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Welche Schäden kosten mich den Rabatt nicht?
Kurze Antwort
Nicht jede Zahlung kostet Sie den Rabatt. Assistance, reine Vorsorge und Inspektionskosten sind häufig ausgenommen, aber eben nicht überall.
Der Schadenfreiheitsrabatt ist der größte einzelne Hebel am Beitrag, und eine Rückstufung wirkt jahrelang nach. Deshalb ist die Frage, welche Leistung überhaupt als Schadenfall zählt, wirtschaftlich wichtiger als mancher Höchstbetrag. Und sie ist keineswegs immer gleich beantwortet.
Üblicherweise ausgenommen sind reine Serviceleistungen und Vorsorge: eine Pannenhilfe ohne Sachschaden, eine Beratung, eine Untersuchung nach einer Grundberührung, bei der nichts gefunden wird, Kosten für eine Sicherungsmaßnahme vor einem Sturm. Ebenfalls häufig ausgenommen sind Leistungen, bei denen ein Dritter voll ersetzt, weil der Versicherer sich das Geld zurückholt. Was dagegen fast immer zählt, ist jede Zahlung auf einen Sachschaden am eigenen Boot, auch eine kleine.
Für Sie folgen daraus zwei Fragen, die Sie vor der Schadenmeldung stellen sollten. Erstens: Zählt diese konkrete Leistung als Schadenfall? Zweitens: Wie viele Stufen kostet mich eine Rückstufung, und wie lange brauche ich zurück? Erst mit diesen beiden Antworten lässt sich entscheiden, ob sich die Inanspruchnahme bei einem kleinen Schaden überhaupt lohnt. Fragen Sie das ruhig direkt, das ist eine normale Frage und keine unangenehme.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Kann ich einen Schaden zurückkaufen?
Manche Werke sehen das vor: Sie erstatten die Leistung und die Rückstufung unterbleibt. Ob und bis wann das geht, steht in der Rabattziffer, nicht in der Schadenziffer.
Zählt eine Haftpflichtzahlung an einen Dritten?
Für den Kaskorabatt in aller Regel nicht, dafür gibt es meist eine eigene Rechnung in der Haftpflicht. Prüfen Sie, ob beide Sparten getrennt geführt werden.
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