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Schifffahrtszeichen erklärt: alle Tafelzeichen mit Bedeutung

Rot umrandet heißt Verbot oder Gebot, Blau heißt Erlaubnis oder Hinweis, Gelb ist eine Empfehlung. Hier stehen alle 94 Tafelzeichen der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung, jedes Schifffahrtszeichen mit seiner amtlichen Bedeutung, erklärt nach Gruppen. Was mit dem Sportboot zählt, ist markiert, und der Trainer fragt davon zehn Zeichen je Runde ab.

Trainer: zehn Zeichen, vier Antworten

Jede Runde zeigt zehn zufällige Zeichen, die für Sportboote wichtig sind. Wählen Sie die richtige Bedeutung, am Ende steht Ihr Punktestand. Gespeichert wird nichts.

Verbotszeichen (A)

Weiße Tafel mit rotem Rand und rotem Schrägbalken, das Symbol in Schwarz. Das allgemeine Verbot A.1 ist rot-weiß-rot gestreift.

  • A.1: Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt, allgemeines Verbotszeichen

    A.1

    Verbot der Durchfahrt und Sperrung der Schifffahrt, allgemeines Verbotszeichen

    Sportboot-wichtig
  • A.1a: Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar.

    A.1a

    Gesperrte Wasserflächen; jedoch für ein Kleinfahrzeug ohne Antriebsmaschine befahrbar.

    Sportboot-wichtig
  • A.2: Überholverbot, allgemein

    A.2

    Überholverbot, allgemein

    Sportboot-wichtig
  • A.3: Überholverbot für Verbände untereinander und zwischen einem Verband und gekuppelten Fahrzeugen. Satz 1 gilt nicht, wenn einer der Verbände ein Schubverband ist, dessen Länge 110,00 m und dessen Breite 12,00 m nicht überschreiten.

    A.3

    Überholverbot für Verbände untereinander und zwischen einem Verband und gekuppelten Fahrzeugen. Satz 1 gilt nicht, wenn einer der Verbände ein Schubverband ist, dessen Länge 110,00 m und dessen Breite 12,00 m nicht überschreiten.

  • A.4: Verbot des Begegnens und Überholens

    A.4

    Verbot des Begegnens und Überholens

    Sportboot-wichtig
  • A.4.1: Verbot des Begegnens und Überholens für Verbände untereinander

    A.4.1

    Verbot des Begegnens und Überholens für Verbände untereinander

  • A.5: Stillliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    A.5

    Stillliegeverbot auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    Sportboot-wichtig
  • A.5.1: Stillliegeverbot auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist

    A.5.1

    Stillliegeverbot auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist

    Sportboot-wichtig
  • A.6: Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    A.6

    Ankerverbot und Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    Sportboot-wichtig
  • A.7: Festmacheverbot am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    A.7

    Festmacheverbot am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    Sportboot-wichtig
  • A.8: Wendeverbot

    A.8

    Wendeverbot

    Sportboot-wichtig
  • A.9: Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen

    A.9

    Vermeidung von Wellenschlag oder Sogwirkungen

    Sportboot-wichtig
  • A.10: Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren

    A.10

    Verbot, außerhalb der angezeigten Begrenzung zu fahren

    Sportboot-wichtig
  • A.11: Verbot der Einfahrt, die Vorbereitungen zur Fortsetzung der Fahrt sind jedoch zu treffen

    A.11

    Verbot der Einfahrt, die Vorbereitungen zur Fortsetzung der Fahrt sind jedoch zu treffen

  • A.12: Fahrverbot für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb

    A.12

    Fahrverbot für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb

    Sportboot-wichtig
  • A.13: Fahrverbot für ein Sportboot

    A.13

    Fahrverbot für ein Sportboot

    Sportboot-wichtig
  • A.14: Verbot des Wasserskilaufens

    A.14

    Verbot des Wasserskilaufens

    Sportboot-wichtig
  • A.15: Fahrverbot für ein Segelfahrzeug

    A.15

    Fahrverbot für ein Segelfahrzeug

    Sportboot-wichtig
  • A.16: Fahrverbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt

    A.16

    Fahrverbot für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt

    Sportboot-wichtig
  • A.17: Verbot des Segelsurfens

    A.17

    Verbot des Segelsurfens

    Sportboot-wichtig
  • A.18: Fahrverbot für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)

    A.18

    Fahrverbot für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)

    Sportboot-wichtig
  • A.20: Bade- und Schwimmverbot

    A.20

    Bade- und Schwimmverbot

    Sportboot-wichtig

Gebotszeichen (B)

Weiße Tafel mit rotem Rand, aber ohne Schrägbalken. Symbol oder Zahl sagen, was zu tun ist: Richtung, Tempo, Schallzeichen, Funk.

