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TÜV fürs Boot: welche Länder eine Pflichtprüfung verlangen, wie oft und was sie kostet
Einen TÜV fürs Boot wie beim Auto kennt Deutschland nicht. Andere Länder verlangen dagegen eine Pflichtprüfung, meist für Boote, die dort registriert sind. Auf der Weltkarte sehen Sie, welche Länder weltweit prüfen, wer geprüft wird, wie oft, wer prüft und was es kostet, jeweils mit amtlicher Quelle.
TÜV fürs Boot auf der Weltkarte
PflichtprüfungPflicht nur für bestimmte Bootekeine Pflichtnoch keine Angaben
12 Länder mit amtlicher Fundstelle. Tippen Sie auf ein Land oder wählen Sie es aus der Liste.
-
Deutschland
teilweise
Eine Hauptuntersuchung wie beim Auto schreibt in Deutschland kein Gesetz für private Sportboote vor. Pflichtprüfungen gibt es nur in drei Fällen: auf dem Bodensee, für Schiffe ab 20 Meter auf den Bundeswasserstraßen und für Boote, die vermietet werden.
Private Sportboote auf Binnen- und Seegewässern
keine Pflicht
Bodensee
Pflicht
- Für wen
- Alle Boote mit Maschinenantrieb ab 2,50 Meter Rumpflänge sowie Segelboote mit Motor oder mit Wohn-, Koch- oder Sanitäreinrichtung.
- Wie oft
- Erstzulassung nach amtlicher Untersuchung, danach Nachuntersuchung alle drei Jahre. Nach wesentlichen Umbauten oder Reparaturen am Rumpf eine Sonderuntersuchung.
- Wer prüft
- Schifffahrtsamt beim Landratsamt Bodenseekreis, Konstanz oder Lindau, je nach Standort des Bootes.
- Was geprüft wird
- Tauglichkeit, Betriebssicherheit und Ausrüstung, das Boot liegt dafür im Wasser. Seit April 2022 entfällt die Abgasmessung: Der Motor muss in den sechs Monaten vor dem Termin gewartet und die Wartung schriftlich bestätigt sein.
- Kosten
- Gebühr nach Art und Größe des Bootes, vor allem Motorleistung, Kajüte und Segelfläche. Das Landratsamt Lindau nennt für die Zulassung einen Rahmen von 20 bis 10.000 Euro.
- Ohne Prüfung
- Ohne gültige Zulassung darf das Boot nicht fahren. Bei Mängeln kann die Behörde die Nutzung beschränken oder verbieten, wer eine Untersuchung versäumt, riskiert den Entzug der Zulassung.
- Fremde Flagge
- Zulassungen der anderen Uferstaaten (Österreich, Schweiz) werden anerkannt.[3][4][5]
Schiffe ab 20 Meter auf Bundeswasserstraßen
Pflicht
- Für wen
- Sportfahrzeuge ab 20 Meter Länge oder ab 100 Kubikmeter (Länge mal Breite mal Tiefgang) auf den Bundeswasserstraßen im Binnenland.
- Wie oft
- Unionszeugnis für Binnenschiffe, gültig höchstens zehn Jahre. Vor Ablauf eine wiederkehrende Untersuchung.
- Wer prüft
- Untersuchungskommission der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt.
- Was geprüft wird
- Bau, Ausrüstung und Sicherheit nach dem europäischen Standard ES-TRIN.
- Kosten
- Untersuchung nach Zeitaufwand, 73,51 Euro je Stunde und beteiligter Person, dazu 32,20 Euro für die Bescheinigung der wiederkehrenden Untersuchung.
- Fremde Flagge
- Boote unter fremder Flagge, die nur vorübergehend fahren, brauchen ein Zeugnis ihres Flaggenstaats. Zeugnisse anderer EU-Staaten werden unter Bedingungen anerkannt.[6][7][8]
Vermietete Boote (Charter)
Pflicht
- Für wen
- Sportboote, die gewerblich vermietet werden, auf Binnenwasserstraßen und an der Küste.
