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Musterkaufvertrag für Ihr Boot

Um Streitigkeiten beim (Ver-)Kauf gebrauchter Wasserfahrzeuge aus dem Weg zu gehen, treffen Sie immer direkte Absprachen mit dem (Ver-)Käufer. Mit einem schriftlichen Vertrag stehen Sie bei einem Rechtsstreit auf der sicheren Seite, nutzen Sie dafür am besten den vorgefertigten NAMMERT-Mustervertrag.

Musterkaufvertrag öffnen (PDF)

Darauf sollten Sie achten

Alles Wesentliche schriftlich

Halten Sie Kaufpreis, Zubehör, Übergabetermin und den Zustand des Bootes schriftlich fest, inklusive bekannter Mängel.

Eigentum nachweisen

Lassen Sie sich Bootspapiere, Rechnungen und ggf. das Internationale Bootszertifikat zeigen, bevor Sie unterschreiben.

Direkt versichern

Der Kaufvertrag ist auch die Grundlage für Ihre Versicherung: Im Schadenfall weisen Sie den Bootswert über den gezahlten Kaufpreis nach. Ein Abschluss lohnt sich schon vor der Übergabe, für Schutz beim Slippen und auf dem Transportweg.

Der Musterkaufvertrag ist eine unverbindliche Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung.

Vorlagen

Musterkaufvertrag für jeden Bootstyp

Kaufvertrag Motorboot

Für den privaten Verkauf eines gebrauchten Motorbootes.

Kaufvertrag Motoryacht

Für Motoryachten ab 10 Meter mit Kajüte und einem Deck.

Kaufvertrag Jetski

Für den privaten Verkauf eines gebrauchten Jetski.

Kaufvertrag Segelboot

Für den privaten Verkauf eines gebrauchten Segelbootes.

Kaufvertrag Segelyacht

Für eine Segelyacht ab 10 Meter mit Kajüte und einem Deck.

Kaufvertrag Bootstrailer

Für den privaten Verkauf eines gebrauchten Bootstrailers.

Boot Kaufvertrag

Das sollten Käufer und Verkäufer beachten

Der Wassersport findet immer mehr Anhänger, die nicht nur ein Boot ausleihen, sondern selbst Bootseigentümer sein möchten. Die schnellste Anlaufstelle ist zunächst der Gebrauchtbootmarkt im Internet. Hat man ein passendes Fahrzeug gefunden, sollte man es nicht Hals über Kopf abholen, sondern zunächst einige Dinge überprüfen, und auch für Verkäufer gibt es einiges zu beachten.

Was muss ich vor dem Kauf eines Bootes beachten?

01

Die technische Untersuchung

Im Vergleich zum Händlerkauf gibt es beim Privatverkauf nicht zwangsläufig eine Gewährleistung, sie kann explizit ausgeschlossen werden. Eine Überprüfung des gesamten Technikapparats inklusive laufendem Gut und Motoren ist daher dringend zu empfehlen. Als Laie lassen Sie am besten einen Sachverständigen auf das Boot schauen.

02

Probefahrt

Wie bei jedem Fahrzeug ist eine Probefahrt unabdingbar, so prüfen Sie, ob das Fahrverhalten zum eigenen Handling passt. Wichtig für Verkäufer: Achten Sie darauf, dass der Käufer einen gültigen Führerschein besitzt, und halten Sie die Vereinbarung der Probefahrt schriftlich fest. Bei einem Schaden kann der Interessent Ihnen Selbstbehalt und Kaskohöherstufung ersetzen.

03

Abmeldung beim WSA

Das Boot sollte beim Wasser- und Schifffahrtsamt abgemeldet sein, damit der Neueigentümer eine schnelle Registrierung auf seinen Namen vornehmen kann.

04

Versicherung informieren

Steht Ihr versichertes Boot nicht mehr in Ihrem Eigentum, übermitteln Sie der Versicherung schnellstmöglich einen Nachweis über den Verkauf. So sind Sie im Schadenfall entlastet und sparen bares Geld: Je früher die Versicherung informiert ist, desto schneller können die Verträge aufgrund des Risikowegfalls aufgehoben werden.

