Zum Inhalt springen
Ein alt zugewachsenes Wrack im Schilf, daneben ein frischer Aushang an einem Pfahl

Startseite / Themen / Recht & Pflichten

Was ist, wenn die Wrackbeseitigung erst Jahre später angeordnet wird?

Kurze Antwort

Ein Wrack liegt oft jahrelang, bis die Beseitigung behördlich angeordnet wird. Bis dahin kann der Vertrag beendet sein. Diesen Fall regelt keines der von uns geprüften Bedingungswerke.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Behörden handeln bei gesunkenen Booten selten schnell. Ein Wrack im Hafenbecken oder in einer Fahrrinne kann Jahre liegen, bevor jemand die Beseitigung anordnet, und der Anlass ist dann oft ein ganz anderer: eine Ausbaggerung, ein Umbau der Anlage, ein Eigentümerwechsel im Hafen. Die Rechnung geht an den Eigner des Wracks, und das sind Sie, auch lange nach dem Sturm.

Versicherungsrechtlich stellt sich damit eine Frage, die kaum jemand stellt: Der Versicherungsfall war das Sinken, die Kosten entstehen aber erst mit der Anordnung. Liegt zwischen beidem das Vertragsende, ist unklar, welcher Vertrag zahlt. Wir haben dazu die uns vorliegenden Bedingungswerke durchgesehen. In keinem davon ist dieser Fall ausdrücklich geregelt. Die einzige Klausel, die im Bestand überhaupt Nachhaftung heißt, betrifft Versicherungssteuer und Risikobelegenheit, nicht die Wrackbeseitigung.

Praktisch heißt das: Melden Sie das Sinken, auch wenn zunächst niemand etwas verlangt, und lassen Sie sich den Vorgang schriftlich bestätigen. Ein gemeldeter Versicherungsfall aus der Vertragszeit ist eine deutlich bessere Ausgangslage als eine Anordnung, die Jahre später auf einen längst beendeten Vertrag trifft. Kündigen Sie außerdem nicht, solange ein Wrack von Ihnen noch im Wasser liegt.

Zeitleiste in Jahren: Sinken während des Vertrags, Anordnung zur Wrackbeseitigung erst danach

Zum Merken

Jahre

liegt ein Wrack oft, bis jemand handelt

Der Vertrag

ist bis dahin oft beendet

Die Anordnung kommt an den, der im Register steht, und fragt nicht, ob die Police noch läuft.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Bin ich das Wrack durch Aufgabe des Eigentums los?

In aller Regel nicht. Die Pflicht zur Beseitigung trifft den Eigentümer und lässt sich nicht dadurch abstreifen, dass man das Wrack aufgibt.

Was sollte ich sofort tun?

Das Sturm melden, auch ohne Aufforderung, und die Meldung schriftlich bestätigen lassen. Das ist der Beleg dafür, dass der Versicherungsfall in die Vertragszeit fällt.

NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, ab 39 € im Jahr.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Recht & Pflichten, 43 Themen
Ist eine Bootsversicherung Pflicht? Internationale Versicherungsbestätigung (IVK) Führerschein und Kennzeichen Die Charterbasis behält die Kaution: Was kann ich tun? Haftet der Skipper, wenn sich ein Crewmitglied verletzt? Muss ich das Boot winterfest machen? Was ist die große Havarie und muss ich zahlen? Wer haftet für Schäden am Steg und am Liegeplatz? Welche Promillegrenze gilt an Bord? Wer muss im Schadenfall was beweisen? Was muss an Bord sein? Gilt mein Führerschein im Ausland? Zu schnell gefahren, was kostet das? Motorschaden im Charter: Ersatzboot oder Geld zurück? Beifahrer auf dem Jetski verletzt: Wer zahlt? Jetski einwintern: Worauf es bei Kühlsystem und Batterie ankommt Rennlizenz 2027: Versicherung selbst nachweisen Flottillentörn: Wer führt und wer haftet? Hausboot ohne Motor: Braucht es eine Haftpflicht? Beim Charter eine fremde Yacht beschädigt: Wer zahlt? Charteryacht verspätet zurückgegeben: was kostet das? Fäkaltank am Hausboot undicht: wer haftet für die Verschmutzung? Skipper fällt aus: darf ein Crewmitglied den Törn übernehmen? Welchen Meilennachweis verlangt die Charterbasis? Starkwindwarnung: darf die Charterbasis das Auslaufen untersagen? Gebuchte Charteryacht nicht verfügbar: Was ist ein gleichwertiger Ersatz? Kaution in der Crew geteilt: wer zahlt, wenn ein Mitsegler den Schaden verursacht? Grauwasser vom Hausboot: was in den Fluss darf und was nicht Kollision bei der Regatta: gilt der Haftungsausschluss der Ausschreibung? Wasserski hinter dem Motorboot: wo ist es erlaubt, und wer muss an Bord sein? Mit dem Motorboot vor Anker übernachten: braucht es eine Ankerwache? Boot bis 15 PS ohne Führerschein: Brauche ich eine Versicherung? Kohlenmonoxid an der Badeplattform: wer haftet bei einer Vergiftung? Strafkaution im Ausland: Wer streckt sie vor, wenn das Boot festgehalten wird? Berufsskipper: Welche Haftpflicht braucht ein gewerblicher Skipper? Müll und Abwasser an Bord: Was gilt für Sportboote? HIN Nummer Boot: Wo steht die Rumpfnummer, und was bedeutet sie? Welches Recht gilt an Bord auf hoher See und in fremden Gewässern? Nach Jahren außerhalb der EU zurück: Umsatzsteuerstatus der Yacht und Rückwaren Onlinebetrug beim Bootskauf: So erkennen Sie falsche Inserate Charterschaden: Wann verjähren die Forderungen des Vercharterers? Reicht meine Privathaftpflicht für das Boot? Welche Pflichten habe ich als Eigner gegenüber der Bootsversicherung?

Alle 315 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

Im Bedingungswerk

Wo das bei uns geregelt ist

Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.

Kasko

Schadenminderung, Bergungs- und Wrackbeseitigungskosten

Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.

Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.

War das hilfreich?

Ein Paar geht mit Picknickkorb und Handtüchern lachend über den Steg zu seinem Motorboot

Korb gepackt?

Picknick an Bord? Wir sind dabei.

Beitrag in einer Minute, Police am selben Tag, ein Mensch am Telefon.

Oder gleich anrufen: 03375 / 29 12 77

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich.

Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen.

Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Ihre Angaben nutzen wir nur für den Rückruf. Mehr dazu im Datenschutz.

Haftpflicht ab 39 € im Jahr

5 Minuten · Police noch heute

Beitrag berechnen