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Schaden am Boot: Was tun?
Kurze Antwort
Schaden online in „mein NAMMERT" melden, Fotos und Belege beifügen. Sie erhalten eine Schadennummer und wir übernehmen die Bearbeitung.
Melden Sie einen Bootsschaden so früh wie möglich, der Ablauf ist kurz: Loggen Sie sich in „mein NAMMERT" ein, wählen Sie den Vertrag und klicken auf „Schaden melden". Nach der Meldung erhalten Sie eine Schadennummer, unter der die Bearbeitung läuft.
Hilfreich für die Regulierung sind Fotos der Schadenstelle und der Gesamtsituation, Angaben zu Ort, Zeit und Beteiligten, Zeugen, bei Diebstahl die polizeiliche Anzeige sowie Kostenvoranschläge der Werft. Wir nehmen den Schaden auf und reichen ihn vollständig ein, das verkürzt die Wege.
Den Notruf außerhalb der Bürozeiten und die Schadenmeldung rund um die Uhr online und per WhatsApp gibt es in allen Tarifen. Zum Schadenservice im Premium-Tarif gehören zusätzlich Assistance-Leistungen: Ersatzteilbeschaffung, Transport und Lagerung am Schadenort bis 1.500 Euro, Dolmetscher und Bargeldservice im Ausland.
Vor der Meldung stehen drei Pflichten, die das Gesetz Obliegenheiten nennt und deren Verletzung teurer werden kann als der Schaden selbst. Erstens die Schadenminderung: Nach § 82 VVG müssen Sie tun, was zumutbar ist, um den Schaden klein zu halten, Lenzpumpe an, Leck abdichten, Boot aus der Brandung holen. Zweitens die unverzügliche Anzeige. Drittens die Auskunft: Wir müssen den Hergang erfahren, auch die unangenehmen Teile.
Was Sie dagegen nicht tun sollten: ein Schuldanerkenntnis abgeben. Die Prüfung der Haftungsfrage ist unsere Aufgabe, und der Versicherer ist bevollmächtigt, Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben (A-4.2). Wer am Steg einräumt, schuld zu sein, nimmt uns die Möglichkeit, einen unberechtigten Anspruch abzuwehren. Notieren Sie, was Sie gesehen haben, fotografieren Sie, und lassen Sie die Bewertung offen.
Ebenso wichtig: die vollständige Reparatur erst nach Abstimmung. Notmaßnahmen dürfen und sollen Sie sofort treffen, aber ein instand gesetztes Boot lässt sich nicht mehr begutachten. Was eine Obliegenheitsverletzung kostet, regelt § 28 VVG: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit wird sie im Verhältnis des Verschuldens gekürzt. In unserem Schadenregister steht dafür ein echter Fall, ein gesunkenes Segelboot mit offenen Seeventilen, um 70 Prozent gekürzt, nicht abgelehnt.
Schadenanzeige oder Schadensanzeige: was hineingehört
Ob Schadenanzeige oder Schadensanzeige, beide Schreibweisen meinen dasselbe: die Meldung eines Schadens an die Versicherung. Hinein gehören Ihr Vertrag und das Boot, Ort, Datum und Uhrzeit, der Ablauf in eigenen Worten, das Schadenbild, die Beteiligten mit Anschrift und Versicherung, Zeugen und die Stellen, die verständigt wurden, also Polizei, Wasserschutzpolizei oder Hafenverwaltung.
Damit im Moment des Schadens nichts fehlt, haben wir den Vordruck Schadenprotokoll, zwei Seiten zum Ausdrucken, die am besten schon an Bord liegen. Ausgefüllt ist er die Grundlage für die Online-Schadenmeldung in „mein NAMMERT“. Für Kollisionen und Schäden mit Beteiligten gibt es zusätzlich den Havariebericht, der beide Seiten auf einem Blatt aufnimmt.
Claim Form auf Deutsch: Schaden im Ausland melden
Im Ausland bekommen Sie nach einem Schaden oft ein englisches Claim Form in die Hand, von der Marina, vom Vercharterer oder von der Versicherung der Gegenseite. Ein Claim Form ist auf Deutsch nichts anderes als eine Schadenanzeige. Füllen Sie es mit Tatsachen aus, also Ort, Zeit, Hergang und Beteiligte, und unterschreiben Sie nichts, was Sie nicht verstehen oder was ein Schuldanerkenntnis enthält.
Ihre eigene Meldung an uns können Sie auf Deutsch machen, auch wenn der Schaden in Kroatien oder Spanien passiert ist. Nach unseren Bedingungen (Ziffer B-3.2.1) müssen Schäden durch Brand, Explosion, Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Vandalismus unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle angezeigt werden, im Hafenbereich zusätzlich bei der zuständigen Verwaltung. Lassen Sie sich die Anzeige mit Aktenzeichen bestätigen.
