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Ist eine Bootsversicherung Pflicht?
Kurze Antwort
In Deutschland besteht keine Versicherungspflicht; in Italien, Kroatien, Dänemark und Spanien ist die Haftpflicht vorgeschrieben.
Auf deutschen Gewässern gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht für Sportboote. Wer einen Schaden verursacht, haftet aber nach § 823 Abs. 1 BGB mit dem privaten Vermögen, bei Personenschäden nach § 842 BGB auch für Behandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Rentenzahlungen.
Im Ausland ist die Wassersporthaftpflicht vielfach Pflicht: Italien verlangt Mindestdeckungen von 6.450.000 Euro für Personen- und 1.300.000 Euro für Sachschäden, ebenso schreiben Kroatien, Dänemark und Spanien einen Nachweis vor, teils schon für Transport und Zuwasserlassen.
Immer mehr deutsche Marinas und Vereine verlangen den Haftpflichtnachweis ebenfalls, häufig zusätzlich eine Bergeversicherung (in der Kasko enthalten). Die Internationale Versicherungsbestätigung erhalten Sie bei NAMMERT automatisch in zehn Sprachen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich in Deutschland eine Bootsversicherung?
Gesetzlich nicht, ohne Haftpflicht haften Sie jedoch mit Ihrem privaten Vermögen, und viele Häfen verlangen einen Nachweis.
In welchen Ländern ist sie Pflicht?
Unter anderem in Italien, Kroatien, Dänemark und Spanien; unsere Tarife erfüllen die jeweiligen Mindestdeckungssummen.
Wo finde ich den Nachweis?
Die Internationale Versicherungsbestätigung (IVK) liegt in zehn Sprachen in Ihrem Kundenkonto und wird jährlich aktualisiert.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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