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Prüffristen-Planer: Was ist an Bord wann fällig?

Wann muss die Automatikweste zur Wartung, wann läuft die Signalfackel ab, und was ist an Bord überhaupt Pflicht? Der Prüffristen-Planer zeigt, was wann fällig ist: Sie haken an, was Sie dabeihaben, tragen das letzte Prüfdatum ein und sehen alle Termine sortiert. Auf Wunsch landen sie mit Erinnerung in Ihrem Kalender. Jede Frist trägt ihre Quelle und die Angabe, ob sie Pflicht, Empfehlung oder Herstellerangabe ist.

Ausrüstung an Bord

Feuerlöscher

PflichtGilt für: Arbeitsstätten, für private Sportboote nur ein Maßstab. Quelle [8]

Wartung durch einen Fachkundigen alle zwei Jahre, kürzere Fristen des Herstellers gehen vor. Für private Sportboote gibt es außerhalb von Bodensee und Charter keine eigene Prüfpflicht.

  • PflichtBodensee: nur typgeprüfte Löscher ab 2 kg, in regelmäßigen Fristen nachweislich prüfen lassen. Eine Zahl nennt die Vorschrift nicht. Quelle [3]
  • PflichtCharter: Im Abnahmeprotokoll steht das letzte Prüfdatum jedes tragbaren Löschers, an der Küste gehört der Prüfungsnachweis zur Mindestausrüstung. Eine Frist nennen beide Verordnungen nicht. Quelle [2]

Flüssiggasanlage

PflichtGilt für: zulassungspflichtige Fahrzeuge auf dem Bodensee. Quelle [3]

Für private Boote in Deutschland ist außerhalb von Bodensee und Charter keine gesetzliche Prüffrist belegt. Am Bodensee prüft ein anerkannter Sachverständiger vor der Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Fristen, ohne feste Zahl.

  • PflichtCharter auf Binnenschifffahrtsstraßen: gültige Bescheinigung des Sachverständigen an Bord, in geschlossenen Räumen Warner für Kohlenmonoxid und Gas. Quelle [2]
  • PflichtCharter an der Küste: Prüfbescheinigung für das Bootszeugnis, das zwei Jahre gilt. Sie wird spätestens bei jeder Verlängerung wieder vorgelegt. Quelle [1]

Frist laut Prüfplakette eintragen

Automatikweste: Wartung

HerstellerangabeGilt für: automatisch aufblasbare Rettungswesten. Quelle [4]

In der Regel alle zwei Jahre beim Hersteller oder in einer autorisierten Station. Die Prüfplakette zeigt Jahr und Monat der nächsten Wartung.

  • PflichtIm gewerblichen Einsatz zusätzlich mindestens einmal im Jahr eine dokumentierte Kontrolle. Quelle [4]
  • HerstellerangabeNach Herstellerangaben ist nach höchstens zehn Jahren Schluss. Quelle [9]

Automatikweste: Selbstcheck

EmpfehlungGilt für: Eigner von Automatikwesten. Quelle [7]

Etwa alle sechs Monate mit der Handpumpe aufblasen und nach einem Tag nachsehen, ob sie die Luft hält. Dazu die Patrone auf Füllstand, festen Sitz und Rost prüfen.

Rettungsinsel

HerstellerangabeGilt für: Rettungsinseln nach ISO 9650 auf Sportbooten. Quelle [5]

Bei diesem Hersteller erster Service drei Jahre nach dem Kauf, danach alle drei Jahre. Andere Hersteller können abweichen, maßgeblich ist das Etikett an der Insel.

  • PflichtCharter an der Küste: Rettungsfloß mit Prüfungsnachweis in der Mindestausrüstung, eine Frist nennt die Verordnung nicht. Quelle [1]

Signalfackeln und Raketen

EmpfehlungGilt für: pyrotechnische Seenotsignale mit BAM-Zulassung. Quelle [6]

Bei richtiger Lagerung höchstens drei Jahre verwendbar, soweit auf dem Signal nichts anderes steht. Nässe, Rost und Hitze verkürzen das. Überlagerte Signale gehen an den Handel oder einen Delaborierbetrieb zurück, nie als Feuerwerk abbrennen.

  • EmpfehlungDie Seenotretter nennen etwa vier Jahre, danach ist nicht mehr garantiert, dass die Signale sicher funktionieren. Quelle [7]

Übliche Haltbarkeit laut Quelle: 36 Monate

EPIRB: Batterie

HerstellerangabeGilt für: Seenotfunkbaken (Beispiel eines aktuellen Geräts). Quelle [10]

Ein aktuelles Gerät wird mit zehn Jahren Batterielebensdauer angegeben, ältere Geräte oft kürzer. Maßgeblich ist das Batteriedatum auf Ihrem Gerät, getauscht wird über den Fachhandel.

