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Berufsskipper: Welche Haftpflicht braucht ein gewerblicher Skipper?
Kurze Antwort
Wer gegen Bezahlung skippert, ob als Charterskipper, bei Überführungen oder als Ausbilder, braucht eine eigene Berufshaftpflicht. Die Skipperhaftpflicht aus einer privaten Bootsversicherung gilt in aller Regel nur für private Törns.
Viele erfahrene Segler machen ihr Können irgendwann zum Beruf oder Nebenverdienst: Sie fahren als Skipper für Chartergäste, überführen Yachten von Werft zu Eigner oder bilden in einer Segelschule aus. Rechtlich ändert sich damit eine Grundsache. Wer gegen Bezahlung die Führung eines fremden Bootes übernimmt, haftet nicht mehr als privater Mitsegler, sondern als Dienstleister, und die Gäste, der Eigner und der Vercharterer erwarten genau diese Sorgfalt.
Die private Skipperhaftpflicht, die in vielen Bootsversicherungen eingeschlossen ist oder einzeln abgeschlossen wird, ist für private Törns gedacht. Gewerbliches Skippern ist darin in aller Regel ausgeschlossen. Eine Berufshaftpflicht für Skipper deckt dagegen Personen- und Sachschäden, die Sie bei Ihrer Arbeit verursachen, und Ansprüche aus der Crew oder von Gästen. Achten Sie beim Vergleich auf die Deckungssumme, auf Schäden am geführten Boot selbst, auf Vermögensschäden, auf das Fahrtgebiet und darauf, ob Überführungen und Ausbildung eingeschlossen sind.
Klären Sie auch die übrigen Voraussetzungen. Gewerbliches Skippern verlangt je nach Land und Boot andere Befähigungsnachweise als private Fahrten, und viele Vercharterer verlangen den Nachweis einer Berufshaftpflicht, bevor sie einen Skipper an Bord lassen. Halten Sie im Auftrag schriftlich fest, wer Ihr Auftraggeber ist, wer das Boot versichert hat und welche Rolle Sie an Bord haben. Das entscheidet im Schadenfall, wessen Versicherung zuerst zahlt.
Unsere Wassersport-Haftpflicht ist ausdrücklich für private Zwecke gemacht: Ziffer A-1.1.1 versichert Boote, die ausschließlich privat genutzt werden, und Ziffer A-1.2 gecharterte Boote, die ausschließlich zu privaten Zwecken angemietet wurden. Gewerbliches Skippern deckt sie deshalb nicht. Als Berufsskipper brauchen Sie eine eigene Berufshaftpflicht; wenn Sie Ihr eigenes Boot zusätzlich gelegentlich vermieten, regelt das ein eigener Baustein im Vertrag.
Zum Merken
Privat skippern
Skipperhaftpflicht der Bootsversicherung
Gegen Bezahlung
eigene Berufshaftpflicht
Wer Geld nimmt, braucht einen Vertrag für den Beruf.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Reicht meine Skipperhaftpflicht, wenn ich gegen Bezahlung skippere?
In aller Regel nicht. Die private Skipperhaftpflicht gilt für private Törns. Wer gegen Bezahlung skippert, braucht eine eigene Berufshaftpflicht für Skipper.
Was deckt eine Berufshaftpflicht für Skipper?
Personen- und Sachschäden, die Sie bei Ihrer Arbeit verursachen, und Ansprüche von Gästen oder Crew. Prüfen Sie Deckungssumme, Schäden am geführten Boot, Fahrtgebiet und ob Überführungen eingeschlossen sind.
Verlangen Vercharterer eine Haftpflicht vom Skipper?
Viele tun das und wollen vor dem Törn einen Nachweis sehen. Halten Sie Police und Befähigungsnachweise deshalb griffbereit.
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