Schaden am Boot melden: Fotos, die später zählen
Gute Schadenfotos erzählen den Hergang. Beginnen Sie mit der Gesamtsituation, also Boot, Liegeplatz, Umgebung und Wetter, dann folgen die Schadenstellen aus mehreren Winkeln und im Detail, mit einem Gegenstand für den Größenvergleich. Fotografieren Sie auch, was in Ordnung ist, etwa geschlossene Seeventile, eine intakte Festmacherleine oder den Zustand der Persenning.
Machen Sie die Bilder, bevor aufgeräumt, abgeschleppt oder repariert wird, und sichern Sie sie mit Datum und Ort. Bei Schäden mit Beteiligten gehören Name und Kennzeichen des anderen Bootes aufs Bild. Notmaßnahmen dürfen Sie trotzdem sofort treffen, ein Foto vorher und eines danach genügt.
Fristen bei der Schadenmeldung: was unverzüglich heißt
Unsere Bedingungen verlangen in Ziffer B-3.2.1, jeden Versicherungsfall unverzüglich schriftlich zu melden. Unverzüglich heißt ohne schuldhaftes Zögern, also nicht erst nach dem Urlaub und nicht erst, wenn die Werft einen Kostenvoranschlag geschickt hat. Melden Sie lieber früh mit unvollständigen Angaben und reichen Sie den Rest nach, als vollständig und spät.
Zwei weitere Punkte haben feste Regeln: Vor Beginn der Instandsetzung müssen wir nach Ziffer B-3.2.4 Gelegenheit haben, den Schaden zu besichtigen, und beschädigte Sachen dürfen nach Ziffer B-3.2.6 vor Anerkennung des Versicherungsfalls nicht ohne unsere Einwilligung verkauft werden. Wer Teile aufhebt und mit der Reparatur wartet, bis die Besichtigung stattgefunden hat, ist auf der sicheren Seite.
Zum Merken
Zuerst
Fotos, bevor irgendetwas aufgeräumt wird
Dann
melden, bevor die Werft anfängt
Wer die Reihenfolge umdreht, verliert den Beweis, den er später am dringendsten braucht.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie melde ich einen Schaden?
Online in „mein NAMMERT" unter „Schaden melden". Sie erhalten sofort eine Schadennummer.
Was sollte ich dokumentieren?
Fotos, Ort und Zeit, Beteiligte und Zeugen, bei Diebstahl die Anzeige sowie Kostenvoranschläge.
Wer reguliert den Schaden?
Der Risikoträger. Wir nehmen den Schaden auf, bewerten ihn und reichen ihn vollständig ein, ohne Umweg über Dritte.
Darf ich am Unfallort meine Schuld einräumen?
Besser nicht. Die Prüfung der Haftungsfrage ist unsere Aufgabe, und der Versicherer ist bevollmächtigt, Erklärungen in Ihrem Namen abzugeben (A-4.2). Notieren Sie nur, was Sie gesehen haben.
Darf ich vor der Freigabe reparieren?
Notmaßnahmen zur Schadenminderung ja, die vollständige Reparatur erst nach Abstimmung, ein instand gesetztes Boot lässt sich nicht mehr begutachten.
Was passiert bei einer Obliegenheitsverletzung?
Nach § 28 VVG entfällt die Leistung bei Vorsatz und wird bei grober Fahrlässigkeit im Verhältnis des Verschuldens gekürzt, in unserem Register etwa ein gesunkenes Segelboot mit offenen Seeventilen, um 70 Prozent gekürzt.
Wie schnell muss ich einen Bootsschaden melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, so steht es in Ziffer B-3.2.1 unserer Bedingungen. Melden Sie früh und reichen Sie fehlende Unterlagen nach.
Was mache ich mit einem englischen Claim Form der Gegenseite?
Tragen Sie nur Tatsachen ein, Ort, Zeit, Hergang und Beteiligte, und unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Ihre eigene Meldung an uns können Sie auf Deutsch machen.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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Im Bedingungswerk
Wo das bei uns geregelt ist
Oben unsere Antwort, hier die Ziffer im Wortlaut. Gehen beide auseinander, gilt das Bedingungswerk.
Kasko
Fälligkeit der Geldleistung nach Versicherungsfall
Dieselbe Sache trägt je Tarif nicht immer dieselbe Ziffer.
Alle Werke im Wortlaut: Verzeichnis der Klauseln.
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