  • B.1: Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen

    B.1

    Gebot, die durch den Pfeil angezeigte Richtung einzuschlagen

    Sportboot-wichtig
  • B.2a: Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt

    B.2a

    Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt

  • B.2b: Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

    B.2b

    Gebot, auf die Fahrwasserseite hinüberzufahren, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

  • B.3a: Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt

    B.3a

    Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Backbordseite des Fahrzeugs liegt

  • B.3b: Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

    B.3b

    Gebot, die Fahrwasserseite zu halten, die auf der Steuerbordseite des Fahrzeugs liegt

  • B.4a: Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren

    B.4a

    Gebot, das Fahrwasser nach Backbord zu überqueren

  • B.4b: Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren

    B.4b

    Gebot, das Fahrwasser nach Steuerbord zu überqueren

  • B.5: Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten

    B.5

    Gebot, unter bestimmten Bedingungen anzuhalten

    Sportboot-wichtig
  • B.6: Gebot, die angegebene Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer (in km/h) nicht zu überschreiten

    B.6

    Gebot, die angegebene Geschwindigkeit gegenüber dem Ufer (in km/h) nicht zu überschreiten

    Sportboot-wichtig
  • B.7: Gebot, Schallzeichen zu geben

    B.7

    Gebot, Schallzeichen zu geben

    Sportboot-wichtig
  • B.8: Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

    B.8

    Gebot, besondere Vorsicht walten zu lassen

    Sportboot-wichtig
  • B.9a: Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern

    B.9a

    Gebot, nur dann in die Hauptwasserstraße einzufahren oder sie zu überqueren, wenn dadurch ein Fahrzeug auf der Hauptwasserstraße nicht gezwungen wird, seinen Kurs oder seine Geschwindigkeit zu ändern

    Sportboot-wichtig
  • B.9b: wie vor, also dieselbe Bedeutung wie B.9a

    B.9b

    wie vor, also dieselbe Bedeutung wie B.9a

    Sportboot-wichtig
  • B.10: Gebot, bei diesem von Land gegebenen „Bleib-Weg-Signal“ die unter § 8.09 Nummer 3 bis 5, jeweils in Verbindung mit Nummer 6, genannten Maßnahmen zu ergreifen; das Schallzeichen besteht aus einer mindestens 15 Minuten langen ununterbrochenen Wiederholung abwechselnd eines kurzen und eines langen Tons, das Lichtzeichen entspricht dem nach § 4.01 Nummer 2.

    B.10

    Gebot, bei diesem von Land gegebenen „Bleib-Weg-Signal“ die unter § 8.09 Nummer 3 bis 5, jeweils in Verbindung mit Nummer 6, genannten Maßnahmen zu ergreifen; das Schallzeichen besteht aus einer mindestens 15 Minuten langen ununterbrochenen Wiederholung abwechselnd eines kurzen und eines langen Tons, das Lichtzeichen entspricht dem nach § 4.01 Nummer 2.

  • B.11a: Gebot, Sprechfunk zu benutzen

    B.11a

    Gebot, Sprechfunk zu benutzen

    Sportboot-wichtig
  • B.11b: Gebot, Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen

    B.11b

    Gebot, Sprechfunk auf dem angegebenen Kanal zu benutzen

    Sportboot-wichtig
  • B.12: Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen

    B.12

    Gebot zur Nutzung von Landstromanschlüssen

Einschränkungszeichen (C)

Ebenfalls weiß mit rotem Rand. Sie warnen vor knapper Tiefe, Durchfahrtshöhe oder Breite und vor einem eingeengten Fahrwasser.

  • C.1: Die Fahrwassertiefe ist begrenzt.

    C.1

    Die Fahrwassertiefe ist begrenzt.

    Sportboot-wichtig
  • C.2: Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt.

    C.2

    Die lichte Höhe über dem Wasserspiegel ist begrenzt.

    Sportboot-wichtig
  • C.3: Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt.

