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Ist Vandalismus am Liegeplatz versichert?
Kurze Antwort
Farbschmierereien, zerschnittene Persenning, abgerissene Beschläge: Vandalismus ist typischerweise eine Leistung der Vollkasko, nicht der Teilkasko.
Mut- und böswillige Beschädigung durch Unbefugte trifft Boote häufiger, als es in der Statistik auftaucht, weil vieles nicht gemeldet wird. Typisch sind Farbe am frisch lackierten Rumpf, aufgeschlitzte Persenning oder Sprayhood, abgerissene Beschläge, ins Wasser geworfene Ausrüstung und beschädigte Elektronik im Cockpit.
Versicherungsrechtlich ist Vandalismus in aller Regel eine Leistung der Vollkasko. In der Teilkasko fehlt er fast überall, denn die deckt benannte Gefahren wie Sturm, Brand, Blitz und den Diebstahl des ganzen Bootes. Wer nur Teilkasko hat, steht beim Vandalismus also meist ohne Deckung da, und das ist einer der Punkte, an denen sich die Differenz zwischen Teil- und Vollkasko im Einzelfall bezahlt macht.
Wenn es passiert ist, entscheidet die erste Stunde über die Regulierung. Fotografieren Sie großflächig und im Detail, bevor Sie irgendetwas reinigen, erstatten Sie Strafanzeige, sichern Sie mögliche Zeugen und fragen Sie den Hafen nach Kameraaufzeichnungen, die oft nach wenigen Tagen überschrieben werden. Und melden Sie den Schaden auch dann, wenn Sie noch nicht wissen, ob Sie ihn in Anspruch nehmen wollen.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Brauche ich eine Strafanzeige?
In aller Regel ja. Sie ist der übliche Nachweis dafür, dass eine fremde Person gehandelt hat, und ohne sie wird der Vorgang schwer von einem Eigenschaden abzugrenzen.
Zählt auch Diebstahl einzelner Teile dazu?
Das ist eine eigene Position, der Teilediebstahl, und ebenfalls typischerweise Vollkasko. Prüfen Sie beide Ziffern, sie werden oft verwechselt.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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