Den Trailer versichern Sie ab Basis-Plus beitragsfrei in der Haftpflicht, wenn er im Antrag…
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Bootstrailerversicherung: Heute Müritz, morgen Gardasee.
Mit dem Bootstrailer gehört Ihnen jedes Wasser: heute die Müritz, morgen der Gardasee. Ab Basis-Plus fährt er ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit, auch abgekoppelt und beim Slippen.
- Haftpflicht ab Basis-Plus ohne Mehrbeitrag
- Auch abgekoppelt und beim Rangieren
- Läuft im Bootsvertrag mit, ohne eVB
Papierkram, Wartezeit, Warteschleife
Drei Schritte, dann rollt das Gespann los
Trailer in den Antrag
Tragen Sie den Wert des Trailers im Rechner ein, samt Winde und Ersatzrad. Ab Basis-Plus fährt er dann ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit.
Das Gespann auf die Waage
Boot, Trailer, Zugfahrzeug: Drei Zahlen müssen zusammenpassen. Die Gespann-Waage weiter unten zeigt Ihnen sofort, ob alles im Rahmen ist.
Rampe frei, wir sind dabei
Abgekoppelt oder beim Rangieren von Hand: Der Trailer bleibt in der Haftpflicht. Und ist doch mal was, melden Sie es direkt bei uns.
Klartext statt Kleingedrucktes
Was kostet Ihr Glück am Tag?
Ein Rechner, ein Antrag: Boot rechnen, Trailerwert dazuschreiben, fertig. Den Rest des Tages verbringen Sie an der Rampe.
So viel kostet Ihr gutes Gefühl
In der Haftpflicht fällt für den Trailer ab Basis-Plus kein eigener Beitrag an, wenn er im Antrag mit seinem Wert benannt ist. In die Kasko nehmen Sie ihn gegen Beitrag dazu.
Vermittlung durch NAMMERT als Assekuradeur und Versicherungsmakler.
Drin. Und nicht drin.
Versichert
Trailer auch abgekoppelt
Transportschäden an Land
Weltweit
Motorschaden
Diebstahl
Bergung
Vereinsregatten (ab Basis-Plus)
Beiboot
Nicht versichert
Verschleiß
Bewusste Schäden
Krieg
Gewerbliche Charter ohne Tarif
Motorsport-Rennen ohne Zusatzbaustein
Schäden vor Vertragsbeginn
Im Wortlaut, ungekürzt
Das sagen Eigner über uns.
Schnelle Angebotserstellung und Umsetzung des Auftrages.
Wir haben die Versicherung für unser Hausboot vom Vorgänger übernommen und wurden bei der Versicherung herzlichst beraten und aufgenommen. Schnelle Angebotserstellung und Umsetzung des Auftrages.
Super Support
Super Support, sehr kompetenter Mitarbeiter schnelle Abwicklung Absolut professionell
Klasse gelaufen.
Sehr unkomplizierter Angebotsvorgang. Sehr schneller Abschluss
Dafür machen wir das
Von der Einfahrt bis ins Wasser
Licht checken, Gurte festziehen, rückwärts an die Rampe. Ein paar Handgriffe, dann schwimmt das Boot und der Tag gehört Ihnen.
Gut zu wissen
Der Moment, in dem die Kupplung aufgeht
Angekoppelt haftet das Zugfahrzeug. Abgekoppelt haftet der Anhänger allein, und in dem Moment, in dem die Kupplung aufgeht, kommt es darauf an, was in Ihrer Bootspolice steht. Bei uns läuft der Trailer ab Basis-Plus ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit, auch beim Rangieren und im Winterlager.
Muss der Bootstrailer extra versichert werden?
Kurz gesagt
In der NAMMERT Bootsversicherung nicht: ab Basis-Plus ist ein Trailer mit grünem Kennzeichen ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mitversichert, auch abgekoppelt und beim Rangieren. Ein Trailer mit schwarzem Kennzeichen braucht eine eigene Kfz-Haftpflicht mit eVB. Diebstahl und Unfallschäden am Boot laufen über die Kasko, Unfall ab Basis-Plus.
