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Liegeplatz in der Marina gekündigt oder Liegegeld erhöht: Ihre Rechte als Eigner
Kurze Antwort
Ist Ihr Liegeplatz in der Marina gekündigt oder das Liegegeld kräftig erhöht, entscheidet zuerst Ihr Liegeplatzvertrag mit Laufzeit, Fristen und Preisklausel. Als Eigner prüfen Sie ihn vor jeder Zahlung, und ein Rechtsschutz hilft nur, wenn er Streit um den Liegeplatz umfasst.
Ein gekündigter Liegeplatz in der Marina trifft Eigner oft kurz vor der Saison, ebenso ein Brief, mit dem das Liegegeld kräftig erhöht wird. Ihre Rechte als Eigner hängen zuerst am Liegeplatzvertrag. Viele Verträge laufen nur eine Saison oder ein Jahr und enden dann ohne Kündigung; einen Anspruch auf Verlängerung gibt es in aller Regel nicht. Läuft der Vertrag unbefristet, gelten die vereinbarten Fristen, und eine Kündigung mitten in der Saison ist meist nur aus wichtigem Grund möglich. In einem Vereinshafen kommen Satzung und Liegeplatzordnung des Vereins hinzu.
Beim Liegegeld gilt Ähnliches: Während der Laufzeit darf die Marina den Preis in aller Regel nur erhöhen, wenn der Vertrag eine Preisklausel enthält, und diese muss klar und nachvollziehbar sein. Zur neuen Saison kann die Marina dagegen neue Preise verlangen, und Sie entscheiden, ob Sie bleiben. Lesen Sie Kündigung oder Erhöhung genau: Wer schreibt, zu welchem Datum, mit welcher Begründung. Bleibt Liegegeld offen, behalten viele Hafenordnungen der Marina vor, das Boot bis zur Zahlung festzuhalten. Wer das Boot braucht, zahlt dann unter ausdrücklichem Vorbehalt und klärt den Streit danach.
Antworten Sie schriftlich, halten Sie Fristen ein und suchen Sie früh einen Ersatzplatz, denn im Frühjahr sind Plätze knapp. Bevor Sie gegen eine Kündigung vorgehen, lassen Sie sich anwaltlich beraten, ob sie wirksam ist. Ob ein Rechtsschutz den Streit trägt, steht im Vertrag: Streit um den Liegeplatz ist oft ein eigener Baustein. Im NAMMERT Wassersport-Rechtsschutz ist Streit um den Liegeplatz im Premium enthalten. Versichert ist nur ein Streit, dessen Ursache nach Beginn des Vertrags liegt; wer erst nach der Kündigung abschließt, bekommt für diesen Fall keine Hilfe.
Zum Merken
Befristeter Vertrag
endet mit der Saison, meist ohne Anspruch auf Verlängerung
Unbefristeter Vertrag
Kündigung nur mit Frist oder aus wichtigem Grund
Erst den Liegeplatzvertrag lesen, dann streiten.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Darf die Marina meinen Liegeplatz einfach kündigen?
Das hängt am Vertrag. Endet er mit der Saison, braucht es oft keine Kündigung. Läuft er unbefristet, gelten die vereinbarten Fristen, mitten in der Saison meist nur aus wichtigem Grund.
Darf die Marina das Liegegeld während der Saison erhöhen?
In aller Regel nur, wenn der Vertrag eine klare Preisklausel enthält. Zur neuen Saison kann sie neue Preise verlangen.
Hilft ein Rechtsschutz, den ich nach der Kündigung abschließe?
Für diesen Streit nicht. Gedeckt ist nur ein Streit, dessen Ursache nach Beginn des Vertrags liegt.
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