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Neuboot kaufen: Vertrag, Anzahlung, Lieferverzug und Abnahme

Zwischen Unterschrift und erster Ausfahrt liegen bei einem neuen Boot oft viele Monate. In dieser Zeit haben Sie meist schon eine Anzahlung geleistet, die Werft baut, der Händler verspricht einen Termin. Wer ein Neuboot kauft, sollte deshalb vorher wissen, was im Vertrag stehen muss, wie die Anzahlung abgesichert wird und was Sie tun können, wenn sich die Lieferung verzögert.

Diese Seite führt Sie in der Reihenfolge durch den Kauf, in der die Fragen auftauchen: vom Vertrag über den Lieferverzug bis zur Abnahme mit Protokoll und den Papieren, die zu jedem neuen Boot gehören.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie einen festen Liefertermin mit Datum in den Vertrag schreiben. Bei „voraussichtlich“ oder „ca.“ müssen Sie den Händler erst mahnen.
  • Eine Anzahlung ist ein Vorschuss auf ein Boot, das Ihnen noch nicht gehört. Halten Sie sie klein oder lassen Sie sie durch eine Bankbürgschaft absichern.
  • Bei Lieferverzug: Nachfrist setzen, danach können Sie vom Vertrag zurücktreten und die Anzahlung zurückverlangen (§ 323 BGB).
  • Bei der Übergabe alles prüfen und Mängel ins Protokoll schreiben. Ab diesem Moment tragen Sie das Risiko für das Boot, versichern Sie es also vorher.

Der Kaufvertrag: was hineingehört

Ein Neuboot wird oft nach Ihren Wünschen ausgestattet oder sogar erst gebaut. Umso wichtiger ist, dass alles Wesentliche schriftlich festgehalten ist und nicht nur im Gespräch am Messestand:

  • Werft, Modell, Motorisierung und jede Sonderausstattung einzeln, am besten mit der Ausstattungsliste als Anlage.
  • Gesamtpreis mit Mehrwertsteuer, dazu Überführung, Einwassern, Inbetriebnahme und Trailer, falls vereinbart.
  • Liefertermin und Lieferort. Ein Kalenderdatum hat eine andere Wirkung als ein ungefährer Zeitraum (siehe unten).
  • Zahlungsplan: wie viel Anzahlung, welche Raten wann, und was gegen welche Sicherheit gezahlt wird.
  • Welche Papiere bei der Übergabe mitkommen: Konformitätserklärung, Eignerhandbuch, Garantieunterlagen, Rechnung mit Rumpfnummer.

Die Anzahlung absichern

Mit der Anzahlung gehen Sie in Vorleistung. Eigentümer werden Sie in der Regel erst mit der Übergabe. Hat sich der Verkäufer das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung vorbehalten, sogar erst mit der letzten Zahlung (Eigentumsvorbehalt, § 449 BGB). Gerät die Werft oder der Händler vorher in Insolvenz, ist Ihre Anzahlung in der Regel nur noch eine Forderung, die Sie beim Insolvenzverwalter anmelden. Was am Ende ausgezahlt wird, ist oft nur ein Bruchteil.

Diese Wege schützen Sie besser:

  • Anzahlung klein halten und den großen Teil erst bei der Übergabe zahlen.
  • Eine Anzahlungsbürgschaft einer Bank verlangen. Dann zahlt die Bank Ihnen die Anzahlung zurück, wenn das Boot nicht geliefert wird.
  • Bei einem Bau über viele Monate: Raten nur nach nachgewiesenem Baufortschritt zahlen, etwa nach Fertigstellung des Rumpfes, belegt mit Fotos und Baunummer.
  • Bei hohen Summen den Vertrag vor der Unterschrift von einem Anwalt prüfen lassen.

Wenn Sie den Kauf finanzieren, sehen Sie mit unserem Ratenrechner zur Bootsfinanzierung, was Anzahlung, Laufzeit und Rate im Monat bedeuten.

Lieferverzug: Mahnung, Nachfrist, Rücktritt

Kommt das Boot nicht zum vereinbarten Termin, ist der Verkäufer nicht automatisch im Verzug. Es kommt darauf an, was im Vertrag steht:

  • Fester Termin mit Datum, etwa „Lieferung am 15. April 2027“: Der Verkäufer ist mit Ablauf des Tages im Verzug, eine Mahnung brauchen Sie nicht (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Ungefährer Termin, etwa „voraussichtlich Frühjahr 2027“: Erst Ihre Mahnung nach Ablauf dieses Zeitraums setzt den Verzug in Gang (§ 286 Abs. 1 BGB). Mahnen Sie schriftlich und mit Datum.

