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Heck einer Motoryacht auf einem breiten Fluss mit AIS-Antenne und GPS-Antenne an der Reling, dahinter ein Binnenfrachter

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AIS an Bord: Pflicht oder freiwillig, und was bringt es im Schadenfall?

Kurze Antwort

Für Sportboote ist AIS in aller Regel freiwillig, auf deutschen Binnenwasserstraßen und dem Rhein sind Kleinfahrzeuge ausdrücklich ausgenommen. Wer sendet, muss dort ein zugelassenes Gerät mit richtigen Daten nutzen. Im Schaden helfen die Daten als Beleg.

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AIS sendet Position, Kurs und Geschwindigkeit eines Schiffes und zeigt die anderen auf dem Plotter. Für die Berufsschifffahrt ist es vorgeschrieben: international nach dem SOLAS-Übereinkommen für größere Schiffe und Fahrgastschiffe, auf dem Rhein und den deutschen Binnenwasserstraßen für viele gewerbliche Fahrzeuge. Kleinfahrzeuge, also in aller Regel Sportboote unter 20 Metern Länge, sind von der Ausrüstungspflicht mit Inland AIS ausgenommen, so steht es in Paragraph 4.07 der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung und der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Das Bundesverkehrsministerium nennt AIS für die Sportschifffahrt freiwillig.

Wer auf deutschen Binnenwasserstraßen freiwillig sendet, übernimmt Pflichten: Erlaubt sind nur zugelassene Geräte, die Daten zu Länge, Breite, Fahrzeugart und Status müssen stimmen, das Gerät bleibt eingeschaltet, und an Bord muss zusätzlich eine Sprechfunkanlage für den Verkehrskreis Schiff-Schiff auf Empfang sein. Ein Empfänger allein, der nur anzeigt und nicht sendet, ist davon nicht betroffen. Gleich bleibt überall: AIS ersetzt den Ausguck nicht. Nicht jedes Boot sendet, Signale können gestört sein, und eine Kollision mit einem Schiff, das auf dem Bildschirm fehlte, entlastet den Skipper nicht.

Im Schadenfall ist AIS vor allem ein Beleg. Nach einer Kollision zeigen die aufgezeichneten Daten, wer wo mit welchem Kurs und Tempo fuhr, und verkürzen den Streit um die Schuld. Sichern Sie die Aufzeichnung von Plotter oder App gleich nach dem Unfall. Die Haftpflicht regelt Schäden am anderen Boot, die Kasko Schäden am eigenen; das AIS-Gerät selbst gehört bei NAMMERT als nautische Ausrüstung zum versicherten Boot, Ziffer A-1.1. Fehlendes AIS ist auf Sportbooten keine verletzte Ausrüstungspflicht. Ein falsch eingestelltes Gerät oder ignorierte Warnungen können aber die Frage nach der Sorgfalt aufwerfen.

Zum Merken

Berufsschifffahrt

AIS in vielen Fällen vorgeschrieben

Sportboot

freiwillig, mit Pflichten, wenn es sendet

AIS ist kein Ausguck, aber nach einer Kollision Ihr bester Zeuge.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Ist AIS auf dem Sportboot Pflicht?

In aller Regel nicht. Auf deutschen Binnenwasserstraßen und dem Rhein sind Kleinfahrzeuge unter 20 Metern ausdrücklich ausgenommen (Paragraph 4.07 BinSchStrO und RheinSchPV). Für andere Reviere fragen Sie die zuständige Behörde.

Was muss ich beachten, wenn ich freiwillig AIS sende?

Auf deutschen Binnenwasserstraßen: nur zugelassene Geräte, richtige Schiffsdaten, Gerät eingeschaltet lassen und zusätzlich ein Sprechfunkgerät für Schiff-Schiff auf Empfang.

Hilft AIS bei einer Kollision mit der Versicherung?

Ja, als Beleg. Die gespeicherten Bahnen zeigen Kurs und Tempo beider Fahrzeuge und klären die Schuldfrage schneller. Sichern Sie die Daten sofort nach dem Unfall.

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