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Der Moment, in dem die Kupplung aufgeht
Angekoppelt haftet das Zugfahrzeug. Abgekoppelt haftet der Anhänger allein, und dann kommt es darauf an, was in Ihrer Bootspolice steht. Bei uns läuft der Trailer ab Basis-Plus ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit, auch beim Rangieren und im Winterlager.
Kurz gesagt
Muss der Bootstrailer extra versichert werden?
In der NAMMERT Bootsversicherung nicht: ab Basis-Plus ist er ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mitversichert, auch abgekoppelt und beim Rangieren. Ob grünes oder schwarzes Kennzeichen, eine eVB ist dafür nicht nötig. Diebstahl und Transportschäden am Boot laufen über die Kasko.
Stand August 2026, Beiträge aus dem Tarif der NAMMERT Assekuradeur GmbH, Jahresbeitrag inklusive Versicherungsteuer.
Der Weg zum Wasser
Auf der Straße und auf der Rampe
Die meisten Trailerschäden entstehen nicht auf der Autobahn, sondern beim Slippen und Rangieren. Der Trailer lässt sich mitversichern, statt ihn als Zubehör mitlaufen zu lassen.
Trailercheck ausdrucken
Die Gespann-Waage
Passt Ihr Boot auf Ihren Trailer, und hinter Ihr Auto?
Drei Zahlen entscheiden über Bußgeld, Führerschein und Ihre Deckung: das Bootsgewicht, die zulässige Gesamtmasse des Trailers und die Anhängelast des Zugfahrzeugs. Stellen Sie Ihr Gespann ein.
Rechnerisch angenommen: Trailer-Leergewicht rund ein Viertel der zulässigen Gesamtmasse; für das Zugfahrzeug ein zur Anhängelast passendes Leergewicht (Kombi 2,2 t, SUV 2,6 t, Pickup 3,2 t zulässige Gesamtmasse). Die Stützlast bleibt unberücksichtigt. Verbindlich sind die Angaben in Ihren Fahrzeugpapieren (Felder 15.1, 16 und 0.1 der Zulassungsbescheinigung). Leistungsangaben nach unserem Bedingungswerk, Stand 01.02.2026.
Passend dazu
Was getrailert wird
Der häufigste Irrtum
„Grünes Kennzeichen, dann bin ich doch durch."
Stimmt zur Hälfte. Das grüne Kennzeichen befreit von Steuer und von der Pflicht zur Anhänger-Haftpflicht. Es sagt aber nichts darüber, wer den Trailer ersetzt, wenn er weg ist, und wer zahlt, wenn er ohne Zugfahrzeug Schaden anrichtet.
Was das Kennzeichen regelt
Keine Kfz-Steuer. Keine eigene Anhänger-Haftpflicht nötig. Beim Ziehen haftet die Haftpflicht des Zugfahrzeugs für Schäden an Dritten.
Gilt für Sportanhänger, die ausschließlich zur Beförderung von Sportgeräten gebaut sind.
Was offen bleibt
Der Trailer selbst. Gestohlen vom Parkplatz, vom Sturm umgeworfen, beim Slippen verbogen, die Haftpflicht des Zugfahrzeugs zahlt nur an Dritte, nie für Ihren eigenen Anhänger.
Der abgekoppelte Trailer. Beim Rangieren per Hand oder wenn er auf dem Gefälle wegrollt, ist kein Zugfahrzeug im Spiel. Dann haften Sie persönlich.
Was wir tun
Beide Lücken schließt die Bootsversicherung ab Basis-Plus, in der Haftpflicht ohne Mehrbeitrag, sobald der Wert des Trailers im Antrag steht, auch abgekoppelt und im Winterlager. Kaskoschutz für den Trailer selbst rechnet nach seiner Versicherungssumme. Es genügt, den Wert des Trailers im Rechner einzutragen.
Für jeden Bootstyp gleich, vom Jetski bis zur Segelyacht.