    C.3

    Die Breite der Durchfahrtsöffnung oder des Fahrwassers ist begrenzt.

    Sportboot-wichtig
  • C.4: Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben.

    C.4

    Es bestehen Schifffahrtsbeschränkungen; sie sind auf einem zusätzlichen Schild unter dem Schifffahrtszeichen angegeben.

    Sportboot-wichtig
  • C.5: Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Tafelzeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss.

    C.5

    Das Fahrwasser ist am rechten (linken) Ufer eingeengt; die Zahl auf dem Tafelzeichen gibt den Abstand in Metern an, in dem sich ein Fahrzeug vom Tafelzeichen entfernt halten muss.

    Sportboot-wichtig

Empfehlungszeichen (D)

Gelbe Rauten zeigen die empfohlene Brückenöffnung, grün-weiße Tafeln den empfohlenen Raum, ein Pfeil die empfohlene Richtung.

  • D.1a: Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr in beiden Richtungen

    D.1a

    Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr in beiden Richtungen

    Sportboot-wichtig
  • D.1b: Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr nur in Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt).

    D.1b

    Empfohlene Durchfahrtsöffnung für Verkehr nur in Richtung, in der die Zeichen sichtbar sind (in der anderen Richtung untersagt).

    Sportboot-wichtig
  • D.2: Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten

    D.2

    Empfehlung, sich in dem durch die Tafeln begrenzten Raum zu halten

    Sportboot-wichtig
  • D.3: Empfehlung, in die Richtung des Pfeils zu fahren

    D.3

    Empfehlung, in die Richtung des Pfeils zu fahren

    Sportboot-wichtig

Hinweiszeichen (E)

Blaue Tafeln mit weißem Symbol erlauben etwas oder weisen auf etwas hin: Liegestelle, Ankerplatz, Fähre, Wehr. Der weiße Schrägbalken auf Blau beendet eine Regel.

  • E.1: Erlaubnis zur Durchfahrt (allgemeines Zeichen)

    E.1

    Erlaubnis zur Durchfahrt (allgemeines Zeichen)

    Sportboot-wichtig
  • E.2: Kreuzung einer Hochspannungsleitung

    E.2

    Kreuzung einer Hochspannungsleitung

    Sportboot-wichtig
  • E.3: Hinweis auf ein Wehr

    E.3

    Hinweis auf ein Wehr

    Sportboot-wichtig
  • E.4a: Nicht frei fahrende Fähre

    E.4a

    Nicht frei fahrende Fähre

    Sportboot-wichtig
  • E.4b: Frei fahrende Fähre

    E.4b

    Frei fahrende Fähre

    Sportboot-wichtig
  • E.5: Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

    E.5

    Erlaubnis zum Stillliegen auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht

    Sportboot-wichtig
  • E.5.1: Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist

    E.5.1

    Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche, deren Breite, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben ist

    Sportboot-wichtig
  • E.5.2: Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen, die, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben sind

    E.5.2

    Erlaubnis zum Stillliegen auf der Wasserfläche zwischen den zwei Entfernungen, die, gemessen vom Aufstellungsort, auf dem Tafelzeichen in Metern angegeben sind

    Sportboot-wichtig
  • E.5.3: Höchstzahl der Fahrzeuge, die auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht, nebeneinander stillliegen dürfen

    E.5.3

    Höchstzahl der Fahrzeuge, die auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht, nebeneinander stillliegen dürfen

    Sportboot-wichtig
  • E.5.4: Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

    E.5.4

    Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

  • E.5.5: Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

    E.5.5

    Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

  • E.5.6: Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss

    E.5.6

    Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss

  • E.5.7: Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss

    E.5.7

    Liegestelle für ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss

  • E.5.8: Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

    E.5.8

    Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das nicht die Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

  • E.5.9: Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

    E.5.9

    Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

  • E.5.10: Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss

    E.5.10

    Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss

  • E.5.11: Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss

    E.5.11

    Liegestelle für ein anderes Fahrzeug als ein Fahrzeug der Schubschifffahrt, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss

  • E.5.12: Liegestelle für ein Fahrzeug, das keine Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

    E.5.12

    Liegestelle für ein Fahrzeug, das keine Bezeichnung nach § 3.14 führen muss

  • E.5.13: Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

    E.5.13

    Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 1 führen muss

  • E.5.14: Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss

    E.5.14

    Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 2 führen muss

  • E.5.15: Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss

    E.5.15

    Liegestelle für ein Fahrzeug, das die Bezeichnung nach § 3.14 Nummer 3 führen muss

