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Ein Motorboot liegt bei Niedrigwasser schräg im trockenen Hafenschlick

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Niedrigwasser: Boot sitzt im Hafen auf

Kurze Antwort

Schäden durch Aufsetzen sind über die Vollkasko gedeckt. Anders als eine Tide kündigt sich Niedrigwasser aber wochenlang vorher an, wer trotz Warnung nicht handelt, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.

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Im Tidenrevier ist Trockenfallen Teil des Alltags und in der Vollkasko selbstverständlich mitgedeckt. Im Binnenrevier ist die Lage anders: Sinkt der Pegel über Wochen, sitzt das Boot irgendwann im Hafen am Liegeplatz auf, und weil der Verlauf absehbar war, stellt sich die Frage nach Ihrer Obliegenheit. Genau hier entscheidet sich, ob voll gezahlt wird.

Versicherungstechnisch bleibt es ein Kaskoschaden: Aufsetzen, Grundberührung und Kippen sind über die Vollkasko versichert, als Folgeschaden bis zu festen Grenzen Folgeschäden an Ruder, Welle und Saildrive. Was in der Teilkasko nicht enthalten ist, bleibt es auch bei Niedrigwasser, dort sind nur die benannten Naturgefahren wie Sturm, Brand und Blitz gedeckt.

Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens: Pegel beobachten, gerade in Seen mit geringem Zulauf und in Flüssen im Sommer. Zweitens: Rechtzeitig verlegen oder aus dem Wasser nehmen, wenn die Wassertiefe unter den Tiefgang plus Sicherheit fällt, Krankosten fallen einmalig an, ein Ruder- oder Wellenschaden bringt zusätzlich Ausfallzeit und Selbstbehalt. Drittens: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor etwas passiert. Wir halten fest, dass Sie gehandelt haben. Kommt es trotzdem zum Schaden, ist grobe Fahrlässigkeit im Basis-Plus bis 25 % und im Premium bis 50 % der Versicherungssumme mitversichert.

Ein zweiter Sommer-Effekt betrifft den Motor: Bei niedrigem Wasserstand steigt die Wasserpflanzendichte, und Seewasserfilter wie Impeller setzen sich schneller zu. Ein trocken gelaufener Impeller zerstört den Wärmetauscher, das kann möglicherweise ein Fall für die zubuchbare Maschinendeckung ab Basis-Plus sein, wenn ein Bedienungsfehler die Ursache war (A-14). Sie gilt nur für Maschinen bis zehn Jahre, die von einer Fachfirma gewartet wurden. Ohne diesen Baustein bleibt der Motorschaden bei Ihnen.

Der Pegel sinkt über Wochen, rechtzeitig verlegen, bevor er unter Tiefgang plus Reserve fällt.

Zum Merken

Nicht gedeckt

ist der Schaden durchs Aufsetzen

Angekündigt

ist Niedrigwasser meist Tage vorher

Anders als eine Tide kommt Niedrigwasser mit Vorlauf. Wer die Leinen nicht nachsetzt, verliert die Ausrede.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist es versichert, wenn mein Boot am Liegeplatz aufsetzt?

Ja, über die Vollkasko: Grundberührung, Kippen und Folgeschäden an Ruder und Antrieb. In der Teilkasko ist es nicht enthalten.

Was ist, wenn der Pegel seit Wochen fällt?

Dann trifft Sie eine Handlungspflicht: rechtzeitig verlegen oder kranen. Wer trotz Warnung untätig bleibt, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, mitversichert bis 25 % (Basis-Plus) bzw. 50 % (Premium) der Versicherungssumme. Rufen Sie vorher an: Steht der Schaden unmittelbar bevor, sind Ihre Abwehrkosten Rettungskosten nach § 83 VVG.

Zahlt die Versicherung den Kran, damit nichts passiert?

Das hängt vom Zeithorizont ab. Fällt der Pegel nur langfristig, ist Verlegen oder Kranen Ihre eigene Vorsorge. Steht die Grundberührung unmittelbar bevor, sind Aufwendungen zur Schadenabwehr Rettungskosten und nach § 83 VVG erstattungsfähig, auch wenn sie erfolglos bleiben. Rufen Sie in dieser Lage vorher an, dann halten wir die Freigabe fest.

Motorschaden durch Wasserpflanzen im Kühlkreis?

Möglicherweise über die zubuchbare Maschinendeckung ab Basis-Plus, wenn ein Bedienungsfehler die Ursache war. Sie gilt für Maschinen bis zehn Jahre mit Wartung durch eine Fachfirma (A-14). Ohne diesen Baustein trägt die Kasko den Motorschaden nicht.

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