Damit Sie keine lange Liste mit sich tragen müssen, nutzen Sie gerne unseren vorgefertigten Kaufvertrag, damit sind Sie beim Kauf wie beim Verkauf auf der sicheren Seite. Achten Sie darauf, die vollständigen Papiere des Fahrzeugs zu erhalten: dazu gehören das CE-Zertifikat (für Boote, die nach dem 15.06.1998 zugelassen wurden) sowie die Fahrzeugpapiere des Trailers.

Worauf muss ich als Verkäufer achten?

Überlegen Sie, wie Sie Ihr Boot am besten veräußern: über ein Inserat im Internet, über einen Makler (meist auf Provisionsbasis) oder in Zahlung bei einem Bootshändler, wenn Sie dort ein anderes Boot erwerben. Für den Verkauf über das Internet einige Hinweise:

01

Wo einstellen?

Nutzen Sie eine Plattform, die leicht zu finden ist und die viele Bootsfreunde kennen. Fragen Sie Stegnachbarn und Freunde, wo diese ihre Boote gefunden haben.

02

Welchen Preis kann ich erzielen?

Der Bootsverkauf ist sehr individuell und lässt sich nicht nach Liste berechnen. Schauen Sie nach ähnlichen Fahrzeugen und deren Preisen, und lassen Sie sich Verhandlungsspielraum.

03

Liebe auf den ersten Blick

Machen Sie aussagekräftige Fotos bei richtiger Belichtung und geben Sie dem Interessenten die Möglichkeit, sich auf Ihre Yacht zu träumen, gereinigt, aufgeräumt und mit behobenen mechanischen Problemen.

04

Halten Sie die Papiere bereit

Je schneller Sie Fragen beantworten, desto einfacher die Kommunikation, dazu gehören Informationen zu den letzten Wartungs- und Inspektionsterminen sowie ggf. ein Wertgutachten.

05

Die Probefahrt planen

Überlegen Sie sich vorab eine geeignete Strecke. Gibt es keine großen Vorkommnisse, entscheidet sich der Interessent schneller, schwierige oder unübersichtliche Ecken meiden Sie besser.

Als Verkäufer sind Sie verpflichtet, den Käufer auf alle Mängel hinzuweisen. Bei der Ausstellung des Kaufvertrags ist es wichtig, die vollständigen Daten von Verkäufer und Erwerber aufzuführen, für beide Ausfertigungen, denn sie gelten dem Schifffahrtsamt wie der Versicherung als Nachweis der Übergabe. Zudem sollten Sie mit dem Verkauf, wenn nicht anders vereinbart, den gesamten Kaufpreis erhalten; erst dann werden die Papiere komplett übergeben. Denken Sie auch daran, alle Schlüssel mitzugeben.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen zum Bootskauf

Wann ist der beste Zeitpunkt, eine Yacht zu kaufen?

Begeben Sie sich frühzeitig auf die Suche: Viele Eigentümer verkaufen ihre Wasserfahrzeuge zum Ende der Saison. Ab Oktober gibt der Gebrauchtbootmarkt viele schöne und gut erhaltene Fahrzeuge her, so haben Sie Zeit und dennoch genug Puffer bis zum nächsten Saisonstart.

Kann ich ein Boot aus dem Ausland kaufen?

Selbstverständlich. Möchten Sie das Boot anschließend nach Deutschland überführen, achten Sie auf einen Nachweis zur Mehrwertsteuerabgabe, fehlt dieser, wird er bei der Einfuhr verlangt. Die anfallende Mehrwertsteuer richtet sich dann nach dem Zeitwert der Yacht.

Welche Fragen sollte ich vor der Probefahrt stellen?

Fragen Sie nach dem Grund des Verkaufs, der Zahl der Vorbesitzer, ob der Kaufpreis einen Trailer beinhaltet und ob das Boot im Süß- oder auch im Salzwasser gefahren wurde. Klären Sie zudem, wann eine Probefahrt möglich ist, befindet sich das Boot im Winterlager, warten Sie im Zweifel auf den Frühling.

Worauf achte ich bei der Besichtigung?

Nehmen Sie jemanden mit, vier Augen sehen mehr als zwei, am besten vom Fach. Achten Sie auf das Umfeld: Ein gepflegtes Umfeld spricht für ein gut betreutes Boot; bei unaufgeräumten Kajüten und dunkler Einstellung ist Vorsicht geboten, denn Licht spielt bei der Besichtigung eine elementare Rolle. Achtung bei Bläschen am Rumpf: Sie können auf Osmose hinweisen, entsteht beim Aufpieksen ein säuerlicher Geruch, lieber die Finger vom Boot lassen.

