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Niedrigwasser: Boot sitzt im Hafen auf
Kurze Antwort
Schäden durch Aufsetzen sind über die Vollkasko gedeckt. Anders als eine Tide kündigt sich Niedrigwasser aber wochenlang vorher an, wer trotz Warnung nicht handelt, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit.
Im Tidenrevier ist Trockenfallen Teil des Alltags und in der Vollkasko selbstverständlich mitgedeckt. Im Binnenrevier ist die Lage anders: Sinkt der Pegel über Wochen, setzt das Boot irgendwann am Liegeplatz auf, und weil der Verlauf absehbar war, stellt sich die Frage nach Ihrer Obliegenheit. Genau hier entscheidet sich, ob voll gezahlt wird.
Versicherungstechnisch bleibt es ein Kaskoschaden: Aufsetzen, Grundberührung und Kippen sind über die Vollkasko mit Allgefahrendeckung versichert, ebenso Folgeschäden an Ruder, Welle und Saildrive. Was in der Teilkasko nicht enthalten ist, bleibt es auch bei Niedrigwasser, dort sind nur die benannten Naturgefahren wie Sturm, Brand und Blitz gedeckt.
Praktisch heißt das drei Dinge. Erstens: Pegel beobachten, gerade in Seen mit geringem Zulauf und in Flüssen im Sommer. Zweitens: Rechtzeitig verlegen oder aus dem Wasser nehmen, wenn die Wassertiefe unter den Tiefgang plus Sicherheit fällt, Krankosten fallen einmalig an, ein Ruder- oder Wellenschaden bringt zusätzlich Ausfallzeit und Selbstbehalt. Drittens: Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie an, bevor etwas passiert. Wir halten fest, dass Sie gehandelt haben. Kommt es trotzdem zum Schaden, ist grobe Fahrlässigkeit im Basis-Plus bis 25 % und im Premium bis 50 % der Versicherungssumme mitversichert.
Ein zweiter Sommer-Effekt betrifft den Motor: Bei niedrigem Wasserstand steigt die Wasserpflanzendichte, und Seewasserfilter wie Impeller setzen sich schneller zu. Ein trocken gelaufener Impeller zerstört den Wärmetauscher, das ist ein klassischer Fall für die zubuchbare Maschinendeckung, die Bedien- und Folgeschäden am Antrieb einschließt. Ohne diesen Baustein bleibt der Motorschaden bei Ihnen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Ist es versichert, wenn mein Boot am Liegeplatz aufsetzt?
Ja, über die Vollkasko mit Allgefahrendeckung, Grundberührung, Kippen und Folgeschäden an Ruder und Antrieb. In der Teilkasko ist es nicht enthalten.
Was ist, wenn der Pegel seit Wochen fällt?
Dann trifft Sie eine Handlungspflicht: rechtzeitig verlegen oder kranen. Wer trotz Warnung untätig bleibt, riskiert den Vorwurf grober Fahrlässigkeit, mitversichert bis 25 % (Basis-Plus) bzw. 50 % (Premium) der Versicherungssumme. Rufen Sie vorher an: Steht der Schaden unmittelbar bevor, sind Ihre Abwehrkosten Rettungskosten nach § 83 VVG.
Zahlt die Versicherung den Kran, damit nichts passiert?
Das hängt vom Zeithorizont ab. Fällt der Pegel nur langfristig, ist Verlegen oder Kranen Ihre eigene Vorsorge. Steht die Grundberührung unmittelbar bevor, sind Aufwendungen zur Schadenabwehr Rettungskosten und nach § 83 VVG erstattungsfähig, auch wenn sie erfolglos bleiben. Rufen Sie in dieser Lage vorher an, dann halten wir die Freigabe fest.
Motorschaden durch Wasserpflanzen im Kühlkreis?
Über die zubuchbare Maschinendeckung ja, sie greift auch bei Bedien- und Folgeschäden. Ohne diesen Baustein trägt die Kasko den Motorschaden nicht.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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