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Was muss an Bord sein?
Kurze Antwort
Welche Ausrüstung Pflicht ist, entscheidet das Revier und nicht der Versicherer; fehlende Ausrüstung wird im Schadenfall aber zur Frage nach der Sorgfalt.
Ausrüstungsvorschriften stehen nicht im Versicherungsvertrag. Sie kommen aus der Schifffahrtsordnung Ihres Reviers und aus dem Recht des Landes, in dem Sie fahren, und sie unterscheiden sich erheblich: Was auf einem Binnensee genügt, reicht auf See nicht, und was in einem Land kontrolliert wird, interessiert im Nachbarland niemanden. Welche Regeln in Ihrem Fahrtgebiet gelten, steht auf der Seite zu Ihrem Fahrtgebiet, dort finden Sie auch die Mindestdeckungssummen der Pflichtländer.
Versicherungsseitig gibt es dafür einen eigenen Begriff: die Obliegenheit. Das sind Pflichten, die Sie erfüllen müssen, damit die Deckung erhalten bleibt, von wahren Angaben im Antrag über die unverzügliche Schadenmeldung bis zur Einhaltung vereinbarter Sicherungsauflagen. Fehlende Ausrüstung ist selten für sich allein ein Grund, die Leistung zu kürzen. Sie wird es, wenn sie den Schaden mit verursacht oder vergrößert hat.
Der Unterschied ist praktisch, nicht theoretisch. Ein fehlender Feuerlöscher spielt bei einem Diebstahl keine Rolle. Bei einem Brand, der sich ausbreitet, weil niemand ihn im Ansatz löschen konnte, steht die Frage nach der groben Fahrlässigkeit im Raum. Bei uns verzichten wir auf diesen Einwand ab Basis PLUS bis 25 Prozent und im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme, Vorsatz bleibt in jedem Vertrag ausgeschlossen.
Eine eigene Kategorie sind die Sicherungsauflagen für den Diebstahlschutz: verschlossener Raum, umfriedetes Grundstück, Kupplungsschloss am Trailer. Eine Wegfahrsperre verlangen wir in keinem Tarif. Beim Jetski gelten in Basis und Basis PLUS Auflagen zum Lagerort und die Nachtklausel, im Premium entfallen beide.
Machen Sie es sich einfach: Der Vordruck Ablegecheck geht die Ausrüstung einmal durch, im Frühjahr statt beim Ablegen. Notieren Sie dabei die Verfallsdaten, die man sonst übersieht, bei Signalmitteln, Rettungsinsel und Feuerlöscher. Abgelaufen ist im Ernstfall dasselbe wie nicht vorhanden.
Zum Merken
Abgelaufen
ist der häufigste Zustand von Signalmitteln an Bord
Wie nicht da
zählt das, wenn es darauf ankommt
Nicht die Anschaffung entscheidet, sondern das Datum darauf.
Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Schreibt der Versicherer die Ausrüstung vor?
Nein. Was an Bord sein muss, ergibt sich aus der Ordnung Ihres Reviers und dem Recht des Landes, in dem Sie fahren.
Kürzen Sie die Leistung, wenn Ausrüstung fehlt?
Nicht allein deswegen. Es kommt darauf an, ob das Fehlen den Schaden mit verursacht oder vergrößert hat. Dann steht die Frage der groben Fahrlässigkeit im Raum.
Was gilt bei uns zur groben Fahrlässigkeit?
Wir verzichten auf den Einwand ab Basis PLUS bis 25 Prozent und im Premium bis 50 Prozent der Versicherungssumme. Vorsatz bleibt ausgeschlossen.
Verlangen Sie eine Wegfahrsperre?
In keinem Tarif. Beim Jetski gelten in Basis und Basis PLUS Auflagen zum Lagerort und die Nachtklausel, im Premium entfallen beide.
Wie prüfe ich das am besten?
Mit dem Vordruck Ablegecheck, einmal im Frühjahr. Notieren Sie die Verfallsdaten von Signalmitteln, Rettungsinsel und Feuerlöscher, abgelaufen zählt wie nicht vorhanden.
Beratung deutschlandweit: NAMMERT Assekuradeur GmbH, Karl-Marx-Straße 4, 15711 Königs Wusterhausen bei Berlin, telefonisch unter 03375 / 29 12 77, per E-Mail an info@nammert.com und über WhatsApp. Wir betreuen Bootseigner in Deutschland, Österreich und Spanien.
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