- Wie oft
- Binnen: Abnahme durch einen Sachverständigen, bei neuen Booten zehn Jahre gültig, bei älteren legt er die Dauer fest, höchstens zehn Jahre. Küste: Bootszeugnis zwei Jahre, verlängert jeweils um zwei Jahre nach Untersuchung.
- Was geprüft wird
- Bau und Ausrüstung, Feuerlöscher mit Prüfdatum und, falls vorhanden, die Flüssiggasanlage mit Prüfbescheinigung nach DVGW G 608.
- Kosten
- Bootszeugnis der BG Verkehr 99,60 Euro, Besichtigung nach Zeit 119,70 Euro je Stunde.[1][2][9]
-
Österreich
Pflicht
In Österreich ist die Zulassung eines Motorboots befristet. Sie wird nur nach einer Überprüfung der Fahrtauglichkeit verlängert, das ist der TÜV fürs Boot. Dazu kommt die Gasprüfung alle zwei Jahre.
Zulassung und Überprüfung
Pflicht
- Für wen
- Zulassungspflichtige Fahrzeuge, unter anderem alle Boote mit Verbrennungsmotor und Elektroboote ab 4,4 kW.
- Wie oft
- Die erste Zulassung eines CE-Sportboots unter 20 Meter gilt zehn Jahre ab Baujahr. Jede Verlängerung höchstens sieben Jahre, die Behörde legt sie nach dem Zustand fest. Bei Vermietung, Schulung und Fahrgastbeförderung höchstens fünf Jahre. Die Nachüberprüfung geht frühestens ein Jahr vor Ablauf.
- Wer prüft
- Die Schifffahrtsbehörde des Landes, auf den Wasserstraßen bei Fahrzeugen ab 20 Meter das Bundesministerium.
- Was geprüft wird
- Technische Fahrtauglichkeit und Ausrüstung laut Zulassungsurkunde.
- Kosten
- Beispiel Niederösterreich, Verlängerung: 79,40 Euro (Verwaltungsabgabe 9,80, Stempelgebühr 42,00, Kommission 27,60). Ist die Urkunde schon abgelaufen, 118,60 Euro.
- Ohne Prüfung
- Mit Ablauf der Geltungsdauer erlischt die Zulassung.[10][11][12]
Flüssiggasanlage
Pflicht
- Für wen
- Boote bis 24 Meter mit Gasanlage für Kochen oder Heizen.
- Wie oft
- Spätestens alle zwei Jahre nach ÖVGW G 108. Schläuche und Druckregler spätestens sechs Jahre nach Herstellung tauschen.
- Wer prüft
- Ein Betrieb mit Gewerbeberechtigung für Gasanlagen, der Prüfbericht geht an die Zulassungsbehörde.[13]
Bodensee (Vorarlberg)
Pflicht
- Für wen
- Boote mit Maschinenantrieb und Segelboote mit Motor oder Kajüte, auch im österreichischen Teil des Sees.
- Wie oft
- Nachuntersuchung alle drei Jahre nach der gemeinsamen Bodensee-Schifffahrts-Ordnung.[3]
-
Schweiz
Pflicht
- Für wen
- Alle Schiffe mit Schiffsausweis auf Schweizer Gewässern, auch auf dem Bodensee.
- Wie oft
- Schiffe mit Motor alle drei Jahre, ohne Motor alle sechs Jahre, Mietschiffe alle zwei Jahre. Bei privaten Booten dazu alle drei Jahre die Abgasnachuntersuchung.
- Wer prüft
- Die Schifffahrtsbehörde des Standortkantons, die Abgasnachuntersuchung ein autorisierter Betrieb.
- Was geprüft wird
- Technische Schiffsprüfung mit Schiffsausweis und Abgaswartungsdokument.
- Kosten
- Je Kanton, meist nach Aufwand: Zug 174 Franken je Stunde, Luzern 150 Franken je Experte und Stunde. In Zürich wird die Gebühr auch fällig, wenn man weniger als vier Arbeitstage vorher absagt.