Muss ich ein Dokument aufsetzen?

Eine Formvorschrift gibt es nach § 433 BGB nicht, der Verkauf wäre auch mündlich möglich. Da eine mündliche Aussage jedoch nicht bindend ist, empfehlen wir die Textform: So lässt sich der Eigentumswechsel jederzeit nachweisen und Mängel können vermerkt werden, damit es im Nachhinein keine Streitigkeiten gibt.

Kann ich mich als Käufer bei Streitigkeiten schützen?

Kommt es zu Streitigkeiten aus Kauf­verträgen rund um das Boot, empfiehlt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung, die das Vertrags- und Sachenrecht umfasst. Ein Angebot holen Sie sich über unseren Angebotsrechner ein.

Kann ich vom Vertrag zurücktreten?

Grundsätzlich muss auch beim Händlerverkauf ein erheblicher Sachmangel vorliegen. Dann müssen Sie dem Verkäufer eine Nachbesserung auf eigene Kosten ermöglichen; 14 Tage nach Kenntnis des Mangels dürfen nicht überschritten werden, und der Käufer setzt eine angemessene Frist. Alternativ kann der Verkäufer eine Kaufpreisminderung anbieten. Wählen Sie dennoch den Rücktritt, muss dieser erklärt und schriftlich festgehalten werden. Beim Privatverkauf kann dies mit den Worten „gekauft wie gesehen“ ausgeschlossen werden, dann müssen Sie bei grobem Sachmangel Arglist des Verkäufers nachweisen.

Wissenswertes

Kaufvertrag Boot, Vorlage, Ablauf und Versicherung

Wer ein Gebrauchtboot privat kauft oder verkauft, braucht keinen Notar, aber einen belastbaren Kaufvertrag. Unsere kostenlose Vorlage deckt Motorboot, Segelboot, Motoryacht, Segelyacht, Jetski und Bootstrailer ab und enthält alle prüfungsrelevanten Felder: Vertragsparteien, Rumpfnummer (CIN/HIN), Motor- und Bootsdaten, Zubehör, Kaufpreis, Übergabe, Gewährleistungsausschluss und Unterschriften.

Welche Unterlagen gehören dazu? Eigentumsnachweise, Bootspapiere bzw. das Internationale Bootszertifikat, das CE-Zertifikat für Boote mit Zulassung nach dem 15.06.1998, Wartungs- und Rechnungsunterlagen, die Trailerpapiere sowie alle Schlüssel. Der Kaufvertrag selbst dient Schifffahrtsamt und Versicherung als Nachweis der Übergabe, und im Schadenfall als Nachweis des Bootswerts über den gezahlten Kaufpreis.

Versicherung beim Eigentümerwechsel: Eine bestehende Police lässt sich nicht übernehmen. Bei bestehender Bootskasko gilt ab Eigentümerwechsel für einen Monat eine vorläufige Deckung, maßgeblich ist der im Kaufvertrag ausgewiesene Kaufpreis. Ein eigener Abschluss lohnt sich bereits vor der Übergabe, so besteht auch beim Slippen und auf dem Transportweg Schutz und es entsteht keine Deckungslücke. Bei NAMMERT gibt es die Bootshaftpflicht ab 39 €, Teilkasko ab 199 € und Vollkasko ab 219 € im Jahr.

Vorlagen und Beratung deutschlandweit: Von Königs Wusterhausen bei Berlin unterstützen wir Bootseigner in ganz Deutschland, Österreich und Spanien, vom Vereinssee in Brandenburg über Nord- und Ostsee bis zum Bodensee und beim Bootskauf im Ausland (dort auf den Mehrwertsteuernachweis achten).

Kurz gefragt

Ist ein schriftlicher Kaufvertrag Pflicht?
Nein (§ 433 BGB kennt keine Formvorschrift), zum Nachweis des Eigentumswechsels aber dringend empfohlen.

Wann geht das Eigentum über?
Mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises; Gefahr und Lasten mit der Übergabe.

Übernimmt der Käufer die Versicherung?
Nein, sie endet mit dem Eigentümerwechsel; der Käufer schließt einen eigenen Vertrag ab.

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