Wo der Schaden wirklich passiert
Nicht auf der Autobahn, sondern dort, wo kein Zugfahrzeug dran ist
Das ist der Kern der Sache, und er wird fast immer falsch verstanden. Während der Fahrt am Haken ist der Trailer über die Haftpflicht des Zugfahrzeugs abgedeckt, und genau dort passiert am wenigsten. Ein Gespann auf der Landstraße ist langsam, aufmerksam gefahren und selten in Unfälle verwickelt. Die teuren Fälle entstehen in den Minuten, in denen der Trailer allein ist. Dann greift keine Kfz-Haftpflicht, weil kein Fahrzeug im Betrieb ist. Dann haften Sie persönlich, nach § 823 BGB, mit Ihrem Vermögen.
Er macht sich selbständig
Abgekoppelt auf der Slipbahn, ein Keil verrutscht, der Trailer rollt ins Nachbarboot oder in ein parkendes Auto. Kein Zugfahrzeug im Spiel, also keine Kfz-Haftpflicht. Die Rechnung für den fremden Rumpf gehört Ihnen.
Die Böschung beim Trailern
Der Anhänger bricht aus und rutscht samt Boot ins Gelände. Was Dritten geschieht, trägt die Kfz-Haftpflicht, Trailer und Boot selbst trägt sie nie. Dafür braucht es Kaskoschutz, der den Landtransport einschließt.
Er steht an der falschen Stelle
Abgestellt auf dem Hof, am Straßenrand, im Winterlager. Jemand fährt im Dunkeln dagegen, oder ein Kind stürzt über Zugkugel und Stützrad und verletzt sich. Auch das ist Halterhaftung ohne Kfz-Deckung, und bei einem Personenschaden geht es nicht um den Trailerwert, sondern um Behandlungskosten und Schmerzensgeld.
Genau diese drei Fälle sind bei uns beitragsfrei
Ab Basis-Plus läuft der Trailer ohne Mehrbeitrag in der Haftpflicht mit, auch abgekoppelt, beim Rangieren von Hand und im Winterlager. Es genügt, seinen Wert im Antrag anzugeben. Deshalb ist die Frage nach dem grünen Kennzeichen die falsche Frage: Sie regelt Steuer und Pflichtversicherung, nicht die Haftung des Halters. Und weil der Trailer bei uns keinen eigenen Vertrag braucht, gibt es auch keine zweite Police, keinen zweiten Beitrag und keine Lücke zwischen zwei Verträgen.
| Anbieter | Trailer in der Haftpflicht, auch abgekoppelt |
|---|---|
| NAMMERT | Ab Basis-Plus beitragsfrei, sobald der Wert im Antrag steht. Im Basis-Tarif nicht enthalten. |
| Pantaenius | Nach eigener FAQ sind Sporttrailer mit grünem Kennzeichen über das ziehende Fahrzeug mitversichert; ist der Trailer nicht angekoppelt und verursacht einen Schaden, „haftet der Halter des Trailers persönlich". Ein Einschluss in die Bootshaftpflicht ist nur gegen eine Zulageprämie möglich. Für Trailer mit schwarzem Kennzeichen wird eine EVB-Nummer eines Kfz-Versicherers verlangt. |
| Schomacker | Trailer-Haftpflicht als eigene Position, 24,99 € im Jahr, nach dem Angebot aus unserer Jetski-Erhebung. |
Angaben zu Pantaenius nach der FAQ „Wie ist mein Trailer mitversichert?" auf der Produktseite Bootshaftpflicht, pantaenius.com/de-de, Abruf 03.08.2026. Angabe zu Schomacker aus dem Angebot unserer Jetski-Erhebung vom 01.08.2026. Was bei anderen Anbietern gilt, ändert sich; maßgeblich sind deren Bedingungen. Der Policencheck liest Ihre bestehende Police auf diesen Punkt hin durch.
Der zweite Irrtum
„Trailer mitversichert" heißt nicht dasselbe wie beim Boot
Auch wenn der Trailer in der Kasko steht, gilt für ihn häufig ein anderer Deckungsumfang als für den Rumpf. Beide Bedingungswerke, die uns aus dem Markt vorliegen, sagen das offen: Eines deckt den Trailer nur gegen Ereignisse, die von außen auf ihn einwirken, das andere schreibt in sein Informationsblatt, für Schäden an Trailern könne „nur für bestimmte benannte Gefahren" Schutz gewährt werden. Beim Anhänger, der sein Leben halb im Wasser und halb auf gesalzenen Straßen verbringt, ist das der entscheidende Halbsatz.
