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Wer muss im Schadenfall was beweisen?
Kurze Antwort
Die Verteilung ist einfacher als gedacht: Sie zeigen den Schaden, der Versicherer zeigt den Ausschluss.
Im Streit über einen Schaden entscheidet oft nicht, was passiert ist, sondern wer es nicht beweisen kann. Die Grundverteilung ist dabei einfacher, als viele annehmen. Sie müssen zeigen, dass ein Versicherungsfall eingetreten ist und wie hoch der Schaden ist. Der Versicherer muss zeigen, dass ein Ausschluss greift oder dass Sie eine Obliegenheit verletzt haben.
Bei einer Deckung benannter Gefahren zeigen Sie, welche Gefahr die Ursache war. Deshalb sind Fotos, Bordbuch und Wartungsbelege so wichtig. Bei einem Boot, das über Nacht im Hafen leckgeschlagen ist, kann das schwer sein. Bei einer Allgefahrendeckung, die versichert, was nicht ausgeschlossen ist, genügt dagegen der Nachweis, dass das Boot beschädigt wurde. Der Unterschied zwischen den beiden Deckungsformen ist damit nicht nur ein Unterschied im Umfang, sondern auch einer in der Beweislast.
Was Ihnen im Alltag hilft, ist banal und wirksam. Fotografieren Sie Ihr Boot einmal im Jahr vollständig, innen und außen, mit Datum. Heben Sie Rechnungen von Wartung, Refit und Ausrüstung auf. Und dokumentieren Sie nach einem Sturm sofort, bevor aufgeräumt wird. Nicht weil Ihnen jemand etwas unterstellt, sondern weil ein halbes Jahr später niemand mehr weiß, wie es vorher aussah.
Zum Merken
Sie zeigen
den Schaden
Wir zeigen
den Ausschluss
Deshalb sind Fotos, Bordbuch und dokumentierte Wartung mehr wert als jede Zusatzklausel.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich beweisen, dass ich nicht schuld war?
Nein. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit muss der Versicherer nachweisen, nicht Sie deren Fehlen.
Was, wenn ich die Ursache nicht kenne?
Bei einer Allgefahrendeckung ist das meist unschädlich, denn Sie müssen die Ursache nicht benennen. Bei benannten Gefahren wird es zum Problem. Unsere Kasko deckt benannte Gefahren, deshalb helfen Fotos, Bordbuch und Wartungsbelege.
NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen, 03375 / 29 12 77
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