Ist der Verkäufer im Verzug, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der durch die Verspätung entsteht (§ 280 Abs. 2, § 286 BGB), etwa die Kosten für einen schon bezahlten Liegeplatz, den Sie nicht nutzen können. Hat er die Verspätung nicht zu vertreten, kommt er allerdings nicht in Verzug (§ 286 Abs. 4 BGB).

Wollen Sie das Boot nicht mehr, setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist. Läuft sie ohne Lieferung ab, können Sie vom Vertrag zurücktreten (§ 323 Abs. 1 BGB). Dafür kommt es nicht darauf an, ob der Verkäufer die Verspätung verschuldet hat. Nach dem Rücktritt muss er Ihnen die Anzahlung zurückzahlen. Prüfen Sie vorher, ob Ihr Vertrag eigene Regeln zu Fristen enthält.

Abnahme und Übergabe mit Protokoll

Der Tag der Übergabe ist der wichtigste Tag des Kaufs. Ab dann tragen Sie die Gefahr, wenn das Boot beschädigt wird oder untergeht (§ 446 BGB), und ab dann läuft die Frist der Gewährleistung (§ 438 Abs. 2 BGB). Nehmen Sie sich Zeit und gehen Sie nach einer Liste vor:

  • Ausstattung mit dem Vertrag abgleichen, Stück für Stück, auch Zubehör und Sicherheitsausrüstung.
  • Rumpf, Deck und Gelcoat bei gutem Licht ansehen, auch unter Wasser, wenn das Boot noch auf dem Trailer oder im Kran steht.
  • Motor, Elektrik, Pumpen, Instrumente und Ankerwinde vorführen lassen, Betriebsstunden notieren.
  • Eine Probefahrt machen und dabei Lenkung, Schaltung und Kühlwasser prüfen.
  • Alles, was fehlt oder nicht stimmt, ins Übergabeprotokoll schreiben, von beiden unterschreiben lassen und eine Frist für die Nachbesserung festhalten.

Zeigt sich ein Mangel erst nach der Übergabe, helfen Ihnen unsere Seite Mängel nach dem Bootskauf und der passende Musterbrief Mängelrüge.

Diese Papiere gehören zum neuen Boot

Sportboote mit einer Rumpflänge von 2,5 bis 24 Metern, die in der EU neu in Verkehr gebracht werden, müssen die Sportbootrichtlinie 2013/53/EU erfüllen. Daran erkennen Sie es:

  • EU-Konformitätserklärung des Herstellers: Sie bestätigt, dass das Boot die Anforderungen der Richtlinie erfüllt.
  • CE-Kennzeichnung auf dem Herstellerschild. Dort stehen auch die Konstruktionskategorie (A bis D), die höchstzulässige Personenzahl und die Zuladung.
  • Eignerhandbuch mit Sicherheitshinweisen und Angaben zum Betrieb.
  • Rumpfnummer (HIN): eine Kennnummer, die fest am Rumpf angebracht ist und auch in der Rechnung stehen sollte. Gleichen Sie sie bei der Übergabe ab.
  • Für Motoren gilt die Richtlinie ebenfalls; auch sie tragen eine eigene CE-Kennzeichnung.

Ohne diese Unterlagen wird es später schwer, das Boot zu registrieren oder wieder zu verkaufen. Lassen Sie sich alles bei der Übergabe aushändigen und machen Sie Kopien.

Versicherung ab der Übergabe

Mit der Übergabe geht das Risiko auf Sie über. Kümmern Sie sich deshalb schon vor diesem Tag um die Bootsversicherung, damit Überführung, Kranen und die erste Fahrt nicht ungeschützt sind. Was dabei wichtig ist, lesen Sie auf unserer Seite Boot kaufen: Versicherung ab Übergabe. Ihren Beitrag berechnen Sie direkt im Beitragsrechner.

Etwas stimmt nicht? Schreiben Sie es auf

Mängel bei der Übergabe, eine Werftrechnung über dem Kostenvoranschlag, ein Liegeplatz, den Sie nicht mehr brauchen: Für diese Fälle finden Sie fertige Musterbriefe zum Ausfüllen und Drucken.

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