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Boot kaufen und richtig versichern
Kurze Antwort
Wenn Sie ein Boot kaufen, versichern Sie es schon vor der Übergabe, so besteht Schutz beim Slippen und auf dem Transportweg, ohne Deckungslücke.
Vor dem Kauf empfehlen wir technische Untersuchung und Probefahrt, die Abmeldung des Bootes beim Wasser- und Schifffahrtsamt und die vollständige Übergabe der Papiere, inklusive CE-Zertifikat für Boote mit Zulassung nach dem 15.06.1998 und Trailerpapieren.
Der Abschluss lohnt sich bereits vor der Bootsübereignung: So klafft zwischen alter und neuer Versicherung keine Lücke, und es besteht Schutz beim Slippen sowie auf dem Transportweg. Die Police erhalten Sie noch am Tag des Abschlusses.
Der Kaufvertrag ist auch versicherungstechnisch wichtig: Im Schadenfall weisen Sie den Bootswert über den gezahlten Kaufpreis nach. Unseren Musterkaufvertrag mit allen prüfungsrelevanten Feldern stellen wir kostenlos bereit.
Bestand auf dem Boot eine Kasko, geht sie nach § 95 VVG mit dem Eigentum automatisch auf Sie über, mit Versicherungssumme, Selbstbeteiligung und Fahrtgebiet des Verkäufers. Ob Sie sie behalten, entscheiden Sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb: Sie können sofort oder zum Ende der Versicherungsperiode in Textform kündigen. Die Haftpflicht des Verkäufers dagegen endet mit dem Verkauf, dafür brauchen Sie ab Übergabe einen eigenen Vertrag.
Für den Verkäufer gilt die Kehrseite: Seine Haftpflicht endet, zu viel gezahlter Beitrag wird anteilig erstattet, und seine schadenfreien Jahre bleiben ihm für einen neuen eigenen Vertrag. Wer gleich wieder ein Boot kauft, nimmt seinen Schadenfreiheitsrabatt in den neuen Vertrag mit; wer pausiert, sollte den Rabatt nicht verfallen lassen und uns nach der Anrechnung fragen.
Zwei Angaben im Kaufvertrag entscheiden dabei mehr, als es aussieht. Der ausgewiesene Kaufpreis ist Ihr Wertnachweis im Schadenfall, ein zu niedrig beurkundeter Preis schwächt ihn. Und das Datum des Eigentumsübergangs bestimmt, wann Sie in die Kasko des Verkäufers eintreten und wann Ihre Monatsfrist zur Kündigung beginnt: Nicht der Vertragsschluss zählt, sondern der Eigentümerwechsel.
Sportboot kaufen: worauf achten, bevor Sie sich festlegen
Wer ein Sportboot kaufen will, entscheidet zuerst über das Revier und erst dann über das Boot. Ein Boot für den Baggersee, eines für die Ostsee und eines für die Langfahrt im Mittelmeer sehen völlig verschieden aus, und ein Boot, das nicht zum Revier passt, wird selten gern gefahren. Klären Sie deshalb vorher, wo das Boot liegen soll, ob es dort überhaupt einen freien Liegeplatz gibt und ob Sie ein Trailerboot mit Ihrem Zugfahrzeug und Ihrer Fahrerlaubnis bewegen dürfen.
Zum Kaufpreis kommen jedes Jahr die laufenden Kosten: Liegeplatz, Winterlager, Kranen, Wartung, Antifouling und Versicherung. Rechnen Sie diese Posten durch, bevor Sie verhandeln, denn sie bestimmen, welches Boot Sie sich auf Dauer leisten wollen. Prüfen Sie auch, ob Ihr Führerschein für Motorleistung und Revier reicht. Was beim Bootskauf zu beachten ist, beginnt also lange vor der Besichtigung, und wer diese Fragen beantwortet hat, verliebt sich seltener in das falsche Boot.
Gebrauchte Segelyacht kaufen: Tipps zu Gutachter und Probefahrt
Bei einer gebrauchten Segelyacht oder einem gebrauchten Motorboot entscheidet der Zustand unter der Wasserlinie über den Preis, und genau den sieht man im Wasser nicht. Beauftragen Sie den Gutachter selbst und nicht auf Empfehlung des Verkäufers, lassen Sie das Boot dafür kranen und vereinbaren Sie den Kauf unter dem Vorbehalt des Gutachtens. Ein guter Sachverständiger misst die Feuchte im Laminat, prüft Kielbolzen, Ruderlager, Seeventile und das stehende Gut und schreibt auf, was er findet. Das Gutachten ist Verhandlungsgrundlage und Wertnachweis zugleich, und viele Banken verlangen bei Gebrauchtbooten ab einer gewissen Summe ohnehin eines.
Die Probefahrt gehört an denselben Tag. Fahren Sie mit warmem Motor, unter Last und so lange, dass sich Temperatur, Ladekreis und Getriebe zeigen; bei einer Segelyacht gehören Segel setzen, Reffen und eine Wende dazu. Lassen Sie sich Wartungsrechnungen und den Nachweis der Motorstunden zeigen. Für die Besichtigung selbst gibt es bei uns eine Prüfliste zum Ausdrucken, mit der Sie Rumpf, Deck, Rigg, Maschine und Elektrik der Reihe nach durchgehen, ohne etwas zu vergessen.
