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Wer ist beim Skipper-Charter versichert?

Kurze Antwort

Der Skipper-Charter ist die am schlechtesten geregelte Nutzungsart im ganzen Markt. Kein Werk sagt ausdrücklich, wer versichert ist und wem der Skipper zugerechnet wird.

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Beim Skipper-Charter fährt ein vom Vercharterer gestellter Schiffsführer mit. Für den Gast ist das der bequeme Fall, versicherungsrechtlich ist es der unklarste. Denn es sind drei Rollen im Spiel, die sonst zusammenfallen: der Eigner, der Mieter und die Person am Ruder. Wer für einen Schaden einsteht, hängt davon ab, welche dieser Rollen der Skipper einnimmt.

Wir haben dreizehn Bedingungswerke daraufhin durchgesehen. Der Begriff Skipper-Charter kommt darin ausschließlich im Ausschlusskatalog vor, als Beispiel für eine unerwünschte Verwendung. Kein einziges Werk sagt, wer beim Skipper-Charter versichert ist, wem das Verhalten des mitgelieferten Skippers zugerechnet wird oder ob er mitversicherte Person, Erfüllungsgehilfe des Eigners oder Dritter ist. Ein Werk kommt der Frage am nächsten und definiert wenigstens den Zeitpunkt: Nicht versichert ist der Gebrauch des mit oder ohne Besatzung vermieteten Fahrzeugs nach der Übergabe an den Mieter.

Praktisch heißt das dreierlei. Als Eigner, der mit Skipper verchartert, lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass die Nutzungsart im Vertrag dokumentiert ist; ohne diese Dokumentation greift der Ausschluss für abweichende Verwendungsarten. Als Gast einer Skipper-Charter verlassen Sie sich nicht auf Ihre eigene Police, sie ist dafür nicht gemacht. Und in beiden Fällen ist die Frage, ob der Skipper Repräsentant des Eigners ist, die entscheidende: Ist er es, wird sein Verhalten dem Eigner zugerechnet.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist mein bezahlter Skipper mitversichert?

Das hängt an der Repräsentantenstellung. Ein angestellter Skipper kann Repräsentant sein, dann wird sein Verhalten Ihnen zugerechnet. Lassen Sie sich die Rolle vor der Reise schriftlich klären.

Ich chartere selbst mit Skipper. Brauche ich etwas?

Fragen Sie den Vercharterer nach seiner Kaskodeckung und danach, ob die Nutzung mit Skipper in seiner Police dokumentiert ist. Für Ihre eigene Haftung als Gast ist die Skipperhaftpflicht der richtige Baustein.

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