Stand August 2026, Tarif der NAMMERT Assekuradeur GmbH, Jahresbeitrag mit Versicherungsteuer.
Für den Trailer
Was beim Trailer anders ist
Auf der Straße gelten andere Regeln als auf dem Wasser, und die Police des Zugfahrzeugs deckt die Ladung nicht.
Der Diebstahl des ganzen Bootes ist teilkaskoversichert; Außenborder und Einzelteile sind nur…
Wer den Schaden verursacht, haftet zuerst; die eigene Vollkasko ab Basis-Plus ist das…
Wer das Boot im Winterlager versichern will, braucht Teil- oder Vollkasko: Dort sind Schäden…
Maßstab ist der Wiederbeschaffungswert, der Kaufvertrag dient als Nachweis; fest verbaute…
Motorlose Kleinboote sind in der Privathaftpflicht oft eingeschränkt mitversichert; für…
Auf der Straße und auf der Rampe
Wo am Gespann viele Schäden entstehen, in einem Bild.
Der Weg zum Wasser
Viele Trailerschäden entstehen nicht auf der Autobahn, sondern beim Slippen und Rangieren. Der Trailer lässt sich mitversichern, statt ihn als Zubehör mitlaufen zu lassen.
Trailercheck ausdrucken
Passt Ihr Boot auf Ihren Trailer, und hinter Ihr Auto?
Bootsgewicht, Trailer, Zugfahrzeug und Führerschein einstellen und sehen, ob das Gespann im Rahmen bleibt.
Die Gespann-Waage
Drei Zahlen entscheiden über Bußgeld, Führerschein und Ihre Deckung: das Bootsgewicht, die zulässige Gesamtmasse des Trailers und die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Stellen Sie Ihr Gespann ein.
Rechnerisch angenommen: Trailer-Leergewicht rund ein Viertel der zulässigen Gesamtmasse; für das Zugfahrzeug ein zur Anhängelast passendes Leergewicht (Kombi 2,2 t, SUV 2,6 t, Pickup 3,2 t zulässige Gesamtmasse). Die Stützlast bleibt unberücksichtigt. Verbindlich sind die Angaben in Ihren Fahrzeugpapieren (Felder 15.1, 16 und 0.1 der Zulassungsbescheinigung). Leistungsangaben nach unserem Bedingungswerk, Stand 01.02.2026.
Was getrailert wird
„Grünes Kennzeichen, dann bin ich doch durch."
Ein verbreiteter Irrtum
Stimmt zur Hälfte. Das grüne Kennzeichen befreit von Steuer und von der Pflicht zur Anhänger-Haftpflicht. Es sagt aber nichts darüber, wer den Trailer ersetzt, wenn er weg ist, und wer zahlt, wenn er ohne Zugfahrzeug Schaden anrichtet.
Was das Kennzeichen regelt
Keine Kfz-Steuer. Keine eigene Anhänger-Haftpflicht nötig. Beim Ziehen haftet die Haftpflicht des Zugfahrzeugs für Schäden an Dritten.
Gilt für Sportanhänger, die ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten gebaut sind.
Was offen bleibt
Der Trailer selbst. Gestohlen vom Parkplatz, vom Sturm umgeworfen, beim Slippen verbogen, die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlt nur an Dritte, nie für Ihren eigenen Anhänger.
Der abgekoppelte Trailer. Beim Rangieren per Hand oder wenn er auf dem Gefälle wegrollt, ist kein Zugfahrzeug im Spiel. Dann haften Sie persönlich.
