Sie wirklich haben
Nicht „was kostet es" für Ihre Bootshaftpflicht, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.
„Zahlt der im Schadenfall auch?"
Wir begleiten Ihren Schaden, auch für Ihre Bootshaftpflicht: eine Meldung bei uns, dann kümmern wir uns um Sachverständige und eine der über 2.000 Partnerwerften, bis gezahlt ist. Die Werft rechnet direkt ab; Sie zahlen nur den Selbstbehalt.
Die Schadenuhr, Stunde für Stunde →„Wer ist dann am Telefon?"
Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, drei eigene Büros in Königs Wusterhausen, Salzburg und Palma. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihre Bootshaftpflicht einen Ansprechpartner mit Namen, und nach Feierabend eine Nummer, die jemand abnimmt.
Notruf 03375 / 29 28 95 →„Und wenn ich falsch entscheide?"
Finden Sie denselben Schutz für Ihre Bootshaftpflicht woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.
Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →Bootshaftpflicht, der ganze Text
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