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Kaution in der Crew geteilt: wer zahlt, wenn ein Mitsegler den Schaden verursacht?
Kurze Antwort
Gegenüber der Basis steht in aller Regel der ein, der den Chartervertrag unterschrieben und die Kaution hinterlegt hat. Wie der Einbehalt danach in der Crew aufgeteilt wird, ist Sache der Crew, und das schreiben Sie am besten vor dem Ablegen auf.
Eine Crew teilt sich beim Charter fast alles: Miete, Diesel, Hafengebühren, Proviant. Die Kaution wird meist auch geteilt, hinterlegt wird sie aber von einer Person, in der Regel vom Skipper oder von dem, der den Vertrag unterschrieben hat. Behält die Basis nach einem Schaden einen Teil ein, beginnt die eigentliche Frage erst danach: Zahlen alle gleich, oder zahlt der, der beim Anlegen am Ruder stand oder das Beiboot auf die Steine gesetzt hat?
Gegenüber der Basis ist die Lage meist einfach. Vertragspartner ist, wer unterschrieben hat, und die Basis hält sich an ihn. Was in der Crew gilt, ist dagegen eine Frage der Absprache. Ohne Absprache wird es schwierig: Ob ein Mitsegler einem Freund gegenüber für einen Fehler haftet, hängt vom Einzelfall ab, und unter Freunden wird ein solcher Anspruch selten durchgesetzt, eher endet die Freundschaft. Ob die Privathaftpflicht des Mitseglers einspringt, ist sehr unterschiedlich geregelt, Schäden an gemieteten Sachen und an fremden Booten sind dort häufig ausgeschlossen.
Schreiben Sie deshalb vor dem Törn in zwei, drei Sätzen auf, wie die Crew einen Einbehalt teilt: alle zu gleichen Teilen, unabhängig davon, wer am Ruder stand, ist die Regel, die Streit am zuverlässigsten verhindert. Eine Nachricht in der Crewgruppe, der alle zustimmen, reicht dafür. Überlegen Sie gemeinsam, ob eine Kautionsversicherung den Einbehalt auffangen soll, und klären Sie, wer an Bord was fahren darf. Und für Forderungen der Basis über die Kaution hinaus braucht der Skipper eine eigene Skipperhaftpflicht, denn die betreffen am Ende ihn persönlich.
Zum Merken
Basis
hält sich an den, der unterschrieben hat
Crew
teilt nach dem, was vorher abgesprochen ist
Schreiben Sie vor dem Ablegen auf, wie die Crew einen Einbehalt teilt.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Muss der Skipper allein zahlen, wenn die Kaution einbehalten wird?
Gegenüber der Basis steht in aller Regel der ein, der den Vertrag unterschrieben hat. In der Crew gilt, was vorher abgesprochen wurde. Ohne Absprache bleibt es oft an ihm hängen, deshalb lohnt eine kurze schriftliche Regel vor dem Törn.
Zahlt die Privathaftpflicht des Mitseglers?
Das ist sehr unterschiedlich geregelt. Schäden an gemieteten Sachen und an fremden Wasserfahrzeugen sind in vielen Privathaftpflichtverträgen ausgeschlossen. Wer sich darauf verlassen will, fragt vorher bei seinem Versicherer nach.
Wie teilt man die Kaution in der Crew am fairsten?
Bewährt hat sich, dass alle zu gleichen Teilen zahlen, egal wer am Ruder stand. Das verhindert die Diskussion über Schuld an Bord. Wichtig ist nur, dass alle vor dem Ablegen zugestimmt haben.
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