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Welche Promillegrenze gilt an Bord?
Kurze Antwort
Rechtlich gilt für den Schiffsführer 0,5 Promille, für Fahrgäste nichts. Versicherungsrechtlich ist Alkohol der härteste Punkt im ganzen Werk.
Wer ein Sportboot führt, unterliegt eigenen Promillegrenzen. Auf den Binnenschifffahrtsstraßen gilt für den Schiffsführer und für Personen, die zur Sicherheit beitragen, die Grenze von 0,5 Promille; darüber hinaus greift schon vorher die Regel, dass niemand fahren darf, der dazu nicht in der Lage ist. Auf Seeschifffahrtsstraßen gilt derselbe Grundsatz. Wer über 1,1 Promille fährt, bewegt sich im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit, mit den entsprechenden strafrechtlichen Folgen und dem Risiko, den Führerschein zu verlieren, auch den für das Auto.
Versicherungsrechtlich ist Alkohol der Punkt, an dem die Bedingungswerke am wenigsten nachsichtig sind. Bei den meisten anderen Sorgfaltsverstößen wird abgestuft: Ein Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit fängt vieles auf, oder es bleibt bei einem höheren Selbstbehalt. Bei Alkohol und Drogen ist das fast überall ausdrücklich ausgenommen. Der Verzicht gilt dort nicht, und die Leistung kann bis auf null gekürzt werden.
Praktisch heißt das zweierlei. Erstens: Die Frage ist nicht, ob Sie sich fahrtüchtig fühlen, sondern was ein Gutachter später rekonstruiert. Zweitens: Es trifft nicht nur die Kasko. Auch in der Haftpflicht und im Unfallschutz ist Alkohol ein eigener Ausschlussgrund, und dort geht es um Personenschäden. Wenn an Bord getrunken wird, sollte vorher feststehen, wer nüchtern bleibt, und diese Person sollte auch anlegen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Gilt die Grenze auch für Mitfahrer?
Für Fahrgäste gilt keine Promillegrenze. Für alle, die zur Sicherheit der Fahrt beitragen, also Rudergänger, Ausguck und Wachgänger, gilt sie sehr wohl.
Verliere ich den Autoführerschein?
Das ist möglich. Trunkenheit auf dem Wasser kann Zweifel an der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen begründen, und die Fahrerlaubnisbehörde wird beteiligt.
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