Zum Inhalt springen
Leeres Cockpit einer Segelyacht mit Steuerrad, Kompass und aufgeschossenen Leinen vor ruhigem Wasser

Startseite / Themen / Recht & Pflichten

Skipper fällt aus: darf ein Crewmitglied den Törn übernehmen?

Kurze Antwort

Im Chartervertrag steht ein Name, und nur diese Person ist als Schiffsführer vorgesehen. Übernimmt jemand anders, ohne dass die Basis das schriftlich freigibt, fahren Sie ohne die Grundlage, auf der die Versicherung des Bootes und die Kautionsregelung aufbauen.

Beitrag berechnen Zur Bootsversicherung

Ein Chartervertrag benennt einen Skipper mit Namen und Befähigungsnachweis, und die Basis hat genau diese Person geprüft und freigegeben. Fällt sie aus, weil sie krank wird, sich verletzt oder abreisen muss, ist das kein Fall, den die Crew unter sich regeln kann. Wer stattdessen das Ruder übernimmt, muss der Basis gemeldet und von ihr freigegeben werden, und zwar bevor Sie ablegen. Ein Anruf reicht dafür nicht, lassen Sie sich die Freigabe schriftlich geben, notfalls als kurze Nachricht mit Namen, Datum und Scheinnummer.

Der Grund ist nicht Bürokratie, sondern die Kette, an der alles hängt. Der Vercharterer hat dem benannten Skipper das Boot anvertraut, seine Kasko- und Haftpflichtversicherung baut darauf auf, und die Kautionsregelung gilt für den Törn, wie er vereinbart wurde. Führt jemand das Boot, der nicht benannt und nicht freigegeben ist, kann die Basis einen Schaden anders behandeln als vereinbart, und im schlimmsten Fall steht die Person, die gefahren ist, persönlich in der Haftung. Genau deshalb verlangen viele Basen von vornherein einen zweiten erfahrenen Menschen an Bord.

Gehen Sie deshalb vor dem Törn einmal die Frage durch, wer notfalls übernehmen könnte, und nehmen Sie dessen Schein von Anfang an mit. Klären Sie außerdem, wer die Kosten trägt, wenn der Törn abgebrochen werden muss, denn das regelt der Chartervertrag und nicht die Versicherung des Bootes. Wer einen Törn aus gesundheitlichen Gründen abbrechen muss, ist mit einer Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung oft besser aufgestellt als mit jeder Diskussion an der Basis. Und die eigene Skipperhaftpflicht sollte auf die Person lauten, die tatsächlich fährt.

Zum Merken

Benannt

Nur der im Vertrag genannte Skipper ist freigegeben

Ersatz

Ein anderer übernimmt erst nach schriftlicher Freigabe der Basis

Überlegen Sie vor dem Törn, wer notfalls übernimmt, und nehmen Sie dessen Schein von Anfang an mit.

Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Darf ich als Crewmitglied kurz das Ruder übernehmen?

Das Steuern unter Aufsicht des benannten Skippers ist normal und gehört zum Törn. Gemeint ist hier etwas anderes: dass der Skipper ganz ausfällt und jemand anders die Verantwortung für das Boot übernimmt. Das braucht die Freigabe der Basis.

Was ist, wenn der Skipper mitten im Törn ausfällt?

Laufen Sie den nächsten sicheren Hafen an und rufen Sie die Basis an, bevor Sie weiterfahren. Die Basis entscheidet, ob ein anderes Crewmitglied übernehmen darf oder ob sie jemanden schickt. Lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich bestätigen.

Zahlt jemand den abgebrochenen Törn?

Was der Vercharterer erstattet, steht im Chartervertrag und ist meist wenig. Für Krankheit und Unfall greift eher eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung. Klären Sie das vor der Buchung, nicht danach.

Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.

Passender Schutz

Haftpflicht

Die Basis: Schäden an Dritten, weltweit, ab 39 € im Jahr.

Kasko

Teil- oder Vollkasko zum Neuwert mit fester Taxe.

Leistungsvergleich

BASIS und PREMIUM im Detail, und NAMMERT im Anbietervergleich.

Weitere Themen

Recht & Pflichten, 24 Themen
Ist eine Bootsversicherung Pflicht? Internationale Versicherungsbestätigung (IVK) Führerschein und Kennzeichen Was ist, wenn die Wrackbeseitigung erst Jahre später angeordnet wird? Die Charterbasis behält die Kaution: Was kann ich tun? Haftet der Skipper, wenn sich ein Crewmitglied verletzt? Muss ich das Boot winterfest machen? Was ist die große Havarie und muss ich zahlen? Wer haftet für Schäden am Steg und am Liegeplatz? Welche Promillegrenze gilt an Bord? Wer muss im Schadenfall was beweisen? Was muss an Bord sein? Gilt mein Führerschein im Ausland? Zu schnell gefahren, was kostet das? Motorschaden im Charter: Ersatzboot oder Geld zurück? Beifahrer auf dem Jetski verletzt: Wer zahlt? Jetski einwintern: Worauf es bei Kühlsystem und Batterie ankommt Rennlizenz 2027: Versicherung selbst nachweisen Flottillentörn: Wer führt und wer haftet? Hausboot ohne Motor: Braucht es eine Haftpflicht? Beim Charter eine fremde Yacht beschädigt: Wer zahlt? Charteryacht verspätet zurückgegeben: was kostet das? Fäkaltank am Hausboot undicht: wer haftet für die Verschmutzung? Welchen Meilennachweis verlangt die Charterbasis?

Alle 140 Themen im Überblick

In 5 Minuten versichert.

Beitrag online berechnen, Police am selben Tag, oder rufen Sie uns an: 03375 / 29 12 77.

Online-Rechner starten Persönliche Beratung

War das hilfreich?

Norman Nammert Stefan Heinz Josy Olivia Jäkel

Kostenloser Rückruf

Lieber sprechen? Wir rufen zurück.

Nummer und Wunschzeit genügen, jemand aus unserem Team meldet sich. Jede und jeder hier hat den Sportbootführerschein See und Binnen: Wer neu anfängt, macht ihn im ersten Jahr, die Kosten übernehmen wir.

  • Kostenlos und unverbindlich
  • Beratung ohne Versicherungslatein
  • Angebot direkt im Gespräch möglich

Sofort erreichbar: 03375 / 29 12 77 · WhatsApp · info@nammert.com

Wunschzeit

Wir verwenden Ihre Angaben ausschließlich für den Rückruf. Hinweise zur Verarbeitung finden Sie im Datenschutz.

Haftpflicht ab 39 € im Jahr 5 Minuten · Police noch heute Beitrag berechnen