- Fremde Flagge
- Boote mit Standort im Ausland brauchen einen Schweizer Schiffsausweis und Schweizer Kennzeichen, ausgenommen Boote unter 2,50 Meter, Paddel- und Strandboote. Luzern verlangt für die befristete Zulassung samt Kontrolle 100 Franken.[14][15][16][17][18]
-
Spanien
Pflicht
- Für wen
- In Spanien registrierte Freizeitboote ab 6 Meter, private (Liste 7) und gewerbliche (Liste 6). Private Boote unter 6 Meter sind befreit, ihr Zeugnis gilt unbefristet.
- Wie oft
- ITB (reconocimiento periódico) höchstens alle fünf Jahre. Eine Zwischenbesichtigung im zweiten bis dritten Jahr für gewerbliche Boote, private ab 15 Meter und private Holzboote ab 6 Meter.
- Wer prüft
- Von der Seefahrtsbehörde zugelassene Prüfstellen (Entidades Colaboradoras de Inspección), zum Beispiel Applus oder Apave.
- Was geprüft wird
- Rumpf an Land, Antrieb, Elektrik, Tanks, Rigg und die Pflichtausrüstung samt Prüf- und Ablaufdaten.
- Kosten
- Die Prüfstelle legt ihren Preis selbst fest und meldet ihre Tarife der Behörde, eine amtliche Preisliste gibt es nicht. Vergleichen lohnt sich.
- Ohne Prüfung
- Mit abgelaufenem Certificado de navegabilidad zu fahren ist ein schwerer Verstoß.
- Fremde Flagge
- Keine ITB: Die Vorschrift gilt nur für Boote, die in Spanien registriert sind.[19][20]
-
Italien
Pflicht
- Für wen
- In Italien eingetragene Boote (imbarcazioni und navi). Kleine Boote ohne Eintragung (natanti) haben kein Sicherheitszeugnis.
- Wie oft
- Das erste Sicherheitszeugnis gilt acht Jahre (Entwurfskategorie A und B) oder zehn Jahre (C und D) ab Eintragung. Danach Erneuerung alle fünf Jahre.
- Wer prüft
- Eine notifizierte oder beauftragte technische Stelle nach Wahl des Eigners stellt die Eignungsbescheinigung aus.
- Kosten
- Amtliche Gebühr für die Erneuerung 17,76 Euro, dazu der Preis der Prüfstelle.
- Fremde Flagge
- Seit 2026 brauchen auch Boote unter fremder Flagge bis 24 Meter einen Sicherheitsnachweis, aber nur wenn sie Italienern oder Firmen mit Sitz in Italien gehören.[21][22][23][24]
-
Kroatien
teilweise
- Für wen
- In Kroatien eingetragene Boote. Privat genutzte Boote über 7 Meter oder über 15 kW, wenn sie WC, Gaskombüse, Innenborder, festen Benzintank oder Übernachtungsmöglichkeit haben.
- Wie oft
- Bei privater Nutzung alle fünf Jahre, bei gewerblicher alle zwei Jahre. Vor der Eintragung eine Erstprüfung.
- Wer prüft
- Hafenbehörde (lučka kapetanija), für Yachten das Kroatische Schiffsregister.
- Was geprüft wird
- Seetüchtigkeit und Ausrüstung für das eingetragene Fahrtgebiet.
- Fremde Flagge
- Die Prüfpflicht hängt am kroatischen Register.[25]
-
Slowenien
Pflicht
- Für wen
- In Slowenien eingetragene Boote.
- Wie oft
- Bei privater Nutzung alle fünf Jahre. Die Fahrterlaubnis gilt bis zur nächsten Prüfung und muss an Bord sein.
- Wer prüft
- Bis 12 Meter die slowenische Seeverwaltung oder eine Klassifikationsgesellschaft, darüber nur die Klassifikationsgesellschaft.[26]
-
Portugal
Pflicht
- Für wen
- In Portugal registrierte Freizeitboote.
- Wie oft
- Alle zehn Jahre. Alle fünf Jahre bei Booten über 24 Meter, bei Holzrümpfen über 12 Meter und bei Booten, die mehr als 20 Jahre registriert sind.
- Wer prüft
- Die Seebehörde (DGRM oder AMN) oder zugelassene Partnerstellen.