  • PflichtDie EPIRB ist eine anmeldepflichtige Funkanlage. Voraussetzung ist eine gültige Ship Station Licence der Bundesnetzagentur. Quelle [11]

Übliche Haltbarkeit laut Quelle: 120 Monate

EPIRB: Wasserdruckauslöser

EmpfehlungGilt für: EPIRB in einer Halterung mit hydrostatischem Auslöser. Quelle [12]

Alle zwei Jahre samt Bolzen, Federn und Distanzscheiben ersetzen, das Ablaufdatum muss sichtbar sein. Belegt ist das über die US-Küstenwache, die Vorgaben Ihres Herstellers gehen vor.

EPIRB: Selbsttest

EmpfehlungGilt für: Seenotfunkbaken. Quelle [12]

Einmal im Monat Gehäuse, Halterung, Auslöserdatum und Leine ansehen und den Selbsttest nach Anleitung des Herstellers machen. Vorsicht vor Fehlalarm.

Erste-Hilfe-Material

EmpfehlungGilt für: Material an Bord, Maßstab aus dem Arbeitsschutz. Quelle [13]

Nach Verbrauch ergänzen und nach dem Verfalldatum erneuern, etwa sterile Kompressen und Augenspülung. Trocken, sauber und vor Hitze geschützt lagern.

  • PflichtCharter auf Binnenschifffahrtsstraßen: Verbandkasten nach DIN 13157 oder DIN 13169 leicht erreichbar an Bord. Quelle [2]

Das Ablaufdatum steht auf dem Gegenstand.

Bodensee und Charter

Bodensee: Nachuntersuchung

PflichtGilt für: zugelassene Fahrzeuge auf dem Bodensee. Quelle [3]

Alle drei Jahre Nachuntersuchung, nach wesentlichen Änderungen oder Reparaturen am Rumpf eine Sonderuntersuchung. Beim Verkauf meldet der Verkäufer binnen zwei Wochen Käufer und künftigen Standort.

Charter Küste: Bootszeugnis

PflichtGilt für: gewerblich vermietete Sportboote und Wassermotorräder an der Küste. Quelle [1]

Das Bootszeugnis gilt zwei Jahre, bei Werftneubauten drei. Verlängert wird jeweils um zwei Jahre nach einer Untersuchung.

Charter Binnen: Abnahmeprotokoll

PflichtGilt für: gewerblich vermietete Sportboote auf Binnenschifffahrtsstraßen. Quelle [2]

Die Abnahme durch einen Sachverständigen gilt für neue Boote zehn Jahre, bei älteren legt er die Dauer fest, höchstens zehn Jahre. Abnahmen durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt gelten höchstens sechs Jahre.

Ihre Angaben bleiben in diesem Browser. Auch die Kalenderdatei entsteht hier, nichts wird übertragen. Keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Prüfplakette am Gerät und das Handbuch des Herstellers. Der Planer gibt wieder, was Vorschriften, Behörden, Seenotretter und Hersteller sagen, Stand 12.10.2026.

Was Pflicht ist und was Empfehlung

Eine regelmäßige amtliche Bootsprüfung wie die Hauptuntersuchung beim Auto gibt es für private Sportboote in Deutschland nicht. Geprüft haben wir die See-Sportbootverordnung und die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung: Beide regeln nur Vermietung und gewerbliche Nutzung.[1][2]

Die Ausnahme ist der Bodensee. Dort werden zugelassene Fahrzeuge alle drei Jahre nachuntersucht. Gasanlage und Feuerlöscher sind in regelmäßigen Fristen prüfen zu lassen, eine Zahl nennt die Bodensee-Schifffahrts-Ordnung dafür nicht.[3]

Wer gewerblich vermietet, braucht an der Küste ein Bootszeugnis, das zwei Jahre gilt, und auf Binnenschifffahrtsstraßen ein Abnahmeprotokoll, das höchstens zehn Jahre gilt. Prüfbescheinigungen für Gasanlage und Feuerlöscher gehören dazu, eine Frist dafür nennen die Verordnungen nicht.[1][2]