  • E.6: Erlaubnis zum Ankern auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    E.6

    Erlaubnis zum Ankern auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    Sportboot-wichtig
  • E.7: Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    E.7

    Erlaubnis zum Festmachen am Ufer auf der Seite der Wasserstraße, auf der das Tafelzeichen steht

    Sportboot-wichtig
  • E.7.1: Erlaubnis zum Festmachen am Ufer für das sofortige Ein- oder Ausladen eines Kraftwagens

    E.7.1

    Erlaubnis zum Festmachen am Ufer für das sofortige Ein- oder Ausladen eines Kraftwagens

  • E.8: Hinweis auf eine Wendestelle

    E.8

    Hinweis auf eine Wendestelle

    Sportboot-wichtig
  • E.9a: Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von beiden Seiten einmündende Nebenwasserstraße

    E.9a

    Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von beiden Seiten einmündende Nebenwasserstraße

  • E.9b: Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von Steuerbord einmündende Nebenwasserstraße

    E.9b

    Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von Steuerbord einmündende Nebenwasserstraße

  • E.9c: Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von Backbord einmündende Nebenwasserstraße

    E.9c

    Die benutzte Hauptwasserstraße trifft auf eine von Backbord einmündende Nebenwasserstraße

  • E.10a: Die benutzte Nebenwasserstraße trifft auf eine von beiden Seiten einmündende Hauptwasserstraße

    E.10a

    Die benutzte Nebenwasserstraße trifft auf eine von beiden Seiten einmündende Hauptwasserstraße

  • E.10b: Die benutzte Nebenwasserstraße mündet in eine Hauptwasserstraße ein

    E.10b

    Die benutzte Nebenwasserstraße mündet in eine Hauptwasserstraße ein

  • E.11: Ende eines Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung.

    E.11

    Ende eines Verbots oder eines Gebots, das nur in einer Verkehrsrichtung gilt, oder Ende einer Einschränkung.

    Sportboot-wichtig
  • E.12a: Hinweis auf ein ausfahrendes Fahrzeug

    E.12a

    Hinweis auf ein ausfahrendes Fahrzeug

  • E.13: Trinkwasserzapfstelle

    E.13

    Trinkwasserzapfstelle

    Sportboot-wichtig
  • E.14: Fernsprechstelle

    E.14

    Fernsprechstelle

    Sportboot-wichtig
  • E.15: Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb

    E.15

    Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb

    Sportboot-wichtig
  • E.16: Fahrerlaubnis für ein Sportboot

    E.16

    Fahrerlaubnis für ein Sportboot

    Sportboot-wichtig
  • E.17: Wasserskistrecke

    E.17

    Wasserskistrecke

    Sportboot-wichtig
  • E.18: Fahrerlaubnis für ein Segelfahrzeug

    E.18

    Fahrerlaubnis für ein Segelfahrzeug

    Sportboot-wichtig
  • E.19: Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt

    E.19

    Fahrerlaubnis für ein Fahrzeug, das weder mit Maschinenantrieb noch unter Segel fährt

    Sportboot-wichtig
  • E.20: Erlaubnis für Segelsurfen

    E.20

    Erlaubnis für Segelsurfen

    Sportboot-wichtig
  • E.21: Nautischer Informationsfunk

    E.21

    Nautischer Informationsfunk

    Sportboot-wichtig
  • E.22: Fahrerlaubnis für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)

    E.22

    Fahrerlaubnis für ein Wassermotorrad (Waterscooter, Jetski usw.)

    Sportboot-wichtig
  • E.23: Hochwassermarken

    E.23

    Hochwassermarken

    Sportboot-wichtig
  • E.24: Erlaubnis für Kitesurfen

    E.24

    Erlaubnis für Kitesurfen

    Sportboot-wichtig
  • E.25: Landstromanschluss vorhanden

    E.25

    Landstromanschluss vorhanden

  • E.26: Hinweis auf ein bestehendes Bade- und/oder Schwimmverbot

    E.26

    Hinweis auf ein bestehendes Bade- und/oder Schwimmverbot

    Sportboot-wichtig

Die Übersicht ersetzt nicht den Gesetzestext. Viele Zeichen gibt es zusätzlich als Licht oder Flagge, diese Formen sind hier nicht gezeichnet. Maßgeblich ist die amtliche Fassung.