Von außen, gedeckt
Der Sturm wirft ihn um. Ein anderes Fahrzeug fährt hinein. Er wird gestohlen oder beim Slippen von der Rampe gedrückt. Ein Ast fällt im Winterlager darauf.
Ein Ereignis mit Datum und Ursache von draußen, das ist der Fall, für den die Deckung gemacht ist.
Von innen, offen
Achse, Lager, Bremse. Ein Bruch aus Materialermüdung wirkt nicht von außen ein, er kommt aus dem Teil selbst. Am unmittelbar betroffenen Teil ist der Materialfehler ausgeschlossen; was er anschließend beschädigt, ist als Folgeschaden mitversichert.
Rost nach dem Slippen. Abnutzung im gewöhnlichen Gebrauch, Korrosion und Oxidation sind generell ausgeschlossen. Beim Salzwassertrailer ist das kein Randfall, sondern der Normalzustand nach ein paar Saisons.
Der ungesicherte Trailer. Eines der geprüften Bedingungswerke nimmt den Diebstahl nicht gesicherter Trailer und Außenbordmotoren ausdrücklich aus. Ohne Kastenschloss oder Radkralle ist der Diebstahl dann kein Versicherungsfall, sondern eine Obliegenheitsverletzung.
Was Sie tun können
Tragen Sie den Trailerwert ein, ohne Summe gibt es keine Kaskoleistung, egal wie die Klausel lautet. Und pflegen Sie den Anhänger so, dass ein Schaden als Ereignis erkennbar bleibt: nach Salzwasser abspülen, Radlager im Wartungsnachweis dokumentieren, Bremsen prüfen lassen.
Ein geführter Wartungsnachweis ist die beste Antwort auf die Frage „Verschleiß oder Ereignis?".
Grundlage sind zwei uns vorliegende Bedingungswerke aus dem Markt: BKNZ 2016 (Stand 08/2021), Punkt 3.2 sowie 5.1 und 5.2, und AVB Wassersportkasko 2024 (Stand 01.04.2024) samt Informationsblatt, Ziffer 6.2.12. Die Formulierungen sind marktüblich, aber nicht einheitlich, maßgeblich sind ausschließlich die Bedingungen Ihres eigenen Vertrags.
Drin. Und nicht drin.
Versichert
Nicht versichert
Außerhalb der Bürozeiten erreichen Sie den Notruf unter 03375 / 29 28 95
Bevor Sie unterschreiben
Die drei Fragen, die Sie wirklich haben
Nicht „was kostet es", das rechnen Sie in einer Minute selbst. Sondern die drei, die man einem Versicherer selten laut stellt. Hier sind sie, mit den Antworten, die wir belegen können.
„Zahlt der im Schadenfall auch?"
Als Assekuradeur zeichnen und regulieren wir selbst, eigene Schadenabteilung, feste Sachverständige, über 2.000 Partnerwerften. Deckung geprüft in 24 Stunden, Freigabe oder Gutachtertermin in 48. Wir rechnen direkt mit der Werft ab; Sie zahlen nur den Selbstbehalt.
Die Schadenuhr, Stunde für Stunde →„Wer ist dann am Telefon?"
Ein Familienbetrieb seit 1989, zweite Generation, drei eigene Büros in Königs Wusterhausen, Salzburg und Palma. Kein Callcenter, kein Franchise. Ab der ersten Stunde haben Sie einen Ansprechpartner mit Namen, und nach Feierabend eine Nummer, die jemand abnimmt.
Notruf 03375 / 29 28 95 →„Und wenn ich falsch entscheide?"
Finden Sie denselben Schutz woanders günstiger, gleichen wir die Differenz aus. Der Gleichwertigkeitsprüfer sagt Ihnen dabei auch, wenn das andere Angebot besser ist. Und wir haben eine Seite darüber geschrieben, wann Sie besser nicht zu uns kommen, die lesen Sie am besten zuerst.
Nirgendwo-Günstiger-Garantie → Wann wir nicht passen →Alles im Detail, für alle, die doch lesen wollen
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