Alles Übrige sind Herstellerangaben und Empfehlungen: Automatikwesten in der Regel alle zwei Jahre zur Wartung, Rettungsinseln im Dreijahrestakt des Herstellers, Signalfackeln nach drei bis vier Jahren tauschen. Die Zweijahresfrist für Feuerlöscher stammt aus dem Arbeitsschutz und bindet Arbeitgeber, für private Boote ist sie ein Maßstab.[4][5][6][7][8]

Für Flüssiggasanlagen auf privaten Booten haben wir außerhalb von Bodensee und Charter keine gesetzliche Frist gefunden. Die oft genannte Zweijahresfrist ist für Deutschland nicht aus dem Original belegt. Deshalb steht im Planer dort keine Zahl: Tragen Sie die Frist von Ihrer Prüfplakette ein.[3][2]

So arbeitet der Planer

Haken Sie an, was an Bord ist, und tragen Sie ein, wann es zuletzt geprüft wurde oder wann es abläuft. Das Intervall ist aus den Quellen vorbelegt, Sie können es an Ihre Prüfplakette anpassen. Der Planer sortiert die Termine: rot ist überfällig, orange in den nächsten 60 Tagen fällig, grün in Ordnung.

Der Knopf In den Kalender erzeugt eine Kalenderdatei mit einem ganztägigen Termin je Fälligkeit und Erinnerungen 30 Tage und einen Tag vorher. Sie lässt sich in Outlook, Google Kalender und den Apple-Kalender übernehmen. Ihre Angaben bleiben in diesem Browser, nichts wird übertragen.

Häufige Fragen

Gibt es einen TÜV fürs Boot?

Für private Sportboote in Deutschland nicht. Eine wiederkehrende amtliche Untersuchung gibt es am Bodensee, dort alle drei Jahre, und für gewerblich vermietete Boote. Die übrigen Fristen stammen von Herstellern und aus Empfehlungen.

Wie oft muss die Automatikweste zur Wartung?

Meist alle zwei Jahre, maßgeblich ist die Prüfplakette des Herstellers. Dazwischen etwa alle sechs Monate selbst prüfen: mit der Handpumpe aufblasen und nach einem Tag nachsehen, ob sie die Luft hält.

Wie lange halten Signalfackeln?

Laut Fragenkatalog zum Fachkundenachweis höchstens drei Jahre bei richtiger Lagerung, soweit auf dem Signal nichts anderes steht. Die Seenotretter nennen etwa vier Jahre. Überlagerte Signale gehen an den Handel oder einen Delaborierbetrieb zurück.

Was passiert mit meinen Eingaben?

Sie bleiben in Ihrem Browser auf diesem Gerät. Auch die Kalenderdatei entsteht dort, nichts wird an uns oder Dritte übertragen. Mit Alles löschen sind die Angaben wieder weg.

Weiter vor der Saison

Rettungswesten-Finder Saisonkalender Bordpapiere-Checkliste Mit dem Boot ins Ausland

Quellen

Stand 12.10.2026, alle Quellen am 12.10.2026 abgerufen. Maßgeblich sind Prüfplakette, Etikett und Handbuch Ihres Herstellers.

  1. See-Sportbootverordnung (SeeSpbootV)
  2. Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV)
  3. Landratsamt Bodenseekreis: Informationen zum Schifffahrtsrecht auf dem Bodensee (Stand September 2025)
  4. DGUV Information 212-004 Rettungswesten und Schwimmhilfen (Juli 2022)
  5. Herstellerangabe: Seago Liferaft Owners Operating Handbook (ISO 9650)
  6. Deutscher Segler-Verband: Fragen- und Antwortenkatalog Fachkundenachweis Seenotsignalmittel
  7. DGzRS (Die Seenotretter): Sicherheitsausrüstung auf See
  8. ASR A2.2 Maßnahmen gegen Brände, Nr. 7.5.2 (inoffizielle Fassung der BAuA, bereitgestellt von der TU München)
  9. See- und Wasserschutzpolizeien rund um den Bodensee: Faltblatt Rettungswesten retten Leben
  10. Herstellerangabe: Produktdatenblatt Ocean Signal SafeSea EPIRB1 Pro
  11. Bundesnetzagentur: Warum muss ich mein Funkgerät anmelden?
  12. U.S. Coast Guard Navigation Center: Monthly EPIRB Inspection Procedures
  13. DGUV Information 204-022 Erste Hilfe im Betrieb (Mai 2017)
Ein Mädchen steuert die Segelyacht, der Vater zeigt voraus, die Mutter lacht, alles im Abendlicht

Die nächste Generation am Steuer

Die Kleine steuert. Wir halten Kurs.

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