Quellen, abgerufen am 11.10.2026:

  1. Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung (BinSchStrO), Anlage 7 Schifffahrtszeichen, gesetze-im-internet.de
  2. BinSchStrO Anlage 7, Fassung bei ELWIS (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes)

Wie die Schifffahrtszeichen aufgebaut sind

Die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung teilt die Tafelzeichen in fünf Gruppen, erkennbar am Buchstaben vor der Nummer: A für Verbote, B für Gebote, C für Einschränkungen, D für Empfehlungen und E für Hinweise. Wer die Gruppe an Form und Farbe erkennt, weiß schon von Weitem, ob er etwas lassen, etwas tun oder nur etwas beachten soll.

Rot ist die Farbe der Pflicht: Verbots-, Gebots- und Einschränkungszeichen tragen einen roten Rand, der rote Schrägbalken macht daraus ein Verbot. Blau steht für Erlaubnis und Auskunft, Gelb und Grün für Empfehlungen. Viele Zeichen kommen als Paar vor, etwa A.6 Ankerverbot und E.6 Ankern erlaubt, mit demselben Symbol in anderer Farbe.

Eine Zahl auf der Tafel gehört zur Regel: auf B.6 die Höchstgeschwindigkeit in km/h gegenüber dem Ufer, auf A.5.1 und E.5.1 die Breite der Wasserfläche in Metern. Ein Zusatzschild darunter kann die Regel näher bestimmen, bei C.4 steht dort die Beschränkung selbst.

Wo die Zeichen gelten

Die Tafeln dieser Seite stammen aus Anlage 7 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung. Sie gilt auf den Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes, etwa Elbe, Weser, Main, Havel und den Kanälen. Rhein, Mosel und Donau haben eigene Verordnungen, verwenden aber im Wesentlichen dieselben Zeichen, weil alle auf dem europäischen Code CEVNI beruhen.

Auf Seen, die keine Bundeswasserstraße sind, gilt Landesrecht. Viele Länder übernehmen die Zeichen in ihre Schifffahrtsverordnungen, der Bodensee hat eine eigene Ordnung. Wer mit dem Sportboot ein neues Revier befährt, klärt am besten vorher, welche Verordnung dort gilt.

Für den Sportbootführerschein Binnen gehören die Schifffahrtszeichen zum Prüfungsstoff. Der Trainer oben ist eine schnelle Wiederholung, die amtlichen Prüfungsfragen mit Erklärung stehen in der NAMMERT Akademie.

Häufige Fragen zu Schifffahrtszeichen

Was bedeutet ein rot-weiß-rotes Schild am Wasser?

Das ist A.1, das allgemeine Verbotszeichen: Durchfahrt verboten, die Schifffahrt ist gesperrt. Man sieht es oft an Brückenöffnungen und Schleusen. Statt der Tafel können auch rote Lichter oder rote Flaggen gezeigt werden.

Woran erkenne ich, ob ich ankern oder festmachen darf?

Blaue Tafeln erlauben es: E.5 das Stillliegen, E.6 das Ankern, E.7 das Festmachen am Ufer. Die rot durchgestrichenen Gegenstücke A.5, A.6 und A.7 verbieten es. Die Regel gilt jeweils für die Seite der Wasserstraße, auf der das Zeichen steht.

Was bedeutet die Zahl auf dem Geschwindigkeitszeichen?

Auf B.6 ist es die Höchstgeschwindigkeit in km/h, gemessen gegenüber dem Ufer und nicht gegenüber dem Wasser. Mit der Strömung erreicht man die Grenze also früher als gegen sie.

Gelten die Zeichen auch für Kanus und Ruderboote?

Ja, die Zeichen gelten für alle Fahrzeuge. A.16 sperrt eine Strecke gezielt für Fahrzeuge, die weder mit Maschine noch unter Segel fahren, also auch für Kanus und Ruderboote, E.19 gibt sie für diese frei.

Sportbootführerschein lernen in der Akademie Bußgeldkatalog für Sportboote

Freunde singen zur blauen Stunde zur Gitarre auf einem Ponton-Boot unter einer Lichterkette

Blaue Stunde

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