- Was geprüft wird
- Sicherheit und Mindestausrüstung, an Land und im Wasser.
- Ohne Prüfung
- Bußgeld 300 bis 3.000 Euro für Privatpersonen.[27]
-
Frankreich
keine Pflicht
- Für wen
- Private Sportboote.
- Wie oft
- Keine Pflichtprüfung. Das französische Meeresministerium hat 2022 erklärt, kein periodisches contrôle technique für Freizeitboote einzuführen.[28]
-
Großbritannien
teilweise
- Für wen
- Boote mit Motor, Gas, Heizung, Kocher, Toilette oder Elektrik auf Kanälen und Flüssen der Navigation Authorities, etwa des Canal & River Trust. Auf See gilt das nicht.
- Wie oft
- Boat Safety Scheme alle vier Jahre. Neue Serienboote sind die ersten vier Jahre befreit.
- Wer prüft
- Zugelassene BSS-Prüfer (Examiner).
- Was geprüft wird
- Brand- und Explosionsschutz: Gas, Kraftstoff, Elektrik, Heizung.
- Kosten
- Den Preis legt der Prüfer fest. Die BSS verlangt von ihm 76 Pfund plus Mehrwertsteuer je Zertifikat.
- Ohne Prüfung
- Ohne Zertifikat keine Lizenz für die Kanäle.[29][30]
-
USA
keine Pflicht
- Für wen
- Private Freizeitboote.
- Wie oft
- Keine Pflichtprüfung. Freiwillig und kostenlos ist der Vessel Safety Check der Coast Guard Auxiliary, wer besteht, bekommt einen Aufkleber.[31]
-
Kanada
keine Pflicht
- Für wen
- Private Freizeitboote.
- Wie oft
- Keine Pflichtprüfung. Freiwillig und kostenlos ist der Pleasure Craft Courtesy Check, ohne Strafe bei Mängeln.[32]
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Über den einzelnen Fall entscheidet die zuständige Behörde.
Was die Prüfung im Ausland für ein deutsches Boot bedeutet
Die Pflichtprüfungen hängen fast überall am Register des Landes. Die spanische ITB gilt nur für Boote, die in Spanien registriert sind, das italienische Sicherheitszeugnis nur für eingetragene italienische Boote.[19][21]
Ausnahmen gibt es: Die Schweiz verlangt auch von ausländischen Booten einen Schweizer Schiffsausweis, und Italien prüft seit 2026 fremd geflaggte Boote von Eignern mit Sitz in Italien.[18][24]
Wer sein Boot dauerhaft in ein anderes Land umflaggt, übernimmt dessen Prüfpflicht. Das gehört vor die Entscheidung über Register und Flagge.
Was die Kaskoversicherung mit der Prüfung zu tun hat
Eine verpasste Prüfung allein nimmt Ihnen nicht den Schutz. Unsere Kaskobedingungen ersetzen aber keine Schäden, die durch anfängliche Fahr- oder Seeuntüchtigkeit, durch mangelhafte Wartung oder durch Verstöße gegen behördliche Vorschriften verursacht sind.[33][34][35]
Entscheidend ist also, ob der Schaden gerade daher kommt. Eine geprüfte Gasanlage und ein gewarteter Motor sind deshalb mehr als eine Formsache.
Ein Wertgutachten ist kein TÜV. Für eine feste Taxe akzeptieren wir ein Wertgutachten, das nicht älter als drei Jahre ist.
Häufige Fragen zum TÜV fürs Boot
Braucht mein Boot in Deutschland einen TÜV?
Nein, für private Sportboote gibt es in Deutschland keine allgemeine Pflichtprüfung. Ausnahmen sind der Bodensee mit einer Nachuntersuchung alle drei Jahre, Schiffe ab 20 Meter auf Bundeswasserstraßen und vermietete Boote.
Wie oft muss mein Boot am Bodensee zur Prüfung?
Alle drei Jahre zur Nachuntersuchung beim Schifffahrtsamt. Der Motor muss in den sechs Monaten davor gewartet sein, die Bestätigung bringen Sie zum Termin mit.