Boot kaufen von privat oder vom Händler: was sich ändert
Ob Sie ein Boot von privat oder vom Händler kaufen, ändert vor allem Ihre Rechte nach dem Kauf. Unter Privatleuten wird die Gewährleistung im Kaufvertrag in aller Regel ausgeschlossen. Der Ausschluss hilft dem Verkäufer aber nicht, wenn er einen Mangel kannte und verschwiegen hat, und auch nicht bei Eigenschaften, die er ausdrücklich zugesichert hat. Lassen Sie sich deshalb wichtige Angaben schriftlich in den Vertrag setzen, etwa zu Motorstunden, früheren Schäden oder einem Wassereinbruch.
Ein gewerblicher Händler kann die Gewährleistung gegenüber einem privaten Käufer nicht einfach ausschließen, dafür liegt der Preis oft höher, und bei einer Inzahlungnahme Ihres alten Bootes lohnt der genaue Blick auf beide Werte. Beim Kauf vom Händler steht die Umsatzsteuer auf der Rechnung; beim Kauf von privat und bei Booten aus dem Ausland lassen Sie sich nachweisen, dass sie bezahlt ist. Unseren Musterkaufvertrag können Sie kostenlos ausdrucken, er enthält die Felder, auf die es später ankommt.
Papiere, Eigentum und Rumpfnummer beim Bootskauf prüfen
Viele Sportboote stehen in Deutschland in keinem Register, das das Eigentum ausweist. Den Nachweis führen die Kette der Kaufverträge, Rechnungen und die Bootspapiere, und je lückenloser diese Kette ist, desto sicherer ist der Kauf. Vergleichen Sie die Rumpfnummer am Spiegel mit den Papieren und der Konformitätserklärung. Fehlt sie, ist sie abgeschliffen oder passt sie nicht, ist Vorsicht geboten; was ihre Zeichen bedeuten, erklären wir auf der eigenen Seite zur HIN-Nummer.
Fragen Sie außerdem, ob das Boot noch finanziert ist. Bis zur letzten Rate gehört ein finanziertes Boot meist der Bank, und verkaufen darf der Eigner es nur mit ihrer Zustimmung. Lassen Sie sich in diesem Fall eine Freigabe der Bank geben oder zahlen Sie den offenen Betrag direkt an sie. Klären Sie auch, ob Liegeplatz- oder Werftrechnungen offen sind, denn ein Hafen oder eine Werft gibt ein Boot mit offenen Forderungen nicht immer ohne Weiteres heraus.
Finanzierung und Kredit für den Bootskauf rechtzeitig planen
Wer den Bootskauf mit einem Kredit finanziert, spricht die Bank vor der Unterschrift an und nicht danach. Die Bank will den Kaufvertrag sehen, bei Gebrauchtbooten oft ein Wertgutachten, und sie zahlt erst aus, wenn die Vollkasko steht und ihr der Sicherungsschein vorliegt. Fehlt eines dieser Papiere, hängt die Auszahlung, und der Übergabetermin rutscht. Planen Sie deshalb Gutachten, Kreditzusage und Versicherung so, dass alles vor dem vereinbarten Tag beisammen ist.
Mit dem Ratenrechner auf unserer Seite zur Bootsfinanzierung sehen Sie, was Kaufpreis, Anzahlung, Laufzeit und eine mögliche Schlussrate im Monat bedeuten. Bedenken Sie dabei, dass Liegeplatz, Winterlager und Versicherung zur Rate dazukommen. Was es mit dem Sicherungsschein auf sich hat und wer im Totalschaden das Geld bekommt, erklären wir auf der Themenseite zum finanzierten Boot.
Zum Merken
Vor der Übergabe
sollte die Police stehen
Slippen und Transport
sind dann schon gedeckt
Am Kauftag passiert mehr, als man denkt, und am Kauftag ist oft noch niemand zuständig.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wann soll ich die Versicherung abschließen?
Am besten vor der Übergabe, dann besteht Schutz beim Slippen und Transport, ohne Deckungslücke.
Welche Papiere brauche ich?
Kaufvertrag, Eigentumsnachweise, Bootspapiere, CE-Zertifikat (ab 15.06.1998) und Trailerpapiere.
Wofür brauche ich den Kaufvertrag später?
Als Wertnachweis im Schadenfall und als Nachweis der Übergabe für Schifffahrtsamt und Versicherung.
Kann ich die Versicherung des Verkäufers übernehmen?
Die Kasko geht mit dem Eigentum automatisch auf Sie über, Sie können sie innerhalb eines Monats nach dem Erwerb kündigen. Die Haftpflicht des Verkäufers endet mit dem Verkauf, dafür brauchen Sie ab Übergabe einen eigenen Vertrag.
Gehen die schadenfreien Jahre auf mich über?
Für einen eigenen neuen Vertrag nicht, sie bleiben beim Verkäufer. Auf Ihren eigenen Rabatt wirkt sich das nicht aus: In der Kasko ab Basis-Plus starten Sie bei uns ohnehin beim Höchstsatz von 40 Prozent.
Brauche ich für ein gebrauchtes Boot einen Gutachter?
Vorgeschrieben ist es nicht, aber beim Gebrauchtkauf ist es das Geld, das sich am sichersten lohnt. Das Gutachten zeigt den Zustand unter der Wasserlinie, dient als Verhandlungsgrundlage und als Wertnachweis, und viele Banken verlangen bei Gebrauchtbooten ab einer gewissen Summe eines.
Was tue ich, wenn das Boot noch der Bank gehört?
Lassen Sie sich die Zustimmung der Bank zum Verkauf geben oder zahlen Sie den offenen Betrag direkt an die Bank. Erst wenn sie das Boot freigibt, sind Sie sicher Eigentümer.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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