Was wir tun
Beide Lücken schließt die Bootsversicherung, die Haftung ab Basis-Plus in der Haftpflicht ohne Mehrbeitrag, auch abgekoppelt und im Winterlager, den Trailer selbst in der Kasko nach seiner Versicherungssumme. Gegen Diebstahl ist er dort nur mit Kupplungssicherung oder Radkralle versichert. Es genügt, den Wert des Trailers im Rechner einzutragen.
Für jeden Bootstyp gleich, vom Jetski bis zur Segelyacht.
Nicht auf der Autobahn, sondern dort, wo kein Zugfahrzeug dran ist
Wo der Schaden wirklich passiert
Das ist der Kern der Sache. Während der Fahrt am Haken ist der Trailer über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs abgedeckt. Teuer wird es in den Minuten, in denen der Trailer allein ist. Dann greift keine Kfz-Haftpflicht, weil kein Fahrzeug im Betrieb ist. Dann haften Sie persönlich, nach § 823 BGB, mit Ihrem Vermögen.
Er macht sich selbständig
Abgekoppelt auf der Slipbahn, ein Keil verrutscht, der Trailer rollt ins Nachbarboot oder in ein parkendes Auto. Kein Zugfahrzeug im Spiel, also keine Kfz-Haftpflicht. Die Rechnung für den fremden Rumpf gehört Ihnen.
Die Böschung beim Trailern
Der Anhänger bricht aus und rutscht samt Boot ins Gelände. Was Dritten geschieht, trägt die Kfz-Haftpflicht, Trailer und Boot selbst trägt sie nie. Dafür braucht es die Vollkasko ab Basis-Plus, die den Landtransport einschließt.
Er steht an der falschen Stelle
Abgestellt auf dem Hof, am Straßenrand, im Winterlager. Jemand fährt im Dunkeln dagegen, oder ein Kind stürzt über Zugkugel und Stützrad und verletzt sich. Auch das ist Halterhaftung ohne Kfz-Deckung, und bei einem Personenschaden geht es nicht um den Trailerwert, sondern um Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Diese drei Fälle trägt ab Basis-Plus die Haftpflicht, beitragsfrei
Ab Basis-Plus läuft ein Trailer mit grünem Kennzeichen ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit, bis 2 Mio. Euro, auch abgekoppelt, beim Rangieren von Hand und im Winterlager. Es genügt, seinen Wert im Antrag anzugeben. Deshalb ist die Frage nach dem grünen Kennzeichen die falsche Frage: Sie regelt Steuer und Pflichtversicherung, nicht die Haftung des Halters. Und weil ein solcher Trailer bei uns keinen eigenen Vertrag braucht, gibt es auch keine zweite Police, keinen zweiten Beitrag und keine Lücke zwischen zwei Verträgen.
Wie andere Anbieter den abgekoppelten Trailer regeln, steht in deren Bedingungen. Der Policencheck liest Ihre bestehende Police auf diesen Punkt hin durch.
„Trailer mitversichert" heißt nicht dasselbe wie beim Boot
Der zweite Irrtum
Auch wenn der Trailer in der Kasko steht, gilt für ihn häufig ein anderer Deckungsumfang als für den Rumpf. Beide Bedingungswerke, die uns aus dem Markt vorliegen, sagen das offen: Eines deckt den Trailer nur gegen Ereignisse, die von außen auf ihn einwirken, das andere schreibt in sein Informationsblatt, für Schäden an Trailern könne „nur für bestimmte benannte Gefahren" Schutz gewährt werden. Beim Anhänger, der sein Leben halb im Wasser und halb auf gesalzenen Straßen verbringt, ist das der entscheidende Halbsatz. Auch bei uns ist das so: Ab Basis-Plus zahlt die Kasko am Trailer nur Schäden durch Unfall des Bootes, Sturm, Blitzschlag, Erdbeben, Brand, Explosion und Diebstahl.
Von außen, gedeckt
Der Sturm wirft ihn um. Ein anderes Fahrzeug fährt hinein. Er wird gestohlen oder beim Slippen von der Rampe gedrückt. Ein Ast fällt im Winterlager darauf.
