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Beim Charter eine fremde Yacht beschädigt: Wer zahlt?
Kurze Antwort
Den Schaden am anderen Boot zahlt in aller Regel die Haftpflicht der Charteryacht, den an der Charteryacht deren Kasko. Ihr Anteil richtet sich nach Chartervertrag und Kaution, und was über die Deckung hinausgeht, trifft Sie persönlich.
Volle Häfen, Anlegen mit dem Heck zum Steg, Seitenwind und eine Crew, die das Boot erst seit drei Tagen kennt: Im Charter trifft man leichter ein Nachbarboot als mit der eigenen Yacht. Dann gibt es in aller Regel zwei Schäden. Der am fremden Boot ist ein Haftpflichtschaden, der an der Charteryacht ein Kaskoschaden. Beide Versicherungen hat der Vercharterer abgeschlossen, und beide sind in erster Linie für ihn und sein Boot geschrieben, nicht für Sie als Skipper.
Der Eigner des getroffenen Bootes wendet sich an Sie und an die Basis. Die Haftpflicht der Charteryacht prüft die Forderung und zahlt, was berechtigt ist. Was davon an Ihnen hängen bleibt, regelt der Chartervertrag: Häufig wird ein Selbstbehalt gegen die Kaution gerechnet, zusammen mit dem Schaden an der Charteryacht. Heikel wird es in drei Fällen. Die Forderung übersteigt die Deckungssumme der Yacht, der Versicherer nimmt Sie wegen grober Fahrlässigkeit in Rückgriff, etwa nach Alkohol am Steuer, oder der Schaden fällt unter eine Klausel, die der Vertrag des Vercharterers nicht deckt. Dann haften Sie persönlich, mit Ihrem Vermögen.
Am Steg gilt: nichts anerkennen und nichts bar bezahlen, auch wenn der andere drängt. Füllen Sie mit dem anderen Skipper ein Havarieprotokoll aus, fotografieren Sie beide Boote und die Lage der Leinen, notieren Sie Zeugen und sagen Sie dem Hafenmeister Bescheid. Rufen Sie sofort die Basis an, sie meldet den Fall ihrem Versicherer. Informieren Sie auch Ihre Kautionsversicherung und Ihre Skipperhaftpflicht. Wer sein eigenes Boot bei NAMMERT versichert hat, hat die Skipperhaftpflicht ab Basis-Plus für gecharterte Boote bis zur Größe des eigenen Bootes bereits im Vertrag, im Premium ohne Größenbegrenzung.
Zum Merken
Nachbarboot
zahlt die Haftpflicht der Charteryacht
Ihr Anteil
regeln Chartervertrag und Kaution
Am Steg wird nichts anerkannt und nichts bezahlt. Protokoll, Fotos, Anruf bei der Basis, dann klären die Versicherer den Rest.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss ich dem anderen Eigner meine Daten geben?
Ja: Name, Anschrift, Name der Charteryacht und die Basis. Eine Schuld erkennen Sie damit nicht an. Wer haftet, klärt die Haftpflicht der Charteryacht.
Soll ich den Schaden gleich am Steg bezahlen?
Nein. Eine Zahlung am Steg kann als Schuldanerkenntnis gelten und hilft Ihnen später weder gegenüber der Basis noch gegenüber einer Versicherung. Verweisen Sie auf die Versicherung der Yacht und melden Sie den Fall sofort.
Wann brauche ich meine Skipperhaftpflicht?
Wenn Forderungen über die Deckung der Charteryacht hinausgehen oder deren Versicherer bei grober Fahrlässigkeit Rückgriff bei Ihnen nimmt. Melden Sie ihr den Fall vorsorglich gleich mit.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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