Muss ich mit einem deutschen Boot in Spanien zur ITB?
Nein. Die ITB gilt nur für Boote, die in Spanien registriert sind. Wer sein Boot in Spanien registrieren lässt, muss ab 6 Meter höchstens alle fünf Jahre zur Besichtigung.
Was kostet der TÜV fürs Boot in der Schweiz?
Das legt jeder Kanton selbst fest, meist nach Aufwand. Zug berechnet 174 Franken je Stunde, Luzern 150 Franken je Experte und Stunde.
Zahlt die Versicherung, wenn die Prüfung abgelaufen ist?
Die abgelaufene Prüfung allein ist kein Ausschluss. Ausgeschlossen sind in unserer Kasko Schäden, die durch mangelhafte Wartung, anfängliche Seeuntüchtigkeit oder Verstöße gegen behördliche Vorschriften verursacht sind.
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Alle Quellen (35)
Stand der Angaben: 8. November 2026. Alle Quellen wurden an diesem Tag abgerufen.
- Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung, § 5 Abs. 4 und § 8a
- See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV), § 5 und Anlage 1
- Landratsamt Bodenseekreis: Schifffahrtsrecht auf dem Bodensee, BSO Art. 14.01 bis 14.07
- Landratsamt Bodenseekreis: Änderungen der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung 2022
- Bayernportal: Zulassung Wasserfahrzeug Bodensee (Landratsamt Lindau), Kosten
- Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO) § 1, Geltungsbereich
- Binnenschiffsuntersuchungsordnung (BinSchUO), §§ 7, 8, 19, 24
- Besondere Gebührenverordnung Wasserstraßen und Schifffahrt, Gebührenverzeichnis Nr. 201, 2134
- BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit: Gebühren für Sportfahrzeuge
- RIS: Schiffstechnikverordnung § 6 (Geltungsdauer der Zulassung)
- Amt der Oö. Landesregierung: Merkblatt für Binnenschifffahrt (Gültigkeit der Zulassung)
- Land Niederösterreich: Kostenaufstellung Binnenschiffszulassung
- Land Niederösterreich: Flüssiggasanlagen auf Wasserfahrzeugen (ÖVGW G 108)
- Kanton Zug: Schiffsprüfung
- Kanton Zürich: Schiffsprüfung
- Kanton Zug: Schiffsgebührenverordnung 753.11, § 2
- Kanton Luzern: SRL 778, § 8 und § 25
- Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt Bern: Merkblatt MB021, Schiffe mit ausländischem Standort
- BOE: Real Decreto 1434/1999, reconocimientos e inspecciones de las embarcaciones de recreo
- Apave España: Inspección técnica de embarcaciones (ITB)
- Normattiva: DM 146/2008, Art. 51 (Gültigkeit des Sicherheitszeugnisses, Fassung ab 21.10.2024)
- Normattiva: DM 146/2008, Art. 50 (Erneuerung, Fassung ab 21.10.2024)
- Ministero delle Infrastrutture e dei Trasporti: Tariffario codici PagoPA (Mai 2025)
- MIT Italien: Circolare vom 18.06.2026 zu Art. 26-ter Codice della nautica
- Narodne novine 52/2020: Pravilnik o brodicama, čamcima i jahtama (Änderung), Dodatak 12
- SPOT (Staatsportal Slowenien): Registracija čolna, pregled čolna
- Decreto-Lei n.º 93/2018, regime jurídico da náutica de recreio, Art. 25 und 54
- Assemblée nationale: Question écrite n° 31523, Antwort des Ministère de la Mer (JO 3.5.2022)
- Boat Safety Scheme: Q&A on BSS Examinations
- Canal & River Trust: Boat Safety Scheme
- US Coast Guard Auxiliary: Free Vessel Safety Checks
- Transport Canada: Requesting a pleasure craft courtesy check
- NAMMERT: AVB Wassersport-Kasko Basis, A-5.2
- NAMMERT: AVB Wassersport-Kasko Basis Plus, A-6.2
- NAMMERT: AVB Wassersport-Kasko Premium, A-6.2