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Charter und Vermietung versichern

Kurze Antwort

Private Vermietung bis 30 Tage im Versicherungsjahr ist mitversicherbar, im Rechner wählbar, mit schriftlichem Mietvertrag; gewerbliche Vercharterung wählen Sie ebenfalls im Online-Rechner (mit Zuschlag).

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Gelegentliche private Vermietung von bis zu 30 Tagen im Versicherungsjahr ist bei NAMMERT mitversicherbar, Sie wählen sie im Rechner dazu; in diesem Zeitraum besteht voller Schutz. Die 30 Tage gelten zusammengerechnet, und zwischen Ihnen und dem Mieter muss ein schriftlicher Mietvertrag bestehen. Für mehr Vermietungstage oder gewerbliche Nutzung wählen Sie die Vercharterung explizit im Antrag.

Für gewerbliche Vermietung bieten wir Kaskodeckung, auch für Charter-Jetskis; für jedes gewerblich genutzte Fahrzeug ist ein eigener Vertrag nötig, Bündelpolicen sind nicht möglich. Wir empfehlen, den Selbstbehalt als Kaution im Chartervertrag zu hinterlegen.

Chartern Sie selbst fremde Yachten, greift die integrierte Skipperhaftpflicht: in Basis-Plus bis zur Größe des eigenen Bootes, im Premium-Tarif ohne Begrenzung. So sind auch Törns ohne eigenes Boot abgesichert.

Beim Chartern wird eine Grenze regelmäßig missverstanden, und sie kostet Geld: Die Skipperhaftpflicht deckt Schäden an Dritten, am Nachbarboot, am Steg, an Personen. Sie deckt nicht den Schaden an der gecharterten Yacht selbst. Für den haftet der Charterer gegenüber der Charterfirma, und genau dafür wird die Kaution einbehalten.

Die Kaution deckt den Selbstbehalt der Bootsversicherung des Eigners, üblicherweise fünfzehnhundert bis viertausend Euro. Sie wird bei Übernahme geblockt und bei schadenfreier Rückgabe freigegeben, bei einem Schaden dagegen einbehalten, unabhängig davon, wie klein der Anteil an der Ursache war. Eine Kautionsversicherung ersetzt diesen Betrag; sie ist weder Haftpflicht noch Kasko, sondern deckt genau diesen Selbstbehalt.

Nicht zu verwechseln ist beides mit der Strafkaution: Verlangt eine Behörde im Ausland eine Sicherheitsleistung, bevor Boot oder Crew weiterfahren dürfen, stellen wir sie über den Wassersport-Rechtsschutz als zinsloses Darlehen bis 200.000 Euro. Drei verschiedene Dinge also, die alle Kaution heißen: der Selbstbehalt beim Charterer, die Sicherheitsleistung gegenüber einer Behörde und, im Chartervertrag, die Sicherheit für Schäden am Boot.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist gelegentliche Vermietung mitversicherbar?

Ja, bis insgesamt 30 Tage im Versicherungsjahr, wählbar im Rechner, sofern ein schriftlicher Mietvertrag zwischen Ihnen und dem Mieter besteht.

Was gilt bei gewerblicher Vercharterung?

Sie wählen sie im Rechner aus; je gewerblich genutztes Fahrzeug ist ein eigener Vertrag nötig.

Bin ich auf Charteryachten versichert?

Ja, über die integrierte Skipperhaftpflicht, im Premium-Tarif ohne Größenbegrenzung. Sie deckt Schäden an Dritten, nicht den Schaden an der gecharterten Yacht selbst.

Deckt die Skipperhaftpflicht Schäden am Charterboot?

Nein. Für Schäden an der gecharterten Yacht haftet der Charterer gegenüber der Charterfirma, dafür wird die Kaution einbehalten. Eine Kautionsversicherung ersetzt diesen Betrag.

Was ist der Unterschied zwischen Charterkaution und Strafkaution?

Die Charterkaution deckt den Selbstbehalt der Bootsversicherung des Eigners. Die Strafkaution ist eine Sicherheitsleistung gegenüber einer Behörde im Ausland, wir stellen sie über den Wassersport-Rechtsschutz als zinsloses Darlehen bis 200.000 Euro.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

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