Ein Ereignis mit Datum und Ursache von draußen, das ist der Fall, für den die Deckung gemacht ist.
Von innen, offen
Achse, Lager, Bremse. Ein Bruch aus Materialermüdung wirkt nicht von außen ein, er kommt aus dem Teil selbst. Am unmittelbar betroffenen Teil ist der Materialfehler ausgeschlossen, und am Trailer selbst zahlt die Kasko nur für die benannten Gefahren.
Rost nach dem Slippen. Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Korrosion und Oxidation sind generell ausgeschlossen. Beim Salzwassertrailer ist das kein Randfall, sondern der Normalzustand nach ein paar Saisons.
Der ungesicherte Trailer. Unser Bedingungswerk nimmt den Diebstahl nicht gesicherter Trailer und Außenbordmotoren ausdrücklich aus: Angekoppelt braucht der Trailer eine zusätzliche Sicherung gegen Abkuppeln, abgekoppelt ein Kupplungsschloss oder eine Radkralle. Ohne diese Sicherung ist der Diebstahl kein Versicherungsfall.
Was Sie tun können
Tragen Sie den Trailerwert ein, ohne Summe gibt es keine Kaskoleistung, egal wie die Klausel lautet. Und pflegen Sie den Anhänger so, dass ein Schaden als Ereignis erkennbar bleibt: nach Salzwasser abspülen, Radlager im Wartungsnachweis dokumentieren, Bremsen prüfen lassen.
Ein geführter Wartungsnachweis ist die beste Antwort auf die Frage „Verschleiß oder Ereignis?".
Grundlage sind zwei uns vorliegende Bedingungswerke aus dem Markt: BKNZ 2016 (Stand 08/2021), Punkt 3.2 sowie 5.1 und 5.2, und AVB Wassersportkasko 2024 (Stand 01.04.2024) samt Informationsblatt, Ziffer 6.2.12. Die Formulierungen sind marktüblich, aber nicht einheitlich, maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.
Die drei Fragen, die Sie wirklich haben
Zahlt der im Schadenfall auch, wer ist dann am Telefon, und was, wenn es woanders günstiger ist?
Bevor Sie unterschreiben
Nicht „was kostet es" für Ihren Trailer, das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.
„Zahlt der im Schadenfall auch?"
Wir begleiten Ihren Schaden, auch für Ihren Trailer: eine Meldung bei uns, dann kümmern wir uns um Sachverständige und eine der über 2.000 Partnerwerften, bis gezahlt ist. Die Werft rechnet direkt ab; Sie zahlen nur den Selbstbehalt.
Die Schadenuhr, Stunde für Stunde →„Wer ist dann am Telefon?"
Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, drei eigene Büros in Königs Wusterhausen, Salzburg und Palma. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie für Ihren Trailer einen Ansprechpartner mit Namen, und nach Feierabend eine Nummer, die jemand abnimmt.
Notruf 03375 / 29 28 95 →„Und wenn ich falsch entscheide?"
Finden Sie denselben Schutz für Ihren Trailer woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.
Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →Darf Ihr Auto den Trailer überhaupt ziehen, und reicht Ihr Führerschein? Der Bootstrailer-Rechner prüft Klasse B, B96 oder BE, die Anhängelast und Tempo 100 mit den Werten aus Ihrem Fahrzeugschein.
Neu im Magazin, passend zum Trailer
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Fragen von Eignern
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Für den Eignerbrief bitte noch den Link in unserer Mail bestätigen.
Geht es um Ihren eigenen Vertrag oder einen Schaden? Rufen Sie an: 03375 / 29 12 77
Haken dran, Kopf frei.
Woanders günstiger? Dann zahlen wir die Differenz.
Finden Sie denselben Schutz anderswo zu einem niedrigeren Beitrag, gleichen wir den Unterschied aus, für die Laufzeit des Vertrags, höchstens ein Jahr. Garantie und Grenzen lesen
Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77