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Skipper fällt aus: darf ein Crewmitglied den Törn übernehmen?
Kurze Antwort
Im Chartervertrag steht ein Name, und nur diese Person ist als Schiffsführer vorgesehen. Übernimmt jemand anders, ohne dass die Basis das schriftlich freigibt, fahren Sie ohne die Grundlage, auf der die Versicherung des Bootes und die Kautionsregelung aufbauen.
Ein Chartervertrag benennt einen Skipper mit Namen und Befähigungsnachweis, und die Basis hat genau diese Person geprüft und freigegeben. Fällt sie aus, weil sie krank wird, sich verletzt oder abreisen muss, ist das kein Fall, den die Crew unter sich regeln kann. Wer stattdessen das Ruder übernimmt, muss der Basis gemeldet und von ihr freigegeben werden, und zwar bevor Sie ablegen. Ein Anruf reicht dafür nicht, lassen Sie sich die Freigabe schriftlich geben, notfalls als kurze Nachricht mit Namen, Datum und Scheinnummer.
Der Grund ist nicht Bürokratie, sondern die Kette, an der alles hängt. Der Vercharterer hat dem benannten Skipper das Boot anvertraut, seine Kasko- und Haftpflichtversicherung baut darauf auf, und die Kautionsregelung gilt für den Törn, wie er vereinbart wurde. Führt jemand das Boot, der nicht benannt und nicht freigegeben ist, kann die Basis einen Schaden anders behandeln als vereinbart, und im schlimmsten Fall steht die Person, die gefahren ist, persönlich in der Haftung. Genau deshalb verlangen viele Basen von vornherein einen zweiten erfahrenen Menschen an Bord.
Gehen Sie deshalb vor dem Törn einmal die Frage durch, wer notfalls übernehmen könnte, und nehmen Sie dessen Schein von Anfang an mit. Klären Sie außerdem, wer die Kosten trägt, wenn der Törn abgebrochen werden muss, denn das regelt der Chartervertrag und nicht die Versicherung des Bootes. Wer einen Törn aus gesundheitlichen Gründen abbrechen muss, ist mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung oft besser aufgestellt als mit jeder Diskussion an der Basis. Und die eigene Skipperhaftpflicht sollte auf die Person lauten, die tatsächlich fährt.
Zum Merken
Benannt
Nur der im Vertrag genannte Skipper ist freigegeben
Ersatz
Ein anderer übernimmt erst nach schriftlicher Freigabe der Basis
Überlegen Sie vor dem Törn, wer notfalls übernimmt, und nehmen Sie dessen Schein von Anfang an mit.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf ich als Crewmitglied kurz das Ruder übernehmen?
Das Steuern unter Aufsicht des benannten Skippers ist normal und gehört zum Törn. Gemeint ist hier etwas anderes: dass der Skipper ganz ausfällt und jemand anders die Verantwortung für das Boot übernimmt. Das braucht die Freigabe der Basis.
Was ist, wenn der Skipper mitten im Törn ausfällt?
Laufen Sie den nächsten sicheren Hafen an und rufen Sie die Basis an, bevor Sie weiterfahren. Die Basis entscheidet, ob ein anderes Crewmitglied übernehmen darf oder ob sie jemanden schickt. Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich bestätigen.
Zahlt jemand den abgebrochenen Törn?
Was der Vercharterer erstattet, steht im Chartervertrag und ist meist wenig. Für Krankheit und Unfall greift eher eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Klären Sie das vor der Buchung, nicht danach.
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