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Nach Jahren außerhalb der EU zurück: Umsatzsteuerstatus der Yacht und Rückwaren
Kurze Antwort
Wer mit der eigenen Yacht nach Jahren außerhalb der EU zurückkommt, kann sie in aller Regel als Rückware ohne Zoll und Einfuhrumsatzsteuer wieder einführen, wenn sie innerhalb von drei Jahren zurückkehrt. Danach droht die Umsatzsteuer auf den heutigen Wert.
Eine Yacht, die in der EU versteuert wurde, hat den Status einer Unionsware. Verlässt sie das Zollgebiet der Union, etwa für eine Atlantikrunde, einen Winter in der Türkei, in Montenegro oder in Großbritannien, gilt sie bei der Rückkehr zunächst als Einfuhr. Der Zollkodex der Union kennt dafür die Rückwarenregel: Wird eine Ware innerhalb von drei Jahren in unverändertem Zustand wieder eingeführt, bleibt sie auf Antrag frei von Einfuhrabgaben, und die Einfuhrumsatzsteuer entfällt in diesen Fällen ebenfalls. Die Frist kann bei besonderen Umständen überschritten werden, darauf verlassen sollte man sich aber nicht.
Worauf es ankommt, ist der Nachweis. Bei der Rückkehr müssen Sie zeigen können, dass die Yacht vorher Unionsware war, in der Regel mit der Rechnung oder einem anderen Beleg über die bezahlte Umsatzsteuer, und wann sie die EU verlassen hat. Dafür eignen sich Ausklarierungspapiere, Liegeplatzrechnungen und Stempel aus den Häfen außerhalb der EU. Wer die drei Jahre überschreitet oder den Status nicht belegen kann, muss mit Einfuhrumsatzsteuer auf den heutigen Wert der Yacht rechnen. Diese Fragen sind keine Versicherungsfrage, aber eine teure Überraschung am Ende einer langen Reise.
Legen Sie vor der Abreise eine Mappe an: Kaufvertrag, Umsatzsteuerbeleg, Registrierung und die Bestätigung der Versicherung für das Fahrtgebiet. Sammeln Sie unterwegs jede Ausklarierung und jede Hafenrechnung, und notieren Sie das Datum, an dem Sie die EU verlassen. Planen Sie die Rückkehr so, dass sie in der Dreijahresfrist liegt, und fragen Sie im Zweifel vorher beim Zoll nach, wo und wie Sie die Yacht bei der Ankunft anmelden. Prüfen Sie zugleich, ob das Fahrtgebiet Ihrer Police die ganze Route bis zurück in den Heimathafen abdeckt.
Zum Merken
Zurück vor Ablauf der drei Jahre
Rückware, keine Einfuhrumsatzsteuer
Später zurück, ohne Belege
Steuer auf den heutigen Wert
Bei der Langfahrt zählt nicht nur das Wetter, sondern auch das Datum der Ausklarierung.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Wie lange darf meine Yacht außerhalb der EU sein, ohne dass Steuer fällig wird?
Die Rückwarenregel des Zollkodex setzt in aller Regel drei Jahre. Kommt die Yacht in dieser Frist unverändert zurück, bleibt sie auf Antrag frei von Einfuhrabgaben und Einfuhrumsatzsteuer. Für Ausnahmen und Einzelheiten ist der Zoll zuständig.
Zählt Großbritannien als außerhalb der EU?
Ja. Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs verlässt eine Yacht, die dorthin fährt, das Zollgebiet der Union. Dasselbe gilt etwa für die Türkei, Montenegro und die Kanalinseln.
Welche Belege brauche ich bei der Rückkehr?
Einen Nachweis, dass die Yacht vorher Unionsware war, meist die Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer, und Belege, wann sie die EU verlassen hat, etwa Ausklarierungspapiere und Hafenrechnungen.
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